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Die Erfindung betrifft einen Fahrradsattel sowie ein Verfahren zur Herstellung eines Fahrradsattels.
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Fahrradsättel sind über ein an einer Unterseite einer Sattelschalte angeordnetes Sattelgestell mit einer Sattelstütze verbunden. Auf der Oberseite der Sattelschale ist ein Sattelpolster zur Dämpfung angeordnet. Das Sattelpolster ist üblicherweise von einer Deckschicht oder einem Überzug bedeckt bzw. überspannt. Zur Verbesserung des Komforts von Fahrradsätteln besteht eine Vielzahl unterschiedlicher Ausgestaltungen von Fahrradsätteln. Beispielsweise sind innerhalb des Sitzpolsters Gelpads zur Verbesserung des Komforts angeordnet. Ebenso ist es bekannt, beispielsweise zwischen dem Sattelgestell und der Sattelschale insbesondere im Bereich der Sattelrückseite Dämpfungselemente vorzusehen. Die unterschiedlichsten Arten von Fahrradsätteln weisen häufig den Nachteil auf, dass der Komfort relativ gering ist und/oder die Sättel ein hohes Gewicht aufweisen.
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Aufgabe der Erfindung ist einen Fahrradsattel und/oder ein Verfahren zur Herstellung eines Fahrradsattels mit guten Komforteigenschaften zu schaffen.
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Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch einen Fahrradsattel gemäß Anspruch 1 bzw. durch ein Verfahren zur Herstellung eines Fahrradsattels gemäß Anspruch 39.
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Der Fahrradsattel weist eine Sattelschale auf. Diese ist vorzugsweise aus einem harten Kunststoff hergestellt. Mit einer Oberseite der Sattelschale kann ein Sitzpolster verbunden. Dies kann gegebenenfalls von einer Deckschicht überspannt sein. Ferner kann das Sitzpolster unterschiedliche Härtebereiche, z. B. unterschiedliche Dicken und/oder Ausnehmungen aufweisen. Ferner kann das Sitzpolster, insbesondere partiell aus unterschiedlichen Materialien hergestellt sein. Erfindungsgemäß weist der Fahrradsattel ferner ein Trägerelement auf. Das Trägerelement dient zur Verbindung mit einem Sattelgestell. Das Sattelgestell dient zur Verbindung mit einer Sattelstütze. Gegebenenfalls kann auch eine unmittelbare Verbindung der Sattelstütze mit dem Trägerelement erfolgen. Ferner ist es möglich, dass das Sattelgestell als Verbindungselement zwischen der Sattelstütze und dem Trägerelement ausgebildet ist bzw. als Verbindungselement dient.
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Erfindungsgemäß ist zwischen dem vorzugsweise wiederum aus relativ steifem Material, insbesondere Kunststoff hergestellten Trägerelement und der Sattelschale ein Elastomerkörper angeordnet. Hierdurch erfolgt eine Entkopplung der das Sitzpolster tragenden Sattelschale von dem im Wesentlichen starr mit der Sattelstütze verbundenen Trägerelement. Hierdurch ist es insbesondere möglich, dass die Sattelschale in Fahrtrichtung seitlich verkippt werden kann bzw. ein seitliches Verkippen der Sattelschale um ihre Längsachse, die in Fahrtrichtung weist, möglich ist. Dies erhöht bei Tretbewegungen den Komfort, da die Sattelschale die Beckenbewegung des Benutzers zumindest teilweise mitmacht bzw. sich synchron zum Becken bewegt. Hierdurch ist insbesondere auch eine Vergleichmäßigung der Druckverteilung während des Tretens erzielt. Insbesondere ist es auch möglich, mit Hilfe eines erfindungsgemäß aufgebauten Sattels Asymmetrie in dem Körper des Benutzers, wie beispielsweise ein kürzeres Bein oder ein Schiefstellung der Hüfte auszugleichen. Dies erfolgt automatisch aufgrund der Beweglichkeit der Sattelschale gegenüber dem Trägerelement. Hierdurch werden insbesondere bei Benutzung mit asymmetrischem Körper auftretende gegebenenfalls schmerzhafte Belastungen und Druckstellen vermieden.
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Vorzugsweise erfolgt bei dem erfindungsgemäßen Fahrradsattel mit Hilfe des Sitzpolsters ein Einstellen des Sitzkomforts. Dies kann insbesondere durch Wahl des Polstermaterials und/oder der geometrischen Ausgestaltung des Polsters erfolgen. So können unterschiedliche Bereiche aus vorzugsweise unterschiedlichem Material hergestellt sein. Auch kann das Material beispielsweise an unterschiedlichen Bereichen unterschiedlich verdichtet sein, so dass unterschiedliche Polsterzonen realisiert sind. Auch können Ausnehmungen und dergleichen im Sattelpolster zur Verbesserung des Sitzkomforts angeordnet sein. Zusätzlich erfolgen durch das Vorsehen des elastomeren Körpers zwischen der Sattelschale und dem Trägerelement eine Dämpfung sowie das Ermöglichen einer Kippbewegung der Sattelschale um die Längsachse.
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Der Elastomerkörper ist elastisch verformbar, so dass eine Relativbewegung zwischen dem Trägerelement und der Sattelschale ermöglicht ist. Hierbei ist es insbesondere möglich, zur Ausgestaltung von Sätteln mit unterschiedlichen Komforteigenschaften Elastomerkörper aus unterschiedlichem Material vorzusehen. Bevorzugt werden thermoplastische Elastomere (TPE) eingesetzt. Bevorzugt ist die Verwendung von Schäumen, wie PU-Schäumen. Insbesondere sind geschlossenporige Schäume bevorzugt. Der Elastomerkörper weist insbesondere TPU (thermoplastisches Polyurethan) auf und ist besonders bevorzugt aus diesem Material hergestellt. Besonders geeignet ist hierfür das von der Firma BASF unter dem Produktnamen „Infinergy“ hergestellte Material. Verfahren zur Herstellung von TPU sind beispielsweise in
EP 692 510 ,
WO 00/44821 ,
EP 11 74 459 und
EP 11 74 458 beschrieben. Ferner ist es bevorzugt, dass der Elastomerkörper aus EVA (Ethylenvinylacetat) hergestellt ist, bzw. EVA aufweist. Ferner können als Materialien EPP (expandiertes Polypropylen) und EPE (expandiertes Polyethylen) verwendet werden. Auch eine Kombination dieser Materialien miteinander oder eine Kombination der Materialien mit anderen Materialien ist möglich, zum Beispiel in einem Mehrschichtaufbau. Insbesondere können auch Mischungen mit Co- oder Terpolymeren eingesetzt werden. Hierdurch können unterschiedliche Dämpfungs- und Bewegungseigenschaften des Elastomerkörpers erzielt werden. Auch ist es möglich, die entsprechenden Materialien in unterschiedlichen Bereichen stärker zu verdichten, so dass hierdurch die Dämpfungs- und Bewegungseigenschaften beeinflusst werden können.
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Des Weiteren ist als Material für den Elastomerkörper ein thermoplastischer elastomerer Kugelschaum geeignet. Ein derartiger Schaum wird von der Firma Sekisui unter dem Produktnamen „ELASTIL“ angeboten. Dabei handelt es sich insbesondere um einen geschlossenzelligen Schaum. In bevorzugter Ausführungsform weist der Elastomerkörper erfindungsgemäß einen thermoplastischen elastomeren Kugelschaum wie insbesondere Elastil auf oder ist aus diesem hergestellt. Möglich ist auch eine Kombination mit den anderen beschriebenen, für die Ausbildung des Elastomerkörpers geeigneten Materialien.
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Ein weiteres gut geeignetes Material zur Ausbildung des Elastomerkörpers ist ein Polyester-basiertes PU-Material. Besonders geeignet ist hierbei das von der Firma BASF unter dem Markennamen „Elastopan“ angebotene Material. Vorzugsweise weist der Elastomerkörper ein derartiges Material auf oder ist aus diesem hergestellt, wobei es wiederum möglich ist, dieses Material mit anderen beschriebenen Materialien zu kombinieren.
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Besonders bevorzugt ist es, dass der Elastomerkörper einen oder mehrere Partikelschäume aufweist und insbesondere aus einem oder mehreren Partikelschäumen hergestellt ist. Als Grundmaterial sind hierbei E-PTU, EPP, EPS, EPE oder ähnliche Schäume besonders bevorzugt. Partikelschäume bestehen hierbei in der Regel aus kleinen Kügelchen des expandierten Grundmaterials. Diese als Kügelchen oder andere Körper geformten Partikel werden in einem Werkzeug wie einer Form oder dergleichen unter Temperatur, ggf. auch unter Wasserdampf in ihre Endform gebracht. Partikelschäume haben insbesondere den Vorteil, dass sie eine geringe Dichte, eine gute Wärme-/Kälteisolation und gute Dämpfungseigenschaften aufweisen.
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Der Elastomerkörper weist insbesondere in einem Sitzbereich des Sattels ein Elastizitätsmodul von 0,1 bis 10 MPa, insbesondere 0,1 bis 5 MPa und besonders bevorzugt 0,1 bis 1,0 MPa auf. Das besonders bevorzugte Material Infinergy E-TPU weist ein Elastizitätsmodul von 0,1 bis 0,5 MPa auf. Geeignetes Material ist insbesondere auch TPE (E-Modul: 1,0 bis 2,0 MPa).
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Des Weiteren ist es besonders bevorzugt, dass der Elastomerkörper aufgrund seiner geringen Dichte ein geringes Gewicht aufweist. Insbesondere weist der Elastomerkörper eine Dichte von weniger als 1 g/cm3, besonders bevorzugt weniger als 0,5 g/cm3, und insbesondere weniger als 0,2 g/cm3 auf. Eines der besonders bevorzugten Materialien, das Material Elastil, weist eine Dichte im Bereich von 0,05 bis 0,2 g/cm3 auf.
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Das Reboundverhalten des Elastomerkörpers liegt vorzugsweise im Bereich von vorzugsweise mehr als 30%, insbesondere mehr als 40% und besonders bevorzugt mehr als 50% auf.
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Besonderes bevorzugt ist es, dass Trägerelement und Sattelschale ausschließlich über den Elastomerkörper miteinander verbunden sind, um eine gute Entkopplung von Trägerelement und Sattelschale zu realisieren. Eine gegebenenfalls zusätzlich vorgesehene Verbindung ist hierbei vorzugsweise derart gewählt, dass hierdurch die Entkopplungs- und Dämpfungseigenschaften nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt werden. Sofern eine Verbindung zwischen Sattelschale und Trägerelement vorgesehen sein sollte, ist es ferner bevorzugt, diese im Bereich einer Sattelspitze vorzusehen, so dass die Entkopplung im Bereich einer Sattelrückseite bzw. eines Sitzbereichs des Sattels weiterhin gewährleistet ist. Insbesondere in diesem Bereich ist die Entkopplung erfindungsgemäß vorteilhaft, da hierdurch ein Verkippen des Sattels insbesondere in diesem Bereich um seine Längsachse zum Ausgleich von Beckenbewegungen möglich ist.
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Das Trägerelement und/oder die Sattelschale sind vorzugsweise aus steiferem Material hergestellt als der Elastomerkörper. Bevorzugt ist zur Herstellung des Trägerelements und/oder der Sattelschale die Verwendung von Kunststoff, der gegebenenfalls faserverstärkt sein kann. Das Trägerelement und/oder das Sattelelement weisen vorzugsweise PP, PA6 oder PA12 auf oder sind aus diesen Materialien hergestellt. Das Elastizitätsmodul des Trägerelements und der Sattelschale liegt vorzugsweise im Bereich von 1000 bis 10000 MPa, vorzugsweise 2500 bis 6.000 MPa und besonders bevorzugt im Bereich von 3000 bis 5000 MPa. Bevorzugt ist die Verwendung von PP (E-Modul: 1100 bis 1450 MPa), PP GF20 (E-Modul: ca. 2900 MPa) und/oder PA6 GF15 (E-Modul: 4500 bis 6500 MPa).
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Die Verbindung des Sattelgestells mit dem Trägerelement erfolgt in bevorzugter Ausführungsform derart, dass das Sattelgestell, insbesondere ein vorderes Verbindungselement des Sattelgestells mit der Sattelspitze, das heißt einem in Fahrtrichtung nach vorne weisenden Bereich des Sattels verbunden ist. Des Weiteren ist es bevorzugt, dass das Sattelgestell insbesondere ein hinteres Verbindungselement des Sattelgestells mit einer Sattelrückseite, das heißt einer entgegen der Fahrtrichtung weisenden Rückseite des Trägerelements verbunden ist. Das Sattelgestell weist des Weiteren vorzugsweise zwei Streben auf. Diese können im vorderen Bereich gemeinsam mit dem Trägerelement verbunden sein. Gegebenenfalls sind die beiden Sattelstreben im vorderen Bereich auch vor dem Verbinden mit dem Trägerelement zusammengeführt. Die Verbindung im Bereich der Sattelrückseite erfolgt bei zwei Streben vorzugsweise getrennt. In diesem Fall weist das hintere Verbindungselement zwei gesonderte Verbindungsteile auf.
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Die Verbindung des Sattelgestells mit dem Trägerelement im Bereich der Vorderseite und der Rückseite des Sattels verbessert den Komfort, da zwischen den beiden Verbindungsbereichen eine elastische Verformung des Sattels möglich ist. Wenngleich diese aufgrund der höheren Steifigkeit des Trägerelements geringer ist als die Verformungsmöglichkeit des Elastomerkörpers ist es bevorzugt, dass das Trägerelement aus einem Material hergestellt ist, das bei herkömmlicher Belastung während des Fahrradfahrens eine elastische Verformung ermöglicht, so dass der Komfort weiter verbessert ist.
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Vorzugsweise erstreckt sich das Trägerelement von dem Bereich der Sattelspitze bis zu dem Bereich der Sattelrückseite und stellt insbesondere eine Verbindung zwischen dem vorderen und dem hinteren Aufnahmeelement des Sattelgestells dar. Gegebenenfalls kann das Sattelgestell im Bereich der Sattelspitze auch mit der Sattelschale verbunden sein. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn im Bereich der Sattelstütze kein Trägerelement vorgesehen ist. Das in Fahrtrichtung vordere Ende des Trägerelements kann sodann beispielsweise mit der Sattelschale oder über ein Zwischenelement mit dem Sattelgestell verbunden sein.
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Besonders bevorzugt ist es, dass das Trägerelement einstückig ausgebildet ist. Ferner ist es bevorzugt, dass sich das Trägerelement in Längsrichtung über die gesamte Länge des Sattels erstreckt und insbesondere sowohl an der Sattelrückseite als auch an der Sattelspitze mit dem Sattelgestell verbunden ist. Insbesondere kann das Trägerelement ähnlich einer Sattelschale Bereiche mit unterschiedlicher Elastizität aufweisen. Dies kann durch die Verwendung unterschiedlicher Materialien und/oder unterschiedlicher Materialdicken erzielt werden. Hierdurch kann insbesondere die Elastizität bzw. Nachgiebigkeit des Trägerelements dem gewünschten Komfort angepasst werden. Insbesondere ein Durchbiegen des Trägerelements um eine Achse quer zur Längsrichtung des Sattels kann hierdurch variiert werden.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erstreckt sich der Elastomerkörper über einen Sitzbereich des Fahrradsattels vollständig. Der Sitzbereich des Fahrradsattels ist hierbei der verbreiterte Bereich des Sattels in dem die Sitzknochen des Benutzers angeordnet sind. Des Weiteren ist es bevorzugt, dass sich der Elastomerkörper über eine Sattelspitze des Fahrradsattels und/oder über einen Mittelbereich des Fahrradsattels vollständig erstreckt. Besonders bevorzugt ist eine Kombination dieser Ausführungsformen, also dass sich der Elastomerkörper sowohl über den Sitzbereich, die Sattelspitze als auch den Mittelbereich erstreckt. Hierbei ist es bevorzugt, dass der Elastomerkörper einstückig ausgebildet ist.
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Im Sitzbereich ist es bevorzugt, dass der Elastomerkörper einen Großteil einer Unterseite der Sattelschale, insbesondere die gesamte Unterseite der Sattelschale bedeckt. Zumindest bedeckt der Elastomerkörper mindestens 70%, vorzugsweise mindestens 80% und besonders bevorzugt mindestens 90% der Unterseite der Sattelschale. Des Weiteren ist es bevorzugt, dass der Elatomerkörper im Bereich der Sattelspitze, d.h. im vorderen Bereich des Fahrradsattels die Unterseite der Sattelschale zu einem wesentlichen Teil, insbesondere vollständig bedeckt. Insbesondere bedeckt der Elastomerkörper im Bereich der Sattelspitze die Unterseite der Sattelschale um mindestens 70%, vorzugsweise mindestens 80% und besonders bevorzugt mindestens 90%. Entsprechend ist es bevorzugt, dass der Elastomerkörper auch im Mittelbereich, d.h. dem Bereich des Fahrradsattels zwischen dem Sitzbereich und der Sattelspitze vorgesehen ist. Hierbei ist es wiederum bevorzugt, dass der Elastomerkörper im Mittelbereich die Unterseite der Sattelschale im Wesentlichen insbesondere vollständig bedeckt. Bevorzugt ist ein Bedecken der Unterseite der Sattelschale im Mittelbereich um insbesondere mindestens 70%, bevorzugt mindestens 80% und besonders bevorzugt mindestens 90% vorgesehen.
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In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform entspricht die Außenkontur des Elastomerkörpers im Wesentlichen der Außenkontur des Fahrradsattels, insbesondere der Sattelschale. Gegebenenfalls sind die Abmessungen des Elasomerkörpers etwas kleiner als die Außenabmessungen des Fahrradsattels bzw. der Sattelschale. Beispielsweise ist die Außenkontur des Fahrradsattels umlaufend 2 bis 3 mm breiter als die Außenkontur des Elastomerkörpers.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform erstreckt sich die Sattelschale über einen Sitzbereich des Fahrradsattels vollständig. Hierdurch kann insbesondere die von den Sitzknochen auf den Sattel übertragene Kraft gut aufgenommen werden. Bevorzugt ist es eine derartige Sattelschale mit einem sich ebenfalls vollständig über den gesamten Sitzbereich erstreckenden Elastomerkörper zu verbinden.
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Der Elastomerkörper überdeckt hierbei vorzugsweise den gesamten Fahrradsattel. Je nach verwendetem Material ist es bevorzugt, dass der Elastomerkörper eine Dicke von 5 bis 15 mm, insbesondere 5 bis 10 mm aufweist. Es ist besonders bevorzugt, dass insbesondere der Elastomerkörper und besonders bevorzugt dessen Dicke und Material derart gewählt ist, dass seitliche Randbereiche des Sitzbereichs um bis zu 5mm durch die Belastung des Benutzers nach unten bewegt werden können.
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Des Weiteren ist es bevorzugt, dass sich die Sattelschale über die Sattelspitze und/oder den Mittelbereich des Sattels, insbesondere vollständig erstreckt. Bei entsprechender Ausgestaltung des Elasomerkörpers ist es hierbei wiederum bevorzugt, dass die Außenkontur der Sattelschale derjenigen des Elastomerkörpers entspricht. Insbesondere ist die Sattelschale einstückig ausgebildet und erstreckt sich in besonders bevorzugter Ausführungsform über den Sitzbereich, den Mittelbereich und den Bereich der Sattelspitze. Hierbei ist es wiederum bevorzugt, dass der Elastomerkörper ebenfalls einstückig ausgebildet ist und sich über diese drei Bereiche des Sattels erstreckt. Eine Außenkontur der Sattelschale entspricht in besonders bevorzugter Ausführungsform der Außenkontur des Elastomerkörpers.
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Die Sattelschale, die in bevorzugter Ausführungsform aus härterem bzw. steiferen Material als der Elastomerkörper hergestellt ist, kann ähnlich dem Trägerelement Bereiche aufweisen, die aus unterschiedlichem Material hergestellt sind und/oder eine unterschiedliche Dicke aufweisen. Beispielsweise ist es wie auch bei dem Trägerelement möglich, Stege, Verdickungen und dergleichen vorzusehen. Hierdurch können die Elastizitätseigenschaften in unterschiedlichen Bereichen variiert werden und somit der Komfort des Fahrradsattels je nach der Anforderung, für die das entsprechende Sattelmodell hergestellt wurde, variiert werden.
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In besonders bevorzugter Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrradsattels ist das Trägerelement im Sitzbereich angeordnet und insbesondere der Sattelschale gegenüberliegend vorgesehen.
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Die Größe des Trägerelements im Sitzbereich beträgt mindestens 70%, insbesondere mindestens 80% und besonders bevorzugt mindestens 90% der Größe der Sattelschale im Sitzbereich. Bei der Größe handelt es sich hierbei insbesondere um die im montierten Zustand des Sattels auf eine Horizontalebene projizierte Fläche.
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Vorzugsweise ist das Trägerelement auch im Bereich der Sattelspitze, insbesondere Sattelschale gegenüberliegend angeordnet. Die Größe des Trägerelements in diesem Bereich entspricht vorzugsweise wiederum mindestens 70%, insbesondere mindestens 80% und besonders bevorzugt mindestens 90% der Größe der Sattelschale im Bereich der Sattelspitze.
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Des Weiteren ist es besonders bevorzugt, dass das Trägerelement insbesondere zusätzlich auch im Mittelbereich des Sattels, d.h. im Bereich zwischen der Sattelspitze und dem Sitzbereich angeordnet ist. Die Größe des Trägerelements beträgt vorzugsweise mindestens wiederum 70%, insbesondere mindestens 80% und besonders bevorzugt mindestens 90% der Größe der Sattelschale in diesem Bereich.
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Besonders bevorzugt ist es, dass das Trägerelement schalenförmig ausgebildet ist. Insbesondere weist das Trägerelement einen Sitzbereich, einen Mittelbereich und einen Bereich einer Sattelspitze auf, wobei diese drei Bereiche vorzugsweise einstückig sind, so dass ein einziges gemeinsames Trägerelement vorgesehen ist. Die Größe des Trägerelements beträgt vorzugsweise mindestens 70%, insbesondere mindestens 80% und besonders bevorzugt mindestens 90% der Größe der gesamten Sattelschale. Die vorstehenden Größenangaben verstehen sich immer in der entsprechend projizierten Fläche.
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In bevorzugter Ausführungsform weist das Trägerelement ein von der Sattelschale wegweisendes, bzw. in montiertem Zustand nach unten weisendes Träger-Randelement auf. Das Randelement ist vorzugsweise im Sitzbereich und/oder im Mittelbereich und/oder im Bereich der Sattelspitze und/oder im Bereich der Rückseite des Sattels angeordnet. Bevorzugt ist es, dass bezogen auf die Längsachse des Fahrradsattels das Träger-Randelement symmetrisch, d.h. einander gegenüberliegend angeordnet ist. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Randelement umlaufend, d.h. insbesondere ohne Unterbrechungen ausgebildet. Die Höhe des Randelements kann in sämtlichen unterschiedlichen Ausführungsformen variieren. Insbesondere weist das Randelement eine Höhe von 3 bis 5 mm auf. Gegebenenfalls kann das Randelement in unterschiedlichen Bereichen auch unterschiedliche Höhen aufweisen. Hierdurch kann beispielsweise die Steifigkeit des Trägerelements auf einfache Weise beeinflusst werden.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die Sattelschale ein Schalen-Randelement auf. Das Schalen-Randelement weist in Richtung des Trägerelements bzw. bei montiertem Sattel nach unten. Das Schalen-Randelement kann zusätzlich oder anstelle eines Träger-Randelements vorgesehen sein. Das Schalen-Randelement ist vorzugsweise im Sitzbereich und/oder im Mittelbereich und/oder im Bereich der Sattelspitze und/oder im Bereich der Sattelrückseite angeordnet. Bevorzugt ist es, dass das Schalenrandelement umlaufend ausgebildet ist. Die Höhe des Schalen-Randelements kann variieren und insbesondere in unterschiedlichen Bereichen unterschiedlich ausgestaltet sein. Die Höhe des Randelements liegt vorzugsweise im Bereich von 3 bis 5 mm. Das Schalen-Randelement ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass es symmetrisch zur Längsachse des Sattels ist, d.h. stets einander gegenüberliegende Schalen-Randelemente vorgesehen sind. Die Höhe des Schalen-Randelements kann variieren. Hierdurch können die Elastizitätseigenschaften der Sattelschale verändert werden. Insbesondere wenn sowohl ein Träger-Randelement als auch ein Schalen-Randelement vorgesehen ist, ist es bevorzugt, dass die entsprechenden Bereiche der einzelnen Randelemente derart gewählt sind, dass stets einander gegenüberliegende Randelemente vorgesehen sind. Ist beispielsweise im Sitzbereich ein Träger-Randelement vorgesehen, ist es bevorzugt, dass im Sitzbereich auch ein Schalen-Randelement vorgesehen ist. Des Weiteren ist es bevorzugt, dass einander gegenüberliegende Randelemente im Wesentlichen dieselbe Höhe aufweisen.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrradsattels ist insbesondere im Mittelbereich des Fahrradsattels ein mit dem Träger-Randelement und/oder dem Schalen-Randelement verbundenes Halteelement angeordnet. Das Halteelement dient insbesondere zum Greifen des Sattels, beispielsweise zum Hochheben oder Tragen des Fahrrads. Das Halteelement ist hierbei vorzugsweise derart ausgebildet, dass es einen Bereich zwischen dem Trägerelement und der Sattelschale zumindest teilweise überbrückt bzw. abdeckt. Hierdurch ist insbesondere beim Tragen oder Heben des Fahrrads am Fahrradsattel ein Beschädigen des Elastomerkörpers vermieden. Vorzugsweise ist das Halteelement nur an einem der beiden Randelemente angeordnet, so dass über das Halteelement keine Verbindung der Sattelschale mit dem Trägerelement erfolgt. Dies würde die Dämpfungseigenschaften des Elastomerkörpers gegebenenfalls beeinflussen. Sofern eine Verbindung der Sattelschale mit dem Trägerelement über das Halteelement besteht, ist das Halteelement vorzugsweise aus einem entsprechend elastischen Material ausgebildet, so dass allenfalls eine geringe Beeinflussung der Elastizität des Elastomerkörpers bzw. der Bewegungsmöglichkeit der Sattelschale gegenüber dem Trägerelement erfolgt.
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Besonders bevorzugt ist es, dass das Halteelement mit einem Träger-Randelement verbunden ist. Sofern kein Träger-Randelement vorhanden ist, ist es bevorzugt, dass das Halteelement direkt mit dem Trägerelement verbunden ist. Hierdurch besteht die Möglichkeit das Fahrrad an dem Trägerelement zu halten bzw. hoch zu heben, ohne dass der Elastomerkörper beschädigt wird. Es wirken somit beim Tragen keine Kräfte auf den Elastomerkörper. Vorzugsweise sind zwei, insbesondere einander gegenüberliegende Halteelemente im Mittelbereich des Fahrradsattels angeordnet. Zusätzlich kann ein derartiges Halteelement beispielsweise auch im Bereich der Sattelrückseite vorgesehen sein. Das Halteelement erstreckt sich vorzugsweise über mindestens 50%, insbesondere über mindestens 75% des Mittelbereichs, d.h. der Abmessungen des Mittelbereichs in Längsrichtung des Sattels.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der Elastomerkörper einen Ansatz auf, der vorzugsweise einstückig mit dem Elastomerkörper ausgebildet ist. Der Ansatz erstreckt sich zumindest teilweise zwischen dem Träger-Randelement und dem Schalen-Randelement. Die Höhe des Ansatzes entspricht hierbei vorzugsweise der Höhe der Randelemente in diesem Bereich. Sofern in diesem Bereich nur ein Träger-Randelement oder nur ein Schalen-Randelement vorgesehen ist, weist der Ansatz vorzugsweise eine entsprechende Höhe dieses Randelements auf.
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Der Elastomerkörper, der zwischen der Sattelschale und dem Trägerelement angeordnet ist, ist vorzugsweise mit beiden Elementen fest verbunden. Der Elastomerkörper bedeckt mindestens 70%, insbesondere mindestens 80% und insbesondere mindestens 90% und besonders bevorzugt mindestens 100% der Unterseite der Sattelschale. Bevorzugt ist es ferner, dass der Elastomerkörper mindestens 70%, insbesondere mindestens 80% und insbesondere mindestens 90% und besonders bevorzugt mindestens 100% einer Oberseite des Trägerelements bedeckt. Hierdurch sind eine gute Verbindung zwischen der Sattelschale und dem Trägerelement hergestellt und gute Dämpfungseigenschaften realisiert.
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Bei einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform ist der Elastomerkörper zumindest teilweise in Seitenansicht des Fahrradsattels sichtbar. Dies ist insbesondere je nach Ausgestaltung der Randelemente auf einfache Weise möglich. Dies hat den Effekt, dass die Dämpfungscharakteristik des Sattels unmittelbar für den Benutzer sichtbar ist. Auch die doppelschalige Ausgestaltung des Sattels durch Vorsehen einer Sattelschale und eines gegenüberliegenden Trägerelements ist hierdurch gut sichtbar.
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Des Weiteren ist es bevorzugt, dass der erfindungsgemäße Fahrradsattel derart ausgestaltet ist, dass die Sattelschale gegenüber dem Trägerelement bei Belastung, d.h. bei Benutzung um eine sich in Fahrtrichtung erstreckende Längsachse des Sattels schwenkbar ist. Insbesondere ist ein Schwenken der Sattelschale gegenüber dem Trägerelement um 2° bis 10° und besonders bevorzugt um 2° bis 5° gewährleistet.
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In besonders bevorzugter Weiterbildung der Erfindung ist der Elastomerkörper flächig mit einer Unterseite der Sattelschale verbunden. Bevorzugt ist es ferner, dass ebenfalls eine flächige Verbindung mit dem Trägerelement besteht.
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Bei einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist die Sattelschale nicht eben ausgestaltet, sondern weist gekrümmte Bereiche auf. Insbesondere an der Außenseite des Sattels ist es bevorzugt, dass die Sattelschale einen nach unten weisenden Rand aufweist. Hierdurch ist die seitliche Steifigkeit des Sattels verbessert. Bei einer derartigen Sattelschale entsteht unter der Sattelschale insbesondere im Sitzbereich ein Raum. Der Elastomerkörper ist in bevorzugter Ausführungsform zumindest teilweise in diesem Raum angeordnet.
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Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines Fahrradsattels, insbesondere eines Fahrradsattels wie vorstehend beschrieben. Die Herstellung erfolgt derart, dass die Sattelschale und das Trägerelement in eine Form, insbesondere eine Spritzform eingelegt werden. Das Einlegen erfolgt derart, dass zwischen der Sattelschale und dem Trägerelement ein Abstand angeordnet ist, wobei die beiden Elemente einander gegenüberliegend angeordnet sind, so dass eine Oberseite des Trägerelements der Unterseite der Sattelschale gegenüberliegt. Bevorzugt ist es selbstverständlich, dass die Bauteile zu einer Längsachse des Sattels symmetrisch ausgebildet und entsprechend symmetrisch angeordnet sind. Erfindungsgemäß erfolgt sodann ein Einbringen bzw. Einspritzen des Materials des Elastomerkörpers zwischen die Sattelschale und das Trägerelement. Hierfür erfolgt vorzugsweise unmittelbar ein Verbinden des Materials des Elastomerkörpers mit der Unterseite der Sattelschale bzw. der Oberseite des Trägerelements.
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Anschließend oder gegebenenfalls im selben Herstellungsschritt kann auch das Sattelpolster aufgebracht bzw. aufgespritzt werden.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer bevorzugten Ausführungsform unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen näher erläutert.
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Es zeigen:
- 1 eine schematische Draufsicht eines Fahrradsattels,
- 2 eine schematische Seitenansicht des in 1 dargestellten Fahrradsattels,
- 3 eine schematische Schnittansicht entlang der Linie III-III in 1,
- 4 eine schematische Schnittansicht entlang der Linie IV-IV in 1,
- 5 eine schematische Schnittansicht einer alternativen Ausführungsform entlang der Linie IV-IV in 1 und
- 6 eine schematische Schnittansicht einer weiteren alternativen Ausführungsform entlang der Linie IV-IV in 1.
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Ein Fahrradsattel weist in Draufsicht einen Sitzbereich 10 auf, an den sich ein Mittelbereich 12 anschließt. Der Mittelbereich 12 geht in die Sattelspitze 14 über. Hierbei ist die Sattelspitze 14 schmal ausgebildet und der Sitzbereich 12 breit ausgebildet, so dass im Sitzbereich der größte Teil des Gewichts des Fahrers insbesondere über die Sitzknochen aufgenommen wird. Der Fahrradsattel ist zu einer Mittelachse 16, die in Längsrichtung verläuft, symmetrisch ausgebildet.
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Eine Unterseite des Fahrradsattels ist mit einem Sattelgestell 18 (2) verbunden. Die dargestellte Ausführungsform des Sattelgestells 18 weist insbesondere zwei sich im Wesentlichen in Linksrichtung des Sattels erstreckende Streben auf. In einem mittleren Bereich 20 der beiden Streben des Sattelgestells 18 ist dieses über ein Befestigungselement mit der Sattelstütze verbindbar.
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Der erfindungsgemäße Fahrradsattel weist eine aus relativ steifem Material hergestellte Sattelschale 22 (3) auf. An einer Oberseite 24 der Sattelschale 22 ist ein Sattelpolster 26 angeordnet. Dieses kann wie im dargestellten Ausführungsbeispiel von einer Deckschicht 28 überspannt sein.
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An einer Unterseite 30 der Sattelschale 22 ist ein Elastomerkörper 32 an geordnet. Im dargestellten Ausführungsbeispiel erstreckt sich der Elastomerkörper 32 über die gesamte Unterseite 30 der Sattelschale 32 und ist insbesondere flächig mit dieser verbunden.
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Der Sattelschale 22 gegenüber liegend ist ein Trägerelement 34 vorgesehen. Der Elastomerkörper 32 ist somit zwischen der Sattelschale 22 und dem Trägerelement 34 angeordnet. Die Verbindung zwischen einer Oberseite 36 des Trägerelements 34 und dem Elastomerkörper 32 erfolgt vorzugsweise wiederum über die gesamte Oberfläche 36. Da die Sattelschale 22 vorzugsweise nicht oder vorzugsweise nur im Bereich der Sattelspitze 14 mit dem Trägerelement 34 verbunden ist, ist die Sattelschale 22 von dem Trägerelement 34 entkoppelt. Hierdurch ist es in besonders bevorzugter Ausführungsform möglich, dass die Sattelschale 22 insbesondere im Sitzbereich 10, wie durch den Pfeil 38 (4) angedeutet, verkippt werden kann. In äußeren Bereichen 40 des Sitzbereichs kann bei entsprechender Belastung die Sattelschale somit um beispielsweise bis zu 5 mm nachgeben. Hierdurch ist die Kippbewegung des Beckens während des Fahrradfahrens teilweise ausgeglichen bzw. der Sattel macht die Kippbewegung des Beckens mit.
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Das Sattelgestell 18 ist über ein vorderes Verbindungselement 42 mit dem Trägerelement 34 im Bereich der Sattelspitze 14 verbunden. Ferner ist das Sattelgestell 18 über zwei hintere Verbindungsteile 44 mit einer Sattelrückseite 46, die sich insbesondere entgegen einer Fahrtrichtung 48 (1) an den Sitzbereich anschließt.
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Bei der in 4 dargestellten Ausführungsform ist die Sattelschale 22 gegenüber dem Trägerelement 34 auch im äußeren Randbereich 40 in einem Abstand zueinander angeordnet. Hierdurch ist der Elastomerkörper 32 in einer Seitenansicht (Pfeil 46) für den Benutzer sichtbar.
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Bei einer ersten alternativen Ausführungsform (5) weist das Trägerelement ein vorzugsweise umlaufendes Träger-Randelement 48 auf. In der dargestellten Ausführungsform weist auch die Sattelschale 22 ein insbesondere umlaufendes Schalen-Randelement 50 auf. Beide Randelemente 48, 50 weisen in montiertem Zustand nach unten (Pfeil 52). Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist zwischen den beiden Randelementen 48, 50 ein Ansatz 54 des Elastomerkörpers 32 angeordnet. Ebenso kann auch nur eines der beiden Randelemente 48, 50 vorgesehen sein. Insbesondere können in Längsrichtung auch nur Teile mit Randelementen versehen sein. Insbesondere, wenn das Randelement 50 nicht oder zumindest in Teilbereichen nicht vorgesehen ist, ist der Elastomerkörper 32, insbesondere der Ansatz 54 des Elastomerkörpers 32 in Seitenansicht (Pfeil 46) für den Benutzer gut sichtbar.
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Bei einer weiteren alternativen Ausführungsform der Erfindung (6) sind entsprechend der in 5 dargestellten Ausführungsform Randbereiche 48, 50 vorgesehen, wobei diese wiederum nicht unbedingt umlaufend sein müssen. Zusätzlich ist im dargestellten Ausführungsbeispiel mit dem Randbereich 48 des Trägerelements 34 ein Halteelement 56, insbesondere einstückig mit dem Randelement 48 und dem Trägerelement 34 ausgebildet. Das Halteelement 46 verläuft im Wesentlichen horizontal und überdeckt den Ansatz 54 des Elastomerkörpers 32. Hierdurch ist ein einfaches Greifen des Sattels, beispielsweise zum Tragen des Fahrrads möglich, wobei sichergestellt ist, dass der Elastomerkörper hierdurch nicht belastet oder gar beschädigt wird.
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Das Halteelement 56 ist vorzugsweise im Mittelbereich 12 vorgesehen und ragt in besonders bevorzugter Ausführungsform in den Sitzbereich 10. Insbesondere kann das Halteelement 56 auch umlaufend ausgebildet sein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 692510 [0008]
- WO 0044821 [0008]
- EP 1174459 [0008]
- EP 1174458 [0008]