-
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Förderstrecke für einen Transport einer Vielzahl von Artikeln und ein Verfahren zum Anpassen und/oder Betreiben einer derartigen Förderstrecke. Zudem betrifft die Erfindung eine Trennleiste zum Ausbilden einer für eine Führung von Artikeln vorgesehenen Gasse.
-
In der Automatisierungstechnik, wo mit einer Vielzahl von insbesondere gleichartigen Artikeln umgegangen werden muss, wie dies etwa in der Automatisierungstechnik für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie und/oder in der Verpackungstechnik und in der Verpackungsindustrie der Fall ist, hat es sich als üblich erwiesen, für immer wiederkehrende Vorgänge eigens hierfür konstruierte Vorrichtungen zum Umgang mit Artikeln vorzusehen.
-
Bei den Artikeln kann es sich beispielsweise um Objekte handeln, etwa um verpackte oder unverpackte Gegenstände oder Behälter oder um Gebinde mit mehreren zusammengefassten Objekten, wobei die Objekte eines Gebindes beispielsweise mittels einer Umreifung, einer Umverpackung, wie etwa einer Umwickelung, einem Schrumpfschlauch oder mittels eines Kartons oder eines Tragegestells zusammengehalten werden, um nur einige denkbare Ausgestaltungen zu nennen.
-
Vorteilhaft werden Artikel in einem Artikelstrom aus jeweils geordnet nacheinander beispielsweise ununterbrochenen unmittelbar aufeinander folgend transportierten Artikeln einem vorzunehmenden Umgang zugeführt oder von einem vorgenommenen Umgang abtransportiert.
-
Um innerhalb möglichst kurzer Zeit mit möglichst vielen Artikeln umzugehen, können die Artikel beispielsweise in mehreren, durch seitliche Begrenzungen in ihrer Weite an die Breite der Artikel angepassten, parallel verlaufenden Gassen geführten Artikelströmen transportiert werden.
-
Durch die
DE 33 36 988 C2 ist eine Transportvorrichtung mit mehreren parallel verlaufenden Gassen bekannt. Jede dieser Gasse verfügt über eine durch ein eigenes Förderband gebildete Transportspur. Die beiden äußeren Gassen sind nach außen hin durch zwei an gegenüberliegenden Längsseiten gestellfest angeordnete, äußere Führungsgeländer begrenzt. Kurz als Gassenbleche bezeichnete, innere Führungsgeländer begrenzen die Gassen nach innen, zur Mitte der Transportvorrichtung hin. Die Gassen links der Mitte sind dadurch links außen durch das äußere Führungsgeländer und zur Mitte hin durch jeweils einseitig rechts deren Transportspuren angeordnete Gassenbleche voneinander abgegrenzt. Die Gassen rechts der Mitte sind demgegenüber rechts außen durch das äußere Führungsgeländer und zur Mitte hin durch jeweils einseitig links deren Transportspuren angeordnete Gassenbleche voneinander abgegrenzt. Die Förderbänder sind über die Breite der Transportvorrichtung zwischen den äußeren Führungsgeländern hinweg unabhängig voneinander frei verschiebbar angeordnet. Die Gassenbleche können einseitig an den Förderbändern befestigt sein. In diesem Fall werden die Förderbänder zur Anpassung der Transportvorrichtung von einem Transport von Artikeln einer bestimmten Breite, beispielsweise eines bestimmten Durchmessers, an den Transport von Artikeln einer anderen Breite gemeinsam mit den einseitig an diesen befestigten Gassenblechen manuell verschoben und in ihrer Verschiebelage gestellfest fixiert. Der Abstand von der Mitte eines Förderbands zum diesem zugeordneten Gassenblech ist dabei immer gleichbleibend. Dabei verlaufen dann die Mittellinien aller transportierten Artikel nicht genau entlang der Mitte des jeweiligen Förderbands. Alternativ können die Gassenbleche von zwischen den Förderbändern einklemmbaren Distanzelementen getragen sein. Hierzu sind die unabhängig voneinander frei verschiebbaren Förderbänder zwischen mit unverdrehbar auf einem Gewindeabschnitt mit Rechtsgewinde und einem Gewindeabschnitt mit Linksgewinde einer Gewindespindel laufenden Muttern verbundenen Fingern angeordnet. Entlang der Transportvorrichtung sind mehrere solche Gewindespindeln mit gegenläufigen Gewindeabschnitten vorgesehen, durch deren Betätigung die Förderbänder gegeneinander geschoben werden können, um die Distanzelemente zwischen ihnen einzuklemmen. Beim Öffnen der Klemmung fallen diese nach unten heraus. Das Einführen von Distanzelementen anderer Breite ist dadurch besonders erschwert, da zwischen den Fingern alles frei verschiebbar ist, einhergehend mit den Nachteilen langer Stillstandzeiten für die Umrüstung von einer Breite von Artikeln auf eine andere Breite von Artikeln sowie einer großen benötigten Anzahl verschieden breiter Distanzelemente.
-
Bei Vorrichtungen, wie sie aus der erwähnten
DE 33 36 988 C2 bekannt sind, ergeben sich häufig Probleme, sofern mehrere Gassenbleche in Transportrichtung von Artikeln hintereinander positioniert werden müssen, um eine Führungswand für Artikel mit großer Länge auszubilden. Nicht selten werden hierzu die jeweiligen Gassenbleche mit ihren Breitseitenflächen in Anlage gebracht, so dass ein Gassenblech einen Überstand ausbildet, wobei Artikel während des Passierens ungewollt klemmen können oder ggf. sogar beschädigt werden. Auch kann in der Praxis vorgesehen sein, dass ein Öffnungsquerschnitt einer jeweiligen Gasse im Bereich eines Gasseneingangs gegenüber einem Öffnungsquerschnitt dieser Gasse im Bereich einer Gassenmitte vergrößert ausgebildet ist. Hiermit soll verhindert werden, dass Artikel im Bereich des Gasseneingangs klemmen, wobei Artikel im Bereich des Gasseneingangs mit vergrößertem Öffnungsquerschnitt einfach in die jeweilige Gasse einfahren können. Bei solchen in Draufsicht trichterförmig verlaufenden Gassen besteht häufig das Problem, dass mehrere Gassenbleche hierzu schräg aufeinandertreffen müssen, wozu aufwendige Befestigungsmechanismen notwendig sind, um den beschriebenen trichterförmigen Verlauf für die jeweilige Gasse ausbilden zu können. Auch kann es hierbei weiterhin sein, dass Artikel ungewollt im Bereich der aufeinandertreffenden Gassenbleche klemmen, kippen und/oder beschädigt werden. Sollen in der jeweiligen Gasse Artikel mit unterschiedlichen Durchmessern bewegt werden, so muss die jeweilige Gasse hierzu angepasst werden. Sind Gassen vorgesehen, bei welchen sich der Öffnungsquerschnitt im Bereich des Gasseneingangs verbreitert, so ist die Anpassung der jeweiligen Gasse an Artikel mit unterschiedlichen Durchmessern in der Praxis bis dato mit aufwendigen Einstellarbeiten verbunden. Im Allgemeinen sind somit in der Praxis Probleme gegeben, sofern bei einer Förderstrecke Gassenbleche schräg aufeinandertreffen sollen.
-
Hiervon ausgehend kann eine Aufgabe der Erfindung darin gesehen werden, eine Möglichkeit bereitzustellen, welche die vorherig genannten Nachteile zumindest teilweise vermeidet.
-
Diese Aufgabe wird durch eine Förderstrecke, eine Trennleiste und ein Verfahren gelöst, welche die Merkmale in den jeweiligen unabhängigen Ansprüchen aufweisen. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen werden durch die jeweiligen abhängigen Ansprüche besch rieben.
-
Die Erfindung betrifft eine Förderstrecke für einen Transport einer Vielzahl von Artikeln. Die Artikel der Vielzahl, welche mittels der Förderstrecke transportierbar sind, können beispielsweise durch Flaschen bzw. PET-Flaschen, durch jeweils mehrere Flaschen aufweisende Gebinde, durch Getränkedosen und/oder durch weitere Artikel gebildet sein.
-
Die Förderstrecke umfasst mindestens eine Horizontalfördereinrichtung zur Förderung von Artikeln. Die mindestens eine Horizontalfördereinrichtung kann beispielsweise mindestens ein umlaufend, insbesondere ein endlos umlaufend angetriebenes Fördermittel umfassen, auf welchem die Artikel während ihrer Förderung bzw. während ihres Transportes aufstehen. Entlang der Förderstrecke können mehrere Horizontalfördereinrichtungen vorgesehen sein, welche sich in Transportrichtung aneinander anschließen und die Artikel entlang der Förderstrecke fördern.
-
Weiter umfasst die Förderstrecke mehrere Trennleisten, zwischen welchen mehreren Trennleisten mehrere Gassen zur Führung von über die mindestens eine Horizontalfördereinrichtung bewegten Artikeln ausgebildet sind. Die mehreren Trennleisten können zumindest abschnittsweise als geradlinige oder im Wesentlichen geradlinig verlaufende Blechkonstruktion ausgebildet sein. Eine jeweilige in Richtung der über die mindestens eine Horizontalfördereinrichtung geförderten Artikel weisende Breitseitenfläche einer jeweiligen Trennleiste kann eine zumindest näherungsweise lotrechte Orientierung besitzen. Zwischen einem Paar jeweils unmittelbar benachbarter Trennleisten kann eine jeweilige Gasse zur Führung einer jeweiligen Reihe von über die mindestens eine Horizontalfördereinrichtung geförderten Artikeln ausgebildet sein. Auch kann zwischen einem Paar jeweils unmittelbar benachbarter Trennleisten eine jeweilige Gasse ausgebildet sein, die sich in einer Förderrichtung der Artikel verjüngt, wobei mittels der Verjüngung Artikel hintereinander in einer Reihe ausgerichtet werden.
-
Die Förderstrecke kann einen Zulauf besitzen, über welchen Artikel in Richtung der über die mehreren Trennleisten ausgebildeten Gassen bewegbar sind. Im Bereich des Zulaufs können Artikel ggf. im ungeordneten Massenstrom transportiert werden. Die Förderstrecke kann einen Dosierabschnitt besitzen, welcher die mehreren Trennleisten ausbildet. Der Dosierabschnitt kann unmittelbar auf den Zulauf folgen bzw. unmittelbar an den Zulauf anschließen. Hierdurch kann es sein, dass Artikel vom Zulauf auf den Dosierabschnitt übertreten und hierbei in die zwischen unmittelbar benachbarten Trennleisten ausgebildeten Gassen gelangen. Die Artikel können sich in die zwischen unmittelbar benachbarten Trennleisten ausgebildeten Gassen eindrängeln bzw. unter Staudruck in die zwischen unmittelbar benachbarten Trennleisten ausgebildeten Gassen gelangen.
-
Es ist vorgesehen, dass wenigstens eine Trennleiste der mehreren Trennleisten entlang ihrer Längsrichtung mindestens zwei Trennleistenabschnitte besitzt, welche mindestens zwei Trennleistenabschnitte durch wenigstens ein Scharnier miteinander gekoppelt sind, so dass die mindestens zwei Trennleistenabschnitte relativ zueinander um mindestens eine über das wenigstens eine Scharnier ausgebildete Hochachse geschwenkt bzw. verschwenkt werden können. Hierdurch kann in diversen Ausführungsformen auf einfache Art und Weise ein Verlauf einer jeweiligen Gasse eingestellt bzw. vorgegeben werden. Die mindestens eine Hochachse kann eine lotrechte Orientierung oder eine im Wesentlichen lotrechte Orientierung besitzen. Wie nachfolgend noch beschrieben, kann es sein, dass ein freies Ende der wenigstens einen Trennleiste bedarfsweise oszillierend bewegt wird. Mittels der Koppelung der mindestens zwei Trennleistenabschnitte durch wenigstens ein Scharnier aneinander kann die oszillierende Bewegung für den jeweiligen Trennleistenabschnitt ggf. auf einfache Art und Weise bewirkt werden, wobei der oszillierend bewegte Trennleistenabschnitt über das wenigstens eine Scharnier mechanisch mit mindestens einem weiteren Trennleistenabschnitt der jeweiligen Trennleiste verbunden bleibt.
-
In bevorzugten Ausführungsformen kann vorgesehen sein, dass sämtliche der mehreren Trennleisten entlang ihrer Längsrichtung mindestens zwei Trennleistenabschnitte besitzen, welche jeweiligen mindestens zwei Trennleistenabschnitte durch jeweils wenigstens ein Scharnier miteinander gekoppelt sind, so dass die jeweiligen mindestens zwei Trennleistenabschnitte relativ zueinander um eine jeweilige über das jeweilige Scharnier ausgebildete Hochachse geschwenkt werden können.
-
Wie vorhergehend bereits erwähnt, kann es sein, dass die Förderstrecke einen Zulauf umfasst, über welchen Zulauf Artikel in Richtung der mehreren Trennleisten bewegbar sind. Die mehreren Trennleisten können somit in einer Förderrichtung der Artikel auf den Zulauf folgen. Die mehreren Trennleisten können als Bestandteil eines Dosierabschnittes und/oder eines Transportabschnittes ausgebildet sein. Insbesondere kann die Förderstrecke sowohl einen Dosierabschnitt als auch einen Transportabschnitt besitzen. Der Transportabschnitt kann in Förderrichtung der Artikel auf den Dosierabschnitt folgen. Sowohl der Dosierabschnitt als auch der Transportabschnitt können jeweils mehrere Trennleisten umfassen. Es kann sein, dass wenigstens eine Trennleiste der mehreren als Bestandteil des Dosierabschnittes ausgebildeten Trennleisten entlang ihrer Längsrichtung mindestens zwei Trennleistenabschnitte besitzt, welche mindestens zwei Trennleistenabschnitte durch wenigstens ein Scharnier miteinander gekoppelt sind, so dass die mindestens zwei Trennleistenabschnitte relativ zueinander um mindestens eine über das wenigstens eine Scharnier ausgebildete Hochachse geschwenkt werden können. Alternativ oder ergänzend hierzu kann es sein, dass wenigstens eine Trennleiste der mehreren und als Bestandteil des Transportabschnittes ausgebildeten Trennleisten entlang ihrer Längsrichtung mindestens zwei Trennleistenabschnitte besitzt, welche mindestens zwei Trennleistenabschnitte durch wenigstens ein Scharnier miteinander gekoppelt sind, so dass die mindestens zwei Trennleistenabschnitte relativ zueinander um mindestens eine über das wenigstens eine Scharnier ausgebildete Hochachse geschwenkt werden können.
-
Weiter kann es sein, dass sich ein freies Ende der wenigstens einen Trennleiste, welches freie Ende gegen eine Förderrichtung der Artikel weist, verjüngt und insbesondere keilförmig zuläuft. Auch kann es sein, dass ein freies Ende der wenigstens einen Trennleiste, welches freie Ende gegen eine Förderrichtung der Artikel weist, konvex gewölbt ist. Hierdurch kann auf einfache Art und Weise bewirkt werden, dass Artikel mit hoher Wahrscheinlichkeit in eine zwischen mehreren Trennleisten gebildete Gasse gelangen, ohne dass eine Förderbewegung von Artikeln im Bereich des freien Endes der wenigstens einen Trennleiste gestört wird bzw. ohne dass Artikel im Bereich des freien Endes der wenigstens einen Trennleiste ungewollt anstehen.
-
Das wenigstens eine Scharnier kann wenigstens zwei Flügel besitzen, welche unabhängig voneinander um die durch das Scharnier ausgebildete Hochachse geschwenkt werden können. An einen ersten Flügel der wenigstens zwei Flügel kann wenigstens ein erster Trennleistenabschnitt der mindestens zwei Trennleistenabschnitte gekoppelt sein. An einen zweiten Flügel der wenigstens zwei Flügel kann wenigstens ein zweiter Trennleistenabschnitt der mindestens zwei Trennleistenabschnitte gekoppelt sein. Auch kann die mindestens eine Hochachse des wenigstens einen Scharniers durch mindestens einen Bolzen des wenigstens einen Scharniers ausgebildet bzw. bereitgestellt werden, mit welchem mindestens einen Bolzen der erste Flügel und der zweite Flügel gemeinsam mit dem wenigstens einen ersten Trennleistenabschnitt und dem wenigstens einen zweiten Trennleistenabschnitt schwenkbeweglich in Verbindung stehen.
-
Es kann sein, dass das wenigstens eine Scharnier zumindest bereichsweise und vorzugsweise vollständig gegenüber einem Oberflächenkontakt mit in der jeweiligen Gasse geführten Artikeln abgedeckt ist. Beispielsweise kann eine in Richtung der mittels der mindestens einen Horizontalfördereinrichtung geförderten Artikel konvex oder konkav gekrümmte Abdeckung vorgesehen sein, welche das wenigstens eine Scharnier zumindest bereichsweise und vorzugsweise vollständig gegenüber einem Oberflächenkontakt mit in der jeweiligen Gasse geführten Artikeln abdeckt. Hierdurch kann das Risiko einer ungewollten Beschädigung von Artikeln aufgrund eines Kontaktes mit dem wenigstens einen Scharnier ausgeschlossen oder gering gehalten werden.
-
Auch kann die Förderstrecke wenigstens eine um eine vertikale Achse drehbare Rolle umfassen, mittels welcher wenigstens einen um eine vertikale Achse drehbaren Rolle das wenigstens eine Scharnier zumindest bereichsweise gegenüber einem Oberflächenkontakt mit in der jeweiligen Gasse geführten Artikeln abgedeckt ist. Die wenigstens eine um eine vertikale Achse drehbare Rolle kann im Bereich des wenigstens einen Scharniers derart positioniert sein, dass die wenigstens eine um eine vertikale Achse drehbare Rolle frei drehbar ist. Treten über die mindestens eine Horizontalfördereinrichtung geförderte Artikel mit der wenigstens einen um eine vertikale Achse drehbaren Rolle in Kontakt, so kann die wenigstens eine um eine vertikale Achse drehbare Rolle während einer weiteren Förderung der Artikel mit dem jeweiligen Artikel ggf. in Oberflächenkontakt bleiben und sich hierbei rotierend bewegen. Ein Reibungswiderstand zwischen der wenigstens einen um eine vertikale Achse drehbaren Rolle und einem jeweiligen Artikel kann bei einem zwischen diesen ausgebildeten Oberflächenkontakt gering gehalten werden, wodurch vermieden werden kann, dass Artikel während des Passierens der wenigstens einen um eine vertikale Achse drehbaren Rolle ungewollt kippen oder sogar beschädigt werden bzw. im Bereich des wenigstens einen Scharniers klemmen.
-
Weiter kann die Förderstrecke einen Aktor umfassen, welcher eine Schwenkbewegung für die mindestens zwei Trennleistenabschnitte um die mindestens eine über das wenigstens eine Scharnier ausgebildete Hochachse bewirken kann. Der Aktor kann beispielsweise als Servomotor oder als elektromagnetischer Direktantrieb ausgebildet sein. Auch kann der Aktor mit einer Steuer- und/oder Regeleinrichtung in Verbindung stehen. Die Steuer- und/oder Regeleinrichtung kann ggf. auf Veranlassung einer Bedienperson den Aktor zum Bewirken einer Schwenkbewegung für die mindestens zwei Trennleistenabschnitte um die mindestens eine über das wenigstens eine Scharnier ausgebildete Hochachse ansteuern. Insbesondere kann es sein, dass der Aktor eine Schwenkbewegung für die mindestens zwei Trennleistenabschnitte um die mindestens eine über das wenigstens eine Scharnier ausgebildete Hochachse bewirken kann, mittels welcher Schwenkbewegung eine schräg zur Förderrichtung der Artikel vorgesehene Gassenbreite einer jeweiligen zwischen unmittelbar benachbarten Trennleisten ausgebildeten Gasse eingestellt bzw. vorgegeben werden kann.
-
In diversen Ausführungsformen kann vorgesehen sein, dass wenigstens ein Trennleistenabschnitt der mindestens zwei Trennleistenabschnitte abstandsveränderlich an einem Scharnier der wenigstens einen Trennleiste angeordnet ist. Alternativ oder ergänzend hierzu kann vorgesehen sein, dass wenigstens ein Trennleistenabschnitt der mindestens zwei Trennleistenabschnitte teleskopierbar ausgebildet ist. Hierbei kann es sein, dass wenigstens ein Trennleistenabschnitt zwei einzelne Trennleistenabschnittsteile umfasst, die in Längsrichtung des wenigstens einen Trennleistenabschnittes selektiv ineinander geschoben oder auseinandergezogen werden können.
-
Auch kann vorgesehen sein, dass die mindestens zwei Trennleistenabschnitte in mehreren unterschiedlichen und in Längsrichtung der wenigstens einen Trennleiste zueinander versetzten Befestigungspositionen am wenigstens einen Scharnier angeordnet werden können. Denkbar ist hierbei, dass das wenigstens eine Scharnier und die mindestens zwei Trennleistenabschnitte hierzu über Rast- und/oder Schnapp- und/oder Klemmverbindungen verfügen, über welche die mindestens zwei Trennleistenabschnitte in mehreren unterschiedlichen und in Längsrichtung der wenigstens einen Trennleiste zueinander versetzten Befestigungspositionen am wenigstens einen Scharnier angeordnet werden können. In der Praxis haben sich Ausführungsformen bewährt, bei welchen die mindestens zwei Trennleistenabschnitte jeweils wenigstens ein Langloch besitzen, unter Zuhilfenahme welches jeweiligen wenigstens einen Langloches die mindestens zwei Trennleistenabschnitte in den mehreren unterschiedlichen und in Längsrichtung der wenigstens einen Trennleiste zueinander versetzten Befestigungspositionen am wenigstens einen Scharnier angeordnet werden können. Auch kann alternativ oder ergänzend hierzu vorgesehen sein, dass die mindestens zwei Trennleistenabschnitte jeweils wenigstens ein Langloch besitzen, unter Zuhilfenahme welches jeweiligen wenigstens einen Langloches die mindestens zwei Trennleistenabschnitte abstandsveränderlich am wenigstens einen Scharnier angeordnet sind.
-
Es ist vorstellbar, dass die Förderstrecke wenigstens eine Linearführung und/oder wenigstens einen in linearer Richtung wirkenden Aktor umfasst, über welche Linearführung und/oder über welchen in linearer Richtung wirkenden Aktor wenigstens ein erster Trennleistenabschnitt der mindestens zwei Trennleistenabschnitte senkrecht zu einer Förderrichtung der mindestens einen Horizontalfördereinrichtung bewegt werden kann, so dass hierbei der wenigstens eine erste Trennleistenabschnitt und wenigstens ein zweiter Trennleistenabschnitt der jeweiligen Trennleiste um eine über das wenigstens eine Scharnier der jeweiligen Trennleiste ausgebildete Hochachse relativ zueinander verschwenkt werden. Hierdurch kann ggf. eine Gassenbreite einer jeweiligen zwischen unmittelbar benachbarten Trennleisten ausgebildeten Gasse vorgegeben bzw. eingestellt werden.
-
Der wenigstens eine Aktor kann beispielsweise als Spindeltrieb oder als elektromagnetischer Direktantrieb ausgebildet sein. Die wenigstens eine Linearführung kann sich hierbei zumindest abschnittsweise und vorzugsweise vollständig über die mindestens eine Horizontalfördereinrichtung erstrecken. Es kann sein, dass die wenigstens eine Linearführung und/oder der wenigstens eine in linearer Richtung wirkende Aktor oberhalb einer durch die mindestens eine Horizontalfördereinrichtung zur Förderung von Artikeln bereitgestellten Transportebene positioniert ist und/oder dass die wenigstens eine Linearführung und/oder der wenigstens eine in linearer Richtung wirkende Aktor unterhalb einer durch die mindestens eine Horizontalfördereinrichtung zur Förderung von Artikeln bereitgestellten Transportebene positioniert ist.
-
Weiter kann die Förderstrecke wenigstens eine Sensorik zum Feststellen und/oder Erkennen einer im Bereich eines freien Endes der mehreren Trennleisten auftretenden und die Förderung von Artikeln betreffenden Störung besitzen. Die wenigstens eine Sensorik kann beispielsweise wenigstens eine optische Sensorik und insbesondere wenigstens ein Kamerasystem umfassen. Die wenigstens eine Sensorik bzw. die wenigstens eine optische Sensorik und insbesondere das wenigstens eine Kamerasystem kann mit der vorherig bereits erwähnten Steuer- und/oder Regeleinrichtung in Verbindung stehen.
-
Zudem kann die Förderstrecke mindestens einen mit der wenigstens einen Sensorik in Wirkverbindung stehenden Aktor besitzen, welcher mindestens eine mit der wenigstens einen Sensorik in Wirkverbindung stehende Aktor die jeweilige Trennleiste im Bereich ihres freien Endes bewegen kann, sofern die wenigstens eine Sensorik eine im Bereich des jeweiligen freien Endes auftretende Störung erkennt und/oder feststellt. Der mindestens eine Aktor kann ggf. über die vorherig bereits erwähnte Steuer- und/oder Regeleinrichtung mit der wenigstens einen optischen Sensorik in Wirkverbindung stehen, so dass der Aktor zur Bewegung der jeweiligen Trennleiste im Bereich ihres freien Endes über die Steuer- und/oder Regeleinrichtung ansteuerbar ist, sofern die ebenso mit der Steuer- und/oder Regeleinrichtung in Verbindung stehende wenigstens eine Sensorik eine im Bereich des jeweiligen freien Endes auftretende Störung erkennt und/oder feststellt. Denkbar ist hierbei, dass der mindestens eine Aktor die jeweilige Trennleiste im Bereich ihres freien Endes mit einer pulsierenden Bewegung oder oszillierend bewegt.
-
Auch kann es sein, dass die Förderstrecke mindestens einen mit der wenigstens einen Trennleiste in Wirkverbindung stehenden Aktor umfasst, wobei ein freies und gegen eine Förderrichtung der mindestens einen Horizontalfördereinrichtung weisendes Ende der wenigstens einen Trennleiste über den mindestens einen Aktor mit einer oszillierenden und vorzugsweise unterbrechungsfreien Bewegung beaufschlagbar ist. Ein Trennleistenabschnitt bzw. ein bestimmter Trennleistenabschnitt der wenigstens einen Trennleiste, welcher bestimmte Trennleistenabschnitt das freie und gegen die Förderrichtung der mindestens einen Horizontalfördereinrichtung weisende Ende ausbildet, kann über ein Scharnier mit einem weiteren Trennleistenabschnitt in Verbindung stehen. Das Scharnier kann eine Hochachse bereitstellen, um welche der bestimmte Trennleistenabschnitt, welcher das freie und gegen die Förderrichtung der mindestens einen Horizontalfördereinrichtung weisende Ende ausbildet, relativ zu dem weiteren Trennleistenabschnitt, mit welchem der bestimmte Trennleistenabschnitt über das Scharnier in Verbindung steht, verschwenkt wird.
-
Auch betrifft die Erfindung eine Trennleiste zum Ausbildung einer für eine Führung von Artikeln vorgesehenen Gasse. Die Trennleiste umfasst mindestens zwei entlang einer Längsrichtung der Trennleiste zueinander versetzte Trennleistenabschnitt sowie wenigstens ein Scharnier. Es ist vorgesehen, dass die mindestens zwei entlang der Längsrichtung der Trennleiste zueinander versetzten Trennleistenabschnitte über das wenigstens eine Scharnier miteinander gekoppelt sind und dass die mindestens zwei Trennleistenabschnitte relativ zueinander um mindestens eine über das wenigstens eine Scharnier ausgebildete Hochachse geschwenkt werden können. Merkmale, welche vorhergehend bereits betreffend diverse Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Förderstrecke zur darin enthaltenen Trennleiste beschrieben wurden, können ebenso bei diversen Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Trennleiste vorgesehen sein und werden nicht mehrfach erwähnt. Ebenso kann die nachfolgend beschriebene Trennleiste als Bestandteil der vorhergehend bereits beschriebenen Förderstrecke ausgebildet sein.
-
In diversen Ausführungsformen kann die Trennleiste mindestens drei entlang der Längsrichtung der Trennleiste zueinander versetzte Trennleistenabschnitte umfassen. Unmittelbar aufeinander folgende Trennleistenabschnitte können über ein jeweiliges Scharnier miteinander gekoppelt sein, so dass jeweilige unmittelbar aufeinander folgende Trennleistenabschnitte relativ zueinander um eine über das jeweilige Scharnier ausgebildete Hochachse geschwenkt bzw. verschwenkt werden können. Hierbei kann vorgesehen sein, dass ein bestimmter und ein freies Ende ausbildender Trennleistenabschnitt der mindestens drei entlang der Längsrichtung der Trennleiste zueinander versetzten Trennleistenabschnitte zum Zwecke seiner oszillierenden Bewegung für eine Koppelung an mindestens einen Aktor vorbereitet ist. Eine Trennleiste, welche mindestens drei entlang der Längsrichtung der Trennleiste zueinander versetzte Trennleistenabschnitte umfasst, kann bei denkbaren Ausführungsformen der vorhergehend bereits beschriebenen Förderstrecke vorgesehen sein. Insbesondere ist hierbei denkbar, dass die Förderstrecke mindestens einen Aktor umfasst, welcher zur oszillierenden Bewegung einer als Bestandteil der Förderstrecke ausgebildeten Tragstange vorbereitet ist, an welcher Tragstange der vorherig bereits erwähnte bestimmte und das freie Ende ausbildende Trennleistenabschnitt befestigt ist. Die Tragstange kann sich schräg zur Förderrichtung der mindestens einen Horizontalfördereinrichtung zumindest bereichsweise und vorzugsweise vollständig über die mindestens eine Horizontalfördereinrichtung erstrecken. Denkbar ist hierbei, dass die Tragstange über den mindestens einen Aktor zusammen mit dem bestimmten Trennleistenabschnitt, welcher das freie Ende ausbildet, oszillierend bewegbar ist.
-
Wenigstens zwei weitere Trennleistenabschnitte, welche in Längsrichtung an den bestimmten Trennleistenabschnitt anschließen, können über ein weiteres Scharnier miteinander gekoppelt sein, so dass die wenigstens zwei weiteren Trennleistenabschnitte relativ zueinander um eine über das weitere Scharnier ausgebildete weitere Hochachse geschwenkt werden können.
-
Die Erfindung betrifft darüber hinaus ein Verfahren zum Anpassen und/oder Betreiben einer Förderstrecke, über welche Artikel transportierbar sind und welche Förderstrecke mehrere Trennleisten umfasst, die zwischen sich mehrere Gassen ausbilden und zum Führen der Artikel während des Transportes ausgebildet sind. Bei dem Verfahren ist vorgesehen, dass wenigstens eine Trennleiste der mehreren Trennleisten entlang ihrer Längsrichtung mindestens zwei Trennleistenabschnitte umfasst, die über wenigstens ein Scharnier miteinander verbunden sind. Es kann vorgesehen sein, dass die mindestens zwei Trennleistenabschnitte zum Anpassen einer jeweiligen Gasse um mindestens eine über das wenigstens eine Scharnier ausgebildete Hochachse relativ zueinander verschwenkt werden. Alternativ oder ergänzend hierzu kann es sein, dass ein gegen eine Förderrichtung der Artikel weisendes freies Ende der wenigstens einen Trennleiste oszillierend bewegt wird, wobei in Zusammenhang mit der oszillierenden Bewegung ein das freie Ende ausbildender bestimmter Trennleistenabschnitt der mindestens zwei Trennleistenabschnitte relativ zu einem weiteren Trennleistenabschnitt der mindestens zwei Trennleistenabschnitte um mindestens eine über das wenigstens eine Scharnier ausgebildete Hochachse verschwenkt wird.
-
In diversen Ausführungsformen kann das wenigstens eine Scharnier von wenigstens einer Rolle abgedeckt sein, wobei Artikel während ihres Transportes die wenigstens eine Rolle unter Oberflächenkontakt mit der wenigstens einen Rolle passieren. Die wenigstens eine Rolle kann sich zeitlich während des Oberflächenkontaktes mit den Artikeln vorzugsweise selbständig drehen. Insbesondere kann die wenigstens eine Rolle als Zylinder bzw. Hohlzylinder ausgebildet sein.
-
Weiter kann es sein, dass die mindestens zwei Trennleistenabschnitte zum Anpassen einer jeweiligen Gasse um mindestens eine über das wenigstens eine Scharnier ausgebildete Hochachse über einen Aktor relativ zueinander verschwenkt werden.
-
Wenigstens ein erster Trennleistenabschnitt der mindestens zwei Trennleistenabschnitte einer jeweiligen Trennleiste kann ggf. schräg und vorzugsweise senkrecht zu einer für den Transport von Artikeln vorgesehenen Förderrichtung bewegt werden, woraus resultierend der wenigstens eine erste Trennleistenabschnitt der mindestens zwei Trennleistenabschnitt und wenigstens ein zweiter Trennleistenabschnitt der mindestens zwei Trennleistenabschnitte einer jeweiligen Trennleiste um die eine über ein Scharnier der jeweiligen Trennleiste ausgebildete Hochachse relativ zueinander verschwenkt werden.
-
Bei dem Verfahren kann es sein, dass in Zusammenhang mit dem relativen Verschwenken der mindestens zwei Trennleistenabschnitte einer jeweiligen Trennleiste zueinander eine Halteposition wenigstens eines Trennleistenabschnittes am Scharnier in Längsrichtung des jeweiligen wenigstens einen Trennleistenabschnittes verändert wird. Alternativ oder ergänzend hierzu kann es sein, dass in Zusammenhang mit dem relativen Verschwenken der mindestens zwei Trennleistenabschnitte einer jeweiligen Trennleiste zueinander wenigstens ein Trennleistenabschnitt der mindestens zwei Trennleistenabschnitte einer jeweiligen Trennleiste teleskopiert bzw. ausgezogen wird.
-
Insbesondere kann es sein, dass mit der Bewegung des wenigstens einen ersten Trennleistenabschnittes der mindestens zwei Trennleistenabschnitte einer jeweiligen Trennleiste schräg und vorzugsweise senkrecht zu der für den Transport bzw. die Förderung von Artikeln vorgesehenen Förderrichtung einhergehend die Halteposition des wenigstens einen ersten Trennleistenabschnittes am Scharnier in Längsrichtung des jeweiligen wenigstens einen Trennleistenabschnittes selbständig verändert wird und/oder dass in Zusammenhang mit dem relativen Verschwenken der mindestens zwei Trennleistenabschnitte einer jeweiligen Trennleiste zueinander wenigstens ein Trennleistenabschnitt der mindestens zwei Trennleistenabschnitte einer jeweiligen Trennleiste teleskopiert bzw. ausgezogen wird.
-
Weiter kann ggf. in Zusammenhang mit dem Verschwenken für die mindestens zwei Trennleistenabschnitte eine jeweilige bestimmte Befestigungsposition am jeweiligen Scharnier aus mehreren unterschiedlichen entlang der Längsrichtung der wenigstens einen Trennleiste zueinander versetzten Befestigungspositionen ausgewählt und/oder vorgegeben werden, woraufhin die mindestens zwei Trennleistenabschnitte in ihrer jeweiligen bestimmten Befestigungsposition am jeweiligen Scharnier angeordnet werden.
-
Es kann sein, dass Artikel über die Förderstrecke transportiert werden, wobei vorgesehen ist, dass die Artikel während ihres Transportes im Hinblick auf eine im Bereich von freien Enden der mehreren Trennleisten auftretenden und den Transport der Artikel betreffenden Störung überwacht werden. Hierbei kann es sein, dass das freie Ende der wenigstens einen Trennleiste zum Auflösen oder Verhindern einer den Transport der Artikel betreffenden Störung unter Berücksichtigung der Überwachung bedarfsweise sowie temporär oszillierend bewegt wird, wobei in Zusammenhang mit der oszillierenden Bewegung der das freie Ende ausbildende bestimmte Trennleistenabschnitt der mindestens zwei Trennleistenabschnitte relativ zu dem weiteren Trennleistenabschnitt der mindestens zwei Trennleistenabschnitte um die über das Scharnier ausgebildete Hochachse verschwenkt wird.
-
Im Folgenden sollen Ausführungsbeispiele die Erfindung und ihre Vorteile anhand der beigefügten Figuren näher erläutern. Die Größenverhältnisse der einzelnen Elemente zueinander in den Figuren entsprechen nicht immer den realen Größenverhältnissen, da einige Formen vereinfacht und andere Formen zur besseren Veranschaulichung vergrößert im Verhältnis zu anderen Elementen dargestellt sind.
- 1 zeigt eine schematische Ansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Förderstrecke.
- 2 zeigt eine schematische Ansicht der Ausführungsform einer Förderstrecke nach 1 zeitlich vor oder nach einer Anpassung der durch mehrere Trennleisten gebildeten Gassen.
- 3 zeigt eine schematische Ansicht einer Ausführungsform einer Trennleiste, wie sie zudem bei diversen Ausführungsformen einer erfindungsgemäßen Förderstrecke sowie zur Umsetzung in diversen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens vorgesehen sein kann.
- 4 zeigt eine schematische Ansicht einer weiteren Ausführungsform einer Trennleiste, wie sie zudem bei diversen Ausführungsformen einer erfindungsgemäßen Förderstrecke sowie zur Umsetzung in diversen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens vorgesehen sein kann.
- 5 zeigt eine schematische Ansicht einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Förderstrecke.
- 6 bis 10 zeigen jeweils eine perspektivische Ansicht der Ausführungsform einer Förderstrecke nach 5 und/oder einzelne Details der Ausführungsform einer Förderstrecke nach 5.
- 11 zeigt im Flussdiagramm einzelne Schritte, wie sie bei diversen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens vorgesehen sein können.
-
Für gleiche oder gleich wirkende Elemente der Erfindung werden identische Bezugszeichen verwendet. Ferner werden der Übersicht halber nur Bezugszeichen in den einzelnen Figuren dargestellt, die für die Beschreibung der jeweiligen Figur erforderlich sind. Die dargestellten Ausführungsformen stellen lediglich Beispiele dar, wie die Erfindung ausgestaltet sein kann und stellen keine abschließende Begrenzung dar.
-
Die Ausführungsformen, Beispiele und Varianten der vorhergehenden Absätze, die Ansprüche oder die folgende Beschreibung und die Figuren, einschließlich ihrer verschiedenen Ansichten oder jeweiligen individuellen Merkmale, können unabhängig voneinander oder in beliebiger Kombination verwendet werden. Merkmale, die in Verbindung mit einer Ausführungsform beschrieben werden, sind für alle Ausführungsformen anwendbar, sofern die Merkmale nicht unvereinbar sind.
-
Wenn auch im Zusammenhang der Figuren generell von „schematischen“ Darstellungen und Ansichten die Rede ist, so ist damit keineswegs gemeint, dass die Figurendarstellungen und deren Beschreibung hinsichtlich der Offenbarung der Erfindung von untergeordneter Bedeutung sein sollen. Der Fachmann ist durchaus in der Lage, aus den schematisch und abstrakt gezeichneten Darstellungen genug an Informationen zu entnehmen, die ihm das Verständnis der Erfindung erleichtern, ohne dass er etwa aus den gezeichneten und möglicherweise nicht exakt maßstabsgerechten Größenverhältnissen der Stückgüter und/oder Teilen der Vorrichtung oder anderer gezeichneter Elemente in irgendeiner Weise in seinem Verständnis beeinträchtigt wäre. Die Figuren ermöglichen es dem Fachmann als Leser somit, anhand der konkreter erläuterten Umsetzungen des erfindungsgemäßen Verfahrens und der konkreter erläuterten Funktionsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung ein besseres Verständnis für den in den Ansprüchen sowie im allgemeinen Teil der Beschreibung allgemeiner und/oder abstrakter formulierten Erfindungsgedanken abzuleiten.
-
Die 1 zeigt eine schematische Ansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Förderstrecke 1. Weiter verdeutlicht 1 einzelne Schritte, wie sie bei diversen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens 100 (vgl. 11) vorgesehen sein können.
-
Mittels der Förderstrecke 1 werden Artikel 2, welche vorliegend jeweils als Getränkebehälter 4 ausgebildet sind, in der mittels Pfeildarstellung angedeuteten Förderrichtung FR bewegt. Bestandteil der Förderstrecke 1 ist ein Zulauf 3, in welchem durch Getränkebehälter 4 ausgebildete Artikel 2 in Richtung eines an den Zulauf 3 anschließenden Dosierabschnittes 5 bewegt werden können. Mittels Phantomlinien ist in 1 ein Übergang angedeutet, bei welchem der Zulauf 3 endet und der Dosierabschnitt 5 der Förderstrecke 1 beginnt. Die Bewegung erfolgt mittels der Horizontalfördereinrichtung 9. Es kann eine einzige Horizontalfördereinrichtung 9 vorgesehen sein, welche sich über die gesamte Förderstrecke 1 erstreckt. Auch können mehrere Horizontalfördereinrichtungen 9 vorgesehen sein, die in Förderrichtung FR aneinander anschließen und sich gemeinsam über die gesamte Förderstrecke 1 erstrecken.
-
Der Dosierabschnitt 5 umfasst mehrere Trennleisten 7, wobei unmittelbar benachbarte Trennleisten 7 zwischen sich eine jeweilige Gasse 6 ausbilden, in welcher Artikel 2 während ihres Transportes über den Dosierabschnitt 5 bewegt werden. Nach Übertritt vom Zulauf 3 auf den Dosierabschnitt 5 drängeln sich die durch Getränkebehälter 4 ausgebildeten Artikel 2 in die über mehrere Trennleisten 7 ausgebildeten Gassen 6 ein und werden daraufhin weiter in Förderrichtung FR bewegt. An ihrem gegen die Förderrichtung FR weisenden freien Ende 17 sind die Trennleisten 7 des Dosierabschnittes 5 jeweils keilförmig ausgebildet, wodurch das Risiko einer ungewollten Störung des Förderbetriebes durch Anstehen einzelne Artikel 2 an dem freien Ende einer Trennleiste 7 gering gehalten werden kann.
-
Ein jeweiliger Querschnitt der im Bereich des Dosierabschnittes 5 mittels der Trennleisten 7 gebildeten Gassen 6 verbreitert sich zunächst in Förderrichtung FR, woraufhin sich der jeweilige Querschnitt der im Bereich des Dosierabschnittes 5 mittels der Trennleisten 7 gebildeten Gassen 6 sodann in Förderrichtung FR vermindert. Hierdurch wird in einem an den unter Verweis mit Ziffer 8 dargestellten Transportabschnitt angrenzenden Endbereich des Dosierabschnittes 5 in einer jeweiligen Gasse 6 ein jeweiliger einreihiger Strom an in Förderrichtung FR hintereinander angeordneten Artikeln 2 bzw. Getränkebehältern 4 gebildet, welcher sodann auf den als Bestandteil der Förderstrecke 1 ausgebildeten Transportabschnitt 8 übertritt.
-
Der Transportabschnitt 8 verfügt über mehrere im Bereich des Transportabschnittes 8 parallel oder im Wesentlichen parallel verlaufende Trennleisten 7. Die im Bereich des Transportabschnittes 8 angeordneten und parallel oder im Wesentlichen parallel verlaufenden Trennleisten 7 bilden mehrere Gassen 6, welchen jeweils ein im Bereich des Dosierabschnittes 5 gebildeter einreihiger Strom an Artikeln 2 zugeführt wird. Über die Trennleisten 7 des Transportabschnittes 8 können somit mehrere Ströme an einreihig hintereinander angeordneten Artikeln 2 parallel oder im Wesentlichen parallel in Förderrichtung FR bewegt werden.
-
An den Transportabschnitt 8 kann eine in den Figuren vorliegender Patentanmeldung nicht mit dargestellte Verpackungsmaschine anschließen, welche die mehreren über den Transportabschnitt 8 einreihig und parallel geführten Ströme an Artikeln 2 bzw. Getränkebehältern 4 entgegennimmt und verpackt und/oder handhabt. Die Anzahl der Reihen an hintereinander angeordneten und für die Zuführung an die nicht mit dargestellte Verpackungsmaschine vorgesehenen Artikeln 2 ist immer auf den von der Verpackungsmaschine durchzuführenden Verpackungsprozess abgestimmt. So kann es sein, dass in einem weiteren Verpackungsprozess eine Anzahl an parallel geführten Reihen an Artikeln 2 von der Verpackungsmaschine benötigt wird, welche gegenüber der Anzahl an mittels des Transportabschnittes 8 nach 1 zuführbaren Reihen an Artikeln 2 vergrößert oder verkleinert ausgebildet ist. Auch kann es sein, dass in einem weiteren Verpackungsprozess Artikel 2 bzw. Getränkebehälter 4 verpackt werden sollen, deren Querschnittsdurchmesser sich von dem Querschnittsdurchmesser der Artikel 2 bzw. Getränkebehälter 4 gemäß 1 unterscheidet. In diesen Fällen muss eine Anpassung des Verlaufs der Trennleisten 7 vorgenommen werden.
-
Eine Zusammenschau der 1 und 2 zeigt hierbei eine denkbare Anpassung, welche in der Praxis zum Umstellen von einem ersten Verpackungsprozess auf einen zweiten Verpackungsprozess notwendig sein kann. Insbesondere lässt die Zusammenschau der 1 und 2 erkennen, dass der Verlauf der Trennleisten 7 in 2 gegenüber dem Verlauf der Trennleisten 7 nach 1 unterschiedlich ausgebildet ist. Auch die Anzahl an im Bereich des Dosierabschnittes 5 gebildeten Gassen 6 sowie die entsprechende Anzahl an im Transportabschnitt 8 gebildeten Gasen 6 zur parallelen Führung an einreihig hintereinander angeordneten Artikeln 2 unterscheidet sich in 2 gegenüber 1.
-
Um von der Ausbildung einer Förderstrecke 1 entsprechend 1 in die Ausbildung einer Förderstrecke 1 entsprechend 2 zu gelangen, werden zunächst im Hinblick auf eine benötigte Anzahl an Trennleisten 7 entsprechend Trennleisten 7 in die Förderstrecke 1 eingefügt oder Trennleisten 7 aus der Förderstrecke 1 entnommen.
-
Um die bisher bestehende Problematik bei einer Anpassung einer Förderstrecke 1 gemäß einer Zusammenschau der 1 und 2 zu verdeutlichen, sind beispielshaft Positionen P1 und P2 angedeutet, im Bereich welcher Positionen P1 und P2 die Trennleisten 7 ihren Verlauf bzw. ihre Ausrichtung ändern müssen, um von der Ausrichtung bzw. dem Verlauf gemäß 1 in die Ausrichtung bzw. in den Verlauf gemäß 2 zu gelangen oder um von der Ausrichtung bzw. dem Verlauf gemäß 2 in die Ausrichtung bzw. in den Verlauf gemäß 1 zu gelangen. Die Positionen P1 und P2 sind aus Gründen der Übersichtlichkeit jeweils nur für eine Trennleiste 7 angedeutet, betreffen jedoch auch sämtliche senkrecht zur Förderrichtung FR benachbarten Trennleisten 7. Die Anzahl der Positionen P1 und P2 ist lediglich beispielhaft zu verstehen, so dass in weiteren Ausführungsbeispielen beispielsweise lediglich eine Position P1 oder P2 in Förderrichtung FR vorgesehen sein kann, bei welcher entsprechend nachfolgender Beschreibung eine Trennleiste 7 oder mehrere Trennleisten 7 ihren Verlauf flexibel anpassen.
-
An den Positionen P1 und P2 sind die Trennleisten 7 jeweils nicht geradlinig orientiert sondern weisen einen Knick bzw. eine Umlenkung auf. Entsprechende Umrüstarbeiten sind bis dato zeitaufwendig und umständlich. Um solche Anpassungen einer Förderstrecke 1 auf einfache Art und Weise bewerkstelligen zu können, besitzen die Trennleisten 7 entlang ihrer Längsrichtung zwei Trennleistenabschnitte 12 und 14, welche zwei Trennleistenabschnitte 12 und 14 durch ein Scharnier 30 miteinander gekoppelt sind (vgl. 3). Ein jeweiliges Scharnier 30 ist somit im Bereich der Positionen P1 und P2 angeordnet. Das jeweilige Scharnier 30 bildet jeweils eine Hochachse H aus (vgl. 3), um welche die zwei Trennleistenabschnitte 12 und 14 relativ zueinander verschwenkt werden können. Die Trennleisten 7, wie sie für die Förderstrecke 1 nach 1 und 2 vorgesehen sein können, sind entsprechend dem Ausführungsbeispiel nach 3 ausgebildet. Auch Trennleisten 7 gemäß dem Ausführungsbeispiel nach 4 können für die Förderstrecke 1 nach 1 alternativ oder anstelle der Trennleisten 7 nach 3 vorgesehen sein.
-
Unter Verweis auf 3 ist dort zu erkennen, dass die Trennleiste 7 einen ersten Trennleistenabschnitt 12 und einen zweiten Trennleistenabschnitt 14 umfasst, die über ein Scharnier 30 miteinander verbunden sind. Das Scharnier 30 stellt eine Hochachse H bereit, um welche der erste Trennleistenabschnitt 12 und der zweite Trennleistenabschnitt 14 relativ zueinander verschwenkt werden können. Der erste Trennleistenabschnitt 12 und der zweite Trennleistenabschnitt 14 umfassen jeweils mehrere in horizontaler Richtung übereinander positionierte Segmente 16 bzw. 16'. Am ersten Trennleistenabschnitt 12 sind mehrere Aufhängungen 20 angeordnet, die über einen jeweiligen Arretierhebel 21 verfügen. Auch am zweiten Trennleistenabschnitt 12 ist eine Aufhängung 20 angeordnet, die über einen Arretierhebel 21 verfügt.
-
Unter erneutem Verweis auf 1 und 2 und den hierin jeweils gezeigten Dosierabschnitt 5 ist dort zu erkennen, dass im Bereich des Dosierabschnittes 5 mehrere Träger 40 angeordnet sind. Die Träger 40 des Dosierabschnittes 5 stellen jeweils mehrere Linearführungen 42 bereit. Die Aufhängungen 20 der Trennleistenabschnitte 12 und 14 einer jeweiligen Trennleiste 7 entsprechend 3 stehen jeweils mit einer Linearführung 42 in Verbindung, so dass mittels einer relativen Bewegung der Aufhängungen 20 des ersten Trennleistenabschnittes 12 gegenüber der Aufhängung 20 des zweiten Trennleistenabschnittes 14 entlang der jeweiligen Linearführung 42 der erste Trennleistenabschnitt 12 gegenüber dem zweiten Trennleistenabschnitt 14 verschwenkt werden kann. Hierdurch kann der Verlauf der Gassen 6 entsprechend 1 in den Verlauf der Gassen 6 entsprechend 2 und vice versa überführt werden. Um im Verlauf der Verstellung bzw. im Verlauf des parallelen Verschwenkens des ersten Trennleistenabschnittes 12 gegenüber dem zweiten Trennleistenabschnitt 14 einen Längenausgleich für die jeweilige Trennleiste 7 bereitzustellen, haben sich Ausführungsformen bewährt, bei welchen der erste Trennleistenabschnitt 12 und/oder der zweite Trennleistenabschnitt 14 abstandsveränderlich am Scharnier 30 gehalten sind. Auch kann es sin, dass für einen Längenausgleich der erste Trennleistenabschnitt 12 und/oder der zweite Trennleistenabschnitt 14 teleskopierbar bzw. ausziehbar ausgebildet sind.
-
Zeitlich bevor die jeweilige Schwenkbewegung für die Trennleistenabschnitte 12 und 14 einer jeweiligen Trennleiste 7 durchgeführt wurde, wird der jeweilige Arretierhebel 21 betätigt, wobei eine zwischen der jeweiligen Aufhängung 20 (vgl. 3) und der jeweiligen Linearführung 42 bis dahin bestehende Klemmverbindung aufgehoben wird. Denkbar ist hierbei, dass der jeweilige Arretierhebel 21 zur Betätigung geschwenkt wird und/oder zur Betätigung in Richtung nach oben oder unten bewegt wird.
-
Zeitlich nachdem die jeweilige relative Schwenkbewegung für die Trennleistenabschnitte 12 und 14 einer jeweiligen Trennleiste 7 durchgeführt wurde, wird der jeweilige Arretierhbel 21 erneut betätigt, wobei hiermit einhergehend zwischen dem jeweiligen Arretierhebel 21 und der jeweiligen Linearführung 42 eine Klemmverbindung ausgebildet wird und der erste Trennleistenabschnitt 12 sowie der zweite Trennleistenabschnitt 14 in ihrer jeweiligen Position an der jeweiligen Linearführung 42 gehalten werden bzw. in der jeweiligen Position an der jeweiligen Linearführung 42 festgesetzt werden.
-
Auch kann es sein, dass anstelle oder ergänzend zu den Linearführungen 42 ein Spindelantrieb vorgesehen ist, bei dessen Betätigung sich die Trennleistenabschnitte 12 und 14 schräg zur Förderrichtung FR bewegen und hierbei um die Hochachse H relativ zueinander verschwenkt werden. Weiter ist vorstellbar, dass anstelle oder ergänzend zu den Linearführungen 42 elektromagnetische Direktantriebe bzw. Linearmotoren vorgesehen sind, welche bedarfsweise zum Einstellen bzw. Anpassen einer Gassenbreite 6 die Trennleistenabschnitte 12 und 14 schräg zur Förderrichtung FR bewegen können, wobei die Trennleistenabschnitt 12 und 14 hierzu um die via das Scharnier 30 ausgebildete Hochachse H relativ zueinander verschwenkt werden.
-
Unter Verweis mit Ziffer 31 ist eine Sensorik dargestellt, die mit einer als Bestandteil der Förderstrecke 1 ausgebildeten Steuer- und/oder Regeleinrichtung S in Verbindung steht. Über die Sensorik 31 kann die Steuer- und/oder Regeleinrichtung S erkennen, wenn Artikel 2 sich im Bereich eines in Gegenrichtung der Förderrichtung FR weisenden freien Endes einer Trennleiste 7 stauen oder wenn eine solche Stauung unmittelbar bevorsteht. Sofern dies der Fall ist, kann die Steuer- und/oder Regeleinrichtung S einen in 10 auf Verweis mit Ziffer 18 abgebildeten Aktor betätigen, welcher das freie Ende der Trennleiste 7 bewegt, um die Stauung im Bereich des jeweiligen freien Endes zu beseitigen bzw. um der Stauung im Bereich des jeweiligen freien Endes entgegenzuwirken. Die Sensorik 31 ist vorliegend als Kamera 32 ausgebildet. Insbesondere ist hierbei denkbar, dass das freie Ende 17 von einem bestimmten Trennleistenabschnitt 15 entsprechend dem Ausführungsbeispiel nach 4 ausgebildet wird, wobei der bestimmte Trennleistenabschnitt 15 bedarfsweise zum Beseitigen einer jeweiligen Störung relativ zu weiteren Trennleistenabschnitten 12 und 14 um eine Hochachse H verschwenkt wird, welche ein mit dem bestimmten Trennleistenabschnitt 15 in Verbindung stehendes Scharnier 30 bereitstellt. Für weitere Ausführungsformen ist darüber hinaus denkbar, dass für sämtliche freie Enden 17 der Trennleisten 7 des Dosierabschnittes 5 eine kontinuierliche bzw. unterbrechungsfreie Schwenkbewegung vorgesehen ist. Die Praxis hat gezeigt, dass sich auch mit einer kontinuierlichen bzw. unterbrechungsfreien Schwenkbewegung der freien Enden 17 sämtlicher Trennleisten 7 einer ungewollten Stauung im Bereich der freien Enden 17 effektiv entgegenwirken lässt. Bei der Schwenkbewegung kann weiterhin ein bestimmter Trennleistenabschnitt 15 einer Trennleiste 7 entsprechend dem Ausführungsbeispiel nach 4 um eine Hochachse H, die ein mit dem bestimmten Trennleistenabschnitt 15 in Verbindung stehendes Scharnier 30 bereitstellt, relativ zu einem weiteren Trennleistenabschnitt 12 bzw. 14 geschwenkt werden.
-
Die 4 zeigt eine schematische Ansicht einer weiteren Ausführungsform einer Trennleiste 7, wie sie zudem bei diversen Ausführungsformen einer erfindungsgemäßen Förderstrecke 1 sowie zur Umsetzung in diversen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens 100 (vgl. 11) vorgesehen sein kann. Entsprechend dem Ausführungsbeispiel aus 3 umfasst die Trennleiste 7 aus dem Ausführungsbeispiel nach 4 ebenso einen ersten Trennleistenabschnitt 12 und einen zweiten Trennleistenabschnitt 14, die über ein Scharnier 30 miteinander verbunden sind. Das Scharnier 30 stellt weiterhin eine Hochachse H bereit, um welche der erste Trennleistenabschnitt 12 und der zweite Trennleistenabschnitt 14 relativ zueinander verschwenkt bzw. geschwenkt werden können. Gemäß dem Ausführungsbeispiel nach 3 umfassen der erste Trennleistenabschnitt 12 und der zweite Trennleistenabschnitt 14 jeweils mehrere in horizontaler Richtung übereinander positionierte Segmente 16 bzw. 16'.
-
Zusätzlich zu dem ersten Trennleistenabschnitt 12 und dem zweiten Trennleistenabschnitt 14 umfasst die Trennleiste 7 nach 4 einen dritten Trennleistenabschnitt 15' bzw. einen bestimmten Trennleistenabschnitt 15. Der bestimmte Trennleistenabschnitt 15 ist über ein Scharnier 30 an den ersten Trennleistenabschnitt 12 gekoppelt, so dass der bestimmte Trennleistenabschnitt 15 relativ zu dem ersten Trennleistenabschnitt 12 um die über das Scharnier 30 ausgebildete Hochachse H verschwenkt werden kann. Die Hochachse H, um welche der bestimmte Trennleistenabschnitt 15 relativ zu dem ersten Trennleistenabschnitt 12 verschwenkt werden kann und die Hochachse H, um welche der zweite Trennleistenabschnitt 14 relativ zu dem ersten Trennleistenabschnitt 12 verschwenkt werden kann, sind parallel zueinander orientiert.
-
Der bestimmte Trennleistenabschnitt 15 bildet ein freies Ende 17 aus, welches gegen die Förderrichtung FR (vgl. 5) gerichtet ist bzw. welches in Richtung des Zulaufs 3 weist. In der Praxis kann es sein, dass sich im Bereich des freien Endes 17 Artikel 2 bzw. Getränkebehälter 4 (vgl. 1) ungewollt stauen, bevor diese in eine jeweilige zwischen unmittelbar benachbarten Trennleisten 7 ausgebildete Gassen 6 gelangen. Um einer solchen ungewollten Stauung entgegenzuwirken, besitzt eine jeweilige Trennleiste 7 gemäß dem Ausführungsbeispiel nach 4 im Bereich des bestimmten Trennleistenabschnittes 15 eine Befestigung 22, welche Befestigung 22 an einer Tragstange 50 (vgl. 5) angeordnet werden kann. Die Tragstange 50 kann ggf. über einen Aktor 18 zusammen mit dem bestimmten Trennleistenabschnitt 15 oszillierend bewegt werden, wobei der bestimmte Trennleistenabschnitt 15 hierbei um eine Hochachse H relativ zu dem ersten Trennleistenabschnitt 12 verschwenkt wird. Im Rahmen der oszillierenden Bewegung kann das freie Ende 17 des bestimmten Trennleistenabschnittes 15 sowohl in horizontaler Richtung als auch zeitlich überlagert in vertikaler Richtung bewegt werden. Um einen hierfür erforderlichen Längenausgleich von der Trennleiste 7 nach 4 bereitstellen zu können, kann es sein, dass die Trennleiste teleskopierbar ausgebildet ist und/oder dass die Trennleiste 7 ausgezogen werden kann. Bewährt haben sich in der Praxis beispielsweise Ausführungsformen, bei welchen der bestimmte Trennleistenabschnitt 15 mit einem Langloch in Verbindung steht, welche das den bestimmten Trennleistenabschnitt 15 und den ersten Trennleistenabschnitt 12 verbindende Scharnier 30 bereitstellt. Alternativ oder ergänzend hierzu kann es beispielsweise sein, dass der bestimmte Trennleistenabschnitt 15 wenigstens zwei Teile umfasst, die für einen Längenausgleich selektiv ineinander geschoben oder auseinandergezogen werden können.
-
Über eine jeweilige Aufhängung 20 sind der erste Trennleistenabschnitt 12 und der zweite Trennleistenabschnitt 14 jeweils an eine als Bestandteil eines Trägers 40 ausgebildete Linearführung 42 (vgl. 5) koppelbar. Sofern der erste Trennleistenabschnitt 12 und/oder der zweite Trennleistenabschnitt 14 entlang der jeweiligen Linearführung 42 bewegt werden sollen, wird hierzu vorhergehend der jeweilige Arretierhebel 21 betätigt, wobei eine bis dahin zum Festsetzen des ersten Trennleistenabschnittes 12 und des zweiten Trennleistenabschnittes 14 an der jeweiligen Linearführung 42 bestehende Klemmverbindung temporär aufgehoben wird. Durch die Bewegung des ersten Trennleistenabschnittes 12 und/oder der zweiten Trennleistenabschnittes 14 entlang der jeweiligen Linearführung 42 kann eine Breite einer jeweiligen Gasse 6 vorgegeben bzw. eingestellt werden.
-
Die 5 zeigt eine schematische Ansicht einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Förderstrecke 1. Entsprechend dem Ausführungsbeispiel aus 1 und 2 umfasst die Förderstrecke 1 aus dem Ausführungsbeispiel nach 5 ebenso einen Zulauf 3 mit einer Horizontalfördereinrichtung 9, einen an den Zulauf 3 anschließenden Dosierabschnitt 5 sowie einen an den Dosierabschnitt 5 anschließenden Transportabschnitt 8, über welchen Transportabschnitt 8 ein mehrreihiger Artikelstrom einer nicht mit dargestellten Verpackungsmaschine zugeführt wird.
-
Weiter umfasst die Förderstrecke 1 einen Träger 40 mit zwei parallel zueinander verlaufenden Linearführungen 42. An den beiden als Bestandteil des auf Verweis mit Ziffer 40 dargestellten Trägers ausgebildeten Linearführungen 42 ist der erste Trennleistenabschnitt 12 über seine zugeordneten Aufhängungen 20 angeordnet. Zudem ist in 5 eine Tragstange 50 zu erkennen, an welcher der bestimmte Trennleistenabschnitt 15 über seine Befestigung 22 (vgl. 4) angeordnet ist. Über den Aktor 18 kann die Tragstange 50 zusammen mit den hieran befestigten bestimmten Trennleistenabschnitten 15 der Trennleisten 7 oszillierend bewegt werden. Der Aktor 18 wird über die Steuer- und/oder Regeleinrichtung S angesteuert. Die oszillierende Bewegung der Tragstange 50 und der bestimmten Trennleistenabschnitte 15, welche an der Tragstange 50 angeordnet sind, erfolgt hierbei unterbrechungsfrei bzw. kontinuierlich. Sofern die Förderstrecke 1 in Betrieb genommen wird, steuert die Steuer- und/oder Regeleinrichtung S den Aktor 18 an, welcher hierauf folgend bis zur Außerbetriebnahme der Förderstrecke 1 die Tragstange 50 mit den hieran angeordneten bestimmten Trennleistenabschnitte 15 kontinuierlich oszillierend bewegt.
-
Hierdurch kann einer ungewollten Stauung von Artikeln 2 (vgl. 1) im Bereich von freien Enden 17 der Trennleisten 7 entgegengewirkt werden. Der Längenausgleich der Trennleisten 7 erfolgt gemäß vorheriger Beschreibung zu 4. 5 verdeutlicht, dass sämtliche Trennleisten 7 über ihren jeweiligen bestimmten Trennleistenabschnitt 15 an der Tragstange 50 befestigt sind, so dass die bestimmten Trennleistenabschnitte 15 sämtlicher Trennleisten 7 gemeinsam eine oszillierende Bewegung ausführen.
-
Auch verdeutlicht 5, dass die als Bestandteil des Dosierabschnittes 5 ausgebildeten Trennleisten 7 aus einer Vielzahl einzelner Trennleistenabschnitte bestehen, wobei jeweils unmittelbar benachbarte Trennleistenabschnitte über ein jeweiliges Scharnier 30 (vgl. 4) mechanisch aneinander gekoppelt sind und hierdurch relativ zueinander um eine über das jeweilige Scharnier 30 ausgebildete Hochachse H verschwenkt werden können. Die einzelnen Trennleistenabschnitte einer jeweiligen Trennleiste 7 sind daher über mehrere Scharniere 30 fest miteinander verbunden und können ohne vorheriges Lösen entsprechender zwischen den Trennleistenabschnitten und den Scharnieren 30 bestehender Verbindungsmechanismen nicht voneinander getrennt werden.
-
Die 6 zeigt eine schematische Perspektivansicht der Ausführungsform einer Förderstrecke 1 nach 5. In 6 ist nochmals der Träger 40 gut zu erkennen, der die Linearführungen 42 umfasst, an welchen Linearführungen 42 der erste Trennleistenabschnitt 12 einer jeweiligen Trennleiste 7 (vgl. 4) über seine Aufhängungen 20 befestigt ist. Die Tragstange 50, an welcher zum Zwecke einer oszillierenden Bewegung die bestimmten Trennleistenabschnitte 15 der Trennleisten 7 angeordnet sind, erstreckt sich schräg zur Förderrichtung FR vollständig über den Dosierabschnitt 5.
-
Die 7 und 8 zeigen jeweils eine weitere schematische Perspektivansicht der Ausführungsform einer Förderstrecke 1 nach 5 und 6. In 7 und 8 sind jeweils nochmals die Gassen 6 gut zu erkennen, welche zwischen unmittelbar benachbarten Trennleisten 7 ausgebildet werden. 8 zeigt detailliert das jeweilige freie Ende 17 des jeweiligen bestimmten Trennleistenabschnittes 15 der Trennleisten 7. Wie in 8 zu erkennen, ist das jeweilige freie Ende 17 konvex gewölbt, so dass das Risiko einer Beschädigung von Artikel 2 bzw. Getränkebehältern 4 bei einem Oberflächenkontakt mit dem jeweiligen freien Ende 17 gering gehalten werden kann.
-
Die 9 zeigt in schematischer perspektivischer Draufsicht auf einen Teil des Dosierabschnittes 5 nochmals eine jeweilige Aufhängung 20 des jeweiligen ersten Trennleistenabschnittes 12 einer jeweiligen Trennleiste 7, über welche Aufhängung 20 der jeweilige erste Trennleistenabschnitt 12 einer jeweiligen Trennleiste 7 an der Linearführung 42 klemmend gehalten wird. Zeitlich nach einer Betätigung des jeweiligen Arretierhebels 21 kann der jeweilige erste Trennleistenabschnitt 12 einer jeweiligen Trennleiste 7 entlang der Linearführung 42 bewegt werden bzw. verschoben werden. Auch ist in 9 das jeweilige Scharnier 30 einer jeweiligen Trennleiste 7 gut zu erkennen, welches jeweilige Scharnier 30 einer jeweiligen Trennleiste 7 den jeweiligen bestimmten Trennleistenabschnitt 15 mit dem jeweiligen ersten Trennleistenabschnitt 12 mechanisch verbindet.
-
Die 10 zeigt eine weitere schematische Perspektivansicht der Ausführungsform einer Förderstrecke 1 nach 5 bis 9. Insbesondere ist in 10 nochmals der schräge Verlauf der Trennleisten 7 gut zu erkennen, durch welchen schrägen Verlauf der Trennleisten 7 sich die Breite der zwischen unmittelbar benachbarten Trennleisten 7 gebildeten Gassen 6 in Förderrichtung FR sukzessive vermindert.
-
Die 11 zeigt im Flussdiagramm einzelne Schritte, wie sie bei diversen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens 100 vorgesehen sein können. Bei dem Verfahren 100 wird eine Förderstrecke 1, über welche Artikel 2 transportierbar sind, angepasst. Die Förderstrecke 1 besitzt hierbei mehrere Trennleisten 7, die zwischen sich mehrere Gassen 6 ausbilden und zum Führen der Artikel 2 während des Transportes ausgebildet sind. Die mehreren Trennleisten 7 umfassen entlang ihrer Längsrichtung jeweils mindestens zwei Trennleistenabschnitte 12, 14 bzw. 15 die über ein Scharnier 30 miteinander verbunden sind.
-
Im Verfahrensschritt 110 wird in Abhängigkeit eines durchzuführenden Verpackungsprozesses einer an die Förderstrecke 1 anschließenden Verpackungsmaschine eine Anzahl an über die Trennleisten 7 zu bildenden Gassen 6 sowie ein entsprechender Verlauf der über die Trennleisten 7 zu bildenden Gassen 6 festgelegt bzw. vorgegeben. Entsprechend dem durchzuführenden Verpackungsprozess wird die Förderstrecke 1 bedarfsweise mit weiteren Trennleisten 7 versehen. Ist die Anzahl der durch die Förderstrecke 1 bereits ausgebildeten Gassen 6 gegenüber einer Anzahl an notwendigen Gassen 6 vergrößert, so werden Trennleisten 7 aus der Förderstrecke 1 entnommen.
-
In einem weiteren Verfahrensschritt 120 werden die mindestens zwei Trennleistenabschnitte 12, 14 bzw. 15 zum Anpassen einer jeweiligen Gasse 6 um eine über ein Scharnier 30 ausgebildete Hochachse H (vgl. 3) relativ zueinander verschwenkt, so dass der relative Abstand zweier jeweils unmittelbar benachbarter Trennleisten 7 einem vorgegebenen relativen Soll-Abstand entspricht und so dass die mindestens zwei Trennleistenabschnitte 12, 14 bzw. 15 in eine auf die Förderung der Artikel 2 bzw. Getränkebehälter 4 abgestimmte Soll-Orientierung gelangen. Hierzu können die Trennleistenabschnitte 12, 14 bzw. 15 entsprechend der vorherigen Beschreibung zu den 1 bis 3 jeweils mindestens eine Aufhängung 20 besitzen, über welche die Trennleistenabschnitte 12, 14 bzw. 15 einer jeweiligen Trennleiste 7 mit einer Linearführung 42 in Verbindung stehen.
-
Zeitlich nachdem die Förderstrecke 1 nach Beendigung des Verfahrensschrittes 120 angepasst wurde, werden im Verfahrensschritt 130 durch Getränkebehälter 4 ausgebildete Artikel 2 entlang der Förderstrecke 1 bewegt, wobei aus diesen in den durch Trennleisten 7 gebildeten Gassen 6 mehrere einreihige und parallel transportierte Ströme an hintereinander angeordneten Artikeln 2 gebildet werden, die sich in Richtung einer Verpackungsmaschine bewegen, welche der Förderstrecke 1 nachgeordnet ist.
-
Die Erfindung wurde unter Bezugnahme auf eine bevorzugte Ausführungsform beschrieben. Es ist jedoch für einen Fachmann vorstellbar, dass Abwandlungen oder Änderungen der Erfindung gemacht werden können, ohne dabei den Schutzbereich der nachstehenden Ansprüche zu verlassen.
-
Bezugszeichenliste
-
- 1
- Förderstrecke
- 2
- Artikel
- 3
- Zulauf
- 4
- Getränkebehälter
- 5
- Dosierabschnitt
- 6
- Gasse
- 7
- Trennleiste
- 8
- Transportabschnitt
- 9
- Horizontalfördereinrichtung
- 12
- Trennleistenabschnitt; erster Trennleistenabschnitt
- 14
- Trennleistenabschnitt; zweiter Trennleistenabschnitt
- 15
- Bestimmter Trennleistenabschnitt
- 15'
- Dritter Trennleistenabschnitt
- 16
- Trennleistensegment (erster Trennleistenabschnitt 12)
- 16'
- Trennleistensegment (zweiter Trennleistenabschnitt 14)
- 17
- Freies Ende
- 18
- Aktor
- 20
- Aufhängung
- 21
- Arretierhebel
- 22
- Befestigung
- 30
- Scharnier
- 31
- Sensorik
- 32
- Kamera
- 40
- Träger
- 42
- Linearführung
- 50
- Tragstange
- 100
- Verfahren
- 110
- Erster Verfahrensschritt
- 120
- Zweiter Verfahrensschritt
- FR
- Förderrichtung
- H
- Hochachse
- P1
- Position
- P2
- Position
- S
- Steuer- und/oder Regeleinrichtung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- DE 3336988 C2 [0006, 0007]