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Die Erfindung betrifft eine mobile Anzeige- und Eingabeeinheit für eine Waage gemäß dem Oberbegriff des unabhängigen Patentanspruchs 1.
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Bei den bekannten Waagen ist an der Wägeplattform die Anzeige- und Eingabeeinheit angeordnet. Nachteilig bei diesen Waagen ist, dass der Platzbedarf aufgrund der Anordnung von der Wägeplattform sowie der Anzeige- und Eingabeeinheit vergleichsweise groß ist. Zudem kann der Benutzer die Werte nur in Verbindung mit der Waage nutzen, was insbesondere bei einer Entfernung vom Aufstellungsort der Waage ein Problem darstellt.
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Weiterhin sind Waagen bekannt bei denen die Anzeige- und Eingabeeinheit von der Wägeplattform abnehmbar sind. Die
DE 101 15 788 A1 offenbart eine Waage bei der die Anzeige- und Eingabeeinheit abnehmbar ist und entweder mit einem ausziehbaren Kabel mit der Wägeplattform verbunden ist oder kabellos mit dieser kommunizieren kann.
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Bei einer kabellosen Kommunikation zwischen der Wägeplattform und der Anzeige- und Eingabeeinheit benötigt die Anzeige- und Eingabeeinheit einen Energiespeicher, welcher eine beschränkte Laufzeit hat. Damit die Anzeige- und Eingabeeinheit zuverlässig funktioniert muss der Energiespeicher regelmäßig geladen werden. Bei den bekannten Anzeige- und Eingabeeinheiten erfolgt dieser Ladevorgang durch ein Ladekabel, welches mit der Anzeige- und Eingabeeinheit verbunden wird. Hierbei kommt es jedoch häufig vor, dass das Ladekabel nicht richtig mit der Anzeige- und Eingabeeinheit verbunden wird bzw. es vergessen wird das Ladekabel mit der Anzeige- und Eingabeeinheit zu verbinden. Hierdurch entstehen Ausfallzeiten.
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Die
DE 10 2008 018 981 A1 zeigt eine Waage mit einer Auflageeinrichtung für ein zu wiegendes Gut oder eine zu wiegende Person und eine der Auflageeinrichtung zugeordneten Bedien- und/oder Anzeigeeinrichtung.
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Die US 2017 / 0 300 743 A1 bezieht sich auf Waagensysteme mit Benutzerverifizierung zur Verwendung bei Gewichtsabnahme-Wettbewerben.
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In der
US 7 868 743 B1 ist ein Alarm offenbart, der eine auf dem Boden liegende Vorrichtung verwendet, so dass der Benutzer, wenn der Alarm ausgelöst wird, seine Füße für eine vorbestimmte Zeitspanne auf die Vorrichtung stellen muss, um den Alarm zu deaktivieren.
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Die US 2007 / 0 093 279 A1 bezieht sich auf das Gebiet der drahtlosen Audio-Headsets, die in Verbindung mit Mobiltelefonen verwendet werden, und insbesondere auf Freisprechsysteme für Kraftfahrzeuge, die solche Headsets verwenden.
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In der US 2008 / 0 232 061 A1 ist ein tragbares elektronisches System mit einem Pin-Anschluss gezeigt.
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Die US 2009 / 0 205 875 A1 zeigt eine Waage mit einer oder mehreren abnehmbaren Einheiten oder Zubehörteilen.
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In der WO 2006 / 094 537 A1 ist eine Waage gezeigt, mit einem eine Wägezelle aufweisenden Waagengehäuse und einer Aufnahme für den zu wiegenden Gegenstand, mit einer Anzeigeeinheit.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine mobile Anzeige- und Eingabeeinheit für eine Waage bereitzustellen, bei der das Laden eines integrierten Energiespeichers zuverlässig und auf einfach Weise erfolgt sowie Bedienungsfehler ausgeschlossen sind.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine Waage mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Die Waage ist dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige- und Eingabeeinheit eine Energiespeicherschnittstelle zum kabellosen Aufladen des Energiespeichers aufweist, wobei die Anzeige- und Eingabeeinheit an ihrer Rückseite mindestens ein Halteelement aufweist und das Halteelement eine selbstzentrierende Geometrie aufweist, so dass mindestens ein Teilbereich der Anzeige- und Eingabeeinheit durch eine formschlüssige und/oder kraftschlüssige Verbindung mit der Halterungsplatte verbunden ist, wobei in dem Halteelement die Energiespeicherschnittstelle angeordnet ist und das Halteelement eine elektrisch leitende Fläche aufweist und die elektrisch leitende Fläche von einem nicht leitenden Material umgeben ist, wobei die Halterungsplatte mindestens einen Kontaktstift zum kabellosen Aufladen der Anzeige- und Eingabeeinheit aufweist und der Kontaktstift aus mindestens zwei Teilen besteht, wobei in dem Aufnahmeelement der mindestens eine Kontaktstift angeordnet ist, und wobei ein erster Teil des Kontaktstifts beweglich gegenüber einem zweiten Teil des Kontaktstifts ausgebildet ist und der zweite Teil des Kontaktstifts einen umlaufenden Kragen aufweist, der den Kontaktstift gegenüber einem Boden des Aufnahmeelements abdichtet. Dadurch entfällt die Notwendigkeit ein Ladekabel mit der Anzeige- und Eingabeeinheit zu verbinden.
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Bevorzugt ist die gesamte Waage aus einem Metall, insbesondere einem Edelstahl, gefertigt. Dadurch eignet sich die Waage insbesondere für die Lebensmittelindustrie.
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Sowohl die Anzeige- und Eingabeeinheit als auch die Wägeplattform verfügen über eine kabellose und/oder kontaktlose Kommunikationsschnittstelle. Diese kann beispielsweise eine Funkverbindung, insbesondere eine W-LAN- oder eine Bluetooth-Verbindung sein, als auch eine optische Verbindung, insbesondere eine Infrarotverbindung. Dadurch ist die Anzeige- und Eingabeeinheit durch einen Benutzer frei bewegbar bzw. positionierbar. Zusätzlich kann durch eine entsprechende kabellose Verbindung sowohl die Wägeplattform als auch die Anzeige- und Eingabeeinheit mühelos an einen Computer bzw. an ein Computernetzwerk angebunden werden und so Daten, Updates, etc. mit dem Computer bzw. dem Computernetzwerk austauschen.
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Zusätzlich zur Wägeplattform und zur Anzeige- und Eingabeeinheit weist die Waage eine Halterung mit einer Halterungsplatte auf. An der Halterungsplatte kann die Anzeige- und Eingabeeinheit festgelegt werden. Die Halterung kann direkt mit der Wägeplattform verbunden sein oder ohne physische Verbindung zur Wägeplattform frei im Raum aufgestellt werden.
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Die Halterung bzw. die Halterungsplatte weist eine Energieversorgung auf, insbesondere ein Stromkabel und/oder einen wiederaufladbaren Energiespeicher. Das Stromkabel ist an der Halterung geführt, damit dieses nicht an anderen Gegenständen hängenbleiben kann. Die Führung kann einteilig mit der Halterung hergestellt sein oder als zusätzliches Führungselement mit der Halterung verbunden werden. Vorzugsweise ist die Führung als Aussparung in der Halterung vorgesehen, insbesondere als Nut, die sich von der Halterungsplatte bis mindestens zum unteren Drittel der Halterung erstreckt.
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Für eine kraftschlüssige Verbindung weist die Halterungsplatte mindestens in einem Teilbereich einen Magneten auf oder ist mindestens teilweise magnetisiert. Die Anzeige- und Eingabeeinheit weist eine dazu korrespondierende magnetische Fläche an der Rückseite auf. Dabei kann sowohl mindestens ein Teilbereich der Rückseite der Anzeige- und Eingabeeinheit magnetisiert sein oder ein Magnet in oder an der Rückseite der Anzeige- und Eingabeeinheit angebracht sein. Hierdurch wird erreicht, dass die Anzeige- und Eingabeeinheit einen sicheren Halt auf der Halterungsplatte hat und auch in einem Winkel zur Horizontalen angeordnet werden kann ohne, dass sich die Anzeige- und Eingabeeinheit von der Halterungsplatte löst. Die Halterungsplatte ist über ein Gelenk, insbesondere über ein Drehgelenk, ein Kugelgelenk oder ein Kreuzgelenk, mit der Halterung verbunden. Die Halterungsplatte kann dadurch stufenlos von 0° bis 140° zur Horizontalen verstellt werden. Somit kann ein Bediener die Anzeige- und Eingabeeinheit in einer ergonomischen Position aufstellen, damit sowohl die Lesbarkeit als auch die Bedienbarkeit der Anzeige- und Eingabeeinheit gegeben ist.
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Aufgrund des Halteelements der Anzeige- und Eingabeeinheit und des korrespondierenden Aufnahmeelements in der Halterungsplatte, kann die Anzeige- und Eingabeeinheit sehr einfach und mit einer hohen Genauigkeit auf der Halterungsplatte positioniert werden. Zusätzlich wird durch das Halteelement und des Aufnahmeelements eine formschlüssige Verbindung zwischen den beiden Bauteilen hergestellt. Dadurch wird ein verrutschen bzw. ein lösen der Anzeige- und Eingabeeinheit von der Halterungsplatte verhindert. Weiterhin verbessert das Halteelement die Ergonomie der Anzeige- und Eingabeeinheit, wenn diese beispielsweise auf einem Tisch gelegt wird. Aufgrund des Halteelements ist die Anzeige- und Eingabeeinheit in einem Winkel größer 0°, bevorzugt zwischen 2° und 5°, besonders bevorzugt zwischen 2° und 15°, zur horizontalen angeordnet. Dies verbessert die Lesbarkeit und die Bedienbarkeit der Anzeige- und Eingabeeinheit. Sowohl das Halteelement als auch das Aufnahmeelement in der Halterungsplatte weisen eine Tiefe von kleiner 60 mm, bevorzugt kleiner 30 mm, besonders bevorzugt kleiner 20 mm auf. Das Aufnahmeelement besteht bevorzugt aus einem nicht leitenden Material, insbesondere einem Kunststoff.
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Da in dem Halteelement der Anzeige- und Eingabeeinheit die Energiespeicherschnittstelle angeordnet ist, weist das Halteelement bzw. die Energiespeicherschnittstelle eine elektrisch leitende Fläche auf, welche insbesondere von einem nicht leitenden Material umgeben ist. In dem Aufnahmeelement der Halterungsplatte ist mindestens ein Kontaktstift zum kabellosen Laden der Anzeige- und Eingabeeinheit angeordnet.
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Der Kontaktstift besteht aus mindestens zwei Teilen, wobei ein erster Teil des Kontaktstifts beweglich gegenüber einem zweiten Teil des Kontaktstifts ausgebildet ist. Der zweite Teil des Kontaktstifts ist mit dem Boden des Aufnahmeelements verbunden und ragt mindestens 1 mm über diesen heraus in Richtung eines oberen Rands des Aufnahmeelements. Ebenfalls ist es denkbar, dass der zweite Teil des Kontaktstifts mit dem Boden des Aufnahmeelements fluchtet. Der zweite Teil des Kontaktstifts weist einen umlaufenden Kragen auf, der den Kontaktstift gegenüber dem Boden abdichtet. Dadurch wird verhindert, dass zwischen dem zweiten Teil des Kontaktstifts und dem Boden des Aufnahmeelements Feuchtigkeit oder Schmutz in den Innenraum der Halterungsplatte eintreten kann. Zusätzlich kann eine Dichtung unterhalb des Kragens vorhanden sein.
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Der erste Teil des Kontaktstifts weist einen kleineren Durchmesser als der zweite Teil des Kontaktstifts auf und ist mit einem Federmechanismus gegenüber dem zweiten Teil des Kontaktstifts gelagert. Der erste Teil des Kontaktstifts ist dadurch in seiner Länge veränderlich. Im unbelasteten Fall ragt der erste Teil des Kontaktstifts mindestens 1 mm über den zweiten Teil des Kontaktstifts heraus, bevorzugt ragt der erste Teil des Kontaktstifts bis zum oberen Rand des Aufnahmeelements, besonders bevorzugt ist der erste Teil des Kontaktstifts unterhalb des oberen Rands des Aufnahmeelements angeordnet. Somit weist der erste Teil des Kontaktstifts eine Länge von größer gleich 1 mm, bevorzugt eine Länge von größer gleich 5 mm, besonders bevorzugt eine Länge von größer gleich 15 mm auf. Des Weiteren ist es möglich, dass über den Kontaktstift Daten übertragen werden. Dadurch kann eine zusätzliche Kommunikationsschnittstelle entfallen.
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Das Aufnahmeelement in der Halterungsplatte weist eine Geometrie auf, die an die Geometrie des Halteelements der Anzeige- und Eingabeeinrichtung angepasst ist, insbesondere weist das Aufnahmeelement eine selbstzentrierende Geometrie, bevorzugt eine kegelförmige Geometrie auf.
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Wird die Anzeige- und Eingabeeinheit auf die Halterungsplatte gelegt um den Energiespeicher zu laden, ist aufgrund der selbstzentrierenden Geometrie des Halteelements und des Aufnahmeelements ausgeschlossen, dass eine Fehlbedienung erfolgt.
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Beim Auflegen der Anzeige- und Eingabeeinheit auf die Halterungsplatte wird der erste Teil des Kontaktstifts von dem Halteelement auf Druck belastet und der Federmechanismus lässt den ersten Teil des Kontaktstifts in den zweiten Teil des Kontaktstifts gleiten. Der Federmechanismus drückt mit einer definierten Kraft gegen das Halteelement bzw. gegen die Energiespeicherschnittstelle und gewährleistet dadurch eine optimale Kontaktierung zwischen dem Kontaktstift und der Energiespeicherschnittstelle.
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In einer weiteren Ausgestaltung weist die Anzeige- und Eingabeeinheit auf der Rückseite eine Zentrierhilfe auf, welche die Halterungsplatte mindestens teilweise umschließt, wenn die Anzeige- und Eingabeeinheit auf der Halterungsplatte aufliegt. Die Zentrierhilfe weist einen Abstand von mindestens 1 mm zum Halteelement auf und eine Tiefe die größer ist als die Tiefe des Halteelements. Dadurch wird, bei der Auflage der Anzeige- und Eingabeeinheit auf die Halterungsplatte, die Anzeige- und Eingabeeinheit zusätzlich zentriert. Somit wird eine Fehlbedienung des Benutzers ausgeschlossen. Die Zentrierhilfe weist eine mehreckige oder eine kreisförmige Geometrie auf, bevorzugt eine rechteckige oder eine dreieckige Geometrie. Zusätzlich können bei einer mehreckigen Geometrie mindestens die Kanten, welche die Halterungsplatte umschließen, eine Fase aufweisen, damit eine Verkantung der Anzeige- und Eingabeeinheit an der Halterungsplatte ausgeschlossen wird.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert.
- 1 zeigt eine erfindungsgemäße Waage
- 2 zeigt eine erfindungsgemäße Halterung mit Halterungsplatte
- 3 zeigt die Rückseite einer erfindungsgemäßen Anzeige- und Eingabeeinheit
- 4 zeigt eine erfindungsgemäße Halterungsplatte im Querschnitt
- 5 zeigt einen Querschnitt der Anzeige- und Eingabeeinheit und der Halterungsplatte
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1 zeigt schematisch eine erfindungsgemäße Waage 1 mit einer Wägeplattform 2, einer Anzeige- und Eingabeeinheit 3 mit einem integrierten Energiespeicher sowie eine Halterung 4, an der eine Halterungsplatte 5 angebracht ist.
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Die Wägeplattform 2 weist eine nicht gezeigte Kommunikationsstelle auf, welche dazu dient mit der Anzeige- und Eingabeeinheit 3, einem Computer oder einem Computernetzwerk Daten auszutauschen. Die Wägeplattform 2 kann ein Display 9 aufweisen, insbesondere ein Touchscreen Display, welches in die Wägeplattform 2 integriert ist. Dadurch kann ein Gewicht ohne die Anzeige- und Eingabeeinheit 3 ermittelt werden.
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Die Halterung 4 weist einen nicht gezeigten Standfuß auf, welcher mit der Wägeplattform 2 verbunden oder frei im Raum aufgestellt werden kann. Die Halterung 4 bzw. die Halterungsplatte 5 weist eine Energieversorgung auf, insbesondere ein Stromkabel 11 und/oder einen wiederaufladbaren Energiespeicher. Das Stromkabel 11 ist an der Halterung 4 geführt, damit dieses nicht an anderen Gegenständen hängenbleiben kann. Die Führung 10 kann einteilig mit der Halterung 4 hergestellt sein oder als zusätzliches Führungselement mit der Halterung 4 verbunden werden. Vorzugsweise ist die Führung 10 als Aussparung in der Halterung 4 vorgesehen, insbesondere als Nut, die sich von der Halterungsplatte 5 bis mindestens zum unteren Drittel der Halterung 4 erstreckt. Die Halterungsplatte 5 kann über ein Gelenk 7, insbesondere über ein Drehgelenk, ein Kugelgelenk oder ein Kreuzgelenk, mit der Halterung 4 verbunden sein. Dadurch ist die Halterungsplatte 5 stufenlos von 0° bis 140° zur Horizontalen verstellbar. Somit kann ein Bediener die Anzeige- und Eingabeeinheit 3 in einer ergonomischen Position aufstellen, damit sowohl die Lesbarkeit als auch die Bedienbarkeit der Anzeige- und Eingabeeinheit 3 gegeben ist.
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Die Anzeige- und Eingabeeinheit 3 weist ein Display 8 auf, insbesondere ein Touchscreen Display sowie eine nicht gezeigte Kommunikationsschnittstelle zum Austausch von Daten mit der Wägeplattform 2, einem Computer oder einem Computernetzwerk. Über die Kommunikationsschnittstelle der Anzeige- und Eingabeeinheit 3 als auch über die Kommunikationsschnittstelle der Wägeplattform 2 können Gewichtsdaten, Statistikdaten, Updates, etc. übertragen werden.
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Zum Laden des integrierten Energiespeichers der Anzeige- und Eingabeeinheit 3 muss diese auf die Halterungsplatte 5 gelegt werden. Sowohl die Wägeplattform 2 als auch die Anzeige- und Eingabeeinheit 3 können gegen Staub und Flüssigkeiten abgedichtet sein.
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2 zeigt eine erfindungsgemäße Halterung 4 mit einer Halterungsplatte 5, wobei diese aus einem Grundkörper 6 und einer Abdeckplatte 12 besteht. Bei der Halterungsplatte 5 ist die Abdeckplatte 12 entfernt, wodurch der Aufbau des Grundkörpers 6 zu erkennen ist. Der Grundkörpers 6 ist über ein Gelenk 7 mit der Halterung 4 verbunden. Die Halterungsplatte 5 weist Mittel zum kabellosen Aufladen der Anzeige- und Eingabeeinheit 3 auf, genauer gesagt mindestens einen Kontaktstift 13.
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In der 2 sind zwei Kontaktstifte 13 dargestellt. Diese sind in einer Aussparung 14 angeordnet. Die Kontaktstifte 13 sind von einem Aufnahmeelement 15 umgeben, welches eine selbstzentrierende Geometrie aufweist, insbesondere eine kegelförmige Geometrie. Zusätzlich ist in einem Teilbereich der Halterungsplatte ein Magnet 16 angeordnet. Hierdurch wird erreicht, dass die Anzeige- und Eingabeeinheit 3 einen sicheren Halt auf der Halterungsplatte 5 hat und auch in einem Winkel zur Horizontalen angeordnet werden kann ohne, dass sich die Anzeige- und Eingabeeinheit 3 von der Halterungsplatte 5 löst.
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In dem Grundkörpers 6 sind Kabelkanäle 17 vorgesehen, in denen die Kabel für die Energieversorgung der Anzeige- und Eingabeeinheit 3 verlaufen. Der Grundkörper 6 weist einen umlaufenden Rand 18 auf, der die Höhe der Abdeckplatte 12 aufweist. Dadurch wird eine glatte Oberfläche erreicht, welche leicht zu reinigen ist. Zusätzlich wird dadurch eine formschlüssige Verbindung zwischen der Abdeckplatte 12 und dem Grundkörpers 6 realisiert. Die Abdeckplatte 12 ist vorzugsweise magnetisch und wird durch den Magneten 16 gehalten. Dadurch benötigt es keiner zusätzlichen Befestigung der Abdeckplatte 12. Somit kann die Abdeckplatte 12 eine kraftschlüssige Verbindung aufweisen. Es ist aber auch denkbar, dass die Abdeckplatte 12 durch eine Rast- oder Schraubverbindung mit dem Grundkörper 6 verbunden ist. Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn das Aufnahmeelement 15 einen zusätzlichen Abdichtungsrand 19 aufweist, welcher dieselbe Höhe wie der umlaufende Rand 18 des Grundkörpers 6 hat. Dadurch kann die Abdeckplatte 12 auch an den Durchbrüchen 20 vollständig abgedichtet werden. Die Abdeckplatte 12 und/oder der umlaufende Rand 18 und/oder der Abdichtungsrand 19 können zusätzliche Dichtungen aufweisen.
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Des Weiteren kann die Halterungsplatte 5 eine Verlängerung 28 aufweisen, die dazu dient die Anzeige- und Eingabeeinheit 3 im unteren Bereich zusätzlich zu stützen. Dadurch kann die Halterungsplatte 5 schmaler als die Anzeige- und Eingabeeinheit 3 ausgestaltet sein. Dies erspart Gewicht und Fertigungskosten.
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3 zeigt die Rückseite einer erfindungsgemäßen Anzeige- und Eingabeeinheit 3. In oder an der Rückseite der Anzeige- und Eingabeeinheit 3 ist eine Energiespeicherschnittstelle 22 angeordnet. Die Anzeige- und Eingabeeinheit 3 weist mindestens in einem Teilbereich eine magnetische Fläche 23 auf, die mit dem Magneten 16 korrespondiert.
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An der Rückseite der Anzeige- und Eingabeeinheit 3 ist mindestens ein Halteelement 21 angeordnet, vorzugsweise mehr als ein Haltelement 21. Bevorzugt ist die Energiespeicherschnittstelle 22 in dem Halteelement 21 angeordnet. Das Halteelement 21 weist eine selbstzentrierende Geometrie auf, insbesondere eine kegelförmige Geometrie und korrespondiert mit dem Aufnahmeelement 15 der Halterungsplatte 5. Weiterhin weist die Energiespeicherschnittstelle 22 eine elektrisch leitende Fläche 35 auf, welche insbesondere von einem nicht leitenden Material 36 umgeben ist.
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Aufgrund des Halteelements 21 der Anzeige- und Eingabeeinheit 3 und des Aufnahmeelements 15 in der Halterungsplatte 5, kann die Anzeige- und Eingabeeinheit 3 sehr einfach und mit einer hohen Genauigkeit auf der Halterungsplatte 5 positioniert werden. Zusätzlich wird durch das Halteelement 21 und des Aufnahmeelements 15 eine formschlüssige Verbindung zwischen den beiden Bauteilen hergestellt. Dadurch wird ein verrutschen bzw. ein lösen der Anzeige- und Eingabeeinheit 3 von der Halterungsplatte 5 verhindert.
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Weiterhin verbessert das Halteelement 21 die Ergonomie der Anzeige- und Eingabeeinheit 3, wenn diese beispielsweise auf einem Tisch abgelegt wird. Aufgrund des Halteelements 21 ist die Anzeige- und Eingabeeinheit 3 in einem Winkel größer 0°, bevorzugt zwischen 2° und 5°, besonders bevorzugt zwischen 2° und 15°, zur horizontalen angeordnet. Dies verbessert die Lesbarkeit und die Bedienbarkeit der Anzeige- und Eingabeeinheit 3. Sowohl das Halteelement 21 als auch das Aufnahmeelement 15 in der Halterungsplatte 5 weisen eine Tiefe von kleiner 60 mm, bevorzugt kleiner 30 mm, besonders bevorzugt kleiner 20 mm auf.
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Weiterhin kann die Anzeige- und Eingabeeinheit 3 auf der Rückseite eine Zentrierhilfe 24 aufweisen, welche die Halterungsplatte 5 mindestens teilweise umschließt, wenn die Anzeige- und Eingabeeinheit 3 auf der Halterungsplatte 5 aufliegt. Die Zentrierhilfe 24 weist einen Abstand von mindestens 1 mm zum Halteelement 21 auf und eine Tiefe 25 die größer ist als die Tiefe 26 des Halteelements 21. Dadurch wird, bei der Auflage der Anzeige- und Eingabeeinheit 3 auf die Halterungsplatte 5, die Anzeige- und Eingabeeinheit 3 zusätzlich zentriert. Folglich wird eine Fehlbedienung des Benutzers ausgeschlossen.
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Die Zentrierhilfe 24 weist eine mehreckige oder eine kreisförmige Geometrie auf, bevorzugt eine rechteckige oder eine dreieckige Geometrie. Zusätzlich können bei einer mehreckigen Geometrie mindestens die Kanten 27, welche die Halterungsplatte umschließen, eine Fase aufweisen. Damit ist eine Verkantung der Anzeige- und Eingabeeinheit an der Halterungsplatte ausgeschlossen. Darüber hinaus wir durch die Zentrierhilfe 24 eine zusätzliche formschlüssige Verbindung zwischen der Halterungsplatte 5 und der Anzeige- und Eingabeeinheit 3 erreicht. Weiterhin verbessert die Zentrierhilfe 24 die Ergonomie der Anzeige- und Eingabeeinheit 3, bei einer Aufstellung der Anzeige- und Eingabeeinheit 3 entfernt von der Halterung 4. Durch die Zentrierhilfe 24 ist die Anzeige- und Eingabeeinheit 3 in einem Winkel größer 0°, bevorzugt zwischen 2° und 10°, besonders bevorzugt zwischen 2° und 30°, zur horizontalen angeordnet. Dies verbessert die Lesbarkeit und die Bedienbarkeit der Anzeige- und Eingabeeinheit 3. Die Zentrierhilfe 24 weist eine Tiefe von kleiner 80 mm, bevorzugt kleiner 50 mm, besonders bevorzugt kleiner 20 mm auf.
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4 zeigt eine erfindungsgemäße Halterungsplatte im Querschnitt. Hierbei sind der Magnet 16, zwei Aufnahmeelemente 15 sowie zwei Kontaktstifte 13 ersichtlich. Die Kontaktstifte 13 bestehen jeweils aus mindestens zwei Teilen. Ein erster Teil 31 des Kontaktstifts 13 ist beweglich gegenüber einem zweiten Teil 30 des Kontaktstifts 13 ausgebildet. Der zweite Teil 30 des Kontaktstifts 13 ist mit dem Boden 33 des Aufnahmeelements 15 verbunden und ragt mindestens 1 mm über diesen heraus in Richtung des oberen Rands 32 des Aufnahmeelements 15. Ebenfalls ist es denkbar, dass der zweite Teil 30 des Kontaktstifts 13 mit dem Boden 33 des Aufnahmeelements 15 fluchtet.
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Der zweite Teil 30 des Kontaktstifts 13 weist einen umlaufenden Kragen 34 auf, der den Kontaktstift 13 gegenüber dem Boden 33 abdichtet. Dadurch wird verhindert, dass zwischen dem zweiten Teil 30 des Kontaktstifts 13 und dem Boden 33 des Aufnahmeelements 15 Feuchtigkeit oder Schmutz in den Innenraum der Halterungsplatte 5 eintreten kann. Zusätzlich kann eine nicht gezeigte Dichtung unterhalb des Kragens 34 vorhanden sein.
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Der erste Teil 31 des Kontaktstifts 13 weist einen kleineren Durchmesser als der zweite Teil 30 des Kontaktstifts 13 auf und ist mit einem nicht gezeigten Federmechanismus gegenüber dem zweiten Teil 30 des Kontaktstifts 13 gelagert. Der erste Teil 31 des Kontaktstifts 13 ist dadurch in seiner Länge veränderlich. Im unbelasteten Fall, wenn die Anzeige- und Eingabeeinheit 3 nicht auf der Halterungsplatte 5 aufliegt, ragt der erste Teil 31 des Kontaktstifts 13 mindestens 1 mm über den zweiten Teil 30 des Kontaktstifts 13 heraus, bevorzugt ragt der erste Teil 31 des Kontaktstifts 13 bis zum oberen Rand 32 des Aufnahmeelements 15, besonders bevorzugt ist der erste Teil 31 des Kontaktstifts 13 unterhalb des oberen Rands 32 des Aufnahmeelements 15 angeordnet. Somit weist der erste Teil 31 des Kontaktstifts 13 eine Länge von größer gleich 1 mm, bevorzugt eine Länge von größer gleich 5 mm, besonders bevorzugt eine Länge von größer gleich 15 mm auf.
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5 zeigt einen Querschnitt der Anzeige- und Eingabeeinheit 3 und der Halterungsplatte 5 im zusammengesetzten Zustand. Sobald die Anzeige- und Eingabeeinheit 3 auf der Halterungsplatte 5 aufliegt, wird der Energiespeicher der Anzeige- und Eingabeeinheit 3 geladen. Aufgrund der selbstzentrierenden Geometrie, insbesondere der kegelförmigen Geometrie, des Halteelements 21 und des Aufnahmeelements 15 ist es ausgeschlossen, dass eine Fehlbedienung erfolgt.
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Beim Auflegen der Anzeige- und Eingabeeinheit 3 auf die Halterungsplatte 5 wird der erste Teil 31 des Kontaktstifts 13 von dem Halteelement 21 auf Druck belastet und der nicht gezeigte Federmechanismus lässt den ersten Teil 31 des Kontaktstifts 13 in den zweiten Teil 30 des Kontaktstifts 13 gleiten. Der Federmechanismus drückt mit einer definierten Kraft gegen das Halteelement 21 bzw. gegen die Energiespeicherschnittstelle 22 und gewährleistet dadurch eine optimale Kontaktierung zwischen dem Kontaktstift 13 und der Energiespeicherschnittstelle 22. Somit erfolgt hierbei eine kabellose, berührende bzw. kontaktierende Verbindung.
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Der Magnet 16 zieht die magnetisierte Fläche 23 der Anzeige- und Eingabeeinheit 3 an und gewährleistet dadurch einen sicheren Sitz und eine optimale Kontaktierung der Energiespeicherschnittstelle 22. Das Halteelement 21 ist in seinen Abmessungen kleiner als das Aufnahmeelement 15. Sowohl der Durchmesser als auch die Tiefe des Halteelements 21 ist geringer als die des Aufnahmeelements 15. Zwischen den sich gegenüberliegenden Flächen ist ein Spalt 29 der kleiner gleich 3 mm, bevorzugt kleiner gleich 1 mm, besonders bevorzugt kleiner gleich 0,5 mm ist. Der Öffnungswinkel der kegelförmigen Geometrie beträgt größer gleich 20°, bevorzugt größer gleich 40°, besonders bevorzugt größer gleich 60°.