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DE102017217668A1 - Verfahren und zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung zum Aktualisieren von Software in einer Vielzahl von Fahrzeugen - Google Patents

Verfahren und zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung zum Aktualisieren von Software in einer Vielzahl von Fahrzeugen Download PDF

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Publication number
DE102017217668A1
DE102017217668A1 DE102017217668.7A DE102017217668A DE102017217668A1 DE 102017217668 A1 DE102017217668 A1 DE 102017217668A1 DE 102017217668 A DE102017217668 A DE 102017217668A DE 102017217668 A1 DE102017217668 A1 DE 102017217668A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
vehicle
data processing
processing device
central data
software
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102017217668.7A
Other languages
English (en)
Inventor
Gunther Bücherl
Michael Spiegler
Philipp Rammerstorfer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bayerische Motoren Werke AG
Original Assignee
Bayerische Motoren Werke AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Bayerische Motoren Werke AG filed Critical Bayerische Motoren Werke AG
Priority to DE102017217668.7A priority Critical patent/DE102017217668A1/de
Priority to CN201880042167.0A priority patent/CN110785737B/zh
Priority to PCT/EP2018/065293 priority patent/WO2019068375A1/de
Publication of DE102017217668A1 publication Critical patent/DE102017217668A1/de
Priority to US16/804,156 priority patent/US11144304B2/en
Pending legal-status Critical Current

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    • G06FELECTRIC DIGITAL DATA PROCESSING
    • G06F8/00Arrangements for software engineering
    • G06F8/60Software deployment
    • G06F8/65Updates
    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
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    • G07C5/008Registering or indicating the working of vehicles communicating information to a remotely located station

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung zum Aktualisieren einer Software in einer Vielzahl von Fahrzeugen einer Fahrzeugflotte während eines Software-Rollouts. Dabei werden Fahrzeuge der Fahrzeugflotte in einer zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung durch Übertragen von Fahrzeugidentifikationsdaten der Fahrzeuge über eine Luftschnittstelle an die zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung, wenn sich ein Fahrzeug erstmalig mit der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung verbindet, registriert. Zudem wird fortlaufende überprüft, ob ein Auslösesignal vorliegt, das geeignet ist, eine Aktualisierung der Software in wenigstens einem der Vielzahl von Fahrzeugen der Fahrzeugflotte anzustoßen. Wenigstens ein in der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung registriertes Fahrzeug wird aus der Vielzahl von Fahrzeugen der Fahrzeugflotte anhand der an die zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung übertragenen Fahrzeugidentifikationsdaten ausgewählt, wenn ein Auslösesignal festgestellt wird und eine Softwareaktualisierung vorliegt. Die Softwareaktualisierung wird von der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung an das wenigstens eine ausgewählte Fahrzeug über die Luftschnittstelle übertragen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung zum Aktualisieren einer Software in einer Vielzahl von Fahrzeugen, insbesondere Kraftfahrzeugen, einer Fahrzeugflotte während eines Software-Rollouts sowie ein Fahrzeug der Fahrzeugflotte.
  • Zum Betrieb moderner Fahrzeuge werden in der Regel mehrere Steuergeräte eingesetzt, die jeweils unterschiedliche Aufgaben im Fahrzeug erfüllen, etwa eine elektronische Motorsteuerung oder eine elektronische Antriebsstrangsteuerung. Die Steuergeräte liegen dabei für gewöhnlich in Form eines eingebetteten Systems vor und sind, je nach Aufgabe, mehr oder weniger stark programmierbar. Von Zeit zu Zeit können Anpassungen der Programmierung der Steuergeräte notwendig werden oder gewünscht sein, etwa um zusätzliche Fahrzeugfunktionen Verfügung zu stellen oder bereits vorhandene Fahrzeugfunktionen zu verbessern.
  • Das Dokument DE 10 2005 013 281 A1 betrifft das Management einer Softwarekonfiguration eines Fahrzeugs, wobei Softwarekonfigurations-Aktualisierungsdaten für ein Fahrzeug von einem Call-Center oder von einer Telematikeinheit aus einer zentralen Datenbank angefordert werden und bestimmt wird, ob die angeforderten Softwarekonfigurations-Aktualisierungsdaten ausgelesenen Fahrzeug-Softwarekonfigurationsdaten entsprechen, und anhand der Bestimmung ein Softwaremodul vom Call-Center über ein drahtloses Netz an die Telematikeinheit gesendet wird.
  • Es ist eine Aufgabe der Erfindung, die Aktualisierung von Software in einer Vielzahl von Fahrzeugen einer Fahrzeugflotte zu verbessern.
  • Diese Aufgabe wird gelöst von einem Verfahren und einer zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung gemäß den unabhängigen Ansprüchen sowie ein entsprechendes Fahrzeug.
  • Ein erster Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zum Aktualisieren einer Software in einer Vielzahl von Fahrzeugen, insbesondere Kraftfahrzeugen, einer Fahrzeugflotte während eines Software-Rollouts mit den Schritten: (i) Registrieren von Fahrzeugen der Fahrzeugflotte in einer zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung durch Übertragen von Fahrzeugidentifikationsdaten der Fahrzeuge über eine Luftschnittstelle an die zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung, wenn sich ein Fahrzeug erstmalig mit der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung verbindet; (ii) fortlaufendes Überprüfen, ob ein Auslösesignal vorliegt, das geeignet ist, eine Aktualisierung der Software in wenigstens einem der Vielzahl von Fahrzeugen der Fahrzeugflotte anzustoßen; (iii) Auswählen wenigstens eines in der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung registrierten Fahrzeugs aus der Vielzahl von Fahrzeugen der Fahrzeugflotte anhand der an die zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung übertragenen Fahrzeugidentifikationsdaten, wenn ein Auslösesignal festgestellt wird und eine Softwareaktualisierung vorliegt; und (iv) Übertragen der Softwareaktualisierung von der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung an das wenigstens eine ausgewählte Fahrzeug über die Luftschnittstelle.
  • Unter einer Fahrzeugflotte im Sinne der Erfindung ist insbesondere eine Menge von Fahrzeugen zu verstehen. Bei den Fahrzeugen kann es sich um Fahrzeug in unterschiedlichen Ausführungen handeln, die bezüglich einer vorgegebenen Hardware- und/oder Softwarekonfiguration updatefähig sind. Vorzugsweise weisen die Fahrzeuge der Fahrzeugflotte wenigstens ein gemeinsames Merkmal auf, etwa den gleichen Motor, das gleiche Chassis, die gleiche Ausstattung und/oder dergleichen. Insbesondere bilden Fahrzeuge einer Serie eine Fahrzeugflotte.
  • Unter einer Software eines Fahrzeugs im Sinne der Erfindung ist insbesondere eine Programmierung wenigstens eines Steuergeräts des Fahrzeugs zu verstehen. Vorzugsweise wird die Programmierung von einem Code, der von dem Steuergerät ausführbar ist, gebildet. In anderen Worten handelt es sich bei einer Software um ein Computerprogramm, welches zur Steuerung wenigstens eines Steuergeräts des Fahrzeugs geeignet ist.
  • Unter einer zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung ist insbesondere eine Vorrichtung zu verstehen, die mit den Fahrzeugen der Fahrzeugflotte, insbesondere zur Datenkommunikation, verbindbar und vorzugsweise dazu eingerichtet ist, Daten und/oder Signale zu verarbeiten, etwa zu speichern. Bei einer zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung kann es sich insbesondere um einen Server handeln, der wenigstens eine Recheneinheit zur Ausführung von Rechenoperationen an Daten und/oder Signalen und eine Datenbankeinheit zur Speicherung von Daten und/oder Signalen aufweist. Eine zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung wird gelegentlich auch als „Backend“ bezeichnet.
  • Unter einer Luftschnittstelle im Sinne der Erfindung ist insbesondere eine Schnittstelle zu verstehen, über welche die zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung mit den Fahrzeugen der Fahrzeugflotte drahtlos, insbesondere zur Datenkommunikation, verbindbar ist. Eine Luftschnittstelle wird vorzugsweise durch ein drahtloses lokales Netzwerk (WLAN), einen Mobilfunkstandard wie UMTS oder LTE, Bluetooth und/oder dergleichen gebildet, wobei die Verbindung zwischen der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung und den Fahrzeugen insbesondere durch das Internet bereitgestellt wird.
  • Unter einem Software-Rollout im Sinne der Erfindung ist insbesondere die Bereitstellung einer neuen Software oder zumindest eines neuen Teils einer Software, der einen entsprechenden Teil der Software ersetzen kann, zu verstehen. Vorzugsweise wird bei einem Software-Rollout eine Softwareaktualisierung, d.h. ein Softwarepaket, welches bei Anwendung eine vorhandene Software aktualisiert, insbesondere zumindest teilweise ersetzt, an die Fahrzeuge der Fahrzeugflotte verteilt, insbesondere mit dem Ziel, bereits vorhandene Fahrzeugfunktionen der Fahrzeuge zu verbessern und/oder neue Fahrzeugfunktionen zur Verfügung zu stellen.
  • Die Erfindung basiert insbesondere auf dem Ansatz, aus mehreren in einer zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung registrierten Fahrzeugen, die Teil einer Vielzahl von Fahrzeugen einer Fahrzeugflotte sind, eines oder mehrere auszuwählen und eine Softwareaktualisierung von der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung an die ausgewählten Fahrzeuge über eine Luftschnittstelle zu übertragen. Dieser Vorgang wird vorzugsweise ausgeführt, wenn das Vorliegen eines Auslösesignals, das geeignet ist, die Softwareaktualisierung zu initiieren, und insbesondere das Vorliegen einer Softwareaktualisierung, die zur Aktualisierung von gegenwärtig in dem wenigstens einen ausgewählten Fahrzeug verwendeter Software geeignet ist, im Rahmen einer fortlaufenden Überprüfung festgestellt wird. Zu diesem Zweck ist insbesondere vorgesehen, die Fahrzeuge der Fahrzeugflotte in der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung anhand von Fahrzeugidentifikationsdaten, beispielsweise eines Kennzeichens, einer Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder einer sonstigen Seriennummer, insbesondere durch speichern derselben in einer Datenbankeinheit der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung, zu registrieren, wenn zwischen den Fahrzeugen und der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung erstmalig eine Verbindung, insbesondere zur Datenkommunikation, über die Luftschnittstelle hergestellt wird. Dadurch kann das eine oder die mehreren in der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung registrierten Fahrzeuge zuverlässig anhand der Fahrzeugidentifikationsdaten ausgewählt werden.
  • Die Auswahl von wenigstens einem in der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung registrierten Fahrzeug der Fahrzeugflotte als Empfänger der Softwareaktualisierung ermöglicht eine effiziente und robuste Verteilung der Softwareaktualisierung. Vorteilhaft kann die Software eines jeden der Vielzahl der Fahrzeuge der Fahrzeugflotte dadurch sukzessive aktualisiert werden, oder zumindest kann eine im Wesentlichen gleichzeitige Aktualisierung der Software aller Fahrzeuge vermieden werden, wodurch Überlastungen der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung bzw. einer Verbindung zwischen den Fahrzeugen und der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung vermieden werden können. In diesem Zusammenhang kann die Auswahl von wenigstens einem in der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung registrierten Fahrzeug der Fahrzeugflotte das Anwenden von Auswahlalgorithmen, die eine besonders gleichmäßige sog. Lastverteilung (auch „load-balancing“ genannt) bewirken, in vorteilhafter Weise ermöglichen.
  • Ein weiterer Vorteil ergibt sich aus der fortlaufenden Überprüfung, ob ein Auslösesignal vorliegt, insbesondere bevor mit der Auswahl der registrierten Fahrzeuge bzw. dem Übertragen der Softwareaktualisierung begonnen wird. Die Aktualisierung der Software kann dadurch automatisch und/oder besonders flexibel durchgeführt werden. Es ist beispielsweise denkbar, dass das Auslösesignal von Fahrzeugen der Fahrzeugflotte, etwa automatisch, bei Bedarf und/oder bei Möglichkeit, erzeugt und gegebenenfalls, insbesondere über die Luftschnittstelle, der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung zur Verfügung gestellt wird. Alternativ oder zusätzlich ist es auch denkbar, dass das Auslösesignal vom Fahrzeughersteller, einer Werkstatt und/oder dem Benutzer eines der Fahrzeuge aus der Fahrzeugflotte erzeugt und gegebenenfalls über die Luft- oder eine andere Schnittstelle der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung zur Verfügung gestellt wird.
  • Das Auslösesignal kann insbesondere von der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung, insbesondere von einer Recheneinheit, vorzugsweise automatisch, erzeugt bzw. bereitgestellt werden, etwa wenn der Fahrzeughersteller eine Softwareaktualisierung zum Rollout bereitstellt.
  • Insgesamt ermöglicht es die Erfindung, die Aktualisierung von Software einer Vielzahl von Fahrzeugen einer Fahrzeugflotte verbessern.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist das Verfahren des Weiteren den folgenden Schritt auf: Überprüfen, ob eine Zustimmung eines Benutzers des wenigstens einen ausgewählten Fahrzeugs zur Softwareaktualisierung vorliegt. Vorzugsweise wird dabei die Softwareaktualisierung von der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung an das wenigstens eine ausgewählte Fahrzeug über die Luftschnittstelle übertragen und/oder die Software des wenigstens einen ausgewählten Fahrzeugs durch die übertragene Softwareaktualisierung aktualisiert, falls die Zustimmung des Benutzers des ausgewählten Fahrzeugs zur Softwareaktualisierung vorliegt. Dadurch kann vermieden werden, dass eine Softwareaktualisierung, die etwa eine Fahrzeugfunktion in vom Benutzer negativ empfundener Weise ändert oder aufgrund der dem Benutzer Kosten entstehen, gegen den Willen des Benutzers durchgeführt wird.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird das Auslösesignal in regelmäßigen Zeitabständen von jedem Fahrzeug der Fahrzeugflotte erzeugt. Vorzugsweise ist das derart erzeugte Auslösesignal zusätzlich dazu geeignet, das jeweilige Fahrzeug, insbesondere aus der Vielzahl von Fahrzeugen der Fahrzeugflotte, eindeutig zu identifizieren. Zu diesem Zweck kann das Auslösesignal insbesondere die Fahrzeugidentifikationsdaten enthalten oder bilden. In vorteilhafter Weise können dadurch gerade diejenigen Fahrzeuge der Fahrzeugflotte, die das Auslösesignal gegenwärtig erzeugt haben, aus den in der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung registrierten Fahrzeugen für die Softwareaktualisierung ausgewählt werden, beispielsweise indem das Auslösesignal, insbesondere die in ihm enthaltenen Fahrzeugidentifikationsdaten, mit den in der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung, insbesondere der Datenbankeinheit, im Rahmen der Registrierung gespeicherten Fahrzeugidentifikationsdaten verglichen werden.
  • Die regelmäßigen Zeitabstände liegen vorzugsweise zwischen 10 und 60 Tagen, bevorzugt zwischen 20 und 45 Tagen, insbesondere zwischen 25 und 35 Tagen. Dadurch kann ein Software-Rollout im Wesentlichen innerhalb einer definierten Zeitdauer durchgeführt werden, wobei kein Benutzer eines Fahrzeugs der Fahrzeugflotte über diese Zeitdauer hinaus auf die Softwareaktualisierung bzw. dadurch eingeführte neue oder verbesserte Fahrzeugfunktionen verzichten muss.
  • Die Erzeugung des Auslösesignals durch die Fahrzeuge der Fahrzeugflotte ermöglicht die Koordination von zur Softwareaktualisierung verwendeten fahrzeugseitigen Komponenten, etwa Steuergeräte der Fahrzeuge, und backendseitigen Komponenten, etwa der Recheneinheit und/oder der Datenbankeinheit bzw. deren zuverlässiges Zusammenspiel.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird das von einem Fahrzeug der Fahrzeugflotte erzeugte Auslösesignal erstmalig zu einem zufällig bestimmten Zeitpunkt innerhalb einer vorgegebenen Zeitdauer erzeugt. Das Auslösesignal kann dabei vorzugsweise erstmalig nach Herstellung, insbesondere Montage, des Fahrzeugs, nach Auslieferung an bzw. erstmaliger Inbetriebnahme durch den Benutzer des Fahrzeugs oder nach einer erfolgten Softwareaktualisierung erzeugt werden. Die vorgegebene Zeitdauer liegt vorzugsweise zwischen 10 und 60 Tagen, bevorzugt zwischen 20 und 45 Tagen, insbesondere zwischen 25 und 35 Tagen. In vorteilhafter Weise kann somit die Betriebsdauer der Fahrzeuge mit nicht aktueller Software verkürzt werden.
  • Durch die zufällige Auswahl eines Zeitpunkts zum Erzeugen des Auslösesignals innerhalb der vorgegebenen Zeitdauer kann die Lastverteilung der Aktualisierung der Software der Vielzahl von Fahrzeugen der Fahrzeugflotte optimiert werden. In anderen Worten kann somit eine Überlastung der Verbindung zwischen den Fahrzeugen der Fahrzeugflotte und der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung und/oder der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung selbst, insbesondere der Recheneinheit und/oder der Datenbankeinheit, vermieden und eine robuste Aktualisierung der Software bewirkt werden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird das wenigstens eine Fahrzeug der Fahrzeugflotte anhand des jeweiligen, von dem wenigstens einen Fahrzeug erstmalig erzeugten Auslösesignals in der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung registriert. Zu diesem Zweck enthält das Auslösesignal vorzugsweise die Fahrzeugidentifikationsdaten oder wird durch diese gebildet. Dadurch kann der Registrierungsvorgang effizient und unter Vermeidung von zusätzlicher Belastung der Datenkommunikationsverbindung zwischen den Fahrzeugen der Fahrzeugflotte und der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung ausgeführt werden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird das Erzeugen des Auslösesignals durch einen Benutzer eines Fahrzeugs der Fahrzeugflotte bewirkt. Dies kann vorteilhaft sein, wenn dem Benutzer Information über eine in der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung vorliegende bzw. vom Fahrzeughersteller bereitgestellte neue Softwareaktualisierung vorliegen bzw. bereitgestellt werden, da die Softwareaktualisierung dann unmittelbar erfolgen kann. Insbesondere kann der Benutzer dadurch die Aktualisierung der Software des Fahrzeugs zu einem für ihn günstigen Zeitpunkt anstoßen, etwa wenn das Fahrzeug gerade nicht in Betrieb ist.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird dasjenige Fahrzeug des Benutzers, der das Erzeugen des Auslösesignals bewirkt, aus den in der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung registrierten Fahrzeugen ausgewählt. Vorzugsweise wird dabei das Übertragen von Softwareaktualisierungen von der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung an andere Fahrzeuge der Fahrzeugflotte hinter dem Übertragen der Softwareaktualisierung von der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung an das ausgewählte Fahrzeug des Benutzers zurückgestellt. In anderen Worten werden durch den Benutzer angestoßene Softwareaktualisierungen in bevorzugter Weise gegenüber automatisch und/oder routinemäßig angestoßenen Softwareaktualisierungen priorisiert. Dadurch kann eine im Wesentlichen gleichmäßige Lastverteilung der Verbindung zwischen den Fahrzeugen der Fahrzeugflotte und der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung ermöglicht bzw. eine Überlastung der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung selbst vermieden werden. Zusätzlich wird eine zur Äußerung des Aktualisierungswunsches durch den Benutzer zeitnahe Aktualisierung der Software des Fahrzeugs des Benutzers ermöglicht, so dass der Benutzer gegebenenfalls gewünschte neue oder verbesserte, durch die Softwareaktualisierung ermöglichte Fahrzeugfunktionen zeitnah nutzen kann.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist das Verfahren des Weiteren den folgenden Schritt auf: Überprüfen, ob die Aktualisierung der Software durch die übertragene Softwareaktualisierung erfolgreich durchgeführt wurde. Vorzugsweise wird dabei kein weiteres Auslösesignal, insbesondere durch das ausgewählte Fahrzeug, erzeugt und/oder das ausgewählte Fahrzeug zukünftig nicht mehr ausgewählt, falls die Aktualisierung nicht erfolgreich durchgeführt wurde, zumindest bis die Aktualisierung, insbesondere manuell, nachgeholt wird. Dabei kann, etwa durch das ausgewählte Fahrzeug, indem die Aktualisierung der Software fehlgeschlagen ist, in vorteilhafter Weise ein entsprechender Fehlerbericht erzeugt werden, der gegebenenfalls in einer Werkstatt ausgewertet werden kann und vorzugsweise zur Behebung des Fehlers, insbesondere zur nachträglichen Aktualisierung der Software des Fahrzeugs durch die Softwareaktualisierung, geeignet ist.Somit kann das Erzeugen von zusätzlicher Last für die Verbindung zwischen der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung und den Fahrzeugen der Fahrzeugflotte bzw. die zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung selbst vermieden werden.
  • Liegt die Ursache für eine nicht erfolgreiche Aktualisierung der Software im Fahrzeug, erzeugt das Fahrzeug vorzugsweise keine weiteren Auslösesignale und/oder nimmt keine weiteren Softwarepakete zur Aktualisierung von Software von der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung an, bis die Ursache, beispielsweise in einer Werkstatt, behoben wird. Hat ein Kunde, insbesondere der Fahrer des Fahrzeugs, der Aktualisierung nicht zugestimmt, wird das Auslösesignal von der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung für das spezifische Update vorzugsweise nicht erneut erzeugt und/oder vom Fahrzeug erzeugte Auslösesignale von der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung in bevorzugter Weise ignoriert. Insbesondere wird ein erneutes Auslösesignal nur auf expliziten Kundenwunsch hin erzeugt.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird kein weiteres Auslösesignal, insbesondere mit dem die Aktualisierung der gegenwärtig aktuellen Software angestoßen wird, erzeugt und/oder das ausgewählte Fahrzeug zukünftig nicht mehr, insbesondere für den Empfang der gegenwärtig aktuellen Softwareaktualisierung, ausgewählt, falls die Zustimmung eines Benutzers des ausgewählten Fahrzeugs zur Softwareaktualisierung nicht vorliegt, zumindest bis eine weitere, insbesondere andere bzw. neuere, Softwareaktualisierung vorliegt. Dadurch kann verhindert werden, dass eine Softwareaktualisierung durchgeführt wird, die eine vom Benutzer ungewollte Änderung einer Fahrzeugfunktion bewirkt, während zukünftige weitere, insbesondere andere bzw. neuere, Softwareaktualisierungen weiterhin an das ausgewählte Fahrzeug übertragen werden können.
  • Auch hierbei wird die Vermeidung von zusätzlicher Last, insbesondere Überlastung, auf der Verbindung zwischen der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung und den Fahrzeugen der Fahrzeugflotte bzw. der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung selbst ermöglicht.
  • Ein zweiter Aspekt der Erfindung betrifft eine zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung zum Aktualisieren einer Software in einer Vielzahl von Fahrzeugen, insbesondere Kraftfahrzeugen, einer Fahrzeugflotte während eines Software-Rollouts, wobei die zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung dazu eingerichtet ist, Fahrzeuge der Fahrzeugflotte durch Übertragen von Fahrzeugidentifikationsdaten der Fahrzeuge über eine Luftschnittstelle an die zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung zu registrieren, wenn sich ein Fahrzeug erstmalig mit der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung verbindet. Zudem ist die zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung vorzugsweise dazu eingerichtet, fortlaufend zu überprüfen, ob ein Auslösesignal vorliegt, das geeignet ist, eine Aktualisierung der Software in wenigstens einem der Vielzahl von Fahrzeugen der Fahrzeugflotte anzustoßen, und ferner wenigstens ein in der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung registriertes Fahrzeug aus der Vielzahl von Fahrzeugen der Fahrzeugflotte anhand der an die zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung übertragenen Fahrzeugidentifikationsdaten auszuwählen, wenn ein Auslösesignal festgestellt wird und eine Softwareaktualisierung vorliegt. Die Softwareaktualisierung kann dann von der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung an das wenigstens eine ausgewählte Fahrzeug über die Luftschnittstelle übertragen werden.
  • Ein dritter Aspekt der Erfindung betrifft ein Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug, das Teil einer Fahrzeugflotte aus einer Vielzahl von Fahrzeugen und dazu eingerichtet ist, ein Auslösesignal, das geeignet ist, eine Aktualisierung der Software des Fahrzeugs anzustoßen, zu erzeugen und an eine zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung nach dem zweiten Aspekt der Erfindung zu übermitteln.
  • Die in Bezug auf den ersten Aspekt der Erfindung und dessen vorteilhafte Ausgestaltung beschriebenen Merkmale und Vorteile gelten auch für den zweiten und dritten Aspekt der Erfindung und dessen vorteilhafte Ausgestaltung sowie umgekehrt.
  • Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung im Zusammenhang mit den Figuren. Es zeigen wenigstens teilweise schematisch:
    • 1 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens; und
    • 2 ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung.
  • In 1 ist ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens 100 zum Aktualisieren einer Software einer Vielzahl von Fahrzeugen einer Fahrzeugflotte gezeigt. Das Verfahren startet mit Schritt S1a, bei dem wenigstens ein Fahrzeug der Fahrzeugflotte ein Auslösesignal, das zum Anstoßen einer Aktualisierung der Software des Fahrzeugs, insbesondere durch eine zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung, geeignet ist, erzeugt und an die zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung, etwa über eine Luftschnittstelle, übermittelt. Das Auslösesignal wird dabei vorzugsweise regelmäßig, etwa zu vorgegebenen Zeitpunkten oder in vorgegebenen Zeitabständen, beispielsweise am ersten Tag jeden Monats oder alle 30 Tage, erzeugt, so dass eine Aktualisierung der Software des Fahrzeugs im Wesentlichen jederzeit möglich ist. Dabei wird der Zeitpunkt des erstmaligen Erzeugens und/oder Übermittelns an die zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung vorzugsweise zufällig gewählt, so dass eine im Wesentlichen gleichmäßig Lastverteilung bezüglich der Datenübertragung ermöglicht wird.
  • Die zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung prüft vorzugsweise fortlaufend, ob ein Auslösesignal vorliegt oder, insbesondere über die Luftschnittstelle, eingeht. Wenn dies der Fall ist, kann von der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung in einem weiteren Schritt S2 überprüft werden, ob das Auslösesignal erstmals erzeugt wurde bzw. ob das Fahrzeug erstmalig eine Verbindung mit der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung hergestellt hat. Ist dies der Fall, wird das Fahrzeug in der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung in einem weiteren Schritt S3 registriert. Vorzugsweise enthält das Auslösesignal dabei Fahrzeugidentifikationsdaten des Fahrzeugs, welche zur Identifizierung des Fahrzeugs geeignet sind, und die von der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung zum Zweck der Registrierung, etwa in einer Datenbankeinheit, gespeichert werden.
  • Zusätzlich kann von dem Fahrzeug Softwareinformation, die geeignet ist, die gegenwärtig verwendete Software des Fahrzeugs zu identifizieren, über die Luftschnittstelle an die zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung übertragen und in vorteilhafter Weise zusammen mit den Fahrzeugidentifikationsdaten, etwa in der Datenbankeinheit, gespeichert werden, insbesondere wenn das Fahrzeug erstmalig eine Verbindung mit der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung herstellt. Dadurch ist es im Wesentlichen jederzeit möglich, auf Grundlage der Registrierung der Fahrzeuge in der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung Information über die gegenwärtig verwendeten Softwareversionen der Fahrzeuge der Fahrzeugflotte zu ermitteln.
  • Nach der Registrierung in Schritt S3, oder ergibt die Überprüfung in Schritt S2, dass das Fahrzeug bereits registriert ist, wird in einem weiteren Schritt S4 das Fahrzeug als Empfänger der Softwareaktualisierung ausgewählt, damit die Softwareaktualisierung vorteilhaft in Reaktion auf das Erzeugen des Anfragesignals in Schritt S1a im weiteren Verlauf des Verfahrens 100 von der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung an das Fahrzeug über die Luftschnittstelle übertragen werden kann. Vorzugsweise wird beim Auswählen des Fahrzeugs aus den in der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung registrierten Fahrzeugen der Fahrzeugflotte, insbesondere anhand der im Auslösesignal bevorzugt enthaltenen Fahrzeugidentifikationsdaten, auch die dem ausgewählten Fahrzeug zugeordnete Softwareinformation aus der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung ermittelt.
  • Dadurch kann in einem weiteren Schritt S5 ermittelt werden, ob eine aktuelle Softwareaktualisierung für das Fahrzeug, welches das Auslösesignal gesendet hat, vorliegt, d.h. ob die gegenwärtig verwendete Software des Fahrzeugs vorteilhaft erweitert, zumindest teilweise ersetzt oder korrigiert werden kann. Diese Überprüfung kann beispielsweise auf Grundlage eines Vergleichs einer in der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung vorliegenden aktuellen Software mit der Softwareinformation vorgenommen werden, so dass eine zuverlässige Feststellung, ob die gegenwärtig verwendete Software des Fahrzeugs aktualisierbar ist, ermöglicht wird.
  • Liegt in der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung keine aktuelle Softwareaktualisierung vor, endet das Verfahren 100. Andernfalls wird das Verfahren mit dem weiteren Schritt S6 fortgesetzt, bei dem die aktuelle Softwareaktualisierung zur Aktualisierung der gegenwärtig verwendeten Software des Fahrzeugs von der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung über die Luftschnittstelle an das Fahrzeug übertragen wird.
  • In einem weiteren Schritt S7 wird festgestellt, ob eine Zustimmung eines Benutzers des Fahrzeugs, welches in Schritt S4 ausgewählt wurde, bezüglich der Aktualisierung der gegenwärtig verwendeten Software seines Fahrzeugs durch die aktuelle Softwareaktualisierung vorliegt. Dem Benutzer kann etwa eine Anfrage gestellt werden, ob er mit der Softwareaktualisierung einverstanden ist. Beantwortet er dies mit „ja“, , kann sie in dem weiteren Schritt S8 ausgeführt werden. Vorzugsweise wird die bisher verwendete Software des Fahrzeugs dabei in der Weise erweitert oder zumindest teilweise ersetzt bzw. geändert, dass dadurch neue Fahrzeugfunktionen des Fahrzeugs zur Verfügung gestellt oder bereits vorhandene Fahrzeugfunktionen verbessert werden. Andernfalls endet das Verfahren 100.
  • In einer Abwandlung des vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiels ist es auch möglich, dass das Auslösesignal in einem Schritt S1b von dem Benutzer des Fahrzeugs erzeugt wird, insbesondere unter Verwendung einer Datenverarbeitungseinrichtung, insbesondere mittels eines mobilen Endgeräts, eines Computers oder eines Laptops. Es ist beispielsweise denkbar, dass der Benutzer über eine Applikation des Fahrzeugherstellers, etwa ein Webportal, eine Softwarekonfiguration seines Fahrzeugs, insbesondere verfügbare Fahrzeugfunktionen, bestimmen kann, woraufhin ein entsprechendes Auslösesignal erzeugt und vorzugsweise an die zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung übermittelt wird.
  • In einer weiteren Abwandlung des Ausführungsbeispiels ist es auch möglich, dass das Auslösesignal in einem Schritt S1c von der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung erzeugt wird, etwa wenn vom Fahrzeughersteller eine neue Softwareaktualisierung bereitgestellt wird. In diesem Fall kann das Fahrzeug, gegebenenfalls auch mehrere Fahrzeuge, aus den in der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung registrierten Fahrzeugen der Fahrzeugflotte in bevorzugter Weise nach vorgegebenen Kriterien ausgewählt werden, etwa auf Grundlage eines Auswahlalgorithmus, der geeignet ist, eine die Verbindungen zwischen den Fahrzeugen der Fahrzeugflotte und der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung oder die zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung selbst betreffende Lastverteilung zu optimieren.
  • In 2 ist ein Ausführungsbeispiel einer zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung 1 mit einer Recheneinheit 2 und einer Datenbankeinheit 3 gezeigt. Die zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung 1 ist vorzugsweise dazu eingerichtet, eine Verbindung zur Datenkommunikation mit Fahrzeugen 4 einer Fahrzeugflotte 5, insbesondere über eine Luftschnittstelle 6, herzustellen, und bei erstmaliger Verbindung Fahrzeugidentifikationsdaten der Fahrzeuge 4 zu empfangen und in der Datenbankeinheit 3 zu speichern.
  • Jedes der Fahrzeuge 4 ist vorzugsweise dazu eingerichtet, insbesondere automatisch, ein Auslösesignal 7 zu erzeugen, das geeignet ist, eine Aktualisierung einer gegenwärtig verwendeten Software des jeweiligen Fahrzeugs 4 anzustoßen. Durch Verarbeitung von über die Luftschnittstelle 6 empfangenen Daten und/oder Signalen mittels der Recheneinrichtung 2 kann die zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung 1 im Wesentlichen fortlaufend überprüfen, ob ein Auslösesignal 7 vorliegt bzw. eingegangen ist.
  • Auf Grundlage eines vorliegenden Auslösesignals 7 wählt die Recheneinheit 2 das entsprechende Fahrzeug 4 anhand der in der Datenbankeinheit 3 gespeicherten Fahrzeugidentifikationsdaten aus allen in der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung 1 registrierten Fahrzeugen 4 der Fahrzeugflotte 5 aus. Vorzugsweise entnimmt die Recheneinheit 2 der Datenbankeinheit 3 dabei auch eine Softwareinformation, die geeignet ist um festzustellen, ob das ausgewählte Fahrzeug 4 die aktuellste verfügbare Software aufweist, beispielsweise ob in Bezug auf das ausgewählte Fahrzeug 4 bereits eine Softwareaktualisierung mit der aktuellsten verfügbaren Software ausgeführt wurde.
  • Stellt die Recheneinheit 2 fest, dass eine Aktualisierung der Software des ausgewählten Fahrzeugs 4 möglich ist, überträgt die zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung 1 die Softwareaktualisierung über die Luftschnittstelle 6 an das ausgewählte Fahrzeug 4 der Fahrzeugflotte 5. Daraufhin kann eine Anfrage an einen Benutzer des Fahrzeugs 4 gestellt werden, ob dieser der Aktualisierung der Software zustimmt. Falls dies der Fall ist, wird die Softwareaktualisierung ausgeführt.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung
    2
    Recheneinheit
    3
    Datenbankeinheit
    4
    Fahrzeug
    5
    Fahrzeugflotte
    6
    Luftschnittstelle
    7
    Auslösesignal
    100
    Verfahren
    S1 bis S8
    Verfahrensschritte
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102005013281 A1 [0003]

Claims (11)

  1. Verfahren (100) zum Aktualisieren einer Software in einer Vielzahl von Fahrzeugen (4), insbesondere Kraftfahrzeugen, einer Fahrzeugflotte (5) während eines Software-Rollouts mit den Schritten: -Registrieren (S3) von Fahrzeugen (4) der Fahrzeugflotte (5) in einer zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung (1) durch Übertragen von Fahrzeugidentifikationsdaten der Fahrzeuge (4) über eine Luftschnittstelle (6) an die zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung (1), wenn sich ein Fahrzeug (4) erstmalig mit der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung (1) verbindet; -fortlaufendes Überprüfen, ob ein Auslösesignal (7) vorliegt, das geeignet ist, eine Aktualisierung der Software in wenigstens einem der Vielzahl von Fahrzeugen (4) der Fahrzeugflotte (5) anzustoßen; -Auswählen (S4) wenigstens eines in der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung (1) registrierten Fahrzeugs (4) aus der Vielzahl von Fahrzeugen (4) der Fahrzeugflotte (5) anhand der an die zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung (1) übertragenen Fahrzeugidentifikationsdaten, wenn ein Auslösesignal (7) festgestellt wird und eine Softwareaktualisierung vorliegt; und -Übertragen (S7) der Softwareaktualisierung von der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung (1) an das wenigstens eine ausgewählte Fahrzeug (4) über die Luftschnittstelle (6).
  2. Verfahren (100) nach einem der vorangehenden Ansprüche, des Weiteren aufweisend den folgenden Schritt: -Überprüfen (S6), ob eine Zustimmung eines Benutzers des wenigstens einen ausgewählten Fahrzeugs (4) zur Softwareaktualisierung vorliegt, wobei, falls die Zustimmung vorliegt, die Softwareaktualisierung von der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung (1) an das wenigstens eine ausgewählte Fahrzeug (4) über die Luftschnittstelle (6) übertragen und/oder die Software des wenigstens einen ausgewählten Fahrzeugs (4) durch die übertragene Softwareaktualisierung aktualisiert wird.
  3. Verfahren (100) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Auslösesignal (7) in regelmäßigen Zeitabständen von jedem Fahrzeug (4) der Fahrzeugflotte (5) erzeugt wird und dazu geeignet ist, das jeweilige Fahrzeug (4) zu identifizieren.
  4. Verfahren (100) nach Anspruch 3, wobei das von einem Fahrzeug (4) der Fahrzeugflotte (5) erzeugte Auslösesignal (7) erstmalig zu einem zufällig bestimmten Zeitpunkt innerhalb einer vorgegebenen Zeitdauer erzeugt wird.
  5. Verfahren (100) nach Anspruch 3 oder 4, wobei das wenigstens eine Fahrzeug (4) der Fahrzeugflotte (5) anhand des jeweiligen, von dem wenigstens einen Fahrzeug (4) erstmalig erzeugten Auslösesignals (7) in der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung (1) registriert wird.
  6. Verfahren (100) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Erzeugen des Auslösesignals (7) durch einen Benutzer eines Fahrzeugs (4) der Fahrzeugflotte (5) bewirkt wird.
  7. Verfahren (100) nach Anspruch 6, wobei das Fahrzeug (4) des Benutzers, der das Erzeugen des Auslösesignals (7) bewirkt, aus den in der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung (1) registrierten Fahrzeugen (4) ausgewählt wird, und das Übertragen von Softwareaktualisierungen von der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung (1) an andere Fahrzeuge (4) der Fahrzeugflotte (5) hinter dem Übertragen der Softwareaktualisierung von der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung (1) an das ausgewählte Fahrzeug (4) des Benutzers zurückgestellt wird.
  8. Verfahren (100) nach einem der vorangehenden Ansprüche, des Weiteren aufweisend den folgenden Schritt: -Überprüfen, ob die Aktualisierung der Software durch die übertragene Softwareaktualisierung erfolgreich durchgeführt wurde, wobei kein weiteres Auslösesignal (7) erzeugt wird und/oder das ausgewählte Fahrzeug (4) zukünftig nicht mehr ausgewählt wird, falls die Aktualisierung nicht erfolgreich durchgeführt wurde, zumindest bis die Softwareaktualisierung nachgeholt wird.
  9. Verfahren (100) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei, falls die Zustimmung eines Benutzers des ausgewählten Fahrzeugs (4) zur Softwareaktualisierung nicht vorliegt, zukünftig keine weiteren Auslösesignale (7) erzeugt werden und/oder das ausgewählte Fahrzeug (4) zukünftig nicht mehr ausgewählt wird, zumindest bis eine weitere Softwareaktualisierung vorliegt.
  10. Zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung (1) zum Aktualisieren einer Software in einer Vielzahl von Fahrzeugen (4), insbesondere Kraftfahrzeugen, einer Fahrzeugflotte (5) während eines Software-Rollouts, die dazu eingerichtet ist: -Fahrzeuge (4) der Fahrzeugflotte (5) durch Übertragen von Fahrzeugidentifikationsdaten der Fahrzeuge (4) über eine Luftschnittstelle (6) an die zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung (1) zu registrieren, wenn sich ein Fahrzeug (4) erstmalig mit der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung (1) verbindet; -Fortlaufend zu überprüfen, ob ein Auslösesignal (7) vorliegt, das geeignet ist, eine Aktualisierung der Software in wenigstens einem der Vielzahl von Fahrzeugen (4) der Fahrzeugflotte (5) anzustoßen; -wenigstens ein in der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung (1) registriertes Fahrzeug (4) aus der Vielzahl von Fahrzeugen (4) der Fahrzeugflotte (5) anhand der an die zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung (1) übertragenen Fahrzeugidentifikationsdaten auszuwählen, wenn ein Auslösesignal (7) festgestellt wird und eine Softwareaktualisierung vorliegt; und -die Softwareaktualisierung von der zentralen Datenverarbeitungsvorrichtung (1) an das wenigstens eine ausgewählte Fahrzeug (4) über die Luftschnittstelle (6) zu übertragen.
  11. Fahrzeug (4), insbesondere Kraftfahrzeug, das Teil einer Fahrzeugflotte (5) aus einer Vielzahl von Fahrzeugen (4) und dazu eingerichtet ist, ein Auslösesignal (7), das geeignet ist, eine Aktualisierung der Software des Fahrzeugs (4) anzustoßen, zu erzeugen und an eine zentrale Datenverarbeitungsvorrichtung (1) nach Anspruch 10 zu übermitteln.
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