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DE102017212600A1 - Verbindungsanordnung - Google Patents

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DE102017212600A1
DE102017212600A1 DE102017212600.0A DE102017212600A DE102017212600A1 DE 102017212600 A1 DE102017212600 A1 DE 102017212600A1 DE 102017212600 A DE102017212600 A DE 102017212600A DE 102017212600 A1 DE102017212600 A1 DE 102017212600A1
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DE
Germany
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line
arrangement according
shielding
contact
connection
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102017212600.0A
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English (en)
Inventor
Richard Gueckel
Gerald Friess
Markus Kroeckel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
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    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
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    • H01R13/658High frequency shielding arrangements, e.g. against EMI [Electro-Magnetic Interference] or EMP [Electro-Magnetic Pulse]
    • H01R13/6581Shield structure
    • H01R13/6585Shielding material individually surrounding or interposed between mutually spaced contacts
    • H01R13/6589Shielding material individually surrounding or interposed between mutually spaced contacts with wires separated by conductive housing parts
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    • H01R12/70Coupling devices
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    • H01R12/75Coupling devices for rigid printing circuits or like structures connecting to cables except for flat or ribbon cables

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Verbindungsanordnung (10) zwischen einer Leitung (2) und einem die Leitung (2) in einer Aufnahmeöffnung (44) aufnehmenden Gehäuseelement (26), wobei die Leitung (2) wenigstens ein mit einem Leitungsdraht (32, 34) der Leitung (2) verbundenes Kontaktelement (36) aufweist, das mit einem Anschlusselement (16) im Bereich des Gehäuseelements (26) elektrisch verbindbar ist, wobei der Leitungsdraht (32, 34) an den dem Kontaktelement (36) zugewandten Endabschnitt und das Kontaktelement (36) von einem aus Metall bestehenden Abschirmelement (56; 56a) umgeben ist, das dazu ausgebildet ist, zumindest das Kontaktelement (36) gegenüber elektromagnetischer Strahlung abzuschirmen.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung betrifft eine Verbindungsanordnung zwischen einer Leitung und einem die Leitung in einer Aufnahmeöffnung aufnehmenden Gehäuseelement.
  • Aus der WO 2008/025180 A2 ist aus dem Bereich der Gebäudetechnik eine Verbindungsanordnung mit einem Gehäuseelement bekannt, das mehrere Aufnahmeöffnungen in Form von Kammern aufweist, wobei die Kammern der Verbindung mit jeweils wenigstens einer Leitung dienen. Die Leitung kann beispielsweise in Form einer Ethernet-Leitung ausgebildet sein, wobei der Leitungsstecker ein Kontaktelement aufweist, das im Bereich der Kammer mit einem im Gehäuseelement angeordneten Gegenelement elektrisch verbindbar ist. Weiterhin ist es aus der genannten Schrift bekannt, ein aus Metall bestehendes Abschirmelement für derartige Leitungen vorzusehen, das Bestandteil des Gehäuseelements und im Bereich der Kammer des Gehäuseelements angeordnet ist. Beim Anschließen der Leitung an das Gehäuseelement bzw. beim Einführen des Steckers der Leitung in den Bereich der Kammer gelangt somit das Kontaktelement der Leitung bzw. des Steckers einerseits in elektrisch leitendem Kontakt mit dem Gegenelement im Gehäuseelement und wird andererseits von dem in dem Gehäuseelement angeordneten Abschirmelement gegenüber elektromagnetischen Strahlungen abgeschirmt. Wesentlich dabei ist, dass das Abschirmelement Bestandteil des Gehäuseelements bzw. der Kammer ist, und somit auch dann seine Wirkung entfaltet, wenn dies mit Blick auf die mit der Kammer zu verbindende Leitung nicht erforderlich ist, beispielsweise wenn die Leitung als analoge Leitung ausgebildet ist. Dadurch ist bei derartigen Anwendungen der Aufwand der bekannten Verbindungsanordnung unnötig hoch. Darüber hinaus wird der Bauraum, insbesondere wenn die Kammer wie in der genannten Schrift offenbart zur Anordnung unterschiedlicher Stecksysteme dienen soll, verringert.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Die erfindungsgemäße Verbindungsanordnung zwischen einer Leitung und einem die Leitung in einer Aufnahmeöffnung aufnehmenden Gehäuseelement mit den Merkmalen des Anspruchs 1 hat den Vorteil, dass es durch die konstruktive Zuordnung des Abschirmelements zur Leitung ermöglicht wird, das Gehäuseelement zur Aufnahme unterschiedlichster Leitungen auszubilden, wobei das Abschirmelement nur bei den eine Abschirmung benötigenden Leitungen verwendet wird bzw. zur Anwendung kommt. Weiterhin wird durch die erfindungsgemäß vorgesehene Verrastung des Abschirmelements der Leitung mit einem Rastelement des Gehäuseelements eine mechanisch sichere Verbindung des Abschirmelements bzw. der Leitung in der Aufnahmeöffnung des Gehäuseelements ermöglicht, wobei durch die Verrastung gleichzeitig beispielsweise ein Massekontakt zwischen dem Abschirmelement und einer auf elektrischem Massepotential liegenden Leitung bzw. Anschluss des Gehäuseelements ermöglicht wird. Dadurch arbeitet die Abschirmung beim Ausbilden der Verbindungseinrichtung auch besonders zuverlässig.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Verbindungsanordnung zwischen einer Leitung und einem die Leitung in einer Aufnahmeöffnung aufnehmenden Gehäuseelement sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
  • Eine besonders gute Abschirmwirkung des Abschirmelements lässt sich erzielen, wenn das Abschirmelement zumindest im Bereich des Kontaktelements der Leitung im Wesentlichen hülsenförmig ausgebildet ist und den Querschnitt des Kontaktelements zumindest über einen Teil der Länge des hülsenförmigen Bereichs vollständig umschließt. Eine derartige 360°-Abschirmung für das Kontaktelement schirmt das Kontaktelement unabhängig von der Richtung der ggf. vorhandenen elektromagnetischen Strahlung besonders gut ab.
  • Insbesondere wenn mehrere Kontaktelemente innerhalb des Abschirmelements angeordnet werden müssen, sind diese beispielsweise nebeneinander angeordnet. Um in diesem Fall ein besonders kompakt bauendes Abschirmelement zu ermöglichen, das sich darüber hinaus beispielsweise durch einen Stanz-/Biegeprozess besonders einfach herstellen lässt, ist es vorgesehen, dass das Abschirmelement zumindest im Bereich des wenigstens einen Kontaktelements einen rechteckförmigen Querschnitt mit vier Seitenwänden aufweist.
  • Wie bereits oben erläutert, benötigt es zur wirkungsvollen Ausbildung der Abschirmung der Ausbildung eines Massekontakts mit dem Abschirmelement. Hierzu ist in einer besonders bevorzugten Ausgestaltung bzw. Weiterbildung des zuletzt genannten Vorschlags vorgesehen, dass das Abschirmelement im Bereich wenigstens einer Seitenwand, vorzugsweise im Bereich zweier gegenüberliegenden Seitenwände, auf der dem Kontaktelement abgewandten Außenseite der Seitenwand einen elastisch deformierbaren Federabschnitt zur Ausbildung einer Masseverbindung mit einem im Gehäuseelement angeordneten Massekontakt aufweist, wobei der Massekontakt an den Federabschnitt anlegbar ist. Eine derartige Ausgestaltung ermöglicht es insbesondere, beim Ausbildung der Verbindung zwischen der Leitung und dem Gehäuseelement eine automatische Kontaktierung der Außenwand des Abschirmelements vorzunehmen, wobei durch den elastisch deformierbaren Federabschnitt ggf. vorhandene Fertigungstoleranzen der Bauteile ausgeglichen werden können und darüber hinaus eine besonders sichere Anlage bzw. ein besonders sicherer Massekontakt zwischen der Masseverbindung in dem Gehäuseelement und dem Abschirmelement erzielbar ist.
  • Um den Federabschnitt an dem Abschirmelement in fertigungstechnisch bevorzugter Art und Weise gestalten zu können, insbesondere um zusätzliche Verbindungs- bzw. Montageschritte zwischen einem Federabschnitt und dem Abschirmelement zu vermeiden, sieht es eine weitere, besonders bevorzugte konstruktive Ausgestaltung eines derartigen Federabschnitts vor, dass der Federabschnitt durch einen mit der Seitenwand einstückig verbundenen und gegen die Seitenwand rückgefalteten streifenförmigen Abschnitt gebildet ist.
  • Um die erfindungsgemäß vorgesehene Rastverbindung zwischen dem Abschirmelement und dem Rastelement in dem Gehäuseelement auszubilden, ist es darüber hinaus bevorzugt vorgesehen, dass das Abschirmelement zum Ausbilden der Rastverbindung mit dem Rastelement eine Gehäuseöffnung aufweist, in die das Rastelement eingreift. Insbesondere ist es vorgesehen, dass die Gehäuseöffnung im Kantenbereich zweier rechtwinklig zueinander angeordneter Seitenwände durch Ausschnitte in den Seitenwänden gebildet ist.
  • Um einerseits beispielsweise ein und dasselbe Abschirmelement bzw. Abschirmgehäuse für unterschiedlich ausgebildete Leitungen verwenden zu können, und andererseits einen Zutritt von funktionsbeeinträchtigenden Medien bzw. Feuchtigkeit zu dem Bereich der Leitung zu verhindern, sieht es eine weitere Ausgestaltung der Erfindung vor, dass innerhalb des Querschnitts des Abschirmelements ein die Leitung und das wenigstens eine Kontaktelement zumindest bereichsweise umschließender, aus Kunststoff bestehender Anschlußkörper angeordnet ist.
  • Eine weitere, konstruktiv bevorzugte Ausgestaltung der Verbindungsanordnung, die beispielsweise Abrieb von Kunststoff bei der Montage der Verbindungsanordnung durch direktes Reiben von Metall gegen Kunststoff vermeidet, sieht vor, dass der Aufschlusskörper mehrere Führungselemente aufweist, die mit der Aufnahmeöffnung im Gehäuseelement zusammenwirken, wobei die Führungselemente auf der dem Leitungsdraht der Leitung abgewandten Seite an einem Endbereich des Aufschlusskörpers angeordnet sind und gegengleiche Öffnungen des Abschirmelements durchdringen. Dadurch, dass die Führungselemente beim Ausbilden der Verbindungsanordnung auf der der Aufnahmeöffnung des Gehäuseelements zugewandten Seite des Anschlusskörpers und somit des Abschirmelements angeordnet sind, lässt sich eine besonders einfache und genaue Zentrierung bzw. Führung des Anschlusskörpers in der Aufnahmeöffnung des Gehäuseelements bewirken. Weiterhin lassen sich durch die Führungselemente ggf. vorhandene Fertigungstoleranzen des Abschirmelements ausgleichen, die ansonsten zu einem Bewegungsspiel bei direkter Anlage des Abschirmgehäuses in der Aufnahmeöffnung des Gehäuseelements führen könnte.
  • Zur Fixierung bzw. ortsfesten Verbindung des Anschlusskörpers mit dem Abschirmelement kann es vorgesehen sein, dass der Anschlußkörper einen Rastvorsprung aufweist, der zum Ausbilden einer weiteren Rastverbindung mit einer Rastöffnung des Abschirmelements zusammenwirkt. Eine derartige Ausgestaltung ermöglicht es darüber hinaus, beispielsweise eine relativ einfache Montage des Anschlusskörpers mit dem den Anschlußkörper umgebenden Abschirmelement durchführen zu können, indem das Abschirmelement beispielsweise von einer Seite auf den Anschlußkörper axial aufgeschoben wird, bis die weitere Rastverbindung ausgebildet wird.
  • Um eine Zugentlastung des Leitungsdrahts der Leitung zu erzielen, sodass bei einer axialen Kraftbeanspruchung des Leitungsdrahts diese Kraft nicht auf das Kontaktelement bzw. den Anschlußkörper übertragen wird, ist es vorgesehen, dass das Abschirmelement einen Halteabschnitt zum Ausbilden einer kraftschlüssigen Verbindung mit dem Leitungsdraht der Leitung hat.
  • Die soweit beschriebene Verbindungsanordnung mit dem Abschirmelement eignet sich insbesondere bei Anwendungsfällen, bei denen die Leitung eine Ethernet-Leitung mit zwei Kontaktelementen und zwei Leitungsdrähten ist, wobei die Ethernet-Leitung dazu ausgebildet ist, mit einer Datenübertragungsrate von bis zu 1MB/s betrieben zu werden.
  • Insbesondere bei Kraftfahrzeuganwendungen ist es vorgesehen, dass das Gehäuseelement Bestandteil eines Steckers ist, der mit einem Steckmodul in Form eines Steuergeräts zusammenwirkt. Ein derartiges Steckmodul bzw. Steuergerät weist darüber hinaus bevorzugt wenigstens einen Massekontakt, insbesondere einen Massepin auf, der beim Verbinden des Steckers mit dem Teckmodul bzw. dem Steuergerät in Anlagekontakt mit dem Abschirmelement der Leitung positionierbar ist.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung:
  • Diese zeigt in:
    • 1 in perspektivischer Darstellung eine Verbindungsanordnung zwischen einem Steuergerät und einem Stecker eines Kabelbaums,
    • 2 Teile der Verbindungsanordnung gemäß 1 ohne die Darstellung des Steckers und eines Buchsengehäuses,
    • 3 in perspektivischer Darstellung eine Verbindungsanordnung zwischen steckerseitigen Ethernet-Leitungen und steuergeräteseitigen Kontaktelementen entsprechend der 2,
    • 4 und 5 jeweils in perspektivischer Darstellung Teile einer Verbindungsanordnung zwischen einer Ethernet-Leitung und steuergeräteseitigen Kontakten mit und ohne einem die Kontakte der Ethernet-Leitung und gebenden Abschirmgehäuse,
    • 6 einen perspektivischen Schnitt durch einen Teil der Verbindungsanordnung gemäß 3,
    • 7 ein zur Abschirmung einer Ethernet-Leitung verwendetes Abschirmgehäuse in einer perspektivischen Einzeldarstellung,
    • 8 eine perspektivische Darstellung eines in dem Abschirmgehäuse gemäß 7 angeordneten Anschlusskörpers,
    • 9 einen stirnseitigen Endbereich eines Anschlusskörpers und eines Abschirmgehäuses gemäß der 7 und 8 in perspektivischer Ansicht,
    • 10 einen Schnitt durch eine Verbindungsanordnung unter Verwendung einer metallischen Berührschutzrippe und
    • 11 ein Abschirmgehäuse für eine Ethernet-Leitung in perspektivischer Darstellung, wie es bei einer Verbindungsanordnung gemäß der 10 für eine Ethernet-Leitung verwendet werden kann.
  • Gleiche Elemente bzw. Elemente mit gleicher Funktion sind in den Figuren mit den gleichen Bezugsziffern versehen.
  • In der 1 ist eine Verbindungsanordnung 10 zwischen einem Stecker 100 und einem bereichsweise dargestellten Steuergerät 1000 dargestellt. Das Steuergerät 1000 ist vorzugsweise, jedoch nicht einschränkend, für den Einsatz bei Kraftfahrzeuganwendungen vorgesehen und weist ein in der 1 nicht dargestelltes Gehäuse auf, das mit einem Steckeranschlusskörper 12 im Bereich einer Öffnung verschlossen ist. Der Steckeranschlusskörper 12, der als Kunststoffspritzgussteil ausgebildet ist, ist über eine Vielzahl von nebeneinander und/oder in parallelen Reihen zueinander angeordneten, als Stanzgitterelemente ausgebildeter Anschlusselemente 14, 16, Abschirmbleche 28 und Massepins 30 mit einer im Inneren des Steuergeräts 1000 auf einem Schaltungsträger bzw. einer Leiterplatte vorgesehenen elektronischen Schaltung kontaktierbar. Hierzu dient beispielhaft ein in der 1 erkennbarer Anschlusskörper 17, der mit der angesprochenen elektronischen Schaltung verbunden ist, wobei die Verbindung zwischen den Anschlusselementen 14, 16 und dem Anschlusskörper 17 in bekannter Art und Weise über Einpressverbindungen erfolgt.
  • Der Stecker 100 weist ein Buchsengehäuse 20 auf, das mit dem Steckeranschlusskörper 12 mechanisch verbindbar ist. Hierzu weist das Buchsengehäuse 20 auch einen schwenkbar angeordneten Steckerhebel 22 auf, um den Stecker 100 an dem Steckeranschlusskörper 12 mechanisch lösbar fixieren zu können.
  • Entsprechend einer Zusammenschau der 1 und 2 sind in dem Buchsengehäuse 20 beispielhaft zwei als Buchseneinsätze 24, 26 ausgebildete Gehäuseelemente vorgesehen, die der Aufnahme von Leitungen 1, 2 dienen. Beispielhaft sind in dem einen Buchseneinsatz 24 mehrere Reihen mit jeweils mehreren analogen Leitungen 1 angeordnet, während entsprechend der Darstellung der 3 in dem Buchseneinsatz 26 drei, beabstandet zueinander angeordnete Leitungen 2 in einer einzigen Reihe vorgesehen sind, wobei die Leitungen 2 der Datenübertragung dienen und als (digitale) Ethernet-Leitungen 5 ausgebildet sind. Derartige Ethernet-Leitungen 5 gestatten es beispielsweise, eine Datenübertragungsrate von bis zu 1GB/s zu ermöglichen.
  • Zur Sicherstellung der Datenübertragungsqualität ist es erfindungsgemäß vorgesehen, die Leitung 2 bzw. Ethernet-Leitung 5 gegenüber elektromagnetischen Strahlungen abzuschirmen. Hierzu sind innerhalb des Steuergeräts 100 beispielhaft mehrere, in der 3 erkennbare Abschirmbleche 28 vorgesehen. Weiterhin umfassen steuergeräteseitigen Abschirmmaßnahmen, wie insbesondere anhand einer Zusammenschau der 4 und 5 erkennbar ist, neben einem Abschirmblech 28 für jede Leitung 2 zwei beidseitig der beiden, der elektrischen Kontaktierung der Leitung 2 dienenden Anschlusselemente 16 angeordnete Massepins 30, die mit dem Anschlusskörper 17 bzw. der elektronischen Schaltung des Steuergeräts 1000 verbunden sind, wobei sowohl die Massepins 30 als auch die Abschirmbleche 28, die auf der Seite des Anschlusskörpers 17 ebenfalls in Form von Einpresspins ausgebildet sind, mit elektrischem Massepotential verbunden sind.
  • Weiterhin umfasst eine Ethernet-Leitung 5 entsprechend der Darstellung der 4 und 5 zwei Leitungsdrähte 32, 34, die auf der den Anschlusselementen 16 zugewandten Seite mit jeweils einem buchsenartigen Kontaktelement 36 mechanisch und elektrisch leitend verbunden sind. Beim Verbinden des Steckers 100 mit dem Steckeranschlusskörper 12 des Steuergeräts 1000 gelangen die Kontaktelemente 36 in elektrisch leitenden Kontakt mit den Anschlusselementen 16 im Steckeranschlusskörper 12, indem die Anschlusselemente 16 in entsprechende Öffnungen der Kontaktelemente 36 eindringen.
  • Die Leitung 2 bzw. Ethernet-Leitung 5 umfasst weiterhin im Bereich der Kontaktelemente 36 einen in der 8 in Einzeldarstellung dargestellten Anschlusskörper 38, der ebenfalls bevorzugt als Kunststoffspritzgussteil ausgebildet ist. In dem Anschlußkörper 38, der zur Anordnung der beiden Kontaktelemente 36 in einem standardisierten Rastermaß dient, damit die entsprechenden steuergeräteseitigen Anschlusselemente 14, 16 sowie die Massepins 30 ebenfalls in standardisierten Rastermaßen zueinander angeordnet werden können, ist darüber hinaus in etwa in einem in Bezug auf die axiale Erstreckung des Anschlusskörpers 38 mittleren Bereich eine Aussparung 40 vorgesehen, in die eine in der 6 erkennbare, in dem Buchseneinsatz 26 angeordnete Rastnase 42 eingreift, wenn der Anschlusskörper 38 in eine in dem Buchseneinsatz 26 ausgebildete Aufnahmeöffnung 44 eingeschoben wird.
  • Weiterhin weist der Anschlußkörper 38 zwei parallel zueinander angeordnete Durchgangsöffnungen 46 (8) auf, die der Ausbildung einer weiteren Rastverbindung mit dem jeweiligen Kontaktelement 36 dient, wozu das Kontaktelement 36 entsprechend der Darstellung der 4 und 6 jeweils einen federnd angeordneten Rastabschnitt 48 aufweist. Zuletzt weist der Anschlusskörper 38 auf der Einführöffnung 50 für die Anschlusselemente 16 abgewandten Seite eine Aussparung 52 auf, die zur Ausbildung einer zusätzlichen Rastverbindung mit einem in der 6 erkennbaren Rasthaken 54 des Buchseneinsatzes 26 zusammenwirkt.
  • Wie oben erläutert, dienen das Abschirmblech 28 sowie die Massepins 30 der Abschirmung der Leitung 2 im Kontaktierungsbereich zwischen den Kontaktelementen 36 und den Anschlusselementen 16. Die Abschirmung wird darüber hinaus durch ein den Anschlußkörper 38 umgebendes Abschirmelement 56 gewährleistet, das in den 5, 7 und 9 besonders deutlich dargestellt bzw. erkennbar ist.
  • Das Abschirmelement 56 besteht vorzugsweise aus einem dünnen Blech und ist als Stanz-/Biegeteil ausgebildet. Es ist im Wesentlichen hülsenförmig ausgebildet und weist vier (ebene) Seitenwände 57 bis 60 auf. An den beiden gegenüberliegenden Seitenwänden 57 und 58 liegen entsprechend der Darstellung der 5 die beiden Massepins 30 an. Hierzu weisen die beiden Seitenwände 57 und 58 jeweils einen einstückig mit der Seitenwand 57, 58 verbundenen und gegen die Seitenwand 57, 58 rückgefalteten, streifenförmigen Federabschnitt 62 auf (9) gegen den der Massepin 30 jeweils anliegt. Weiterhin weist das Abschirmelement 56 auf der den Anschlusselementen 14, 16 zugewandten Seite in einem stirnseitigen Endbereich im Übergangsbereich zwischen den Seitenwänden 57 bis 60 bzw. dem jeweiligen Kantenbereich zwischen den Seitenwänden 57 bis 60 jeweils eine Öffnung 64 auf, die von länglichen, gegengleichen Führungselementen 66 des Anschlusskörpers 38 durchsetzt sind, um beim Einführen des Anschlusskörpers 38 in die Aufnahmeöffnung 44 für eine Zentrierung bzw. Führung und Positionierung des Anschlusskörpers 38 im Bereich der Aufnahmeöffnung 44 zu sorgen.
  • Anhand der 7 ist darüber hinaus in einem Übergangsbereich zwischen den beiden Seitenwänden 57 und 60 und in Überdeckung mit der Aussparung 40 eine weitere Öffnung 68 in dem Abschirmelement 56 ausgebildet, in die die Rastnase 42 eingreifen kann, so dass das Abschirmelement 56 in der Aufnahmeöffnung 44 des Buchseneinsatzes 26 fixiert ist. Entsprechend der Darstellung der 9 ist darüber hinaus an einer Außenwand des Anschlusskörpers 38 ein Verrastungselement 70 einstückig ausgebildet, das mit einer Öffnung 72 in der Seitenwand 59 des Abschirmelements 56 zusammenwirkt, derart, dass beim Einschieben des Anschlusskörpers 38 in den Querschnitt des Abschirmelements 56 eine zusätzliche Rastverbindung ausgebildet ist, die den Anschlusskörper 38 zum Abschirmelement 56 positioniert bzw. fixiert.
  • Das Abschirmelement 56 weist auf der den Kontaktelementen 36 abgewandten Seite einen im Querschnitt rund ausgebildeten Halteabschnitt 74 auf, der die Leitung 2 an ihrem Außenumfang umfasst und eine kraftschlüssige Verbindung mit der Leitung 2 zur Zugentlastung der Leitung 2 ausbildet.
  • In der 10 ist ein gegenüber der 1 modifizierter Steckeranschlusskörper 12a dargestellt, bei dem eine aus Metall bestehende Berührschutzrippe 76 vorgesehen ist. Die Berührschutzrippe 76 dient in an sich bekannter Art und Weise dazu, beim Kontaktieren des Steckers 100 mit dem Steckeranschlusskörper 12 bzw. 12a eine mechanische Fehlkontaktierung bzw. Beschädigung der Anschlusselemente 14, 16 sowie der Massepins 30 bzw. der entsprechenden Gegenelemente am Stecker 100 zu vermeiden. Die Berührschutzrippe 76 ist beispielhaft in Anlagekontakt mit dem auf elektrischem Massepotential liegenden Abschirmblech 28 angeordnet, sodass die Berührschutzrippe 76 in über Überdeckung mit dem Abschirmelement 56 der Leitung 2 angeordnet ist und dort das Abschirmelement 56 zusätzlich gegenüber dem Eintritt von elektromagnetischer Strahlung abschirmt.
  • Dadurch, dass die Berührschutzrippe 76 eine zusätzliche Abschirmung ausbildet, ist es möglich, das Abschirmelement 56 bzgl. seiner Abschirmwirkung ggf. einfacher auszugestalten bzw. dessen Abschirmwirkung etwas zu reduzieren. Hierzu kann es entsprechend der 11 anhand des Abschirmelements 56a vorgesehen sein, dass im Überdeckungsbereich mit der Berührschutzrippe 76 auf der der Berührschutzrippe 76 zugewandten Seite das Abschirmelement 56a im Bereich der einen Seitenwand 58 eine lediglich symbolisch dargestellte Öffnung 78 aufweist. Dadurch werden die konstruktiven Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Ausbildung des Abschirmelements 56a bzw. des Anschlusskörpers 38 (nicht dargestellt) vergrößert.
  • Die soweit beschriebene Verbindungsanordnung 10 zwischen dem Stecker 100 und dem Steuergerät 1000 kann in vierfältiger Art und Weise abgewandelt bzw. modifiziert werden, ohne vom Erfindungsgedanken abzuweichen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • WO 2008/025180 A2 [0002]

Claims (15)

  1. Verbindungsanordnung (10) zwischen einer Leitung (2) und einem die Leitung (2) in einer Aufnahmeöffnung (44) aufnehmenden Gehäuseelement (26), wobei die Leitung (2) wenigstens ein mit einem Leitungsdraht (32, 34) der Leitung (2) verbundenes Kontaktelement (36) aufweist, das mit einem Anschlusselement (16) im Bereich des Gehäuseelements (26) elektrisch verbindbar ist, wobei der Leitungsdraht (32, 34) an den dem Kontaktelement (36) zugewandten Endabschnitt und das Kontaktelement (36) von einem aus Metall bestehenden Abschirmelement (56; 56a) umgeben ist, das dazu ausgebildet ist, zumindest das Kontaktelement (36) gegenüber elektromagnetischer Strahlung abzuschirmen, und wobei das Abschirmelement (56; 56a) mechanisch mit wenigstens einem Rastelement (42, 54) des Gehäuseelements (26) zumindest mittelbar in der Aufnahmeöffnung (44) verrastbar ist.
  2. Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschirmelement (56) zumindest im Bereich des Kontaktelements (36) im Wesentlichen hülsenförmig ausgebildet ist und den Querschnitt des Kontaktelements (36) zumindest über einen Teilbereich der Länge des Abschirmelements (56) in Umfangsrichtung vollständig umschließt.
  3. Verbindungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschirmelement (56; 56a) zumindest im Bereich des Kontaktelements (36) einen rechteckförmigen Querschnitt mit vier Seitenwänden (57 bis 60) aufweist.
  4. Verbindungsanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschirmelement (56; 56a) im Bereich wenigstens einer Seitenwand (57, 58), vorzugsweise im Bereich zweier gegenüberliegender Seitenwände (57, 58), vorzugsweise auf der dem Kontaktelement (36) abgewandten Außenseite der Seitenwand (57, 58) einen elastisch deformierbaren Federabschnitt (62) zur Ausbildung einer Masseverbindung mit einem im Gehäuseelement (26) angeordneten Massekontakt bzw. Massepin (30) aufweist, wobei der Massekontakt bzw. der Massepin (30) an den Federabschnitt (62) anlegbar ist.
  5. Verbindungsanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Federabschnitt (62) durch einen mit der Seitenwand (57, 58) einstückig verbundenen und gegen die Seitenwand (57, 58) rückgefalteten streifenförmigen Abschnitt gebildet ist.
  6. Verbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschirmelement (56; 56a) zum Ausbilden der Rastverbindung mit dem wenigstens einen Rastelement (42) des Gehäuseelements (26) eine Gehäuseöffnung (68) aufweist, in die das wenigstens eine Rastelement (42) eingreift.
  7. Verbindungsanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseöffnung (68) im Kantenbereich zweier rechtwinklig zueinander angeordneter Seitenwände (57, 60) durch Ausschnitte in den Seitenwänden (57, 60) gebildet ist.
  8. Verbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb des Abschirmelements (56; 56a) ein die Leitung (2) und das Kontaktelement (36) zumindest bereichsweise umschließender, aus Kunststoff bestehender Anschlußkörper (38) angeordnet ist.
  9. Verbindungsanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlußkörper (38) mehrere Führungselemente (66) aufweist, die mit der Aufnahmeöffnung (44) im Gehäuseelement (26) zusammenwirken, wobei die Führungselemente (66) auf der dem Leitungsdraht (32, 34) abgewandten Seite der Leitung (2) an einem Endbereich des Anschlusskörpers (38) angeordnet sind und gegengleiche Öffnungen (64) des Abschirmelements (56; 56a) durchdringen.
  10. Verbindungsanordnung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlußkörper (38) ein Verrastungselement (70) aufweist, das zum Ausbilden einer weiteren Rastverbindung mit einer Öffnung (72) des Abschirmelements (56; 56a) zusammenwirkt.
  11. Verbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschirmelement (56; 56a) einen Halteabschnitt (74) zum Ausbilden einer kraftschlüssigen Verbindung mit der Leitung (2) hat.
  12. Verbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitung (2) einer Ethernet-Leitung (5) mit zwei Kontaktelementen (36) und zwei Leitungsdrähten (32, 34) ist, und dass die Ethernet-Leitung (5) dazu ausgebildet ist, mit einer Datenübertragungsrate von bis zu 1Gbit/s betrieben zu werden.
  13. Verbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseelement (26) Bestandteil eines Steckers (100) ist, der mit einem Steckmodul zusammenwirkt.
  14. Verbindungsanordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Stecker (100) Bestandteil eines Kabelbaums eines Kraftfahrzeugs und das Steckmodul ein Steuergerät (1000) ist.
  15. Verbindungsanordnung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckmodul einen Massekontakt, insbesondere einen Massepin (30) aufweist, der beim Ausbilden der Verbindungsanordnung (10) in Anlagekontakt mit dem Abschirmelement (56; 56a) positionierbar ist.
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