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Die Erfindung betrifft einen Kleinfertiger sowie ein Verfahren zum Betrieb eines Kleinfertigers.
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Kleinfertiger stellen eine Untergruppe der Straßenfertiger dar, die in bekannter Weise zum Einbau von Einbaugut, beispielsweise Asphalt oder ähnlichem Bodenmaterial, dienen. Als Kleinfertiger werden gemeinhin solche Kleinfertiger bezeichnet, die ein Betriebsgewicht (mit leerem Bunker) von kleiner 10t und insbesondere von kleiner 8t aufweisen und/oder deren Spurbreite kleiner oder gleich 1500mm beträgt. Kleinfertiger werden zum Einbau von Bodenmaterial, beispielsweise in räumlich beengten Arbeitsumgebungen, insbesondere auch innerhalb von Gebäuden, und/oder bei geringen Einbaubreiten, insbesondere beispielsweise in durchschnittlicher Gehwegbreite und/oder in einer Frässpur, eingesetzt. Ein solcher Kleinfertiger ist beispielsweise unter der Typenbezeichnung BF 223C von der Anmelderin bekannt.
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Wesentliche Elemente eines gattungsgemäßen Kleinfertigers sind ein Maschinenrahmen, ein Antriebsmotor, Fahreinrichtungen, ein in Einbaurichtung vorn liegender Aufnahmebunker zur Aufnahme von Einbaugut, insbesondere Asphalt, eine Längsfördereinrichtung, mit der Einbaugut aus dem Aufnahmebunker in Einbaurichtung nach hinten gefördert wird, eine gegenüber dem Maschinenrahmen höhenverstellbare Querverteileinrichtung, wie beispielsweise aus der
DE 200 01 246 U1 bekannt, die das Einbaugut auf dem Bodenuntergrund quer zur Einbaurichtung verteilt, eine gegenüber dem Maschinenrahmen höhenverstellbare Einbaubohle zum Verdichten und Glätten des querverteilten Einbaugutes in Einbaurichtung hinter der Querverteileinrichtung sowie eine in Einbaurichtung hinter dem Aufnahmebunker angeordnete und am Maschinenrahmen gelagerte Bedienplattform.
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Der Kleinfertiger umfasst üblicherweise die wesentlichen Elemente Traktor und Einbaubohle, wie beispielsweise in der
US 2016/0102439 A1 beschrieben. Die Einbaubohle wird in bekannter Weise über entsprechende Zugarme im Einbaubetrieb auf dem Einbaugut schwimmend am Maschinenrahmen des Traktors gelagert und vom Traktor über das auf dem Bodenuntergrund abgelegte Einbaugut gezogen. Die Einbaubohle ist gegenüber dem Maschinenrahmen höhenverstellbar an diesem gelagert, wobei hierzu üblicherweise eine Zylinder-Kolben-Einheit vorhanden ist, die die Zugarme im hinteren Bereich und/oder die Einbaubohle selbst zur Höhenverstellung mit dem Maschinenrahmen verbindet. Es ist ferner bekannt, über eine Höhenverstellung der Zugpunkte der Zugarme den Anstellwinkel der Einbaubohle zu variieren. Der Maschinenrahmen bezeichnet die wesentliche Tragstruktur des Traktors. Der Traktor umfasst ferner einen Antriebsmotor, üblicherweise einen Dieselmotor, der die für den Einbau- und Fahrbetrieb erforderliche Antriebsenergie zur Verfügung stellt. Der erfindungsgemäße Kleinfertiger ist selbstfahrend ausgebildet und weist dazu vom Antriebsmotor angetriebene Fahreinrichtungen, beispielsweise Kettenlaufwerke oder Räder, auf. Die Befüllung des Kleinfertigers mit Einbaugut erfolgt über den Aufnahmebunker, der im Einbaubetrieb entsprechend beispielsweise von einem geeigneten Transportfahrzeug, insbesondere ein Lkw oder Radlader, befüllt wird. Der Aufnahmebunker umfasst üblicherweise verstellbare Seitenwände, um das im Aufnahmebunker bevorratete Einbaugut beispielsweise gezielt in Richtung der Längsfördereinrichtung bewegen zu können. Dazu können insbesondere die seitlichen Bunkerwände aufschwenkbar und/oder horizontal verschiebbar ausgebildet sein. Die Längsfördereinrichtung kann beispielsweise ein im Wesentlichen mittig zum Aufnahmebunker angeordnetes Kratzband oder ähnliches sein. Die wesentliche Aufgabe der Längsfördereinrichtung liegt darin, innerhalb des Kleinfertigers das Einbaugut aus dem Aufnahmebunker heraus nach hinten, insbesondere auch zur Ablage auf dem Bodenuntergrund in Einbaurichtung vor der Einbaubohle, zu fördern. Die weiter vorhandene Querverteileinrichtung, bei der es sich insbesondere um Förderschnecken in bekannter Weise handelt, die insbesondere mit ihrer Rotationsachse horizontal und quer zur Arbeitsrichtung rotierbar sind, ermöglicht eine Querverteilung des aus dem Aufnahmebunker über die Längsfördereinrichtung üblicherweise mittig ausgetragenen Einbaugutes. Um dabei verschiedenen Einbaudicken gerecht zu werden, ist es auch bereits bekannt, die vertikale Höhe der Querverteileinrichtung gegenüber dem Maschinenrahmen bzw. dem Bodenuntergrund zu variieren. Bei großen Einbaudicken wird die Querverteileinrichtung gegenüber dem Maschinenrahmen angehoben und umgekehrt. Hierzu kann beispielsweise eine manuell betätigbare mechanische oder insbesondere über eine Zylinder-Kolben-Einheit angetriebene Verstellung vorgesehen sein. Die Einbaubohle ist in der im Stand der Technik, beispielsweise in der
US 8,864,410 , bekannten Weise aufgebaut, und umfasst beispielsweise Ausziehbohlenteile, Stampfeinrichtungen, Heizeinrichtungen, Verschmälerungsteile etc. Wesentlich ist, dass auch die Einbaubohle relativ zum Maschinenrahmen höhenverstellbar ist, um verschiedene Einbaudicken zu ermöglichen.
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Die Bedienung eines gattungsgemäßen Kleinfertigers erfolgt durch einen auf der am Maschinenrahmen gelagerten Bedienplattform befindlichen Bediener. Häufig betätigt der Bediener dabei den Kleinfertiger im Einbauprozess vollständig allein von der Bedienplattform aus und greift hierzu nicht auf weiteres Hilfspersonal zurück. Dies ist beispielsweise auch bereits für Vorgänger von Kleinfertigern, welche fertigerartige Verteilerfunktion besitzen, wie in der
US 3,874,807 beschrieben, bekannt. Von der Bedienplattform aus obliegt es dem Bediener, insbesondere den Füllstand des Aufnahmebunkers mit Einbaugut zu überwachen, den Überladeprozess vom Transportfahrzeug zur Auffüllung des Aufnahmebunkers zu überwachen, den Einbauprozess, insbesondere hinsichtlich Einbaudicke, Einbauqualität und Fahrgeschwindigkeit, zu überwachen und zu steuern sowie die Fahrtrichtung des Kleinfertigers zu kontrollieren. Zur konkreten Bedienung von Arbeits- und Fahrfunktionen des Kleinfertigers ist es bekannt, am Kleinfertiger an einer von der Bedienplattform aus für den Bediener erreichbaren Stelle eine oder mehrere geeignete Bedienkonsolen anzubringen, über die er entsprechende Steuerbefehle eingeben kann. Um jedoch all diesen Aufgaben adäquat gerecht zu werden, ist es besonders wichtig, dass der Fahrer von der Bedienplattform aus eine gute Übersicht über den Kleinfertiger und dessen Umgebung hat, insbesondere auch bei verschiedenen Einbausituationen.
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Im Stand der Technik ist es bekannt, die Bedienplattform als fixe Einheit mit dem Maschinenrahmen auszulegen. Dadurch ist ein vergleichsweise einfacher Aufbau des Kleinfertigers möglich. Insbesondere in Einbausituationen mit niedriger Deckenhöhe, in räumlich beengten Arbeitsverhältnissen oder im Normalbetrieb sind dann allerdings nicht immer optimale Sichtbedingungen gegeben und/oder der Fahrer kann den Kleinfertiger nur aus einer sehr unkomfortablen Körperhaltung heraus bedienen.
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Die Aufgabe der Erfindung liegt somit darin, einen Kleinfertiger anzugeben, der einem auf der Bedienplattform befindlichen Bediener eine bessere Übersicht ermöglicht, insbesondere auch in verschiedenen Arbeitssituationen.
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Die Lösung der Aufgabe gelingt mit einem Kleinfertiger sowie einem Verfahren zum Betrieb eines Kleinfertigers gemäß den unabhängigen Ansprüchen. Bevorzugte Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Ein wesentlicher Grundgedanke der Erfindung liegt darin, dass die Bedienplattform relativ zum Maschinenrahmen höhenverstellbar ausgebildet ist derart, dass die Höhenverstellung der Bedienplattform an eine Höhenverstellung der Einbaubohle und/oder an eine Höhenverstellung der Querverteileinrichtung gekoppelt ist. Die Erfindung sieht es somit vor, dass die Bedienplattform zwar einerseits, insbesondere direkt, am Maschinenrahmen gelagert ist, allerdings relativ zu diesem zumindest in Vertikalrichtung verstellbar. Andererseits erfolgt die Höhenverstellung der Bedienplattform jedoch nicht völlig frei, sondern über eine Ankopplung der Höhenverstellung der Bedienplattform an die Höhenverstellung der Einbaubohle und/oder der Querverteileinrichtung. Dies ermöglicht, die Höhe der Bedienplattform relativ zum Maschinenrahmen insbesondere auch von der Einbaudicke in der aktuellen Arbeitssituation und/oder dem Betriebsmodus, hier insbesondere einem Wechsel zwischen Transportfahrt und Einbaubetrieb, anzupassen. Die Höhenverstellung der Bedienplattform erfolgt somit in Abhängigkeit von der Höhenverstellung der Einbaubohle und/oder der Querverteileinrichtung. Maßgeblich für eine Höhenverstellung der Bedienplattform ist somit eine erfolgende Höhenverstellung der Querverteileinrichtung und/oder der Einbaubohle. Damit ist es möglich, dem Bediener des Kleinfertigers auch für unterschiedliche Arbeitssituationen eine optimale Maschinenübersicht von der Bedienplattform aus zu ermöglichen. Gleichzeitig ist der Bediener davon entlastet, jeweils unabhängig von der Höhenverstellung der Einbaubohle und/oder der Querverteileinrichtung die Höhe der Bedienplattform zusätzlich justieren zu müssen, was die Gesamtbedienung erheblich vereinfacht.
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Es ist grundsätzlich möglich, dass die Bedienplattform einen eigenen, separaten Antrieb zum Antreiben der Höhenverstellung mit umfasst. Die Kopplung mit der Höhenverstellung der Querverteileinrichtung und/oder der Einbaubohle kann dann beispielsweise über eine Steuerung, mechanisch und/oder elektronisch, erfolgen. Bevorzugt erfolgt der Antrieb der Höhenverstellung der Bedienplattform jedoch indirekt derart, dass eine Antriebseinrichtung der Höhenverstellung der Einbaubohle und/oder der Querverteileinrichtung die Höhenverstellung der Bedienplattform, insbesondere zumindest teilweise, auslöst bzw. antreibt. Bei dieser Ausführungsform verfügt die Bedienplattform gegenüber der Höhenverstellung der Einbaubohle und/oder Querverteileinrichtung somit nicht über einen eigenen separaten Antrieb zur Höhenverstellung, sondern greift vielmehr passiv/indirekt auf die Höhenverstellung der Einbaubohle und/oder der Querverteileinrichtung bzw. deren jeweiligen Antrieb zurück. Diese weisen einen eigenen Antrieb zur Höhenverstellung auf, insbesondere in Form jeweils wenigstens einer Zylinder-Kolben-Einheit, eines Elektromotors etc. Die Querverteileinrichtung und/oder die Einbaubohle nehmen die Bedienplattform bei einer Höhenverstellung somit zumindest teilweise mit. Dies bedeutet nicht, dass zwangsläufig bei jeder Höhenverstellung der Querverteileinrichtung und/oder der Einbaubohle auch eine Höhenverstellung der Bedienplattform erfolgt. Wenn die Bedienplattform in ihrer Höhe verstellt wird, dann geht diese Verstellung aber auf eine parallele Höhenverstellung der Querverteileinrichtung und/oder der Einbaubohle zurück. Damit kann auf einen eigenen Verstellantrieb zur Höhenjustierung nur der Position der Bedienplattform verzichtet werden und der Bediener muss beispielsweise nicht separat die Höhenverstellung der Bedienplattform auslösen und steuern.
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Idealerweise ist die Bedienplattform, insbesondere direkt, am Maschinenrahmen höhenverstellbar gelagert, insbesondere über eine lineare Schiebeführung mit im Wesentlichen vertikalem Schubweg. Eine Schiebeführung bezeichnet eine Führung mit einem Führungsteil, an dem entlang ein geführter Teil verschoben wird. Auf diese Weise kann eine besonders zuverlässige Höhenverstellung der Bedienplattform erreicht werden. Die Lagerung unmittelbar direkt am Maschinenrahmen bedeutet dabei, dass die Bedienplattform direkt über die Führung am Maschinenrahmen angelenkt ist. In der maschinenrahmenseitigen Führung laufende Elemente bewegen sich somit zusammen mit der übrigen Bedienplattform, insbesondere in Vertikalrichtung. Auf diese Weise kann ein vergleichsweise einfacher Gesamtaufbau erhalten werden.
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Die Bewegungsübertragung der Höhenverstellung der Einbaubohle und/oder der Querverteileinrichtung auf die Bedienplattform kann auf verschiedene Art und Weise erreicht werden. Beispielsweise ist es möglich, ein Verstellgetriebe zur Bewegungsübertragung zwischen der Einbaubohle und/oder der Querverteileinrichtung vorzusehen, welches die Verstellbewegung der Querverteileinrichtung und/oder der Einbaubohle in eine Höhenverstellung der Bedienplattform umsetzt. Bevorzugt ist es jedoch, wenn an der Einbaubohle und/oder der Querverteileinrichtung ein, insbesondere unmittelbarer und direkter, Hubanschlag vorhanden ist, der derart ausgebildet ist, dass er zur Höhenverstellung der Bedienplattform jeweils an einem Gegenanschlag der Bedienplattform anschlägt. Mithilfe des Hubanschlages ist es möglich, dass die Einbaubohle und/oder die Querverteileinrichtung bei einer Höhenverstellung die Bedienplattform in vertikaler Richtung mitnimmt bzw. deren schwerkraftbedingte Absenkung nach unten begrenzt. Der Gegenanschlag bezeichnet dabei diejenige Stelle bzw. denjenigen Bereich an der Bedienplattform, den die Einbaubohle und/oder die Querverteileinrichtung zur Höhenverstellung der Bedienplattform kontaktieren.
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Sofern die Einbaubohle und die Querverteileinrichtung jeweils einen Hubanschlag aufweisen, sind der Gegenanschlag für die Einbaubohle und der Gegenanschlag für die Querverteileinrichtung an der Bedienplattform idealerweise versetzt zueinander angeordnet, insbesondere in horizontaler Richtung gesehen. Da die Einbaubohle im Heckbereich vom Traktor gezogen wird, ist der Gegenanschlag der Einbaubohle insbesondere in Einbaurichtung hinter dem Gegenanschlag für die Querverteileinrichtung angeordnet. Auf diese Weise bildet die Anordnungsreihenfolge der beiden Gegenanschläge die Anordnungsreihenfolge der Einbaubohle und der Querverteileinrichtung im Kleinfertiger wieder, was zu einer verhältnismäßig kompakten Gesamtanordnung führt.
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Ideal ist es, wenn die Bedienplattform nicht unterhalb einer maximalen Absenklage gegenüber dem Maschinenrahmen des Traktors abgesenkt wird. Dies gelingt vorteilhafterweise, wenn am Maschinenrahmen ein Absenkanschlag vorhanden ist, der die maximale Absenkung der Querverteileinrichtung und/oder der Bedienplattform, d.h. deren maximale Bewegung in Vertikalrichtung nach unten, festlegt/begrenzt und gegen den die Querverteileinrichtung und/oder die Bedienplattform beim Erreichen der maximalen Absenklage relativ zum Maschinenrahmen anschlägt. Mithilfe des Absenkanschlages ist somit eine Abkopplung der Positionierung der Bedienplattform gegenüber der Höhenlage der Querverteileinrichtung und/oder der Einbaubohle beim Absenken möglich. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass ab einer gewissen Absenklage der Bedienplattform diese gegenüber dem Maschinenrahmen nicht weiter nach unten verstellbar ist. Ergänzend oder alternativ kann es auch vorgesehen sein, dass die Absenkung der Querverteileinrichtung mithilfe eines maschinenrahmenseitigen Absenkanschlages begrenzt wird. Beide Alternativen haben den Vorteil, dass insbesondere eine Entkopplung der Lagerung der Bedienplattform von der Einbaubohle im Einbaubetrieb, nämlich dann, wenn die Einbaubohle auf das Einbaugut abgesenkt wird, möglich ist. Dadurch wirkt sich beispielsweise das Gewicht des Bedieners nicht mehr auf die in Schwimmstellung befindliche Einbaubohle aus, wodurch gleichmäßigere Einbauergebnisse erhalten werden.
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Je nach Betriebsbedingungen, beispielsweise bei Transportfahrt oder im Einbaubetrieb mit kleinen oder großen Einbaudicken, kann die Relativlage der Einbaubohle zur Querverteileinrichtung in vertikaler Richtung erheblich variieren. Um hier für verschiedenste Szenarien eine optimale Höhenlage der Bedienplattform zu ermöglichen, ist es erfindungsgemäß vorteilhaft, wenn die Bedienplattform sowohl an die Höhenverstellung der Einbaubohle als auch an die Höhenverstellung der Querverteileinrichtung gekoppelt ist, wobei die Koppelung bevorzugt derart ausgebildet ist, dass sie sich bei einer Hubverstellung der Einbaubohle oder der Querverteileinrichtung wechselseitig ausheben können. Dies bedeutet, dass in Abhängigkeit von der Relativlage der Querverteileinrichtung zur Einbaubohle und von beiden zum Maschinenrahmen die Bedienplattform entweder von der Einbaubohle oder der Querverteileinrichtung oder vom Maschinenrahmen selbst in ihrer Höhenposition gehalten wird. Halten beide Einrichtungen die Bedienplattform gleichzeitig und wird dann eine dieser beiden Einrichtungen in vertikaler Richtung nach oben gefahren, löst nur diese die Höhenverstellung bzw. das Anheben der Bedienplattform aus. Halten beide Einrichtungen die Bedienplattform gleichzeitig und wird dann eine dieser beiden Einrichtungen in vertikaler Richtung nach unten herabgefahren, verändert die Bedienplattform ihre Höhenposition nicht, da sie dann von der relativ gesehen in vertikaler Richtung höher positionierten Einrichtung gehalten wird. Diese Funktionalitäten gehen somit von einer virtuellen „Nulllage“ aus, in der sowohl die Querverteileinrichtung als auch die Einbaubohle die Bedienplattform in vertikaler Richtung halten. Die „Nulllage“ kann innerhalb eines vertikalen Bereiches liegen. Wesentlich ist, dass die Bedienplattform in ihrer Höhenposition innerhalb ihres vertikalen Verstellbereiches somit jeweils von der gegenüber der Nulllage höher positionierten Einrichtung gehalten wird. Damit ist sichergestellt, dass die Bedienplattform gegenüber der Querverteileinrichtung und der Einbaubohle stets ausreichend angehoben ist.
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Die Höhenverstellung der Querverteileinrichtung umfasst bevorzugt eine am Maschinenrahmen angelegte, d.h. ortsfest zu diesem angeordnete Schienenführung, insbesondere in Form wenigstens einer und insbesondere wenigstens zweier vertikal aufragender Führungsschienen, beispielsweise in Form von Schienenholmen und/oder Langlochführungen. Dies erlaubt eine robuste Verstellbewegung in vertikaler Richtung. Dabei kann der maximale Stellweg der Querverteileinrichtung nach unten und/oder nach oben durch jeweils einen an die Schienenführung angesetzten Anschlag begrenzt sein.
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Idealerweise greift die Bedienplattform in dieselbe Führungseinrichtung ein, in die auch die Querverteileinrichtung am Maschinenrahmen eingreift. Hierbei handelt es sich bevorzugt um eine Schienenführung. Hier laufen somit sowohl die Querverteileinrichtung als auch die Bedienplattform in einer gemeinsamen Führungsschiene. Auf diese Weise kann die Gesamtkonstruktion erneut vereinfacht werden, da die Querverteileinrichtung und die Bedienplattform dann keine jeweils eigene Führungseinrichtung benötigen. Alternativ kann es auch vorgesehen sein, dass die Querverteileinrichtung und die Bedienplattform jeweils eine eigene Schienenführung, insbesondere jeweils wenigstens paarweise, am Maschinenrahmen aufweisen. Es ist dann eine Schienenführung vorgesehen, in der nur die Querverteileinrichtung läuft, und eine weitere, dazu separate Schienenführung, in der nur die Bedienplattform läuft. Dies kann insbesondere im Hinblick auf eine verbesserte Kraftverteilung von Vorteil sein. Auch in dieser Variante ist allerdings idealerweise ein Anschlagelement vorgesehen, mit dem die Querverteileinrichtung von unten an einen Teil der Bedienplattform anschlägt, wobei dieser Anschlag nicht notwendigerweise in eine der Schienenführungen integriert ist, sondern separat zu den vorhandenen Schienenführungen angelegt ist, beispielsweise über eine in Horizontalrichtung vorspringende Anschlagnase.
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Die Einbaubohle wird üblicherweise über zwei Zugarme vom Traktor des Kleinfertigers gezogen. Diese Zugarme sind in ihrem Frontbereich bevorzugt höhenverstellbar am Maschinenrahmen gelagert, um den Anstellwinkel der Einbaubohle relativ zum Maschinenrahmen im Einbaubetrieb einstellen zu können. In Einbaurichtung dahinter ist dann eine weitere Höhenverstelleinrichtung vorgesehen, über die die Einbaudicke variiert werden kann und über die die Einbaubohle für den Transportbetrieb auch weiter angehoben werden kann. Um die dadurch möglichen verschiedenen Relativlagen der Einbaubohle relativ zur Bedienplattform optimal ausgleichen zu können, ist es bevorzugt, wenn die Kopplung zwischen der Einbaubohle und der Bedienplattform derart ausgebildet ist, dass sie dies selbsttätig kompensiert bzw. aus diesen verschiedenen Relativlagen gleichermaßen zuverlässig funktioniert. Bevorzugt ist es daher vorgesehen, wenn eine Gleitrolle an der Einbaubohle vorhanden ist, die zum Anschlag an der Bedienplattform, insbesondere deren Unterseite, vorgesehen ist. Die Gleitrolle ist somit üblicherweise an der Oberseite der Einbaubohle angeordnet und bildet den Hubanschlag an der Einbaubohle. An insbesondere der Unterseite der Bedienplattform ist ergänzend eine Abrollfläche als Gegenanschlag bevorzugt, um hier einen Gleitbereich für die Gleitrolle zur Verfügung zu stellen. Alternativ kann diese Anordnung auch umgedreht werden, sodass die Gleitrolle, insbesondere an der Unterseite, der Bedienplattform angeordnet ist und die Einbaubohle eine entsprechende Anschlagsfläche aufweist. Der Vorteil dieser Anordnung liegt darin, dass eine Bewegungsübertragung von der Einbaubohle auf die Bedienplattform auch bei verschiedenen Anstellwinkeln der Einbaubohle und bei verschiedenen Hubpositionen möglich ist.
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Weitere Variationsmöglichkeiten ergeben sich insbesondere im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung der Bedienplattform. Es ist insbesondere bevorzugt, wenn diese zwei in Einbaurichtung versetzt zueinander angeordnete Bedienstufen umfasst. Eine Bedienstufe bezeichnet einen Standbereich, auf dem der Bediener während des Einbauprozesses stehen kann. Ideal ist es, wenn die in Einbaurichtung vorn liegende Bedienstufe in vertikaler Richtung höher positioniert ist als die in Einbaurichtung hinten liegende Bedienstufe. Auf diese Weise kann der Bediener von hinten besonders gut auf die Bedienplattform aufsteigen. Er hat ferner die Möglichkeit, insbesondere wenn eine ausreichende Kopffreiheit gegeben ist, verhältnismäßig hoch zu stehen und dadurch einen besonders guten Überblick über den in Einbaurichtung vor dem Kleinfertiger liegenden Bereich, die Seitenbereiche und den Heckbereich des Kleinfertigers zu erlangen. Häufig werden Kleinfertiger allerdings auch in räumlich beengten Verhältnissen mit geringer Kopffreiheit eingesetzt. Für diese Einbausituationen hat der Bediener dann die Möglichkeit, seine Stammposition auf die in Einbaurichtung hinten liegende und in Vertikalrichtung tiefere Bedienstufe zu wechseln, von der aus immer noch vergleichsweise gute Sichtverhältnisse bestehen. Hierzu sind keine Umbauten am Kleinfertiger erforderlich. Ergänzend oder alternativ ist die in Einbaurichtung vorn liegende Bedienstufe bevorzugt oberhalb der Einbaubohle positioniert. Die vorn liegende Bedienstufe befindet sich somit in vertikaler Richtung bevorzugt oberhalb der Einbaubohle. Die in Einbaurichtung hinten liegende Bedienstufe befindet sich dagegen bevorzugt in Einbaurichtung hinter der Einbaubohle und, je nach Relativlage, sogar in Vertikalrichtung gesehen zumindest teilweise auf Höhe der hinten liegenden Bedienstufe. Da die Einbaubohle von sich aus bereits eine gewisse vertikale Höhe mit sich bringt, ist es mithilfe dieser Anordnung möglich, eine Bedienstufe von ihrer Höhenlage her auf Höhe der Einbaubohle selbst anzuordnen. Die einzelnen Bedienstufen der Bedienplattform werden weiter ergänzend oder alternativ bevorzugt über einen Tragrahmen als eine relativ zueinander starre Gesamtstruktur ausgebildet, was beispielsweise den Fertigungsprozess erleichtert. Insbesondere kann es jedoch auch vorgesehen sein, dass die in Einbaurichtung hinten liegende Einbaustufe zwischen einer Bedienposition und einer Stauposition verstellbar ist, insbesondere verschwenkbar. In der Stauposition ist es üblicherweise nicht möglich, dass der Bediener auf der entsprechenden Bedienstufe aufsteht. Die Stauposition zeichnet sich dagegen dadurch aus, dass sie in möglichst kompakter Weise an der übrigen Maschine anliegt, um beispielsweise deren Transport zu erleichtern. Die vorn liegende und die hinten liegende Bedienstufe bilden somit besonders bevorzugt über den Tragrahmen eine starre Gesamtstruktur.
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Insbesondere auch um den verschiedenen Bediensituationen gerecht zu werden, ist es bevorzugt, wenn die Bedienplattform einen Multifunktionssitz und/oder eine Rückenstütze aufweist. Der Sitz und/oder die Rückenstütze können sich insbesondere dadurch auszeichnen, dass er/sie zwischen zwei Bedienpositionen, insbesondere einer ersten Position, die einer ersten Bedienstufe der Bedienplattform zugeordnet ist, und einer zweiten Position, die einer zweiten Bedienstufe der Bedienplattform zugeordnet ist, innerhalb der Bedienplattform versetzbar ist. Auf diese Weise ist es möglich, dem Fahrer die Nutzung des Sitzes/der Rückenstütze sowohl von der ersten Bedienstufe (erste Position) als auch von der zweiten Bedienstufe (zweite Position) zu ermöglichen. Die konkrete Ausgestaltung der Versetzbarkeit kann ebenfalls variieren, wobei sich hier insbesondere ein Umstecken des Sitzes/der Rückenstütze zwischen zwei Steckpositionen als besonders praktikabel herausgestellt hat. Die Bedienplattform weist bei dieser Ausführungsform somit zwei Steckpositionen auf, in die der Sitz/die Rückenstütze wahlweise eingesteckt und an der Bedienplattform gehaltert werden kann. Ergänzend oder alternativ kann es ferner vorgesehen sein, dass der Sitz selbst in seiner Relativlage verstellbar ist, insbesondere zwischen einer Sitzbedienposition, bei der der Fahrer auf dem Sitz sitzen kann, und einer Stehbedienposition, bei der der Fahrer sich aus einer stehenden Position gegen den Sitz mit seinem Rücken anlehnen kann. Hierzu kann es insbesondere vorgesehen sein, dass der Sitz eine Sitzschale umfasst, die um eine horizontale Achse zwischen diesen beiden Positionen an einem Tragrahmen schwenkbar ist. Grundsätzlich kann es zum Erreichen dieser Funktionalitäten somit vorgesehen sein, dass der Multifunktionssitz einen Tragrahmen, insbesondere Tragrohrrahmen, aufweist, an dem die Sitzschale gelagert und in den Positionen arretierbar ist.
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Die Bedienplattform umfasst bevorzugt eine verstellbare Bedienkonsole, von der aus zumindest wesentliche Fertigerfunktionen eines auf der Bedienplattform stehenden Bedieners durchgeführt werden können. Diese kann insbesondere am Tragrahmen der Bedienplattform verstellbar gelagert sein, beispielsweise über ein Schwenkgelenk. Die Verstellbarkeit ist bevorzugt derart ausgebildet, dass die Bedienkonsole zwischen einer Hochbedienposition, in der sie für eine Bedienung durch einen auf der vorn liegenden Bedienstufe stehenden Bediener ausgebildet ist, und einer Tiefbedienposition, in der sie für eine Bedienung durch einen auf der hinten liegenden Bedienstufe stehenden Bediener positioniert ist, verstellbar. Optimal ist es dabei, wenn die Verstellung zudem in Abstimmung zum Multifunktionssitz und/oder der Rückenstütze erfolgt. Ergänzend oder alternativ ist es somit bevorzugt, wenn die Verstellbarkeit der Bedienkonsole und die Positionierung des Multifunktionssitzes, insbesondere dessen Sitzschale, derart ausgebildet bzw. die Bedienkonsole und der Multifunktionssitz derart zueinander verstellbar sind, dass insbesondere der Horizontalabstand wenigstens eines Bedienelementes der Bedienkonsole in der Hochbedienposition zum in der ersten Position befindlichen Multifunktionssitz, insbesondere dessen Sitzschale, im Wesentlichen dem Horizontalabstand des wenigstens einen Bedienelementes in der Tiefbedienposition der Bedienkonsole zum in der zweiten Position befindlichen Multifunktionssitz, insbesondere dessen Sitzschale, wenigstens um den Faktor 0,9, insbesondre wenigstens um den Faktor 0,8 und ganz besonders um den Faktor 0,7 kleiner ist. Auch dies ermöglicht aus beiden Bedienpositionen heraus sehr komfortable Bedienbedingungen. Gleiches gilt bei der Verwendung einer Rückenstütze.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung liegt schließlich auch in einem Verfahren zum Betrieb eines Kleinfertigers, insbesondere eines erfindungsgemäßen Kleinfertigers, wie vorstehend beschrieben. Wesentliche Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens zu einer Höhenverstellung einer Bedienplattform relativ zu einem Maschinenrahmen sind ein Absenken oder Anheben einer Querverteileinrichtung und das Mitnehmen der Bedienplattform und/oder das Absenken oder Anheben einer Einbaubohle und dabei das Mitnehmen der Bedienplattform. Wesentlich ist somit, dass die Bedienplattform zur Höhenverstellung über die Querverteileinrichtung und/oder über die Einbaubohle angetrieben wird und somit keinen eigenen, nur für die Höhenverstellung der Bedienplattform vorgesehenen Stellantrieb aufweist. Auf diese Weise kann die Gesamtkonstruktion erleichtert werden und es ist gerade keine separate Antriebseinrichtung zur Einstellung der Höhenlage der Bedienplattform erforderlich.
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Ideal ist es, wenn bei einem Anheben der Querverteileinrichtung ein Ausheben der Bedienplattform aus einer Koppelung der Bedienplattform mit der Einbaubohle erfolgt oder wenn bei einem Anheben der Einbaubohle ein Ausheben der Bedienplattform aus einer Koppelung der Bedienplattform mit der Querverteileinrichtung erfolgt. Hintergrund dieser verfahrensmäßigen Weiterbildung ist, dass ausgehend von einer Nulllage, bei der die Bedienplattform sowohl von der Querverteileinrichtung als auch von der Einbaubohle in ihrer Höhenlage gleichzeitig gehalten wird, sowohl ein Anheben der Querverteileinrichtung als auch alternativ ein Anheben der Einbaubohle in eine Anhebebewegung der Bedienplattform umgesetzt wird. Mit anderen Worten bestimmt somit jeweils diejenige Einrichtung die Höhenlage der Bedienplattform, die ausgehend von dieser Nulllage in einer weiter angehobenen Position gegenüber der anderen Einrichtung ist. Dadurch ist gewährleistet, dass die Bedienplattform in Abhängigkeit von der Höhenposition des Querverteileinrichtung und der Einbaubohle jeweils eine Mindesthöhenlage innehat. Wird dagegen ausgehend von dieser Nulllage nur die Querverteileinrichtung oder nur die Einbaubohle abgesenkt, behält die Bedienplattform ihre Höhenlage bei.
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Zur Höhenverstellung der Bedienplattform ist es ferner bevorzugt vorgesehen, wenn die Bedienplattform während einer Höhenverstellung an einer Führung, insbesondere einer Linearführung, insbesondere direkt, am Maschinenrahmen geführt wird, besonders bevorzugt in einer mit der Querverteileinrichtung gemeinsamen Führung. Dies erfolgt insbesondere mithilfe einer Schiebeführung. Alternativ sind für die Querverteileinrichtung und die Bedienplattform jeweils eine eigene Führung, insbesondere Linearführung vorgesehen. Dies kann beispielsweise im Hinblick auf zu übertragende Kräfte von Vorteil sein.
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Nachstehend wird die Erfindung anhand der in den Figuren angegebenen Ausführungsbeispiele näher beschrieben. Sich in den Figuren wiederholende Bauteile sind nicht zwingend in jeder Figur mit einem Bezugszeichen versehen. Es zeigen schematisch:
- 1A, 1B, 1C: Seitenansichten auf einen Kleinfertiger mit verschiedenen Höhenpositionen einer Bedienplattform, einer Querverteileinrichtung und einer Einbaubohle;
- 2A: Seitenansicht auf die Querverteileinrichtung, die Einbaubohle und die Bedienplattform aus 1A
- 2B perspektivische Schrägansicht auf einen Ausschnitt der Anordnung aus 1A;
- 2C perspektivische Schrägansicht auf die Anordnung aus 1A;
- 3A: Seitenansicht auf die Anordnung aus 1B mit Bedienplattform, Querverteileinrichtung und einem Teil des Maschinenrahmens;
- 3B perspektivische Schrägansicht auf einen Ausschnitt der Anordnung aus 3A
- 3C perspektivische Schrägansicht auf die Anordnung gemäß 3A
- 4A Seitenansicht auf die Anordnung gemäß 1C mit Bedienplattform, Einbaubohle,
- Querverteileinrichtung und einem Teil des Maschinenrahmens;
- 4B: perspektivische Schrägansicht auf einen Ausschnitt der Anordnung aus 4A;
- 4C perspektivische Schrägansicht auf die Anordnung gemäß 4A;
- 5A und 5B: Ablaufdiagramme erfindungsgemäßer Verfahren;
- 6: Seitenansicht auf die Bedienplattform mit in Hochposition befindlicher Bedienkonsole und in Hochposition positioniertem Multifunktionssitz in Sitzbedienposition;
- 7: Seitenansicht auf die Bedienplattform aus 6 mit in Hochposition befindlicher Bedienkonsole und in Hochposition positioniertem Multifunktionssitz in Stehbedienposition;
- 8: perspektivische Schrägansicht auf die Bedienplattform von schräg hinten links aus 7;
- 9: Seitenansicht auf die Bedienplattform mit in Tiefposition befindlicher Bedienkonsole und in Tiefposition positioniertem Multifunktionssitz in Sitzbedienposition; und
- 10: Seitenansicht auf die Bedienplattform mit in Tiefposition befindlicher Bedienkonsole und in Tiefposition positioniertem Multifunktionssitz in Stehbedienposition.
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Die wesentlichen Elemente eines Kleinfertigers 1 ergeben sich unter anderem aus den 1A, 1B und 1C. Der Kleinfertiger 1 umfasst dabei einen Maschinenrahmen 2, einen Antriebsmotor 3, Fahreinrichtungen 4, im konkreten Ausführungsbeispiel Kettenlaufwerke, einen Aufnahmebunker 5, eine Längsfördereinrichtung 6 (lediglich in 1A angedeutet), beispielsweise ein Kratzboden, mit der Einbaugut aus dem Aufnahmebunker 5 in Einbaurichtung A nach hinten förderbar ist, eine gegenüber dem Maschinenrahmen 2 in Pfeilrichtung B höhenverstellbare Querverteileinrichtung 7, konkret umfassend Förderschnecken mit quer zur Einbaurichtung A und horizontal verlaufenden Rotationsachsen, eine gegenüber dem Maschinenrahmen 2 in Pfeilrichtung C höhenverstellbare Einbaubohle 8, die zum Verdichten und Glätten des querverteilten Einbaugutes in Einbaurichtung A hinter der Querverteileinrichtung 7 angeordnet ist, und eine Bedienplattform 9, die relativ zum Maschinenrahmen in Pfeilrichtung D innerhalb eines Verstellbereiches VB (4C) als Ganzes höhenverstellbar ist. In 1A ist die Querverteileinrichtung 7 beispielsweise maximal abgesenkt und die Einbaubohle 8 maximal hoch geschwenkt. Im Vergleich hierzu ist die Querverteileinrichtung 7 in 1B maximal hochgefahren und die Einbaubohle 8 maximal abgesenkt. In 1C schließlich sind sowohl die Querverteileinrichtung 7 als auch die Einbaubohle 8 in einer maximal abgesenkten Position.
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Wesentlich für die im Ausführungsbeispiel verdeutlichte Erfindung ist nun, dass sich die Höhenverstellung der Querverteileinrichtung 7 und der Einbaubohle 8 auf die Höhenlage der Bedienplattform 9 zumindest innerhalb des Verstellbereiches VB auswirkt. Dies verdeutlichen insbesondere die 1A, 1B und 1C. In 1A liegt die Bedienplattform 9 in nachstehend noch näher beschriebener Weise mit ihrer Unterseite an der Einbaubohle 8 an und wird durch diese in ihrer Höhenlage gehalten. In 1B dagegen wird die Höhenposition der Bedienplattform 9 durch die angehobene Querverteileinrichtung 7 festgelegt. In 1C schließlich ist die Bedienplattform 9 in einer maximal abgesenkten Position, wie auch die Querverteileinrichtung 7 und die Einbaubohle 8. In dieser Situation wird die Bedienplattform letztlich durch einen Anschlag am Maschinenrahmen 2 in ihrer Position gehalten, wie nachstehend noch weiter veranschaulicht.
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Wesentlich ist nun, dass die Bedienplattform 9 zur Höhenverstellung im vorliegenden Ausführungsbeispiel keinen eigenen Antrieb aufweist. Die Höhenverstellung der Bedienplattform 9 und auch das Halten der jeweiligen Höhenlage der Bedienplattform 9 erfolgt im Wesentlichen durch die Einbaubohle 8 und/oder die Querverteileinrichtung 7 und/oder den Anschlag am Maschinenrahmen. Zur weiteren Erläuterung wird hierzu zunächst auf die 2B Bezug genommen, die die grundsätzliche Anordnung der Lagerung dieser vorstehenden Elemente zueinander näher beschreibt.
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In der Ansicht gemäß 2B ist aus Übersichtlichkeitsgründen ein Großteil des Traktors T (1A) des Kleinfertigers 1 ausgeblendet. Die in 2B gezeigte rahmenartige Haltestruktur 10 ist Teil des Maschinenrahmens 2 des Traktors T des Kleinfertigers 1. Die Haltestruktur 10 umfasst Lagerholme 11, die ein gegenüber dem Maschinenrahmen 2 feststehender Teil einer nachstehend noch näher beschriebenen Schiebeführung sind. 2B verdeutlicht ferner, dass die Querverteileinrichtung 7 zwei seitlich von einem sich vertikal nach unten erstreckenden Lagerarm 12 horizontal und quer zur Arbeitsrichtung des Kleinfertigers 1 abragende und an diesem gelagerte Verteilerschnecken 13 aufweist. Diese sind um eine quer zur Einbaurichtung A verlaufende horizontale Achse drehbar und fördern somit auf dem Bodenuntergrund abgelegtes Einbaugut ausgehende von der Mitte zu den einander gegenüberliegenden Seiten. In Arbeitsrichtung A hinter der Querverteileinrichtung 7 ist in 2B die Einbaubohle 8 erkennbar, die über Zugarme 14 am Maschinenrahmen 2 in bekannter Weise gelagert ist. Die Einbaubohle 8 ist mithilfe einer zwischen dem Maschinenrahmen 2 und der Einbaubohle 8 bzw. den Zugarmen 14 angeordneten Zylinderkolben-Einheit (in den Figuren nicht dargestellt) in vertikaler Richtung um eine horizontale Drehachse in bekannter Weise schwenkbar. Die Querverteileinrichtung 7 ist mit einer mit dem Lagerarm 12 verbundenen Lagergabel 15 in den Lagerholmen 11 des Maschinenrahmens 2 in vertikaler Richtung verschiebbar gelagert. Der Antrieb dieser Verschiebebewegung erfolgt über eine Zylinderkolbeneinheit 16, die kolbenseitig mit der Querverteileinrichtung 7 und zylinderseitig mit dem Maschinenrahmen 2 verbunden ist. Wird die Zylinderkolbeneinheit 16 ausgefahren, senken sich die Verteilerschnecken 13 der Querverteileinrichtung 7 nach unten und umgekehrt.
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Die Bedienplattform 9 ist ebenfalls an die Lagerholme 11 angebunden. Dazu umfasst sie zwei an einem Tragrahmen 17 angeordnete Lagerlaschen 18 mit je zwei in vertikaler Richtung zueinander beanstandeten Haltebuchsen 19. Diese umgreifen die Lagerholme 11 und sind entlang der Lagerholme 11 in vertikaler Richtung verschiebbar. Weitere Details zum Aufbau der Bedienplattform 9 werden nachstehend noch beschrieben werden. Die Querverteileinrichtung 7 und die Bedienplattform 9 laufen somit an ein und derselben Führung, nämlich konkret den Lagerholmen 11. Alternativ hierzu ist es auch möglich, dass die Querverteileinrichtung 7 und die Bedienplattform 9 jeweils eine eigene Führung am Maschinenrahmen 2, beispielsweise eigene Lagerschienen und/oder -holme und/oder Langlochführungen, aufweisen. Diese sind idealerweise wenigstens paarweise vorhanden. Dann ist es bevorzugt vorgesehen, dass (zusätzlich zu den nachstehend zu Führungszwecken beispielhaft vorhandenen Lagerbuchsen) wenigstens ein Anschlag an der Querverteileinrichtung 7 vorhanden ist, beispielsweise in Form einer horizontal vorspringenden Anschlagnase, der zum Mitnehmen der Bedienplattform 9 diese zumindest teilweise untergreift, vergleichbar mit dem vorliegenden konkreten Ausführungsbeispiel.
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Die Höhenverstellung der Bedienplattform 9 innerhalb des Verstellbereiches VB erfolgt passiv bzw. indirekt über die Höhenverstellung der Querverteileinrichtung 7 und/oder der Einbaubohle 8. In der in 2B gezeigten Positionierung ist die Einbaubohle 8 angehoben. Dabei schlägt sie von unten an eine Unterseite der Bedienplattform 9 an und schiebt diese beim Hochschwenken in Pfeilrichtung C in vertikaler Richtung in Pfeilrichtung D nach oben. Zum Anschlag an die Bedienplattform sind an der Einbaubohle 8 Gleitrollen 20 vorgesehen (in den 2A und 2B ist die jeweils links außen liegende Gleitrolle 20 erkennbar). Dies ist hilfreich, da die Aufschwenkbewegung der Einbaubohle 8 ungleichförmig zur linearen Hochfahrbewegung der Bedienplattform 9 verläuft. An der Unterseite der Bedienplattform 9 ist eine entsprechende Gleitfläche vorhanden, auf der die Gleitrolle 20 an der Unterseite der Bedienplattform 9 abrollen kann. Wird die Einbaubohle 8 aus der in den 2A bis 2C gezeigten Stellung abgesenkt, senkt sich schwerkraftbedingt auch die Bedienplattform 9. In den 2A bis 2C wird die Bedienplattform 9 somit durch die Einbaubohle 8 in ihrer Höhenlage innerhalb des Verstellbereiches VB gehalten.
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Im Unterschied hierzu zeigen die 3A bis 3C, wie die Bedienplattform 9 durch die Querverteileinrichtung 7 in ihrer Höhenlage innerhalb des Verstellbereiches VB gehalten wird. Die Einbaubohle 8 ist hier, wie in der diesbezüglichen 1B gezeigt, herabgeschwenkt, sodass sie nicht mehr an die Unterseite der Bedienplattform 9 anschlägt. Aus Übersichtlichkeitsgründen ist die Einbaubohle 8 in den 3A bis 3C ausgeblendet. Im maximal herabgefahrenen Zustand lagern die Lagergabeln 15 der Querverteileinrichtung 7 auf nach unten endseitig an den maschinenrahmenseitigen Lagerholmen 11 angeordneten laschenartigen Anschlägen 21 auf. Diese sperren somit den Abwärtsweg der Lagergabel 15 an den Lagerholmen 11. Wird die Lagergabel 15 mit ihren die Lagerholme 11 umgreifenden Buchsen in vertikaler Richtung nach oben geschoben, gelangen diese, wie insbesondere in 3C gezeigt, in Anschlag mit den Lagerbuchsen 18 der Bedienplattform 9. Die Lagergabel 15 bildet an dieser Stelle somit einen Anschlag 22 der Querverteileinrichtung 7 an der Bedienplattform 9. Wird die Querverteileinrichtung 7 entlang der Lagerholme 11 durch die Zylinderkolbeneinheit 16 angetrieben verstellt, nimmt sie auf diese Weise die Bedienplattform 9 zur Vertikalverstellung mit. Eine eigene Antriebseinrichtung zur Höhenverstellung ist bei dieser Anordnung entsprechend nicht erforderlich.
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Die 4A bis 4C schließlich zeigen ausgehend von den 3A bis 3C die in vertikaler Richtung untere Endlage sowohl der Querverteileinrichtung 7 als auch der Bedienplattform 9, die in diesem Falle beide nacheinander am Anschlag 21 in ihrer Verschiebebewegung entlang der Lagerholme 11 gehindert werden. Insbesondere die 4A verdeutlicht dabei, dass ein Anheben der Einbaubohle 8 aus ihrer unteren Endlage nicht sofort eine Bewegung der Bedienplattform 9 nach oben auslöst. Erst wenn diese mit ihrer den entsprechenden in Einbaurichtung A hinteren Anschlag bildenden Gleitrolle 20 an der Unterseite der Bedienplattform 9 bei fortgesetzter Anhebebewegung anschlägt, nimmt sie die Bedienplattform 9 weiter mit und hebt diese dadurch letztlich aus ihrer Anschlaglage an der Lagergabel 15 der Querverteileinrichtung 7 aus.
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Insgesamt sind somit zwei Paare jeweils am Lagerholm übereinander und zueinander beabstandet angeordneter Haltebuchsen 19 vorgesehen. Im dargestellten Ausführungsbeispiel schlägt die Lagergabel 15 von unten an die jeweils in Vertikalrichtung unten liegende Haltebuchse 19 an. Wichtig ist, dass jedoch eine weitere besonders bevorzugte Ausführungsform eine Abwandlung des in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels dahingehend darstellt, dass die Lagergabel 15 in Vertikalrichtung gesehen zwischen den beiden Paaren der Haltebuchsen 19 angeordnet ist und somit von unten kommend an die jeweils in Vertikalrichtung oben liegende Haltebuchse 19 anschlägt. Es versteht sich, dass dann beispielsweise auch die Anschläge 21 in entsprechender Weise an den Lagerholmen 11 hochgesetzt werden.
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Insbesondere die Seitenansichten gemäß der 1A bis 1C, 2A, 3A und 4A verdeutlichen ferner weitere Einzelheiten zum konkreten Aufbau der Bedienplattform 9. Diese umfasst zwei in Einbaurichtung versetzt zueinander angeordnete Bedienstufen (24,25) mit zwei in vertikaler Richtung beanstandeten Bedienungsniveaus 24' und 25' (2A). In Einbaurichtung nach vorn versetzt ist das höher liegende Bedienungsniveau 24', welches sich in vertikaler Richtung unmittelbar oberhalb der Oberseite der Einbaubohle 8 befindet. Nach hinten versetzt befindet sich das zweite, tiefer liegende Bedienungsniveau 25'. Beide Niveaus bilden jeweils im Wesentlichen eine plane und horizontale Aufstandplattform für den Fahrer, von dem aus er im Einbaubetrieb und auch im Transportbetrieb die Funktionen des Kleinfertigers 1 steuern kann. Das in Einbaurichtung A hinten liegende untere Bedienungsniveau 25' kann ferner derart ausgebildet sein, dass es um eine horizontale und quer zur Einbaurichtung verlaufende Achse an die übrige Bedienplattform 9 an- und hochschwenkbar ist. Damit kann die Transportlänge des Kleinfertigers 1 verringert werden.
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Die Steuerung des Kleinfertigers 1 erfolgt insbesondere über eine Bedienkonsole 30, die am Tragrahmen 17 der Bedienplattform 9 im vorderen Bereich des oben liegenden Bedienungsniveaus 24' von diesem aufragend angeordnet ist. Für die Bedienungsniveaus 24' und 25' sind ferner seitlich ausstellbare Verlängerungsstücke 29 vorgesehen, mit denen die horizontale Erstreckung der beiden Bedienungsniveaus 24' und 25' vergrößert und verkleinert werden kann. Diese Verlängerungsstücke sind somit relativ zum Tragrahmen 17 horizontal verschiebbar (In 4C beispielsweise in ausgezogener Position gezeigt).
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4C verdeutlicht ferner, dass die Bedienkonsole 30 schwenkbar gegenüber der übrigen Bedienplattform 9 ausgebildet sein kann. Ferner ist Bedienkonsole bevorzugt derart ausgebildet, dass ihre beiden Haltesäulen im unteren Bereich in Einbaurichtung schräg nach vorn verlaufen. Auf diese Weise wird eine erhöhte Fußfreiheit für einen insbesondere auf dem oberen Bedienungsniveau 24' stehenden Bediener erhalten.
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Der Bedienkomfort des vorliegenden Kleinfertigers 1 wird ferner durch die Ausbildung des auf der Bedienplattform 9 angeordneten Sitzes 23 verbessert. Dieser ist derart ausgebildet, dass er sich auf verschiedene Arten und Weisen an die jeweiligen Einsatzsituationen des Kleinfertigers 1 anpassen lässt, um dem Bediener jeweils eine möglichst komfortable Körperhaltung zur Bedienung des Kleinfertigers 1 zu ermöglichen. Hierzu ist es in einem ersten Aspekt vorgesehen, dass der Sitz 23 im Wesentlichen einen Rahmen 26 sowie eine Sitzschale 27 umfasst. Die Sitzschale 27 kann dabei drehbar gegenüber dem Rahmen 26 ausgebildet sein und um eine Schwenkachse E aus der in 2A gezeigten Stehbedienposition, in der sich der Bediener mit seinem Rücken gegen den horizontal aufragenden Teil der Sitzschale 27 anlehnen kann, in eine Sitzbedienposition abgeschwenkt werden, in der sich der Bediener in die nun herabgeschwenkte Sitzschale hinein setzen kann. Die gleichen Funktionalitäten können ergänzend oder alternativ auch dadurch erhalten werden, dass der Sitz 23 als Ganzes um 180° um eine vertikale Achse gedreht an der Bedienplattform 9 gelagert wird. Dies gelingt im vorliegenden Ausführungsbeispiel besonders gut dadurch, dass der Rahmen 26 des Sitzes 23 bereits von sich aus zwischen zwei alternativen Steckpositionen 28 an der Bedienplattform 9 umsetzbar ist. In der in 2 A gezeigten Position ist der Sitz 23 in der dem oberen Bedienungsniveau 24' zugeordneten Steckposition 28 eingesteckt. Der Sitz 23 ist somit in Bezug auf die Einbaurichtung des Kleinfertigers 1 im hinteren Bereich des oberen Bedienungsniveaus 24' gelagert. Von dort kann er alternativ in die dem unteren Bedienungsniveau 25' zugeordnete Steckposition 28 umgesteckt werden. Dies bietet sich beispielsweise dann an, wenn der Kleinfertiger 1 in einem Arbeitsumfeld mit geringer Kopffreiheit eingesetzt wird. Anstelle oder ergänzend zum Sitz 23 kann auch eine Rückenstütze vorgesehen sein, gegen die sich ein auf der Bedienplattform 9 stehender Bediener im Arbeitsbetrieb anlehnen kann. Die Rückstütze bietet dann somit keine Sitzfunktion, sondern eine reine Anlehnfunktion.
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Die 5A und 5B schließlich veranschaulichen bevorzugte Verfahren zum Betrieb insbesondere des Kleinfertigers 1. Das Verfahren gemäß 5A zeichnet sich dabei im Wesentlichen dadurch aus, dass zu einer Höhenverstellung der Bedienplattform 9 relativ zum Maschinenrahmen 2 ausgehend von der Ausgangslage im Schritt 31 ein Absenken oder Anheben der Querverteileinrichtung 7 gemäß Schritt 32 ein Mitnehmen der Bedienplattform 9 auslöst. Ergänzend oder alternativ ist es möglich, dass ein Absenken oder Anheben der Einbaubohle 8 ein Mitnehmen 33 der Bedienplattform 9 bewirkt. Wie insbesondere durch die vorhergehenden Figuren bereits gezeigt, ist es dabei auch möglich, dass die Schritte 32 und 43 gleichzeitig oder nacheinander ablaufen.
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Im Verfahren gemäß 5B ist hierzu ergänzend vorgesehen, dass bei einem Anheben 34 der Querverteileinrichtung 7 oder bei einem Anheben 35 der Einbaubohle 8 ein Ausheben 36 der Bedienplattform 9 aus einer Koppelung mit der Einbaubohle 8 oder ein Ausheben 37 der Bedienplattform aus einer Koppelung der Bedienplattform 9 mit der Querverteileinrichtung 7 und entsprechend ein Anheben gemäß einem der Schritte 32 oder 33 erfolgt.
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Grundsätzlich ist es ferner möglich, dass die Querverteileinrichtung 7 und die Bedienplattform 9 über jeweils eine eigene Führungseinrichtung gegenüber dem Maschinenrahmen 2 geführt sind. Dies kann beispielsweise dann bevorzugt sein, wenn eine optimierte Kraftverteilung gewünscht ist. Bevorzugt kann es allerdings auch sein, wenn das Verstellen der Querverteileinrichtung 7 und der Bedienplattform 9 gegenüber dem Maschinenrahmen 2 über ein und dieselbe bzw. eine gemeinsame Führungseinrichtung, insbesondere eine Schienenführung gemäß den 1A bis 4C, erfolgt.
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Wesentlich für das erfindungsgemäße Verfahren ist es dabei insbesondere, dass die Höhenverstellung der Bedienplattform 9 nicht durch einen eigenen separaten Antrieb erfolgt, sondern letztlich auf eine Höhenverstellung der Querverteileinrichtung 7 oder der Einbaubohle 8 und damit deren jeweiligen Verstellantriebe zurückzuführen ist.
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Die 6 bis 10 verdeutlichen Einzelheiten zur Bedienplattform 9. Ergänzend zu den vorhergehenden Ausführungen verdeutlichen die 6 bis 10, dass nicht nur der Sitz 23 in seiner Position am Tragrahmen 50 der Bedienplattform relativ zum oberen Bedienungsniveau 24' und dem unteren Bedienungsniveau 25' verstellbar ist, sondern auch die Bedienkonsole 30 mit dem wenigstens einen Bedienelement 51. Dazu ist die Bedienkonsole 30 in ihrem Fußbereich über ein Schwenkgelenk 52 mit dem Tragrahmen verbunden. Ein Vergleich insbesondere der 6 und 7 mit den 9 und 10 verdeutlicht, dass auf diese Weise für den Fahrer auf leichte Weise sehr ähnliche Bedienbedingungen geschaffen werden können, egal, ob der eine Bedienung von dem oberen Bedienungsniveau 24' oder dem unteren Bedienungsniveau 25' der Bedienplattform 9 vornimmt.
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Beispielsweise die 9 und 10 verdeutlichen ferner, dass der Sitz mit seinem Haltegestänge im 180° gedreht aufgesteckt werden kann, so dass seine Rückenlehne als Anlehnfläche für einen stehenden Bediener genutzt werden kann. Der Sitz kann mit seiner Sitzschale allerdings auch um eine horizontale Achse schwenkbar zwischen einer Sitzbedienposition und einer Anlehnposition ausgebildet sein.
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8 verdeutlicht, dass pro Bedienniveau, vorliegend dem oberen Bedienniveau, mehrere Steckpositionen 28 für den Sitz 23 vorgesehen sein können, so dass dieser im vorliegenden Fall insgesamt in drei querversetzten Position angeordnet werden kann. Die einzelnen Steckpositionen 28 des oberen Bedienungsniveaus 24' sind dazu in Horizontalrichtung alle gleichmäßig beabstandet.
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Das untere Bedienungsniveau 24' ist ferner heranklappbar ausgebildet und kann somit aus der in den Figuren gezeigten Position hochgeschwenkt werden, um die Gesamtlänge der Maschine, beispielsweise zu Transportzwecken, zu reduzieren.
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Das obere Bedienungsniveau 24' und das untere Bedienungsniveau 25 sind in Vertikalrichtung insbesondere um wenigstens 20cm beabstandet.
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8 verdeutlicht ferner, dass das Bedienelement 51 quer zur Arbeitsrichtung zueinander beabstandet zweimal an der Bedienkonsole 9 vorhanden ist, und zwar jeweils ca. auf Höhe eines Drittelabstandes vom jeweiligen Randbereich. Dadurch können für jede der Steckposition am oberen Bedienungsniveau 24' gleiche Bedienbedingungen zur einem der beiden funktional redundanten Bedienelemente 51 gewährleistet werden.
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Anstelle des in den 6 bis 10 gezeigten Sitzes 23 kann auch eine reine Rückenstütze Verwendung finden, mit gleicher Positionsvariabilität. Wie eine solche Rückstütze konkret aussehen könnte, geht zum Teil bereits aus der 10 hervor, die den Sitz 23 in einer Anlehn- bzw. Rückenstützposition zeigt. Wird bei diesem Ausführungsbeispiel die Sitzfläche des Sitzes 23 weggelassen, erhält man eine reine Rückenstütze.