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Die Erfindung betrifft ein Verfahren, eine Vorrichtung sowie ein korrespondierendes Computerprogramm zur Ansteuerung eines mobilen Anwendergeräts eines Fahrers eines Fahrzeugs, insbesondere bei einem zumindest teilweise automatisierten Fahren. Ferner gehört zum Umfang der Erfindung auch ein entsprechend eingerichtetes mobiles Anwendergerät.
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In Zukunft werden Fahrzeuge immer stärker automatisiert betrieben, so dass sich ein Fahrer nicht immer auf das Fahrzeug oder auf die Fahrumgebung konzentrieren muss. Jedoch kann es durchaus notwendig sein, dass der Fahrer je nach Situation sich (auch sehr kurzfristig) wieder auf die Fahrumgebung konzentriert. Zugleich ist es der Wunsch der Insassen des automatisiert fahrenden Fahrzeugs die immer größere Entlastung von den Fahraufgaben für weitere Beschäftigungen zu nutzen.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung umfassend ein mobiles Anwendergerät anzugeben, welche zu einer verbesserten Nutzbarkeit eines mobilen Anwendergeräts im Fahrzeug, insbesondere bei einem zumindest teilweise automatisierten Fahren anzugeben. Ferner ist es die Aufgabe der Erfindung eine (zweckmäßige, gewünschte oder notwendige) Information an einen Fahrers des Fahrzeugs auszugeben, insbesondere im Zusammenhang mit einem zumindest teilweise automatisierten Fahren.
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Die Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale der unabhängigen Patentansprüche. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
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Die Erfindung zeichnet sich aus durch ein Verfahren zur Ansteuerung eines mobilen Anwendergeräts eines Fahrers eines Fahrzeugs, insbesondere bei einem zumindest teilweise automatisierten Fahren. Die Erfindung zeichnet sich auch aus durch eine Vorrichtung, die dazu ausgebildet ist, das Verfahren durchzuführen. Das Verfahren umfasst:
- - Erkennen, dass ein bestimmtes mobiles Anwendergerät dem Fahrer zugeordnet ist und mit dem Fahrzeug mitgeführt wird,
- - Erkennen eines vorliegenden Anwendungsfalls des mobilen Anwendergeräts, und daraufhin,
- - Ansteuerung einer Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts abhängig von dem erkannten Anwendungsfall des mobilen Anwendergeräts.
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Das Zuordnen des mobilen Anwendergeräts zu dem Fahrer des Fahrzeugs kann beispielsweise mittels einer Registrierung des mobilen Anwendergeräts, insbesondere im Rahmen einer „dauerhaften“ Zuordnung des mobilen Anwendergeräts zu der Person des Fahrers, erfolgen und/oder abhängig davon, dass das (bestimmte) mobile Anwendergerät am Fahrersitz, insbesondere in einem räumlichen Bereich des Fahrers bzw. Fahrersitzes betrieben wird. Insbesondere ist das mobile Anwendergeräts des Fahrers das von einem (bestimmten) Fahrer genutzte mobile Anwendergerät. Bevorzugt wird das von dem Insassen am Fahrersitz genutzte, insbesondere bediente mobile Anwendergerät als das mobile Anwendergerät des Fahrers berücksichtigt.
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Besonders bevorzugt ist das Verfahren bei einem zumindest teilweise automatisierten Fahren bzw. abhängig von dem zumindest teilweise automatisierten Fahrbetrieb des Fahrzeugs ausführbar. Zu dem teilweise automatisierten Fahren bzw. Fahrbetrieb kann auch eine mit einem Fahrerassistenzsystem unterstütztes Fahren bzw. Fahrbetrieb gezählt werden.
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Das mobile Anwendergerät des Fahrers eines Fahrzeugs ist insbesondere ein im Fahrzeug (im Fahrbetrieb) mitgeführtes bzw. im Fahrzeug angebrachtes mobiles Anwendergerät.
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Wird beispielsweise das mobile Anwendergerät in der Hand gehalten und damit telefoniert, kann eine erste Ansteuerung, beispielsweise eine Vibration und/oder Soundausgabe, insbesondere umfassend eine Ansage erfolgen.
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Wird beispielsweise das mobile Anwendergerät am Bildschirm bedient, z.B. ein Spiel gespielt oder eine Karte betrachtet, kann eine zweite Ansteuerung, beispielsweise eine Veränderung und/oder Erzeugen einer Anzeige am mobilen Anwendergerät erfolgen.
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Der Anwendungsfall des mobilen Anwendergeräts kann in zwei oder mehrere unterschiedliche Klassen klassifiziert werden. Diese Klassen können sich dabei nach den dabei besonders beanspruchten Wahrnehmungskanälen des Fahrers unterscheiden. Diese Klassen können sich auch nach der benötigten, beanspruchten oder nicht beanspruchten Wahrnehmung und/oder Aufmerksamkeit, benötigtem Blick, Zuhören, haptischem Kontakt oder haptischer Bedienung unterscheiden. Dabei kann die Ansteuerung der zumindest einer Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts abhängig von dem erkannten Anwendungsfall oder der erkannten Klasse des Anwendungsfalls variiert werden.
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Der Anwendungsfall kann mit Mitteln des mobilen Anwendergeräts selbst und/oder mit Mitteln des Fahrzeugs erfasst bzw. ermittelt werden.
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Es können im Verfahren zumindest zwei, z.B. im Hinblick auf die (zumindest statistische) ablenkende Wirkung, unterschiedliche Anwendungsfälle oder Klassen (Kategorien) der Anwendungsfälle des mobilen Anwendergeräts unterschieden werden. Eine Information über den vorliegenden Anwendungsfall des (jeweiligen) mobilen Anwendergeräts kann z.B. aus dem mobilen Anwendergerät selbst ausgelesen und/oder mit Mitteln des Fahrzeugs erkannt und im Verfahren berücksichtigt werden. Zu dem „vorliegenden Anwendungsfall“ kann auch ein prädizierter Anwendungsfall gezählt werden. Beispielsweise kann eine erkannte Absicht des Insassen, das mobile Anwendergerät auf eine bestimmte Art und Weise zu nutzen, d.h. zu einem bestimmten Anwendungsfall überzugehen, erkannt und (vorausschauend) berücksichtigt werden. Ein Anwendungsfall kann z.B. prädiziert werden, wenn eine zum Einleiten des Anwendungsfalls) typische Bewegung, Beschleunigung, Position in Relation zu dem Nutzer des mobilen Anwendergeräts erkannt wird.
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Es kann somit zusätzlich eine von dem Anwendungsfall abhängige Information an das mobile Anwendergerät bereitgestellt werden.
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Die zu dem mobilen Anwendergerät übermittelte Information kann im Verfahren, insbesondere mit Mitteln des Fahrzeugs bzw. einer Fahrzeugeinheit, ermittelt werden abhängig von einem oder mehreren qualitativen und/oder quantitativen Parameter der erfassten, insbesondere interpretierten Verkehrssituation und/oder des Handlungsbedarfs.
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Beispielsweise kann die Ausgabeeinheit des zumindest einen im Fahrzeug betriebenen mobilen Anwendergeräts, dabei derart angesteuert werden, dass zumindest ein bisher auszugebender Inhalt, z.B. Anzeige, Bildsequenz, z.B. ein Film, Audioinhalt verändert und/oder pausiert wird. Somit kann ein (für moderne Menschen nahezu instinktiver Trieb) die virtuellen Inhalte mit einer hohen Aufmerksamkeit zu verfolgen, zumindest zeitweise geschwächt werden.
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Bei dem bisher auszugebenden Inhalt kann es sich um einen weiteren, insbesondere vom Fahrzeug oder der Fahrt unabhängigen, mit Mitteln des mobilen Anwendergeräts generierten oder abgespielten, sozusagen „eigenen“ Inhalt, z.B. ein Computerspiel oder eine Bedienschnittstelle eines sozialen Netzwerks handeln. Der bisher auszugebende Inhalt ist insbesondere an sich vom Fahrzeug oder von der Fahrt im Fahrzeug unabhängig. Die Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts kann im Verfahren mehr oder minder unmittelbar oder mittelbar, z.B. durch Beeinflussung einer laufenden Anwendung oder des Betriebssystems des mobilen Anwendergeräts erfolgen. Insbesondere kann die Ansteuerung der Ausgabeeinheit mit einer hohen (weit überdurchschnittlichen) Priorität im Vergleich zu zumindest einem weiteren auszugebenen Inhalt erfolgen.
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Alternativ oder zusätzlich wird die Ausgabeeinheit des zumindest einen im Fahrzeug betriebenen Anwendergeräts derart angesteuert, dass mittels der Ausgabeeinheit eine (wiederum durch menschliche Wahrnehmung interpretierbare, bestimmte) Insasseninformation ausgegeben wird.
Dabei kann die am mobilen Anwendergerät ausgegebene Insasseninformation, insbesondere eine im Zusammenhang mit dem zumindest teilweise automatisierten Fahren stehende Insasseninformation, z.B. Fahrerinformation für den Fahrer des Fahrzeugs mit Mitteln des mobilen Anwendergeräts (unmittelbar an den Fahrer) ausgegeben werden, wobei die Insasseninformation abhängig von dem erkannten Anwendungsfall des mobilen Anwendergeräts bestimmt wird. Dabei kann ein Parameter der Insasseninformation abhängig von dem Anwendungsfall bestimmt werden. Insbesondere kann der Inhalt, Form, Detaillierungsgrad der ausgegebenen Insasseninformation abhängig von einem Anwendungsfall des mobilen Anwendergeräts bestimmt werden.
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Alternativ oder zusätzlich kann die Insasseninformation dabei hinsichtlich ihrer Inhalte, Ausgabeparameter, insbesondere einem Ausgabezeitpunkt bzw. Ausgabezeitintervall, etc. in einem vorausbestimmten Zusammenhang mit der erfassten Verkehrssituation und/oder mit dem ermittelten (ggf. vorhandenen) Handlungsbedarf des Insassen, insbesondere des Fahrers stehen. Beispielsweise wird zumindest ein Inhalt, Ausgabeparameter, insbesondere ein Ausgabezeitpunkt bzw. Ausgabezeitintervall (auch) abhängig von einem oder mehreren Parametern der erfassten Verkehrssituation und/oder des Handlungsbedarfs bestimmt. Bevorzugt wird die Anzeige einer Insasseninformation mit einer höheren Priorität und/oder Wahrnehmbarkeit veranlasst als eine oder mehrere bisher am mobilen Anwendergerät ausgegebene Inhalte.
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Bevorzugt kann, insbesondere anhängig von dem erkannten Anwendungsfall des mobilen Anwendergeräts die besagte Insasseninformation zumindest zeitweise und/oder zumindest teilweise zumindest einen bisher am mobilen Anwendergerät auszugebende Inhalte ersetzen. Beispielsweise wird durch die unmittelbare oder mittelbare Ansteuerung der Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts ein Verhältnis der Größen, Anzeigeflächen, Intensitäten eines bisher auszugebenden (z.B. vom Fahrzeug bzw. vom Fahren unabhängigen) Inhalts und einer (z.B. von der Verkehrssituation und/oder einem Handlungsbedarf in Bezug auf die Bedienung des Fahrzeugs abhängigen) Insasseninformation verändert, insbesondere angepasst.
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Insbesondere wird das Verfahren derart ausgeführt, dass ein Insasse, beispielsweise der Fahrer des Fahrzeugs bzw. ein Insasse am Fahrersitz, eine Insasseninformation betreffend die Verkehrssituation und/oder einen Handlungsbedarf, insbesondere in Bezug auf eine von dem Insassen zu leistenden Handlung, durch das besagte, insbesondere von ihm genutzte, aktiv bediente, mobile Anwendergerät bekommt. Dies kann im Verfahren bevorzugt erfolgen noch während die Wahrnehmung und/oder Aufmerksamkeit des betreffenden Insassen im Wesentlichen auf das mobile Anwendergerät bzw. bestimmte weitere Inhalte am mobilen Anwendergerät konzentriert ist, z.B. während seine Wahrnehmungskanäle, z.B. Augen, gezieltes Hören, Spüren, etc. auf das mobile Anwendergerät konzentriert sind. Unter Anderem ergibt sich dabei der Vorteil einer sehr schnellen Übermittlung, einer bewussten Wahrnehmbarkeit, Auswertbarkeit der Insasseninformation oder eine entsprechende, passende Reaktion durch den betreffenden Insassen, insbesondere Fahrer des Fahrzeugs. Daraufhin kann der betreffende Insasse durch die entsprechende Veränderung der am mobilen Anwendergerät ausgegebenen Inhalte an dem von ihm genutzten mobilen Anwendergerät und/oder mit Hilfe der am mobilen Anwendergerät ausgegebenen Insasseninformation daraufhin in der realen Welt, z.B. in Bezug auf den aktuellen Fahrkontext der Fahrt, die reale Fahrzeugumgebung, etc., schnell und passend reagieren oder agieren.
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Das Übermitteln der besagten Information zu der erfassten Verkehrssituation und/oder dem zumindest einem bestimmten Handlungsbedarf des Fahrers des Fahrzeugs zu dem mobilen Anwendergerät des Fahrers des Fahrzeugs kann dabei in Form eines vorausbestimmten Codes erfolgen. Dabei kann die erforderliche Datenrate etwa im Vergleich zu einer Übermittlung aller am mobilen Anwendergerät auszugebenden Insasseninformationen reduziert werden, bzw. die Übertragungsgeschwindigkeit erhöht werden.
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Besonders bevorzugt erfolgt das Übermitteln der besagten Information mittels eines unmittelbaren drahtgebundenen oder drahtlosen Datenaustauschs. Bevorzugt erfolgt das Übermitteln der besagten Information mittels WLAN oder bevorzugt mittels einer sogenannten WPAN (= Wireless Personal Area Network) z.B. eines Nahfeld-Übertragungsverfahrens, z.B., Bluetooth oder dergleichen. Dabei kann eine sehr hohe Echtzeitfähigkeit des Verfahrens erreicht werden. Somit ergeben sich zahlreiche Vorteile etwa im Vergleich zu einem mittelbaren Datenaustausch, z.B. über mehrere dazwischenliegende Recheneinheiten. Beispielsweise kann die übermittelte Information Steuersignale zu einer unmittelbaren oder mittelbaren Ansteuerung der Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts umfassen.
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Ferner kann im Verfahren auch eine weitere (zweite) Information (z.B. eine Information einer zweiten Art) von dem zumindest einem mobilen Anwendergerät zu dem Fahrzeug bzw. zu der Fahrzeugeinheit übermittelt werden. Diese weitere Information kann (unter anderem) dafür kennzeichnend sein, welche Ansteuerung der Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts erfolgreich ausgeführt worden ist, z.B. hinsichtlich des Zeitpunkts der Veränderung eines bisherigen Inhalts und/oder der Ausgabe einer Insasseninformation an dem mobilen Anwendergerät. Auch kann eine weitere Information kennzeichnend sein für die Reaktion des betreffenden Fahrers auf die Ansteuerung der besagten zumindest einen Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts.
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Beispielsweise kann zumindest eine Funktion des Fahrzeugs auf den Empfang der weiten Information (abhängig von dem Empfang der weiteren Information) angesteuert werden. Beispielsweise wird die zumindest eine Fahrzeugfunktion, insbesondere eine Funktion zum zumindest teilweise automatisierten Fahren, angesteuert werden abhängig davon, ob und wie der Fahrer auf die Ansteuerung der Ausgabeeinheit seines mobilen Anwendergeräts reagiert hat. Beispielsweise kann eine weitere Information von dem zumindest einem mobilen Anwendergerät zu dem Fahrzeug bzw. zu der Fahrzeugeinheit übermittelt werden, die kennzeichnend ist dafür, dass der Fahrer das Bedienen des Anwendergeräts unterbrochen hat und/oder die Wahrnehmung oder die Aufmerksamkeit von dem mobilen Anwendergerät oder von einem bestimmten Inhalt des mobilen Anwendergeräts abgewandt hat. Eine solche weitere Information kann beispielsweise mit Mitteln des mobilen Anwendergeräts ermittelt werden, z.B. mittels der Kamera des mobilen Anwendergeräts. Die übermittelte weitere Information kann im Bordnetzt des Fahrzeugs, z.B. zur Steuerung zumindest einer Fahrzeugfunktion bereitgestellt werden. Auf das Übermitteln der weiteren Information von den zumindest einem mobilen Anwendergerät zu dem Fahrzeug bzw. zu der Fahrzeugeinheit kann z.B. eine zumindest teilweise automatisierte Fahrzeugführung, insbesondere eine aktuell ausgeführte oder für die nahe Zukunft geplante Fahrzeugführungsaktion, z.B. ein Manöver, verändert werden, eine Entscheidung in Bezug auf zumindest eine (aktuelle) Beeinflussung der Führung des Fahrzeugs getroffen werden oder eine Sicherheitsmaßnahme, beispielsweise eine sogenannte Pre-Crash-Maßnahme im Fahrzeug veranlasst werden.
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Die Ausgabeeinheit ist hierbei insbesondere eine Anzeige, z.B. eine Bildschirmanzeige und/oder ein Aktor und/oder eine Audioausgabe und/oder eine mit einem Körper verbundene Einheit, wie ein Kopfhörer und/oder ein Hörgerät.
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Besonders bevorzugt erfolgt die Ansteuerung derart, dass die Ansteuerung der Ausgabeeinheit eine bestimmte (konkrete) Information, insbesondere ein konkretes Merkmal zur Verkehrssituation und/oder zum bestimmten (konkreten) Aktionsbedarf des Fahrers repräsentiert.
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Bevorzugt kann das Verfahren bei einem oder mehreren im Innenraum des Fahrzeugs mitgeführten mobilen Anwendergeräten ausführbar sein. Besonders bevorzugt ist das Verfahren abhängig vom Erkennen zumindest eines mobilen Anwendergeräts und/oder abhängig von einer erkannten (aktiven) Nutzung des zumindest einen mobilen Anwendergeräts im Fahrzeug und/oder abhängig von dem Fahrbetrieb des Fahrzeugs ausgeführt. Das Verfahren kann abhängig vom Erkennen einer, insbesondere ein gewisses Maß übersteigenden, Nutzung eines mobilen Anwendergeräts im Fahrzeug und/oder vom Erkennen des Fahrbetriebs des Fahrzeugs, insbesondere abhängig vom einem einen bestimmten Grenzwert übersteigenden Parameter des Fahrbetriebs des Fahrzeugs ausgeführt.
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Gemäß einer optionalen Ausgestaltung werden abhängig von dem erkannten Anwendungsfall des mobilen Anwendergeräts eine oder mehrere Ausgabeeinheiten des mobilen Anwendergeräts ausgewählt, die daraufhin angesteuert werden, insbesondere über die eine Fahrerinformation ausgegeben wird.
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Beispielsweise umfassen dabei die Ausgabeeinheiten eine:
- - Anzeigevorrichtung
- - eine Vorrichtung zu einer haptischen Signalisierung innerhalb des mobilen Anwendergeräts
- - eine Soundwiedergabevorrichtung, z.B. einen Soundgeneratort, Verstärker, Lautsprecher, etc.
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Besonders bevorzugt, wird abhängig von dem erkannten Anwendungsfall des mobilen Anwendergeräts im Fahrzeug durch den Fahrer eine passende Ausgabeeinheit ausgewählt um eine vom Fahrzeug übermittelte Information zu wiedergeben.
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Beispielsweise, wenn der Fahrer das mobilen Anwendergerät am Ohr hält, ist es nicht sinnvoll eine Bildschirmanzeige zu erzeugen, in diesem Falle kann beispielsweise eine dringende Fahrzeuginformation zunächst als eine Vibration ausgegeben werden. Wenn erkannt wird, dass der Fahrer das ihm zugeordnete mobile Anwendergerät nicht in der Hand hält, sondern anschaut (auch z.B. die Kamera erkennt den Blick des Nutzers), dann kann eine Vibration auch nicht sinnvoll sein, sondern es wird eine Anzeige ausgegeben.
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Gemäß einer weiteren optionalen Ausgestaltung umfasst das Verfahren:
- - Erkennen, zumindest eines bestimmten Wahrnehmungskanals des Fahrers der durch das mobile Anwendergerät, und insbesondere Erkennen der Intensität in der zumindest ein Wahrnehmungskanal, beansprucht wird und daraufhin,
- - Ansteuerung der Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts abhängig von dem erkannten Wahrnehmungskanal, uns insbesondere abhängig von der erkannten Intensität.
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Beispielsweise kann die Beanspruchung (aktuelle Nutzung, Aufmerksamkeit, Reizüberflutung) an einem oder zwei Wahrnehmungskanälen des Fahrers im Zusammenhang mit der Nutzung des mobilen Anwendergeräts erkannt werden. Abhängig von der erkannten Information kann eine oder zwei Ansteuerungen der zumindest Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts welche die zumindest zwei betreffenden Wahrnehmungskanäle des Fahrers betrifft.
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Bevorzugt kann abhängig von dem Input und/oder Output des mobilen Anwendergeräts, insbesondere auch von ausgewerteten Inhalten erkannt werden, welcher der Wahrnehmungskanäle des Fahrers aktuell die Inhalte des mobilen Anwendergeräts wahrnimmt.
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Es kann auch ermittelt werden, wie intensiv dieser Wahrnehmungskanal genutzt oder überlastet ist und daraufhin über die Ansteuerung eines oder mehrerer Aktoren des mobilen Anwendergeräts entschieden werden. Beispielsweise kann eine Vibration und/oder Soundausgabe, insbesondere umfassend eine Ansage erfolgen, oder eine Veränderung und/oder Erzeugen einer Anzeige am mobilen Anwendergerät.
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Ferner kann in der Erfindung die Möglichkeit vorgesehen werden mittels des mobilen Anwendergeräts zumindest eine, insbesondere eine im Zusammenhang mit dem Verfahren stehende, passende Funktion des Fahrzeugs zu beeinflussen, insbesondere zu bedienen.
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Gemäß einer weiteren optionalen Ausgestaltung wird erkannt, dass der Fahrer einen hörbaren Inhalt mit dem mobilen Anwendergerät hört und/oder telefoniert, und es erfolgt eine Ausgabe einer auditiven Information mit Mitteln des mobilen Anwendergeräts repräsentierend eine Information zu einer bestimmten erkannten Verkehrssituation und/oder zu einer angeforderten oder empfohlenen Handlung des Fahrers im Zusammenhang mit einer erkannten Verkehrssituation.
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Besonders bevorzugt kann alternativ oder zusätzlich auch eine Vibration ausgegeben werden.
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Gemäß einer weiteren optionalen Ausgestaltung wird die Fahrerinformation abhängig von dem erkannten Anwendungsfall des mobilen Anwendergeräts, insbesondere mit Mitteln des mobilen Anwendergeräts, interpretiert.
Die Fahrerinformation kann (beispielsweise mit Mitteln des mobilen Anwendergeräts) je nach Anwendungsfall des mobilen Anwendergeräts passend umgewandelt werden.
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Anschließend kann abhängig von dem erkannten Anwendungsfall des mobilen Anwendergeräts die optimierte (z.B. aus diesem Anwendungsfall heraus maximal mögliche, wahrnehmbare) Information übermittelt werden.
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Beispielsweise kann aus einer (an sich sehr umfangreichen) mit Fahrzeugsensorik und/oder einer Karte erkannten Umgebungsinformation und dem Anwendungsfall des mobilen Anwendergeräts durch den Fahrer eine Meldung ermittelt werden. Dabei kann beispielsweise der Abstraktionsgrad der mit dem mobilen Anwendergerät ausgegeben Fahrerinformation anhängig von dem Anwendungsfall des mobilen Anwendergeräts variiert werden.
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Gemäß einer weiteren optionalen Ausgestaltung umfasst das Verfahren:
- - Ermitteln eines Maßes an Aufmerksamkeit des Fahrers an einem mobilen Anwendergerät,
- - Ansteuerung der Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts abhängig von dem Maß der Aufmerksamkeit an dem mobilen Anwendergerät.
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Bei dem Verfahren kann das Maß an Aufmerksamkeit beispielsweise abhängig davon ermittelt werden wie das mobile Anwendergerät bedient wird. Beispielsweise wenn ermittelt wird, dass die Bedienelemente des mobilen Anwendergeräts (oder mit diesem verbundene Bedienelemente), z.B. mit einer gewissen Häufigkeit bedient werden, dann kann eine erhöhte Aufmerksamkeit an dem mobilen Anwendergerät angenommen werden.
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Das mobile Anwendergerät des Fahrers kann als mobiles Anwendergerät des Fahrers gespeichert, registriert oder automatisch erkannt werden. Besonders bevorzugt wird dabei ermittelt an welchen Teil des mobilen Anwendergeräts sich die Aufmerksamkeit des Fahrers richtet, z.B. ob er in eine Anzeigevorrichtung schaut, ob er an einem Lautsprecher zuhört und/oder ob er es in der Hand hält. Beispielsweise kann dies mit einem oder mehreren Sensoren des mobilen Anwendergeräts ermittelt werden. Z.B. kann die Ausrichtung des Nutzerblicks auf die Anzeigevorrichtung des mobilen Anwendergeräts mit seiner zum Nutzer ausgerichteten Kamera erfasst werden. Ein zuhören kann an einem Touch-Screen-Muster und/oder Position des mobilen Anwendergeräts im Raum ermittelt werden.
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Das Ermitteln des Maßes an Aufmerksamkeit des Fahrers kann dabei mit Mitteln des mobilen Anwendergeräts selbst erkannt werden. Es können Daten der Sensoren, beispielsweise der Kamera, des Fingersensors und/oder Bedienelemente, beispielsweise der Tasten oder des Touchscreens des mobilen Anwendergeräts ausgewertet werden.
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Dabei kann ermittelt werden, dass dieses ein gewisses Maß überschreitende Aufmerksamkeit des Fahrers beansprucht und/oder dass es ein gewisses Maß überschreitende Bedienaktivität aufweist.
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Alternativ oder zusätzlich kann eine ein gewisses vorausbestimmtes Maß überschreitende Aufmerksamkeit des Fahrers an einem mobilen Anwendergerät mit Mitteln des Fahrzeugs, z.B. auch durch eine drahtlose Verbindung mit dem Fahrzeug ermittelt werden. Auch kann diese mittels zumindest eines Sensors des Fahrzeugs, z.B. einer Innenraumkamera ermittelt werden.
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Insbesondere umfasst das Verfahren dabei die Überprüfung ob das mobile Anwendergerät mit dem Fahrzeug mitgeführt wird. Dies kann an der Drahtlosverbindung oder erfindungsgemäß an einer Korrelation der Koordinaten des Ortungssystems des Fahrzeugs und des mobilen Anwendergeräts erfolgen.
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Gemäß einer weiteren optionalen Ausgestaltung umfasst das Verfahren:
- - Erfassung einer Verkehrssituation und/oder Ermitteln eines bestimmten Handlungsbedarfs des Fahrers des Fahrzeugs im Fahrbetrieb,
- - Ansteuerung der Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts abhängig von Verkehrssituation und/oder bestimmten Handlungsbedarfs.
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Als die Verkehrssituation ist im Rahmen des vorliegenden Dokuments eine aktuelle oder in der nahen Zukunft von einigen Sekunden bevorstehende Verkehrssituation. Insbesondere ist als die Verkehrssituation eine Verkehrssituation in der unmittelbaren Umgebung des Fahrzeugs zu verstehen. Mit anderen Worten ist mit der Verkehrssituation eine für das Fahrzeug zum gegebenen Zeitintervall oder in der nahen Zukunft von einigen Sekunden (nahezu unmittelbar) wirksame Verkehrssituation gemeint. Insbesondere handelt es sich bei der Verkehrssituation um eine mit sensorischen Mitteln (Kamera, Radar, Lidar, Ultraschallsystem) erfasste Verkehrssituation. Alternativ oder zusätzlich kann die Verkehrssituation aufgefasst werden als eine Anordnung oder Anordnungsmuster und/oder Bewegungsparameter weiterer Objekte, z.B. Verkehrsteilnehmer in der unmittelbaren Umgebung des Fahrzeugs, z.B. in Relation zu dem Fahrzeug.
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Die Verkehrssituation und/oder der Handlungsbedarf kann im Verfahren im Zusammenhang mit dem jeweiligen Fahrkontext, Art der Straße, innerorts, außerorts, Straßenanordnung, Verkehrszeichenanordnung, Verhalten zumindest eines weiteren Verkehrsteilnehmer erfasst oder ausgewertet werden.
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Bevorzugt wird die Auswertung der Verkehrssituation zumindest teilweise mit Mitteln des Fahrzeugs ausgeführt. Dabei kann die (passend gestaltete und/oder eingerichtete) Sensorik des Fahrzeugs und insbesondere Mittel zumindest eines Fahrerassistenzsystems, eines Sicherheitssystems oder eines Systems zur Ausführung des zumindest teilweise automatisierten Fahrens genutzt werden. Alternativ oder ergänzend kann Auswertung der Verkehrssituation zumindest teilweise mit Mitteln des mobilen Anwendergeräts ausgeführt werden.
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Durch das Verfahren wird somit erreicht, dass der Fahrer, der etwas in Bezug auf das Fahren tun soll und sich mit seiner Aufmerksamkeit überwiegend in der virtuellen Realität befindet, noch in der virtuellen Realität auf die (eingetretene oder noch kommende, vorausgesagte) reale Situation vorbereitet wird.
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Bevorzugt kann im Verfahren eine zweckmäßige Insasseninformation, insbesondere zu einem zweckmäßig gewählten Zeitpunkt, insbesondere abhängig von einer vorausbestimmten Bedingung, an den Fahrer, innerhalb der seinerseits wahrgenommenen virtuellen Realität ausgegeben werden, die in einem (vorausbestimmten) Bezug zu der Verkehrssituation und/oder einem Handlungsbedarf, insbesondere einen fahrerischen Handlungsbedarf oder Handlungsbedarf in Bezug auf die ermittelte Verkehrssituation übermittelt werden.
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In einem stark vereinfachten Beispiel bekommt der Fahrer eine ausgewählte Insasseninformation in Bezug auf die aktuelle oder unmittelbar bevorstehende Verkehrssituation oder einen (auf diese Verkehrssituation zugeschnittenen Handlungsbedarf), noch während seine Wahrnehmung, Konzentration z.B. sein Blick zu einem wesentlichen Anteil noch am mobilen Anwendergerät bzw. einen am mobilen Anwendergerät ausgegebenen Inhalt, z.B. in einer virtuellen Realität, ist.
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Der besagte Handlungsbedarf kann z.B. auch eine notwendige oder empfohlene Bedienhandlung zur Bedienung des Fahrzeugs seitens des Fahrers sein. Besonders bevorzugt bezieht sich der Handlungsbedarf bzw. die Insasseninformation die auf das Erfassen des Handlungsbedarf ausgegeben wird, auf eine bestimmte Fahraufgabe, beispielsweise eine Beeinflussung der Querführung, Längsführung, Manöverdurchführung des Fahrzeugs. Die Insasseninformation kann daher eine bestimmte, die Verkehrssituation und/oder den Handlungsbedarf kennzeichnende Information sein, die insbesondere an den bestimmten Fahrer gerichtet ist. Ferner kann die Insasseninformation eine mögliche bzw. drohende Konsequenz der Verkehrssituation und/oder eines Ausführens oder nicht Ausführens einer Handlung, z.B. einer bestimmten Bedienhandlung in Bezug auf das Fahrzeug oder einer fahrerischen Aufgabe kennzeichnen.
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Ferner kann die am mobilen Anwendergerät abhängig von der übermittelten Information ausgegebene Insasseninformation sich auf die Handlungen, insbesondere fahrerische Aufgaben oder Fahraktionen beziehen, die zum aktuellen Zeitintervall oder in Bezug auf die erfasste Verkehrssituation und/oder in Bezug auf den ermittelten Handlungsbedarf explizit nicht empfohlen bzw. zu vermeiden sind. Beispielsweise kann, wenn ermittelt wird, dass der Insasse am Fahrersitz aktiv ein mobiles Anwendergerät nutzt und währenddessen eine bestimmte Fahraktion, von Seiten des zumindest teilweise automatisiert, insbesondere hochautomatisiert, fahrenden Fahrzeugs geplant oder angefangen wurde, eine derartige Ansteuerung der Ausgabeeinheit erfolgen, dass eine kontraproduktive (möglicherweise instinktive oder erschreckte) Reaktion des Fahrers, z.B. ein Bremsen vermieden wird. Beispielsweise wenn eine Veränderung der zumindest Führung des Fahrzeugs beispielsweise ein Überholvorgang, Einfädelvorgang, ein Ausweichvorgang (z.B. wegen einer veränderten Verkehrssituation) teilweise automatisiert geplant veranlasst wird, kann eine bestimmte Insasseninformation am mobilen Anwendergerät des Fahrers ausgegeben werden. Die Insasseninformation kann dabei kennzeichnen, dass der Fahrer bestimmte Handlungen unterlassen sollte. Dabei kann die Insasseninformation auch den bestimmten Grund und/oder eine Konsequenz für zu den Handlungen kennzeichnen.
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Alternativ oder zusätzlich kann die besagte an das mobile Anwendergerät zu übermittelnde Information abhängig von einem technischen Zustand des Fahrzeugs ermittelt werden. Beispielsweise kann die zu übermittelnde Information abhängig von einem einen bestimmten Grenzwert unterschreitenden technischen Zustand des Fahrzeugs, insbesondere einem technischen Zustand eines oder mehreren Fahrzeugsysteme die ein sofortiges oder baldiges Handeln des Fahrers erfordert ermittelt und übermittelt werden. Daraufhin kann die zumindest eine Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts entsprechend angesteuert werden. Beispielsweise kann die besagte an das mobile Anwendergerät zu übermittelnde Information abhängig von einer mehr oder minder abrupter oder unerwarteten Verschlechterung des technischen Zustands des Fahrzeugs ermittelt werden. Beispielsweise kann am mobilen Anwendergerät eine Insasseninformation ausgegeben werden, die ein bestimmtes (zutreffendes) technisches Problem des Fahrzeugs und/oder einen bestimmten Handlungsbedarf, ggf. betreffend oder innerhalb der aktuellen Fahrt, im Zusammenhang mit dem technischen Zustand des Fahrzeugs kennzeichnet.
Durch das Verfahren wird somit auch ein längeres Zurechtfinden und Orientieren in der realen Situation nach dem Abwenden der Wahrnehmung und/oder Aufmerksamkeit, z.B. des Blicks des Fahrers, von dem mobilen Anwendergerät, und/oder der typischerweise notwendige Augenakkommodation (auf eine reale) Fahrzeugumgebung und/oder Fahrzeuganzeigen erspart.
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Es kann eine Insasseninformation an den Fahrer des Fahrzeugs, ausgegeben werden, die ihn bereits vor, während oder kurz nach der Übertragung seiner Wahrnehmung und/oder Aufmerksamkeit von dem mobilen Anwendergerät auf die reale Umgebung des Fahrzeugs dient.
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Da die besagte Übertragung der Wahrnehmung und/oder Aufmerksamkeit abhängig von zahlreichen Kriterien, z.B. Beleuchtungsunterschiede (zwischen dem Innenraum des Fahrzeug, Fahrzeugumgebung, Anzeige des mobilen Anwendergeräts), Komplexität des Fahrkontextes, störende Faktoren bis zu 5 Sekunden dauern kann, ergibt sich ein erheblicher Vorteil, dass die besagte, insbesondere bestimmte Insasseninformation während dieser Zeit bereits zur Verfügung steht bzw. dem Fahrer bereits bekannt ist.
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Beispielsweise kann eine Insasseninformation an den Fahrer ausgegeben werden die für den Fahrer zumindest einen bestimmten Anhaltspunkt oder eine Tendenz für eine Entscheidung, Reaktion, eine fahrerische Handlung bietet, noch bevor seine Wahrnehmung und/oder Aufmerksamkeit hinreichend auf die Fahrzeugumgebung übertragen ist. Dabei kann die besagte Zeit von einigen Sekunden zweckmäßig genutzt werden und/oder eine Überraschung des Fahrers etwa mit einer von ihm nicht erwarteten Verkehrssituation oder durch eine zu treffende Handlungsentscheidung vermieden werden.
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Die an das mobile Anwendergerät (vom Fahrzeug oder von einer im Fahrzeug betriebenen Recheneinheit) übermittelnde Information kann im Verfahren derart ermittelt werden, dass diese in einem vorausbestimmten Zusammenhang mit der Verkehrssituation und/oder dem Handlungsbedarf steht.
Die übermittelte Information kann dabei abhängig zu den bestimmten, z.B. ausgewählten, z.B. einen oder mehrere bestimmte Schwellenwerte überschreitende Parameter der Verkehrssituation und/oder eines Handlungsbedarfs ermittelt werden. Beispielsweise kann abhängig von einer oder mehreren vorausbestimmten Bedingungen entschieden werden, dass eine Information zu oder abhängig von der Verkehrssituation und/oder dem Handlungsbedarf übermittelt wird. Auch kann ein Inhalt, ein Parameter der zu übermittelnden Information abhängig von einem oder mehreren Parametern der Verkehrssituation und/oder eines Handlungsbedarfs bestimmt werden.
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Gemäß einer weiteren optionalen Ausgestaltung umfasst das Verfahren auch:
- - Erkennen, dass die Aufmerksamkeit des Fahrers in Bezug auf eine Fahraufgabe und/oder Fahraktivität des Fahrers ein zweckmäßiges Maß unterschreitet, und
- - Ansteuerung der Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts abhängig von der erfassten Aufmerksamkeit des Fahrers in Bezug auf eine Fahraufgabe und/oder Fahraktivität des Fahrers.
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Dabei kann die Aufmerksamkeit des Fahrers in Bezug auf eine Fahraufgabe mit an sich bekannten Mitteln, beispielsweise mittels der Erfassung seiner Kopfposition, Blickrichtung, Fahrerzustandserkennung, insbesondere mit Mitteln des Fahrzeugs erfolgen.
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Als die Fahraktivität des Fahrers ist auch eine (hinreichende, insbesondere zu einer hinreichend guten Fahrweise) Wahrnehmung einer (aktuellen oder anstehenden) Fahraufgabe durch den Fahrer zu verstehen.
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Die Fahraktivität des Fahrers kann dabei mittels einer Auswertung der Betätigung der Steuerelemente des Fahrzeugs, insbesondere für die Längsführung und/oder Querführung des Fahrzeugs ausgeführt werden. Beispielsweise kann die Fahraktivität des Fahrers abhängig von dem haptischen Kontakt mit einem Pedal des Fahrzeugs und/oder einem Lenker des Fahrzeugs ermittelt werden.
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Besonders bevorzugt kann die Fahraktivität des Fahrers abhängig von dem Maß des haptischen Kontakts an einem betreffenden Bedienelement ermittelt, insbesondere geschätzt werden. Das Maß des haptischen Kontakts kann wiederum mit einem Hands-On-Sensor, einem Hands-Off-Sensor, mittels einer Drucksensitiven Matte im Lenkrad des Fahrzeugs oder mit einer Innenraumkamera des Fahrzeugs ermittelt werden.
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Besonders bevorzugt wird die, insbesondere mit Mitteln des Fahrzeugs erfasste Fahraktivität in Bezug auf die aktuelle fahrerische Aufgabe oder die aktuelle Fahrsituation bewertet. Dabei kann das „zweckmäßige Maß“ als eine auf das Fahrkontext und/oder Fahrsituation und/oder einen aktuellen Automatisierungsgrad bezogene Größe ermittelt.
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Gemäß einer weiteren optionalen Ausgestaltung umfasst das Verfahren:
- - Ermitteln eines Maßes der Aufmerksamkeit des Fahrers an seinem mobilen Anwendergerät, insbesondere, dass ein mobiles Anwendergerät des Fahrers bedient wird,
- - Ermitteln eines Maßes der Aufmerksamkeit des Fahrers in Bezug auf eine Fahraufgabe und/oder Fahraktivität des Fahrers,
- - Ermitteln eines Maßes der Aufmerksamkeit des Fahrers in Bezug auf eine weitere Beschäftigung, insbesondere eine Kommunikation mit einer Person,
und daraufhin:
- - Entscheidung über die Ansteuerung der Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts.
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Besonders bevorzugt werden dabei zumindest zwei von drei der oben genannten Aspekte der Fahreraufmerksamkeit ermittelt und berücksichtigt.
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Gemäß einer weiteren optionalen Ausgestaltung repräsentiert die Fahrerinformation einen bestimmten Handlungsbedarf des Fahrers im Zusammenhang mit einer erkannten Verkehrssituation.
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Besonders bevorzugt repräsentiert die am mobilen Anwendergerät ausgegebene Fahrerinformation eine bestimmte angeforderte oder empfohlene Handlung, beispielsweise auf der Anzeige des mobilen Anwendergeräts.
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Gemäß einer weiteren optionalen Ausgestaltung wird eine Größe repräsentierend einen Automatisierungsgrad des Fahrzeugs ermittelt oder prädiziert, und die Ansteuerung der Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts erfolgt abhängig von der ermittelten Größe repräsentierend den Automatisierungsgrad.
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Dabei kann die durch das mobile Anwendergerät auszugebende Information abhängig von der ermittelten Größe repräsentierend den Automatisierungsgrad, unterschiedlich ausgewählt und/oder inhaltlich unterschiedlich sein.
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Beispielsweise kann bei einem niedrigen Automatisierungsgrad andere Merkmale der Verkehrssituation gemeldet werden, als bei einem hohen Automatisierungsgrad.
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Bei einem niedrigen Automatisierungsgrad kann beispielsweise auch eine relativ kurze Aufmerksamkeit oder Bedienung des mobilen Anwendergeräts zur Ansteuerung der Ausgabeeinheit führen. Diese kann dabei keine oder eine relativ geringe Abhängigkeit von der Fahrsituation und/oder Fahrkontext aufweisen.
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Bei einem hohen Automatisierungsgrad hingehen, kann lediglich eine relativ kritische Information, z.B. zu Verkehrssituationen, die vom Fahrzeug nicht hinreichend beherrscht werden, ausgegeben. Diese können dabei keine oder eine relativ geringe Abhängigkeit von der Ablenkungszeit und eine relativ hohe Abhängigkeit von der ermittelten (automatisch ausgewerteten, interpretierten) Fahrsituation und/oder Fahrkontext aufweisen.
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Gemäß einer weiteren optionalen Ausgestaltung betrifft die Ansteuerung der Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts eine Veränderung eines nicht auf das Fahren bezogenen Inhalts.
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Der nicht auf das Fahren bezogener Inhalt ist zu verstehen als nicht betreffend den Fahrkontext und die Verkehrssituation, sondern beispielsweise Multimedia oder Kommunikation.
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Beispielsweise, wenn eine kritische Verkehrssituation erkannt wird und/oder ein aktueller oder baldiger Handlungsbedarf des Fahrers ermittelt wird, dann kann eine (ablenkende) Ansteuerung der Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts, insbesondere solche, die nichts mit dem Fahrern zu tun hat, explizit unterdrückt, in einer schwächen Form und/oder mit einer Verzögerung ausgegeben werden.
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Dies gilt auch dann, wenn erkannt wird, dass der Fahrer das mobile Anwendergerät nicht bedient. Es wird im Verfahren beispielsweise ermittelt, dass die Aufmerksamkeit des Fahrers im Wesentlichen nicht an dem mobilen Anwendergerät ist und, dass eine die Fahreraufmerksamkeit erfordernde Verkehrssituation erkannt wird und/oder ein aktueller oder baldiger Handlungsbedarf des Fahrers ermittelt wird, und daraufhin erfolgen (auch weitere, in sonstigen Zusammenhängen stehende) Ansteuerungen der Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts verändert, insbesondere zumindest teilweise unterdrückt, pausiert oder erst zu einem späteren Zeitpunkt.
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Gemäß einer weiteren optionalen Ausgestaltung ist die Ansteuerung der Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts repräsentierend für:
- - eine Aufforderung zur Zuwendung der Fahreraufmerksamkeit zu der Fahrzeugumgebung,
- - eine Aufforderung zur Zuwendung der Fahreraufmerksamkeit zu einer Information des Fahrzeugs, insbesondere zu einer Anzeige des Fahrzeugs, insbesondere betreffend eine Fahrzeugführung,
- - eine Aufforderung zum Greifen des Lenkrads, insbesondere als ein sogenanntes „Hands-On-Request“
- - eine Aufforderung zum Antippen oder Bedienen eines Pedals des Fahrzeugs oder einer Bestätigung der Bedienbereitschaft zum Bedienen zumindest eines Pedals durch den Fahrer,
- - eine Aufforderung zur Veränderung der Fahrzeuggeschwindigkeit,
- - eine Aufforderung zum Einhalten eines, insbesondere seitlichen Abstands,
- - eine Aufforderung zum Mitwirken des Fahrers bei einem bestimmten Manöver,
- - eine Aufforderung zur Entscheidung des Fahrers in Bezug auf einem bestimmten Manöver,
- - eine Übernahmeaufforderung zumindest eines Teils der Fahrzeugführung durch den Fahrer.
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Insbesondere wird dabei eine entsprechende Insasseninformation mit der Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts ausgegeben. Diese kann z.B. von einem Parameter der Verkehrssituation und/oder des Handlungsbedarfs abhängig sein. Beispielsweise kann die Insasseninformation ein Merkmal der Aufforderung zur Zuwendung der Fahreraufmerksamkeit zu einem (bestimmten) Objekt oder Raumbereich im Fahrzeug oder außerhalb des Fahrzeugs, ein Merkmal der vom Fahrer auszuführenden Aktion, etc. kennzeichnen.
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Gemäß einer weiteren optionalen Ausgestaltung erfolgt abhängig von einer übermittelten Information im Zusammenhang mit einer erkannten Verkehrssituation bzw. mit einem Handlungsbedarf des Fahrers des Fahrzeugs:
- - eine Veränderung eines aktuell ausgegebenen Inhalts, z.B. einer aktuellen Anzeige des mobilen Anwendergeräts, z.B. eine Minimierung einer ablenkenden Anzeige, und/oder ein Erzeugen einer weiteren Anzeige auf dem mobilen Anwendergerät im Zusammenhang mit der erkannten Verkehrssituation bzw. mit dem Handlungsbedarf des Fahrers des Fahrzeugs, und/oder
- - eine Veränderung einer Audioausgabe des mobilen Anwendergeräts, z.B. eine Reduktion der Lautstärke oder Pausieren einer auditiven Kommunikation, und/oder eine Ausgabe eines Sounds im Zusammenhang mit der erkannten Verkehrssituation bzw. mit dem Handlungsbedarf des Fahrers des Fahrzeugs mit dem mobilen Anwendergerät, und/oder
- - eine Ansteuerung eines Aktors des mobilen Anwendergeräts, insbesondere eines Umwuchtaktors, Vibrationsaktors, Beschleunigungsaktors im Zusammenhang mit der erkannten Verkehrssituation bzw. mit dem Handlungsbedarf des Fahrers des Fahrzeugs mit dem mobilen Anwendergerät.
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In einem vereinfachten Fall kann die zu dem zumindest einen im Fahrzeug betriebenen mobilen Anwendergerät zu übermittelnde Information und/oder eine daraufhin ausgegebene Insasseninformation eine Kennung, zu einem qualitativen oder quantitativen Parameter der Verkehrssituation und/oder dem Handlungsbedarf (z.B. Handlungsbedarf in Bezug auf die Verkehrssituation) umfassen. Beispielsweise kann zu dem zumindest einem im Fahrzeug betriebenen mobilen Anwendergerät zu übermittelnde Information und/oder eine daraufhin ausgegebene Insasseninformation einen Parameter zu der Art und/oder der Kritikalität der erfassten Verkehrssituation und/oder zu der Art und/oder der Dringlichkeit zumindest eines (bestimmten) Handlungsbedarfs umfassen.
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Beispielsweise umfasst die daraufhin an den zumindest einem mobilen Anwendergerät ausgegebene Insasseninformation eine (durch eine menschliche Wahrnehmung) schnell interpretierbare Bestandteile, z.B. Symbole, gewählte Sounds, bestimmte haptische Muster, etc.
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Gemäß einer weiteren optionalen Ausgestaltung dem erfolgt die Ansteuerung der Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts abhängig von einem oder mehrerer vorausbestimmten Kriterien in Bezug auf die ermittelte Verkehrssituation und/oder dem Ermitteln eines bestimmten Handlungsbedarfs des Fahrers eines zumindest teilweise automatisiert fahrenden Fahrzeugs.
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Als ein vorausbestimmtes Kriterium können dabei beispielsweise angesehen werden:
- - eine Einschätzung der Wichtigkeit und/oder der Eiligkeit einer Information zu einer erkannten Verkehrssituation und/oder eines Handlungsbedarfs des Fahrers,
- - eine Erkennung einer Verkehrssituation als eine Verkehrssituation einer bestimmten Art, z.B. eine Kollisionswahrscheinlichkeit,
- - ein Erkennen eines bestimmten Handlungsbedarfs hinsichtlich: Längsführung des Fahrzeugs und/oder Querführung des Fahrzeugs,
- - ein Überschreitung vorausbestimmter Schwellwerte. Auch können Schwellenwerte abhängig vom Fahrkontext (Stadtfahrt, Landstraßen Schnellstraße, Parken, Fahrer im dichten Verkehr, Nachtfahrt, etc.) gewählt werden.
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In einem vereinfachten Fall kann die auf die Erkennung des zumindest eines vorausbestimmten Kriteriums eine vereinfachte Kennung zu der erfassten, ausgewerteten oder für die nahe Zukunft prädizierten Verkehrssituation und/oder möglicher bzw. wahrscheinlicher Konsequenzen der Verkehrssituation oder eines nicht vollzogenen Handlungsbedarfs des Fahrers, insbesondere des Fahrers mit der Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts repräsentiert werden. Dabei kann auch der Inhalt, Zeitpunkt der Ansteuerung der zumindest einer Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts abhängig von dem zumindest einen vorausbestimmten Kriterium, z.B. von einem oder mehreren qualitativen und/oder quantitativen Parameter des vorausbestimmten Kriterium gewählt werden.
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Mit anderen Worten können insbesondere nur (nach vorausbestimmten Kriterien) ausgewählte priorisierte Informationen übermittelt werden und/oder (nach vorausbestimmten Kriterien) priorisierte Ansteuerungen der Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts erfolgen.
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Bevorzugt wird die Ansteuerung der zumindest einer Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts derart abhängig von einem oder mehreren vorausbestimmten Kriterien bzw. qualitativen oder quantitativer Parametern der vorausbestimmten Kriterien gewählt, dass ein jeweils zweckmäßiges Maß der Wahrnehmung und/oder Aufmerksamkeit des Fahrers auf die zu übermittelnde Information beansprucht und/oder auf die Umgebung des Fahrzeugs, insbesondere zu einem zweckmäßig gewählten Zeitpunkt gelenkt bzw. abgerufen werden. Dabei kann z.B. ein statistisches geltendes Maß für Menschen im Allgemeinen, für eine bestimmte Person des Fahrers oder für eine bestimmten Personenklasse zu der der Fahrer gehört berücksichtigt werden, die die Eigenschaften seines Agierens oder Reagierens, z.B. ein Maß für seine Reaktionsfähigkeit berücksichtigt werden
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Dabei kann der der Fahrer nur dann oder nur dann in einem wesentlichen Maße aus seiner Beschäftigung herausgeholt, wenn dies die Situation, insbesondere die Gesamtsituation erfordert. Beispielsweise kann ein Anteil der Wahrnehmung und/oder Aufmerksamkeit des Fahrers durch die Ansteuerung der Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts auf eine bestimmte Verkehrssituation und/oder Handlungsbedarf gerichtet werden soll im Verfahren, z.B. abhängig von vorausbestimmten Kriterien oder weiteren Faktoren) variiert werden. Dabei kann bei nicht sehr dringenden Handlungsbedarfen, z.B. Entscheidungsbedarfen erstmal ein bestimmter Anteil der Wahrnehmung, z.B. nur ein bestimmter Wahrnehmungskanal des Fahrers oder ein Teil seiner Aufmerksamkeit auf die Umgebung des Fahrzeugs bzw. auf eine fahrerische Aufhabe gelenkt werden.
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Falls in dem Fahrzeug mehrere Insassen sind, so ist typischerweise auch pro Insasse ein mobiles Anwendergerät in dem Fahrzeug angeordnet. Somit ist es vorteilhaft, diese mobilen Anwendergeräte zu unterscheiden. Deshalb wird gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ein mobiles Anwendergerät im Innenraum des Fahrzeugs als das von dem Insassen am Fahrersitz erkannt, und das Übermitteln der Information zu der erfassten Verkehrssituation und/oder dem zumindest einem bestimmten Handlungsbedarf des Insassen erfolgt an das (bestimmte) erkannte mobile Anwendergerät, bevorzugt zugehörig zu zumindest einem aktuellen Fahrer, z.B. zum mobilen Anwendergerät des Insassen am Fahrersitz.
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Gemäß einer weiteren optionalen Ausgestaltung werden unterschiedliche Schwellenwerte, hinsichtlich der Wichtigkeit der Verkehrssituation und/oder Wichtigkeit und Eiligkeit des Handlungsbedarfs des Fahrers unterschieden und daraufhin werden unterschiedliche Ansteuerungen eines oder mehrerer Ausgabeeinheiten des mobilen Anwendergeräts ausgeführt.
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Bevorzugt werden bei unterschiedlichen ermittelten Schwellenwerten unterschiedliche Veränderungen der Anzeige des mobilen Anwendergeräts und/oder unterschiedliche, z.B. unterschiedliche oder unterschiedlich starke Töne und/oder Betätigungen eines haptischen Aktors, z.B. Vibration oder eines weiteren Reizes des mobilen Anwendergeräts veranlasst.
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Beispielsweise kann, falls sich eine bestimmte, z.B. unerwünschte Verkehrssituation langsam entwickelt, im Falle einen ersten Schwellenwert überschreitenden Information (z.B. nicht eilig), auf dem mobilen Anwendergerät eine unaufdringliche Informationsanzeige, z.B. auch als Bild-in-Bild-Anzeige zusammen oder innerhalb eines weiteren (bisherigen) Inhalts, z.B. zusammen oder innerhalb einer weiteren Anwendung am mobilen Anwendergerät ausgegeben, z.B. angezeigt werden. Erfordert die Verkehrssituation aber eine dringende, insbesondere eine unmittelbare Reaktion/Aktion des Fahrers, kann, im Falle einen zweiten Schwellenwert überschreitenden Information (z.B. dringend und wichtig), abhängig von dem ermittelten Handlungsbedarf ein bisheriger Inhalt, z.B. die bisherige Anzeige beispielsweise minimiert, ausgegraut, versteckt, auf Symbole reduziert werden. Dabei kann die zumindest eine Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts angesteuert werden. Die Ausgabeeinheit kann derart angesteuert werden, dass die zu übermittelnde Information zumindest teilweise die Ressourcen nutzt, die durch den bisherigen Inhalt in Anspruch genommen wurden. Beispielsweise kann der Anteil der Anzeigefläche und/oder Audiofrequenzbänder oder Zeitintervalle zur Ausgabe der besagten Insasseninformation benötigt werden, mittels einer Reduktion des bisherigen Inhalts und/oder der Freigabe der entsprechenden Ressourcen erreicht werden. Insbesondere kann, z.B. abhängig von einem oder mehreren vorausbestimmten Kriterien eine Aufteilung der Ressourcen zwischen einer auszugebenen Insasseninformation und einem oder mehreren bisherigen, aktiven Inhalte auf das mobile Anwendergerät ausgeführt werden. Auch können die Ressourcen des mobilen Anwendergeräts in Bezug auf die Rechenleistung, Speicher oder drahtlose Datenübertragung in einer analogen Art und Weise, z.B. zu Gunsten der Ausgabe der Insasseninformation, variiert werden.
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Zusammenfassend ergeben sich durch oben beschriebenes Verfahren folgende Vorteile:
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Das Verfahren trägt zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Halter eines, insbesondere zumindest teilweise automatisiert fahrenden Fahrzeugs, seiner Insassen und für andere Verkehrsteilnehmer bei.
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Mobile Anwendergeräte, wie Smartphones sind für viele Menschen sehr wichtig. Durch das Verfahren können diese Geräte im Fahrbetrieb eines zumindest teilweise automatisiert fahrenden Fahrzeug genutzt werden, ohne dass die Verkehrssicherheit gefährdet wird. Auch umgekehrt wird es mit der Erfindung möglich das Fahrzeug bzw. bestimmte Fahrzeugfunktionen im Fahrbetrieb zu nutzen, während ein mobiles Anwendergerät eine (möglicherweise auch dringende oder wichtige) Funktion erfüllt.
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Weiterhin können Schritte des Verfahrens mittels des mobilen Anwendergeräts durchgeführt werden, so das Ressourcen des mobilen Anwendergeräts (Daten, Sensorik, Rechenleistung) genutzt werden und die gegebenenfalls überlasteten Ressourcen des Fahrzeugs entlastet werden können.
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Das Verfahren trägt zu einem Sicherheitsgefühl auch weiterer (nicht am Fahrersitz sitzender) Insassen bei, da diese gegebenenfalls ebenfalls benachrichtigt werden.
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Gemäß eines weiteren Aspekts zeichnet sich die Erfindung aus durch ein mobiles Anwendergerät, insbesondere eine Vorrichtung, umfassend zumindest ein mobiles Anwendergerät, derart eingerichtet, ein Verfahren zur Ansteuerung eines mobilen Anwendergeräts eines Fahrers eines Fahrzeugs, insbesondere bei einem zumindest teilweise automatisierten Fahren (zumindest teilautomatisierten Fahrbetrieb), durchzuführen, wobei das mobile Anwendergerät derart eingerichtet ist, zumindest einen Teil des Verfahren zur Ansteuerung einer Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts abhängig von einer übermittelten Information durchzuführen. Dabei kann das mobile Anwendergerät derart eingerichtet sein, zumindest einen Teil des Verfahrens gemäß des ersten Aspekts auszuführen.
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Das mobile Anwendungsgerät kann hierzu eine drahtgebundene oder drahtlose Schnittstelle, die zur Ausführung des Verfahrens eingerichtet ist, aufweisen. Vorteilhafterweise kann alternativ oder zusätzlich ein Sendeteil und/oder eine Sensorik und/oder Rechenressourcen und/oder eine Sende-Empfangseinheit und/oder Authentisierungsverfahren des mobilen Anwendergeräts im Verfahren verwendet oder mitverwendet werden.
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Ein Aufbau einer (zur Ausführung des Verfahrens eingerichteten) Datenverbindung mit dem Fahrzeug kann dabei automatisch hergestellt werden, z.B. wenn erkannt wird, dass der Fahrer sein mobilen Anwendergerät während der Fahrt, insbesondere unter weiteren vorgegebenen Bedingungen zum Fahrkontext, etc.) nutzt. Beispielsweise kann eine solche Verbindung auch als ein Nachweis zur Rechtmäßigkeit der Nutzung des mobilen Anwendergeräts beim Fahren fungieren und/oder als eine technisch umgesetzte Voraussetzung für die Automatisierung der Fahrt sein.
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Die zwischen dem Fahrzeug bzw. der Fahrzeugeinheit und dem zumindest einem mobilen Anwendergerät übermittelte bzw. ausgetauschte Information kann dabei eine:
- - Mit Mitteln des Fahrzeugs ermittelte und an das mobile Anwendergerät übermittelte Information, insbesondere eine im sogenannten Push-Verfahren übermittelte Information, und/oder
- - eine durch das mobile Anwendergerät, z.B. Smartphone, insbesondere auf die Erfüllung vorausbestimmter Kriterien aus dem Fahrzeug ausgelesene, z.B. explizit abgerufene Information sein;
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Im Verfahren kann auch zwischen unterschiedlichen Arten mobiler Anwendergeräte unterschieden werden, wobei z.B. unterschiedliche Ansteuerungen der Ausgabeeinheiten bei den verschiedenen Arten mobiler Anwendergeräte vorgesehen sind.
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Das mobile Anwendungsgerät kann im Rahmen dieser Beschreibung ein Smartphone, Tablet, Smart-Watch, Smart-Closes, insbesondere ein Kleidungsstück mit einer in das Kleidungsstück integrierter elektronischer Vorrichtung, Motorradhelm, z.B. ein Motorradhelm mit einer integrierten Mensch-Maschine-Schnittstelle, eine Datenbrille für den Fahrer des Fahrzeugs, ein mit dem Fahrzeug mitführbarer und an das Fahrzeug mit einer Datenschnittstelle verbindbare Fahrzeugcomputer, ein externes Navigationsgerät, oder eine sinngemäßer Weiterbildung solcher Vorrichtungen sein.
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Beispielsweise kann die Steuerung einer oder mehreren Funktionen des mobilen Anwendergeräts, abhängig von der Ausführung eines weiteren Merkmals des Verfahrens erfolgen. Beispielsweise wen erkannt wird, dass das Anwendergerät in einem zumindest teilweise automatisiert fahrbaren Kraftfahrzeug mitgeführt wird und/oder es am Fahrersitz aktiv betrieben wird, werden bestimmte Funktionen des mobilen Anwendergeräts, betrieben abhängig von der Bereitschaft zur Ausführung des Verfahrens. Beispielsweise werden bestimmte Funktionen, insbesondere bestimmte Anwendungen, Apps, etc. nur oder in einem erweiterten Umfang im Fahrbetrieb des Fahrzeugs betreibbar, wenn eine Datenverbindung zur Ausführung des Verfahrens hergestellt wird oder eine Bereitschaft zum Übermitteln der besagten Information oder zur Ausführung der Ansteuerung der Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts sichergestellt wird.
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Bevorzugt wird das Verfahren abhängig von einer, den Automatisierungsgrad der Fahrt des Fahrzeugs repräsentierenden Größe ausgeführt. Beispielsweise wird das Verfahren nur oder vorwiegend oberhalb eines ersten Grenzwerts und/oder unterhalb eines zweiten der genannten Größe ausführt.
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Die den Automatisierungsgrad der Fahrt des Fahrzeugs repräsentierenden Größe unterschiedliche Aspekte des Automatisierungsgrads, beispielsweise in Form von Codewerten repräsentieren. Der Automatisierungsgrad bzw. das Maß des Automatisierungsgrads kann dabei qualitative und/oder quantitative Maße des Automatisierungsgrads kennzeichnen.
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Unterschiedliche Aspekte des Automatisierungsgrades der Fahrt des Fahrzeugs können jeweils zweckmäßig berücksichtigt werden. Insbesondere können Aspekte des Automatisierungsgrads, die zumindest teilweise unabhängig voneinander aktiviert oder betrieben werden, einzeln oder kumuliert berücksichtigt werden. Dabei können auch Automatisierungsgrade für zumindest zwei unterschiedliche Aspekte der Automatisierung der Bewegung des Fahrzeugs und/oder für zwei oder mehrere unterschiedliche Fahrerassistenzfunktionen des Fahrzeugs angewandt werden, z.B.
- - Längsführung des Fahrzeugs und/oder
- - Querführung des Fahrzeugs und/oder
- - Durchführung eines Spurwechsels und/oder
- - Durchführung eines Überholvorgangs und/oder
- - Fahrerinformation, insbesondere im Zusammenhang mit der Fahrzeugführung.
Beispielsweise kann der Automatisierungsgrad bzw. die den Automatisierungsgrad der Fahrt des Fahrzeugs repräsentierende Größe zumindest teilweise in Bezug auf einen vorausliegenden Fahrbahnabschnitt, z.B. von 10, 20, 50, 100, 150 Metern berücksichtigt wird.
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Bevorzugt wird mit der Erfindung ein Betrieb des mobilen Anwendergeräts im Innenraum des Fahrzeugs beim Fahrbetrieb des Fahrzeugs (dazu zählt auch ein Park- und Rangierbetrieb des Fahrzeugs) adressiert. Daraus ergeben sich zahlreiche explizit beschriebene sowie weitere vom Fachmann unschwer nachvollziehbare Vorteile. Beispielsweise kann das mobile Anwendergerät dabei in Fahrbetrieb des Fahrzeugs, ggf. auch vom Fahrer bzw. dem Insassen am Fahrersitz des Fahrzeugs (für diverse Zwecke) genutzt werden.
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Alternativ oder zusätzlich kann das Verfahren auch derart betrieben werden, dass das mobile Anwendergerät zumindest zeitweise außerhalb des Fahrzeugs, insbesondere in der Nähe des Fahrzeugs befindet. Beispielsweise kann das mobile Anwendergerät betrieben werden, während das besagte Fahrzeug einen zumindest teilweise automatisierten Park- oder Rangiervorgang ausführt. D.h. der Insasse des Fahrzeugs kann sich z.B. zeitweise außerhalb des Fahrzeugs befinden.
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Gemäß eines weiteren Aspekts zeichnet sich die Erfindung aus durch ein Computerprogramm, insbesondere ein Computerprogrammprodukt umfassend ein Computerprogramm, wobei das Computerprogramm ausgebildet ist, bei seiner Ausführung auf einer Recheneinheit des Fahrzeugs und/oder des mobilen Anwendergeräts das Verfahren nach einem der Ansprüche 1-12 durchzuführen.
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Gemäß eines weiteren Aspekts zeichnet sich die Erfindung aus durch eine Fahrzeugeinheit oder ein Fahrzeug umfassend die besagte Fahrzeugeinheit. Beispielsweise kann die Fahrzeugeinheit ein Steuergerät des Fahrzeugs, eine verbaute ins Fahrzeug verbaute und/oder mit dem Fahrzeug verbundene Recheneinheit sein, wobei die Fahrzeugeinheit zur Ausführung zumindest des Verfahrens zusammen mit einem im Fahrzeug mitführbaren mobilen Anwendergerät ausgestaltet ist.
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Auch kann die Erfindung bei einem zumindest teilweise bzw. größtenteils manuell fahrenden (bzw. fahrbaren) Fahrzeug angewandt werden. Beispielsweise kann das Verfahren auch bei einem mit Fahrerassistenzsystemen unterstützten bzw. unterstützbaren Fahrt des Fahrzeugs ausführbar sein.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind im Folgenden ohne Einschränkung der Allgemeinheit anhand der schematischen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
- 1 ein Ablaufdiagramm zur Ansteuerung eines mobilen Anwendergeräts eines Fahrers eines Fahrzeugs im Fahrbetrieb; und
- 2 und 3 ein System zur Ansteuerung eines mobilen Anwendergeräts eines Fahrers eines Fahrzeugs im Fahrbetrieb des Fahrzeugs.
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Die 1 zeigt ein Ablaufdiagramm zur Ansteuerung eines mobilen Anwendergeräts eines Fahrers eines Fahrzeugs bei einem zumindest teilweise durch ein Fahrerassistenzsystem unterstütztes oder automatisiertes Fahren.
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Das Programm kann von einer Vorrichtung oder von mehreren Vorrichtungen, insbesondere im Rahmen eines sogenannten verteilten elektronischen Systems abgearbeitet werden. Die Vorrichtung umfasst hierfür insbesondere zumindest eine Recheneinheit, einen Programm- und Datenspeicher, sowie beispielsweise eine oder mehrere Kommunikationsschnittstellen.
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Das Programm wird in einem Schritt S1 gestartet, in dem gegebenenfalls Variablen initialisiert werden können.
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In einem Schritt S3 erfolgt ein Erkennen, dass ein bestimmtes mobiles Anwendergerät dem Fahrer zugeordnet ist und mit dem Fahrzeug mitgeführt wird.
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In einem Schritt S5 erfolgt ein Erkennen eines vorliegenden Anwendungsfalls des mobilen Anwendergeräts.
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In einem Schritt S7 erfolgt eine Ansteuerung einer Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts abhängig von dem erkannten Anwendungsfall des mobilen Anwendergeräts.
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In einem Schritt S9 wird das Programm beendet und kann gegebenenfalls wieder in dem Schritt S1 gestartet werden.
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Der Verfahren kann optional einen oder mehrere der folgenden Schritte umfassen:
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Einen Schritt bei dem festgestellt wird, dass das mobile Anwendergerät im Fahrzeug bzw. Fahrzeuginnenraum mitgeführt wird.
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Einen Schritt bei dem festgestellt wird, dass das mobile Anwendergerät (während der Fahrt des Fahrzeugs) genutzt, insbesondere bedient wird. Dabei kann die Bedienart, Bedienhäufigkeit bewertet und berücksichtigt werden.
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Einen Schritt bei dem abhängig von dem erkannten Anwendungsfall des mobilen Anwendergeräts eine oder mehrere Ausgabeeinheiten des mobilen Anwendergeräts ausgewählt werden, die daraufhin angesteuert werden, insbesondere über die eine Fahrerinformation ausgegeben wird.
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Die Ansteuerung kann abhängig von der Klasse (Kategorie) des Anwendungsfalls und/oder von der vorliegenden Verkehrssituation und/oder einem Handlungsbedarf des Insassen, insbesondere des Fahrers im Hinblick auf die Bedienung des Fahrzeugs erfolgen.
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Einen Schritt umfassend:
- - Erkennen, zumindest eines bestimmten Wahrnehmungskanals des Fahrers der durch das mobile Anwendergerät, und insbesondere Erkennen der Intensität in der zumindest ein Wahrnehmungskanal, beansprucht wird und daraufhin,
- - Ansteuerung der Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts abhängig von dem erkannten Wahrnehmungskanal, uns insbesondere abhängig von der erkannten Intensität.
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Einen Schritt bei dem
- - erkannt wird, dass der Fahrer einen hörbaren Inhalt mit dem mobilen Anwendergerät hört und/oder telefoniert, und
- - eine Ausgabe einer auditiven Information mit Mitteln des mobilen Anwendergeräts repräsentierend eine Information zu einer bestimmten erkannten Verkehrssituation und/oder zu einer angeforderten oder empfohlenen Handlung des Fahrers im Zusammenhang mit einer erkannten Verkehrssituation erfolgt.
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Einen Schritt bei dem die Fahrerinformation abhängig von dem erkannten Anwendungsfall des mobilen Anwendergeräts, insbesondere mit Mitteln des mobilen Anwendergeräts, interpretiert wird.
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Einen Schritt umfassend:
- - Ermitteln eines Maßes an Aufmerksamkeit des Fahrers an einem mobilen Anwendergerät,
- - Ansteuerung der Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts abhängig von dem Maß der Aufmerksamkeit an dem mobilen Anwendergerät.
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Einen Schritt umfassend:
- - Erfassung einer Verkehrssituation und/oder Ermitteln eines bestimmten Handlungsbedarfs des Fahrers des Fahrzeugs im Fahrbetrieb,
- - Ansteuerung der Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts abhängig von Verkehrssituation und/oder bestimmten Handlungsbedarfs.
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Einen Schritt umfassend:
- - Erkennen, dass die Aufmerksamkeit des Fahrers in Bezug auf eine Fahraufgabe und/oder Fahraktivität des Fahrers ein zweckmäßiges Maß unterschreitet, und
- - Ansteuerung der Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts abhängig von der erfassten Aufmerksamkeit des Fahrers in Bezug auf eine Fahraufgabe und/oder Fahraktivität des Fahrers.
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Einen Schritt umfassend:
- - Ermitteln eines Maßes der Aufmerksamkeit des Fahrers an seinem mobilen Anwendergerät, insbesondere, dass ein mobiles Anwendergerät des Fahrers bedient wird,
- - Ermitteln eines Maßes der Aufmerksamkeit des Fahrers in Bezug auf eine Fahraufgabe und/oder Fahraktivität des Fahrers,
- - Ermitteln eines Maßes der Aufmerksamkeit des Fahrers in Bezug auf eine weitere Beschäftigung, insbesondere eine Kommunikation mit einer Person,
und daraufhin:
- - Entscheidung über die Ansteuerung der Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts.
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Einen Schritt bei dem die Fahrerinformation einen bestimmten Handlungsbedarf des Fahrers im Zusammenhang mit einer erkannten Verkehrssituation repräsentiert.
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Einen Schritt bei dem die Ansteuerung der Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts abhängig von einem oder mehrerer vorausbestimmten Kriterien in Bezug auf die ermittelte Verkehrssituation und/oder dem Ermitteln eines bestimmten Handlungsbedarfs zumindest eines Fahrers eines zumindest teilweise automatisiert fahrenden Fahrzeugs erfolgt.
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Einen Schritt bei dem die Ansteuerung der Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts repräsentierend ist für:
- - eine Aufforderung zur Zuwendung der Fahreraufmerksamkeit zu der Fahrzeugumgebung,
- - eine Aufforderung zur Zuwendung der Fahreraufmerksamkeit zu einer Information des Fahrzeugs, insbesondere zu einer Anzeige des Fahrzeugs, insbesondere betreffend eine Fahrzeugführung,
- - eine Aufforderung zum Greifen des Lenkrads, insbesondere als ein sogenanntes „Hands-On-Request“
- - eine Aufforderung zum Antippen oder Bedienen eines Pedals des Fahrzeugs oder einer Bestätigung der Bedienbereitschaft zum Bedienen zumindest eines Pedals durch den Fahrer,
- - eine Aufforderung zur Veränderung der Fahrzeuggeschwindigkeit,
- - eine Aufforderung zum Einhalten eines, insbesondere seitlichen Abstands,
- - eine Aufforderung zum Mitwirken des Fahrers bei einem bestimmten Manöver,
- - eine Aufforderung zur Entscheidung des Fahrers in Bezug auf einem bestimmten Manöver,
- - eine Übernahmeaufforderung zumindest eines Teils der Fahrzeugführung durch den Fahrer.
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Auch wenn in diesem Dokument von einem „Fahrer“ die Rede ist, kann das Verfahren auch auf mehrere Fahrer bzw. fahrberechtigte Insassen eines insbesondere zumindest teilweise automatisiert fahrenden Fahrzeugs angewandt werden. Erfindungsgemäß kann ein Fahrer, ein etwa gleichberechtigter zweiter Fahrer und/oder ein Co-Fahrer definiert werden, der z.B. eine geringere, untergeordnete oder abweichend definierte Bedienmöglichkeiten und/oder Berechtigung zur Bedienung oder Steuerung des Fahrzeugs innehat. Eine solche Rolle etwa des ersten Fahrers, eines zweiten Fahrers, eines Co-Fahrers kann in der Erfindung abhängig von dem Fahrzeugsitz, an dem zumindest ein Insasse sitzt, gewählt werden. Auch kann eine solche Rolle, z.B. je nach Verkehrssituation und/oder dem Handlungsbedarf zwischen zumindest zwei Insassen des Fahrzeugs aufgeteilt werden.
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Ein Anwendungsfall ist hierbei, dass im Falle eines vom Fahrzeug erkannten (dringenden) Handlungsbedarfs auch ein Beifahrer benachrichtigt wird, falls beispielsweise der Fahrer bei einem hochautomatisiertem Fahren eingeschlafen ist.
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Auf die an das mobile Anwendergerät eines weiteren Insassen z.B. an den Beifahrer übertragene Information kann hierbei beispielsweise eine Insasseninformation ausgegeben werden, die eine Aufforderung zum Wecken oder Erquicken des Fahrers kennzeichnet und/oder eine Aufforderung kennzeichnet, dem Fahrer einen Hinweis zu der Aufmerksamkeit (z.B. zu bestimmten Gegebenheiten innerhalb oder außerhalb des Fahrzeugs) zu geben. Falls ein eiliger Handlungsbedarf besteht, kann eine Insasseninformation an den weiteren Insassen ausgegeben werden, zumindest eine bestimmte Bedienaktion des Fahrzeugs zu übernehmen, insbesondere eine oder mehrere bestimmte, z.B. innerhalb der Information gekennzeichnete Bedienhandlungen im Fahrzeug auszuführen.
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Eine mit dem mobilen Anwendergerät an den ersten Fahrer und einen zweiten Fahrer ausgegebene Insasseninformation kann sich derart unterscheiden, dass die Form, Detaillierungsgrad, entsprechende Abbildungen und Kommentare abhängig von dem Alter, Fahrkenntnissen, Fahrberechtigung, Zuständigkeit für die vorliegende Fahrt unterschiedlich gewählt werden.
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Z.B. kann die an den besagten weiteren Insassen, der z.B. selbst keine Fahrausbildung oder Fahrerlaubnis hat, ausgegebene Insasseninformation (im Gegensatz von der Information an den Fahrer) eine Handlungsanleitung, z.B. zur Ausführung einer Bedienaktion umfassen.
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Auch kann die Ansteuerung der Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts eines zweiten Fahrers abhängig von der tatsächlich erfolgten Reaktion auf die Ansteuerung der Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts des ersten Fahrers bzw. abhängig von der weiteren Information von dem mobilen Anwendergerät des ersten Fahrers erfolgen.
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Insbesondere kann dabei ein bestimmter Insasse als eine bestimmte Person, z.B. der Halter des bestimmten mobilen Anwendergeräts, oder als ein Insasse an einem bestimmten Sitz, z.B. am Beifahrersitz des Fahrzeugs erkannt werden. Daraufhin können die jeweiligen Fahrerinformationen bzw. Insasseninformationen passend erzeugt und/oder passend adressiert werden. Dabei kann es sich bei der Insasseninformation für einen weiteren (zweiten) Fahrer um eine zweite Insasseninformation handeln, die sich beispielsweise von der (ersten) Insasseninformation für den (ersten) Fahrer unterscheidet und/oder Zeitversetzt zu der ersten Insasseninformation an dem zweiten mobilen Anwendergerät (des zweiten Fahrers) ausgegeben wird.
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Im Falle einer nahezu vollautomatisierten Fahrt des Fahrzeugs kann ein Insasse als der (erste bzw. zweite) Fahrer angenommen werden. Beispielsweise kann ein Passagier eines zumindest größtenteils automatisiert fahrenden Taxis oder Pendelfahrzeugs im Sinne der Erfindung als Fahrer gelten.
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Beispielsweise wird die Ansteuerung des mobilen Anwendergeräts bzw. der Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts in der angegebenen Art und Weise nicht mehr ausgeführt bzw. die mit der Ansteuerung veranlasste Veränderung nicht mehr bewirkt, aufgehoben z.B. explizit aufgehoben, rückgängig gemacht, wenn ermittelt wird, dass die ermittelte Verkehrssituation (wieder) eine vergrößerte Zuwendung der Aufmerksamkeit zu dem mobilen Anwendergerät erlaubt. Beispielsweise wenn eine Aufmerksamkeit des Insassen an der Umgebung des Fahrzeugs, an einer oder mehreren Fahraufgaben nicht mehr (unbedingt oder dringend) benötigt wird oder wenn kein (bestimmter) Handlungsbedarf (mehr) besteht, wird an der zumindest einen Ausgabeeinheit keine veränderte Ausgabe mehr veranlasst oder die veranlassten Veränderungen aufgehoben bzw. rückgängig gemacht.
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Beispielsweise kann ermittelt werden, dass eine Kritikalität, Dringlichkeit, Gefahrenpotential, der ermittelten, insbesondere prädizierten Verkehrssituation sich z.B. im Vergleich zu einem vorausbestimmten Maß oder im Vergleich zu einer Erwartung verringert hat oder verringern wird. Insbesondere kann eine Information ermittelt werden und zu dem mobilen Anwendergerät übermittelt werden, die (explizit) kennzeichnet, dass die mit der Ansteuerung veranlasste Veränderung nicht mehr bewirkt werden soll, aufgehoben z.B. explizit aufgehoben werden soll.
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Mit anderen Worten kann im Verfahren abhängig von zumindest einer vorausbestimmten Bedingung auch eine Information an das mobile Anwendergerät übermittelt werden, die oben beschriebene Veränderungen (allein oder in Kombination mit weiteren Bedingungen) zumindest teilweise rückgängig macht(explizite „Entwarnung“). Daraufhin kann eine unmittelbare oder mittelbare Ansteuerung der Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts aufgehoben werden oder derart erfolgen, dass zumindest eine Reduktion der zuvor veranlassten Veränderungen erfolgt. Beispielsweise können daraufhin die bisher ausgegebenen Inhalte wiederhergestellt oder etwa mit den bisherigen Parametern (weiter) ausgegeben werden und/oder zur Ausgabe geplante (oder in einer sogenannten Warteschlange stehende oder unterbrochene) Inhalte ausgegeben werden. Insbesondere kann dabei ein bisheriger (beispielsweise unterbrochener) Anwendungsfall des mobilen Anwendergeräts reaktiviert und/oder wiederhergestellt werden. Beispielsweise kann der Fahrer wieder einen Zugriff auf einen pausierten oder zwischengespeicherten Inhalt erhalten.
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Die 2 illustriert, dass die mobilen Anwendergeräte 14 und 14' sich im Innenraum des Fahrzeugs befinden. Ferner illustriert 2, dass sich diese mobilen Anwendergeräte 14 und 14' in solchen Raumbereichen befinden und/oder benutzt, insbesondere bedient werden, welche zu unterschiedlichen Sitzen zugehören.
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Optional können die mobilen Anwendergeräte 14, 14' als befindlich in den Raumbereichen, die zu unterschiedlichen Sitzen gehören, betrieben werden.
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Dabei werden diese unterschiedlichen Sitzen (und dadurch jeweils einem oder mehreren Insassen, z.B. Fahrer, Beifahrer, bestimmter Insasse) zugeordnet.
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Die 3 veranschaulicht auch weitere Merkmale der Erfindung.
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Bei dem Fahrzeug 10 handelt es sich um ein zu einem zumindest teilweise automatisierten oder (durch zumindest ein Fahrerassistenzsystem) unterstütztes Fahren eingerichtetes Fahrzeug. Das Verfahren ist insbesondere in einem zumindest teilweise automatisierten Betrieb des Fahrzeugs ausführbar. Beispielsweise wird das Verfahren abhängig von einem signaltechnischen Kopplungsvorgang (engl. „Pairing“) zwischen einer Fahrzeugeinheit, wie z.B. einer in dem Fahrzeug 10 verbauten Einheit, und des mobilen Anwendergeräts 14, 14' ausgeführt. Die Erfindung kann auf alle Arten von Fahrzeugen, z.B. auf Wasserfahrzeuge oder landwirtschaftliche Maschinen, bezogen werden bzw. (entsprechend sinngemäß) angewandt werden. Beispielsweise kann das Fahrzeug ein Mähdrescher oder eine Yacht sein.
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Das zumindest eine mobile Anwendergerät 14, 14' befindet sich bevorzugt im Innenraum des Fahrzeugs bzw. wird im Fahrbetrieb des Fahrzeugs, insbesondere bei einem zumindest teilweise automatisierten Fahren, Parken oder Rangieren im Fahrzeug mitgeführt. Das mobile Anwendergerät 14 wird in diesem Beispiel vereinfacht als ein Smartphone dargestellt. Bei dem mobilen Anwendergerät 14' kann es sich um ein am Körper des zumindest eines Fahrers getragene Smart-Watch oder intelligentes Kleidungsstück (engl. „Smart-Clothes“) sein. Die Erfindung ist insbesondere im Fahrbetrieb des Fahrzeugs ausgeführt.
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Der vorliegende Anwendungsfall AF des mobilen Anwendergeräts (bei der Fahrt des Fahrzeugs) wird ermittelt. Dies erfolgt insbesondere mit Mitteln des Fahrzeuges 10 und/oder des mobilen Anwendergeräts 14, 14'.
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Anschließend erfolgt eine Ansteuerung einer Ausgabeeinheit des mobilen Anwendergeräts 14, 14' abhängig von dem Anwendungsfall AF. Dabei wird ein eventuell bisher ausgegebener Inhalt verändert. Abhängig von dem Anwendungsfall AF und/oder abhängig von dem bisher ausgegebenen Inhalt wird der Inhalt daraufhin verändert, in diesem Beispiel reduziert, in einer vereinfachten Form weiter ausgegeben, pausiert, minimiert, abgeschaltet. Einhergehend wird eine Insasseninformation II ausgegeben.
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Optional wird von dem mobilen Anwendergerät 14, 14' die im allgemeinen Teil beschriebene weitere Information WE an das Fahrzeug 10, bzw. die Fahrzeugeinheit im Fahrzeug 10 übermittelt.
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Die Insasseninformation II wird mit einer Ausgebeeinheit AE des mobilen Anwendergeräts 14, 14' ausgegeben.
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Ferner umfasst die Erfindung, dass eine oder mehrere in diesem Dokument beschriebene Funktionalität(en) nicht oder in einer wesentlich veränderten Form ausgeführt wird bzw. werden, wenn erkannt wird, dass das mobile Anwendergerät 14, 14' sich außerhalb des Innenraums des Fahrzeugs 10 befindet, oder z.B. nicht mehr im Innenraum des Fahrzeugs 10 befindet, z.B. wenn eine im Innenraum betrieben Datenverbindung unterbrochen wird, oder das mobile Anwendergerät aus dem Innenraum des Fahrzeug 10 entnommen wird oder wurde.
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Die Schritte können von einer Vorrichtung des Fahrzeugs 10 und/oder von einem mobilen Anwendergerät 14, 14' ausgeführt werden.