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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abschneiden einer an einer durch die Vorrichtung zu führenden Materialbahn hängenden Materialbahnfahne, eine Rollendruckmaschine sowie ein Verfahren zum Herstellen eines Produktes mit einer Rollendruckmaschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. 7 bzw. 11.
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Durch die
DE 10 2013 219 259 A1 ist eine Rollendruckmaschine offenbart mit wenigstens einem Druckwerk, durch welches eine Materialbahn zumindest einseitig druckformlos nach einem digitalen Druckverfahren bedruckbar ist, und mit einem dem Druckwerk im Materialbahnweg vorgeordneten Abwickler, von welchem die zu bedruckende Materialbahn von einer Materialrolle abwickelbar ist, wobei der Abwickler zur Aufnahme wenigstens zweier Materialrollen und zur Durchführung eines fliegenden Rollenwechsels ausgeführt ist.
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Die
EP 1 200 329 B1 offenbart ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Abschneiden einer Materialbahnfahne im Anschluss an einen fliegenden Rollenwechsel, wobei die Fahne dort durch Blasluft in Bahnlaufrichtung umgeschlagen und die umgeschlagene Fahne durch ein angestelltes Messer abgeschnitten wird. In einer Ausführung ist stromabwärts zu einer Blaseinrichtung eine Saugeinrichtung vorgesehen.
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In der
DE 100 41 969 B4 wird eine Materialbahnfahne im Anschluss an einen Rollenwechsel abgeschnitten, indem durch ein mit gegenüber der Bahngeschwindigkeit größeren Umfangsgeschwindigkeit rotierendes Mitnehmerelement die Materialbahnfahne in Transportrichtung umgeschlagen und nachfolgend durch ein in Richtung Bahn angestelltes Messer abgeschnitten wird.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Abschneiden einer an einer durch die Vorrichtung zu führenden Materialbahn hängenden Materialbahnfahne, eine Rollendruckmaschine sowie ein Verfahren zum Herstellen eines Produktes mit einer Rollendruckmaschine zu schaffen.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 bzw. 7 bzw. 11 gelöst.
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Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass ein sicheres Abschneiden selbst für den Fall erfolgt, dass die Materialbahn mit einer gegenüber der Produktionsgeschwindigkeit geringeren Geschwindigkeit gefördert wird und/oder ein höheres Flächengewicht und dadurch eine höhere Steifheit aufweist.
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Eine Rollendruckmaschine mit einer Vorrichtung zum Abschneiden einer Materialbahnfahne ermöglicht es, Makulatur einzusparen und/oder das Verwendungsspektrum zu erhöhen. Das Arbeitsergebnis kann für bestimmte Anwendungen, z. B. im Verpackungsbereich, auch im Übergangsbereich zweier miteinander verbundener Bahnen bei einer späteren oder inline stattfindenden Weiterverarbeitung verwendet werden. Dabei kann das Abschneiden vorteilhaft unter Anwendung einer Luftströmung und in einer besonders vorteilhaften Ausführung unter zusätzlicher Anwendung mechanisch wirksamer Förderelemente.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
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Es zeigen:
- 1 eine schematische Darstellung einer als Rollendruckmaschine ausgebildeten materialbahnbe- und/oder verarbeitenden Maschine mit einem Rollenabwickler und einer Vorrichtung zum Abschneiden einer Materialbahnfahne;
- 2 eine vergrößerte Darstellung der Vorrichtung zum Abschneiden einer Materialbahnfahne;
- 3 eine Darstellung des Rollenabwicklers und der Vorrichtung zum Abschneiden in einem ersten Zustand während eines Abwickelns von einer zu Ende gehenden Materialrolle;
- 4 eine Darstellung des Rollenabwicklers und der Vorrichtung zum Abschneiden in einem zweiten Zustand nach dem Wechsel auf eine neue Materialrolle;
- 5 eine Darstellung des Rollenabwicklers und der Vorrichtung zum Abschneiden in einem dritten Zustand mit bereits angestelltem Messer und angestelltem Leitelement;
- 6 eine Darstellung des Rollenabwicklers und der Vorrichtung zum Abschneiden in einem vierten Zustand im Moment des Abschneidens der Materialbahnfahne.
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Eine materialbahnbe- und/oder verarbeitenden Maschine 01, insbesondere Rollendruckmaschine 01 umfasst eingangsseitig einen Rollenträger 02, z. B. Rollenabwickler 02, kurz Abwickler 02, von welchem eine Materialbahn B; B‘ von einer Materialrolle 03; 03', beispielsweise Bedruckstoffrolle 03; 03', insbesondere Papierrolle 03; 03' kurz Rolle 03; 03', abwickelbar und in die Maschine 01 einführbar ist. Dabei kann die Maschine 01 grundsätzlich zwar als Umwickel- und/oder Schneidemaschine ausgeführt sein und lediglich einem Umwickeln und/oder Längsschneiden von Längsstreifen dienen. Bevorzugt ist im Bahnweg jedoch wenigstens eine Bearbeitungsstufe 04, z. B. ein Prägewerk 04 und/oder ein Folierwerk 04 und/oder ein Laminierwerk 04 und/oder bevorzugt jedoch zumindest ein Druckwerk 04 vorgesehen. Vorzugsweise ist die Maschine 01 als Rollendruckmaschine 01 ausgeführt und weist wenigstens eine als Druckwerk 04 ausgeführte Bearbeitungsstufe 04 für zumindest ein einseitiges Bedrucken der Materialbahn B; B‘ auf.
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Die Materialbahn B; B‘, beispielsweise Bedruckstoffbahn B; B‘ bzw. kurz Bahn B; B‘, kann dabei z. B. grundsätzlich als Kunststofffolie B; B‘, als Metallfolie B; B‘ ausgeführt sein. Bevorzugter Weise ist die Materialbahn B; B‘ jedoch als Papierbahn B; B‘ ausgebildet, insbesondere als Papierbahn B; B‘ mit einem Flächengewicht von mehr als 100 g/m2, z. B. zwischen 100 und 400 g/m2, und/oder ist aus zwei oder mehr miteinander verbundenen, z. B. bei der Herstellung nass aufeinander gepressten („gegautschten“), Lagen. Ein derartiges Papier findet beispielsweise bei der Herstellung von Wellpappe als Deckpapier Verwendung.
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Der eingangsseitige Rollenträger 02 bzw. Abwickler 02 ist mit mehreren Rollenplätzen ausgestattet und als Rollenwechsler 02, insbesondere als einen fliegenden Rollenwechsel ermöglichender Rollenwechsler 02 ausgebildet.
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Das wenigstens eine Druckwerk 04 kann zwar grundsätzlich als Offsetdruckwerk, als Tiefdruckdruckwerk, als Hochdruckdruckwerk, ausgebildet sein, ist jedoch bevorzugt als ein nach einem Nonimpact-Druckverfahren, d. h. ohne feste Druckform arbeitendes Druckwerk 04 , insbesondere als druckformlos nach einem digitalen Druckverfahren arbeitendes Druckwerk 04, ausgeführt. Insbesondere umfasst die Rollendruckmaschine 01 bevorzugt zumindest ein derart druckformlos arbeitendes Druckwerk 04 mit einem oder insbesondere mehreren Inkjet-Druckköpfen 06, also beispielsweise wenigstens ein Inkjet-Druckwerk 04. Durch das Inkjet-Druckwerk 04 ist der Bedruckstoff mit einem Druckmotiv ohne feste Widerhollänge und/oder mit Druckbildern individuellen und/oder wechselnden. Inhalts bedruckbar. Dies kann besondere Vorteile im Verpackungsdruck entfalten, insbesondere beim Bedrucken von bei der Herstellung von Wellpappe verwendeten Deckpapieren .
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Ausgangsseitig der Maschine 01, d. h. entlang des Materialbahnweges stromabwärts des Abwickelns 02 und bevorzugter Weise der Bearbeitungsstufe 04, insbesondere des wenigstens einen Druckwerks 04, kann eine Weiterführung zu einer Weiterverarbeitungsstufe, beispielsweise zu einem Maschinenteil zur Inline-Verarbeitung der Materialbahn B; B‘ als Deckbahn einer in der Maschine 01 herzustellenden Wellpappe vorgesehen sein. Alternativ kann stattdessen - wie dargestellt - ein weiterer Rollenträger 07 vorgesehen sein, durch welchen die Materialbahn B; B‘ zu einer eine Wickel- oder insbesondere Produktrolle 08; 08' ausbildenden Materialrolle 08; 08', kurz Rolle 08; 08', aufwickelbar ist. Der ausgangsseitige Rollenträger 07, z. B. Aufwickler 07, ist vorzugsweise ebenfalls mit mehreren Rollenplätzen ausgestattet und z. B. als sog. Wendewickler 07, insbesondere als einen fliegenden Wickelrollenwechsel ermöglichender Wendewickler 07, ausgebildet. Die Materialbahn B; B‘ durchläuft die Maschine 01 zwischen Abwickler 02 und Aufwickler 07 in die Horizontale projiziert entlang einer Produktionsrichtung P.
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Zur Herstellung eines als Wellpappebahn ausgebildeten Produktes wird die bedruckte Materialbahn B; B‘ als Zwischenprodukt zusätzlich noch inline oder in einem sich anschließenden Verarbeitungsprozess in einer entsprechenden Weiterverarbeitungsstufe mit einer - ggf. ihrerseits bereits mit einer Innendecke verbundenen - Wellenbahn verbunden. Es kann jedoch grundsätzlich als Produkt auch lediglich die bedruckte Materialbahn B; B‘ hergestellt werden.
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Neben dem wenigstens einen Druckwerk 04 können ein oder mehrere weitere Druckwerke 04 und/oder andere Aggregate 09, z. B. wenigstens ein Trockner 09, insbesondere Strahlungstrockner 09, im Bedruckstoffweg vorgesehen sein.
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Im Vorfeld eines fliegenden Rollenwechsels wird eine Materialbahn B aktuell von der Materialrolle 03 abgewickelt und in die Maschine 01 geführt (siehe z. B. 3). Soll - z. B. weil die aktuelle Rolle 03 verbraucht ist oder aus anderen Gründen - die Abwicklung mit einer neuen bzw. anderen Materialrolle 03' fortgesetzt werden, so wird die Materialbahn B‘ der neuen Materialrolle 03' mit der Materialbahn B der aktuell noch ablaufenden Materialrolle 03 in Kontakt miteinander gebracht, über ein zuvor an der Materialbahn B‘ vorgesehenes Klebemittel an einer Klebestelle 13 miteinander verbunden, und daraufhin die bis dahin noch abgewickelte Materialbahn B jenseits der Klebestelle 13 durchtrennt, d. h. beispielsweise abgeschnitten bzw. geschlagen. An der Materialbahn B‘ der neuen, nunmehr abzuwickelnden Materialrolle 03' verbleibt eine Materialbahnfahne 12, die durch den Bahnabschnitt zwischen Klebestelle 13 und dem durch das Durchtrennen gebildete Ende der vormals abgewickelten Materialbahn B gegeben ist.
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Im Bahnweg der Materialbahn 03; 03' zwischen stromabwärts der abzuwickelnder Rolle 03; 03', insbesondere jedoch der Bearbeitungsstufe 04, z. B. dem (ersten oder einzigen) Druckwerk 04 vorgeordnet, ist eine Vorrichtung 11 zum Abschneiden einer Materialbahnfahne 12 vorgesehen. Diese im Folgenden beschriebene Vorrichtung 11 weist in ihrer Ausgestaltung und deren Varianten bereits für sich betrachtet besondere Vorteile auf, ist jedoch in Verbindung mit oben genannter Maschine 01, insbesondere Rollendruckmaschine 01, und/oder in Verbindung mit einem stärkeren Material für die Materialbahn B; B‘, insbesondere einem Papier mit einem o. g. Flächengewicht, von ganz besonderem Vorteil.
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Die Vorrichtung 11 zum Abschneiden umfasst einen zwischen zwei Bahnleitelementen 14; 16, z. B. Walzen 14; 16, gebildeten Bahnführungsabschnitt, durch welchen die Materialbahn B; B‘ im Betrieb der Maschine 01 in einer Transportrichtung T gefördert wird und/oder förderbar ist. Vorzugsweise verläuft diese im Normalbetrieb, d. h. im Betrieb außerhalb eines Rollenwechselvorgangs, ohne jegliche Berührung weiterer Bauteile zwischen den beiden Bahnleitelementen 14; 16.
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Die Vorrichtung 11 umfasst eine die Materialbahn B; B‘ auf einem Streckenabschnitt 19 auf der Seite der Materialbahnfahne 12 in Transportrichtung T mit einer Luftströmung beaufschlagende Blaseinrichtung 17 und/oder Saugeinrichtung 18. D. h., am Bahnführungsabschnitt, insbesondere an dessen Streckenabschnitt 19, ist eine Blaseinrichtung 17 und/oder eine Saugeinrichtung 18 derart angeordnet und dazu ausgebildet, um im Betrieb auf zumindest einem Streckenabschnitt 19 des Bahnführungsabschnittes auf zumindest einer ersten Seite der Materialbahn B; B‘ an deren Oberfläche eine Luftströmung mit einer in Transportrichtung T verlaufenden, jedoch gegenüber der Transportgeschwindigkeit v größeren Strömungskomponente auszubilden. Dabei kann grundsätzlich stromabseitig lediglich eine Saugeinrichtung 18 vorgesehen sein. Vorzugsweise ist jedoch aufstromseitig des Streckenabschnittes 19 eine Blaseinrichtung 17 vorgesehen, z. B. eine als Gebläse oder anderweitig ausgeführte bildete Blaseinrichtung 17. Zusätzlich hierzu kann die Saugeinrichtung 18 vorgesehen sein, welche beispielsweise das stromaufwärtige Blasen unterstützt und/oder eine abgeschnittene Materialbahnfahne 12 absaugt.
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Im Bereich des Streckenabschnittes 19 ist ein unmittelbar oder über einen Spalt beabstandet gegen die Materialbahn B; B‘ angestelltes oder anstellbares Messer 21 vorgesehen, durch welches die Materialbahnfahne 12 bei in Transportrichtung T bewegter Materialbahn B; B‘ abgeschnitten werden kann. Vorzugsweise ist das Messer 21 über nicht dargestellte Antriebsmittel direkt oder näher an die Materialbahn B; B‘ an- und von dieser wieder abstellbar. Beim Auflaufen der durch die Luftströmung und ggf. die unten genannte Einrichtung umgeschlagenen Materialbahnfahne 12 auf das angestellte Messer 21 wird die Materialbahnfahne 12 idealer Weise unmittelbar an der Klebestelle 13 abgeschnitten.
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In besonders vorteilhafter, und insbesondere für steifere Materialbahnen B; B‘ und/oder höhere Grammaturen zu bevorzugender Ausführung ist am Bahnführungsabschnitt im Bereich des Streckenabschnittes 19 stromaufwärts des Messers 21 wenigstens ein die Materialbahnfahne 12 reibschlüssig gegenüber der restlichen Materialbahn B; B‘ in Transportrichtung T beschleunigendes Förderelement 22 vorgesehen ist. D. h., am Bahnführungsabschnitt ist im Bereich des Streckenabschnittes 19 wenigstens ein Förderelement 22 dem Messer 21 vorgeordnet, welches mit der im Bahnführungsabschnitt befindlichen Materialbahn B; B‘ auf zumindest der die Materialbahnfahne 12 umfassenden Seite in reibschlüssigem Wirkkontakt steht oder in reibschlüssigen Wirkkontakt verbringbar ist. Das Förderelement 22 ist derart ausgeführt und/oder dazu eingerichtet, im Betrieb bei bestehendem Reibkontakt zwischen Förderelement 22 und der geförderten Materialbahn B; B‘ durch eine am Ort des Wirkkontaktes zur Transportgeschwindigkeit v höhere gleichgerichtete Geschwindigkeitskomponente eine die passierende Materialbahnfahne 12 in Transportrichtung T gegenüber der restlichen Materialbahn B; B‘ beschleunigende Kraft aufzubringen. Dabei kann das Förderelement 22 grundsätzlich beliebig als ein Antriebselement mit einer am Ort des Wirkkontaktes in Transportrichtung T bewegbarer Wirkoberfläche, z. B. ein Riemen- oder Bandförmiges Antriebselement, ausgeführt sein. Die Geschwindigkeit der Wirkoberfläche kann bevorzugt ein Mehrfaches, d. h. mindestens das Doppelte, der Transortgeschwindigkeit v betragen.
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Im hier bevorzugten Fall ist das Förderelement 22 in Form einer - z. B. um eine senkrecht zur Transportrichtung T verlaufende Achse - rotierbaren Bürste 22 ausgeführt, insbesondere als rotierbare Bürstenwalze 22, deren Beborstung am Ort des Wirkkontaktes die Wirkoberfläche ausbildet.
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In einer insbesondere für steifere Materialbahnen B; B‘ zu bevorzugenden Weiterbildung sind am Streckenabschnitt 19 in Transportrichtung T betrachtet hintereinander mehrere, z. B. mindestens oder gar mehr als zwei derartige Förderelemente 22 vorgesehen. Die Förderelemente 22 unterstützen den Umschlag-Vorgang - insbesondere bei steifen Papieren und Papieren mit höheren Grammaturen.
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Das bzw. die Förderelemente 22 kann bzw. können an die Materialbahn B; B‘ an- und wieder abstellbar angeordnet sein.
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Im Bereich des stromabwärtigen Endes des Streckenabschnittes 19, z. B. stromabwärts eines stromabseitigen Luftauslasses 24, z. B. einer Absaug-Hutze, kann ein Auslass 26 für die Abgabe einer abgeschnittenen Materialbahnfahne 12 vorgesehen sein. Diese kann beispielsweise in einem darunter befindlichen Behältnis gesammelt oder aber gleich in einer Schredder-Einrichtung zerkleinert werden.
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Auf der dem Messer 21 gegenüberliegenden Seite des Streckenabschnittes 19 kann in einer vorteilhaften Weiterbildung ein Leitelement 27 vorgesehen sein, welches - beispielsweise durch ein Antriebsmittel 28 - gegen eine im Streckenabschnitt 19 geführte bzw. zu führende Materialbahn B; B‘ an- und abstellbar gelagert ist.
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In hinsichtlich einer effektiven Funktionsweise vorteilhafter Weiterbildung verläuft der Streckenabschnitt 19, der sich zumindest vom Messer 21 stromaufwärts über die gesamte Wirklänge oben genannter Luftströmung und/oder bis über das stromaufwärts einzige oder letzte Förderelement 22 erstreckt, in einer Einhausung 23, an deren stromaufseitigem Ende die Materialbahn B; B‘ beispielsweise durch eine schlitzförmige Öffnung ein- und am stromabseitigen Ende durch eine weitere schlitzförmige Öffnung wieder austritt. In zur Transportrichtung T senkrecht stehender Umfangsrichtung kann die Einhausung 23 im Wesentlichen, d. h. bis auf ggf. kleinere Durchführungen für Antriebs- oder Versorgungsmittel, geschlossen sein. Die Einhausung 23 kann in Art einer Baueinheit, z. B. als „Abschnittkassette“, ausgeführt sein und z. B. die Lufteintritts- und - austrittsöffnung, das Messer 21, das ggf. vorgesehene Leitelemente 27 sowie ggf. vorgesehene Förderelemente 22 umfassen.
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Die Vorrichtung 11 zum Abschneiden der Materialbahnfahne 12 ist -beispielsweise in Art einer „Abschnittkassette“ - bevorzugter Weise baulich in den Abwickler 02 integriert.
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Beim Betrieb einer beispielsweise o. g. Rollendruckmaschine 01 mit wenigstens einem Druckwerk 04, durch welches eine Materialbahn B; B‘ zumindest einseitig druckformlos nach einem digitalen Druckverfahren bedruckt wird, und mit einem dem Druckwerk 04 im Materialbahnweg vorgeordneten, zur Aufnahme wenigstens zweier Materialrollen 03; 03' und zur Durchführung eines fliegenden Rollenwechsels ausgeführten Abwickler 02, von welchem die zu bedruckende Materialbahn B; B‘ von einer Materialrolle 03; 03' abgewickelt wird, wird die abgewickelte Materialbahn B; B‘ durch die dem Druckwerk 04 im Bahnweg vorgeordnete Vorrichtung 11 zum Abschneiden einer Materialbahnfahne 12 geführt. Beim fliegenden Rollenwechsel wird ein Bahnanfang einer nachfolgend abzurollenden Materialrolle 03' an die Materialbahn B der aktuell abgerollten Materialrolle 03 geklebt, die aktuell abgerollte Materialrolle 03 wird hinter der Klebestelle 13 abgeschlagen, und die durch das Kleben und Abschlagen entstandene Materialbahnfahne 12 wird stromabwärts durch die Vorrichtung 11 zum Abschneiden der Materialbahnfahne 12 geführt wird. Beim Durchführen durch die Vorrichtung 11 wird die Materialbahnfahne 12 abgeschnitten, indem die Materialbahn B; B‘ auf zumindest einem Streckenabschnitt 19 des Bahnführungsabschnittes auf der die Materialbahnfahne 12 umfassenden Seite durch eine Luftströmung mit einer in Transportrichtung T verlaufenden, gegenüber der Transportgeschwindigkeit v größeren Strömungskomponente beaufschlagt und die in Transportrichtung T umgeschlagene Materialbahnfahne 12 durch ein Messer 21 abschnitten. Vorzugsweise beträgt die Strömung am Einlauf in den Streckenabschnitt 19 in Transportrichtung T ein Vielfaches, z. B. mindestens das Doppelte der Transportgeschwindigkeit v.
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Durch die Beblasung der die Materialbahnfahne 12 umfassenden Materialbahn B; B‘ zumindest am Einlauf in den Streckenabschnitt 19 bzw. in die Abschnittkassette erfolgt ein Umschlagen der Materialbahnfahne 12 in Transportrichtung T. Durch eine ggf. vorgesehene Absaugung am Ende des Streckenabschnittes 19 bzw. dem Auslauf der Abschnittkassette wird das Umschlagen der Materialbahnfahne 12 weiter unterstützt.
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Unterstützend kann wenigstens ein am Bahnführungsabschnitt im Bereich des Streckenabschnittes 19 angeordnetes Förderelement 22 mit der Materialbahn B; B‘ auf der die Materialbahnfahne 12 umfassenden Seite in reibschlüssigem Wirkkontakt stehen und die Materialbahnfahne 12 beim Passieren durch eine zur Transportgeschwindigkeit T der Materialbahn B; B‘ höhere gleichgerichtete Geschwindigkeitskomponente die Materialbahnfahne 12 in Transportrichtung T gegenüber der restlichen Materialbahn B; B‘ beschleunigen.
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Vorzugsweise kann das Beaufschlagen mit der Luftströmung für einen um den Zeitpunkt des Abschneidens liegende Zeitspanne aktiviert und nachfolgend für den weiteren Betrieb der Maschine 01 wieder deaktiviert werden. Beispielsweise werden mit der Einleitung des Klebevorganges die Luftbeblasung und/oder die Luftabsaugung aktiviert. Das Messers 21 kann für einen um den Zeitpunkt des Abschneidens liegende Zeitspanne an die Materialbahn B; B‘ angestellt und nachfolgend für den weiteren Betrieb der Maschine 01 wieder abgestellt werden. Z. B. wird das Messer 21 mit der Einleitung des Klebevorganges an die Materialbahn B; B‘ angestellt. Schließlich kann ein auf der dem Messer 21 gegenüberliegenden Seite der Materialbahn B; B‘ am Streckenabschnitt 19 vorgesehenes Leitelement 27 für einen um den Zeitpunkt des Abschneidens liegende Zeitspanne gegen die Materialbahn B; B‘ angestellt und nachfolgend für den weiteren Betrieb der Maschine 01 wieder abgestellt werden. Z. B. wird das Leitelement 27 mit der Einleitung des Klebevorganges für die exakte Bahnführung während des Kleber-Durchlaufes angestellt.
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Wie bereits angedeutet, wird in einer bevorzugten Ausführung als Materialbahn B; B‘ eine Papierbahn B; B‘ mit einem Flächengewicht von mindestens 100 g/m2 und/oder mit einem mehrlagigen Aufbau angeklebt und durch die Rollendruckmaschine 01 geführt und bedruckt.
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Bezugszeichenliste
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- 01
- Maschine, Rollendruckmaschine
- 02
- Rollenträger, Rollenabwickler, Abwickler, Rollenwechsler
- 03
- Materialrolle, Bedruckstoffrolle, Papierrolle, Rolle
- 04
- Bearbeitungsstufe, Prägewerk, Folierwerk, Laminierwerk, Druckwerk, druckformlos, Inkjet-Druckwerk
- 05
- -
- 06
- Inkjet-Druckkopf
- 07
- Rollenträger, Aufwickler, Wendewickler
- 08
- Materialrolle, Wickelrolle, Produktrolle, Rolle
- 09
- Aggregat, Trockner, Strahlungstrockner
- 10
- -
- 11
- Vorrichtung zum Abschneiden einer Materialbahnfahne
- 12
- Materialbahnfahne
- 13
- Klebestelle
- 14
- Bahnleitelement, Walze
- 15
- -
- 16
- Bahnleitelement, Walze
- 17
- Blaseinrichtung
- 18
- Saugeinrichtung
- 19
- Streckenabschnitt
- 20
- -
- 21
- Messer
- 22
- Förderelement, Bürste, Bürstenwalze
- 23
- Einhausung
- 24
- Luftauslass
- 25
- -
- 26
- Auslass
- 27
- Leitelement
- 28
- Antriebsmittel
- 03'
- Materialrolle, Bedruckstoffrolle, Papierrolle, Rolle
- 08'
- Materialrolle, Wickelrolle, Produktrolle, Rolle
- B
- Materialbahn, Bedruckstoffbahn, Bahn, Kunststofffolie, Metallfolie, Papierbahn
- B‘
- Materialbahn, Bedruckstoffbahn, Kunststofffolie, Metallfolie, Bahn, Papierbahn
- T
- Transportrichtung
- P
- Produktionsrichtung
- v
- Transportgeschwindigkeit
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102013219259 A1 [0002]
- EP 1200329 B1 [0003]
- DE 10041969 B4 [0004]