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Gebiet der Erfindung
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für das Gehtraining eines Individuums umfassend,
- - ein mit einer tragenden Struktur verbindbares Linearführungssystem mit wenigstens einer in einer Längsrichtung verlaufenden ersten Linearführung,
- - ein mit dem Individuum verbindbares Haltesystem, das während des Gehtrainings auf das Individuum eine Stabilisierungskraft ausübt, die einer von dem Individuum während des Gehtrainings innerhalb eines dreidimensionalen Bewegungsraums ausgeübten Bewegung zumindest teilweise entgegenwirkt,
- - eine an der ersten Linearführung in der Längsrichtung linear verfahrbar angeordnete Aufhängung, über die das Haltesystem mit dem Linearführungssystem verbunden ist.
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Stand der Technik
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Eine Vorrichtung für das Gehtraining rehabilitationsbedürftiger Individuen ist aus der
DE 197 17 046 A1 bekannt. Bei dieser Vorrichtung sitzt die Person, die das Gehtraining absolviert, auf einem Aufnahmesitz, wodurch die Vorrichtung die Person während des Gehtrainings stabilisiert, indem sie der durch die Gewichtskraft der Person hervorgerufenen Bewegung nach unten entgegenwirkt. Bei der aus der
DE 197 17 046 A1 bekannten Vorrichtung kann das Gehtraining nur entlang der beiden parallel angeordneten Linearführungen erfolgen. Generell ist es jedoch wünschenswert, während eines Gehtrainings neben den Vorwärts- und Rückwärtsbewegungen gleichzeitig auch die Seitwärtsbewegungen nach links und rechts trainieren zu können.
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Aus den beiden nachveröffentlichten Druckschriften
EP 3 299 002 A1 und
EP 3 299 001 A1 sind ebenfalls Vorrichtungen für das Gehtraining einer Person bekannt.
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Weitere Vorrichtungen für das Gehtraining einer Person sind aus der
US 5 562 572 A , der
US 4 445 502 A , der
US 2014/ 0 058 299 A1 , der
CN 106 511 036 A , der
WO 2015/ 164 421 A1 , der
WO 2010/ 105 773 A1 , der
WO 01/ 14 018 A1 , der
WO 00/ 28 927 A1 ,
US 2007/ 0 004 567 A1 , der
US 2014/ 0 223 661 A1 , der
WO 01/ 24 884 A1 und der
WO 95/ 04 515 A1 bekannt.
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Aus der
EP 2 626 051 A1 ist eine Vorrichtung für das Gehtraining einer Person bekannt, die deren Vorwärts-, Rückwärts- sowie Seitwärtsbewegungen während des Gehtrainings stabilisiert. Zusätzlich wird die Person während des Gehtrainings entlastet.
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Die aus der
EP 2 626 051 A1 bekannte Vorrichtung verfügt über ein Haltesystem, bei dem ein Tragegeschirr über einen Bügel mit mehreren Seilen verbunden ist. Die Seile werden jeweils über eine Aufhängung in Form einer Umlenkrolle zu einem Elektromotor geführt. Die Umlenkrollen sind dabei jeweils linear verfahrbar an einer Führungsschiene angeordnet. Durch die Elektromotoren kann über jedes der Seile eine Kraftkomponente auf das Tragegeschirr ausgeübt werden, die sich zu einer auf die Person wirkenden Gesamtkraft aufsummieren. Sensoren erfassen sowohl die zu einem bestimmten Zeitpunkt an jedem Seil wirkende Kraftkomponente, als auch die Position und Orientierung des Bügels im dreidimensionalen Raum. Eine Steuereinheit berechnet aus diesen Messwerten die nächsten an jedem Seil zur Stabilisierung erforderlichen Kraftkomponenten und steuert die Elektromotoren entsprechend an.
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Nachteilig an der aus der
EP 2 626 051 A1 bekannten gattungsbildenden Vorrichtung ist der mit der Bereitstellung der Stabilisierung verbundene hohe Steuerungsaufwand und die hieraus resultierenden hohen Kosten.
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Eine weitere Vorrichtung für das Gehtraining einer Person ist aus der
WO 2014/161726 A1 bekannt. Auch bei dieser Vorrichtung ist eine aufwendige Ansteuerung von Motoren erforderlich, um die Person während des Gehtrainings zu stabilisieren.
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Aufgabenstellung
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Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine kostengünstige Vorrichtung für das Gehtraining eines Individuums zur Verfügung zu stellen, die ohne großen Steuerungsaufwand das Individuum während eines Gehtrainings auch bei Seitwärtsbewegungen stabilisiert und ein effektives Gehtraining innerhalb des Bewegungsraums ermöglicht.
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Darlegung der Erfindung
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Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Aufhängung eine in einer von der Längsrichtung abweichenden Querrichtung verlaufende Querlinearführung aufweist, an der das Haltesystem in der Querrichtung durch die Bewegung des Individuums innerhalb des Bewegungsraums linear verfahrbar ist,
wobei bei Seitwärtsbewegungen des Individuums das Haltesystem an der Querlinearführung in der Querrichtung linear verfahrbar ist, wobei hierdurch zwischen der Querlinearführung und dem Haltesystem eine den Seitwärtsbewegungen des Individuums entgegen gerichtete Querwiderstandskraft, die eine Geschwindigkeit, mit der das Haltesystem an der Querlinearführung verfahrbar ist, verringert, entsteht und die Vorrichtung einen Sensor und einen mit dem Haltesystem verbundenen einstellbaren Aktivator, der in Abhängigkeit seiner Einstellung eine in vertikaler Richtung nach oben wirkende Vertikalkraftkomponente der Stabilisierungskraft erzeugt, aufweist,
wobei das Haltesystem zumindest abschnittsweise um eine vertikale Rotationsachse um bis zu 360° drehbar ist und die Vorrichtung eine Steuereinheit aufweist,
wobei die Steuereinheit dazu eingerichtet ist, die folgenden Schritte durchzuführen:
- a) Ermitteln eines Ist-Werts für die Vertikalkraftkomponente der Stabilisierungskraft mittels des Sensors,
- b) Vergleichen des ermittelten Ist-Werts mit einem vorgegebenen Soll-Wert,
- c) Ansteuern des Aktivators zum Einstellen der Vertikalkraftkomponente in Abhängigkeit des im letzten Schritts durchgeführten Vergleichs, wobei
- - sofern die Differenz zwischen dem Ist-Wert und dem Soll-Wert positiv ist und außerhalb eines vorgegebenen Toleranzbereichs liegt, mittels des Aktivators die Vertikalkraftkomponente verringert wird,
- - sofern die Differenz zwischen dem Ist-Wert und dem Soll-Wert negativ ist und außerhalb des vorgegebenen Toleranzbereichs liegt, mittels des Aktivators die Vertikalkraftkomponente erhöht wird, und
- - sofern der Ist-Wert innerhalb des vorgegebenen Toleranzbereichs dem Soll-Wert entspricht, die Vertikalkraftkomponente konstant gehalten wird,
- d) Wiederholen der Schritte a) bis d).
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Bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Durch die erfindungsgemäße Querlinearführung kann in der Erfindung im Gegensatz zu vielen der aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen auf eine aufwendige Steuerung der zur Stabilisierung der Seitwärtsbewegungen des Individuums erforderlichen Kraftkomponente vollständig verzichtet werden. Der erfindungsgemäße Einsatz der Querlinearführung führt dazu, dass die Erfindung kostengünstig hergestellt werden kann und nur einen geringeren Wartungsaufwand erfordert. Zudem ist sie im Gegensatz zu den bekannten Vorrichtungen leichter zu montieren und einzurichten. Zusätzlich ermöglicht sie ein effektives Gehtraining innerhalb des Bewegungsraums.
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Bei Seitwärtsbewegungen des Individuums wird das Haltesystem an der Querlinearführung in der Querrichtung linear verfahren. Hierdurch entsteht zwischen der Querlinearführung und dem Haltesystem eine den Seitwärtsbewegungen des Individuums entgegen gerichtete Querwiderstandskraft. Diese Widerstandskraft verringert die Geschwindigkeit, mit der das Haltesystem an der Querlinearführung verfahrbar ist, wodurch das Individuum auch bei unkontrollierten Seitwärtsbewegungen stabilisiert ist.
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Die Querwiderstandskraft, bei der es sich z.B. um einen Roll- oder Gleitwiderstand handeln kann, kann der Fachmann dabei durch Wahl geeigneter Komponenten und/oder Materialien an den jeweiligen Einsatzzweck der Erfindung anpassen. Beispielsweise kann die Querwiderstandskraft an die Anforderungen des jeweiligen mit der Erfindung zu absolvierenden Gehtrainings und/oder die Art des Individuums angepasst werden. Selbstverständlich kann die Anpassung der Querwiderstandskraft auch von anderen Faktoren, wie z.B. dem Gewicht und/oder dem Grad der Gehbeeinträchtigung des Individuums, abhängig gemacht werden.
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Eine weitere Stabilisierung des Individuums bei Seitwärtsbewegungen kann dadurch erzielt werden, dass mit Hilfe der Querlinearführung die Beweglichkeit des Individuums während des Gehtrainings in seitlicher Richtung begrenzt wird. Dies kann z.B. durch die Länge der Querlinearführung und/oder deren Orientierung im Raum, die entsprechend auf das eingesetzte Haltesystem abgestimmt sind, realisiert werden. Durch diese Begrenzung der Beweglichkeit in seitlicher Richtung kann z.B. verhindert werden, dass das Individuum an einer seitlichen Wand eines Übungsraumes, in dem das Gehtraining stattfindet, anschlägt und sich verletzt. In diesem Fall wird also der dreidimensionale Bewegungsraum - d. h. der dreidimensionale Raum, den ein unmittelbar mit dem Haltesystem verbundenes Individuum während des Gehtrainings maximal erreichen kann - durch die Orientierung und/oder Länge der Querlinearführung so festgelegt, dass die seitlichen Übungsraumwände außerhalb dieses Bewegungsraums liegen.
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Für das Gehtraining wird das Individuum, bei dem es sich z.B. um eine Person, d.h. einen Menschen, handeln kann, mit dem Haltesystem der erfindungsgemäßen Vorrichtung verbunden. Selbstverständlich kann die Erfindung auch für das Gehtraining anderer Individuen, wie z.B. Säugetiere, insbesondere Hunde, Katzen oder Pferde, verwendet werden.
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Die Erfindung kann für ein Gehtraining an Land und/oder im Wasser verwendet werden. Beim Gehtraining im Wasser ist der Bewegungsraum dabei wenigstens teilweise oder vollständig mit Wasser gefüllt. Beispielsweise können sich für das Gehtraining im Wasser z.B. nur die Beine des Individuums im Wasser befinden oder aber das Individuum ist während des Gehtrainings vollständig unter Wasser. Hierdurch kann durch den beim Gehtraining zusätzlich wirkenden Wasserwiderstand ein effektiveres Gehtraining als an Land erzielt werden. Zudem kann vorteilhaft der Auftrieb im Wasser genutzt werden, was insbesondere bei stark geheingeschränkten Individuen vorteilhaft ist. Für das Gehtraining im Wasser kann die Erfindung z.B. in einem Schwimmbecken zum Einsatz kommen und/oder in diesem fest montiert sein.
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Die Erfindung kann in einem Verfahren zur therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers zur Anwendung kommen. Ein solches Verfahren stellen beispielsweise im Rahmen der Physiotherapie und/oder der Ergotherapie erbrachte Rehabilitationsmaßnahmen dar.
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Das Linearführungssystem der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann mit einer tragenden Struktur verbunden werden. Neben Decken und Wänden von Gebäuderäumen kann eine tragende Struktur im Sinne der vorliegenden Anmeldung dabei selbstverständlich auch durch eine in einem solchen Raum aufstellbare Gerüstkonstruktion realisiert werden. Hierbei ist es unerheblich, ob diese fest im Raum montiert ist. Entscheidend ist lediglich, dass die tragende Struktur geeignet ist, die auf sie beim Gehtraining einwirkenden Kräfte ohne Gefahr für das Individuum, das das Gehtraining absolviert, hinreichend aufzunehmen. Neben den durch die Seitwärtsbewegungen des Individuums hervorgerufenen Kräfte ist z.B. auch die Gewichtskraft des Individuums ein Beispiel für eine solche über die weiteren Komponenten der erfindungsgemäßen Vorrichtung auf die tragende Struktur übertragene Kraft.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass das Linearführungssystem eine parallel zur ersten Linearführung verlaufende und von dieser beabstandete zweite Linearführung aufweist, an der die Aufhängung in der Längsrichtung linear verfahrbar angeordnet ist. Bei dieser Ausführungsform sind die erste und zweite Linearführung also über die Aufhängung miteinander verbunden und weisen bevorzugt einen Abstand von mindestens 1 Meter, mindestens 2 Metern oder mindestens 3 Metern zueinander auf. Bei dieser Ausführungsform ist vorteilhaft, dass die während des Gehtrainings durch die Bewegungen des Individuums erzeugten Kräfte, wie z.B. dessen Gewichtskraft, nicht nur auf die erste Linearführung wirken, sondern sich vielmehr auf die erste und zweite Linearführung aufteilen. Hierdurch kann die erste Linearführung weniger stabil und damit kostengünstiger ausgeführt werden.
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Die erste und/oder zweite Linearführung der vorliegenden Erfindung können z.B. eine Profilschiene, eine Rundschiene oder eine Nut aufweisende Schiene sein. Entsprechend kann in diesen Fällen die lineare Verfahrbarkeit der Aufhängung an der ersten und/oder zweiten Linearführung z.B. durch an der Aufhängung befindliche, in die als Profilschiene ausgebildete Linearführung eingreifende Laufrollen, an der Aufhängung befindliche Kugelbuchsen und/oder Gleitbuchsen, in denen die als Rundschienen ausgebildeten Linearführungen gelagert sind, oder eine an der Aufhängung befindliche Federn, die in die Nut der jeweiligen Linearführung eingreift, realisiert sein. Die erste und/oder zweite Linearführung können aber z.B. auch ein Seil sein, an dem die Aufhängung mittels Rollen linear verfahrbar ist. Ganz allgemein können die erste und/oder die zweite Linearführung also mit der Aufhängung jeweils z.B. eine Schienenführung oder eine Wellenführung bilden. Dem Fachmann sind in diesem Zusammenhang aber auch noch eine Reihe weiterer geeigneter konstruktiver Maßnahmen bekannt.
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Selbstverständlich sind diese konstruktiven Ausgestaltungen nicht nur auf die Linearführungen und die Aufhängung anwendbar. Auch die Querlinearführung kann z.B. eine Profilschiene, eine Rundschiene oder eine Nut aufweisende Schiene sein. Entsprechend kann daher die lineare Verfahrbarkeit des Haltesystems an der Querlinearführung z.B. durch an dem Haltesystem befindliche, in die als Profilschiene ausgebildete Querlinearführung eingreifende Laufrollen, an dem Haltesystem befindliche Kugelbuchsen und/oder Gleitbuchsen, in denen die als Rundschiene ausgebildete Querlinearführung gelagert ist, oder eine am Haltesystem befindliche Feder, die in die Nut der Querlinearführung eingreift, realisiert sein. Auch die Querlinearführung kann z.B. ein Seil sein, an dem das Haltesystem mittels Rollen linear verfahrbar ist. Ganz allgemein kann also auch die Querlinearführung mit dem Haltesystem z.B. eine Schienenführung oder eine Wellenführung bilden. Dem Fachmann sind in diesem Zusammenhang aber auch noch eine Reihe weiterer geeigneter konstruktiver Maßnahmen bekannt.
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Bei der vorliegenden Erfindung ist es vorteilhaft, wenn sich die erste Linearführung und/oder die zweite Linearführung und/oder die Aufhängung und/oder die Querlinearführung außerhalb, bevorzugt oberhalb, des dreidimensionalen Bewegungsraums befinden. Hierdurch wird verhindert, dass sich das Individuum während des Gehtrainings beim Verfahren der Aufhängung an einer der Linearführungen oder beim Verfahren des Haltesystems an der Querlinearführung verletzt.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die Querlinearführung senkrecht zu der ersten und/oder der zweiten Linearführung verläuft. Diese senkrechte Orientierung der Querlinearführung ist insbesondere vorteilhaft, wenn in Längsrichtung nur ein begrenzter Raum für das Gehtrainings zur Verfügung steht. Beispielsweise führt die senkrechte Orientierung der Querlinearführung bei einer Linearführung, die über die gesamte Länge einer der Seitenwände eines rechteckigen Raumes eines Gebäudes verläuft, dazu, dass die Querlinearführung über die gesamte Länge dieser Raumseitenwand an der Linearführung verfahrbar ist. Bei einer nicht-senkrechten Orientierung hingegen würde die Querlinearführung bei diesem Beispiel bevor sie ein Ende der Linearführung erreicht an einer der an der Seitenwand angrenzenden Wände des Raumes anstoßen.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, dass die Querlinearführung und die beiden Linearführungen jeweils senkrecht zu einer vertikalen Achse verlaufen. Hierdurch ist gewährleistet, dass beim Verfahren der Aufhängung an der ersten bzw. zweiten Linearführung in Längsrichtung und beim Verfahren des Haltesystems an der Querlinearführung in Querrichtung jeweils keine unterschiedlichen Höhen auftreten. Auf diese Weise kann über die gesamte Dauer eines Trainingsdurchgangs ein konstanter Widerstand beim Verfahren in der Längs- bzw. Querrichtung gewährleistet werden.
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Es wurde bereits erläutert, dass mit Hilfe geeigneter konstruktiver Maßnahmen die Geschwindigkeit, mit der das Haltesystem an der Querlinearführung linear verfahrbar ist, angepasst werden kann. Selbstverständlich kann auch die Geschwindigkeit, mit der die Aufhängung an der ersten und/oder zweiten Linearführung linear verfahrbar ist, durch Wahl geeigneter Komponenten - die z.B. konstruktions- und/oder materialbedingt einen bestimmten Roll- oder Gleitwiderstand zueinander aufweisen - bestimmt werden.
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Bei vorteilhaften Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung ist zudem vorgesehen, dass die Vorrichtung eine einstellbare Querwiderstandsregulierung aufweist, die abhängig von ihrer Einstellung eine betragsmäßig variierende Querwiderstandskraft erzeugt, die die lineare Verfahrbarkeit des Haltesystems an der Querlinearführung bremst. Alternativ oder zusätzlich kann auch eine Längswiderstandsregulierung, die abhängig von ihrer Einstellung eine betragsmäßig variierende Längswiderstandskraft erzeugt, die die lineare Verfahrbarkeit der Aufhängung an der ersten und/oder der zweiten Linearführung bremst zum Einsatz kommen. Bei diesen Ausführungsformen kann somit ohne aufwändige Umbaumaßnahmen die oben erwähnte Geschwindigkeit für das Verfahren des Haltesystems bzw. der Aufhängung z.B. durch einen Operator je nach den jeweiligen Anforderungen des Gehtrainings, durch die Querwiderstandsregulierung bzw. die Längswiderstandsregulierung eingestellt werden.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, dass die Querlinearführung und die Linearführungen in einer gemeinsamen Ebene verlaufen. Diese Ausführungsform ist besonders platzsparend und ist insbesondere, sofern zusätzlich die Querlinearführung und die beiden Linearführungen jeweils senkrecht zu einer vertikalen Achse verlaufen, für den Einsatz in Räumen mit geringen Deckenhöhen geeignet.
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Bei einer weiteren platzsparenden Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist die Aufhängung und/oder die Querlinearführung vollständig zwischen der ersten und der zweiten Linearführung angeordnet.
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Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung sieht vor, dass die Vorrichtung ein einstellbares Begrenzungsmittel aufweist, dass abhängig von seiner Einstellung eine Streckenlänge, innerhalb derer das Haltesystem an der Querlinearführung linear verfahrbar ist, begrenzt. Wie bereits erläutert, kann unter anderem über die Wahl der Länge der Querlinearführung die Beweglichkeit des Individuums während des Gehtrainings in seitlicher Richtung begrenzt werden. Durch das erfindungsgemäß vorgesehene einstellbare Begrenzungsmittel steht nicht mehr die gesamte Länge der Querlinearführung für das Verfahren des Haltesystems in der Querrichtung zur Verfügung. Das Begrenzungsmittel ermöglicht es damit, die dem Individuum während des Gehtrainings in seitlicher Richtung zugestandene Beweglichkeit zu variieren und somit an die Anforderungen des jeweils durchzuführenden Gehtrainings oder die jeweiligen baulichen Gegebenheiten anzupassen.
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Im einfachsten Fall ist das Begrenzungsmittel dabei als eine in die Querlinearführung eingebrachte Schraube ausgebildet, die als Anschlag für das an der Querlinearführung linear verfahrbare Haltesystem fungiert. Durch Einbringen der Schraube an einer anderen Position der Querlinearführung kann mit dieser jeweils eine andere Streckenlänge, innerhalb derer das Haltesystem an der Querlinearführung linear verfahrbar ist, eingestellt werden. Selbstverständlich sind dem Fachmann in diesem Zusammenhang aber auch noch eine Reihe weiterer geeigneter Maßnahmen bekannt.
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Zur Einstellung einer anderen Position an der Querlinearführung kann beispielsweise auch das Begrenzungsmittel selbst an der Querlinearführung in der Querrichtung linear verfahrbar sein. Zusätzlich oder alternativ kann das Einstellen manuell durch einen Operator oder durch einen von einem Operator steuerbaren Aktivator erfolgen. Beispielsweise kann das Begrenzungsmittel mittels eines als Linearmotor ausgebildeten Aktivators, den der Operator per Funk über eine Fernbedienung ansteuern kann, an der Querlinearführung in der Querrichtung linear in unterschiedliche Positionen auf der Querlinearführung verfahren werden. Durch den Einsatz eines steuerbaren Aktivators kann der Operator die Einstellung des Begrenzungsmittels damit in besonderes vorteilhafter Weise sogar während der Durchführung des Gehtrainings verändern.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, dass das Linearführungssystem eine Abstandsregulierung aufweist, mit der mindestens eine der Linearführungen von einer ersten Position in eine parallel zu der anderen Linearführung verlaufende und zu dieser einen anderen Abstand als die erste Position aufweisende zweiten Position verstellbar ist. Hierdurch kann die erfindungsgemäße Vorrichtung variable an die Größe des jeweiligen Raumes, in der die Vorrichtung zum Einsatz kommt, angepasst werden.
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Ganz allgemein kann selbstverständlich die erste und/oder die zweite Linearführung ein Begrenzungsmittel der erfindungsgemäßen Vorrichtung im Sinne der vorliegenden Anmeldung sein. Mit anderen Worten kann die erste und/oder zweite Linearführung also, wie bereits im Zusammenhang mit der Erläuterung des erfindungsgemäßen einstellbaren Begrenzungsmittels erläutert, als Anschlag für das an der Querlinearführung linear verfahrbare Haltesystem fungieren.
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Im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Abstandsregulierung kann die erste und/oder die zweite Linearführung sogar als ein erfindungsgemäßes einstellbares Begrenzungsmittel fungieren. In diesem Fall führt das Verstellen einer der Linearführungen mittels der Abstandsregulierung von der ersten in die zweite Position also dazu, dass sich die Streckenlänge, innerhalb derer das Haltesystem an der Querlinearführung linear verfahrbar ist, ändert.
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Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, dass das Haltesystem zumindest abschnittsweise um eine vertikale Rotationsachse um bis zu 360° drehbar ist. Dass das Haltesystem zumindest abschnittsweise um eine vertikale Rotationsachse drehbar ist, ist vorteilhaft, da sich hierdurch das Individuum während des Gehtrainings immer noch um diese Rotationsachse drehen kann. Die Bewegungsfreiheit des Individuums wird dadurch nicht mehr als unbedingt nötig eingeschränkt, wodurch ein effektives, dem natürlichen Gehen möglichst entsprechendes Gehtraining - bei dem auch die räumliche Orientierungsfähigkeit und die Gleichgewichtsfähigkeit effektiv trainiert werden kann - ermöglicht wird. Vorzugsweise ist das Haltesystem hierzu zumindest abschnittsweise um die vertikale Rotationsachse um bis zu 360°, um bis 180° oder um bis 90° drehbar.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass das Haltesystem zumindest abschnittsweise aus einem elastischen Material mit einem Elastizitätsmodul, der kleiner als 5 GPa ist, oder einem elastischen Materialgemisch mit einem Elastizitätsmodul, der kleiner als 5 GPa ist, besteht. Bei dieser Ausführungsform ist vorteilhaft, dass die Folgen von unkontrollierten Bewegungsabläufen des Individuums, wie z.B. Stolpern, Einknicken oder Kippen, durch die erfindungsgemäß vorgesehene Elastizität des Haltesystems abgefedert werden. Das Verletzungsrisiko ist für das Individuum damit deutlich verringert. Zudem wird durch die Elastizität der natürliche Bewegungsablauf gefördert, was sich positiv auf das Gehtraining auswirkt. Bevorzugt besteht das Haltesystem zumindest abschnittsweise aus einem elastischen Material mit einem Elastizitätsmodul, der kleiner als 1, 0.1, 0.001, 0.0001 oder 0.00001 GPa ist. Alternativ besteht dabei das Haltesystem zumindest abschnittsweise aus einem elastischen Materialgemisch mit einem Elastizitätsmodul, der kleiner als 1, 0.1, 0.001, 0.0001 oder 0.00001 GPa ist. Der Abschnitt des Haltesystems aus dem elastischen Material bzw. dem elastischen Materialgemisch kann dabei z.B. ein Abschnitt eines Seils sein, das das Individuum mit der Aufhängung verbindet.
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Die erfindunsgemäße Vorrichtung kann auch ein Blockiersystem aufweisen, mit dem die negativen Folgen der oben genannten unkontrollierten Bewegungsabläufe des Individuums vermieden werden können. Hierzu erzeugt das mit dem Haltesystem verbundene Blockiersystem bei einem Auslöseereignis eine der Gewichtskraft des Individuums in vertikaler Richtung nach oben entgegenwirkende Blockierkraft. Das Blockiersystem kann z.B. ein Aufrollmechanismus für ein Seil des Haltesystems, das das Individuum mit der Aufhängung verbindet, sein. Der Aufrollmechanismus blockiert dabei ab einer bestimmten Entrollbeschleunigung des Seils dessen weiteres Entrollen. In diesem Fall ist somit also das Überschreiten einer bestimmten Entrollbeschleunigung das Auslöseereignis, bei dem das Blockiersystem die Blockierkraft erzeugt. Die Blockierkraft kann dabei der Gewichtskraft des Individuums vollständig oder teilweise entgegenwirken, womit ein drohender Sturz des Individuums abgefangen oder gebremst wird.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass das Haltesystem eine erste Verbindungskomponente eines Verbindungssystems aufweist, die mit einer zweiten Verbindungskomponente des Verbindungssystems lösbar verbindbar ist, sodass im verbundenen Zustand eine von einer Hilfsperson erzeugte und in die zweite Verbindungskomponente eingeleitete Zusatzkraftkomponente der Stabilisierungskraft über die erste Verbindungskomponente auf das Haltesystem übertragbar ist. Bei dieser Ausführungsform ist vorteilhaft, dass insbesondere vor dem Beginn des eigentlichen Gehtrainings eine zusätzliche Stabilisierung durch die Hilfsperson bereitgestellt werden kann. Sobald das Individuum, das das Gehtraining absolviert, nach Ansicht der Hilfsperson diese zusätzliche Stabilisierung nicht mehr benötigt, kann die zweite Verbindungskomponente - beispielsweise auch während der Durchführung des Gehtrainings - von der ersten Verbindungskomponente gelöst werden.
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Die erste Verbindungskomponente ist bevorzugt eine Öse, in die ein Haken der zweiten Verbindungskomponente, die bevorzugt eine Stange mit einem an einem ihrer Enden angebrachten Haken ist, eingreifen kann. Selbstverständlich können die beiden Komponenten des Verbindungssystems auch auf andere Weise, beispielsweise mittels eines Klettverschlusses, miteinander lösbar verbunden werden. Dem Fachmann sind in diesem Zusammenhang eine Reihe geeigneter Maßnahmen bekannt.
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Bevorzugt weist das Verbindungssystem im verbundenen Zustand eine Länge von mindestens 30, 50, 75, 100, 150, 200 oder 250 cm auf. Dies ist vorteilhaft, da auf diese Weise die Hilfsperson nicht unmittelbar neben dem das Gehtraining absolvierenden Individuum stehen muss, wodurch ein häufig als unangenehm empfundenes nahes Stehen der Hilfsperson vermieden wird. Zudem hat das Individuum während des Gehtrainings subjektiv das Gefühl, dass es alleine geht, was einen vorteilhaften psychischen Effekt während des Gehtrainings erzeugt. Die Hilfsperson kann selbstverständlich gleichzeitig auch als Operator der erfindungsgemäßen Vorrichtung fungieren.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, dass diese eine mit dem Haltesystem verbundene Zugfeder aufweist, die eine in vertikaler Richtung nach oben wirkende Vertikalkraftkomponente der Stabilisierungskraft erzeugt. Bei dieser Ausführungsform ist vorteilhaft, dass während des Gehtrainings beispielsweise auch das Treppensteigen bei maximal möglicher Gewichtsentlastung trainiert werden kann. Normalerweise besteht bei diesen Arten des Gehtrainings nämlich das Problem, dass die in vertikaler Richtung nach oben wirkende Vertikalkraftkomponente der Stabilisierungskraft mit Verlassen des Bodenniveaus während des Gehtrainings kleiner wird oder sogar ganz auf null absinkt. Im Ergebnis besteht also nur noch eine geringere oder gar keine Gewichtsentlastung des Individuums mehr, während dieses das Treppensteigen trainiert. Dieser Nachteil wird durch den Einsatz der erfindungsgemäßen Zugfeder ausgeräumt, mit der auch beim Verlassen des Bodenniveaus während des Gehtrainings eine nach oben wirkende Vertikalkraftkomponente der Stabilisierungskraft aufrechterhalten werden kann. Bevorzugt ist die Zugfeder eine Spiralfeder. Dem Fachmann sind aber selbstverständlich noch eine Reihe weiterer Arten von Zugfedern bekannt.
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Selbstverständlich kann anstelle einer Zugfeder bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung auch ein geeigneter anderer Aktivator, wie beispielsweise ein Elektromotor, zum Einsatz kommen. Hierbei ist es vorteilhaft, wenn der Aktivator durch den Operator steuerbar ist. Auf diese Weise kann die in vertikaler Richtung nach oben wirkende Vertikalkraftkomponente flexibel auf die jeweilige Art des Gehtrainings und/oder das Gewicht des Individuums, das das Gehtraining absolviert, abgestimmt werden.
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Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird mittels einer mit einem Sensor und einem Aktivator verbundenen Steuereinheit die Vertikalkraftkomponente automatisch eingestellt. Hierfür ist vorgesehen, dass die Vorrichtung
- - einen Sensor,
- - einen mit dem Haltesystem verbundenen einstellbaren Aktivator, der in Abhängigkeit seiner Einstellung eine in vertikaler Richtung nach oben wirkende Vertikalkraftkomponente der Stabilisierungskraft erzeugt, und
- - eine Steuereinheit,
aufweist,
wobei die Steuereinheit dazu eingerichtet ist, die folgenden Schritte durchzuführen:
- a) Ermitteln eines Ist-Werts für die Vertikalkraftkomponente der Stabilisierungskraft mittels des Sensors,
- b) Vergleichen des ermittelten Ist-Werts mit einem vorgegebenen Soll-Wert,
- c) Ansteuern des Aktivators zum Einstellen der Vertikalkraftkomponente in Abhängigkeit des im letzten Schritts durchgeführten Vergleichs, wobei
- - sofern die Differenz zwischen dem Ist-Wert und dem Soll-Wert positiv ist und außerhalb eines vorgegebenen Toleranzbereichs liegt, mittels des Aktivators die Vertikalkraftkomponente verringert wird,
- - sofern die Differenz zwischen dem Ist-Wert und dem Soll-Wert negativ ist und außerhalb des vorgegebenen Toleranzbereichs liegt, mittels des Aktivators die Vertikalkraftkomponente erhöht wird, und
- - sofern der Ist-Wert innerhalb des vorgegebenen Toleranzbereichs dem Soll-Wert entspricht, die Vertikalkraftkomponente konstant gehalten wird,
- d) Wiederholen der Schritte a) bis d).
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Der Soll-Wert und/oder der Toleranzbereich kann z.B. von einem Operator in der Steuereinheit hinterlegt werden. Die Eingabe kann dabei z.B. direkt an der Steuereinheit oder kabelgebunden erfolgen. Zudem kann der Soll-Wert und/oder der Toleranzbereich auch per Funk an die Steuereinheit übertragen werden. Ein oder mehrerer Soll-Werte und/oder Toleranzbereiche können aber natürlich auch bereits bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung in der Steuereinheit hinterlegt werden. Bei der Hinterlegung mehrerer Soll-Werte und/oder Toleranzbereiche kann die Auswahl eines geeigneten Soll-Wertes bzw. Toleranzbereiches z.B. von der Eingabe eines Parameters durch den Operator abhängig gemacht werden. Ein Parameter kann dabei z.B. das Gewicht des Individuums sein. Zusätzlich oder alternativ kann die Auswahl eine geeigneten Soll-Wertes und/oder Toleranzbereichs auch automatisch durch die Steuereinheit erfolgen. Beispielsweise kann die Auswahl von einem Gewichtswert des Individuums abhängig gemacht werden, den die Steuereinheit mittels des Sensors erfasst.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden speziellen Beschreibung und den Zeichnungen.
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Figurenliste
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Es zeigen:
- 1: eine schematische Darstellung einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
- 2: eine schematische Darstellung der Vorrichtung aus 1 mit Blickrichtung entlang des Pfeils A
- 3: eine schematische Darstellung einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
- 4: eine schematische Darstellung der Vorrichtung aus 3 mit Blickrichtung entlang des Pfeils B
- 5: eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
- 6: eine schematische Darstellung der Vorrichtung aus 5 nach Einsatz der erfindungsgemäßen Abstandsregulierung
- 7: eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
- 8: eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
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Gleiche Bezugszeichen in den Figuren deuten auf gleiche oder analoge Elemente hin.
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1 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 mit einer mit dem Haltesystem 10 der Vorrichtung 1 verbundenen Person 2. Bei der in 1 gezeigten Vorrichtung 1 besteht das Haltesystem 10 aus einem Tragegeschirr 100, zwei Tragegurten 102, einem Bügel 104, einem Metallseil 106, einem Drehgelenk 108 und einer Metallhülse 110. Das Drehgelenk 108 ermöglicht dabei, wie in 1 angedeutet, dass sich das in vertikaler Richtung verlaufende Metallseil 106 um 360° während des Gehtrainings drehen kann. Das Haltesystem 10 ist damit zumindest abschnittsweise um eine vertikale Rotationsachse drehbar. Die Tragegurte 102 bestehen aus einem reißfesten, elastischen Gummi. Die Metallhülse 110 und damit das gesamte Haltesystem 10 ist, wie in 1 zu sehen, in der Querrichtung Q durch seitliche Bewegungen der Person 2 an der Querlinearführung 200 linear verfahrbar. Bei diesem Verfahren entsteht zwischen der Metallhülse 110 und der in dieser gleitend gelagerten Querlinearführung 200 eine Querwiderstandskraft QF, die den Bewegungen der Person in der seitlichen Richtung S entgegenwirkt. Gleichzeitig wird die Person 2 entlastet, da das Haltesystem 10 unter Zug steht und damit eine Entlastungskraft EF erzeugt. Durch die Querwiderstandskraft QF wird die Geschwindigkeit mit der die Person 2 sich in die seitliche Richtung S bewegen kann, herabgesetzt.
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Auf der Querlinearführung 200 begrenzen zwei mittels Schrauben 300 verbundene Metallplatten 30, die Streckenlänge STR, innerhalb derer die Metallhülse 110 an der Querlinearführung 200 in der Querrichtung Q linear verfahrbar ist. In 1 ist ebenfalls angedeutet, dass die verbundenen Metallplatten 30 nach Lösen der Schrauben 300 auf der Querlinearführung 200 in Querrichtung Q verfahren werden können und an der neuen Position mit den Schrauben 300 wieder fest mit der Querlinearführung 200 verbunden werden können. Hierdurch kann die Streckenlänge STR, um die Streckenlänge STR1 verlängert werden. In Abhängigkeit der jeweiligen Einstellung der mit den Schrauben 300 verbundenen Metallplatten 30 kann also die Streckenlänge STR, innerhalb derer das Haltesystem an der Querlinearführung 200 linear verfahrbar ist, begrenzt werden.
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In 1 weist die Aufhängung 20 neben der Querlinearführung 200 noch zwei Abschlussstücke 210, 211 auf. Das Abschlussstück 210 ist dabei eine Hülse, in der die als Metallstange ausgebildete erste Linearführung 40 gleitend gelagert ist. Hierdurch kann, wie in 2 zu sehen, die Aufhängung 20 an der Linearführung 40 in Längsrichtung L durch Bewegungen der Person 2 verfahren werden. Hierdurch entsteht, z.B. bei Vorwärtsbewegungen V und Rückwärtsbewegungen R der Person 2, eine diesen Bewegungen der Person 2 entgegenwirkende Längswiderstandskraft LF. Aus Gründen der besseren Darstellbarkeit wurde in 2 auf die Darstellung der weiteren Komponenten des Haltesystems 10 und der Person 2 verzichtet. In 2 ist außerdem zu sehen, dass die erste Linearführung 40 jeweils mit zwei gegenüberliegenden Wänden 3a, 3b eines aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht weiter dargestellten Raums eines Gebäudes verbunden ist. In den 1 und 2 ist außerdem zu sehen, dass die Querlinearführung 200 senkrecht zu der ersten Linearführung 40 und mit dieser in einer gemeinsamen Ebene E verläuft.
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3 zeigt eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Bei dieser Ausführungsform sind eine erste Linearführung 40 und eine zweite parallel zu dieser verlaufende zweite Linearführung 41 vorgesehen, die jeweils als Doppel-T-förmige Kunststoffschienen ausgebildet sind. Durch die zwischen den Linearführungen 40, 41 und der Aufhängung 20 bestehende Gleitlagerung ist die Aufhängung 20 ebenfalls durch Bewegungen der Person 2 in der Längsrichtung L linear verfahrbar. Über zwei Halteschienen 4a, 4b sind die beiden Linearführungen 40, 41 mit der Decke 4 eines aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht weiter dargestellten Raums verbunden. 4 zeigt eine schematische Darstellung der Ausführungsform aus 3 mit Blickrichtung entlang des Pfeils B, wobei zur besseren Darstellbarkeit auf die Darstellung der Decke 4, der Person 2 und mit Ausnahme der Metallhülse 110 auf die Darstellung des Haltesystems 10 verzichtet wurde.
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5 zeigt eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einer erfindungsgemäßen Abstandsregulierung. Die Abstandsregulierung ist über ein in Querrichtung Q an der Decke 4 verlaufendes Linearschienensystem 5 realisiert, mit dem die Halteschiene 4b in Querrichtung Q linear verfahrbar ist. Wie insbesondere in Verbindung mit 6 zu sehen, begrenzt die zweite Linearführung 41 in Abhängigkeit ihrer Einstellung eine Streckenlänge STR, innerhalb derer die Metallhülse 110 und damit das Haltesystem 10 an der Querlinearführung 200 linear verfahrbar ist. In der in 6 eingestellten Position der zweiten Linearführung 41 ist nämlich im Gegensatz zu der in 5 eingestellten Position die Streckenlänge STR um die Streckenlänge STR1 verkürzt. Die zweite Linearführung 41 stellt daher bei diesem Ausführungsbeispiel ein erfindungsgemäßes einstellbares Begrenzungsmittel dar.
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7 zeigt eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Bei dieser Ausführungsform weist das Haltesystem 10 anstelle einer Metallhülse 110, eine in Querrichtung Q an der Querlinearführung 200 linear verfahrbare Rolle 109 auf. In 7 ist ebenfalls zu sehen, dass an der Aufhängung 20 ein als Längswiderstandsregulierung fungierendes erstes Bremssystem 205 angebracht ist. Das erste Bremssystem 205 besteht aus einer Bremsscheibe 2050 und einer an der Aufhängung 20 angebrachten durchbohrten Metallscheibe 2051. Durch die Bohrung ist eine Einstellschraube 2052 geführt, mit der je nach Einstellung die Bremsscheibe 2050 unterschiedlich stark auf die erste Linearführung 40 gepresst wird. Hierdurch wird eine Längswiderstandskraft LF erzeugt, die die lineare Verfahrbarkeit der Aufhängung 20 an der ersten Linearführung 40 bremst. In 7 ist zudem zu sehen, dass die Rolle 109 über ein als Querwiderstandsregulierung fungierendes zweites Bremssystem 1092 verfügt. Bei diesem Bremssystem 1092 wird eine Bremsscheibe, die zwischen der Querlinearführung 200 und der Rollengabel 1090 der Rolle 109 angeordnet ist, je nach Einstellung einer Einstellschraube auf die Querlinearführung 200 gepresst. Hierdurch wird eine Querwiderstandskraft QF erzeugt, die die lineare Verfahrbarkeit der Rolle 109 an der Querlinearführung 200 bremst. In 7 ist lediglich die Einstellschraube des zweiten Bremssystems 1092 zu sehen. In 7 ist ein Ausführungsbeispiel dargestellt, bei dem das Haltesystem 10 lediglich aus dem Bügel 104, dem Metallseil 106 und der Rolle 109 besteht.
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8 zeigt eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Bei dieser Ausführungsform sind die erste und zweite Linearführung 40, 41 als U-Profilschienen ausgebildet, in denen die Aufhängung 20 mittels Rollen 220, 221 in Längsrichtung L linear verfahrbar ist. In 8 ist ebenfalls zu sehen, dass die Vorrichtung zusätzlich einen in Längsrichtung gesehen hinter der Person 2 angeordneten Elektromotor 50, der mit einer verbreiterten Basis 108a eines Schlittens 110a verbunden ist, aufweist. Das über eine Umlenkrolle 103 umgelenkte Metallseil 106 ist mit dem Elektromotor 50 verbunden, sodass dieser über die übrigen Komponenten des Haltesystems 10 eine in vertikale Richtung nach oben wirkende Entlastungskraft EF erzeugt, die die Person 2 während des Gehtrainings entlastet. Die Entlastungskraft EF ist eine in vertikaler Richtung nach oben wirkende Vertikalkraftkomponente der Stabilisierungskraft. In 8 ist außerdem zu sehen, dass ein Kraftsensor 107 die aktuell auf die Person 2 wirkende Entlastungskraft EF misst und per Funk an eine im Elektromotor 50 befindliche Steuereinheit 51 übermittelt. Die Steuereinheit 51 steuert auf Basis der erhaltenen Sensorwerte den Elektromotor 50 so an, dass die Entlastungskraft EF während des Gehtrainings konstant gehalten wird. Der gewünschte Wert wurde hierzu zuvor ebenfalls per Funk durch die Hilfsperson 80 an die Steuereinheit 51 übermittelt. In 8 ist außerdem dargestellt, dass das Tragegeschirr 100 eine Öse 100a aufweist, in die die Hilfsperson 80 eine Stange 100b eingehakt hat. Die Hilfsperson 80 übt über die Stange 100b eine in Querrichtung Q wirkende Zusatzkraft ZF aus, die die Person 2 zusätzlich stabilisiert. Die Zusatzkraft ZF ist somit in diesem Fall eine Zusatzkraftkomponente der Stabilisierungskraft.
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Natürlich stellen die in der speziellen Beschreibung diskutierten und in den Figuren gezeigten Ausführungsformen nur illustrative Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung dar. Dem Fachmann ist im Lichte der hiesigen Offenbarung ein breites Spektrum von Variationsmöglichkeiten an die Hand gegeben.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Vorrichtung
- 2
- Person
- 3a, 3b
- Wände
- 4
- Decke
- 4a, 4b
- Halteschienen
- 5
- Linearschienensystem
- 10
- Haltesystem
- 20
- Aufhängung
- 30
- Metallplatte
- 40
- erste Linearführung
- 41
- zweite Linearführung
- 50
- Elektromotor
- 51
- Steuereinheit
- 80
- Hilfsperson
- 100
- Tragegeschirr
- 100a
- Öse
- 100b
- Stange
- 102
- Tragegurt
- 103
- Umlenkrolle
- 104
- Bügel
- 106
- Metallseil
- 107
- Kraftsensor
- 108
- Drehgelenk
- 108a
- Basis
- 109
- Rolle
- 110
- Metallhülse
- 110a
- Schlitten
- 200
- Querlinearführung
- 205
- erstes Bremssystem
- 210, 211
- Abschlussstücke
- 220, 221
- Rollen
- 300
- Schraube
- 1092
- zweites Bremssystem
- 2050
- Bremsscheibe
- 2051
- durchbohrte Metallscheibe
- 2052
- Einstellschraube
- L
- Längsrichtung
- Q
- Querrichtung
- S
- seitliche Richtung
- V
- Vorwärtsbewegung
- R
- Rückwärtsbewegung
- E
- Ebene
- QF
- Querwiderstandskraft
- LF
- Längswiderstandskraft
- ZF
- Zusatzkraft
- EF
- Entlastungskraft
- STR, STR1
- Streckenlängen