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Die Erfindung betrifft ein Holz-Ständerbau-Fertighaus-Wandsystem nach Anspruch 1.
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Stand der Technik:
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Zur Bereitstellung von Gebäuden auf ökologischer Bauweise ist es bekannt, Holz-Fertigbauhäuser in Ständerbauweise zu erstellen.
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Dabei werden vertikal angeordnete Pfosten aus Holz, die sogenannten Ständer, mit horizontal angeordneten Pfosten, auch als Bohlen bezeichnet, zu einzelnen Wandrahmen verbunden. Diese Wandrahmen werden zur Ausbildung der für das Fertighaus erforderlichen, einzelnen Fertigwände mit Schalungselementen verschlossen, z.B. Brettern, Tafeln oder dgl.
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Zur Erstellung des Fertighauses werden diese Fertigwände vor Ort auf die Baustelle gebracht, auf einer Bodenplatte in aufgestellter Ausrichtung zusammengefügt und deren Zwischenräume mit Dämmmaterial gefüllt.
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Auf die stehenden Wandelemente werden die Zimmerdeckenelemente aufgelegt und anschließend auf deren Oberseite die Wandelemente der nächsten Etage aufgesetzt. Dieser Aufbau wiederholt sich, bis durch Aufsetzen des Dachs das Gebäude in seiner Grundkonstruktion fertiggestellt ist.
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Um den Bauvorschriften zu genügen, müssen diese Bauwerke im Gesamten und damit auch ihre einzelnen Elemente entsprechend isoliert und abgedichtet werden. Dafür sind handelsüblich wirkungsvolle und langzeitbeständige Produkte wie Kunststofffolien, Kleber, Bitumenanstriche und dgl. verfügbar.
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Andererseits wird jedoch sowohl bezüglich der Wohn-und Wohlfühlqualität als auch im Hinblick auf die Recyclebarkeit immer mehr Wert darauf gelegt, möglichst natürliche und/oder naturbelassene Rohstoffe zu verwenden.
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Ebenfalls immer relevanter ist ein möglichst schonender Umgang mit Ressourcen. Und zwar sowohl im Hinblick auf Rohstoffe als auch Energie, einerseits bei der Herstellung und andererseits in der Unterhaltung des Gebäudes.
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Ein weiterer wesentlicher Gesichtspunkt ist eine möglichst lange Haltbarkeit solcher Gebäude, deren Strukturen und Funktionen.
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Aufgabe und Vorteile der Erfindung:
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Holz-Ständerbau-Fertighaus-Wandsystem bereitzustellen, mit dem das Ziel eines möglichst ökologischen Hausbaus bei dauerhafter Haltbarkeit des Gebäudes weiter vorangetrieben werden kann.
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Die Lösung der Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruchs 1. In den abhängigen Ansprüchen sind vorteilhafte du zweckmäßige Weitebildungen angegeben.
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Dementsprechend betrifft die Erfindung ein Holz-Ständerbau-Fertighaus-Wandsystem, umfassend ein erstes Wandelement mit einem Rahmen aus wenigstens zwei voneinander beabstandeten Ständern und wenigstens zwei voneinander beabstandeten, horizontal verlaufenden Bohlen. Dieses Holz-Ständerbau-Fertighaus-Wandsystem zeichnet sich dadurch aus, dass wenigstens ein Ständer stirnseitig eine Auflagefläche für eine Stirnfläche eines Ständers eines zweiten, auf das erste Wandelement aufsetzbaren Wandelementes und/oder einer aufsetzbaren Dachstütze aufweist, zur Wandelemente und/oder Stockwerk übergreifenden Hirnholz-zu-Hirnholz-Lastübertragung.
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Dieser, die Lasten des oberen Wandelementes direkt von der Stirnseite dessen Ständers zur Stirnseite des Ständers des darunter angeordneten Wandelementes ermöglichenden Konstruktion liegt die Erkenntnis zugrunde, dass damit Senkungen im Tragwerk verhindert werden können. Solche Senkungen können beispielsweise bei Lastübertragungen über Querholz auftreten. Das heißt, bei Belastung von liegend angeordnetem Holz, also mit horizontal ausgerichteter Wuchsrichtung.
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Senkungen im Tragwerk verursachen in weiterer Folge Verwerfungen und Ausdellungen und damit Schäden zumindest an den Wandoberflächen. Z. B. kann Putz aufplatzen und/oder abbröckeln.
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Bei der erfindungsgemäßen direkten Kraftdurchleitung von Hirnholz zu Hirnholz kann dies durch die 8- bis 10-fach höhere Kraftaufnahme im Vergleich zu Querholz in vorteilhafter Weise verhindert werden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform umfasst der Rahmen wenigstens zwei Rahmenteile mit jeweils wenigstens zwei voneinander beabstandeten Ständern und wenigstens zwei voneinander beabstandeten, horizontal verlaufenden Bohlen, wobei die wenigstens zwei Rahmenteile frontseitig zueinander ausgerichtet angeordnet sind.
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Mit anderen Worten stehen die wenigstens zwei Rahmenteile Front zu Front nebeneinander. Ständer zu Ständer und horizontal verlaufenden Bohlen zu horizontal verlaufenden Bohlen. Insbesondere können diese aneinander anliegen, vorzugsweise mit glatten, insbesondere gehobelten Oberflächen, so dass sie möglichst gut aneinander anliegen.
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Die wenigstens zwei Rahmenteile können frontseitig mittels wenigstens einer Schwalbenschwanzverbindung miteinander verbunden sein. Vorzugsweise werden Ständer mit Ständer entlang ihrer beiden, einander zugwandten Flächen mit einer solchen Schwalbenschwanzverbindung miteinander verbunden. Insbesondere bevorzugt erstreckt sich die Schwalbenschwanzverbindung über mehr als die Hälfte der Länge der einander zugewandten Flächen, um eine stabile Verbindung zwischen den beiden Bauteilen zu bewirken. Eine besonders stabile Verbindung kann erzielt werden, wenn sich die Schwalbenschwanzverbindung über die gesamte Länge der beiden Berührflächen erstreckt.
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Die Schwalbenschwanzverbindung umfasst zum Einen trapezförmige Ausnehmungen, insbesondere Ausfräsungen entlang der beiden einander zugewandten Seiten der miteinander zu verbindenden Bauteile und zum Anderen einen, die Komplementärform und Verbindung dieser beiden Ausnehmungen ausbildenden, in zwei solcher Ausnehmungen eingefügten, insbesondere eingeschobenen Schwalbenschwanz. Bei diesem handelt es sich um eine Latte, eine Leiste oder ein Längsholz, das im Querschnitt zwei Trapeze ausbildet, deren spitze Seiten aneinanderstoßen.
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Vorzugsweise ist der Schwalbenschwanz aus Buchenholz gefertigt und deutlich stärker getrocknet, z. B. auf ca. 4% Holzfeuchte, als das Holz aus dem die Ständer hergestellt sind, welche beispielsweise eine Holzfeuchte von etwa 8% bis 10% aufweisen können.
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Dadurch kann der Schwalbenschwanz mit einem geringen Übermaß, z.B. von ½ mm, gegenüber den beiden Ausnehmungen gefertigt werden. Aufgrund der höheren Trocknung schrumpfen dessen Querschnittsmaße jedoch soweit, dass er in die Ausnehmungen eingefügt werden kann. Anschließend quillt sein Querschnittsmaß durch den Feuchteausgleich wieder und verbindet damit die beiden Rahmenteile fest miteinander.
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Die gleiche Schwalbenschwanzverbindung kann bei den horizontal verlaufenden Bohlen realisiert sein.
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Die Bauweise des erfindungsgemäßen Holz-Ständerbau-Fertighaus-Wandsystems ermöglicht es weiterhin, dass die z.B. aus Fichtenholz gefertigten Ständer und horizontal verlaufenden Bohlen an bestimmten Flächen sägerauh belassen werden können. Z.B. jene Flächen, die nicht mit einem anderen Rahmenteil mittels einer Schwalbenschwanzverbindung verbunden werden, wie die Innen- und Außenseiten des Rahmenteils.
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Hierdurch können im Vergleich zu allseitig gehobelten Ständern und Bohlen etwa 18% Holzressourcen geschont werden, bzw. stehen zusätzlich zur Herstellung des Holz-Ständerbau-Fertighaus-Wandsystemszur Verfügung. Denn, beim Zuschnitt der sägerauhen Seiten der Ständer und Bohlen sind keine Übermaße erforderlich, wie dies im Gegensatz hierzu für gleich große, jedoch gehobelte Endmaße von Nöten ist.
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Aus dem hierdurch nicht für Hobelzwecke der betreffenden Seiten aus dem rohen Baumstamm verbrauchten Holzanteilen können somit mehr Ständer und/oder Bohlen und/oder weitere aus den betreffenden Bäumen gefertigte dünnere Schnitthölzern wie Bretter, in Ressourcen schonender und Wert schöpfender Weise gewonnen werden.
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Eine zusätzliche Ressourcenschonung wird durch den Entfall des für die sägerauhen Seiten nicht erforderlichen Hobelvorgangs erzielt. Und zwar sowohl bezüglich nicht erforderlichen Stromverbrauchs als auch der dadurch entsprechend geringeren Maschinenlaufzeit und damit deren vergleichsweise geringerem Verschleiß.
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Ein stabiler Aufbau für den Rahmen kann somit dann erzielt werden, wenn die wenigstens eine Schwalbenschwanzverbindung zwischen zwei Stehern und/oder zwischen zwei horizontal verlaufenden Bohlen des Rahmens ausgebildet ist. Diese Stabilität kann dadurch erhöht werden, dass vorzugsweise zwischen allen benachbarten, gleichartigen Rahmenteilen des Rahmens eine solche eine Schwalbenschwanzverbindung ausgebildet ist.
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Durch die Ausbildung des Rahmens aus zwei separaten Rahmenteilen kann eine Aufteilung der vertikal auf die Steher der jeweiligen Teilwände wirkenden Kräfte realisiert werden. So kann z.B. bei einem als Außenwand fungierenden Wandelement der Teilrahmen der äußeren Teilwand die Kräfte aufnehmen, die durch darüber angeordnete Wände und das Dach des Gebäudes verursacht werden. Der Teilrahmen der inneren Teilwand kann demgegenüber die Kräfte aufnehmen, die durch darüber auftretenden Decken- und Verkehrslasten, wie Möbel und Personen, bedingt sind.
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Bei Innenwänden kann ebenfalls eine entsprechende Kräfteaufteilung realisiert werden, sofern gewünscht und/oder erforderlich.
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Die Kräfteübertragung von Ständer zu Ständer erfolgt dabei, wie oben dargelegt, über deren aufeinander aufgesetzte Stirnseiten, Hirnholz zu Hirnholz. Damit können alle gängigen Wandstärken realisiert werden. Z. B. von ca. 20 cm bis ca. 36 cm.
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Durch die Bereitstellung eines dritten, ebenfalls frontseitig zu einem der wenigstens zwei frontseitig zueinander angeordneten Rahmenteile angeordneten Rahmenteils, kann der Rahmen des Holz-Ständerbau-Fertighaus-Wandsystems weiter versteift werden. Dies kann einerseits die Windlastbeständigkeit erhöhen und andererseits die die Transportstabilität.
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Bei diesem dritten Rahmenteil kann, abweichend von den beiden anderen Rahmenteilen des Holz-Ständerbau-Fertighaus-Wandsystems, wenigstens eine horizontal angeordnete Bohle jeweils auf einer Stirnseite der wenigstens zwei Ständer dieses dritten Rahmenteils als Träger aufliegen. Bevorzugt ist der dritte Rahmenteil dabei in der Mitte zwischen den beiden anderen, oben zuerst beschriebenen Rahmenteilen angeordnet.
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Hierdurch können die Gewichtskräfte der mittels Schwalbenschwanzverbindung mit diesem Träger verbundenen, horizontal angeordneten Bohlen der beiden anderen Rahmenteile, unabhängig von der Hirnholz-zu-Hirnholz Kraftübertragung der beiden anderen Rahmenteile des Rahmens, als eigenständige Teillasten abgestützt werden. Diese umfassen auch zumindest einen Teil des Gewichts des im Zwischenraum der betreffenden, darüberliegend angeordneten/darauf aufgesetzten Fertigwand eingebrachten Isoliermaterials.
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In weiter bevorzugter Weise kann zwischen der stirnseitigen Auflagefläche des wenigstens einen Ständers, für die Stirnfläche des zweiten, auf das erste Wandelement aufsetzbaren Wandelementes und/oder für die aufsetzbare Dachstütze, und der Oberseite des horizontal verlaufenden Bohlens und/oder der Stirnseite eines benachbarten Ständers ein Höhenversatz als Positioniersicherung für ein darauf aufsetzbares Wandelement und/oder für eine darauf aufsetzbare Dachstütze ausgebildet sein.
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Dies erhöht die Stabilität des Holz-Ständerbau-Fertighaus-Wandsystems gegen Verrutschen, z. B. aufgrund von auftretender Windlast oder anderer Krafteinwirkungen. Insbesondere vermag die derart ausgebildete Positioniersicherung ein Verrutschen sowohl in Längsrichtung der Fertigwand als auch in Richtung deren Tiefe, bzw. in Draufsicht Breite, zu verhindern.
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Ein weiterer Vorteil dieser Positioniersicherung wirkt temporär, während des Aufbaus des mit einem derartigen Holz-Ständerbau-Fertighaus-Wandsystem gefertigten Gebäudes, beim Aufsetzen eines Wandelementes auf ein anderes, durch das Einrasten der Aussparungen in die komplementären Vorsprünge. Dies gibt einerseits Sicherheit, dass das betreffende Wandelement korrekt positioniert ist und hält es andererseits positioniert, auch gegen ggf. einwirkende Versatzkräfte, z. B. Winddruck oder dgl.
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Zur Lastaufnahme durch den Rahmen kann innerhalb des Rahmens ein Träger für eine Zimmerdecke und/oder für einen Treppenboden und/oder für Dachelemente und/oder dgl. mehr angeordnet sein. Beispielsweise mit ausreichendem Abstand für die Anordnung entsprechender Trageelemente, wie Deckenbalken oder dgl., unterhalb der Unterseite des oberen, horizontal angeordneten Balkens des betreffenden Rahmenteils.
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Die Abstützung dieses Trägers kann beispielsweise mittels im Inneren des Rahmenteils an der Innenseite des Ständers befestigten Lastaufnahmen realisiert sein. Z.B. i. d. F. von vertikal oder horizontal montierten Auflagern aus Holz, um den Grad der ökologischen Bauweise und der Recyclebarkeit möglichst hoch zu halten.
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Weiter bevorzugt können den Rahmen des Holz-Ständerbau-Fertighaus-Wandsystems flächig verschließende Schalelemente in der Höhenerstreckung des ersten Wandelementes über die Oberkante des, bezogen auf ein stehendes Wandelement, oberen der wenigstens zwei horizontal verlaufenden Bohlen hinausragen, bis zu einer ausreichenden Überdeckung mit dem unteren horizontal verlaufenden Bohlen eines darauf aufzusetzenden Wandelementes, um mittels dieser Schalelemente eine kraftschlüssige Verbindung zwischen dem ersten Wandelement und dem darauf aufzusetzenden Wandelement zu ermöglichen. Eine solche Schalung kann z.B. als Diagonalschalung ausgebildet sein.
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Um das Holz-Ständerbau-Fertighaus-Wandsystem abzudichten kann an einem Wandelement, benachbart zu einer Wandöffnung, insbesondere einer Fenster- und/oder Türöffnung, entlang des Verlaufs des Randes der Öffnung ein flächig ausgebildetes Wind- und/oder Feuchtigkeits- und/oder Wasserdichtungsmittel mittels einer im Querschnitt trapezförmig ausgebildeten Leiste fixiert sein. Z.B. ein Winddichtpapier.
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Vorzugsweise wird dazu das flächig ausgebildetes Wind- und/oder Feuchtigkeits- und/oder Wasserdichtungsmittel von der Seite der Öffnung her auf das Wandelement aufgelegt, mit der im Querschnitt trapezförmig ausgebildeten Leiste fixiert und anschließend das flächig ausgebildetes Wind- und/oder Feuchtigkeits- und/oder Wasserdichtungsmittel über die Leiste zurückgeschlagen, so dass es die Leiste umhüllt und von dieser weg weiter entlang des Wandelementes verläuft.
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Weiter vorteilhaft ist es wenn an einem die Leiste überdeckenden Fassadenelement an der, der Leiste zugewandten Seite eine zur Trapezkontur der Leiste komplementäre Ausnehmung ausgebildet ist, so dass im montierten Zustand des Fassadenelementes das um die Leiste herumgeschlagene, flächig ausgebildete Wind- und/oder Feuchtigkeits- und/oder Wasserdichtungsmittel zwischen der Leiste und dem Fassadenelement eingeklemmt ist. Damit kann eine gute Dichtwirkung erzielt werden.
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Um eine weiter verbesserte Dichtwirkung zu erzielen, kann zumindest in den Randbereichen des flächig ausgebildeten Wind- und/oder Feuchtigkeits- und/oder Wasserdichtungsmittel eine Harzschicht aufgebracht sein, um dieses mit den betreffenden Flächen des Wandelementes zu verkleben. Im günstigsten Fall bleibt das Harz dauerhaft elastisch und dichtet die betreffenden Fugen ab. Selbst wenn das Harz austrocknet, bleibt es an der Stelle wo es aufgetragen wurde und dichtet aufgrund des Pressdrucks auch im trockenen Zustand die Fertigteilwand im Bereich um die betreffende Öffnung dauerhaft zuverlässig ab.
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Als Abhebesicherung gegen Abheben eines oberen von einem unteren Wandelementes können im Weiteren z.B. Verdübelungen zwischen überlappenden Elementen eines oberen und eines unteren Wandelementes des Holz-Ständerbau-Fertighaus-Wandsystems vorgesehen sein. Hierzu werden Holzdübel in entsprechend vorgesehene Bohrungen eingebracht und darin verankert.
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Figurenliste
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Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren näher erläutert.
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Es zeigen:
- 1 Schematisch eine Draufsicht von schräg oben auf ein Holz-Ständerbau-Fertighaus-Wandsystem.
- 2 Eine schematische Detailansicht eines Holz-Ständerbau-Fertighaus-Wandsystem nach 1.
- 3 Eine weitere schematische Detailansicht eines Holz-Ständerbau-Fertighaus-Wandsystem nach 1.
- 4 Einen Ausschnitt aus einer Bauzeichnung in Draufsichtsdarstellung.
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Dementsprechend zeigt die 1 ein Holz-Ständerbau-Fertighaus-Wandsystem 1. Dieses umfasst ein erstes und ein zweites Wandelement 2, 2 mit je einem Rahmen 3 aus wenigstens zwei voneinander beabstandeten Ständern 4, 4 und wenigstens zwei voneinander beabstandeten, horizontal verlaufenden Bohlen 5, 5.
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Wenigstens ein Ständer 4 weist stirnseitig eine Auflagefläche 4.1 für eine Stirnfläche 4.2 eines Ständers 4 des zweiten, auf das erste Wandelement 2 aufsetzbaren Wandelementes 2 und/oder einer aufsetzbaren Dachstütze (nicht dargestellt) auf. Hierdurch kann erfindungsgemäß eine Wandelemente und/oder Stockwerk übergreifende Hirnholz-zu-Hirnholz-Lastübertragung realisiert werden.
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Die Rahmen 3 können wenigstens zwei Rahmenteile 3.1 und 3.1 oder 3.1 und 3.2 umfassen, mit jeweils wenigstens zwei voneinander beabstandeten Ständern 4 und 4 oder 4 und 6, und wenigstens zwei voneinander beabstandeten, horizontal verlaufenden Bohlen 5 und 5 oder 5 und 7. Diese wenigstens zwei Rahmenteile 3.1 und 3.1 oder 3.1 und 3.2 sind frontseitig zueinander ausgerichtet angeordnet.
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In der vorliegend beispielhaft und schematisch dargestellten Ausführung umfassen die Rahmen 3 und 3 jeweils drei Rahmenteile 3.1, 3.2 und 3.1. Der untere Rahmen 3 steht symbolisch für das unterste von mehreren übereinander anordenbaren Wandelementen eines Holz-Ständerbau-Fertighaus-Wandsystem 1. Der obere Rahmen 3 symbolisiert dementsprechend das zuoberst anordenbare Wandelement 3 eines solchen Systems. Dazwischen können im Grunde beliebig viele Etagen angeordnet werden, solange die Statik dies zulässt.
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Zur Vervollständigung der Darstellung sind schematisch zusätzlich diagonal verlaufend angeordnete, den Rahmen 3 flächig verschließende Schalelemente 9 dargestellt. Diese sind mit Fixiermitteln 9.1 an den Ständern 4 und horizontal verlaufenden Bohlen 5 fixiert, z.B. mit Schrauben und/oder Nägeln. Sie ragen in der Höhenerstreckung des ersten Wandelementes 3 über die Oberkante 5.1 des, bezogen auf das stehende Wandelement 3, oberen der wenigstens zwei horizontal verlaufenden Bohlen 5 hinaus, bis zu einer ausreichenden Überdeckung 5.2 mit dem unteren, horizontal verlaufenden Bohlen 5 des darauf aufgesetzten Wandelementes 3. Dadurch kann mittels dieser Schalelemente 9 eine kraftschlüssige Verbindung zwischen dem ersten Wandelement 3 und dem darauf aufgesetzten Wandelement 3 realisiert werden.
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Sinngemäß Entsprechendes gilt für die zum oberen Rahmen 3 dargestellten Schalelemente 10 und Fixiermittel 10.1. Durch ebenfalls symbolisch dargestellte Füllöffnungen 9.2 und 10.2 können die Rahmen mit Dämmmaterial befüllt werden.
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In der 2 ist eine schematische Detailansicht eines Holz-Ständerbau-Fertighaus-Wandsystems nach 1 dargestellt. Sie zeigt eine ausschnittsweise Seitenansicht auf zwei aufeinandergesetzte Rahmen 3 von schräg oben. Die beiden Rahmen 3, 3 umfassen jeweils drei Rahmenteile 3.1, 3.2 und 3.1.
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An den Stirnseiten der horizontal verlaufenden Bohlen 7 sind Ausnehmungen 8.1 einer Schwalbenschwanzverbindung 8 erkennbar. Jeweils zwei Rahmenteile 3.1, 3.2 können damit frontseitig miteinander verbunden sein. Die Schwalbenschwanzverbindungen 8 können zwischen Ständern 4 und/oder zwischen horizontal verlaufenden Bohlen 5 und 7 ausgebildet sein. Die komplementären, hier nicht sichtbaren Ausnehmungen 8.1 in den horizontal verlaufenden Bohlen 5 und die in diese beiden Ausnehmungen 8.1 und 8.1 eingefügte, ebenfalls nicht sichtbare Schwalbenschanzleiste sind durch die stirnseitig, Hirnholz-zu-Hirnholz aufeinandergefügten Ständer 4 des unteren und des oberen Rahmens 3 verdeckt.
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Mittels Bohrungen 11 und Holzdübel 12 können eine Abhebesicherung und/oder Fixierung zwischen Ständer 4 und horizontal verlaufenden Bohlen 5 ausgebildet sein, z.B. zu Montagezwecken.
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In 3 sind die Ausnehmungen 8.1 der Schwalbenschwanzverbindungen 8 zum Zwecke der Veranschaulichung durch die Ständer 4 hindurchgezeichnet dargestellt, mit horizontal und veretikal verlaufenden, gestrichelten Verlaufslinien.
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Ebenfalls gut erkennbar sind Höhenversätze zwischen der stirnseitigen Auflagefläche 4.1 des wenigstens einen Ständers 4, für die Stirnfläche 4.2 des zweiten, auf das erste Wandelement 3 aufzusetzenden Wandelementes 3 und/oder für ein aufsetzbare Dachstütze, und der Oberseite 7.1 des horizontal verlaufenden Bohlens 7 und/oder der Stirnseite 6.1 eines benachbarten Ständers 6, als Positioniersicherung für das darauf aufsetzbare Wandelement 3 und/oder für eine darauf aufsetzbare Dachstütze.
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4 zeigt einen Ausschnitt aus einer Bauzeichnung in Draufsichtsdarstellung auf einen Ausschnitt eines Holz-Ständerbau-Fertighaus-Wandsystems 1 im Anschlussbereich zu einer Wandöffnung, hier beispielhaft i.d.F. eines Fenstereinbaus.
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Innerhalb eines Rahmens 3, von dem aus Übersichtlichkeitsgründen nur der Querschnitt eines Ständers 4 in Draufsicht dargestellt ist, ist an diesen angrenzend ein Rahmenteil 13 eines Fensters gezeigt. Zwischen diesen beiden kann eine Abstandsüberbrückung 14 angeordnet sein.
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Um das Holz-Ständerbau-Fertighaus-Wandsystem 1 abzudichten, ist auf den Rahmenteil 13 des Fensters ein Winddichtpapier 15 mittels einer Schicht Harz 16 aufgeklebt, mit einer im Querschnitt trapezförmigen Leiste 17 fixiert, um diese zurückgeschlagen und mit einer darauf aufgebrachten Platte 18, z.B. aus Holzfaser, flächig angepresst. Zusätzlich wird das Winddichtpapier 15 zwischen der der Leiste 15 und der zur Trapezkontur komplementär geformte Nut 18.1 in der Platte 18 eingeklemmt und festgepresst. Die Platte 18 kann z.B. mit einer Schraube oder einem Nagel 18.2 fixiert sein.
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Das ein Winddichtpapier 15 kann nach innen in den Rahmen 3 hineingeführt und an den Übergangsstellen zum Innenraum ebenfalls mit einer Harzschicht 16 dichtend mit dem Rahmen bzw. dessen Komponenten verklebt sein. Beispielsweise hinter einer Diagonalverschalung 19 aus Schalelementen 9 und/oder 10.
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Auf der Diagonalverschalung kann eine weitere Schicht aufgebracht sein, z. B. aus Lehm, Putz oder einem anderen Material.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Holz-Ständerbau-Fertighaus-Wandsystem
- 2
- Wandelement
- 3
- Rahmen
- 4
- Ständer
- 5
- Bohle
- 6
- Ständer
- 7
- Bohle
- 8
- Schwalbenschwanzverbindung
- 9
- Schalelement
- 9.1
- Fixiermittel
- 10
- Fixiermittel
- 10.1
- Fixiermittel
- 11
- Bohrung
- 12
- Dübel
- 13
- Rahmenteil
- 14
- Abstandsüberbrückung
- 15
- Winddichtpapier
- 16
- Harz
- 17
- Trapezleiste
- 18
- Platte
- 18.1
- Nut
- 19
- Diagonalschalung
- 20
- Schicht