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Die Erfindung betrifft eine Beschattungsvorrichtung für eine Scheibe eines Kraftfahrzeugs mit einem flexiblen Flächengebilde, das zwischen einer aufgewickelten Ruheposition und einer aufgespannten Schutzposition auf einer Wickelwelle auf- und abwickelbar gehalten ist, die in einem fahrzeugfesten Aufnahmeraum drehbar gelagert ist, der durch ein Schließteil verschließbar ist, das zwischen einer Schließstellung und wenigstens einer Öffnungsstellung schwenkbeweglich gelagert ist, wobei das Flächengebilde an seinem in Abwickelrichtung vorderen Stirnendbereich mit einem formstabilen Auszugprofil versehen ist, das mittels eines Antriebssystems längs der Scheibe parallelverlagerbar ist.
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Eine derartige Beschattungsvorrichtung ist für eine Seitenscheibe oder eine Heckscheibe eines Personenkraftwagens allgemein bekannt. Die Beschattungsvorrichtung weist ein flexibles Flächengebilde auf, das auf einer Wickelwelle auf- und abwickelbar gehalten ist. Die Wickelwelle ist in einem Kassettengehäuse drehbar gelagert. Das flexible Flächengebilde wird zur Beschattung der Scheibe aus dem Kassettengehäuse ausgezogen und entlang der Scheibe aufgespannt. Das Kassettengehäuse ist unterhalb der Scheibe fahrzeugfest gehalten. Das Kassettengehäuse weist einen Durchtrittschlitz auf, der eine Öffnung des Kassettengehäuses nach oben definiert. In einer Ruheposition ist das Flächengebilde vollständig auf die Wickelwelle aufgewickelt und das Auszugprofil ist im Bereich des Durchtrittschlitzes in dem Kassettengehäuse abgelegt. Die Öffnung des Kassettengehäuses ist durch ein Schließteil verschließbar, das als Klappe gestaltet und schwenkbeweglich an einem entsprechenden Funktionsteil des Fahrzeuginnenraums gelagert ist. Das Schließteil verschließt die Öffnung des Kassettengehäuses in der Ruheposition des Flächengebildes und wird in seine Öffnungsstellung überführt, wenn das Auszugprofil und das Flächengebilde aus dem Durchtrittschlitz nach oben auf die Scheibe zu ausgefahren werden. In der aufgespannten Schutzposition des Flächengebildes verbleibt das Schließteil in seiner Öffnungsstellung.
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Nachteilig an dieser bekannten Beschattungsvorrichtung ist dabei die Verkleinerung der offenen Fensterfläche und die damit verbundene Einschränkung der Sicht des Fahrzeugführers oder der weiteren Insassen aus dem Fahrzeug heraus, die durch das in der Öffnungsstellung verbleibende Schließteil hervorgerufen wird. Moderne Fahrzeuge weisen oft Fenster, insbesondere Heckfenster auf, die relativ klein gehalten sind, weshalb eine weitere Verkleinerung der offenen Fensterfläche durch Sichthindernisse möglichst zu vermeiden ist.
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Aufgabe der Erfindung ist es demnach, eine Beschattungsvorrichtung der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass die Einschränkung der Sicht zumindest reduziert wird.
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Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass an dem Auszugsprofil ein Betätigungselement vorgesehen ist, mittels welchem das Schließteil aus der Schließstellung in eine Öffnungsstellung und eine davon verschiedene Sperrstellung überführbar ist, und dass ein fahrzeugfestes Sperrelement vorgesehen ist, durch welches das Schließteil in der Sperrstellung festlegbar ist. Die erfindungsgemäße Lösung eignet sich in besonders vorteilhafter Weise zur Beschattung einer Heckscheibe eines Personenkraftwagens, bei der ein fahrzeugfester Aufnahmeraum in Form eines Kassettengehäuses unterhalb einer Hutablage positioniert ist und eine Öffnung des Aufnahmeraums zum Fahrzeuginnenraum hin durch ein Schließteil in Form einer Schließklappe verschlossen ist. Entsprechend der Neigung der Heckscheibe wird das flexible Flächengebilde in seine Schutzposition schräg nach oben ausgezogen und schräg nach unten wieder zurückgeführt.
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Die Öffnungsstellung und die Sperrstellung, die das Schließteil erfindungsgemäß einnehmen kann, dienen einerseits dazu, zu erlauben, das Auszugprofil an dem Schließteil vorbeiführen zu können, ohne dass das Auszugprofil durch das Schließteil behindert wird. Andererseits kann nach dem Vorbeiführen des Auszugprofils in Auszugrichtung das Schließteil in einer gegenüber der ersten Öffnungsstellung abgesenkten Sperrstellung verbleiben, um die Einschränkungen im Sichtfeld aus dem zu beschattenden Fenster so gering wie möglich zu halten. Dadurch, dass das Schließteil in berührungslosem Abstand zu dem Flächengebilde gehalten bleibt, kann das Flächengebilde nicht beschädigt werden und durch das Vorbeigleiten an dem Schließteil auch nicht einem erhöhten Verschleiß ausgesetzt werden.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Betätigungselement und das Sperrelement mit zumindest einer an dem Schließteil ausgebildeten Steuerkulisse zusammenwirken. Steuerkulissen offerieren einfache und gut anzupassende mechanische Strukturen, die eine Verschwenkung des Schließteils in gewünschte Positionen ermöglichen, welche ungehinderte Bewegungen des Auszugsprofils und des Flächengebildes erlauben und gleichzeitig möglichst weit abgesenkt sind.
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Bevorzugt weist die Steuerkulisse verschiedene Kulissenbahnabschnitte auf, die die Öffnungsstellung und die Sperrstellung des Schließteils definieren. Die Kulissenabschnitte können in einfacher Weise auf das im Fahrzeug angetroffene Raumangebot und den benötigten Auszugsraum angepasst werden.
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Vorteilhafterweise wirkt dabei das Betätigungselement mit einem ersten Kulissenbahnabschnitt zusammen, während das Sperrelement mit einem zweiten Kulissenbahnabschnitt zusammenwirkt.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsvariante ist das fahrzeugfest gelagerte Sperrelement in einer Ausgangsstellung durch ein Federelement vorgespannt und in der Sperrstellung durch den zweiten Kulissenbahnabschnitt an einem fahrzeugfesten Anschlag in Anlage gehalten.
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Bevorzugt ist die Sperrstellung des Schließteils gegenüber der ersten Öffnungsstellung des Schließteils eine abgesenkte Stellung. Je nach Einbaulage kann jedoch auch eine andere Geometrie notwendig sein, um die Verschwenkung des Schließteils so zu realisieren, dass eine Einschränkung des Sichtfeldes verringert wird.
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Die Absenkung zwischen der Öffnungsstellung und der Sperrstellung kann beispielsweise 10 bis 20 mm betragen.
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Vorteilhafterweise ist die Steuerkulisse endständig an dem Auszugsprofil und dem Flächengebilde zugewandt angeordnet. Dadurch können die Bauteile weitgehend außer Sicht untergebracht werden.
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Bevorzugt wird das Schließteil in der Schließstellung durch eine Zugfeder oder eine Drehfeder in Anlage an einem Anschlag gehalten.
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Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen sowie aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung, das anhand der Zeichnungen dargestellt ist.
- 1 zeigt in einer stark schematisierten perspektivischen Ansicht eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Beschattungsvorrichtung im Bereich einer Heckscheibe eines Personenkraftwagens, und
- 2 bis 10 zeigen schematisch in einer Seitenansicht die erfindungsgemäße Beschattungsvorrichtung gemäß 1 in unterschiedlichen Funktionsstellungen.
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Eine Beschattungsvorrichtung 3 nach 1 ist im Bereich einer Hutablage unterhalb einer Heckscheibe 2 eines Personenkraftwagens 1 positioniert. Die Beschattungsvorrichtung 3 weist ein flexibles Flächengebilde 5 auf, das auf einer Wickelwelle 9 (2 ff.) auf- und abwickelbar gehalten ist. Die Wickelwelle 9 ist in einem Aufnahmeraum 4, der beispielsweise in Form eines Kassettengehäuses ausgebildet sein kann, drehbar gelagert. Auf die Wickelwelle 9 wirkt vorzugsweise eine Wickelfeder in Aufwickelrichtung. Das Kassettengehäuse 4 ist über eine Durchtrittsöffnung 7 zu einem Fahrzeuginnenraum des Personenkraftwagens 1 hin offen. Die Durchtrittsöffnung 7 ist durch ein Schließteil 6 in Form einer Klappe verschließbar, die um eine in Fahrzeugquerrichtung erstreckte Schwenkachse schwenkbeweglich gelagert ist. Die Schwenkachse verläuft parallel oberhalb einer Drehachse der Wickelwelle 9. Ein in Auszugrichtung vorderer Stirnendbereich des flexiblen Flächengebildes 5 ist mit einem formstabilen Auszugprofil 8 versehen. Das Auszugprofil 8 ist durch ein nicht näher dargestelltes Antriebssystem in eine die Heckscheibe beschattende Schutzposition des Flächengebildes 5 sowie in eine in die Durchtrittsöffnung 7 unterhalb der Klappe 6 eingefahrene Ruheposition des Flächengebildes 5 und des Auszugprofils 8 überführbar. Das Antriebssystem kann zwei Zug-/Druck-Stränge 10 in Form flexibler Gewindewellen aufweisen, die auch als Flexwellen bezeichnet werden. Beide Flexwellen sind in nicht dargestellten Führungsschienen auf gegenüberliegenden Seiten der Heckscheibe 2 linearbeweglich geführt, in denen auch die Stirnseiten des Auszugprofils 8 verschiebbar geführt sind. Die Führung kann entlang einer Geraden oder einer Kurve je nach Form des zu beschattenden Fensters erfolgen. Alternativ ist auch eine Seilzugbetätigung denkbar und möglich.
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Das im Folgenden weiterhin als Klappe 6 bezeichnete Schließteil 6 wird durch eine Federeinrichtung permanent in einer Schließstellung gehalten, solange keine anderen und entgegengerichtet wirkenden Kräfte oder Drehmomente auf die Klappe 6 wirken. Die Federeinrichtung kann dabei in Form einer Zugfeder 11 ausgeführt sein, welche fahrzeugfest gelagert ist und die Klappe 6, wie in den 2 und 10 ersichtlich, gegen einen festen Anschlag 12 zieht. Der Anschlag 12 kann beispielsweise Teil des Kassettengehäuses 4 der Beschattungsvorrichtung 3 sein, jedoch auch ein anderes fahrzeugfestes oder nicht fahrzeuggebundenes Bauteil darstellen. Alternativ zu der Zugfeder 11 kann in einer Lagerstelle 13 der Klappe 6 eine Drehfeder vorgesehen sein, die dem gleichen Zweck dient.
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Erfindungsgemäß wird die Klappe 6 zwangsläufig in zwei unterschiedliche Öffnungsstellungen überführt, wenn das Auszugprofil 8 aus der Ruheposition nach oben ausgefahren wird oder wieder aus einer ausgefahrenen Funktionsstellung zurück in Richtung der Ruheposition verfahren wird. Hierzu ist der Klappe 6 eine Steuermechanik zugeordnet, die nachfolgend anhand der 2 bis 10 in ihrer Funktionalität näher beschrieben wird. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind das Gehäuse 4 der Beschattungsvorrichtung 3 sowie die weiteren Teile des Personenkraftwagens 1 in den 2 bis 10 nur noch insoweit dargestellt, als es das Verständnis der Erfindung erfordert.
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Die Klappe 6 ist durch das Lager 13 fahrzeugseitig schwenkbeweglich gelagert. An einer dem Flächengebilde 5 zugewandten Seite weist die Klappe 6 zumindest eine Steuerkulisse 14 auf, welche einerseits mit einem an dem Auszugsprofil 8 vorgesehenen Betätigungselement 15 und andererseits mit einem fahrzeugfest, aber beweglich gelagerten Sperrelement 16 zusammenwirkt. Die Steuerkulisse 14 ist dabei vorzugsweise endständig an dem Auszugsprofil 8 angeordnet und an beiden Enden vorgesehen, um eine zuverlässige Betätigung der Beschattungsvorrichtung 3 zu erlauben. Im Falle einer beidseitigen Ausbildung der Steuerkulisse 14 sind auch beidseitig Betätigungselemente 15 an dem Auszugsprofil 8 sowie zwei Sperrelemente 16 vorgesehen. Durch das Zusammenwirken des Betätigungselements 15 und des Sperrelements 16 mit der Steuerkulisse 14 wird zum einen die Klappe 6 zum Überführen der Beschattungsvorrichtung 3 aus der Ruheposition in die Schutzposition geöffnet, zum anderen wird die Klappe 6, nachdem die Beschattungsvorrichtung 3 die Schutzposition erreicht hat, in Schließrichtung abgesenkt und dort in definierter Position gesperrt gehalten, bis die Beschattungsvorrichtung 3 wieder in die Ruheposition überführt wird.
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In der in 2 dargestellten Ruheposition der Beschattungsvorrichtung 3 liegt das Betätigungselement 15 an dem Sperrelement 16 an und hält dieses entgegen der Kraft einer fahrzeugfesten Zugfeder 17 in seiner Position. Die Klappe 6 ist geschlossen, die Kulisse 14 ist unbelastet.
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Sobald sich das Betätigungselement 15 aus der Ruheposition der Beschattungsvorrichtung 3 in Richtung auf die Schutzposition in Bewegung setzt, fährt das Betätigungselement 15 einen ersten Kulissenbahnabschnitt 14a der Kulisse 14 an, wodurch das Anheben der Klappe 6 initiiert wird. Dies ist in 3 dargestellt. Gleichzeitig wird das Sperrelement 16 durch die Zugfeder 17 rotatorisch bis auf einen festen Anschlag 18 bewegt, da es nicht mehr durch das Betätigungselement 15 belastet ist.
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Beim weiteren Abfahren des ersten Kulissenbahnabschnitts 14a durch das Betätigungselement 15 wird die Klappe 6 sukzessive weiter bis zu einem definierten Wert geöffnet, wie in 4 ersichtlich. Das Sperrelement 16 verbleibt unbelastet auf dem festen Anschlag 18.
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Verlässt das Betätigungselement 15 den ersten Kulissenbahnabschnitt 14a, senkt sich die Klappe 6 wieder ab, wie in 5 dargestellt. Dies wird durch die Zugfeder 11 unterstützt. Dabei legt sich die Klappe 6 über einen entsprechend geformten zweiten Kulissenbahnabschnitt 14b auf dem Sperrelement 16 ab.
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Ein weiteres Verfahren des Betätigungselements 15 ändert nichts mehr an der Position der Klappe 6, welche somit definiert in ihrer Position durch das Sperrelement 16 offengehalten werden kann, wie aus 6 ersichtlich. Eine Vorderkante 19 der Klappe 6 verbleibt daher abgehoben über dem Flächengebilde 5, ohne dieses zu berühren. Dadurch kann einerseits eine ungehinderte Überführung der Beschattungsvorrichtung 3 aus der Ruhe- in die Schutzposition erfolgen und andererseits die Einschränkung des Sichtfeldes, welche sich durch die vollständig geöffnete Klappe 6 ergeben würde, durch deren teilweise Absenkung verringert werden. Bereits eine Absenkung von 10 bis 20 mm kann bei modernen Personenkraftwagen 1 mit relativ kleinen Heckscheiben 2 eine signifikante Verbesserung der Sichtverhältnisse erzielen.
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In umgekehrter Bewegungsrichtung des Betätigungselements 15 kontaktiert dieses erneut den ersten Kulissenbahnabschnitt 14a der Steuerkulisse 14 an der Klappe 6, wie aus 7 ersichtlich. Die Klappe 6 beginnt sich somit wieder zu öffnen.
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Die Steuerkulisse 14 gleitet an dem Betätigungselement 15 entlang, wodurch der zweite Kulissenbahnabschnitt 14b von dem Sperrelement 16 wieder abgehoben wird, wie in 8 gezeigt. Die Sperrposition wird somit aufgehoben.
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Das Betätigungselement 15 kontaktiert auf der weiteren Bewegungsbahn das Sperrelement 16. Durch die rotatorische Bewegung des Sperrelements 16 kann die Klappe 6 wieder vollständig abgesenkt werden. Die Klappe 6 und die Steuerkulisse 14 haben nach Beendigung der Bewegung keinen Kontakt mehr zueinander, die Beschattungsvorrichtung 3 ist somit wieder in ihrer Ruheposition angekommen, in welcher das Betätigungselement 15 das Sperrelement entgegen der Kraft der Zugfeder 17 beaufschlagt. Die Klappe 6 liegt nun wieder auf dem Anschlag 12 an. Dies ist in 10 dargestellt, welche somit der 2 entspricht.
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Die Erfindung ist nicht auf die Anwendung in Heckscheiben 2 von Personenkraftwagen 1 begrenzt, sondern kann ebenso in weiteren Positionen, in denen Beschattungsvorrichtungen 3 zum Einsatz kommen, angewandt werden, wie beispielsweise bei Seitenfenstern. Auch die Anwendung bei Beschattungsvorrichtungen 3 für Glas- oder Glasschiebedächer von Personenkraftwagen 1 ist denkbar und möglich, wobei hier weniger eine Vergrößerung des Sichtfeldes im Vordergrund steht als vielmehr eine gefällige Positionierung der Klappe 6 bzw. deren Schutz gegen Anstoßen und Beschädigung, was im Dachbereich eher möglich ist als im Bereich einer Heckscheibe 2.