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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung, ein Fortbewegungsmittel sowie ein Verfahren zur Vermeidung von Verkehrsunfällen. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung, ein Fortbewegungsmittel sowie ein Verfahren zur Vertrauensförderung von Verkehrsteilnehmern bezüglich hochautomatisiert fahrender Fortbewegungsmittel.
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Die automatische Führung von Fortbewegungsmitteln ist derzeit ein rasch voranschreitendes Gebiet der Technik. Dabei fällt die visuelle Kommunikation zwischen den Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern, Radfahrern etc. und dem Insassen des hochautomatisiert fahrenden Fahrzeugs in Zukunft mitunter weg. Ein versichernder Blickkontakt zum Fahrer, mit welchem beim Verkehrsteilnehmer die Gewissheit entsteht, dass dieser ihn registriert hat, entfällt hierdurch. Diese Maßnahme gilt es zukünftig nicht nur zu ersetzen, sondern auch um vertrauensfördernde Maßnahmen zu anderen Verkehrsteilnehmern zu erweitern. Dies kann zukünftig eine sichere Kommunikation zwischen Fahrzeugen im hochautomatisierten Fahrmodus (HAF) bzw. vollautomatisierten Fahrmodus (VAF) und anderen Verkehrsteilnehmern sicherstellen und der anfänglichen Verunsicherung, welche HAF/VAF-Fahrzeuge hervorrufen werden, entgegenwirken.
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Die im Stand der Technik bekannten Vorrichtungen schöpfen das theoretische Potenzial nicht in zufriedenstellendem Maße aus.
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Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, den vorstehend genannten Bedarf zu stillen.
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Die vorstehend genannte Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren zur Vermeidung von Verkehrsunfällen bzw. durch ein Verfahren zur Vertrauensschaffung in Verbindung mit der Teilnahme von HAF/VAF-Fahrzeugen gelöst. Insbesondere soll der Wegfall eines zur Kommunikation im Straßenverkehr hilfreichen Blickkontaktes zwischen Verkehrsteilnehmern zumindest anteilig erübrigt werden. In einem ersten Schritt wird ein hochautomatisiertes Fahren (HAF) eines Fortbewegungsmittels aktiviert. Mit anderen Worten wird der Fahrer des Fortbewegungsmittels zumindest teilweise von der Fahraufgabe entbunden. Ein vollautomatisiertes Fahren (VAF) sei im Rahmen der nachfolgenden Beschreibung als vom HAF inkludiert verstanden. Anschließend wird eine Position eines Verkehrsteilnehmers mittels eines Sensors des Fortbewegungsmittels ermittelt. Der Verkehrsteilnehmer kann unbewegt oder bewegt am Verkehr teilnehmen. Insbesondere kann der Verkehrsteilnehmer zumindest ein Mindestmaß an Kollisionsrelevanz für das Ego-Fortbewegungsmittel aufweisen. Um eine Kollision zu vermeiden, das Vertrauen des Verkehrsteilnehmers in die umsichtige Führung des Fortbewegungsmittels zu stärken und die Absicht des Ego-Fortbewegungsmittels zu erkennen zu geben, wird anschließend ein Hinweis auf eine Oberfläche an der Position des Verkehrsteilnehmers bzw. im Bereich der Position des Verkehrsteilnehmers projiziert. Der Hinweis wird klar an den Verkehrsteilnehmer adressiert, sodass der Verkehrsteilnehmer unmittelbar das Gefühl erhält, dass er durch die Führung des Fortbewegungsmittels berücksichtigt wird. Eine Gefahr einer möglichen Kollision mit dem Fortbewegungsmittel braucht der Verkehrsteilnehmer daher nicht zu befürchten und schöpft Vertrauen in das hochautomatisierte Führen des Fortbewegungsmittels. Insbesondere kann der Verkehrsteilnehmer durch den Hinweis darüber informiert werden, wie er aktiv zu einer Kollisionsvermeidung beitragen kann.
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Die Unteransprüche zeigen bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung.
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Der Hinweis kann eine Botschaft eingehend umfassen, dass das Fortbewegungsmittel den Verkehrsteilnehmer lokalisiert hat und an welcher Stelle der Verkehrsteilnehmer lokalisiert worden ist. Unmittelbar ergibt sich für den Verkehrsteilnehmer, dass seine aktuelle Position bei der Führung des Fortbewegungsmittels berücksichtigt wird und eine Kollision daher nicht zu befürchten ist. Alternativ oder zusätzlich kann der Hinweis eine Botschaft dahingehend umfassen, welche zukünftige Position das Fortbewegungsmittel haben wird bzw. welche zukünftige Position das Fortbewegungsmittel zumindest ansteuert. Bspw. kann diese Botschaft einen Teil einer geplanten Trajektorie des Fortbewegungsmittels umfassen. Insbesondere können die Grenzen der Trajektorie kenntlich gemacht werden. Im Umkehrschluss können auch die nicht von der geplanten Trajektorie (auch „Fahrschlauch“) verdeckten Umgebungsbereiche durch eine Projektion für den Verkehrsteilnehmer „freigegeben“ werden. Alternativ oder zusätzlich kann der Hinweis eine Botschaft dahingehend umfassen, welche zukünftige Position das Fortbewegungsmittel dem Verkehrsteilnehmer empfiehlt, um bspw. eine Kollision zu vermeiden und/oder ein möglichst energieeffizientes Vorankommen zu gewährleisten. Der Verkehrsteilnehmer erhält das Gefühl, dass das Fortbewegungsmittel für ihn „mitdenkt“. Auf diese Weise steigt das Sicherheitsempfinden des Verkehrsteilnehmers und die Wertschätzung des Verkehrsteilnehmers für das Fortbewegungsmittel bzw. dessen Markenimage steigt.
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Der Hinweis kann einen Appell an den Verkehrsteilnehmer in einer ersten Farbe und eine Information über eine zukünftige (z. B. kollisionsfreie) Position des Fortbewegungsmittels in einer zweiten Farbe umfassen. Durch die Verwendung zweier Farben ist eine besonders intuitive und daher rasche sowie unmissverständliche Signalisierung der jeweiligen Informationen möglich. Der Appell an den Verkehrsteilnehmer kann diesen bspw. dazu auffordern, einen geeigneten Aufenthaltsort aufzusuchen. Die Information über die zukünftige Position des Fortbewegungsmittels kann die Markierung einer geplanten Trajektorie umfassen.
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Der Hinweis kann zudem einen für den Verkehrsteilnehmer empfohlenen Aufenthaltsort in einer ersten Farbe und einen für den Verkehrsteilnehmer nicht empfohlenen Aufenthaltsort in einer zweiten Farbe markieren. Insbesondere hat sich in Versuchen eine rote Markierung für nicht empfohlene Positionen und eine grüne und/oder blaue Markierung für empfohlene Positionen als geeignet erwiesen, sprachraumübergreifend eindeutig verstanden zu werden.
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Um ein unverzügliches Erfassen des Hinweises durch den Verkehrsteilnehmer sicherzustellen, kann eine Blickrichtung, zumindest jedoch eine Kopforientierung, des Verkehrsteilnehmers ermittelt werden. Im Ansprechen auf das Ermitteln der Blickrichtung kann eine geeignete Position für die Projektion des Hinweises derart ausgewählt werden, dass die Position in Abhängigkeit einer ermittelten Blickrichtung bzw. Kopforientierung des Verkehrsteilnehmers gewählt wird.
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Um dem Verkehrsteilnehmer unmissverständlich zu verdeutlichen, dass er durch den Hinweis adressiert wird, ist es vorteilhaft, den Hinweis kontaktanalog bezüglich des Aufenthaltsortes des Verkehrsteilnehmers zu positionieren. Mit anderen Worten wird bspw. eine Bewegung des Verkehrsteilnehmers ermittelt und der projizierte Hinweis entsprechend der veränderlichen Bewegung des Verkehrsteilnehmers bewegt. Die Projektion wird sozusagen am Verkehrsteilnehmer „verankert“. Auf diese Weise ist auch eine kurze Entfernung zwischen dem Verkehrsteilnehmer und dem Hinweis gewährleistet, sodass die im Hinweis enthaltenen Informationen durch den Verkehrsteilnehmer von selbigem gut erfasst werden können.
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Um die Akzeptanz hochautomatisiert fahrender Fahrzeuge und hochautomatisiert geführter Fortbewegungsmittel bei Verkehrsteilnehmern zu erhöhen, kann ein Hinweis an den Verkehrsteilnehmer ausgegeben werden, dass sich das Fortbewegungsmittel in einem hochautomatisierten Fahrbetrieb befindet. Dies kann bspw. dauerhaft und/oder von der Projektion unabhängig erfolgen. Ein entsprechender Hinweis auf den hochautomatisierten Fahrbetrieb kann jedoch alternativ oder zusätzlich in die Projektion integriert werden. Alternativ oder zusätzlich kann eine am Fortbewegungsmittel angeordnete Anzeigeeinrichtung (z. B. eine Rundumleuchte, ein („auf und ab“) Lauflicht nach Art eines „Scanners“) oder Ähnliches den Verkehrsteilnehmer auf den hochautomatisierten Fahrbetrieb hinweisen. Durch die Kombination des projizierten, vertrauensfördernden Hinweises mit der Information über den hochautomatisierten Fahrbetrieb des Fortbewegungsmittels werden die ggfs. bestehenden Vorbehalte der Verkehrsteilnehmer gegenüber hochautomatisiert fahrenden Fortbewegungsmitteln abgebaut, zumindest jedoch gelindert.
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Ein zusätzlicher Vertrauensaufbau und Verkehrssicherheitsmehrwert ergibt sich durch die Möglichkeit, den Verkehrsteilnehmer auch vor weiteren, nicht selbst verschuldeten Gefahren zu warnen. Bspw. kann ein zweiter (fremder) Verkehrsteilnehmer im Umfeld des (bisherig diskutierten) Verkehrsteilnehmers ermittelt werden. Sofern sich auch nur ein Mindestmaß an Relevanz für den Verkehrsteilnehmer ergibt, kann ein Hinweis über die Präsenz des zweiten Verkehrsteilnehmers in die erfindungsgemäße Projektion aufgenommen werden. Insbesondere kann der Verkehrsteilnehmer hierbei vor einer ggfs. drohenden Kollision mit dem zweiten Verkehrsteilnehmer gewarnt werden. Besonders vorteilhaft ist dieses Verfahren für den Fall, dass die Sensoren des Fortbewegungsmittels Einblick in einen Bereich einer Verkehrssituation haben, in welche der Verkehrsteilnehmer keinen Einblick hat. Bspw. kann das Fortbewegungsmittel ein im Schatten eines Lastkraftzuges mit hoher Geschwindigkeit herannahendes Fahrzeug erfassen und einen auf Kollisionskurs mit diesem Fahrzeug befindlichen Fußgänger durch Projektion eines Appells zum Innehalten vor der drohenden Kollision warnen. Über das durch die eigene Teilnahme am Straßenverkehr grundsätzlich erhöhte Unfallrisiko hinaus kann das Ego-Fortbewegungsmittel auf diese Weise die Sicherheit bei der Teilnahme am Straßenverkehr erhöhen und die Unfallzahlen senken.
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Gemäß einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Vorrichtung zur Vermeidung von Verkehrsunfällen sowie zur Erhöhung eines Vertrauens eines Verkehrsteilnehmers in einen hochautomatisierten Fahrbetrieb des Fortbewegungsmittels vorgeschlagen. Die Vorrichtung umfasst einen Signaleingang, welcher mit einem Umgebungssensor verknüpfbar ist, um Informationen über die Umgebung des Fortbewegungsmittels sowie über die Umgebung eines Verkehrsteilnehmers zu erfassen. Eine Auswerteeinheit (z. B. ein elektronisches Steuergerät, ein Mikrocontroller, ein programmierbarer Prozessor o. Ä.) ist eingerichtet, die Signale des Signaleingangs zu empfangen, auszuwerten und eine Projektionsvorrichtung in erfindungsgemäßer Weise anzusteuern. Dabei ist die Auswerteeinheit eingerichtet, einen hochautomatisierten Fahrbetrieb eines Fortbewegungsmittels zu erkennen, in welchem der Insasse (auch „Fahrer“) ein vermindertes Aufmerksamkeitspotenzial für umliegende Verkehrsteilnehmer aufweist. Während des hochautomatisierten Fahrbetriebes kann die Auswerteeinheit mittels des Signaleingangs eine Position eines Verkehrsteilnehmers ermitteln. Der Verkehrsteilnehmer kann bewegt oder unbewegt sein. Zusätzlich ist die Auswerteeinheit eingerichtet, mittels der Projektionsvorrichtung einen Hinweis zur Vermeidung einer Kollision zwischen dem Verkehrsteilnehmer und dem Fortbewegungsmittel bzw. zum Aufbauen eines Vertrauens des Verkehrsteilnehmers in eine adäquate Führung des Fortbewegungsmittels auf eine Oberfläche an der Position des Verkehrsteilnehmers zu projizieren. Die Position kann insbesondere derart gewählt werden, dass sie sich in einem mutmaßlichen Blickfeld des Verkehrsteilnehmers befindet. Auf diese Weise ist die erfindungsgemäße Vorrichtung eingerichtet, die Merkmale, Merkmalskombinationen und die sich aus diesen ergebenden Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens derart ersichtlich in entsprechender Weise zu verwirklichen, dass zur Vermeidung von Wiederholungen auf die obigen Ausführungen verwiesen wird.
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Gemäß einem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Fortbewegungsmittel (z. B. ein Pkw, Transporter, Lkw, Motorrad, Luft- und/oder Wasserfahrzeug) vorgeschlagen, welches eine Vorrichtung gemäß dem zweitgenannten Erfindungsaspekt aufweist. Auch bezüglich des Fortbewegungsmittels wird zur Vermeidung von Wiederholungen bezüglich der Merkmale, Merkmalskombinationen und Vorteile auf die obigen Ausführungen verwiesen.
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Im Rahmen der vorliegend offenbarten Technologie können statische und dynamische Grafiken, Texte, Warnanzeigen, Leuchtenfunktionen (z. B. Fahrtrichtungsanzeiger, Nebellicht, Bremslicht etc.) und Anzeigen aller Art auf die Straße, an das eigene oder fremde Fahrzeug, und/oder in die Luft und/oder in den freien Raum projiziert werden. Bspw. können holografische, zwei- und dreidimensionale Anzeigen erzeugt werden. Dies kann z. B. mittels Holografie, mikrooptischer Projektion und/oder Laserprojektion, DMD-Technologie (und allen anderen Technologien, welche diese Effekte ermöglichen) aus den Scheinwerfern, Nebelleuchten, Heckleuchten, Außenspiegeln, Seitenwand, Front, Heck und Seitenscheiben, Schwellern und Stoßfängern realisiert werden. Das aktive Anleuchten von Gefahrenquellen und Verkehrsteilnehmern kann die hier offenbarte Technologie vorteilhaft weiterbilden. Eine statische und/oder dynamische Lichtinszenierung der elektronischen „Augen“ des Fortbewegungsmittels kann z. B. in der Fahrzeugfront, im Fahrzeugheck, in den Seitenscheiben bei Tag und bei Nacht sowie als zusätzliche Signatur zum Tagfahr- bzw. Positionslicht als Ersatz des Augenkontaktes mit dem Fahrer erzeugt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob nur ein Licht leuchtet oder ein Schriftzug angezeigt wird. Zudem kann die Lichtsignatur der Heck- und Frontleuchten ebenfalls geändert werden. Das erfindungsgemäße Verfahren kann derart weitergebildet werden, dass im Lichtkegel der Scheinwerfer bzw. der Heckleuchten des Fortbewegungsmittels nicht nur ein sogenanntes „Branding“ des Fortbewegungsmittels bzw. der von ihm verwirklichten Technologie erfolgen kann, sondern die Tatsache, dass das Fortbewegungsmittel in einem hochautomatisierten Fahrbetrieb geführt wird, kann grafisch dargestellt werden. Dadurch ist es auch möglich, Informationen außen um das Fortbewegungsmittel auf die Straße oder in die Luft zu projizieren. Diese Informationen lassen sich bspw. in zwei Gruppen unterteilen.
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Die erste Gruppe stellt die fahrzeugbezogenen Infos dar. Zu diesen zählen unter anderem die Geschwindigkeit, der Füllstand des Tanks bzw. der Batterie, Warnhinweise, wie z.B. ein platter Reifen, und das Zielleitsystem über Richtungsweiser des Navigationssystems. Außerdem können somit dem Fahrer auch mögliche Schaltzeitpunkte und alle Arten von Informationen visuell dargestellt werden. Dies deckt alle Fahrsituationen von Alltagssituationen bis hin zur Rennstrecke ab. Auf der Rennstrecke könnten z.B. die Ideallinie, Brems,-Beschleunigungspunkte, Drehzahl, Öltemperatur, etc. mittels oben beschriebener Projektionsmethoden dargestellt werden.
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Diese Informationen dienen nur dazu, den Fahrer oder Beifahrer über den Fahrzeugzustand zu benachrichtigen und sind somit nur für die Personen im Fahrzeug lesbare Informationen abzubilden. Mögliche sicherheitsrelevante Warnhinweise bzw. Projektionen werden im Folgenden aufgelistet:
- ■ Eigenen toten Winkel anderen Verkehrsteilnehmern visuell anzeigen
- ■ Blinker auf die Straße neben, vor und hinter Fahrzeug (mit möglichem BMW Logo) projizieren
- ■ Warnhinweis für Geisterfahrer
- ■ Falls Fußgänger, der auf Straße laufen will, erkannt wird, Zebrastreifen auf Straße anzeigen (Rückmeldung von Fahrzeug, dass er sicher passieren kann)
- ■ Fußgänger, Zweiradfahrer, etc. durch Grafik darauf hinweisen, dass er von Auto erkannt wird
- ■ Fußgänger durch Gittermuster (rot/grün) darauf hinweisen, dass er von Auto erkannt wird
- ■ Verkehrsteilnehmer auf Gefahr hinweisen
- ■ Gefahrensituation graphisch schneller erfassbar machen und Verkehrsteilnehmer aktiv anleuchten
- ■ Fluchtlicht Ausweichkorridor/-grafik anzeigen (für sich und andere Verkehrsteilnehmer)
- ■ Fahrradfahrer anleuchten
- ■ Grafik um Fahrradfahrer (dem Verkehrsteilnehmer aktiv kommunizieren, dass er gesehen wird und ihm einen Sicherheitskorridor grafisch darstellen, sodass Kollision mit Auto vermieden wird)
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Diese Möglichkeiten dienen dem Zweck, ein Zusammenspiel der Verkehrsteilnehmer zu realisieren. Dazu werden z.B. Fußgänger und Zweiradfahrer und andere Fahrzeuge mit einbezogen.
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Dazu ist zu beachten, dass diese sicherheitsrelevanten Lichtinszenierungen nicht nur für die Frontscheinwerfer, sondern auch für die Heckleuchten, Nebelleuchten, Außenspiegel, Seitenwand, Schweller und Glasflächen realisiert werden soll.
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Somit werden Verkehrsteilnehmer rund um das Fahrzeug benachrichtigt.
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Außerdem kann somit und durch Einbringen des Logos der Wiedererkennungswert gesteigert bzw. erzeugt werden.
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Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und den Figuren. Es zeigen:
- 1 eine schematische Darstellung von Komponenten eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Fortbewegungsmittels mit einem Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Vermeidung von Verkehrsunfällen;
- 2-5 Verkehrssituationen, in welchen eine erfindungsgemäße Vermeidung von Verkehrsunfällen in unterschiedlichen Ausgestaltungen veranschaulicht wird; und
- 6 ein Flussdiagramm veranschaulichend Schritte eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Verfahrens zur Vermeidung von Verkehrsunfällen.
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1 zeigt einen Pkw 10 als erfindungsgemäß ausgestaltetes Fortbewegungsmittel, welches über eine Frontkamera 2 imstande ist, Verkehrsteilnehmer (nicht dargestellt) zu erfassen und entsprechende Signale an einen Signaleingang 5 eines elektronischen Steuergerätes 6 als Auswerteeinheit weiterzuleiten. Ein Projektor 7 als Projektionsvorrichtung ist informationstechnisch mit dem elektronischen Steuergerät 6 verbunden und eingerichtet, vom elektronischen Steuergerät 6 zur Ausgabe geeigneter Projektionen angesteuert zu werden. Das elektronische Steuergerät 6 ist überdies eingerichtet, eine Rundumleuchte 8 zur Signalisierung eines hochautomatisierten Fahrbetriebes anzusteuern.
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2 zeigt eine Verkehrssituation, in welcher ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Pkws 10 einen Radfahrer 1 als Verkehrsteilnehmer passieren möchte. Um dem Radfahrer 1 das Gefühl zu vermitteln, in der Nähe des Pkws 10 sicher zu sein, lokalisiert der Pkw 10 die Position des Radfahrers 1 und visualisiert durch eine Positionsprojektion 3c, dass er den Radfahrer 1 erfolgreich lokalisiert hat. Um dem Radfahrer 1 zusätzliche Informationen über diejenigen Bereiche zu geben, welche vermutlich vom Pkw 10 im Zuge der Weiterfahrt überfahren werden, wird ein Schriftzug 3a kennzeichnend einen Grenzbereich des eigenen Fahrtkorridors auf die Fahrbahnoberfläche projiziert, welcher zusätzlich die linke Begrenzung des sicheren Fahrtkorridors des Radfahrers 1 kennzeichnet. Hinter dem Radfahrer 1 wird eine Grenze 3f eines sicheren Bereiches in Form einer Klammer auf die Fahroberfläche projiziert, welche sich rechts des Radfahrers 1 in Fahrtrichtung fortsetzt. Der Schriftzug 3a ist in englischer Sprache ausgeführt („upcoming traffic“).
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3 zeigt eine erfindungsgemäß gestaltete Verkehrssituation eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Pkws 10, welcher eine Baustelle zu passieren ansetzt, auf welcher zwei Bauarbeiter 1 als Verkehrsteilnehmer ihrer Arbeit nachgehen. Die vom Umgebungssensor (nicht dargestellt) des erfindungsgemäßen Pkws 10 lokalisierten Bauarbeiter 1 werden durch Positionsprojektionen 3c darauf aufmerksam gemacht, dass der herannahende Pkw 10 Notiz von ihnen genommen hat. Zudem wird ein sicherer Bereich 3b nach Art eines blauen Teppichs um die Baustelle herum auf die Fahrbahnoberfläche projiziert, innerhalb dessen für die Bauarbeiter 1 keine Kollisionsgefahr besteht. Die in Fahrtrichtung rechts gelegene Grenze des sicheren Bereiches 3b kennzeichnet zeitgleich die linke Grenze des vom Pkw 10 vorgesehenen Fahrtkorridors.
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4 zeigt eine erfindungsgemäß gestaltete Fahrsituation, in welcher ein Motorradfahrer 1 als Verkehrsteilnehmer auf einer rechten Spur zum Überholen eines erfindungsgemäßen Pkws 10 ansetzt. Der Pkw 10 erkennt mittels eines (nicht dargestellten) Umgebungssensors den Motorradfahrer 1 auf der rechten Spur. Der Pkw 10 plant einen Spurwechsel vor dem Motorrad auf dessen Spur. Durch einen weißen Lichtteppich als sicherer Bereich 3b und einen Schriftzug („vehicle turning“) 3a markiert der Pkw 10 die geplante eigene Fahrttrajektorie in einer ersten Farbe. Demgegenüber werden ein Warnhinweis („STOP“) 3d und ein Verzögerungsstreifen 3e in roter Lichtfarbe auf die Fahrbahnoberfläche projiziert, um dem Motorradfahrer den ihm verbleibenden Fahrbahnbereich zu veranschaulichen. Mit anderen Worten ergeht dem Motorradfahrer 1 ein Appell zur Verringerung seiner aktuellen Reisegeschwindigkeit, um eine Kollision zu vermeiden.
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5 zeigt eine erfindungsgemäß gestaltete Verkehrssituation, in welcher ein Fußgänger 1 als Verkehrsteilnehmer zur Überquerung einer Straße ansetzt, auf welcher der erfindungsgemäß ausgestaltete Pkw 10 als Fortbewegungsmittel herannaht. Der Pkw 10 hat mit einem (nicht dargestellten) Sensor den Fußgänger 1 lokalisiert und erkennt, dass der Fußgänger 1 möglicherweise die Straße überqueren und eine Kollisionsgefahr darstellen könnte. Der Pkw 10 hat jedoch Vorfahrt und darf grundsätzlich annehmen, dass der Fußgänger 1 die Überquerung rechtzeitig abbrechen wird. Ein (nicht dargestellter) Umgebungssensor des Pkws 10 erfasst jedoch auch die Umgebung des Fußgängers 1, in welcher ein Motorradfahrer 4 aus einer entgegengesetzten Richtung rasch herannaht. Um zu vermeiden, dass der Fußgänger 1 mit dem Motorradfahrer 4 kollidiert, projiziert der Pkw 10 einen Hinweis auf die erfolgte Erfassung des Fußgängers 1 in Form einer Positionsprojektion 3c. Zusätzlich ergeht dem Fußgänger 1 der Appell „STOP“ als Warnhinweis 3d, um die Kollisionsgefahr für den Fußgänger 1 mit dem Motorradfahrer 4 sowie mit dem Pkw 10 zu verringern. Der Fußgänger 1 wird dem Pkw 10 dankbar für diesen Hinweis sein, wodurch der Fußgänger 1 dem Hersteller des Pkws 10 eine höhere Wertschätzung entgegenbringt.
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6 zeigt ein Flussdiagramm veranschaulichend Schritte eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Verfahrens zur Vermeidung von Verkehrsunfällen. In Schritt 100 wird ein hochautomatisierter Fahrbetrieb eines Fortbewegungsmittels aktiviert. In Schritt 200 wird die Aktivierung des hochautomatisierten Fahrbetriebs einem Verkehrsteilnehmer signalisiert. In Schritt 300 wird eine Position eines Verkehrsteilnehmers in der Umgebung des Fortbewegungsmittels durch einen Umgebungssensor ermittelt. In Schritt 400 wird eine Blickrichtung des Verkehrsteilnehmers ermittelt und im Ansprechen darauf in Schritt 500 eine Position ausgewählt, welche sich für die Projektion eines Hinweises, welcher sich an den Verkehrsteilnehmer richtet, eignet. In Schritt 600 wird ein Hinweis zur Vermeidung einer Kollision zwischen dem Verkehrsteilnehmer und dem Fortbewegungsmittel auf eine Oberfläche an der Position des Verkehrsteilnehmers projiziert. Die Oberfläche kann bspw. eine Fahrbahnoberfläche, eine Oberfläche eines Fortbewegungsmittels, eine Oberfläche einer Person (Kleidung, Haut, o. Ä.) sein. In Schritt 700 wird anschließend ein zweiter Verkehrsteilnehmer im Umfeld des Verkehrsteilnehmers ermittelt. Um eine Kollision zwischen dem Verkehrsteilnehmer und dem zweiten Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, wird in Schritt 800 ein Hinweis zur Vermeidung einer Kollision zwischen dem Verkehrsteilnehmer und dem zweiten Verkehrsteilnehmer in die Projektion mit aufgenommen. Mit anderen Worten wird der Verkehrsteilnehmer darauf hingewiesen, dass der zweite Verkehrsteilnehmer sich auf Kollisionskurs mit ihm befindet. Insbesondere kann dem Verkehrsteilnehmer ein Hinweis darüber ergehen, in welchen Raumbereichen er vor der Kollision vergleichsweise sicher ist.
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Die vorliegende Erfindung ermöglicht es einem Fortbewegungsmittel/Verkehrsteilnehmer darzustellen, ob es/er sich in einem hochautomatisierten Fahrbetrieb befindet oder nicht. Hierzu wird eine Lichtinszenierung vorgeschlagen. Überdies wird ein Beitrag zur positiven Besetzung des Themas HAF/VAF-Fahren geleistet. Es wird zudem eine Bildung vertrauensfördernder Maßnahmen für eine neue Technologie verfolgt. Mit dieser Technologie sind fahrzeugbezogene Informationen besonders gut darstellbar. Insbesondere Sicherheitsinformationen können in der Umgebung des Fortbewegungsmittels angezeigt werden. Verkehrsteilnehmer können zum besseren Schutz bzw. für eine verbesserte Verkehrssicherheit einbezogen werden. Der Wiedererkennungswert des Fortbewegungsmittels bzw. seines Herstellers steigt durch eine optisch markante Lichtsignatur, eine Lichtinszenierung und die optionale Einbringung von Herstellerlogos.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Verkehrsteilnehmer
- 2
- Frontkamera
- 3
- Hinweis
- 3a
- Schriftzuggrenzbereich eigener Fahrtkorridor
- 3b
- sicherer Bereich
- 3c
- Positionsprojektion
- 3d
- Warnhinweis
- 3e
- Verzögerungsstreifen
- 3f
- Grenze sicherer Bereich
- 4
- Motorradfahrer (zweiter Verkehrsteilnehmer)
- 5
- Signaleingang
- 6
- elektronisches Steuergerät
- 7
- Projektor
- 8
- Rundumleuchte
- 10
- Pkw (Ego-Fortbewegungsmittel)
- 100-800
- Verfahrensschritte
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102013012891 A1 [0003]
- DE 102012219574 A1 [0003]
- DE 102013019021 A1 [0003]
- DE 102010003985 A1 [0003]
- DE 202014101755 U1 [0003]
- DE 102014104484 A1 [0003]
- DE 102010034853 A1 [0003]
- DE 102014214522 A1 [0003]
- DE 102013214481 A1 [0003]
- DE 102014200519 A1 [0003]