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TECHNISCHES GEBIET
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Das technische Gebiet bezieht sich im Allgemeinen auf Raumüberwachungssysteme, und im Besonderen auf Systeme und Verfahren zur Überwachung eines Stellplatzes zum Parken durch Verwendung eines Schildes oder einer Markierung.
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HINTERGRUND
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Carsharing-Firmen und SB-Fahrzeugvermietungen ermöglichen den Kunden, standortgestützte Fahrzeugnutzungen zu reservieren, speziell in urbanen Umgebungen. Diese Mietfahrzeuge befinden sich häufig auf reservierten Stellplätzen, die durch fixierte Schilder bzw. Markierungen gekennzeichnet sind. Idealerweise übernimmt ein Benutzer ein Fahrzeug an einem reservierten Stellplatz und gibt das Fahrzeug am gleichen, oder einem ähnlich markierten Stellplatz in der Nähe wieder ab. Da sich diese reservierten Stellplätze häufig auf öffentlichen Parkplätzen in Stadtgebieten befinden, können unbefugte Fahrzeuge auf den reservierten Stellplätzen geparkt sein. Das kann für den Benutzer ärgerlich sein und die rechtzeitige Rückgabe des Mietfahrzeugs verhindern.
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Überwachungssysteme, wie zum Beispiel Videoüberwachung, werden zur Beobachtung eines Bereichs verwendet und liefern ein Live-Bild oder eine Aufzeichnung des überwachten Bereichs. Allerdings sind diese Systeme oft teuer und können Vandalismus zum Opfer fallen. Zudem sind konventionelle Systeme nicht in der Lage, einfach zu erkennen, ob ein Fahrzeug berechtigt oder unberechtigt auf dem reservierten Stellplatz geparkt wurde.
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Dementsprechend ist die Bereitstellung von Systemen und Verfahren zur Überwachung eines Stellplatzes erwünscht. Es ist weiterhin wünschenswert, ein berechtigt abgestelltes Fahrzeug von einem unbefugt parkenden Fahrzeug zu unterscheiden und den Benutzer oder die Verleihfirma davon zu unterrichten. Ferner werden weitere wünschenswerte Funktionen und Merkmale aus der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung und den beigefügten Ansprüchen in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen und dem vorangegangenen technischen Gebiet und Hintergrund offensichtlich.
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ZUSAMMENFASSUNG
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Bereitstellung von Systemen und Verfahren zur Überwachung eines Stellplatzes. In einem nicht einschränkenden Beispiel verfügt ein Schild zur Überwachung eines Stellplatzes über einen für die Überwachung des Stellplatzes ausgelegten Sensor (ist aber nicht darauf beschränkt), der Sensordaten erzeugt. Weiterhin enthält das Schild ohne Einschränkung einen Sender-Empfänger mit kurzer Reichweite, der für den Empfang einer Fahrzeugkennung und Nahbereichskommunikation ausgelegt ist. Weiterhin enthält das Schild ohne Einschränkung ein Prozessor-Modul in kommunikativer Verbindung zu dem Sensor und dem Sender-Empfänger mit kurzer Reichweite. Das Prozessor-Modul ist dafür ausgelegt, anhand von zumindest einem Eintrag der Sensordaten und der Fahrzeugkennung zu ermitteln, ob das Fahrzeug auf dem Stellplatz befugt oder unbefugt geparkt wurde. Das Prozessor-Modul ist weiterhin dafür konfiguriert, im Falle der Feststellung eines befugt geparkten Fahrzeuges auf dem Stellplatz eine erste Meldung zu generieren, bei der Erkennung eines unbefugt abgestellten Fahrzeugs durch das Prozessor-Modul jedoch eine zweite Meldung abzufassen. Die erste und zweite Meldung werden vom Sender-Empfänger mit kurzer Reichweite über den Nahbereichs-Kommunikationskanal abgesetzt.
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In einem anderen nicht einschränkenden Beispiel umfasst ein System zur Überwachung eines Stellplatzes für ein Fahrzeug eine Funkbake im Fahrzeug zur Übertragung einer Fahrzeugkennung über einen Nahbereichs-Kommunikationskanal, ist aber nicht darauf beschränkt. Das System umfasst ferner, ohne darauf beschränkt zu sein, einen Sensor, dessen Aufgaben die Überwachung des Stellplatzes und die Erzeugung von Sensordaten sind. Weiterhin enthält das Schild ohne Einschränkung einen Sender-Empfänger mit kurzer Reichweite, der für den Empfang einer Fahrzeugkennung und die Kommunikation über einen Nahbereichs-Kommunikationskanal ausgelegt ist. Weiterhin enthält das Schild ohne Einschränkung ein Prozessor-Modul in kommunikativer Verbindung zu dem Sensor und dem Sender-Empfänger mit kurzer Reichweite. Das Prozessor-Modul ist dafür ausgelegt, anhand von zumindest einem Eintrag der Sensordaten und der Fahrzeugkennung zu ermitteln, ob das Fahrzeug auf dem Stellplatz befugt oder unbefugt geparkt wurde. Das Prozessor-Modul ist weiterhin dafür konfiguriert, im Falle der Feststellung eines befugt geparkten Fahrzeuges auf dem Stellplatz eine erste Meldung zu generieren, bei der Erkennung eines unbefugt abgestellten Fahrzeugs durch das Prozessor-Modul jedoch eine zweite Meldung abzufassen. Die erste und zweite Meldung werden vom Sender-Empfänger mit kurzer Reichweite über den Nahbereichs-Kommunikationskanal abgesetzt.
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In einem anderen nicht einschränkenden Beispiel wird ein Verfahren zur Überwachung eines Stellplatzes mit einem Schild zur Verfügung gestellt. Ohne Einschränkung gehört zu dem Verfahren die Erfassung eines Fahrzeugs auf dem Stellplatz durch einen Sensor. Weiterhin gehört zu dem Verfahren, ohne darauf beschränkt zu sein, die Erzeugung von Sensordaten, wenn das Fahrzeug erkannt wird. Außerdem umfasst das Verfahren, ohne darauf beschränkt zu sein, den Empfang einer Fahrzeugkennung von einer Funkbake in einem befugten Fahrzeug durch einen Sender-Empfänger mit kurzer Reichweite über einen Nahbereichs-Kommunikationskanal. Weiterhin umfasst das Verfahren, ohne darauf beschränkt zu sein, die Ermittlung auf Basis der Sensordaten und der Fahrzeugkennung mit einem Prozessor-Modul, ob das auf dem Stellplatz geparkte Fahrzeug befugt oder unbefugt ist. Weiterhin umfasst das Verfahren, ohne darauf beschränkt zu sein, im Falle der Feststellung eines befugt geparkten Fahrzeuges auf dem Stellplatz das Abfassen einer ersten Meldung durch das Prozessor-Modul, beziehungsweise einer zweiten Meldung bei Erkennung eines unbefugten Fahrzeugs. Weiterhin umfasst das Verfahren, ohne darauf beschränkt zu sein, die Übertragung von mindestens einer der ersten und zweiten Meldungen, sowie der Sensordaten mit einem Sender-Empfänger kurzer Reichweite über den Nahbereichs-Kommunikationskanal.
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BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Die vorliegende Offenbarung wird im Folgenden in Verbindung mit den nachstehenden Zeichnungsfiguren beschrieben, worin gleiche Bezugszeichen gleiche Elemente bezeichnen und worin:
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1 ein Diagramm zum Veranschaulichen eines nicht einschränkenden Beispiels eines Kommunikationssystems ist;
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2 ein veranschaulichendes Diagramm mit einem nicht einschränkenden Beispiel für ein Schild zur Überwachung eines Stellplatzes gemäß einer Ausführungsform ist;
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3 ein veranschaulichendes Diagramm mit einem nicht einschränkenden Beispiel für ein System zur Überwachung eines Fahrzeugstellplatzes gemäß einer Ausführungsform ist; und
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4 ein Ablaufdiagramm ist, das ein nicht einschränkendes Beispiel für ein Verfahren zur Überwachung eines Stellplatzes zeigt.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG
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Die folgende ausführliche Beschreibung dient lediglich als Beispiel und soll die Anwendung und Verwendung nicht einschränken. Weiterhin besteht keine Absicht, im vorstehenden technischen Bereich, Hintergrund, der Kurzzusammenfassung oder der folgenden ausführlichen Beschreibung an eine ausdrücklich oder implizit vorgestellte Theorie gebunden zu sein. Der hier verwendete Begriff „Modul“ bezieht sich auf eine anwendungsspezifische integrierte Schaltung (ASIC), eine elektronische Schaltung, einen Prozessor (gemeinsam genutzt, dediziert oder Gruppenprozessor) und einen Speicher, der ein oder mehrere Software- oder Firmwareprogramme, eine kombinatorische Logikschaltung und/oder andere geeignete Komponenten ausführt, die die beschriebene Funktionalität bieten.
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Unter Bezugnahme auf 1 ist ein nicht einschränkendes Beispiel eines Kommunikationssystems 10 dargestellt, das zusammen mit Beispielen der/des hier offenbarten Vorrichtung/Systems verwendet werden kann oder zum Implementieren von Beispielen der hier offenbarten Verfahren verwendet werden kann. Das Kommunikationssystem 10 beinhaltet im Allgemeinen ein Fahrzeug 12, ein Drahtlosträgersystem 14, ein Festnetz 16 und ein Call-Center 18. Es sollte beachtet werden, dass die Architektur, der Aufbau und Betrieb sowie die einzelnen Komponenten des veranschaulichten Systems lediglich exemplarisch sind, und dass anders konfigurierte Kommunikationssysteme ebenfalls verwendet werden können, um die Beispiele des hierin offenbarten Verfahrens zu implementieren. Somit sind die folgenden Absätze, die eine Kurzübersicht des dargestellten Kommunikationssystems 10 bereitstellen, nicht gedacht, einschränkend zu sein.
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Das Fahrzeug 12 kann jede Art von mobilem Fahrzeug wie ein Motorrad, Auto, Lastwagen, Freizeitfahrzeug (RV), Boot, Flugzeug usw. sein und ist mit geeigneter Hardware und Software ausgestattet, die es ermöglicht, über das Kommunikationssystem 10 zu kommunizieren. Einiges der Fahrzeughardware 20 ist allgemein in 1 einschließlich einer Telematikeinheit 24, eines Mikrofons 26, eines Lautsprechers 28 und Tasten und/oder Steuerungen 30, die mit der Telematikeinheit 24 verbunden sind, dargestellt. Operativ mit der Telematikeinheit 24 ist eine Netzwerkverbindung oder Fahrzeugbus 32 verbunden. Beispiele geeigneter Netzwerkverbindungen beinhalten ein Steuergerätenetz (CAN), einen medienorientierten Systemtransfer (MOST), ein lokales Kopplungsstrukturnetzwerk (LIN), ein Ethernet und andere geeignete Verbindungen, wie z. B. jene, die den bekannten ISO-(International Organization for Standardization), SAE-(Society of Automotive Engineers) und IEEE-(Institute of Electrical and Electronics Engineers)-Standards und -Spezifikationen entsprechen.
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Die Telematikeinheit 24 ist eine fahrzeugeigene Vorrichtung, die eine Vielfalt von Diensten durch ihre Kommunikation mit dem Call-Center 18 bereitstellt und im Allgemeinen eine elektronische Verarbeitungsvorrichtung 38, einen oder mehrere Typen von elektronischen Speichern 40, einen mobilen Chipsatz/eine Komponente 34, ein drahtloses Modem 36, eine Dualmode-Antenne 70 und eine Navigationseinheit mit einem GNSS-Chipsatz/einer Komponente 42 beinhaltet. In einem Beispiel beinhaltet das drahtlose Modem 36 ein Computerprogramm und/oder einen Satz von Softwareroutinen, das/der angepasst ist, um in der elektronischen Verarbeitungsvorrichtung 38 ausgeführt zu werden.
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Die Telematikeinheit 24 kann verschiedene Dienste bereitstellen, darunter: genaue Wegbeschreibungen und andere navigationsbezogene Dienste, die in Verbindung mit dem GNSS-Chipsatz/der Komponente 42 bereitgestellt werden; eine Airbag-Auslösebenachrichtigung und andere Notfall- oder Pannenhilfe-bezogene Dienste, die in Verbindung mit verschiedenen Crash- und/oder Kollisionssensor-Schnittstellenmodulen 66 und Kollisionssensoren 68 bereitgestellt werden, die im gesamten Fahrzeug angeordnet sind; und/oder Infotainment-bezogene Dienste, wobei Musik, Internet-Webseiten, Filme, Fernsehprogramme, Videospiele und/oder andere Inhalte von einem Infotainmentcenter 46 heruntergeladen werden, das mit der Telematikeinheit 24 über einen Fahrzeugbus 32 und einen Audiobus 22 operativ verbunden ist. In einem Beispiel wird der heruntergeladene Inhalt für eine sofortige oder spätere Wiedergabe gespeichert. Die oben aufgelisteten Dienste stellen keineswegs eine vollständige Liste aller Funktionen der Telematikeinheit 24 dar, sondern lediglich eine Aufzählung einiger Dienste, die die Telematikeinheit zu bieten hat. Es wird angenommen, dass die Telematikeinheit 24 eine Anzahl weiterer Komponenten zusätzlich zu und/oder unterschiedliche Komponenten von den vorstehend genannten beinhalten kann.
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Die Fahrzeugkommunikation kann Mobilfunk verwenden, um einen Sprachkanal mit dem Drahtlosträgersystem 14 einzurichten, sodass sowohl Sprach- als auch Datenübertragungen über den Sprachkanal gesendet und empfangen werden können. Fahrzeugkommunikationen werden über den/die Mobilfunkchipsatz/Komponente 34 für die Sprachkommunikation und das drahtlose Modem 36 zur Datenübertragung freigegeben. Alle geeigneten Kodierungs- oder Modulationsverfahren können mit den vorliegenden Beispielen verwendet werden, darunter auch digitale Übertragungstechnologien wie TDMA (Zeitmultiplexzugriff), CDMA (Codemultiplex-Vielfachzugriff), W-CDMA (Breitband-CDMA), FDMA (Frequenzvielfachzugriff), OFDMA (orthogonaler Frequenzvielfachzugriff) usw.
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Die Dual-Mode-Antenne 70 bedient den/die GNSS-Chipsatz/Komponente 42 und den/die Mobilfunkchipsatz/Komponente 34.
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Das Mikrofon 26 stellt dem Fahrer oder anderen Fahrzeuginsassen Mittel zur Eingabe von verbalen oder anderen akustischen Befehlen bereit und kann mit einer eingebetteten Sprachverarbeitungseinheit unter Verwendung einer Mensch-Maschine-Schnittstellen-Technologie (HMI), wie in der Technik bekannt, ausgestattet sein. Umgekehrt stellt der Lautsprecher 28 eine verbale Ausgabe für die Insassen bereit und kann entweder ein eigenständiger Lautsprecher speziell zur Verwendung mit der Telematikeinheit 24 oder Teil der Fahrzeug-Audiokomponente 64 sein. In jedem Fall ermöglichen das Mikrofon 26 und der Lautsprecher 28 das Kommunizieren der Hardware 20 und des Call-Centers 18 mit den Insassen des Fahrzeugs durch hörbare Sprache. Die Fahrzeughardware beinhaltet auch eine oder mehrere Tasten und/oder Steuerungen 30 zum Ermöglichen des Aktivierens oder Einstellens einer oder mehrerer Fahrzeug-Hardware-Komponenten 20. So kann beispielsweise eine der Tasten und/oder Steuerungen 30 eine elektronische Drucktaste zum Einleiten von Sprachkommunikation mit dem Kommunikationszentrum 18 sein (sei es ein Live-Berater wie Anweiser 58 oder ein automatisiertes Anruf-Reaktionssystem). In einem anderen Beispiel kann eine der Tasten und/oder Steuerungen 30 zum Einleiten von Notdiensten verwendet werden.
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Die Audiokomponente 64 ist funktionsfähig mit dem Fahrzeugbus 32 und dem Audiobus 22 verbunden. Die Audiokomponente 64 empfängt analoge Informationen und gibt diese als Schall über den Audiobus 22 wieder. Digitale Informationen werden über den Fahrzeugbus 32 empfangen. Die Audiokomponente 64 stellt AM(amplitude modulated)- und FM(frequency modulated)-Hörrundfunk, CD (Compact Disc), DVD (Digital Video Disc) und Multimediafunktion unabhängig vom Infotainmentcenter 46 bereit. Die Audiokomponente 64 kann ein Lautsprechersystem enthalten oder kann einen Lautsprecher 28 über einen Arbiter auf dem Fahrzeugbus 32 und/oder dem Audiobus 22 verwenden.
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Die Fahrzeugunfall- und/oder Aufprallerfassungs-Sensorschnittstelle 66 ist funktionsfähig mit dem Fahrzeugbus 32 verbunden. Über die Unfall- und/oder Aufprallerfassungs-Sensorschnittstelle 66 liefern die Aufprallsensoren 68 der Telematikeinheit Informationen bezüglich der Schwere eines Fahrzeugzusammenstoßes, wie z. B. den Aufprallwinkel und die Höhe der erlittenen Kraft.
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Fahrzeugsensoren 72, die mit verschiedenen Sensorschnittstellenmodulen 44 verbunden sind, sind funktionsfähig mit dem Fahrzeugbus 32 verbunden. Exemplarische Fahrzeugsensoren umfassen, sind aber nicht beschränkt auf Gyroskope, Beschleunigungsmesser, Magnetometer, Emissionserfassungs- und/oder Steuerungssensoren und dergleichen. Exemplarische Sensorschnittstellenmodule 44 beinhalten Antriebsstrangsteuerung, Klimasteuerung und Bordnetzsteuerung, um nur einige zu nennen.
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Das Drahtlosträgersystem 14 kann ein Mobiltelefonsystem oder jedes andere geeignete drahtlose System sein, das Signale zwischen der Fahrzeug-Hardware 20 und dem Festnetz 16 überträgt. Gemäß einem Beispiel beinhaltet das Drahtlosträgersystem 14 einen oder mehrere Mobilfunkmasten 48.
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Das Festnetz 16 kann ein konventionelles Telekommunikations-Festnetz sein, das mit einem oder mehreren Festnetztelefonen verbunden ist und das Drahtlosträgersystem 14 mit dem Call-Center 18 verbindet. So kann beispielsweise das Festnetz 16 ein öffentliches Telefonnetz (PSTN) und/oder ein Internet-Protokoll(IP)-Netzwerk beinhalten, wie von Fachleuten anerkannt. Selbstverständlich können ein oder mehrere Segmente des Festnetzes 16 in der Form eines Standard-verdrahteten Netzwerks, eines Glasfaser- oder anderen optischen Netzwerks, eines Kabelnetzwerks, anderer drahtloser Netzwerke, wie etwa Drahtlosnetzwerke (WLAN), oder von Netzwerken, die Broadband-Wireless-Access (BWA) oder eine beliebige Kombination davon bereitstellen, implementiert werden.
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Das Call-Center 18 ist so konzipiert, dass die Fahrzeug-Hardware 20 durch eine Anzahl von unterschiedlichen Back-End-Funktionen des Systems unterstützt wird; sie beinhaltet gemäß dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel generell eine(n) oder mehrere Schalter 52, Server 54, Datenbanken 56, Berater 58 wie auch eine Vielfalt von Telekommunikations-/Computerausrüstung 60. Diese verschiedenen Komponenten des Call-Centers sind zweckmäßigerweise über eine Netzwerkverbindung oder einen Bus 62, wie die/den zuvor in Verbindung mit der Fahrzeug-Hardware 20 beschriebene/n, miteinander gekoppelt. Schalter 52, der ein Nebenstellenanlagenschalter (PBX) sein kann, leitet eingehende Signale weiter, so dass Sprachübertragungen im Allgemeinen entweder zum Live-Berater 58 oder zu einem automatisierten Reaktionssystem gesendet werden und Datenübertragungen an ein Modem oder andere Komponenten des Telekommunikations-/Computergerätes 60 zur Demodulation und weiteren Signalverarbeitung geleitet werden. Das Modem oder das andere Telekommunikations-/Computergerät 60 kann beispielsweise, wie vorstehend erläutert, einen Encoder beinhalten und kann mit verschiedenen Geräten, wie etwa einem Server 54 und einer Datenbank 56, verbunden sein. Die Datenbank 56 könnte beispielsweise zum Speichern von Teilnehmerprofilen, Teilnehmerverhaltensmustern oder jeden anderen entsprechenden Teilnehmerinformationen ausgestaltet sein. Obwohl das veranschaulichte Beispiel beschrieben wurde, als würde es in Verbindung mit einer bemannten Version des Call-Centers 18 verwendet werden, versteht es sich, dass das Call-Center 18 eine Vielzahl von geeigneten zentralen oder dezentralen Einrichtungen sein kann, bemannt oder unbemannt, mobil oder fest, für die es wünschenswert ist, Sprache und Daten auszutauschen.
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Mit Bezug auf die 2–4 wird ein nicht einschränkendes Beispiel für ein Schild 100 zur Überwachung eines Stellplatzes 110 gezeigt. Es sollte beachtet werden, dass die Gesamtarchitektur, der Aufbau und Betrieb, sowie die einzelnen Komponenten des gezeigten Schildes 100 lediglich exemplarisch sind und dass anders konfigurierte Schilder ebenfalls verwendet werden können, um die hierin offenbarten Beispiele für das Schild 100 zu implementieren. Somit sind die folgenden Absätze, die eine Kurzübersicht des dargestellten Schildes 100 bieten, nicht als einschränkend gedacht.
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Das Schild 100 zur Überwachung des Stellplatzes 110 umfasst generell einen Sensor 120, einen Sender-Empfänger mit kurzer Reichweite 130 und ein Prozessor-Modul 140. Wie in 2 gezeigt, dient der Sensor 120 zur Überwachung des Stellplatzes 110 und der Erzeugung von Sensordaten. Der Sender-Empfänger mit kurzer Reichweite 130 ist dafür ausgelegt, eine Fahrzeugkennung 154 zu empfangen und über einen Nahbereichs-Kommunikationskanal 132 weiterzuleiten. Das Prozessor-Modul 140 steht kommunikativ mit dem Sensor 120 und dem Sender-Empfänger mit kurzer Reichweite 130 in Verbindung. Das Prozessor-Modul 140 ist dafür konfiguriert, anhand von mindestens einem Wert der Sensordaten und der Fahrzeugkennung 154 zu bestimmen, ob ein Fahrzeug auf dem Stellplatz 110 ein befugtes Fahrzeug 150 oder ein unbefugtes Fahrzeug ist. Das Prozessor-Modul 140 ist weiterhin dafür konfiguriert, eine erste Meldung 142 zu erzeugen, wenn das Prozessor-Modul 140 ermittelt, dass auf dem Stellplatz 110 ein befugtes Fahrzeug 150 steht; steht ein unbefugtes Fahrzeug auf dem Stellplatz 110, so wird eine zweite Meldung 144 abgefasst. Die erste und zweite Meldung 142, 144 werden jeweils vom Sender-Empfänger mit kurzer Reichweite 130 über den Nahbereichs-Kommunikationskanal 132 übertragen.
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In einer nicht einschränkenden Ausführungsform des Schildes 100 ist im befugten Fahrzeug 150 eine Funkbake 152 installiert. Das befugte Fahrzeug 150 ist mit mindestens einer Funkbake 152 ausgestattet und kann ein beliebiges Fahrzeug sein, z. B. ein PKW, LKW, Wohnmobil, Boot, Flugzeug und dergleichen. In einer nicht einschränkenden Ausführungsform, befindet sich die Funkbake 152 an Bord des Fahrzeugs 150 und umfasst neben der Fahrzeugkennung 154 auch einen Sender-Empfänger mit kurzer Reichweite 156 für das Fahrzeug.
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In einer nicht einschränkenden Ausführungsform ist der erste Kommunikationskanal 132 ein drahtloses Protokoll und umfasst zumindest eines der folgenden Protokolle: Bluetooth LE, Bluetooth, ZigBee, iBeacon, Eddystone, NFC oder eine Kombination davon. Ein Fachmann auf dem Gebiet wird verstehen, dass die Sender-Empfänger 130, 156 dafür ausgelegt sind, mit einer Kombination der zuvor offenbarten drahtlosen Protokolle zu kommunizieren.
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In einem nicht einschränkenden Ausführungsbeispiel ist das Schild 100 an einem Mast 102, einer Wand (nicht dargestellt), oder anderweitig so angebracht, wie es die Überwachung des Stellplatzes 110 erfordert. Reservierte Stellplätze werden oft mit einem Schild, einer Plakette oder Markierung gekennzeichnet, um anzuzeigen, dass der Stellplatz 110 reserviert ist und nicht von der Allgemeinheit genutzt werden kann. Obwohl hier nicht dargestellt, kann das Schild 100 beispielsweise ein Firmenlogo oder ein anderes Symbol tragen, dass mit einem Autoverleih für Fahrzeuge in Zusammenhang steht. In einem nicht einschränkenden Ausführungsbeispiel kann das Schild 100 einem üblichen Parkschild ähnlich sein, z. B. einem Schild ohne die hier erwähnten Überwachungsfähigkeiten. Dadurch unterscheidet sich das Schild 100 nicht von einem herkömmlichen Parkschild und lässt keine offensichtlichen Rückschlüsse auf die Überwachungsfähigkeiten zu, daher kann das Schild 100 den Stellplatz 110 unauffällig überwachen.
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In einer nicht einschränkenden Ausführungsform ist der Sensor 120 im Schild 100 für die Überwachung des Stellplatzes 110 und die Erzeugung von Sensordaten ausgelegt. In einer nicht einschränkenden Ausführungsform ist der Sensor 120 eine Kamera, ein Bewegungssensor, ein Ultraschallsensor oder eine Kombination davon. Eine Kamera kann Sensordaten mit Bildmaterial herstellen, darunter Standbilder, Zeitraffer oder ein kontinuierlicher Video-Stream. Zusätzlich können ein Bewegungssensor und eine Kamera kombiniert im Schild 100 zum Einsatz kommen. So mag die Kamera nur dann Video oder Bilder aufzeichnen, wenn der Bewegungssensor eine Bewegung oder eine Veränderung im Bereich dem Stellplatz 110 verzeichnet. In einer nicht einschränkenden Ausführungsform ist ein äußeres Merkmal des Sensors 120 durch das Design oder die Äußerlichkeiten des Schildes 100 verschleiert oder verdeckt, beispielsweise das Objektiv einer Kamera, um zu verhindern, dass der Sensor 120 leicht zu entdecken ist. Wie zuvor ausgeführt, ermöglicht eine solche Anordnung eine unauffällige Überwachung des Stellplatzes 110 durch das Schild 100.
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In einer nicht einschränkenden Ausführungsform ist der Sender-Empfänger mit kurzer Reichweite 130 dafür ausgelegt, die Fahrzeugkennung 154 zu empfangen und über den Nahbereichs-Kommunikationskanal 132 zu übertragen. In einer nicht einschränkenden Ausführungsform empfängt der Sender-Empfänger mit kurzer Reichweite 130 die Fahrzeugkennung 154 vom befugten Fahrzeug 150, wenn sich das befugte Fahrzeug 150 innerhalb der Reichweite des Nahbereichs-Kommunikationskanals 132 befindet. In einer nicht einschränkenden Ausführungsform empfängt der Sender-Empfänger mit kurzer Reichweite 130 die Fahrzeugkennung 154, wenn das befugte Fahrzeug auf dem Stellplatz 110 geparkt wird. In einer nicht einschränkenden Ausführungsform empfängt der Sender-Empfänger mit kurzer Reichweite 130 die Fahrzeugkennung 154, wenn sich das befugte Fahrzeug 150 dem Schild 100 nähert.
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Das Prozessor-Modul 140 steht kommunikativ mit dem Sensor 120 und dem Sender-Empfänger mit kurzer Reichweite 130 in Verbindung. Das Prozessor-Modul 140 ist dafür konfiguriert, anhand von mindestens einem Wert der Sensordaten und der Fahrzeugkennung 154 zu bestimmen, ob ein Fahrzeug auf dem Stellplatz 110 das befugte Fahrzeug 150 oder ein unbefugtes Fahrzeug ist. Der Begriff „Modul” in seiner Verwendung hier bezieht sich auf eine Kombination von Hardware, Software und/oder Firmware. In einem nicht einschränkenden Beispiel enthält das Prozessor-Modul 140 eine integrierte Schaltung mit einem nicht-transitorischen Medium zur Speicherung von Code, der von der integrierten Schaltung ausgeführt wird. Das Prozessor-Modul 140 nutzt die Sensordaten und die Fahrzeugkennung 154 zur Ermittlung der Art des Fahrzeugs auf dem Stellplatz 110. In einer nicht einschränkenden Ausführungsform verfügen befugte Fahrzeuge 150 über Funkbaken 152, eine Fahrzeugkennung 154 und den Sender-Empfänger mit kurzer Reichweite 156 an Bord. Dadurch kann das Prozessor-Modul 140 auf Grundlage der Fahrzeugkennung 154 zwischen einem befugten Fahrzeug 150 und einem unbefugten Fahrzeug unterscheiden.
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In einer nicht einschränkenden Ausführungsform ist das Prozessor-Modul 140 dafür ausgelegt, anhand der Sensordaten zu entscheiden, ob das Fahrzeug auf dem Stellplatz 110 das befugte Fahrzeug 150 oder ein unbefugtes Fahrzeug ist. Ist beispielsweise die Funkbake 152 beschädigt oder kann der Sender-Empfänger mit kurzer Reichweite 130 die Fahrzeugkennung 154 nicht empfangen, so können die Sensordaten zur Identifizierung des befugten Fahrzeugs 150 anhand der Form und Farbe des Fahrzeugs 150, eines amtlichen Kennzeichens, eines QR-Codes oder anderer visuell identifizierbarer Eigenschaften genutzt werden. Auf diese Weise bestimmt das Prozessor-Modul 140, ob das Fahrzeug auf dem Stellplatz 110 ein befugtes Fahrzeug 150 oder ein unbefugtes Fahrzeug ist.
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In einer nicht einschränkenden Ausführungsform ist das Prozessor-Modul 140 ferner so konfiguriert, dass eine erste Meldung 142 abgefasst wird, wenn es sich bei dem Fahrzeug auf dem Stellplatz 110 um das befugte Fahrzeug 150 handelt. Andererseits veranlasst die Konfiguration das Prozessor-Modul 140 zum Abfassen einer zweiten Meldung 144, wenn ein unbefugtes Fahrzeug den Stellplatz 110 besetzt. Die erste und zweite Meldung 142, 144 werden jeweils vom Sender-Empfänger mit kurzer Reichweite 130 über den Nahbereichs-Kommunikationskanal 132 übertragen. Auf diese Weise überwacht das Schild 100 den Stellplatz 110 und erzeugt Meldungen 142, 144 aufgrund des Fahrzeugs 150, das auf dem Stellplatz 110 parkt.
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In einer nicht einschränkenden Ausführungsform hat das Schild 100 ein Speichermodul 160 zur Speicherung der Sensordaten. Neben der Feststellung, ob es sich um ein befugtes Fahrzeug 150 oder ein unbefugtes Fahrzeug handelt, kann das Schild 100 aus Sicherheitsgründen zur Überwachung dem Stellplatz 110 eingesetzt werden. So kann der Sensor 120 beispielsweise Bewegungen um den Stellplatz 110 herum erkennen, z. B. wenn ein Fahrzeug das befugte Fahrzeug 150 rammt und diese Sensordaten für eine spätere Auswertung im Speicherbaustein 160 ablegen. In einem nicht einschränkenden Beispiel wird die Alarmanlage des befugten Fahrzeugs 150 (nicht dargestellt) ausgelöst und die Funkbake 152 weist das Schild 100 an, die Sensordaten im Speicherbaustein 160 zu speichern. In einer nicht einschränkenden Ausführungsform ist der Sender-Empfänger mit kurzer Reichweite 130 weiterhin so konfiguriert, dass er die gespeicherten Sensordaten vom Speicherbaustein 160 über den Nahbereichs-Kommunikationskanal 132 überträgt.
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In einer nicht einschränkenden Ausführungsform verfügt das Schild 100 über eine Energiequelle 170, beispielsweise eine Batterie, um das Schild 100 mit Strom zu versorgen. In einer nicht einschränkenden Ausführungsform gehört zu der Stromquelle ein Solarpanel oder eine fest verdrahtete Energiequelle.
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In einer nicht einschränkenden Ausführungsform hat das Schild 100 eine Anzeige 172, die von einem Fahrzeug 150 auf dem Stellplatz 110 aus sichtbar ist. In einer nicht einschränkenden Ausführungsform besteht die Anzeige 172 aus einer lichtemittierenden Diode (LED) einer LED-Anordnung, einem beleuchteten Schriftzug, einer anpassbaren Laufschrift oder einer optischen Anzeige, um den Fahrer zu warnen, dass er sein unbefugtes Fahrzeug auf dem Stellplatz 110 parkt. In einer nicht einschränkenden Ausführungsform ist die Anzeige 172 dafür ausgelegt, dem Fahrer eines befugten Fahrzeugs anzuzeigen, oder anderweitig mitzuteilen, dass er korrekt auf dem Stellplatz 110 parkt. In einem nicht einschränkenden Beispiel blinkt die Anzeige 172 grün, wenn ein befugtes Fahrzeug auf dem Stellplatz 110 parkt und die Anzeige 172 blinkt rot, wenn ein unbefugtes Fahrzeug auf dem Stellplatz 110 abgestellt wird.
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In einer nicht einschränkenden Ausführungsform generiert der Sensor 120 die Sensordaten basierend auf vorbestimmten Zeitanständen, einer entdeckten Bewegung in der Nähe des Stellplatzes 110, dem Empfang der Fahrzeugkennung 154, auf Anweisungen über den Nahbereichs-Kommunikationskanal 132 oder einer Kombination davon. In einem nicht einschränkenden Beispiel generiert der Sensor 120 die Sensordaten nach einem vorbestimmten Zeitintervall, zum Beispiel Zeitraffer-Fotos oder kurze Videos. Wie zuvor erwähnt, kann der Sensor 120 die Sensordaten auch erzeugen, wenn Bewegung um den Stellplatz 110 herum erkannt wird oder der Sender-Empfänger mit kurzer Reichweite 130 vom befugten Fahrzeug die Fahrzeugkennung 154 empfängt. In einem nicht einschränkenden Beispiel kann der Sensor 120 über den Nahbereichs-Kommunikationskanal 132 auch Anweisungen erhalten, Sensordaten zu erstellen.
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In einer nicht einschränkenden Ausführungsform hat das Schild 100 einen Sender-Empfänger 134 mit großer Reichweite, der für die Übertragung von mindestens einem Wert der Sensordaten und der ersten und der zweiten Meldung 142, 144 über den Langstrecken-Kommunikationskanal 136 ausgelegt ist. In einem nicht einschränkenden Beispiel ist der Langstrecken-Kommunikationskanal 136 ein drahtloser Datenkanal, wie er beispielsweise bei Mobiltelefonen für den Zugang zum Internet verwendet wird, das spezifische Protokoll wird von der vorliegenden Offenbarung jedoch nicht berücksichtigt.
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In einer nicht einschränkenden Ausführungsform ist der Sender-Empfänger 134 mit großer Reichweite dafür ausgelegt, über den Langstrecken-Kommunikationskanal 136 mit einem Fernserver 190 zu kommunizieren. In einem nicht einschränkenden Beispiel ist der Sender-Empfänger 134 mit großer Reichweite dafür ausgelegt, mindestens einen Wert der Sensordaten und die erste und zweite Meldung 142, 144 an den Fernserver 190 zu übertragen. Der Begriff „Server,” wie hierin verwendet, bezieht sich im Allgemeinen auf eine elektronische Komponente, wie Fachleuten bekannt, wie ein Computerprogramm oder eine Maschine, die Anforderungen von anderen Maschinen oder Software (Kunden) erwartet und an sie beantwortet. In einem nicht einschränkenden Beispiel erwartet der Fernserver 190 die Sensordaten und die erste und zweite Meldung 142, 144 vom Schild 100. Der Fernserver 190 kommuniziert dann mit einem Mobilgerät des Benutzers (nicht dargestellt) oder dem befugten Fahrzeug 150, um die Information vom Schild 100 weiterzugeben.
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Unter Bezug auf 3 und unter weiterer Bezugnahme auf 2 wird ein nicht einschränkendes Beispiel für ein System 200 zur Überwachung einer Stellfläche 110 für eine Fahrzeug 250 dargestellt. Es sollte beachtet werden, dass die Gesamtarchitektur, der Aufbau und Betrieb sowie die einzelnen Komponenten des dargestellten Systems 200 lediglich beispielhaft sind und dass anders konfigurierte Systemen ebenfalls verwendet werden können, um die hierin offenbarten Beispiele des Systems 200 zu implementieren. Somit sind die folgenden Absätze, die eine Kurzübersicht des dargestellten Systems 200 bereitstellen, als nicht einschränkend gedacht. Da im System 200 ähnliche Bauteile wie im System 100 verwendet werden, werden ähnliche Referenznummern verwendet und die Beschreibung des Systems 200 konzentriert sich auf die Unterschiede zum System 100.
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In Relation zum Schild 100 verfügt das System 200 zur Überwachung eines Stellplatzes 110 für ein Fahrzeug 250 über eine Funkbake 252 im Fahrzeug 250, die für die Übertragung der Fahrzeugkennung 254 und Kommunikation über den Nahbereichs-Kommunikationskanal 132 ausgelegt ist. Dadurch gehören das Fahrzeug 250 und die Funkbake 252 zum System 200.
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In einer nicht einschränkenden Ausführungsform des Systems 200 hat das Fahrzeug 250 eine Telematikeinheit 180 mit einem Sender-Empfänger 182 mit großer Reichweite für die Kommunikation über den Langstrecken-Kommunikationskanal 136. Im Gegensatz zu dem Schild 100 hat das Schild 202 keinen Sender-Empfänger 134 mit großer Reichweite und nutzt stattdessen den Sender-Empfänger 182 mit großer Reichweite der Telematikeinheit 180 für Übertragungen mit großer Reichweite. In einer nicht einschränkenden Ausführungsform überträgt das Schild 202 zumindest eine der ersten und zweiten Meldungen 142, 144 und die Sensordaten an das Fahrzeug 250 über den Nahbereichs-Kommunikationskanal 132, der Sender-Empfänger 182 mit großer Reichweite sendet über den Langstrecken-Kommunikationskanal 136 mindestens eine der ersten und zweiten Meldungen 142, 144 und die Sensordaten an den Fernserver 190. Somit nutzt das System 200 den bereits im Fahrzeug 250 vorhandenen Sender-Empfänger 182 mit großer Reichweite für die Langstrecken-Kommunikation mit dem Fernserver, anstatt auf den Sender-Empfänger 134 mit großer Reichweite im Schild 100 zu vertrauen.
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In einer nicht einschränkenden Ausführungsform ist der Fernserver 190 dafür konfiguriert, eine Warnung an das Fahrzeug 250 abzusetzen, wenn ein unbefugtes Fahrzeug auf dem Stellplatz 110 erkannt wird, eine Anweisung zur Verwendung eines anderen Stellplatzes 110, ein Update, dass der Stellplatz 110 verfügbar ist oder eine Kombination davon. Anders ausgedrückt kommuniziert der Fernserver 190 dank der Kommunikationsfähigkeiten der Telematikeinheit 180 über weite Strecken mit dem Fahrzeug 250.
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In einer nicht einschränkenden Ausführungsform gehören zu dem System 200 viele Schilder 202 (hier als „Schilder 202” bezeichnet), die für die Überwachung einer Vielzahl von Stellplätzen 110 ausgelegt sind. In einem nicht einschränkenden Beispiel überwachen die Schilder 202 mehrere Stellplätze 110 auf/in einem Parkplatz, Parkhaus usw. In einem nicht einschränkenden Beispiel bildet die Vielzahl der Schilder 202 ein Schildernetzwerk über den Nahbereichs-Kommunikationskanal 132, während der Langstrecken-Kommunikationskanal 136 gemeinsamen genutzt wird. Im Rahmen eines nicht einschränkenden Beispiels können im Falle einer Vielzahl von Schildern 202 zur Überwachung vieler Stellplätze 110 diese Schilder 202 miteinander über den Nahbereichs-Kommunikationskanal 136 Verbindung aufnehmen und einen Langstrecken-Kommunikationskanal 136 gemeinsam nutzen, zum Beispiel den Sender-Empfänger mit großer Reichweite 182 eines einzelnen Fahrzeugs 250. Auf diese Weise können die Schilder im Netzwerk der Schilder 202 miteinander kommunizieren, Informationen an den Sender-Empfänger 182 mit großer Reichweite weiterleiten und somit letztendlich an den Fernserver 190 übertragen.
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In einem nicht einschränkenden Beispiel können die Schilder 202 innerhalb des Schildernetzwerks als ein einzelnes Überwachungssystem arbeiten. Im Rahmen eines Beispiels können die Schilder 202 im Schildernetzwerk dieses in Bezug auf Schäden oder Vandalismus überwachen und dann innerhalb des Schildernetzes und über den Langstrecken-Kommunikationskanal 136 einen Alarm aussenden. In einem nicht einschränkenden Beispiel können die Schilder 202 des Schildernetzwerks jeweils Sensordaten erzeugen, die auf mindestens einem der folgenden Werte basieren: einem vorbestimmten Zeitintervall, einer erfassten Bewegung nahe einem der Stellplätze 110, dem Empfang der Fahrzeugkennung 254, der Anweisung über den Nahbereichs-Kommunikationskanal 132 oder einer Kombination davon. Tatsächlich kann eine beliebige Anweisung oder Tätigkeit eines einzigen Schilds 202 an alle Schilder 202 im Netzwerk geleitet werden.
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Unter Bezugnahme auf 4 und unter weiterer Bezugnahme auf die 2 und 3 veranschaulicht ein Ablaufdiagramm ein Verfahren 300 zur Überwachung eines Stellplatzes gemäß der vorliegenden Offenbarung. In einer nicht einschränkenden Ausführungsform wird das Verfahren 300 von den zuvor erwähnten Schildern 100 und dem System 200 ausgeführt. Wie aus der Offenbarung ersichtlich ist, ist die Abfolge der Vorgänge innerhalb des Verfahrens 300 nicht auf die sequenzielle Abarbeitung beschränkt, wie in 4 veranschaulicht, sondern kann in einer oder mehreren unterschiedlichen Reihenfolgen gemäß der vorliegenden Offenbarung ausgeführt werden.
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In verschiedenen beispielhaften Ausführungsformen läuft das Verfahren 300 basierend auf vordefinierten Ereignissen ab und/oder kann fortlaufend während des Betriebs des Schildes 100 und des Systems 200 ablaufen. Das Verfahren 300 beginnt bei 310 mit der Erfassung eines Fahrzeugs auf dem Stellplatz durch einen Sensor. In einer nicht einschränkenden Ausführungsform erfasst der Sensor 120 ein Fahrzeug 150, 250 auf dem Stellplatz 110, der zu dem zuvor angesprochenen Schild 100 und System 200 gehört.
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Bei 320 generiert das Verfahren 300 Sensordaten bei Erfassung des Fahrzeugs mit dem Sensor. In einer nicht einschränkenden Ausführungsform generiert der Sensor 120 Sensordaten, wenn das Fahrzeug 150, 250 durch das zuvor angesprochene Schild 100 und System 200 erfasst wird.
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Bei 330 empfängt ein Sender-Empfänger mit kurzer Reichweite eine Fahrzeugkennung von der Funkbake eines befugten Fahrzeugs über einen Nahbereichs-Kommunikationskanal. In einer nicht einschränkenden Ausführungsform empfängt ein Sender-Empfänger mit kurzer Reichweite 130 die Fahrzeugkennung 154, 254 von einer Funkbake 152, 252 in einem befugten Fahrzeug 150, 250 über einen Nahbereichs-Kommunikationskanal 132 des zuvor angesprochenen Schildes 100 und Systems 200.
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Bei 340 bestimmt ein Prozessor-Modul anhand der Sensordaten und der Fahrzeugkennung, ob das Fahrzeug das befugte oder ein unbefugtes Fahrzeug ist. In einer nicht einschränkenden Ausführungsform ermittelt das Prozessor-Modul 140 auf Basis der Sensordaten und der Fahrzeugkennung 154, 254 des zuvor angesprochenen Schildes 100 und Systems 200, ob das Fahrzeug 150, 250 das befugte oder ein unbefugtes Fahrzeug ist.
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Bei 350 erzeugt das Prozessor-Modul eine erste Meldung, wenn das Fahrzeug als befugt erkannt wurde. In einer nicht einschränkenden Ausführungsform fasst das Prozessor-Modul 140 die erste Meldung 142 ab, wenn das Fahrzeug 150, 250 durch das zuvor angesprochene Schild 100 und System 200 als befugtes Fahrzeug bestimmt wurde.
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Bei 360 fasst das Prozessor-Modul eine zweite Meldung ab, wenn das Fahrzeug als unbefugt erkannt wurde. In einer nicht einschränkenden Ausführungsform fasst das Prozessor-Modul 140 die zweite Meldung 144 ab, wenn das Fahrzeug 150, 250 durch das zuvor angesprochene Schild 100 und System 200 als unbefugtes Fahrzeug bestimmt wurde.
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Bei 370 setzt der Sender-Empfänger mit kurzer Reichweite zumindest eine der beiden ersten und zweiten Meldungen und die Sensordaten über den Nahbereichs-Kommunikationskanal ab. In einer nicht einschränkenden Ausführungsform setzt der Sender-Empfänger mit kurzer Reichweite 130 zumindest eine der ersten und zweiten Meldungen 142, 144 und die Sensor-Daten über den Nahbereichs-Kommunikationskanal 132 des zuvor angesprochenen Schildes 100 und Systems 200 ab. Das Verfahren 300 fährt dann bei 310 mit der Erfassung weiterer Fahrzeuge fort, falls notwendig.
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In einer nicht einschränkenden Ausführungsform fährt das Verfahren 300 bei 380 fort und setzt über den Sender-Empfänger mit großer Reichweite zumindest eine der ersten und zweiten Meldungen und die Sensordaten an einen Fernserver über einen Langstrecken-Kommunikationskanal ab. In einer nicht einschränkenden Ausführungsform setzt der Sender-Empfänger mit großer Reichweite 134, 182 zumindest eine der ersten und zweiten Meldungen 142, 144 und die Sensordaten an einen Fernserver 190 über einen Langstrecken-Kommunikationskanal 136 des zuvor angesprochenen Schildes 100 und Systems 200 ab.
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In einer nicht einschränkenden Ausführungsform fährt das Verfahren 300 bei 390 fort und der Fernserver überträgt zumindest eine Warnung, wenn ein unbefugtes Fahrzeug auf dem Stellplatz erkannt wurde, eine Anweisung, anderswo zu parken, ein Update, dass der Stellplatz verfügbar ist oder eine Kombination davon. In einer nicht einschränkenden Ausführungsform setzt der Fernserver 190 zumindest eine Warnung ab, wenn ein unbefugtes Fahrzeug auf dem Stellplatz 110 erkannt wird, eine Anweisung, eine andere Stellfläche 110 zu nutzen, ein Update, dass der Stellplatz 110 verfügbar ist oder eine Kombination davon vom zuvor angesprochenen Schild 100 und System 200.
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In einer nicht einschränkenden Ausführungsform umfasst das Verfahren 300 weiterhin 400–420. Bei 400 überwacht eine Vielzahl von Schildern (hier als „Schilder" bezeichnet) eine Vielzahl von Stellplätzen. Bei 410 bilden die Schilder ein Schildernetzwerk unter Verwendung des Nahbereichs-Kommunikationskanals. Bei 420 nutzen die Schilder gemeinsam den Langstrecken-Kommunikationskanal. Das Verfahren 300 fährt dann bei 380 fort und überträgt die Information über den gemeinsam genutzten Langstrecken-Kommunikationskanal an den Fernserver.
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In einer nicht einschränkenden Ausführungsform umfasst das Verfahren 300 weiterhin 430–440. Bei 430 wird das Schildernetzwerk auf Fehlfunktion und Vandalismus hin überwacht. Bei 440 wird ein Alarm über den gemeinsam genutzten Langstrecken-Kommunikationskanal abgesetzt.
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Verschiedene Ausführungsbeispiele wurden in der vorstehenden detaillierten Beschreibung dargestellt, es versteht sich jedoch, dass es eine große Anzahl von Variationen gibt. Es versteht sich zudem, dass die exemplarischen Ausführungsformen lediglich Beispiele sind und den Umfang, die Anwendbarkeit oder die Konfiguration dieser Offenbarung nicht in irgendeiner Weise einschränken sollen. Die vorstehende ausführliche Beschreibung bietet Fachleuten auf dem Gebiet vielmehr eine zweckmäßige Roadmap zur praktischen Anwendung der exemplarischen Ausführungsformen. Es versteht sich, dass verschiedene Veränderungen an der Funktion und der Anordnung von Elementen vorgenommen werden können, ohne vom Umfang der Offenbarung, wie er in den beigefügten Ansprüchen und deren rechtlichen Entsprechungen aufgeführt wird, abzuweichen.