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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Fahrzeug-Komponentenbaugruppe, umfassend:
- - eine Fahrzeug-Steuervorrichtung,
- - eine von der Fahrzeug-Steuervorrichtung verschiedene Fahrzeug-Funktionskomponente,
- - einen RFID-Transponder, welcher wenigstens zur Identifizierung der Fahrzeug-Funktionskomponente ausgebildet und der Fahrzeug-Funktionskomponente zugeordnet ist,
- - wenigstens einen Datenspeicher, in welchem der Fahrzeug-Funktionskomponente zugeordnete Firmware oder/und Software als ein Funktionsprogrammpaket gespeichert ist, und
- - eine Kommunikationsvorrichtung, welche zur Datenkommunikation zwischen der Fahrzeug-Steuervorrichtung, dem RFID-Transponder und dem Datenspeicher ausgebildet ist,
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Aus der
DE 20 2010 012 446 U1 ist eine beheizbare Medienleitung als eine Fahrzeug-Funktionskomponente bekannt, welcher ein RFID-Transponder zugeordnet ist, in dessen Datenspeicher individuelle Parameterdaten der beheizbaren Medienleitung hinterlegt sind. Die Parameterdaten im Datenspeicher des RFID-Transponders können entweder drahtlos mittels RFID-Kommunikationsverbindung oder durch einen fahrzeugüblichen Kommunikationsbus, wie etwa CAN oder LIN und dergleichen, zu einer Fahrzeug-Steuervorrichtung übertragen werden, die den Betrieb der beheizbaren Medienleitung oder allgemein der Fahrzeug-Funktionskomponente auf Grundlage der vom RFID-Transponder der Medienleitung übermittelten Parameterdaten individualisiert steuert.
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Hintergrund der in der
DE 20 2010 012 446 U1 vorgestellten Lösung ist eine technisch möglichst effiziente Lösung für die Berücksichtigung der bei der Herstellung von beheizbaren Medienleitungen auftretenden hohen Fertigungstoleranzen.
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Die einzelnen Heizwendeln der Heizung der Medienleitung unterscheiden sich hinsichtlich ihres elektrischen Widerstands, insbesondere ihres längenspezifischen elektrischen Widerstands. Darüber hinaus ist häufig a priori nicht bekannt, mit welcher Bordspannung, etwa 12 Volt oder 24 Volt, die Heizelemente betrieben werden.
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Die beheizbare Medienleitung als Fahrzeug-Funktionskomponente erhält daher die für ihren Betrieb benötigten individuellen Parameter herstellerseitig in einem Datenspeicher. Diese werden nach Einbau in ein Fahrzeug von einer Fahrzeug-Steuervorrichtung ausgelesen und beim Betrieb der beheizbaren Medienleitung verwendet. Auf diese Weise wird daher eine Individualisierung der Fahrzeug-Steuervorrichtung bezüglich der Medienleitung bereits beim Fahrzeughersteller vermieden.
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Weiterhin ist aus der
EP 1 460 575 A ein Verwaltungssystem für Fahrzeuge bekannt, bei welchem in einen wiederbeschreibbaren Speicher eines RFID-Transponders in einem Fahrzeug sich während der Betriebslebensdauer des Fahrzeugs ändernde Daten aktualisiert werden. Ein nicht-wiederbeschreibbarer Speicherbereich enthält Identifikationsdaten betreffend das Fahrzeug oder/und eine Fahrzeug-Funktionskomponente, sodass diese nach einmaliger Vergabe nicht überschrieben werden können. In dem wiederbeschreibbaren Bereich des Datenspeichers werden beispielswiese Halterdaten, Halterwechsel, Informationen über Wartung, Reparatur, Zulassung, Unfallhistorie und dergleichen hinterlegt. Somit wird das Fahrzeug neben dem das Fahrzeug während seiner Betriebslebensdauer begleitenden Fahrzeugbrief selbst zum Informationsträger. Die im RFID-Transponder des Fahrzeugs abgelegten Daten können durch einen externen RFID-Transponder ausgelesen und von autorisierten Stellen überschrieben werden.
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Während des Betriebs eines Fahrzeugs mit seinen Fahrzeug-Funktionskomponenten Fehler werden in der Betriebssoftware oder -firmware bekannt und beseitigt oder in der Betriebssoftware oder -firmware hinterlegte Funktionen verbessert.
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Die Anwendung veränderter Betriebssoftware oder/und -firmware an einer Fahrzeug-Funktionskomponente erfordert deren Aktualisierung in einem das betreffende Funktionsprogrammpaket enthaltenden Datenspeicher. Eine derartige Aktualisierung ist häufig mit hohem Aufwand belastet.
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Es ist daher ganz grundsätzlich Aufgabe der vorliegenden Erfindung, den Austausch von Daten zwischen der Fahrzeug-Komponentenbaugruppe und einem externen Datenspeicher zu erleichtern, wobei hier nicht lediglich an Identifikationsdaten gedacht ist, sondern an Datenkonvolute, deren Größe den üblichen Speicherraum eines RFID-Transponders übersteigen bzw. die in einem vom RFID-Transponder gesonderten Datenspeicher der Fahrzeug-Komponentenbaugruppe hinterlegt sind.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Fahrzeug-Steuervorrichtung und die Kommunikationsvorrichtung dazu ausgebildet sind, den RFID-Transponder zur Herstellung einer drahtlosen RFID-Kommunikationsverbindung mit einem bezüglich der Fahrzeug-Komponentenbaugruppe externen RFID-Transponder anzusteuern.
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Grundidee der vorliegenden Erfindung ist daher die Nutzung eines RFID-Transponders bzw. seiner RFID-Antenne durch die Fahrzeug-Steuervorrichtung zur Übertragung von Daten bzw. Information zwischen der Fahrzeug-Komponentenbaugruppe und einem externen RFID-Transponder, welcher als Gegenstelle zum baugruppenseitigen RFID-Transponder für die Herstellung einer drahtlosen RFID-Verbindung notwendig ist.
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Damit wird die bequeme Möglichkeit geschaffen, einerseits eine Fahrzeug-Funktionskomponente, wie beispielsweise Klimaanlage, eine Baugruppe mit angetriebenen beweglichen Teilen, Reifendruck-Überwachungssysteme, Navigationsgeräte und dergleichen vieles mehr, nicht nur per RFID zu identifizieren, sondern mittels der ohnehin für ihre Identifizierung bereits vorhandenen RFID-Antenne einen echten Datenaustausch mittels einer RFID-Kommunikationsverbindung zu bewirken.
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Die Fahrzeug-Steuervorrichtung oder die Kommunikationsvorrichtung oder der RFID-Transponder sind bevorzugt zur Erfüllung der ihnen erfindungsgemäß zugedachten Aufgabe dazu ausgebildet, ein Datenprotokoll, welches in der Kommunikationsvorrichtung verwendet wird, in ein RFID-Datenübertragungsprotokoll zu übersetzen, bevorzugt bidirektional zu übersetzen. Hierzu kann die Fahrzeug-Komponentenbaugruppe, insbesondere der RFID-Transponder, einen Konverter aufweisen, welcher bidirektional Daten, die in der Kommunikationsvorrichtung übertragen werden, zwischen einem für die Kommunikationsvorrichtung brauchbaren Format oder/und Protokoll und einem für den RFID-Transponder brauchbaren Format oder/und Protokoll umwandelt. Die Fahrzeug-Steuervorrichtung ist überdies dazu ausgebildet, den RFID-Transponder bzw. seine RFID-Antenne zur Ausstrahlung und zum Empfang von Daten zu betreiben.
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Somit kann ein im Fahrzeug vorhandener RFID-Transponder zu einer RFID-Schnittstelle erweitert werden, über welche weit mehr als die nur im RFID-Transponder hinterlegten Identifikationsdaten übertragen werden können.
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Bevorzugt ist dabei an den oben besonders hervorgehobenen Problemfall gedacht, Firmware oder/und Software der jeweiligen Fahrzeug-Funktionskomponente durch die drahtlose RFID-Kommunikationsverbindung unter der Steuerung der Fahrzeug-Steuervorrichtung zu aktualisieren. Daher ist gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der vorliegenden Erfindung daran gedacht, dass die Fahrzeug-Steuervorrichtung und die Kommunikationsvorrichtung dazu ausgebildet sind, mittels der hergestellten RFID-Kommunikationsverbindung wenigstens einen Teil des Funktionsprogrammpakets zu aktualisieren.
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Bevorzugt wird das Funktionsprogrammpaket vollständig mittels der hergestellten RFID-Kommunikationsverbindung aktualisiert. Es soll jedoch, wie anhand unten vorgestellter vorteilhafter Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung näher erläutert werden wird, auch die lediglich teilweise Aktualisierung des Funktionsprogrammpakets mittels der RFID-Kommunikationsverbindung ermöglicht werden. Beispielsweise kann das Funktionsprogrammpaket in mehreren gesonderten Teilschritten jeweils über die hergestellte RFID-Kommunikationsverbindung aktualisiert werden, wobei in den jeweiligen Schritten jeweils ein anderer externer RFID-Transponder Quelle der Aktualisierungsdaten sein kann. Es soll jedoch auch nicht ausgeschlossen sein, dass ein Teil des Funktionsprogrammpakets mit RFID-Kommunikation aktualisiert wird und ein weiterer Teil zu einem späteren Zeitpunkt durch eine andere Daten-Kommunikationsverbindung aktualisiert wird.
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Grundsätzlich kann der der Fahrzeug-Funktionskomponente zugeordnete RFID-Transponder an der Fahrzeug-Funktionskomponente selbst vorgesehen sein, beispielsweise sogar zusammen mit dem Datenspeicher, in welchem das Funktionsprogrammpaket der Fahrzeug-Funktionskomponente gespeichert ist, etwa in einem gemeinsamen Gehäuse oder sogar auf einem gemeinsamen elektronischen Bauteil.
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Wenn jedoch die räumliche Anordnung des RFID-Transponders bei dem Datenspeicher oder/und bei der Fahrzeug-Steuervorrichtung, die auch ein Steuergerät der Fahrzeug-Funktionskomponente sein kann, an einem Ort erfolgen würde, von welchem aus vom RFID-Transponder abgestrahlte Funkwellen außerhalb des die Fahrzeug-Komponentenbaugruppe tragenden Fahrzeugs kaum noch empfangen werden können, kann der RFID-Transponder an der Fahrzeug-Funktionskomponente oder im Fahrzeug selbst an einem von dem Steuergerät bzw. der Fahrzeug-Steuervorrichtung oder/und vom Datenspeicher räumlich entfernten, für das Versenden und das Empfangen von Daten vorteilhafteren Ort angeordnet sein.
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Es kann sogar daran gedacht sein, den der Fahrzeug-Funktionskomponente zugeordneten RFID-Transponder an einem Abschnitt der Fahrzeug-Komponentenbaugruppe oder des sie tragenden Fahrzeugs anzuordnen, welcher von der Fahrzeug-Funktionskomponente entfernt gelegen ist, um den Datenaustausch mit dem RFID-Transponder zu erleichtern.
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Während die Datenkommunikation zwischen dem RFID-Transponder und dem externen RFID-Transponder über für diese Geräte übliche Daten-Protokolle ausgetauscht werden, ist im Fahrzeug üblicherweise ein anderer Standard für den Datenaustausch realisiert. Bevorzugt ist die Kommunikationsvorrichtung eine Draht- oder an eine physikalische Leitung gebundene Kommunikationsvorrichtung, die wenigstens Teil eines Datenbusses eines Fahrzeugs ist. Sie kann auch der Datenbus des Fahrzeugs selbst sein. Daher ist gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass die Kommunikationsvorrichtung zur Datenkommunikation zwischen der Fahrzeug-Steuervorrichtung, dem RFID-Transponder und dem Datenspeicher mittels eines standardisierten Protokolls, wie etwa CAN oder LIN oder dergleichen, ausgebildet ist. Eine möglicherweise notwendige Umwandlung zwischen Datenformaten oder/und Übertragungsprotokollen kann mit dem oben genannten Konverter erfolgen.
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Wie oben bereits aufgezeigt wurde, kann die Übertragung von Daten auch nur teilweise in einem zusammenhängenden Schritt geschehen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder fortgesetzt werden. Hierzu kann in dem Datenspeicher eine Information über die aktuell verwendete Firmware oder/und Software hinterlegt sein. Weiter kann dort eine Information über bereits erhaltene Datenpakete einer noch nicht abgeschlossenen Aktualisierung hinterlegt sein.
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In einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der vorliegenden Erfindung dient die Fahrzeug-Komponentenbaugruppe nicht nur als Empfänger eines Datenkonvoluts, sondern dient nach Empfang eines Datenkonvoluts oder eines abgeschlossenen Teils desselben als Datenquelle für andere Fahrzeug-Komponentenbaugruppen.
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So kann ganz grundsätzlich eine Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Datenaktualisierung dadurch erreicht werden, dass die Fahrzeug-Steuervorrichtung und die Kommunikationsvorrichtung dazu ausgebildet sind, den RFID-Transponder zur Herstellung einer ersten RFID-Kommunikationsverbindung mit einem bezüglich der Fahrzeug-Komponentenbaugruppe ersten externen RFID-Transponder anzusteuern und, nach Erhalt von wenigstens einem Teil eines Datenkonvoluts zur Aktualisierung des Funktionsprogrammpakets über die erste RFID-Kommunikationsverbindung, den RFID-Transponder zur Herstellung einer zweiten RFID-Kommunikationsverbindung mit einem bezüglich der Fahrzeug-Komponentenbaugruppe vom ersten externen RFID-Transponder verschiedenen zweiten externen RFID-Transponder anzusteuern, um mittels der zweiten RFID-Kommunikationsverbindung das erhaltene Datenkonvolut oder Teil-Datenkonvolut an den zweiten externen RFID-Transponder zu übertragen.
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Der ungeheure Vorteil der Datenaktualisierung bzw. Datenweitergabe von Fahrzeug zu Fahrzeug liegt darin, dass das Fahrzeug für eine Firmware- oder/und Softwareaktualisierung einer Fahrzeug-Funktionskomponente nicht mehr in eine Werkstatt gerufen werden muss, sondern erforderliche Datenkonvolute durch Bewegen des Fahrzeugs im Straßenverkehr erhalten kann, nämlich dann, wenn sich ein die Fahrzeug-Komponentenbaugruppe tragendes Fahrzeug in ausreichender Nähe eines Fahrzeugs mit bereits aktualisierten Daten, insbesondere einem wenigstens teilweise aktualisierten Funktionsprogrammpaket befindet. So können beispielsweise in einem Stau oder sogar im fließenden Verkehr bei ausreichend langer Fahrt nebeneinander her zunächst zwischen den betroffenen Fahrzeug-Komponentenbaugruppen der unterschiedlichen Fahrzeuge Informationen über den jeweiligen Aktualisierungsstand der Firmware oder/und Software der Fahrzeug-Funktionskomponente ausgetauscht werden. Nach dem Austausch dieser Informationsdaten und seiner Auswertung gibt dasjenige Fahrzeug mit aktuellerem Firmware- bzw. Softwarestand seine Daten über die RFID-Kommunikationsverbindung an das Fahrzeug mit weniger aktuellem Datenbestand weiter.
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Da das Aufeinandertreffen von Fahrzeugen mit unterschiedlich aktuellem Datenbestand und damit der Bestand einer RFID-Kommunikationsverbindung zwischen diesen weniger lang dauern kann als Zeit für eine vollständige Datenübertragung benötigt wird, werden die Daten bevorzugt in abgeschlossenen Teil-Datenkonvoluten übertragen, sodass auch eine unvollständige Datenübertragung hilfreich ist.
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Die vorteilhafte Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Datenübertragung kann also dadurch realisiert sein, dass der erste RFID-Transponder Teil einer von der Fahrzeug-Komponentenbaugruppe verschiedenen ersten externen Fahrzeug-Komponentenbaugruppe ist und dass der zweite externe RFID-Transponder Teil einer von der Fahrzeug-Komponentenbaugruppe und der ersten externen Fahrzeug-Komponentenbaugruppe verschiedenen zweiten externen Fahrzeug-Komponentenbaugruppe ist.
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Zur Erhöhung der Reichweite des RFID-Transponders ist es vorteilhaft, wenn der RFID-Transponder ein aktiver Transponder ist. Dabei ist grundsätzlich ein passiver Transponder ausreichend. Über die bloße erhöhte Reichweite hinaus ist jedoch für den oben genannten Fall, dass die Fahrzeug-Komponentenbaugruppe einmal Empfänger einer Datenübertragung sein kann und ein weiteres Mal Sender einer Datenübertragung sein kann, die Verwendung eines aktiven Transponders vorteilhaft, da dann stets eine RFID-Kommunikationsverbindung zwischen dem RFID-Transponder und einem externen RFID-Transponder herstellbar ist.
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Um sicherzustellen, dass Daten zwischen dem RFID-Transponder und einem externen RFID-Transponder nicht nur im laufenden Verkehr übertragen werden können, sondern beispielsweise auch auf einem Parkplatz oder in einem Parkhaus, ist es vorteilhaft, wenn die Fahrzeug-Komponentenbaugruppe eine Dauer-Energieversorgung zur Versorgung mit elektrischer Energie unabhängig von einem Betriebszustand einer Einbauumgebung der Fahrzeug-Komponentenbaugruppe aufweist.
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So kann die Fahrzeug-Steuervorrichtung den RFID-Transponder und die Kommunikationsvorrichtung auch im abgestellten Zustand zur Herstellung einer RIFD-Kommunikationsverbindung ansteuern. Eine ähnliche Stromversorgung ist beispielsweise für Fahrzeug-Alarmanlagen bereits bekannt.
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Da die vorliegende Erfindung für die genannte Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Datenaktualisierung von besonderem Vorteil ist, betrifft die vorliegende Erfindung auch ein Fahrzeug mit einer Fahrzeug-Komponentenbaugruppe wie sie oben beschrieben ist.
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Da an einer Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Datenübertragung wenigstens zwei Fahrzeuge beteiligt sind, umfasst der Fahrzeugpool bevorzugt das zuvor genannte Fahrzeug sowie ein weiteres Fahrzeug mit dem externen RFID-Transponder.
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Da gerade die Aktualisierung des Funktionsprogrammpakets für die vorliegende Erfindung von besonderem Interesse ist, wird das weitere Fahrzeug bevorzugt den externen RFID-Transponder als Teil einer externen Fahrzeug-Komponentenbaugruppe aufweisen, sodass bevorzugt das weitere Fahrzeug über die gleiche Fahrzeug-Funktionskomponente verfügt wie das Fahrzeug selbst.
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Für den Fall, dass das Fahrzeug mit der Fahrzeug-Komponentenbaugruppe einmal Empfänger einer Datenübertragung ist und nach Abschluss der Datenübertragung für ein drittes Fahrzeug Quelle bzw. Sender der Datenübertragung sein soll, ist vorgesehen, dass der Fahrzeugpool ein drittes Fahrzeug mit einem zweiten externen RFID-Transponder, bevorzugt als Teil einer zweiten externen Fahrzeug-Komponentenbaugruppe, aufweist.
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Die eingangs genannte Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird gemäß einem weiteren Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung auch gelöst durch ein Verfahren zur Aktualisierung eines einer Fahrzeug-Funktionskomponente zugeordneten Funktionsprogrammpakets, umfassend Firmware oder/und Software, mittels RFID-Transponder, umfassend die Schritte:
- - Herstellen einer drahtlosen RFID-Kommunikationsverbindung zwischen den RFID-Transpondern,
- - Ermitteln eines Aktualisierungsbedarfs des Funktionsprogrammpakets, und dann, wenn ein Aktualisierungsbedarf ermittelt wurde,
- - Übertragen wenigstens eines Teils eines Datenkonvoluts zur Aktualisierung des Funktionsprogrammpakets von einem der RFID-Transponder als dem Sender-Transponder zu dem jeweils anderen RFID-Transponder als dem Empfänger-Transponder, auf dessen Empfängerseite der ermittelte Aktualisierungsbedarf besteht.
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Die oben beschriebene und weitergebildete Fahrzeug-Komponentenbaugruppe ist bevorzugt zur Ausführung des gerade beschriebenen Verfahrens ausgebildet. Das Ermitteln eines Aktualisierungsbedarfs des Funktionsprogrammpakets kann beispielsweise durch Vergleich von im Datenspeicher oder in einem Datenspeicher des der Fahrzeug-Funktionskomponente zugeordneten RFID-Transponders hinterlegten Information über den Aktualisierungsstand von Daten, wie etwa der Firmware oder/und der Software, erfolgen. Dabei wird derjenige RFID-Transponder, der der Fahrzeug-Funktionskomponente mit dem aktuelleren Datenstand zugeordnet ist, zur Datenquelle und der jeweils andere RFID-Transponder wird zum Datenempfänger.
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Das Ermitteln des Aktualisierungsbedarfs kann, wie oben dargelegt, über den Aktualisierungsstand der betroffenen Daten hinaus eine Informationsübertragung über bereits im Rahmen einer Datenaktualisierung erhaltener Teile des Funktionsprogrammpakets umfassen. Beispielsweise kann selbst dann, wenn die beiden RFID-Transponder einer RFID-Kommunikationsverbindung einer Fahrzeug-Funktionskomponente mit jeweils gleichem Aktualisierungsstand zugeordnet sind, derjenige RFID-Transponder zur Datenquelle werden, welcher über eine größere, aber unvollständige Anzahl von Teilen eines aktuelleren Funktionsprogrammpakets verfügt als dies im Bereich des jeweils anderen RFID-Transponder der Fall ist.
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Wie oben bereits ausführlich beschrieben wurde, kann das Herstellen der drahtlosen RFID-Kommunikationsverbindung ein Herstellen einer Fahrzeug-zu-Fahrzeug-RFID-Kommunikationsverbindung sein. Diese Herstellung einer Fahrzeug-zu-Fahrzeug-RFID-Kommunikationsverbindung kann im laufenden Verkehr erfolgen oder auf Parkplätzen mit abgestellten Fahrzeugen.
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Grundsätzlich soll jedoch nicht ausgeschlossen sein, dass die Datenübertragungsquelle ein eigens zur Datenübertragung, wie etwa für eine Aktualisierung von Firmware oder/und Software, ausgebildetes Werkstattgerät ist. Ebenso kann der RFID-Transponder, der die Datenquelle bildet, im Verkehrsnetz fest installiert sein, etwa an Ampeln oder in Fahrbahnen, sodass ein Fahrzeug mit einer Fahrzeug-Komponentenbaugruppe mit aktualisiertem Datenbestand den installierten RFID-Transponder erkennt, auf diesen ein aktuelles Datenkonvolut überträgt, falls dieser es noch nicht erhalten hat, sodass ab dann der installierte RFID-Transponder mit seinem Datenspeicher als Datenübertragungsquelle für sich später nähernde Fahrzeuge mit Aktualisierungsbedarf dienen kann. Ein solcher fest installierter RFID-Transponder als der externe RFID-Transponder wird in manchen Fällen ein passiver Transponder sein. Wenn die Möglichkeit zum Anschluss an eine Energiequelle besteht, kann auch dieser ein aktiver Transponder sein.
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Gemäß einem weiteren mit den obenstehenden Aspekten der Erfindung in gemeinsamer einheitlicher Erfindungsbeziehung stehenden Grundgedanken der vorliegenden Erfindung betrifft diese auch eine Verwendung eines RFID-Transponders zum Senden oder/und Empfangen von Firmware oder/und Software für eine dem RFID-Transponder zugeordnete Fahrzeug-Funktionskomponente.
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Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand der beiliegenden Figuren näher erläutert. Es stellt dar:
- 1 eine grobschematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Fahrzeug-Komponentenbaugruppe in einem Fahrzeug,
- 2 ein Beispiel einer Datenübertragung von Fahrzeug zu Fahrzeug auf einem Parkplatz,
- 3 das Beispiel von 2 in einem zeitlich weiter fortgeschrittenen Stadium.
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In 1 ist ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel einer Fahrzeug-Komponentenbaugruppe, welche lediglich grobschematisch zu Erläuterungszwecken dargestellt ist, allgemein mit 10 bezeichnet. Die Fahrzeug-Komponentenbaugruppe befindet sich in einem ebenfalls nur grobschematisch angedeuteten Fahrzeug 12. Dies kann grundsätzlich ein Land-, Wasser- oder Luftfahrzeug sein, bevorzugt ist es jedoch ein Landfahrzeug, wie beispielsweise PKW oder/und LKW oder Zweirad.
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Die Fahrzeug-Komponentenbaugruppe 10 umfasst eine Haupt-Steuervorrichtung 14 mit einem von dieser umfassten Datenspeicher 16.
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Weiter umfasst die Fahrzeug-Komponentenbaugruppe 10 eine Fahrzeug-Funktionskomponente 18, beispielsweise einen Tank zur Aufbewahrung und kontrollierten Abgabe von wässriger Harnstofflösung, wobei der Tank 18 ein durch Energiezufuhr betreibbares Funktionsmodul 20 aufweist, beispielsweise eine Heizung oder/und eine Entnahmepumpe zur Entnahme von Harnstofflösung aus dem Tank.
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Der Fahrzeug-Funktionskomponente 18 ist eine Komponenten-Steuervorrichtung 22 mit einem mit der Komponenten-Steuervorrichtung 22 kooperierenden Komponenten-Datenspeicher 24 zugeordnet. Die Komponenten-Steuervorrichtung 22 kann den Betrieb des Funktionsmoduls 20 steuern, was die Zuordnung der Komponenten-Steuervorrichtung 22 zur Fahrzeug-Funktionskomponente 18 begründet.
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Sowohl die Haupt-Steuervorrichtung 14 wie auch die Komponenten-Steuervorrichtung 22 bilden eine Fahrzeug-Steuervorrichtung im Sinne der vorliegenden Erfindung, da sich beide Steuervorrichtungen in dem Fahrzeug 12 befinden und zur Verwendung in einem Fahrzeug geeignet und bestimmt sind.
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Die Fahrzeug-Funktionskomponente 18 (Tank) umfasst einen RFID-Chip 26 mit einer darauf dauerhaft gespeicherten Komponentenidentifikation. Dieser ist mit einem CAN-RFID-Konverter 27 verbunden, welcher einen im CAN-Bussystem 32 gemäß dem dort üblichen Datenprotokoll übertragenen Datenstrom in einen für den RFID-Chip nutzbaren Datenstrom gemäß einem im RFID-Chip 26 nutzbaren Datenprotokoll und umgekehrt überträgt.
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Die Fahrzeug-Komponentenbaugruppe 10 ist mit einer Fahrzeugbatterie 28 zur Versorgung der Fahrzeug-Komponentenbaugruppe 10 mit elektrischem Strom verbunden. Die Verbindung ist durch eine Energie-Verbindungsleitung 30 hergestellt.
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Die Energieversorgungsverbindung durch die Energie-Verbindungsleitung 30 ist eine sogenannte Dauerverbindungsleitung, welche die Fahrzeug-Komponentenbaugruppe 10, d. h. im vorliegenden Fall die Haupt-Steuervorrichtung 14, die Komponenten-Steuervorrichtung 22, das Funktionsmodul 20, den RFID-Chip 26 und den CAN-RFID-Konverter 27, unabhängig vom Betriebszustand des Fahrzeugs stets mit elektrischer Energie versorgt.
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Im Falle des Funktionsmoduls 20 ist dies nicht unbedingt notwendig, am dargestellten Beispiel eines Tanks 18 für wässrige Harnstofflösung jedoch vorteilhaft, um ein unerwünschtes Einfrieren der wässrigen Harnstofflösung im Tank 18 auch bei abgestelltem Fahrzeug 12 mit abgezogenem Zündschlüssel verhindern zu können.
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Die Fahrzeug-Komponentenbaugruppe 10 umfasst weiter eine Kommunikationsvorrichtung 32 in Form des oben bereits erwähnten CAN-Busses mit zugeordneter Leitungsanordnung. Die Kommunikationsvorrichtung 32 ermöglicht eine Kommunikation zwischen der Haupt-Steuervorrichtung 14, der Komponenten-Steuervorrichtung 22, dem Funktionsmodul 20, dem CAN-RFID-Konverter 27 und dem RFID-Chip 26. Die Haupt-Steuervorrichtung 14 oder die Komponenten-Steuervorrichtung 22 oder beide Steuervorrichtungen 14/22 sind dazu ausgebildet, eine RFID-Antenne des RFID-Chips 26 zur Herstellung einer drahtlosen RFID-Kommunikationsverbindung mit einem externen RFID-Transponder anzusteuern und zu betreiben.
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Der RFID-Chip 26 ist ein RFID-Transponder 26 im Sinne der vorliegenden Anmeldung. Er ist als aktiver Transponder 26 ausgebildet, denn er ist über die Energie-Versorgungsleitung 30 dauerhaft mit der Energiequelle 28 energieübertragend verbunden.
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Durch die Verwendung eines aktiven RFID-Transponders 26 wird dessen Reichweite, verglichen mit einem passiven RFID-Transponder, erhöht. Passive RFID-Transponder erhalten die für ihren Betrieb notwendige Energie durch den mit ihnen kommunizierenden externen RFID-Transponder.
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Im Datenspeicher 16 oder im Datenspeicher 24, bevorzugt im Datenspeicher 24 der Komponenten-Steuervorrichtung 22, ist Firmware oder/und Software für den Betrieb des Funktionsmoduls 20 hinterlegt. Diese allgemein als Funktionsprogrammpaket bezeichnete Betriebsablaufprogrammierung wird von der Haupt-Steuervorrichtung 14 oder von der Komponenten-Steuervorrichtung 22 ausgeführt. Das Funktions-Programmpaket kann die Ansteuerung des Funktionsmoduls abhängig von Zeit oder/und Betriebsparametern oder/und Sensorwerten definieren. Mit der Fahrzeug-Komponentenbaugruppe 10 können daher Sensoren verbunden sein oder sie kann Sensoren umfassen, deren Werte ebenfalls in den Betrieb des Funktionsmoduls 20 einfließen. Auch die Abfrage von Sensoren beispielsweise durch die Komponenten-Steuervorrichtung 22 kann von dem Funktionsprogrammpaket definiert sein. Alternativ oder zusätzlich kann die Haupt-Steuervorrichtung 14 ihr zur Verfügung stehende Sensorwerte an die Komponenten-Steuervorrichtung 22 liefern.
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Alternativ kann die Komponenten-Steuervorrichtung 22 entfallen und kann die Fahrzeug-Funktionskomponente 18 alleine von der Haupt-Steuervorrichtung 14 betrieben werden.
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In einem der Datenspeicher 16 und 24, bevorzugt in jenem Datenspeicher, welcher auch das Funktionsprogrammpaket enthält, ist vorteilhafterweise Information über den Aktualisierungsstand des Funktionsprogrammpakets gespeichert.
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Dann, wenn das mit der Fahrzeug-Komponentenbaugruppe 10 ausgerüstete Fahrzeug 12 in einer beliebigen Situation sich ausreichend an ein weiteres Fahrzeug annähert, das auch über eine Fahrzeug-Komponentenbaugruppe 10 oder eine vergleichbare Baugruppe verfügt, steuern die Haupt-Steuervorrichtung 14 oder die Komponenten-Steuervorrichtung 22 den RFID-Transponder 26 zur Herstellung einer RFID-Kommunikationsverbindung mit dem externen RFID-Transponder des anderen Fahrzeugs an und etablieren eine drahtlose RFID-Kommunikationsverbindung.
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Nach Herstellung der RFID-Kommunikationsverbindung werden die jeweiligen Aktualisierungsstände, die in den Datenspeichern 16 oder/und 24 für das jeweilige Funktionsprogrammpaket hinterlegt sind, verglichen. Abhängig von dem Vergleichsergebnis wird dann, wenn kein Aktualisierungsbedarf erkannt wird, die RFID-Kommunikationsverbindung wieder getrennt, oder dasjenige Fahrzeug mit dem geringeren Aktualisierungsstand erhält Daten von dem Fahrzeug mit dem höheren Aktualisierungsstand über die RFID-Kommunikationsverbindung.
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Ein Aktualisierungsbedarf kann beispielsweise daraus ermittelt werden, dass entweder der Aktualisierungsstand eines Funktionsprogrammpakets eines Fahrzeugs neuer ist als im anderen Fahrzeug, oder dass beide Funktionsprogrammpakete denselben Aktualisierungsstand aufweisen, sich in einem der Datenspeicher 16 oder 24 jedoch mehr Datenkonvolutteile eines noch nicht vollständig aktualisierten neueren Funktionsprogrammpakets befindet.
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Die Daten werden daraufhin von dem Fahrzeug mit dem aktuelleren Stand auf das Fahrzeug mit Aktualisierungsbedarf durch die RFID-Antenne des RFID-Transponders 26 übertragen und ebenso von dem jeweils anderen Fahrzeug empfangen.
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Die Daten werden hierzu aus dem Datenspeicher 16 oder 24 ausgelesen und per CAN-Bus 32 zum RFID-Transponder 26 übertragen, wo der RFID-Transponder 26 durch Befehle der Haupt-Steuervorrichtung 14 oder der Komponenten-Steuervorrichtung 22 zur Datenübertragung an den externen RFID-Empfänger angesteuert wird.
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In 2 ist ein Ausschnitt eines Parkplatzes 40 gezeigt. In einzelnen Parkbuchen 42 bis 50 sind Fahrzeuge 52, 54, das Fahrzeug 12 von 1, sowie Fahrzeuge 56 und 58 geparkt.
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Die Fahrzeuge 12 und 52 bis 58 weisen jeweils eine Fahrzeug-Komponentenbaugruppe 10 auf. Nach dem Abstellen der Fahrzeuge 12 und 52 bis 58 werden RFID-Kommunikationsverbindungen zwischen den Fahrzeugen, die zueinander in für die Reichweite der RFID-Transponder 26 ausreichender Nähe stehen, hergestellt. Nach Herstellung der RFID-Kommunikationsverbindungen werden die Aktualisierungsstände der jeweils enthaltenen Funktionsprogrammpakete verglichen. Die Fahrzeuge 12 und 52, 54, 56 und 58 bilden einen beispielhaften Fahrzeugpool 59 im Sinne der vorliegenden Erfindung.
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Es sei angenommen, dass der RFID-Transponder 26 eines jeden Fahrzeugs 12 und 52 bis 58 jeweils aufgrund seiner Reichweite nur das ihm unmittelbar benachbarte Fahrzeug erreicht.
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Bei dem Vergleich von Aktualisierungsständen stellt sich heraus, dass das Fahrzeug 54 die aktuellste Version des Funktionsprogrammpakets aufweist. Das Fahrzeug 54 aktualisiert daraufhin das Funktionsprogrammpaket 52 des Fahrzeugs 52, indem es eine mit dem Fahrzeug 52 hergestellte RFID-Kommunikationsverbindung nutzt, um die hierfür notwendigen Datenkonvolute zum Fahrzeug 52 per RFID-Kommunikationsverbindung zu übertragen. Im Anschluss daran stellt das Fahrzeug 54 eine RFID-Kommunikationsverbindung mit Fahrzeug 12 her und überträgt das zur Aktualisierung des Funktionsprogrammpakets notwendige Datenkonvolut per RFID-Kommunikationsverbindung 60 zum Fahrzeug 12. Dies ist in 2 dargestellt.
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Nachdem das Fahrzeug 12 so eine Aktualisierung seines Funktionsprogrammpakets erhalten hat, ist der Aktualisierungsstand des Funktionsprogrammpakets in Fahrzeug 12 aktueller als jener des Funktionsprogrammpakets des benachbarten Fahrzeugs 56.
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Beispielsweise kann nach einer erfolgten Aktualisierung oder allgemein nach einer Änderung des Aktualisierungsstands des eigenen Funktionsprogrammpakets erneut eine RFID-Kommunikationsverbindung mit Fahrzeugen in Reichweite hergestellt werden, um mit dem nun veränderten Aktualisierungsstand erneut einen Aktualisierungsbedarf zu ermitteln. Im vorliegenden Fall von 3 wird ein Aktualisierungsbedarf des Fahrzeugs 56 relativ zum Fahrzeug 12 ermittelt, woraufhin der RFID-Transponder 26 des Fahrzeugs 12 durch die Haupt-Steuervorrichtung 14 oder die Komponenten-Steuervorrichtung 22 zur Datenübertragung mittels hergestellter RFID-Kommunikationsverbindung 62 mit dem Fahrzeug 56 betrieben wird, sodass auch das Fahrzeug 56 mittels RFID-Kommunikationsverbindung 62 eine Aktualisierung seines Funktionsprogrammpakets erhält.
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Auf diese Weise kann bei ausreichender Reichweite des RFID-Transponders 26 bei Abstellung eines einzigen aktualisierten Fahrzeugs auf einem Parkplatz sukzesive eine Aktualisierung aller auf dem Parkplatz abgestellter Fahrzeuge erfolgen, vorausgesetzt, dass die Abstelldauer ausreichend lange ist.
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Ist die Abstelldauer nicht lang genug, kann wenigstens eine teilweise Aktualisierung durch Übertragung wenigstens eines Teil-Datenkonvolults erfolgen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202010012446 U1 [0002, 0003]
- EP 1460575 A [0006]