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Stand der Technik
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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Bestellsystem zur Warenbestellung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Die WO 2012 / 006098 A2 zeigt ein gattungsgemäßes Bestellsystem, bei welchem wenigstens ein Kennzeichnungselement durch mittels eines Smartphones ausgebildete mobile Datenerfassungsmittel erfassbar und von den mobilen Datenerfassungsmitteln datentechnisch an zentrale Datenverarbeitungsmittel übertragbar ist. Da spätestens in den zentralen Datenverarbeitungsmitteln das wenigstens eine Kennzeichnungselement zu einer einzelnen Ware zugeordnet werden kann, ermöglicht dies das automatisierte Auslösen eines Bestellvorgangs beim Betreiber des Bestellsystems. Ein Kunde hat somit die Möglichkeit, in einem Kaufhaus oder an einem in der Nähe des Kaufhauses liegenden, frei zugänglichen Ort eine Waren- und/oder Produktauswahl durch das Einlesen von entsprechend vorgesehenen Kennzeichnungselementen zu tätigen. Nach dem vollständigen Erfassen der Kennzeichnungselemente kann dann automatisiert der Bestellvorgang der ausgewählten Waren ausgeführt werden. Da eine Identifikation des Kunden durch das Smartphone möglich ist, müssen nach einem einmaligen Registrierungs- und Anmeldevorgang keinerlei Adress- und/oder Zahlungsdaten vom Kunden zum Abschluss des Bestellvorgangs eingegeben werden. Ferner können die ausgewählten Produkte direkt an die hinterlegte Adresse versendet werden. Nachteilig bei dem bekannten Bestellsystem ist die durch die Programmierung der zentralen Datenverarbeitungsmittel verursachte Bindung des Kunden an den einen Kaufhausbetreiber. Neben der Einschränkung durch eine begrenzte Produktauswahl sowie auf bestimmte und vom Kaufhausbetreiber ausgewählte Hersteller ist es in diesem Zusammenhang auch nachteilig, dass durch das bekannte Bestellsystem der Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Herstellern unterbunden wird, was sich durch höhere Preise und eine geringere Serviceleistung negativ auf die Kunden auswirken kann.
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Ausgehend von dem vorgenannten Stand der Technik ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Bestellsystem für Warenbestellungen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zu verbessern und im Hinblick auf die Produktvielfalt und Herstellerauswahl zu erweitern. Ferner sollen sämtliche Bestellungen des Nutzers individuell konfigurierbar sein.
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Offenbarung der Erfindung
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Das erfindungsgemäße Bestellsystem zur Warenbestellung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 hat den Vorteil, dass der von den zentralen Datenverarbeitungsmitteln ausgeführte Bestellvorgang durch Logikmittel so abgearbeitet wird, dass der Bestellvorgang durch einen, wenigstens eine Bedingung umfassenden Datensatz der Logikmittel beeinflusst werden kann. Dies ermöglicht es den Bestellvorgang intelligent auszubilden, wobei durch die wenigstens eine vom Nutzer festgelegte Bedingung im Datensatz der Logikmittel der Bestellvorgang im Sinne des Nutzers beeinflusst und/oder gesteuert wird. Allerdings muss die im Datensatz hinterlegte Bedingung nicht zwangsläufig vom Nutzer ausgewählt werden. Es ist auch die Verwendung einer vom Nutzer nachträglich änderbaren Standard-Bedingung durch das Bestellsystem möglich, die ohne den Eingriff des Nutzers bei der Einrichtung einer Bestellung eines Produkts hinterlegt wird. In diesem Zusammenhang kann es vorgesehen sein, dass als Bedingung in dem Datensatz der Kaufpreis hinterlegt ist, wobei die Logikmittel der zentralen Datenverarbeitungsmittel dann das durch das Kennzeichnungselement verknüpfte Produkt (Ware) von einem in den zentralen Datenverarbeitungsmitteln hinterlegten Händler bezieht, der das ausgewählte Produkt zu dem geringsten Preis anbietet. Erfindungsgemäß ist es also vorgesehen, dass die zentralen Datenverarbeitungsmittel Informationen von einer Mehrzahl an unterschiedlichen Händlern nutzt, um Produktinformationen, wie etwa den Verkaufspreis, zu vergleichen und den Bestellvorgang durch die Logikmittel auf Grundlage der hinterlegten Bedingung zu vergleichen. Neben dem Kaufpreis können auch andere Faktoren als Bedingung in dem Datensatz der Logikmittel hinterlegt werden, wie etwa eine möglichst kurze Lieferzeit oder andere, vom Nutzer frei wählbare Faktoren. Im Sinne der Erfindung soll es also möglich sein, beliebige produktspezifische und/oder lieferspezifische Faktoren als den Bestellvorgang beeinflussende Bedingung in dem Datensatz der Logikmittel zu hinterlegen, die dann von den Logikmitteln der zentralen Datenverarbeitungsmittel bei der Ausführung des automatisierten Bestellvorgangs berücksichtigt werden und somit zu einer nutzerabhängigen Optimierung und Verbesserung des Bestellvorgangs führen. Hierbei soll es insbesondere auch möglich sein, dass nach dem Erfassen eines Kennzeichnungselements die Bedingung des Datensatzes für eine aufzulösende Bestellung vom Nutzer geändert werden kann, um bevorzugt die Versandart zu ändern, und weiter bevorzugt einen Expressversandt zu veranlassen.
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Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Bestellsystems zur Warenbestellung sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
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Neben den im Datensatz hinterlegten Bedingungen, die die Ausführung des Bestellvorgangs beeinflussen sollen, können im Bestellsystem vom Nutzer auch weitere Vorgaben hinterlegt werden, die den zeitlichen Ablauf zwischen dem Erfassen eines Kennzeichnungselements und dem Auslösen des von den Logikmitteln beeinflussten Bestellvorgangs betreffen. So soll es möglich sein, dass der Nutzer das Bestellsystem so konfiguriert, dass unmittelbar nach dem Erfassen eines Kennzeichnungselements durch die mobilen Datenerfassungsmittel der Bestellvorgang ausgelöst wird, wobei in Abhängigkeit der im Datensatz hinterlegten Bedingung der Bestellvorgang durch die Logikmittel beeinflusst wird. Daneben ist jedoch auch eine Konfiguration des Bestellsystems durch den Nutzer möglich, bei der ein erfasstes Kennzeichnungselement zunächst lediglich intern (in den mobilen Datenerfassungsmitteln und/oder den zentralen Datenverarbeitungsmitteln) gespeichert wird. Hierbei wird dann der Bestellvorgang erst zu einem durch den Nutzer vorgebbaren und/oder bestimmbaren, insbesondere sich periodisch wiederholenden Zeitpunkt ausgelöst oder erfordert eine manuelle Bestätigung durch den Nutzer. Eine manuelle Bestätigung der Bestellungen ist hierbei insbesondere vorteilhaft, wenn mehrere Nutzer das Bestellsystem benutzen, wobei dadurch das Auslösen von Mehrfachbestellungen verhindert werden kann. Ferner lässt sich hierbei durch Synergieeffekte der Versand- und Lieferaufwand einschränken, da somit teilweise nur einmalig Versandkosten anfallen.
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Vor dem Auslösen des Bestellvorgangs hat der Nutzer die Möglichkeit, die mit dem Produkt verknüpfte Bedingung im Datensatz einzusehen und/oder anzupassen. Ferner hat der Nutzer insbesondere auch die Möglichkeit, nach dem Erfassen eines Kennzeichnungselements Anpassungen bei der Bestellmenge oder dem Hersteller der Ware vorzunehmen, um beispielsweise Waschpulver von einem alternativen Hersteller zu testen. Sollen keine Anpassungen an der hinterlegten Ware und dem ausgeführten Bestellvorgang vorgenommen werden, soll jedoch auch direkt die Auslösung des Bestellvorgangs mittels einer einzigen Interaktion, insbesondere durch ein einmaliges Antippen einer Bedienoberfläche an den mobilen Datenerfassungsmitteln, durch den Nutzer möglich sein. Alternativ soll das Auslösen des Bestellvorgangs auch unmittelbar nach dem Erfassen des Kennzeichnungselements vollständig automatisiert initiiert werden, wobei hier der Nutzer keine weitre Interaktion (Eingabe und/oder Bestätigung) vornehmen muss.
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Ferner ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Kennzeichnungselemente nicht zentral in einem Kaufhaus für mehrere Nutzer frei zugänglich vorgesehen sind, sondern vielmehr am Verbrauchsort, also insbesondere im privaten Umfeld des Nutzers, insbesondere am Aufbewahrungs- und/oder Lagerort der Ware direkt beim Kunden (Nutzer) zuhause vorgesehen sind. Insbesondere können die Kennzeichnungselemente auch in der Produktverpackung, einer Produktaufbewahrungsbox oder einer Funktionseinheit, insbesondere einer Kaffeemaschine, vorgesehen sein. Vorteilhaft ermöglicht dies dem Nutzer eine unkomplizierte und schnelle Nachbestellung der Ware immer dann, wenn er feststellt, dass seine Vorräte zu Neige gehen.
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Im Sinne dieser Erfindung kann das Kennzeichnungselement als ein aktiver oder passiver NFC-Chip (NFC: near field communication) ausgebildet sein. Ferner kann es sich auch um ein optisch erfassbares Kennzeichnungselement, insbesondere einen Barcode, oder ein anderes, zum kontaktlosen Auslesen ausgebildetes gleichwirkendes Mittel handeln.
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In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst der von den Logikmitteln verarbeitete Datensatz zur Ausführung des intelligenten Bestellvorgangs wenigstens eine Bedingung aus der folgenden Gruppe: Kaufpreis, Lieferzeit, geringe Versandkosten, räumliche Entfernung zwischen Lieferant und Besteller (Nutzer), Produkt- und/oder Warenklasse, Gütesiegel eines Produkts, bestimmter Händler und/oder Hersteller, Empfehlungen und/oder von Kunden (Nutzern) hinterlegte Referenzwerte und/oder Lieferart oder Lieferservice, insbesondere Anlieferung der Ware an einen festlegbaren Lieferort, insbesondere eine Packstation.
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Sämtliche im Datensatz hinterlegbaren Bedingungen können vom Nutzer beliebig kombiniert werden, wobei der Bestellvorgang durch die Logikmittel vielfältig beeinflussbar wird. So wird, wie bereits oben erläutert, bei der Hinterlegung des Kaufpreises als Bedingung der Bestellvorgang durch die Logikmittel so beeinflusst, dass durch die zentralen Datenverarbeitungsmittel ein Händler beauftragt wird, der das ausgewählte Produkt zum geringsten Preis anbietet und ausliefert. Ermöglicht wird dies dadurch, dass die zentralen Datenverarbeitungsmittel automatisiert den Preis des Produkts bei einer Vielzahl von Händlern vergleichen, indem sie auf hinterlegte Daten aus einer Datenbank zurückgreifen oder aber automatisiert eine Abfrage, insbesondere mittels des Internets, durchführen, wobei dann durch die Logikmittel der Händler (Lieferant) ausgewählt wird, der das Produkt (Ware) zum geringsten Preis anbietet.
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Bei der Hinterlegung der Lieferzeit als Bedingung im Datensatz wird der Händler beauftragt, der die kürzeste Lieferzeit des Produkts an die vom Nutzer hinterlegte Adresse anbietet. Hierbei ist dann nicht der günstigste Preis der Ware das von den Logikmitteln berücksichtigte Kriterium. Jedoch sind auch Ausführungsformen möglich, bei denen mehrere Bedingungen im Datensatz hinterlegt werden, wobei dann entsprechend einer vom Nutzer hinterlegten Gewichtung von den Logikmitteln mehrere Bedingungen berücksichtigt werden.
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Alternativ oder ergänzend zu der Lieferzeit kann im Datensatz auch ein Zeitfenster für die Anlieferung der bestellten Ware hinterlegt werden, wobei hier von den Logikmitteln nur der Händler oder der Lieferant ausgewählt wird, der die Lieferung der mit dem Kennzeichnungselement verknüpften Ware in dem vom Nutzer hinterlegten Zeitfenster realisieren kann.
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Ferner sollen auch Faktoren wie die räumliche Entfernung zwischen dem Lieferant und dem Nutzer (Besteller) als Bedingung im Datensatz der Logikmittel hinterlegbar und/oder auswählbar sein. Durch diese Einstellung sollen bei der Bestellung, beispielsweise von landwirtschaftlichen Produkten, wie etwa Obst und/oder Gemüse, regional erzeugte Produkte bevorzugt von dem Bestellsystem berücksichtigt und dem Nutzer angeboten und/oder an den Nutzer geliefert werden.
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Bei der Festlegung von Produkt- und/oder Warenklassen als Bedingung in dem Datensatz der Logikmittel sollen Qualitätskriterien, insbesondere in Bezug auf Obst und Gemüse, vom Nutzer vorgebbar sein. Daneben soll es weiterbildend durch die Auswahl der Produkt- und/oder Warenklasse auch möglich sein, die Bestellung herstellerunabhängig auszulösen, wobei bei entsprechend hinterlegter Bedingung von den Logikmitteln ein Produkt mit gleicher Qualität und Güte bestellt wird. Durch die vom Hersteller unabhängige Produktauswahl wird eine weitere Optimierung des Bestellvorgangs ermöglicht, da auch nur temporäre Angebote, insbesondere von Discountern, erfasst und genutzt werden können.
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Ferner soll es auch bevorzugt vorgesehen sein, dass vom Nutzer ein Gütesiegel vorgegeben wird, das die Nachbestellung von Waren einer entsprechenden Güteklasse, insbesondere mit einem Bio-Siegel, ermöglicht. Schließlich soll durch das Festlegen eines Lieferanten eine weitere Beeinflussung des Bestellvorgangs ermöglicht werden, um insbesondere ein Produkt und/oder eine Ware nur bei lokal vertretenen Händlern zu bestellen oder einen Bestellvorgang immer beim gleichen Lieferanten auszulösen.
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Weiterbildend kann vom Nutzer ein Gutschein im Datensatz hinterlegt werden, der dann zu der Auswahl eines Händlers und/oder Lieferanten führt.
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In der Summe ermöglichen die unterschiedlichen zuvor aufgeführten Maßnahmen die Umsetzung eines intelligenten Bestellsystems, bei dem der Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Herstellern und/oder Lieferanten nicht unterbunden sondern vielmehr vom Nutzer vorteilhaft ausgenutzt wird. Ferner hat der Nutzer stets die Möglichkeit, den Schwerpunkt für jede Produktnachbestellung durch die Auswahl der Bedingung des Datensatzes selbst vorzugeben.
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In einer Weiterbildung der Erfindung sind die mobilen Datenerfassungsmittel als eine mobile Kommunikationseinheit ausgebildet. Hierbei ist es bevorzugt, wenn die mobile Kommunikationseinheit durch ein Mobiltelefon (Smartphone) ausgebildet ist, wobei zur Realisierung der Auslesefunktionalität des Kennzeichnungselements es weiter bevorzugt ist, wenn die Standard-Ausstattung des Mobiltelefons genutzt werden kann. Alternativ ist auch eine zweiteilige Ausbildung der mobilen Datenerfassungsmittel möglich, die sich dann insbesondre durch eine Smartwatch in Kombination mit einem datentechnisch verbundenen Smartphone äußert. Daher ist eine Realisierung des Kennzeichnungselements als NFC-Chip oder als, mittels der Kamera des Smartphones erfassbares optisches Kennzeichnungselement besonders vorteilhaft. Ferner ist es in diesem Zusammenhang zweckmäßig, wenn die Datenverbindung (Kommunikationsleitung) zu den zentralen Datenverarbeitungsmitteln durch ein standardisiertes Kommunikationsprotokoll mittels drahtloser Funktechnik, insbesondere mittels WLAN, Bluetooth oder einer kostenpflichtigen mobilen Datenverbindung, ausgeführt wird. Ferner kann bei der Realisierung der mobilen Datenerfassungsmittel als Smartphone die Einrichtung der Erfassungsfunktionalität des erfindungsgemäßen Bestellsystems durch eine frei beziehbare Softwareapplikation (App) und/oder ein Datenverarbeitungsprogramm ermöglicht werden, was eine kostengünstige Umsetzung der mobilen Datenerfassungsmittel des erfindungsgemäßen Bestellsystems ermöglicht. Ferner kann durch diese Maßnahme die Akzeptanz des Bestellsystems beim Kunden gesteigert werden, da für die Verwendung des Bestellsystems keine vom Betreiber des Bestellsystems fest vorgegebene Hardwarelösung genutzt werden muss.
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Weiterbildend ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass die mobilen Datenerfassungsmittel derart ausgebildet sind, dass erfasste Kennzeichnungselemente auf den mobilen Datenerfassungsmitteln zwischengespeichert werden können. Hierfür sind bevorzugt Speichermittel in den mobilen Datenerfassungsmitteln vorgesehen, die es dem Nutzer ermöglichen die erfassten Kennzeichnungselemente zu einem späteren Zeitpunkt an die zentralen Datenverarbeitungsmittel zu übertragen. Durch diese vorteilhafte Maßnahme können vom Nutzer auch Kennzeichnungselemente an Orten erfasst werden, an denen, aufgrund der Entfernung oder aufgrund von baulichen Maßnahmen, zwischen den mobilen Datenerfassungsmitteln und den zentralen Datenverarbeitungsmitteln keine datentechnische Verbindung besteht. Durch diese bevorzugte Maßnahme kann das Einsatzgebiet des erfindungsgemäßen Bestellsystems erweitert werden, was zu einer Steigerung in der Akzeptanz des erfindungsgemäßen Bestellsystems führt.
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In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird das Kennzeichnungselement durch einen passiven NFC-Chip ausgebildet, wobei es weiter bevorzugt ist, wenn auf dem Kennzeichnungselement ein die Ware darstellender Aufdruck vorgesehen ist, der es dem Nutzer ermöglicht, unmittelbar zu erkennen, welche Ware durch das Erfassen des Kennzeichnungselements bestellbar ist. Hierbei ist es besonders vorteilhaft, wenn der Aufdruck ein für den Besteller selbsterklärendes Piktogramm trägt oder das Produkt schriftlich wiedergibt. Alternativ kann das Kennzeichnungselement auch einen Aufdruck mit einem Produkt- und/oder Markenlogo zeigen. Ferner ist die Realisierung des Kennzeichnungselements als passiver NFC-Chip zweckmäßig, da dies zum einen ein komfortables drahtloses Auslesen ermöglicht und zum anderen der passive NFC-Chip nicht mit elektrischer Energie versorgt werden muss. Ferner kommt es hierbei nicht zu einer negativen Beeinträchtigung der Auslesefunktionalität durch Verschmutzung, wie es bei optischen Kennzeichnungselementen möglich ist.
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In einer Weiterbildung der Erfindung können mittels der mobilen Datenerfassungsmittel auf dem Kennzeichnungselement wenigstens eine der folgenden Informationen ausgelesen und/oder abgespeichert werden: Produkt- und/oder Warenbezeichnung der mit dem Kennzeichnungselement verlinkten Ware, Bestellmenge, die beim Erfassen automatisiert beim Hersteller und/oder Lieferant angefragt und bestellt wird, Hersteller des Produkts, maximaler oder akzeptierter Bestellpreis für die hinterlegte Bestellmenge sowie eine kurze Produktbeschreibung, eventuell auch mit Fotos zur bildlichen Veranschaulichung des Produkts. Die auf dem Kennzeichnungselement hinterlegten Daten bieten den Vorteil, dass dem Nutzer Informationen (also die hinterlegten Daten) nach dem Erfassen des Kennzeichnungselements auf den mobilen Datenerfassungsmitteln angezeigt werden können, auch für den Fall, dass an dem Standort des Kennzeichnungselements von den mobilen Datenerfassungsmitteln keine Kommunikation mit den zentralen Datenverarbeitungsmitteln möglich ist. In Kombination mit den Speichermitteln zur Zwischenspeicherung der erfassten Kennzeichnungselemente ergänzt diese Weiterbildung die Vielfältigkeit des erfindungsgemäßen Bestellsystems synergistisch und steigert somit die Kundenakzeptanz.
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Weiterbildend ist es vorgesehen, dass die mobilen Datenerfassungsmittel so ausgebildet sind, dass beim ersten Erfassen eines Kennzeichnungselements dem Nutzer auf den mobilen Datenerfassungsmitteln eine automatisierte Benutzerabfrage (Paarung) angezeigt wird, die durch vorgesehene Eingabemittel bestätigt oder abgelehnt werden kann. Ferner soll der Nutzer im Rahmen der Benutzerabfrage die Möglichkeit haben, die Eigenschaften der Bestellung in Bezug auf den Hersteller, den maximalen oder akzeptierten Bestellpreis und/oder die Bestellmenge sowie die Bedingung des Datensatzes, insbesondere durch die Auswahl der Versandoptionen (unmittelbar oder zu einem festen Termin), festzulegen. Zudem soll er in dieser Benutzerabfrage auch den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen, die den rechtlichen Rahmen des erfindungsgemäßen Bestellsystems regeln. Da es bevorzugt vorgesehen ist, dass dieser Vorgang vom Nutzer auch durchgeführt werden kann, wenn die mobilen Datenerfassungsmittel nicht datentechnisch mit den zentralen Datenverarbeitungsmitteln verbunden sind, sind die (vor-) eingestellten Daten auf dem Kennzeichnungselement abgespeichert. Ferner ist es weiterbildend vorgesehen, dass die durch den Nutzer vorgenommene Konfigurationsdaten des Bestellvorgangs zumindest kurzzeitig in den Speichermitteln der mobilen Datenerfassungsmitteln zwischengespeichert werden, um dann nach einer aktiven Kommunikationsverbindung zu den zentralen Datenverarbeitungsmitteln übermittelt zu werden.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfassen die zentralen Datenverarbeitungsmittel wenigstens eine Datenbank. Ferner weisen die zentralen Datenverarbeitungsmittel weiterbildend eine Internetverbindung auf, um insbesondere Daten, wie Preise, Verfügbarkeit und/oder Lieferzeiten von Waren bei verschiedenen Hersteller und/oder Lieferanten zu beziehen. Ferner ist es bevorzugt vorgesehen, dass eine Datenbank für produktspezifische, händlerspezifische, nutzerspezifische, auftragsspezifische oder kennzeichnungselementspezifische Daten vorgesehen ist.
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Hierbei ist es bevorzugt vorgesehen, dass eine Produktdatenbank folgende Eintragungen umfasst: Markenname, Modell, Seriennummer, UPC Code, Produkt-Typ, Produktklassifizierung, Beschreibung der Ware, unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, Gewicht und Größe der Ware, Umfang einer Standardbestellung, Verpackungseinheit, Händler, bei denen das Produkt erhältlich ist, Bilddatei zur Darstellung des Produkts und/oder eine Liste mit Substitutionsprodukten bzw. Alternativprodukten, insbesondere für den Fall von Lieferproblemen.
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Ferner sind in einer Händlerdatenbank bevorzugt folgende Daten hinterlegt: vom Händler vertriebene Produkte, genauer Händlername (Firmierung), Adress- und Kontaktdaten, aktueller Preis eines Produkts, Liefergebiet, Lieferkonditionen, Lieferkosten und/oder bevorzugte Art des Bestelleingangs.
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Die Nutzerdatenbank umfasst bevorzugt folgende Einträge: Name, Kontaktdaten, Wohnort, Lieferadresse, Rechnungsadresse, Zahlungsdaten, Präferenzen, insbesondere in Bezug auf einen Händler, bevorzugte Lieferzeiten, bevorzugte Lieferart, bevorzugte Zahlungsart. Ferner soll es weiterbildend vorgesehen sein, dass auch in der Vergangenheit vom Nutzer getätigte Bestellungen in der Nutzerdatenbank aufgeführt und abgespeichert werden (Bestellhistorie).
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In der Datenbank des Kennzeichnungselements sollen insbesondere folgende Daten hinterlegt sein: Ein Identifizierungscode für das Kennzeichnungselement zur Zuordnung des mit dem Kennzeichnungselements verknüpften Produkts, die Mindestbestellmenge und/oder ein maximaler Bestellpreis. Insbesondere sollen auch sämtliche Daten aus der Paarung (Benutzerkonfiguration) hinterlegt sein. Ferner sollen zusätzliche Daten wie etwa ein Verwendungszweck oder ein Zusatz wie etwa für privaten Haushalt oder betriebliche Einrichtung hinterlegbar sein.
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Ferner umfasst eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung zentrale Datenverarbeitungsmittel mit wenigstens einem, Adressdaten sowie Zahlungsdaten umfassenden Benutzerprofil. Dies ermöglicht eine vollständige Identifikation des Nutzers. Darüber hinaus ist es weiter bevorzugt, wenn wenigstens zwei mobile Datenerfassungsmittel mit einem einzelnen Benutzerprofil verknüpft sind. Mit andern Worten ausgedrückt sind in einem Benutzerprofil zwei Nutzer registriert, die beide unabhängig voneinander durch das Erfassen von Kennzeichnungselementen Bestellungen auslösen können. Weiterbildend verfügen die beiden Nutzer über unterschiedliche Berechtigungen, insbesondere in Bezug auf die Bedingung im Datensatz der Logikmittel, wodurch der Bestellvorgang in Abhängigkeit des Nutzers unterschiedlich abgearbeitet wird. Durch die eingeschränkte Berechtigung eines Nutzers kann ferner das Nachbestellen von bestimmten Waren nur bedingt automatisiert erfolgen. So kann durch den berechtigten Nutzer beispielsweise vorgegeben werden, dass die Nachbestellung von alkoholhaltigen Produkten durch den zweiten Nutzer nicht oder nur nach einer Bestätigung durch den berechtigten Nutzer möglich ist. Ferner kann durch den berechtigten Nutzer auch eine Einstellung vorgenommen werden, in der sämtliche Bestellungen des zweiten, eingeschränkten Nutzers zunächst lediglich erfasst werden. Somit kann das erfindungsgemäße Bestellsystem auch in Gewerbebetrieben von einer Vielzahl von Nutzern genutzt werden, wobei insbesondere Bürobedarf von einzelnen Mitarbeitern (eingeschränkte Benutzer) durch das Erfassen eines entsprechenden Kennzeichnungselements nachgeordert werden kann, wodurch sich vorteilhafte Einsparungen bei den Versandkosten realisieren lassen. Ferner ist auch eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Bestellsystems möglich, in der das Einrichten eines neuen Kennzeichnungselements lediglich von einem Nutzer durchgeführt werden kann.
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In einer Weiterbildung der Erfindung werden von den zentralen Datenerfassungsmitteln auf Basis der zuvor erfassten Produkte und Waren Zusatzinformationen und/oder Werbung für Alternativprodukte und/oder Ergänzungsprodukte erfasst, die dem Nutzer insbesondere auf den mobilen Datenerfassungsmitteln angezeigt werden. Somit kann der Nutzer nach dem Erfassen einer bereits hinterlegten Ware auch einmalig kostengünstigere Alternativprodukte beziehen und somit testen, um gegebenenfalls die hinterlegten Eigenschaften des Kennzeichnungselements neu einzustellen. Ferner soll der Nutzer durch die weiterbildende Ausbildung des Bestellsystem auf Alternativprodukte aufmerksam gemacht werden, für die beispielsweise ein geringerer Kaufpreis oder eine geringere Lieferzeit im Vergleich zu dem als Standard hinterlegten Produkt (Ware) angeboten werden kann.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung.
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Diese zeigt in:
- 1 eine schematische Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Bestellsystems,
- 2 eine schematische Draufsicht einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Bestellsystems und
- 3 ein Flussdiagramm zur Beschreibung der Bearbeitungsschritte im erfindungsgemäßen Bestellsystem, die nach dem Erfassen eines Kennzeichnungselements abgearbeitet werden.
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Gleiche Elemente bzw. Elemente mit gleicher Funktion sind in den Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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Die 1 zeigt eine schematische Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Bestellsystems 1A zur Warenbestellung. Das Bestellsystem 1A zur Warenbestellung umfasst zum kontaktlosen Erfassen und Auslesen ausgestaltete Kennzeichnungselemente 2, die mittels als ein Smartphone 3B ausgebildete mobile Datenerfassungsmittel 3 von einem Nutzer A ausgelesen und erfasst werden können. Das Smartphone 3B steht über eine drahtlose Funkverbindung mit zentralen Datenverarbeitungsmitteln 4 datentechnisch in Wirkverbindung, wodurch Daten bidirektional zwischen dem Smartphone 3B und den zentralen Datenverarbeitungsmitteln 4 ausgetauscht werden können. Da das Kennzeichnungselement 2 fest mit einer bestimmten Ware und/oder einem Produkt verknüpft ist, wird durch das Erfassen des Kennzeichnungselements 2 das Nachbestellen des Produkts und/oder der Ware ermöglicht. Ferner ist das Kennzeichnungselement 2 in der 1 als NFC-Chip 2A ausgebildet, wodurch ein zuverlässiges und schnelles Auslesen ermöglicht wird. Der NFC-Chip 2A wird vom Nutzer A an einem beliebigen Ort so vorgesehen, dass bei zu Neige gehenden Vorräten unmittelbar das Erfassen des NFC-Chips 2A ermöglicht wird. Ferner ist auf den NFC-Chip 2A ein als Piktogramm ausgebildeter Aufdruck 7 vorgesehen, der dem Nutzer A vermittelt, welche Nachbestellung durch das Erfassen des NFC-Chips 2A ausgelöst wird.
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Die zentralen Datenverarbeitungsmittel 4 sind so ausgebildet, dass als Reaktion auf das Erfassen des NFC-Chips 2A mittels des Smartphones 3B die Warenbestellung initiier- und/oder auslösbar ist. Hierbei ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass die zentralen Datenverarbeitungsmittel 4 Logikmittel 5 umfassen, die auf Basis eines von dem Nutzer A konfigurierbaren Datensatzes 6 die Warenbestellung der mit dem Kennzeichnungselement 2 verknüpften Ware beeinflussen und/oder optimieren können. Vom Nutzer A können in dem Datensatz 6 verschiedene Bedingungen hinterlegt werden, durch die dann der Ablauf des Bestellvorgangs durch die Logikmittel 5 beeinflusst wird. Unter einer Bedingung im Sinne dieser Erfindung werden Faktoren wie etwa die voraussichtliche Lieferzeit oder der Kaufpreis der Ware verstanden. Ferner kann vom Nutzer A als Bedingung auch festgelegt werden, dass die räumliche Entfernung zwischen dem Lieferanten und dem Besteller (Nutzer A) möglichst gering ist, oder aber dass ein Produkt nachbestellt wird, das einer festgelegten Produkt- und/oder Warenklasse entspricht oder mit einem bestimmten, vom Nutzer A vorgebbaren Gütesiegel versehen und/oder ausgezeichnet ist. Wurde beispielsweise vom Nutzer A im Datensatz 6 der Logikmittel 5 der Kaufpreis als Bedingung festgelegt, so erfolgt eine automatisierte Auswahl des Lieferanten (Händler) durch die Logikmittel 5, der das verknüpfte Produkt zum geringsten Preis an den Nutzer A ausliefern kann. Ferner ist auf den zentralen Datenverarbeitungsmitteln 4 wenigstens ein Benutzerprofil hinterlegt, das mit dem Smartphone 3B verknüpft ist und Adress- und Zahlungsdaten des Nutzers A umfasst. Darüber hinaus werden von dem Benutzerprofil auch die vom Nutzer A festgelegten Eigenschaften des Bestellvorgangs, wie etwa Hersteller, Mindestbestellmenge, Bestellpreis sowie der von den Logikmittel 5 verarbeitete Datensatz 6 mit den Bedingungen verwaltet.
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Die in der 1 lediglich schematisch dargestellten zentralen Datenverarbeitungsmittel 4 sind bevorzugt als zentrale Servereinheit 4A ausgebildet, die durch vorgesehene und grafisch nicht dargestellte Schnittstellen über das Internet mit verschiedenen Händlern in Wirkkontakt stehen und zum Ausführen eines Bestellvorgangs ausgebildet sind.
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Ferner weisen die zentralen Datenverarbeitungsmittel 4 mehrere Datenbanken 8 auf, die wichtige Informationen des erfindungsgemäßen Bestellsystems 1A umfassen. In einer Händler-Datenbank 8A sind die Kontaktdaten sämtlicher im Bestellsystem 1A hinterlegter Händler aufgelistet, die von den zentralen Datenverarbeitungsmitteln 4 bei der automatisierten Preisabfrage und beim Auslösen des Bestellvorgangs berücksichtigt werden. In der Händler-Datenbank 8A ist auch hinterlegt, welche Produkte und Waren zu welchen Preisen von einem Händler vertrieben werden, wodurch auch ein Vergleich der Produktpreise ohne eine (aktive) Internetverbindung durch das Bestellsystem 1A realisiert werden kann. Neben solchen fest hinterlegten Eintragungen umfasst die Händler-Datenbank 8A auch einen dynamischen Bereich, in dem sämtliche Aufträge aus der Vergangenheit aufgelistet sind.
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In der dargestellten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Bestellsystems 1A ist es weiter bevorzugt, wenn der NFC-Chip 2A zum Abspeichern von zusätzlichen Informationen bezüglich des verknüpften Produkts eine mittels des Smartphones 3B ausles- und beschreibbare, jedoch nicht grafisch in der 1 dargestellte Speichereinheit umfasst. Da diese zusätzliche Informationen von dem Smartphone 3B unmittelbar nach dem Erfassen des NFC-Chips 2A ausgelesen werden können, ermöglicht dies dem Nutzer A die zusätzlichen Informationen auch an Orten mittels des Smartphones 3B einzusehen, an denen zwischen dem Smartphone 3B und den zentralen Datenverarbeitungsmitteln 4 keine datentechnische Verbindung besteht, da sich insbesondere auf Grund von den örtlichen Gegebenheiten (z. B. dicke Wände) keine WLAN-Verbindung zur Realisierung der Datenverbindung zwischen dem Smartphone 3B und den zentralen Datenverarbeitungsmitteln 4 aufbauen lässt.
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Synergistisch ergänzt wird diese vorteilhafte Eigenschaft des Bestellsystems 1A dadurch, dass mittels des Speichermittel 9 umfassenden Smartphones 3B erfasste NFC-Chips 2A zunächst auf dem Smartphone 3B zwischengespeichert werden können, wodurch eine zeitverzögerte Übermittlung des erfassten NFC-Chips 2A an die zentralen Datenverarbeitungsmittel 4 ermöglicht wird. Hierdurch kann durch den Nutzer A des erfindungsgemäßen Bestellsystems 1A auch ein Bestellvorgang initiiert werden, an dem sich keine drahtlose Funkverbindung zwischen dem Smartphone 3B und den zentralen Datenverarbeitungsmitteln 4 realisieren lässt.
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In der 2 ist eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Bestellsystems 1B gezeigt. Im Gegensatz zu dem aus der 1 bekannten Bestellsystem 1A sind hierbei zwei Nutzer A1 und A2 aktiv, die jeweils über ein separates Smartphone 3B unabhängig voneinander Produkte durch das Erfassen des entsprechend NFC-Chips 2A bestellen können.
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Auch in diesem Bestellsystem 1B ist auf den zentralen Datenverarbeitungsmitteln 4 zur Datenverwaltung ein Benutzerprofil vorgesehen, in dem die Adressdaten sowie die Zahlungsdaten der Nutzer A1 und A2 hinterlegt sind. Ferner sind für die beiden Nutzern A1 und A2 unterschiedliche Zugriffsrechte vergeben. So müssen sämtliche Bestellungen des Nutzers A2 zunächst vom Nutzer A1 autorisiert und/oder freigegeben werden, wobei dieser die ausgewählten (erfassten) Produkte des Nutzers A2 mittels einer mobilen Kommunikationseinheit 3A einsehen und autorisieren muss. In diesem Zusammenhang ist es auch möglich, dass eine Autorisierung der Bestellung durch Nutzer A1 nur in Bezug auf bestimmte Waren erforderlich ist. Ferner kann das Bestellen von bestimmten Waren durch das Bestellsystem 1 B für den Nutzer A2 auch vollständig gesperrt sein, um insbesondere zu vermeiden, dass Alkoholika von dem (minderjährigen) Nutzer A2 bestellt werden können.
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Ferner ist das Bestellsystem 1B so ausgebildet, dass für die beiden Nutzer A1 und A2 nach dem Erfassen eines NFC-Chips 2A unterschiedliche Bedingungen in dem Datensatz 6 der Logikmittel 5 der zentralen Datenverarbeitungsmittel 4 hinterlegt sind, die eine unterschiedliche Beeinflussung des Bestellvorgangs ermöglichen.
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In der 3 ist ein Flussdiagramm dargestellt, das die wesentlichen Bearbeitungsschritte eines entsprechend in der 1 oder in der 2 ausgebildeten erfindungsgemäßen Bestellsystems 1A oder 1B nach dem Erfassen eines Kennzeichnungselements 2 umfasst.
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Das Erfassen des Kennzeichnungselements 2 erfolgt in dem Schritt S1. Hierbei werden von den mobilen Datenerfassungsmitteln 3 neben der die Produktzuordnung ermöglichenden Kennzeichnung auch auf dem Kennzeichnungselement 2 gespeicherte Daten (Produkt- und Bestellinformationen) ausgelesen. Die Daten umfassen Produktinformationen zu dem verknüpften Produkt, wie etwa die genaue Produktbezeichnung, die Bestellmenge sowie ein maximal erlaubter Bestellpreis. Dies ermöglicht es, dass von dem Nutzer A, A1, A2 die Einrichtung eines neuen Kennzeichnungselements 2 auch an Orten realisiert werden kann, an denen zwischen den mobilen Datenerfassungsmitteln 3 und den zentralen Datenverarbeitungsmitteln 4 keine datentechnische Verbindung besteht. Ferner wird auf dem Kennzeichnungselement 2 auch die im Datensatz 6 der Logikmittel 5 hinterlegte Bedingung abgespeichert.
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Im nächsten Schritt erfolgt die Freigabe, in der geprüft wird, ob das erfasste Kennzeichnungselement 2 bereits in dem Bestellsystem 1A, 1B bekannt ist. Handelt es sich um ein bekanntes Kennzeichnungselement 2 wird unmittelbar der Schritt S5 aktiv, in dem auf den zentralen Datenverarbeitungsmitteln 4 der intelligente Bestellvorgang durch die Logikmittel 5 ausgelöst wird. Da der Schritt S5 von den zentralen Datenverarbeitungsmitteln 4 ausgeführt wird, wird dieser Schritt erst dann aktiv, wenn die mobilen Datenerfassungsmittel 3 datentechnisch mit den zentralen Datenverarbeitungsmitteln 4 in Wirkverbindung stehen.
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Handelt es sich um ein neues, dem Bestellsystem 1A, 1B bisher noch nicht bekanntes Kennzeichnungselement 2 so wird der Schritt S3 aktiv, in dem eine Paarung durchgeführt wird. Im Rahmen der Paarung im Schritt S3 hat der Nutzer A, A1, A2 die Möglichkeit, den Bestellvorgang zu konfigurieren. Hierbei legt er fest, welches Produkt mit dem Kennzeichnungselement 2 verknüpft ist und durch das Erfassen des Kennzeichnungselements 2 nachbestellt wird. Ferner muss er die Bestellmenge sowie den Bestellpreis festlegen. Bevorzugt hat er hierbei auch die Möglichkeit, die Bedingung des Datensatzes 6 der Logikmittel 5 festzulegen, durch die der nachgelagerte Bestellvorgang maßgeblich beeinflusst wird. Daneben muss er auch den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellsystems 1A, 1B zustimmen, die den rechtlichen Rahmen zwischen dem Nutzer und dem Betreiber des Bestellsystems 1A, 1B regeln.
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Nach der erfolgreichen Paarung wird der Schritt S4 aktiv, in dem der Nutzer A, A1, A2 die Möglichkeit hat, den von ihm hinterlegten Bestellvorgang abzubrechen, um somit das Auslösen einer Bestellung zu vermeiden. Hierfür wechselt das System in den Schritt S1 zurück, in dem ein weiteres Kennzeichnungselement 2 durch die mobilen Datenerfassungsmittel 3 erfassbar ist. Die vom Nutzer A, A1, A2 hinterlegten Daten gehen natürlich nicht verloren. Das Kennzeichnungselement 2 ist somit im Bestellsystem 1A, 1B bekannt und kann beim nächsten Erfassen ohne eine erneute Paarung genutzt werden. Falls der Nutzer A, A1, A2 den Vorgang nicht abbrechen will, wird als nächstes der Schritt S5 aktiv, in dem der Bestellvorgang ausgeführt wird. Auch hier ist ein Wechsel in den Schritt S5 erst möglich, wenn zwischen den mobilen Datenerfassungsmitteln 3 und den zentralen Datenverarbeitungsmitteln 4 eine Kommunikationsverbindung besteht. Im Zustand S5 erfolgt dann die Bearbeitung des Bestellvorgangs der mit dem Kennzeichnungselement 2 verknüpften Ware.
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Ergänzend wird erläutert, dass zusätzlich zu den dargestellten Ausführungsformen das Bestellsystem 1A, 1B auch anders ausgebildet sein kann, ohne vom Erfindungsgedanken abzuweichen.
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Bezugszeichenliste
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- 1A
- Bestellsystem mit einem Nutzer A
- 1B
- Bestellsystem umfassend einen Nutzer A1 und einen Nutzer A2
- 2
- Kennzeichnungselement
- 2A
- NFC-Chip
- 3
- mobile Datenerfassungsmittel
- 3A
- mobile Kommunikationseinheit
- 3B
- Smartphone
- 4
- zentrale Datenverarbeitungsmittel
- 4A
- zentrale Servereinheit
- 5
- Logikmittel
- 6
- Datensatz
- 7
- Aufdruck
- 8
- Datenbank
- 8A
- Händler-Datenbank
- 9
- Speichermittel
- A
- Nutzer
- A1
- voll berechtigter erster Nutzer
- A2
- eingeschränkt berechtigter zweiter Nutzer