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Die Erfindung betrifft ein Modul zur Anordnung in einem Kraftfahrzeug, insbesondere zur Anordnung an oder in einer Instrumententafel eines Kraftfahrzeugs, eine Instrumententafel für ein Kraftfahrzeug sowie ein Kraftfahrzeug, insbesondere einen Personenkraftwagen.
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Der Innenraum von Kraftfahrzeugen ist für vielseitige Zwecke nutzbar. Insbesondere für die Nutzung elektronischer Geräte durch Mitfahrer stehen heutzutage vielfältige Lösungen zur Verfügung. Wesentliche Ziele sind dabei die effiziente Nutzung des zur Verfügung stehenden Raumes sowie die Schaffung von einfach zu bedienenden Ablagemöglichkeiten.
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Es existieren einige bekannte Lösungen, die eine Ablagefläche im Beifahrerbereich von Kraftfahrzeugen zur Verfügung stellen. Diese können beispielsweise für elektronische Geräte genutzt werden. Derartige Lösungen umfassen beispielsweise aus der Instrumententafel herausziehbare Platten oder Tische.
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Die
DE 199 08 130 A1 offenbart ein ausziehbares Tablett in einer Schalttafel eines Kraftfahrzeuges. Dieses ist beifahrerseitig über dem Handschuhfach angebracht und kann als Ablage- und/oder Schreibfläche dienen. Es umfasst einen oben liegenden Schiebedeckel, welcher zwischen zwei rechts bzw. links liegenden Positionen hin- und herschiebbar ist und welcher einerseits Ablagemulden enthalten kann und andererseits derartige Mulden zumindest teilweise verdecken kann.
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Die
GB 2 325 441 A offenbart ein im Wesentlichen flaches herausziehbares Element, welches in einem Handschuhfach angeordnet ist und als Nutz- bzw. Ablagefläche dienen kann. Es ist derart angeordnet, dass es im eingeschobenen Zustand vom Klappdeckel des Handschuhfachs verdeckt wird, wenn das Handschuhfach ebenfalls verschlossen ist, und kann eine oben liegende Ablagemulde aufweisen. Das herausziehbare Element weist eine quer verlaufende Sollbruchstelle in Gestalt einer untenliegenden, den Querschnitt verjüngenden Rille auf. Diese ermöglicht im Falle eines Aufpralls bei einem Hinaufschwenken des Handschuhfachdeckels gegen das herausgezogene Element ein Brechen und Heraufklappen der dem Beifahrer zugewandten Seite des herausgezogenen Elements, so dass die Verletzungsgefahr verringert wird.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein Modul zur Anordnung in einem Kraftfahrzeug sowie eine Instrumententafel für ein Kraftfahrzeug zur Verfügung zu stellen, die eine einfache, komfortable und vielseitige Nutzung erlauben.
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Die Aufgabe wird gelöst durch ein Modul zur Anordnung in einem Kraftfahrzeug gemäß Anspruch 1 sowie durch eine Instrumententafel für ein Kraftfahrzeug gemäß Anspruch 10. Vorteilhafte Ausgestaltungen des Moduls sind in den Unteransprüchen 1-9 angegeben. Des Weiteren wird ein Kraftfahrzeug, insbesondere ein Personenkraftwagen, gemäß Anspruch 11 zur Verfügung gestellt.
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Ein erster Aspekt der Erfindung ist ein Modul zur Anordnung in einem Kraftfahrzeug, insbesondere zur Anordnung an oder in einer Instrumententafel eines Kraftfahrzeugs, mit welchem ein Handschuhfach ausgebildet oder ausbildbar ist. Das Modul weist ein ausklappbares und/oder ausziehbares Verschlussteil zum Öffnen und Schließen des Handschuhfachs auf. Das Modul umfasst weiterhin ein separat vom Verschlussteil herausziehbares Ablageelement. Das Ablageelement und das Verschlussteil sind derart eingerichtet und angeordnet, dass sich das herausgezogene Ablageelement auf das ausgeklappte und/oder ausgezogene Verschlussteil abstützt oder abstützen kann.
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Das Ablageelement ist ein insbesondere flächiges bzw. tablettartiges Element, auf welchem Gegenstände abgelegt werden können. Es ist separat vom Verschlussteil herauszieh- und hineinschiebbar. Dabei umfasst das Modul insbesondere eine Einrichtung zur Verhinderung eines vollständigen Herausziehens des Ablageelements. Es kann weiterhin eine Feststelleinrichtung zur Feststellung einer ausgezogenen und/oder einer eingeschobenen Position umfassen.
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Das Modul umfasst insbesondere eine Auszieheinrichtung, mit der das Ablageelement gegenüber einem fest verbauten Teil des Moduls ausgezogen werden kann. Diese kann beispielsweise Schienen umfassen.
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Es kann am Ablageelement eine Wegrutschsicherung angeordnet sein, beispielsweise ausgeführt als stirnseitige und/oder seitliche Kanten gegen Herunterrutschen und/oder als haftende bzw. gummiartige Oberfläche. Damit ist ein Anlegen eines auf dem herausgezogenen Ablageelement aufgestellten Gegenstands, beispielsweise eines Buchs oder eines Tablet-Computers, an die Instrumententafel möglich. Somit kann ein angenehmer Betrachtungswinkel des Gegenstands für den Benutzer eingestellt werden.
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Das Handschuhfach ist ein typischerweise einseitig zum Fahrzeuginnenraum geöffneter Hohlraum zur Ablage und/oder Aufbewahrung von Gegenständen. Das Verschlussteil kann ein Deckel des Handschuhfachs sein und zum Verschließen des Handschuhfachs gegenüber dem Fahrzeuginnenraum eingerichtet sein. Ausklappen im Sinne der Erfindung umfasst auch eine Schwenkbewegung. Auch kann das Verschlussteil selbst den Ablage- bzw. Aufbewahrungsraum zur Verfügung stellen. Alternativ kann im Handschuhfach eine Schublade angeordnet sein, welche den Ablage- bzw. Aufbewahrungsraum zur Verfügung stellt. In diesem Fall ist das Verschlussteil insbesondere durch die Front der Schublade ausgebildet. Das ausklappbare und/oder ausziehbare Verschlussteil ist selbstverständlich auch einklappbar und/oder einschiebbar.
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Das Ablageelement ist separat vom Verschlussteil herausziehbar und hineinschiebbar. Damit ist gemeint, dass das Ablageelement bei Integration in ein Handschuhfach aus diesem herausziehbar ist. Das Ablageelement ist also verschiebbar in Bezug zu einem das Modul aufweisenden Kraftfahrzeug. Auf diese Weise wird ein Modul mit einem einfach, komfortabel und vielseitig bedienbaren Ablageelement zur Verfügung gestellt. Dieses weist durch die Abstützung auf dem Verschlussteil eine hohe Stabilität auf.
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In einer Ausgestaltung umfasst das Modul weiterhin zwei sich im Wesentlichen senkrecht an das Verschlussteil anschließende, einander gegenüberliegende Strukturelemente, die insbesondere rechts und links an den äußeren Kanten des Verschlussteils angeordnet sind. Diese können beispielsweise als Schienen zum schubladenartigen Herausziehen des Verschlussteils bzw. einer das Verschlussteil aufweisenden Schublade, also zum Ausführen einer Ein- und Ausfahrbewegung, ausgestaltet sein. Auch können sie als seitliche Wände eines das Verschlussteil umfassenden und ein Fach definierenden herausziehbaren Elements realisiert sein. Diese Strukturelemente sowie das Ablageelement können derart ausgestaltet sein, dass sich das Ablageelement im herausgezogenen Zustand auf den Strukturelementen abstützt oder abstützen kann.
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In einer weiteren Ausgestaltung umfasst das Verschlussteil eine stirnseitige Kante, und das herausziehbare Ablageelement kann sich im herausgezogenen Zustand auf dieser Kante abstützen. Abstützen bedeutet, dass ein mechanischer Kontakt zwischen Ablageelement und Verschlussteil besteht, welcher zur Übertragung einer insbesondere schwerkraftbedingten Druckkraft auf das Verschlussteil geeignet ist. Auch eine Übertragung seitlich und/oder nach vorn bzw. hinten wirkender horizontaler Kräfte und/oder ein Stabilisieren des Ablageelements gegen Vibrationen ist möglich. Alle Richtungsangaben beziehen sich auf die übliche Bewegungsrichtung eines Kraftfahrzeugs, welches das erfindungsgemäße Modul umfasst.
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Das Modul kann eine Sichtschutzeinrichtung umfassen, um eine Ablenkung des Fahrers durch an oder auf dem Ablageelement angeordnete elektronische Geräte zu verhindern. Es kann eine Sichtschutzfolie angeordnet sein, die über dem Bildschirm des elektronischen Geräts positionierbar ist. Beispielsweise kann eine Tasche mit einer Blickschutzfolie angeordnet sein, in die das Gerät eingeschoben wird. Alternativ kann eine Sichtblende in Form einer seitlichen Wandung am Ablageelement angeordnet sein, die beispielsweise aufklappbar ausgestaltet sein kann.
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In einer Ausgestaltung umfasst das Ablageelement eine Haltevorrichtung zum Schutz vor einem vollständigen Herausziehen.
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Es wird ein in vielfacher Weise nutzbares Ablageelement zur Verfügung gestellt, welches durch die Abstützung auf dem Verschlussteil stabilisiert wird.
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In einer Ausgestaltung des Moduls definiert das herausgezogene Ablageelement eine Ebene und das Modul umfasst ein mit dem Ablageelement mechanisch verbundenes Anlageelement zum Abstützen von Gegenständen. Das Anlageelement ist dazu eingerichtet, aus der Ebene des herausgezogenen Ablageelements heraus bewegt und in Bezug zum Ablageelement positioniert zu werden, um eine Abstützkraft auf einen abzustützenden Gegenstand in einem Abstand zur Ebene auszuüben.
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Insbesondere ist das Anlageelement am Ablageelement angeordnet und kann mit diesem herausgezogen bzw. hineingeschoben werden. Aus dem Ablageelement heraus bewegen bedeutet, dass eine Positionsänderung des Anlageelements in Bezug zur Ebene des Ablageelements realisiert werden kann, insbesondere durch Heraufklappen oder -kippen des Anlageelements. Die Ebene wird durch das herausgezogene Ablageelement definiert, welches typischerweise im Wesentlichen flach ist und zumindest im Wesentlichen in der Ebene verläuft.
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Die Abstützkraft hat insbesondere eine senkrechte und eine waagerechte Komponente zur Abstützung des Gegenstands bzw. ist in diese Komponenten zerlegbar. Insbesondere wirkt sie senkrecht zum entsprechenden Oberflächenbereich des abzustützenden Gegenstands. Typischerweise ist das Abstützen eines auf dem Ablageelement aufgestellten Gegenstands gemeint, also das Anlehnen des auf der Fläche des Ablageelements aufgestellten Gegenstands am Anlageelement. Das Anlageelement kann allerdings auch zur alleinigen Abstützung bzw. Auflage des Gegenstands eingerichtet sein. Beispielsweise kann es als Fläche ausgeführt sein und eine entsprechend haftende Beschichtung oder eine Wegrutschsicherung, beispielsweise eine hervorstehende Kante, umfassen, die geeignet ist, den Gegenstand in einer gewünschten Position an der Unterseite zu halten.
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Das Fixieren des Anlageelements soll insbesondere in einer aus dem Ablageelement herausbewegten, also beispielsweise heraufgeklappten Position erfolgen. Demnach wird ein außerhalb der Ebene des Ablageelements liegender Anlagepunkt zur Verfügung gestellt, der insbesondere oberhalb der Ebene des Ablageelements gelegen ist.
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Die Abstützkraft auf den abzustützenden Gegenstand soll bevorzugt in einem Abstand zur Ebene ausgeübt werden. Ablageelement und Anlageelement sind insbesondere derart ausgestaltet, dass wenigstens ein Teil des Anlageelements zur Abstützung des Gegenstands in einem Abstand von wenigstens 3 cm und insbesondere von wenigstens 8 cm zur Ebene des Ablageelements positioniert und insbesondere fixiert werden kann. Mit anderen Worten wird ein Anlagepunkt zur Verfügung gestellt, der bevorzugt im genannten Abstand oberhalb des Anlageelements positionierbar und fixierbar ist. Der Abstand wird dabei senkrecht zur Ebene des Ablageelements gemessen.
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Fixierung bedeutet, dass der Winkel auch bei Abstützen eines Gegenstands ohne die Einwirkung weiterer Kräfte nicht wesentlich verändert wird. Somit ist eine Nutzung des Gegenstandes, beispielsweise ein Lesen eines Buches oder ein Bedienen eines Tablet-Computers durch den Beifahrer, auch während der Fahrt möglich.
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Das Herausbewegen aus der Ebene des Ablageelements kann realisiert werden, um eine im Wesentlichen rechtwinklige Blickrichtung einer auf dem Beifahrersitz sitzenden Person auf die Oberfläche eines auf Ablageelement und Anlageelement angeordneten Gegenstandes, beispielsweise eines Buchs oder eines Tablet-Computers, zu ermöglichen. Es ergibt sich der Vorteil, dass eine einfache, kostengünstige und komfortable Ablage- bzw. Abstützmöglichkeit für Gegenstände zur Verfügung gestellt wird. Insbesondere ist damit eine einfache und komfortable Ablage bzw. Positionierung von Tablet-Computern, Smartphones, E-Book-Readern, aber auch von Büchern, Zeitschriften o. Ä. möglich.
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In einer weiteren Ausgestaltung weist das Anlageelement eine Anlagefläche zum Abstützen wenigstens eines Gegenstands auf. Das Ablageelement umfasst bevorzugt eine Neigungseinrichtung zur Einstellung und Fixierung eines Winkels α der Anlagefläche in Bezug zur Ebene des Ablageelements.
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Mit anderen Worten wird eine Anlagefläche zur Verfügung gestellt, die winklig zum Ablageelement positioniert werden kann. Insbesondere weist die Anlagefläche eine Größe von wenigstens 100 cm2 und insbesondere von wenigstens 200 cm2 auf.
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Die Neigungseinrichtung kann z. B. ein Drehgelenk umfassen. Sie kann geeignet sein, unterschiedliche Winkel einzustellen, um für unterschiedliche Personen jeweils optimal angepasste Winkel zur Verfügung zu stellen. Insbesondere ist weiterhin ein Element zum Fixieren des eingestellten Winkels am Modul bzw. am Anlageelement angeordnet.
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Das Herausbewegen des Anlageelements aus der Ebene des Ablageelements meint in diesem Fall die gezielte Schrägstellung der Anlagefläche und insbesondere das Neigen bzw. Heraufklappen aus der im Wesentlichen horizontalen Ausziehrichtung des Ablageelements.
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Die erfindungsgemäße Anlagefläche weist den Vorteil einer besonders einfachen, festen und sicheren Anordnung der Gegenstände auf.
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Die Neigungseinrichtung kann ein erstes Drehgelenk mit einer im Wesentlichen senkrecht zu einer Ausziehrichtung des Ablageelements verlaufenden ersten Drehachse umfassen. Das Modul kann weiterhin ein mittels eines zweiten Drehgelenks mit einer im Wesentlichen parallel zur ersten Drehachse verlaufenden zweiten Drehachse an das Anlageelement oder an das Ablageelement angeschlossenes Stützelement zur Stützung und Positionierung des Anlageelements in Bezug zum Ablageelement umfassen. Dabei kann das zweite Drehgelenk eine Winkelbewegung des Stützelements in Bezug zur Anlagefläche und/oder zur Ebene des Ablageelements ermöglichen. Insbesondere kann zwischen Stützelement und Ablageelement ein Winkel β eingestellt werden.
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Die erste Drehachse verläuft insbesondere quer zur Fahrtrichtung eines das Modul aufweisenden Kraftfahrzeugs. Insbesondere ist die Drehachse am vorderen Teil, also am dem Beifahrersitz zugewandten Teil des Ablageelements angeordnet. Sie kann über dessen gesamte Breite verlaufen.
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Insbesondere ist das zweite Drehgelenk zwischen Anlageelement und Stützelement angeordnet und zur relativen Rotation dieser Elemente eingerichtet. Alternativ kann das zweite Drehgelenk auch zwischen Stützelement und Ablageelement angeordnet sein.
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Beide Drehgelenke können beispielsweise als Filmscharnier, also als einteilig mit zumindest Teilen der relativ zueinander rotierbaren Elemente ausgeführtes dünnwandiges Scharnier, ausgeführt sein, zum Beispiel als eine Falz, die eine Drehbewegung der verbundenen Elemente in gewissen Grenzen ermöglicht.
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Somit kann die Anlagefläche bzw. das Anlageelement heraufgeklappt und auf dem Ablageelement abgestützt bzw. in dem mittels des ersten Drehgelenks eingestellten Winkel zur Ebene des Ablageelements fixiert werden. Insbesondere umfasst das Ablageelement auch ein geeignetes Formelement, beispielsweise eine quer verlaufende Vertiefung in Form einer Rinne, welches zur Verankerung des Stützelements am Ablageelement eingerichtet ist. Auch ist es möglich, mehrere derartiger Formelemente zur Einstellung unterschiedlicher Winkel oder zur Einstellung unterschiedlicher Formen des Anlageelements bzw. der Ablagefläche anzuordnen.
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In einer Ausführungsform sind das Ablageelement, die Anlagefläche und das Stützelement jeweils plattenförmig und gleich breit ausgeführt und mittels quer verlaufender Filmscharniere miteinander verbunden. Es ergibt sich eine Konstruktion in Form einer Faltmatte mit mehreren Segmenten, die gegeneinander geklappt werden können. Mit anderen Worten wird ein quer verlaufendes dreieckiges Profil zur Verfügung gestellt, dessen drei Ecken durch das erste Drehgelenk, das zweite Drehgelenk sowie durch die Auflage des Ablageelements auf dem Ablageelement, insbesondere am Ort eines entsprechenden Formelements, definiert werden.
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Das Ablageelement kann im nicht ausgezogenen Zustand, also bei Nichtbenutzung, aufgerollt, zusammengefaltet bzw. zusammengeklappt sein und beim Ausziehen abgerollt, entfaltet bzw. ausgeklappt werden. Er kann mittels wenigstens einer Schiene ausziehbar sein, wobei die Schiene ihrerseits teleskopartig ausziehbar sein kann. Es können beispielweise beidseitig an den Kanten des Ablageelements Schienen angeordnet sein.
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Der Vorteil dieser Ausgestaltung ist, dass eine sehr einfache, optisch ansprechende und intuitiv bedienbare Möglichkeit zur Verfügung gestellt wird, um wenigstens einen Winkel zur komfortablen Anordnung der Stützfläche einzustellen und zu fixieren.
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In einer Ausgestaltung ist das Verschlussteil zur Ausführung einer Ein- und Ausfahrbewegung eingerichtet. Dabei sind das Ablageelement und das Verschlussteil derart eingerichtet und angeordnet, dass das herausgezogene Ablageelement ein in der Richtung der Einfahrbewegung hinter dem Verschlussteil befindliches Volumen zumindest teilweise abdeckt.
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Mit anderen Worten verschließt das Ablageelement in herausgezogenem Zustand das Handschuhfach bzw. dient als Deckel für eine ausziehbare Schublade oder ein ausklappbares Fach des Handschuhfachs. Im Allgemeinen dient es als Abdeckung für ein Volumen, welches hinter dem Verschlussteil und/oder, falls vorhanden, zwischen den seitlichen Strukturelementen angeordnet ist. Bei einem kastenförmigen ausziehbaren oder ausklappbaren Bauteil ist insbesondere das eingeschlossene Volumen gemeint. Typischerweise kann das Ablageelement eine sich im ausgezogenen bzw. aufgeklappten Zustand ergebende Öffnung vollständig abdecken. Dabei stützt es sich insbesondere an seitlichen Kanten und der stirnseitigen Kante auf diesem bzw. dieser ab.
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Der sich ergebende Vorteil ist, dass eine optisch ansprechende und einfache Lösung zur Verfügung gestellt wird, bei der der zur Verfügung stehende Raum optimal ausgenutzt wird.
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Das Modul zur Anordnung in einem Kraftfahrzeug kann eine Energieübertragungseinrichtung zur Übertragung elektrischer Energie auf ein elektronisches Gerät aufweisen. Diese kann insbesondere einen USB-Anschluss und/oder eine Einrichtung zur induktiven Energieübertragung umfassen.
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Mit anderen Worten wird eine Einrichtung zur kabelgebundenen und/oder kabellosen Energieübertragung angeordnet, mit der elektronische Geräte insbesondere während ihrer Benutzung mit Strom versorgt bzw. aufgeladen werden können.
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Dies kann mittels eines im oder am Modul, beispielsweise im Handschuhfach, angeordneten Kabels realisiert werden. Insbesondere ist am Kabel ein Micro-B-Universal Serial Bus-Stecker angeordnet, auch als Micro-B-USB-Stecker bezeichnet, da dieser eine hohe Kompatibilität zu verbreiteten elektronischen Geräten aufweist. Das Kabel ist dabei derart ausgestaltet, dass während der Benutzung des insbesondere tragbaren Geräts eine Verbindung möglich ist. Damit ist weiterhin eine datentechnische Kopplung des elektronischen Gerätes an ein das Modul aufweisendes Fahrzeug möglich.
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Alternativ oder zusätzlich kann eine induktive Ladefläche angeordnet und insbesondere in die Anlagefläche integriert sein, so dass während der Benutzung beispielsweise eines Tablet-Computers ein kabelloses Laden möglich ist.
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Insbesondere umfasst ein das Modul aufweisendes Kraftfahrzeug einen Speicher zur Speicherung elektrischer Energie und/oder ein Netz zur Bereitstellung elektrischer Energie, wobei die Energieübertragungseinrichtung zur Verbindung des tragbaren elektronischen Gerätes mit dem Speicher bzw. dem Netz des Kraftfahrzeugs eingerichtet ist.
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Der Vorteil dieser Ausgestaltungen ist, dass auf komfortable Weise gleichzeitig eine Benutzung und ein Laden des Geräts möglich sind bzw. dass bei der Benutzung keine Limitierung durch den Energiespeicher des Geräts in Kauf genommen werden muss.
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Das Ablageelement kann wenigstens eine Arretierungsvorrichtung zur Arretierung des herausgezogenen Ablageelements an dem Verschlussteil umfassen.
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Die Arretierungsvorrichtung kann zur Arretierung im stirnseitigen Bereich, beispielsweise im Bereich des Verschlussteils, eingerichtet und angeordnet sein. Dies ist insbesondere bei schubladenartig herausziehbaren oder herausklappbaren Fächern oder Handschuhfächern der Fall. Es können beispielsweise am vorderen Ende des Ablageelements Haken, Rasten und/oder Druckknöpfe angeordnet sein.
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Das Ablageelement kann unterschiedliche Positionen auf dem Handschuhfach einnehmen und ggf. auf bzw. in diesen arretiert werden. Dazu können mehrere Arretierungsvorrichtungen, beispielsweise in Form von Rasten, angeordnet sein. Somit können beispielsweise unterschiedliche Stellungen des Ablageelements auf einer Schublade eines Handschuhfachs realisiert werden, in denen zum Teil auch die gleichzeitige Benutzung des elektronischen Geräts und des Handschuhfachs möglich sind.
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Es ergibt sich der Vorteil, dass die Positionen des Ablageelements und des Verschlussteils relativ zueinander fixiert werden und somit eine besonders stabile Ablage zur Verfügung gestellt wird.
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In einer weiteren Ausgestaltung ist das Ablageelement derart in dem Handschuhfach angeordnet und/oder das Verschlussteil ist derart ausgestaltet, dass das in einer hineingeschobenen Position befindliche Ablageelement vom eingeklappten und/oder eingeschobenen Verschlussteil verdeckt ist.
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Insbesondere verschließt das Verschlussteil die Öffnung des Handschuhfachs in dessen geschlossenem Zustand. Dieses kann derart ausgestaltet sein und/oder das Ablageelement kann derart angeordnet sein, dass das Ablageelement im geschlossenen Zustand des Handschuhfachs nicht sichtbar ist.
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Das Handschuhfach kann ein schubladenartig herausziehbares Element umfassen. In diesem Fall ist das Verschlussteil durch die Front der Schublade ausgebildet. Diese Ausführungsform bietet den Vorteil, dass alle beschriebenen Merkmale und Vorteile des Ablageelements mit einer optisch ungestörten Instrumententafel kombiniert werden können.
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Ein zweiter Aspekt der Erfindung ist eine Instrumententafel für ein Kraftfahrzeug, an oder in welcher ein Modul zur Anordnung in einem Kraftfahrzeug gemäß wenigstens einem der Ansprüche 1-9 angeordnet ist.
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Hierbei wird eine Instrumententafel zur Verfügung gestellt, die die Merkmale und Vorteile des Ablageelements bereitstellt.
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Ein dritter Aspekt der Erfindung ist ein Kraftfahrzeug, insbesondere ein Personenkraftwagen, welcher ein erfindungsgemäßes Modul zur Anordnung in einem Kraftfahrzeug und/oder eine erfindungsgemäße Instrumententafel umfasst.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand der in den beiliegenden Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert.
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Figurenliste
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- 1: eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Moduls mit einem herausgezogenen Ablageelement,
- 2: eine perspektivische Ansicht des Moduls aus 1 mit heraufgeklapptem und fixiertem Anlageelement,
- 3: eine perspektivische Ansicht einer alternativen Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Moduls mit hineingeschobenem Ablageelement,
- 4: eine perspektivische Ansicht des Moduls aus 3 mit teilweise herausgezogenem Ablageelement,
- 5: eine perspektivische Ansicht des Moduls aus den 3 und 4 mit vollständig herausgezogenem Ablageelement.
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In 1 ist die Beifahrerseite eines Kraftfahrzeugs mit einer Instrumententafel 12 dargestellt, in welcher ein erfindungsgemäßes Modul 10 angeordnet ist. Dieses bildet ein Handschuhfach 14 aus, welches über ein ausziehbares Verschlussteil 16 verfügt. In der dargestellten Ausführungsform ist das Verschlussteil 16 als über Schienen 63 herausziehbare Schublade realisiert.
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Oberhalb der Schublade ist ein separat entlang einer Ausziehrichtung 22 herausziehbares Ablageelement 20 angeordnet, welches eine im Wesentlichen ebene Fläche zur Ablage von Gegenständen aufweist. Das Ablageelement 20 stützt sich im dargestellten herausgezogenen Zustand auf dem ausgezogenen Verschlussteil 16 des Handschuhfachs 14 ab, nämlich auf der in 1 links dargestellten Seitenwand der Schublade.
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Das Modul 10 bzw. das Ablageelement 20 sind dabei derart ausgestaltet, dass das Ablageelement 20 auch stirnseitig mit dort angeordneten Arretierungsvorrichtungen 48 an der Front des Handschuhfachs 14 arretiert werden kann, so dass sich das Ablageelement 20 auch auf dieser Front abstützen kann und demzufolge eigene Gewichtskraft als auch Gewichtskraft eines auf dem Ablageelement 20 angeordneten Gegenstandes auf den Frontbereich bzw. Deckel des Verschlussteils 16 übertragen kann.
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Alternativ zu der in den 1 und 2 dargestellten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Moduls 10 kann dessen Verschlussteil 16 beidseitig und parallel zur Ausziehrichtung 22 verlaufende Seitenwände aufweisen, auf denen sich das Ablageelement 20 - wie bereits in den 1 und 2 an der jeweils links dargestellten Wand dargestellt - in unterschiedlichen Auszieh-Positionen abstützen kann.
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Es ist ersichtlich, dass das Ablageelement 20 derart in dem Handschuhfach 14 angeordnet ist bzw. dass das Verschlussteil 16 derart ausgestaltet ist, dass das hineingeschobene Ablageelement 20 von dem Frontbereich bzw. Deckel der eingeschobenen Schublade verdeckt wird.
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An der vorderen, also dem Beifahrersitz 66 zugewandten Seite des Ablageelements 20 ist dieses mittels zweier rechts und links angeordneter Arretierungsvorrichtungen 48 in Form jeweils eines Hakens an der Front der Schublade, also an dem Verschlussteil 16, arretierbar. Weiterhin umfasst das Ablageelement 20 an der vorderen Seite eine Kante 62 zur Absicherung von Gegenständen vor dem Abrutschen.
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Das Ablageelement 20 definiert eine Ebene 24 und umfasst ein mechanisch verbundenes, heraufklappbares Anlageelement 30 mit einer Anlagefläche 32 zur Abstützung von Gegenständen, welches sich im in 1 dargestellten Zustand in der Ebene 24 des Ablageelements 20 befindet. Weiterhin ist an der Oberseite des Ablageelements 20 ein Formelement 60 in Gestalt einer Rille angeordnet, dessen Funktion in der 2 verdeutlicht ist und im Folgenden erläutert wird.
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2 zeigt dasselbe Modul 10 mit heraufgeklapptem und fixiertem Anlageelement 30 sowie einem aufgelegten Gegenstand 35. Es ist ersichtlich, dass das Anlageelement 30 mit seiner oben liegenden Anlagefläche 32 aus der Ebene 24 des herausgezogenen Ablageelements 20 herausbewegt, nämlich heraufgeklappt wurde. Somit bildet die Anlagefläche 32 mit der Ebene 24 einen Winkel α aus. Die Einstellung des Winkels α wird mittels einer Neigungseinrichtung 40 realisiert, welche das quer zur Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs angeordnete erste Drehgelenk 41 mit der zugehörigen ersten Drehachse 42 umfasst.
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Weiterhin umfasst das Anlageelement 30 ein Stützelement 45, welches ebenfalls flächig ausgeführt ist und zum Abstützen des Anlageelements 30 auf dem herausgezogenen Ablageelement 20 dient. Das Stützelement 45 ist mittels eines zweiten Drehgelenks 43 mit einer parallel zur ersten Drehachse 42 verlaufenden zweiten Drehachse 44 an das Anlageelement 30 angeschlossen. Es bildet mit diesem einen Winkel β aus. An seiner Unterseite ist das Stützelement 45 in dem als quer verlaufende Rinne ausgestalteten Formelement 60 positioniert und somit vor dem Verrutschen gesichert.
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Auf die heraufgeklappte Anlagefläche 32 ist ein Gegenstand 35, nämlich in diesem Falle ein Tablet-Computer, aufgelegt. Er wird durch die an der unteren vorderen Seite des Ablageelements 20 angeordnete Kante 62 sowie durch die mittels des Anlageelements 30 ausgeübte Abstützkraft gehalten. Der Tablet-Computer 35 ist nun in komfortabler Position von einer auf dem Beifahrersitz 66 sitzenden Person sichtbar und bedienbar.
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3 zeigt eine alternative Ausführungsform eines Moduls 10 in einer Instrumententafel 12 eines Kraftfahrzeugs. Die Beifahrertür 64 ist auf der rechten Seite der 3 dargestellt. Das Modul 10 bildet ein Handschuhfach 14 aus und umfasst ein separat von diesem entlang einer Ausziehrichtung 22 herausziehbares Ablageelement 20, welches hier in einer eingeschobenen Position dargestellt ist.
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In dieser Ausgestaltung umfasst das Handschuhfach 14 ebenfalls ein Verschlussteil 16, nämlich eine Front einer Schublade.
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In 4 ist dasselbe Modul 10 mit teilweise herausgezogenem Ablageelement 20 dargestellt. Die Ausziehrichtung der Schublade ist identisch mit der Ausziehrichtung 22 des Ablageelements 20. Es ist ersichtlich, dass sich das Ablageelement 20 seitlich auf dem Rand der Schublade abstützt und eine teilweise Abdeckung für die Schublade bildet. Weiterhin wird deutlich, dass das Ablageelement 20 eine Ebene 24 definiert und eine Mulde umfasst, die durch seitliche und frontal angeordnete Kanten 62 begrenzt wird.
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5 zeigt dasselbe Modul 10 mit vollständig herausgezogenem Ablageelement 20. Es wird ersichtlich, dass das herausgezogene Ablageelement 20 die gesamte Schublade des Handschuhfachs 14 vollständig abdeckt.
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Bezugszeichenliste
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Modul |
10 |
Instrumententafel |
12 |
Handschuhfach |
14 |
Verschlussteil |
16 |
Ablageelement |
20 |
Ausziehrichtung |
22 |
Ebene |
24 |
Anlageelement |
30 |
Anlagefläche |
32 |
Gegenstand, beispielsweise Tablet-Computer |
35 |
Neigungseinrichtung |
40 |
erstes Drehgelenk |
41 |
erste Drehachse |
42 |
zweites Drehgelenk |
43 |
zweite Drehachse |
44 |
Stützelement |
45 |
Arretierungsvorrichtung |
48 |
Formelement |
60 |
Kante |
62 |
Schiene |
63 |
Beifahrertür |
64 |
Beifahrersitz |
66 |
Winkel |
α |
Winkel |
β |
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 19908130 A1 [0004]
- GB 2325441 A [0005]