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DE102018101506A1 - Verpackung - Google Patents

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DE102018101506A1
DE102018101506A1 DE102018101506.2A DE102018101506A DE102018101506A1 DE 102018101506 A1 DE102018101506 A1 DE 102018101506A1 DE 102018101506 A DE102018101506 A DE 102018101506A DE 102018101506 A1 DE102018101506 A1 DE 102018101506A1
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DE
Germany
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packaging
blank
film
cardboard
layers
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102018101506.2A
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English (en)
Inventor
Gottfried Engel
Manfred Grupp
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Van Genechten Packaging NV
Original Assignee
Van Genechten Packaging NV
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Publication date
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Priority to DE102018101506.2A priority patent/DE102018101506A1/de
Priority to EP19153403.1A priority patent/EP3514077A3/de
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Abstract

Verpackung (1) aus einem Zuschnitt aus Karton (2) oder dergleichen und wenigstens einer darauf auf der Kartonvorderseite angeordneten Kunststofffolie (3), dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Folie (3) und Zuschnitt (2) eine Ware (5) eingebracht ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Verpackung aus einem Zuschnitt aus Karton oder dergleichen und wenigstens einer darauf auf der Kartonvorderseite angeordneten Kunststofffolie.
  • Es sind verschiedenste dieser Verpackungen bekannt, die jedoch als Träger ein Tray aus steifer Kunststofffolie nutzen.
  • Dies ist jedoch im Hinblick auf Umweltverträglichkeit keine gute Lösung.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Verpackung zu schaffen, welche den Kunststoffanteil reduziert und durch Karton oder Pappe ersetzt. Zudem soll eine gute Trennbarkeit der Materialien gewährleistet sein.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass zwischen Folie und Zuschnitt eine Ware eingebracht ist.
  • Damit wird nicht nur eine Reduzierung des Kunststoffanteils erreicht, sondern auch eine grundsätzliche Trennbarkeit gewährleistet.
  • Dabei hat es sich als sehr vorteilhaft erwiesen, wenn die Folie als Skinverpackung die Ware einhüllt.
  • Durch die eng anliegende Folie wird eingeschlossene Luft weitgehend minimiert.
  • Äußerst vorteilhaft ist es erfindungsgemäß auch, wenn zwischen Ware und Karton eine weitere Kunststofffolie, eine Beschichtung, eine Imprägnierung, ein Lack oder eine Papierkaschierung vorgesehen ist.
  • Damit lassen sich auch empfindliche Waren, die beispielsweise unter Luftabschluß gelagert werden müssen, oder deren Inhaltsstoffe in den Karton eindringen könnten, ebenfalls verpacken.
  • Eine weitere sehr vorteilhafte Ausgestaltung liegt vor, wenn eine Rückseitenbeschichtung, eine Rückseitenfolie, eine Imprägnierung, ein Lack und/oder eine Papierkaschierung auf der Kartonrückseite vorgesehen ist.
  • Hierdurch wird auch das Eindringen von Feuchtigkeit oder anderen Stoffen von der Rückseite her vermieden. Zudem wird durch eine beidseitige Beschichtung des Kartons eine verbesserte Planlage des Kartonszuschnitts erzielt und ein unerwünschter Bimetalleffekt der Verpackung reduziert bzw. vermieden.
  • Sehr vorteilhaft ist es erfindunsgemäß auch, wenn auf einer oder beiden Kartonseiten und/oder auf einer der Kunststofffolien oder Beschichtungen ein Druckbild vorgesehen ist.
  • Damit können auch direkt und ohne weitere Maßnahmen Beschreibungen und/oder Informationen zur jeweiligen Ware angebracht werden. Die Bedruckung wird auf der Oberseite und/oder auf der Rückseite vorgesehen.
  • Erfindungsgemäß hat es sich auch als sehr vorteilhaft erwiesen, wenn ein Chip und/oder RFID Tag zwischen oder in den Kunststofflagen und/oder im Karton vorgesehen ist.
  • Hiermit läßt sich auf einfache Art und Weise nicht nur ein Diebstahlschutz realisieren, es ist auch denkbar, daß ein Indikator zur Einhaltung der Kühlkette oder dergleichen vorgesehen werden kann. Der Chip bzw. der RFID Tag kann in die jeweilige Schicht eingebettet, zwischen zwei Schichten angeordent oder aber auch auf eine Schicht aufgedruckt sein. Dabei ist eine sichtbare oder unsichtbare Anordnung denkbar. Ebenso sind andere Varianten, wie beispielsweise NFC Chips oder dergleichen denkbar. Die Angabe Chip bzw. RFID Tag sind hier nicht einschränkend zu verstehen.
  • Eine weitere sehr vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung liegt auch vor, wenn der Zuschnitt wenigstens eine Grifflasche aufweist, die, bei eckigen Zuschnitten an oder in einer Ecke angeordnet sein kann, wobei die Grifflasche in und/oder für den Karton, die Oberfolie, die Zwischenfolie und/oder dir Rückseitenfolie vorgesehen ist.
  • Durch die Grifflasche bzw. Grifflaschen können die Oberfolie, die Zwischenfolie und/oder die Rückseitenfolie abgezogen werden. So ist es denkbar, daß zunächst die Oberfolie abgezogen wird um das Produkt entnehmen zu können. Danach kann dann die Zwischenfolie und/oder die Rückseitenfolie vom Karton getrennt werden, so daß eine sortenreine Wiederverwertung stattfinden kann.
  • Dabei hat es sich als sehr vorteilhaft erwiesen, wenn die Grifflasche bzw. Grifflaschen am Rand des Zuschnitts oder innerhalb, vorzugsweise in der Nähe eines Randes des Zuschnitts angeordnet ist.
  • Bei beiden Anordnungen kann die Grifflasche gut ergriffen werden. Bei einer innerhalb des Zuschnitts angeordneten Grifflasche ist diese besonders gut vor Beschädigungen vor allem beim Transport geschützt.
  • Weiterhin hat es sich als sehr vorteilhaft erwiesen, wenn die Grifflaschen durch Ritz- und/oder Schnittlinien, Prägungen und/oder Rillungen definiert sind.
  • Hierdurch wird die Grifflasche definiert und kann leicht herausgebogen und benutzt werden.
  • In diesem Zusammenhang ist es besonders vorteilhaft, wenn die Grifflaschen eine gerade, gebogene, gewellte und/oder gezackte Kontur und/oder Abgrenzung zum restlichen Zuschnitt aufweisen.
  • Durch eine solche Kontur lässt sich die Grifflasche schon durch geringe Knickwinkel benutzbar machen.
  • Weiterhin ist es erfindungsgemäß äußerst vorteilhaft, wenn zusätzliche Kerben, Ritzungen oder Schnitte zur Erhöhung der Stabilität und/oder des Peelverhaltens der Grifflasche vorgesehen sind.
  • Damit wird ein versehenliches Herausbiegen der Grifflasche beispielsweise beim Transport oder der Lagerung erschwert und damit vermieden. Die Verpackung wird dadurch nicht versehentlich geöffnet und auch nicht hinsichtlich ihres Aussehens beschädigt.
  • Eine sehr vorteilhafte Fortbildung der Erfindung liegt auch darin, daß zumindest eine Grifflasche zum Trennen der Skinfolie von der restlichen Verpackung vorgesehen ist.
  • Dadurch lässt sich die Verpackung besonders leicht öffnen und die verpackte Ware entnehmen.
  • Ebenfalls sehr vorteilhaft ist es, wenn zumindest eine Grifflasche vorgesehen ist, um die Zwischenfolie und/oder Rückseitenfolie vom Zuschnitt zu trennen.
  • Hierdurch kann die Zwischenfolie und/oder die Rückseitenfolie vom Kartonzuschnitt getrennt werden, so daß einer sortenreinen Wiederverwertung bzw. Entsorgung nichts im Wege steht.
  • Äußerst vorteilhaft ist es erfindungsgemäß, wenn der Zuschnitt aus gebleichten oder ungebleichten Primärfaser oder aus anderem Karton, insbesondere aus Sekundärfasern, hergestellt ist.
  • Je nach Anwendung sind für den Kartonzuschnitt neben Primärfasern auch Sekundärfasern verwendbar. Durch die eingesetzte Zwischenfolie wird auch im Lebensmittelbereich ein direkter Kontakt zwischen dem Karton und der verpackten Ware verhindert. Der Einsatz von Recyclingmaterial ist denkbar.
  • Eine weitere sehr vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt auch vor, wenn der Kartonzuschnitt ein- oder mehrlagig ausgebildet ist, wobei eine Kaschierung mehrerer Lagen auch in unterschiedlichen Ausrichtungen vorgesehen sein kann.
  • Der Kartonzuschnitt kann auch selbst mehrlagig ausgeführt sein und beispielsweise in seiner Oberfläche aus Primärfasern bestehen und im Kern aus Sekundärfasern. Durch eine unterschiedliche Ausrichtung der Lagen, beispielsweise in Form einer Kreuzkaschierung wird eine verbesserte Stabilität und bessere Planlage erzielt.
  • Es hat sich erfindungsgemäß als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn die Kunststoffolien und/oder Beschichtungen ein- oder mehrlagig ausgebildet sind und PE, PP, PA, PET, EVOH oder dergleichen enthalten können und/oder als Peel-Oberfläche oder Wiederverschlußoberfläche ausgebildet sein können.
  • Durch die Verwendung dieser Materialien und auch durch ein- oder mehrlagigen Aufbau lassen sich die verschiedensten Anwendungen erschließen. Durch eine Wiederverschlußoberfläche ist es denkbar, daß nur ein Teil der Waren entnommen und dann die Verpackung wieder verschlossen wird. Durch die Peel-Oberfläche kann ein Originalitätsverschluß geschaffen werden.
  • Äußerst vorteilhaft ist es erfindungsgemäß auch, wenn eine oder mehrere Barriereschichten vorgesehen sind.
  • Hierdurch kann eine verlängerte Lagerfähigkeit erzielt werden.
  • Im folgenden ist die Erfindung anhand mehrerer Ausführungsbeispiele veranschaulicht. Dabei zeigen:
    • 1 eine schaubildliche Darstellung einer erfindungsgemäßen Verpackung mit einem Kartonzuschnitt und einer darauf angeordneten, die verpackte Ware abdeckenden Skinfolie,
    • 2 einen Schnitt durch einen Aufbau der Verpackung,
    • 3 eine Darstellung weiterer Aufbauvarianten der Verpackung,
    • 4 eine Darstellung des Aufbaus eines möglichen Kartonzuschnitts mit Kreuzkaschierung,
    • 5 eine Darstellung eines Kartonzuschnitts der Verpackung mit mehreren Varianten für Grifflaschen,
    • 6 eine Darstellung eines Kartonzuschnitts der Verpackung mit einer außenliegenden Grifflasche,
    • 7 eine Darstellung eines weiteren Kartonzuschnitts der Verpackung mit einer innen liegenden Grifflasche,
    • 8 eine Verpackung mit integriertem RFID-Etikett bzw. Chip, und
    • 9 einen Schnitt durch diese Verpackung mit integriertem RFID-Etikett bzw. Chip.
  • Mit 1 ist in 1 eine Verpackung mit einem Kartonzuschnitt 2 und einer darauf angeordneten Oberfolie 3, die hier als Skinfolie ausgebildet ist, bezeichnet.
  • Zwischen der Oberfolie 3 und derm Kartonzuschnitt 2 ist eine weitere, mit dem Kartonzuschnitt 2 verbundene Kunststofffolie 4 angeordnet.
  • Zwischen der Oberfolie 3 und der weiteren Kunststofffolie 4 ist Ware 5 verpackt.
  • So wird verhindert, daß Inhaltsstoffe aus dem Karton 2 in die Ware 5 gelangen können. Andererseits ist aber auch sichergestellt, daß Inhaltsstoffe aus der Ware 5 nicht in den Karton 2 gelangen können, was zu einem Quellen des Kartons oder auch zum Verderben der Ware führen könnte.
  • Auf der Rückseite des Kartonzuschnitts 2 kann noch eine Rückseitenfolie 6 vorgesehen sein, welche ebenfalls als Kunststofffolie oder aber auch als Beschichtung, Imprägnierung oder dergleichen ausgebildet sein kann.
  • Ein unerwünschter Bimetalleffekt wird so verhindert. Die Planlage des Kartonzuschnitts 2 ist sichergestellt. Das Eindringen von Feuchtigkeit, Ölen, Fetten oder anderen Stoffen von der Rückseite her wird ebenfalls verhindert. Genauso wird ein Austreten von Inhaltstsoffen des Kartonzuschnitts 2 verhindert.
  • Zudem kann beispielsweise auf der Vorderseite des Kartonzuschnitts 2, geschützt durch die Zwischenfolie 4 und/oder auf der Rückseite des Kartonzuschnitts 2, geschützt durch die Rückseitenfolie 6 ein Druckbild 31 aufgebracht werden. Ein unerwünschtes Abreiben der Druckfarben wird verhindert. Anstatt einer Rückseitenfolie 6 kann auch eine Rückseitenkaschierung 32 oder ein Lackauftrag 33 vorgesehen sein. Diese kann dabei auch als Papierkaschierung ausgeführt sein.
  • In 3 sind zwei weitere Varianten des Aufbaus dargestellt.
  • Dabei ist eine Kartonlage 2 vorgesehen, auf deren Rückseite ein Druckbild 31 und darauf folgend ein Schutzlack 33 vorgesehen ist. Auf der Vorderseite der Kartonlage 2 ist wiederum ein Druckbild 31, darauf folgend ein Schutzlack 33, dann ein Kleber 34 und die Zwischenfolie 4 angeordnet.
  • Bei der zweiten Variante ist auf der Rückseite der Kartonlage 2 ein Klebstoffschicht 34, darauf folgend eine Papierlage 35, auf dieser dann ein Druckbild 31 und ein Schutzlack 33 vorgesehen. Die Vorderseite der Kartonlage 2 ist wie im vorangehenden Beispiel aufgebaut.
  • Andere Aufbauten sind denkbar.
  • Zum Öffnen der Verpackung 1 kann zunächst eine erste Grifflasche 7 in der Oberfolie 3 vorgesehen sein.
  • Zudem ist im Kartonzuschnitt 2 eine zweite Grifflasche 8 durch Ritzungen, Prägungen, Rillungen oder dergleichen definiert, mit der nach Abziehen der Oberfolie 3 die Zwischenfolie 4 vom Kartonzuschnitt 2 getrennt werden kann.
  • Diese Grifflasche 8 ist dabei durch gerade, gebogene, geknickte, gewellte oder gezackte Linien 9 hinsichtlich der sich ergebenden Knicklinie 10 von der Kartonfläche abgegrenzt. Zusätzliche, zu diesen Linien 9 im Winkel verlaufende Ritzungen, Kerben oder Schnitte 11 kann die Stabilität der Grifflasche 8 im unbenutzen Zustand beeinflusst und verbessert werden.
  • Es hat sich als zweckdienlich erwiesen, wenn die Knicklinie 10 der Grifflasche 8 gebogen, geknickt, gewellt oder gezackt ausgeführt ist, da bereits bei einem geringen Knickwinkel der Grifflasche 8 der Kartonzuschnitt 2 an dieser Stelle aufreisst und so das Abziehen der jeweiligen Folie 4 erleichtert wird. Dies geschieht durch den Lagenversatz der resultierenden Knicklinien 10 in einer Ebene. Es wird verhindert, daß der Kartonzuschnitt unerwünscht einreisst und zu viel Kartonmaterial an der Kunststofffolie verbleibt.
  • Ist die Rückseitenfolie 6 ebenfalls als trennbare Schicht ausgebildet, so kann eine weitere, nicht dargestellte Grifflasche vorgesehen werden, die genauso ausgebildet ist, wie die Grifflasche 8.
  • Es ist auch denkbar, daß durch entsprechende Ausgestaltung der Zwischenfolie 4 eine im Karton angeordnete Grifflasche auch für die Oberfolie 3 vorgesehen sein kann. Hier muss dann eine entsprechende Schwächung oder Unterbrechung in der Zwischenfolie 4 vorgesehen sein, die ein Herauslösen dieser Grifflasche ermöglicht, ohne dass die Zwischenfolie 4 vom Kartonzuschnitt 2 getrennt wird.
  • Für alle Grifflaschen, insbesondere aber für die Grifflasche 7, die als Peel-Lasche für die Oberfolie 3 vorgesehen ist, können Hochprägungen vorgesehen sein, die ein leichteres Ergreifen der Grifflaschen ermöglichen.
  • Die Grifflaschen können jeweils am Rand der Verpackung, wie besonders bei der Grifflasche 8 dargestellt, oder aber auch geschützt innerhalb des Zuschnittes angeordnet sein, wie dies in 7 mit Grifflasche 8a dargestellt ist. Diese ist von einem Rand 12 umgeben, wodurch ein noch größerer Schutz vor ungewollten Beschädigungen, vor allem während dem Transport und der Lagerung besteht.
  • Vorzugsweise sind die Grifflaschen jeweils im Bereich einer Ecke der Verpackung 1 angeordnet, sofern der Zuschnitt 2 Ecken aufweist. Dort ist ein besonders leichtes Ergreifen möglich.
  • Der Kartonzuschnitt 2 kann selbst auch mehrlagig ausgeführt sein. So ist es denkbar, daß zumindest eine Kaschierung aus zwei Lagen vorgesehen ist, wobei sich die Materialien der Lagen voneinander unterscheiden können. So ist es denkbar, daß auf der Vorder- und/oder Rückseite ein Fein-Karton oder ein Papier eingesetzt wird, die besonders gut bedruckbar sind. Gerne werden hier weiße oder leicht getönte Papiere oder Fein-Kartone eingesetzt.
  • Diese Fein-Kartone oder Papiere lassen sich besonders gut bedrucken, wodurch ein hochwertiges Erscheinungsbild erzielt wird.
  • Es ist denkbar, daß zumindest ein Teil des Kartonzuschnitts aus Primärfaser-Karton bzw. Papier und/oder zumindest ein Teil des Kartonzuschnitts aus Sekundärfaser-Karton besteht.
  • Eine Kreuzkaschierung hinsichtlich des Faserlaufes ist denkbar. Durch eine solche Kreuzkaschierung wird der Kartonzuschnitt 2 stabiler und neigt weniger zu Durchbiegungen und Wellungen. Eine solche Kreuzkaschierung ist in 4 dargestellt. Der Kartonzuschnitt ist aus einer ersten Kartonlage 21 und einer zweiten Kartonlage 22 aufgebaut. Die beiden Lagen sind über eine kLebstoffschicht 34 miteinander verbunden. Der jeweilige Faserlauf ist durch die Richtungspfeile angegeben.
  • Auch die Folien und/oder Beschichtungen und/oder Imprägnierungen können aus verschiedenen ein- oder mehrlagigen Materialien bestehen.
  • So ist die Verwendung von PE, PP, PA, PET, EVOH, PVOH und dergleichen auch in Mischungen und Blends denkbar.
  • Insbesondere die Oberfolie 3 kann mit Peel- und/oder Wiederverschlußeigenschaften zur Zwischenfolie 4 bzw. dem Kartonzuschnitt 2 hin versehen sein.
  • Hierzu ist der Einsatz von PSA (Pressure senstitive adhesive) denkbar, wie es oftmals zur Erzielung von Wiederverschlußeigenschaften eingesetzt wird. Auch ein Widerverschluß durch Adhäsion ist denkbar.
  • Es ist denkbar und vorteilhaft, daß Barriereschichten vorgesehen sind, welche die Lagerstabilität der verpackten Ware erhöhen.
  • Es ist auch denkbar, daß ein Chip oder Tag 15, beispielsweise ein RFID Tag vorgesehen ist. Chip und Tag sind hierbei nicht einschränkend zu verstehen. Es sind beispielsweise auch NFC Lösungen denkbar.
  • Dieser kann beispielsweise auf dem Kartonzuschnitt 2 unter der Zwischenfolie 4 aufgedruckt oder in den Kartonzuschnitt 2 eingebracht sein. Hierzu kann der Tag 15 soweit in den Kartonzuschnitt 2 eingedrückt sein, daß dieser nicht mehr direkt erkannt werden kann.
  • Es ist auch denkbar, daß dieser zwischen den Kartonzuschnitt 2 und der Zwischenfolie 4 einlaminiert ist.
  • Auch andere Anordnungen, beispielsweise auf der Rückseite oder zwischen Oberfolie 3 und Zwischenfolie 4 sind denkbar.
  • Ebenfalls ist es denkbar, daß der Tag 15 nicht als eigenständiges Element vorliegt, sondern auf den Karton 2 oder eine Folie aufgedruckt ist.
  • Zweckdienlich ist es dabei, wenn der Tag 15 dabei von mindestens einer Folie oder Beschichtung abgedeckt ist, so daß dieser nicht auf einfache Art und Weise entfernt werden kann.
  • Ein solcher Chip oder Tag 15 lässt einerseits den Weg der Ware nachverfolgbar machen. Andererseits können darauf Informationen zur Ware gespeichert und bei Bedarf ausgelesen werden.
  • Eine weitere Anwendungsmöglichkeit ist ein Diebstahlschutz, wie er beispielsweise von Bekleidungsstücken im Einzelhandel bekannt ist. Ein solcher Diebstahlschutz muss zunächst „entwertet“ werden, bevor ein Kunde mit der Waren den Laden verlässt, da andernfalls Alarm ausgelöst wird.

Claims (17)

  1. Verpackung aus einem Zuschnitt aus Karton oder dergleichen und wenigstens einer darauf auf der Kartonvorderseite angeordneten Kunststofffolie, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Folie und Zuschnitt eine Ware eingebracht ist.
  2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie als Skinverpackung die Ware einhüllt.
  3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Ware und Karton eine weitere Kunststofffolie, eine Beschichtung, eine Imprägnierung, ein Lack oder eine Papierkaschierung vorgesehen ist.
  4. Verpackung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine Rückseitenbeschichtung, eine Rückseitenfolie, eine Imprägnierung, ein Lack und/oder eine Papierkaschierung auf der Kartonrückseite vorgesehen ist.
  5. Verpackung nach einem der vorangehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß auf einer oder beiden Kartonseiten und/oder auf einer der Kunststofffolien oder Beschichtungen ein Druckbild vorgesehen ist.
  6. Verpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Chip und/oder RFID Tag zwischen oder in den Kunststofflagen und/oder im Karton vorgesehen ist.
  7. Verpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt wenigstens eine Grifflasche aufweist, die, bei eckigen Zuschnitten an oder in einer Ecke angeordnet sein kann, wobei die Grifflasche in und/oder für den Karton, die Oberfolie, die Zwischenfolie und/oder die Rückseitenfolie vorgesehen ist.
  8. Verpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Grifflasche bzw. Grifflaschen am Rand des Zuschnitts oder innerhalb, vorzugsweise in der Nähe eines Randes des Zuschnitts angeordnet ist.
  9. Verpackung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Grifflaschen durch Ritz- und/oder Schnittlinien, Prägungen und/oder Rillungen definiert sind.
  10. Verpackung nach Anspruch 7, 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Grifflaschen eine gerade, gebogene, gewellte und/oder gezackte Kontur und/oder Abgrenzung zum restlichen Zuschnitt aufweisen.
  11. Verpackung nach Anspruch 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzliche Kerben, Ritzungen oder Schnitte zur Erhöhung der Stabilität und/oder des Peelverhaltens der Grifflasche vorgesehen sind.
  12. Verpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine Grifflasche zum Trennen der Skinfolie von der restlichen Verpackung vorgesehen ist.
  13. Verpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine Grifflasche vorgesehen ist, um die Zwischenfolie und/oder Rückseitenfolie vom Zuschnitt zu trennen.
  14. Verpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt aus gebleichten oder ungebleichten Primärfaser oder aus anderem Karton, insbesondere aus Sekundärfasern, hergestellt ist.
  15. Verpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kartonzuschnitt ein- oder mehrlagig ausgebildet ist, wobei eine Kaschierung mehrerer Lagen auch in unterschiedlichen Ausrichtungen vorgesehen sein kann.
  16. Verpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffolien und/oder Beschichtungen ein- oder mehrlagig ausgebildet sind und PE, PP, PA, PET, EVOH oder dergleichen enthalten können und/oder als Peel-Oberfläche oder Wiederverschlußoberfläche ausgebildet sein können..
  17. Verpackung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß eine oder mehrere Barriereschichten vorgesehen sind.
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