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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Eckverbinder zur Verbindung von Abstandhalterrohren zur Herstellung von Abstandhalterrahmen einer Isolierverglasung, insbesondere einer Brandschutzverglasung, sowie einen derartigen Abstandhalterrahmen und eine Isolierverglasung, insbesondere eine Brandschutzverglasung, mit einem derartigen Abstandhalterrahmen.
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Eine herkömmliche Isolierverglasung weist zumindest zwei parallel und voneinander beabstandet angeordnete Glasscheiben auf, zwischen denen ein Scheibenzwischenraum definierter Breite vorgesehen ist. Um diesen vordefinierten Scheibenzwischenraum dauerhaft zu gewährleisten, ist zwischen den beiden Glasscheiben ein umlaufender, geschlossener Abstandhalterrahmen vorgesehen, der die beiden Glasscheiben im Bereich ihrer Scheibenaußenkanten miteinander verbindet. Der Abstandhalterrahmen besteht dabei aus einem dünnwandigen Abstandhalterrohr mit im Wesentlichen flach rechteckigem Querschnitt.
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Derartige Abstandhalterrohre bestehen aus Metall, insbesondere Edelstahl oder Aluminium, oder aus Kunststoff. Da Kunststoff nicht vollständig diffusionsdicht ist, ist es bekannt, die Rückseiten der Abstandhalterrohre mit einer metallischen Folie abzudecken. Die Folie wirkt als Diffusionssperre für Gasverlust nach außen durch die Sekundärdichtstoffebene sowie als Dampfsperre von außen nach innen.
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Die Abstandhalterrohre aus Metall können zur Bildung des Abstandhalterrahmens entsprechend umgebogen werden. Die Abstandhalterrohre aus Kunststoff sind in der Regel nicht biegbar und werden mittels Eckverbindern zu einem geschlossenen Abstandhalterrahmen verbunden.
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Nachteilig an den Abstandhalterrohren aus Metall ist, dass sich aufgrund der guten Wärmeleitfähigkeit von Metall der Bereich der Scheibenaußenkanten bzw. der Scheibenrandbereich bei niedrigen Außentemperaturen stark abkühlt. Dadurch geht wertvolle Energie verloren. Sinkt die Temperatur in diesem Bereich zudem bis unter den Taupunkt, bildet sich Kondensat, das insbesondere bei Holzfenstern die Rahmenkonstruktion schädigen kann.
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Um diese Effekte zu verringern werden ca. seit Mitte der 1990er Jahre und insbesondere im Zuge der Energiesparverordnung (EnEV), die im Jahr 2002 in Kraft trat, mehr und mehr Abstandshalterrohre aus Materialien verwendet, die eine deutlich geringere Wärmeleitfähigkeit aufweisen. In diesem Zusammenhang wurde der Begriff „Warme Kante“ geprägt. Dieser Begriff wird für den Bereich einer Isolierverglasung verwendet, in dem die Scheibenaußenkanten durch die Abstandhalterrohre miteinander verbunden sind, wobei die Abstandhalterrohre aus einem Material mit geringer Wärmeleitfähigkeit, insbesondere aus Kunststoff, bestehen.
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Brandschutzverglasungen bzw. Brandschutzverbundscheiben werden bekanntermaßen als transparenter Brandschutz in Gebäuden, beispielsweise als Türen, Fenster, Trennwände oder ähnliches, eingesetzt. Im Vergleich zu herkömmlichen Isolierverglasungen weisen Brandschutzverglasungen in dem Innenraum bzw. Spalt zwischen den beiden Scheiben ein durchsichtiges Brandschutzmittel, beispielsweise ein Brandschutzgel, auf, das bei den bei einem Brand auftretenden Temperaturen von üblicherweise mehr als 100°C aufschäumt. Die Brandschutzverglasung wirkt im Falle eines Brandes vorzugsweise wärmeisolierend. Um eine ausreichende Kühlung auch des Randverbundes im Brandfall zu gewährleisten, sind die Abstandhalterrohre vorzugsweise als C-Profil ausgebildet und zum Scheibeninnenraum hin offen. Dadurch sind auch die Abstandhalterrohre mit dem Brandschutzmittel befüllt und können somit eine effektive Randverbunds- und Profilkühlung gewährleisten.
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Brandschutzverglasungen sind in der DIN EN 13501-1:2010-01 genormt.
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Um eine Befüllung des Spaltes mit dem Brandschutzmittel in einfacher Art und Weise sicherzustellen, ist der Spalt von dem Abstandhalterrahmen umgeben. Der Abstandhalterrahmen bildet somit eine äußere Ummantelung. Dadurch ist es möglich, das Brandschutzmittel bei ausreichend hoher Fließfähigkeit nach dem Verbinden der beiden Glasscheiben miteinander in den Spalt einzufüllen. Die äußere Ummantelung dient dabei dem Zweck, ein Auslaufen des Brandschutzmittels während des Füllungsvorgangs der Brandschutzverglasung zu verhindern. Beim Befüllen muss darauf geachtet werden, dass keine Gasblasen eingeschlossen werden.
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Somit müssen auch die Eckverbinder einerseits eine blasenfreie Befüllung des Scheibenzwischenraums und andererseits eine brandschutzmitteldichte Verbindung der Abstandhalterrohre miteinander gewährleisten.
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Bei der Montage der Isolierverglasungen wird zudem üblicherweise auf die äußeren Seitenflächen der Abstandhalterrohre eine Primärdichtung, vorzugsweise aus Butyl, aufgebracht und anschließend die beiden Glasscheiben an die Seitenflächen angedrückt. Dabei wirken hohe Kräfte. Insbesondere die Druckstabilität an den Eckverbindungsstellen ist dabei besonders wichtig. Diese exponierte Stelle wird beim Butylieren doppelt benetzt und ist in der Gasfüllpresse am sensibelsten.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist somit die Bereitstellung eines Eckverbinders zur Verbindung von Abstandhalterrohren zur Herstellung von Abstandhalterrahmen einer Isolierverglasung, insbesondere einer Brandschutzverglasung, der den oben angegebenen Anforderungen gerecht wird.
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Weitere Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung eines derartigen Abstandshalterrahmens sowie einer Isolierverglasung, insbesondere einer Brandschutzverglasung gemäß DIN EN 13501-1:2010-01, mit einem derartigen Abstandhalterrahmen.
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Diese Aufgaben werden durch einen Eckverbinder mit den Merkmalen von Anspruch 1, einen Abstandhalterrahmen mit den Merkmalen von Anspruch 16 sowie eine Isolierverglasung mit den Merkmalen von Anspruch 26 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den sich jeweils anschließenden Unteransprüchen gekennzeichnet.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer Zeichnung beispielhaft näher erläutert. Es zeigen:
- 1: Eine perspektivische Querschnittsansicht eines Ausschnitts der erfindungsgemäßen Isolierverglasung im Randbereich ohne Eckverbinder
- 2: Eine perspektivische, scheibeninnenraumseitige Ansicht eines Ausschnitts der erfindungsgemäßen Isolierverglasung mit einer Glasscheibe
- 3: Eine stirnseitige Ansicht eines Abstandhalterrohres
- 4: Eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Eckverbinders ohne Öffnung
- 5: Eine weitere perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Eckverbinders mit Öffnung
- 6: Eine schenkelseitige Ansicht des erfindungsgemäßen Eckverbinders ohne Öffnung
- 7: Eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Eckverbinders
- 8: Eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Eckverbinders mit Öffnung gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung
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Die erfindungsgemäße Isolierverglasung 1 (1, 2) weist zumindest zwei voneinander beanstandete Glasscheiben 2, einen dazwischen angeordneten Abstandhalterrahmen 3, eine Primärdichtung 4 sowie eine Randabdichtung (Sekundärdichtung) 5 auf.
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Die beiden Glasscheiben 2 weisen jeweils zwei Scheibenoberflächen 2a sowie eine umlaufende Scheibenaußenkante 2b auf. Die Glasscheiben 2 können je nach Anwendungsbereich aus mineralischem Silikat-Glas oder auch aus Kunststoff bestehen. Im Falle einer Brandschutzverglasung bestehen die Glasscheiben aus mineralischem Glas.
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Zwischen den beiden Glasscheiben 2 ist ein Scheibenzwischenraum bzw. Scheibeninnenraum bzw. Spalt 6 vorhanden. Um diesen vordefinierten Scheibeninnenraum 6 dauerhaft zu gewährleisten, ist zwischen den beiden Glasscheiben 2 der umlaufende, geschlossene Abstandhalterrahmen 3 vorgesehen. Der Abstandhalterrahmen 3 verbindet die beiden Glasscheiben 2 im Scheibenrandbereich bzw. im Bereich ihrer Scheibenaußenkanten 2b miteinander.
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Der Abstandhalterrahmen 3 besteht dabei aus mehreren Abstandhalterrohren 7, die mittels erfindungsgemäßen Eckverbindern 8 in Form von Eckwinkeln jeweils zur Ausbildung der Ecken des Abstandhalterrahmens 3 paarweise miteinander verbunden sind.
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Der Abstandhalterrahmen 3 kann ist dabei insbesondere quaderförmig. Er kann aber trapezförmig sein oder rund oder eine andere Form aufweisen.
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Ein Abstandhalterrohr 7 weist dabei jeweils eine Rohrwandung 9 mit einer Rohrwandungsaußenfläche und einer Rohrwandungsinnenfläche und einer Rohrwandungsstirnfläche 9a auf. Zudem weist das Abstandhalterrohr 7 eine Rohrlängsrichtung 7a, eine dazu senkrechte Rohrbreitenrichtung 7b und eine zur Rohrlängsrichtung 7a und zur Rohrbreitenrichtung 7b senkrechte Rohrhöhenrichtung 7c auf.
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Die Rohrwandung 9 weist eine, vorzugsweise ebenflächige, Bodenwandung 10, eine dieser gegenüberliegende und zweckmäßigerweise zu dieser parallele, Deckenwandung 11 und zwei, vorzugsweise ebenflächige, Seitenwandungen 12 auf. Die Bodenwandung 10 und die Deckenwandung 11 sind vorzugsweise senkrecht zur Rohrhöhenrichtung 7c. Die beiden Seitenwandungen 12 sind vorzugsweise senkrecht zur Bodenwandung 10 und der Deckenwandung 11 bzw. senkrecht zur Rohrbreitenrichtung 7b angeordnet. Zweckmäßigerweise ist zudem zwischen jeweils einer Seitenwandung 12 und der Bodenwandung 10 eine Übergangswandung 13 vorgesehen. Die Seitenwandungen 12 und die Deckenwandung 11 gehen vorzugsweise jeweils direkt ineinander über. Des Weiteren sind die aneinander angrenzenden Wandungen 10;11;12;13 jeweils abgewinkelt zueinander angeordnet und gehen jeweils über eine Knickkante bzw. Eckkante ineinander über. Die beiden Übergangswandungen 13 sind dabei vorzugsweise als Art Fase ausgebildet, das heißt der Eckbereich zwischen jeweils einer Seitenwandung 12 und der Bodenwandung 10 wird durch die Übergangswandungen 13 abgeflacht.
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Die Bodenwandung 10 weist eine Bodenwandungsaußenfläche 10a und eine Bodenwandungsinnenfläche 10b auf. Die beiden Seitenwandungen 12 weisen jeweils eine Seitenwandungsaußenfläche 12a und eine Seitenwandungsinnenfläche 12b auf. Und die Deckenwandung 11 weist eine Deckenwandungsau ßenfläche 11a und eine Deckenwandungsinnenfläche 11b auf.
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Die Deckenwandung 11 ist zudem in Rohrlängsrichtung 7a gesehen geschlitzt ausgebildet. Sie weist somit zwei voneinander in Rohrbreitenrichtung 7b beabstandete Schenkelwandungen 30 auf. Zwischen den beiden Schenkelwandungen 30 ist ein sich parallel zur Rohrlängsrichtung 7a erstreckender Längsschlitz 31 vorhanden. Die Schenkelwandungen 30 sind durch den Schlitz 31 voneinander beabstandet.
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Die Schenkelwandungen 30 stehen zudem innenseitig von der jeweiligen Seitenwandung 12 ab und weisen aufeinander zu. Die beiden Schenkelwandungen 30 weisen somit ein angebundenes Wandungsende und ein freies Wandungsende auf. Am freien Wandungsende weisen die beiden Schenkelwandungen 30 jeweils eine Schenkelwandungsstirnfläche 30a auf. Die Schenkelwandungsstirnflächen 30a sind jeweils vorzugsweise senkrecht zur Rohrbreitenrichtung 7b. Zudem bilden die Schenkelwandungsstirnflächen 30a Schlitzkanten 31a des Schlitzes 31.
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Das Abstandhalterrohr 7 ist also längsgeschlitzt ausgebildet. Dadurch weist das Abstandhalterrohr 7 einen C-förmigen Querschnitt auf. Bzw. es ist somit als C-Profil ausgebildet.
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Vorzugsweise besteht die Rohrwandung 9 des Abstandhalterrohres 7 aus Kunststoff, bevorzugt aus glasfaserverstärktem Kunststoff, insbesondere aus, bevorzugt glasfaserverstärktem, Styrol/Acrylnitril (SAN). Der glasfaserverstärkte Kunststoff weist vorzugsweise einen Glasfaseranteil von 5 bis 85 Gew.-%, bevorzugt 25 bis 45 Gew.-%, auf.
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Des Weiteren weist die Rohrwandung 9 des Abstandhalterrohres 7 vorzugsweise eine Wandstärke von 0,5 bis 1,5 mm, bevorzugt 0,8 bis 1,1 mm auf.
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Außerdem weist das Abstandhalterrohr 7 vorzugsweise eine Dampfsperrfolie 29 auf. Bei der Dampfsperrfolie 29 handelt es sich vorzugsweise um eine Metallfolie oder eine metallisierte Verbundfolie aus Metall und Kunststoff, die auch mehrschichtig sein kann. Die Dampfsperrfolie 29 ist außenseitig auf der Bodenwandung 10, den beiden Übergangswandungen 13 und vorzugsweise zumindest bereichsweise auf den beiden Seitenwandungen 12 angeordnet.
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Die Eckverbinder 8 weisen jeweils einen ersten und einen zweiten Eckverbinderschenkel 14 auf. Die beiden Eckverbinderschenkel 14 sind rechtwinklig zueinander. Des Weiteren weisen die beiden Eckverbinderschenkel 14 jeweils ein dem anderen Eckverbinderschenkel 14 abgewandtes, freies Schenkelende 14a und ein angebundenes Schenkelende 14b auf. Die beiden Eckverbinderschenkel 14 sind im Bereich ihrer angebundenen Schenkelenden 14b in einem Eckbereich 15 miteinander verbunden.
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Die Eckverbinderschenkel 14 weisen jeweils eine, bevorzugt ebenflächige, Schenkelaußenfläche bzw. Schenkelbodenfläche bzw. Schenkelrückenfläche 16, zwei sich daran anschließende, bevorzugt ebenflächige, Schenkelübergangsflächen 17, zwei, bevorzugt ebenflächige, Schenkelseitenflächen 18 sowie erfindungsgemäß zwei, bevorzugt ebenflächige, Schenkelanlageflächen 19 und zwei, bevorzugt ebenflächige, Schenkelabstützflächen 20 auf.
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Des Weiteren weisen die Eckverbinderschenkel 14 jeweils eine, bevorzugt ebenflächige, Schenkelinnenfläche 21, eine schräge, bevorzugt ebenflächige, Schenkeleinführfläche 22 und eine, bevorzugt ebenflächige, Schenkelstirnfläche 23 auf.
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Die beiden Eckverbinderschenkel 14 weisen jeweils eine Schenkellängsrichtung 24a, eine dazu senkrechte Schenkelbreitenrichtung 24b und eine zur Schenkellängsrichtung 24a und zur Schenkelbreitenrichtung 24b senkrechte Schenkelhöhenrichtung 24c auf.
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Die beiden Schenkelrückenflächen 16 der beiden Eckverbinderschenkel 14 sind dabei zueinander senkrecht. Zudem sind sie jeweils senkrecht zur Schenkelhöhenrichtung 24c des jeweiligen Eckverbinderschenkels 14.
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Und die beiden Schenkelinnenflächen 21 der beiden Eckverbinderschenkel 14 sind ebenfalls zueinander senkrecht und jeweils senkrecht zur Schenkelhöhenrichtung 24c des jeweiligen Eckverbinderschenkels 14. Somit ist die Schenkelinnenfläche 21 eines Eckverbinderschenkels 14 parallel zu der Schenkelrückenfläche 16 des Eckverbinderschenkels 14. Zudem sind die beiden Schenkelinnenflächen 21 der beiden Eckverbinderschenkel 14 einander zugewandt.
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Die beiden Schenkelseitenflächen 18 sind senkrecht zu der Schenkelrückenfläche 16 bzw. der Schenkelinnenfläche 21 des Eckverbinderschenkels 14 und somit senkrecht zur Schenkelbreitenrichtung 24b des Eckverbinderschenkels 14.
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Die beiden Schenkelübergangsflächen 17 verbinden jeweils die Schenkelrückenfläche 16 mit einer der beiden Schenkelseitenflächen 18. Die beiden Schenkelübergangsflächen 17 sind analog zu den beiden Übergangswandungen 13 des Abstandhalterrohres 7 vorzugsweise als Art Fase ausgebildet, das heißt der Eckbereich zwischen jeweils einer Schenkelinnenfläche 21 und der Schenkelrückenfläche 16 wird durch die Schenkelübergangsflächen 17 abgeflacht. Zudem wird der Querschnitt des Eckverbinderschenkels 14 von der Schenkelrückenfläche 16 aus zu den Schenkelinnenflächen 21 hin erweitert.
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Die beiden Schenkelanlageflächen 19 sind vorzugsweise senkrecht zur Schenkelhöhenrichtung 24c des jeweiligen Eckverbinderschenkels 14. Sie sind somit vorzugsweise parallel zu der Schenkelinnenfläche 21 und der Schenkelrückenfläche 16 des jeweiligen Eckverbinderschenkels 14. Die beiden Schenkelanlageflächen 19 schließen sich zudem jeweils an eine der beiden Schenkelseitenflächen 18 an und stehen von dieser nach innen ab bzw. erstrecken sich von dieser nach innen weg.
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Die beiden Schenkelabstützflächen 20 sind vorzugsweise senkrecht zur Schenkelbreitenrichtung 24b des jeweiligen Eckverbinderschenkels 14. Sie sind somit vorzugsweise senkrecht zu den Schenkelanlageflächen 19. Die beiden Schenkelabstützflächen 20 schließen sich zudem jeweils an eine der beiden Schenkelanlageflächen 19 an und erstrecken sich zur Schenkelinnenfläche 21 hin und schließen sich an diese an.
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Die Außenkontur des Querschnitts des Eckverbinderschenkels 14 im Bereich der Schenkelinnenfläche 21 entspricht dabei vorzugsweise der Innenkontur des Querschnitts des Abstandhalterrohres 7. Darauf wird weiter unten näher eingegangen.
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Die Schenkelstirnfläche 23 ist am freien Schenkelende 14a des Eckverbinderschenkels 14 angeordnet. Sie ist vorzugsweise senkrecht zur Schenkellängsrichtung 24a.
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Die Schenkeleinführfläche 22 verbindet die Schenkelstirnfläche 23 mit der Schenkelinnenfläche 21. Sie schließt zudem mit der Schenkellängsrichtung 24a einen spitzen Winkel α ein und ist parallel zur Schenkelbreitenrichtung 24b.
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Der Eckbereich 15 ist im Vergleich zu den Eckverbinderschenkeln 14 vorzugsweise verdickt ausgebildet.
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Der Eckbereich 15 weist zwei umlaufende Anschlagflächen 25 auf. Die Anschlagflächen 25 sind jeweils an dem angebundenen Schenkelende 14b eines der beiden Eckverbinderschenkel 14 angeordnet. Zudem sind sie senkrecht zur Schenkellängsrichtung 24a des jeweiligen Eckverbinderschenkels 14. Die Anschlagflächen 25 laufen um den Eckverbinderschenkel 14 herum.
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Zwischen den beiden Anschlagflächen 25 ist eine schräge Verbindungsfläche 26 vorhanden. Die Verbindungsfläche 26 ist mittig zwischen den beiden Eckverbinderschenkeln 14 angeordnet und den Schenkelinnenflächen 21 zugewandt. Sie ist zudem parallel zur Schenkelbreitenrichtung 24b der beiden Eckverbinderschenkel 14 und schließt mit den beiden Schenkellängsrichtungen 24a jeweils einen Winkel β von 45° ein.
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Gegenüberliegend zur Verbindungsfläche 26 weist der Eckbereich 15 außenseitig eine Eckfläche 27 auf. Diese ist vorzugsweise parallel zur Verbindungsfläche 26.
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Zwei der Eckverbinder 8 eines Abstandhalterrahmens 3 einer Isolierverglasung 1 weisen vorzugsweise jeweils eine Öffnung 28 auf, die zum Einfüllen des Brandschutzmittels bzw. zum Entlüften beim Einfüllen dient. Die Öffnung 28 erstreckt sich von der Eckfläche 27 zur Verbindungsfläche 26 durch den Eckbereich 15 durch.
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Des Weiteren weist der Eckbereich 15 zwei sich in Schenkelbreitenrichtung 24b der beiden Eckverbinderschenkel 14 gegenüberliegende Verklebungsflächen 32 auf. Die Verklebungsflächen 32 sind senkrecht zur Schenkelbreitenrichtung 24b der beiden Eckverbinderschenkel 14.
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Zudem weist der Eckbereich 15 zwei Eckbereichbodenflächen 33 auf, die senkrecht zu den Verklebungsflächen 32 und zueinander senkrecht sind.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weisen die Eckverbinderschenkel 14 innenseitig jeweils eine Nut 34 auf. Die Nut 34 erstreckt sich in die Schenkelinnenfläche 21 hinein. Bzw. die Nut 34 erstreckt sich von der Schenkelinnenfläche 21 ausgehend nach innen in den jeweiligen Eckverbinderschenkel 14 hinein.
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Die Nut 34 erstreckt sich zudem vom freien Schenkelende 14a zum angebundenen Schenkelende 14b hin. Die Nut 34 weist somit vorzugsweise eine Längserstreckung parallel zur Schenkellängsrichtung 24a auf. Sie ist zudem vorzugsweise mittig in Bezug zur Schenkelbreitenrichtung 24b angeordnet. Zudem erstreckt sich die Nut 34 von der Schenkeleinführfläche 22 ausgehend bis zur Öffnung 28 hin und in diese hinein. Sie mündet somit sowohl in die Öffnung 28 als auch in die Schenkeleinführfläche 22.
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Vorzugsweise weist die Nut 34 zudem einen runden, vorzugsweise einen halbrunden, Querschnitt auf. Der Querschnitt ist senkrecht zur Schenkellängsrichtung 24a.
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Zudem erstreckt sich bei der weiteren Ausführungsform die Öffnung 28 von einer der beiden Eckbereichbodenflächen 33 aus durch den Eckbereich 15 durch, vorzugsweise senkrecht zu dieser. Die Öffnung erstreckt sich also nicht diagonal durch den Eckbereich 15 durch. Dies kann auch bei den anderen Ausführungsformen der Fall sein.
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Im Folgenden wird nun auf die Herstellung der erfindungsgemäßen Isolierverglasung 1 näher eingegangen:
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Zunächst wird aus den Abstandhalterrohren 7 und den Eckverbindern 8 ein Abstandhalterrahmen 3 hergestellt. Wie bereits erläutert, dienen die Eckverbinder 8 zur Verbindung der Abstandhalterrohre 7 zu dem Abstandhalterrahmen 3 und zur Ausbildung der Eckbereiche des Abstandhalterrahmens 3. Dazu wird jeweils ein Eckverbinderschenkel 14 in ein Abstandhalterrohr 7 eingesteckt. Der Eckverbinderschenkel 14 wird so weit eingesteckt, bis die Rohrwandungsstirnfläche 9a des Abstandhalterrohres 7 an der Anschlagfläche 25 des Eckbereichs 15 des Eckverbinders 8 anliegt. Die Eckbereiche 15 sind somit außerhalb des Abstandhalterrohres 7 angeordnet.
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Erfindungsgemäß liegen im zusammen gebauten Zustand die beiden Schenkelwandungsstirnflächen 30a bzw. die beiden Schlitzkanten 31a an den Schenkelabstützflächen 20 des Eckverbinderschenkels 14 an. Die Schenkelabstützflächen 20 stützen die Deckenwandung 11, insbesondere die beiden Schenkelwandungen 30, jeweils in Rohrbreitenrichtung 7b des Abstandhalterrohres 7 bzw. in Schenkelbreitenrichtung 24b ab.
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Zudem liegt die längsgeschlitzte Deckenwandung 11 mit ihrer Deckenwandungsinnenfläche 11b an den beiden Schenkelanlageflächen 19 an. Die beiden Schenkelanlageflächen 19 stützen somit die Deckenwandung 11, insbesondere die beiden Schenkelwandungen 30 jeweils in Rohrhöhenrichtung 7c des Abstandhalterrohres 7 bzw. in Schenkelhöhenrichtung 24c ab.
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Vorzugsweise liegen zudem die beiden Schenkelseitenflächen 18 des Eckverbinderschenkels 14 an den Seitenwandungsinnenflächen 12b des Abstandhalterrohres 7 an. Und bevorzugt liegt auch die Schenkelrückenfläche 16 des Eckverbinderschenkels 14 an der Bodenwandungsinnenfläche 10b des Abstandhalterrohres 7 an und/oder die beiden Schenkelübergangsflächen 17 des Eckverbinderschenkels 14 liegen innenseitig an den Übergangswandungen 13 des Abstandhalterrohres 7 an. Somit ist der Eckverbinderschenkel 14 vorzugsweise formschlüssig in dem Abstandhalterrohr 7 angeordnet.
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Nach der Montage des Abstandhalterrahmens 3 wird auf die Seitenwandungsaußenflächen 12a der Abstandhalterrohre 7 und auf die Verklebungsflächen 32 der Eckbereiche 15 die Primärdichtung 4, vorzugsweise aus Butyl, aufgebracht. Die Primärdichtung 4 besteht bekanntermaßen aus für Gas und Feuchtigkeit wenig durchlässigem Material. Danach werden die beiden Glasscheiben 2 an die Seitenwandungsaußenflächen 12a und die Verklebungsflächen 32 angedrückt.
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Die Deckenwandung 11 bzw. beiden Schenkelwandungen 30 sind im eingebauten Zustand der Abstandhalterrohre 7 in der Isolierverglasung 1 dann dem zwischen den beiden Scheiben 2 gebildeten Scheibeninnenraum 6 zugewandt angeordnet und die beiden Seitenwandungen 12 liegen an den Glasscheiben an 2 und sind mit diesen mittels der Primärdichtung 4 feuchtigkeits- und luftdicht verbunden. Die Bodenwandung 10 ist folglich dem Scheibeninnenraum 6 abgewandt.
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Auch die beiden Eckbereichbodenflächen 33 und die Eckfläche 27 sind dem Scheibeninnenraum 6 abgewandt. Die Verbindungsfläche 26 ist dem Scheibeninnenraum 6 zugewandt.
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Beim Anpressen der Glasscheiben 2 an die Seitenwandungen 12 und auch im zusammengebauten Zustand wirken dabei hohe Kräfte. Da aber erfindungsgemäß die beiden Schenkelwandungsstirnflächen 30a bzw. die beiden Schlitzkanten 31a der Abstandhalterrohre 7 an den Schenkelabstützflächen 20 des Eckverbinderschenkels 14 anliegen, weist der Abstandhalterrahmen 3 eine hohe Druckstabilität an den Eckverbindungsstellen auf. Denn die Druckkräfte, welche von den Glasscheiben 2 auf die Seitenwandungen 12 der Abstandhalterrohre 7 aufgebracht werden, werden von den Eckverbinderschenkeln 14 aufgenommen. Eine Verformung der Abstandhalterrohre 7 wird somit vermieden.
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Im Anschluss an das Verbinden der Glasscheiben 2 mit dem Abstandhalterrahmen 3 wird der Scheibeninnenraum 6 mit dem fließfähigen Brandschutzmittel befüllt. Vorzugsweise handelt es sich um ein Brandschutzgel oder ein artverwandtes Mittel mit gleicher Wirkungsweise.
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Das Brandschutzmittel bildet im Brandfall eine hochwirksame Dämmung, die den Durchgang von Wärmestrahlung und damit die Entzündung von brennbaren Materialien auf der feuerabgewandten Seite verhindert. Vorzugsweise handelt es sich bei dem Brandschutzmittel um ein intumeszentes und/oder endothermes Material.
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Die Eckbereiche 15 der Eckverbinder 8 bilden dabei Eckbereiche des Abstandhalterrahmens 3. Die Öffnungen 28 der Eckverbinder 8 verbinden somit den Scheibeninnenraum 6 mit der Umgebung. Nach dem Zusammenbau der Isolierverglasung 1 wird deshalb an die eine Öffnung 28 ein entsprechender Anschluss befestigt durch den das Brandschutzmittel in den Scheibeninnenraum 6 eingefüllt werden kann. Die zweite Öffnung 28 liegt der ersten Öffnung vorzugsweise diagonal gegenüber und oberhalb von dieser, sodass sie als Entlüftungsöffnung beim Befüllen dient, so dass keine Gasblasen eingeschlossen werden. Nach dem Befüllen werden die beiden Öffnungen 28 in an sich bekannter Weise mittels Stopfen (nicht dargestellt) verschlossen.
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Die schrägen Schenkeleinführflächen 22 sind der Deckenwandung 11 zugewandt angeordnet und erstrecken sich in einer Richtung von dem freien Schenkelende 14a zum angebundenen Schenkelende 14b hin gesehen von der Bodenwandung 10 zur Deckenwandung 11 hin. Dadurch sind sie für das Befüllen mit dem Brandschutzmittel sehr vorteilhaft, da sie eine optimale Verteilung des Brandschutzmittels auch in den Abstandhalterrohren 7 gewährleisten. Zudem bewirken die Schenkeleinführflächen 22, dass die bei der Befüllung entstandenen Blasen und Blasenkeime entlang der Schenkeleinführflächen 22 aufsteigen und somit über die obere Öffnung 28 abtransportiert werden können.
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Auch die Nuten bzw. Kanäle 34 sind für das Befüllen mit dem Brandschutzmittel sehr vorteilhaft, da die Strömung des Brandschutzmittels beruhigt wird. Sie erleichtern das verwirbelungsfreie Einfüllen des Brandschutzmittels, insbesondere aufgrund des größeren Querschnitts. Zudem erleichtern die Nuten bzw. Kanäle 34 den Abtransport der Blasenkeime bzw. Blasen zu der Austrittsöffnung 28 hin.
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Nach dem Befüllen mit dem Brandschutzmittel wird vorzugsweise noch die umlaufende Randabdichtung 5 aufgebracht. Die Randabdichtung 5 wird auf die dem Scheibeninnenraum 6 abgewandte Seite des Abstandhalterrahmens 3 aufgebracht und umgibt diesen somit außenseitig. Die Randabdichtung 5 ist somit um den Abstandhalterrahmen 3 herum an den Scheiben 2 befestigt.
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Die Randabdichtung 5 dient in an sich bekannter Weise dem Fördern der Unversehrtheit der Befestigung der Primärdichtung durch Minimieren der Spannung, die auf sie einwirkt, infolge äußerer Faktoren, wie beispielsweise Außentemperaturschwankungen, barometrischen Drucks oder Winddrucks. Vorzugsweise besteht die Randabdichtung 5 aus Polysulfid und/oder Polyurethan und Silikon und/oder Polystyrol.
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Wie bereits erläutert, gewährleisten die erfindungsgemäßen Eckverbinder 8 eine hervorragende Druckstabilität an den Eckverbindungsstellen des Abstandhalterrahmens 3. Die erfindungsgemäßen Eckverbinder 8 stützen den Innenkanal der Abstandhalterrohre 7 und verleihen gleichzeitig dem Abstandhalterrahmen 3 ausreichend Widerstand und Positioniergenauigkeit, um ein Standardpressverfahren zu überstehen.
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Des Weiteren können bei der Befüllung entstehende Gasblasen an den geneigten Schenkeleinführflächen 22 entlang hinauf aufsteigen und so abtransportiert werden. Außerdem werden durch die Schenkeleinführflächen 22 turbulente Strömungen und Verwirbelungen vermindert, wodurch die Entstehung von Blasenkeimen vermieden wird.
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Im Rahmen der Erfindung liegt es dabei selbstverständlich auch, dass die Isolierverglasung 1 mehr als zwei Glasscheiben 2 aufweist. Dabei ist jeweils zwischen zwei Glasscheiben 2 ein erfindungsgemäßer Abstandhalterrahmen 3 angeordnet.
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Des Weiteren liegt es im Rahmen der Erfindung, dass die beiden Eckverbinderschenkel 14 anders ausgebildet sind, z.B. keine durchgehend ebenflächige Schenkelrückenfläche 16 aufweisen, sondern diese gewellt und/oder gezackt ausgebildet ist. Es kommt erfindungsgemäß darauf an, dass die Eckverbinderschenkel 14 die beiden Schenkelabstützflächen 20 zur Abstützung der beiden Schlitzkanten 31a und vorzugsweise auch die beiden Schenkelanlageflächen 19 aufweisen.
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Zudem müssen die Schenkelabstützflächen 20 und die Schenkelanlageflächen 19 nicht unbedingt ebenflächig ausgebildet sein, auch wenn dies bevorzugt ist.
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Außerdem kann die erfindungsgemäße Isolierverglasung 1 auch als Lärmschutzverglasung bzw. Schallschutzverglasung oder Verglasung zum Abhörschutz oder verwendet werden. In diesem Fall ist der Scheibeninnenraum 6 vorzugsweise mit einem schalldämmenden Material, insbesondere einem schalldämmenden Gel befüllt.
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Zudem kann die erfindungsgemäße Isolierverglasung 1 auch als durchschusshemmende bzw. schusssichere Verglasung gemäß DIN EN 1063:2000-01 verwendet werden. In diesem Fall bestehen die Glasscheiben vorzugsweise aus Acrylat.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102012202134 A1 [0009]
- DE 102005018842 A1 [0009]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- DIN EN 13501-1:2010-01 [0008, 0014]
- DIN EN 1063:2000-01 [0077]