DE102018111734B3 - Hochstromsteckverbinder und Verfahren zu seiner Montage - Google Patents
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Abstract
Hochstromsteckverbinder, aufweisend einen Isolierkörper (1) mit zumindest einem Kontaktträger (12) mit mindestens einer Kontaktkammer (120), die zumindest zwei steckseitige Durchgangsöffnungen besitzt, sowie mindestens zwei in der Kontaktkammer (120) parallel zueinander angeordnete elektrisch leitfähige Steckkontakte (3), die je an einem ersten Ende einen Kabelanschlussbereich (31) und gegenüberliegend an einem zweiten Ende einen Steckbereich (32) besitzen, wobei deren Steckbereich (32) durch je eine der Durchgangsöffnungen der Kontaktkammer geführt ist und wobei der Hochstromsteckverbinder weiterhin ein in die Kontaktkammer (120) eingelegtes elektrisch leitfähiges Verbindungselement (4) besitzt, welches zumindest zwei Kontaktaufnahmen (40) aufweist, in welche jeweils einer der Steckkontakte (3) mit seinem Steckbereich (32) form- und kraftschlüssig eingefügt ist, und durch das die mindestens zwei Steckkontakte (3) elektrisch leitend miteinander verbunden sind.
Description
- Die Erfindung geht aus von einem Hochstromsteckverbinder nach der Gattung des unabhängigen Anspruchs 1.
- Des Weiteren geht die Erfindung aus von einem Verfahren zur Montage eines Hochstromsteckverbinders nach der Gattung des unabhängigen Anspruchs 10.
- Derartige Hochstromsteckverbinder besitzen in der Regel zumindest einen Isolierkörper und mehrere darin angeordnete Steckkontakte und werden benötigt, um im gesteckten Zustand Ströme hoher Stromstärken, kurz als „hohe Ströme“ bezeichnet, an entsprechende Gegenkontakte eines Gegensteckers zu übertragen. Die Begriffe „hohe Stromstärken“ / „hohe Ströme“ bedeuten dabei und im Folgenden insbesondere, dass eine solche Steckverbindung pro Steckkontakt einen Strom von z. B. mindestens 24 Ampere, bevorzugt mindestens 32 Ampere und in einer besonders bevorzugten Ausgestaltung sogar 40 Ampere und mehr übertragen kann. Insbesondere können besagte Steckkontakte z. B. für Stromstärken von 70 Ampere ausgelegt sein.
- Zur Herstellung der zur Übertragung hoher Ströme notwendigen besonders guten Leitwerte sind in der Regel besonders starke Steckkontaktierungskräfte gefordert. Diese gehen beim Stecken und Ziehen der Steckverbinder mit entsprechend hohen Steck- und Zugkräften einher. Daher werden an die Befestigung der Steckkontakte, insbesondere der Stift- und Buchsenkontakte im Isolierkörper, hohe Anforderungen gestellt. Dazu kann der Isolierkörper kabelanschlussseitig eine lösbar an ihm fixierbare Kontakthalteplatte aufweisen, an welcher zur besonders stabilen Befestigung der Steckkontakte im Isolierkörper Haltelemente angeformt sind, die insbesondere lamellenförmig ausgeführt sein können.
- Stand der Technik
- Im Stand der Technik ist es des Öfteren gefordert, z. B. zwei Steckkontakte eines Steckverbinders zu „brücken“, d. h. sie elektrisch leitend zu verbinden. Dies wird oft auch als „Splitt“ oder als „Y-Verteilung“ bezeichnet und dient in der Regel dazu, den Strom einer ausreichend tragfähigen Stromquelle auf mehrere Senken zu verteilen, was in der Fachsprache auch als „Potentialvervielfachung“ bezeichnet wird. Dazu ist es beispielsweise bekannt, ein Kabel, z. B. die Litzen eines Litzenkabels, in mehrere Teile zu trennen und auf die Anschlussbereiche mehrerer, z. B. zweier, Steckkontakte zu verteilen. Diese Technik ist jedoch aus verschiedenen sicherheitstechnischen Aspekten zumindest fragwürdig und wird insbesondere im professionellen Bereich nicht gerne gesehen.
- Die Druckschrift
CN 200976418 Y offenbart eine preisgünstige elektrische Verbindungsstruktur, die in Stanzbiegetechnik ausgeführt ist. Dabei können mehrere Kontakte insbesondere einstückig in Stanzbiegetechnik ausgeführt und dadurch elektrisch leitend miteinander verbunden sein. - Die Druckschrift
EP 0 735 627 A2 offenbart einen mehrpoligen elektrischen Steckverteiler. Dieser weist ein Isoliergehäuse und darin angeordnete Steckkontakte auf. Die Steckkontakte bestehen aus Kontaktstiften und dazu komplementär ausgebildeten Kontaktbuchsen. Polweise sind mehrere Steckkontakte quer zu deren Steckrichtung aneinandergereiht. Die aneinandergereihten Steckkontakte sind durch mindestens einen in Reihenrichtung verlaufenden Verbindungsstift miteinander elektrisch verbunden. Der Verbindungsstift und die miteinander verbundenen Steckkontakte bilden zusammen eine Poleinheit, welche in Steckrichtung von außen in das Isoliergehäuse eingebracht ist. - Weiterhin ist aus der Druckschrift
EP 2 539 966 B1 eine Verteilersteckereinheit für elektrische Installationen mit 16 A bei 240 V bekannt. Zur Verbindung je eines (Steckkontakt-)Stifts einer ersten Gruppe mit einem (Steckkontakt-)Stift einer zweiten Gruppe werden Metall-Überbrückungselemente offenbart. Diese sind in Form eines ebenen Plättchens ausgeführt, das sich im Wesentlichen in der Ebene (...) erstreckt und integral an jedem Ende einen zurückgebogenen Abschnitt (M) einschließt, der eine elastisch verformbare offene Hülse definiert, die einen Metallstift umschließt und umklammert (...). - Nachteilig bei diesem Stand der Technik ist, dass diese Bauform für Hochstrom-Steckverbinder im Sinne der eingangs erwähnten Definition ungeeignet ist. Schließlich müssen die (Steckkontakt-)Metallstifte in dieser Bauform eine entsprechende Länge aufweisen, um einen Steckkontaktabschnitt zur Verfügung zu stellen, welcher von der offenen Hülse flächig umgriffen werden kann. Dementsprechend schwierig wäre dann auch ihre mechanische Befestigung im Isolierkörper. Eine gewünscht kompakte Bauweise des Hochstromsteckverbinders ist bei einer solchen Bauform daher mechanisch nicht realisierbar.
- Aufgabenstellung
- Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine kompakte Bauform für einen Hochstromsteckverbinder anzugeben, die auch für die Übertragung hoher Ströme von 24 A und mehr, insbesondere für die Übertragung von beispielsweise 70 A, geeignet ist.
- Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst.
- Ein Hochstromsteckverbinder weist einen Isolierkörper mit einem Kontaktträger auf. Der Kontaktträger hat mindestens eine Kontaktkammer, die zumindest zwei steckseitige Durchgangsöffnungen besitzt. Weiterhin weist der Hochstromsteckverbinder mindestens zwei in der Kontaktkammer parallel zueinander angeordnete elektrisch leitfähige Steckkontakte auf. Die Steckkontakte besitzen je an einem ersten Ende einen Kabelanschlussbereich und gegenüberliegend an einem zweiten Ende einen Steckbereich. Diese Steckbereiche sind durch je eine der Durchgangsöffnungen der Kontaktkammer geführt.
- Weiterhin besitzt der Hochstromsteckverbinder ein in die Kontaktkammer eingelegtes, elektrisch leitfähiges Verbindungselement. Das Verbindungselement weist zumindest zwei Kontaktaufnahmen auf, in welche jeweils einer der Steckkontakte mit seinem Steckbereich form- und kraftschlüssig eingefügt ist. Durch das Verbindungselement sind die mindestens zwei Steckkontakte elektrisch leitend miteinander verbunden.
- Ein Verfahren zur Montage eines Hochstromsteckverbinders besitzt die folgenden Schritte:
- A.) Einlegen mindestens eines Verbindungselements in mindestens eine kabelanschlussseitig geöffnete Kontaktkammer eines Kontaktträgers, sodass das Verbindungselement mit darin angeordneten Kontaktaufnahmen in der Nähe steckseitiger Durchgangsöffnungen der Kontaktkammer angeordnet ist;
- B.) Montieren eines Isolierkörpers durch Anfügen einer Kontakthalteplatte an den Kontaktträger und dadurch gleichzeitig
- C.) Fixieren des mindestens einen Verbindungselements im Isolierkörper;
- D.) Vercrimpen mindestens einer elektrischen Leitung eines elektrischen Hochstromkabels mit einem Kabelanschlussbereich mindestens eines Steckkontaktes;
- E.) kabelanschlussseitiges Einführen des vercrimpten Steckkontaktes und Einfügen zumindest eines weiteren Steckkontaktes durch je eine Kontaktöffnung der Kontakthalteplatte in eine gemeinsame Kontaktkammer des Kontaktträgers, wobei zumindest diese zwei Steckkontakte in dem Isolierkörper verrasten und gleichzeitig je eine der Kontaktaufnahmen des Verbindungselements durchgreifen, und dadurch
- F.) elektrisch leitendes Verbinden dieser zumindest zwei im Isolierkörper verrasteten Steckkontakte, nämlich des vercrimpten Steckkontaktes und des mindestens einen weiteren Steckkontaktes, durch das Verbindungselement.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
- In einer vorteilhaften Ausgestaltung handelt es sich, insbesondere aus Sicherheitsgründen, bei den Steckkontakten um Buchsenkontakte.
- In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung kann das Verbindungselement eine ausreichend hohe Elastizität aufweisen, um die Steckkontakte aufzunehmen, zu halten und zerstörungsfrei wieder freigeben zu können. Dies ist zur Kontaktierung des Verbindungselements mit den Steckkontakten von besonderem Vorteil. Die Steckkontakte können auf diese Weise beim Einstecken in den Isolierkörper automatisch mit dem Verbindungselement form- und kraftschlüssig verbunden werden und dabei elektrisch damit kontaktieren.
- In einer weiteren Ausgestaltung besteht das Verbindungselement aus Metall, insbesondere aus Messing, und ist flächig ausgeführt, wobei seine Fläche im eingelegten Zustand rechtwinklig zur Steckrichtung verläuft. Dadurch ist eine hohe Robustheit, eine hervorragende Langzeitstabilität und gleichzeitig ein geringer Platzbedarf gewährleistet.
- Die zumindest zwei Kontaktaufnahmen des Verbindungselements können je durch einen offenen Ring gebildet sein. Die ist besonders vorteilhaft, weil dadurch zumindest abschnittsweise rotationssymmetrische Steckkontakte darin einfügbar sind.
- Insbesondere kann der offene Ring dadurch gebildet sein, dass die zumindest zwei Kontaktaufnahmen des Verbindungselements je zwei sichelförmige Arme aufweisen, deren Enden zueinander gerichtet sind. Dies ist besonders vorteilhaft, weil dadurch bei größtmöglicher Stabilität die gewünschte Elastizität einstellbar ist, welche nötig ist, um die Steckkontakte mit einer gewünschten Kontaktkraft aufzunehmen.
- Zur Einführung der Steckkontakte können die Kontaktkammern im Kontaktträger kabelanschlussseitig geöffnet sein. Der Isolierkörper besitzt weiterhin eine steckseitig am Kontaktträger lösbar fixierbare Kontakthalteplatte, durch welche die Steckkontakte geführt und an der sie gehalten sind, wobei die Kontakthalteplatte zur Einführung und Fixierung der Steckkontakte im Isolierkörper mit dem Kontaktträger zusammenwirkt. Insbesondere kann die Kontakthalteplatte dazu spezielle Halteelemente, beispielsweise Lamellen, aufweisen. Diese Konstruktion hat den zusätzlichen Vorteil, dass das Verbindungselement zwischen den steckseitigen Durchgangsöffnungen und der Kontakthalteplatte, insbesondere deren Halteelementen, beispielsweise deren Lamellen, angeordnet sein kann.
- Weiterhin kann der Kontaktträger steckseitig an seinen Durchgangsöffnungen als Berührschutz hohlzylindrische Anformungen aufweisen, welche die durch die Durchgangsöffnungen geführten Steckbereiche der Steckkontakte umfassen und steckseitig überragen. Diese hohlzylindrischen Anformungen haben neben dem besagten Berührschutz weiterhin die Funktion, Luft- und Kriechstrecken zu verlängern und Überschläge auch bei hohen Spannungen zu verhindern.
- Ausführungsbeispiel
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im Folgenden näher erläutert. Es zeigen:
-
1a - e einen Isolierkörper, aufweisend eine Kontakthalteplatte und einen Kontaktträger; -
1f den Isolierkörper mit eingelegten Kontakten in einer Draufsicht; -
2a - b ein Verbindungselement aus verschiedenen Ansichten; -
3a - b ein Steckkontakt aus verschiedenen Ansichten; -
4a - b zwei Steckkontakte mit dem Verbindungselement; -
5a - b einen Isolierkörper mit eingelegten Verbindungselementen und eingesteckten oder einzusteckenden Steckkontakten. - Die Figuren enthalten teilweise vereinfachte, schematische Darstellungen. Zum Teil werden für gleiche, aber gegebenenfalls nicht identische Elemente identische Bezugszeichen verwendet. Verschiedene Ansichten gleicher Elemente könnten unterschiedlich skaliert sein.
- Die
1a zeigt eine Kontakthalteplatte11 mit Lamellen114 , die zum Halten von Steckkontakten3 und des Massekontaktstifts3' dienen. Dazu sind die Steckkontakte3 und der Massekontaktstift3' durch Kontaktöffnungen110 kabelanschlussseitig einführbar. Weiterhin besitzt die Kontakthalteplatte11 mehrere Rastlaschen111 mit je einem Rastfenster112 zur Verrastung an einem Kontaktträger12 . - Die
1b zeigt den Kontaktträger12 in schräger Draufsicht, d.h. mit schrägem Blick auf seine Kabelanschlussseite. Dieser Kontaktträger12 besitzt mehrere kabelanschlussseitig geöffnete Kontaktkammern120 zur Aufnahme je zweier Kontakte3 . Der Kabelanschlussseite gegenüberliegend besitzen die Kontaktkammern120 je zwei Durchgangsöffnungen, die in der Zeichnung nicht sichtbar und daher mit keinem Bezugszeichen versehen sind. An diesen Durchgangsöffnungen besitzt der Kontaktträger12 steckseitig hohlzylindrische Anformungen124 zur Aufnahme je eines Steckbereichs32 der Kontakte3 . Weiterhin besitzt der Kontaktträger12 Rastzapfen121 , an denen die Rastlaschen111 der Kontakthalteplatte11 verrasten können. Außerdem besitzt der Kontaktträger12 eine aus Übersichtlichkeitsgründen nicht näher bezeichnete Massekontaktkammer zur Aufnahme eines Massekontaktstifts3' . - Die
1c zeigt den montierten Isolierkörper1 , d. h. den Kontaktträger12 , auf den die Kontakthalteplatte11 mit ihren Rastlaschen111 aufgerastet ist, wobei die Rastfenster112 an den Rastzapfen121 verrasten und wobei die Lamellen114 in die Kontaktkammern120 eingreifen. Weiterhin ist der Massekontaktstift3' dargestellt. - Die
1d zeigt die Kontakthalteplatte11 mit steckseitigem Blick auf die Lamellen114 . - Die
1e zeigt den montierten Isolierkörper1 in einer Seitenansicht. - Die
1f zeigt den Isolierkörper1 mit eingeführten Steckkontakten3 in einer Draufsicht, d. h. mit Blick auf die Kontakthalteplatte11 . - Die
2a und2b zeigen ein Verbindungselement4 , welches zwei Kontaktaufnahmen40 aufweist, in welche jeweils ein Steckkontakt3 mit seinem Steckbereich32 form- und kraftschlüssig einfügbar ist. - Das Verbindungselement
4 besteht aus Metall, insbesondere aus Messing, und ist flächig ausgeführt. Dadurch ist eine hohe Robustheit, eine hervorragende Langzeitstabilität und gleichzeitig ein geringer Platzbedarf gewährleistet. - Die zumindest zwei Kontaktaufnahmen
40 des Verbindungselements4 sind je durch einen offenen Ring gebildet. Die kreisrunde Ringform ist besonders vorteilhaft, weil die darin einzufügenden Steckkontakte3 rotationssymmetrisch ausgeführt sind. - Der offene Ring ist dadurch gebildet, dass die zumindest zwei Kontaktaufnahmen
40 des Verbindungselements4 je zwei sichelförmige Arme41 aufweisen, deren Enden zueinander gerichtet sind. Die beiden Enden sind voneinander also durch eine Öffnung400 getrennt. Dies ist besonders vorteilhaft, weil durch die Ausgestaltung deren konkreter Form bei größtmöglicher Stabilität die gewünschte Elastizität einstellbar ist, welche nötig ist, um die Steckkontakte3 mit einer gewünschten Kontaktkraft aufzunehmen. - Die
3a und3b zeigen den Steckkontakt3 . Dieser besitzt einen als Crimpbereich ausgeführten Kabelanschlussbereich31 und einen Steckbereich32 . Dazwischen befindet sich kabelanschlussbereichsseitig ein umlaufender Kragen34 . Steckbereichsseitig schließt an den Kragen34 ein Verbindungsbereich30 an, mit welchem der Steckkontakt3 in die Kontaktaufnahmen40 des Verbindungselements4 einfügbar ist. - Die
4a und4b zeigen zwei Steckkontakte3 , welche in je eine der Kontaktaufnahmen40 des Verbindungselements4 eingefügt sind in einer schrägen Draufsicht sowie in einer Seitenansicht. Der jeweilige Steckbereich32 ist durch die Kontaktaufnahmen40 geführt und die Steckkontakte3 kontaktieren das Verbindungselement4 mit ihren Verbindungsbereichen30 . Dabei umschließt das Verbindungselement4 die Verbindungsbereiche30 mit seinen Kontaktaufnahmen40 form- und kraftschlüssig. - Die
5a zeigt den montierten Isolierkörper1 mit teils eingefügten und teils einzufügenden Steckkontakten3 . Dabei sind vier Verbindungselemente4 in je eine Kontaktkammer120 eingelegt und durch Zusammenwirken der Kontakthalteplatte11 mit dem daran verrasteten Kontaktträger12 im Isolierkörper1 fixiert. - Die
5b zeigt die selbe Anordnung in einer Seitenansicht. Dabei wird deutlich, dass die Steckbereiche32 der bereits eingesteckten Kontakte3 in die hohlzylindrischen Anformungen124 aufgenommen sind, wobei die hohlzylindrischen Anformungen124 die Steckbereiche32 steckseitig überragen. - Auch wenn in den Figuren verschiedene Aspekte oder Merkmale der Erfindung jeweils in Kombination gezeigt sind, ist für den Fachmann - soweit nicht anders angegeben - ersichtlich, dass die dargestellten und diskutierten Kombinationen nicht die einzig möglichen sind. Insbesondere können einander entsprechende Einheiten oder Merkmalskomplexe aus unterschiedlichen Ausführungsbeispielen miteinander ausgetauscht werden.
- Hochstromsteckverbinder und Verfahren zu seiner Montage
- Bezugszeichenliste
-
- 1
- Isolierkörper
- 11
- Kontakthalteplatte
- 110
- Kontaktöffnung
- 111
- Rastlasche
- 112
- Rastfenster
- 114
- Lamellen
- 12
- Kontaktträger
- 120
- Kontaktkammer
- 121
- Rastzapfen
- 124
- hohlzylindrische Anformungen
- 3
- Steckkontakte
- 3'
- Massekontaktstift
- 30
- Verbindungsbereich
- 31
- Kabelanschlussbereich
- 32
- Steckbereich
- 34
- Kragen
- 4
- Verbindungselement
- 40
- Kontaktaufnahme
- 400
- Öffnung
- 41
- sichelförmige Arme
Claims (10)
- Hochstromsteckverbinder, aufweisend einen Isolierkörper (1) mit zumindest einem Kontaktträger (12) mit mindestens einer Kontaktkammer (120), die zumindest zwei steckseitige Durchgangsöffnungen besitzt, sowie mindestens zwei in der Kontaktkammer (120) parallel zueinander angeordnete elektrisch leitfähige Steckkontakte (3), die je an einem ersten Ende einen Kabelanschlussbereich (31) und gegenüberliegend an einem zweiten Ende einen Steckbereich (32) besitzen, wobei deren Steckbereich (32) durch je eine der Durchgangsöffnungen der Kontaktkammer geführt ist und wobei der Hochstromsteckverbinder weiterhin ein in die Kontaktkammer (120) eingelegtes elektrisch leitfähiges Verbindungselement (4) besitzt, welches zumindest zwei Kontaktaufnahmen (40) aufweist, in welche jeweils einer der Steckkontakte (3) mit seinem Steckbereich (32) form- und kraftschlüssig eingefügt ist, und durch das die mindestens zwei Steckkontakte (3) elektrisch leitend miteinander verbunden sind.
- Hochstromsteckverbinder nach
Anspruch 1 , wobei es sich bei den Steckkontakten (3) um Buchsenkontakte handelt. - Hochstromsteckverbinder nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Verbindungselement (4) eine ausreichend hohe Elastizität aufweist, um die Steckkontakte (3) aufzunehmen, zu halten und zerstörungsfrei wieder freigeben zu können.
- Hochstromsteckverbinder nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Verbindungselement (4) aus Metall besteht und flächig ausgeführt ist, wobei seine Fläche im eingelegten Zustand rechtwinklig zur Steckrichtung verläuft.
- Hochstromsteckverbinder nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die zumindest zwei Kontaktaufnahmen (40) des Verbindungselements (4) je durch einen offenen Ring gebildet sind.
- Hochstromsteckverbinder nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die zumindest zwei Kontaktaufnahmen (40) des Verbindungselements (4) je zwei sichelförmige Arme (41) aufweisen, deren Enden zueinander gerichtet sind.
- Hochstromsteckverbinder nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Kontaktkammern (120) im Kontaktträger (12) kabelanschlussseitig geöffnet sind und wobei der Isolierkörper (1) weiterhin eine steckseitig am Kontaktträger (12) lösbar fixierbare Kontakthalteplatte (11) besitzt, durch welche die Steckkontakte (3) geführt und an der sie gehalten sind, wobei die Kontakthalteplatte (11) zur Einführung und Fixierung der Steckkontakte (3) im Isolierkörper (1) mit dem Kontaktträger (12) zusammenwirkt.
- Hochstromsteckverbinder nach
Anspruch 7 , wobei die Kontakthalteplatte (11) zum zumindest einseitigen Halten der Steckkontakte (3) sowie zum fixierenden Zusammenwirken mit dem Kontaktträger (12) Lamellen (114) aufweist. - Hochstromsteckverbinder nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der Kontaktträger (12) steckseitig an seinen Durchgangsöffnungen als Berührschutz hohlzylindrische Anformungen (124) aufweist, welche die durch die Durchgangsöffnungen geführten Steckbereiche (32) der Steckkontakte (3) umfassen und steckseitig überragen.
- Verfahren zur Montage eines Hochstromsteckverbinders mit den folgenden Schritten: A.) Einlegen mindestens eines Verbindungselements (4) in mindestens eine kabelanschlussseitig geöffnete Kontaktkammer (120) eines Kontaktträgers (12), sodass das Verbindungselement (4) mit seinen Kontaktaufnahmen (40) in der Nähe steckseitiger Durchgangsöffnungen der Kontaktkammer (120) angeordnet ist; B.) Montieren eines Isolierkörpers (1) durch Anfügen einer Kontakthalteplatte (11) an den Kontaktträger (12) und dadurch gleichzeitig C.) Fixieren des mindestens einen Verbindungselements (4) im Isolierkörper (1); D.) Vercrimpen mindestens einer elektrischen Leitung eines elektrischen Hochstromkabels mit einem Kabelanschlussbereich (31) mindestens eines Steckkontaktes (3); E.) kabelanschlussseitiges Einführen des vercrimpten Steckkontaktes (3) und Einfügen zumindest eines weiteren Steckkontaktes (3) durch je eine Kontaktöffnung (110) der Kontakthalteplatte (11) in eine gemeinsame Kontaktkammer (120) des Kontaktträgers (12), wobei zumindest diese zwei Steckkontakte (3) je eine Kontaktaufnahme (40) des Verbindungselements (4) durchgreifen und gleichzeitig in dem Isolierkörper (1) verrasten, und dadurch F.) elektrisch leitendes Verbinden der zumindest zwei im Isolierkörper (1) verrasteten Steckkontakte (3) durch das Verbindungselement (4).
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