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Die Erfindung betrifft eine Ablageeinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Aus der deutschen Offenlegungsschrift
DE 10 2011 056 355 A1 ist ein Ablagetisch eines Kraftfahrzeugs bekannt, umfassend ein Paket von Lamellen, das zwischen einer in einer Führung zumindest annähernd vollständig aufgenommenen Staustellung und einer teilweise aus der Führung ausgezogenen Nutzstellung verschiebbar ist, wobei die Lamellen sich quer zur Verschieberichtung erstrecken, die Führung bezogen auf die Verschieberichtung zumindest einen gekrümmten Abschnitt aufweist, und eine Spanneinrichtung vorgesehen ist, die zwischen einer Arretierstellung, in der die Lamellen zur Bildung eines im Wesentlichen starren Lamellenpakets miteinander verspannt sind, und einer Freigabestellung verstellbar ist, in der die Lamellen relativ zueinander beweglich sind. Aus der deutschen Patentschrift
DE 195 16 011 C1 ist ein Klapptisch für Fahrzeuge mit einem Tischhalter zur Befestigung im Fahrzeug und mit einer zum Überführen aus einer Gebrauchs- in eine Nichtgebrauchsstellung und umgekehrt am Tischhalter schwenkbeweglich gehaltenen Tischplatte bekannt, die aus miteinander gelenkig verbundenen und mittels einer tischhalterseitigen Spannvorrichtung verspannbaren Segmenten zusammengesetzt und bei extremer Fahrzeugverzögerung aus der Gebrauchsstellung in einer für den Tischbenutzer verletzungspotentialarme Stellung überführbar ist, wobei eine Vielzahl von Segmenten vorhanden ist, die über mindestens einen auf deren Ober- und Unterseite verlaufenden Spanngurt mittels der tischhalterseitigen Spannvorrichtung gegeneinander verspannbar sind, wobei dass die Spannvorrichtung bei extremen Fahrzeugverzögerungen deaktiviert wird. Aus der deutschen Gebrauchsmusterschrift
DE 82 26 842 U1 ist ein ausziehbarer Wandtisch bekannt, insbesondere Balkontisch, gekennzeichnet durch zwei im Wesentlichen parallel zueinander mit der Breite eines Lamellenbandes entsprechendem Abstand angeordnete Führungselemente; ein jalousieartiges Lamellenband, dessen Lamellen sich an ihren Trennstellen gegeneinander verbiegen lassen; Befestigungseinrichtungen an den Führungselemente; und mindestens einen Schwenkarm, der unterhalb des jalousieartigen Lamellenbandes, dieses derart abstützend, dass das Band zumindest teilweise auf dem Schwenkarm aufliegt, angeordnet ist, welcher um eine Schwenkachse, welche an einer zwischen den Führungselementen befestigten Abstützung angeordnet ist, schwenkbar ist. Aus der deutschen Offenlegungsschrift
DE 196 46 936 A1 ist eine Vorrichtung zur Erzeugung einer ausziehbaren, steifen Nutzfläche bekannt, die aus mindestens zwei flexiblen Teilen aufgebaut ist, wobei an den sich gegenüberliegenden Oberflächen der Teile Mittel zum Verbinden der Teile vorgesehen sind, wobei das Verbinden der Teile reißverschlussartig durch eine Vorrichtung erfolgt, die eine Anpresskraft oder einen Anpressdruck auf die äußeren Oberflächen der Teile ausübt, wobei der Stauraum oder das Gehäuse mit einer Austrittsöffnung versehen ist, in der sich ausziehbereit das vordere Ende der Nutzfläche befindet. Aus der deutschen Offenlegungsschrift
DE 199 35 762 A1 ist eine in beliebigen Winkeln aus-/einfahrbare Gliederplatte für freitragende Ablagen oder zum Auflegen auf Klapptischgestelle bekannt, wobei die Gliederplatte aus einzelnen Segmenten besteht und diese miteinander beweglich verbunden sind, und wobei die Gliederplatte in sich beweglich ist und durch einen Spannmechanismus freitragend oder auf ein kleinstmögliches Maß zusammenrollbar ist, wobei die Segmente nach dem Ausfahren der Segmente und dem Spannvorgang eine steife und freitragende Ablagefläche bilden, die in ihrem Anstellwinkel durch Verschieben von Anlenkrollen beliebig angepasst werden kann. Aus der deutschen Übersetzung
DE 696 03 063 T2 der europäischen Patentschrift
EP 0 778 174 B1 ist eine Anordnung einer Tischplatte in einem Karosserieelement eines Kraftfahrzeugs bekannt, wobei die Tischplatte verformbar und verschiebbar ist, indem sie sich durch einen in einer das Karosserieelement begrenzenden Wand ausgesparten Schlitz zwischen einer zusammengeklappten Position im Karosserieelement und einer Verwendungsposition außerhalb dieses Elements, in der die Tischplatte eine Abstützfläche für den Benutzer bietet, verformt, wobei die Tischplatte eine Reihe aufeinanderfolgender länglicher Elemente mit aneinander angelenkten longitutinalen Seitenflächen enthält.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Ablageeinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zu schaffen, die stabil, einfach zu handhaben und/oder kostengünstig herstellbar ist.
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Die Aufgabe ist durch eine Ablageeinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Die Ablageeinrichtung ist vorzugsweise im Innenraum, insbesondere im Fond des Kraftfahrzeugs angeordnet. Dabei dient die Ablageeinrichtung vorteilhaft zur Darstellung eines Tischs für einen Fahrgast im Innenraum des Kraftfahrzeugs. Die Lamellen sind vorteilhaft miteinander verbunden. Die Lamellen können gelenkig so miteinander verbunden sein, dass das Lamellenpaket an der Umlenkeinrichtung umgelenkt werden kann. Die Lamellen können durch Verbindungsglieder gelenkig miteinander verbunden sein. Die Verbindungsglieder können als Knüpfvorrichtungen aus einem elastomeren Material gebildet sein. Die Lamellen können so gestaltet sein, dass sie in ihrer Nutzstellung formschlüssig verrasten. Dadurch wird auf einfache Art und Weise eine ausreichende Stabilität des Lamellenpakets in der Nutzstellung sichergestellt. Die Lamellen können stufenartig beziehungsweise z-förmig ausgeführt sein und formschlüssig so ineinandergreifen, dass sich die Lamellen in der Nutzstellung selbst abstützen. Die Lamellen können sich in der Nutzstellung aber auch auf einer Stützkonstruktion abstützen. Die Stützkonstruktion dient alternativ oder zusätzlich zu der vorab beschriebenen Selbstabstützung der Lamellen dazu, die Stabilität des Lamellenpakets in der Nutzstellung zu verbessern. Die Ausführung der Umlenkeinrichtung mit den Umlenkrollen liefert den Vorteil, dass die Umlenkeinrichtung relativ wenig Bauraum benötigt. Darüber hinaus können die Umlenkrollen einfach angetrieben werden, zum Beispiel durch einen Elektromotor.
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Die Umlenkeinrichtung umfasst zwei Umlenkrollenpaare. Dadurch kann vorteilhaft die Abstützung des Lamellenpakets in der Nutzstellung verbessert werden.
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Die Umlenkrollenpaare umfassen jeweils eine unterhalb und eine oberhalb des Lamellenpakets angeordnete Umlenkrolle. Die Begriffe oberhalb und unterhalb beziehen sich zum Beispiel auf eine z-Achse des Kraftfahrzeugs. Die z-Achse des Kraftfahrzeugs steht senkrecht auf einer Ebene, die von einer x-Achse, die einer Längsrichtung des Kraftfahrzeugs entspricht, und einer y-Achse, die einer Querrichtung des Kraftfahrzeugs entspricht, aufgespannt wird. Die beiden Umlenkrollenpaare sind in einer axialen Richtung, also der x-Richtung des Kraftfahrzeugs, vorteilhaft etwas voneinander beabstandet. Dadurch kann die Stützwirkung auf das Lamellenpaket in der Nutzstellung verbessert werden.
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Mindestens eines der Umlenkrollenpaare ist relativ zu dem anderen Umlenkrollenpaar höhenverstellbar, um einen Anstellwinkel der Nutzstellungsebene zu variieren. Der Begriff höhenverstellbar bezieht sich vorteilhaft ebenfalls auf die z-Achse des Kraftfahrzeugs. Als Anstellwinkel wird ein Winkel zwischen der Nutzstellungsebene und einer zum Beispiel im Wesentlichen vertikalen Fahrzeuginnenraumfläche des Kraftfahrzeugs bezeichnet. Bei einer Höhenverstellung des einen Umlenkrollenpaars relativ zu dem anderen Umlenkrollenpaar wird vorteilhaft eine Bewegung des Lamellenpakets um eine Rotationsachse bewirkt. Die Rotationsachse erstreckt sich vorteilhaft in einer horizontalen Richtung, also zum Beispiel in Fahrzeugquerrichtung oder in Fahrzeuglängsrichtung.
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Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Ablageeinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Paar Umlenkrollen oder die beiden Umlenkrollenpaare höhenverstellbar angeordnet sind, um die Höhe der Nutzstellungsebene zu variieren. Dadurch wird der Komfort bei einer Benutzung der Ablageeinrichtung in dem Innenraum des Kraftfahrzeugs weiter verbessert.
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Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Ablageeinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass sich die Umlenkrollen über die gesamte Breite des Lamellenpakets erstrecken. Dadurch wird auf einfache Art und Weise eine gewünschte Umlenkung der Lamellen des Lamellenpakets zwischen der Staustellung und der Nutzstellung ermöglicht.
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Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Ablageeinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Umlenkrolle, insbesondere mindestens ein Umlenkrollenpaar, elektromotorisch angetrieben ist. Dann übt die Umlenkrolle beziehungsweise üben die Umlenkrollen vorteilhaft eine Doppelfunktion aus, zum einen die Umlenkungsfunktion und zum anderen eine Antriebsfunktion beim Ausfahren und Einfahren des Lamellenpakets.
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Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Ablageeinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Lamellenpaket in der Staustellung mit der Umlenkeinrichtung in einer Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes, in einer Fahrzeugtür, in einem Handschuhkasten, in einer Schalttafel, in einer Mittelkonsole oder in einem Kofferraum eines Kraftfahrzeugs untergebracht ist. Dadurch können auf einfache Art und Weise an verschiedenen Stellen im Innenraum des Kraftfahrzeugs Ablageflächen für die unterschiedlichsten Nutzungen dargestellt werden.
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Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Ablageeinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Lamellen des Lamellenpakets mit zwei rückensteifen Ketten kombiniert sind, die das Lamellenpaket in der Nutzstellung abstützen. Rückensteife Ketten an sich sind bekannt, zum Beispiel aus der deutschen Gebrauchsmusterschrift
DE 202 09 957 U1 , aus der deutschen Gebrauchsmusterschrift
DE 201 02 310 U1 und dem europäischen Patent
EP 2 947 346 B1 . Die bekannten rückensteifen Ketten finden zum Beispiel Anwendung bei Türschließanlagen, Fensterhebevorrichtungen et cetera. Die Verwendung in Kombination mit Ablageeinrichtungen, insbesondere für Innenräume von Kraftfahrzeugen, ist nicht bekannt und liegt auch nicht nahe, weil der Einsatz von rückensteifen Ketten oft mit einem größeren Platzbedarf verbunden ist, insbesondere, wenn die Kette zur Speicherung oder für den Antrieb aufgewickelt werden soll, wie in Spalte
1, Zeilen
22 bis
25 der europäischen Patentschrift
EP 2 947 346 B1 ausgeführt ist.
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Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Ablageeinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Umlenkeinrichtung in einer Staukassette angeordnet ist, in welcher die Lamellen gegebenenfalls mit den rückensteifen Ketten in der Staustellung aufgenommen werden. In der Staustellung sind keine Einzelteile der Ablageeinrichtung außerhalb der Staukassette angeordnet. In der Nutzstellung sind vorteilhaft nur die zur Darstellung der Ablagefläche benötigten Lamellen und die zur Abstützung der Lamellen benötigten rückensteifen Ketten außerhalb der Staukassette angeordnet. Dabei sind die rückensteifen Ketten vorteilhaft mit Zierblenden kombiniert. Die Zierblenden sorgen vorteilhaft dafür, dass die rückensteifen Ketten in der Nutzstellung außerhalb der Staukassette nicht sichtbar sind.
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Die Erfindung betrifft des Weiteren einen Fahrzeugsitz oder eine Fahrzeugtür mit einer vorab beschriebenen Ablageeinrichtung. Die Ablageeinrichtung ist in ihrer Staustellung vollständig in dem Fahrzeugsitz, insbesondere in einer Rückenlehne des Fahrzeugsitzes, oder in der Fahrzeugtür angeordnet. Erst vor einer Benutzung wird die Ablageeinrichtung mit den Lamellen des Lamellenpakets aus dem Fahrzeugsitz, insbesondere der Rückenlehne des Fahrzeugsitzes, oder der Fahrzeugtür ausgefahren.
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Die Erfindung betrifft des Weiteren eine Umlenkeinrichtung, insbesondere eine Umlenkrolle oder ein Umlenkrollenpaar, und/oder eine Staukassette für eine vorab beschriebene Ablageeinrichtung. Die genannten Teile sind separat handelbar.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnung verschiedene Ausführungsbeispiele im Einzelnen beschrieben sind. Es zeigen:
- 1 eine perspektivische Darstellung einer Ablageeinrichtung für einen Innenraum eines Kraftfahrzeugs mit einem Paket von Lamellen, das in der dargestellten Nutzstellung durch zwei rückensteife Ketten abgestützt ist;
- 2 eine rückensteife Kette der Ablageeinrichtung aus 1, die in ihrer dargestellten Staustellung in eine Staukassette eingerollt ist;
- 3 eine perspektivische Darstellung zur Veranschaulichung des Aufbaus einer rückensteifen Kette;
- 4 einen Ausschnitt der rückensteifen Kette, an der Winkellaschen angebracht sind, um die in 1 dargestellte Ablageeinrichtung darzustellen; und
- 5 eine perspektivische Darstellung der rückensteifen Kette mit Zierblenden, die auf die Kettenglieder der rückensteifen Kette aufsteckbar sind;
- 6 einen Fahrzeugsitz eines Kraftfahrzeugs mit Blick von hinten auf eine Rückenlehne, in welche eine Ablageeinrichtung, wie sie teilweise in 1 dargestellt ist, integriert ist;
- 7 die Ansicht eines Längsschnitts durch den Fahrzeugsitz aus 6;
- 8 eine hintere Fahrzeugtür eines Kraftfahrzeugs mit Blick auf deren Innenseite, in die eine Ablageeinrichtung, wie sie in 1 teilweise dargestellt ist, integriert ist;
- 9 die Fahrzeugtür aus 8 im Querschnitt und
- 10 eine perspektivische Darstellung einer Umlenkeinrichtung für ein Lamellenpaket mit zwei Umlenkrollenpaaren.
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In 1 ist eine Ablageeinrichtung 1 zur Anordnung in einem Innenraum eines (nicht dargestellten) Kraftfahrzeugs perspektivisch dargestellt. Die Ablageeinrichtung 1 stellt in dem Innenraum des Kraftfahrzeugs einen Tisch mit einer ebenen Ablagefläche 2 dar. Der Tisch mit der Ablagefläche 2 ist im Fond des Innenraums des Kraftfahrzeugs angeordnet.
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Die Ablageeinrichtung 1 umfasst ein Lamellenpaket 3 mit Lamellen 4 bis 9. Die Lamellen 4 bis 9 sind relativ zueinander beweglich. Die Lamellen 4 bis 9 sind mit zwei in 1 nicht sichtbaren rückensteifen Ketten kombiniert.
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Zur Darstellung der Ablageeinrichtung 1 stützen sich die Lamellen 4 bis 9 mit ihren einander abgewandten Enden in der in 1 dargestellten Nutzstellung der Ablageeinrichtung 1 auf den rückensteifen Ketten ab. Dabei sind die rückensteifen Ketten vorteilhaft unter Abdeckungen 11, 12 angeordnet. Die Abdeckungen 11, 12 für die rückensteifen Ketten umfassen Zierblenden, die in 5 dargestellt sind.
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Die Ablageeinrichtung 1 mit dem Lamellenpaket 3 und den beiden rückensteifen Ketten stellt eine lamellenartige Tischfläche dar, die einseitig, in 1 von oben, belastet werden kann. Die Lamellen 4 bis 9 sind zum Beispiel als Kunststofflamellen ausgeführt.
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Die Lamellen 4 bis 9 sind über Winkellaschen, die in 4 dargestellt sind, auf den rückensteifen Ketten abgestützt. Über die Winkellaschen sind die Lamellen 4 bis 9 zudem an den rückensteifen Ketten befestigt. Bei Nichtgebrauch kann die Ablagefläche 2 eingerollt oder aufgerollt werden, wie in 2 angedeutet ist.
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In 2 ist eine der rückensteifen Ketten 20 der Ablageeinrichtung 1 aus 1 im eingerollten Zustand dargestellt, welcher der Staustellung der Ablageeinrichtung 1 entspricht. Die rückensteife Kette 20 ist in eine Staukassette 22 eingerollt.
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Durch eine Öffnung 24 in der Staukassette 22 kann die rückensteife Kette 20 zusammen mit den Lamellen (4 bis 9 in 1) des Lamellenpakets (3 in 1) ausgerollt werden, um in der Nutzstellung zusammen mit dem Lamellenpaket die in 1 dargestellte Ablagefläche 2 der Ablageeinrichtung 1 darzustellen.
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In 3 ist der Aufbau der rückensteifen Kette 20 veranschaulicht. Mit 30 ist in 3 eine einfache Antriebskette dargestellt. Die Antriebskette 30 wird in bekannter Art und Weise mit Zwischenlaschen 31 bis 36 kombiniert, um die rückensteife Kette 20 darzustellen.
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Die rückensteife Kette 20 kann vorteilhaft einseitig, in 3 von oben, belastet werden. In der entgegengesetzten Richtung bleibt die rückensteife Kette 20 vorteilhaft beweglich, so dass sie, wie in 2 dargestellt ist, eingerollt oder aufgerollt werden kann.
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In 4 ist durch einen Pfeil 40 angedeutet, dass die perspektivisch dargestellte rückensteife Kette 20 in der in 4 dargestellten Nutzstellung von oben belastet werden kann. An den innenliegenden Seiten der rückensteifen Kette 20 sind Winkellaschen 41 bis 44 angebracht.
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Die Winkellaschen 41 bis 44 sind in der gleichen Art und Weise wie die anderen Laschen und Zwischenlaschen der rückensteifen Kette 20 durch geeignete Bolzen an der rückensteifen Kette 20 befestigt. Dabei ist vorteilhaft jedem Kettenglied der rückensteifen Kette 20 eine Winkellasche 41 bis 44 zugeordnet.
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Die Winkellaschen 41 bis 44 weisen zur Befestigung der Lamellen (4 bis 9 in 1), die vorzugsweise als Kunststofflamellen ausgeführt sind, abgewinkelte Auflageflächen 45 bis 48 auf. Auf den Auflageflächen 45 bis 48 kommen die Lamellen mit ihren Enden zur Auflage.
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Die Lamellenenden können mit Hilfe geeigneter Befestigungsmittel an den Winkellaschen 41 bis 44 befestigt werden. Besonders vorteilhaft werden die Enden der Lamellen schnappverbindungsartig oder klipsverbindungsartig an den Winkellaschen 41 bis 44 befestigt.
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In 5 ist perspektivisch dargestellt, dass Zierblenden 55 bis 60 auf die Kettenglieder der rückensteifen Kette aufgesteckt werden. Die Zierblenden 55 bis 60 dienen zur Darstellung der Abdeckungen (11, 12 in 1) der Ablageeinrichtung.
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In 5 ist perspektivisch dargestellt, dass die rückensteife Kette 20 Laschen 51 und 54 umfasst, die über Bolzen 52, 53 an der rückensteifen Kette 20 befestigt werden, um ein Kettenglied darzustellen. Die Zwischenlaschen (31 bis 36 in 3) sind in 5 aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt.
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Jedem Kettenglied ist vorteilhaft eine Zierblende 55 bis 60 zugeordnet. Die Zierblenden 55 bis 60 sind an ihren einander zugewandten Enden konkav und konvex gekrümmt. Dabei ist jeweils ein konkav gekrümmtes Ende einer Zierblende mit einem konvex gekrümmten Ende einer benachbarten Zierblende kombiniert. Dadurch wird auf einfache Art und Weise ein Einrollen oder Aufrollen der rückensteifen Kette 20 mit den Zierblenden 55 bis 60 ermöglicht.
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Die Zierblenden 55 bis 60 sind im Wesentlichen U-förmig ausgebildet und werden, wie man in 5 sieht, einfach von oben auf die Kettenglieder der rückensteifen Kette 20 aufgesteckt. Die U-Form liefert den Vorteil, dass die rückensteife Kette 20, zumindest von oben und von der Seite, nicht mehr sichtbar ist.
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In den 6 bis 9 ist gezeigt, wie eine Ablageeinrichtung 1, wie sie in 1 teilweise in ihrer Nutzstellung dargestellt ist, in Fahrzeuginnenraumteile integriert werden kann. Die Ablageeinrichtung 1 dient in ihrer Nutzstellung zur Darstellung einer Ablagefläche 2. Die Ablagefläche 2 wird, wie bei der Ablageeinrichtung in 1, mit einem Lamellenpaket 3 dargestellt.
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Die Ablageeinrichtung 1 in den 6 bis 9 ist mit einer Umlenkeinrichtung 70 kombiniert. Die Umlenkeinrichtung 70 umfasst zwei Umlenkrollen 71, 72, zwischen denen das Lamellenpaket 3 der Ablageeinrichtung 1 hindurchgeführt ist. Ein Teil des Lamellenpakets 3 ist in einer Staustellungsebene 74 angeordnet. Der Rest des Lamellenpakets 3 ist in einer Nutzstellungsebene 75 angeordnet. Zwischen der Nutzstellungsebene 75 und der Staustellungsebene 74 wird das Lamellenpaket 3 durch die Umlenkeinrichtung 70 umgelenkt.
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In den 6 und 7 ist die Umlenkeinrichtung 70 für das Lamellenpaket 3 in einem Fahrzeugsitz 80 mit einer Rückenlehne 81 und einer Kopfstütze 82 integriert. Die Lamellen des Lamellenpakets 3 in der Nutzstellungsebene 75 dienen zur Darstellung der Ablagefläche 2 der Ablageeinrichtung 1. Der Rest der Lamellen des Lamellenpakets 3 ist in der Staustellungsebene 74 angeordnet. In der Staustellung sind alle Lamellen des Lamellenpakets 3, wie in 6 angedeutet ist, in der Rückenlehne 81 des Fahrzeugsitzes 80 untergebracht. Dabei ist das Lamellenpaket 3 im Unterschied zu der Darstellung in 2 aber nicht zusammengerollt, sondern geradlinig oder linear in der Staustellungsebene angeordnet.
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Bei Bedarf wird das Lamellenpaket 3 aus der Rückenlehne 81 des Fahrzeugsitzes 80 ausgefahren, um in der Nutzstellungsebene 75 die Ablagefläche 2 darzustellen, die als Tisch im Innenraum, insbesondere im Fond des Kraftfahrzeugs, genutzt werden kann. Durch einen Doppelpfeil 85 ist in 7 angedeutet, dass über eine entsprechende Bewegung der Umlenkeinrichtung 70 die Ablagefläche 2 in der Höhe verstellt werden kann.
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In den 8 und 9 ist gezeigt, dass die Ablageeinrichtung 1 auch in eine Fahrzeugtür 90 integriert werden kann. Die Fahrzeugtür 90 umfasst einen Türkörper 93 mit einem Fensterrahmen 94. Die Ablageeinrichtung 1 ist so in den Türkörper 93 integriert, dass das Lamellenpaket 3, wie man in 9 sieht, auf der Innenseite der Fahrzeugtür 90 ausfahrbar ist. Auch hier ist das Lamellenpaket 3 in der Staustellung geradlinig oder linear in der Staustellungsebene angeordnet.
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In 10 ist eine Umlenkeinrichtung 100 perspektivisch mit einem Lamellenpaket 3, 3' dargestellt. Die Umlenkeinrichtung 100 kann alternativ für die Umlenkeinrichtung 70 zum Beispiel in der Rückenlehne 81 des Fahrzeugsitzes 80 der 6, 7 oder in dem Türkörper 93 der Fahrzeugtür 90 angeordnet sein.
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Die Umlenkeinrichtung 100 umfasst ein erstes Umlenkrollenpaar 111 mit zwei Umlenkrollen 101, 102 und ein zweites Umlenkrollenpaar 112 mit zwei Umlenkrollen 103, 104. Die Umlenkrollen 101 und 103 der Umlenkrollenpaare 111, 112 sind unterhalb des dazwischen hindurchgeführten Lamellenpakets 3 angeordnet. Die Umlenkrollen 102, 104 der Umlenkrollenpaare 111, 112 sind in 10 oberhalb des dazwischen hindurchgeführten Lamellenpakets 3 angeordnet.
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Die beiden Umlenkrollen 103, 104 des zweiten Umlenkrollenpaars 112 sind relativ zu dem ersten Umlenkrollenpaar 111 in ihrer Höhe, das heißt in 10 nach oben und nach unten, relativ zu den Umlenkrollen 101, 102 des ersten Umlenkrollenpaars 111 verstellbar. Dadurch kann das Lamellenpaket 3, 3' um eine Rotationsachse 115 verschwenkt und in seinem Anstellwinkel verstellt werden, wie durch Pfeile 113, 114 in 10 angedeutet ist. Als Anstellwinkel wird ein Winkel zwischen dem Lamellenpaket 3, 3' und einer Innenraumfläche, wie zum Beispiel der Rückenlehne 81 in den 6 und 7 oder der Türinnenseite des Türkörpers 93 in den 8 und 9, bezeichnet.
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Dadurch kann der Winkel der Ablagefläche oder Tischfläche 2 verstellt werden, der mit dem Lamellenpaket 3, 3' in der Staustellung dargestellt wird. Durch die Winkelverstellung der Tischfläche oder Ablagefläche 2 kann vorteilhaft eine variable Neigung der Rückenlehne 81 des Fahrzeugsitzes 80 in den 6 und 7 ausgeglichen werden. So kann vorteilhaft sichergestellt werden, dass die Ablagefläche oder Tischfläche 2 immer horizontal ausgerichtet bleibt. Diese Ausrichtung der Ablagefläche oder Tischfläche 2 erfolgt vorteilhaft automatisch mit einem Verstellen der Rückenlehne 81.