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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Transportieren und Ausrichten von wenigstens einem flächigen Bauteil, beispielsweise einer Formschnittplatine. Die Vorrichtung kann beispielsweise verwendet werden, um die Formschnittplatine einer Werkzeugmaschine und insbesondere einer Presse zuzuführen, in der die Formschnittplatine umgeformt wird. Zur Anwendung kommt die Vorrichtung beispielsweise in der Holzindustrie, in der Glasindustrie oder in der Automobil(zuliefer)industrie.
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Beim Zuführen eines flächigen Bauteils zu einer Werkzeugmaschine, beispielsweise einer Presse, durchläuft das Bauteil verschiedene vorgelagerte Prozessschritte. Beispielsweise wird das Bauteil entstapelt, gewaschen, oberflächenbehandelt beziehungsweise beölt. Der Transport des Bauteils erfolgt über geeignete Fördereinrichtungen, welche typischerweise über Förderstränge, die beispielsweise als Riemenförderstränge oder Rollenförderstränge realisiert sind. In den verschiedenen Prozessschritten wird aufgrund des Transports beziehungsweise der prozessualen Einwirkung auf das Bauteil dessen Lage beeinflusst beziehungsweise geändert. Es kommt insofern zu Lageungenauigkeiten beziehungsweise undefinierten Lagezuständen. Diese müssen zwingend ausgeglichen werden, bevor das Bauteil der Werkzeugmaschine zugeführt wird. Andernfalls kann es zu Beschädigungen des Bauteils beziehungsweise der Werkzeugmaschine selbst kommen. Letztlich besteht insofern das Risiko eines Produktionsausfalls und damit verbundenen hohen Folgekosten.
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Das Positionieren des Bauteils erfolgt heute beispielsweise an einem in Bezug auf seine Neigung einstellbaren Kugelrollentisch. In einer geneigten Stellung rutscht das Bauteil über die Kugelrollen in eine vorbestimmte Ecke des Tischs. Zur exakten Positionierung des Bauteils sind an dem Kugelrollentisch Anschläge vorgesehen. Nach dem Positionieren kann das Bauteil dann mittels eines Greifersystems aufgenommen und der weiteren Verarbeitung zugeführt werden. Nachteilig ist hierbei, dass stets nur ein Blech ausgerichtet werden kann und aufgrund der mechanischen Positioniervorgänge ein vergleichsweise geringer Durchsatz erreicht wird. Zudem sind die Flexibilität der Vorrichtung gering beziehungsweise die Rüstzeiten hoch.
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Ebenfalls ist bekannt, die Ausrichtung beziehungsweise Zentrierung der Bauteile unter Verwendung einer Kamera, beispielsweise einer Matrix- beziehungsweise Zeilenkamera zu realisieren. Die Kamera erfasst hierbei die Lage des Bauteils. Die Lagedaten werden dann beispielsweise an einen Roboter übermittelt, der das Bauteil anhebt, ausrichtet und neu ablegt. Es wird dann in einer exakten Position der Weiterverarbeitung zugeführt. Alternativ kann die Lage des Bauteils nach der optischen Erfassung seiner Lage an einen Dreh-Schiebetisch neu positioniert werden. Nachteilig bei den kamerabasierten Systemen ist jedoch, dass sie vergleichsweise teuer sind und insbesondere in der Fertigungsumgebung Störeinflüssen ausgesetzt sind. Beispielsweise können Fremdlichteinflüsse die Präzision beeinflussen. Zudem ergibt sich beim Vorsehen eines Roboters ein vergleichsweise hoher Platzbedarf.
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Schließlich ist bekannt, auf den Fördersträngen der Fördereinrichtung aufliegende Bauteile zu positionieren, indem die Bauteile gegen mechanisch positionierte Anschläge gefahren und notwendigenfalls zusätzlich durch quer zur Förderrichtung wirksame Beidrücker sowie verfahrbare hintere Anschläge positioniert und/oder fixiert zu werden. Die Anschläge werden üblicherweise über einen mechanischen Spindelantrieb betrieben. Die quer zur Förderrichtung wirksamen Beidrücker können beispielsweise pneumatisch betätigt sein. Nachteilig ist hier der erhebliche Aufwand für die mechanische und elektrotechnische Realisierung der Positionierung. Für das Vorsehen der Verstellmechanik ist ein erheblicher Platz vorzusehen. Zudem ist die Anordnung sehr wartungsintensiv und die Rüstzeit erheblich. Ferner ist die Dynamik prinzipbedingt begrenzt mit der Folge, dass insbesondere schnelle Pressenlinien mit dieser Lösung nicht oder nur eingeschränkt bestückt werden können.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine in Bezug auf die Positionierung verschiedener Bauteile hochflexible und funktional einfache Vorrichtung zum Transport und zur Ausrichtung eines flachen Bauteils anzugeben, welche durch eine hohe Durchsatzleistung gekennzeichnet ist. Bevorzugt soll es möglich sein, mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung mehrere flache Bauteile gleichzeitig auszurichten und den Platzbedarf beziehungsweise die Zykluszeit beim Positionieren der Bauteile gering zu halten. Rüstaufwand und -zeit sollen möglichst gering sein.
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Zur Lösung der Aufgabe weist die Erfindung die Merkmale des Patentanspruchs 1 auf. Demzufolge umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Transportieren und Ausrichten eines flächigen Bauteils in einer Arbeitsebene eine Fördereinrichtung mit einer Mehrzahl von Fördersträngen, die in einer in der Arbeitsebene erstreckten Förderrichtung der Fördereinrichtung längserstreckt sind, wobei die Förderstränge in einer senkrecht zu der Förderrichtung orientierten und ebenfalls in der Arbeitsebene erstreckten Querrichtung zueinander beabstandet sind. Weiter umfasst die Vorrichtung eine Mehrzahl von Längspositioniereinrichtungen mit einem Lineardirektantrieb, wobei der Lineardirektantrieb eine in die Förderrichtung erstreckte Linearmotorachse und je Linearmotorachse mindestens einen entlang der Linearmotorachse in die Förderrichtung verfahrbaren Läufer aufweist, und mit wenigstens einem bewegbaren Schieber je Läufer, wobei der Schieber von einer Ineingriffsstellung, in der der Schieber über eine von der Fördereinrichtung bereitgestellte Auflagefläche für das Bauteil hinausragt derart, dass der Schieber verfahren wird und gegen das Bauteil anlegbar ist, in eine Außereingriffsstellung verbringbar ist, in der der Schieber unterhalb der Auflagefläche der Fördereinrichtung vorgesehen ist, sowie eine Steuereinrichtung für die Lineardirektantriebe und die Schieber. Mittels der Steuereinrichtung sind die Läufer individuell ansteuerbar und in die Förderrichtung verstellbar. Die Schieber sind mittels der Steuereinrichtung individuell ansteuerbar und von der Ineingriffsstellung in die Außereingriffsstellung und zurück verbringbar.
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Der besondere Vorteil der Erfindung besteht darin, dass durch das Vorsehen der Lineardirektantriebe eine hohe Flexibilität in Bezug auf die Ausrichtung verschiedener flächiger Bauteile erreicht ist. Zugleich kann die Ausrichtung aufgrund der guten Dynamik dieser Antriebe innerhalb kurzer Zeit erfolgen. Schließlich können aufwendige Rüstarbeiten entfallen, da auf das Vorsehen mechanischer Antriebskomponenten und Getriebe sowie bauteilspezifisch zu positionierende Anschläge verzichtet wird. Die erfindungsgemäße Vorrichtung bietet insofern ein hohes Maß an Flexibilität in Bezug auf die Bauteile, die ausgerichtet werden. Insbesondere können unterschiedliche Bauteile ohne mechanische Rüstarbeiten allein durch eine entsprechende Ansteuerung der Antriebe positioniert werden. Es ist hierzu allein notwendig, der Steuereinrichtung die bauteilspezifischen Daten zur Verfügung zu stellen. Beispielsweise können die Daten aus einer Bauteilzeichnung abgeleitet oder im Vorfeld im Rahmen der Fertigungsplanung ermittelt werden.
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Im Rahmen der Erfindung versteht sich ein Lineardirektantrieb als eine elektrische Antriebsmaschine, bei der ein Läufer nicht in eine drehende Bewegung versetzt wird, sondern nur geradlinig oder entlang einer gekurvten Bahn eine translatorische Bewegung ausführt. Es wird insofern bei dem Lineardirektantrieb auf ein mechanisches Getriebe, beispielsweise ein Spindelgetriebe verzichtet, welches eine rotatorische Antriebsbewegung in eine lineare Stellbewegung umsetzt. Die Magnetfelder des Läufers und die Magnetfelder des Stators (Linearmotorachse) werden dabei so kombiniert beziehungsweise angesteuert, dass der Läufer entlang der Linearmotorachse nach vorne gezogen wird. Die lineare Antriebsbewegung wird stets unmittelbar, das heißt direkt und ohne mechanisches Getriebe bereitgestellt. Die Lineardirektantriebe sind insofern durch hohe Beschleunigungen, hohe Verfahrgeschwindigkeiten und höchste Positioniergenauigkeit gekennzeichnet.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sieht die Vorrichtung eine Querpositioniereinrichtung vor mit wenigstens einem Lineardirektantrieb. Der Lineardirektantrieb weist eine in die Querrichtung längserstreckte Linearmotorachse und je Linearmotorachse mindestens einen entlang der Linearmotorachse verfahrbaren Läufer auf. Zusätzlich ist wenigstens ein Schieber je Läufer vorgesehen, wobei der Schieber von einer Ineingriffsstellung, in der der Schieber über die von der Fördereinrichtung bereitgestellte Auflagefläche für das Bauteil hinausragt derart, dass der Schieber verfahren wird und gegen das Bauteil anlegbar ist, in eine Außereingriffsstellung verbringbar ist, in der der Schieber unterhalb der Auflagefläche der Fördereinrichtung vorgesehen ist. Vorteilhaft wird die flexible Verwendung der Vorrichtung durch das Vorsehen der Querpositioniereinrichtung weiter verbessert, da auf konventionelle mechanisch betätigte Beidrücker verzichtet werden kann. Der Aufwand zum mechanischen Rüsten der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist dadurch signifikant reduziert. Statt der mechanischen Beidrücker oder anderer mechanisch einstellbarer Anschläge erfolgt die Querpositionierung beziehungsweise Ausrichtung der Bauteile in die Querrichtung nämlich analog zur Ausrichtung in die Förderrichtung durch die aktiv betätigbaren Lineardirektantriebe. Die Lineardirektantriebe der Querpositioniereinrichtung sind ebenso wie die Lineardirektantriebe der Längspositioniereinrichtung von der Steuereinrichtung flexibel ansteuerbar mit der Folge, dass verschiedene Bauteile mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung in beliebiger Reihenfolge schnell und präzise ausgerichtet werden können.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist für die Querpositioniereinrichtung eine Hebeeinrichtung vorgesehen, mittels der die Querfördereinrichtung in eine Arbeitsposition und in eine unterhalb der Arbeitsposition vorgesehene Verstellposition verfahren werden können. In der Verstellposition können die Läufer der Querfördereinrichtung kollisionsfrei in Bezug auf die in die Förderrichtung längserstreckten Förderstränge der Förderrichtung entlang der Linearmotorachse verfahren werden. Es ist insofern möglich, den Verfahrweg der Querpositioniereinrichtungen förderstrangübergreifend zu wählen. Entsprechend können auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung flache Bauteile sehr unterschiedlicher Größe positioniert beziehungsweise ausgerichtet werden.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass wenigstens vier Längspositioniereinrichtungen bezogen auf die Querrichtung nebeneinander vorgesehen sind und dass bezogen auf die Förderrichtung mindestens zwei Längspositioniereinrichtungen hintereinander vorgesehen sind. Vorteilhaft ist das Positionieren von wenigstens vier Längspositioniereinrichtungen nebeneinander und von zwei Längspositioniereinrichtungen hintereinander geeignet, um auf einer erfindungsgemäßen Vorrichtung gleichzeitig zwei flächige Bauteile nebeneinander zu transportieren und auszurichten. Es ergibt sich insofern ein höherer Durchsatz. Sofern zusätzlich zwei Längspositioniereinrichtungen hintereinander angeordnet werden und an jedem Lineardirektantrieb zwei Läufer vorgesehen sind, können zwei flächige Bauteile hintereinander gleichzeitig transportiert und ausgerichtet werden. Bei einer Kombination der Optionen ist es insofern möglich, mittels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung gleichzeitig vier flächige Bauteile zu transportieren und in die Förderrichtung auszurichten. Der Durchsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist entsprechend erhöht.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung kann die Positionierung weiter verbessert werden, wenn bezogen auf die Querrichtung zwei und bevorzugt vier Querpositioniereinrichtungen hintereinander angeordnet sind und zudem jeweils zwei Querpositioniereinrichtungen bezogen auf die Förderrichtung nebeneinander vorgesehen sind. Insofern ist es möglich, mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung in die Querrichtung auf bis zu vier flächige Bauteile gleichzeitig einzuwirken und eine gleichzeitige Positionierung in die Querrichtung zu bewirken.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist ein seitlicher Abstand der Förderstränge unterschiedlich beziehungsweise einstellbar. Insbesondere kann der seitliche Abstand der Förderstränge in die Querrichtung bedarfsgerecht gewählt und in Abhängigkeit einer Größe der Bauteile optimiert werden. Es ist nach der Erfindung nicht erforderlich, dass der seitliche Abstand aller Förderstränge gleich ist. Die Einstellung des seitlichen Abstands der Förderstränge kann beispielsweise manuell oder motorisch erfolgen. Es kann insofern beispielsweise vorgesehen sein, dass mittels der Steuereinrichtung und geeigneter Aktorikkomponenten die Förderstränge insbesondere auch mit den daran festgelegten Lineardirektantrieben automatisiert verfahren beziehungsweise eingestellt werden.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung kann ein Abstand der Querpositioniereinrichtungen in die Förderrichtung bedarfsgerecht gewählt beziehungsweise eingestellt werden. Es kann insofern auch in Bezug auf die Querpositioniereinrichtungen ein seitlicher Abstand derselben bauteilbezogen optimiert werden.
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Beispielsweise werden alle Aktorkomponenten der erfindungsgemäßen Vorrichtung elektrisch betrieben. Die Steuereinrichtung ist dann als eine rein elektrische Steuereinrichtung realisiert. Alternativ kann die Steuereinrichtung hybrid ausgebildet sein, wobei eine elektrische Ansteuerung der Läufer der Lineardirektantriebe und eine pneumatische Ansteuerung der vorgesehenen Schieber realisiert sind. Die Hebeeinrichtung kann wahlweise elektrisch oder pneumatisch betrieben sein.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung sind jedenfalls einzelne Förderstränge der Fördereinrichtung als aktiv betätigbare Förderstränge realisiert. Optional können andere Förderstränge passiv realisiert sein. Beispielsweise können die Förderstränge als Riemenförderstränge und/oder Rollenförderstränge realisiert sein. Die aktiven Förderstränge können individuell betrieben und angesteuert werden. Alternativ sind ein synchroner Betrieb der Förderstränge und insbesondere ein gemeinsamer Antrieb für die aktiven Förderstränge realisierbar.
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Im Sinne der Erfindung ist ein aktiver Förderstrang mit einer Antriebseinheit zum Antreiben eines Riemens, einer Rolle oder eines anderen Förderelements des Förderstrangs ausgestattet, während passive Förderstränge beispielsweise nicht angetriebene Rollen, Gleitflächen oder Kugeln vorsehen.
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Aus den weiteren Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung sind weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung zu entnehmen. Dort erwähnte Merkmale können jeweils einzeln für sich oder auch in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein. Die Zeichnungen dienen lediglich beispielhaft der Klarstellung der Erfindung und haben keinen einschränkenden Charakter.
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Es zeigen:
- 1 eine Aufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Transportieren und Ausrichten eines flächigen Bauteils mit einer Fördereinrichtung, einer Mehrzahl von Längspositioniereinrichtungen sowie einer Mehrzahl von Querpositioniereinrichtungen,
- 2 eine Vorderansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach 1,
- 3 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach 1 mit einer Hebeeinrichtung, die in einer Arbeitsposition vorgesehen ist,
- 4 die Fördereinrichtung nach 1 in der Seitenansicht mit der Hebeeinrichtung in einer Verstellposition,
- 5 eine perspektivische Detailansicht eines Förderstrangs der Fördereinrichtung sowie zweier dem Förderstrang zugeordneten Längspositionierei n richtungen,
- 6a, b das prinzipielle Vorgehen beim Ausrichten eines flächigen Bauteils auf der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach 1,
- 7a, b das prinzipielle Vorgehen beim gleichzeitigen Ausrichten von drei flächigen Bauteilen mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach 1,
- 8a, b eine weitere Variante der Ausrichtung von drei flächigen Bauteilen mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach 1,
- 9a, b das prinzipielle Vorgehen beim gleichzeitigen Ausrichten von vier flächigen Bauteilen mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach 1 und
- 10a, b das gleichzeitige Ausrichten von vier flächigen Bauteilen mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach 1, wobei die Förderstänge der Fördereinrichtung einen angepassten seitlichen Abstand aufweisen.
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Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Transportieren und Ausrichten eines flächigen Bauteils 1, 2, 3, 4 nach den 1 bis 4 umfasst als wesentliche Funktionskomponenten eine Fördereinrichtung 5 mit insgesamt acht Fördersträngen 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, acht Längspositioniereinrichtungen 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, acht Querpositioniereinrichtungen 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, eine Hebeeinrichtung 30 sowie eine nicht dargestellte Steuereinrichtung.
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Die Förderstränge 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 der Fördereinrichtung 5 sind exemplarisch jeweils als Riemenförderstränge ausgebildet und in eine Förderrichtung 31 der Vorrichtung längserstreckt. In Bezug auf eine quer zu der Förderrichtung 31 orientierte Querrichtung 32 sind die Riemenförderstränge 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 der Fördereinrichtung 5 zueinander regelmäßig bestandet angeordnet. Alle Förderstränge 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 der Fördereinrichtung 5 sind aktiv betätigt. Ein synchroner Antrieb aller Förderstränge 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 der Fördereinrichtung 5 erfolgt über einen Elektromotor 33, welcher über eine Antriebskette 34 eine gemeinsame Antriebswelle 35 der Förderstränge 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 antreibt. Die Riemenförderstrange 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 definieren mit einer Auflagefläche 36 derselben eine Arbeitsebene 37 der Vorrichtung, in der sich die Förderrichtung 31 und die Querrichtung 32 erstrecken.
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Einem ersten Förderstrang 6, einem dritten Förderstrang 8, einem sechsten Förderstrang 11 sowie einem achten Förderstrang 13 der Fördereinrichtung 5 sind überdies jeweils zwei in Bezug auf die Förderrichtung 31 hintereinander angeordnete Längspositioniereinrichtungen 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21 zugeordnet. 5 zeigt hierzu eine Detailansicht des ersten Förderstrangs 6 und der zwei dem ersten Förderstrang 6 zugeordneten Längspositioniereinrichtungen 14, 15. Jede Längspositioniereinrichtung 14, 15 sieht einen Lineardirektantrieb mit einer in die Förderrichtung 31 längserstreckten Linearmotorachse 38, 39 und jeweils zwei entlang der Linearmotorachse 38, 39 in die Förderrichtung 31 verfahrbare Läufer 40, 41, 42, 43 vor. An jedem Läufer 40, 41, 42, 43 ist überdies ein Schieber 44, 45, 46, 47 vorgesehen, welcher mit dem Läufer 40, 41, 42, 43 in die Förderrichtung 31 verfahren wird und von einer Ineingriffsstellung, in der der Schieber 44, 45, 46, 47 über die von der Fördereinrichtung 5 bereitgestellte Auflagefläche 36 hinausragt, in eine Außereingriffsstellung verbringbar ist, in der der Schieber 44, 45, 46, 47 unterhalb der Auflagefläche 36 der Fördereinrichtung 5 vorgesehen ist. Die Lineardirektantriebe der Längspositioniereinrichtungen 14, 15 sind exemplarisch über Halter 48 mit dem Förderstrang 6 verbunden. Zu den Läufern 40, 41, 42, 43 ist je eine Energiekette 49, 50, 51, 52 geführt.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst des Weiteren die acht Querpositioniereinrichtungen 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29. Die Querpositioniereinrichtungen 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29 sehen jeweils einen Lineardirektantrieb vor, welcher eine in die Querrichtung 32 längserstreckte Linearmotorachse und jeweils einen hieran verfahrbaren Läufer 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60 aufweist. Der Läufer 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60 ist entlang der Linearmotorachse in die Querrichtung 32 verfahrbar. An jedem Läufer 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60 ist jeweils ein Schieber 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68 vorgesehen. Exemplarisch sind jeweils zwei dem ersten Förderstrang 6 und dem achten Förderstrang 13 der Fördereinrichtung 5 in die Querrichtung 32 überragende Linearmotorachsen der Lineardirektantriebe länger als die Linearmotorachsen von vier innen liegenden Lineardirektantrieben. Insofern sind die Verfahrwege eines ersten Läufers 53 mit einem ersten Schieber 61, eines zweiten Läufers 54 mit einem zweiten Schieber 62, eines siebten Läufers 59 mit einem siebten Schieber 67 und eines achten Läufers 60 mit einem achten Schieber 68 größer als die Verfahrwege eines dritten Läufers 55 mit einem dritten Schieber 63, eines vierten Läufers 56 mit einem vierten Schieber 64, eines fünften Läufers 57 mit einem fünften Schieber 65 und eines sechsten Läufers 58 mit einem sechsten Schieber 66.
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Die Hebeeinrichtung 30 der erfindungsgemäßen Vorrichtung trägt die Querpositioniereinrichtungen 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29 der Vorrichtung. Mittels der Hebeeinrichtung 30 können die Querpositioniereinrichtungen 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29 höhenverstellt werden derart, dass in einer Arbeitsposition der Querpositioniereinrichtungen 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29 die den Läufern 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60 der Querpositioniereinrichtungen 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29 zugeordneten Schieber 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68 wahlweise in die Ineingriffsstellung oder in die Außereingriffsstellung verbracht werden können. Aufgrund der möglichen Kollision mit den Fördersträngen 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 der Fördereinrichtung 5 ist ein Hub der Läufer 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60 der Querpositioniereinrichtungen 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29 in der Arbeitsposition jedoch auf den Abstand zweier benachbarter Förderstränge 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 beschränkt. Demgegenüber können die Läufer 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60 der Querpositioniereinrichtungen 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29 in die Querrichtung 32 verfahren werden, wenn die Querpositioniereinrichtungen 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29 mittels der Hebeeinrichtung 30 in eine unter der Arbeitsposition vorgesehene Verstellposition verbracht werden. Eine Kollision der Läufer 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60 beziehungsweise der den Läufer 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60 zugeordneten Schieber 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68 mit den Fördersträngen 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 der Fördereinrichtung 5 ist dann vermieden und die Läufer 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60 können förderstrangübergreifend verfahren beziehungsweise positioniert werden.
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Zum Betrieb der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann die Steuereinrichtung beispielsweise als rein elektrische Steuereinrichtung ausgebildet sein. Es werden dann der Elektromotor 33 der Fördereinrichtung 5 sowie die Läufer 40, 41, 42, 43 der Längspositioniereinrichtungen 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21 und die Läufer 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60 der Querpositioniereinrichtungen 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29 zusammen mit den Schiebern 44, 45, 46, 47 der Längspositioniereinrichtungen 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21 und den Schiebern 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68 der Querpositioniereinrichtungen 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29 elektrisch betätigt. Alternativ kann eine Hybridsteuereinrichtung vorgesehen sein, bei der beispielsweise die Schieber 44, 45, 46, 47, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68 pneumatisch betätigt werden. Ebenfalls kann die Hebeeinrichtung 30 wahlweise elektrisch oder pneumatisch betätigt werden.
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In den 6 bis 10 wird die prinzipielle Vorgehensweise beim Ausrichten der flachen Bauteile 1, 2, 3, 4 mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung exemplarisch beschrieben. Zur eindeutigen Identifizierung erhalten nunmehr die verbleibenden Schieber der bisher nicht im Detail diskutierten Längspositioniereinrichtungen 16, 17, 18, 19, 20, 21 Bezugszeichen. So sind dem dritten Förderstrang 8 die zwei Längspositioniereinrichtungen 16, 17 zugeordnet. Jede Längspositioniereinrichtung 16, 17 sieht zwei Läufer vor, welche je einen Schieber aufweisen. Die Schieber sind in den Figuren bezogen auf die Förderrichtung 31 gekennzeichnet mit den Bezugszeichen 69, 70, 71, 72. In analoger Weise sind die Schieber von zwei dem sechsten Förderstrang 11 zugeordneten Längspositioniereinrichtungen 18, 19 mit den Bezugszeichen 73, 74, 75, 76 gekennzeichnet und die Schieber der zwei dem achten Förderstrang 13 zugeordneten Längspositioniereinrichtungen 20, 21 mit den Bezugszeichen 77, 78, 79, 80.
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Exemplarisch zeigen die 6a und 6b die Ausrichtung eines einzigen flachen Bauteils 1 mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Das Bauteil 1 liegt dabei auf der Fördereinrichtung 5 und es wird, sobald es in den Wirkbereich der Längspositioniereinrichtungen 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21 und der Querpositioniereinrichtungen 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29 gelangt, mittels der an dem ersten Förderstrang 6 vorgesehenen äußeren Schieber 44, 47, der an dem dritten Förderstrang 8 vorgesehenen äußeren Schieber 69, 72, der an dem sechsten Förderstrang 11 vorgesehenen äußeren Schieber 73, 76 und der an dem achten Förderstrang 13 vorgesehenen äußeren Schieber 77, 80 in die Förderrichtung 31 sowie mittels der äußeren Schieber 61, 62, 67, 68 der Querpositioniereinrichtungen 22, 23, 28, 29 zentriert beziehungsweise ausgerichtet. Die vorgenannten Schieber 44, 47, 61, 62, 67, 68, 69, 72, 73, 76, 77, 80 ragen insofern über die Auflagefläche 36 hinaus und befinden sich in der Ineingriffsstellung. Die verbleibenden, innen liegenden Schieber 63, 64, 65, 66 der Querpositioniereinrichtungen 24, 25, 26, 27 sowie die verbleibenden innen liegenden Schieber 45, 46, 70, 71, 74, 75, 78, 79 der Längspositioniereinrichtungen 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21 verbleiben inaktiv in der Außereingriffsstellung. Sie sind somit unterhalb der durch die Fördereinrichtung 5 definierten Arbeitsebene 37 beziehungsweise der Auflagefläche 36 der Förderstränge 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 vorgesehen.
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Die 7a und 7b zeigen die gleichzeitige Ausrichtung von drei flachen Bauteilen 1, 2, 4 auf der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Die drei Bauteile 1, 2, 4 liegen auf der Fördereinrichtung 5. Sie werden in Bezug auf die Förderrichtung 31 durch die Schieber 44, 47, 69, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80 der Längspositioniereinrichtungen 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21 und in Bezug auf die Querrichtung 32 durch die Schieber 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68 der Querpositioniereinrichtungen 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29 ausgerichtet. Es sind insofern allein die unterhalb des ersten flachen Bauteils 1 vorgesehenen, dem ersten Förderstrang 6 und dem dritten Förderstrang 8 zugeordneten inneren Schieber 45, 46, 70, 71 inaktiv in der Außereingriffsstellung, während alle anderen Schieber 44, 47, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 72, 73, 74, 75, 67, 77, 78, 79, 80 sich in der Ineingriffsstellung befinden.
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Eine alternative Anordnung der flachen Bauteile 1, 3, 4 nach den 8a und 8b zeigt, dass alternativ ein dritter Schieber 63 und ein fünfter Schieber 65 der Querpositioniereinrichtungen 24, 26 in der Außereingriffsstellung verbleiben, während alle anderen Schieber 44, 45, 46, 47, 61, 62, 64, 66, 67, 68, 69, 72, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80 sich in der Ineingriffsstellung befinden und an der Ausrichtung beziehungsweise Zentrierung der flachen Bauteile 1, 3, 4 beteiligt sind.
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Die 9a und 9b zeigen die gleichzeitige Ausrichtung von vier Bauteilen 1, 2, 3, 4 auf der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Es sind insofern alle Schieber 44, 45, 46, 47, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80 der Längspositioniereinrichtungen 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21 und der Querpositioniereinrichtungen 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29 in der Ineingriffsstellung und an der Ausrichtung der flachen Bauteile 1, 2, 3, 4 beteiligt.
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Schließlich zeigen die 10a und 10b die Ausrichtung der vier Bauteile 1, 2, 3, 4 auf der erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei die mittels der ersten vier Förderstränge 6, 7, 8, 9 geförderten Bauteile 1, 3 vergleichsweise klein ausgeführt sind. Es ist insofern ein seitlicher Abstand der ersten vier Förderstränge 6, 7, 8, 9 in die Querrichtung 32 kleiner gewählt als ein seitlicher Abstand der weiteren Förderstränge 10, 11, 12, 13, auf denen zwei größere Bauteile 2, 4 gefördert und ausgerichtet werden.
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Grundsätzlich kann im Rahmen der Erfindung vorgesehen sein, dass der seitliche Abstand der Förderstränge 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 in die Querrichtung 32 bedarfsgerecht gewählt werden kann. Es ist insofern nicht erforderlich, dass die seitlichen Abstände zwischen benachbarten Förderstränge 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 gleich sind. Beispielsweise kann der seitliche Abstand manuell oder motorisch eingestellt werden. Bei der motorischen Verstellung können die Aktorikkomponenten mittels der Steuereinrichtung betätigt beziehungsweise angesteuert werden.
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Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsformen beschränkt. Beispielsweise können selbstverständlich auch zwei flache Bauteile mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung gleichzeitig ausgerichtet werden. Die zwei flachen Bauteile können wahlweise bezogen auf die Förderrichtung 31 oder bezogen auf die Querrichtung 32 hintereinander beziehungsweise nebeneinander vorgesehen sein. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass die Hebeeinrichtung 30 hydraulisch betätigt wird. Die Schieber 44, 45, 46, 47, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, welche in den vorliegenden Beispielen jeweils ein linear verstellbares Betätigungselement aufweisen, können beispielsweise ein verschwenkbares Verstellelement vorsehen zum Verbringen derselben aus der Ineingriffsstellung in die Außereingriffsstellung und zurück.
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Die Anzahl der Förderstränge der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann bedarfsgerecht gewählt werden. Insofern ist das Vorsehen der acht Förderstränge 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 allein exemplarisch gewählt. Es können beispielsweise sechs oder zehn oder fünfzehn Förderstränge bezogen auf die Querrichtung 32 nebeneinander vorgesehen werden. Eine regelmäßige Beabstandung der Förderstränge ist nicht zwingend.
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Die Realisierung der Lineardirektantriebe der Querpositioniereinrichtungen 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29 mit unterschiedlichen Verfahrwegen ist optional. Es können beispielsweise für die Querpositioniereinrichtungen Lineardirektantriebe mit gleichen Verfahrwegen vorgesehen werden. Beispielsweise kann die Anzahl der Querpositioniereinrichtungen bedarfsgerecht anders gewählt werden.
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Gleiche Bauteile und Bauteilfunktionen sind durch gleiche Bezugszeichen gekennzeichnet.