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DE102017218193B4 - Seitenwandheckbauteil und Personenkraftwagen - Google Patents

Seitenwandheckbauteil und Personenkraftwagen Download PDF

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DE102017218193B4
DE102017218193B4 DE102017218193.1A DE102017218193A DE102017218193B4 DE 102017218193 B4 DE102017218193 B4 DE 102017218193B4 DE 102017218193 A DE102017218193 A DE 102017218193A DE 102017218193 B4 DE102017218193 B4 DE 102017218193B4
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Bayerische Motoren Werke AG
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Steyr Daimler Puch Fahrzeugtechnik AG and Co KG
Bayerische Motoren Werke AG
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Abstract

Seitenwandheckbauteil (14) für einen Personenkraftwagen (13), aufweisend wenigstens eine Außenwand (4) und wenigstens eine die Außenwand (4) auf deren Innenseite (5) verstärkende Wandverstärkung (15), dadurch gekennzeichnet, dass an einem frontseitigen Endabschnitt (16) der Wandverstärkung (15) wenigstens eine Abgleitschräge (17) angeordnet ist, deren frontseitiges Ende in einer Fahrzeugquerrichtung (Y) weiter von einer einen Fahrzeugaußenhautabschnitt bildenden Außenfläche (18) der Außenwand (4) beabstandet ist als ein heckseitiges Ende der Abgleitschräge (17).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Seitenwandheckbauteil für einen Personenkraftwagen, aufweisend wenigstens eine Außenwand und wenigstens eine die Außenwand auf deren Innenseite verstärkende Wandverstärkung.
  • Des Weiteren betrifft die Erfindung einen Personenkraftwagen mit wenigstens einem Seitenwandheckbauteil, das an einer B-Säule des Personenkraftwagens befestigt ist, und einer frontseitig zu dem Seitenwandheckbauteil angeordneten Fahrzeugtür, die in einer Schließstellung über ein Türschloss heckseitig an der B-Säule festlegbar ist.
  • Bei einem Heckunfall eines Personenkraftwagens wirken mechanische Lasten heckseitig auf den Personenkraftwagen ein. Hierdurch kann ein Seitenwandheckbauteil der Karosserie des Personenkraftwagens derart mechanisch belastet werden, dass das Seitenwandheckbauteil teilweise frontseitig verlagert wird. Dabei kann sich ein frontseitiger Endabschnitt einer einen Fahrzeugaußenhautabschnitt bildenden Außenwand des Seitenwandheckbauteils außen über einen heckseitigen Endabschnitt einer frontseitig vor dem Seitenwandheckbauteil angeordneten Fahrzeugtür schieben, die sich in einer Schließstellung befindet, in der die Fahrzeugtür über ein Türschloss heckseitig an einer B-Säule des Personenkraftwagens festgelegt ist. Hierbei kann es auch vorkommen, dass zusätzlich auch eine die Außenwand auf deren Innenseite verstärkende Wandverstärkung des Seitenwandheckbauteils außen über den heckseitigen Endabschnitt der Fahrzeugtür geschoben wird. Durch beide Vorgänge wird es erschwert oder unmöglich gemacht, die Fahrzeugtür aus ihrer Schließstellung heraus in eine Offenstellung zu bewegen, was es aus Sicherheitsgründen unbedingt zu verhindern gilt.
  • Daher ist es zwingend erforderlich, ein Seitenwandheckbauteil und/oder eine frontseitig dazu angeordnete Fahrzeugtür derart zu gestalten, dass bei einem Heckunfall das sich dabei frontseitig verlagernde Seitenwandheckbauteil nicht außen über den heckseitigen Endabschnitt der Fahrzeugtür schiebt, sondern sich nach innen verlagert und sich dadurch innen über den heckseitigen Endabschnitt der Fahrzeugtür schiebt. Hierdurch wird die Fahrzeugtür nicht blockiert und kann aus ihrer Schließstellung heraus in eine Offenstellung bewegt werden.
  • Um dies zu erreichen, ist es beispielsweise bekannt, einen heckseitigen Türflansch einer Fahrzeugtür und einen frontseitigen Flansch eines Seitenwandheckbauteils derart zu gestalten, dass eine Untergleitschräge entsteht, durch die das Seitenwandheckelement bei einer frontseitigen Verlagerung in Richtung der Fahrzeugtür und durch einen Kontakt zwischen Seitenwandheckelement und Fahrzeugtür innen über den heckseitigen Endabschnitt der Fahrzeugtür geschoben wird. Diese Ausgestaltung der Fahrzeugtür und des Seitenwandheckbauteils stellt jedoch einen massiven Eingriff in die Gestaltung von Dichtfugen zwischen dem Seitenwandheckbauteil und der Fahrzeugtür bzw. dem Dichtungskonzept dar, und ist daher bei vielen Fahrzeugen nicht realisierbar.
  • Des Weiteren ist es bekannt, bei an einer Rohkarosserie angeschraubten Seitenwandheckbauteilen die Schraubverbindungen derart zu auszulegen, dass sich die Schraubverbindungen ab einer bestimmten Lösekraft lösen. Hierdurch kann sich ein Seitenwandheckbauteil, dessen frontseitiger Endabschnitt bei einem Heckunfall außen über den heckseitigen Endabschnitt der Fahrzeugtür geschoben worden ist, von der Rohkarosserie lösen, wenn eine auf die Fahrzeugtür einwirkende Türöffnungskraft die Lösekraft erreicht oder überschreitet, so dass die Fahrzeugtür aus ihrer Schließstellung heraus in eine Offenstellung bewegt werden kann. Dieser Ansatz steht jedoch im Widerspruch zu Anforderungen bezüglich der Lebensdauer der Karosserie und der Seitenwandsteifigkeit und ist daher nur sehr schwer robust umzusetzen.
  • Aus der DE 10 2004 059 476 A1 ist ein Kraftfahrzeug mit einem Kotflügel bekannt, der in Fahrtrichtung gesehen im hinteren Bereich über einen Halter seitlich an einer tragenden Karosserie des Kraftfahrzeugs angebunden ist. Wenn der Kotflügel bei einem Crash nach hinten gedrückt wird verformt sich der Halter derart plastisch, dass der Abstand zwischen Kotflügel und der tragenden Karossiere in Fahrzeugquerrichtung im Bereich des Halters größer wird, so dass sich der Kotflügel mit seiner Hinterkante von der Fahrzeugaußenseite her gesehen vor eine in Fahrtrichtung gesehen hinten an den Kotflügel angrenzende Seitentür schiebt.
  • Aus der DE 10 2008 062 504 A1 ist eine Schutzvorrichtung für eine Tür eines Personenkraftwagens mit wenigstens einer Einrichtung zum Ausstellen eines türseitigen Bereichs eines an die Tür angrenzenden Kotflügels, vor und/oder bei einer unfallbedingten Kraftbeaufschlagung bekannt. Durch die Ausstellbewegung des Kotflügels kann vermieden werden, dass die Hinterkante des Kotflügels in den Scharnierbereich der Tür eindringt und diese blockiert. Das Verlassen eines Unfallfahrzeuges bzw. die Bergung dessen Insassen wird so erleichtert. Die Einrichtung zum Ausstellen des türseitigen Bereichs des Kotflügels kann dabei als Keilpaarung, als pyrotechnischer oder Federaktuator oder in Form eines Schwenkarms ausgebildet sein.
  • Die DE 10 2011 050 514 A1 beschreibt einen Türrahmen einer Kraftfahrzeugtür, mit einem Endbereich, der einem Kotflügel zugewandt ist. Um das Öffnen einer Fahrzeugtür nach einer extremen Belastung zu vereinfachen, ist in dem Endbereich an dem Türrahmen ein Crashpad befestigt, das ein Hinterschieben des Kotflügels unter die Tür verhindert / vermindert.
  • Schließlich offenbart die DE 20 53 151 B eine Befestigung des vorderen Kotflügels eines Kraftfahrzeuges, dessen hintere Kante oder die Kante einer hinteren Kotflügelverlängerung der Vorderkante der Tür unmittelbar benachbart ist und mit dieser in einer Ebene liegt, wobei der Kotflügel bzw. dessen Verlängerung über einen Steg oder dergleichen an einem anderen Karosserieteil, z.B. dem Türpfosten, befestigt ist. Die Abstützkante des Steges oder dergleichen liegt an der Karosserie in Fahrtrichtung gesehen hinter der Abstützkante am Kotflügel bzw. an dessen Verlängerung.
  • Eine Aufgabe der Erfindung ist es, unter Vermeidung der oben beschriebenen Nachteile sicherzustellen, dass sich ein frontseitiger Endabschnitt eines sich bei einem Heckunfall frontseitig verlagernden Seitenwandheckbauteils zuverlässig innen über einen heckseitigen Endabschnitt einer frontseitig zu dem Seitenwandheckbauteil angeordneten Fahrzeugtür schiebt.
  • Diese Aufgabe wird durch die unabhängigen Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den abhängigen Patentansprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und den Figuren wiedergegeben, wobei diese Ausgestaltungen jeweils für sich genommen oder in unterschiedlicher Kombination von wenigstens zwei dieser Ausgestaltungen miteinander einen weiterbildenden oder vorteilhaften Aspekt der Erfindung darstellen können.
  • Ein erfindungsgemäßes Seitenwandheckbauteil für einen Personenkraftwagen umfasst wenigstens eine Außenwand und wenigstens eine die Außenwand auf deren Innenseite verstärkende Wandverstärkung, wobei an einem frontseitigen Endabschnitt der Wandverstärkung wenigstens eine Abgleitschräge angeordnet ist, deren frontseitiges Ende in einer Fahrzeugquerrichtung weiter von einer einen Fahrzeugaußenhautabschnitt bildenden Außenfläche der Außenwand beabstandet ist als ein heckseitiges Ende der Abgleitschräge.
  • Kommt es bei einem Heckunfall zu einer frontseitigen Verlagerung des Seitenwandheckbauteils, wird zunächst die Außenwand des Seitenwandheckbauteils durch einen körperlichen Kontakt mit dem heckseitigen Endabschnitt der in ihrer Schließstellung befindlichen Fahrzeugtür plastisch verformt, bis sich ein abgewinkelter Flanschabschnitt der Außenwand an die Abgleitschräge der Wandverstärkung anlegt und hierbei eine entsprechende Form und eine entsprechende Ausrichtung einnimmt. Durch den dabei hergestellten mittelbaren körperlichen Kontakt zwischen dem heckseitigen Endabschnitt der Fahrzeugtür und der nach außen gerichteten Abgleitschräge über den Flanschabschnitt der Außenwand wird bei der weiteren frontseitigen Verlagerung des Seitenwandheckbauteils eine in der Fahrzeugquerrichtung nach innen auf den frontseitigen Endabschnitt des Seitenwandheckbauteils einwirkende Querkraft erzeugt, die den frontseitigen Endabschnitt des Seitenwandheckbauteils nach innen drängt. Hierbei stützt sich der frontseitige Endabschnitt des Seitenwandheckbauteils an dem heckseitigen Endabschnitt der Fahrzeugtür ab, die über ein Türschloss an der B-Säule des Personenkraftwagens und hierdurch in ihrer Schließstellung gesichert ist. Hierdurch wird zuverlässig erreicht, dass sich der frontseitige Endabschnitt des sich bei einem Heckunfall frontseitig verlagernden Seitenwandheckbauteils zuverlässig innen über den heckseitigen Endabschnitt der frontseitig zu dem Seitenwandheckbauteil angeordneten Fahrzeugtür schiebt. Die Begriffe „innen“ und „außen“ sind im Rahmen der Anmeldung auf das Innere des Personenkraftwagens bzw. die äußere Umgebung des Personenkraftwagens bezogen.
  • An dem frontseitigen Endabschnitt der Wandverstärkung kann eine in Fahrzeughöhenrichtung durchgehende Abgleitschräge oder können zwei oder mehrere Abgleitschrägen in Höhenrichtung beabstandet voneinander angeordnet sein. Da sich das frontseitige Ende der Abgleitschräge in der Fahrzeugquerrichtung weiter von der den Fahrzeugaußenhautabschnitt bildenden Außenfläche der Außenwand beabstandet ist als das heckseitige Ende der Abgleitschräge, ist die Abgleitschräge nach außen gerichtet, verläuft also in Vorwärtsfahrrichtung von außen nach innen. Hierdurch ist ein Abstand des frontseitigen Endes der Abgleitschräge zu einer Fahrzeuglängsmittelachse kleiner als ein Abstand zwischen dem heckseitigen Ende der Abgleitschräge und der Fahrzeuglängsmittelachse, wenn das Seitenwandheckelement bestimmungsgemäß an dem Personenkraftwagen angeordnet ist. Die Abgleitschräge kann entweder durch ein separat hergestelltes und mit der Wandverstärkung verbundenes Bauteil oder durch die Wandverstärkung selbst ausgebildet sein, wobei letzteres mit einem Gewichtsvorteil einhergeht.
  • Da gemäß der Erfindung hierzu keine baulichen Veränderungen an einem Flansch des Seitenwandheckbauteils und/oder an einem Flansch der Fahrzeugtür erforderlich sind, wird mit der Erfindung nicht nachteilig in das jeweilige Fugenbild bzw. Dichtungskonzept eingegriffen. Dadurch ist die Erfindung bei jedem Personenkraftwagen realisierbar. Zudem müssen zur Realisierung der Erfindung bei an einer Rohkarosserie angeschraubten Seitenwandheckbauteilen die Schraubverbindungen nicht derart ausgelegt werden, dass sich die Schraubverbindungen ab einer bestimmten Türöffnungskraft lösen. Folglich steht die Erfindung nicht im Widerspruch zu den Anforderungen bezüglich der Lebensdauer der Karosserie und der Seitenwandsteifigkeit. Ferner ist der Gewichts- und Kostenaufwand zur Realisierung der Erfindung sehr gering.
  • Das Seitenwandheckbauteil kann dreischalig aufgebaut sein, wobei eine äußere Schale durch die Außenwand gebildet ist, eine innere Schale durch eine Innenwand gebildet ist und eine zwischen der äußeren Schale und der inneren Schale angeordnete Zwischenschale durch die Wandverstärkung gebildet ist, wobei die äußere Schale und die innere Schale jeweils mit der Zwischenschale verbunden sind. Das Seitenwandheckbauteil kann einen heckseitigen Kotflügel bilden, der sich vom Heckende des Personenkraftwagens durchgehend bis zu der Fahrzeugtür erstrecken kann.
  • Der Personenkraftwagen kann beispielsweise ein zweitüriger Personenkraftwagen, insbesondere ein Cabriolet oder ein Coupe sein.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung ist der frontseitige Endabschnitt in einer horizontalen Längsschnittebene zumindest teilweise auf einer der Außenwand zugewandten Seite konvex ausgebildet. Hierdurch kann der frontseitige Endabschnitt der Wandverstärkung frontseitig eine konvexe Abgleitschräge ausbilden, bildet also selbst die Abgleitschräge aus. Durch die konvexe Ausgestaltung des frontseitigen Endabschnitts der Wandverstärkung wird die Steifigkeit der Wandverstärkung bezüglich Biegungskräften um eine horizontale Längsbiegeachse erhöht. Die horizontale Längsschnittebene ist parallel zu einer durch die Fahrzeuglängsrichtung (X-Richtung) und die Fahrzeugquerrichtung (Y-Richtung) aufgespannten Ebene.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung umfasst die Abgleitschräge in der horizontalen Längsschnittebene wenigstens zwei ineinander übergehende, abgewinkelt zueinander angeordnete Abgleitabschnitte, wobei ein Winkel zwischen einem frontseitigen Abgleitabschnitt und der Fahrzeugquerrichtung kleiner ist als ein Winkel zwischen einem heckseitigen Abgleitabschnitt und der Fahrzeugquerrichtung. Hiernach kann die Abgleitschräge also zwei oder mehrere Abgleitabschnitte aufweisen, die unter verschiedenen Winkeln zu der Fahrzeuglängsachse verlaufen. Alternativ kann die Abgleitschräge kontinuierlich gekrümmt ausgebildet sein bzw. einen stetigen Verlauf aufweisen.
  • Ein erfindungsgemäßer Personenkraftwagen umfasst wenigstens ein Seitenwandheckbauteil, das an einer B-Säule des Personenkraftwagens befestigt ist, und eine frontseitig zu dem Seitenwandheckbauteil angeordnete Fahrzeugtür, die in einer Schließstellung, über ein Türschloss, heckseitig an der B-Säule festlegbar ist, wobei das Seitenwandheckbauteil gemäß einer der vorgenannten Ausgestaltungen oder einer beliebigen Kombination von wenigstens zwei dieser Ausgestaltungen miteinander ausgebildet ist.
  • Mit dem Personenkraftwagen sind die oben mit Bezug auf das Seitenwandheckbauteil genannten Vorteile entsprechend verbunden. Der Personenkraftwagen kann beispielsweise ein zweitüriger Personenkraftwagen, insbesondere ein Cabriolet oder ein Coupe, sein.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung ist an einem heckseitigen Endabschnitt der Fahrzeugtür wenigstens eine Abgleitschräge angeordnet, die bei in der Schließstellung befindlicher Fahrzeugtür zumindest teilweise frontseitig zu der an der Wandverstärkung angeordneten Abgleitschräge angeordnet ist und die parallel zu wenigstens einem Abschnitt der an der Wandverstärkung angeordneten Abgleitschräge verläuft. Durch diese Ausgestaltung wird der mittelbare körperliche Kontakt zwischen der Abgleitschräge der Wandverstärkung des Seitenwandhackbauteils und der Abgleitschräge der Fahrzeugtür optimiert bzw. großflächiger, um die Übertragung von nach innen gerichteten Querkräften auf den frontseitigen Endabschnitt des Seitenwandheckbauteils zuverlässig sicherstellen zu können.
  • Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und den Figuren. Es zeigen:
    • 1 eine schematische Darstellung eines Seitenabschnitts eines herkömmlichen Personenkraftwagens; und
    • 2 eine schematische Darstellung eines Seitenabschnitts eines Ausführungsbeispiels für einen erfindungsgemäßen Personenkraftwagen.
  • In den Figuren sind gleiche bzw. funktionsgleiche Bauteile mit denselben Bezugszeichen versehen. Eine wiederholte Beschreibung dieser Bauteile kann weggelassen sein.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung eines rechten Seitenabschnitts eines herkömmlichen Personenkraftwagens 1, der als zweitüriges Kraftfahrzeug ausgebildet ist. Es ist eine horizontale Längsschnittebene des Seitenabschnitts gezeigt.
  • Der Personenkraftwagen 1 umfasst an der gezeigten rechten Fahrzeugseite ein Seitenwandheckbauteil 2, das auf nicht gezeigte Art und Weise an einer nicht gezeigten B-Säule des Personenkraftwagens 1 befestigt ist. Des Weiteren umfasst der Personenkraftwagen 1 eine frontseitig zu dem Seitenwandheckbauteil 2 angeordnete Fahrzeugtür 3, die in der gezeigten Schließstellung über ein nicht gezeigtes Türschloss heckseitig an der B-Säule festgelegt ist.
  • Das Seitenwandheckbauteil 2 umfasst eine Außenwand 4 und eine die Außenwand 4 auf deren Innenseite 5 verstärkende Wandverstärkung 6. Die Wandverstärkung 6 weist einen frontseitigen Endabschnitt 7 auf, der parallel zu einer Fahrzeuglängsrichtung X verläuft und ausläuft.
  • Die Fahrzeugtür 3 umfasst eine Außenwand 8 und eine die Außenwand 8 auf deren Innenseite 9 verstärkende Wandverstärkung 10. An einem heckseitigen Endabschnitt der Fahrzeugtür 3 bzw. der Außenwand 8 sind zwei gegenläufig ausgerichtete, in einem Übergangsbereich ineinander übergehende Abgleitschrägen 11 und 12 angeordnet. Der Übergangsbereich zwischen den beiden Abgleitschrägen 11 und 12 ist bei in der Schließstellung befindlicher Fahrzeugtür 3 frontseitig zu dem frontseitigen Ende der Wandverstärkung 6 des Seitenwandheckbauteils 2 angeordnet.
  • Wird bei einem Heckunfall das Seitenwandheckbauteil 2 frontseitig, also in 1 nach rechts, verlagert, kommt das frontseitige Ende der Wandverstärkung 6 des Seitenwandheckbauteils 2 über die Außenwand 4 des Seitenwandheckbauteils 2 mittelbar in körperlichen Kontakt mit dem Übergangsbereich zwischen den beiden gegenläufigen Abgleitschrägen 11 und 12 an der Außenwand 8 der Fahrzeugtür 3. Dieser instabile körperliche Kontakt kann dazu führen, dass sich das fortschreitend frontseitig verlagernde Seitenwandheckbauteil 2 entweder über die Abgleitschräge 11 oder die Abgleitschräge 12 bewegt. Ersteres führt zu einem gewünschten Schieben des frontseitigen Endabschnitts des Seitenwandheckbauteils 2 innen über den heckseitigen Endabschnitt der Fahrzeugtür 3. Letzteres führt zu einem ungewünschten Schieben des frontseitigen Endabschnitts des Seitenwandheckbauteils 2 außen über den heckseitigen Endabschnitt der Fahrzeugtür 3. Hierdurch kann das Öffnen der Fahrzeugtür 3 nach dem Heckunfall erheblich erschwert oder unmöglich gemacht werden, was es unbedingt zu verhindern gilt. Bei dem in 1 gezeigten Personenkraftwagen 1 kann also nicht zuverlässig sichergestellt werden, dass es bei einem Heckunfall zu keinem Schieben des frontseitigen Endabschnitts des Seitenwandheckbauteils 2 außen über den heckseitigen Endabschnitt der Fahrzeugtür 3 kommt.
  • 2 zeigt eine schematische Darstellung eines Seitenabschnitts eines Ausführungsbeispiels für einen erfindungsgemäßen Personenkraftwagen 13, der als zweitüriges Kraftfahrzeug ausgebildet ist. Es ist eine horizontale Längs-schnittebene des Seitenabschnitts gezeigt.
  • Der Personenkraftwagen 13 umfasst an der gezeigten rechten Fahrzeugseite ein Seitenwandheckbauteil 14, das auf nicht gezeigte Art und Weise an einer nicht gezeigten B-Säule des Personenkraftwagens 13 befestigt ist. Des Weiteren umfasst der Personenkraftwagen 13 eine frontseitig zu dem Seitenwand-heckbauteil 14 angeordnete Fahrzeugtür 3, die in der gezeigten Schließstellung über ein nicht gezeigtes Türschloss heckseitig an der B-Säule festgelegt ist.
  • Das Seitenwandheckbauteil 14 umfasst eine Außenwand 4 und eine die Außenwand 4 auf deren Innenseite 5 verstärkende Wandverstärkung 15. An einem frontseitigen Endabschnitt 16 der Wandverstärkung 15 ist eine Abgleitschräge 17 angeordnet, deren frontseitiges Ende in einer Fahrzeugquerrichtung Y weiter von einer einen Fahrzeugau ßenhautabschnitt bildenden, in 2 geradlinig verlaufenden Außenfläche 18 der Außenwand 4 beabstandet ist als ein heckseitiges Ende der Abgleitschräge 17. Dabei ist der frontseitige Endabschnitt 16 in der gezeigten horizontalen Längsschnittebene auf einer der Außenwand 4 zugewandten Seite konvex ausgebildet. Alternativ kann die Abgleitschräge 17 in der horizontalen Längsschnittebene wenigstens zwei ineinander übergehende, abgewinkelt zueinander angeordnete, nicht gezeigte Abgleitabschnitte aufweisen, wobei ein Winkel zwischen einem frontseitigen Abgleitabschnitt und der Fahrzeugquerrichtung Y kleiner ist als ein Winkel zwischen einem heckseitigen Abgleitabschnitt und der Fahrzeugquerrichtung Y.
  • Die Fahrzeugtür 3 umfasst eine Außenwand 8 und eine die Außenwand 8 auf deren Innenseite 9 verstärkende Wandverstärkung 10. An einem heckseitigen Endabschnitt der Fahrzeugtür 3 ist eine Abgleitschräge 11 angeordnet, die bei in der gezeigten Schließstellung befindlicher Fahrzeugtür 3 frontseitig zu der an der Wandverstärkung 15 des Seitenwandheckbauteils 14 angeordneten Abgleitschräge 17 angeordnet ist und die parallel zu der an der Wandverstärkung 15 angeordneten Abgleitschräge 17 verläuft.
  • Wird bei einem Heckunfall das Seitenwandheckbauteil 14 frontseitig, also in 2 nach rechts, verlagert, kommt die Abgleitschräge 17 der Wandverstärkung 15 des Seitenwandheckbauteils 14 über die Außenwand 4 des Seitenwandheckbauteils 14 mittelbar in körperlichen Kontakt mit der Abgleitschräge 11 an dem heckseitigen Endabschnitt der Fahrzeugtür 3. Dieser körperliche Kontakt führt dazu, dass der frontseitige Endabschnitt des sich fortschreitend frontseitig verlagernden Seitenwandheckbauteils 14 über die Abgleitschräge 11 gleitet und hierdurch nach innen, also in Richtung einer nicht gezeigten Fahrzeuglängsmittelachse, gedrängt wird. Eine hierzu entgegengesetzte Bewegung des frontseitigen Endabschnitts des Seitenwandheckbauteils 14 nach außen wird durch den mittelbaren körperlichen Kontakt zwischen den Abgleitschrägen 11 und 17 zuverlässig verhindert. Folglich kann bei dem Personenkraftwagen 13 zuverlässig sichergestellt werden, dass es bei einem Heckunfall zu keinem Schieben des frontseitigen Endabschnitts des Seitenwandheckbauteils 14 außen über den heckseitigen Endabschnitt der Fahrzeugtür 3 kommt.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Personenkraftwagen
    2
    Seitenwandheckbauteil
    3
    Fahrzeugtür
    4
    Außenwand von 2
    5
    Innenseite von 4
    6
    Wandverstärkung von 2
    7
    frontseitiger Endabschnitt von 6
    8
    Außenwand von 3
    9
    Innenseite von 8
    10
    Wandverstärkung von 3
    11
    Abgleitschräge an 3
    12
    Abgleitschräge an 3
    13
    Personenkraftwagen
    14
    Seitenwandheckbauteil
    15
    Wandverstärkung von 14
    16
    frontseitiger Endabschnitt von 15
    17
    Abgleitschräge an 15
    18
    Au ßenfläche von 4

Claims (5)

  1. Seitenwandheckbauteil (14) für einen Personenkraftwagen (13), aufweisend wenigstens eine Außenwand (4) und wenigstens eine die Außenwand (4) auf deren Innenseite (5) verstärkende Wandverstärkung (15), dadurch gekennzeichnet, dass an einem frontseitigen Endabschnitt (16) der Wandverstärkung (15) wenigstens eine Abgleitschräge (17) angeordnet ist, deren frontseitiges Ende in einer Fahrzeugquerrichtung (Y) weiter von einer einen Fahrzeugaußenhautabschnitt bildenden Außenfläche (18) der Außenwand (4) beabstandet ist als ein heckseitiges Ende der Abgleitschräge (17).
  2. Seitenwandheckbauteil (14) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der frontseitige Endabschnitt (16) in einer horizontalen Längsschnittebene zumindest teilweise auf einer der Außenwand (4) zugewandten Seite konvex ausgebildet ist.
  3. Seitenwandheckbauteil (14) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abgleitschräge (17) in der horizontalen Längsschnittebene wenigstens zwei ineinander übergehende, abgewinkelt zueinander angeordnete Abgleitabschnitte aufweist, wobei ein Winkel zwischen einem frontseitigen Abgleitabschnitt und der Fahrzeugquerrichtung (Y) kleiner ist als ein Winkel zwischen einem heckseitigen Abgleitabschnitt und der Fahrzeugquerrichtung.
  4. Personenkraftwagen (13) mit wenigstens einem Seitenwandheckbauteil (14), das an einer B-Säule des Personenkraftwagens (13) befestigt ist, und einer frontseitig zu dem Seitenwandheckbauteil (14) angeordneten Fahrzeugtür (3), die in einer Schließstellung heckseitig an der B-Säule festlegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Seitenwandheckbauteil (14) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3 ausgebildet ist.
  5. Personenkraftwagen (13) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass an einem heckseitigen Endabschnitt der Fahrzeugtür (3) wenigstens eine Abgleitschräge (11) angeordnet ist, die bei in der Schließstellung befindlicher Fahrzeugtür (3) zumindest teilweise frontseitig zu der an der Wandverstärkung (15) angeordneten Abgleitschräge (17) angeordnet ist und die parallel zu wenigstens einem Abschnitt der an der Wandverstärkung (15) angeordneten Abgleitschräge (17) verläuft.
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