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Die Erfindung betrifft ein Dielenverlegesystem zum Befestigen von Dielen an einem Untergrund und ein Verfahren zum Befestigen von Dielen an einem Untergrund unter Verwendung eines solchen Dielenverlegesystems.
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Die Herstellung eines haltbaren und über die Jahre beständigen Dielenbodens im Aussenbereich ist sehr zeit- und damit kostenaufwändig, da optimalerweise zunächst der anstehende Mutterboden abgetragen und entsprechend aufgekiest und gesandet werden muß, um die Vielzahl zu errichtender Punktfundamente aufeinander ausrichten und einnivellieren zu können, die dann ihrerseits zueinander parallel Unterkonstruktionsprofile tragen, insbesondere in Form von Balken, Kanthölzern, Bohlen oder Latten, je nach gewählter Dicke. Demgegenüber führt das oftmals vorkommende Verlegen von Dielen unmittelbar auf oder knapp über dem Mutterboden aufgrund des Bodenkontaktes nicht zu befriedigenden Ergebnissen. Diese Dielenböden verziehen sich in kürzester Zeit und sind oftmals nach dem ersten oder spätestens zweiten Winter aufgrund von Spaltenbildung und Verwerfungen nicht mehr gefahrlos betretbar. Darüberhinaus verrotten derartige Konstruktionen auch schnell und müssen daher vor der Zeit erneuert werden.
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Selbst für die Verlegung von Dielen auf Balkonen sind entsprechende Unterkonstruktionen zu errichten. Das eigentliche Verlegen der Dielen, die anschließend die Oberfläche des Dielenbodens bilden, ist demgegenüber schnell und günstig. Es ist daher verständlich, dass derartige Unterkonstruktionen aufwendig in der Herstellung sind und den größten Teil der Kosten einer Terasse oder eines Aussenbereich-Dielenbodens verursachen.
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Unterkonstruktionsprofile und Dielen bestehen üblicherweise aus dem Werkstoff Holz und weisen daher über die Zeit Veränderungen in der Längsrichtung der Diele, bzw. des Unterkonstruktionsprofils auf, die sich über die jeweilige Länge summieren und ohne weiteres bis zu 3 mm/m betragen können. Um das Eindringen von Wasser in die Diele und damit deren Arbeiten zu erschweren, werden zur Befestigung üblicherweise an der Dielenunterseite angeordnete Dielenbeschläge verwendet, die die Dielen diese starr mit einer Unterkonstruktion verbinden. Für den Terassenbau werden dabei neben Vollholzdielen, insbesondere mit geriffelter Oberfläche, oftmals sogenannte Hohlkammerdielen verwendet, die zwei oder mehr in Längsrichtung verlaufende Kammern aufweisen und auch Klickdielen mit speziellen Klickverbindern. Oftmals werden auch Holzwerkstoffe wie WPC für Dielen verwendet.
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Die zu verlegenden Dielen werden dabei hinsichtlich Parallelität und Abstand an bereits verlegten Dielen orientiert, wobei sich zwischen den Dielen Fugen ausbilden, die je nach Material und der herrschenden Umweltbedingungen im Allgemeinen so gewählt sind, dass die Dielen im Zuge einer möglichen Ausdehnung nicht gegeneinander gepresst werden.
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Die Erfindung stellt sich daher die Aufgabe, ein verbessertes System zum Verlegen von Dielen anzugeben, das die Nachteile des Standes der Technik vermeidet. Die Erfindung stellt sich weiter die Aufgabe, ein Verfahren zur Verlegung von Dielen anzugeben.
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Die Vorrichtungsaufgabe wird gelöst durch ein Dielenverlegesystem zum Befestigen von Dielen an einem Untergrund, aufweisend a) wenigstens einen ersten Verbindungskörper aufweisend eine erste Verbindungseinrichtung zur Befestigung an einer Diele und eine zweite Verbindungseinrichtung zur Befestigung an einem zweiten Verbindungskörper, wobei der erste Verbindungskörper einen Distanzkörper aufweist und b) wenigstens einen zweiten Verbindungskörper aufweisend eine dritte Verbindungseinrichtung zur Verbindung mit einem Untergrund und wenigstens eine vierte Verbindungseinrichtung zur Verbindung mit einem Unterkonstruktionsprofil, wobei die vierte Verbindungseinrichtung als Umgriff mit einer Zentriereinrichtung ausgebildet ist, die eine Relativbewegung eines in ihr im Benutzungsfall aufgenommenen Unterkonstruktionsprofils zulassend ist.
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Mit großem Vorteil erlaubt die Kombination von derart ausgestalteten ersten und zweiten Verbindungskörpern die sichere und dennoch bewegliche Verbindung einer Diele mit einer Unterkostruktion, indem der zweite Verbindungskörper eine Relativbewegung einer ihn durchsetzenden Unterkonstruktionsdiele ermöglichend ist, so dass ein verwerfungsfreies Arbeiten der Dielen und Unterkonstruktionsprofile eines Dielenbodens aufgrund geänderter Umweltbedingungen ermöglicht ist. Die Profile können dabei mit Vorteil besonders in der jeweiligen Längsachse arbeiten. Mit großem Vorteil ist es so auch ermöglicht, die Dielen der Deck- oder Sichtschicht des Dielenbodens auch für die Unterkonstruktion zu verwenden, so dass nur eine einzige Dielensorte für den Aufbau eines solchen Dielenbodens im Aussenbereich erforderlich ist und mit Vorteil auf Profilhölzer für die Unterkonstruktion verzichtet werden kann.
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Hierbei ist die Verbindung von erstem und zweitem Verbindungskörper aneinander bevorzugt eine mittelbare, insbesondere eine, die über die Unterkonstruktionsprofile, bzw. Dielen der Unterkonstruktion hergestellt ist, derart, dass im Benutzungszustand die, die Deck- oder Sichtschicht bildenden, Dielen jeweils ein einem ersten Verbindungskörper befestigt sind und dieser seinerseits an einer weiteren, als Teil der Unterkonstruktion eingesetzten Diele befestigt ist, die ihrerseits von dem zweiten Verbindungskörper umgriffen und mit einer bestimmten Haltekraft gehaltert ist, wobei der zweite Verbindungskörper an einem Untergrund befestigt ist.
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Der erfindungsgemäße erste Verbindungskörper ermöglicht durch den Distanzkörper, der im Benutzungsfall in den Spalt zwischen zwei benachbarten Dielen der Deck- bzw. Sichtschicht ragend, bzw. diesen Spalt definierend ist, und der insbesondere lösbar ist, wie weiter unten noch erläutert wird, ein Verlegen der Dielen mit einheitlichem und gleichmäßigem Spaltmaß sowie eine zeitliche und ggf. auch räumliche Trennung von einzelnen Verlegeschritten im Zuge der Erstellung des Dielenbodens. So sind die Dielen mit dem ersten Verbindungskörper verbindbar, ohne dass sie bereits am Ort des späteren Dielenbodens befindlich sein müßten und ohne dass unmittelbar danach ein Schritt des Befestigens an einer Unterkonstruktion erfolgen müßte.
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Die als Umgriff ausgebildete vierte Verbindungseinrichtung ist die Haltekraft dabei bevorzugt in etwa senkrecht zu einer Längsachse eines aufgenommenen Profils einbringend, bzw. derart, dass sie in etwa senkrecht zur Öffnungsfläche des Umgriffs gerichtet ist. Die Haltekraft wird dabei erfindungsgemäß durch Material und/oder Form des Umgriffs aufgebracht, insbesondere im Rahmen seiner Elastizität und insbesondere mit Vorteil durch die Zentriereinrichtung des Umgriffs, so dass diese dann eine Doppelfunktion aufweist. Beispielsweise ist ein erfindungsgemäßer Umgriff, der in etwa u-förmig ausgebildet ist, so geformt, dass er mit Teilen seiner beiden, in Einbaulage vertikal verlaufenden Schenkeln die dann zwischen diesen angeordnete Diele bzw. Unterkonstruktionsprofil kontaktieren ist. Sei es wegen der einer entsprechend geschwungenen Formgebung dieser beiden Schenkel, sei es wegen einer entsprechend geformten Wölbung im ansonsten geraden Schenkel, sei es wegen einer entsprechend an dieser Stelle gewählten Materialstärke oder wegen einer dort angeordneten entsprechenden zusätzlichen Materialschicht, wie beispielsweise einer Gummilage. Unter Umgriff wird dabei insbesondere ein Verlauf der Verbindungseinrichtigung verstanden, der mindestens drei von vier Seiten des Unterkonstruktionsprofils mindestens teilweise überdeckend ist.
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Der erfindungsgemäße Umgriff weist eine Zentriereinrichtung auf, also eine Einrichtung, die die Diele der Unterkonstruktion in etwa mittig im Umgriff hält, so dass sich diese auch in ihrer Querrichtung verändern kann, indem sie gegen die Zentriereinrichtung und deren Zentrierkraft arbeitet. Mit Vorteil sind bevorzugt beide Kräfte durch die erfindungsgemäße Zentriereinrichtung aufbringbar, beispielsweise, in dem diese als gleichgeartete, elastische Materialblöcke am Umgriff ausgestaltet sind, oder als Federn jeglicher Art, die jeweils auf die zwischen ihnen befindliche Diele drückend sind. Diese insbesondere kraftschlüssige Zentriereinrichtung läßt die Diele der Unterkonstruktion beweglich zurück, die sich in ihrer Länge und in ihrer Breite verändern kann, weil die Befestigung der Diele am Untergrund über den Umgriff und nicht über die Diele selber erfolgt.
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Ein Umgriff ermöglicht mit Vorteil erstmalig die einfache Verwendbarkeit von Hohlkammerdielen als Unterkonstruktion, da diese ohne Materialbeschädigung gehaltert werden können. Sollten Hohlkammerdielen als Unterkonstruktionsprofile verwendet werden, so war bislang umständlich und aufwendig ein durchmessergrößeres Loch durch die obere Deckfläche und ein durchmesserkleineres Loch durch die untere Deckfläche zu bohren, da nur so der Schraubenkopf beim Anziehen nicht die obere Deckfläche durchbrechen konnte. Bei Vollholzdielen musste bislang neben der eigentlichen Bohrung auch eine Senkung vorgenommen werden, um den ansonsten störenden Schraubenkopf bündig zu versenken.
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In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Zentriereinrichtung gleichzeitig als Niederzugvorrichtung ausgebildet ist, insbesondere im Umgriff zwei oder mehr aufeinander zu weisende Stege aufweist. Dies hat den Vorteil, dass das Unterkonstruktionsprofil immer zentrisch im Umgriff angeordnet ist und daher auch beidseitig gleichweit zum Umgriff beabstandet ist, so dass die Diele sowohl in ihrer Längsachse als auch quer dazu in ihre Querachse arbeiten kann. Letzeres ist ermöglicht, da die Stege verformbar und nicht starr ausgebildet sind, so die Maßänderungen durch eine quellende oder schrumpfende Diele durch eine gleichgeartete und gleichgroße Gegenbewegung der Stege ausgeglichen wird. Hierdurch bleibt die Haltekraft gleich. Gleichzeitig führt die Niederzugfunktion dazu, dass sich der Dielenboden nicht in der Höhe werfen kann. Unter aufeinanderzuweisenden Stegen wird dabei erfindungsgemäß vor allem verstanden, dass sich die Längsachse der Stege unter einem Winkel ungleich 180° schneidend sind. Erfindungsgemäß wird unter einer Niederzugvorrichtung alles verstanden, was ein Aufwölben oder Entfernen einer Unterkonstruktionsdiele von einem Untergrund verhindert oder erschwert, also beispielsweise auch ein Steg, der über die in Einbaulage oben liegende Seite der Unterkonstruktionsdiele verlaufend ist. Ein solcher Steg ist dann sinnvoll, wenn der Umgriff das Unterkonstruktionsprofil an der Unterseite und den beiden vertikalen Schenkeln umgreift und daher durch die mindestens teilweise Überdeckung der Oberseite des Profils dessen Bewegung nach oben eingeschränkt wird. Diese Ausgestaltung des zweiten Verbindungskörpers ist erfindungsgemäß jedoch nachteilig gegenüber den anderen, da ein derart gestalteter Körper nicht von oben auf ein Unterkonstruktionsprofil aufdrückbar ist, sondern vielmehr auf dieses aufgeschoben werden muß.
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Mit Vorteil ist weiter vorgesehen, dass ein Steg als Stanz-Biege-Teile in einem aufstehenden Schenkel des Umgriffs eingebracht ist. Dies stellt eine kontruktiv einfache aber dennoch wirksame Zentrier- und Niederzugvorrichtung dar, da die Schenkel zum einen aufgrund ihrer Elastizität die Zentrierung und aufgrund ihrer Neigung die Niederzugfunktion ausüben können. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Umgriff, mindestens jedoch die Stege, aus Federstahl gebildet sind. Bei dieser Ausgestaltung sind sich die Längsachsen der Stege unter einem Winkel ungleich 180° schneidend und dabei auch den Verbindungsschenkel zwischen den beiden aufstehenden Schenkel schneidend.
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In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass sie mindestens eine Diele als Unterkonstruktionsprofil aufweist. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des zweiten Verbindungskörpers und dessen jeweils überspannte Weite erlaubt die Erfindung mit Vorteil die Verwendung von Dielen als Unterkonstruktionsprofilen, so dass nur eine einzige Profilsorte vorhanden sein muß. Erfindungsgemäß ist aber auch, wenn die überspannte Weite so ausgebildet ist, dass sie zu den bislang im Stand der Technik verwendenten Kanthölzern als Unterkonstruktionsprofil korrespondierend ist.
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In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Distanzkörper lösbar und insbesondere lösbar-verbindbar mit dem ersten Verbindungskörper ist. Eine solche Ausgestaltung erlaubt mit Vorteil die Entfernung des Distanzkörpers aus dem Spalt zwischen zwei Dielen, so dass auch die Deckschichtdielen in ihrer Querachse arbeiten können, da ihre Quell- bzw. Schrumpfbewegung nicht durch eine durch den Distanzkörper gebildete Bewegungsbegrenzung behindert wird. Die lösbare Verbindbarkeit bedingt gleichzeitig die Wiederverwendbarkeit eines Distanzkörpers, dieser kann daher vom ersten auf einen weiteren ersten Verbindungskörper gesteckt oder allgemeiner mit diesem verbunden werden, um in einer weiteren Fuge zwischen zwei Dielen als Distanzhalter eingestetzt zu werden. Diese Wiederverwertbarkeit reduziert das Gewicht des ersten Verbindungskörpers und vor allem dessen Raumbedarf, so dass er leichter und leichter verpackbar wird. Er weißt nun keine räumlich ausgreifende L-Form mehr auf sondern ist mit Vorteil als längliches, schmales und eher flaches Teil ausgebildet. Auf dieses ist im Benutzungsfall der Distanzkörper aufsteckbar, so dass sich die benötigte L-Form nur im Benutzungsfall ergibt, nicht jedoch bei Herstellung, Lagerung und Transport.
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In Ausgestaltung der Erfindung ist weiter vorgesehen, dass eine oder mehr der ersten bis vierten Verbindungseinrichtungen als Durchgangsbohrung ausgebildet sind. Dies stellt mit Vorteil konstruktiv einfache, leicht einsetzbare und materialschonenden Verbindungseinrichtungen dar, die im Benutzungsfall einfach durch Befestigungsmittel wie Schrauben oder Nägel durchsetzbar sind, wobei bereits werkseitig eine Senkung zum bündigen Abschluß von Schraubenköpfen vorgesehen sein kann.
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Weist das erfindungsgemäße Dielenverlegesystem einen dritten Verbindungskörper mit einer Auflage für eine Diele auf und eine zu dieser Auflage beabstandete fünfte Verbindungseinrichtung zum ersten Verbindungskörper, so wird mit großem Vorteil eine weitere Verbesserung der Bewegungstoleranz bei gleichzeitig ermöglichter, sehr geringer Aufbauhöhe der Vorrichtung erreicht. Die deckschichtbildende Diele liegt nach wie vor unmittelbar auf dem ersten Verbindungskörper auf und ist mittels der ersten, dazu beabstandeten, also weiter im Inneren des dritten Verbindungskörper befindlichen, fünften Verbindungseinrichtung mit diesem verbunden.
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Dieser Vorteil wird noch dadurch vergrößert, dass der erste und dritte Verbindungskörper im Benutzungsfall so zueinander angeordnet sind, dass eine Diele unmittelbar auf der Auflage aufliegend aber nur über den ersten Verbindungskörper mit dem dritten Verbindungskörper verbunden ausgebildet ist.
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In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die dritte Verbindungseinrichtung eine mit Spielpassung in einer Führung geführte Befestigungsfläche aufweist und/oder die Führung eine Zentriereinrichtung für die Befestigungsfläche aufweist, insbesondere in Form aufeinander abgestimmter und zusammenwirkender V-förmiger Bereiche an Führung und Befestigungsfläche. Diese bewegliche Befestigungsfläche ist erfindungsgemäß zur Verbindung mit dem ersten Verbindungskörper vorgesehen und durch das Spiel beweglich gehalten. Unter Spiel wird dabei ein sehr reichliches Spiel verstanden, also im Grunde eine lockere Halterung der Befestigungsfläche die deren Bewegungsmöglichkeit bei gleichzeitiger sicherer Halterung sicherstellt. Die Führung als Zentriereinrichtung für die Befestigungsfläche in Form aufeinander abgestimmter und zusammenwirkender V-förmiger Bereiche an Führung und Befestigungsfläche stellt sicher, dass es eine ausgerichtete Nullposition der ersten Verbindungskörper und der daran befestigten Dielen der Deckschicht gibt und diese daher fluchten. Gleichzeitig wird so eine weitere Beweglichkeit ermöglicht, aus der Nulllage heraus in den durch das Spiel geschaffenen Raum hinein
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Schließlich ist in Ausgestaltung der Erfindung noch vorgesehen, dass sie einen Fundamentkörper aufweist, insbesondere aufweisend eine mit Estrich füllbare flexible Hülle und vorzugsweise einen diese durchdringende Montagefläche. Ein solcher Fundamentkörper ermöglicht eine schnelle und einfache Errichtung des Fundamentes für die Unterkonstruktion, da er einfach mit beispielsweise Estrich füllbar und formbar ist, so dass das erforderliche Nivellieren durch einfaches Eindrücken und Formen der Hülle erfolgt.
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Die Verfahrensaufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zur Verlegung eines Dielenbodens im Aussenbereich, aufweisend die Schritte: a) Befestigen von Unterkonstruktionsprofilen mittels zweiter Verbindungskörper zur Erstellung einer Unterkonstruktion auf einem Untergrund, b) Verbinden von ersten Verbindungskörpern mit Dielen und c) Verbinden von ersten und zweiten Verbindungskörpern. Die ersten beiden genannten Schritte können erfindungsgemäß in jeder Reihenfolge und örtlich und zeitlich gänzlich unabhängig voneinander erfolgen. Der Untergrund kann erfindungsgemäß eine Betonplatte, Betonplatten, ein Estrichboden, Punkt- und Streifenfundamente oder jeder andere Untergrund sein, die Unterkonstruktionsprofile können Kanthölzer oder ähnliches genauso sein wie Dielen vom Typ der späteren Deckschichtdielen. Die entsprechenden Vorteile wurden bereits erläutert.
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Mit großem Vorteil erlaubt die Erfindung ein entkoppeltes und gleichzeitiges Bearbeiten unterschiedlicher Baustadien eines Dielenbodens im Aussenbereich.
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In Weiterbildung des Verfahrens ist vorgesehen, dass vor Schritt a) ein Schritt d) des Füllens und Verlegens der Fundamentkörper einschließlich der Befestiung der Montagefläche sowie Nivellieren im bearbeitbaren Zustand erfolgt. Die transportablen und einfachen Fundamentkörper der erfindungsgemäßen Vorrichtung erlauben mit Vorteil ein unaufwendiges Erstellen eines Untergrundes für den Dielenboden, wobei die Montagefläche vorzugsweise ein plattenähnliches Gebilde mit ebener Oberläche ist, auf dem die zweiten Verbindungskörper befestigt werden können und das seinerseits, beispielsweise durch Spitzen in den Estrich drückbar und so verankerbar sind.
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In Weiterbildung des Verfahrens ist vorgesehen, dass vor oder nach Schritt b) ein Schritt e) erfolgt, bei dritte Verbindungskörper mit den ersten Verbindungskörpern verbunden werden, so dass die Dielen jeweils auf dem jeweiligen dritten Verbindungskörper aufliegen und mit diesem nur über die ersten Verbindungskörper verbunden sind.
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Schließlich ist noch vorgsehen, dass als Unterkonstruktonsprofile Dielen verwendet werden.
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Die Erfindung wird nun anhand den Figuren eines Ausführungsbeispiels näher erläutert, wobei gleiche Teile mit denselben Bezugszeichen versehen sind. Die Figuren zeigen im Einzelnen:
- 1: eine perspektivische Ansicht einer Diele und eines zweiten Verbindungskörpers in erster Ausführungsform,
- 2: in zwei 2a und 2b eine skizzierte perspektivische und teilweise geschnittene Ansicht die Anordnung von Dielen und erstem Verbindungskörper sowie drittem Verbindungskörper,
- 3: einen schematischen Schnitt durch einen verlegten Dielenboden mit ersten und zweiten Verbindungskörpern, jeweils in erster Ausführungsform und
- 4: Skizzen weiterer Ausführungsformen des zweiten Verbindungskörpers.
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1 zeigt schematisch in perspektivischer Ansicht ein Unterkonstruktionsprofil 25, das hier als Diele 2, insbesondere als Hohlkammerdiele, ausgebildet ist, jedoch auch eine Vollholzdiele oder andere Diele oder auch ein Konstruktionsprofil sein könnte. Diese Diele 2 ist mittels eines zweiten Verbindungskörpers 7 mit einem Untergrund verbunden und zwar derart, dass die Diele 2 vom zweiten Verbindungskörper 7 nur über eine Kraft gehalten ist und sie sich daher ausdehnen und zusammenziehen, also arbeiten, kann. Diese kraftschlüssige Verbindung zwischen diesen beiden Teilen ist in ihrer Haltekraft so begrenzt ausgebildet, dass eine solche Bewegung ermöglicht, die Diele 2 jedoch sicher und lagestabil gehaltert ist.
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Der Untergrund 32 ist hier gebildet durch eine angedeutete flexible Hülle 23 eines Fundamentkörpers 22, die eine Montagefläche 24 bildend ist, auf der der zweite Verbindungskörper 7 mittels Schrauben 26 befestigbar ist. Die Schrauben 26 sind dabei die dritte Verbindungsvorrichtung 8 durchsetzend, die hier in einfachster Weise jeweils als Durchgangsbohrung ausgebildet sind. Erfindungsgemäß ist jedoch auch eine Befestigung des zweiten Verbindungskörpers 7 an einer anderen Art von Untergrund, beispielsweise einem Punkt- oder Linienfundament oder einer Betonplatte oder dergleichen. Die Montagefläche 24 kann erfindungsgemäß ein platten förmiger Körper mit einer ebenen Fläche sein, auf der wie dargestellt der zweite Verbindungskörper befestigt ist und der beispielsweise die Hülle 23 durchstoßende, in den Fundamentkörper 22 eindringende Fortsätze aufweisen kann, um sich mit diesen in ihm zu verankern. Zu erkennen ist, dass die Diele 2 hier als Hohlkörperdiele ausgebildet ist, die beschädigungsfrei befestigt ist.
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Der zweite Verbindungskörper 7 ist als ein in etwa U-förmiger Körper ausgebildet, der mit seinen beiden aufstehenden Schenkeln 14 und dem Verbindungsschenkel 27 einen Umgriff 10 für die Diele 2 bildet. Die beiden voneinander weg weisedenden Endschenkel 28 sind die dritte Verbindungseinrichtung 8 tragend. Durch ihre randständige Anordnung am zweiten Verbindungskörper 7 können sie problemlos an einem Untergrund 32 befestigt werden, ohne dass dies räumlich durch eine Diele 2 verhindert wäre. Zu erkennen ist weiterhin eine Zentriereinrichtung 11, die bei dieser Ausführungsform gleichzeitig als Niederzugvorrichtung 12 wirkend ist. Diese ist gebildet durch zwei Stege 13, 13', die jeweils als Stanz-Biege-Teil ausgebildet sind und deren Stegenden so aufeinander zuweisend sind, dass ihre gedachten Längsachsen jeweils den Verbindungsschenkel schneidend und einander unter einem Winkel schneidend sind. Die Verbiegung dieser Stege 13, 13' erzeugt eine Rückstell- und Zentrierkraft auf die Diele 2 und gleicht deren Längenänderungen in der Querachse aufgrund von Quellen oder Schrumpfen bei gleichzeitiger Zentrierung in Bezug auf den zweiten Verbindungskörper 7 aus. Diese Kraft wirkt in etwa orthogonal zur Längsachse der Diele 2 und hat daher nur eine sehr geringe Komponente in dieser Richtung, was mit Vorteil eine Längenänderung der Diele in Längsachse nicht behindert, so dass sich diese nicht wölbt und damit den Dielenboden eben hält. Gleichzeitig führt die Richtung der Stege zu einem Niederzug auf die Diele 2, die sich auch deswegen nur erschwert wölben kann. Mit großem Vorteil ist der zweite Verbindungskörper 7 aufgrund seiner nicht-formschlüssigen Halterung der Diele 2 vollständig auf dieser verschiebbar, kann daher an irgendeiner Stelle einfach auf die Diele 2 aufgedrückt werden und verankert sich selbsttätig mittels der beiden Stege 13, 13' kraftschlüssig und verschieblich an der Seitenwand der Diele 2 oder allgemeiner des Konstruktionsprofils. Dies erleichtert und vereinfacht die Montage deutlich, mehrere zweite Verbindungskörper 7 sind ohne weiteres an einer Stelle aufdrück- und anschließend an ihre gewünschte Endlage zur Verbindung mit einem Untergrund wie beispielsweise einem Fundamentkörper 22 verschiebbar.
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Durch die nur kraftschlüssige Halterung und die Ausstellung der Stegenden relativ zu den aufstehenden Schenkeln 14 ergeben durch die mögliche Verformung der Stege einen Raum, der der Diele 2 zur Verfügung steht, um arbeiten zu können. Dabei ist jederzeit sichergestellt, dass die Diele 2 zentriert ist.
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Der zweite Verbindungskörper 7 ist dabei bevorzugt aus einem Federstahl gebildet, um die nötige Zentrier- und Niederhaltekraft aufzubringen. Er ist im Vergleich zur axialen Länge einer Diele 2 sehr schmal ausgebildet, so dass mehrere Verbindungskörper 7 zur mittelbaren Befestigung einer Diele 2 an einem Untergrund benötigt werden. In der Weite des Verbindungsschenkels 7 ist dabei erfindungsgemäß passend zur Breite der Diele 2, bzw. eines Konstruktionsprofils gewählt, da die Erfindung sowohl mit Dielen 2 als auch mit Konstruktionsprofilen wie Balken, Latten oder dergleichen verwendbar ist. Die Diele 2 besteht erfindungsgemäß aus einem Holz, einem Holzwerkstoff, einem Holz-Kunststoff-Verbundwerkstoff, einem Naturfaser-Kunststoff-Verbundwerkstoff oder einem Gemisch daraus. Auf dieser Diele 2 der Unterkonstruktion ist dann im fertigen Zustand des Dielenbodens der erste Verbindungskörper 4 mit Diele 2 der Deck- und Trittschicht verbunden.
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2 zeigt in zwei 2a und 2b eine skizzierte perspektivische und teilweise geschnittene Ansicht die Anordnung von Dielen und erstem und dritten Verbindungskörper, wobei diese Anordnung erfindungsgemäß entweder auf dem Aufbau gemäß 1 aufbaut oder alternativ zur Befestigung an einem Untergrund geeignet ist, wenn auch in aufwendigerer Form.
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Zu erkennen sind drei, zueinander parallele Diele 2, die auf der Auflage 15 eines dritten Verbindungskörpers 16 aufliegend sind, wobei der erste Verbindungskörper 4 quer zur Längsrichtung der Dielen 2 verlaufend angeordnet und auf beiden Seiten unter der Diele 2 hervorragend ausgebildet ist. Der erste Verbindungskörper 4 wird dabei erfindungsgemäß mittels, die Durchgangsbohrungen als erste Verbindungseinrichtungen 5 durchsetzenden, Schrauben an den Dielen befestigt und zwar an deren, später zur Unterkonstruktion zeigenden Seite. Diese erste Verbindungseinrichtung 5 ist daher in 2a von der Diele 2 überdeckt und nicht sichtbar. Zu erkennen ist jedoch die zweite Verbindungseinrichtung 6, die als versenkte Durchgangsbohrung ausgebildet und im Befestigungsfall durch ein Befestigungsmittel wie eine Schraube durchsetzt ist. Während die Dielen 2 jeweils auf einer Auflage 15 des dritten Verbindungskörpers 16 aufliegend sind, ist der erste Verbindungskörper 4 auf einer Befestigungsfläche 18 angeordnet, befestigt und mit dieser beweglich. Diese Beweglichkeit resultiert aus einer, mit großem Spiel in einer Aufnahme 29 aufgenommenen Befestigungsfläche 18, wobei Aufnahme und Befestigungsfläche zusammen eine weitere Verbindungseinrichtung bildend sind. Die Befestigungsfläche 18 ist dabei mit einer gewissen Dicke und vor allem mit einem V-förmigen Bereich 20 ausgebildet, der seinerseits in einem komplementär geformten V-förmigen Bereich 20 des ersten Verbindungskörpers 4 aufgenommen ist und die zusammen eine zweite Zentriervorrichtung 19 bildend sind. Hierdurch ist die Befestigungsfläche 18 stets zentriert mit Ausweichmöglichkeiten zu den Seiten. Hierdurch kann sie den Bewegungen der über ihr angeordneten Diele 2 folgen, wenn sich diese unterschiedlichen Umgebungsbedingungen wie Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte anpasst und entsprechend arbeitet. Eine Befestigungsfläche 18 ist dabei so breit wie eine Diele 2 ausgebildet, so dass jede der drei abgebildeten Dielen 2 unabhängig auf einer eigenen Befestigungsfläche 18 angeordnet ist und sich daher unabhängig von den anderen bewegen kann.
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2b zeigt eine Schnittansicht dieser Ausführungsform. Der erste Verbindungskörper 4 ist seinerseits mit Schrauben an der Diele 2 befestigt und mit Schrauben an der Befestigungsfläche 18 des dritten Verbindungsprofils 16. Er weist hierzu Durchgangsbohrungen 30 als zweite Verbindungseinrichtungen 6 auf, wie sie im oberen Teilbild abgebildet sind. In der Darstellungsebene hinter der dargestellten Diele 2 ist ein lösbar am ersten Verbindungskörper 4 befestigten Distanzkörper 21 angeordnet, der unmittelbar an der Seitenwand der Diele 2 anliegend und in eine später gebildete Fuge zwischen zwei benachbarten Dielen ragend ist. Zu erkennen ist auch der flache Aufbau, der durch das zur Auflageebene 15 ins Innere des dritten Verbindungskörpers 16 zurückgesetzte Anordnen des ersten Verbindungskörpers 4 ermöglicht ist. Der dritte Verbindungskörper 16 ist hier als Strangpressprofil, bevorzugt als Aluminiumstrangpressprofil, ausgebildet und damit witterungsresisten. Er kann auf einer Diele gemäß 1 oder unmittelbar auf einem Untergrung angeordnet sein. Mit großem Vorteil entkoppelt die Erfindung mit diesem dritten Verbindungskörper auch die Dielenauflage von der Dielenbefestigung. Für letzteres ist der erste Verbindungskörper 4 zuständig, für ersters die Auflage 15 des dritten Verbindungsdkörpers 16, die hier als parallele Stege, insbesondere mit Gummierung 31 an ihrer zur Diele 2 weisenden Seite versehenen Stege, ausgebildet sind. Hierdurch muß auch nicht in jedem von Diele und dritten Verbindungskörper 16 gebildeten Knoten eine Befestigung vorgesehen sein, was die Aufbauzeit reduziert und auch die Materialkosten.
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Bei der in 2a dargestellten Situation ist der Distanzkörper bereits wieder aus den beiden Spaten zwischen den drei Dielen 2 entfernt worden, so dass diese Dielen 2 in die Spalte hinein arbeiten können.
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3 zeigt einen schematischen Schnitt durch einen verlegten Dielenboden mit ersten und zweiten Verbindungskörpern in jeweils bevorzugter Ausführungsform und Dielen als einzigem Profiltyp, wobei die Dielen 2 der Deckschicht quer zu ihrer Längsrichtung geschnitten dargestellt und hier als Hohlkammerdielen ausgebildet sind.
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Die Sichtfläche ist gebildet durch Hohlkammerdielen 2, beabstandet durch Fugen 32, in die hier während der Zeit der Montage ein Distanzkörper 21 hineinragend ist, der noch nicht entfernt wurde. Auf deren, zu einem zweiten Verbindungskörper 7 zeigenden Seite sind erste Verbindungskörper 4 angeschraubt, von denen einer den lösbar mit ihm verbundenen Distanzkörper 21 tragend ist. Detail A zeigt dies in Vergrößerung. Der erste Verbindungskörper 4 ragt unter der Diele 2 hervor und trägt in diesem Bereich einen lösbar mit ihm verbundenen und verbindbaren Distanzkörper 21, der nach Montage einer weiteren, dann links von ihm angeordneten, Diele 2 aus dem Spalt entfernt werden und damit Platz für Ausdehnungsbewegungen der Dielen 2 quer zu ihrer Längsrichtung schaffend sein wird. Links vom Distanzkörper 21 ist die zweite Vebindungseinrichtung des ersten Verbindungskörpers 4 angeordnet, hier eine versenkte Durchgangsbohrung, so dass von oben eine Schraube durch die Durchgangsbohrung in die Diele 2 der Unterkonstruktion schraubbar ist. Erfindungsgemäß sind auch solche Distanzkörer 21, die nur lösbar aber nicht wieder verbindbar sind und sogar solche, die im Spalt verbleibend sind. Die in 3 dargestellten zwei ersten Verbindungskörper 4 sind in einer Reihe angeordnet, koaxial zur Längsachse des Unterkonstruktionsprofils 2. Der zwischen diesen angedeutete, mittlere und dritte erste Verbindungskörper 4 ist demgegenüber auch koaxial zur Längsachse angeordnet, jedoch parallel zu den ersten beiden und zurückgesetzt, so dass es bei der Montage nicht zu einer Behinderung der ersten Verbindungskörper 4 untereinander kommt. Die Befestigung des ersten Verbindungskörpers 4 an der Diele 2 der Deckschicht erfolgt von deren späteren Unterseite her mittels einer ersten Verbindungseinrichtug, die hier ebenfalls als Durchgangsbohrung ausgebildet ist. Die unmittelbar auf der dargestellten Unterkonstruktionsdiele 2 befestigten ersten Verbindungskörper 4 sind mittelbar über diese an dem zweiten Verbindungkörper 7 befestigt, also relativ zu diesem beweglich. Zu erkennen ist ein Teil seiner Zentrier- und Niederzugvorrichtung 11, 12 nämlich ein Steg 13, der in dem aufstehenden Schenkel 14 als Stanz-Biegeteil eingebracht und damit auch Teil des Umgriffs 10 ist.
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Diese zweiten Verbindungskörper 7 sind von oben auf die Unterkonstruktionsdiele 2 aufgesteckt und an den späteren Befestigungsort verschoben, wo sie entweder an einem Fundamentkörper 22 oder unmittelbar auf einem Untergrund 32 angeordnet sind. Ist ein Fundamentkörper 22 vorhanden, so ist dieser ebenfalls auf einem Untergrund 32 angeordnet.
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Ändern die Dielen 2 der Sichtfläche ihre Länge, üben sie damit über die ersten Verbindungskörper 4 eine Kraft auf die hier baugleichen Dielen 2 der Unterkonstruktion aus, und zwar quer zu deren Längsachse. Aufgrund der elastischen Aufnahme im Umgriff und der durch die Zentriereinrichtung gewährleisteten gleichen Abständen zu dem jeweiligen aufstehenden Schenkel 14 kann sich diese Unterkonstruktionsdiele entsprechend in ihrer Querachse mitbewegen und so die Kraft ausgleichen, bzw. ohne Verwerfung des Dielenbodens ableiten. Sollten die Dielen 2 der Sichtfläche ihn ihrer Querachse arbeiten, so überträgt sich dies durch die ersten Verbindungskörper 4 auf die Längsachse der Dielen 2 der Unterkonstruktion, die eine entsprechende Bewegung quer zu den zweiten Verbindungskörpern 7 ausführen können, wiederum ohne Verwerfung des Dielenbodens.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung erlaubt daher mit großem Vorteil durch die zwei Bewegungsmöglichkeiten sowohl ein Arbeiten der Unterkonstruktion als auch des Dielenbodens, jeweils sowohl in Längs- als auch in Querrichtung, ohne dass es zu Verwerfungen oder Beschädigungen kommen könnte.
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4 zeigt skizzenhaft weitere Ausführungsformen des zweiten Verbindungskörpers 7, bei denen jeweils ein Umgriff 10 mit Zentriereinrichtung 11 vorhanden ist, wobei der Umgriff 10 auch nach oben offen ausgebildet sein kann und bei denen die Zentriereinrichtung 11 beispielsweise durch aufeinander zuweisende, zusätzliche Materialblöcke, eine geschwungene Formgebung der aufstehenden Schenkel oder durch eine Auswölbung des Schenkelmaterials gebildet sein, wobei der zweite Verbindungskörper auch bei diesen skizzierten Ausführungsformen aus einem entsprechend elastischen, witterungs- und allgemein alterungsbeständigen Kunststoff bestehen oder diesen aufweisen kann.
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Der Aufbau eines Dielenbodens, insbesondere im Aussenbereich, mit dem erfindungsgemäßen Dielenverlegesystem läuft nun vollständig so ab, dass die Dielen 2 mit den ersten Verbindungskörpern 4 verbunden werden und unabhängig davon eine Unterkonstruktion aus zweiten Verbindungskörpern 7 und Unterkonstruktionsprofilen, vorzugsweise ebenfalls Dielen 2, auf einem Untergrund 32 erstellt werden, wobei dieser Untergrund erfindungsgemäß durch Fundamentkörper 22, aufweisend eine flexible Hülle 23, und gefüllt mit beispielsweise Estrich gebildet, bzw. erstellt wird / ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Dielenverlegesystem
- 2
- Diele
- 3
- Fünfte Verbindungseinrichtung
- 4
- erster Verbindungskörper
- 5
- erste Verbindungseinrichtung
- 6
- zweite Verbindungseinrichtung
- 7
- zweiter Verbindungskörper
- 8
- dritte Verbindungseinrichtung
- 9
- vierte Verbindungseinrichtung
- 10
- Umgriff
- 11
- Zentriereinrichtung
- 12
- Niederzugvorrichtung
- 13
- Steg
- 14
- aufstehender Schenkel
- 15
- Auflage
- 16
- dritter Verbindungskörper
- 17
- Führung
- 18
- Befestigungsfläche
- 19
- Zentriereinrichtung
- 20
- V-förmiger Bereich
- 21
- Distanzkörper
- 22
- Fundamentkörper
- 23
- flexible Hülle
- 24
- Montagefläche
- 25
- Unterkonstruktionsprofil
- 26
- Schrauben
- 27
- Verbindungsschenkel
- 28
- Endschenkel
- 29
- Aufnahme
- 30
- Durchgangsbohrung
- 31
- Gummierung
- 32
- Untergrund