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DE102017120964A1 - Tragevorrichtung für Babys oder Kleinkinder - Google Patents

Tragevorrichtung für Babys oder Kleinkinder Download PDF

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Publication number
DE102017120964A1
DE102017120964A1 DE102017120964.6A DE102017120964A DE102017120964A1 DE 102017120964 A1 DE102017120964 A1 DE 102017120964A1 DE 102017120964 A DE102017120964 A DE 102017120964A DE 102017120964 A1 DE102017120964 A1 DE 102017120964A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
hip belt
carrying device
belt
connection point
widening
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102017120964.6A
Other languages
English (en)
Inventor
Petra Schachtner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Schachtner Vermoegensverwaltungs & Co KG GmbH
Schachtner Vermogensverwaltungs & Co KG GmbH
Original Assignee
Schachtner Vermoegensverwaltungs & Co KG GmbH
Schachtner Vermogensverwaltungs & Co KG GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Schachtner Vermoegensverwaltungs & Co KG GmbH, Schachtner Vermogensverwaltungs & Co KG GmbH filed Critical Schachtner Vermoegensverwaltungs & Co KG GmbH
Priority to DE102017120964.6A priority Critical patent/DE102017120964A1/de
Priority to SI201830375T priority patent/SI3681351T1/sl
Priority to CN201880066274.7A priority patent/CN111200958A/zh
Priority to PCT/EP2018/073240 priority patent/WO2019048314A1/de
Priority to US16/645,558 priority patent/US11889931B2/en
Priority to MX2020002720A priority patent/MX2020002720A/es
Priority to ES18762273T priority patent/ES2886665T3/es
Priority to RU2020110778A priority patent/RU2759643C2/ru
Priority to EP18762273.3A priority patent/EP3681351B1/de
Priority to HUE18762273A priority patent/HUE055757T2/hu
Priority to AU2018327402A priority patent/AU2018327402B2/en
Priority to DK18762273.3T priority patent/DK3681351T3/da
Priority to RS20211056A priority patent/RS62348B1/sr
Priority to CA3075316A priority patent/CA3075316A1/en
Priority to PL18762273T priority patent/PL3681351T3/pl
Priority to PT187622733T priority patent/PT3681351T/pt
Priority to LTEPPCT/EP2018/073240T priority patent/LT3681351T/lt
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Tragevorrichtung (1) mit einem Aufnahmekörper (10), der einen Aufnahmeraum zur Aufnahme eines Babys oder Kleinkindes ausbildet, und mit einem Haltegeschirrsystem (40) zur Befestigung des Aufnahmekörpers (10) an einer Person. Das Haltegeschirrsystem (40) weist einen Hüftgurt (44) auf. Der Aufnahmekörper (10) verfügt über ein Mittelteil (11), welches das Baby oder Kleinkind abstützt und das mit dem Hüftgurt (44) an einer ersten Verbindungsstelle (41) verbunden ist. Dabei ist vorgesehen, dass das Mittelteil (11) von einem oberen Bereich (12) in Richtung hin zu dem Hüftgurt (44) schmaler wird, und dass im oberen Bereich (12) ein erstes und ein zweites Verbreiterungselement (13, 14) mit dem Mittelteil (11) verbunden ist. Das erste Verbreiterungselement (13) erstreckt sich zu einer zweiten Verbindungsstelle (42) mit dem Hüftgurt (44), deren Position durch eine Verschiebung des ersten Verbreiterungselements (13) entlang dem Hüftgurt (44) anpassbar ist. Gleichermaßen erstreckt sich das zweite Verbreiterungselement (14) zu einer dritten Verbindungsstelle (43) mit dem Hüftgurt (44), deren Position durch eine Verschiebung des zweiten Verbreiterungselements (14) entlang dem Hüftgurt (44) anpassbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Tragevorrichtung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Aus DE 20 2007 006 204 U1 ist eine Tragevorrichtung mit einem Aufnahmekörper zur Aufnahme eines Babys oder Kleinkindes bekannt. Dabei ist der Aufnahmekörper höhenverstellbar ausgebildet ist, so dass zumindest ein Bereich der Rückseite eines Babys oder Kleinkindes in diesem aufnehmbar und/oder abstützbar ist, was das Versinken oder Absacken des Neugeborenen verhindert. Dadurch, dass die Tragevorrichtung ein Haltegeschirrsystem zur Befestigung des Aufnahmekörpers an einer Person besitzt und der Aufnahmekörper höhenverstellbar ist, wird eine ausreichende Unterstützung des Rückens der Kleinkinder von der Geburt bis zum Kleinkindalter gewährleistet. Ein solcher Aufbau schafft eine Tragevorrichtung, in der ein Baby oder ein Kleinkind zwischen dem Aufnahmekörper und wahlweise dem Rücken oder der Brust des Trägers gehalten werden kann, wobei die dazu erforderliche Andrückkraft erzeugt wird, indem die Schultergurte, der Hüftgurt und der Brustgurt geschlossen und entsprechend eingestellt werden.
  • Um eine orthopädisch korrekte Hüftstellung bei unterschiedlichen Größen zu erreichen, auch Anhockstellung oder M-Position® genannt, ist eine Sitzverkleinerung im Aufnahmekörper vorgesehen. In den ersten Wochen wird das Kind in der im Aufnahmekörper höher angeordneten Sitzverkleinerung aufgenommen. Erst später sitzt das Kind ohne die Sitzverkleinerung im Aufnahmekörper. Nachteilig ist, dass lediglich zwei unterschiedliche Spreizstellungen einnehmbar sind.
  • In US°4,986,458 A wird beschrieben, wie ein Aufnahmekörper an seinem unteren Ende über die gesamte Breite eine Schlaufe ausbildet, durch welche der Hüftgurt hindurchgeführt ist. Hierdurch kann der Aufnahmekörper auf dem Hüftgurt zusammengerafft oder auseinandergezogen werden. Das Auseinanderziehen erfolgt durch seitlich an dem Aufnahmekörper angebrachte Schultergurte. Zur Begrenzung des Auseinanderziehens ist benachbart zum Hüftgurt eine Zugschnur in einem Tunnel angeordnet, die eine Klemme aufweist. Je nachdem wie weit die Zugschnur aus dem Tunnel herausgezogen wird, ist die maximale Breite des Aufnahmekörpers festgelegt. Hierdurch können die Sitzbreite und damit auch die Spannweite zwischen den aufliegenden Kniekehlen des zu tragenden Kindes eingestellt werden. Nachteilhaft ist ein großer Faltenwurf in der Sitzfläche unterhalb des Kindes und im Bereich der Kniekehlen, der zu Druckstellen führt. Außerdem drückt die Raffung auf dem Hüftgurt den Träger unangenehm. Ein weiterer Nachteil ist die ungünstige Druckverteilung über die Breite des Kinderpopos und des unteren Rückens, die sich durch Veränderung der Breite deutlich verändert. Ein weiterer Nachteil ist, dass die Verstellbarkeit auf die Breite des rechteckigen Zuschnitts des Aufnahmekörpers begrenzt ist.
  • Ziel der Erfindung ist es daher, diese und weitere Nachteile des Standes der Technik zu überwinden und eine komfortable Tragevorrichtung zu schaffen, die dazu geeignet ist, Kleinkinder von der Geburt an bis ins Kleinkindalter aufzunehmen, wobei eine orthopädisch korrekte Tragweise sowohl für das Kleinkind, als auch für den Träger gewährleistet sein soll. Die Tragevorrichtung soll ferner einfach und kostengünstig aufgebaut und einfach zu handhaben sein. Angestrebt wird ferner eine erhöhte Sicherheit sowohl für das aufzunehmende Kind als auch für den bzw. die Trägerin.
  • Hauptmerkmale der Erfindung sind im kennzeichnenden Teil von Anspruch 1 angegeben. Ausgestaltungen sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 23.
  • Die Erfindung betrifft eine Tragevorrichtung mit einem Aufnahmekörper, der einen Aufnahmeraum zur Aufnahme eines Babys oder Kleinkindes ausbildet, und mit einem Haltegeschirrsystem zur Befestigung des Aufnahmekörpers an einer Person. Das Haltegeschirrsystem weist einen Hüftgurt auf. Außerdem weist der Aufnahmekörper ein Mittelteil auf, welches das Baby oder Kleinkind abstützt und das mit dem Hüftgurt an einer ersten Verbindungsstelle verbunden ist. Dabei wird das Mittelteil von einem oberen Bereich in Richtung hin zu dem Hüftgurt schmaler. Vorzugsweise wird der Zuschnitt des Mittelteils als solches schmaler. Im oberen Bereich sind ein erstes und ein zweites Verbreiterungselement mit dem Mittelteil verbunden, vorzugsweise horizontal beabstandet voneinander, insbesondere außenseitig bzw. seitlich oder am äußeren Rand im oberen Bereich, und besonders bevorzugt an horizontal gegenüberliegenden Enden des oberen Bereichs. Das erste Verbreiterungselement erstreckt sich zu einer zweiten Verbindungsstelle mit dem Hüftgurt, deren Position durch eine Verschiebung, vorzugsweise eine stufenlose Verschiebung, des ersten Verbreiterungselements entlang dem Hüftgurt anpassbar ist. Außerdem erstreckt sich das zweite Verbreiterungselement zu einer dritten Verbindungsstelle mit dem Hüftgurt, deren Position durch eine Verschiebung, vorzugsweise eine stufenlose Verschiebung, des zweiten Verbreiterungselements entlang dem Hüftgurt anpassbar ist.
  • Vorteilhaft hieran ist, dass entlang des Hüftgurtes Lückenbreiten zwischen der ersten, zweiten und dritten Verbindungsstelle einstellbar sind. Damit wird ein Faltenwurf auf dem Hüftgurt vermieden und der Träger kann die Tragevorrichtung komfortabel ohne Druckstellen tragen. Weil die Spannung des Mittelteils weitestgehend unabhängig von der Verstellung der Verbreiterungselemente ist, wird das Kind in jeder Einstellung gleichmäßig gestützt, insbesondere im Bereich des Rückens, der Hüfte und des Gesäßes. Die Verbreiterungselemente stützen die Oberschenkel bis in die Kniekehlen. Mit der Ausgestaltung wird erreicht, dass das Mittelteil weitestgehend unabhängig von der Breitenverstellung ist, wohingegen die Anpassung an die Länge der Oberschenkel mittels der Verbreiterungselemente recht groß ist. Dies korreliert mit dem Wachstum des Kleinkindes, bei dem die Breite des Gesäßes, des Beckens und der Hüfte relativ klein im Verhältnis zum Wachstum der Oberschenkel ist. Durch eine Längsverschiebung des ersten und zweiten Verbreiterungselements entlang dem Hüftgurt sowie in Richtung der ersten Verbindungsstelle ist also eine Sitzverschmälerung bewirkbar. Umgekehrt ist durch eine Längsverschiebung des ersten und zweiten Verbreiterungselements entlang dem Hüftgurt sowie von der ersten Verbindungsstelle weg eine Sitzverbreiterung bewirkbar. Hierzu sollte die erste Verbindungsstelle zwischen der zweiten und dritten Verbindungsstelle angeordnet sein. Vorzugsweise ist das Mittelteil ungepolstert.
  • Der Aufnahmekörper ist derart ausgebildet, dass zumindest ein Bereich der Rückseite eines Babys oder Kleinkindes in diesem aufnehmbar und/oder abstützbar ist. Die Erfindung bezieht sich vor allem auf eine Tragevorrichtung, bei der kein Zusatzelement zwischen dem Baby oder Kleinkind und dem Träger angeordnet ist. Auch ist eine Sitzverkleinerung, bei welcher das Kind nicht mit dem Mittelteil von unten gestützt wird, nicht erforderlich.
  • Das erste und zweite Verbreiterungselement sollte im oberen Bereich außenseitig jeweils unverstellbar mit dem Mittelteil verbunden sein, vorzugsweise auch unlösbar. Das reduziert die Komplexität der Verstellung. Es ist jedoch auch eine Verstellbarkeit der Länge der Verbreiterungselemente denkbar. Damit ließe sich die Kniehöhe des Kindes einstellen.
  • Grundsätzlich weist der Hüftgurt eine Längsrichtung, eine Innenseite, eine Außenseite, eine Oberkante und eine Unterkante auf. Vorzugsweise ist das Mittelteil des Aufnahmekörpers mit der Oberkante des Hüftgurts verbunden. Hierdurch kann die Last gut über den Hüftgurt verteilt auf die Hüfte des Trägers abgeleitet werden. Auch das erste und zweite Verbreiterungselement sollten sich aus diesem Grund in Richtung der Oberkante des Hüftgurts erstrecken.
  • Gemäß einer speziellen Ausgestaltung ist vorgesehen, dass zwischen dem ersten und zweiten Verbreiterungselement und dem Mittelteil jeweils ein Zwischenstück aufgespannt ist, das keine Verbindung zum Hüftgurt aufweist, insbesondere keine feste Verbindung. Die Zwischenstücke schützen das Kind vor Umgebungseinflüssen wie Wind, Regen, Sonne und Kälte. Außerdem können die Zwischenstücke in der breiten Stellung eine zusätzliche Stützfunktion des Gesäßes und der Oberschenkel übernehmen. In der engen Stellung ist die Zugspannung der Zwischenstücke eher gering, sodass Falten kaum Druckstellen verursachen können. Hierzu trägt auch bei, wenn die Außenkanten der Verbreiterungselemente mit dem jeweiligen Zwischenstück verbunden sind und die Innenkanten nicht. Dann liegen die Verbreiterungselemente jeweils innenseitig vor dem zugehörigen Zwischenstück. Letzteres kann sich dann auf der Außenseite in Falten legen, wobei das Kind innenseitig mit den Verbreiterungselementen in Kontakt steht. Vorzugsweise sind die Verbreiterungselemente formstabiler als die Zwischenstücke. Die Verbreiterungselemente können insbesondere gepolstert sein. Die Zwischenstücke sind vorzugsweise ungepolstert.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform verbreitern sich die Zwischenstücke jeweils in Richtung hin zu dem Hüftgurt. Damit gleichen die Zwischenstücke das Schmälerwerden des Mittelteils aus oder können dies sogar übertreffen. Außerdem entsteht beim Auseinanderziehen der Verbreiterungselemente zwischen dem Mittelteil und den Verbreiterungselementen jeweils eine dreieckige Lücke, die durch ein solches Zwischenstück ausgefüllt werden kann. Aus diesem Grund bietet sich auch eine Ausgestaltung an, bei der die Zwischenstücke jeweils eine im Wesentlichen dreieckige Grundform aufweisen. Vorzugsweise erstreckt sich jeweils eine Ecke der Zwischenstücke auf der Innenseite bis unter die Oberkante des Hüftgurtes, insbesondere bis in den Bereich der Unterkante, und insbesondere auf der Innenseite des Hüftgurtes. Hierdurch werden die Zwischenstücke bei Belastung über die Oberkante des Hüftgurtes gespannt und können das Kind stützen. Außerdem steht das Kind zwischen der zweiten und dritten Verbindungsstelle nicht in direktem Kontakt mit der Außenseite des Hüftgurts.
  • Bei einer speziellen Ausgestaltung ist das Mittelteil an der ersten Verbindungsstelle unverstellbar mit dem Hüftgurt verbunden, vorzugsweise auch unlösbar. Hierdurch wird eine stabile Verbindung ohne störende Bauteile geschaffen, welche Druckstellen bewirken könnten. Zu den Verbindungsstellen gehört jeweils eine physisch ausgebildete Verbindung bzw. Verbindungseinrichtung, z.B. eine Vernähung oder Verbindungselemente.
  • Für eine ergonomische Aufnahme des Kindes bietet sich eine Dimensionierung an, nach der die erste Verbindungsstelle in Längsrichtung des Hüftgurtes zwischen 1 cm und 12 cm breit ist, vorzugsweise zwischen 2 cm und 10 cm breit ist, weiter bevorzugt zwischen 3 cm und 8 cm breit ist, noch weiter bevorzugt zwischen 4 cm und 7 cm breit ist, und besonders bevorzugt zwischen 4,5 cm und 6 cm breit ist. Hierdurch wird insbesondere die mittige Stützung des Kindes von unten sichergestellt.
  • Des Weiteren bietet sich eine Dimensionierung an, bei der die zweite und dritte Verbindungsstelle soweit aufeinander zu verschiebbar sind, dass Außenkanten des ersten und zweiten Verbreiterungselements im Bereich des Hüftgurts zwischen 14 cm und 28 cm, weiter bevorzugt zwischen 16 cm und 27 cm, noch weiter bevorzugt zwischen 18 cm und 26 cm und besonders bevorzugt zwischen 20 und 24 cm Abstand voneinander haben. Damit lassen sich insbesondere die Oberschenkel bis in die Kniekehlen von noch sehr kleinen Säuglingen korrekt stützen, insbesondere ohne diese zu überspreizen.
  • Es bietet sich insbesondere eine Dimensionierung derart an, dass die zweite und dritte Verbindungsstelle soweit aufeinander zu verschiebbar sind, dass die Außenkanten des ersten und zweiten Verbreiterungselements in Richtung hin zu dem Hüftgurt aufeinander zu laufen. Für kleinere Kinder kann so der Abstand zwischen den Knieauflagen klein gewählt werden, obwohl der Aufnahmekörper im oberen Bereich breiter ist. Hierdurch wird das Kind eingehüllt und geschützt. Die Außenkanten bilden die Auflage für die Kniekehlen.
  • Um den Anforderungen größerer Kleinkinder gerecht zu werden, bietet sich außerdem eine Dimensionierung an, bei der die zweite und dritte Verbindungsstelle soweit nach außen verschiebbar sind, dass Außenkanten des ersten und zweiten Verbreiterungselements in Richtung hin zu dem Hüftgurt auseinanderlaufen. Damit werden die Oberschenkel und Knie auch bei großem Knieabstand orthopädisch korrekt gehalten und gestützt. Gleichzeitig ist die Umhüllung im Bereich des oberen Rückens im Verhältnis schmäler, sodass das Kleinkind besser mit der Außenwelt kommunizieren und beispielsweise die Hände seitlich aus dem Aufnahmekörper strecken kann.
  • In absoluten Werten ist eine Dimensionierung vorteilhaft, bei der die zweite und dritte Verbindungsstelle so weit voneinander weg längsverschieblich sind, dass Außenkanten der Verbreiterungselemente im Bereich des Hüftgurts zwischen 30 cm und 55 cm, weiter bevorzugt zwischen 35 cm und 50 cm, noch weiter bevorzugt zwischen 37 cm und 47 cm und besonders bevorzugt zwischen 40 und 45 cm Abstand voneinander haben.
  • Es bietet sich eine Ausgestaltung an, bei der die Verbreiterungselemente jeweils streifenförmig ausgebildet sind. Als Streifenbreite ist insbesondere eine Maximalbreite von 5 cm bis 10 cm und bevorzugt 6 cm bis 9 cm geeignet. Vorzugsweise werden die streifenförmigen Verbreiterungselemente mit zunehmenden Abstand von der zugehörigen Verbindungsstelle schmäler.
  • Die seitlichen Außenkanten des Aufnahmekörpers haben im oberen Bereich vorzugsweise einen festen Abstand von 28 cm bis 42 cm, weiter bevorzugt von 30 cm bis 40 cm und besonders bevorzugt von 32 cm bis 38 cm, beispielsweise 35 cm. Im Bereich dieses Abstands liegen vorzugsweise auch die außenseitigen Verbindungen zwischen dem ersten und zweiten Verbreiterungselement mit dem Mittelteil.
  • Weiterhin ist in einer speziellen Ausgestaltung vorgesehen, dass ein Anschlag ausgebildet ist, über den die zweite und dritte Verbindungsstelle nicht weiter aufeinander zu längsverschieblich sind. Damit ist die kleinste mögliche Einstellung definiert. Der Anschlag kann beispielsweise durch eine Verbreiterung des Hüftgurts ausgebildet sein. Alternativ oder ergänzend kommt als Anschlag auch eine Kollision der zweiten und dritten Verbindungsstelle mit der ersten Verbindungsstelle in Betracht.
  • Bei einer optionalen Ausführung weisen die zweite und dritte Verbindungsstelle jeweils eine Schlaufe auf, die an den Verbreiterungselementen angeordnet und verschiebbar auf dem Hüftgurt gelagert ist. Hierdurch wird eine stabile, sichere und einfache Verbindung geschaffen, ohne dass auftragende, harte Bauteile notwendig wären. Vorzugsweise gehen die Verbreiterungselemente in die Schlaufen über. Hierdurch wird eine gute und kostengünstige Verbindung geschaffen.
  • Nach einer speziellen Ausführung sind die Schlaufen in Längsrichtung des Hüftgurtes sowie an der Unterkante des Hüftgurtes breit ausgebildet, vorzugsweise wenigstens 2 cm, weiter bevorzugt wenigstens 3 cm, noch weiter bevorzugt wenigstens 4 cm und besonders bevorzugt wenigstens 5 cm breit. Hierdurch schneiden sie nicht in den Hüftgurt ein. Hierzu trägt auch bei, wenn die Schlaufen jeweils im Bereich der Unterkante des Hüftgurtes auf der Innenseite und auf der Außenseite im Wesentlichen die gleiche Breite aufweisen.
  • Des Weiteren bietet eine Ausgestaltung Vorteile, bei der die Schlaufen im Bereich der Oberkante des Hüftgurtes jeweils auf der Innenseite des Hüftgurtes breiter ausgebildet sind als auf der Außenseite. Durch diese Asymmetrie kann einer Kollision mit der ersten Verbindungsstelle aus dem Weg gegangen werden. Vorzugsweise geschieht dies derart, dass der Bereich der Schlaufen, der auf der Innenseite sowie an der Oberkante des Hüftgurtes angeordnet ist, in Richtung hin zur ersten Verbindungsstelle über den Bereich der Schlaufe hinaussteht, der auf der Außenseite sowie an der Oberkante angeordnet ist. Hierbei kann es sich innenseitig um den Fortsatz des angrenzenden Verbreiterungselements handeln.
  • Eine spezielle Ausgestaltung sieht daher auch vor, dass die Schlaufen auf der Innenseite sowie an der Oberkante des Hüftgurtes jeweils mit einem der Verbreiterungselemente verbunden sind.
  • Die Ausgestaltung der Schlaufen sollte insbesondere derart sein, dass das erste und zweite Verbreiterungselement auf der Innenseite des Hüftgurtes jeweils zumindest teilweise bis vor die erste Verbindungsstelle schiebbar sind. Hierdurch lässt sich der Sitzbereich für das Kind sehr schmal einstellen, ohne dass das Mittelteil bei einem Auseinanderziehen der Verbreiterungselemente so schmal ist, dass es einschneidet. Man erreicht gewissermaßen, dass der minimal einstellbare Abstand zwischen den Außenkanten des ersten und zweiten Verbreiterungselements im Bereich des Hüftgurtes im Wesentlichen der Breite der ersten Verbindungsstelle zuzüglich der Breite der Schlaufen auf der Außenseite im Bereich der Oberkante des Hüftgurtes entspricht.
  • Ferner ist ein Design für einen hohen Tragekomfort vorteilhaft, bei dem die erste Verbindungsstelle in einer Senke der Oberkante des Hüftgurtes angeordnet ist, wodurch die optionalen Schlaufen vorzugsweise schräg nach Innen in Richtung der ersten Verbindungsstelle geneigt sind. Die Neigung nach Innen ermöglicht es, die beiden Verbreiterungselemente an der Oberkante des Hüftgurtes eng zueinander hin zu schieben. Außerdem wirkt die Zugkraft der Schlaufen auf die im Verstellbereich vorzugsweise parallel zur Oberkante verlaufenden Unterkante in einem stumpferen Winkel. Dies verhindert ein Verrutschen der Schlaufe bei Belastung des Aufnahmekörpers.
  • In einer komfortablen Ausführungsform weist der Hüftgurt einen Polstergurt und einen außenliegenden Spanngurt auf. Ein Verrutschen und Verdrehen der Schlaufen lässt sich dann insbesondere durch eine Anordnung verhindern, bei welcher der Polstergurt in den optionalen Schlaufen angeordnet ist, und der Spanngurt außerhalb der optionalen Schlaufen liegt. Dann ist die Schlaufe zwischen dem Polstergurt und dem Spanngurt eingeklemmt, sobald der Träger den Spanngurt festlegt. Hierzu sollte der Hüftgurt zumindest ein Verschlusselement zum Öffnen und Schließen aufweisen. Zur Erhöhung der Sicherheit kann vorgesehen sein, dass das zumindest eine Verschlusselement durch eine Sicherungseinrichtung gesichert ist, die ein sofortiges Lösen bzw. Öffnen des Hüftgurtes nach dem Öffnen des Verschlusselementes verhindert. Eine solche Sicherungseinrichtung kann beispielsweise schlaufenartig ausgebildet sein. Das ist einfach in der Handhabung und kostengünstig. Für die Anpassung an den Träger sollte der Hüftgurt eine Spannvorrichtung aufweisen.
  • Bei einer optionalen ergonomischen Gestaltungsform, weist das Mittelteil eine trapezförmige Grundform auf, wobei diese vorzugsweise gleichschenklig ist, und wobei vorzugsweise die kürzere der beiden Grundseiten der trapezförmigen Grundform im Bereich der ersten Verbindungsstelle angeordnet ist oder eine Verbindungskante der ersten Verbindungsstelle ausbildet.
  • Damit das Mittelteil formstabil um das aufzunehmende Kind gespannt wird, ist eine Ausführung von Vorteil, bei der das Mittelteil zwischen zwei Zugsträngen aufgespannt ist, insbesondere in horizontaler Richtung, die mit Gurten des Haltegeschirrsystems verbunden sind, wobei die Zugstränge vorzugsweise bis zur ersten Verbindungsstelle verlaufen. Die Zugstränge sollten zumindest abschnittsweise, vorzugsweise jedoch über die ganze Länge mit dem Mittelteil verbunden sein. Vorzugsweise liegen die Zugstränge an den seitlichen Kanten des Mittelteils, welche in Richtung der ersten Verbindungsstelle aufeinander zu laufen. Außerdem sind die Zugstränge vorzugsweise gepolstert.
  • Zum Aufspannen des Mittelteils bzw. des Aufnahmekörpers in vertikaler Richtung sollte das Mittelteil im oberen Bereich mittelbar oder unmittelbar mit zwei Trägergurten des Haltegeschirrsystems verbunden sein. Hierdurch liegt das Mittelteil zwischen den oberen Enden der zwei Trägergurte und der ersten Verbindungsstelle und kann dazwischen gespannt werden. Vorzugsweise bilden die unteren Enden der Trägergurte die mit den zwei Zugsträngen verbundenen Gurte aus.
  • Bei den zwei Trägergurten handelt es sich bevorzugt um Schultergurte. Diese können parallel oder über Kreuz verlaufen. Auch Ausführungen mit festem Verbindungskreuz sind als Schultergurte anzusehen. Um eine Anpassung an den Träger zu ermöglichen, sollten die Trägergurte zumindest eine Verstelleinrichtung zum Verändern der Gurtlänge aufweisen. Für Komfort sorgt vorzugsweise, dass die Trägergurte zumindest abschnittsweise Schulterpolster aufweisen. Als zusätzliche Verstellfunktion kann vorgesehen sein, dass die Trägergurte zumindest eine Verstelleinrichtung zum Verändern der effektiven Länge der Schulterpolster aufweisen. Ein einfaches Anlegen gelingt, wenn die Trägergurte optional Verschlusselemente zum Öffnen und Schließen der Trägergurte aufweisen. Zur Erhöhung der Sicherheit kann dann vorgesehen sein, dass die Verschlusselemente durch eine Sicherungseinrichtung gesichert sind, die ein sofortiges Lösen bzw. Öffnen der Trägergurte nach dem Öffnen eines Verschlusselementes verhindern. Dies kann erreicht werden, indem die Sicherungseinrichtung schlaufenartig ausgebildet wird. Dies insbesondere derart, dass die Verschlusselemente der Trägergurte nach dem Lösen derselben an der schlaufenartig ausgebildeten Sicherungseinrichtung hängen bleiben. Die Schultergurte sind dann zwar bereits gelöst. Das von der Tragvorrichtung gehaltene Kind kann jedoch noch nicht herausfallen.
  • Fernerhin kann das Haltegeschirrsystem einen Brust- bzw. Rückengurt aufweisen. Mit einem solchen wird ein Abrutschen der Träger- bzw. Schultergurte verhindert. Zur Anpassung an den Träger sollte der Brust- bzw. Rückengurt eine Verstelleinrichtung zum Verändern der Gurtlänge aufweisen. Der Brust- bzw. Rückengurt sollte an den Trägergurten befestigt sein. Außerdem sollte der Brust- bzw. Rückengurt ein Verschlusselement zum Öffnen und Schließen des Brustgurts aufweisen.
  • Des Weiteren ist in einer speziellen Ausgestaltung vorgesehen, dass eine Fixiereinrichtung vorgesehen ist, mit welcher der Abstand der Verbreiterungselemente, insbesondere beabstandet vom Hüftgurt, begrenzbar ist. Dies erleichtert das Einsetzen sehr kleiner Kinder, die außerdem noch so leicht und instabil sind, dass die zusammengeschobenen Verbreiterungselemente anderenfalls verrutschen könnten. Gemäß einer kostengünstigen und nicht störenden näheren Ausgestaltung ist die Fixiereinrichtung durch zwei miteinander verknotbare Schnurenden ausgebildet, die jeweils an einem der Verbreiterungselemente befestigt sind.
  • Eine optionale Weiterbildung der Tragevorrichtung besteht darin, dass der Aufnahmekörper derart ausgebildet ist, dass seine Höhe veränderbar ist. Damit lässt sich die Tragevorrichtung insbesondere auch an die Rückenlänge des Kleinkindes anpassen. So ist es möglich vorzusehen, dass der Aufnahmekörper ein Verlängerungselement aufweist, das derart positionierbar ist, dass der Aufnahmekörper in Höhenrichtung durch das Verlängerungselement verlängert wird, vorzugsweise zwischen dem Mittelteil und den zwei Trägergurten. Das Verlängerungselement sollte zwischen zumindest zwei Positionen verstellbar sein, und zwar einer ersten Position, in der die Höhe des Aufnahmekörpers nicht vergrößert ist, und einer zweiten Position, in der die Höhe des Aufnahmekörpers vergrößert ist. Das Verlängerungselement kann beispielsweise mit Fixiermitteln in seiner ersten Position festlegbar sein. Einfach in der Handhabung ist eine Variante, bei der das Verlängerungselement eine Einfaltung ist, die mit Fixiermitteln fixierbar ist. Hierdurch resultiert neben dem Mittelteil und dem Verlängerungselement noch ein Abschlussabschnitt, der mit den Trägergurten verbunden ist. Die Fixiermittel können einen Reißverschluss und/oder Druckknöpfe und/oder einen Klettverschluss aufweisen. Bei einem Reißverschluss werden Reisverschlussstreifen oben und unten am Verlängerungselement angeordnet, sodass der Aufnahmekörper bei geöffnetem Reißverschluss verlängert und bei geschlossenem Reißverschluss verkürzt ist. Vorzugsweise ist das Verlängerungselement einteilig mit dem Mittelteil ausgebildet, insbesondere aus einer gemeinsamen Stoffbahn.
  • Darüber hinaus sieht eine spezielle Ausgestaltung der Tragevorrichtung vor, dass diese ein Kopfteil aufweist. Sobald Kinder größer werden, möchten diese in der Wachphase gerne aus dem Aufnahmekörper hinaussehen, weswegen der Kopf vorzugsweise oben aus dem Aufnahmekörper herausragt. In der Schlafphase kann der Kopf mit dem optionalen Kopfteil gestützt und geschützt werden. Bei dem Kopfteil kann es sich um ein tuch- oder polsterartiges Kopfteil handeln. Das Kopfteil sollte lösbar oder fest mit dem Aufnahmekörper verbunden sein. Vorzugsweise weist das Kopfteil Befestigungselemente auf, die an dem Haltegeschirrsystem positionierbar sind. Die Befestigungselemente sollten derart ausgebildet sein, dass sie das Kopfteil spannen oder raffen können. Im gespannten Zustand kann das Kopfteil auch als Sonnensegel dienen. Geeignete Befestigungselemente sind beispielsweise eine Gummischlaufe oder ein Gummizug. Als Gegenstück sollten Aufnahmeelemente zur Aufnahme der Befestigungselemente am Haltegeschirrsystem angeordnet sein. Dies können Haken sein. Vorzugsweise sind die Aufnahmeelemente bewegbar an dem Haltegeschirrsystem angeordnet, wobei sie derart ausgebildet sind, dass sie wahlweise an verschiedenen Positionen am Haltegeschirrsystem festlegbar sind. Hierdurch lässt sich das Kopfteil verstellen.
  • Eine besonders einfache Handhabung wird erreicht, wenn das Kopfteil in vertikaler Richtung zusammenrollbar oder zusammenfaltbar oder zusammenraffbar ist, und an den horizontal seitlichen Enden des Kopfteils jeweils eine Einstecktasche angeordnet ist, in welche die seitlichen Enden des Kopfteils einsteckbar sind.
  • Insgesamt sollte der Aufnahmekörper zumindest abschnittsweise tuch- oder polsterartig ausgebildet sein. Vor allem sollten die Verbreiterungselemente, die Zugstränge, das Mittelteil, die Zwischenstücke und das Verlängerungselement jeweils tuch- oder polsterartig ausgebildet sein.
  • Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus dem Wortlaut der Ansprüche sowie aus der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnungen. Es zeigen:
    • 1 eine Skizze der Außenseite einer Tragevorrichtung, bei der sich ein Verlängerungselement in derjenigen Position befindet, in der es den Aufnahmekörper der Tragevorrichtung in Höhenrichtung verlängert, und bei der sich Verbreiterungselemente in einer maximal breiten Stellung befinden;
    • 2 eine Skizze einer Innenseite der Tragevorrichtung nach 1, bei der sich das Verlängerungselement in derjenigen Position befindet, in der es den Aufnahmekörper der Tragevorrichtung in Höhenrichtung nicht verlängert, und bei der sich die Verbreiterungselemente weiterhin in der maximal breiten Stellung befinden;
    • 3 eine Skizze der Innenseite der Tragevorrichtung nach 2, bei der sich die Verbreiterungselemente in einer mittelbreiten Stellung befinden; und
    • 4 eine Skizze der Innenseite der Tragevorrichtung nach 3, bei der sich die Verbreiterungselemente in einer minimal breiten Stellung befinden.
  • Die 1, 2, 3 und 4 enthalten jeweils eine Skizze der gleichen Tragevorrichtung 1, wobei in 1 die Außenseite und in den 2, 3 und 4 die Innenseite dargestellt ist. Gleiche Bezugszeichen betreffen daher gleiche oder gleichartige Bauteile.
  • In 1 erkennt man, dass die Tragevorrichtung 1 einen Aufnahmekörper 10 aufweist, der einen Aufnahmeraum zur Aufnahme eines Babys oder Kleinkindes ausbildet. Der Aufnahmekörper 10 besteht im Wesentlichen aus textilen Materialien, die teilweise ungepolstert und teilweise gepolstert sind.
  • Außerdem verfügt die Tragevorrichtung 1 über ein Haltegeschirrsystem 40 zur Befestigung des Aufnahmekörpers 10 an einem Träger. Das Haltegeschirrsystem 40 weist einen Hüftgurt 44 und zwei Trägergurte 56, 57, die als Schultergurte ausgebildet sind, auf. Die Trägergurte 56, 57 verfügen zumindest abschnittsweise über Schulterpolster 68, 69. Der Hüftgurt 44 erstreckt sich in einer Längsrichtung L und hat eine Innenseite 45 (siehe 2, 3 und 4), eine Außenseite 46, eine Oberkante 47 und eine Unterkante 48. Dabei weist der Hüftgurt 44 einen Polstergurt 49 und einen außenliegenden Spanngurt 50 auf. Der Spanngurt 50 verfügt über ein Verschlusselement 51 zum Öffnen und Schließen sowie eine Spannvorrichtung 53, um die Weite des Hüftgurtes 44 einstellen zu können. Des Weiteren ist das Verschlusselement 51 durch eine Sicherungseinrichtung 52 gesichert, die ein sofortiges Lösen bzw. Öffnen des Hüftgurtes 44 nach dem Öffnen des Verschlusselementes 51 verhindert (der zweite Teil des Verschlusselementes 51 liegt außerhalb des Bildbereichs). Die Sicherungseinrichtung 52 ist schlaufenartig ausgebildet, so dass die Schnalle zunächst an der Schlaufe hängen bleibt. Der Träger ist jedoch frei, die Schlaufe nicht einzusetzen, indem er den Spanngurt 50 statt durch die Schlaufe über die Schlaufe legt.
  • Der Aufnahmekörper 10 weist ein ungepolstertes Mittelteil 11 auf, welches das Baby oder Kleinkind abstützt und das an einer ersten Verbindungsstelle 41 mit der Oberkante 47 des Hüftgurts 44 verbunden ist. Das Mittelteil 11 ist im oberen Bereich 12 mittelbar mit den zwei Trägergurten 56, 57 des Haltegeschirrsystems 40 verbunden. Hierdurch liegt das Mittelteil 11 zwischen den oberen Enden 58, 59 der zwei Trägergurte 56, 57 und der ersten Verbindungsstelle 41 und spannt sich vertikal über das Kleinkind.
  • Das Mittelteil 11 wird von einem oberen Bereich 12 in Richtung hin zu dem Hüftgurt 44 schmaler. Insbesondere hat das Mittelteil 11 eine symmetrische, gleichschenklige, trapezförmige Grundform. Die kürzere der beiden Grundseiten der trapezförmigen Grundform ist im Bereich der ersten Verbindungsstelle 41 angeordnet und bildet eine Verbindungskante der ersten Verbindungsstelle 41 zum Hüftgurt 44 aus. Die erste Verbindungsstelle 41 ist eine Naht in horizontaler Richtung H und damit unlösbar ausgebildet (Richtungsangaben beziehen sich auf eine aufrechte Position des Trägers). Die Schenkel der trapezförmigen Grundform sind leicht konkav ausgebildet.
  • Die erste Verbindungsstelle 41 ist in Längsrichtung L des Hüftgurtes 44 zwischen 1 cm und 12 cm breit, vorzugsweise zwischen 2 cm und 10 cm breit, weiter bevorzugt zwischen 3 cm und 8 cm breit, noch weiter bevorzugt zwischen 4 cm und 7 cm breit, und besonders bevorzugt zwischen 4,5 cm und 6 cm breit.
  • Das Mittelteil 11 ist zwischen zwei gepolsterten Zugsträngen 62, 63 aufgespannt, die mit Gurten 64, 65 des Haltegeschirrsystems 40 verbunden sind. Die Zugstränge 62, 63 verlaufen von den Enden der langen Grundseite der trapezförmigen Grundform bis zur ersten Verbindungsstelle 41 und sind über die gesamte Länge der Schenkel der trapezförmigen Grundform mit dem Mittelteil 11 verbunden bzw. vernäht; dies insbesondere mit den inneren Kanten der Zugstränge 62, 63. Die unteren Enden der Trägergurte 56, 57 (nicht sichtbar) können die mit den zwei Zugsträngen 62, 63 verbundenen Gurte 64, 65 ausbilden. Sie bilden dann Tragschlaufen, die entweder parallel zueinander verlaufen, oder alternativ über Kreuz angeordnet sein können.
  • Die Trägergurte 56, 57 weisen Verschlusselemente 72, 73 zum Öffnen und Schließen der Trägergurte 56, 57 auf. Dabei sind die Verschlusselemente 72, 73 durch eine schlaufenartige Sicherungseinrichtung 74, 75 sicherbar, die ein sofortiges Lösen bzw. Öffnen der Trägergurte 56, 57 nach dem Öffnen eines Verschlusselementes 72, 73 verhindern.
  • Der Aufnahmekörper 10 ist derart ausgebildet, dass seine Höhe veränderbar ist. Hierzu weist der Aufnahmekörper 10 ein Verlängerungselement 25 auf, das gemäß 1 derart positioniert ist, dass der Aufnahmekörper 10 in Höhenrichtung durch das Verlängerungselement 25 verlängert ist. Das Verlängerungselement 25 liegt zwischen dem Mittelteil 11 und den zwei Trägergurten 56, 57. Oberhalb des Verlängerungselement 25 verfügt der Aufnahmekörper 10 noch über einen Abschlussabschnitt, an dem die Trägergurte 56, 57 befestigt sind. Bei dem Verlängerungselement 25 handelt es sich um eine Einfaltung, die mit Fixiermitteln 26 fixierbar ist. gemäß 1 sind die Fixiermittel 26 gelöst, wodurch die Einfaltung in vertikaler Richtung V auseinandergezogen wird. Die Fixiermittel 26 sind von einem Reißverschluss ausgebildet, der in horizontaler Richtung H verläuft. Ein Reißverschlussstreifen ist am Abschlussabschnitt angeordnet und einer an der langen Grundseite des Mittelteils 11. Der Abschlussabschnitt, das Verlängerungselement 25 und das Mittelteil 11 weisen vorzugsweise eine durchgehende Stoffbahn auf. Das Verlängerungselement 25 ist mit Hilfe der Fixiermittel 26 zwischen zumindest zwei Positionen verstellbar, und zwar einer ersten Position, in der die Höhe des Aufnahmekörpers 10 nicht vergrößert ist - wie in den 2, 3 und 4 gezeigt -, und einer zweiten Position, in der die Höhe des Aufnahmekörpers 10 vergrößert ist - wie in 1 gezeigt-. Im Besonderen ist das Verlängerungselement 25 mit den Fixiermitteln 26 in seiner ersten Position festlegbar.
  • Des Weiteren weist die Tragevorrichtung 1 ein tuchartiges Kopfteil 30 auf, das fest mit dem Aufnahmekörper 10 verbunden ist, dies insbesondere entlang einer horizontal ausgerichteten Naht am oberen Ende des Aufnahmekörpers 10. Am freien Ende des Kopfteils 30 sind Befestigungselemente 31, 32 in Form von Gummischlaufen angeordnet. Diese lassen sich an Aufnahmeelementen 33, 34 an den Trägergurten 56, 57 einhängen. Hierzu sind die Aufnahmeelemente 33, 34 jeweils als Haken ausgebildet. Durch eine verschiebbare Lagerung der Aufnahmeelemente 33, 34 an den Trägergurten 56, 57 kann das Kopfteil 30 gespannt oder gelockert werden. Das Kopfteil 30 ist in vertikaler Richtung V zusammenrollbar oder zusammenfaltbar oder zusammenraffbar und kann dann an den horizontal seitlichen Enden des Kopfteils 30 jeweils in eine Einstecktasche 35, 36 geschoben werden, die zwischen den Trägergurten 56, 57 und dem Aufnahmekörper abgenäht sind (siehe 2, 3 und 4).
  • Wie aus den 1, 2, 3 und 4 hervorgeht, jedoch in den 2, 3 und 4 besser erkennbar ist, sind im oberen Bereich des Mittelteils 11 außenseitig, insbesondere an den Enden der langen Grundseite der trapezförmigen Grundform, ein erstes und ein zweites gepolstertes Verbreiterungselement 13, 14 mit dem Mittelteil 11 verbunden, dies insbesondere unverstellbar und unlösbar. Die Enden der langen Grundseite der trapezförmigen Grundform bilden die gegenüberliegenden Enden des oberen Bereichs 12. Das erste Verbreiterungselement 13 erstreckt sich zu einer zweiten Verbindungsstelle 42 mit dem Hüftgurt 44, deren Position durch eine Verschiebung des ersten Verbreiterungselements 13 entlang dem Hüftgurt 44 stufenlos anpassbar ist. Gleichermaßen erstreckt sich das zweite Verbreiterungselement 14 zu einer dritten Verbindungsstelle 43 mit dem Hüftgurt 44, deren Position durch eine Verschiebung des zweiten Verbreiterungselements 14 entlang dem Hüftgurt 44 stufenlos anpassbar ist. Die erste Verbindungsstelle 41 liegt zwischen der zweiten und der dritten Verbindungsstelle 42, 43. Außerdem erstrecken sich das erste und zweite Verbreiterungselement 13, 14 in Richtung der Oberkante 47 des Hüftgurts 44.
  • Auf diese Weise ist durch eine Längsverschiebung des ersten und zweiten Verbreiterungselements 13, 14 entlang der Längsrichtung L des Hüftgurts 44 sowie von der ersten Verbindungsstelle 41 weg eine Sitzverbreiterung bewirkbar. Die maximal einstellbare Sitzbreite ist in den 1 und 2 gezeigt. Umgekehrt ist durch eine Längsverschiebung des ersten und zweiten Verbreiterungselements 13, 14 entlang der Längsrichtung L des Hüftgurt 44 sowie in Richtung der ersten Verbindungsstelle 41 eine Sitzverschmälerung bewirkbar. 3 zeigt eine mittelbreite Einstellung und 4 die schmalste mögliche Sitzbreite.
  • Wie man in den 1, 2, 3 und 4 sieht, weist die zweite und dritte Verbindungsstelle 42, 43 jeweils eine Schlaufe 19, 20 auf, die an den Verbreiterungselementen 13, 14 angeordnet und verschiebbar auf dem Hüftgurt 44 gelagert ist. Die Verbreiterungselemente 13, 14 sind jeweils streifenförmig ausgebildet und gehen auf der Innenseite 45 sowie an der Oberkante 47 des Hüftgurtes 44 in die Schlaufen 19, 20 über.
  • Die Schlaufen 19, 20 sind in Längsrichtung L des Hüftgurtes 44 sowie an der Unterkante 48 des Hüftgurtes 44 breit ausgebildet, insbesondere wenigstens 2 cm, bevorzugt wenigstens 3 cm, weiter bevorzugt wenigstens 4 cm und besonders bevorzugt wenigstens 5 cm breit. Vergleicht man die 1 und 2, erkennt man, dass die Schlaufen 19, 20 jeweils im Bereich der Unterkante 48 des Hüftgurtes 44 auf der Innenseite 45 und auf der Außenseite 46 im Wesentlichen die gleiche Breite aufweisen. Zumindest liegt hier kein Sprung in der Breite vor. Nicht so jedoch an der Oberkante 47 des Hüftgurtes 44. Hier sind die Schlaufen 19, 20 jeweils auf der Innenseite 45 des Hüftgurtes 44 breiter ausgebildet als auf der Außenseite 46. Der Bereich der Schlaufen 19, 20, der auf der Innenseite 45 sowie an der Oberkante 47 des Hüftgurtes 44 angeordnet ist, steht in Richtung hin zur ersten Verbindungsstelle 41 über den Bereich der Schlaufe 19, 20 hinaus, der auf der Außenseite 46 sowie an der Oberkante 47 angeordnet ist. Wie man in 4 erkennen kann, sind hierdurch das erste und zweite Verbreiterungselement 13, 14 auf der Innenseite 45 des Hüftgurtes 44 jeweils zumindest teilweise bis vor die erste Verbindungsstelle 41 schiebbar. Der minimal einstellbare Abstand zwischen den Außenkanten 17, 18 des ersten und zweiten Verbreiterungselements 13, 14 im Bereich des Hüftgurtes 44 entspricht dann im Wesentlichen der Breite der ersten Verbindungsstelle 41 zuzüglich der Breite der beiden Schlaufen 19, 20 auf der Außenseite 46 im Bereich der Oberkante 47 des Hüftgurtes 44.
  • Wie aus 4 hervorgeht ist zudem eine Fixiereinrichtung 21 vorgesehen, mit welcher der Abstand der Verbreiterungselemente 13, 14 beabstandet vom Hüftgurt 44 begrenzbar ist. Diese besteht aus zwei miteinander verknotbaren Schnurenden, die jeweils an einem der Verbreiterungselemente 13, 14 befestigt sind.
  • Zur Vermeidung von Belastungsspitzen durch Kontakt der Verbindungsstellen 41, 42, 43 ist ein Anschlag 54 vorgesehen, über den die zweite und dritte Verbindungsstelle 42, 43 nicht weiter aufeinander zu längsverschieblich sind. Der Anschlag 54 ist durch eine Verbreiterung des Hüftgurts 44, insbesondere des Polstergurtes 49 ausgebildet.
  • Zu dem Erreichen dieser sehr schmalen Sitzbreite trägt außerdem bei, dass die erste Verbindungsstelle 41 in einer Senke der Oberkante 47 des Hüftgurtes 44 angeordnet ist, wodurch die Schlaufen 19, 20 schräg nach Innen in Richtung der ersten Verbindungsstelle 41 geneigt sind. Hierdurch wird auch die Reibung der Schlaufen 19, 20 an dem Hüftgurt 44 erhöht, sodass die Belastung durch das aufgenommene Kind nicht zu einem Verschieben der Schlaufen 19, 20 führt.
  • Gemäß 1 ist der Polstergurt 49 in den Schlaufen 19, 20 angeordnet und hat über den Verschiebeweg im Wesentlichen eine homogene Breite. Der Spanngurt 50 des Hüftgurtes 44 liegt außerhalb der Schlaufen 19, 20. Über die Länge des Verschiebewegs sind der Spanngurt 50 und der Polstergurt 49 nicht miteinander verbunden.
  • Bei einer praxisgerechten Dimensionierung sind die zweite und dritte Verbindungsstelle 42, 43, wie in 4 gezeigt, soweit aufeinander zu verschiebbar, dass Außenkanten 17, 18 des ersten und zweiten Verbreiterungselements 13, 14 im Bereich des Hüftgurts 44 zwischen 14 cm und 28 cm, weiter bevorzugt zwischen 16 cm und 27 cm, noch weiter bevorzugt zwischen 18 cm und 26 cm und besonders bevorzugt zwischen 20 cm und 24 cm Abstand voneinander haben. Wie man in 3 erkennt, sind die zweite und dritte Verbindungsstelle 42, 43 auch soweit aufeinander zu verschiebbar, dass die Außenkanten 17, 18 des ersten und zweiten Verbreiterungselements 13, 14 in Richtung hin zu dem Hüftgurt 44 aufeinander zu laufen.
  • Umgekehrt sind die zweite und dritte Verbindungsstelle 42, 43 soweit nach außen verschiebbar, dass die Außenkanten 17, 18 des ersten und zweiten Verbreiterungselements 13, 14 in Richtung hin zu dem Hüftgurt 44 auseinanderlaufen (siehe 1 und 2). Für eine praxisgerechte Dimensionierung sollten die zweite und dritte Verbindungsstelle 42, 43 soweit voneinander weg längsverschieblich sein, dass die Außenkanten 17, 18 der Verbreiterungselemente 13, 14 im Bereich des Hüftgurts 44 zwischen 30 cm und 55 cm, weiter bevorzugt zwischen 35 cm und 50 cm, noch weiter bevorzugt zwischen 37 cm und 47 cm und besonders bevorzugt zwischen 40 und 45 cm Abstand voneinander haben.
  • Ferner erkennt man in den 1, 2, 3 und 4, dass zwischen dem ersten und zweiten Verbreiterungselement 13, 14 und dem Mittelteil 11 jeweils ein Zwischenstück 15, 16 aufgespannt ist, das keine Verbindung zum Hüftgurt 44 aufweist, insbesondere keine feste Verbindung. Die Zwischenstücke 15, 16 verbreitern sich jeweils in Richtung hin zu dem Hüftgurt 44 und weisen jeweils eine im Wesentlichen dreieckige Grundform auf. Es sind jeweils die Außenkanten 17, 18 der Verbreiterungselemente 13, 14 mit dem jeweiligen Zwischenstück 15, 16 verbunden, die Innenkanten jedoch nicht. Dabei liegen die Verbreiterungselemente 13, 14 jeweils innenseitig vor dem zugehörigen Zwischenstück 15, 16. Letzteres kann sich wie man in den 3 und 4 sieht auf der Außenseite in Falten legen, wobei das Kind primär innenseitig mit den Verbreiterungselementen 13, 14 in Kontakt steht. Die Verbreiterungselemente 13, 14 sind vorzugsweise gepolstert und die Zwischenstücke 15, 16 vorzugsweise ungepolstert.
  • Des Weiteren erstreckt sich jeweils eine Ecke der Zwischenstücke 15, 16 auf der Innenseite 45 bis unter die Oberkante 47 des Hüftgurtes 44, insbesondere bis in den Bereich der Unterkante 48. In diesem Bereich sind die Zwischenstücke 15, 16 seitlich mit den Schlaufen 19, 20 verbunden. Hierdurch werden die Zwischenstücke 15, 16 bei Belastung über die Oberkante 47 des Hüftgurtes 44 gespannt und können das Kleinkind stützen. Außerdem steht das Kleinkind zwischen der zweiten und dritten Verbindungsstelle 42, 43 nicht in direktem Kontakt mit der Außenseite 46 des Hüftgurts 44.
  • Der Aufnahmekörper 10 verfügt also über kein Zusatzelement, das zwischen dem Baby oder Kleinkind und dem Träger angeordnet ist. Hierdurch ist direkter Körperkontakt zwischen dem Träger und dem Baby oder Kleinkind möglich. Das Baby oder Kleinkind sitzt mit dem Pobereich im Wesentlichen auf dem Mittelteil 11 und zwischen den Verbreiterungselementen 13, 14, die zusammen eine Art Tasche ausbilden. Die Oberschenkel liegen bis zu den Kniekehlen auf den Verbreiterungselementen 13, 14 auf und die Oberschenkel sind bei korrekter Einstellung der Sitzbreite anatomisch korrekt leicht angehockt.
  • Der zuvor beschriebene Aufbau des Haltegeschirrsystems 40 gestattet es, ein Kleinkind in verschiedenen Positionen zu tragen. Dabei sind folgende Varianten möglich:
    1. i. Der Aufnahmekörper 10 wird am Bauch des Trägers angeordnet, wobei sich die Trägergurte 56, 57 auf dem Rücken überkreuzen;
    2. ii. Der Aufnahmekörper 10 wird am Bauch des Trägers angeordnet, wobei die Trägergurte 56, 57 zu Schlaufen geformt sind und sich nicht überkreuzen;
    3. iii. Der Aufnahmekörper 10 wird am Rücken des Trägers angeordnet, wobei die Trägergurte 56, 57 zu Schlaufen geformt sind und sich nicht überkreuzen;
    4. iv. Der Aufnahmekörper 10 wird am Rücken des Trägers angeordnet, wobei sich die Trägergurte 56, 57 auf der Brust überkreuzen; und
    5. v. Der Aufnahmekörper 10 wird seitlich an der Hüfte des Trägers angeordnet, wobei einer der Trägergurte 56, 57 schräg über die Schulter geschlossen wird und der andere der Trägergurte 56, 57 vertikal im Rücken geschlossen wird.
  • In allen Positionen kann das Baby oder Kleinkind mit dem Gesicht zum Träger gewandt in dem Aufnahmekörper 10 sitzen. Insbesondere wenn der Aufnahmekörper 10 am Bauch des Trägers getragen wird, ist jedoch auch eine Aufnahme des Babys oder Kleinkinds im Aufnahmekörper 10 möglich, bei der es vom Träger wegschaut.
  • Die erfindungsgemäße Tragevorrichtung 1 gewährleistet eine orthopädisch korrekte Tragweise, die sowohl an die Bedürfnisse des Kleinkindes als auch an die des Trägers angepasst ist. Durch die verschiedenen Einstellvarianten, die durch das Verlängerungselement 25 zum Verlängern des Aufnahmekörpers 10 und die Sitzbreiteneinstellung ermöglicht werden, können in der erfindungsgemäßen Tragevorrichtung 1 Kleinkinder unterschiedlichster Größe, insbesondere auch Kleinkinder unmittelbar nach der Geburt, aufgenommen werden. Die Tragevorrichtung 1 weist ein sehr geringes Gewicht auf und ist klein zusammenlegbar.
  • Die Erfindung ist nicht auf eine der vorbeschriebenen Ausführungsformen beschränkt, sondern in vielfältiger Weise abwandelbar.
  • Unter anderem können die Trägergurte 56, 57 eine Verstelleinrichtung zum Verändern der Gurtlänge aufweisen. Eine weitere Einstellmöglichkeit lässt sich optional dadurch bereitstellen, dass die Trägergurte 56, 57 zumindest eine Verstelleinrichtung zum Verändern der effektiven Länge der Schulterpolster 68, 69 aufweist. Auf diese Weise wird nicht nur die Gurtlänge an den Körperbau des Trägers angepasst, sondern auch die Position der gepolsterten Abschnitte lässt sich justieren.
  • Außerdem kann das Haltegeschirrsystem 40 einen Brustgurt aufweisen, der an den Trägergurten 56, 57 befestigt ist. Ein solcher verhindert, dass parallel getragene Schlaufen der Trägergurte 56, 57 von den Schultern des Trägers rutschen. Ein solcher Brustgurt sollte eine Verstelleinrichtung zum Verändern der Gurtlänge und ein Verschlusselement zum Öffnen und Schließen des Brustgurts aufweisen. Vorzugsweise ist der Brustgurt in Erstreckungsrichtung der Trägergurte 56, 57 verschiebbar an letzteren gelagert. Damit lässt sich eine angenehme Position einstellen.
  • Sämtliche aus den Ansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung hervorgehenden Merkmale und Vorteile, einschließlich konstruktiver Einzelheiten, räumlicher Anordnungen und Verfahrensschritten, können sowohl für sich als auch in den verschiedensten Kombinationen erfindungswesentlich sein.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Tragevorrichtung
    10
    Aufnahmekörper
    11
    Mittelteil
    12
    oberer Bereich
    13
    erstes Verbreiterungselement
    14
    zweites Verbreiterungselement
    15
    erstes Zwischenstück
    16
    zweites Zwischenstück
    17
    Außenkante des ersten Verbreiterungselements
    18
    Außenkante des zweiten Verbreiterungselements
    19
    erste Schlaufe (zweite Verbindungsstelle)
    20
    zweite Schlaufe (dritte Verbindungsstelle)
    21
    Fixiereinrichtung (der Verbreiterungselemente)
    25
    Verlängerungselement
    26
    Fixiermittel (Verlängerungselement)
    30
    Kopfteil
    31
    erstes Befestigungselement (Kopfteil)
    32
    zweites Befestigungselement (Kopfteil)
    33
    erstes Aufnahmeelement (für erstes Befestigungselement des Kopfteils)
    34
    zweites Aufnahmeelement (für zweites Befestigungselement des Kopfteils)
    35
    erste Einstecktasche
    36
    zweite Einstecktasche
    40
    Haltegeschirrsystem
    41
    erste Verbindungsstelle
    42
    zweite Verbindungsstelle
    43
    dritte Verbindungsstelle
    44
    Hüftgurt
    45
    Innenseite (Hüftgurt)
    46
    Außenseite (Hüftgurt)
    47
    Oberkante (Hüftgurt)
    48
    Unterkante (Hüftgurt)
    49
    Polstergurt (Hüftgurt)
    50
    Spanngurt (Hüftgurt)
    51
    Verschlusselement (Hüftgurt)
    52
    Sicherungseinrichtung (Verschlusselement des Hüftgurts)
    53
    Spannvorrichtung (Hüftgurt)
    54
    Anschlag
    56
    erster Trägergurt (Haltegeschirrsystem)
    57
    zweiter Trägergurt (Haltegeschirrsystem)
    58
    oberes Ende (erster Trägergurt)
    59
    oberes Ende (zweiter Trägergurt)
    62
    erster Zugstrang
    63
    zweiter Zugstrang
    64
    erster Gurt (Haltegeschirrsystem Übergang zum Zugstrang)
    65
    zweiter Gurt (Haltegeschirrsystem Übergang zum Zugstrang)
    68
    Schulterpolster (erster Trägergurt)
    69
    Schulterpolster (zweiter Trägergurt)
    72
    Verschlusselement (erster Trägergurt)
    73
    Verschlusselement (zweiter Trägergurt)
    74
    Sicherungseinrichtung (Verschlusselement des ersten Trägergurts)
    75
    Sicherungseinrichtung (Verschlusselement des zweiten Trägergurts)
    H
    Horizontale
    L
    Längsrichtung (Hüftgurt)
    V
    Vertikale
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 202007006204 U1 [0002]

Claims (23)

  1. Tragevorrichtung (1) mit einem Aufnahmekörper (10), der einen Aufnahmeraum zur Aufnahme eines Babys oder Kleinkindes ausbildet, und mit einem Haltegeschirrsystem (40) zur Befestigung des Aufnahmekörpers (10) an einer Person, wobei das Haltegeschirrsystem (40) einen Hüftgurt (44) aufweist, und wobei der Aufnahmekörper (10) ein Mittelteil (11) aufweist, welches das Baby oder Kleinkind abstützt und das mit dem Hüftgurt (44) an einer ersten Verbindungsstelle (41) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, - dass das Mittelteil (11) von einem oberen Bereich (12) in Richtung hin zu dem Hüftgurt (44) schmaler wird, und - dass im oberen Bereich (12) ein erstes und ein zweites Verbreiterungselement (13, 14) mit dem Mittelteil (11) verbunden ist, - wobei sich das erste Verbreiterungselement (13) zu einer zweiten Verbindungsstelle (42) mit dem Hüftgurt (44) erstreckt, deren Position durch eine Verschiebung des ersten Verbreiterungselements (13) entlang dem Hüftgurt (44) anpassbar ist, und - wobei sich das zweite Verbreiterungselement (14) zu einer dritten Verbindungsstelle (43) mit dem Hüftgurt (44) erstreckt, deren Position durch eine Verschiebung des zweiten Verbreiterungselements (14) entlang dem Hüftgurt (44) anpassbar ist.
  2. Tragevorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem ersten und zweiten Verbreiterungselement (13, 14) und dem Mittelteil (11) jeweils ein Zwischenstück (15, 16) aufgespannt ist, das keine Verbindung zum Hüftgurt (44) aufweist.
  3. Tragevorrichtung (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Zwischenstücke (15, 16) jeweils in Richtung hin zu dem Hüftgurt (44) verbreitern.
  4. Tragevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenstücke (15, 16) jeweils eine im Wesentlichen dreieckige Grundform aufweisen.
  5. Tragevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittelteil (11) an der ersten Verbindungsstelle (41) unverstellbar mit dem Hüftgurt (44) verbunden ist.
  6. Tragevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Verbindungsstelle (41) in Längsrichtung (L) des Hüftgurtes (44) zwischen 1 cm und 12 cm breit ist, vorzugsweise zwischen 2 cm und 10 cm breit ist, weiter bevorzugt zwischen 3 cm und 8 cm breit ist, noch weiter bevorzugt zwischen 4 cm und 7 cm breit ist, und besonders bevorzugt zwischen 4,5 cm und 6 cm breit ist.
  7. Tragevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite und dritte Verbindungsstelle (42, 43) soweit aufeinander zu verschiebbar sind, dass Außenkanten (17, 18) des ersten und zweiten Verbreiterungselements (13, 14) im Bereich des Hüftgurts (44) zwischen 14 cm und 28 cm, weiter bevorzugt zwischen 16 cm und 27 cm, noch weiter bevorzugt zwischen 18 cm und 26 cm und besonders bevorzugt zwischen 20 cm und 24 cm Abstand voneinander haben.
  8. Tragevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite und dritte Verbindungsstelle (42, 43) soweit aufeinander zu verschiebbar sind, dass Außenkanten (17, 18) des ersten und zweiten Verbreiterungselements (13, 14) in Richtung hin zu dem Hüftgurt (44) aufeinander zu laufen.
  9. Tragevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite und dritte Verbindungsstelle (42, 43) soweit nach außen verschiebbar sind, dass Außenkanten (17, 18) des ersten und zweiten Verbreiterungselements (13, 14) in Richtung hin zu dem Hüftgurt (44) auseinanderlaufen.
  10. Tragevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite und dritte Verbindungsstelle (42, 43) soweit voneinander weg längsverschieblich sind, dass Außenkanten (17, 18) der Verbreiterungselemente (13, 14) im Bereich des Hüftgurts (44) zwischen 30 cm und 55 cm, weiter bevorzugt zwischen 35 cm und 50 cm, noch weiter bevorzugt zwischen 37 cm und 47 cm und besonders bevorzugt zwischen 40 und 45 cm Abstand voneinander haben.
  11. Tragevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Anschlag (54) ausgebildet ist, über den die zweite und dritte Verbindungsstelle (42, 43) nicht weiter aufeinander zu längsverschieblich sind.
  12. Tragevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite und dritte Verbindungsstelle (42, 43) jeweils eine Schlaufe (19, 20) aufweisen, die an den Verbreiterungselementen (13, 14) angeordnet und verschiebbar auf dem Hüftgurt (44) gelagert ist.
  13. Tragevorrichtung (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlaufen (19, 20) in Längsrichtung (L) des Hüftgurtes (44) sowie an der Unterkante (48) des Hüftgurtes (44) breit ausgebildet sind, vorzugsweise wenigstens 2 cm, weiter bevorzugt wenigstens 3 cm, noch weiter bevorzugt wenigstens 4 cm und besonders bevorzugt wenigstens 5 cm breit.
  14. Tragevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlaufen (19, 20) im Bereich der Oberkante (47) des Hüftgurtes (44) jeweils auf der Innenseite (45) des Hüftgurtes (44) breiter ausgebildet sind als auf der Außenseite (46).
  15. Tragevorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlaufen (19, 20) auf der Innenseite (45) sowie an der Oberkante (47) des Hüftgurtes (44) jeweils mit einem der Verbreiterungselemente (13, 14) verbunden sind.
  16. Tragevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Verbindungsstelle (41) in einer Senke der Oberkante (47) des Hüftgurtes (44) angeordnet ist.
  17. Tragevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hüftgurt (44) einen Polstergurt (49) und einen außenliegenden Spanngurt (50) aufweist, wobei der Polstergurt (49) vorzugsweise in den optionalen Schlaufen (19, 20) angeordnet ist, und der Spanngurt (50) vorzugsweise außerhalb der optionalen Schlaufen (19, 20) liegt.
  18. Tragevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittelteil (11) eine trapezförmige Grundform aufweist, wobei diese vorzugsweise gleichschenklig ist, und wobei vorzugsweise die kürzere der beiden Grundseiten der trapezförmigen Grundform im Bereich der ersten Verbindungsstelle (41) angeordnet ist oder eine Verbindungskante der ersten Verbindungsstelle (41) ausbildet.
  19. Tragevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittelteil (11) zwischen zwei Zugsträngen (62, 63) aufgespannt ist, die mit Gurten (64, 65) des Haltegeschirrsystems (40) verbunden sind, wobei die Zugstränge (62, 63) vorzugsweise bis zur ersten Verbindungsstelle (41) verlaufen.
  20. Tragevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittelteil (11) im oberen Bereich (12) mittelbar oder unmittelbar mit zwei Trägergurten (56, 57) des Haltegeschirrsystems (40) verbunden ist.
  21. Tragevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Fixiereinrichtung (21) vorgesehen ist, mit welcher der Abstand der Verbreiterungselemente (13, 14) beabstandet vom Hüftgurt (44) begrenzbar ist.
  22. Tragevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmekörper (10) derart ausgebildet ist, dass seine Höhe veränderbar ist.
  23. Tragevorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass diese ein Kopfteil (30) aufweist.
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