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DE102017006855B4 - Kastenrutsche für eine Endstellenvorrichtung - Google Patents

Kastenrutsche für eine Endstellenvorrichtung Download PDF

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DE102017006855B4
DE102017006855B4 DE102017006855.0A DE102017006855A DE102017006855B4 DE 102017006855 B4 DE102017006855 B4 DE 102017006855B4 DE 102017006855 A DE102017006855 A DE 102017006855A DE 102017006855 B4 DE102017006855 B4 DE 102017006855B4
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Kastenrutsche (10, 10a-c) für eine Endstellenvorrichtung (30) einer Sortier- und Kommissionieranlage, wobei die Kastenrutsche (10, 10a-c) eine Rollenbahn (11) aufweist, welche Warenstücke (40) in einer vorgegebenen Förderrichtung (X) von einer Aufgabeseite (12) zu einer Abgabeseite (13) ausschließlich aufgrund ihrer Schwerkraft befördert, und an der Rollenbahn (11) mehrere, um ihre Lagerachse (14) drehbar gelagerte, antriebslose Tragrollen (15) angeordnet sind,wobei jeweils mindestens eine Tragrolle (15) in ersten Tragrollenanordnungen (16) und in zweiten Tragrollenanordnungen (17) vorhanden ist und die Lagerachse(n) (14) der ersten Tragrollenanordnungen (16) winklig zu der/den Lagerachse(n) (14) der zweiten Tragrollenanordnungen (17) ausgerichtet ist/sind,dadurch gekennzeichnet,dass mehrere der ersten und zweiten Tragrollenanordnungen (16, 17) schachbrettartig in der Förderrichtung (X) und quer zur Förderrichtung (X) abwechselnd angeordnet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kastenrutsche für eine Endstellenvorrichtung einer Sortier- und Kommissionieranlage mit den im Oberbegriff des Anspruchs 1 stehenden Merkmalen und und eine Anordnung einer Kastenrutsche mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 12.
  • Endstellenvorrichtungen werden überall dort eingesetzt, wo Warenstücke kommissioniert, sortiert oder verteilt werden, wie zum Beispiel in Postverteilzentren. Als Transporteinrichtung der Endstellenvorrichtung ist zwischen Sorter und Entnahmetisch häufig eine oder mehrere Kastenrutsche(n) vorgesehen, auf welcher die Warenstücke in Förderrichtung transportiert werden.
  • Die EP 2 865 620 A1 offenbart eine Sortier- und Kommissionieranlage mit einer Endstellenvorrichtung, die eine erste Transporteinrichtung und eine an die erste Transporteinrichtung anschließende, als Speicherbahn ausgebildete zweite Transporteinrichtung aufweist. Beide Transporteinrichtungen sind unter anderem als Kastenrutsche mit einer Rollenbahn versehen. Als nachteilig hat sich bei dieser bekannten Anlage herausgestellt, dass die Warenstücke ungebremst über die Transportrollen rutschen und mit großer Geschwindigkeit auf den Ausgabeabschnitt oder Entnahmetisch auftreffen, was zu Beschädigungen an den Warenstücken aber auch zu Verletzungen dort befindlicher Personen führen kann.
  • Die US 9,278,809 B2 beschreibt eine Transportrinne für Gepäckstücke, deren Geschwindigkeit über die Neigung der Transportrinne eingestellt werden soll. Jedes Gepäckstück erreicht aufgrund seiner spezifischen Masse und seines Reibungskoeffizienten auf der Transportrinne eine andere Geschwindigkeit. Bei einer zu hohen Geschwindigkeit eines Gepäckstücks kann die Neigung der Transportrinne verringert werden, um das Gepäckstück abzubremsen. Bei einer zu niedrigen Geschwindigkeit eines anderen Gepäckstücks kann die Neigung der Transportrinne erhöht werden, um das jeweilige Gepäckstück zu beschleunigen. Das Verstellen der Neigung erfolgt mittels eines an der Transportrinne angreifenden Druckluftzylinders. Der Nachteil dieser Transportrinne für Gepäckstücke liegt vor allem an dem hohen maschinentechnischen Aufwand und die Notwendigkeit einer entsprechenden Mess- und Regeltechnik. Darüber hinaus sind zusätzliche Stellantriebe wie zum Beispiel Druckluftzylinder wartungsintensiv, teuer und häufig nur mit großem Aufwand in bestehende Systeme zu implementieren.
  • Die DE 690 00 162 T2 beschreibt einen Rollenförderer mit ersten Tragrollenanordnungen und darin ortsfest gelagerten Rollen sowie zweiten Tragrollenanordnungen, deren Rollen mittels eines Stellzylinders sektionsweise in einen spitzen Winkel zur Längsrichtung des Rollenförderers ausgerichtet werden können, um eine Bremswirkung auf ein Warenstück auszuüben. Als nachteilig hat sich bei dieser Technologie herausgestellt, dass regelmäßig mehrere Warenstücke seitlich aus der Förderrichtung herauswandern und sich seitlich im Bereich einer Seitenwand aufstauen und mitunter verkanten.
  • Einen ähnlichen Stand der Technik bildet die JP H08-208 012 A mit ersten Tragrollenanordnungen, deren jeweils drei Tragrollen quer zur Förderrichtung angeordnet sind. Dieser ersten Tragrollenanordnung folgt eine zweite Tragrollenanordnung mit einer einzelnen Bremsrolle, deren Lagerachse schräg zur Förderrichtung ausgerichtet ist. In diesem Fall ist die Bremswirkung aufgrund einer einzigen schrägstehenden Bremsrolle gering und führt, da diese über die gesamte Breite verläuft, ebenfalls zu einem erheblichen seitlichen Versatz des Warenstückes aus F örderrichtu ng.
  • Neben den Kastenrutschen mit antrieblosen Tragrollen existieren auch Matrixförderer mit angetriebenen Tagrollen, beispielsweise entsprechend der DE 10 2010 015 584 A1 . Die angetriebenen Tragrollen können abwechselnd zueinander um 90° gedrehte Antriebswellen aufweisen und ein Warenstück in beliebiger Richtung durch gezieltes Ansteuern einzelner Antriebswellen über den Matrixförderer bewegen. Die Geschwindigkeit des Warenstückes wird durch die angetriebenen Tragrollen individuell gesteuert. Matrixförderer sind aufgrund ihrer ausgeklügelten Steuerung und ihrer aufwendigen Antriebstechnik extrem teuer und wartungsintensiv. Überdies lassen sie sich kaum in bereits bestehende Systeme mit antrieblosen Tragrollen und entsprechend geneigten Rollenbahnen integrieren.
  • Der Erfindung lag daher die Aufgabe zugrunde, eine Kastenrutsche bereitzustellen, die ein effektives Abbremsen der Warenstücke ohne Einsatz motorischer Stellantriebe ermöglicht und diese dabei mit möglichst geringen seitlichen Abweichungen in Förderrichtung transportiert.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und mit den Merkmalen des Anspruchs 12 gelöst. Ein auf die Kastenrutsche aufgegebenes Warenstück liegt ausschließlich auf den Tragrollen auf und gleitet bei einer Neigung der Kastenrutsche aufgrund seiner Schwerkraft über die Rollen hinweg. Die Tragrollen sind dabei so angeordnet, dass deren Lagerachsen der ersten und zweiten Tragrollenanordnungen winklig zueinander ausgerichtet sind. Unter einer Lagerachse wird ein Maschinenelement verstanden, das zur Lagerung drehbarer Bauteile wie Räder oder Rollen dient. Die Lagerachse ruht in der Regel in einem Maschinengestell. Im Gegensatz zu einer Welle hat die Lagerachse eine reine Trag- oder Lagerfunktion, überträgt aber kein Drehmoment. Sie wird nur mit Biegemomenten und/oder Axialkräften belastet.
  • Der Vorteil der Erfindung liegt darin, dass die darauf befindlichen Warenstücke abgebremst werden, indem die durch die Hangabtriebskraft hervorgerufene Geschwindigkeit des Warenstücks in eine Rotation des Warenstücks um seine Hochachse gewandelt wird. Dieses erfolgt dadurch, dass das Warenstück auf der oder den Tragrollen der ersten Tragrollenanordnung eine andere Beschleunigung erfährt als auf der oder den Tragrollen der zweiten Tragrollenanordnung. Grundsätzlich verursacht jede Tragrolle eine negative Beschleunigung des Warenstückes durch die Reibung der Lagerachsen und die Massenträgheit der Tragrolle(n). In überwiegend axialer Erstreckung der Tragrollen auftreffende Warenstücke rutschen dagegen ohne eine nennenswerte Rotation der Tragrollen über diese hinweg, werden jedoch in Abhängigkeit des Reibungskoeffizienten zwischen Warenstück und Tragrolle verzögert. Sobald ein Warenstück unterschiedlich zueinander ausgerichtete Tragrollen kontaktiert, wirkt auf die Seite des Warenstücks mit den Tragrollen entsprechend der ersten Tragrollenanordnung eine andere Verzögerung als auf der Seite des Warenstücks mit Tragrollen der zweiten Tragrollenanordnung, wodurch eine Rotationsbewegung des Warenstückes hervorgerufen wird.
  • Vorteilhafterweise grenzen die ersten und zweiten Tragrollenanordnungen unmittelbar aneinander an. Hierdurch werden eine Rotation und ein Abbremsen auch von kleineren Warenstücken erreicht, da wenigstens abschnittsweise sowohl eine der ersten als auch eine der zweiten Tragrollenanordnungen gleichzeitig in Wirkkontakt mit dem Warenstück stehen.
  • Vorzugsweise sind Oberseiten der Tragrollen aus ersten und zweiten Tragrollenanordnungen in einer Ebene zueinander ausgerichtet, um das Risiko eines Aufstellens und Verkantens von Warenstücken zu vermindern. Dieses könnte unter Umständen zu Blockierungen und einem Stau von Warenstücken führen.
  • Mehrere der ersten und zweiten Tragrollenanordnungen sind in der Förderrichtung und quer zur Förderrichtung abwechselnd angeordnet. Die ersten und zweiten Tragrollenanordnungen sind folglich schachbrettartig angeordnet. Dieses hat den Vorteil, dass Warenstücke in Förderrichtung immer abwechselnd auf erste und zweite Tragrollenanordnungen treffen und dadurch in ihre ursprüngliche Lage zurückrotieren. Hierdurch erfolgt ein Transport der Warenstücke annähernd in Förderrichtung ohne seitlichen Versatz und ein hieraus resultierender Stau oder ein Verklemmen von Warenstücken wird vermieden.
  • Die ersten und zweiten Tragrollenanordnungen können eine quadratische Grundform aufspannen. Dieses ermöglicht die Verwendung eines einzigen Typs von Tragrollen, da die Länge von erster und zweiter Tragrollenanordnung identisch ist. Überdies lässt sich mittels der quadratischen Grundform eine flächendeckende Abdeckung der Rollenbahn ohne unregelmäßig breite Spalte realisieren, wodurch das Risiko von verklemmten Warenstücken weiter reduziert wird.
  • Sinnvollerweise ist in den ersten und zweiten Tragrollenanordnungen eine gleiche Anzahl von Tragrollen angeordnet. Hierdurch wird insbesondere bei einer quadratischen Grundform der ersten und zweiten Tragrollenanordnungen eine gleichmäßige Verteilung der Tragrollen mit äquidistanten Spaltmaß zwischen den Rollen erreicht.
  • Vorteilhafterweise sind die Lagerachse(n) in den ersten Tragrollenanordnungen rechtwinklig zu der/den Lagerachse(n) in den zweiten Tragrollenanordnungen ausgerichtet. Die jeweiligen Tragrollen in den ersten und zweiten Tragrollenanordnungen stehen folglich ebenfalls rechtwinklig zueinander, wodurch ein maximales Drehmoment auf das Warenstück übertragen und die gewünschte Rotation dessen ausgelöst wird.
  • Es hat sich als besonders günstig erwiesen, wenn zwischen benachbarten Tragrollen der ersten und/oder zweiten Tragrollenanordnungen ein lichter Abstand von 5 mm bis 10 mm ausgebildet ist. Die Tragrollen innerhalb der jeweiligen Tragrollenanordnung sind somit parallel zueinander ausgerichtet und weisen ein entsprechendes Spaltmaß auf, welches das Risiko eines Durchfallens von Warenstücken zwischen den Tragrollen hindurch minimiert.
  • Die Tragrollen können eine Oberfläche aus Gummi oder einem Elastomer aufweisen. Mit der Beschaffenheit der Oberfläche kann Einfluss auf den Reibungskoeffizienten genommen werden. Da ein effektives Abbremsen von Warenstücken insbesondere beim Abrutschen des Warenstückes auf den in Förderrichtung ausgerichteten Tragrollen beispielsweise der zweiten Tragrollenanordnungen auch ohne nennenswerte Rotation der Tragrolle angestrebt ist, sollte eine entsprechend rutschhemmende Oberfläche, insbesondere aus einer Gummimischung oder einem künstlich erzeugten Elastomer vorhanden sein.
  • Zweckmäßigerweise weisen die Tragrollen einen Durchmesser von 40 mm bis 60 mm auf. Die Länge der Tragrollen kann 200 mm bis 500 mm, besonders bevorzugt 250 mm bis 350 mm betragen. Insbesondere bei der Verteilung von Paketsendungen sind Warenstücke mit Abmessungen von 100 mm x 150 mm bis hin zu 600 mm x 1200 mm zu befördern. Die in Rede stehenden Abmessungen der Tragrollen ermöglichen eine gleichzeitige Kontaktierung eines Warenstücks sowohl mit Tragrollen der ersten als auch der zweiten Tragrollenanordnung und ermöglichen es effektiv, dieses in eine Eigenrotation zu versetzen. Kleinere Warenstücke könnten zwar temporär auf in Förderrichtung ausgerichteten Tragrollen liegen bleiben, würden dann jedoch von nachfolgenden, größer dimensionierten Warenstücken mitgenommen werden.
  • Alle Tragrollen sind antriebslos. Hierdurch bietet sich die Kastenrutsche insbesondere zur Nachrüstung in bestehenden Endstellenvorrichtungen an, da keine zusätzlichen Aggregate, Leitungen oder Sensoren zu verlegen sind. Darüber hinaus lassen sich aufgrund des Fehlens zusätzlicher Aggregate besonders kompakte Einbaumaße erzielen.
  • Vorteilhafterweise bilden mehrere erste und zweite Tragrollenanordnungen eine Rolleneinheit. Die Rolleneinheit kann erste Wandabschnitte und zweite Wandabschnitte aufweisen, wobei die Tragrolle(n) der ersten Tragrollenanordnung in den ersten Wandabschnitten und die Tragrollen der zweiten Tragrollenanordnung in den zweiten Wandabschnitten gelagert sind. Die ersten und zweiten Wandabschnitte sind beispielsweise als Flach- oder Winkelstahl ausgebildet und mit Bohrungen entsprechend dem Achsabstand der Tragrollen versehen. In die Bohrungen lasen sich die Lagerachsen der Tragrollen einsetzen.
  • Es hat sich als besonders zweckmäßig herausgestellt, wenn die ersten und zweiten Wandabschnitte einander kreuzen und ein offenes Fachwerk ausbilden. Die Tragrollen sind in das offene Fachwerk eingesetzt und zwischen den ersten und zweiten Wandabschnitten angeordnet. Dabei überragen die Tragrollen die ersten Wandabschnitte in ihrer Einbaulage nach oben, so dass die Warenstücke ausschließlich auf den Tragrollen aufliegen und folglich beabstandet zu den ersten und zweiten Wandabschnitten sind. Jede der ersten und zweiten Tragrollenanordnungen ist von zwei ersten und zwei zweiten Wandabschnitten umgeben.
  • Vorzugsweise sind die ersten Wandabschnitte in Förderrichtung und die zweiten Wandabschnitte quer zur Förderrichtung ausgerichtet. Die Tragrollen der ersten Tragrollenanordnung sind somit quer zur Förderrichtung und die Tragrollen der zweiten Tragrollenanordnung in Förderrichtung ausgerichtet.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann die Rollenbahn mehrere aneinander angrenzende Rolleneinheiten aufweisen. Die Rolleneinheiten können zum Beispiel für Reparatur- oder Wartungszwecke als zusammenhängende Baugruppe der Rollenbahn entnommen und gegebenenfalls ersetzt werden. Prinzipiell ist es auch möglich, mehrere Rolleneinheiten nebeneinander vorzusehen.
  • Die Erfindung wird auch durch die Anordnung der vorstehend beschriebenen Kastenrutsche in einer Endstellenvorrichtung für eine Sortier- und Kommissionieranlage verwirklicht, wobei die Warenstücke eines zulaufseitigen Fördermittels auf die Kastenrutsche aufgebbar und bis zum Ende eine Beladungszyklus auf der Kastenrutsche speicherbar sind, wobei mindestens ein Abschnitt der Kastenrutsche während des Beladungszyklus aus einer oberen Höhenlage in eine untere Höhenlage abgesenkt ist. Die Kastenrutsche wird während eines Beladungszyklus über das zulaufseitige Fördermittel mit Warenstücken beaufschlagt und mit mindestens einem Abschnitt sequentiell abgesenkt, so dass Warenstücke übereinander abgelegt werden. Der Beladungszyklus ist beendet, wenn die Kastenrutsche mehrlagig mit Warenstücken gefüllt ist. Nach dem Beladungszyklus wird die Kastenrutsche entleert, wobei es hierbei besonders wichtig ist, dass die Warenstücke mittels der erfindungsgemäßen Kastenrutsche abgebremst werden. Für ein Entleeren kann der mindestens eine Abschnitt der Kastenrutsche wieder angehoben werden, so dass die Warenstücke aufgrund der auf sie wirkenden Hangabtriebskraft ins Rutschen geraten. Das zulaufseitige Fördermittel kann auch eine vorgeschaltete Kastenrutsche sein, sofern mehrere Kastenrutschen in Reihe angeordnet sind.
  • Der mindestens eine Abschnitt ist aus der Aufgabeseite der Kastenrutsche gebildet. Die Kastenrutsche kann hierfür schwenkbeweglich gelagert und gegebenenfalls mit einem variablen Neigungswinkel einstellbar sein. Unter einem Verschwenken der Aufgabeseite wird eine rotatorische Bewegung der Kastenrutsche um einen von der Aufgabeseite beabstandeten Drehpunkt verstanden. Vorteilhafterweise ist der Drehpunkt ortsfest zu der Kastenrutsche angeordnet. Die Kastenrutsche ist üblicherweise in Förderrichtung geneigt. Durch das Absenken der Aufgabeseite wird der Speicherraum besonders effektiv vergrößert, da ein Verschwenken entgegen der Neigung der Kastenrutsche erfolgt und dadurch der unter der Kastenrutsche üblicherweise vorhandene freie Bauraum maximal ausgenutzt ist.
  • Die obere Höhenlage der Aufgabeseite ist unter ein Höhenniveau der Abgabeseite absenkbar. Hierdurch entsteht ein Speicherraum mit maximaler Größe, der zudem optimal ausgenutzt wird, da die Warenstücke entgegen der Förderrichtung abwärts rutschen und dadurch Spalträume zwischen den Warenstücken verringert werden. Unter der Förderrichtung der Kastenrutsche wird grundsätzlich die Richtung von der Aufgabeseite zur der Abgabeseite verstanden.
  • Günstigerweise ist die Kastenrutsche um ihre Abgabeseite schwenkbar gelagert. Grundsätzlich kann der Drehpunkt vergleichbar mit einer Wippe irgendwo zwischen Aufgabeseite und Abgabeseite vorgesehen sein. Aufgrund einer endseitigen Anordnung des Drehpunktes an der Abgabeseite, schwenkt die Kastenrutsche um die Abgabeseite, wodurch die Fallhöhe für die Warenstücke während des Abförderns geringstmöglich gewählt ist und das Risiko von Beschädigungen der Warenstücke verringert wird.
  • Zum besseren Verständnis wird die Erfindung nachfolgend anhand von drei Figuren erläutert. Es zeigen die
    • 1: eine perspektivische Ansicht auf eine Rolleneinheit mit ersten und zweiten Tragrollenanordnungen;
    • 2: eine Draufsicht auf eine Endstellenvorrichtung mit einer Kastenrutsche und drei darin angeordneten Rolleneinheiten sowie
    • 3: eine Seitenansicht auf eine Endstellenvorrichtung mit mehreren Kastenrutschen zur Zwischenspeicherung von Warenstücken.
  • Die 1 zeigt in perspektivischer Ansicht eine Rolleneinheit 20 einer in Zusammenhang mit 2 und 3 noch näher beschriebenen Kastenrutsche 10. Die Rolleneinheit 20 weist mehrere schachbrettartig aneinander angrenzende erste und zweite Tragrollenanordnungen 16, 17 auf. Jede Tragrollenanordnung 16, 17 umfasst in dem dargestellten Ausführungsbeispiel jeweils fünf Tragrollen 15, die innerhalb ihrer zugehörigen ersten und zweiten Tragrollenanordnung 16, 17 parallel zueinander ausgerichtet sind. Zwischen benachbarten Tragrollen 15 innerhalb der ersten und zweiten Tragrollenanordnung 16, 17 ist ein lichter Abstand a zwischen den Tragrollen 15 von ungefähr 8 mm vorhanden.
  • Die Tragrollen 15 der ersten Tragrollenanordnungen 16 sind mit ihrer axialen Erstreckung quer und die Tragrollen 15 der zweiten Tragrollenanordnungen 17 achsparallel zu einer Förderrichtung X angeordnet.
  • Die Rolleneinheit 20 weist erste Wandabschnitte 21 auf, deren axiale Erstreckung parallel zu der Förderrichtung X ausgerichtet ist. Rechtwinklig zu den ersten Wandabschnitten 21 verlaufen durch die Rolleneinheit 20 zweite Wandabschnitte 22. Die ersten und zweiten Wandabschnitte 21, 22 bilden quadratische Kästen aus, in welche die Tragrollen 15 eingesetzt sind. Dabei greifen Lagerachsen 14 der Tragrollen 15 aus den ersten Tragrollenanordnungen 16 ausschließlich in benachbarte erste Wandabschnitte 21 ein. Die Lagerachsen 14 der in den zweiten Tragrollenanordnungen 17 befindlichen Tragrollen 15 sind ausschließlich in den zweiten Wandabschnitten 22 gelagert. Die Tragrollen 15 der ersten und zweiten Tragrollenanordnungen 16, 17 sind derart in den ersten und zweiten Wandabschnitten 21, 22 eingesetzt, dass eine Oberseite 18 aller Tragrollen 15 die ersten und zweiten Wandabschnitte 21, 22 nach oben überragt. Hierdurch ist gewährleistet, dass auf der Rolleneinheit befindliche Warenstücke 40 (siehe 2) ausschließlich auf den Tragrollen 15 aufliegen.
  • Alle Tragrollen 15 sowohl der ersten als auch der zweiten Tragrollenanordnungen 16, 17 sind identisch ausgebildet und weisen aufgrund ihrer zylindrischen Form einen konstanten Durchmesser d auf.
  • In der 2 ist eine Endstellenvorrichtung 30 dargestellt, welche ein zulaufseitiges Fördermittel 31 in Form eines Sorters 33, die Kastenrutsche 10 und einen Entnahmetisch 32 aufweist. Der Sorter 33 befördert Warenstücke 40 auf eine Aufgabeseite 12 der Kastenrutsche 10. Die Kastenrutsche 10 weist eine Rollenbahn 11 und diese seitlich begrenzende Seitenschürzen 11a auf. Die Seitenschürzen 11a sind senkrecht zu der Rollenbahn 11 ausgerichtet und verhindern ein seitliches Herunterfallen der Warenstücke 40.
  • Die von dem zulaufseitigen Fördermittel 31 auf die Aufgabeseite 12 abgeworfenen Warenstücke 40 gleiten aufgrund ihrer Schwerkraft in Richtung einer am gegenüberliegenden Ende der Kastenrutsche 10 befindlichen Abgabeseite 13, deren vertikales Niveau niedriger als das der Aufgabeseite 12 ist. Die Bewegung der Warenstücke 40 erfolgt jedoch nicht geradlinig in der Förderrichtung X, sondern in Schwenkbewegungen um die Hochachse des jeweiligen Warenstückes 40.
  • Das auf der Rollenbahn 11 befindliche Warenstück 40 liegt stets gleichzeitig auf den Tragrollen 15 der ersten Tragrollenanordnung 16 und auf Tragrollen 15 der zweiten Tragrollenanordnung 17 auf. Die Tragrollen 15 der ersten Tragrollenanordnung 16 werden von einem Teil des Warenstücks 40 um ihre Lagerachse 14 in Rotation versetzt und verursachen einen verhältnismäßig geringen Widerstand. Ein anderer Teil desselben Warenstücks 40 kontaktiert Tragrollen 15 der zweiten Tragrollenanordnung 17, wobei die Lagerachsen 14 dieser Tragrollen 14 in Förderrichtung X ausgerichtet sind und diese Tragrollen 15 nicht in Drehung versetzt werden. Das Warenstück 40 rutscht vielmehr in Abhängigkeit des Gleitreibungskoeffizienten auf der Oberseite 18 der Tragrolle 15 ab. Dieser Vorgang führt zu einem verhältnismäßig größeren Widerstand, so dass das Warenstück 40 eine Schwenkbewegung um seine Hochachse vollzieht.
  • Aufgrund der wechselnden Anordnung von ersten und zweiten Tragrollenanordnungen 16, 17 in Förderrichtung X trifft das Warenstück 40 in Förderrichtung X auf weitere, wechselnde zweite und erste Tragrollenanordnungen 17, 16. Hierdurch schwenkt das Warenstück 40 um seine Hochachse in die entgegengesetzte Richtung und vollzieht auf seinem Weg über die Rollenbahn 11 von der Aufgabeseite 12 zu der Abgabeseite 13 eine stetige Pendelbewegung beidseitig zur Förderrichtung X. Diese Pendelbewegung führt zu der angestrebten Verringerung der Geschwindigkeit der Warenstücke 40 auf der Rollenbahn 11.
  • Die 3 zeigt eine Endstellenvorrichtung 30 als Bestandteil einer Sortier- und Kommissionieranlage, welche geeignet ist, eine besonders große Menge von Warenstücken 40 solange zu speichern, bis eine Entnahme zum Beispiel bei Beginn der nachfolgenden Schicht erfolgt. Die dargestellte Endstellenvorrichtung 30 befindet sich am Beginn eines Beladungszyklus. Über den Sorter 33 werden der Endstellenvorrichtung 30 diskontinuierlich Warenstücke 40 zugeführt und zunächst auf eine erste Kastenrutsche 10a aufgeladen. Die Kastenrutsche 10a reduziert lediglich die Bewegungsgeschwindigkeit des oder der darauf befindlichen Warenstücke(s) 40.
  • Von der Kastenrutsche 10a gelangen die Warenstücke 40 auf die Rollenbahn 11 einer zweiten Kastenrutsche 10b und von dort auf eine weitere Rollenbahn 11 einer dritten Kastenrutsche 10c. Für die zweite Kastenrutsche 10b stellt die erste Kastenrutsche 10a und für die dritte Kastenrutsche 10c die zweite Kastenrutsche 10b jeweils das zulaufseitige Fördermittelmittel 31 dar.
  • Die Rollenbahnen 11 nehmen nacheinander die Warenstücke 40 auf und transportieren diese von einer Aufgabeseite 12 zu einer Abgabeseite 13 der jeweiligen Kastenrutsche 10a, 10b, 10c. An der Abgabeseite 13 verlassen die Warenstücke 40 die jeweilige erste, zweite und dritte Kastenrutsche 10a, 10b, 10c. In der Förderrichtung X gelangen die Warenstücke 40 von der dritten Kastenrutsche 10c auf den Entnahmetisch 32, von welchem die Warenstücke 40 gelegentlich durch eine Person von Hand abgeholt werden.
  • Die Kastenrutschen 10a, 10b, 10c fluchten in ihrer axialen Erstreckung miteinander und sind zudem kaskadenartig derart zueinander angeordnet, dass die Warenstücke 40 ohne nennenswerte Fallhöhe übergeben werden.
  • Die zweite und dritte Kastenrutsche 10b, 10c ist jeweils an der Abgabeseite 13 mit einem Schwenklager 37 drehbeweglich gelagert und auf der gegenüberliegenden Aufgabeseite 12 über Fluidzylinder 34 abgestützt. Die an der zweiten und dritten Kastenrutsche 10b, 10c angreifenden und an ihrem gegenüberliegenden Ende ortsfest angebauten Fluidzylinder 34 sind mittels nicht näher bezeichneter Anschlussleitungen an einen Stellmotor 36 in Form einer Pumpe oder eines Verdichters angeschlossen. Der Stellmotor 36 kann insbesondere eine elektromotorisch angetriebene Hydraulikpumpe sein und ist vorzugsweise an ein elektrisches Steuergerät 35 angeschlossen, welches den Betrieb des Stellmotors 36 initiiert.
  • Durch eine Inbetriebnahme der Fluidzylinder 34 kann die Aufgabeseite 12 der zweiten und dritten Kastenrutsche 10b, 10c abgesenkt und später auf das ursprüngliche Niveau wieder angehoben werden. In der Funktionsstellung gemäß 3 wird gerade mit der Beladung der Endstellenvorrichtung 30 begonnen und erste Warenstücke 40 aufgegeben. In diesem Stadium sind die Fluidzylinder 34 der zweiten und dritten Kastenrutsche 10b, 10c vollständig ausgefahren und demzufolge befindet sich jede der Aufgabeseiten 12 in einer oberen Höhenlage Ho . Aus Übersichtsgründen ist in 3 lediglich die obere Höhenlage Ho der zweiten Kastenrutsche 10b dargestellt. Die zweite und dritte Kastenrutsche 10b, 10c sind bei ausgefahrenen Fluidzylindern 34 abwärts geneigt.
  • Die mit unterbrochenen Linien angedeuteten Positionen der zweiten und dritten Kastenrutsche 10b, 10c verdeutlicht maximal abgesenkte Stellungen der beiden Aufgabeseiten 12, welche dann eine untere Höhenlage Hu eingenommen haben. Die Abgabeseiten 13 der zweiten und dritten Kastenrutsche 10b, 10c verbleiben stets auf einem konstanten Höhenniveau HA . Das Höhenniveau HA liegt typischerweise zwischen der oberen Höhenlage Ho und der unteren Höhenlage Hu .
  • Durch die absenkende Bewegung zunächst der dritten Kastenrutsche 10c ist ein Speicherraum entstanden, der mit Warenstücken 40 aufgefüllt werden kann, um diese über einen gewissen Zeitraum zu speichern. Damit die Warenstücke 40 nicht in den Zwischenraum zwischen der Aufgabeseite 12 der dritten Kastenrutsche 10c und die Abgabeseite 13 der zweiten Kastenrutsche 10b fallen, erstreckt sich zwischen der zweiten und dritten Kastenrutsche 10b, 10c eine im Wesentlichen senkrecht ausgerichtete Rückstauwand 19, an welcher die Warenstücke 40 zur Anlage gelangen. Eine weitere Rückstauwand 19 befindet sich im Übergangsbereich von zweiter Kastenrutsche 10b und erster Kastenrutsche 10a.
  • Zum Entleeren der Endstellenvorrichtung 30 werden zunächst die Warenstücke 40 im Bereich des Entnahmetisches 32 entfernt und nacheinander die dritte Kastenrutsche 10c sowie die zweite Kastenrutsche 10b mittels der Fluidzylinder 34 angehoben.
  • Um bei einer erneuten Beladung die Fallhöhe der Warenstücke 40 so gering wie möglich zu halten, sollte die jeweils nachgeschaltete zweite und dritte Kastenrutsche 10b, 10c in der oberen Höhenlage Ho verbleiben.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Kastenrutsche
    10a
    erste Kastenrutsche
    10b
    zweite Kastenrutsche
    10c
    dritte Kastenrutsche
    11
    Rollenbahn
    11a
    Seitenschürzen
    12
    Aufgabeseite
    13
    Abgabeseite
    14
    Lagerachse
    15
    Tragrolle
    16
    erste Tragrollenanordnung
    17
    zweite Tragrollenanordnung
    18
    Oberseite Tragrollen
    19
    Rückstauwand
    20
    Rolleneinheit
    21
    erster Wandabschnitt
    22
    zweiter Wandabschnitt
    30
    Endstellenvorrichtung
    31
    zulaufseitiges Fördermittel
    32
    Entnahmetisch
    33
    Sorter
    34
    Fluidzylinder
    35
    elektronisches Steuergerät
    36
    Stellmotor
    37
    Schwenklager
    40
    Warenstück
    a
    Abstand Tragrollen
    d
    Durchmesser Tragrolle
    HA
    Höhenniveau Abgabeseite
    Ho
    obere Höhenlage
    Hu
    untere Höhenlage
    X
    Förderrichtung

Claims (12)

  1. Kastenrutsche (10, 10a-c) für eine Endstellenvorrichtung (30) einer Sortier- und Kommissionieranlage, wobei die Kastenrutsche (10, 10a-c) eine Rollenbahn (11) aufweist, welche Warenstücke (40) in einer vorgegebenen Förderrichtung (X) von einer Aufgabeseite (12) zu einer Abgabeseite (13) ausschließlich aufgrund ihrer Schwerkraft befördert, und an der Rollenbahn (11) mehrere, um ihre Lagerachse (14) drehbar gelagerte, antriebslose Tragrollen (15) angeordnet sind, wobei jeweils mindestens eine Tragrolle (15) in ersten Tragrollenanordnungen (16) und in zweiten Tragrollenanordnungen (17) vorhanden ist und die Lagerachse(n) (14) der ersten Tragrollenanordnungen (16) winklig zu der/den Lagerachse(n) (14) der zweiten Tragrollenanordnungen (17) ausgerichtet ist/sind, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere der ersten und zweiten Tragrollenanordnungen (16, 17) schachbrettartig in der Förderrichtung (X) und quer zur Förderrichtung (X) abwechselnd angeordnet sind.
  2. Kastenrutsche (10, 10a-c) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und zweiten Tragrollenanordnungen (16, 17) unmittelbar aneinander angrenzen.
  3. Kastenrutsche (10, 10a-c) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass Oberseiten (18) der Tragrollen (15) aus ersten und zweiten Tragrollenanordnungen (16, 17) in einer Ebene zueinander ausgerichtet sind.
  4. Kastenrutsche (10, 10a-c) nach einem der Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerachse(n) (14) in den ersten Tragrollenanordnungen (16) rechtwinklig zu der/den Lagerachse(n) (14) in den zweiten Tragrollenanordnungen (17) ausgerichtet sind.
  5. Kastenrutsche (10, 10a-c) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen benachbarten Tragrollen (15) der ersten und/oder zweiten Tragrollenanordnungen (16, 17) ein lichter Abstand (a) von 5 mm bis 10 mm ausgebildet ist.
  6. Kastenrutsche (10, 10a-c) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere erste und zweite Tragrollenanordnungen (16, 17) eine Rolleneinheit (20) bilden.
  7. Kastenrutsche (10, 10a-c) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Rolleneinheit (20) erste Wandabschnitte (21) und zweite Wandabschnitte (22) aufweist, wobei die Tragrolle(n) (15) der ersten Tragrollenanordnung (16) in den ersten Wandabschnitten (21) und die Tragrollen (15) der zweiten Tragrollenanordnung (17) in den zweiten Wandabschnitten (22) gelagert sind.
  8. Kastenrutsche (10, 10a-c) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und zweiten Wandabschnitte (21, 22) einander kreuzen und ein offenes Fachwerk ausbilden.
  9. Kastenrutsche (10, 10a-c) nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Wandabschnitte (21) in Förderrichtung (X) und die zweiten Wandabschnitte (22) quer zur Förderrichtung (X) ausgerichtet sind.
  10. Kastenrutsche (10, 10a-c) nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollenbahn (11) mehrere aneinander angrenzende Rolleneinheiten (20) aufweist.
  11. Anordnung einer Kastenrutsche (10, 10a-c) nach einem der Ansprüche 1 bis 10 in einer Endstellenvorrichtung (30) für eine Sortier- und Kommissionieranlage, wobei die Warenstücke (40) eines zulaufseitigen Fördermittels (31) auf die Kastenrutsche (10, 10a-c) aufgebbar und bis zum Ende eine Beladungszyklus auf der Kastenrutsche (10, 10a-c) speicherbar sind, wobei mindestens ein aus der Aufgabeseite (12) gebildeter Abschnitt der Kastenrutsche (10, 10a-c) während des Beladungszyklus aus einer oberen Höhenlage (Ho) in eine untere Höhenlage (Hu) abgesenkt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Höhenlage (Ho) der Aufgabeseite (12) unter ein Höhenniveau (HA) der Abgabeseite (13) absenkbar ist.
  12. Anordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Kastenrutsche (10, 10a-c) um ihre Abgabeseite (13) schwenkbar gelagert ist.
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