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Die Erfindung betrifft ein Schließsystem nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Bei erhöhten Sicherheitsanforderungen werden elektronische Schließsysteme verwendet, die beispielsweise mittels elektromagnetischer Wellen arbeiten. Insbesondere bei Kraftfahrzeugen werden solche Schließsysteme als Türschließsysteme für die Zugangsberechtigung und/oder als Zündschlosssysteme, Lenkradverriegelungen, Wegfahrsperren o. dgl. für die Fahrberechtigung verwendet.
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Derartige Schließsysteme sind aus der
DE 43 40 260 A1 bekannt. Das Schließsystem besteht aus einer wenigstens zwei Zustände besitzenden Steuereinrichtung zur Ent- und/oder Verriegelung der Autotüren, des Zündschlosses o. dgl. als eine erste Einrichtung und einem zugehörigen elektronischen Schlüssel als eine zweite Einrichtung. Die Steuereinrichtung sowie der Schlüssel besitzen zu deren bestimmungsgemäßen Betrieb Sender und/oder Empfänger für die Übertragung der elektromagnetischen Signale, derart dass eine Kommunikation zwischen den beiden Einrichtungen ermöglicht ist. Im bestimmungsgemäßen Betrieb ist zwischen dem Schlüssel und der Steuereinrichtung wenigstens ein Signal als codiertes Betriebssignal zur Authentifikation des Schlüssels übertragbar, so dass nach positiver Auswertung des übertragenen Betriebssignals und damit bei berechtigtem Schlüssel eine Änderung des Zustandes der Steuereinrichtung bewirkbar ist.
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Solche Schließsysteme sind auch mit sogenannten „Keyless“-Funktionalitäten weiterentwickelt. So ist bei der „KeylessEntry“-Funktionalität eine manuelle Betätigung des elektronischen Schlüssels durch den Benutzer nicht mehr notwendig. Es genügt, dass der Benutzer den Schlüssel mit sich führt. Das Betriebssignal wird dann für die Zugangsberechtigung zwischen der Steuereinrichtung und dem Schlüssel selbsttätig übertragen, wenn der Benutzer sich in einem, in der Nähe des Kraftfahrzeugs befindlichen Wirkbereich aufhält und dort beispielsweise den Türgriff an der Autotüre betätigt. Ebenso können diese Schließsysteme eine „KeylessGo“-Funktionalität aufweisen, wobei das Betriebssignal für die Fahrberechtigung zwischen der Steuereinrichtung und dem Schlüssel selbsttätig übertragen wird, wenn der Benutzer sich innerhalb des Kraftfahrzeugs befindet und ein Betätigungsorgan betätigt. Bei dem zum Auslösen des Startvorgangs für das Kraftfahrzeug vorgesehenen Betätigungsorgan kann es sich beispielsweise um eine Start/Stopp-Taste im Armaturenbrett handeln, bei deren Betätigung keine weitere Berechtigungsüberprüfung erfolgt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Schließsystem derart weiterzuentwickeln, dass die Diebstahlsicherheit weiter gesteigert ist. Insbesondere soll dabei eine Steigerung des Bedienkomforts für den Nutzer des Schließsystems erzielt werden.
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Diese Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Schließsystem durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Beim erfindungsgemäßen Schließsystem ist im und/oder am Betätigungsorgan ein Fingerabdrucksensor angeordnet, derart dass der Fingerabdruck des Benutzers bei Betätigung des Betätigungsorgans erfasst wird. Mit Hilfe des Fingerabdrucks lässt sich somit die Berechtigung des Nutzers zur Auslösung des Startvorgangs überprüfen, so dass eine weitere Steigerung der Diebstahlsicherheit erzielt wird. Da die Erfassung des Fingerabdrucks bei der Bedienung des Betätigungsorgans automatisch erfolgt, ist in vorteilhafter Weise auch der Bedienkomfort für den Nutzer gesteigert. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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In einer weiteren einfachen Ausgestaltung kann es sich bei der als Berechtigungsträger ausgebildeten zweiten Einrichtung um ein Mobilfunkgerät, insbesondere um ein Smartphone, handeln. Insoweit bietet das Mobilfunkgerät dem Besitzer also einen zusätzlichen Nutzen. Anstelle eines Mobilfunkgeräts kann es sich bei der zweiten Einrichtung auch um einen elektronischen Schlüssel, einen ID-Geber, eine Chipkarte o. dgl. handeln.
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In zweckmäßiger weiterer Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass der Startvorgang lediglich nach positiver Auswertung des übertragenen Betriebssignals bei berechtigter zweiter Einrichtung und zusätzlich bei berechtigtem Fingerabdruck erfolgt. Falls gewünscht kann jedoch auch auf die Übertragung des Betriebssignals verzichtet werden und lediglich die Berechtigung anhand des Fingerabdrucks für den Startvorgang überprüft werden. Des Weiteren kann in einfacher Ausgestaltung ein Speicher zum Speichern des Fingerabdrucks für die berechtigten Nutzer vorgesehen sein. Zur Ermittlung der Berechtigung des Nutzers kann in einfacher Art und Weise der vom Fingerabdrucksensor erfasste Fingerabdruck mit den im Speicher abgespeicherten Fingerabdrücken verglichen werden.
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Um eine besonders ergonomische Bedienung für den Nutzer zu bieten, kann das Betätigungsorgan in der Art eines Start/Stopp-Knopfes ausgebildet sein. Zweckmäßigerweise kann das Betätigungsorgan im Armaturenbrett, in der Mittelkonsole, am Gangwahlhebel o. dgl. des Kraftfahrzeugs angeordnet sein.
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Für eine besonders bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Schließsystems ist nachfolgendes festzustellen.
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Heute existieren auf dem Markt Fahrzeugzugangs- und/oder Startberechtigungslösungen, die mit einem Smartphone funktionieren. Für den Fahrzeugzugang öffnet der Anwender eine Berechtigungs-App (Anwendungsprogramm) im Smartphone, die eine digitale Berechtigung enthält, um das zu nutzende Fahrzeug zu öffnen. Nach dem Öffnen der Berechtigungs-App löst der Nutzer durch Betätigung der Öffnen Taste die Entriegelung des Fahrzeugs aus. Für den anschließenden Start des Fahrzeugs betätigt der Nutzer zuerst in der Berechtigungs-App die Start Taste und danach den Start/Stopp-Taster des Fahrzeugs. Versicherungstechnische Vorschriften fordern für den Fahrzeugstart, dass beim Starten des Fahrzeugs der Berechtigungsträger, also in diesem Falle das Smartphone, sich innerhalb des Fahrzeugs befindet. Dieser Vorschrift versucht man, mit dem Betätigen der Berechtigungs-App unmittelbar vor der Betätigung des Start/Stopp-Tasters Rechnung zu tragen. Diese Nutzerinteraktion ist im Vergleich zu heute existierenden Keyless-Systemen bezüglich des Bedienkomforts und der Sicherheit ein Rückschritt, selbst dann, wenn der Smartphone-Fahrzeugzugang ohne Nutzerinteraktion realisiert würde.
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Es wird daher ein System beschrieben, bei dem die Nutzerinteraktion mit dem Smartphone entfällt und zusätzlich die Autorisierungssicherheit beim Fahrzeugstart dank eines zusätzlichen unabhängigen ID(Idenfikation)-Trägers, in diesem Falle den Finger des Nutzers, in Verbindung mit dem Smartphone erhöht ist. Das Smartphone kann deshalb während des gesamten Vorgangs in der Tasche verbleiben (Use Case „Smartphone in the pocket“).
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Alternativ lässt sich mit dem im Start/Stopp-Taster vorhandenen Fingerabdrucksensor in Kombination mit dem Fahrzeugschlüssel darüber hinaus die Sicherstellung der berechtigten Startfreigabe im Fahrzeuginnenraum bei einem Keyless-System vereinfachen. Durch das Vorsehen des Fingerabdrucksensors im Start/Stopp-Taster ist gewährleistet, dass der Nutzer im Fahrzeuginnenraum befindlich ist, da der Fingerabdrucksensor nur im Fahrzeuginnenraum berechtigt bedient werden kann. Somit ist in einfacher Art und Weise die sogenannte Thatcham-Anforderung in Bezug auf die Diebstahlsicherheit erfüllt.
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Es kann vorgesehen sein, dass das Smartphone über eine Berechtigungs-App eine permanent aktive Bluetooth LE(Low Energy) Kommunikation unterhält. Sobald das Smartphone in den Empfangsbereich des zu nutzenden Fahrzeugs gerät, baut es mit der für den Fahrzeugzugang und für die Fahrberechtigung zuständigen HF(Hochfrequenz)-Sendeeinheit des Fahrzeugs eine Verbindung auf und tauscht mit dieser Sendeeinheit vorbereitende Daten für die Zugangsberechtigung zum Entriegeln des Fahrzeugs aus, so dass dann durch das Berühren des Türgriffs ein berührungsempfindlicher Sensor die Autorisierung zwischen Fahrzeug und Smartphone auslöst und bei gültiger Zugangsberechtigung das Fahrzeug entriegelt. Für den Fahrzeugstart betätigt der Nutzer den Start/Stopp-Taster, der über einen Fingerabdrucksensor verfügt. Der Fingerabdruck des Nutzers wird somit über den Fingerabdrucksensor erfasst und an das Fahrberechtigungssystem weiterleitet. Nach Erhalt des Fingerabdrucks prüft das Fahrberechtigungssystem, ob der Fingerabdruck mit einem im Fingerabdruckspeicher des Fahrberechtigungssystems unter den startberechtigten hinterlegten Fingerabdrücken übereinstimmt. Gleichzeitig wird die Autorisierung des Smartphones zur Startberechtigung ausgelöst. Bei gültigem Fingerabdruck und gültiger Startberechtigung des Smartphones gibt das Fahrberechtigungssystem den Fahrzeugstart frei. Bei einem Keyless-System unter Verwendung eines elektronischen Schlüssels wird der Fingerabdruck im Start/Stopp-Taster beim Betätigen der Startfreigabe automatisch mit erfasst und nach Vorliegen eines gültigen Fingerabdrucks der Startfortgang weitergeführt.
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Geschaffen ist somit insbesondere ein Keyless-Fahrzeugzugang mit sicherer Startberechtigung ohne zusätzliche Nutzerinteraktion.
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Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, dass der Bedienkomfort für den Nutzer und/oder die Diebstahlsicherheit für das Fahrzeug verbessert sind. Durch die Mitverwendung des Fingerabdrucksensors im Start/Stopp-Taster werden zusätzliche Informationen zur Berechtigung des Nutzers gewonnen, ohne dass ein zusätzlicher Bedienvorgang des Nutzers erforderlich ist. Das erhöht zum einen die Sicherheit und stellt zum anderen sicher, dass der berechtige Nutzer beim Startvorgang innerhalb des Fahrzeugs befindlich ist. Somit steht für den Fahrzeugzugang inklusive dem Fahrzeugstart ein in Bezug auf die Sicherheit und/oder den Bedienkomfort verbessertes Keyless-System zur Verfügung. Als weiterer Vorteil ist zu erwähnen, dass sich damit auch sogenannte Relay- bzw. Relais-Attacken beim Fahrzeugstart verhindern lassen. Außerdem kann mit Hilfe der Erfindung der Aufwand der Schlüsselortung im Fahrzeuginnenraum beim Keyless-System reduziert werden.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung mit verschiedenen Weiterbildungen und Ausgestaltungen sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben. Es zeigen
- 1 ein mit einem Schließsystem ausgestattetes Kraftfahrzeug,
- 2 ein Blockschaltbild für die nähere Ausgestaltung des Schließsystems gemäß einer ersten Ausführung und
- 3 ein Blockschaltbild für die nähere Ausgestaltung des Schließsystems gemäß einer zweiten Ausführung.
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In 1 ist ein Kraftfahrzeug 1 mit dem berechtigten Benutzer 2 zu sehen. Das Kraftfahrzeug 1 ist für die Zugangsberechtigung mit einem Schließsystem 3 als Türschließsystem versehen, das eine als eine Steuereinrichtung ausgebildete erste Einrichtung 4 und eine zugehörige zweite Einrichtung 5 umfasst. Die in 1 lediglich schematisch angedeutete, in der Art eines Berechtigungsträgers ausgebildete zweite Einrichtung 5 ist tragbar und befindet sich im Besitz des berechtigten Benutzers 2, womit dieser innerhalb eines Wirkbereichs 8 Zugang zum Kraftfahrzeug 1 besitzt.
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Die erste Einrichtung 4 besitzt wenigstens zwei Zustände, wobei im ersten Zustand eine Verriegelung und im zweiten Zustand eine Entriegelung der Autotüren 6 vorliegt. Die beiden Einrichtungen 4, 5 besitzen zu deren bestimmungsgemäßen Betrieb Mittel zum Senden und/oder Empfangen von Signalen 7 mittels einer elektromagnetischen Trägerwelle, wobei in 1 lediglich der Sender und/oder Empfänger 9 der ersten Einrichtung 4 schematisch gezeigt ist, womit eine Kommunikation zwischen den beiden Einrichtungen 4, 5 ermöglicht ist. Bei wenigstens einem dieser zwischen der zweiten Einrichtung 5 und der ersten Einrichtung 4 übertragenen Signale 7 handelt es sich um ein codiertes, elektromagnetisches Betriebssignal. Das codierte Betriebssignal dient zur Authentifikation der zweiten Einrichtung 5, womit bei berechtigter zweiter Einrichtung 5 nach positiver Auswertung des übertragenen Betriebssignals eine Änderung des Zustandes der ersten Einrichtung 4 bewirkbar ist. Die Übertragung des codierten Betriebssignals erfolgt dann, wenn der berechtigte Benutzer 2 den Türgriff 16 an der Autotüre 6 betätigt oder sich dem Türgriff 16 annähert. Dadurch wird die Entriegelung der Autotüren 6 entsprechend der KeylessEntry-Funktionalität ausgelöst. Ebensogut kann die Übertragung des codierten Betriebssignals auch selbsttätig ohne Mitwirkung des Benutzers 2 erfolgen, sobald dieser den Wirkbereich 8 betritt, was jedoch im folgenden nicht näher betrachtet wird. Schließt der Benutzer die Autotüren 6 von außen, so erfolgt eine selbsttätige Verriegelung der Autotüren 6. Ebensogut kann die selbsttätige Verriegelung der Autotüren 6 erfolgen, nachdem der Benutzer 2 den Wirkbereich 8 verlassen hat.
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Das Schließsystem 3 stellt weiterhin die Fahrberechtigung für das Kraftfahrzeug 1 fest. Hierzu bewirkt die als Steuereinrichtung ausgebildete erste Einrichtung 4 ebenfalls entsprechend den beiden Zuständen die Ent- und/oder Verriegelung des Zündschlosses (elektronisches Zündschloss EZS) und/oder der Lenkradverriegelung (elektrische Lenkradverriegelung ELV). Ebensogut kann ein sonstiges funktionsrelevantes Bauteil des Kraftfahrzeugs 1 durch die erste Einrichtung 4 dementsprechend angesteuert werden. Beispielsweise kann dadurch eine Freigabe und/oder Sperrung einer Wegfahrsperre, des Motorsteuergeräts o. dgl. erfolgen. Die Übertragung des codierten Betriebssignals zur Authentifikation der zweiten Einrichtung 5 erfolgt dann, wenn der berechtigte Benutzer 2 sich im Kraftfahrzeug 1 befindet und einen Start/Stopp-Schalter 10 mittels eines Betätigungsorgans 11 manuell betätigt. Dadurch wird der Start-Vorgang o. dgl. des Kraftfahrzeugs 1 entsprechend der KeylessGo-Funktionalität ausgelöst. Zweckmäßigerweise ist der Start/Stopp-Schalter 10 am Gangwahlhebel, am Zündschloss, im Armaturenbrett, in der Mittelkonsole o. dgl. im Kraftfahrzeug 1 angeordnet.
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Entsprechend dem in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel handelt es sich bei der zweiten Einrichtung 5 um ein Mobilfunkgerät 5', und zwar insbesondere um ein Smartphone. Somit ist eine Kommunikation 7 zwischen der Steuereinrichtung 4 und dem Mobilfunkgerät 5' ermöglicht, wobei es sich bei wenigstens einem der zwischen dem Mobilfunkgerät 5' und der Steuereinrichtung 4 übertragenen Signale 7 um das codierte Betriebssignal zur Authentifikation des Mobilfunkgeräts 5' handelt. Nach positiver Auswertung des übertragenen Betriebssignals bei berechtigtem Mobilfunkgerät 5' ist dann die entsprechende Änderung des Zustandes der Steuereinrichtung 4 bewirkbar.
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Die Kommunikation 7 zur Signalübertragung zwischen dem Fahrzeug 1 und dem Mobilfunkgerät 5' erfolgt über eine Bluetooth-Kommunikation 7'. Die Bluetooth-Kommunikation 7' zur Signalübertragung wird selbständig aufgebaut, wenn das Mobilfunkgerät 5' im Empfangsbereich des Senders und/oder Empfängers 9 der Steuereinrichtung 4 befindlich ist. Zweckmäßigerweise ist hierzu die Bluetooth-Kommunikation 7' permanent aktiv. Um Energie einzusparen, kann es sich bei der Bluetooth-Kommunikation 7' um eine Bluetooth-LowEnergy(LE)-Kommunikation handeln.
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Wie bereits erwähnt ist ein Start/Stopp-Schalter 10 mit einem Betätigungsorgan 11 zum Auslösen des Startvorgangs für das Kraftfahrzeug 1 vorgesehen. Zweckmäßigerweise ist das Betätigungsorgan 11 in der Art eines Start/Stopp-Knopfes ausgestaltet. Im Start/Stopp-Knopf 11 ist ein Fingerabdrucksensor 12 angeordnet. Der Startvorgang erfolgt dann lediglich nach positiver Auswertung des übertragenen Betriebssignals bei berechtigtem Mobilfunkgerät 5' und bei berechtigtem Fingerabdruck des berechtigten Benutzers 2. Im Türgriff 16 ist weiterhin ein Berührungssensor 13 zur Freigabe der Zugangsberechtigung zum Kraftfahrzeug 1 vorgesehen. Die Freigabe der Zugangsberechtigung durch die Entriegelung der Autotüren 6 erfolgt dann nach positiver Auswertung des übertragenen Betriebssignals bei berechtigtem Mobilfunkgerät 5' und Berührung des Türgriffs 16 durch den Benutzer 2.
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Der Verfahrensablauf für den Betrieb des Schließsystems 3 soll nun näher anhand der 2 erläutert werden.
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Kommt der berechtigte Benutzer 2 mit seinem Mobilfunkgerät 5' in den Wirkbereich 8, so wird die Bluetooth-Kommunikation 7' zwischen dem Mobilfunkgerät 5' und der Steuereinrichtung 4 aufgebaut. Auf dem Mobilfunkgerät 5' ist ein Anwendungsprogramm 20 in der Art einer Berechtigungs-App für die Autorisierung des Mobilfunkgeräts 5' aktiv und es werden die Autorisierungsdaten 14 des Mobilfunkgeräts 5' entsprechend dem codierten Betriebssignal vom Mobilfunkgerät 5' zum Sender und/oder Empfänger 9 übertragen sowie diese anschließend vom Sender und/oder Empfänger 9 zur Steuereinrichtung 4 weitergeleitet. Berührt der Benutzer 2 mit seiner Hand 15 dann den Türgriff 16, so wird diese Handberührung 17 vom Berührungssensor 13 im Türgriff 16 detektiert und ein entsprechendes Triggersignal 18 für die Entriegelungsautorisierung zur Steuereinrichtung 4 weitergeleitet. Bei Vorliegen von korrekten Autorisierungsdaten 14, d.h. es handelt sich um das berechtigte Mobilfunkgerät 5', erfolgt dann die Entriegelungsfreigabe 19 für die Autotür 6 durch die Steuereinrichtung 4.
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Befindet sich der berechtigte Benutzer 2 im Kraftfahrzeug 1 und berührt mit seinem Finger 15 den Start/Stopp-Knopf 11, so wird vom Fingerabdrucksensor 12 bei dieser Fingerberührung 21 der Fingerabdruck des Fingers 15 erfasst und der erfasste Fingerabdruck 22 zur Steuereinrichtung 4 weitergeleitet. Die Steuereinrichtung 4 vergleicht den erfassten Fingerabdruck 22 mit den in einem Speicher 23 hinterlegten berechtigten Fingerabdrücken 24. Handelt es sich beim erfassten Fingerabdruck 22 um einen berechtigten Fingerabdruck 24 und handelt es sich beim Mobilfunkgerät 5' gemäß den Autorisierungsdaten 14 um das berechtigte Mobilfunkgerät 5', so erfolgt die Startfreigabe 25 für den Motor 26 des Kraftfahrzeugs 1 durch die Steuereinrichtung 4. Der Motor 26 kann dann durch Betätigung des Start/Stopp-Knopfes 11 gestartet werden.
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Entsprechend dem in 3 gezeigten weiteren Ausführungsbeispiel ist die zweite Einrichtung 5 in der Art eines elektronischen Schlüssels 5" ausgebildet. Selbstverständlich kann die zweite Einrichtung 5 auch als ein ID-Geber, eine Chipkarte o. dgl. ausgebildet sein. Es ist wiederum eine Kommunikation 7 zwischen der Steuereinrichtung 4 und dem elektronischen Schlüssel 5" zur Authentifikation des Schlüssels 5" anhand des übertragenen codierten Betriebssignals ermöglicht. Des Weiteren ist ein Betätigungsorgan 11 zum Auslösen des Startvorgangs für das Kraftfahrzeug 1 vorgesehen, wobei das Betätigungsorgan 11 in der Art eines Start/Stopp-Knopfes ausgebildet ist und im Armaturenbrett, in der Mittelkonsole, am Gangwahlhebel o. dgl. des Kraftfahrzeugs 1 angeordnet ist.
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Im und/oder am Betätigungsorgan 11 ist ein Fingerabdrucksensor 12 angeordnet, derart dass der Fingerabdruck 22 bei Betätigung des Betätigungsorgans 11 mittels der Fingerberührung 21 durch den Finger 15 des Benutzers 2 automatisch erfasst wird. Wiederum ist ein Speicher 23 zum Speichern der Fingerabdrücke 24 der berechtigten Nutzer 2 vorgesehen. Zur Ermittlung der Berechtigung des Nutzers 2 wird der vom Fingerabdrucksensor 12 erfasste Fingerabdruck 22 mit den im Speicher 23 abgespeicherten Fingerabdrücken 24 verglichen. Der Startvorgang des Motors 26 ist dann lediglich nach positiver Auswertung des übertragenen Betriebssignals bei berechtigtem elektronischen Schlüssel 5" und bei berechtigtem Fingerabdruck 24 ermöglicht. Ansonsten entspricht der Verfahrensablauf für den Betrieb des Schließsystems 3 gemäß der 3 demjenigen oben anhand der 2 beschriebenen Verfahrensablauf.
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Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene und dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt. Die Erfindung umfasst weiterhin auch alle fachmännischen Weiterbildungen im Rahmen der Schutzrechtsansprüche. So kann die Erfindung sowohl in Flotten- und/oder Carsharing-Anwendungen als auch für Zubehör zum Fahrzeugzugang zum Einsatz kommen. Des Weiteren kann ein derartiges Schließsystem nicht nur im Kraftfahrzeug eingesetzt werden. Es ist auch eine Verwendung für ein Türschloss, das sich beispielsweise an einer Immobilie o. dgl. befindet, oder für sonstige Steuergeräte möglich.
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Bezugszeichenliste
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- 1:
- Kraftfahrzeug / Fahrzeug
- 2:
- (berechtigter) Benutzer / Nutzer
- 3:
- Schließsystem
- 4:
- erste Einrichtung / Steuereinrichtung
- 5:
- zweite Einrichtung
- 5':
- Mobilfunkgerät (zweite Einrichtung)
- 5":
- (elektronischer) Schlüssel (zweite Einrichtung)
- 6:
- Autotüre
- 7:
- Signal / Kommunikation
- 7':
- Bluetooth-Kommunikation
- 8:
- Wirkbereich
- 9:
- Sender und/oder Empfänger
- 10:
- Start/Stopp-Schalter
- 11:
- Betätigungsorgan (von Start/Stopp-Schalter) / Start/Stopp-Knopf
- 12:
- Fingerabdrucksensor
- 13:
- Berührungssensor (im Türgriff)
- 14:
- Autorisierungsdaten (von zweiter Einrichtung)
- 15:
- Hand / Finger (des Benutzers)
- 16:
- Türgriff
- 17:
- Handberührung (von Türsensor)
- 18:
- Triggersignal (für Entriegelungsautorisierung)
- 19:
- Entriegelungsfreigabe
- 20:
- Anwendungsprogramm (für die Autorisierung)
- 21:
- Fingerberührung (von Start/Stopp-Knopf)
- 22:
- (erfasster) Fingerabdruck
- 23:
- Speicher
- 24:
- (berechtigter) Fingerabdruck
- 25:
- Startfreigabe
- 26:
- Motor
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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