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DE102017218217B4 - Verfahren und Vorrichtung zum Erkennen von Fehlbelegung eines Parkplatzes mit einer Ladestation zum elektrischen Laden eines Fahrzeugs - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Erkennen von Fehlbelegung eines Parkplatzes mit einer Ladestation zum elektrischen Laden eines Fahrzeugs Download PDF

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DE102017218217B4
DE102017218217B4 DE102017218217.2A DE102017218217A DE102017218217B4 DE 102017218217 B4 DE102017218217 B4 DE 102017218217B4 DE 102017218217 A DE102017218217 A DE 102017218217A DE 102017218217 B4 DE102017218217 B4 DE 102017218217B4
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parking
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Günter Anton Fendt
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Continental Automotive GmbH
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Abstract

Verfahren zum Erkennen von Fehlbelegung eines Parkplatzes (PP) mit einer Ladestation (LS) zum elektrischen Laden eines Fahrzeugs (FZ), mit Verfahrensschritten:
- Erkennen (S100), ob der Parkplatz (PP) durch das Fahrzeug (FZ) belegt ist;
- Ermitteln (S200) des Ladestatus des Fahrzeugs (FZ), wobei ermittelt wird, ob ein fehlender Ladevorgang oder ein Pseudo-Ladevorgang vorliegt;
- Abgeben (S300) eines Warnsignals im Falle, dass durch das Ermitteln des Ladestatus ein fehlender Ladevorgang oder ein Pseudo-Ladevorgang erkannt wird, wobei der Schritt des Abgebens (S300) des Warnsignals ferner vorsieht, dass das Warnsignal an ein Parkplatz-Managementsystem abgegeben wird;
- Erfassen (S310) eines eindeutigen Identifikationsmerkmals des Fahrzeugs (FZ), wobei das eindeutige Identifikationsmerkmal das Fahrzeug (FZ) oder dessen Nutzer eindeutig identifiziert und somit eine Mahnung oder ein Bußgeldbescheid richtig zugestellt wird, und wobei der Schritt des Abgebens (S300) des Warnsignals ferner vorsieht, dass das erfasste Identifikationsmerkmal mit dem Warnsignal an das Parkplatz-Managementsystem abgegeben wird; und
- Automatisches Ausstellen einer Mahnung oder eines Bußgeldbescheids durch das Parkplatz-Managementsystem für die Fehlbelegung des Parkplatzes (PP).

Description

  • Technisches Gebiet:
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Erkennen von Fehlbelegung eines, insb. öffentlichen, Parkplatzes mit einer Ladestation zum elektrischen Laden eines Fahrzeugs, insb. eines (Hybridelektro-/Elektro-)Fahrzeugs oder eines Elektrofahrrades.
  • Stand der Technik und Aufgabe der Erfindung:
  • Aktuell sind (öffentliche) Parkplätze (Parkmöglichkeiten) mit Ladestationen (Lademöglichkeiten) zum elektrischen Aufladen von Fahrzeugen, insb. Hybridelektro-/Elektrofahrzeugen oder Elektrofahrrädern noch sehr begrenzt und überschaubar, sodass eine korrekte Nutzung dieser Parkplätze noch vorhanden ist und eine Fehlbelegung dieser Parkplätze nicht häufig vorkommt.
  • Zukünftig ist der Ausbau von Parkplätzen mit Ladestationen weiter vorgesehen. Mit der Zunahme der Parkplätze mit Ladestationen steigt jedoch auch die „Gefahr“ einer „Fehlbelegung“, dass die Parkplätze mit Ladestationen nicht nur durch Fahrzeugnutzer (also Fahrer bzw. Halter der Fahrzeuge) genutzt werden, welche die Lademöglichkeit auch aktiv nutzen.
  • Mit anderen Worten: Die Parkplätze mit Ladestationen können zunehmend auch von Fahrzeugnutzern besetzt werden, welche bewusst oder unbewusst das elektrische Laden nicht durchführen und somit die Parkplätze, welche primär zum elektrischen Laden der Fahrzeuge vorgesehen sind, zu Unrecht benutzen würden. Bspw. können Fahrzeugnutzer von reinen Verbrennungsfahrzeugen oder von Hybridelektro-/Elektrofahrzeugen ihre Fahrzeuge auf den Parkplätzen mit Ladestationen abstellen, ohne dabei einen Ladevorgang zu initiieren.
  • Eine derartige Entwicklung ist jedoch nicht im Sinne der Infrastruktur- bzw. Parkplatzbetreiber, da dann die kostenaufwendige Infrastruktur bzw. Parkplätze nicht in vollem Umfang genutzt werden können, bzw. zeitliche Lehrlaufphasen haben.
  • Aus der US 2014 / 0167985 A1 ist ein System zum Verwalten einer Parklücke für ein Fahrzeug für einen Raum bekannt, umfassend Mittel zum Erfassen, ob der Raum belegt ist, und mindestens ein Ladegerät, das zum automatischen Laden geeignet ist, insbesondere zum automatischen Laden nach manueller Korrektur.
  • Aus der HK 1217604 A2 ein Parkraumüberwachungssystem für Elektrofahrzeuge bekannt, umfassend eine Haupteinheit für jeden Parkplatz, einen Router, der in der Haupteinheit untergebracht ist und mit einem Netzwerk verbunden ist. Mindestens eine Digitalkamera ist in einer Position angeordnet, um digitale Bilder eines Parkplatzes aufzunehmen.
  • Aus der DE 10 2015 204 366 A1 ist ein System zur Freigabesteuerung eines Parkplatzes für ein Kraftfahrzeug bekannt. Es umfasst eine im Bereich des Parkplatzes angebrachte elektrische Ladeeinrichtung für ein Kraftfahrzeug mit einem elektrischen Fahrenergiespeicher, eine Einrichtung zur Bestimmung, ob das Ladesystem in Betrieb ist, und eine Verarbeitungseinrichtung zur Freigabe des Parkplatzes für eine Benutzung durch ein Kraftfahrzeug mit elektrischem Fahrenergiespeicher, falls das Ladesystem nicht mit einem Kraftfahrzeug verbunden ist.
  • Aus der KR 10 1691559 B1 bzw. seiner englischen Übersetzung ist ein System und ein Verfahren zum Fernüberwachen einer Ladeinfrastruktur eines Elektrofahrzeugs, um eine Ladeinfrastruktur einer EV-Station unbemerkt zu betreiben und effektiv zu verwalten, bekannt.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht somit darin, eine Möglichkeit bereitzustellen, mit der eine Fehlbelegung von Parkplätzen mit Ladestationen wirksam verhindert werden kann.
  • Beschreibung der Erfindung:
  • Diese Aufgabe wird durch Gegenstände der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zum Erkennen von Fehlbelegung eines, insb. öffentlichen, Parkplatzes (also einer Parkmöglichkeit) mit einer Ladestation (einer Lademöglichkeit) zum elektrischen Laden eines Fahrzeugs, insb. eines (Hybridelektro-/Elektro-)Fahrzeugs oder eines Elektrofahrrades bereitgestellt.
  • Gemäß dem Verfahren wird erkannt (bzw. ermittelt), ob der Parkplatz durch das Fahrzeug belegt ist. Beim Erkennen der Belegung wird der Ladestatus des Fahrzeugs ermittelt. Wird durch das Ermitteln des Ladestatus ein fehlender Ladevorgang oder ein Pseudo-Ladevorgang erkannt, so wird ein Warnsignal abgegeben.
  • Dabei ist ein Parkplatz mit Ladestation ein Parkplatz, der primär zum elektrischen Laden eines Fahrzeugs vorgesehen ist und nicht zum reinen Parken des Fahrzeugs.
  • Die Erkennung bzw. die Ermittlung der Belegung des Parkplatzes wird bspw. durch die Ladestation durchgeführt. Alternativ kann die Erkennung bzw. die Ermittlung aber auch durch das Fahrzeug durchgeführt werden und dann der Ladestation bspw. über eine leitungslose (bzw. drahtlose) Nachrichtenübertragung mitgeteilt werden.
  • Durch das (automatische) Ermitteln des Ladestatus des Fahrzeugs wird in einfacher Weise und zuverlässig erkannt, ob der Parkplatz fehlbelegt ist. Bei einem fehlgeschlagenen erfolglosen Ermitteln des Ladestatus des Fahrzeugs wird dabei ebenfalls von einer Fehlbelegung des Parkplatzes ausgegangen.
  • Unter dem Begriff „Fehlbelegung“ ist hier eine Belegung eines Parkplatzes zu verstehen, der primär zum elektrischen Laden von Fahrzeugen vorgesehen ist, wobei jedoch die Ladefunktion des Parkplatzes überhaupt nicht (fehlender Ladevorgang) oder nur in einem unzureichenden Umfang genutzt wird (Pseudo-Ladevorgang).
  • Unter dem Begriff „Pseudo-Ladevorgang“ ist zu verstehen, dass ein Ladevorgang initiiert wird, obwohl dieser überhaupt nicht erforderlich gewesen wäre, oder dieser nur mit einer sehr geringen Ladeleistung erfolgen würde, mit welcher ein zügiger Ladevorgang nicht möglich ist. Mit einem „Pseudo-Ladevorgang“ wird somit der Parkplatz mit der Ladefunktion, welcher primär zum Laden vorgesehen ist, nicht im vorgesehenen Rahmen oder nur unzureichend genutzt.
  • Insb. kann eine Fehlbelegung im Falle eines Parkplatzes mit einer induktiven Ladestation, wobei ein „richtiger“ Ladevorgang bei einer manuellen Sichtprüfung von „außen“ nur schwer erkennbar ist, durch das oben genannte Ermitteln des Ladestatus ohne weiteres einfach und zuverlässig ermittelt werden.
  • Durch Abgabe eines Warnsignals kann eine „bewusste oder unbewusste“ Fehlbelegung des Parkplatzes getroffenen Fahrzeugnutzern oder sonstigen involvierten Personen oder gar automatisierten Systemen zum Verwalten des Parkplatzes in einfacher Weise mitgeteilt werden, sodass diese (Personen, einschließlich den Fahrzeugnutzern, oder Systeme) entsprechende Maßnahme einleiten können, wie z. B. Wegfahren des Fahrzeugs von dem Parkplatz oder Initiieren eines „richtigen“ Ladevorgangs.
  • Mit dem beschriebenen Verfahren kann sichergestellt werden, dass die Parkplätze mit Ladestationen nicht von Fahrzeugen belegt werden, ohne das die Ladefunktion der Parkplätze im vorgesehenen Rahmen genutzt werden. Dies gilt nicht nur für elektrisch nicht aufladbare Fahrzeuge, wie z. B. Fahrzeuge mit nur einem rein verbrennungsmotorischen Antrieb, sondern auch für elektrisch aufladbare Fahrzeuge, wie z. B. Hybridelektrofahrzeuge, welche die Parkplätze nicht oder nur unzureichend im vorgesehenen Rahmen nutzen, also nicht zum Laden sondern lediglich zum Parken nutzen.
  • Damit ist eine Möglichkeit bereitgestellt, mit der eine Fehlbelegung von Parkplätzen mit Ladestationen wirksam verhindert werden kann.
  • Dabei können die Schritte: das Erkennen der Belegung und das Ermitteln des Ladestatus, autark und insb. ohne einen manuellen oder automatischen Eingriff eines zentrales ggfs. auch vernetztes Regel-/Steuersystems erfolgen.
  • Bspw. wird die Belegung des Parkplatzes (durch das Fahrzeug) mittels eines druckempfindlichen Sensors (Drucksensormatte), eines lichtempfindlichen Sensors (Lichtschranke), oder einer Kamera erkannt.
  • Als ein druckempfindlicher Sensor kann bspw. eine Drucksensormatte verwendet werden, welche auf dem Parkplatzboden aufgelegt oder in dem Parkplatzboden eingelassen ist und eingerichtet ist, durch Messung der auf die Drucksensormatte einwirkenden Druckwerte bzw. deren Werteveränderung zu erkennen, ob auf dem Parkplatz ein Fahrzeug abgestellt ist.
  • Als ein lichtempfindlicher Sensor kann eine Lichtschranke verwendet werden, welche an dem Parkplatz installiert ist und eingerichtet ist, basierend auf eine Unterbrechung eines bspw. von dieser ausgesendeten (ggfs. reflektierten) Lichtstrahls zu erkennen, ob auf dem Parkplatz ein Fahrzeug abgestellt ist.
  • Ein fehlender Ladevorgang des auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeugs wird bspw. dadurch erkannt, wenn ermittelt wird, dass das Fahrzeug nicht an der Ladestation des Parkplatzes elektrisch angeschlossen ist (im Falle eines leitungsgebundenen Ladens) oder kein Ladestrom von der Ladestation zu dem Fahrzeug fließt (im Falle eines induktiven Ladens).
  • Ein Pseudo-Ladevorgang des auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeugs wird bspw. dadurch erkannt, wenn ermittelt wird, dass die Ladeleistung der Ladestation des Parkplatzes zum elektrischen Laden des Fahrzeugs unter einer vorgegebenen Mindest-Sollladeleistung liegt.
  • Bspw. wird der Pseudo-Ladevorgang ferner erkannt, wenn ermittelt wird, dass der Ladezustand des Fahrzeugs zum Startzeitpunkt des Ladens bei einem vorgegebenen Ladezustandswert von bspw. über 80%, insb. über 90%, speziell über 95%, liegt.
  • Alternativ oder zusätzlich dazu wird der Pseudo-Ladevorgang bspw. ferner erkannt, wenn ermittelt wird, dass der Ladezustand des Fahrzeugs über eine vorgegebene Zeitdauer bei dem vorgegebenen Ladezustandswert von bspw. über 80%, insb. über 90%, speziell über 95%, bleibt.
  • Bspw. wird der Ladestatus des Fahrzeugs in vorgegebenen Zeitabständen wiederholt ermittelt. Dabei wird das Warnsignal bspw. auch dann abgegeben, wenn der fehlende Ladevorgang oder der Pseudo-Ladevorgang über eine vorgegebene Zeitdauer von über 5 Minuten, insb. über 30 Minuten, speziell über eine Stunde, erkannt wird.
  • Bspw. wird das Warnsignal in Form von einem optischen und/oder einem akustischen Signals abgegeben. Insb. wird das Warnsignal am Ort oder in der Nähe des Parkplatzes abgegeben.
  • Damit können Fahrzeugnutzer schon vor oder bei dem Verlassen der Fahrzeuge informiert werden, dass ein „richtiger“ Ladevorgang nicht initiiert wurde.
  • Bspw. wird das Warnsignal über eine leitungsgebundene oder leitungslose Nachrichtenübertragung an eine Nachrichtenempfangsvorrichtung bspw. des Fahrzeugnutzers, abgegeben. Insb. wird das Warnsignal in Form von einem Telefonanruf oder einer Funknachricht, an ein, insb. mobiles, Telefon-/Funknachrichtempfangsgerät abgegeben.
  • Dabei kann das Telefon-/Funknachrichtempfangsgerät ein Gerät von dem Nutzer des Fahrzeugs sein. Damit können auch Fahrzeugnutzer informiert werden, welche nicht in unmittelbarer Nähe der Fahrzeuge befinden. Alternativ oder zusätzlich dazu kann das Telefon-/Funknachrichtempfangsgerät ein Gerät von einer privaten oder öffentlichen Parkplatzverwaltungsstelle, insb. einer öffentlichen Verkehrskontrolle zum Ahnden von Parkverstößen, sein.
  • Bspw. wird das Warnsignal an ein, insb. vollautomatisches, Parkplatz-Managementsystem abgegeben. Hierbei kann das Parkplatz-Managementsystem ein System der zuvor genannten privaten oder öffentlichen Parkplatzverwaltungsstelle sein.
  • Bspw. kann auch ein Identifikationsmerkmal des Fahrzeugs erfasst werden. Das erfasste Identifikationsmerkmal kann dann mit dem Warnsignal an das Parkplatz-Managementsystem abgegeben werden. Damit können das Fahrzeug und somit auch dessen Nutzer später eindeutig identifiziert werden, bspw. für den Fall, wenn z. B. eine Mahnung oder ein Bußgeldbescheid für die Fehlbelegung des Parkplatzes ausgestellt werden soll.
  • Als das Identifikationsmerkmal kann dabei bspw. das Fahrzeugkennzeichen des Fahrzeugs erfasst werden, bspw. durch eine Fotoaufnahme des Fahrzeugkennzeichens mittels einer an dem Parkplatz installierten Kamera.
  • Bspw. wird ferner ermittelt, ob das Fahrzeug verriegelt ist. In diesem Fall wird das Warnsignal erst dann abgegeben, wenn ermittelt wird, dass das Fahrzeug verriegelt ist.
  • Dadurch kann vermieden werden, dass Fahrzeugnutzer, welche bspw. gerade dabei sind, einen Ladevorgang zu initialisieren, wie z. B. durch Anstecken eines Ladekabels an der Ladestation, voreilig gewarnt werden.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird eine Vorrichtung zum Erkennen von Fehlbelegung eines, insb. öffentlichen, Parkplatzes mit einer Ladestation zum elektrischen Laden eines Fahrzeugs, insb. eines Hybridelektro-/Elektrofahrzeugs oder eines Elektrofahrrades, bereitgestellt.
  • Die Vorrichtung umfasst eine Erkennungsanordnung, welche eingerichtet ist, zu erkennen bzw. zu ermitteln, ob der Parkplatz durch das Fahrzeug belegt ist. Die Vorrichtung umfasst ferner eine Ladesteueranordnung zum Steuern und/oder Regeln der Ladestation zum elektrischen Laden des Fahrzeugs. Außerdem umfasst die Vorrichtung eine Warnanordnung zur Abgabe eines Warnsignals.
  • Dabei ist die Erkennungsanordnung ferner eingerichtet, beim Erkennen der Belegung des Parkplatzes ein Belegungssignal an die Ladesteueranordnung abzugeben.
  • Die Ladesteueranordnung ist ferner eingerichtet, von der Erkennungsanordnung das Belegungssignal zu erhalten und beim Erhalt des Belegungssignals den Ladestatus des Fahrzeugs zu ermitteln. Im Falle, dass der ermittelte Ladestatus einen fehlenden Ladevorgang oder einen Pseudo-Ladevorgang zeigt, gibt die Ladesteueranordnung ein Ladestatuswarnsignal an die Warnanordnung ab.
  • Die Warnanordnung ist ferner eingerichtet, von der Ladesteueranordnung das Ladestatuswarnsignal zu erhalten und beim Erhalt des Ladestatuswarnsignals das Warnsignal abzugeben.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen des oben beschriebenen Verfahrens sind, soweit möglich, auf die oben genannte Vorrichtung übertragbar, auch als vorteilhafte Ausgestaltungen der Vorrichtung anzusehen.
  • Figurenliste
  • Im Folgenden werden beispielhafte Ausführungsformen der Erfindung bezugnehmend auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen:
    • 1 in einer schematischen Darstellung eine Vorrichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
    • 2 in einem schematischen Ablaufdiagram ein Verfahren gemäß einer Ausführungsform der Erfindung.
  • Detaillierte Beschreibung der Zeichnungen:
  • 1 zeigt in einer schematischen Darstellung einen öffentlichen Parkplatz PP mit einer Ladestation LS zum elektrischen Laden von Hybridelektro-/Elektrofahrzeugen sowie eine Vorrichtung V zum Erkennen von Fehlbelegung des Parkplatzes PP.
  • Die Ladestation LS umfasst eine Drucksensormatte DS bekannter Art, welche in dem Boden des Parkplatzes PP eingelassen ist und eingerichtet ist, durch Messung auf dieser einwirkenden Druckkraft bzw. deren Veränderung erkennen, ob ein Fahrzeug FZ auf dem Parkplatz PP abgestellt ist. Die Ladestation LS umfasst ferner eine Sendespule SP bekannter Art zum Induktivladen von Hybridelektro-/Elektrofahrzeugen. Außerdem umfasst die Ladestation LS eine Ladesteueranordnung SA zum Steuern und Regeln vom induktiven Ladevorgang der Sendespule SP. Die Ladesteueranordnung SA ist auch Teil der zuvor genannten Vorrichtung V.
  • Die Vorrichtung V ist bspw. in Form von einer elektronischen Einheit ausgebildet und in der Ladestation LS integriert. Die Vorrichtung V umfasst eine Erkennungsanordnung KA zum Erkennen einer Belegung des Parkplatzes PP durch Fahrzeuge. Die Vorrichtung V umfasst ferner die zuvor genannte Ladesteueranordnung SA. Außerdem umfasst die Vorrichtung V eine Warnanordnung WA zur Abgabe eines Warnsignals.
  • Die Erkennungsanordnung KA umfasst bspw. eine Lichtschranke, welche in einer dem Fachmann bekannten Weise durch Abgabe eines Lichtstrahls und Erfassen einer Lichtreflektion erkennt, ob der Parkplatz PP von einem Fahrzeug FZ belegt ist.
  • Die Erkennungsanordnung KA umfasst ferner eine Signalabgabeeinheit, welche eingerichtet ist, beim Erkennen der Belegung des Parkplatzes PP ein Belegungssignal zu generieren und an die Ladesteueranordnung SA abzugeben.
  • Die Ladesteueranordnung SA umfasst eine Signalempfangseinheit und ist über diese mit der Erkennungsanordnung KA bzw. deren Signalabgabeeinheit signaltechnisch verbunden.
  • Die Ladesteueranordnung SA umfasst ferner eine Ladestatusermittlungseinheit, welche eingerichtet ist, in einer dem Fachmann bekannten Weise einen Ladestatus des Fahrzeugs FZ zu ermitteln, nämlich ob das Fahrzeug FZ zum Aufladen dessen Stromspeichers über eine fahrzeugseitige induktive Empfangseinheit zur induktiven Energieübertragung mit der parkplatzseitigen Sendeeinheit SP elektromagnetisch gekoppelt ist, oder ob ein Ladestrom mit einer vorgegebenen Ladeleistung von der Ladestation LS zu dem Fahrzeug FZ fließt.
  • Die Ladesteueranordnung SA umfasst ferner eine Signalabgabeeinheit und ist ferner eingerichtet, im Falle, dass der von der Ladestatusermittlungseinheit ermittelte Ladestatus einen fehlenden Ladevorgang oder einen Pseudo-Ladevorgang zeigt (was bedeutet, dass der Parkplatz PP fehlbelegt ist), über die Signalabgabeeinheit ein Ladestatuswarnsignal an die Warnanordnung WA abzugeben.
  • Ein fehlender Ladevorgang wird ermittelt, wenn eine induktive Energieübertragung von der Ladestation LS zu dem Fahrzeug FZ nicht stattfindet.
  • Ein Pseudo-Ladevorgang wird ermittelt, wenn die induktive Ladeleistung von der Ladestation LS zu dem Fahrzeug FZ unter eine vorgegebene Minimal-Sollladeleistung liegt, welche ein zügiges Aufladen des Fahrzeugs FZ sicherstellt.
  • Die Warnanordnung WA umfasst ihrerseits eine Signalempfangseinheit und ist ferner eingerichtet, von der Ladesteueranordnung SA bzw. deren Signalabgabeeinheit das Ladestatuswarnsignal zu erhalten und beim Erhalt des Ladestatuswarnsignals ein Warnsignal abzugeben.
  • Das Warnsignal umfasst bspw. ein optisches, ein akustisches Signal oder ein vergleichbares Signal, welches direkt von der Warnanordnung WA abgegeben wird und von einer Person in der Nähe des Parkplatzes PP wahrnehmbar ist. Damit signalisiert das Warnsignal, dass der Ladevorgang nicht gestartet oder bereits abgeschlossen ist, oder dass ein Pseudo-Ladevorgang vorliegt. Im diesem Fall kann das Warnsignal unmittelbar nach dem Erhalt des Ladestatuswarnsignals abgegeben werden, um damit den noch in der Nähe des Fahrzeugs FF befindlichen Nutzer (Fahrer bzw. Halter) des Fahrzeugs FZ rechtzeitig von diesem Zustand zu informieren.
  • Das Warnsignal kann ferner einen Telefonanruf und/oder eine Funknachricht umfassen, welcher/welche bspw. über ein Mobilfunknetz an ein mobiles Telefon-/Funknachrichtempfangsgerät, wie z. B. ein Smartphone, des Nutzers des Fahrzeugs FZ abgegeben wird, sodass dieser bspw. rechtzeig vom abgeschlossenen Ladevorgang des Fahrzeugs FZ informiert wird. Der Fahrzeugnutzer kann dann das Fahrzeug FZ rechtzeitig von dem Parkplatz PP wegfahren und somit diesen für andere Fahrzeuge zum elektrischen Aufladen freigeben. Im diesem Fall kann das Warnsignal kurzer Zeit von bspw. 5 Minuten nach dem Erhalt des Ladestatuswarnsignals abgegeben werden, um damit den Fahrzeugnutzer noch zeitnah von diesem Zustand (der Fehlbelegung) aufmerksam zu machen.
  • Das Warnsignal kann ferner eine weitere Funknachricht umfassen, welche über ein kabelgebundenes oder kabelloses Nachrichtenübertragungsnetz an ein räumlich von dem Parkplatz PP entferntes automatisiertes Parkplatzmanagementsystem (bspw. einer öffentlichen Verkehrskontrolle zum Ahnden von Parkverstößen) abgesendet wird. Das Parkplatzmanagementsystem kann dann automatisch dem Fahrzeugnutzer eine Mahnung oder einen Bußgeldbescheid für die Fehlbelegung des Parkplatzes PP ausstellen. Im diesem Fall kann das Warnsignal bspw. 30 Minuten nach dem Erhalt des Ladestatuswarnsignals abgegeben werden, um damit der Fahrzeugnutzer noch ausreichende Zeit hat, das Fahrzeug FZ von dem Parkplatz PP wegzufahren.
  • Hierzu umfasst die Vorrichtung V ferner eine Kamera KM, welche eingerichtet ist, das Fahrzeugkennzeichen des Fahrzeugs FZ zu fotografieren und die Fotoaufnahme in einer dem Fachmann bekannten Weise an die Warnanordnung WA weiterzuleiten.
  • Die Warnanordnung WA ist dann ferner eingerichtet, die Fotoaufnahme samt der Funknachricht an das Parkplatzmanagementsystem abzugeben, sodass das Fahrzeug FZ auch eindeutig identifiziert werden kann.
  • Die Vorrichtung V umfasst ferner eine Kommunikationsanordnung XA (einer Art von Infrastruktur-Fahrzeug-Kommunikation), über welche die Vorrichtung V unter anderem einen Ladezustand des fahrzeugseitigen Stromspeichers und einen Verriegelungszustand (ob das Fahrzeug FZ verriegelt ist oder nicht) ermittelt. Die Kommunikationsanordnung XA ist signalausgangsseitig mit der Ladesteueranordnung SA signaltechnisch verbunden und ist ferner eingerichtet, den ermittelten Ladezustand und Verriegelungszustand des Fahrzeugs FZ an die Ladesteueranordnung SA weiterzuleiten.
  • Nach dem die Vorrichtung V zum Erkennen von Fehlbelegung des Parkplatzes PP anhand von 1 detailliert beschrieben wurde, wird nachfolgend ein entsprechendes Verfahren zum Erkennen von Fehlbelegung anhand von 2 näher beschrieben.
  • Wird ein Fahrzeug FZ auf dem Parkplatz PP abgestellt, so wird dies gemäß einem Verfahrensschritt S100 von der Erkennungsanordnung KA mithilfe von der Drucksensormatte DS erkannt.
  • Wird das Fahrzeug FZ auf dem Parkplatz PP erkannt, so wird gemäß einem weiteren Verfahrensschritt S200 der Ladestatus des Fahrzeugs FZ ermittelt.
  • Hierzu wird gemäß einem Subschritt S210 ermittelt bzw. geprüft, ob ein Ladevorgang, also ein Vorgang zum elektrischen Laden des Fahrzeuges FZ an der entsprechenden Ladestation LS, initiiert und auch freigegeben ist.
  • Ist dies nicht der Fall, so wird gemäß einem weiteren Verfahrensschritt S400 überprüft, ob das Fahrzeug FZ verriegelt ist.
  • Ist das Fahrzeug FZ verriegelt, so wird gemäß einem weiteren Schritt S300 das optische und akustische Warnsignal ausgegeben, wodurch der Fahrzeugnutzer, der das Fahrzeug FZ verlässt und somit sich in der Nähe des Parkplatzes PP befindet, rechtzeitig von dem fehlenden Ladevorgang aufmerksam gemacht wird.
  • Wird eine erfolgte Initiierung bzw. eine erfolgreiche Freigabe ermittelt, so wird in einem weiteren Subschritt S220 ermittelt bzw. geprüft, ob der Ladezustand des Fahrzeugs FZ bzw. dessen Stromspeicher (der aufgeladen werden soll) zum Startzeitpunkt des Ladevorgangs bei über 90% liegt.
  • Ist dies der Fall, so wird von einer Fehlbelegung der Art „Pseudo-Ladevorgang“ ausgegangen, da bei einem Ladezustand von über 90% der Bedarf zum Laden des Fahrzeugs FZ in der Regel sehr gering sein dürfte.
  • Ist dies der Fall und gemäß dem Schritt S400 ermittelt, dass das Fahrzeug FZ verriegelt ist, so wird gemäß dem Schritt S300 das optische und akustische Warnsignal ausgegeben, wodurch der Fahrzeugnutzer, der sich noch in der Nähe des Parkplatzes PP befindet, rechtzeitig von dem „Pseudo-Ladevorgang“ aufmerksam gemacht wird.
  • Wird ein Ladevorgang mit einer ausreichend hohen Ladeleistung ermittelt, so wird in einem weiteren Subschritt S230 ermittelt bzw. geprüft, ob die initiierte bzw. freigegebene Ladeleistung der Ladestation LS unter einer vorgegebenen Minimal-Sollladeleistung, bspw. unter 10% der Soll-Ladeleistung, liegt. Ist dies der Fall, so wird eine Fehlbelegung der Art „Pseudo-Ladevorgang“, ein fehlerhafter Ladevorgang oder ein erfolgreich abgeschlossener Ladevorgang erkannt.
  • Ist dies der Fall, so wird das Warnsignal gemäß dem Schritt S300 in Form von einem automatischen Telefonanruf oder einer Funknachricht (wie z.B. SMS, Short Message Service, englisch für Kurznachrichtendienst) an ein Mobiltelefon des Fahrzeugnutzers ausgegeben, wodurch der Fahrzeugnutzer, der sich entfernt von dem Parkplatz PP befindet, von dem „Pseudo-Ladevorgang“, dem fehlerhaften oder dem erfolgreich abgeschlossenen Ladevorgang informiert wird.
  • Der Subschritt S230 wird in vorgegebenen Zeitabständen von bspw. einer Minute wiederholt durchgeführt, sodass der Ladevorgang nahezu durchgehend überwacht wird.
  • Vorzugsweise ist ein weiterer Subschritt S240 vorgesehen, bei dem überprüft wird, wie lange der Zustand des gemäß dem Subschritt S230 ermittelten „Pseudo-Ladevorgangs“, des fehlerhaften oder dem erfolgreich abgeschlossenen Ladevorgangs vorliegt.
  • Liegt dieser Zustand bspw. über fünf Minuten vor und gemäß dem Schritt S400 ermittelt, dass das Fahrzeug FZ weiterhin verriegelt ist, so wird das Warnsignal gemäß dem Schritt S300 in Form von dem Telefonanruf oder der Funknachricht ausgegeben, wodurch der Fahrzeugnutzer, der sich entfernt von dem Parkplatz PP befindet, von dem „Pseudo-Ladevorgang“, dem fehlerhaften oder dem erfolgreich abgeschlossenen Ladevorgang wiederholt informiert und ausdrücklich gefordert wird, das Fahrzeug FZ von dem Parkplatz PP wegzufahren.
  • Geschieht dies nicht und liegt der Zustand des „Pseudo-Ladevorgangs“, des fehlerhaften oder dem erfolgreich abgeschlossenen Ladevorgangs gemäß dem Schritt S400 bspw. über eine halbe Stunde lang, so wird das Warnsignal gemäß dem Schritt S300 in Form von einer weiteren Funknachricht an das Parkplatz-Managementsystem ausgegeben. Das Parkplatzmanagementsystem erstellt dann automatisch dem Fahrzeugnutzer eine Mahnung oder einen Bußgeldbescheid für die Fehlbelegung des Parkplatzes PP.
  • Hierzu wird gemäß einem weiteren Subschritt S310 mithilfe der ladestationsseitigen Kamera KM das Fahrzeugkennzeichen des Fahrzeugs FZ zu fotografieren und die Fotoaufnahme in einer dem Fachmann bekannten Weise der Funknachricht an das Parkplatz-Managementsystem beizufügen, sodass das Fahrzeug FZ bzw. dessen Nutzer eindeutig identifiziert und somit die Mahnung bzw. der Bußgeldbescheid richtig zugestellt wird.
  • Ergänzend sei der Vollständigkeit halber noch erwähnt, dass das in der 1 gezeigte Beispiel, bei diesem eine induktive Energieübertragung beschrieben ist, selbstverständlich in sinngemäßer abgewandelter Form ebenso auf ein kabelgebundenes Laden des Fahrzeugs anzuwenden ist, bzw. eine Lösung mit einer kabelgebundenen Energieübertragung (anstatt einer induktiven Energieübertragung) im Schutzumfang mit enthalten ist.

Claims (13)

  1. Verfahren zum Erkennen von Fehlbelegung eines Parkplatzes (PP) mit einer Ladestation (LS) zum elektrischen Laden eines Fahrzeugs (FZ), mit Verfahrensschritten: - Erkennen (S100), ob der Parkplatz (PP) durch das Fahrzeug (FZ) belegt ist; - Ermitteln (S200) des Ladestatus des Fahrzeugs (FZ), wobei ermittelt wird, ob ein fehlender Ladevorgang oder ein Pseudo-Ladevorgang vorliegt; - Abgeben (S300) eines Warnsignals im Falle, dass durch das Ermitteln des Ladestatus ein fehlender Ladevorgang oder ein Pseudo-Ladevorgang erkannt wird, wobei der Schritt des Abgebens (S300) des Warnsignals ferner vorsieht, dass das Warnsignal an ein Parkplatz-Managementsystem abgegeben wird; - Erfassen (S310) eines eindeutigen Identifikationsmerkmals des Fahrzeugs (FZ), wobei das eindeutige Identifikationsmerkmal das Fahrzeug (FZ) oder dessen Nutzer eindeutig identifiziert und somit eine Mahnung oder ein Bußgeldbescheid richtig zugestellt wird, und wobei der Schritt des Abgebens (S300) des Warnsignals ferner vorsieht, dass das erfasste Identifikationsmerkmal mit dem Warnsignal an das Parkplatz-Managementsystem abgegeben wird; und - Automatisches Ausstellen einer Mahnung oder eines Bußgeldbescheids durch das Parkplatz-Managementsystem für die Fehlbelegung des Parkplatzes (PP).
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Schritt des Abgebens (S300) des Warnsignals und Erstellen einer Mahnung ferner vorsieht, dass das Warnsignal abgegeben und Mahnung erstellt wird, wenn der fehlende Ladevorgang oder der Pseudo-Ladevorgang über eine vorgegebene Zeitdauer erkannt wird.
  3. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Schritt des Erfassens (S310) ferner vorsieht, dass mithilfe der ladestationsseitigen Kamera (KM) das Fahrzeugkennzeichen des Fahrzeugs (FZ) fotografiert und die Fotoaufnahme in einer dem Fachmann bekannten Weise an das Parkplatz-Managementsystem abgegeben wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Erkennen (S100) der Belegung mittels eines druckempfindlichen Sensors oder eines lichtempfindlichen Sensors erfolgt.
  5. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Schritt des Ermittelns (S200) des Ladestatus ferner vorsieht, dass der fehlende Ladevorgang erkannt wird durch Ermitteln (S210), dass das Fahrzeug (FZ) nicht an der Ladestation (LS) elektrisch angeschlossen ist oder kein Ladestrom zu dem Fahrzeug (FZ) fließt.
  6. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Schritt des Ermittelns (S200) des Ladestatus ferner vorsieht, dass der Pseudo-Ladevorgang erkannt wird durch Ermitteln (S230), dass die Ladeleistung der Ladestation (LS) zum elektrischen Laden des Fahrzeugs (FZ) unter einer vorgegebenen Mindest-Sollladeleistung liegt.
  7. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Schritt des Ermittelns (S200) des Ladestatus ferner vorsieht, dass der Pseudo-Ladevorgang erkannt wird durch Ermitteln (S220), dass der Ladezustand des Fahrzeugs (FZ) zum Startzeitpunkt des Ladens bei einem vorgegebenen Ladezustandswert von über 80%, oder über 90%, oder über 95%, liegt.
  8. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Schritt des Abgebens (S300) des Warnsignals ferner vorsieht, dass das Warnsignal in Form von einem optischen und/oder einem akustischen Signals abgegeben wird.
  9. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Schritt des Abgebens (S300) des Warnsignals ferner vorsieht, dass das Warnsignal über eine leitungsgebundene oder leitungslose Nachrichtenübertragung an eine Nachrichtenempfangsvorrichtung abgegeben wird.
  10. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Schritt des Erfassens (S310) des Identifikationsmerkmals ferner vorsieht, dass das Fahrzeugkennzeichen des Fahrzeugs (FZ) als das Identifikationsmerkmal erfasst wird.
  11. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, ferner mit Verfahrensschritt: Ermitteln (S400), ob das Fahrzeug (FZ) verriegelt ist, und im Falle, dass das Fahrzeug (FZ) verriegelt ist, der Schritt des Abgebens (S300) des Warnsignals erfolgt wird.
  12. Vorrichtung (V) zum Erkennen von Fehlbelegung eines Parkplatzes (PP) mit einer Ladestation (LS) zum elektrischen Laden eines Fahrzeugs (FZ), umfassend: - eine Erkennungsanordnung (KA) zum Erkennen, ob der Parkplatz (PP) durch das Fahrzeug (FZ) belegt ist; - eine Ladesteueranordnung (SA) zum Steuern und/oder Regeln der Ladestation (LS) zum elektrischen Laden des Fahrzeugs (FZ); - eine Warnanordnung (WA) zur Abgabe eines Warnsignals; - wobei die Erkennungsanordnung (KA) ferner eingerichtet ist, beim Erkennen der Belegung des Parkplatzes (PP) ein Belegungssignal an die Ladesteueranordnung (SA) abzugeben; - wobei die Ladesteueranordnung (SA) ferner eingerichtet ist, beim Erhalt des Belegungssignals den Ladestatus des Fahrzeugs (FZ) zu ermitteln und im Falle, dass der ermittelte Ladestatus einen fehlenden Ladevorgang oder einen Pseudo-Ladevorgang zeigt, ein Ladestatuswarnsignal an die Warnanordnung (WA) abzugeben; - wobei die Warnanordnung (WA) ferner eingerichtet ist, beim Erhalt des Ladestatuswarnsignals das Warnsignal abzugeben, wobei das Abgeben (S300) des Warnsignals ferner vorsieht, dass das Warnsignal an ein Parkplatz-Managementsystem abgegeben wird, wobei ferner ein eindeutiges Identifikationsmerkmal des Fahrzeugs (FZ) erfasst wird, wobei das eindeutige Identifikationsmerkmal das Fahrzeug (FZ) oder dessen Nutzer eindeutig identifiziert und somit eine Mahnung oder ein Bußgeldbescheid richtig zugestellt wird, und wobei das Abgeben (S300) des Warnsignals ferner vorsieht, dass das erfasste Identifikationsmerkmal mit dem Warnsignal an das Parkplatz-Managementsystem abgegeben wird; - wobei das Parkplatz-Managementsystem ferner eingerichtet ist, automatisch eine Mahnung oder einen Bußgeldbescheid für die Fehlbelegung des Parkplatzes (PP) auszustellen.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, wobei der Schritt des Abgebens (S300) des Warnsignals und Erstellen einer Mahnung ferner beinhaltet, dass das Warnsignal abgegeben und Mahnung erstellt wird, wenn der fehlende Ladevorgang oder der Pseudo-Ladevorgang über eine vorgegebene Zeitdauer erkannt wird.
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