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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Bedrucken von Hohlkörpern gemäß Anspruch 1.
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Durch die
WO 2016/008702 A1 ist eine Vorrichtung zum Bedrucken von Hohlkörpern bekannt, aufweisend einen Plattenzylinder und ein Druckfarbe auf den Plattenzylinder auftragendes Farbwerk, wobei das Farbwerk eine an den Plattenzylinder angestellte oder zumindest anstellbare Farbauftragswalze, eine an die Farbauftragswalze angestellte oder zumindest anstellbare Rasterwalze und ein Druckfarbe auf die Rasterwalze auftragendes Kammerrakelsystem aufweist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Bedrucken von insbesondere zylindrischen Hohlkörpern zu schaffen.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Die abhängigen Ansprüche betreffen vorteilhafte Ausgestaltungen und/oder Weiterbildungen der gefundenen Lösung.
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Mit der Erfindung erzielbare Vorteile sind aus der nachfolgenden Beschreibung ersichtlich.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
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Es zeigen:
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1 eine Vorrichtung zum Bedrucken von Hohlkörpern;
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2 eine Steuerung für eine einen Hohlkörper in seine Druckposition bringende Zuführeinrichtung;
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3 die Vorrichtung gemäß 1 für den Mehrfarbendruck.
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1 zeigt beispielhaft, schematisch und stark vereinfacht eine Vorrichtung zum Bedrucken von Hohlkörpern. Bei den Hohlkörpern handelt es sich insbesondere um Dosen, vorzugsweise um Dosen mit einem Dosenmantel aus Aluminium oder Stahlblech, insbesondere Weißblech, d. h. verzinntes Stahlblech. Derartige Dosen bilden einen i. d. R. zylindrischen Behälter oder eine Verpackung jeweils für Lebensmittel und werden z. B. als Getränkedosen verwendet. Getränkedosen haben z. B. eine Packungsgröße von 330 ml oder 500 ml. Getränkedosen mit der Packungsgröße von 330 ml oder 500 ml weisen jeweils einen Durchmesser i. d. R. von 67 mm auf. Die Höhe der 330-ml-Variante beträgt i. d. R. 115 mm, die der 500-ml-Variante i. d. R. 168 mm. Daraus ergibt sich, dass bei diesen Hohlkörpern deren zu bedruckende Mantelfläche ein Maß von ca. 210 mm × 115 mm bzw. ca. 210 mm × 168 mm aufweist. Ein z. B. mehrfarbiges Druckmotiv, d. h. mindestens ein Druckbild, wird in einer Produktionsanlage vorzugsweise in einem Hochdruckverfahren auf der Mantelfläche der betreffenden Hohlkörper aufgebracht. Alternative Druckverfahren sind z. B. ein Siebdruckverfahren oder ein Offsetdruckverfahren oder ein druckformloses Digitaldruckverfahren.
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Da in der Verpackungsindustrie derartige Hohlkörper in einer Produktionsanlage massenhaft mit einer Stückzahl z. B. zwischen 1.500 und 3.000 Stück pro Minute zu bedrucken sind, empfiehlt es sich, vor einer Freigabe einer Produktion Testdrucke unter praxisnahen Bedingungen auszuführen, um z. B. einen Farbfluss im Farbwerk und/oder eine Verdruckbarkeit einer in der betreffenden Produktionsanlage bisher nicht verwendeten Farbzusammensetzung und/oder eine Qualität von Druckformen bzw. Druckplatten und/oder eine Eignung von Gummitüchern zu erproben. Diese Erprobung zum Zwecke einer wirtschaftlichen Optimierung des Produktionsprozesses erfolgt z. B. in einer Andruckmaschine. Die vorgeschlagene Vorrichtung zum Bedrucken von Hohlkörpern bezieht sich vornehmlich auf eine solche Andruckmaschine. Diese Vorrichtung zum Bedrucken von Hohlkörpern ist z. B. als eine Rotationsdruckmaschine ausgebildet.
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Wie aus der 1 ersichtlich, weist die vorgeschlagene Vorrichtung zum Bedrucken von Hohlkörpern mindestens einen Plattenzylinder 01, einen Gummituchzylinder 02 und einen Gegendruckzylinder 03 auf, wobei der Gummituchzylinder 02 sowohl gegen den Plattenzylinder 01 als auch gegen den Gegendruckzylinder 03 angestellt oder zumindest anstellbar ist. Es ist ein Druckfarbe auf den betreffenden Plattenzylinder 01 auftragendes Farbwerk 04 vorgesehen, wobei der betreffende Plattenzylinder 01 mindestens ein mit Druckfarbe eingefärbtes Druckbild auf den Gummituchzylinder 02 überträgt bzw. derart übertragend angeordnet ist. In der bevorzugten Ausführung weist das insbesondere als ein Kurzfarbwerk ausgebildete Farbwerk 04 eine an den betreffenden Plattenzylinder 01 angestellte oder zumindest anstellbare Farbauftragswalze 06, eine an die Farbauftragswalze 06 angestellte oder zumindest anstellbare Rasterwalze 07 und ein Druckfarbe auf die Rasterwalze 07 auftragendes Kammerrakelsystem 08 auf. Zu dem Kammerrakelsystem 08 gehören außer einer Druckfarbe vorhaltenden Rakelkammer und mindestens einer Rakel u. a. auch eine Farbwanne und eine Farbpumpe. Die Farbpumpe fördert Druckfarbe aus der Farbwanne in die Rakelkammer und hält die Druckfarbe in der Rakelkammer unter Druck, um ein möglichst gleichmäßiges Befüllen der Näpfchen oder Haschur der Rasterwalze 07 mit Druckfarbe zu gewährleisten. Die Farbpumpe ist z. B. in Abhängigkeit vom Betriebszustand der Rasterwalze 07 gesteuert, wobei die Drehzahl der Farbpumpe vorzugsweise konstant gehalten wird und die in das Farbwerk 04 abgegebene Farbmenge in Abhängigkeit von der Temperatur der Rasterwalze 07 gesteuert ist. Die Farbpumpe ist z. B. als eine Impellerpumpe oder als eine rotierende Verdrängerpumpe, vorzugsweise als eine Exzenterschneckenpumpe mit einer Schnecke als Rotor und einem Schneckengewinde als Stator ausgebildet. Die Farbpumpe hält die Druckfarbe im Kammerrakelsystem 08 vorzugsweise kontinuierlich in Bewegung, um zu vermeiden, dass die Druckfarbe ihre physikalischen Eigenschaften ändert. Die von der mindestens einen Rakel des Kammerrakelsystems 08 auf die Rasterwalze 07 ausgeübte Anpresskraft ist vorzugsweise z. B. durch mindestens einen den Stellweg der Rakel begrenzenden Anschlag begrenzt und/oder geregelt. Von der Rasterwalze 07 abgerakelte, d. h. für den Druckprozess überschüssige Druckfarbe wird dem Kammerrakelsystem 08 bevorzugt wieder zugeführt. Die Mantelfläche der Rasterwalze 07 ist vorzugsweise temperiert und wird durch eine Temperiereinrichtung in einem Temperaturbereich von z. B. 20°C bis 40°C insbesondere für eine konstante Farbabgabe an das Farbwerk 04 konstant gehalten.
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Die Farbauftragswalze 06 und die Rasterwalze 07 weisen für ihre jeweilige Rotation jeweils einen eigenen Antrieb auf. Ebenso weisen auch der Plattenzylinder 01, der Gummituchzylinder 02 und der Gegendruckzylinder 03 für ihre jeweilige Rotation jeweils einen eigenen Antrieb auf. Die Antriebe sind jeweils z. B. als elektrische, insbesondere als drehzahl- und/oder lagegeregelte Motoren ausgebildet, z. B. jeweils als ein Servomotor. Eine jeweils bevorzugte Drehrichtung von Plattenzylinder 01, Gummituchzylinder 02, Gegendruckzylinder 03, Farbauftragswalze 06 und Rasterwalze 07 ist in der 1 jeweils durch einen Drehrichtungspfeil angedeutet. Die jeweiligen Drehzahlen von Plattenzylinder 01, Gummituchzylinder 02, Gegendruckzylinder 03, Farbauftragswalze 06 und Rasterwalze 07 sind steuerungstechnisch aufeinander abgestimmt.
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Der Durchmesser des Gummituchzylinders 02 ist vorzugsweise doppelt so groß ausgebildet wie der Durchmesser des Plattenzylinders 01. Dadurch kann vorgesehen sein, dass am Umfang des Gummituchzylinders 02 hintereinander mehrere, insbesondere zwei Gummitücher 09 angeordnet sind. Die Gummitücher 09 sind auf der Mantelfläche des Gummituchzylinders 02 z. B. aufgeklebt. Der Gummituchzylinder 02 ist z. B. als ein insbesondere massiver Stahlzylinder ausgebildet. Am Umfang des Plattenzylinders 01 ist vorzugsweise eine einzige Druckform 11 oder Druckplatte 11 z. B. in Form eines zur Ausführung eines Hochdruckverfahrens geeigneten Druckklischees angeordnet. Die betreffende Druckform 11 oder Druckplatte 11 umspannt den Umfang des Plattenzylinders 01 in einem Winkel von z. B. mindestens 270°. Die Anordnung der betreffenden Druckform 11 oder der betreffenden Druckplatte 11 auf der Mantelfläche des Plattenzylinders 01 erfolgt z. B. mit Hilfe eines in eine Wirkverbindung mit diesem Plattenzylinder 01 gebrachten oder zumindest bringbaren Plattenwechslers.
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Überdies ist eine mindestens einen Hohlkörper an den Gummituchzylinder 02 heranführende Zuführeinrichtung 12 vorhanden. Dabei weist die Zuführeinrichtung 12 vorzugsweise einen von einem eigenem Antrieb rotativ angetriebenen Spanndorn 13 auf, wobei der Spanndorn 13 auch als Mandrell 13 bezeichnet wird, wobei der betreffende Hohlkörper koaxial auf diesem Spanndorn 13 angeordnet ist. Der Gummituchzylinder 02 überträgt das auf ihn vom Plattenzylinder 01 übertragene Druckbild seinerseits auf die Mantelfläche des an diesen Gummituchzylinder 02 herangeführten Hohlkörpers. Die Zuführeinrichtung 12 ist vorzugsweise als ein einen einzelnen Hohlkörper dem Gummituchzylinder 02 vorzugsweise radial zuführendes Linearsystem ausgebildet.
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Die Zuführeinrichtung 12 positioniert einen auf dem Spanndorn 13 angeordneten zu bedruckenden Hohlkörper entlang eines Stellweges S nacheinander an mehreren, z. B. an drei verschiedenen Positionen A; B; C, wobei diese Positionen A; B; C in einem jeweils unterschiedlichen vorzugsweise radialen Abstand zum Gummituchzylinder 02 angeordnet sind, indem die Zuführeinrichtung 12 ihren Spanndorn 13 nacheinander an den verschiedenen Positionen A; B; C anordnet. Ein Achsabstand zwischen dem Spanndorn 13 und dem Gummituchzylinder 02 ist somit zufolge einer vorzugsweise linearen, insbesondere von einer Steuereinrichtung gesteuerten Stellbewegung der Zuführeinrichtung 12 veränderlich. Eine von den verschiedenen Positionen A; B; C vom Gummituchzylinder 02 fernste erste Position A der Zuführeinrichtung 12 ist eine Ladeposition, an der der Spanndorn 13 mit dem zu bedruckenden Hohlkörper vorzugsweise manuell bestückt wird. Eine bereits kürzer vom Gummituchzylinder 02 beabstandete, d. h. dem Gummituchzylinder 02 nähere zweite Position B der Zuführeinrichtung 12 ist eine Warteposition, an der der vom Spanndorn 13 insbesondere durch einen zugeschalteten Unterdruck gehaltene, d. h. angesaugte zu bedruckende Hohlkörper um seine Längsachse durch den rotativen Antrieb des Spanndorns 13 auf eine bestimmte Drehzahl gebracht wird. Eine dem Gummituchzylinder 02 nächste dritte Position C der Zuführeinrichtung 12 ist eine Druckposition, an der der vom Spanndorn 13 gehaltene rotierende Hohlkörper, d. h. insbesondere dessen Mantelfläche durch ein auf der Mantelfläche des Gummituchzylinders 02 angeordnetes Gummituch 09 bedruckt wird. Die dritte Position C der Zuführeinrichtung 12, d. h. die Druckposition ist z. B. in einem vorzugsweise radialen Abstand von weniger als 1 mm, insbesondere von weniger als 0,5 mm zur Oberfläche des betreffenden auf der Mantelfläche des Gummituchzylinders 02 angeordneten Gummituches 09 angeordnet. Die Drehzahl, auf die der vom rotierenden Spanndorn 13 gehaltene zu bedruckende Hohlkörper in der Warteposition der Zuführeinrichtung 12 beschleunigt wird, ist z. B. geringer eingestellt als die insbesondere zum gleichen Zeitpunkt eingenommene Drehzahl des Gummituchzylinders 02. Die Drehzahl des Spanndorns 13 ist z. B. um fünf Umdrehungen pro Minute geringer eingestellt als die Drehzahl des Gummituchzylinders 02. Nach dem Bedrucken der Mantelfläche des Hohlkörpers führt die Zuführeinrichtung 12 den bedruckten Hohlkörper wieder in seine Ladeposition zurück, in welcher der bedruckte Hohlkörper nach Beendigung seiner Rotation und nach einer Abschaltung des ihn haltenden Unterdrucks vorzugsweise manuell vom Spanndorn 13 abgenommen wird. Ein vom Spanndorn 13 anzunehmender bedruckter Hohlkörper wird vor seiner Abnahme vom Spanndorn 13 gegebenenfalls durch eine Lackiereinrichtung lackiert und/oder durch eine Trocknungseinrichtung getrocknet. Der von der Zuführeinrichtung 12 von ihrer ersten Position A über ihre zweite Position B zu ihrer dritten Position C bidirektional zurücklegbare Stellweg S ist in der 1 durch einen Doppelpfeil angedeutet. Die Zuführeinrichtung 12 wird entlang ihres Stellweges S insbesondere aus ihrer Warteposition in ihre Druckposition automatisiert, z. B. durch einen vorzugsweise von der Steuereinrichtung gesteuerten oder zumindest steuerbaren Antrieb, z. B. durch einen Pneumatikzylinder 19 bewegt, z. B. durch ein von einem Bediener durch Eingabe in die Steuereinrichtung ausgelöstes Steuersignal, wohingegen die Bewegung aus der Ladeposition in die Warteposition insbesondere nicht automatisiert, sondern manuell erfolgt. Der auf dem Spanndorn 13 angeordnete zu bedruckende Hohlkörper ist nur dann zufolge der linearen, insbesondere von der Steuereinrichtung gesteuerten Stellbewegung der Zuführeinrichtung 12 in seinem geringsten Abstand zum Gummituchzylinder 02 angeordnet, wenn der jeweilige druckende Bereich des rotierenden Gummituchzylinders 02 dem Spanndorn 13 zugewandt ist. Die Steuereinrichtung ist z. B. auch zur Steuerung weiterer Funktionen dieser Vorrichtung zum Bedrucken von Hohlkörpern vorgesehen, z. B. zur Steuerung der Antriebe und/oder Pumpen.
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Es ergibt sich damit auch ein Verfahren zum Bedrucken von Hohlkörpern, mit einem Gummituchzylinder 02 mit mindestens einem druckenden Bereich und einem nichtdruckenden Bereich und mit einer einen Hohlkörper auf einem Spanndorn 13 an den Gummituchzylinder 02 heranführenden Zuführeinrichtung 12, wobei der zu bedruckende Hohlkörper von der Zuführeinrichtung 12 entlang eines vorzugsweise linearen Stellweges S von einer vom Gummituchzylinder 02 fernsten ersten Position A über eine dem Gummituchzylinder 02 nähere zweite Position B an eine dem Gummituchzylinder 02 nächste dritte Position C insbesondere bidirektional bewegt wird, wobei der Spanndorn 13 in der ersten Position A der Zuführeinrichtung 12 mit dem zu bedruckenden Hohlkörper bestückt wird, wobei der zu bedruckende Hohlkörper in der zweiten Position B der Zuführeinrichtung 12 durch eine Rotation des Spanndorns 13 auf eine bestimmte Drehzahl beschleunigt wird und wobei der rotierende zu bedruckende Hohlkörper in der dritten Position C der Zuführeinrichtung 12 durch einen Berührungskontakt mit dem druckenden Bereich des rotierenden Gummituchzylinders 02 bedruckt wird. Dabei wird der zu bedruckende Hohlkörper vorzugsweise durch einen zugeschalteten Unterdruck, d. h. durch Saugluft auf dem Spanndorn 13 gehalten. In der bevorzugten Ausführung wird der zu bedruckende Hohlkörper von der Zuführeinrichtung 12 von der ersten Position A zu der zweiten Position B manuell und von der zweiten Position B zu der dritten Position C automatisiert bewegt.
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Auf der Mantelfläche des Gummituchzylinders 02 sind vorzugsweise mindestens zwei teilumfängliche Gummitücher 09 angeordnet. In einer vorteilhaften Ausführung weisen, wie in der 2 dargestellt, der Gummituchzylinder 02 an einer seiner Stirnseiten koaxial eine mindestens zwei Bogenabschnitte 22; 23 aufweisende Kurvenscheibe 21 und die Zuführeinrichtung 12 an ihrer dem Gummituchzylinder 02 zugewandten Seite eine auf der Kurvenscheibe 21 abrollende oder zumindest abrollbare Laufrolle 24 auf, wobei ein erster Bogenabschnitt 22 der Kurvenscheibe 21 den druckenden Bereich des Gummituchzylinders 02 und ein zweiter Bogenabschnitt 23 der Kurvenscheibe 21 einen nicht-druckenden Bereich des Gummituchzylinders 02 festlegen. Der einen druckenden Bereich des Gummituchzylinders 02 festlegende erste Bogenabschnitt 22 der Kurvenscheibe 21 und der einen nicht-druckenden Bereich des Gummituchzylinders 02 festlegende zweite Bogenabschnitt 23 der Kurvenscheibe 21 sind am Umfang der Kurvenscheibe 21 jeweils alternierend angeordnet. In der bevorzugten Ausführung weist die Kurvenscheibe 21 ebenso viele erste Bogenabschnitte 22 auf, wie Gummitücher 09 hintereinander auf der Mantelfläche des Gummituchzylinders 02 angeordnet sind. Der auf dem Mandrell 13 angeordnete zu bedruckende Hohlkörper ist nur dann durch eine entlang des Stellweges S ausgeführte Stellbewegung der Zuführeinrichtung 12 in einem Berührungskontakt mit dem betreffenden Gummituch 09 des rotierenden Gummituchzylinders 02 angeordnet, wenn die Laufrolle 24 der Zuführeinrichtung 12 auf dem den druckenden Bereich des Gummituchzylinders 02 festlegenden ersten Bogenabschnitt 22 der Kurvenscheibe 21 abrollend angeordnet ist.
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Der vorzugsweise vollmassiv ausgebildete Gegendruckzylinder 03 weist vollumfänglich eine mit einer Keramik beschichtete Mantelfläche auf. Damit ist die Mantelfläche des Gegendruckzylinders 03 farbfreundlich ausgebildet. Druckfarbe, die die Druckform 11 oder Druckplatte 11 des Plattenzylinders 01 nicht auf die Mantelfläche des zu bedruckenden Hohlkörpers überträgt, wird auf die Mantelfläche des gegen den Plattenzylinder 01 angestellten Gegendruckzylinders 03 übertragen. An den Gegendruckzylinder 03 sind in dessen Drehrichtung nacheinander jeweils eine ein Druckfarbe von der Mantelfläche des Gegendruckzylinders 03 lösendes Lösemittel auf die Mantelfläche des Gegendruckzylinders 03 auftragende Auftrageinrichtung 14, ein das Lösemittel und Druckfarbenreste von der Mantelfläche des Gegendruckzylinders 03 aufnehmendes Rakelsystem 16 und eine Reinigungseinrichtung 17 mit einem gegen die Mantelfläche des Gegendruckzylinders 03 angestellten Trockentuch 18 angestellt oder zumindest anstellbar.
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Die Lösemittel auf die Mantelfläche des Gegendruckzylinders 03 auftragende Auftrageinrichtung 14 weist z. B. eine mit dem Lösemittel gefüllte Rakelkammer auf, wobei das Lösemittel durch eine Pumpe in der Rakelkammer umgewälzt wird. Das aus der Rakelkammer auf die Mantelfläche des Gegendruckzylinders 03 auftragende Lösemittel löst auf der Mantelfläche des Gegendruckzylinders 03 befindliche Druckfarbe an und z. B. eine zur Rakelkammer gehörende Rakel und/oder eine andere Rakel zieht bzw. ziehen die vom Lösemittel gelöste Druckfarbe von der Mantelfläche des Gegendruckzylinders 03 ab. In der bevorzugten Ausführung ist ein weiteres das Lösemittel und gegebenenfalls verbliebene Druckfarbenreste von der Mantelfläche des Gegendruckzylinders 03 aufnehmendes Rakelsystem 16 vorgesehen, wobei dieses Rakelsystem 16 z. B. mit einem Absaugsystem verbunden ist, um das Lösemittel und gegebenenfalls verbliebene Druckfarbenreste von der Mantelfläche des Gegendruckzylinders 03 abzusaugen.
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Die Reinigungseinrichtung 17 weist z. B. zwei Tuchspindeln und ein z. B. als eine Andrückwalze ausgebildetes Andrückelement auf, wobei das gegen die Mantelfläche des Gegendruckzylinders 03 angestellte oder zumindest anstellbare Trockentuch 18 von der einen Tuchspindel abgewickelt und von der anderen Tuchspindel aufgewickelt wird, wobei das im Transportweg des Trockentuches 18 zwischen den beiden Tuchspindeln angeordnete Andrückelement das Trockentuch 18 beim Reinigungsvorgang an die Mantelfläche des Gegendruckzylinders 03 andrückend angeordnet ist. Die Andrückwalze weist vorzugsweise eine gummierte Mantelfläche auf. Das Andrückelement der Reinigungseinrichtung 17 drückt das Trockentuch 18 beim Reinigungsvorgang z. B. derart an die Mantelfläche des Gegendruckzylinders 03 an, dass durch das Andrücken der Andrückwalze an der Mantelfläche des Gegendruckzylinders 03 ein Walzenstreifen mit einer Breite von z. B. mindestens 2 mm ausgebildet wird, wobei das Trockentuch 18 diesen Walzenstreifen entgegen der Drehrichtung des Gegendruckzylinders 03 überquerend geführt ist bzw. wird, wobei sich die Breite des Walzenstreifens in Transportrichtung des Trockentuches 18 erstreckt.
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3 zeigt die in der 1 dargestellte Vorrichtung zum Bedrucken von insbesondere zylindrischen Hohlkörpern mit mehreren, z. B. drei Plattenzylindern 01, wobei an jeden dieser Plattenzylinder 01 jeweils ein Farbwerk 04 vorzugsweise der beschriebenen Bauart angestellt oder zumindest anstellbar ist. Die Plattenzylinder 01 mit ihrem jeweiligen Farbwerk 04 sind vorzugsweise jeweils sternförmig an den Gummituchzylinder 02 angestellt oder zumindest anstellbar. Der zu bedruckende Hohlkörper wird – wie bereits beschrieben – auf der Mandrell 13 fixiert und gegen den Gummituchzylinder 02 angestellt. Auf den jeweiligen Plattenzylindern 01 sind jeweils eine Druckplatte 11 registergenau angeordnet. Diese registergenaue Anordnung der Druckplatte 11 erfolgt jeweils z. B. mit Hilfe eines Registersystem, z. B. unter Verwendung mindestens eines Registerstiftes. An den Farbwerken 04 wird ein Farbwechsel z. B. dadurch ausgeführt, dass das jeweilige Kammerrakelsystem 08, insbesondere die jeweilige Farbwanne ausgetauscht und das Farbwerk 04 anschließend gereinigt wird.
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Bezugszeichenliste
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- 01
- Plattenzylinder
- 02
- Gummituchzylinder
- 03
- Gegendruckzylinder
- 04
- Farbwerk
- 05
- -
- 06
- Farbauftragswalze
- 07
- Rasterwalze
- 08
- Kammerrakelsystem
- 09
- Gummituch
- 10
- -
- 11
- Druckform; Druckplatte
- 12
- Zuführeinrichtung
- 13
- Spanndorn, Mandrell
- 14
- Auftrageinrichtung
- 15
- -
- 16
- Rakelsystem
- 17
- Reinigungseinrichtung
- 18
- Trockentuch
- 19
- Pneumatikzylinder
- 20
- -
- 21
- Kurvenscheibe
- 22
- ersten Bogenabschnitt
- 23
- zweiten Bogenabschnitt
- 24
- Laufrolle
- A
- erste Position
- B
- zweite Position
- C
- dritte Position
- S
- Stellweg
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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