-
Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug mit einer schwenkbaren Sitzfläche.
-
Aus der
US 2003/0141736 A1 geht ein Fahrzeug mit einem schwenkbaren Fahrer- und Beifahrersitz hervor, welche auf einer drehbaren Scheibe im Fahrzeugboden des Fahrzeugs angeordnet sind. Bei einer Drehung der Drehscheibe können der Fahrer- und Beifahrersitz gleichzeitig im oder entgegen des Uhrzeigersinns um jeweils eine Drehachse der Scheibe gedreht werden. Dadurch sind die Sitze aus einer Fahrposition in eine Ruheposition oder in eine Zugänglichkeitsposition zum Ein- und Aussteigen aus dem Fahrzeug drehbar. Zusätzlich sind der Fahrer- und Beifahrersitz bei dieser Drehanordnung jeweils einzeln drehbar auf der Scheibe angeordnet, sodass jeder Sitz einzeln und unabhängig von der Drehung der Scheiben drehbar vorgesehen ist. Durch den großen Drehkreis der Drehscheibe ist ein großer Bauraum im Fahrzeug erforderlich.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Fahrzeug mit zumindest einer schwenkbaren Sitzfläche eines Fahrersitzes zu schaffen, wodurch beim Verschwenken von zumindest der Sitzfläche des Fahrersitzes ein geringer Bauraum im Fahrzeug beansprucht wird.
-
Diese Aufgabe wird durch ein Fahrzeug gelöst, bei welchem eine Drehanordnung zwischen einer unteren Anschlussstelle am Fahrzeugboden oder einer Bodenbaugruppe der Fahrzeugtragstruktur und einer oberen Anschlussstelle am Dach der Fahrgastzelle vorgesehen ist, wobei die obere und die untere Anschlussstelle in einer gemeinsamen Achse liegen und die Drehanordnung eine Zentralsäule umfasst, die sich zwischen der oberen und der unteren Anschlussstelle zumindest abschnittsweise erstreckt und die Drehanordnung zumindest die Sitzfläche des Fahrersitzes umfasst, wobei die Sitzfläche an der sich wenigstens abschnittsweise erstreckenden Zentralsäule angeordnet ist und zumindest die Sitzfläche des Fahrersitzes aus einer Fahrposition in eine Zugänglichkeitsposition schwenkbar ist, und wobei die Zentralsäule feststehend zu den Anschlussstellen angeordnet und zumindest die Sitzfläche des Fahrersitzes schwenkbar um die Zentralsäule vorgesehen ist oder dass die Zentralsäule in der Achse oder um die Achse der Anschlussstellen mit der daran angeordneten Sitzfläche schwenkbar ist. Dadurch wird der erforderliche Bauraum verringert, und dennoch ist die Fahrposition und die Zugänglichkeitsposition zum Ein- und Aussteigen in und aus dem Fahrzeug erleichtert. Dadurch kann im Vorderbau der Fahrzeugstruktur ein vergrößerter Bauraum für Sicherheitskomponenten zur Verfügung gestellt werden. Eine solche Drehanordnung kann insbesondere in Fahrzeugen zum Transport von Personen oder Gütern vorgesehen sein. Diese Fahrzeuge können beispielsweise Kleinbusse, Shuttlebusse oder Transporter darstellen. Bei diesen Fahrzeugen kann es oftmals erforderlich sein, dass der Fahrer wiederholt Ein- und Aussteigen muss, um beispielsweise Personen beim Einsteigen in das Fahrzeug zu unterstützen oder um einen Transportraum im Fond des Fahrzeugs mit Transportgütern zu be- oder entladen. In Hinblick auf ein zukünftiges autonomes oder teilautonomes Fahren solcher Fahrzeuge, wird die Servicefunktion des Fahrers weiter in den Vordergrund rücken. Somit wird es zunehmend erforderlich werden, dass der Fahrer komfortabel und ergonomisch zwischen der Fahrposition, der Zugänglichkeitsposition und einer zum Innenraum der Fahrgastzelle gerichteten Serviceposition wechseln kann. Eine solche Serviceposition kann bei einem autonomen Fahren des Fahrzeugs auch eine Komfort- bzw. Kommunikationsstellung bilden, in welcher der Fahrersitz während der Fahrt entgegengesetzt zur Fahrtrichtung ausgerichtet ist. In dieser Position ist es dem Fahrer ermöglicht, mit den Fahrgästen zu kommunizieren oder eine Ruheposition einzunehmen. Im Fall des autonomen Fahrens wird durch diese Drehanordnung zudem ermöglicht, dass der Fahrer, beispielsweise in einer Notsituationen, sehr schnell aus der Serviceposition in die Fahrposition schwenken kann, um die Steuerung des Fahrzeugs zu übernehmen. Der Wechsel kann durch die Drehanordnung in kompakter Ausgestaltung erreicht werden, da die Anschlussstellen den zentralen Drehpunkt bilden. Die Zentralsäule erstreckt sich zwischen dem Fahrzeugboden bzw. der Bodenbaugruppe der Fahrzeugtragstruktur und dem Dach der Fahrgastzelle, wodurch zudem eine Versteifung der Fahrzeugtragstruktur erreicht werden kann. Dies erhöht die Crashsicherheit.
-
Eine bevorzugte Weiterbildung des Fahrzeugs sieht vor, dass die obere und untere Anschlussstelle in einer Fahrzeuglängsmittelachse oder nahe der Fahrzeuglängsmittelachse der Fahrzeugstruktur angeordnet sind. Dadurch kann der Fahrersitz in einer Mittelposition oder nahe einer Mittelposition, insbesondere weit im vorderen Bereich des Fahrzeugs positioniert werden, sodass der Fahrer eine optimale Position zum Steuern des Fahrzeugs einnimmt. Zudem ist es durch die Mittelsitzposition ermöglicht, die länderspezifische Modellvielfalt zu verringern, da die Herstellung spezieller Rechts- bzw. Linkslenker nicht mehr erforderlich ist. Länderspezifische Vorgaben können es erforderlich machen, dass die obere und untere Anschlussstelle für die Drehanordnung geringfügig versetzt zur Fahrzeuglängsmittelachse angeordnet werden muss. Dennoch kann eine Mittelsitzposition aufrecht erhalten bleiben.
-
Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung des Fahrzeugs sieht vor, dass die Drehanordnung einen Schwenkbereich aufweist, innerhalb dessen zumindest die Sitzfläche des Fahrersitzes aus der Fahrposition um wenigstens 60°, vorzugsweise um wenigstens 120°, seitlich nach außen verschwenkbar ist. Durch das Vorsehen eines solchen Schwenkbereiches kann ein schnelles und komfortables und somit zeit- und kostensparendes Ein- und Aussteigen, insbesondere bei gewerblichen Fahrern, ermöglicht sein.
-
Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die obere und untere Anschlussstelle als Festlager zur Aufnahme der Zentralsäule ausgebildet sind oder die obere und untere Anschlussstelle ein oberes und unteres Drehlager der Drehanordnung bilden, um welche die Zentralsäule schwenkbar gelagert ist. Durch eine solche Ausgestaltung kann eine Drehanordnung geschaffen werden, bei welcher entweder die Zentralsäule feststehend vorgesehen ist, wobei zumindest die Sitzfläche des Fahrersitzes um die feststehende Zentralsäule verschwenkt wird, oder die Zentralsäule ist selbst durch die Drehlager drehbar gelagert und somit verschwenkbar. Dies ermöglicht eine flexible Anpassung der Drehanordnung an die Erfordernisse des Fahrzeugs.
-
In einer Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass zumindest die Sitzfläche des Fahrersitzes mit einem Schwenklager an der Zentralsäule angeordnet ist. Dadurch kann nur die Sitzfläche oder der gesamte Fahrersitz um die feststehende Zentralsäule schwenkbar vorgesehen sein.
-
In einer vorteilhaften Weiterbildung des Fahrzeugs kann vorgesehen sein, dass ein oberer und unterer Abschnitt der Zentralsäule in der gemeinsamen Achse verläuft und dazwischenliegend die Sitzfläche des Fahrersitzes nahe zur gemeinsamen Achse oder in der gemeinsamen Achse an der Zentralsäule angeordnet sind. Dadurch kann der Durchmesser des Schwenkkreises der Drehanordnung beeinflusst, insbesondere reduziert werden. Dieser Schwenkkreisdurchmesser kann in Abhängigkeit vom Abstand der Sitzfläche zu der gemeinsamen Achse variiert werden.
-
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Fahrzeugs sieht vor, dass in der Fahrposition des Fahrersitzes die Rückenlehne des Fahrersitzes oder die Sitzfläche mit der Rückenlehne des Fahrersitzes, in Fahrtrichtung gesehen gegenüber der gemeinsamen Achse zurückversetzt vorgesehen ist. Durch diese Ausgestaltung ist es ermöglicht, den Schwenkradius der Sitzfläche im Verhältnis zur gemeinsamen Achse zu reduzieren. Dadurch kann die Drehanordnung weiter vorne in der Fahrgastzelle des Fahrzeugs angeordnet werden. Dies ermöglicht eine optimale Raumausnutzung der Fahrgastzelle des Fahrzeugs, sodass ein größeres Nutzvolumen im hinteren Teil des Fahrzeugs gebildet sein kann. Dadurch kann eine größere Anzahl von Fahrgästen oder eine größere Menge Transportgut befördert werden.
-
In einer bevorzugten Weiterbildung des Fahrzeugs kann vorgesehen sein, dass die Zentralsäule einen gekröpften Bereich aufweist, der einen Aufnahmeabschnitt bildet, in welchem zumindest die Rückenlehne des Fahrersitzes angeordnet ist, wobei in der Fahrposition des Fahrersitzes der gekröpfte Bereich der Zentralsäule entgegengesetzt zur Fahrtrichtung des Fahrzeugs ausgerichtet ist. Die Rückenlehne des Fahrersitzes kann im gekröpften Bereich der Zentralsäule angeordnet sein, welche in Fahrtrichtung gesehen hinter oder zumindest in der gemeinsamen Achse sitzt. Somit kann durch die gekröpfte Zentralsäule bei dem Wechsel zwischen der Fahrposition und der Zugänglichkeitsposition bzw. Serviceposition ebenso eine platzsparende Schwenkbewegung um die gemeinsame Achse der Drehordnung ausgeführt werden. Insbesondere kann eine Verkleinerung des Schwenkkreises erreicht werden, sofern die Sitzfläche des Fahrersitzes in der gemeinsamen Achse angeordnet ist oder in Fahrtrichtung gesehen hinter der gemeinsamen Achse angeordnet ist.
-
Vorteilhafterweise ist vorgesehen, dass zwischen der gemeinsamen Achse und einer am Aufnahmeabschnitt des gekröpften Bereichs anliegenden Tangente ein Winkel von mehr als 1° gebildet ist. Dieser Neigungswinkel kann an die Ausrichtung der Rückenlehne des Fahrersitzes angepasst sein. Sofern die Sitzfläche in der gemeinsamen Achse liegt, kann der Fahrer durch die gekippte Zentralsäule in der gemeinsamen Achse sitzend die Fahrposition einnehmen. Zudem ist der Fahrer durch diesen gekröpften Bereich in Kopf- und Beckenbereich durch die Zentralsäule geschützt.
-
Alternativ kann vorgesehen sein, dass zwischen dem oberen Abschnitt und dem unteren Abschnitt der Zentralsäule eine Sicherheitszelle vorgesehen ist, welche den Fahrersitz aufnimmt oder welche den Fahrersitz umfasst, wobei die Sitzfläche des Fahrersitzes in der gemeinsamen Achse oder in Fahrtrichtung gesehen gegenüber der gemeinsamen Achse zurückversetzt angeordnet ist. Durch das Vorsehen einer solchen Sicherheitszelle kann im Falle eines Unfalls ein Sicherheitsgewinn für den Fahrer erzielt werden, indem der Fahrer von der Sicherheitszelle zumindest teilweise umschlossen und dadurch geschützt ist. Zusätzlich kann die Sicherheitszelle Airbag-Systeme umfassen. Ebenso kann durch die Sicherheitszelle ein Komfortgewinn für den Fahrer erzielt werden, da dieser durch die Sicherheitszelle von der Fahrgastzelle bzw. der Ladezone im Fond des Fahrzeugs abgeschirmt wird.
-
In einer bevorzugten Ausgestaltung des Fahrzeugs ist vorgesehen, dass die Drehanordnung eine Schwenkeinrichtung mit zumindest einem Schwenkarm umfasst, die an der unteren und/oder an der oberen Anschlussstelle vorgesehen ist und die Zentralsäule mit der Schwenkeinrichtung schwenkbar zur gemeinsamen Achse angeordnet ist. Eine solche Schwenkeinrichtung ermöglicht es, die Zentralsäule versetzt zu der gemeinsamen Achse anzuordnen. Dadurch ist erreicht, dass der Schwenkkreisdurchmesser dieser Drehanordnung gegenüber der Drehanordnung, bei welcher die Zentralsäule in der gemeinsamen Achse angeordnet ist, verringert wird.
-
Eine Weiterbildung dieser Schwenkeinrichtung sieht vor, dass die Schwenkeinrichtung den oberen und einen unteren Schwenkarm umfasst und die Zentralsäule an dem oberen und dem unteren Schwenkarm versetzt zur gemeinsamen Achse angeordnet ist. Dies stellt eine weitere alternative zu einer gekröpften Zentralsäule dar. Eine solche Drehanordnung kann als Versteifung zwischen der Bodenbaugruppe und dem Dach des Fahrzeugs dienen, sodass weniger Versteifungselemente an der Fahrzeugtragstruktur vorgesehen werden müssen. Dies ist insbesondere in Hinblick auf den fortschreitenden Leichtbau zukünftiger Fahrzeugkonzepte vorteilhaft.
-
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Schwenkeinrichtung sieht vor, dass die Zentralsäule durch wenigstens zwei, vorzugsweise parallel zueinander angeordnete Säulen gebildet ist und die Säulen an dem zumindest einen Schwenkarm der Schwenkeinrichtung beabstandet zueinander angeordnet sind. Durch die zweiteilige Ausgestaltung der Zentralsäule mit einer linken und einer rechten Säule kann eine platzsparende Drehanordnung geschaffen werden, da der Fahrersitz zwischen der linken und rechten Säule angeordnet werden kann und somit in Fahrtrichtung gesehen weiter nach hinten versetzt werden kann. Zudem kann durch die zweiteilige Zentralsäule eine sichere Anbringung eines 3-Punkt oder 4-Punkt Gurtsystems an der linken und/oder rechten Säule erzielt werden.
-
Eine alternative Weiterbildung der Schwenkeinrichtung sieht vor, dass diese an der oberen oder der unteren Anschlussstelle den Schwenkarm und an der gegenüberliegenden Anschlussstelle ein Drehlager umfasst, wobei die Zentralsäule geneigt zur gemeinsamen Achse, insbesondere in Fahrtrichtung gesehen gegenüber der gemeinsamen Achse geneigt, an dem Schwenkarm sowie an dem gegenüberliegenden Drehlager angeordnet ist. Durch den Schwenkarm ist es ermöglicht, die Zentralsäule an der oberen oder unteren Anschlussstelle versetzt zur gemeinsamen Achse anzuordnen, wohingegen die Zentralsäule an der gegenüberliegenden Anschlussstelle durch das Drehlager in der gemeinsamen Achse vorgesehen ist. Dadurch kann die Zentralsäule in einer gekippten Ausrichtung angeordnet werden. Durch diese gekippte Anordnung der Zentralsäule kann neben der Verringerung des Schwenkkreisdurchmessers, der Fahrersitz in einer für verschieden große Fahrer komfortablen Sitzposition vorgesehen werden.
-
Eine vorteilhafte Weiterbildung des Fahrzeugs sieht vor, dass die Sitzfläche und/oder die Rückenlehne des Fahrersitzes, mit einer Verstellvorrichtung zur Einstellung in der Höhe und/oder Lage an der Zentralsäule angeordnet sind. Dadurch lassen sich unterschiedliche Sitzpositionen in Abhängigkeit von der Größe des Fahrers einstellen. Zudem können an der Zentralsäule neben der Rückenlehne auch die Rückhalte- und Gurtsysteme und/oder Kopfstützvarianten vorgesehen sein. Des Weiteren kann bevorzugt an der Zentralsäule, insbesondere entlang dem Seitenrand der Zentralsäule, und in Richtung auf die Fondsitze zugerichtet jeweils ein Airbagsystem vorgesehen sein, sodass auch die im Fond sitzenden Passagiere im Falle eines Aufpralls geschützt sind.
-
Die Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen derselben werden im Folgenden anhand der in den Zeichnungen dargestellten Beispiele näher beschrieben und erläutert. Die der Beschreibung und den Zeichnungen zu entnehmenden Merkmale können einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination erfindungsgemäß angewandt werden. Es zeigen:
- 1 eine schematische Seitenansicht eines Fahrzeugs mit einer Drehanordnung,
- 2 eine schematische Draufsicht auf das Fahrzeug gemäß 1,
- 3 eine schematische Vorderansicht der Drehanordnung gemäß 1,
- 4 eine schematische Seitenansicht der Drehanordnung gemäß 3,
- 5 eine schematische Draufsicht der Drehanordnung gemäß 3,
- 6 eine schematische Vorderansicht einer zweiten Ausführungsform der Drehanordnung zu 1,
- 7 eine schematische Seitenansicht der zweiten Ausführungsform der Drehanordnung gemäß 6,
- 8 eine schematische Draufsicht der zweiten Ausführungsform der Drehanordnung gemäß 6,
- 9 eine schematische Vorderansicht einer dritten Ausführungsform der Drehanordnung zu 1,
- 10 eine schematische Seitenansicht der dritten Ausführungsform der Drehanordnung gemäß 9,
- 11 eine schematische Draufsicht der dritten Ausführungsform der Drehanordnung gemäß 9,
- 12 eine schematische Vorderansicht einer vierten Ausführungsform der Drehanordnung zu 1,
- 13 eine schematische Seitenansicht der vierten Ausführungsform der Drehanordnung gemäß 12,
- 14 eine schematische Draufsicht der vierten Ausführungsform der Drehanordnung gemäß 12,
- 15 eine schematisch perspektivische Ansicht auf ein Fahrzeug mit einer fünften Ausführungsform der Drehanordnung in einer Fahrposition,
- 16 eine schematische Vorderansicht der fünften Ausführungsform der Drehanordnung gemäß 15,
- 17 eine schematische Seitenansicht der fünften Ausführungsform der Drehanordnung gemäß 15,
- 18 eine schematische Draufsicht der fünften Ausführungsform der Drehanordnung gemäß 15,
- 19 eine schematisch perspektivische Ansicht auf das Fahrzeug mit der fünften Ausführungsform der Drehanordnung gemäß 15 in einer Zugänglichkeitsposition,
- 20 eine schematisch perspektivische Ansicht auf das Fahrzeug mit der fünften Ausführungsform der Drehanordnung gemäß 15 in einer Serviceposition,
- 21 eine schematische Seitenansicht der Drehanordnung gemäß 15 mit einer Verstellvorrichtung und
- 22 eine weitere schematische Seitenansicht der Drehanordnung gemäß 21.
-
In 1 ist eine schematische Seitenansicht des Fahrzeugs 11 dargestellt, wobei dieses Fahrzeug 11 exemplarisch als Kleinbus bzw. Shuttlebus ausgebildet ist und als Karosserieaufbau eine Fahrgastzelle 22 zum Personentransport aufweist. Ebenso kann das Fahrzeug 11 als Transportfahrzeug zum Befördern von Gütern ausgebildet sein und beispielsweise eine offene oder durch die Karosserieaufbauten geschlossene Ladefläche aufweisen. Das Fahrzeug 11 umfasst eine Fahrzeugtragstruktur 16, welche die Fahrgastzelle 22 trägt. Die Fahrzeugtragstruktur 16 kann durch die Karosserieaufbauten zumindest teilweise verkleidet sein. Das Fahrzeug 11 ist bevorzugt als Elektrofahrzeug ausgebildet. Der mit der Ziffer 32 bezeichnete Pfeil definiert die Fahrtrichtung des Fahrzeugs 11. Das Fahrzeug 11 weist im Fond der Fahrgastzelle 22 mehrere Sitze 31 für die Fahrgäste auf, welche hintereinander und/oder nebeneinander in der Fahrgastzelle 22 angeordnet sein können. Über zumindest eine Tür 13, welche in 2 dargestellt ist, haben die Fahrgäste und der Fahrer Zugang zur Fahrgastzelle 22.
-
Im vorderen Bereich des Fahrzeugs 11 ist ein Fahrersitz 12 vorgesehen. Auf dem Fahrersitz 12 kann der Fahrer eine in 1 dargestellte Fahrposition 14 zum Steuern des Fahrzeugs 11 einnehmen. Es kann vorgesehen sein, dass dieser Fahrersitz 12 als Hock-Sitz ausgebildet, sodass der Fahrer das Fahrzeug 11 in einer Hockstellung sitzend steuert. Dieser Fahrersitz 12 ist an einer Zentralsäule 54 angeordnet. Die Zentralsäule 54 erstreckt sich zwischen einer oberen Anschlussstelle 17 am Dach 51 der Fahrgastzelle 22 und einer unteren Anschlussstelle 18 am Fahrzeugboden oder einer Bodenbaugruppe der Fahrzeugtragstruktur 16. Die obere und untere Anschlussstelle 17, 18 sind in einer gemeinsamen Achse 19 angeordnet. Die obere und untere Anschlussstelle 17, 18, die Zentralsäule 54 und zumindest die Sitzfläche 57, insbesondere der Fahrersitz 12, bilden eine Drehanordnung 35. Ausführungsbeispiele dieser Drehanordnung 35 werden nachfolgend beschrieben.
-
2 zeigt eine schematische Draufsicht auf das Fahrzeug 11 gemäß 1. Diese Abbildung verdeutlicht die Ausgestaltung der Fahrzeugtragstruktur 16, welche eine bootsförmige Kontur aufweisen kann. Um diese bootsförmige Kontur zu bilden, sind zwei Längsträger 21 frontseitig zu einer Bugspitze 23 zusammengeführt. Hierzu bilden die Längsträger 21 ausgehend von der Bugspitze 23 jeweils eine seitlich nach außen weisende Krümmung 24 und weisen heckseitig parallel zueinander verlaufende Abschnitte auf. Diese sind durch zumindest einen Querträger zueinander beabstandet. Auf der Fahrzeugtragstruktur 16 ist die Fahrgastzelle 22 angeordnet. 2 zeigt, dass die Sitze 31 in der Fahrgastzelle 22 hintereinander bzw. in Reihen nebeneinander angeordnet sind. Über die seitlich am Fahrzeug 11 vorgesehene Tür 13 ist eine Zugänglichkeit zur Fahrgastzelle 22 für die Fahrgäste sowie den Fahrer gegeben.
-
Die Drehanordnung 35 mit dem Fahrersitz 12 ist bevorzugt in einer Fahrzeuglängsmittelachse 55 in der Fahrgastzelle 22 angeordnet. Dadurch kann der Fahrersitz 12 als Hock-Mittelsitz ausgebildet sein. Ebenso kann vorgesehen sein, dass die Drehanordnung 35 versetzt zur Fahrzeuglängsmittelachse 55 angeordnet ist. Die Drehanordnung 35 kann aufgrund eines geringen Schwenkbereichs im vorderen Bereich der Fahrgastzelle 22 im Bereich der Krümmung 21 der beiden Längsträger 21 angeordnet sein. Durch diese weit nach vorne gerückte Anordnung des Fahrersitzes 12 kann im Fond des Fahrzeugs 11 eine größeres Transportvolumen gebildet werden. Dadurch können mehr Fahrgäste in der Fahrgastzelle 22 untergebracht werden oder eine größere Menge Transportgüter transportiert werden.
-
Durch die Drehanordnung 35 ist der Fahrersitz 12 aus einer Fahrposition 14 in eine Zugänglichkeitsposition 36 schwenkbar. In dieser Zugänglichkeitsposition 36 ist ein komfortables und ergonomisches Ein- und Aussteigen aus dem Fahrzeug 11 ermöglicht. Um den Fahrersitz 12 aus der Fahrposition 14 in die Zugänglichkeitsposition 36 zu schwenken, weist die Drehanordnung 35 einen Schwenkbereich auf, innerhalb dessen der Fahrersitz 12 um wenigstens 60° seitlich nach außen verschwenkbar ist. Gemäß 2 kann der Schwenkbereich wenigstens 120° betragen, sodass eine ergonomische Zugänglichkeit zum Fahrersitz 12 für den Fahrer erreicht ist. Ebenso kann vorgesehen sein, dass der Fahrersitz 12 um 270° oder auch 360° schwenkbar ist. Dadurch kann von dem Fahrer neben der Fahrposition 14 sowie der Zugänglichkeitsposition 36 eine zusätzliche Serviceposition 47, in 20 dargestellt, oder eine Sitzposition zum Dashboard 26 eingenommen werden. In dieser Serviceposition 47 kann der Fahrer beispielsweise weitere Aufgaben an einem den Fahrersitz 12 umgebenden Dashboard 26 tätigen oder weitere Servicedienstleistungen für die Fahrgäste anbieten.
-
Die 3 bis 5 zeigen die Ausführungsform der Drehanordnung 35 in einer Vorderansicht, Seitenansicht und einer Draufsicht gemäß 1. Bei dieser Drehanordnung 35 ist die Zentralsäule 54 als gerade Säule ausgebildet. Diese Zentralsäule 35 erstreckt sich zwischen der oberen Anschlussstelle 17 und der unteren Anschlussstelle 18. Die oberer und unterer Anschlussstelle 17, 18 können dabei als Festlager ausgebildet sein und die Zentralsäule 54 drehfest aufnehmen.
-
Um ein Verschwenken des Fahrersitzes 12 an der feststehenden Zentralsäule 54 zu ermöglichen, ist der Fahrersitz 12 mit einem Schwenklager 27 schwenkbar an der Zentralsäule 54 angeordnet. Dieses Schwenklager 27 kann beispielsweise als Drehhülse ausgebildet sein und die Zentralsäule 54 zumindest teilweise umschließen. Ebenso kann vorgesehen sein, dass nur die Sitzfläche 57 des Fahrersitzes 12 durch ein solches Schwenklager 27 an der Zentralsäule 54 angeordnet ist. Die Rückenlehne 56 bleibt in der Fahrposition 14 ausgerichtet. Ebenso eine Kopfstütze 59. Das die Sitzfläche 57 tragende Schwenklager 27 kann beispielsweise einen Schwenkbereich von wenigstens 60°, insbesondere wenigstens 120°, aufweisen. Auch ein Verschwenken des Fahrersitzes 12 bzw. der Sitzfläche 57 360° um die gemeinsame Achse 19 herum kann durch das Schwenklager 27 ermöglicht sein.
-
Eine alternative Ausgestaltung der Drehanordnung 35 gemäß 3 sieht vor, dass die obere und untere Anschlussstelle 17, 18 jeweils durch ein Drehlager gebildet ist. Dadurch ist die Zentralsäule 54 selbst an den Anschlussstellen 17, 18 drehbar um die gemeinsame Achse 19 gelagert. Dabei ist der Fahrersitz 12 fest an der Zentralsäule 54 angeordnet, sodass der Fahrersitz 12 bei der Schwenkbewegung zusammen mit der Zentralsäule 54 um die gemeinsame Achse 19 geschwenkt wird.
-
Durch diese beiden Ausgestaltungen der Drehanordnung 35 ist gemäß 5 ein Schwenkkreis mit dem Radius A durch den Abstand einer vorderen Kante der Sitzfläche 57 zur gemeinsamen Achse 19, in der die Zentralsäule 54 positioniert ist, gebildet.
-
Die 6 bis 8 zeigen eine zweite Ausführungsform der Drehanordnung 35 in einer Vorderansicht, Seitenansicht sowie einer Draufsicht. Bei dieser Drehanordnung 35 weist die Zentralsäule 54 einen oberen Abschnitt 33 und einen unteren Abschnitt 34 auf, welche an den Anschlussstellen 17, 18 angeordnet sind und in der gemeinsamen Achse 19 liegen. Zwischen dem oberen und dem unteren Abschnitt 33, 34 und den jeweiligen Anschlussstellen 17, 18 ist jeweils ein Drehlager vorgesehenen, sodass die Drehanordnung 35 schwenkbar um die gemeinsame Achse 19 gelagert ist.
-
Zwischen dem oberen Abschnitt 33 und dem unteren Abschnitt 34 der Zentralsäule 54 ist ein gekröpfter Bereich 28 ausgeformt. In diesem gekröpften Bereich 28 ist ein an die gemeinsame Achse 19 angrenzender Aufnahmeabschnitt 29 gebildet. In diesem Aufnahmeabschnitt 29 ist der Fahrersitz 12 angeordnet. Es kann ebenso vorgesehen sein, dass nur die Rückenlehne 56 in dem Aufnahmeabschnitt 29 angeordnet und die Sitzfläche 57 an dem unteren Abschnitt 34 oder im Übergangsbereich angeordnet ist. Der gekröpfte Bereich 28 der Zentralsäule 54 ist entgegengesetzt zur gezeigten Fahrtrichtung 32 des Fahrzeugs 11 ausgerichtet. Dabei ist der Fahrersitz 12 außerhalb bzw. versetzt zur gemeinsamen Achse 19 der Drehanordnung 35 an der Zentralsäule 54 angeordnet. Aus 7 wird deutlich, dass der Fahrersitz 12 in Fahrtrichtung 32 gesehen gegenüber der gemeinsamen Achse 19 zurückversetzt an der Zentralsäule 54 angeordnet ist. Dadurch ist ein Schwenkkreis gebildet, der einen geringeren Durchmesser aufweist als der Schwenkkreis der Drehanordnung 35 gemäß den 3 bis 5. In 8 bis der Radius B dieses Schwenkkreises mit dem auf dem Fahrersitz 12 sitzenden Fahrer verdeutlicht. Die Reduzierung des Schwenkkreises dieser Drehanordnung 35 wird dadurch erreicht, dass der Fahrersitz 12 bezogen auf die gemeinsame Achse 19 entgegen der Fahrtrichtung 32 zurückversetzt ist. Die gemeinsame Achse 19 verläuft vor dem Körper des auf dem Fahrersitz 12 sitzenden Fahrers oder durch den Körper des auf dem Fahrersitz 12 sitzenden Fahrers. Dadurch dreht sich der Fahrer bei der Schwenkbewegung näherungsweise um seine eigene Körpermittelachse, die in oder sehr nah zur gemeinsamen Achse 19 liegt.
-
Gemäß 7 ist vorgesehen, dass eine an dem Aufnahmeabschnitt 29 anliegende Tangente 37 in einem Winkel von mehr als 1° zu der gemeinsamen Achse 19 verläuft. Insbesondere verläuft die Tangente 37 in einem Winkel von mehr als 5° zur gemeinsamen Achse 19. Dabei ist vorgesehen, dass die Neigung der Tangente 37 von der Bodenbaugruppe des Fahrzeugs 11 ausgehend entgegengesetzt zur Fahrtrichtung 32 des Fahrzeugs 11 verläuft.
-
Die 9 bis 11 zeigen eine dritte alternative Ausführungsform der Drehanordnung 35, bei welcher zwischen dem oberen Abschnitt 33 und dem unteren Abschnitt 34 der Zentralsäule 54 eine Sicherheitszelle 38 vorgesehen ist. Auch bei dieser Drehanordnung 35 sind zwischen den Anschlussstellen 17, 18 und den jeweiligen Abschnitten 33, 34 der Zentralsäule 54 Drehlager vorgesehen, sodass die Drehanordnung 35 schwenkbar gelagert ist. Ebenso können die Drehlager zwischen der Sicherheitszelle 38 und den an der Sicherheitszelle 38 angreifenden oberen und unteren Abschnitten 33, 34 der Zentralsäule 54 vorgesehen sein. Dadurch ist die Zentralsäule 54 drehfest an den Anschlussstellen 17, 18 angeordnet und die Sicherheitszelle 38 schwenkbar zu der feststehenden Zentralsäule 54 vorgesehen.
-
Die Sicherheitszelle 38 kann zylinderförmig ausgestaltet sein und weist eine frontseitige Öffnung 39 auf. Innerhalb der Sicherheitszelle 38 ist der Fahrersitz 12 vorgesehen. Durch die frontseitige Öffnung 39 ist somit ein Zugang zum Fahrersitz 12 für den Fahrer ermöglicht, wobei der Fahrer durch die Sicherheitszelle 38 vor äußeren Einflüssen, insbesondere bei einem Fahrzeugcrash, geschützt ist.
-
Bei dieser Ausführungsform der Drehanordnung 35 verläuft die gemeinsame Achse 19 durch die Sicherheitszelle 38. Dabei kann die Sitzfläche 57 entweder in der gemeinsamen Achse 19 angeordnet sein oder die Sitzfläche 57 in Fahrtrichtung 32 gesehen gegenüber der gemeinsamen Achse 19 zurückversetzt vorgesehen sein. Dadurch ist ein Schwenkkreis mit einem Radius C geschaffen. Dieser kann beispielsweise dem Radius B entsprechen. Die gemeinsame Achse 19 kann durch eine Mittelachse der Sicherheitszelle 38 verlaufen.
-
In den 12 bis 14 ist eine vierte alternative Ausführungsform der Drehordnung 35 in einer Vorder,- Seiten- und Draufsicht dargestellt, bei welcher die Zentralsäule 54 an einer Schwenkeinrichtung 41 angeordnet ist. In der Ausführungsform der Drehanordnung 35 gemäß den 12 bis 14 umfasst diese Schwenkeinrichtung 41 zumindest einen Schwenkarm 44, die bei dieser Ausführungsform als ein oberer Drehteller 42 und ein unterer Drehteller 43 ausgebildet sind. Diese Drehteller 42, 43 sind jeweils an der oberen und der unteren Anschlussstelle 17, 18 drehbar gelagert. Insbesondere sind die Drehteller 42, 43 um ihren Mittelpunkt drehbar gelagert, sodass die gemeinsame Achse 19 durch den Mittelpunkt der Drehteller 42, 43 verläuft. Ebenso kann vorgesehen sein, dass die Drehteller 42, 43 außermittig gelagert sind, sodass die gemeinsame Achse 19 außermittig durch die Drehteller 42, 43 verläuft. Bei dieser Anordnung führen die Drehteller 42, 43 eine exzentrische Drehbewegung um die Anschlussstellen 17, 18 aus. Die Drehteller 42, 43 können bündig im Dach 51 bzw. dem Fahrzeugboden der Fahrzeugtragstruktur 16 vorgesehen sein.
-
Zwischen den Drehtellern 42, 43 ist die Zentralsäule 54 angeordnet. Dabei ist vorgesehen, dass die Zentralsäule 54 drehfest an den drehbar gelagerten Drehtellern 42, 43 angebracht ist. Der an der Zentralsäule 54 angeordnete Fahrersitz 12 ist ebenfalls drehfest an der Zentralsäule 54 befestigt. Insbesondere ist die Zentralsäule 54 außermittig an den beiden Drehtellern 42, 43 angebracht. Durch diese Anordnung liegt die Zentralsäule 54 außerhalb der gemeinsamen Achse 19, sodass bei einer Drehung der Drehteller 42, 43, die Zentralsäule 54 um die gemeinsame Achse 19 schwenkt. Dabei schwenkt die Zentralsäule 54 in einem Schwenkradius um die gemeinsame Achse 19, welcher dem Abstand zwischen der gemeinsamen Achse 19 und der Zentralsäule 54 entspricht. Dadurch kann diese Drehanordnung 35 ebenfalls einen geringen Schwenkkreisdurchmesser aufweisen. Der Radius D kann dem Radius B und/oder C in 8 und 11 entsprechen.
-
Auch bei dieser Ausführungsform der Drehanordnung 35 kann die Sitzfläche 57 des Fahrersitzes 12 gemäß 13 in der gemeinsamen Achse 19 angeordnet sein oder versetzt zur gemeinsamen Achse 19, insbesondere in Fahrtrichtung 32 gesehen zurückversetzt zur gemeinsamen Achse 19.
-
Eine alternative fünfte Ausführungsform der Drehanordnung 35 ist in den 15 bis 20 dargestellt.
-
15 zeigt eine schematisch perspektivische Ansicht auf ein Fahrzeug 11 mit dieser fünften Ausführungsform der Drehanordnung 35. In dieser Darstellung ist der Fahrersitz 12 in der Fahrposition 14 angeordnet.
-
Diese Ausführungsform der Drehanordnung 35 umfasst ebenfalls eine Schwenkeinrichtung 41, welche gegenüber der Schwenkeinrichtung 41 gemäß der 12 bis 14, statt der Drehteller 42, 43 zwei Schwenkarme 44 an der oberen Anschlussstelle 17 umfasst. Diese Schwenkarme 44 sind V-förmig ausgestaltet, wobei die Spitze des V-förmigen Schwenkarms 44 an der oberen Anschlussstelle 17 drehbar gelagert ist. Die beiden Schenkel des V-förmigen Schwenkarms 44 sind entgegengesetzt zur Fahrtrichtung 32 ausgerichtet. Der Schwenkarm 44 kann ebenso als einarmiger Schwenkarm ausgebildet sein.
-
Die Zentralsäule 54 ist bei dieser Ausführungsform der Drehanordnung 35 zweiteilig ausgestaltet und bildet eine linke und eine rechte Säule 61, 62. Diese linke und rechte Säule 61, 62 sind an den beiden Schenkelenden 46 des V-förmigen Schwenkarms 44 angeordnet. Die Säulen 61, 62 erstrecken sich von den Schenkelenden 46 des V-förmigen Schwenkarms 44 zu der unteren Anschlussstelle 18. Dabei kann vorgesehen sein, dass ein weiterer drehbar gelagerter V-förmiger Schwenkarm 41 an der unteren Anschlussstelle 18 angeordnet ist, an welchem die rechte und linke Säule 61, 62 angreifen. Ebenso kann vorgesehen sein, dass an der unteren Anschlussstelle 18 die rechte und linke Säule 61, 62 zusammengeführt sind, und in einem gemeinsamen Punkt von einem Drehlager aufgenommen sind, durch welches die Zentralsäule 54 schwenkbar gelagert ist.
-
Durch den zumindest einen Schwenkarm 44 der Schwenkeinrichtung 41 ist die Zentralsäule 54 geneigt oder versetzt zur gemeinsamen Achse 19 angeordnet. Im ersten Fall kann die Zentralsäule 54 eine gekippte Ausrichtung aufweisen. Bei dieser gekippten Ausrichtung verläuft die Zentralsäule 54 in der Fahrposition 14, ausgehend von der unteren Anschlussstelle 18, gegenüber der gemeinsamen Achse 19 in einem Neigungswinkel entgegengesetzt zur Fahrtrichtung 32. Dadurch ist die Zentralsäule 54 gegenüber der gemeinsamen Achse 19 zurückversetzt angeordnet, sodass diese bei der Schwenkbewegung um die gemeinsame Achse 19 schwenkt. Im zweiten Fall kann eine analoge Anordnung wie bei der Ausführungsform mit den Drehtellern 42, 43 gemäß der 12 bis 14 gegeben sein.
-
Bei der Ausführungsform der Drehanordnung 35 gemäß den 15 bis 20 ist der Fahrersitz 12 zwischen der linken und rechten Säule 61, 62 angeordnet. Gegenüber der einteiligen Zentralsäule 54 ist es bei der zweiteiligen Zentralsäule 54 ermöglicht, dass der Fahrersitz 12 bezüglich der gemeinsamen Achse 19 noch weiter zurückversetzt zur gemeinsamen Achse 19 an der Zentralsäule 54 angebracht werden kann. Dadurch kann der Schwenkkreisdurchmesser der Drehanordnung 35 weiter verringert werden.
-
Gemäß den obigen Ausführungen, zeigen die 16 bis 18 diese fünfte Ausführungsform der Drehanordnung 35 nochmals detailliert in einer Vorderansicht, Seitenansicht und einer Draufsicht.
-
Gemäß 19 ist es ermöglicht, den Fahrersitz 12 durch die Drehanordnung 35 in die Zugänglichkeitsposition 36 zu schwenken. In dieser Zugänglichkeitsposition 36 kann sich der Fahrer komfortabel und ergonomisch auf den Fahrersitz 12 setzen und aufstehen, um aus dem Fahrzeug 11 ein- oder auszusteigen.
-
Das Dashboard 26 kann die Drehanordnung 35 zumindest teilweise umgeben. Dieses Dashboard 26 kann neben den Instrumenten eines herkömmlichen Armaturenbretts weitere Funktionseinheiten aufnehmen. Solche Funktionseinheiten können beispielsweise einer erweiterten Servicefunktion des Fahrers dienen. Die Drehanordnung 35 ermöglicht es dem Fahrer, den Fahrersitz 12 aus der Fahrposition 14 gemäß 15, in eine solche Serviceposition 47 gemäß 20 zu schwenken. In dieser Serviceposition 47 ist es dem Fahrer ermöglicht, diverse Dienstleistungen für die Fahrgäste anzubieten, beispielsweise Fahrkarten verkaufen, mit den Fahrgästen zu kommunizieren oder ähnliches.
-
In den 21 und 22 ist die Drehanordnung 35 gemäß der 15 bis 20 mit einer Verstellvorrichtung 58 für die Sitzfläche 57 bzw. den Fahrersitz 12 dargestellt. Dabei zeigt die 21 den Fahrersitz 12 in einer tiefen Sitzposition 66 für einen kleingewachsenen Fahrer und 22 den Fahrersitz 12 in einer erhöhten Sitzposition 67 für einen großgewachsenen Fahrer. Durch eine solche Verstellvorrichtung 58 lassen sich unterschiedliche Sitzpositionen in Abhängigkeit von der Größe des Fahrers einstellen. Die Verstellvorrichtung 58 kann als eine parallelogrammartige Verstellvorrichtung 58 ausgebildet sein, sodass paarweise einander zugeordnete Streben sowohl in einem Schulterbereich als auch in einem Lendenbereich der Rückenlehne 56 angreifen. Dadurch wird die Rückenlehne 56 beim Einstellen aus einer Position nahe der Zentralsäule 54 für eine große Person in eine Sitzposition für eine kleine Person nicht nur in Fahrtrichtung 32 nach vorne bewegt, sondern gleichzeitig auch in Richtung auf die Sitzfläche 57 nach unten zubewegt. Die Verstellvorrichtung 58 kann auch als eine entlang der Zentralsäule 54 verfahrbare Hülse mit einer Arretierung vorgesehen sein, welche gemäß dem Doppelpfeil 64 in der Höhe veränderbar ist.
-
Die 21 und 22 verdeutlichen durch die gestrichelt dargestellte Längsachse 48 der Zentralsäule 54 zudem die gekippte Anordnung der Zentralsäule 54 gegenüber der gemeinsamen Achse 19. Diese alternative Ausgestaltung der Drehanordnung 35 kann auch in eine gekröpfte Form gemäß der zweiten alternativen Ausgestaltung der Drehanordnung 35 gemäß 6 bis 8 abgewandelt werden.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- US 2003/0141736 A1 [0002]