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DE102018104072A1 - Tragstangenbügel sowie Kopfstütze mit Tragstangenbügel - Google Patents

Tragstangenbügel sowie Kopfstütze mit Tragstangenbügel Download PDF

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DE102018104072A1
DE102018104072A1 DE102018104072.5A DE102018104072A DE102018104072A1 DE 102018104072 A1 DE102018104072 A1 DE 102018104072A1 DE 102018104072 A DE102018104072 A DE 102018104072A DE 102018104072 A1 DE102018104072 A1 DE 102018104072A1
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headrest
support bar
latch
traverse
locking
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DE102018104072.5A
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James Powell
Steve Almasian
Joe Cahill
Jim Beal
Rick Cassidy
Gerd Truckenbrodt
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Grammer AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft unter anderem einen Tragstangenbügel (12) mit zwei Stangenbereichen zur Lagerung an einem Fahrzeugsitz, mit einer die Stangenbereiche verbindende Traverse (15) zur schwenkbaren Lagerung eines Kopfanlageteils (11) einer Kopfstütze (10), und mit Verriegelungsmitteln einer Verriegelungsvorrichtung (17) zur Schwenkarretierung des Kopfanlageteils (11).Die Besonderheit besteht darin, dass die Traverse (15) aus Kunststoff oder einem Verbundwerkstoff hergestellt ist und Befestigungsbereiche zur Befestigung einer Tragstange (13a, 13b) aufweist oder einteilig mit Stangenbereichen verbunden ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft zunächst einen Tragstangenbügel. Der Tragstangenbügel umfasst zwei Tragstangen und eine die Stangen verbindenden Traverse. Die Traverse ist aus Kunststoff oder einem Verbundwerkstoff hergestellt und weist einen ersten Befestigungsbereich zur Befestigung an einer Tragstange und einen zweiten Befestigungsbereich zur Befestigung an einer anderen Tragstange auf.
  • Ein solcher Tragstangenbügel ist aus der DE 10 2010 061 308 A1 bekannt. Die Traverse ist aus Kunststoff geformt und umfasst Rasten, die Teil einer Verriegelungsvorrichtung sind. Ein Kopfanlageteil ist verschiebbar an den Tragstangen geführt. Ein Schieber ist zwischen einer Riegelposition und einer Löseposition bewegbar an dem Kopfanlageteil geführt. Eine Feder belastet den Schieber in eine Riegelposition, in welcher Zähne des Schiebers mit Rasten der Traverse zusammenwirken. Der Schieber ist von außen mittels eines Druckknopfes betätigbar.
  • Es war Aufgabe der Erfindung einen Tragstangenbügel zu schaffen, welcher zusätzliche Merkmale, insbesondere die Möglichkeit der schwenkbaren Lagerung eines Kopfanlageteils ermöglicht.
  • Die Aufgabe wurde gelöst durch einen Tragstangenbügel mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Der Tragstangenbügel umfasst zwei Tragstangen und eine die Tragstangen verbindende Traverse. Die Traverse ist aus Kunststoff oder einem Verbundwerkstoff hergestellt. Z.B. kann die Traverse aus einem Kunststoff mit wenigstens einem weiteren Bestandteil hergestellt sein, z.B. aus einem glasfaserverstärktem Kunststoff.
  • Die Traverse weist z.B. wenigstens einen Befestigungsbereich zur Befestigung einer Tragstange auf. Z.B. weist die Traverse einen ersten Befestigungsbereich zur Befestigung einer ersten Tragstange und einen zweiten Befestigungsbereich zur Befestigung an einer zweiten Tragstange auf. Der Befestigungsbereich ist z.B. als Aufnahmesitz ausgebildet. Der Aufnahmesitz kann z.B. als zu dem Tragstangenende komplementäre Aussparung in der Traverse geformt sein. Die Tragstangenenden können dann zur Montage einfach in die Aussparungen eingesteckt werden.
  • Gemäß einer Alternative können die Tragstangen und die Traverse auch einteilig aus Kunststoff oder einem Verbundwerkstoff geformt sein.
  • Aufgrund der Ausbildung der Traverse aus Kunststoff oder einem Verbundwerkstoff, wird eine Gewichtsreduzierung des Tragstangenbügels erreicht. Darüber hinaus können diverse Funktionsflächen an der Traverse angeformt werden. Diese sind relativ frei gestaltbar.
  • Eine Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass an der Traverse Gleitflächen zur schwenkbaren Gleitlagerung eines Kopfanlageteils angeformt sind. Solche Gleitflächen können unmittelbar zur schwenkbaren Lagerung eines Kopfanlageteils verwendet werden. Es ist nicht notwendig, dass Zusatzteile an der Traverse vorgesehen sind, welche mit den Gleitflächen versehen sind. An einem Kopfanlageteil sind z.B. korrespondierende Gegenflächen angebracht oder angeformt, die mit den Gleitflächen zusammenwirken, um ein Schwenken des Kopfanlageteils zu ermöglichen.
  • Eine Ausführungsform ist z.B. derart ausgestaltet, dass wenigstens ein Riegelsitz zur Arretierung des Kopfanlageteils in wenigstens einer Schwenkposition an der Traverse angeformt ist. Es können ein oder mehrere Riegelsitze an der Traverse angeformt sein, die eine Schwenkbewegung des Kopfanlageteils in wenigstens eine Richtung und in wenigstens einer Schwenkposition verhindern. Der Riegelsitz ist z.B. als Teil einer Verriegelungsvorrichtung vorgesehen und z.B. zum formschlüssigen Eingriff eines an dem Kopfanlageteil gehaltenen, bewegbaren Riegels ausgebildet. Der Riegelsitz kann z.B. wenigstens eine Widerlagerfläche aufweisen, die eine Bewegung des Kopfanlageteils in eine Schwenkrichtung oder in zwei entgegengesetzte Schwenkrichtungen verhindert. Der Riegelsitz kann z.B. wenigstens eine Fläche aufweisen, die in der Riegelposition der Verriegelungsvorrichtung eine Bewegung des Kopfanlageteils in wenigstens eine Schwenkrichtung ermöglicht.
  • An der Traverse ist z.B. eine Führung mit wenigstens einer Führungsfläche angeformt, welche geeignet ist, den Riegel in Eingriff mit dem Riegelsitz zu führen, wenn das Kopfanlageteil aus einer entriegelten Position in eine zu verriegelnde Position bewegt wird. Die Führung kann z.B. von einer an der Traverse angeformten Wand gebildet sein, welche einen Riegel - z.B. über einen bestimmten Schwenkwinkel hinweg - in der Löseposition hält. Z.B. kann der Riegel mittels der Führungsfläche in der Löseposition gehalten werden, wenn das Kopfanlageteil in die Nichtgebrauchsposition bewegt wird. Die Führungsfläche endet z.B. kurz vor einer Position, an welcher der Riegel z.B. von einer Feder in die Riegelposition zurückbewegt werden kann.
  • Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass wenigstens eine Anschlagfläche an der Traverse angeformt ist, um mit einer Gegenfläche des Kopfanlageteils oder mit einem seiner Bestandteile zusammenzuwirken und die Schwenkbewegung des Kopfanlageteils in wenigstens eine Schwenkrichtung zu begrenzen. D.h., dass die wenigstens eine Anschlagfläche die Schwenkbewegung bezüglich einer ersten Schwenkrichtung oder in Bezug auf zwei entgegengesetzte Schwenkrichtungen begrenzt. Die Begrenzung des Schwenkbereichs des Kopfanlageteils kann durch Zusammenwirken einer Anschlagfläche der Traverse und einer Gegenfläche des Kopfanlageteils erfolgen.
  • An dem Befestigungsbereich für die Tragstange, insbesondere an dem Aufnahmesitz, sind z.B. wenigstens erste Arretiermittel ausgebildet, welche eine translatorische Bewegung der Tragstange relativ zu dem Kopfanlageteil in Demontagerichtung und / oder eine Rotation der Tragstange relativ zu dem Kopfanlageteil verhindern. Die Arretiermittel können z.B. von einem Stift gebildet sein, welcher wenigstens eine Aussparung der Tragstange und wenigstens eine Aussparung des Aufnahmesitzes derart durchgreift, dass eine Bewegung in Demontagerichtung und eine Rotation relativ zu dem Aufnahmesitz verhindert wird.
  • Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Kopfstütze. Die Kopfstütze umfasst ein Kopfanlageteil, welches schwenkbar an der Traverse eines Tragstangenbügels gelagert ist.
  • Eine solche Kopfstütze ist aus der EP1 862 352 A1 bekannt. Ein Kopfanlageteil ist hier an der Traverse eines Tragstangenbügels schwenkbar gelagert und kann in unterschiedlichen Gebrauchspositionen verriegelt werden. Eine Verriegelungsvorrichtung umfasst dafür einen Riegel, welcher dem Kopfanlageteil zugeordnet ist sowie mit mehreren Riegelsitzen versehene Riegelscheiben, die fest mit dem Tragstangenbügel verbunden sind. Der Riegel ist zwischen einer Riegelposition, in welcher der Riegel mit einer der Riegelsitze in Eingriff ist, und einer Löseposition, in welcher der Riegel außer Eingriff mit den Riegelsitzen bewegt ist, verlagerbar.
  • Es war gemäß einem zweiten Aspekt Aufgabe der Erfindung eine Kopfstütze zu schaffen, die einfacher herstellbar ist und die bezüglich ihrer Merkmale eine größere Variabilität aufweist.
  • Die Aufgabe wurde gelöst durch eine Kopfstütze mit den Merkmalen des Anspruchs 8.
  • Die Kopfstütze umfasst einen Tragstangenbügel gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung sowie ein Kopfanlageteil. Der Begriff Kopfanlageteil soll im Sinne der Erfindung einteile Kopfanlagen, als auch Baugruppen einschließen. Das Kopfanlageteil ist zwischen einer ersten Endposition und einer zweiten Endposition schwenkbar auf dem Tragstangenbügel gelagert. Zwischen den Endpositionen befinden sich z.B. wenigstens eine Gebrauchsposition und / oder wenigstens eine Nichtgebrauchsposition.
  • Die erfindungsgemäße Kopfstütze ist unter Verwendung von nur wenigen Teilen herstellbar. Sie zeichnet sich durch ein niedriges Gewicht und geringe Herstellungskosten aus. Hinsichtlich weiterer Vorteile wird auf die Ausführungen betreffend den ersten Erfindungsaspekt Bezug genommen.
  • Das Kopfanlageteil bildet z.B. wenigstens eine Lagerfläche aus, welche mit der Gleitfläche der Traverse zusammenwirkt und eine Schwenklagerung bildet. Die Lagerfläche ist z.B. an einem aus Kunststoff hergestellten Basisteil des Kopfanlageteils angeformt. Das Basisteil kann z.B. von einem Gehäuse gebildet sein. Das Gehäuse ist z.B. mitsamt den Lagerflächen einfach aus Kunststoff herstellbar. Es ist keine zusätzliche Bearbeitung der Flächen nötig. Das Gehäuse kann z.B. aus zwei Teilen bestehen. Zur Herstellung des Gehäuses kann z.B. ein HDPE (High Density Polyethylen) Kunststoff verwendet werden.
  • Die Kopfstütze umfasst z.B. eine Verriegelungsvorrichtung, mittels welcher das Kopfanlageteil in wenigstens einer Schwenkposition verriegelbar ist. Die Verriegelungsvorrichtung ist zwischen einer Riegelposition und einer Löseposition bewegbar. In der Riegelposition ist eine Bewegung des Kopfanlageteils in wenigstens eine Schwenkrichtung, d.h. in eine Schwenkrichtung oder in zwei entgegengesetzte Schwenkrichtungen, nicht möglich. In der Löseposition kann das Kopfanlageteil in eine von zwei entgegengesetzten Schwenkrichtungen geschwenkt werden, es sei denn, das Kopfanlageteil befindet sich in einer Endposition.
  • Dem Kopfanlageteil ist z.B. ein Riegel zugeordnet, welcher zwischen der Riegelposition und der Löseposition bewegbar ist. Der Riegel ist Teil der Verriegelungsvorrichtung. In der Riegelposition ist der Riegel in Eingriff mit dem Riegelsitz der Traverse. In der Löseposition ist der Riegel außer Eingriff mit dem Riegelsitz. Der Riegel ist z.B. derart an einem Basisteil des Kopfanlageteils gehalten, dass er relativ zu dem Basisteil in die entgegengesetzten Schwenkrichtungen unbewegbar ist. Er hat z.B. lediglich einen Freiheitsgrad in eine Richtung quer zu der Schwenkrichtung.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist der Riegel als Schieber ausgebildet ist, welcher an dem Kopfanlageteil bewegbar gelagert ist. Der Riegel ist z.B. an einem translatorisch zwischen der Riegelposition und der Löseposition bewegbaren Schieber gehalten. Der Schieber ist z.B. von außen mittels einer Betätigung zwischen der Riegelposition und der Löseposition bewegbar.
  • An dem Kopfanlageteil ist z.B. die Gegenfläche ausgebildet, die mit der Anschlagfläche der Traverse zusammenwirkt, um den Bewegungsbereich der Schwenkbewegung des Kopfanlageteils zu begrenzen. Die Gegenfläche ist z.B. an einem Gehäuse des Kopfanlageteils oder z.B. an einem von dem Kopfanlageteil umfassten Riegel ausgebildet. Die Gegenfläche kann z.B. zur Festlegung der Endpositionen der Bewegung des Kopfanlageteils oder z.B. in wenigstens einer Riegelposition mit der Anschlagfläche zusammenwirken. Die Gegenfläche überträgt dabei Kräfte von dem Kopfanlageteil auf die Anschlagfläche der Traverse.
  • Die Anschlagfläche der Traverse wirkt z.B. in unterschiedlichen Positionen mit unterschiedlichen Gegenflächen zusammen. Z.B. wirkt die Anschlagfläche in einer Gebrauchsposition, wobei sich die Verriegelungsvorrichtung in der verriegelten Position befindet, mit einem Riegel des Kopfanlageteils zusammen. In einer Nichtgebrauchsposition, in welcher das Kopfanlageteil um einen bestimmten Schwenkwinkel bezüglich einer Gebrauchsposition, z.B. um einen Schwenkwinkel von etwa 90°, geschwenkt wurde, wirkt z.B. eine Gehäusefläche des Kopfanlageteils mit der Anschlagfläche zusammen.
  • Der Riegel ist z.B. derart ausgebildet, dass er wenigstens einen Vorsprung mit einer Gegenfläche umfasst, die sich radial zur Schwenkachse des Kopfanlageteils erstreckt und mit einer Anschlagfläche zusammenwirkt, wenn sich das Kopfanlageteil in einer Gebrauchsposition befindet. Die Gegenfläche wirkt z.B. lediglich in der Riegelposition mit der Anschlagfläche zusammen, währen die Flächen in der Löseposition voneinander getrennt sind. Der Vorsprung bildet einen Hebelarm, so dass hohe auf das Kopfanlageteil wirkende Kräfte von dem z.B. an dem Kopfanlageteil gelagerten Riegel auf die Traverse übertragen werden können. Der wenigstens eine Vorsprung kann derart ausgebildet sein, dass er Kräfte übertragen kann, die in eine erste Schwenkrichtung, in eine zweite Schwenkrichtung oder in beide Schwenkrichtungen wirken.
  • In dem umgekehrten Fall, dass der Riegel an der Traverse gelagert ist, bildet der Riegel eine Anschlagfläche aus, die dann in der Riegelposition mit einer Gegenfläche des Kopfanlageteils zusammenwirkt.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist der Riegel der Verriegelungsvorrichtung mittels einer Betätigung von außen an dem Kopfanlageteil betätigbar. Ein Gehäuse des Kopfanlageteils weist z.B. wenigstens eine Aussparung zur Bedienung der Betätigung auf. Die Aussparung ist z.B. derart von einer elastisch verformbaren Kunststoffhaut verdeckt, dass über die Kunststoffhaut die Betätigung betätigbar ist.
  • Weitere Vorteile ergeben sich anhand der Beschreibung eines in den Fig. schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels. Es zeigen:
    • 1 eine perspektivische Darstellung der Kopfstütze in einer Gebrauchsposition,
    • 2 eine Explosionsdarstellung der Kopfstütze,
    • 3 eine Frontansicht der Kopfstütze in der Gebrauchsposition,
    • 4 eine Seitenansicht der Kopfstütze gemäß Ansichtspfeil I in 3,
    • 5 eine Seitenansicht der Kopfstütze in der Nichtgebrauchsposition,
    • 6 eine Frontansicht der Kopfstütze gemäß 3, wobei wobei sich die Verriegelungsvorrichtung in der Riegelposition befindet und wobei das Polster und ein vorderes Teil eines Gehäuses des Kopfanlageteils nicht dargestellt sind,
    • 7 eine perspektivische Darstellung der Kopfstütze, wobei sich die Verriegelungsvorrichtung in der Löseposition befindet und wobei das Polster und ein vorderes Teil des Gehäuses nicht dargestellt sind,
    • 8 eine Ausschnittdarstellung gemäß Schnittlinie A in 6,
    • 9 eine Schnittdarstellung gemäß Schnittlinie B - B in 8,
    • 10 eine Ausschnittdarstellung gemäß 8, wobei sich der Riegel in der Löseposition befindet,
    • 11 eine Schnittdarstellung gemäß Schnittlinie C - C in 10,
    • 12 eine perspektivische Darstellung der Traverse als Einzelteil,
    • 13 eine Frontansicht der Traverse,
    • 14 eine Ansicht gemäß Ansichtspfeil G in 13,
    • 15 eine Ansicht gemäß Ansichtspfeil H in 14.
    • 16 eine schematisierte Frontansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels der Kopfstütze in der Gebrauchsposition, wobei die Verriegelungsvorrichtung in der Riegelposition angeordnet ist,
    • 17 eine schematisierte Schnittdarstellung der Kopfstütze gemäß Schnittlinie D - D in 16,
    • 17a ein Ausschnitt gemäß Schnittlinie Z in 17,
    • 18 eine Frontansicht der Kopfstütze gemäß 16, wobei die Verriegelungsvorrichtung in der Löseposition angeordnet ist,
    • 19 eine Schnittdarstellung gemäß Schnittlinie E - E in 18,
    • 20 eine Schnittdarstellung gemäß Schnittlinie F - F in 18, 21 eine Schnittansicht der Kopfstütze in Anlehnung an 19 in der Nichtgebrauchsposition,
    • 22 eine Schnittansicht der Kopfstütze in Anlehnung an 20 in der Nichtgebrauchsposition,
  • Eine Kopfstütze insgesamt ist in den Fig. mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet. Gleiche Bezugszeichen in den unterschiedlichen Fig. bezeichnen entsprechende Teile, auch wenn kleine Buchstaben nachgestellt oder weggelassen sind.
  • Die Kopfstütze 10 umfasst gemäß der 1 bis 5 ein Kopfanlageteil 11 mit einer Kopfanlagefläche 43, welches an einem Tragstangenbügel 12 gelagert ist. Der Tragstangenbügel 12 umfasst Tragstangen 13a und 13b mit freien Endbereichen 14a und 14b. Den Endbereichen 14a und 14b gegenüberliegende Endbereiche 16a und 16b sind mit einer Traverse 15 (siehe 2) verbunden. Die Traverse 15 bildet eine Schwenkachse a für das Kopfanlageteil 11, welches zwischen einer Gebrauchsposition (siehe z.B. die 1, 3 und 4) und einer Nichtgebrauchsposition (siehe z.B. 5) schwenkbar ist. Federn 25a und 25b, die jeweils mit einem Federende 27b das Kopfanlageteil 11 belasten und mit einem anderen Federende 27a in einem Sitz 28 der Traverse 15 gehalten sind, belasten das Kopfanlageteil 11 in die Nichtgebrauchsposition.
  • Mittels einer Verriegelungsvorrichtung 17 ist das Kopfanlageteil 11 in der Gebrauchsposition arretierbar. Die Verriegelungsvorrichtung 17 ist zwischen einer Riegelposition und einer Löseposition verstellbar. Die Verriegelungsvorrichtung 17 ist von einer Feder 23 (siehe z.B. 2) in die Riegelposition belastet. Indem eine von außen bedienbare Taste 18 in Richtung y1 bewegt wird, kann die Verriegelungsvorrichtung 17 entgegen der Kraft der Feder 23 aus der Riegelposition in die Löseposition verlagert werden. Bei einer von der Feder 23 verursachten Rückstellung der Verriegelungsvorrichtung 17 in die Riegelposition wird auch die Taste 18 in Richtung y2 in die Ausgangsposition verlagert.
  • In der Riegelposition ist das Kopfanlageteil 11 in der Gebrauchsposition schwenkarretiert. D.h. das Kopfanlageteil 11 kann weder in Richtung u1, noch in Richtung u2 geschwenkt werden. In der Löseposition ist das Kopfanlageteil 11 zwischen der Gebrauchsposition und der Nichtgebrauchsposition bewegbar. Ein Gehäuse 60 des Kopfanlageteils 12 ist relativ zu dem Tragstangenbügel 12 lediglich in die Schwenkrichtungen u1 und u2 bewegbar, d.h. in die Richtungen x1, x2, y1, y2 sowie z1, z2 ist es unbewegbar. Die Tragstangen 13a und 13b können in bekannter Weise in rückenlehnenfesten Führungen eines Sitzes höhenverstellbar gelagert sein.
  • In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist lediglich eine Arretierung in der Gebrauchsposition vorgesehen. Gemäß einer alternativen Ausführung könnte die Kopfstütze aber auch mit einer Verriegelung in der Nichtgebrauchsposition oder in anderen Positionen ausgestattet sein.
  • 2 ist eine Explosionsdarstellung der Kopfstütze 10. Es ist erkennbar, dass der Tragstangenbügel 12 die Tragstangen 13a und 13b und die Traverse 15 umfasst. Die Traverse 15 ist mit Gleitflächen 19a und 19b zur schwenkbaren Lagerung des Kopfanlageteils 11 versehen. Ferner umfasst die Traverse 15 Teile der Verriegelungsvorrichtung 17 sowie einen Aufnahmesitz 28a zur Aufnahme des Federendes 27a der Feder 25a und einen Aufnahmesitz 28b zur Aufnahme des Federendes 27a der Feder 25b. In der Traverse 15 sind außerdem Aufnahmeaussparungen 44a und 44b ausgebildet (in 2 nicht erkennbar),wobei die Aufnahmeaussparung 44a zur Aufnahme des Endbereichs 16a der Tragstange 13a und die Aufnahmeaussparung 44b zur Aufnahme des Endbereichs 16b der Tragstange 13b vorgesehen ist.
  • Das Kopfanlageteil 11 umfasst ein hinteres Teil 29 sowie ein vorderes Teil 30 eines Gehäuses 60, ein Polsterteil 31, eine Abdeckung 32 in Form eines Bezugs sowie einen als Schieber ausgebildeten Riegel 20, der Teil der Verriegelungsvorrichtung ist, und die Federn 23 und 25a und 25b.
  • An dem hinteren Teil 29 sind eine Führungsvorrichtung 33 zum Führen des Riegels 20, Aufnahmezapfen 26a und 26b zur Aufnahme der Feder 23 sowie Lagerstrukturen 34a und 34b zur schwenkbaren Lagerung des Kopfanlageteils 11 an der Traverse 15 ausgebildet. Ergänzende, in 2 nicht dargestellte Lagerstrukturen sind an dem vorderen Teil 30 ausgebildet. Zusammen bilden die Lagerstrukturen 34a und 34b des hinteren Teils 29 sowie die Lagerstrukturen des vorderen Teils 30 Lagerflächen 56a und 56b aus, wobei die Lagerfläche 56a mit der Lagerflächen 19a und die Lagerfläche 56b mit der Lagerfläche 19b zusammenwirkt, um das Kopfanlageteil 11 auf der Traverse 19 schwenkbar mittels einer Gleitlagerung zu lagern. Seitlich umfasst das hintere Teil 29 Aussparungen 40a und 40b zur Bedienung der Taste 18 von außen sowie Aussparungen 41a und 41b, welche für den Durchtritt der Tragstangen 13a und 13b vorgesehen sind.
  • In 6 ist die Kopfstütze 10 ohne das vordere Teil 30 des Gehäuses 60 dargestellt. In 6 ist erkennbar, dass der Riegel 20 den Aufnahmezapfen 24 für einen Endbereich (in 6 der rechte Endbereich) der Feder 23 umfasst, der im vorliegenden Ausführungsbeispiel an den Riegel 20 angeformt ist. Der Aufnahmezapfen 26a für das andere Ende der Feder 23 ist, wie oben erwähnt, dem hinteren Teil 29 des Kopfkastens zugeordnet.
  • Der Riegel 20 ist in Richtung y1 und y2 relativ zu dem Gehäuse 60, d.h. zu dem hinteren Teil 29 und zu dem vorderen Teil 30 translatorisch bewegbar gelagert. Aus der Riegelposition gemäß 6 ist der Riegel 20 in Richtung y1 in die Löseposition bewegbar, die in 11 dargestellt ist. Aus der Löseposition ist der Riegel 20 in Richtung y2 in die Riegelposition bewegbar. In die Richtungen z1 und z2 sowie in die Richtungen x1 und x2 ist der Riegel 20 relativ zu dem Gehäuse 60 unbewegbar.
  • Der Riegel 20 umfasst an seiner Unterseite Fortsätze 35a und 35b. Eine Frontfläche 58 des Fortsatzes 35a wirkt in der Riegelposition mit einer Anschlagfläche 55 (in 6 nicht erkennbar) eines Vorsprungs 59a der Traverse 15 zusammen und eine Frontfläche 58 des Fortsatzes 35b wirkt mit einer Anschlagfläche 55 eines Vorsprungs 59b der Traverse 15 zusammen.
  • Die Führungsvorrichtung 33 für den Riegel 20 umfasst Vorsprünge 37a und 37b, die jeweils Gleitflächen 38 für den Riegel 20 ausbilden und die jeweils mit Hakenstrukturen 39 versehen sind, die den Riegel 20 umgreifen, um ihm einen Freiheitsgrad in Richtung x1 zu nehmen.
  • Der Riegel 20 ist mittels der Taste 18 aus der in 6 dargestellten Riegelposition entgegen der Kraft der Feder 23 in Richtung y1 in die Löseposition bewegbar, die in 7 dargestellt ist. Bei nachlassender Kraft auf die Taste 18 werden der Riegel 20 und mit ihm die Taste 18 von der Feder 23 in Richtung y2 in die Riegelposition zurückbewegt.
  • Die Taste 18 durchgreift die Aussparung 40b ohne an dem Gehäuse 60 geführt zu sein. Eine in 6 nicht dargestellte faltenbalgartige Blende 57 überdeckt im fertig montierten Zustand der Kopfstütze 10 die Aussparung 40b derart, dass die Taste 18 über die Blende 57 betätigbar ist.
  • In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Taste 18 auf der linken Seite des Kopfanlageteils 11 angeordnet, die Taste 18 und die Feder 23 können aber ebenso auf der rechten Seite des Kopfanlageteils 11 montiert werden. Dafür ist eine andere Ausführungsform der Traverse 15 vorgesehen, bei welcher die Widerlagerstruktur 22 spiegelbildlich zu der in diesem Ausführungsbeispiel dargestellten Traverse 15 ausgebildet ist. Das hintere Teil 29 des Kopfkastens und der Riegel 20 können in identischer Form verwendet werden. Dafür ist an dem hinteren Teil 29 ein weiterer Aufnahmezapfen 26b für die Feder 23 vorgesehen. Der Riegel 20 wird in diesem Fall um 180° um die z-Achse gedreht montiert.
  • Der Riegel 20 umfasst einen Riegelbereich 21, welcher in der Riegelposition mit einer Widerlagerstruktur 22 der Traverse 15 in Eingriff steht (siehe z.B. 6 und die 8, die den Ausschnitt A in 6 zeigt). Der Riegel 20 samt dem Riegelbereich 21 und die Widerlagerstruktur 22 sind Teil der Verriegelungsvorrichtung 17. Der Riegelbereich 21 umfasst Riegelflächen 45a und 45b (siehe 9), die mit Widerlagerflächen 47a und 47b der Traverse 15 zusammenwirken, um in der Riegelposition ein Schwenken des Kopfanlageteils 11 in eine der Richtungen u1 oder u2 zu verhindern. Außerdem begrenzt der Kontakt zwischen einer Anlagefläche 46 des Riegelbereichs 21 und einer Anlauffläche 48 der Traverse 15 die Bewegung des Riegels 20 in Richtung y2.
  • In 9 ist erkennbar, dass der Riegelbereich 21 schwalbenschwanzförmig ausgebildet ist, wobei er sich nach unten in Richtung z2 aufweitet. D.h., dass der in die Wiederlagerstruktur 22 eingreifende Teil des Riegelbereichs 21 an dem oberen Endbereich eine geringere Erstreckung I1 in x-Richtung hat, als an einem unteren Endbereich, welcher eine Erstreckung I2 in x-Richtung aufweist. Die Widerlagerstruktur 22 der Traverse 15 ist korrespondierend zu dem Riegelbereich 21 ausgebildet. Auf diese Weise wird der Riegelbereich 21 in der Riegelposition formschlüssig in Eingriff mit der Widerlagerstruktur 22 gehalten. Auch bei großen Kräften in Richtung x1 oder x2, die von dem Gehäuse 60 des Kopfanlageteils 11 auf den Riegel 20 übertragen werden, wird der Riegel 20 fest in Eingriff mit der Traverse 15 gehalten und die Kräfte können sicher von dem Tragstangenbügel 12 aufgenommen werden.
  • Außerdem ist der Riegel 20 gemäß 9 mittels weiterer Gleitflächen an dem hinteren Teil 29 des Kopfkastens geführt. Eine Riegelaußenfläche 50 des Riegelbereichs 21 wirkt z.B. mit einer Gleitläche 49 des hinteren Teils 29 zusammen und verhindert eine Bewegung des Riegels 20 in Richtung x2. Außerdem wirkt eine Riegelaußenfläche 52 des Riegels 20 mit einer Gleitfläche 51 des hinteren Teils 29 zusammen, wobei eine Bewegung in Richtung z1 verhindert wird.
  • Des Weiteren ist in 9 zu erkennen, dass der Riegelbereich 21 einen Vorsprung 36 aufweist, welcher eine Auflagefläche 54 ausbildet, die sich radial zu der Schwenkachse a erstreckt. Die Auflagefläche 54 liegt in der Riegelposition an einer Stützfläche 53 der Traverse 15 an. Auf diese Weise können Momente des Kopfanlageteils 11 in Richtung u1 von der Traverse aufgenommen werden, die z.B. aufgrund einer von hinten (in 9 von rechts) in Richtung x1 auf das Kopfanlageteil 11 wirkenden Kraft hervorgerufen werden.
  • Die Stützfläche 53 wirkt in der Nichtgebrauchsposition als Anschlag mit einer Fläche des hinteren Teils 29 zusammen, um die Schwenkbewegung in Richtung u1 zu begrenzen.
  • Wenn der Riegel 20 in die Löseposition bewegt wird, bewegt sich der Riegelbereich 21 aus dem Eingriff mit der Widerlagerstruktur 22 heraus. Zwischen der Riegelposition und der Löseposition legt der Riegel 20 den Weg l3 zurück (siehe 11). In der Löseposition gemäß der 10 und 11 ist der Riegelbereich 21 außer Eingriff mit der Widerlagerstruktur 22.
  • Das Kopfanlageteil 11 kann in der Löseposition der Verriegelungsvorrichtung 17 aus der Gebrauchsposition in Richtung u1 von den Federn 25 in die Nichtgebrauchsposition bewegt werden. Eine Anlagefläche 46 des Riegelbereichs 21 liegt dabei an einer Führungsfläche 42 der Traverse 15 an. Die Führungsfläche 42 hält den Riegel 20 während der Bewegung in die Nichtgebrauchsposition entgegen der Kraft der Feder 23 in der Löseposition.
  • Bei einer Bewegung des Kopfanlageteils 11 von der Nichtgebrauchsposition in die Gebrauchsposition wird der Riegel 20 automatisch von der Feder 23 in die Riegelposition bewegt. Sobald die Gebrauchsposition erreicht ist, liegt der Riegelbereich 21 nicht mehr an der Führungsfläche 42 an und der Riegel 20 kann sich in Richtung y2 in seine Ausgangslage bewegen, wobei sich der Riegelbereich 21 wieder in Eingriff mit der Widerlagerstruktur 22 bewegt.
  • In den schematischen 16 bis 22 ist ein zweites Ausführungsbeispiel der Kopfstütze beschrieben, welche dieselben Funktionen, wie das erste Ausführungsbeispiel aufweist. Es unterscheidet sich durch die Anordnung der Feder 23.
  • Wie insbesondere aus 2 hervorgeht, erlaubt die Erfindung die Konstruktion einer Kopfstütze 10, die aus wenigen Teilen aufgebaut ist. Die Herstellungs- und Montagekosten werden daher gegenüber herkömmlichen Kopfstützen aus dem Stand der Technik reduziert. Darüber hinaus gewährleistet die Kopfstütze eine hohe Funktionssicherheit.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102010061308 A1 [0002]
    • EP 1862352 A1 [0015]

Claims (13)

  1. Tragstangenbügel (12) mit zwei Tragstangen zur Lagerung an einem Fahrzeugsitz, mit einer die Tragstangen verbindende Traverse (15) zur schwenkbaren Lagerung eines Kopfanlageteils (11) einer Kopfstütze (10), wobei die Traverse (15) Befestigungsbereiche zur Befestigung der Tragstangen (13a, 13b) aufweist oder einteilig mit Tragstangen verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Traverse (15) aus Kunststoff oder einem Verbundwerkstoff hergestellt ist.
  2. Tragstangenbügel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Traverse (15) Gleitflächen (19a, 19b) zur schwenkbaren Gleitlagerung eines Kopfanlageteils (11) angeformt sind.
  3. Tragstangenbügel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Widerlagerstruktur (22) zur Arretierung eines Kopfanlageteils (11) in wenigstens einer Schwenkposition an der Traverse (15) angeformt ist.
  4. Tragstangenbügel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Anschlagfläche (53) an der Traverse (53) angeformt ist, welche ausgebildet ist, um mit einer Gegenfläche des Kopfanlageteils (11) zusammenzuwirken und die Schwenkbewegung des Kopfanlageteils (11) in wenigstens eine Schwenkrichtung (u1) zu begrenzen.
  5. Tragstangenbügel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Traverse (15) Aufnahmeaussparungen (44a, 44b) ausgebildet sind, die jeweils einen Aufnahmesitz für die Lagerung einer Tragstange (13a, 13b) bereitstellen.
  6. Tragstangenbügel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens erste Arretiermittel an dem Aufnahmesitz ausgebildet sind, welche eine Bewegung der Tragstange (13a, 13b) in Demontagerichtung und / oder in Bezug auf eine Rotation in der Aufnahmeaussparung (44a, 44b) um eine Längsachse der Tragstange (13a, 13b) verhindern.
  7. Tragstangenbügel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Traverse (15) eine Führungsfläche (42) angeformt ist, welche geeignet ist, einen Riegel (20) der Verriegelungsvorrichtung (17) in Eingriff mit den Arretiermitteln zu führen.
  8. Kopfstütze mit einem Kopfanlageteil (11), welches schwenkbar an der Traverse (15) eines Tragstangenbügels (11) gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragstangenbügel nach einem der Ansprüche 1 bis 7 ausgebildet ist.
  9. Kopfstütze nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopfanlageteil (11) Lagerflächen (56a, 56b) umfasst, welche jeweils mit einer der Gleitflächen (19a, 19b) zusammenwirken und eine Schwenklagerung bilden.
  10. Kopfstütze nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopfanlageteil (11) mit einer Verriegelungsvorrichtung (17) in wenigstens einer Schwenkposition arretierbar ist.
  11. Kopfstütze nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsvorrichtung (17) zwischen einer Riegelposition und einer Löseposition bewegbar ist und einen Riegel (20) und eine Widerlagerstruktur (22) aufweist, die lösbar in Eingriff bringbar sind und dass der Riegel (20) dem Kopfanlageteil (11) und die Widerlagerstruktur (22) der Traverse (15) zugeordnet ist oder dass die Widerlagerstruktur (22) dem Kopfanlageteil (11) und der Riegel (20) der Traverse (15) zugeordnet ist.
  12. Kopfstütze nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegel (20) als Schieber ausgebildet ist, welcher an dem Kopfanlageteil (11) translatorisch bewegbar gelagert ist.
  13. Kopfstütze nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegel (20) mittels einer Betätigung außen an der Kopfstütze (10) betätigbar ist, dass ein Gehäuse (60) des Kopfanlageteils (11) wenigstens eine Aussparung (40a, 40b) zur Bedienung der Betätigung aufweist und dass die Aussparung (40a, 40b) von einer elastisch verformbaren Kunststoffhaut verdeckt ist.
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