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Die Erfindung betrifft ein nicht-letales Wirkmittel, it est eine nicht-tödlich wirkende Waffe (non-lethal weapon), welche geeignet ist, einen Angreifer aus einer Distanz heraus zu stoppen bzw. zumindest temporär kampfunfähig zu machen.
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Es gibt bereits zahlreiche nicht-letale Wirkmittel, wie etwa Schlagstöcke, Pfefferspray, Tränengas, Gummigeschosse, Elektroschockgeräte und Teaser. Jedoch sind einige davon nur aus kurzer Distanz wirksam und es besteht darüber hinaus daher die Gefahr, dass sich die angegriffene Person selber nicht wirksam schützen kann gegen Angreifer, welche letale Wirkmittel, wie etwa Schusswaffen oder Hieb- und Stichwaffen, beispielsweise Messer oder Beile verwenden.
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Die meisten der bisher bekannten nicht-letalen Wirkmittel weisen den Nachteil auf, dass sie nicht gegen mehrere Angreifer eingesetzt werden können und sie wirken nicht über eine mittlere oder große Distanz.
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Die Patentschrift
DE 11 2011 100 909 T5 offenbart einen Laser zur Blendung von Personen über eine große Entfernung. Dieser benötigt eine vergleichsweise hohe Leistung und muss manuell auf ein Ziel ausgerichtet werden, was neben den beschriebenen großen Entfernungen von einem Kilometer und mehr insbesondere auch bei kleineren Entfernungen schwierig ist.
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Es ist die Aufgabe der Erfindung, ein nicht-letales Wirkmittel anzugeben, welches über eine Distanz von weniger als einem Meter zumindest bis hin zu mehreren hundert Metern wirkungsvoll einsetzbar ist und welches ferner auch gegen mehrere Angreifer zuverlässig, wirkungsvoll und vergleichsweise zielsicher eingesetzt werden kann.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein nicht-letales Wirkmittel mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen und weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Beschrieben ist ein nicht-letales Wirkmittel, welches eine Kamera sowie eine Bilderkennungs-Software aufweist und darüber hinaus mindestens einen Laser, welcher zumindest zeitweise mindestens einen Laserstrahl emittiert, sowie mindestens ein Ablenkelement zur Ablenkung des mindestens einen Laserstrahls, wobei die Kamera mittels der Bilderkennungs-Software die Position der Augen einer im Objektfeld stehenden Person (oder eines Tieres) identifiziert und wobei bei Aktivierung des nicht-letalen Wirkmittels das mindestens eine Ablenkelement den mindestens einen emitterten Laserstrahl des Lasers derart umlenkt, dass der mindestens eine Laserstrahl die Augen der Person (oder des Tieres) trifft. Hierdurch wird eine angreifende Person oder ein Tier geblendet und verliert somit zumindest zeitweise die Sehkraft. Somit wird zumindest innerhalb eines kurzen Zeitfensters die angreifende Person (oder das Tier) desorientiert und es können seitens der angegriffenen Person Maßnahmen durchgeführt werden, um sich selbst und/oder andere Personen entweder in Sicherheit zu bringen oder die angreifende Person (oder das Tier) zu überwältigen oder unschädlich zu machen.
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Ferner wird ein nicht-letales Wirkmittel beansprucht, welches eine Kamera, eine Bilderkennungs-Software, mindestens einen Laser, welcher zumindest zeitweise mindestens einen Laserstrahl emittiert, sowie mindestens ein Ablenkelement zur Ablenkung des mindestens einen Laserstrahls aufweist, wobei die Kamera mittels der Bilderkennungs-Software die Position des Gesichts einer im Objektfeld stehenden Person identifiziert und wobei bei Aktivierung des nicht-letalen Wirkmittels das mindestens eine Ablenkelement den mindestens einen emitterten Laserstrahl des Lasers derart ablenkt, dass der mindestens eine Laserstrahl das Gesicht der Person rasternd überstreicht und dabei insbesondere die Augen trifft.
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Es kann hierbei ein einziger Laser verwendet werden, der einen einzigen Laserstrahl emittiert. Der emittierte Laserstrahl kann dann beispielsweise mittels eines Mikrospiegels als Ablenkelement bei Aktivierung des nicht-letalen Wirkmittels nacheinander in beide Augen einer angreifenden Person abgelenkt werden, um diese Person zu blenden. Alternativ kann ein Strahlteiler verwendet werden, um von einem einzigen Laser-Emitter zwei Laserstrahlen zu generieren, welche dann bei Aktivierung des nicht-letalen Wirkmittels mittels zweier unabhängiger Ablenkelemente in beide Augen einer Person zugleich abgelenkt werden. Ferner können alternativ zwei Laser verwendet werden, welche von vornherein zwei Laserstrahlen zur Verfügung stellen, die dann mittels zweier Ablenkelemente bei Aktivierung des nicht-letalen Wirkmittels die Laserstrahlen in beide Augen einer Person zugleich ablenken. Die Ablenkelemente sind dabei vorzugsweise optische Reflektoren bzw. Spiegel. Der Laser-Emitter selbst ist dabei bevorzugt als Halbleiter-Diodenlaser oder Diodengepumpter Festkörperlaser aufgebaut und kann über eine einzige Laserdiode oder über ein Array verfügen, das aus mehreren Laserdioden besteht.
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Alternativ kann das mindestens eine Ablenkelement die Position des Lasers selbst verändern und somit eine Ablenkung des Laserstrahles verursachen. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass der Laser-Emitter in seiner räumlichen Lage bezüglich der optischen Achse der Kamera in zwei Raumrichtungen verkippt werden kann, wodurch der emittierte Laserstrahl eine gewisse zweidimensionale Fläche erfasst. Die Verkippung des Laser-Emitters kann dabei beispielsweise mittels Piezo-Aktuatoren erfolgen.
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Eine weitere Alternative zur Ablenkung des Laserstrahles besteht darin, den Laser-Emitter gegenüber der Kamera ortsfest anzuordnen, jedoch eine vor dem Laseremitter angeordnete Linse bzw. ein Linsensystem, welches darüber hinaus zur Aufweitung und/oder zur Kollimation und/oder zur Strahlformung des Laserstrahles verwendet werden kann, in mindestens zwei lateralen Raumrichtungen senkrecht zur Emissionsachse des durch den Laser emittierten Laserstrahles beweglich auszuführen, wodurch der durch den Laser emittierte Laserstrahl innerhalb einer gewissen zweidimensionalen Fläche abgelenkt werden kann. Die Ablenkung der vor dem Laser angeordneten Linse bzw. des Linsensystems wird vorzugsweise durch Piezo-Aktuatoren vorgenommen.
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Eine weitere Alternative sieht vor, eine vor dem Laseremitter angeordnete Linse bzw. ein Linsensystem ortsfest relativ zur Kamera vorzusehen und den Laseremitter relativ zur Linse bzw. zum Linsensystem lateral, insbesondere senkrecht zur optischen Achse der Linsen bzw. des Linsensystems zu verschieben, wodurch der durch den Laser emittierte Laserstrahl innerhalb einer gewissen zweidimensionalen Fläche abgelenkt werden kann.
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Der Laser emittiert dabei im sichtbaren Spektrum oder vorzugsweise im unsichtbaren Spektrum des Lichts, etwa im infraroten (IR) oder ultravioletten (UV) Bereich; besonders bevorzugt emittiert der Laser im IR-Spektrum. Vorzugsweise wird ein Halbleiter-Diodenlaser verwendet. Vorzugsweise beträgt die Laserklasse größer als 2, besonders bevorzugt 3R, 3B oder 4, wodurch ein zumindest temporäres Blenden einer Person sichergestellt wird. Dabei wird eine evtl. dauerhafte Schädigung der Sehkraft einer im Zielbereich befindlichen Person in Kauf genommen. Alternativ kann ein Laser der Laserklasse 2 oder einer geringeren Laserklasse als 2 verwendet werden, der evtl. gepulst betrieben wird, um eine temporäre Beeinträchtigung der Sehkraft einer im Zielbereich befindlichen Person sicherzustellen, zugleich jedoch eine dauerhafte Beeinträchtigung der Sehkraft einer im Zielbereich befindlichen Person zu vermeiden. Wiederum alternativ kann ein Laser einer höheren Laserklasse als 2 verwendet werden, jedoch die Leistung des Lasers derart angepasst werden, dass seine durchschnittliche Leistung (etwa im gepulsten Betrieb) der Laserklasse 2 oder einer geringeren Laserklasse entspricht.
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Das erfindungsgemäße nicht-letale Wirkmittel lässt sich mit einem zusätzlichen Lichtemitter versehen, welcher vorzugsweise im sichtbaren Spektrum oder im IR-Bereich vorzugsweise Licht einer LED (light emitting diode) emittiert und etwa in einer äußeren Form als Taschenlampe erscheint. Vorzugsweise sind die optischen Achsen des mindestens einen LED-Lichtemitters sowie der Kamera dabei weitgehend parallel zueinander ausgerichtet oder mittels Strahlteiler als infokales optisches System ausgebildet, d.h. das Licht des mindestens einen LED-Lichtemitters sowie der Licht-empfangenden Kamera verwendet dieselbe optische Achse. Der LED-Lichtemitter kann dabei kontinuierlich Licht emittieren oder gepulst betrieben werden. Die Lichtstärke des zusätzlichen Lichtemitters wird entweder manuell eingestellt oder durch die Kamera geregelt, um sicherzustellen, dass die Kamera genügend Licht empfängt, um die Zielperson zuverlässig aufzufassen und das Gesicht und/oder die Lager der Augen zu erkennen.
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Vorzugsweise ist die Kamera in demjenigen Spektrum lichtempfindlich, in welchem der zusätzliche Lichtemitter Licht emittiert. Wird vom zusätzlichen Lichtemitter etwa IR-Licht emittiert, so ist die Kamera vorzugsweise auch im entsprechenden emittierten IR-Spektrum des Lichtemitters ausreichend lichtempfindlich. Somit kann die angreifende Person evtl. bereits unerkannt identifiziert und aufgefasst werden.
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Der mindestens eine Laser verwendet entweder dieselbe Kamera-Optik oder eine separate Optik, wobei das mindestens eine Ablenkelement in der Lage ist, das Laserlicht derart abzulenken, so dass das Laserlicht im Objektbereich der Kamera sowie im Beleuchtungsbereich der eventuell vorhandenen zusätzlichen Lichtquelle propagiert. Vorzugsweise ist der Winkelbereich, in welchem das Laserlicht durch die Ablenkelemente abgelenkt werden kann, etwa so groß wie das Objektfeld der Kamera. Das Objektfeld der Kamera wird dabei wiederum vorzugsweise vollständig beleuchtet durch den zusätzlichen Lichtemitter. Dieser Lichtemitter kann eine separate Kollimations-Optik aufweisen oder vorzugsweise als in-Fokus-Beleuchtung in den Strahlengang der Kamera etwa mittels eines Strahlteilers integriert werden. Vorzugsweise lässt sich der Fokus der Kamera sowie zugleich des zusätzlichen Lichtemitters verändern und somit auch das Objektfeld. Dabei lässt sich der Laserstrahl vorzugsweise innerhalb des kompletten Objektfelds ablenken.
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Die Ablenkung des mindestens einen Laserstrahls mittels eines oder mehrerer Ablenkelemente erfolgt aufgrund der durch die Kamera gelieferten Informationen über die Position der Augen einer im Objektfeld der Kamera stehenden Person. Hierzu wird das Bildfeld der Kamera vorzugsweise in einzelne Raster-Punkte bzw. Bereiche unterteilt, welche die Position der Augen erkennen. Die Ablenkung des mindestens einen Ablenkelements erfolgt aufgrund der Koordinaten dieser Raster-Punkte, beispielsweise mithilfe einer Tabelle oder eines Algorithmus. Falls die Kamera über eine manuelle Abstands-Einstellung oder eine Autofokus-Funktion und/oder über die Möglichkeit einer Brennweiten-Veränderung (Zoom) verfügt, werden vorliegende Abstands- und Brennweiten-Informationen der Kamera hierbei vorzugsweise zusätzlich berücksichtigt. Alternativ kann die Ablenkung des mindestens einen Ablenkelements aufgrund einer Nachführ-Funktion realisiert werden, wobei das Ablenkelement den Laserstrahl zunächst in den Bereich des Objektfeldes der Kamera ablenkt, wobei anschließend die Kamera die Position des Laserstrahles im Bildfeld identifiziert und dann das Ablenkelement den Laserstrahl derart ablenkt, dass dieser in Überdeckung mit der Position der Augen gebracht wird. Dies geschieht entweder durch einen einzigen Laserstrahl zeitlich nacheinander (z.B. zuerst Ablenkung des Laserstrahls in das linke Auge, dann in das rechte) oder durch zwei unabhängig voneinander ablenkbaren Laserstrahlen zeitgleich.
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Aufgrund der Bilderkennung durch die Kamera wird eine Bewegung des nicht-letalen Wirkmittels, das sich etwa in der Hand eines Anwenders befindet, kompensiert durch das mindestens eine Ablenkelement, solange die Augen einer im Objektfeld der Kamera stehenden Person durch die Kamera erfasst werden. Ebenso werden Bewegungen der im Objektfeld der Kamera stehenden Person kompensiert, was bedeutet, dass die Laserstrahlung nachgeführt wird und somit automatisch in Richtung der Augen der Zielperson gerichtet wird, auch wenn diese Person sich bewegt und/oder falls das nicht-letale Wirkmittel bewegt wird, zumindest solange sich die Person im Objektfeld der Kamera befindet.
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Vorzugsweise findet zunächst eine Gesichtserkennung durch die Bildverarbeitung statt und anschließend wird die Lage der Augen innerhalb des Bildes bzw. des erkannten Gesichts durch die Bildverarbeitung ermittelt. Aufgrund der Gesichtserkennung ist es ferner möglich, auszuschließen, dass das nicht-letale Wirkmittel gegen den Inhaber bzw. den Träger oder die Trägerin desselben und/oder gegen mit dem Inhaber verbundene Personen eingesetzt werden kann. Wird das nicht-letale Wirkmittel beispielsweise von der Polizei, dem Militär oder einem militärischen oder polizeilichen Spezialkommando verwendet, so ist es möglich, dass Bilder der Gesichter des Trägers bzw. der Trägerin des nicht-letalen Wirkmittels sowie seiner bzw. ihrer Kollegen und Kolleginnen in einem mit der Bildverarbeitung des nicht-letalen Wirkmittels verbundenen Speicher abgelegt werden und bei der Gesichtserkennung berücksichtigt werden. Wird das nicht-letale Wirkmittel nun dem Träger bzw. der Trägerin beispielsweise während eines Handgemenges durch einen potentiellen Täter oder eine Täterin entwunden und der Täter bzw. die Täterin versucht, das nicht-letale Wirkmittel gegen den Träger bzw. die Trägerin oder seine Kollegen bzw. Kolleginnen einzusetzen, so erkennt die Gesichtserkennung aufgrund der Bilderkennung eine Koinzidenz der abgespeicherten Gesichts-Bilder mit den realen Gesichts-Bildern der Kamera des nicht-letalen Wirkmittels und löst die Laserstrahlung nicht aus, so dass das nicht-letale Wirkmittel somit vorzugsweise nicht eingesetzt werden kann gegen den Träger oder gegen andere Personen, deren Gesichts-Bilder zuvor in einem mit der Bilderkennung verbundenen Speicher abgespeichert wurden. Alternativ oder zusätzlich können im Falle von im Einsatz uniformierten Personen Teile der Uniform zur Bilderkennung herangezogen werden.
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Das erfindungsgemäße nicht-letale Wirkmittel lässt sich darüber hinaus auch mit letalen Wirkmitteln kombinieren, etwa in Form eines erweiterten Zielfernrohrs in Kombination mit einer Schusswaffe. Hierzu werden vorzugsweise in den Strahlengang eines Zielfernrohres mittels Strahlteiler die Kamera sowie der zusätzliche Lichtemitter integriert. Der mindestens eine Laserstrahl wird vorzugsweise separat angeordnet, kann jedoch auch ebenfalls in denselben Strahlengang integriert werden. Alternativ kann für das erfindungsgemäße nicht-letale Wirkmittel ein weiterer, unabhängiger Strahlengang verwendet werden, dessen optische Achse weitgehend parallel zur optischen Achse des Zielfernrohres ausgerichtet ist. Als Sucher kann dabei entweder ein optischer Sucher oder ein elektronischer Sucher verwendet werden, wobei letzterer besonders sinnvoll erscheint bei Detektion - evtl. in Verbindung mit entsprechender Licht-Emission - von im nicht-sichtbaren Bereich liegendem Licht, etwa von IR-Licht bei Dunkelheit, welches dem Zielfernrohr zusätzlich Eigenschaften als Nachtsichtgerät verleiht.
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Wird ein erfindungsgemäßes nicht-letales Wirkmittel verwendet, welches einen zusätzlichen Lichtemitter aufweist, so ist dieses vorzugsweise in zwei Schritten zu verwenden: In einem ersten Schritt wird, etwa durch Drücken einer ersten Taste oder durch Andrücken einer Taste, zumindest bei Dunkelheit der zusätzliche Lichtemitter eingeschaltet und die Position der Augen einer angreifenden Person wird mittels der Bilderkennungs-Software der Kamera erkannt. Vorzugsweise wird darüber hinaus mittels eines Autofokus die Kamera auf das Gesicht bzw. auf die Augen scharfgestellt. In einem zweiten Schritt wird - etwa durch Drücken einer zweiten Taste oder durch Durchdrücken der Taste - der Laser aktiviert, d.h. eingeschaltet und der mindestens eine emittierte Laserstrahl wird mittels des mindestens einen Umlenkmittels in die Augen des Angreifers bzw. der Angreiferin gerichtet. Sind mehrere Angreifer bzw. Angreiferinnen vorhanden, so wird das Verfahren wiederholt angewendet, indem das nicht-letale Wirkmittel nacheinander auf die verschiedenen angreifenden Personen gerichtet wird. Ferner ist es möglich, dass bei mehreren im Objektfeld der Kamera stehenden Personen der Laserstrahl nacheinander in Richtung der Augen bzw. des Gesichtes dieser Personen gerichtet wird. Darüber hinaus ist aufgrund der automatischen Bilderkennung innerhalb des Objektfeldes der Kamera sowie der automatischen Ablenkung des Laserstrahles des nicht-letalen Wirkmittels eine lediglich rudimentäre Erfassung des jeweiligen Angreifers bzw. der Angreiferin notwendig, so dass das „Treffen“ des Gegners auf mittlere bis weite Distanzen wesentlich einfacher ist, als im Vergleich zum Gebrauch einer Schusswaffe.
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Darüber hinaus kann das nicht-letale Wirkmittel auch gegen Tiere, insbesondere gegen Hunde eingesetzt werden.
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Alternativ wird zunächst durch die Kamera mittels der Bilderkennungs-Software die Position des Gesichts einer im Objektfeld der Kamera stehenden Person identifiziert und bei Aktivierung des nicht-letalen Wirkmittels wird der mindestens eine emittierte Laserstrahl des Lasers durch das mindestens eine Ablenkelement derart ablenkt, dass der Laserstrahl das Gesicht der Person rasternd überstreicht. Dies kann etwa dadurch geschehen, dass der Laserstrahl in zwei zueinander senkrecht stehenden Achsen durch das Ablenkelement abgelenkt wird, wobei beispielsweise die Ablenkung in beide Richtungen sinusförmig verlaufen, wobei die Ablenkung in eine erste Richtung mit deutlich höherer Frequenz geschieht als in eine zweite, zur ersten Richtung senkrechten Richtung, so dass der Laserstrahl eine sogenannte Lissajous-Figur beschreibt. Besonders sinnvoll erscheint es jedoch, wenn die Augen einer im Objektfeld der Kamera stehenden Person aufgefasst werden und der mindestens eine Laserstrahl in die Augen abgelenkt wird. Vorzugsweise wird hierzu ein Augenfeld von der Bildverarbeitung erfasst, in welchem sich die Augen befinden und in dieses Feld wird der Laserstrahl (evtl. rasternd) emittiert bzw. abgelenkt.
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Vorzugsweise können das Objektfeld der Kamera sowie zugleich der Lichtkegel des zusätzlichen Lichtemitters (falls letzterer vorhanden ist) durch „Zoomen“ verändert werden. Die Kamera verfügt vorzugsweise über einen schnellen Auto-Fokus. Dieser kann etwa Kontrast- und/oder Phasenerkennungs- basiert sein. Zur Erkennung der Position der Augen einer im Objektfeld der Kamera stehenden Person wird das Bildfeld der Kamera vorzugsweise in einzelne Raster unterteilt, welche die Lage der Augen erkennen, auf welche die Kamera mittels Autofokus schargestellt wird.
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Die Bilderkennungs-Software der Kamera des nicht-letalen Wirkmittels lässt sich vorzugsweise derart programmieren, dass die Verwendung des nicht-letalen Wirkmittels gegen den Träger bzw. die Trägerin selbst sowie gegen Kollegen und Kolleginnen, etwa einer Sicherheitsbehörde, beispielsweise der Polizei, eines Einsatzkommandos oder des Militärs, ausgeschlossen ist. Hierzu werden die Gesichter des Trägers bzw. der Trägerin des nicht-letalen Wirkmittels sowie von entsprechenden Kollegen und Kolleginnen in einen Speicher der Bilderkennungs-Software hinterlegt und die Bilderkennungs-Software aktiviert den Laser des nicht-letalen Wirkmittels vorzugsweise nur dann, wenn das erkannte Gesicht nicht den im Speicher hinterlegten Gesichtern ähnelt bzw. gleicht.
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Weiterhin kann das erfindungsgemäße nicht-letale Wirkmittel mit einer ferngesteuerten Einrichtung, etwa einer Drohne oder einen ferngesteuerten Roboter, Fahrzeug oder Boot, kombiniert werden.
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Figurenliste
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- 1 zeigt schematisch ein erstes Ausführungsbeispiel einer Lasereinheit eines nicht-letalen Wirkmittels gemäß der Erfindung,
- 2 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel eine Lasereinheit eines nicht-letalen Wirkmittels gemäß der Erfindung,
- 3 zeigt den Kamerateil des nicht-letalen Wirkmittels und
- 4 stellt ein Ablenkelement in Form einer vor dem Laser angeordneten, verschiebbaren Linse dar.
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Beschreibung von bevorzugten Ausgestaltungen der Erfindung
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Die 1 zeigt eine Lasereinheit, bestehend aus einem Laser 20, welcher einen Laserstrahl 22 emittiert, sowie ein Ablenkelement 30 zur Ablenkung des Laserstrahles 22. Das Ablenkelement 30 ist vorzugsweise ein Mikrospiegel, der zweiachsig bewegt werden kann und somit den Laserstrahl 22 innerhalb eines gewissen Bereiches in Richtung des Auges 60 einer Person oder eines Tieres ablenkt.
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Die 2 zeigt eine Lasereinheit gemäß eines weiteren Ausführungsbeispiels der Erfindung. Ein von einem Laser 20 emittierter Laserstrahl 22 wird mittels eines Strahlteilers 40 in zwei Teilstrahlen etwa derselbe Intensität aufgeteilt, wobei beide Teilstrahlen 22 anschließend über zwei Ablenkelemente 30 abgelenkt werden können. Vorzugsweise sind beide Ablenkelemente 30 zweiachsig bewegliche Reflektoren. Alternativ werden für jeden der beiden Teilstrahlen jeweils zwei einachsig bewegliche Ablenkelemente verwendet, um die Teilstrahlen innerhalb eines gewissen Bereiches ablenken zu können (nicht zeichnerisch dargestellt). In der 2 ist zusätzlich ein Reflektor 44 vorgesehen, damit die beiden Teilstrahlen 22 des Lasers 20 mittels der Ablenkelemente 30 weitgehend parallel zueinander in Richtung der Augen 60 einer Person oder eines Tieres ausrichtbar sind.
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Die 3 zeigt den Kamerateil des nicht-letalen Wirkmittels 1. Die Kamera 10 besteht dabei aus einem Kamerachip 11 sowie aus einem mindestens eine optische Linse aufweisendes Linsensystem 12. Eine zusätzliche Lichtquelle 50, die bei Dunkelheit optional verwendet werden kann, ist mittels eines Strahlteilers 40 konfokal in das Kamerasystem integriert. Somit kann eine im Objektfeld stehende Person 70 (oder ein Tier) bzw. deren Augen auch bei Dunkelheit zuverlässig aufgefasst bzw. erkannt werden. Natürlich kann die zusätzliche Lichtquelle alternativ (nicht zeichnerisch dargestellt) über eine von der Kameraoptik unabhängige Kollimationsoptik verfügen.
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Die 4 stellt ein Ablenkelement 30 in Form einer vor dem Laser 20 angeordneten, verschiebbaren Linse dar. Durch die in zwei Raumrichtungen senkrecht zur Achse des emittierten Laserstrahls 22 relativ zum Laser 20 beweglich angeordnete Linse als Ablenkelement 30 wird der Laserstrahl lateral innerhalb eines gewissen Raumbereiches abgelenkt und kann somit innerhalb dieses Bereiches in Richtung der Augen 60 eines potentiellen Angreifers abgelenkt werden. Die Ablenkung des Laserstrahls 20 erfolgt in diesem Ausführungsbeispiel vorzugsweise zeitlich nacheinander, zunächst in ein erstes detektiertes Auge, dann in das weitere Auge des potentiellen Angreifers. Neben einer lateralen Verschiebung der Linse ist es insbesondere möglich, den Laser 20 relativ zur Linse lateral zu verschieben.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- nicht-letales Wirkmittel
- 10
- Kamera
- 11
- Kamerachip
- 12
- Linsensystem
- 20
- Laser
- 22
- Laserstrahl
- 30
- Ablenkelement
- 40
- Strahlteiler
- 44
- Reflektor
- 50
- zusätzlicher Lichtemitter
- 60
- Auge
- 70
- Person
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 112011100909 T5 [0004]