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DE102018003752A1 - Parksperrenmodul zur Betätigung einer Parksperre in einem Kraftfahrzeug - Google Patents

Parksperrenmodul zur Betätigung einer Parksperre in einem Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102018003752A1
DE102018003752A1 DE102018003752.6A DE102018003752A DE102018003752A1 DE 102018003752 A1 DE102018003752 A1 DE 102018003752A1 DE 102018003752 A DE102018003752 A DE 102018003752A DE 102018003752 A1 DE102018003752 A1 DE 102018003752A1
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DE
Germany
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housing
piston
support plate
parking lock
lock module
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DE102018003752.6A
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Steve Selch
Stefan Gebert
Vladimir Nickel
Rudolf Graner
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Valeo Powertrain GmbH
Original Assignee
FTE Automotive GmbH
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
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    • F16H63/00Control outputs from the control unit to change-speed- or reversing-gearings for conveying rotary motion or to other devices than the final output mechanism
    • F16H63/02Final output mechanisms therefor; Actuating means for the final output mechanisms
    • F16H63/30Constructional features of the final output mechanisms
    • F16H63/34Locking or disabling mechanisms
    • F16H63/3416Parking lock mechanisms or brakes in the transmission
    • F16H63/3458Parking lock mechanisms or brakes in the transmission with electric actuating means, e.g. shift by wire
    • F16H63/3466Parking lock mechanisms or brakes in the transmission with electric actuating means, e.g. shift by wire using electric motors
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16HGEARING
    • F16H63/00Control outputs from the control unit to change-speed- or reversing-gearings for conveying rotary motion or to other devices than the final output mechanism
    • F16H63/02Final output mechanisms therefor; Actuating means for the final output mechanisms
    • F16H63/30Constructional features of the final output mechanisms
    • F16H63/34Locking or disabling mechanisms

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Abstract

Ein Parksperrenmodul (10) hat ein Gehäuse (30), in dem ein Betätigungsmechanismus aufgenommen ist, der mit einem Betätigungsglied (34) gelenkig verbunden ist. Letzteres trägt an einem vom Betätigungsmechanismus abgewandten Ende ein Betätigungselement (26) mit einem konischen Flächenabschnitt (28), der mit einem gehäusefesten Konusführungselement in Form einer metallischen Stützplatte (36) in Kontakt bringbar ist. Bei einer mittels des Betätigungsmechanismus erzeugten Bewegung des Betätigungsglieds in einer Längsrichtung stützt sich der konische Flächenabschnitt an einem Stützabschnitt (38) der Stützplatte ab und bewirkt dabei unter Auslenkung des Betätigungsglieds eine Bewegung des Betätigungselements in einer Querrichtung, um eine Parksperre (12) zu betätigen. Insbesondere zur Gewichtsreduktion und zur Vereinfachung der Montage ist das Gehäuse aus einem Kunststoffmaterial ausgebildet und die Stützplatte so in dem Gehäuse integriert, dass der Stützabschnitt der Stützplatte für einen Kontakt mit dem Betätigungselement über das Kunststoffmaterial des Gehäuses vorsteht.

Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Parksperrenmodul zur Betätigung einer Parksperre in einem Kraftfahrzeug, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf ein Parksperrenmodul, wie sie neuerdings in Kraftfahrzeugen mit Hybrid-Getrieben und modernen Getrieben mit Automat-Charakter (automatisierten Schaltgetrieben) in großem Umfang in der Automobilindustrie zum Einsatz kommen.
  • STAND DER TECHNIK
  • Parksperren werden insbesondere dann benötigt, wenn eine selbsthemmende Wirkung des Antriebs(motors) zum Festhalten des Kraftfahrzeugs nicht genutzt werden kann. Eine Sperrung des Antriebsstrangs erfolgt dann in der Regel über ein auf einer Ausgangswelle des Getriebes drehfest angeordnetes, eine Verzahnung aufweisendes Parksperrenrad, das mittels einer auf einer parallelen Achse schwenkbar gelagerten Parksperrenklinke an der Verzahnung formschlüssig verriegelt werden kann, wobei die Parksperrenklinke entgegen der Kraft einer Rückstellfeder verschwenkt werden muss, welche die Parksperrenklinke vom Parksperrenrad weg in eine entsperrte Stellung vorspannt.
  • Hierfür können neben elektrisch auch elektrohydraulisch oder hydraulisch betätigte Parksperrenaktuatoren zum Einsatz kommen, die dazu dienen, eine Linearbewegung zu erzeugen, über die ein Betätigungselement z.B. in der Form eines Nockens oder eines Konus gegen die Parksperrenklinke bewegbar ist, um diese zu verschwenken. Um sicherzustellen, dass die Parksperre auch dann ein Wegrollen des Kraftfahrzeugs verhindert, wenn die Parksperrenklinke beim Betätigen gegen einen Zahn des Parksperrenrads zur Anlage kommt, ohne mit der Verzahnung in Formschluss zu gelangen, kann ferner am Betätigungselement ein Energiespeicher (Nachrückfeder) vorgesehen sein, der im Falle eines Rollens des Kraftfahrzeugs über das Betätigungselement die Parksperrenklinke nachrückt, so dass diese mit der Verzahnung des Parksperrenrads in Eingriff gelangt. Darüber hinaus ist in der Regel dafür Sorge zu tragen, dass das Betätigungselement in seiner jeweiligen Betätigungsstellung bezüglich der Parksperrenklinke - Halten der in Eingriff mit dem Parksperrenrad verschwenkten Parksperrenklinke oder Freigabe der Parksperrenklinke - ohne Aufbringung von Energie (Strom bzw. Druck) arretiert wird und eine Notbetätigung möglich ist, die bei einem Ausfall des Aktuators ein Einlegen der Parksperre gestattet.
  • Im Stand der Technik fehlt es nicht an Vorschlägen, diese Funktionen integriert in einem Parksperrenmodul zur Betätigung einer Parksperre in einem Kraftfahrzeug zu realisieren. Ein solches Parksperrenmodul offenbart beispielsweise die den Oberbegriff des Patentanspruchs 1 bildende Druckschrift DE 10 2015 008 709 A1 . Gemäß diesem Stand der Technik hat das Parksperrenmodul ein Druckraumgehäuse, in dem als Bestandteil eines Betätigungsmechanismus ein Kolbenelement aufgenommen ist. An dem Kolbenelement ist ein Betätigungsglied in Form einer Schaltstange angelenkt. Das entlang einer Verschiebeachse des Druckraumgehäuses längsverschiebbare Kolbenelement ist in einer Parksperreneinlegerichtung über eine Kolbenfeder mit einer Federkraft in eine Sperrstellung vorgespannt, in welcher es mittels einer Rasteinheit wahlweise gegenüber dem Druckraumgehäuse festgelegt werden kann. Ferner kann das Kolbenelement über einen hydraulischen Druckraum im Druckraumgehäuse in einer zur Parksperreneinlegerichtung entgegengesetzten Parksperrenauslegerichtung druckbeaufschlagt werden, um bei gelöster Rasteinheit entgegen der Federkraft der Kolbenfeder eine Entsperrstellung einzunehmen, in der das Kolbenelement wiederum mittels der Rasteinheit wahlweise gegenüber dem Druckraumgehäuse festlegbar ist.
  • Hierbei ist auf der Schaltstange, genauer auf deren vom Kolbenelement abgewandten Ende ein Betätigungskonus axial verschiebbar angeordnet, der mittels eines Federelements gegenüber der Schaltstange in der Parksperreneinlegerichtung auf einen an der Schaltstange vorgesehenen Anschlag vorgespannt ist. Bei einer Bewegung des Kolbenelements in die Entsperrstellung kann der Betätigungskonus somit über den Anschlag in der Parksperrenauslegerichtung bewegt werden. Der Betätigungskonus besitzt eine Betätigungsschräge, die mit einem druckraumgehäusefesten Konusführungselement in Form einer Stützplatte aus Stahl in Kontakt gebracht werden kann, so dass sich die Betätigungsschräge bei einer über das Kolbenelement bewirkten Längsbewegung der Schaltstange an einer Ausrichtungsschräge der Stützplatte abstützt und dabei unter Auslenkung der Schaltstange gegenüber dem Kolbenelement eine Bewegung des Betätigungskonus in einer Querrichtung hervorruft, um die Parksperre, d.h. deren Sperrelement (Parksperrenklinke) zu betätigen.
  • Zur Positionierung und Befestigung der metallischen Stützplatte am Druckraumgehäuse, welches als spanend nachzubearbeitendes Druckgussbauteil aus einer Aluminiumlegierung ausgebildet ist, sind bei diesem Stand der Technik mehrere Befestigungselemente vorgesehen. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um wenigstens einen Passstift, der in Sackbohrungen in der Stützplatte und im Druckraumgehäuse eingepresst ist, und drei Kopfschrauben, die zugeordnete Durchgangsbohrungen in der Stützplatte durchgreifen und in Gewindebohrungen im Druckraumgehäuse eingeschraubt sind, um die Stützplatte flächig gegen eine am Druckraumgehäuse angearbeitete Flanschfläche zu ziehen.
  • Demgemäß ist bei diesem Stand der Technik mit der Herstellung (mechanische Bearbeitung, umfassend wenigstens Fräsen, Bohren und Gewindeschneiden) und Montage (Positionierung und Befestigung) der aus Stützplatte und Druckraumgehäuse gebildeten Baugruppe ein erheblicher Aufwand verbunden, der in der Massenfertigung unerwünscht ist und deshalb als nachteilig angesehen wird.
  • AUFGABENSTELLUNG
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein möglichst einfach ausgebildetes Parksperrenmodul zur Betätigung einer Parksperre in einem Kraftfahrzeug zu schaffen, welches die obigen Nachteile vermeidet und das mit weniger Aufwand und dementsprechend kostengünstiger hergestellt werden kann.
  • DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Diese Aufgabe wird durch ein Parksperrenmodul zur Betätigung einer Parksperre in einem Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Bei einem Parksperrenmodul zur Betätigung einer Parksperre in einem Kraftfahrzeug, das ein Gehäuse aufweist, in dem ein Betätigungsmechanismus aufgenommen ist, der mit einem Betätigungsglied gelenkig verbunden ist, das an einem vom Betätigungsmechanismus abgewandten Ende ein Betätigungselement mit einem konischen Flächenabschnitt trägt, der mit einem gehäusefesten Konusführungselement in Form einer metallischen Stützplatte in Kontakt bringbar ist, so dass sich der konische Flächenabschnitt bei einer mittels des Betätigungsmechanismus erzeugten Bewegung des Betätigungsglieds in einer Längsrichtung an einem Stützabschnitt der Stützplatte abstützt und dabei unter Auslenkung des Betätigungsglieds eine Bewegung des Betätigungselements in einer Querrichtung bewirkt, um die Parksperre zu betätigen; ist erfindungsgemäß das Gehäuse aus einem Kunststoffmaterial ausgebildet und die Stützplatte so in dem Gehäuse integriert, dass der Stützabschnitt der Stützplatte für einen Kontakt mit dem Betätigungselement über das Kunststoffmaterial des Gehäuses vorsteht.
  • Das Vorsehen von Kunststoff als Material für das Gehäuse ermöglicht für die Massenfertigung zunächst vorteilhaft den Einsatz eines Spritzgussverfahrens zur Herstellung des Gehäuses. Hierbei kann ein Anschlussbereich für die Stützplatte problemlos mit ausgebildet werden, ohne dass es einer Nachbearbeitung des Gehäuses bedürfte. So kann z.B. mittels eines Kerns in der Spritzgussform eine Tasche zur formschlüssigen Aufnahme der Stützplatte geformt werden, deren Form und Lage eine exakte Positionierung der Stützplatte zu dem Gehäuse und den darin aufzunehmenden Funktionselementen (Betätigungsmechanismus, etc.) ermöglicht. Zur Sicherung der Stützplatte am bzw. im Gehäuse können ebenfalls formschlüssige Maßnahmen unschwer mit ausgebildet werden, beispielsweise eine Clips- oder Schnappverbindung, die angepasst ist, die zur Tasche gefügte Stützplatte zu hintergreifen und in der Tasche zu halten. Die Stützplatte kann in einer solchen Gehäuseausnehmung oder -tasche aber auch einfach eingeklebt werden.
  • In besonders bevorzugter Ausgestaltung ist die Stützplatte durch Umspritzen mit dem Kunststoff des Gehäuses in dem Gehäuse integriert. Damit ist die Stützplatte direkt im bzw. am Gehäuse formschlüssig gehalten. Nach dem Spritzgießen des Gehäuses sind also keinerlei weiteren Montageschritte mehr notwendig, um die Stützplatte zum Gehäuse zu fügen, vielmehr kann in diesem Fall der Verbund aus Gehäuse und Stützplatte schon als ein Teil aus der Spritzgussform ausgeformt werden. Wird so mit der Stützplatte als Einlegeteil für die Spritzgussform gearbeitet, ergibt sich in sehr gut reproduzierbarer Weise eine besonders hohe Genauigkeit der Positionierung der Stützplatte im bzw. am Gehäuse, und zwar ohne weitere Ausricht- oder Positionierschritte.
  • Da die Integration der Stützplatte im Gehäuse in jedem Fall so erfolgt, dass der Stützabschnitt der Stützplatte über das Kunststoffmaterial des Gehäuses vorsteht, so dass das Betätigungselement unmittelbar an der Stützplatte zur Anlage kommen kann, ist trotz Kunststoffausbildung des Gehäuses kein erhöhter Verschleiß an den Teilen zu befürchten, an denen im Betrieb des Parksperrenmoduls ein direkter Kontakt unter Kraft und mit Relativbewegung im Kontaktbereich besteht. Wird die Stützplatte bevorzugt als Einlegeteil in dem Kunststoff des Gehäuses eingespritzt, kann der Stützabschnitt der Stützplatte zudem in der Spritzgussform vorteilhaft zur Positionierung der Stützplatte bezüglich des Gehäuses dienen, da der Stützabschnitt nicht vom Kunststoff des Gehäuses zu überdecken ist. Dem Stützabschnitt der Stützplatte kommt hier also sowohl für die Herstellung als auch für den Betrieb des Parksperrenmoduls eine wichtige Funktion zu.
  • Im Ergebnis reduziert sich durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Parksperrenmoduls im Vergleich zum gattungsbildenden Stand der Technik der mit der Herstellung und Montage der aus Gehäuse und Stützplatte bestehenden Einheit verbundene Aufwand erheblich. Irgendwelche spanenden Bearbeitungs- oder Montageschritte zur Herstellung von passgerechten Flansch-, Press- und/oder Schraubverbindungen sind entbehrlich. Nicht zuletzt ist ein wesentlicher Vorteil der Kunststoffausbildung des Gehäuses auch darin zu sehen, dass das Parksperrenmodul ohne für die Funktion erhebliche Einbußen im Hinblick auf die mechanische Festigkeit ein verglichen zu den vorbekannten Parksperrenmodulen deutlich geringeres Gewicht aufweist. Letztlich schlägt sich dies auch positiv im Verbrauch und in der Kohlendioxid-Bilanz des Kraftfahrzeugs nieder.
  • Grundsätzlich kann der Stützabschnitt der Stützplatte einen ebenen oder mehrflächigen, z.B. im Querschnitt gesehen stoppschildförmigen Flächenabschnitt für einen Kontakt mit dem konischen Flächenabschnitt des Betätigungselements besitzen. Insbesondere im Hinblick auf eine klar definierte, selbstzentrierende Anlage zwischen Betätigungselement und Stützplatte ist es jedoch bevorzugt, wenn der Stützabschnitt der Stützplatte einen teilzylindrischen Flächenabschnitt aufweist, gegen den der konische Flächenabschnitt des Betätigungselements zur Anlage bringbar ist.
  • Hierbei ist ein Radius des teilzylindrischen Flächenabschnitts des Stützabschnitts der Stützplatte bevorzugt geringfügig größer ausgebildet als ein größter Radius des konischen Flächenabschnitts des Betätigungselements. Damit werden zum einen Punktbelastungen im Kontaktbereich zwischen Betätigungselement und Stützplatte vorteilhaft vermieden. Zum anderen vergrößert sich beim Einlegen der Parksperre vorteilhaft der Linien- bzw. Flächenkontakt zwischen Betätigungselement und Stützplatte, so dass bei größter Kraftbelastung auch der höchste Traganteil am Stützabschnitt der Stützplatte besteht.
  • Prinzipiell kann ausschließlich das Gehäuse des Parksperrenmoduls Befestigungslöcher zur Montage des Parksperrenmoduls im Kraftfahrzeug aufweisen. Demgegenüber bevorzugt ist jedoch eine Ausgestaltung, bei der die Stützplatte mit Befestigungslöchern zur Befestigung des Parksperrenmoduls im Kraftfahrzeug versehen ist. Über das Betätigungselement in die Stützplatte eingeleitete Kräfte müssen so nicht über das Kunststoffgehäuse des Parksperrenmoduls aufgenommen und gegenüber dem Kraftfahrzeug abgestützt werden, so dass das Gehäuse des Parksperrenmoduls hierfür nicht ausgelegt werden muss. Es besteht bei dieser Ausgestaltung vielmehr ein direkter Kraftfluss von der Stützplatte in den Montageort des Parksperrenmoduls im Kraftfahrzeug.
  • Alternativ oder in Ergänzung hierzu kann das Gehäuse des Parksperrenmoduls zur Befestigung des Parksperrenmoduls im Kraftfahrzeug an einer von der Stützplatte beabstandeten Stelle mit wenigstens einem Befestigungsloch versehen sein, das mit einer Stützhülse ausgekleidet ist, die durch Umspritzen mit dem Kunststoff des Gehäuses in dem Gehäuse befestigt ist. Dies hilft vorteilhaft eine Relativbewegung zwischen Gehäuse und Stützplatte auf Dauer zu verhindern. Zumal eine metallische Stützhülse auch einen positiven Einfluss auf das Setzverhalten einer Schraubverbindung am Befestigungsloch hat, indem eine bei der Montage eingestellte Schraubenvorspannung der Verschraubung zuverlässig gehalten werden kann. Auch die mit der Stützhülse bewirkte Armierung des Gehäuses im Bereich des Befestigungslochs kann kostengünstig beim Spritzgießen des Gehäuses mit ausgebildet werden, mit der Stützhülse als Einlegeteil in der Spritzgussform.
  • Einer möglichst genauen Positionierung des Parksperrenmoduls bezüglich der Parksperre und einer gleichsam einfachen Montage des Parksperrenmoduls im Kraftfahrzeug ist es ferner förderlich, wenn in bevorzugter Ausgestaltung des Parksperrenmoduls - neben den Maßnahmen zur Befestigung des Parksperrenmoduls - zwei fest mit dem Gehäuse verbundene Zentrierstifte vorgesehen sind, über die das Parksperrenmodul bezüglich der Parksperre positionierbar ist. Als Alternative hierzu kann das Gehäuse zur Lage- und Winkelpositionierung des Parksperrenmoduls in Bezug auf die Parksperre aber auch mit Aufnahmeaussparungen für kraftfahrzeugseitig vorgesehenen Zentrierstifte versehen sein.
  • In zweckmäßiger Ausgestaltung kann hierbei einer der zwei Zentrierstifte in einer in der Stützplatte ausgebildeten Bohrung festgelegt sein, während der andere der zwei Zentrierstifte einstückig mit dem Gehäuse ausgebildet ist. Gegenüber ebenfalls denkbaren Varianten mit zwei Zentrierstiften oder -aussparungen im bzw. am Gehäuse oder zwei Zentrierstiften oder -aussparungen in bzw. an der Stützplatte ist die erstgenannte, bevorzugte Ausgestaltung insofern vorteilhaft, als bei ihr zugleich eine zusätzliche Positionierung von Gehäuse und Stützplatte zueinander erfolgt.
  • Für die Bereitstellung bzw. Erzeugung der zum Einlegen und Auslegen der Parksperre erforderlichen Betätigungskräfte am bzw. im Parksperrenmodul bestehen grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten. Zum Beispiel kann das Ein- und/oder Auslegen mittels eines elektrischen Aktuators im Betätigungsmechanismus des Parksperrenmoduls erfolgen. Auch ist eine Kombination mit einer manuellen Betätigung denkbar, etwa mittels eines Seilzugs zum Ein- oder Auslegen der Parksperre als Bestandteil des Betätigungsmechanismus des Parksperrenmoduls. Besonders bevorzugt ist allerdings eine Ausgestaltung des Parksperrenmoduls, bei der der Betätigungsmechanismus einen Kolben aufweist, der in einer Sperrrichtung über eine Kolbenfeder mit einer Federkraft in eine Sperrstellung vorgespannt ist, in welcher er mittels einer Arretiereinrichtung wahlweise gegenüber dem Gehäuse festlegbar ist, wobei der Kolben über einen Druckraum in einer zur Sperrrichtung entgegengesetzten Entsperrrichtung druckbeaufschlagbar ist, um bei gelöster Arretiereinrichtung entgegen der Federkraft der Kolbenfeder eine Entsperrstellung einzunehmen. Zum einen ist ein unter Druck stehendes Medium, wie z.B. eine Hydraulikflüssigkeit, als effektives Betätigungsmittel im Betrieb eines Kraftfahrzeugs zumeist ohnehin verfügbar und kann deshalb auch zum Auslegen der Parksperre genutzt werden. Zum anderen bietet die in Sperrrichtung wirkende Kolbenfeder den Vorteil, dass sie Kraft speichern kann und damit - auch im Notfall - ein Einlegen der Parksperre ohne Fremdkraft ermöglicht. Über die Arretiereinrichtung wird hierbei gewährleistet, dass der jeweilige Betätigungszustand des Parksperrenmoduls zuverlässig gehalten werden kann.
  • Zur Ausbildung des Kolbens sind prinzipiell metallische Werkstoffe, namentlich Eisenwerkstoffe und Nichteisenmetalle, wie Legierungen auf Basis von Aluminium einsetzbar. Im Hinblick auf insbesondere ein geringes Gewicht und eine einfache, kostengünstige Herstellung als Massenteil ist es allerdings bevorzugt, wenn auch der Kolben als Kunststoff-Spritzgussteil ausgeführt ist.
  • Hierbei kann in einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Kolben für einen An- bzw. Eingriff der Arretiereinrichtung mit einer im Kunststoffmaterial des Kolbens eingebetteten metallischen Bundhülse verstärkt sein. Neben den Vorteilen eines im Verhältnis kleinen Kolbengewichts und eines (dennoch) geringen Verschleißes an den mechanisch besonders beanspruchten Stellen kann die durch die Bundhülse gebildete Eingriffskontur für die Arretiereinrichtung somit ohne Montageaufwand exakt und reproduzierbar genau bezüglich des Kolbens positioniert werden.
  • In weiterer kunststoffgerechter Ausgestaltung des Parksperrenmoduls kann vorgesehen sein, dass ein Aktuator der Arretiereinrichtung an dem Gehäuse des Parksperrenmoduls angeflanscht und mittels Schrauben in Position gehalten ist, wobei das Gehäuse mit Gewindebuchsen zur Aufnahme der Schrauben versehen ist, die durch Umspritzen mit dem Kunststoff des Gehäuses in dem Gehäuse eingebettet sind. Auch die mit den Gewindebuchsen bewirkte Armierung des Gehäuses zur Befestigung des Aktuators kann kostengünstig beim Spritzgießen des Gehäuses mit ausgebildet werden, mit wiederum (ebenfalls) den Gewindebuchsen als Einlegeteilen in der Spritzgussform.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn die Kolbenfeder an dem Kolben über ein - insbesondere im Hinblick auf eine kostengünstige Fertigung - vorzugsweise aus Kunststoff bestehendes Druckstück angreift, welches mittels des Betätigungsglieds entgegen der Federkraft der Kolbenfeder relativ zum Kolben in der Entsperrrichtung verlagerbar ist. Verglichen mit einem ebenfalls denkbaren direkten Angriff der Kolbenfeder am Kolben oder einer festen Verbindung zwischen Druckstück und Kolben besteht ein wesentlicher Vorteil hierbei darin, dass an dem Betätigungsglied angreifende Missbrauchskräfte in der Entsperrrichtung nicht auf den Kolben durchschlagen können, vielmehr über das vom Kolben abhebende Druckstück in die Kolbenfeder weitergeleitet und dort „weggefedert“ werden. Damit dient die Kolbenfeder nicht nur als Energiespeicher für den Notbetrieb des Parksperrenmoduls, sondern entkoppelt zusammen mit dem Druckstück zugleich das Betätigungsglied von dem Kolben bei einer nicht vom Kolben veranlassten Bewegung des Betätigungsglieds in der Entsperrrichtung. Im Ergebnis können am Betätigungsglied in der Entsperrrichtung wirkende Stöße od.dgl. an dem Kolben und benachbarten Bauteilen keine Schäden verursachen.
  • Vorzugsweise weist das Druckstück ferner auf einer von dem Betätigungsglied abgewandten Seite einen Führungsfortsatz auf, der mittels einer bevorzugt ebenfalls aus Kunststoff bestehenden Führungsbuchse geführt ist, die ihrerseits am Gehäuse befestigt ist. Somit ergibt sich vorteilhaft eine lange Führungslänge für das Druckstück, ein Verkippen des Druckstücks bezüglich des Gehäuses und eine damit ggf. einhergehende mechanische Schwergängigkeit bei der Druckstückverschiebung werden vermieden. In bevorzugter Ausgestaltung ist die Führungsbuchse hierbei mittels einer Bajonettverbindung am Gehäuse angebracht. Eine solche formschlüssige Verbindung ist - verglichen zu einer auch denkbaren Schraub-, Schweiß- oder Klebeverbindung zwischen Führungsbuchse und Gehäuse - sehr einfach zu montieren. Auch hat diese Bajonettverbindung - im Vergleich zu einer prinzipiell ebenfalls möglichen Schnappverbindung zwischen Führungsbuchse und Gehäuse - den Vorteil, dass kein zusätzlicher axialer Montageweg vorzusehen ist, um die Verbindungselemente miteinander in Eingriff zu bringen, was wiederum einer kurzen Baulänge förderlich ist.
  • Schließlich kann zur Be- bzw. Entlüftung eines Innenraums des Gehäuses bei einer Verschiebung des Kolbens im Innenraum eine Seitenwand des Gehäuses mit einer oder mehreren Entlüftungsbohrungen versehen sein. Demgegenüber bevorzugt ist es allerdings, wenn die Führungsbuchse ausgehend von einem vom Kolben abgewandten Ende mit Öffnungen zur Be- bzw. Entlüftung des Innenraums des Gehäuses versehen ist, was nicht nur einfach auszubilden ist - z.B. spritzgusstechnisch mit der Führungsbuchse als „werkzeugfallendem“ Kunststoffteil, ohne die Notwendigkeit einer Nachbearbeitung - sondern auch die Gefahr minimiert, dass die Öffnungen ungewollt abgedeckt werden.
  • Figurenliste
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beigefügten, teilweise schematischen Zeichnungen näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
    • 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Parksperrenmoduls in seiner Gebrauchslage an einer hier nur schematisch gezeigten Parksperre von schräg oben / vorne links, die über ein auf einer axial verfahrbaren Kolbenstange des Parksperrenmoduls angeordnetes Betätigungselement betätigbar ist, mit Blick auf eine metallische Stützplatte für das Betätigungselement, welche in einem aus Kunststoff bestehenden Gehäuse des Parksperrenmoduls integriert ist;
    • 2 eine perspektivische Ansicht des Parksperrenmoduls gemäß 1 von schräg unten / hinten links, mit Blick auf einen Positionsgeber einer Sensoranordnung, der mit einem Kolben des Parksperrenmoduls über einen Halter verbunden ist, welcher außen am Gehäuse mittels eines Führungsabschnitts gegen ein Verdrehen bezüglich des Gehäuses schienenartig geführt ist;
    • 3 eine Draufsicht auf das Parksperrenmodul gemäß 1 von oben in 1, mit einer abgebrochen dargestellten Sperrklinke der Parksperre;
    • 4 eine Unteransicht des Parksperrenmoduls gemäß 1 von unten in 1;
    • 5 eine Rückansicht des Parksperrenmoduls gemäß 1, die in einem Bereich um einen an der Stützplatte befestigten Zentrierstift teilaufgebrochen ist;
    • 6 eine um 90° gegen den Uhrzeigersinn in der Zeichnungsebene gedrehte Schnittansicht des Parksperrenmoduls gemäß 1 entsprechend der Schnittverlaufslinie VI-VI in 3, zur Veranschaulichung weiterer Details einer Arretiereinrichtung des Parksperrenmoduls;
    • 7 eine um 90° gegen den Uhrzeigersinn in der Zeichnungsebene gedrehte Schnittansicht des Parksperrenmoduls gemäß 1 entsprechend der versetzten Schnittverlaufslinie VII-VII in 3, ebenfalls mit abgebrochen dargestellter Sperrklinke, die neben weiteren Einzelheiten der Stützplatte insbesondere zeigt, wie das Betätigungselement auf der Kolbenstange mit einem über das Kunststoffmaterial des Gehäuses überstehenden Stützabschnitt der Stützplatte in Kontakt steht;
    • 8 eine um 90° gegen den Uhrzeigersinn in der Zeichnungsebene gedrehte Schnittansicht des Parksperrenmoduls gemäß 1 entsprechend der versetzten Schnittverlaufslinie VIII-VIII in 4, die u.a. durch hydraulische Anschlüsse des Parksperrenmoduls verläuft;
    • 9 eine im Bereich des Gehäuses entsprechend der Schnittverlaufslinie IX-IX in 4 aufgebrochene Seitenansicht des Parksperrenmoduls gemäß 1, wobei sich der Kolben des Parksperrenmoduls in einer mittels der Arretiereinrichtung gegenüber dem Gehäuse arretierten Sperrstellung befindet und dem Positionsgeber gegenüberliegend ein getriebegehäusefester Positionsdetektor schematisch angedeutet ist;
    • 10 eine abgebrochene Schnittansicht des Parksperrenmoduls gemäß 1 entsprechend der Schnittverlaufslinie X-X in 4, mit weiteren Details zur schienenartigen Führung des Halters für den Positionsgeber am Gehäuse;
    • 11 eine um 90° gegen den Uhrzeigersinn in der Zeichnungsebene gedrehte, abgebrochene Schnittansicht des Parksperrenmoduls gemäß 1 entsprechend der Schnittverlaufslinie XI-XI in 10 im Bereich der schienenartigen Führung des Halters für den Positionsgeber am Gehäuse; und
    • 12 eine im Maßstab gegenüber der 1 vergrößerte, perspektivische Ansicht des Parksperrenmoduls gemäß 1 entsprechend dem Detailkreis XII in 2, ohne den Halter für den Positionsgeber, zur Freigabe des Blicks auf den Führungsabschnitt des Gehäuses.
  • In den Zeichnungen sind elastische bzw. elastomere Bauteile, namentlich die dynamischen Dichtungen zur Vereinfachung der Darstellung im unverformten Zustand gezeigt; in Wirklichkeit liegen diese verformbaren Bauteile an den benachbarten Flächen angrenzender Bauteile an.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DES AUSFÜHRUNGSBEISPIELS
  • In den 1 bis 9 beziffert das Bezugszeichen 10 allgemein ein Parksperrenmodul zur Betätigung einer Parksperre 12 in einem Kraftfahrzeug. Die Parksperre 12 weist gemäß 1 in an sich bekannter Weise ein Parksperrenrad 14 auf, das dreh- und axialfest auf einer nicht dargestellten Getriebewelle eines Kraftfahrzeuggetriebes angeordnet ist und außenumfangsseitig eine Verzahnung 16 besitzt. Zur formschlüssigen Arretierung des Antriebsstrangs des Kraftfahrzeugs umfasst die Parksperre 12 ferner eine Sperrklinke 18 (nur in den 1, 3 und 7 eingezeichnet), die an einem hier nicht gezeigten Getriebegehäuse um eine Schwenkachse 20 verschwenkbar angelenkt ist. Die Sperrklinke 18 hat einen Verriegelungszahn 22, der bei einem Verschwenken der Sperrklinke 18 um die Schwenkachse 20 mit der Verzahnung 16 des Parksperrenrads 14 formschlüssig einzugreifen vermag. Bei dem Bezugszeichen 24 ist eine Bohrung in der Sperrklinke 18 angedeutet, an der eine hier nicht gezeigte, gegenüber dem Getriebegehäuse abgestützte Rückstellfeder angreift, welche die Sperrklinke 18 um die Schwenkachse 20 vom Parksperrenrad 14 weg in eine entsperrte Stellung vorspannt.
  • Zum Verschwenken der Sperrklinke 18 um die Schwenkachse 20 ist am Parksperrenmodul 10 ein Betätigungselement 26 vorgesehen, welches im dargestellten Ausführungsbeispiel einen (doppel)konischen Flächenabschnitt 28 aufweist. Das Betätigungselement 26 ist auf noch näher zu beschreibende Weise mittels eines in einem Gehäuse 30 des Parksperrenmoduls 10 aufgenommenen Betätigungsmechanismus 32 (siehe 9) über ein gelenkig mit dem Betätigungsmechanismus 32 verbundenes Betätigungsglied 34 wahlweise in eine Sperrrichtung S oder eine Entsperrrichtung E axial verlagerbar, wie in den 1, 3, 4 und 9 mit Pfeilen angedeutet. Dabei stützt sich der konische Flächenabschnitt 28 des an einem vom Betätigungsmechanismus 32 abgewandten Ende des Betätigungsglieds 34 getragenen Betätigungselements 26 gemäß 1 an einem gehäusefesten Konusführungselement in Form einer metallischen Stützplatte 36 ab.
  • Somit wird bei einer Axialbewegung des Betätigungselements 26 in der Sperrrichtung S die Sperrklinke 18 in 1 entgegen der Kraft der nicht dargestellten Rückstellfeder um die Schwenkachse 20 drehend angehoben, um den Verriegelungszahn 22 mit der Verzahnung 16 des Parksperrenrads 14 formschlüssig in Eingriff zu bringen. Bei einer Axialbewegung des Betätigungselements 26 in der Entsperrrichtung E hingegen wird der konische Flächenabschnitt 28 des Betätigungselements 26 aus seiner Lage zwischen Sperrklinke 18 und Stützplatte 36 weggezogen. Dies hat zur Folge, dass die Sperrklinke 18 in 1 infolge der Kraft der Rückstellfeder um die Schwenkachse 20 drehend abgesenkt wird, wobei der Verriegelungszahn 22 von der Verzahnung 16 des Parksperrenrads 14 außer Eingriff gelangt. Mit anderen Worten gesagt kann der konische Flächenabschnitt 28 des Betätigungselements 26 derart mit der Stützplatte 36 in Kontakt gebracht werden, dass sich der konische Flächenabschnitt 28 bei einer mittels des Betätigungsmechanismus 32 erzeugten Bewegung des Betätigungsglieds 34 in einer Längsrichtung an einem Stützabschnitt 38 der Stützplatte 36 abstützt und dabei unter Auslenkung des Betätigungsglieds 34 eine Bewegung des Betätigungselements 26 in einer Querrichtung bewirkt, um die Parksperre 12 zu betätigen.
  • Zu weiteren Details des Betätigungsmechanismus 32 sei zunächst insbesondere auf die 9 Bezug genommen. Demgemäß hat der Betätigungsmechanismus 32 ein in dem Gehäuse 30 des Parksperrenmoduls 10 entlang einer Mittelachse M längsverschieblich aufgenommenen Kolben 40, der mit einer Kolbenstange 42 des Betätigungsglieds 34 wirkverbunden ist. Der Kolben 40 ist in der Sperrrichtung S über eine Kolbenfeder 44 mit einer Federkraft in eine Sperrstellung (in 9 gezeigt) vorgespannt, in welcher er mittels einer nachfolgend noch näher erläuterten Arretiereinrichtung 46 wahlweise gegenüber dem Gehäuse 30 festgelegt werden kann. Ferner kann der Kolben 40 über einen im Gehäuse 30 vorgesehenen Druckraum 48 in der zur Sperrrichtung S entgegengesetzten Entsperrrichtung E druckbeaufschlagt werden, um bei gelöster Arretiereinrichtung 46 entgegen der Federkraft der Kolbenfeder 44 eine Entsperrstellung einzunehmen. Demnach kann der Kolben 40 in Abhängigkeit vom Betätigungszustand der Arretiereinrichtung 46 aus der Sperrstellung in die Entsperrstellung und umgekehrt bewegt werden.
  • Das auf der Kolbenstange 42 axial verschiebbar angeordnete Betätigungselement 26 ist des Weiteren mittels einer Kolbenstangenfeder 50 (Nachrückfeder) gegenüber der Kolbenstange 42 in der Sperrrichtung S auf einen an der Kolbenstange 42 vorgesehenen Anschlag 52 vorgespannt. Die als Schraubendruckfeder ausgebildete Kolbenstangenfeder 50 dient als Energiespeicher für den Fall, dass die Sperrklinke 18 bei einer Betätigung durch das Parksperrenmodul 10 mit ihrem Verriegelungszahn 22 gegen einen Zahn des Parksperrenrads 14 zur Anlage kommt, ohne mit der Verzahnung 16 in Formschluss zu gelangen. In einer solchen Situation sorgt die Kolbenstangenfeder 50 dafür, dass das federvorgespannte Betätigungselement 26 bei einem Rollen des Kraftfahrzeugs die Sperrklinke 18 nachrückt, so dass deren Verriegelungszahn 22 mit der Verzahnung 16 des Parksperrenrads 14 in Eingriff gelangt. In der umgekehrten Richtung kann das Betätigungselement 26 mit einer Bewegung des Kolbens 40 in die Entsperrstellung über den Anschlag 52 in der Entsperrrichtung E bewegt, d.h. gezogen werden.
  • Die jeweilige Stellung des Kolbens 40 im Gehäuse 30 ist hierbei mittels einer Sensoranordnung 54 erfassbar, die einen gegenüber dem Gehäuse 30 ortsfesten Positionsdetektor 56 (in 9 lediglich schematisch angedeutet) und einen Positionsgeber 58 aufweist, der mit dem Kolben 40 wirkverbunden ist. Genauer gesagt ist der außerhalb des Gehäuses 30 sitzende Positionsgeber 58 mit dem Kolben 40 über einen Halter 60 auf noch zu beschreibende Weise so gekoppelt, dass der Positionsgeber 58 einer Längsbewegung des Kolbens 40 über den Positionsdetektor 56 erfassbar zu folgen vermag.
  • Wie nachfolgend noch im Einzelnen erläutert wird, bestehen im Vergleich zum eingangs geschilderten Stand der Technik verschiedene Besonderheiten des Parksperrenmoduls 10 nach dem dargestellten Ausführungsbeispiel vor allem in den folgenden drei Punkten (i bis iii): Zunächst (i) greift die Kolbenfeder 44 an dem Kolben 40 über ein Druckstück 62 an, welches mittels der Kolbenstange 42 entgegen der Federkraft der Kolbenfeder 44 relativ zum Kolben 40 in der Entsperrrichtung E verlagerbar ist (siehe insbesondere 9). Ferner (ii) ist der Halter 60 für den Positionsgeber 58 vom Kolben 40 drehentkoppelt und außen am Gehäuse 30 des Parksperrenmoduls 10 mittels eines Führungsabschnitts 64 gegen ein Verdrehen um die Mittelachse M schienenartig geführt (siehe insbesondere die 2 und 12). Darüber hinaus (iii) ist das Gehäuse 30 - neben weiteren Teilen des Parksperrenmoduls 10 - aus einem Kunststoffmaterial ausgebildet und die metallische Stützplatte 36 so in dem Gehäuse 30 integriert, dass der Stützabschnitt 38 der Stützplatte 36 für einen Kontakt mit dem Betätigungselement 26 über das Kunststoffmaterial des Gehäuses 30 vorsteht (siehe insbesondere die 1 und 7).
  • Wie insbesondere die 7 und 9 zeigen, ist die ein Gegenlager für das Betätigungselement 26 ausbildende Stützplatte 36 durch Umspritzen mit dem Kunststoff des Gehäuses 30 im Gehäuse 30 integriert. Die sich quer zur Mittelachse M erstreckende Stützplatte 36 ist gemäß den 1 und 2 im Bereich eines vorderen Längsendes des Parksperrenmoduls 10 somit formschlüssig im Kunststoff des Gehäuses 30 gehalten und bildet mit dem Gehäuse 30 ein Teil. Hierbei dient die Stützplatte 36 auch zur Befestigung des Parksperrenmoduls 10 im Kraftfahrzeug und zur Positionierung des Parksperrenmoduls 10 relativ zur Parksperre 12.
  • Was die Befestigung des Parksperrenmoduls 10 im Kraftfahrzeug angeht, ist die Stützplatte 36 gemäß den 1 bis 4 und 7 mit Befestigungslöchern 66, 68 versehen. Die Befestigungslöcher 66, 68 in der Stützplatte 36 sind als parallele Durchgangsbohrungen nahe dem jeweiligen Querende der Stützplatte 36 ausgebildet, wie am besten in 7 zu erkennen ist. Darüber hinaus ist das Gehäuse 30 des Parksperrenmoduls 10 zur Befestigung des Parksperrenmoduls 10 im Kraftfahrzeug an einer von der Stützplatte 36 beabstandeten Stelle, nahe einem hinteren Längsende des Parksperrenmoduls 10 mit einem Befestigungsloch 70 in einem Flanschauge 72 des Gehäuses 30 versehen. Hier ist das Befestigungsloch 70 mit einer Stützhülse 74 in Form einer metallischen Bundhülse ausgekleidet, die durch Umspritzen mit dem Kunststoff des Gehäuses 30 in dem Gehäuse 30 befestigt ist, wie die 8 zeigt. Im montierten Zustand des Parksperrenmoduls 10 durchgreifen in den Figuren nicht dargestellte Kopfschrauben die Befestigungslöcher 66, 68, 70 von unten in 1 mit radialem Spiel und sind in zugeordneten Gewindelöchern des Getriebegehäuses (nicht gezeigt) eingeschraubt, um das Parksperrenmodul 10 fest gegen das Getriebegehäuse zu ziehen und hieran zu befestigen.
  • Zur axialen und winkelmäßigen Positionierung des Parksperrenmoduls 10 bezüglich der Parksperre 12 sind ferner zwei fest mit dem Gehäuse 30 verbundene Zentrierstifte 76, 78 vorgesehen. Der eine Zentrierstift 76 ist in einer in der Stützplatte 36 neben dem Befestigungsloch 66 und parallel dazu ausgebildeten Bohrung 80 festgelegt, z.B. als metallischer, zylindrischer Passstift eingepresst, wie in den 5 und 7 gezeigt. Der andere Zentrierstift 78 hingegen ist nahe dem Befestigungsloch 70 am Flanschauge 72 einstückig mit dem Gehäuse 30 aus Kunststoff ausgebildet (vgl. die 1 und 3). Die Zentrierstifte 76, 78 stehen in 1 nach oben von dem Flanschauge 72 des Gehäuses 30 bzw. der Stützplatte 36 für einen Eingriff mit zugeordneten Positionierlöchern im Getriebegehäuse (nicht dargestellt) vor.
  • Weitere Details der Stützplatte 36 sind insbesondere den 1, 7 und 9 zu entnehmen. Demgemäß weist der vom Kunststoffmaterial des Gehäuses 30 freigelassene Stützabschnitt 38 der Stützplatte 36 einen im Wesentlichen teilzylindrischen Flächenabschnitt 82 auf, gegen den der konische Flächenabschnitt 28 des Betätigungselements 26 zur Anlage bringbar ist. Genauer gesagt ist der teilzylindrische Flächenabschnitt 82 auf der dem Betätigungsmechanismus 32 zugewandten Seite der Stützplatte 36 gemäß 9 mit einer Verrundung 84 versehen, wobei der konische Flächenabschnitt 28 des Betätigungselements 26 an einem Übergang zwischen der Verrundung 84 und dem teilzylindrischen Flächenabschnitt 82 die Stützplatte 36 im Wesentlichen linienförmig über eine gewisse Bogenlänge kontaktiert, wie in 7 gezeigt. Hierfür ist ein Radius des teilzylindrischen Flächenabschnitts 82 des Stützabschnitts 38 der Stützplatte 36 geringfügig größer gewählt als ein größter Radius des konischen Flächenabschnitts 28 des Betätigungselements 26. In diesen Kontakt wird das Betätigungselement 26 gemäß 7 über einen ähnlich geformten Bereich an der Sperrklinke 18 gedrückt, die ihrerseits mittels der vorerwähnten, an der Bohrung 24 angreifenden Rückstellfeder in Richtung der Stützplatte 36 vorgespannt ist.
  • Gemäß 9 ist das Gehäuse 30 innen entlang der Mittelachse M mit einer durchgehenden, gestuften Aufnahmeaussparung 86 versehen, die einen Innenraum 88 zur Aufnahme des Betätigungsmechanismus 32 und insbesondere des Kolbens 40 begrenzt. Die Aufnahmeaussparung 86 besitzt zwei hohlzylindrische Aussparungsabschnitte 90, 92 unterschiedlichen Durchmessers, mit einer Stufe 94 dazwischen, die einen Anschlag für den Kolben 40 in seiner Sperrstellung ausbildet. Entsprechend der Aufnahmeaussparung 86 im Gehäuse 30 ist der Kolben 40 gestuft ausgebildet, mit einem vom Außendurchmesser her kleineren, vorderen Kolbenabschnitt 96, einem vom Außendurchmesser her größeren, hinteren Kolbenabschnitt 98 und einer Ringschulter 100 dazwischen, die mit der Stufe 94 des Gehäuses 30 zusammenwirkt.
  • Wie die 9 des Weiteren zeigt, ist der Druckraum 48 zwischen dem Kolben 40 und dem Gehäuse 30 mittels einer Dichtungsanordnung zur Umgebung hin abgedichtet, die zwei axial voneinander beabstandete, am Kolben 40 angebrachte Nutringe 102, 104 umfasst. Genauer gesagt ist der hintere, durchmessergrößere Kolbenabschnitt 98 mit einer Radialnut 106 zur Aufnahme des Nutrings 102 versehen, während der vordere, durchmesserkleinere Kolbenabschnitt 96 eine Radialnut 108 zur Aufnahme des Nutrings 104 aufweist. Für den Fachmann ist ersichtlich, dass der Kolben 40 damit in einer axialen Projektion gesehen eine ringförmige hydraulische Wirkfläche besitzt, die nach radial außen durch eine dynamische Dichtlippe des Nutrings 102 begrenzt ist, welche am Innenumfang des Aussparungsabschnitts 92 des Gehäuses 30 anliegt, und die nach radial innen durch eine dynamische Dichtlippe des Nutrings 104 begrenzt ist, welche am Innenumfang des Aussparungsabschnitts 90 des Gehäuses 30 anliegt. Über diese Wirkfläche kann der Kolben 40 in der Entsperrrichtung E hydraulisch beaufschlagt werden. Zur Entlüftung des Druckraums 48 können am Grund einer (oder beider) Radialnut(en) 106, 108 Entlüftungsnuten (nicht dargestellt) vorgesehen sein, die sich entlang der Mittelachse M unter dem jeweiligen Nutring 102, 104 hinweg erstrecken.
  • Für die hydraulische Beaufschlagung des Druckraums 48 und damit des Kolbens 40 besitzt das Gehäuse 30 gemäß den 2, 4 und 8 auf der Unterseite einen einstückig angeformten Druckanschluss 110, der mit dem Druckraum 48 zwischen Gehäuse 30 und Kolben 40 über einen parallel zur Mittelachse M verlaufenden, im Gehäuse 30 ausgebildeten Verbindungskanal 112 kommuniziert (siehe die 6 bis 8). Der Verbindungskanal 112 mündet mit einem inneren Ende an der Stufe 94 des Gehäuses 30, der Ringschulter 100 des Kolbens 40 gegenüberliegend, im Druckraum 48. An seinem anderen, äußeren Ende ist der Verbindungskanal 112 gemäß den 1 und 7 mit einem Kunststoffstopfen 114 zur Umgebung hin verschlossen, der mit dem Gehäuse 30 ultraschallverschweißt ist.
  • An dem in 9 rechten Ende des vorderen Kolbenabschnitts 96 ist der ebenfalls als Kunststoff-Spitzgussteil ausgebildete Kolben 40 außenumfangsseitig für einen Angriff der Arretiereinrichtung 46 mit einer im Kunststoffmaterial des Kolbens 40 eingebetteten, metallischen Bundhülse 116 verstärkt. Die Bundhülse 116 besitzt eine Außenkontur, die mittels der Arretiereinrichtung 46 eine Verrastung des Kolbens 40 bezüglich des Gehäuses 30 entweder in der Sperrstellung oder in der Entsperrstellung des Kolbens 40 gestattet. Hierfür weist die Arretiereinrichtung 46 einen metallischen Rasthebel 118 auf, der bewegbar in einer quer zur Mittelachse M verlaufenden Rasthebelaussparung 120 des Gehäuses 30 aufgenommen ist. Genauer gesagt ist der Rasthebel 118 um einen metallischen Rasthebelstift 122 verschwenkbar (siehe den Doppelpfeil in 6), der sich parallel zur Mittelachse M erstreckt und zu beiden Seiten der Rasthebelaussparung 120 im Kunststoffmaterial des Gehäuses 30 warmeingebettet ist.
  • Wie am besten in 6 zu sehen ist, ist der Rasthebel 118 mittels einer Rasthebelfeder 124 gegen den Uhrzeigersinn in 6 um den Rasthebelstift 122 in eine Raststellung an der Bundhülse 116 des Kolbens 40 vorgespannt. Die als Schraubendruckfeder ausgebildete Rasthebelfeder 124 ist an einem einstückig mit dem Gehäuse 30 geformten, zylindrischen Aufnahmevorsprung 126 geführt und greift an einem Betätigungsvorsprung 128 des Rasthebels 118 an. Um den Rasthebel 118 entgegen der Federkraft der Rasthebelfeder 124 wahlweise aus seiner Raststellung in eine von der Bundhülse 116 am Kolben 40 entfernte Entraststellung zu bewegen, die eine Bewegung des Kolbens 40 entlang der Mittelachse M gestattet, weist die Arretiereinrichtung 46 zwei unabhängig voneinander ansteuerbare Entriegelungsmechanismen auf, nämlich einen elektrisch ansteuerbaren Entriegelungsmechanismus und einen hydraulisch ansteuerbaren Entriegelungsmechanismus.
  • Der über in den 2, 4 bis 6 und 9 gezeigte Anschlussfahnen 130 elektrisch ansteuerbare Entriegelungsmechanismus der Arretiereinrichtung 46 weist einen elektromagnetischen Aktuator 132 (Hubmagnet) auf, der von unten an dem Gehäuse 30 des Parksperrenmoduls 10 angeflanscht und mittels Schrauben 134 in Position gehalten ist. Hierfür ist das Gehäuse 30 gemäß den 2 und 4 mit Gewindebuchsen 136 zur Aufnahme der Schrauben 134 versehen, die durch Umspritzen mit dem Kunststoff des Gehäuses 30 in dem Gehäuse 30 eingebettet sind. Der elektromagnetische Aktuator 132 hat ein nach Maßgabe der elektrischen Ansteuerung des Aktuators 132 entsprechend dem Doppelpfeil in den 6 und 9 axial verschiebbares, stiftförmiges Betätigungsende 138, welches sich mit einem gemäß 6 bogenförmigen Aushebeende 140 des Rasthebels 118 in Eingriff befindet.
  • Für den Fachmann ist ersichtlich, dass der Rasthebel 118 durch geeignete Bestromung des elektromagnetischen Aktuators 132 über das am Aushebeende 140 des Rasthebels 118 angreifende Betätigungsende 138 des Aktuators 132 angehoben und gegen die Federkraft der Rasthebelfeder 124 in 6 im Uhrzeigersinn um den Rasthebelstift 122 verschwenkt werden kann, so dass der Rasthebel 118 von der Bundhülse 116 des Kolbens 40 freikommt.
  • Ein entsprechendes Verschwenken des Rasthebels 118 um den Rasthebelstift 122 ist mittels des hydraulisch ansteuerbaren Entriegelungsmechanismus möglich, der hierfür gemäß 6 einen metallischen Zylinderstift 142 mit einem Gleitring 144 am Außenumfang aufweist, der verschiebbar in einer Zylinderbohrung 146 des Gehäuses 30 aufgenommen ist. Zur hydraulischen Beaufschlagung der Zylinderbohrung 146 und damit des Zylinderstifts 142 besitzt das Gehäuse 30 gemäß den 4 und 8 auf der Unterseite einen am Gehäuse 30 in paralleler Anordnung zum Druckanschluss 110 einstückig angeformten weiteren Druckanschluss 148. Letzterer kommuniziert über einen im Gehäuse 30 ausgebildeten, schräg zur Mittelachse M verlaufenden, weiteren Verbindungskanal 150 mit der Zylinderbohrung 146 (siehe die 4 und 6 bis 8). Der Verbindungskanal 150 schneidet mit seinem inneren Ende die Zylinderbohrung 146, wie in 6 gezeigt. An seinem anderen, äußeren Ende ist auch der Verbindungskanal 150 gemäß den 1 und 7 mit einem Kunststoffstopfen 152 zur Umgebung hin dicht verschlossen, der mit dem Gehäuse 30 ultraschallverschweißt ist.
  • Für den Fachmann ist wiederum ersichtlich, dass bei hydraulischer Beaufschlagung des Zylinderstifts 142 über den Druckanschluss 148 und den Verbindungskanal 150 der Zylinderstift 142 in 6 entsprechend dem Doppelpfeil in der Zylinderbohrung 146 angehoben wird, wobei der Zylinderstift 142 mit seinem über das Gehäuse 30 vorstehenden Ende an einem nasenförmigen Aushebevorsprung 154 des Rasthebels 118 zur Anlage gelangt. Hierbei wird der Rasthebel 118 angehoben und in 6 gegen die Federkraft der Rasthebelfeder 124 im Uhrzeigersinn um den Rasthebelstift 122 verschwenkt, so dass der Rasthebel 118 von der Bundhülse 116 des Kolbens 40 freikommt. Der - elektromagnetisch oder hydraulisch bewirkt - von der Arretiereinrichtung 46 freigegebene Kolben 40 kann je nach Betätigungszustand der Parksperre 12 nun durch die Federkraft der Kolbenfeder 44 von seiner Entsperrstellung in seine Sperrstellung oder durch hydraulische Beaufschlagung des Druckraums 48 von seiner Sperrstellung in seine Entsperrstellung bewegt werden.
  • Wie des Weiteren insbesondere die 9 zeigt, ist der Kolben 40 als rotationssymmetrisches Hohlteil ausgebildet, das in 9 von rechts nach links einen trichterförmigen Öffnungsbereich 156, einen Aufnahmebereich 158 für das kolbenseitige Ende der Kolbenstange 42 und einen hohlzylindrischen Aufnahmebereich 160 für das kolbenseitige Ende des Druckstücks 62 aufweist. Die Kolbenstange 42 erstreckt sich in 9 nach rechts aus dem Öffnungsbereich 156 des Kolbens 40 hinaus, wobei sich ein an der Kolbenstange 42 ausgebildeter Widerlagerbund 162 für die Kolbenstangenfeder 50 axial im Öffnungsbereich 156 des Kolbens 40 befindet. Nach Maßgabe eines Außendurchmessers des Widerlagerbunds 162 kann die Kolbenstange 42 bezüglich des Kolbens 40 im Öffnungsbereich 156 verschwenken.
  • An ihrem kolbenseitigen Ende weist die metallische Kolbenstange 42 einen Kugelkopf 164 auf, der im mittleren Aufnahmebereich 158 des Kolbens 40 gehalten ist. Hierbei liegt der Kugelkopf 164 an einer komplementär zum Kugelkopf 164 geformten, am Kolben 40 ausgebildeten Lagerpfanne 166 an, so dass die Kolbenstange 42 am Kolben 40 gelenkig gelagert ist. Das Druckstück 62 hat auf einer der Kolbenstange 42 zugewandten Seite einen Lagervorsprung 168, der sich in den Aufnahmebereich 158 des Kolbens 40 hinein erstreckt und eine kugelkalottenförmige Anlagefläche 170 für den Kugelkopf 164 der Kolbenstange 42 besitzt. Zwischen der Lagerpfanne 166 des Kolbens 40 und der kugelkalottenförmigen Anlagefläche 170 des Druckstücks 62 ist der Kugelkopf 164 der Kolbenstange 42 im Wesentlichen spielfrei gehalten.
  • In dem in 9 linken Aufnahmebereich 160 des Kolbens 40 ist schließlich ein Kopfteil 172 des Druckstücks 62 aufgenommen, welches ebenfalls als Kunststoff-Spritzgussteil ausgeführt ist. An dem Kopfteil 172 des Druckstücks 62 ist der Lagervorsprung 168 einstückig angeformt. Ferner ist der Kopfteil 172 des Druckstücks 62 mit einem Bund 174 versehen, der ein Widerlager für das kolbenseitige Ende der Kolbenfeder 44 ausbildet, die den Kopfteil 172 umgibt und sich in den Aufnahmebereich 160 des Kolbens 40 hinein erstreckt. Die als Schraubendruckfeder ausgebildete Kolbenfeder 44 spannt das Druckstück 62 mit seinem Bund 174 gegen eine Ringschulter 176 des Kolbens 40 vor, die zwischen dem Aufnahmebereich 158 und dem Aufnahmebereich 160 des Kolbens 40 liegt.
  • Insbesondere der 9 ist weiterhin zu entnehmen, dass das Druckstück 62 auf einer von dem Betätigungsglied 34 bzw. der Kolbenstange 42 abgewandten Seite einen Führungsfortsatz 178 aufweist. Der sich an dem Kopfteil 172 des Druckstücks 62 einstückig anschließende, stiftartige Führungsfortsatz 178 ist, wie noch näher beschrieben wird, mittels einer Führungsbuchse 180 gegenüber dem Gehäuse 30 geführt, die ihrerseits am Gehäuse 30 befestigt ist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die ebenfalls als Kunststoff-Spritzgussteil ausgeführte Führungsbuchse 180 mittels einer in den 2 bis 5 und 9 allgemein mit dem Bezugszeichen 182 gekennzeichneten Bajonettverbindung am Gehäuse 30 befestigt. Eine solche Bajonettverbindung 182 ist für den Anwendungsfall eines Kupplungsgeberzylinders als Hydraulikzylinder in der deutschen Patentanmeldung DE 10 2016 006 053 A1 derselben Anmelderin ausführlich beschrieben, auf die an dieser Stelle bezüglich Aufbau und Funktion dieser Verbindung ausdrücklich verwiesen sei.
  • Gemäß 9 stützt sich die Kolbenfeder 44 mit ihrem vom Kolben 40 abgewandten Ende an der Führungsbuchse 180 ab. Genauer gesagt ist die Führungsbuchse 180 auf ihrer dem Innenraum 88 des Gehäuses 30 zugewandten Seite mit einer Ringaussparung 184 versehen, in die sich das vom Kolben 40 abgewandte Ende der Kolbenfeder 44 hinein erstreckt. Die Führungsbuchse 180 dient somit auch als gehäuseseitiger Federteller für die Kolbenfeder 44.
  • Insoweit ist ersichtlich, dass etwaige Stöße auf die Kolbenstange 42 in der Entsperrrichtung E, wie sie etwa bei einem Zurückschnellen des Betätigungselements 26 unter Setzen der Kolbenstangenfeder 50 über den Widerlagerbund 162 in die Kolbenstange 42 eingeleitet werden können, nicht auf den Kolben 40 durchschlagen können, vielmehr über das Druckstück 62 durch die Kolbenfeder 44 abgefedert auf die Führungsbuchse 180 und damit das Gehäuse 30 übertragen werden. Mit anderen Worten gesagt besteht zwischen dem Kolben 40 und der Kolbenstange 42 zwar eine zugfeste Formschlussverbindung durch Anlage des Kugelkopfs 164 der Kolbenstange 42 an der Lagerpfanne 166 des Kolbens 40, jedoch keine druckfeste Verbindung, weil das vom Kugelkopf 164 der Kolbenstange 42 über den Lagervorsprung 168 geschobene Druckstück 62 vom Kolben 40 an der Ringschulter 176 des Kolbens 40 abheben kann, wenn an der Kolbenstange 42 aufgebrachte Druckkräfte die Vorspannkraft der Kolbenfeder 44 übersteigen.
  • Der Führungsbuchse 180 kommt des Weiteren auch eine Entlüftungsfunktion zu. Wie insbesondere die 2 und 5 zeigen, ist die Führungsbuchse 180 ausgehend von einem vom Kolben 40 abgewandten Ende mit Öffnungen 186 zur Entlüftung des Innenraums 88 des Gehäuses 30 versehen. Im dargestellten Ausführungsbeispiel liegen die sich parallel zur Mittelachse M erstreckenden Öffnungen 186 auf einem gemeinsamen Teilkreis und sind um die Mittelachse M gleichmäßig voneinander winkelbeabstandet (siehe 5).
  • Weitere Details der Sensoranordnung 54 sind insbesondere den 2, 4, 5 und 9 bis 12 zu entnehmen. Bei der Sensoranordnung 54 handelt es sich vorzugsweise um eine Hall-Sensorik, mit einem Hall-Element (nicht näher gezeigt) als Bestandteil des gehäusefesten Positionsdetektors 56 (9) und einem Magneten als Positionsgeber 58, der über den Halter 60 mit dem Kolben 40 verbunden ist. Der Positionsgeber 58 kann z.B. an dem Halter 60 angeklebt sein, ist bevorzugt indes als kunststoffgebundener Magnet in dem Halter 60 eingespritzt, der hier ebenfalls als Kunststoff-Spritzgussteil ausgeführt ist.
  • Der Halter 60 für den Positionsgeber 58 weist allgemein einen abgewinkelten Arm 188 auf, an dem der Positionsgeber 58 am Außenumfang des Gehäuses 30 gehalten ist. Ferner hat der Halter 60 zur Bewegungskopplung mit dem Kolben 40 einen konzentrisch zur Mittelachse M angeordneten Verbindungsabschnitt 190, der mit dem abgewinkelten Arm 188 verbunden ist, genauer gesagt im dargestellten Ausführungsbeispiel einstückig mit dem Arm 188 aus dem Kunststoffmaterial des Halters 60 spitzgegossen ist.
  • Für die Bewegungskopplung mit dem Kolben 40 erstreckt sich der Verbindungsabschnitt 190 des Halters 60 gemäß 9 in den Innenraum 88 des Gehäuses 30 hinein. Dabei ist der hülsenförmige Verbindungsabschnitt 190 des Halters 60 mittels der am Gehäuse 30 befestigten Führungsbuchse 180 geführt und auf dem Führungsfortsatz 178 des Druckstücks 62 axial im Wesentlichen spielfrei aber ohne Drehkopplung mit dem Druckstück 62 gehalten. Mit anderen Worten gesagt erstreckt sich der Führungsfortsatz 178 des Druckstücks 62 in den Verbindungsabschnitt 190 des Halters 60 hinein und durch diesen hindurch, so dass der Führungsfortsatz 178 des Druckstücks 62 mittelbar über den Halter 60, genauer dessen Verbindungsabschnitt 190 in der Führungsbuchse 180 geführt ist, die hierfür in einem mittleren Bereich eine hohlzylindrische Führungsfläche 192 aufweist.
  • In 9 ist auch zu erkennen, dass zur Bewegungskopplung des Halters 60 für den Positionsgeber 58 mit dem Kolben 40 eine Schnappverbindung 194 vorgesehen ist. Mittels der Schnappverbindung 194 ist der Halter 60 für den Positionsgeber 58 an dem Führungsfortsatz 178 des Druckstücks 62 gehalten, wobei die Schnappverbindung 194 an einem kolbennahen Ende des Verbindungsabschnitts 190 des Halters 60 vorgesehen ist. Der Verbindungsabschnitt 190 des Halters 60 ist hier zur Bildung von Federarmen 196 mehrfach geschlitzt, die an ihren freien Enden innenumfangsseitig nasenartige Vorsprünge 198 besitzen. Die nasenartigen Vorsprünge 198 hintergreifen im montierten Zustand des Halters 60 einen Ringbund 200 am Führungsfortsatz 178 des Druckstücks 62. Da der Verbindungsabschnitt 190 des Halters 60 zudem stirnseitig am Kopfteil 172 des Druckstücks 62 zur Anlage gelangen kann, ist der Verbindungsabschnitt 190 des Halters 60 am Druckstück 62 axial formschlüssig festgelegt, gestattet gleichwohl eine relative Verdrehung des Druckstücks 62 bezüglich des Halters 60.
  • Hinsichtlich des vorerwähnten Führungsabschnitts 64 zur schienenartigen Führung des Halters 60 für den Positionsgeber 58 außen am Gehäuse 30 des Parksperrenmoduls 10 sei weiterhin insbesondere auf die 2 und 12 verwiesen. Demgemäß weist der Führungsabschnitt 64 am Außenumfang des Gehäuses 30 einstückig aus dem Kunststoffmaterial des Gehäuses 30 angeformte Rippen 202, 204 auf, die den Halter 60 in der Sperrrichtung S bzw. der Entsperrrichtung E schienenartig führen und gegen ein Verdrehen bezüglich des Gehäuses 30 sichern. Die Rippen 202, 204 verlaufen längs zur Mittelachse M und sind mittels quer zur Mittelachse M verlaufender Rippen 206 ausgesteift.
  • Hierbei weist der Führungsabschnitt 64 an den äußeren Rippen 202 sich parallel zur Mittelachse M erstreckende, einander zugewandte erste Führungsflächen 208 auf, die mit ersten, seitlichen Anlageflächen 210 am Arm 188 des Halters 60 für den Positionsgeber 58 zusammenwirken (siehe auch 10), um den Positionsgeber 58 gegen ein Verdrehen um die Mittelachse M abzustützen. Ferner hat der Führungsabschnitt 64 wenigstens eine, im dargestellten Ausführungsbeispiel zwei an den inneren Rippen 204 ausgebildete, zwischen der Mittelachse M und dem Positionsgeber 58 liegende weitere Führungsflächen 212, die gemäß 11 mit wenigstens einer weiteren Anlagefläche 214 am Arm 188 des Halters 60 für den Positionsgeber 58 zusammenwirken, um den Positionsgeber 58 in bezüglich der Mittelachse M radialer Richtung abzustützen. Infolge der Kunststoffausbildung des Halters 60 und des Schrumpfungsverhaltens des Kunststoffs nach dem Spitzgießen liegt der Arm 188 des Halters 60 mit der weiteren Anlagefläche 214 mit leichter Federkraft an den weiteren Führungsflächen 212 des Führungsabschnitts 64 des Gehäuses 30 an.
  • Aus der Vorbeschreibung ist ersichtlich, dass der Halter 60 mit seinem abgewinkelten Arm 188 bzw. dem Verbindungsabschnitt 190 bezogen auf die Mittelachse M sowohl in Umfangsrichtung - zwischen den Rippen 202 - als auch in radialer Richtung - an den Rippen 204 und zwischen der Führungsfläche 192 der Führungsbuchse 180 und dem Führungsfortsatz 178 des Druckstücks 62 - im Wesentlichen spielfrei bzw. sehr spielarm geführt ist. Darüber hinaus weist auch die axiale Kopplung des Halters 60 zum Druckstück 62 - an der Schnappverbindung 194 - sehr wenig Spiel auf. Dies alles ist einer hohen Erfassungsgenauigkeit und Zuverlässigkeit der Sensoranordnung 54 förderlich. Gleichwohl ist der Halter 60 und damit der Positionsgeber 58 bezüglich des Positionsdetektors 56 mit sehr geringen Verschiebekräften entlang der Mittelachse M verschiebbar, weil der Halter 60 vom Druckstück 62 drehentkoppelt ist, so dass Drehmomente, wie sie z.B. beim Einfedern der Kolbenfeder 44 entstehen, nicht vom Druckstück 62 auf den Halter 60 übertragen werden können und infolgedessen der Halter 60 in seiner Führung am Gehäuse 30 nicht verkanten kann.
  • Mittels der Sensoranordnung 54 kann schließlich zum einen der jeweilige Betätigungszustand des Parksperrenmoduls 10 erfasst werden, d.h. ob sich der Kolben 40 des Betätigungsmechanismus 32 in der Sperrstellung gemäß 9 oder in der Entsperrstellung befindet. Zum anderen lässt sich eine Beschädigung des Parksperrenmoduls 10, z.B. ein eventueller Bruch der Kolbenfeder 44 detektieren. Darüber hinaus kann aber auch das Ein- bzw. Auslegen der Parksperre 12 gesteuert werden, nämlich durch Erfassung des Hubs des Kolbens 40 und hiervon abhängige Druckbeaufschlagung des Druckraums 48. Ebenfalls ist es möglich, ein „Ratschen“ der Sperrklinke 18 über der Verzahnung 16 des Parksperrenrads 14 festzustellen, worauf durch Druckbeaufschlagung des Druckraums 48 gegengesteuert werden kann.
  • Ein Parksperrenmodul hat ein Gehäuse, in dem ein Betätigungsmechanismus aufgenommen ist, der mit einem Betätigungsglied gelenkig verbunden ist. Letzteres trägt an einem vom Betätigungsmechanismus abgewandten Ende ein Betätigungselement mit einem konischen Flächenabschnitt, der mit einem gehäusefesten Konusführungselement in Form einer metallischen Stützplatte in Kontakt bringbar ist. Bei einer mittels des Betätigungsmechanismus erzeugten Bewegung des Betätigungsglieds in einer Längsrichtung stützt sich der konische Flächenabschnitt an einem Stützabschnitt der Stützplatte ab und bewirkt dabei unter Auslenkung des Betätigungsglieds eine Bewegung des Betätigungselements in einer Querrichtung, um eine Parksperre zu betätigen. Insbesondere zur Gewichtsreduktion und zur Vereinfachung der Montage ist das Gehäuse aus einem Kunststoffmaterial ausgebildet und die Stützplatte so in dem Gehäuse integriert, dass der Stützabschnitt der Stützplatte für einen Kontakt mit dem Betätigungselement über das Kunststoffmaterial des Gehäuses vorsteht.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Parksperrenmodul
    12
    Parksperre
    14
    Parksperrenrad
    16
    Verzahnung
    18
    Sperrklinke
    20
    Schwenkachse
    22
    Verriegelungszahn
    24
    Bohrung
    26
    Betätigungselement
    28
    konischer Flächenabschnitt
    30
    Gehäuse
    32
    Betätigungsmechanismus
    34
    Betätigungsglied
    36
    metallische Stützplatte
    38
    Stützabschnitt
    40
    Kolben
    42
    Kolbenstange
    44
    Kolbenfeder
    46
    Arretiereinrichtung
    48
    Druckraum
    50
    Kolbenstangenfeder
    52
    Anschlag
    54
    Sensoranordnung
    56
    Positionsdetektor
    58
    Positionsgeber
    60
    Halter
    62
    Druckstück
    64
    Führungsabschnitt
    66
    Befestigungsloch
    68
    Befestigungsloch
    70
    Befestigungsloch
    72
    Flanschauge
    74
    Stützhülse
    76
    Zentrierstift
    78
    Zentrierstift
    80
    Bohrung
    82
    teilzylindrischer Flächenabschnitt
    84
    Verrundung
    86
    Aufnahmeaussparung
    88
    Innenraum
    90
    Aussparungsabschnitt
    92
    Aussparungsabschnitt
    94
    Stufe
    96
    vorderer Kolbenabschnitt
    98
    hinterer Kolbenabschnitt
    100
    Ringschulter
    102
    Nutring
    104
    Nutring
    106
    Radialnut
    108
    Radialnut
    110
    Druckanschluss
    112
    Verbindungskanal
    114
    Kunststoffstopfen
    116
    Bundhülse
    118
    Rasthebel
    120
    Rasthebelaussparung
    122
    Rasthebelstift
    124
    Rasthebelfeder
    126
    Aufnahmevorsprung
    128
    Betätigungsvorsprung
    130
    Anschlussfahne
    132
    elektromagnetischer Aktuator
    134
    Schraube
    136
    Gewindebuchse
    138
    Betätigungsende
    140
    Aushebeende
    142
    Zylinderstift
    144
    Gleitring
    146
    Zylinderbohrung
    148
    Druckanschluss
    150
    Verbindungskanal
    152
    Kunststoffstopfen
    154
    Aushebevorsprung
    156
    Öffnungsbereich
    158
    Aufnahmebereich
    160
    Aufnahmebereich
    162
    Widerlagerbund
    164
    Kugelkopf
    166
    Lagerpfanne
    168
    Lagervorsprung
    170
    kugelkalottenförmige Anlagefläche
    172
    Kopfteil
    174
    Bund
    176
    Ringschulter
    178
    Führungsfortsatz
    180
    Führungsbuchse
    182
    Bajonettverbindung
    184
    Ringaussparung
    186
    Öffnung
    188
    abgewinkelter Arm
    190
    Verbindungsabschnitt
    192
    hohlzylindrische Führungsfläche
    194
    Schnappverbindung
    196
    Federarm
    198
    nasenartiger Vorsprung
    200
    Ringbund
    202
    Rippe
    204
    Rippe
    206
    Rippe
    208
    Führungsfläche
    210
    Anlagefläche
    212
    Führungsfläche
    214
    Anlagefläche
    E
    Entsperrrichtung E
    M
    Mittelachse M
    S
    Sperrrichtung S
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102015008709 A1 [0004]
    • DE 102016006053 A1 [0053]

Claims (15)

  1. Parksperrenmodul (10) zur Betätigung einer Parksperre (12) in einem Kraftfahrzeug, mit einem Gehäuse (30), in dem ein Betätigungsmechanismus (32) aufgenommen ist, der mit einem Betätigungsglied (34) gelenkig verbunden ist, das an einem vom Betätigungsmechanismus (32) abgewandten Ende ein Betätigungselement (26) mit einem konischen Flächenabschnitt (28) trägt, der mit einem gehäusefesten Konusführungselement in Form einer metallischen Stützplatte (36) in Kontakt bringbar ist, so dass sich der konische Flächenabschnitt (28) bei einer mittels des Betätigungsmechanismus (32) erzeugten Bewegung des Betätigungsglieds (34) in einer Längsrichtung an einem Stützabschnitt (38) der Stützplatte (36) abstützt und dabei unter Auslenkung des Betätigungsglieds (34) eine Bewegung des Betätigungselements (26) in einer Querrichtung bewirkt, um die Parksperre (12) zu betätigen, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (30) aus einem Kunststoffmaterial ausgebildet und die Stützplatte (36) so in dem Gehäuse (30) integriert ist, dass der Stützabschnitt (38) der Stützplatte (36) für einen Kontakt mit dem Betätigungselement (26) über das Kunststoffmaterial des Gehäuses (30) vorsteht.
  2. Parksperrenmodul (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützplatte (36) durch Umspritzen mit dem Kunststoff des Gehäuses (30) in dem Gehäuse (30) integriert ist.
  3. Parksperrenmodul (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Stützabschnitt (38) der Stützplatte (36) einen teilzylindrischen Flächenabschnitt (82) aufweist, gegen den der konische Flächenabschnitt (28) des Betätigungselements (26) zur Anlage bringbar ist.
  4. Parksperrenmodul (10) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Radius des teilzylindrischen Flächenabschnitts (82) des Stützabschnitts (38) der Stützplatte (36) geringfügig größer ausgebildet ist als ein größter Radius des konischen Flächenabschnitts (28) des Betätigungselements (26).
  5. Parksperrenmodul (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützplatte (36) mit Befestigungslöchern (66, 68) zur Befestigung des Parksperrenmoduls (10) im Kraftfahrzeug versehen ist.
  6. Parksperrenmodul (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (30) des Parksperrenmoduls (10) zur Befestigung des Parksperrenmoduls (10) im Kraftfahrzeug an einer von der Stützplatte (36) beabstandeten Stelle mit wenigstens einem Befestigungsloch (70) versehen ist, das mit einer Stützhülse (74) ausgekleidet ist, die durch Umspritzen mit dem Kunststoff des Gehäuses (30) in dem Gehäuse (30) befestigt ist.
  7. Parksperrenmodul (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zwei fest mit dem Gehäuse (30) verbundene Zentrierstifte (76, 78), über die das Parksperrenmodul (10) bezüglich der Parksperre (12) positionierbar ist.
  8. Parksperrenmodul (10) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass einer (76) der zwei Zentrierstifte in einer in der Stützplatte (36) ausgebildeten Bohrung (80) festgelegt ist, während der andere (78) der zwei Zentrierstifte einstückig mit dem Gehäuse (30) ausgebildet ist.
  9. Parksperrenmodul (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungsmechanismus (32) einen Kolben (40) aufweist, der in einer Sperrrichtung (S) über eine Kolbenfeder (44) mit einer Federkraft in eine Sperrstellung vorgespannt ist, in welcher er mittels einer Arretiereinrichtung (46) wahlweise gegenüber dem Gehäuse (30) festlegbar ist, wobei der Kolben (40) über einen Druckraum (48) in einer zur Sperrrichtung (S) entgegengesetzten Entsperrrichtung (E) druckbeaufschlagbar ist, um bei gelöster Arretiereinrichtung (46) entgegen der Federkraft der Kolbenfeder (44) eine Entsperrstellung einzunehmen.
  10. Parksperrenmodul (10) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Kolben (40) als Kunststoff-Spritzgussteil ausgebildet ist.
  11. Parksperrenmodul (10) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Kolben (40) für einen Angriff der Arretiereinrichtung (46) mit einer im Kunststoffmaterial des Kolbens (40) eingebetteten metallischen Bundhülse (116) verstärkt ist.
  12. Parksperrenmodul (10) nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein Aktuator (132) der Arretiereinrichtung (46) an dem Gehäuse (30) des Parksperrenmoduls (10) angeflanscht und mittels Schrauben (134) in Position gehalten ist, wobei das Gehäuse (30) mit Gewindebuchsen (136) zur Aufnahme der Schrauben (134) versehen ist, die durch Umspritzen mit dem Kunststoff des Gehäuses (30) in dem Gehäuse (30) eingebettet sind.
  13. Parksperrenmodul (10) nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Kolbenfeder (44) an dem Kolben (40) über ein vorzugsweise aus Kunststoff bestehendes Druckstück (62) angreift, welches mittels des Betätigungsglieds (34) entgegen der Federkraft der Kolbenfeder (44) relativ zum Kolben (40) in der Entsperrrichtung (E) verlagerbar ist.
  14. Parksperrenmodul (10) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckstück (62) auf einer von dem Betätigungsglied (34) abgewandten Seite einen Führungsfortsatz (178) aufweist, der mittels einer vorzugsweise aus Kunststoff bestehenden Führungsbuchse (180) geführt ist, die ihrerseits am Gehäuse (30) befestigt ist, bevorzugt mittels einer Bajonettverbindung (182).
  15. Parksperrenmodul (10) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsbuchse (180) ausgehend von einem vom Kolben (40) abgewandten Ende mit Öffnungen (186) zur Ent- bzw. Belüftung eines Innenraums (88) des Gehäuses (30) versehen ist.
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