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Die vorliegende Erfindung liegt auf dem Gebiet der Kosmetik. Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zum reduktiven Farbabzug von gefärbten menschlichen Keratinfasern. Bei diesem Verfahren wird auf die Keratinfasern, die zuvor mit Oxidationsfarbstoffen und/oder direktziehenden Farbstoffen gefärbt wurden, ein kosmetisches Mittel appliziert, das mindestens eine spezielle Dithioverbindung einer Formel (I) enthält und im Wesentlichen frei ist von weiteren Reduktionsmitteln.
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Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist auch eine Mehr-Komponenten-Verpackungseinheit (Kit-of-parts), mittels welcher sich die im Verfahren eingesetzte Zusammensetzung herstellen lässt. Die Verwendung von Dithioverbindungen der Formel (I) zum reduktiven Entfärben von gefärbten menschlichen Keratinfasern ist ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung.
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Zubereitungen zum Tönen und Färben von Haaren sind ein wichtiger Typ von kosmetischen Mitteln. Sie können dazu dienen, die natürliche Haarfarbe gemäß den Wünschen der entsprechenden Person leicht oder stärker zu nuancieren, eine gänzlich andere Haarfarbe zu erzielen oder unerwünschte Farbtöne, wie beispielsweise Grautöne, zu überdecken. Übliche Haarfärbemittel werden, je nach gewünschter Farbe bzw. Dauerhaftigkeit der Färbung, entweder auf Basis von Oxidationsfarbstoffen oder auf Basis von direktziehenden Farbstoffen formuliert. Zur Erzielung spezieller Nuancen werden häufig werden auch Kombinationen von Oxidationsfarbstoffen und direktziehenden Farbstoffen eingesetzt.
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Färbemittel auf Basis von Oxidationsfarbstoffen führen zu brillanten und dauerhaften Farbtönen. Sie bedingen allerdings den Einsatz starker Oxidationsmittel, wie beispielsweise Wasserstoffperoxid-Lösungen. Solche Färbemittel enthalten Oxidationsfarbstoffvorprodukte, sogenannte Entwicklerkomponenten und Kupplerkomponenten. Die Entwicklerkomponenten bilden unter dem Einfluss von Oxidationsmitteln oder von Luftsauerstoff untereinander oder unter Kupplung mit einer oder mehrerer Kupplerkomponenten die eigentlichen Farbstoffe aus.
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Färbemittel auf der Basis direktziehender Farbstoffe werden häufig für temporäre Färbungen eingesetzt. Bei den direktziehenden Farbstoffen handelt es sich um Farbstoffmoleküle, die direkt auf das Haar aufziehen und keinen oxidativen Prozess zur Ausbildung der Farbe benötigen. Wichtige Vertreter dieser Farbstoffklasse sind beispielsweise Triphenylmethanfarbstoffe, Azofarbstoffe, Anthrachinonfarbstoffe oder Nitrobenzolfarbstoffe, welche jeweils kationische oder anionische Gruppen tragen können.
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Bei all diesen Färbeprozessen kann es vorkommen, dass die Färbung aus verschiedenen Gründen ganz oder teilweise wieder rückgängig gemacht werden soll. Eine teilweise Entfernung der Färbung bietet sich beispielsweise an, wenn das Färbeergebnis auf den Fasern dunkler ausfällt als gewünscht. Andererseits kann auch eine vollständige Entfernung der Färbung in manchen Fällen gewünscht sein. So ist es beispielsweise denkbar, dass die Haare für einen konkreten Anlass in einer bestimmten Nuance gefärbt oder getönt werden sollen und nach einigen Tagen die ursprüngliche Farbe wieder zurückgewonnen werden soll.
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Mittel und Verfahren zum Farbabzug sind bereits literaturbekannt. Ein aus dem Stand der Technik hinlänglich bekanntes Verfahren, Färbungen wieder rückgängig zu machen, ist die oxidative Nachbehandlung der gefärbten Haare, beispielsweise mithilfe eines üblichen Blondiermittels. Bei diesem Prozess können die Fasern aber durch den Einsatz starker Oxidationsmittel geschädigt werden.
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Ferner wurden auch reduktive Prozesse zum Farbabzug bereits beschrieben. So offenbart beispielsweise die europäische Patentanmeldung
EP 1 300 136 A2 Verfahren zur Haarbehandlung, bei welchem die Haare in einem ersten Schritt gefärbt und in einem zweiten Schritt wieder reduktiv entfärbt werden. Hierbei erfolgt die reduktive Entfärbung durch Anwendung von einer Formulierung enthaltend ein Dithionitsalz und ein Tensid. In der
WO 2008/055756 A2 wird die reduktive Entfärbung von Keratinfasern mittels eines Gemisches aus einem Reduktionsmittel und einem Absorptionsmittel vorgenommen.
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Bei einem weiteren aus dem Stand der Technik hinlänglich bekannten Farbabzugsmittel handelt es sich um Rongalit (Hydroxymethansulfinsäure), das beispielsweise in Form seines Natriumsalzes (Natriumhydroxymethansulfinat) kommerziell erwerblich ist. Die entfärbende Wirkung von Rongalit ist hervorragend, jedoch wird der Einsatz dieser Substanz aus toxikologischen Gründen nach Möglichkeit vermieden.
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Bei Einsatz von reduktiven Entfärbemitteln findet die Entfärbung durch Reduktion der auf den Keratinfasern bzw. Haaren befindlichen Farbstoffe statt. Durch die Reduktion werden die Farbstoffe in der Regel in ihre reduzierten Formen bzw. Leukoformen überführt. Bei diesem Vorgang werden die in den Farbstoffen vorhandenen Doppelbindungen reduziert, das chromophore System der Farbstoffe auf diese Weise unterbrochen und der Farbstoff in eine farblose Form umgewandelt. Ein generelles Problem bei den aus dem Stand der Technik bekannten reduktiven Entfärbemitteln besteht darin, dass die gefärbten Keratinfasern durch Einsatz des Reduktionsmittels zwar zunächst entfärbt werden können, der Farbabzug jedoch nicht von Dauer ist. Insbesondere bei oxidativ gefärbten Haaren, bei denen die Färbung durch Oxidationsfarbstoffvorprodukte vom Entwickler- und vom Kupplertyp auf dem Haar erzeugt wird, werden Färbungen mit teilweise sehr guten Echtheitseigenschaften erhalten. Bei Anwendung des reduktiven Entfärbemittels werden diese Farbstoffe nun reduktiv in ungefärbte Verbindungen überführt - die aufgrund ähnlich guter Echtheitseigenschaften jedoch nach wie vor auf dem Haar verbleiben. Nach Abspülen des Reduktionsmittels und unter Einwirkung von Luftsauerstoff können diese reduzierten Formen nun nach und nach wieder zurückoxidiert werden. Bedingt durch diese Rückoxidation findet eine mehr oder weniger stark ausgeprägte Rückfärbung statt. Diese Rückfärbung entspricht in der Regel nicht dem Farbton, in dem die Keratinfasern zuvor gefärbt worden waren, sondern kann beliebig unattraktiv ausfallen und wird vom Anwender des Entfärbemittels daher umso weniger erwünscht.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung war daher die Bereitstellung eines Verfahrens zur Entfärbung von gefärbten keratinischen Fasern, welches gefärbte Keratinfasern möglichst vollständig entfärbt. Die Entfärbung sollte lang anhaltend sein, und die entfärbten Keratinfasern sollten unter der Einwirkung von Luftsauerstoff keine Rückfärbung, keine Nuancenverschiebung und keine Nachdunklung erleiden. Das Entfärbemittel sollte insbesondere auf den Keratinfasern eine gute Entfärbeleistung zeigen, die zuvor mit oxidativen Färbemitteln auf Basis von Oxidationsfarbstoffvorprodukten vom Entwickler- und vom Kupplertyp gefärbt wurden. Zudem soll das Entfärbemittel toxikologisch unbedenklich sein.
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Im Zuge der zu dieser Erfindung führenden Arbeiten hat sich überraschenderweise herausgestellt, dass Keratinfasern hervorragend entfärbt werden können, wenn auf die zuvor gefärbten Haare ein kosmetisches Mittel appliziert wird, das mindestens eine spezielle Dithio-Verbindung (bzw. Dimercapto-Verbindung) der Formel (I) enthält.
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Ein erster Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zum Entfärben von menschlichen Keratinfasern, die mit Oxidationsfarbstoffen und/oder direktziehenden Farbstoffen gefärbt wurden, umfassend die Anwendung eines Mittels auf den gefärbten Keratinfasern, das
- (a) in einem kosmetischen Träger mindestens eine Verbindung der Formel (I) enthält
wobei
- R1, R2
- unabhängig voneinander stehen für ein Wasserstoffatom, eine Carboxygruppe (-COOH) oder ihr Salz, eine C1-C6-Alkylgruppe, eine Hydroxy-C1-C6-alkylgruppe, oder eine C1-C6-Alkoxy-carbonylgruppe,
- X
- steht für einen zweiwertigen organischen Rest der Formel (II) oder aber für eine direkte Bindung,
- R3
- steht für eine Hydroxygruppe, ein Wasserstoffatom, eine Carboxygruppe (-COOH) oder ihr Salz, eine C1-C6-Alkoxy-carbonylgruppe, eine C1-C6-Alkylgruppe oder eine Aminogruppe, und
- n
- steht für eine ganze Zahl von 1 bis 4, und
- (b) dessen Gesamtgehalt an Schwefel-haltigen Verbindungen, die von den Verbindungen der Formel (I) verschieden sind, unterhalb von 1,0 Gew.-% liegt, wobei der Gesamtgehalt auf das Gesamtgewicht des Mittels bezogen ist.
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Die Anwendung der erfindungsgemäßen Entfärbemittel bewirkt -je nach Wahl der zuvor zur Färbung eingesetzten Farbstoffe - eine nahezu vollständige oder sogar vollständige Entfärbung von zuvor gefärbten Keratinfasern. Vor allem auf zuvor mit Oxidationsfarbstoffen gefärbten Keratinfasern zeigt das erfindungsgemäße Entfärbemittel eine hervorragende Wirkung. Als insbesondere überraschend hat sich herausgestellt, dass diese Entfärbewirkung auch nach dem Ausspülen des Reduktionsmittels noch anhält und dass auch die entfärbten Keratinfasern, die für Stunden bzw. Tage der Einwirkung von Luftsauerstoff ausgesetzt werden, kaum Rückoxidation und keine Nachdunklung erleiden.
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Unter menschlichen Keratinfasern sind insbesondere menschliche Haare zu verstehen.
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Verfahren zum Entfärbten von gefärbten Haaren
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Unter dem Begriff „gefärbte keratinische Fasern“ werden Keratinfasern verstanden, die mit herkömmlichen, dem Fachmann bekannten kosmetischen Färbemitteln gefärbt wurden. Bei diesen Färbemitteln handelt es sich um Oxidationsfarbstoffe (Entwickler und Kuppler) und/oder um direktziehende Farbstoffe. Es wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die bekannten Monographien, z. B. Kh. Schrader, Grundlagen und Rezepturen der Kosmetika, 2. Auflage, Hüthig Buch Verlag, Heidelberg, 1989, verwiesen, die das entsprechende Wissen des Fachmannes wiedergeben.
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Die im Verfahren eingesetzten Mittel enthalten die erfindungswesentliche(n) Verbindung(en) der Formel (I) in einem kosmetischen Träger, beispielsweise in einem geeigneten wässrigen oder wässrig-alkoholischen Träger. Zum Zwecke der reduktiven Entfärbung können solche Träger beispielsweise Cremes, Emulsionen, Gele oder auch tensidhaltige schäumende Lösungen, wie beispielsweise Shampoos, Schaumaerosole, Schaumformulierungen oder andere Zubereitungen, die für die Anwendung auf dem Haar geeignet sind, sein. Besonders bevorzugt handelt es sich bei Mitteln zum reduktiven Farbabzug von keratinischen Fasern um Cremes, Emulsionen oder um fließfähige Gele.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren handelt es sich um ein Verfahren zum Entfärben von menschlichen Keratinfasern. Ziel des Verfahrens ist es, die zuvor im Färbeverfahren aufgebrachten - und nun nicht mehr erwünschten - künstlichen Farbstoffe wieder von der Keratinfasern zu entfernen und/oder in eine dauerhaft farblose Form zu überführen. Zu diesem Zweck werden die zuvor mit Oxidationsfarbstoffen und/oder direktziehenden Farbstoffen gefärbten Haare mit einem Farbabzugsmittel behandelt. Das Farbabzugsmittel enthält mindestens eine Verbindung der Formel (I). Die Anwendung des Farbabzugsmittels auf den Keratinfasern (Haaren) kann entweder manuell mit der behandschuhten Hand erfolgen oder auch unter Verwendung eines Pinsels, einer Applizette oder einer Applikatorflasche bzw. eines anderen Applikator-Behältnisses vorgenommen werden.
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Wesentlich für das erfindungsgemäße Verfahren ist, dass das Farbabzugsmittel (bzw. Entfärbemittel) auf Keratinfasern aufgetragen wird, welche noch mit künstlichen Farbstoffen gefärbt sind. Hierbei können sich die Farbstoffe in bzw. an der äußeren Schicht der Haare (Cuticula) oder auch im Haarinneren (Cortex) befinden können).
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Wann genau das Entfärbeverfahren vorgenommen wird, hängt von dem Zeitpunkt ab, an dem der Anwender die (künstlich erzeugte) Haarfarbe entfernen möchte. Deshalb kann das erfindungsgemäße Entfärbeverfahren sowohl direkt nach einer (ggf. missglückten) Färbung erfolgen oder aber auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden. Wird die Entfärbung zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen, so können zwischen der Färbung und der nun erfolgenden Entfärbung auch eine oder mehrere Haarwäschen liegen. Bedingt durch die Haarwäschen kann die - nun nicht mehr gewünschte - Färbung ggf. bereits etwas ausgewaschen sein, so dass der Anwender durch Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens nun auch die restlichen Farbstoffe entfernt.
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Verbindung der Formel (I)
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Das erfindungsgemäße Verfahren umfasst die Anwendung eines kosmetischen Mittels, das (a) als wesentlichen Bestandteil mindestens eine Verbindung der Formel (I) enthält
wobei
- R1, R2
- unabhängig voneinander stehen für ein Wasserstoffatom, eine Carboxygruppe (-COOH) oder ihr Salz, eine C1-C6-Alkylgruppe, eine Hydroxy-C1-C6-alkylgruppe, oder eine C1-C6-Alkoxy-carbonylgruppe,
- X
- steht für einen zweiwertigen organischen Rest der Formel (II) oder aber für eine direkte Bindung,
- R3
- steht für eine Hydroxygruppe, ein Wasserstoffatom, eine Carboxygruppe (-COOH) oder ihr Salz, eine C1-C6-Alkoxy-carbonylgruppe, eine C1-C6-Alkylgruppe oder eine Aminogruppe, und
- n
- steht für eine ganze Zahl von 1 bis 4.
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Im Folgenden werden Beispiele für die in Formel (I) genannten Substituenten R1, R2 und R3 exemplarisch genannt: Beispiele für C1-C6-Alkylgruppen sind -CH3, -CH2CH3, -CH2CH2CH3, - CH(CH3)2, -CH2CH2CH2CH3, -CH2CH(CH3)2, -CH(CH3)CH2CH3, -C(CH3)3, -(CH2)4CH3, -(CH2)5CH3. Besonders bevorzugte Alkylreste sind Methyl und Ethyl.
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Beispiele für Hydroxy-C1-C6-alkylgruppen sind -CH2-OH, -CH2-CH2-OH, -CH2-CH2-CH2-OH, - CH2-CH(OH)-CH3, -CH2-CH2-CH2-CH2-OH, wobei die Gruppen -CH2-OH und -CH2-CH2-OH besonders bevorzugt sind.
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Beispiele für C1-C6-Alkoxy-carbonylgruppen sind die Methoxycarbonylgruppe (-C(O)OCH3) und die Ethoxycarbonylgruppe (-C(O)OCH2CH3).
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Bei der Carboxylgruppe handelt es sich um die Gruppe -COOH. Das Wasserstoffatom der Carboxylgruppe ist acide, so dass die (protonierte) Carboxylgruppe - insbesondere in einem wasserhaltigen kosmetischen Träger - auch im Gleichgewicht mit ihrer deprotonierten Form stehen kann. Ebenfalls erfindungsgemäß ist es, die Carboxygruppe in Form ihres Salzes einzusetzen, wie beispielsweise als Natriumcarboxylat (-COONa), Kaliumcarboxylat (-COOK) und/oder Ammoniumcarboxylat (-COO(NH4)).
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In den Verbindungen der Formel (I) stehen die Reste R1 und R2 unabhängig voneinander für ein Wasserstoffatom, eine Carboxygruppe (-COOH) oder ihr Salz, eine C1-C6-Alkylgruppe, eine Hydroxy-C1-C6-alkylgruppe, oder eine C1-C6-Alkoxy-carbonylgruppe.
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Da die Reste R1 und R2 unabhängig voneinander für die vorgenannten Rest stehen, können R1 und R2 in einer Verbindung der Forme (I) gleich oder verschieden sein.
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Es hat sich gezeigt, dass die Verbindungen der Formel (I), in denen R1 und R2 unabhängig voneinander für ein Wasserstoffatom oder für eine Carboxygruppe stehen, die beste Entfärbewirkung besaßen. Daher ist es besonders bevorzugt, im erfindungsgemäßen Verfahren ein Mittel zu applizieren, das mindestens eine Verbindung der Formel (I) enthält, wobei R1 und R2 unabhängig voneinander für ein Wasserstoffatom oder für eine Carboxygruppe (-COOH) (bzw. ihr Salz) stehen.
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In einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass auf den gefärbten Keratinfasern ein Mittel enthaltend mindestens eine Verbindung der Formel (I) angewendet wird, wobei
- R1, R2
- unabhängig voneinander stehen für ein Wasserstoffatom oder für eine Carboxygruppe (-COOH) oder ihr Salz.
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Ganz besonders bevorzugt ist es auch, wenn die Reste R1 und R2 für gleiche Substituenten stehen.
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In einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass auf den gefärbten Keratinfasern ein Mittel enthaltend mindestens eine Verbindung der Formel (I) angewendet wird, wobei
- R1, R2
- beide stehen für ein Wasserstoffatom.
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In den Verbindungen der Formel (I) steht X entweder für einen zweiwertigen organischen Rest der Formel (II) oder für eine direkte Bindung
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Die Gruppierung der Formel (II) ist ein zweiwertiger Rest, d.h. der in den Klammern befindliche Rest ist - jeweils über die nach links und nach rechts gezeichnete Bindung - mit dem jeweiligen die Thiolgruppe tragenden C-Atom in Formel (I) verbunden.
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Der Rest n kann für eine ganze Zahl von 1 bis 4 stehen und gibt an, wie viele Einheiten -CH(R3) - die Struktureinheit (II) umfasst.
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Steht n für 1 (und R3 beispielsweise für ein Wasserstoffatom), so handelt es sich bei der Gruppierung der Formel (II) um eine Methylengruppe.
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Steht n für 2 (und R3 beispielsweise für ein Wasserstoffatom), so handelt es sich bei der Gruppierung der Formel (II) um eine Ethylengruppe.
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Somit handelt es sich, wenn X für eine Gruppierung der Formel (II) steht, bei den erfindungsgemäßen Verbindungen um Verbindungen der Formel (la)
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Der Rest R3 steht für eine Hydroxygruppe, ein Wasserstoffatom, eine Carboxygruppe (-COOH) oder ihr Salz, eine C1-C6-Alkoxy-carbonylgruppe, eine C1-C6-Alkylgruppe oder eine Aminogruppe.
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In Entfärbeversuchen haben sich die Verbindungen der Formel (I) als besonders potent erwiesen, bei denen X für einen zweiwertigen organischen Rest der Formel (II) steht und der Rest R3 für eine Hydroxygruppe oder für ein Wasserstoffatom steht. Explizit ganz besonders bevorzugt steht R3 für eine Hydroxygruppe.
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In einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass auf den gefärbten Keratinfasern ein Mittel enthaltend mindestens eine Verbindung der Formel (I) angewendet wird, wobei
- X
- steht für einen zweiwertigen organischen Rest der Formel (II),
und
- R3
- steht für eine Hydroxygruppe oder für ein Wasserstoffatom.
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In Entfärbeversuchen haben sich auch die Verbindungen der Formel (I) als besonders wirksam erwiesen, bei denen X für einen zweiwertigen organischen Rest der Formel (II) steht und n für die Zahl 2 oder 3 steht. Explizit ganz besonders bevorzugt steht n für die Zahl 2
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In einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass auf den gefärbten Keratinfasern ein Mittel enthaltend mindestens eine Verbindung der Formel (I) angewendet wird, wobei
- X
- steht für einen zweiwertigen organischen Rest der Formel (II),
und
- n
- steht für die Zahl 2 oder 3, besonders bevorzugt für die Zahl 2.
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Des Weiteren haben sich auch die Verbindungen der Formel (I) als sehr gut geeignet herausgestellt, bei denen der Rest X für eine direkte Bindung steht. Wenn X für eine direkte Bindung steht, handelt es sich bei den erfindungsgemäßen Verbindungen um Verbindungen der Formel (Ib)
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Mit bestimmten Verbindungen der Formel (I) lässt sich eine ganz besonders gute Entfärbung der künstlich gefärbten Haare erzielen. Ganz besonders bevorzugt ist daher der Einsatz einer oder mehrere Verbindungen aus der Gruppe aus
- - Propan-1,3-dithiol
- - 2-Methylpropan-1,3-dithiol
- - 1,3-Disulfanylpropan-2-ol
- - Butan-1,4-dithiol
- - 2,3-Dimethyl-butan-1,4-dithiol
- - 1,4-Disulfanylbutan-2,3-diol (Altemativnamen: 1,4-Dimercapto-2,3-butandiol, Dithiothreitol, Dithioerythritol)
- - Pentan-1,5-dithol
- 2,3,4-Trimethyl-pentan-1,5-dithiol
- - 1,5-Disulfanylpentan-2,3,4-triol
- - Hexan-1,6-dithiol
- - 2,3,4,5,-Tetramethylhexan-1,6-dithiol
- - 1,6-Disulfanylhexan-2,3,4,5-tetrol
- - Ethan-1,2-dihiol
- - Butan-2,3-dithiol
- - 2,3-Disulfanylbutan-1,4-diol
- - 2,3-Disulfanyl-1,4-butandisäure (auch als 2,3-Dimercaptobemsteinsäure bezeichnet)
- - 1,4-Dimethyl-2,3-disulfanylbutandioat
- - 1,4-Diethyl-2,3-disulfanylbutandioat
- - 3,4-Disulfanylhexan-2,5-diol
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Mittel dadurch gekennzeichnet, dass es (a) mindestens eine Verbindung der Formel (I) enthält, die ausgewählt ist aus der Gruppe aus
- - 1,3-Disulfanylpropan-2-ol
- - 1,4-Disulfanylbutan-2,3-diol (1,4-Dimercapto-2,3-butandiol, Dithiothreitol, Dithioerythritol)
- - 1,5-Disulfanylpentan-2,3,4-triol
- - 2,3-Disulfanylbutan-1,4-diol
- - 2,3-Disulfanyl-1,4-butandisäure (Dimercaptobernsteinsäure)
- - 1,4-Dimethyl-2,3-disulfanylbutandioat
- - 1,4-Diethyl-2,3-disulfanylbutandioat
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Am allermeisten und explizit ganz besonders bevorzugt ist 1,4-Disulfanylbutan-2,3-diol (1,4-Dimercapto-2,3-butandiol, Dithiothreitol, Dithioerythritol).
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Die erfindungsgemäßen Verbindungen der Formel (I) können -je nach Art ihrer Substitution - ein oder mehrere Kohlenstoffatome enthalten, die 4 unterschiedliche Substituenten tragen. Ist dies der Fall, kann eine Verbindung der Formel (I) in Form von verschiedenen Stereoisomeren auftreten.
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Stereoisomere haben grundsätzlich die gleiche Struktur (d.h. Konstitution) - und damit auch die gleiche Summenformel - unterscheiden sich aber durch die räumliche Anordnung (Konfiguration) der Atome.
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So kann beispielsweise Dithiothreitol (1,4-Disulfanylbutan-2,3-diol) in Form von zwei Stereoisomeren vorkommen, in der (2S,3S)-Form und in der (2R,3R)-Form. Weiterhin kommt 1,4-Disulfanylbutan-2,3-diol auch noch in einer Form vor, die als Dithioerythritol oder Dithioerythrit bezeichnet wird, hierbei handelt es sich um die meso-Form.
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Alle Stereoisomere sind explizit von dieser Erfindung mit umfasst.
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Das bzw. die Verbindungen der Formel (I) werden bevorzugt in bestimmten Mengenbereichen im erfindungsgemäßen Mittel eingesetzt. Ein entfärbender Effekt ist bereits bei kleinen Einsatzmengen zu beobachten. Um eine ausreichende und starke Entfärbewirkung zu erhalten, ist es jedoch von Vorteil, wenn das Entfärbemittel ein oder mehrere Dithio-Verbindungen der Formel (I) in einer Gesamtmenge von 0,1 bis 30,0 Gew.-%, bevorzugt von 0,2 bis 20,0 Gew.-%, weiter bevorzugt von 0,3 bis 10,0 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt von 0,5 bis 6,0 Gew.-% enthält. Berechnungsgrundlage der Mengenangaben in Gew.-% ist hierbei das Gesamtgewicht aller im Mittel enthaltenden Reduktionsmittel der Formel (I), das zum Gesamtgewicht des Mittels in Relation gesetzt wird.
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In einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass auf den gefärbten Keratinfasern ein Mittel angewendet wird, das - bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels - ein oder mehrere Verbindungen der Formel (I) in einer Gesamtmenge von 0,1 bis 30,0 Gew.-%, bevorzugt von 0,2 bis 20,0 Gew.-%, weiter bevorzugt von 0,3 bis 10,0 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt von 0,5 bis 6,0 Gew.-% enthält.
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Gehalt an weiteren schwefelhaltigen Verbindungen im Mittel
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Ein weiteres erfindungswesentliches Merkmal des im Verfahren eingesetzten Mittels ist, dass dieses (b) im Wesentlichen frei ist von allen anderen schwefelhaltigen Verbindungen, insbesondere Reduktionsmitteln, die von den Verbindungen der Formel (I) verschieden sind.
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Unter dem Terminus „frei von schwefelhaltigen Reduktionsmitteln“ bzw. „frei von schwefelhaltigen Verbindungen“ ist im Sinne der vorliegenden Erfindung zu verstehen, dass keine weiteren schwefelhaltigen Reduktionsmittel zum Zwecke des Farbabzugs im Mittel eingesetzt werden. Auf diese Weise können für den Anwender toxikologisch nachteilige Effekte vermieden werden.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren handelt es sich damit um ein Verfahren zum Entfärben von menschlichen Keratinfasern, die mit Oxidationsfarbstoffen und/oder direktziehenden Farbstoffen gefärbt wurden, wobei das Verfahren die Anwendung eines Mittels umfasst, dessen Gesamtgehalt an Schwefel-haltigen Verbindungen, die von den Verbindungen der Formel (I) verschieden sind, unterhalb von 1,0 Gew.-% liegt. Berechnungsgrundlage ist hierbei der Gesamtgehalt aller im Mittel enthaltenen weiteren, von den Verbindungen (I) verschiedenen schwefelhaltigen Verbindungen. Dieser Gesamtgehalt wird zum Gesamtgewicht des Mittels in Relation gesetzt.
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Unter einer schwefelhaltigen Verbindung, die von den Verbindungen der Formel (I) verschieden ist, wird erfindungsgemäß jede anorganische und organische Substanz verstanden, deren Struktur nicht den Maßgaben der Formel (I) entspricht und die in ihrer Struktur mindestens ein Schwefelatom enthält. Insbesondere werden unter den schwefelhaltigen Verbindungen, die von den Verbindungen der Formel (I) verschieden sind, schwefelhaltige Reduktionsmittel verstanden.
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Unter den von Verbindungen der Formel (I) verschiedenen Reduktionsmitteln werden beispielsweise Natriumdithionit, Zinkdithionit, Kaliumdithionit, Natriumsulfit, Natriumhydrogensulfit, Kaliumsulfit, Kaliumhydrogensulfit, Ammoniumsulfit, Natriumthiosulfat, Kaliumthiosulfat, Ammoniumthiosulfat, Natriumdisulfit, Kaliumdisulfit, Ammoniumdisulfit, Hydroxymethansulfinsäure, Natriummethansulfinat, Kaliummethansulfinat, Zinkmethansulfinat, Aminomethansulfinsäure, Cystein, Thiomilchsäure und Thioglycolsäure (Alternativname: Sulfanylessigsäure) verstanden.
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Bei Natriumdithionit handelt es sich um ein anorganischen Reduktionsmittel mit der Summenformel Na2S2O4 und der CAS-Nr. 7775-14-6.
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Bei Zinkdithionit handelt es sich um ein anorganisches Reduktionsmittel mit der Summenformel ZnS2O4 und der CAS-Nr. 7779-86-4.
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Bei Kaliumdithionit handelt es sich um ein anorganisches Reduktionsmittel mit der Summenformel K2S2O4 und der CAS-Nr. 14293-73-3.
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Bei Natriumsulfit handelt es sich um ein anorganisches Reduktionsmittel mit der Summenformel Na2SO3 und der CAS-Nr. 7757-83-7.
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Bei Natriumhydrogensulfit handelt es sich um ein anorganisches Reduktionsmittel mit der Summenformel NaHSO3 und der CAS-Nr. 7631-90-5. Natriumhydrogensulfit wird bevorzugt in Form einer wässrigen Lösung eingesetzt.
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Bei Kaliumsulfit handelt es sich um ein anorganisches Reduktionsmittel mit der Summenformel K2SO3 und der CAS-Nr. 10117-38-1.
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Bei Kaliumhydrogensulfit handelt es sich um ein anorganisches Reduktionsmittel mit der Summenformel KHSO3 und der CAS-Nr. 7773-03-7.
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Bei Ammoniumsulfit handelt es sich um ein anorganisches Reduktionsmittel mit der Summenformel (NH4)2SO3 und der CAS-Nr. 10196-04-0.
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Bei Natriumthiosulfat handelt es sich um ein anorganisches Reduktionsmittel mit der Summenformel Na2S2O3 und der CAS-Nr. 7772-98-7.
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Bei Kaliumthiosulfat handelt es sich um ein anorganisches Reduktionsmittel mit der Summenformel K2S2O3 und der CAS-Nr. 10294-66-3.
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Bei Ammoniumthiosulfat handelt es sich um ein anorganisches Reduktionsmittel mit der Summenformel (NH4)2S2O3 und der CAS-Nr. 7783-18-8.
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Bei Hydroxymethansulfinsäure handelt es sich um ein organisches Reduktionsmittel mit der Formel HO-CH2-S(O)OH und der CAS-Nr. 79-25-4. Alternativ wird Hydroxymethansulfinsäure auch als Formaldehydsulfoxylsäure bezeichnet.
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Bei Aminomethansulfinsäure handelt es sich um ein organisches Reduktionsmittel mit der Formel H2N-CH2-S(O)OH und der CAS-Nr. 118201-33-5.
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Unter Cystein (2-Amino-3-sulfanylpropionsäure) wird erfindungsgemäß D-Cystein, L-Cystein und/oder ein Gemisch aus D- und L-Cystein verstanden.
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Unter Thiomilchsäure (2-Sulfanylpropionsäure) wird D-Thio-Milchsäure, L-Thio-Milchsäure und/oder ein Gemisch aus D- und L-Thiomilchsäure verstanden.
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Bei Ammoniumthiolactat handelt es sich um das Ammoniumsalz der Thiomilchsäure (d.h. das Ammoniumsalz der 2-Sulfanylpropionsäure)
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Unter Thioglycolsäure (Sulfanylessigsäure, 2-Mercapto-essigäure) wird ein organisches Reduktionsmittel der Formel HS-CH2-COOH verstanden, die Verbindung besitzt die CAS-Nr. 68-11-1.
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Bei Ammoniumthioglycolat handelt es sich um das Ammoniumsalz der Thiglycolsäure (d.h. das Ammoniumsalz der Sulfanylessigsäure)
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Der Gesamtgehalt aller schwefelhaltigen, von den Verbindungen der Formel (I) verschiedenen Verbindungen, insbesondere der vorgenannten Reduktionsmittel, liegt erfindungsgemäß unterhalb von 1,0 Gew.-%. Bevorzugt ist es jedoch, alle weiteren Reduktionsmittel in noch geringeren Mengen einzusetzen.
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In einer weiteren, ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass auf den gefärbten Keratinfasern ein Mittel angewendet wird, dessen Gesamtgehalt an schwefel-haltigen Verbindungen, die von den Verbindungen der Formel (I) verschieden sind, unterhalb von 0,5 Gew.-%, bevorzugt unterhalb von 0,1 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt unterhalb von 0,05 Gew.-% liegt, wobei der Gesamtgehalt auf das Gesamtgewicht des Mittels bezogen ist.
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Die erfindungsgemäßen Mittel enthalten weiterhin bevorzugt mindestens ein Tensid aus der Gruppe der anionischen, amphoteren, zwitterionischen, nichtionischen und/oder kationischen Tenside.
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In einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass auf den gefärbten Keratinfasern ein Mittel angewendet wird, das zusätzlich mindestens ein Tensid aus der Gruppe der anionischen, amphoteren, zwitterionischen, nichtionischen und/oder kationischen Tenside enthält.
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Tenside sind amphiphile (bifunktionelle) Verbindungen, die aus mindestens einem hydrophoben und mindestens einem hydrophilen Molekülteil bestehen. Bei dem hydrophoben Rest handelt es sich bevorzugt eine Kohlenwasserstoffkette mit 8-24 Kohlenstoff-Atomen, die gesättigt oder ungesättigt, linear oder verzweigt sein kann. Besonders bevorzugt ist diese C8-C24-Alkylkette linear.
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Bevorzugte anionische Tenside sind demnach gekennzeichnet durch die Anwesenheit einer wasserlöslich machenden, anionische Gruppe wie z. B. eine Carboxylat- oder Phosphat-Gruppe und eine lipophile Alkylgruppe mit etwa 8 bis 30 C-Atomen. Zusätzlich können im Molekül Glykol- oder Polyglykolether-Gruppen, Ester-, Ether- und Amidgruppen sowie Hydroxylgruppen enthalten sein.
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Typische Beispiele für anionische Tenside sind Mono- und Dialkylsulfosuccinate, Mono- und Amidseifen, Ethercarbonsäuren und deren Salze, Fettsäureisethionate, Fettsäuresarcosinate, Fettsäuretauride, Acyllactylate, Acyltartrate, Acylglutamate, Acylaspartate, Proteinfettsäurekondensate (insbesondere pflanzliche Produkte auf Weizenbasis) und Alkyl(ether)phosphate. Sofern die anionischen Tenside Polyglycoletherketten enthalten, können diese eine konventionelle, vorzugsweise jedoch eine eingeengte Homologenverteilung aufweisen.
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Beispiele für erfindungsgemäße anionische Tenside sind, jeweils in Form der Natrium-, Kalium- und Ammonium- sowie der Mono-, Di- und Trialkanolammoniumsalze mit 2 bis 4 C-Atomen in der Alkanolgruppe,
- - lineare und verzweigte Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen (Seifen),
- - Ethercarbonsäuren der Formel R-O-(CH2-CH2O)x-CH2-COOH, in der R eine lineare Alkylgruppe mit 8 bis 30 C-Atomen und x = 0 oder 1 bis 16 ist,
- - Acylsarcoside mit 8 bis 24 C-Atomen in der Acylgruppe,
- - Acyltauride mit 8 bis 24 C-Atomen in der Acylgruppe,
- - Acylisethionate mit 8 bis 24 C-Atomen in der Acylgruppe, die durch Veresterung von Fettsäuren mit dem Natriumsalz der 2-Hydroxyethan-sulfonsäure (Isethionsäure) zugänglich sind. Wenn man für diese Veresterung Fettsäuren mit 8 bis 24 C-Atomen, also z. B. Laurin-, Myristin-, Palimitin- oder Stearinsäure oder auch technische Fettsäurefraktionen, z. B. die aus Kokosfettsäure erhältliche C12- C18-Fettsäurefraktion einsetzt, erhält man die erfindungsgemäß bevorzugt geeigneten C12 - C18-Acylisethionate,
- - Ester der Weinsäure und Zitronensäure mit Alkoholen, die Anlagerungsprodukte von etwa 2-15 Molekülen Ethylenoxid und/oder Propylenoxid an Fettalkohole mit 8 bis 22 C-Atomen darstellen,
- - Alkyl- und/oder Alkenyletherphosphate der Formel,
R1(OCH2CH2)n-O-(PO-OX)-OR2, in der R1bevorzugt für einen aliphatischen Kohlenwasserstoffrest mit 8 bis 30 Kohlenstoffatomen, R2 für Wasserstoff, einen Rest (CH2CH2O)nR2 oder X, n für Zahlen von 1 bis 10 und X für Wasserstoff, ein Alkali- oder Erdalkalimetall oder NR3R4R5R6, mit R3 bis R6 unabhängig voneinander stehend für Wasserstoff oder einen C1 bis C4 - Kohlenwasserstoffrest, steht,
- - sulfatierte Fettsäurealkylenglykolester der Formel RCO(AlkO)nSO3M
in der RCO- für einen linearen oder verzweigten, aliphatischen, gesättigten und/oder ungesättigten Acylrest mit 6 bis 22 C-Atomen, Alk für CH2CH2, CHCH3CH2 und/oder CH2CHCH3, n für Zahlen von 0,5 bis 5 und M für ein Metall steht, wie Alkalimetall, insbesondere Natrium, Kalium, Lithium, Erdalkalimetall, insbesondere Magnesium, Calcium, Zink, oder Ammoniumion, wie +NR3R4R5R6, mit R3 bis R6 unabhängig voneinander stehend für Wasserstoff oder einen C1 bis C4 - Kohlenwasserstoffrest,
- - Monoglyceridsulfate und Monoglyceridethersulfate der Formel
R8OC-(OCH2CH2)x-OCH2-[CHO(CH2CH2O)yH]-CH2O(CH2CH2O)2-SO3X, in der R8CO für einen linearen oder verzweigten Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, x, y und z in Summe für 0 oder für Zahlen von 1 bis 30, vorzugsweise 2 bis 10, und X für ein Alkali- oder Erdalkalimetall steht. Typische Beispiele für im Sinne der Erfindung geeignete Monoglycerid(ether)sulfate sind die Umsetzungsprodukte von Laurinsäuremonoglycerid, Kokosfettsäuremonoglycerid, Palmitinsäuremonoglycerid, Stearinsäuremonoglycerid, Ölsäuremonoglycerid und Talgfettsäuremonoglycerid sowie deren Ethylenoxidaddukte mit Schwefeltrioxid oder Chlorsulfonsäure in Form ihrer Natriumsalze. Vorzugsweise werden Monoglyceridsulfate eingesetzt, in der R8CO für einen linearen Acylrest mit 8 bis 18 Kohlenstoffatomen steht,
- - Amidethercarbonsäuren, R1-CO-NR2-CH2CH2-O-(CH2CH2O)nCH2COOM, mit R1als geradkettigen oder verzweigten Alkyl- oder Alkenylrest mit einer Zahl an Kohlenstoffatomen in der Kette von 2 bis 30, n steht für eine ganze Zahl von 1 bis 20 und R2 steht für Wasserstoff, einen Methyl-, Ethyl-, Propyl-, Isopropyl-, n-Butyl-, t-Butyl- oder iso-Butylrest und M steht für Wasserstoff oder ein Metall wie Alkalimetall, insbesondere Natrium, Kalium, Lithium, Erdalkalimetall, insbesondere Magnesium, Calcium, Zink, oder ein Ammoniumion, wie +NR3R4R5R6, mit R3 bis R6 unabhängig voneinander stehend für Wasserstoff oder einen C1 bis C4 - Kohlenwasserstoffrest. Derartige Produkte sind beispielsweise von der Firma Chem-Y unter der Produktbezeichnung Akypo® erhältlich, und
- - Acylglutamate der Formel XOOC-CH2CH2CH(C(NH)OR)-COOX, in der RCO für einen linearen oder verzweigten Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen und 0 und/oder 1, 2 oder 3 Doppelbindungen und X für Wasserstoff, ein Alkali- und/oder Erdalkalimetall, Ammonium, Alkylammonium, Alkanolammonium oder Glucammonium steht.
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Das erfindungsgemäße Mittel kann auch ein oder mehrere amphotere und/oder zwitterionische Tenside enthalten. Im Fall der zwitterionischen Tenside umfasst der hydrophile Molekülteil eine zwitterionische Struktureinheit, d.h. eine Struktureinheit, die sowohl einen kationisch geladenen als auch einen anionisch geladenen Molekülteil umfasst. Erfindungsgemäß besonders geeignete zwitterionische Tenside (b) sind dadurch gekennzeichnet, dass sie einen kationisch geladenen Molekülteil in Form einer quartären Ammoniumgruppe besitzen und ihr anionischer Molekülteil in Form einer Gruppierung oder -COO- vorliegt.
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Eine Ammoniumgruppe ist quartär, wenn eine Gruppierung des Typs (RaRbRcRdN)+ vorliegt, d.h. wenn alle vier H-Atome des NH4-Ions, von dem die quartäre Ammoniumgruppe abgeleitet ist, durch organische Reste R (bzw. Ra bis Rd) ersetzt wird.
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Besonders geeignete zwitterionische Tenside sind beispielsweise Betaine, N-Alkyl-N,N-dimethylammonium-glycinate, N-Acyl-aminopropyl-N,N-dimethylammoniumglycinate, und 2-Alkyl-3-carboxymethyl-3-hydroxyethyl-imidazoline.
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Erfindungsgemäß geeignete Mittel sind weiterhin dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel zusätzlich mindestens ein amphoteres Tensid enthält. Bevorzugte amphotere Tenside sind N-Alkylglycine, N-Alkylpropionsäuren, N-Alkylaminobuttersäuren, N-Alkyliminodipropionsäuren, N-Hydroxyethyl-N-alkylamidopropylglycine, N-Alkyltaurine, N-Alkylsarcosine, 2-Alkylaminopropionsäuren und Alkylaminoessigsäuren. Besonders bevorzugte amphotere Tenside sind N-Kokosalkylaminopropionat, as Kokosacylaminoethylaminopropionat und C12-C18-Acylsarcosin.
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Weiterhin hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn das Mittel weitere, nichtionogene grenzflächenaktive Stoffe, enthält. Bevorzugte nichtionische Tenside sind Alkylpolyglykoside sowie Alkylenoxid-Anlagerungsprodukte an Fettalkohole, Fettsäuren und Fettsäureglyceride mit jeweils 2 bis 50 Mol Ethylenoxid pro Mol Fettalkohol bzw. Fettsäure erwiesen. Zubereitungen mit hervorragenden Eigenschaften werden ebenfalls erhalten, wenn sie als nichtionische Tenside Fettsäureester von ethoxyliertem Glycerin enthalten. Ganz besonders bevorzugt ist es, wenn das Mittel als nichtionisches Tensid ein ethoxyliertes Rizinusöl mit jeweils 2 bis 50 Mol Ethylenoxyid pro Mol Fettsäure oder ein ethoxyliertes, hydriertes Rizinusöl mit jeweils 2 bis 50 Mol Ethylenoxyid pro Mol Fettsäure enthält. Der Einsatz von PEG-40 Castor Oil ist in diesem Zusammenhang besonders bevorzugt.
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Die erfindungsgemäßen Mittel können auch ein oder mehrere kationische Tenside enthalten. Unter kationischen Tensiden werden Tenside, also grenzflächenaktive Verbindungen, mit jeweils einer oder mehreren positiven Ladungen verstanden. Kationische Tenside enthalten ausschließlich positive Ladungen. Üblicherweise sind diese Tenside aus einem hydrophoben Teil und einer hydrophilen Kopfgruppe aufgebaut, wobei der hydrophobe Teil in der Regel aus einem Kohlenwasserstoff-Gerüst (z.B. bestehend aus einer oder zwei linearen oder verzweigten Alkylketten) besteht, und die positive(n) Ladung(en) in der hydrophilen Kopfgruppe lokalisiert sind. Kationische Tenside adsorbieren an Grenzflächen und aggregieren in wässriger Lösung oberhalb der kritischen Micellbildungskonzentration zu positiv geladenen Micellen.
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Beispiele für Kationtenside sind
- -quartäre Ammoniumverbindungen, die als hydrophobe Reste ein oder zwei Alkylketten mit einer Kettenlänge von 8 bis 28 C-Atomen tragen können
- -quartäre Phosphoniumsalze, substituiert mit einer oder mehreren Alkylketten mit einer Kettenlänge von 8 bis 28 C-Atomen oder
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Weiterhin kann die kationische Ladung auch in Form einer Onium-Struktur Bestandteil eines heterozyklischen Ringes (z.B. eines Imidazoliumringe oder einer Pyridiniumringes) sein.
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Neben der funktionellen Einheit, welche die kationische Ladung trägt, kann das Kationtensid auch weitere ungeladene funktionelle Gruppen beinhalten, dies ist beispielsweise bei Esterquats der Fall.
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Erfindungsgemäß werden als kationische Tenside insbesondere solche vom Typ der quartären Ammoniumverbindungen, der Esterquats und der Amidoamine eingesetzt. Bevorzugte quaternäre Ammoniumverbindungen sind Ammoniumhalogenide, insbesondere Chloride und Bromide, wie Alkyltrimethylammoniumchloride, Dialkyldimethylammoniumchloride und Trialkylmethylammoniumchloride, z. B. Cetyltrimethylammoniumchlorid, Stearyltrimethylammoniumchlorid, Distearyldimethylammoniumchlorid, Lauryldimethylammoniumchlorid, Lauryldimethylbenzylammoniumchlorid und Tricetylmethylammoniumchlorid, sowie die unter den INCI-Bezeichnungen Quaternium-27 und Quaternium-83 bekannten Imidazolium-Verbindungen. Die langen Alkylketten der oben genannten Tenside weisen bevorzugt 10 bis 18 Kohlenstoffatome auf.
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Bei Esterquats handelt es sich um bekannte Stoffe, die sowohl mindestens eine Esterfunktion als auch mindestens eine quartäre Ammoniumgruppe als Strukturelement enthalten. Bevorzugte Esterquats sind quaternierte Estersalze von Fettsäuren mit Triethanolamin, quaternierte Estersalze von Fettsäuren mit Diethanolalkylaminen und quaternierten Estersalze von Fettsäuren mit 1,2-Dihydroxypropyldialkylaminen. Die Alkylamidoamine werden üblicherweise durch Amidierung natürlicher oder synthetischer Fettsäuren und Fettsäureschnitte mit Dialkylaminoaminen hergestellt. Eine erfindungsgemäß besonders geeignete Verbindung aus dieser Substanzgruppe stellt das unter der Bezeichnung Tegoamid® S 18 im Handel erhältliche Stearamidopropyldimethylamin dar. Weitere erfindungsgemäß verwendbare kationische Tenside stellen die quaternisierten Proteinhydrolysate dar.
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Die anionischen, amphoteren, zwitterionischen, nichtionischen und kationischen Tenside können jeweils in einer Menge von 0,1 bis 15,0 Gew.-%, bevorzugt von 0,25 bis 12,0 Gew.-%, weiter bevorzugt von 1,25 bis 10,0 Gew.-% und besonders bevorzugt von 1,50 bis 9,0 Gew.-% - jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels - enthalten sein.
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Weiterhin hat sich herausgestellt, dass der Einsatz von Polyolen die Entfärbewirkung weiter unterstützt. Aus diesem Grund ist es bevorzugt, wenn die erfindungsgemäßen Entfärbemittel zusätzlich ein oder mehrere Polyole enthalten.
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Unter einem Polyol wird eine Verbindung mit mindestens zwei aliphatischen (d.h. nicht phenolischen) OH-Gruppen verstanden.
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Beispiele für geeignete erfindungsgemäße Polyole sind insbesondere Ethylengylcol, 1,2-Propylenglycol, 1,3-Propandiol, 1,2-Butandiol, 1,3-Butandiol, 1,2-Pentandiol, 1,3-Pentandiol, 1,4-Pentandiol, 1,5-Pentandiol, 1,2-Hexandiol, 1,3-hexandiol, 1,4-Hexandiol, 1,5-Hexandiol und 1,6-Hexandiol. Geeignet sind aber auch Polyethylenglycol und Polypropylenglycol.
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In einer weiteren Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Entfärbemittel daher dadurch gekennzeichnet, dass es zusätzlich ein oder mehrere Polyole aus der Gruppe Ethylengylcol (1,2-Ethandiol), 1,2-Propandiol, 1,3-Propandiol, 1,2-Butandiol, 1,3-Butandiol, 1,4-Butandiol, 1,2-Pentantiol, 1,3-Pentantiol, 1,4-Pentantiol, 1,5-Pentantiol, 1,2-Hexandiol, 1,3-Hexandiol, 1,4-Hexantiol, 1,5-Hexandiol, 1,6-Hexandiol, Polyethylenglycol und/oder Polypropylenglycol enthält.
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Die Polyole werden in den erfindungsgemäßen Mitteln bevorzugt in einer Gesamtmenge von 0,5 bis 15,0 Gew.-%, bevorzugt von 2,5 bis 13,5 Gew.-%, weiter bevorzugt von 3,5 bis 11,5 Gew.-% und besonders bevorzugt von 4,5 bis 9,5 Gew.-% - bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels - eingesetzt.
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pH-Wert
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Als ganz besonders geeignet hat es sich herausgestellt, wenn die erfindungsgemäßen Entfärbemittel einen alkalischen pH-Wert im Bereich von 7,5 bis 12,5 besitzen. Im Zuge der zu dieser Erfindung führenden Arbeiten hat sich herausgestellt, dass der pH-Wert für die Erzielung einer besonders starken Entfärbeleistung eine wichtige Einflussgröße darstellt.
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Auch mit sauer bzw. neutral eingestellten Mitteln konnte eine Entfärbung erzielt werden. Allerdings wurde beobachtet, dass die Entfärbeleistung dann am stärksten war, wenn die Haare mit einem Mittel behandelt werden, dass auf einen pH-Wert oberhalb von 7,5, bevorzugt oberhalb von 8,0, und weiter bevorzugt oberhalb von 8,5 eingestellt war. Die Einstellung von pH-Werten oberhalb von 11,0 sollte jedoch zur Vermeidung von übermäßig hoher Haarschädigung und auch zunehmender Hautirritationen vermieden werden.
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In einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass auf den gefärbten Keratinfasern ein Mittel angewendet wird, das Wasser enthält und einen pH-Wert im Bereich von 7,5 bis 12,5, bevorzugt von 8,0 bis 10,5 und besonders bevorzugt von 8,5 bis 10,0 besitzt.
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Die Messung des pH-Wertes kann beispielsweise mit einer Glaselektrode erfolgen, die üblicherweise in Form einer Einstabmesskette kommerziell erwerblich ist. Vor der Messung des pH-Wertes werden die Glaselektroden üblicherweise mit Kalibrierlösungen bekannten pH-Wertes kalibriert. Unter den pH-Werten im Sinne der vorliegenden Erfindung werden pH-Werte verstanden, die bei einer Temperatur von 22 °C gemessen wurden.
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Zur Einstellung des gewünschten pH-Wertes können verschiedene Alkalisierungsmittel verwendet werden. Erfindungsgemäß geeignete Alkalisierungsmittel können ausgewählt werden aus der Gruppe, die gebildet wird aus Ammoniak, Alkanolaminen, Alkalimetallhydroxiden, Alkalimetallmetasilikaten, Alkalimetallphosphaten und Alkalimetallhydrogenphosphaten. Bevorzugte anorganische Alkalisierungsmittel sind Natriumhydroxid, Kaliumhydroxid, Natriumsilicat und Natriummetasilicat. Erfindungsgemäß einsetzbare, organische Alkalisierungsmittel werden bevorzugt ausgewählt aus Monoethanolamin, 2-Amino-2-methylpropanol und Triethanolamin. Die als ebenfalls als erfindungsgemäße Alkalisierungsmittel einsetzbaren basischen Aminosäuren können ausgewählt werden aus der Gruppe, die gebildet wird aus Arginin, Lysin, Ornithin und Histidin.
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Obwohl die erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel bevorzugt auf pH-Werte im alkalischen Bereich eingestellt werden, kann es dennoch nötig sein, zur Feinjustierung des pH-Wertes in geringen Mengen auch Acidifizierungsmittel einzusetzen. Erfindungsgemäß geeignete Acidifizierungsmittel sind beispielsweise Zitronensäure, Milchsäure, Essigsäure oder auch verdünnte Mineralsäuren (wie beispielsweise Salzsäure, Schwefelsäure, Phoshporsäure).
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Oxidationsfarbstoffvorprodukte und/oder direktziehende Farbstoffe
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Im erfindungsgemäßen Verfahren werden Mittel eingesetzt, umd die zuvor gefärbten menschlichen Keratinfasern zu entfärben. Bei den gefärbten Keratinfasern handelt es sich um Fasern, die zuvor mit herkömmlichen, dem Fachmann bekannten Oxidationsfarbstoffen und/oder direktziehenden Farbstoffen gefärbt wurden.
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Die Entfärbemittel sind geeignet zur Entfernung von Färbungen, die mit Oxidationsfarbstoffen auf Basis von Entwickler- und Kupplerkomponenten auf den Keratinfasern erzeugt wurden. Wenn als Entwickler die folgenden Verbindungen einsetzt wurden, lassen sich die hiermit erzeugten Färbungen durch Einsatz des Entfärbemittel gut, effektiv und nahezu ohne spätere Nachdunklung entfernen: p-Phenylendiamin, p-ToluylendiaminN,N-Bis-(β-hydroxyethyl)-p-phenylendiamin, 4-N,N-Bis-(β-hydroxyethyl)-amino-2-methylanilin, 2-(β-Hydroxyethyl)-p-phenylendiamin, 2-(α,β-Dihydroxyethyl)-p-phenylendiamin, 2-Hydroxymethyl-p-phenylendiamin, Bis-(2-hydroxy-5-aminophenyl)-methan, p-Aminophenol, 4-Amino-3-methylphenol, 2,4,5,6-Tetraaminopyrimidin, 4-Hydroxy-2,5,6-triaminopyrimidin, 2-Hydroxy-4,5,6-triaminopyrimidin und/oder 4,5-Diamino-1-(β-hydroxyethyl)-pyrazol.
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Wenn als Kuppler die folgenden Verbindungen einsetzt wurden, lassen sich die hiermit erzeugten Färbungen ebenfalls mit sehr gutem Entfärbeergebnis entfernen: m-Phenylendiaminderivate, Naphthole, Resorcin und Resorcinderivate, Pyrazolone und m-Aminophenolderivate verwendet. Als Kupplersubstanzen eignen sich insbesondere 1-Naphthol, 1,5-, 2,7- und 1,7-Dihydroxynaphthalin, 5-Amino-2-methylphenol, m-Aminophenol, Resorcin, Resorcinmonomethylether, m-Phenylendiamin, 1-Phenyl-3-methyl-pyrazolon-5, 2,4-Dichlor-3-aminophenol, 1,3-Bis-(2',4'-diaminophenoxy)-propan, 2-Chlor-resorcin, 4-Chlor-resorcin, 2-Chlor-6-methyl-3-aminophenol, 2-Amino-3-hydroxypyridin, 2-Methylresorcin, 5-Methylresorcin und 2-Methyl-4-chlor-5-aminophenol, 1-Naphthol, 1,5-Dihydroxynaphthalin, 2,7-Dihydroxynaphthalin, 1,7-Dihydroxynaphthalin, 3-Aminophenol, 5-Amino-2-methylphenol, 2-Amino-3-hydroxypyridin, Resorcin, 4-Chlorresorcin, 2-Chlor-6-methyl-3-aminophenol, 2-Methylresorcin, 5-Methylresorcin, 2,5-Dimethylresorcin und 2,6-Dihydroxy-3,4-dimethylpyridin.
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Bestimmte Farbstoffe bzw. Farbstoffkombinationen lassen sich durch Anwendung der Dithiole der Formel (I) besonders gut und besonders vollständig entfernen.
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So hat sich gezeigt, dass gerade die ansonsten für ihre Haltbarkeit und Wiederstandfähigkeit bekannten Naturnuancen besonders gut entfärbt werden können, wenn im Verfahren mindestens ein Dithiol der Formel (I) zum Einsatz kommt.
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Bei Haaren, die mit einer der folgenden Kombinationen aus Entwicklern/Kupplem gefärbt wurden, war die Entfärbung besonders herausragend:
- p-Toluylendiamin/Resorcin, p-Toluylendiamin/2-Methylresorcin, p-Toluylendiamin/4-Chlorresorcin,
- p-Toluylendiamin/m-Aminophenol, N,N-Bis-(β-hydroxyethyl)-p-phenylendiamin/Resorcin, N,N-Bis-(β-hydroxyethyl)-p-phenylendiamin/ 2-Methylresorcin, N,N-Bis-(β-hydroxyethyl)-p-phenylendiamin/4-Chlorresorcin, N,N-Bis-(β-hydroxyethyl)-p-phenylendiamin/ m-Aminophenol 2-(β-Hydroxyethyl)-p-phenylendiamin/Resorcin, 2-(β-Hydroxyethyl)-p-phenylendiamin/2-Methylresorcin, 2-(β-Hydroxyethyl)-p-phenylendiamin/4-Chlorresorcin und/oder 2-(β-Hydroxyethyl)-p-phenylendiamin/m-Aminophenol.
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In einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass die Keratinfasern zuvor mit einem Mittel gefärbt wurden, das mindestens eine der folgenden Kombinationen enthielt: p-Toluylendiamin/Resorcin, p-Toluylendiamin/2-Methylresorcin, p-Toluylendiamin/4-Chlorresorcin, p-Toluylendiamin/m-Aminophenol, N,N-Bis-(β-hydroxyethyl)-p-phenylendiamin/Resorcin, N,N-Bis-(β-hydroxyethyl)-p-phenylendiamin/ 2-Methylresorcin, N,N-Bis-(β-hydroxyethyl)-p-phenylendiamin/4-Chlorresorcin, N,N-Bis-(β-hydroxyethyl)-p-phenylendiamin/ m-Aminophenol,2-(β-Hydroxyethyl)-p-phenylendiamin/Resorcin, 2-(β-Hydroxyethyl)-p-phenylendiamin/2-Methylresorcin, 2-(β-Hydroxyethyl)-p-phenylendiamin/4-Chlorresorcin und/oder 2-(β-Hydroxyethyl)-p-phenylendiamin/m-Aminophenol.
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Die erfindungsgemäßen Entfärbemittel sind zur Entfernung dieser Färbungen gedacht und enthalten selbst daher bevorzugt keine Farbstoffe, d.h. keine Oxidationsfarbstoffvorprodukte vom Entwicklertyp und vom Kupplertyp und auch keine direktziehenden Farbstoffe.
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In einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäßes Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass auf den gefärbten Keratinfasern ein Mittel angewendet wird, bei dem die die Gesamtmenge aller im Mittel enthaltenen direktziehenden Farbstoffe und Oxidationsfarbstoffvorprodukte bei einem Wert von maximal 0,2 Gew.-%, bevorzugt von maximal 0,1 Gew.-%, weiter bevorzugt von maximal 0,05 Gew.-% und besonders bevorzugt von maximal 0,01 Gew.-% - bezogen auf das Gesamtgewicht des Mittels - liegt.
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Verfahrensschritte
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Im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens hat sich die Durchführung der folgenden Schritte als besonders gut geeignet herausgestellt.
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Ganz besonders bevorzugt ist ein Verfahren zur Färbung und reduktiven Entfärbung von menschlichen Keratinfasern, umfassend die folgenden Schritte in der angegebenen Reihenfolge
- (i) Applizierung eines kosmetischen Färbemittels, das mindestens einen direktziehenden Farbstoff und/oder mindestens ein Oxidationsfarbstoffvorprodukt enthält, auf die keratinischen Fasern,
- (ii) Einwirkenlassen des Färbemittels für einen Zeitraum von 5 bis 60 Minuten,
- (iii) Ausspülen des Färbemittels,
- (iv) Applizierung eines Entfärbemittels auf die keratinischen Fasern,
- (a) das in einem kosmetischen Träger mindestens eine Verbindung der Formel (I) enthält
wobei
- R1, R2
- unabhängig voneinander stehen für ein Wasserstoffatom, eine Carboxygruppe (-COOH) oder ihr Salz, eine C1-C6-Alkylgruppe, eine Hydroxy-C1-C6-alkylgruppe, oder eine C1-C6-Alkoxy-carbonylgruppe,
- X
- steht für einen zweiwertigen organischen Rest der Formel (II) oder aber für eine direkte Bindung,
- R3
- steht für eine Hydroxygruppe, ein Wasserstoffatom, eine Carboxygruppe (-COOH) oder ihr Salz, eine C1-C6-Alkoxy-carbonylgruppe, eine C1-C6-Alkylgruppe oder eine Aminogruppe, und
- n
- steht für eine ganze Zahl von 1 bis 4, und
- (b) dessen Gesamtgehalt an Schwefel-haltigen Verbindungen, die von den Verbindungen der Formel (I) verschieden sind, unterhalb von 1,0 Gew.-% liegt, wobei der Gesamtgehalt auf das Gesamtgewicht des Mittels bezogen ist,
- (v) Einwirkenlassen des Entfärbemittels für einen Zeitraum von 5 bis 60 Minuten, bevorzugt von 10 bis 55 Minuten, weiter bevorzugt von 15 bis 55 Minuten und besonders bevorzugt von 20 bis 50 Minuten,
- (vi) Ausspülen des Entfärbemittels,
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Die Schritte (i), (ii) und (iii) des Verfahrens stellen den Färbevorgang der Keratinfasern dar und werden demzufolge in direkter zeitlicher Abfolge hintereinander ausgeführt. Für die Abfolge der Schritte (iii) und (iv) besteht prinzipiell keine zeitliche Limitierung. So kann Schritt (iv) Stunden, Tage oder auch beispielsweise bis zu mehrere Wochen nach Beendigung des Schrittes (iv) erfolgen.
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Das Verfahren soll jedoch das unerwünschte Farbergebnis der Färbevorgangs der Schritte (i) bis (iii) entfernen, daher versteht es sich von selbst, dass die Entfärbung nur dann vorgenommen werden muss, wenn die gefärbten Fasern auch noch das unerwünschtes Farbergebnis zeigen. Wurden die Keratinfasern beispielsweise mit direktziehenden Farbstoffen gefärbt und hat sich diese Färbung nach 2 Wochen schon komplett ausgewaschen, so ist ein im Anschluss daran stattfindender Entfärbevorgang weder notwendig noch erfindungsgemäß.
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In Schritt (iv) des Verfahrens wird ein erfindungsgemäßes Entfärbemittel auf die Keratinfasern aufgetragen Die Schritte (iv), (v) und (vi) des Verfahrens stellen den Entfärbevorgang der Keratinfasern dar und werden demzufolge wieder in direkter zeitlicher Abfolge hintereinander ausgeführt.
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Um die Wirkung noch weiter zu verstärken und/oder den Entfärbeprozess zu beschleunigen, kann in Schritt (v) auch unter Unterstützung durch Wärme oder Hitze erfolgen. Eine entsprechende Erwärmung der mit dem Entfärbemittel beaufschlagten Keratinfasern kann beispielsweise durch Anwendung einer Haube, einer Trockenhaube oder eines Föhns erfolgen.
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Verwendung
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Im Rahmen der zu dieser Erfindung führenden Arbeiten hat sich herausgestellt, dass die zuvor im Detail beschriebenen Verbindungen der Formel (I) effektiv und signifikant gefärbte Haare zu entfärben vermögen. Die auf diesem Wege erhaltene Entfärbung ist lang anhaltend, und eine Nachdunklung der reduktiv entfärbten Keratinfasern konnte wirkungsvoll verhindert werden.
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Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher die Verwendung von Verbindungen der Formel (I)
wobei
- R1, R2
- unabhängig voneinander stehen für ein Wasserstoffatom, eine Carboxy-gruppe (-COOH) oder ihr Salz, eine C1-C6-Alkylgruppe, eine C1-C6-Hydroxyalkylgruppe, oder eine C1-C6-Alkoxy-carbonylgruppe,
- X
- steht für einen zweiwertigen organischen Rest der Formel (II) oder aber für eine direkte Bindung,
- R3
- steht für eine Hydroxygruppe, ein Wasserstoffatom, eine Carboxygruppe (-COOH) oder ihr Salz, eine C1-C6-Alkoxy-carbonylgruppe, eine C1-C6-Alkylgruppe oder eine Aminogruppe, und
- n
- steht für eine ganze Zahl von 1 bis 4,
zur Entfärbung von menschlichen Keratinfasern, die mit die mit Oxidationsfarbstoffen und/oder direktziehenden Farbstoffen gefärbt wurden.
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Bezüglich weiterer bevorzugter Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Verwendung gilt mutatis mutandis das zu dem erfindungsgemäßen Verfahren Gesagte.
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Mehrkomponenten-Verpackungseinheit
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Für die Anwendung wird das erfindungsgemäße Entfärbemittel bevorzugt auf den pH-Bereich eingestellt, an dem es seine größte Wirkung entfaltet. Zum Zwecke der Lagerung kann es jedoch bevorzugt sein, den pH-Wert zu wählen, an dem die Dithioverbindung der Formel (I) am stabilsten ist. Da sich die für die Lagerung und die für die Anwendung am besten geeigneten pH-Werte in der Regel unterscheiden, kann es von besonderem Vorteil sein, den pH-Wert des Entfärbemittels kurz vor der Anwendung zu verändern.
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Die Änderung des pH-Wertes des Entfärbemittels kann beispielsweise durch Vermischen von mindestens zwei verschiedenen Mitteln realisiert werden, wobei das erste Mittel (Zubereitung (A)) mindestens eine Dithioverbindung der Formel (I) enthält und das zweite Mittel (Zubereitung (B)) wässrig ist und mindestens ein Acidifizierungsmittel (d.h. eine Säure) und/oder mindestens ein Alkalisierungsmittel enthält.
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Das erste Mittel (Zubereitung (A)), welches die Dithioverbindung enthält, kann wiederum ein Mittel auf wässriger Basis sein, das Mittel kann jedoch ebenfalls auch wasserfrei konfektioniert werden, beispielsweise indem die mindestens eine Dithioverbindung der Formel (I) in einen wasserfreien, öligen Träger oder eine fetthaltige Paste eingearbeitet wird, oder auch indem die Dithioverbindung der Formel (I) in Form eines Pulvers oder eines gepressten Formkörpers konfektioniert wird.
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Die zwei zur Herstellung des anwendungsbereiten Mittels notwendigen Komponenten werden dem Anwender zweckmäßigerweise in Form eines Kits (d.h. in Form einer Mehr-Komponenten-Verpackungseinheit) zur Verfügung gestellt, welcher mindestens zwei getrennt voneinander konfektionierte Zubereitungen (A) und (B) umfasst. Das anwendungsbereite Entfärbemittel wird dann durch Vermischen der Zubereitungen (A) und (B) hergestellt.
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Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher eine Mehrkomponenten-Verpackungseinheit (Kit-of-parts) zum Entfärben von menschlichen Keratinfasern, die mit Oxidationsfarbstoffen und/oder direktziehenden Farbstoffen gefärbt wurden, umfassend mindestens zwei getrennt voneinander konfektionierte Zubereitungen (A) und (B), wobei
- - die erste Zubereitung (A) in einem kosmetischen Träger mindestens eine Verbindung der Formel (I), wie sie zuvor bei Beschreibung des ersten Erfindungsgegenstand detailliert offenbart wurde, enthält und
- - die zweite Zubereitung (B) wasserhaltig ist und mindestens eine Säure und/oder mindestens ein Alkalisierungsmittel enthält.
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Mit anderen Worten handelt es sich bei diesem Gegenstand der Erfindung um eine Mehrkomponenten-Verpackungseinheit (Kit-of-parts) zum Entfärben von menschlichen Keratinfasern, die mit Oxidationsfarbstoffen und/oder direktziehenden Farbstoffen gefärbt wurden, umfassend mindestens zwei getrennt voneinander konfektionierte Zubereitungen (A) und (B), wobei
- - die erste Zubereitung (A) in einem kosmetischen Träger mindestens eine Verbindung der Formel (I) enthält,
wobei
- R1, R2
- unabhängig voneinander stehen für ein Wasserstoffatom, eine Carboxygruppe (-COOH) oder ihr Salz, eine C1-C6-Alkylgruppe, eine C1-C6-Hydroxyalkylgruppe, oder eine C1-C6-Alkoxy-carbonylgruppe,
- X
- steht für einen zweiwertigen organischen Rest der Formel (II) oder aber für eine direkte Bindung,
- R3
- steht für eine Hydroxygruppe, ein Wasserstoffatom, eine Carboxygruppe (-COOH) oder ihr Salz, eine C1-C6-Alkoxy-carbonylgruppe, eine C1-C6-Alkylgruppe oder eine Aminogruppe, und
- n
- steht für eine ganze Zahl von 1 bis 4, und
- - die zweite Zubereitung (B) wasserhaltig ist und mindestens eine Säure und/oder mindestens ein Alkalisierungsmittel enthält.
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Besonders bevorzugt ist es wie zuvor beschrieben, wenn in der Zubereitung (A) der Gesamtgehalt an Schwefel-haltigen Verbindungen, die von den Verbindungen der Formel (I) verschieden sind, unterhalb von 1,0 Gew.-%, bevorzugt unterhalb von 0,5 Gew.-%, weiter bevorzugt unterhalb von 0,1 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt unterhalb von 0,05 Gew.-% liegt, wobei der Gesamtgehalt auf das Gesamtgewicht der Zubereitung (A) bezogen ist.
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Besonders bevorzugt ist es auch, wenn in der Zubereitung (B) der Gesamtgehalt an Schwefelhaltigen Verbindungen, die von den Verbindungen der Formel (I) verschieden sind, unterhalb von 1,0 Gew.-%, bevorzugt unterhalb von 0,5 Gew.-%, weiter bevorzugt unterhalb von 0,1 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt unterhalb von 0,05 Gew.-% liegt, wobei der Gesamtgehalt auf das Gesamtgewicht der Zubereitung (B) bezogen ist.
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Als Säuren in der Zubereitung (B) können beispielsweise eine oder mehrere Säuren aus der Gruppe Zitronensäure, Weinsäure, Äpfelsäure, Milchsäure, Essigsäure, Schwefelsäure, Salzsäure, Phosphorsäure, Methansulfonsäure, Benzoesäure, Malonsäure, Oxalsäure, Brenztraubensäure, Oxalessigsäure (Oxobutandisäure) und/oder 1-Hydroxyethan-1,1-diphosphonsäure eingesetzt werden.
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In einer weiteren Ausführungsform ist eine erfindungsgemäße Mehrkomponenten-Verpackungseinheit (Kit-of-parts) dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Zubereitung (B) mindestens eine Säure aus der Gruppe aus Zitronensäure, Weinsäure, Äpfelsäure, Milchsäure, Essigsäure, Schwefelsäure, Salzsäure, Phosphorsäure, Methansulfonsäure, Benzoesäure, Malonsäure, Oxalsäure, Brenztraubensäure, Oxalessigsäure (Oxobutandisäure) und/oder 1-Hydroxyethan-1,1-diphosphonsäure enthält.
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Weiterhin ist ganz besonders bevorzugt, wenn die zweite Zubereitung (B) wasserhaltig ist und mindestens ein Alkalisierungsmittel enthält.
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Als Alkalisierungsmittel sind die bereits zuvor beschriebenen Alkalisierungsmittel besonders gut geeignet, d.h. geeignete Alkalisierungsmittel können ausgewählt werden aus der Gruppe, die gebildet wird aus Ammoniak, Alkanolaminen, Alkalimetallhydroxiden, Alkalimetallmetasilikaten, Alkalimetallphosphaten und Alkalimetallhydrogenphosphaten. Bevorzugte anorganische Alkalisierungsmittel sind Natriumhydroxid, Kaliumhydroxid, Natriumsilicat und Natriummetasilicat. Erfindungsgemäß einsetzbare, organische Alkalisierungsmittel werden bevorzugt ausgewählt aus Monoethanolamin, 2-Amino-2-methylpropanol und Triethanolamin. Die als ebenfalls als erfindungsgemäße Alkalisierungsmittel einsetzbaren basischen Aminosäuren können ausgewählt werden aus der Gruppe, die gebildet wird aus Arginin, Lysin, Ornithin und Histidin.
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Die Zubereitung (B) der Mehrkomponenten-Verpackungseinheit ist in einer bevorzugten Ausführungsform eine wässrige Zubereitung mit einem Wassergehalt von 5,0 bis 99,0 Gew.-%, bevorzugt von 15,0 bis 98,0 Gew.-%, besonders bevorzugt 50 - 98 Gew.-%. Berechnungsgrundlage für den in Gew.-% angegebenen Wassergehalt ist hierbei die Gewichtsmenge an Wasser, die im Gesamtgewicht des Mittels enthalten ist. Der pH-Wert der Zubereitung (B) kann bei einem Wert von 7,5 bis 12,5, bevorzugt von 8,0 bis 10,5, weiter bevorzugt von 8,5 bis 11,0 liegen.
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Die Zubereitung (B) wird zur Herstellung des anwendungsbereiten Entfärbemittels mit der Zubereitung (A) vermischt, wobei die Zubereitung (A) mit den Dithiolen der Formel (I) mindestens ein Reduktionsmittel enthält. Zur Vermeidung von Inkompatibilitäten und unbeherrschbaren Reaktionen ist die Zubereitung (B) daher bevorzugt frei von allen Substanzklassen, die mit den Reduktionsmitteln unerwünschte Reaktionen eingehen können. Es ist von besonderem Vorteil, wenn die Zubereitung (B) frei von Oxidationsmitteln ist.
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In einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein erfindungsgemäße Mehrkomponenten-Verpackungseinheit dadurch gekennzeichnet, dass die Gesamtmenge aller in der Zubereitung (B) enthaltenen Oxidationsmittel aus der Gruppe der Peroxoverbindungen bei einem Wert von maximal 0,2 Gew.-%, bevorzugt von maximal 0,1 Gew.-%, weiter bevorzugt von maximal 0,05 Gew.-% und besonders bevorzugt von maximal 0,01 Gew.-% - bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung (B) - liegt.
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Zur Vermeidung der vorgenannten Inkompatibilitäten ist die Zubereitung (A) bevorzugt frei von Oxidationsmitteln. In einer weiteren ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist eine erfindungsgemäße Mehrkomponenten-Verpackungseinheit dadurch gekennzeichnet, dass die Gesamtmenge aller in der Zubereitung (A) enthaltenen Oxidationsmittel aus der Gruppe der Peroxoverbindungen bei einem Wert von maximal 0,2 Gew.-%, bevorzugt von maximal 0,1 Gew.-%, weiter bevorzugt von maximal 0,05 Gew.-% und besonders bevorzugt von maximal 0,01 Gew.-% - bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung (A) - liegt.
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Unter Peroxoverbindungen sind im Sinne dieser Erfindung insbesondere Wasserstoffperoxid, Natriumperoxodisulfat, Kaliumperoxodisulfat und Ammoniumlperoxodisulfat zu verstehen.
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Das anwendungsbereite Entfärbemittel wird nun durch Vermischen der zwei Zubereitungen (A) und (B) hergestellt. Prinzipiell können die Zubereitungen (A) und (B) hierbei in verschiedenen Mischungsverhältnissen, wie beispielsweise (A)/(B) von 20:1 bis 1:20, vermischt werden. Bevorzugt werden die Zubereitungen (A) und (B) in einem Mischungsverhältnis von 1:10 bis 10:1, besonders bevorzugt von 1:2 bis 2:1 miteinander vermischt. Die Mischungsverhältnisse geben hierbei das Verhältnis der Gewichtsmengen der Zubereitungen (A) und (B) zueinander an.
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Die Zubereitungen (A) und (B) werden getrennt voneinander konfektioniert und können jeweils in jedem hierfür geeigneten Behältnis konfektioniert vorliegen. Geeignete Behältnisse sind beispielsweise Glas- oder insbesondere Kunststoff-Flaschen, Dosen, Tuben oder auch andere geeignete Container.
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Zur Herstellung der anwendungsbereiten Mischung kann beispielsweise das Mittel (A) aus Container (I) vollständig in Container (II) - der bereits das Mittel (B) enthält - überführt werden. In diesem Fall wird die Größe des Containers (II) so gewählt, dass der Container (II) die Gesamtmenge der Mittel (A) und (B) aufnehmen kann und auch ein Vermischen der beiden Mittel (A) und (B), z.B. durch Verschütteln oder Verrühren, zulässt.
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Analog kann die Herstellung der Mischung auch durch vollständige Überführung des Mittels (B) aus Container (II) in Container (I) - der bereits das Mittel (A) enthält - erfolgen. In diesem Fall sollte die Größe des Containers (I) so gewählt werden, dass der Container (I) die Gesamtmenge der Mittel (A) und (B) aufnehmen kann und auch ein Vermischen der beiden Mittel (A) und (B), z.B. durch Verschütteln oder Verrühren, zulässt.
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Eine weitere Möglichkeit zur Herstellung der Anwendungsmischung ist die vollständige Überführung beider Mittel (A) und (B) aus den Containern (I) und (II) in ein drittes Behältnis, welches dann das Vermischen beider Mittel - z.B. durch Verschütteln oder Verrühren - erlaubt.
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Beispiel: Eine erfindungsgemäße Mehrkomponenten-Verpackungseinheit enthält
- - 100 g der Zubereitung (A) in Container (I)
- - 50 g der Zubereitung (B) in Container (II)
Zur Herstellung der Anwendungsmischung wird die Zubereitung (B) aus Container (II) vollständig in Container (I) überführt. Die Zubereitungen (A) und (B) werden dann miteinander verschüttelt oder verrührt. Das Mischungsverhältnis der Zubereitungen (A)/(B) liegt bei einem Wert von (100 g / 50 g) = 2:1.
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Die Mehrkomponentenverpackungseinheit (Kit-of-parts) kann auch noch eine weitere dritte, getrennt konfektionierte Zubereitung (C) umfassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Komponente (A), die das bzw. die Verbindung der Formel (I) enthält, wasserfrei konfektioniert werden soll.
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Weitere Inhaltsstoffe
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Die im erfindungsgemäßen Verfahren und in der erfindungsgemäßen Mehrkomponenten-Verpackungseinheit eingesetzten Mittel können weiterhin zusätzliche Wirk-, Hilfs- und Zusatzstoffe enthalten, um die Entfärbeleistung zu verbessern und weitere gewünschte Eigenschaften der Mittel einzustellen. Beispielsweise kann eines oder mehrere der Mittel zusätzlich nichtionische Polymere wie beispielsweise Vinylpyrrolidinon/Vinylacrylat-Copolymere, Polyvinylpyrrolidinon, Vinylpyrrolidinon/Vinylacetat-Copolymere, Polyethylenglykole und Polysiloxane; zusätzliche Silikone wie flüchtige oder nicht flüchtige, geradkettige, verzweigte oder cyclische, vernetzte oder nicht vernetzte Polyalkylsiloxane (wie Dimethicone oder Cyclomethicone), Polyarylsiloxane und/oder Polyalkylarylsiloxane, insbesondere Polysiloxane mit organofunktionelle Gruppen, wie substituierten oder unsubstituierten Aminen (Amodimethicone), Carboxyl-, Alkoxy- und/oder Hydroxylgruppen (Dimethiconcopolyole), lineare Polysiloxan(A)-Polyoxyalkylen(B)-Blockcopolymere, gepfropften Silikonpolymere; kationische Polymere wie quaternisierte Celluloseether, Polysiloxane mit quaternären Gruppen, Dimethyldiallylammoniumchlorid-Polymere, Acrylamid-Dimethyldiallylammoniumchlorid-Copolymere, mit Diethylsulfat quaternierte Dimethylamino-ethylmethacrylat-Vinylpyrrolidinon-Copolymere, Vinylpyrrolidinon-Imidazolinium-methochlorid-Copolymere und quaternierter Polyvinylalkohol; zwitterionische und amphotere Polymere; anionische Polymere wie beispielsweise Polyacrylsäuren oder vernetzte Polyacrylsäuren; Strukturanten wie Glucose, Maleinsäure und Milchsäure, haarkonditionierende Verbindungen wie Phospholipide, beispielsweise Lecitin und Kephaline; Parfümöle, Dimethylisosorbid und Cyclodextrine; faserstrukturverbessernde Wirkstoffe, insbesondere Mono-, Di- und Oligosaccharide wie beispielsweise Glucose, Galactose, Fructose, Fruchtzucker und Lactose; Farbstoffe zum Anfärben des Mittels; Antischuppenwirkstoffe wie Piroctone Olamine, Zink Omadine und Climbazol; Aminosäuren und Oligopeptide; Proteinhydrolysate auf tierischer und/oder pflanzlicher Basis, sowie in Form ihrer Fettsäure-Kondensationsprodukte oder gegebenenfalls anionisch oder kationisch modifizierten Derivate; pflanzliche Öle; Lichtschutzmittel und UV-Blocker; Wirkstoffe wie Panthenol, Pantothensäure, Pantolacton, Allantoin, Pyrrolidinoncarbonsäuren und deren Salze sowie Bisabolol; Polyphenole, insbesondere Hydroxyzimtsäuren, 6,7-Dihydroxycumarine, Hydroxybenzoesäuren, Catechine, Tannine, Leukoanthocyanidine, Anthocyanidine, Flavanone, Flavone und Flavonole; Ceramide oder Pseudoceramide; Vitamine, Provitamine und Vitaminvorstufen; Pflanzenextrakte; Fette und Wachse wie Fettalkohole, Bienenwachs, Montanwachs und Paraffine; Quell- und Penetrationsstoffe wie Glycerin, Propylenglykolmonoethylether, Carbonate, Hydrogencarbonate, Guanidine, Harnstoffe sowie primäre, sekundäre und tertiäre Phosphate; Trübungsmittel wie Latex, Styrol/PVP- und Styrol/Acrylamid-Copolymere; Perlglanzmittel wie Ethylenglykolmono- und - distearat sowie PEG-3-distearat; Pigmente sowie Treibmittel wie Propan-Butan-Gemische, N2O, Dimethylether, CO2 und Luft. Es wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die bekannten Monographien, z. B. Kh. Schrader, Grundlagen und Rezepturen der Kosmetika, 2. Auflage, Hüthig Buch Verlag, Heidelberg, 1989, verwiesen, die das entsprechende Wissen des Fachmannes wiedergeben.
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Jeder der vorgenannten weiteren Inhaltsstoffe kann - bezogen auf das Gesamtgewicht des jeweiligen Mittels - beispielsweise in einer Menge von 0,01 bis 20 Gew.-% eingesetzt werden.
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Beispiele
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Färbung
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Es wurden die folgenden Formulierungen hergestellt (alle Angaben in Gew.-%):
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Färbecreme (F1)
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Rohstoff |
Gew.% |
Cetearylalkohol |
6,6 |
C12-C18 Fettalkohole |
2,4 |
Ceteareth-20 |
0,6 |
Ceteareth-12 |
0,6 |
Plantacare 1200 UP (Laurylglucoside, 50 - 53 %ige wässrige Lösung) |
2,0 |
Natrium Laureth-6 Carboxylat (21 %ige wässrige Lösung) |
10,0 |
Natriummyreth Sulfat (68 - 73 %ige wässrige Lösung) |
2,8 |
Sodium acrylate, trimethylammoniopropylacrylamide chloride copolymer (19 - 21 %ige wässrige Lösung) |
3,8 |
Natriumhydroxid |
0,26 |
p-Toluylendiamin, Sulfat |
0,48 |
m-Aminophenol |
0,02 |
4-Chlorresorcin |
0,09 |
2-Methylresorcin |
0,04 |
Resorcin |
0,12 |
Ammniumsulfat |
0,71 |
Natriumsulfit |
0,4 |
Ascorbinsäure |
0,1 |
1-Hydroxyethan-1,1-diphosphonsäure (60 %ige wässrige Lösung) |
0,2 |
Natriumwasserglas |
0,5 |
L-Serin |
1,0 |
Ammoniak (25 %ige wässrige Lösung) |
6,7 |
Wasser |
ad 100 |
-
Oxidationsmittel (Ox)
-
Rohstoff |
Gew.% |
Natriumbenzoat |
0,04 |
Dipicolinsäure |
0,1 |
Dinatriumpyrophosphat |
0,1 |
Kaliumhydroxid |
0,09 |
1,2-Propylenglycol |
1,0 |
1-Hydroxyethan-1,1-diphosphonsäure (60 %ige wässrige Lösung) |
0,25 |
Paraffinum Liquidum |
0,30 |
Steartrimoniumchlorid |
0,39 |
Cetearylalkohol |
3,4 |
Ceteareth-20 |
1,0 |
Wasserstoffperoxid (50 %ige wässrige Lösung) |
12,0 |
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Die Farbcreme (F1) und das Oxidationsmittel (Ox) wurden im Mengenverhältnis 1:1 miteinander vermischt und auf Haarsträhnen (Kerling Euronaturhaar weiß) appliziert. Das Gewichtsverhältnis Anwendungsmischung : Haar betrug 4:1, die Einwirkzeit betrug 30 Minuten bei einer Temperatur von 32 Grad Celsius. Anschließend wurden die Strähnen mit Wasser gespült, getrocknet und mindestens 24 Stunden bei Raumtemperatur ruhen gelassen. Danach wurden die Haarsträhnen farbmetrisch vermessen.
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Mit der Färbung (F1+OX) wurden die Strähnen in der Nuance haselnussbraun gefärbt.
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Entfärbung
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Es wurden die folgenden Entfärbemittel hergestellt (alle Angaben in Gew.-%):
| V1 | E1 | E2 |
Dithioerythritol (erythro-1,4-Dimercapto-2,3-butandiol) | - | 2,0 | - |
Dthiothreitol (1,4-Dimercapto-2,3-butandiol) | - | - | 2,0 |
Rongalit (Natriumhydroxymethansulfinat) | 10,0 | - | - |
pH | 4,5 | 8,5 | 8,5 |
Wasser | ad 100 | ad 100 | ad 100 |
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Die gefärbte Haarsträhne wurde jeweils für 30 Minuten bei Raumtemperatur mit dem Entfärbemittel entfärbt. Anschließend wurde die Strähne mit Wasser ausgespült und dann über Nacht getrocknet. Danach wurden die Haarsträhnen erneut farbmetrisch vermessen.
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Die Beurteilung des Entfärbeergebnisses erfolgte anhand der Bestimmung des ΔE-Wertes. Jede Formulierung wurde an jeweils 3 Strähnen getestet, und jede Strähne wurde an 4 Messpunkten farbmetrisch vermessen. Aus diesen Einzelwerten wurde jeweils der Mittelwert gebildet.
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Aus den erhaltenen L*a*b*-Werten wurde mit Hilfe der CIELAB2000-Formel der Farbabstand (ΔE-Wert) zwischen der gefärbten und der entfärbten Strähne ermittelt. Die Entfärbe-Ergebnisse sind umso besser, je größer die entsprechenden ΔE-Werte sind.
Entfärbung nach 24 Stunden | V1 | E1 | E2 |
ΔE-Wert (gefärbt - entfärbt) | 8,7 | 11,4 | 8,2 |
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Nun wurden die entfärbten Strähnen für weitere 72 Stunden an der Luft gelagert und im Anschluss daran erneut farbmetrisch vermessen.
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Der ΔΔE-Wert gibt die Differenz (d.h. den Farbabstand) zwischen den gefärbten Haaren an, die nach 24 Stunden und nach 72 Stunden vermessen wurden. Je größer der ΔΔE-Wert ist, desto stärker ist die Nachdunklung. Eine starke Nachdunklung ist nicht erwünscht.
Entfärbung nach 72 Stunden | V1 | E1 | E2 |
ΔE-Wert (gefärbt - entfärbt) | 5,3 | 10,9 | 8,0 |
ΔΔE-Wert (Nachdunklung) | 3,4 | 0,5 | 0,2 |
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 1300136 A2 [0008]
- WO 2008/055756 A2 [0008]