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DE102016219628A1 - Anbindungsvorrichtung zur Anbindung wenigstens eines Armes einer Blattfeder - Google Patents

Anbindungsvorrichtung zur Anbindung wenigstens eines Armes einer Blattfeder Download PDF

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DE102016219628A1
DE102016219628A1 DE102016219628.6A DE102016219628A DE102016219628A1 DE 102016219628 A1 DE102016219628 A1 DE 102016219628A1 DE 102016219628 A DE102016219628 A DE 102016219628A DE 102016219628 A1 DE102016219628 A1 DE 102016219628A1
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leaf spring
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vehicle
receiving element
decoupling
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Stefan Enneking
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Volkswagen AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Anbindungsvorrichtung (200) zur Anbindung wenigstens eines Armes (120) einer Blattfeder (100) an einen Anordnungsbereich (30) eines Fahrzeuges (20), mit einem Aufnahmeelement (210) zur direkten Aufnahme der Blattfeder (100), Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Anbindungsvorrichtung (200) ein Entkopplungselement (214) zur Befestigung des Aufnahmeelements (210) im Anordnungsbereich (30) aufweist, sodass der Anordnungsbereich (30) von der Blattfeder (100) entkoppelbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anbindungsvorrichtung gemäß der im Oberbegriff des Anspruchs 1 näher definierten Art. Ferner bezieht sich die Erfindung auf ein Blattfedersystem gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 6.
  • Es ist aus dem Stand der Technik bekannt, Blattfedern für Radaufhängungen bei Fahrzeugen einzusetzen. Üblicherweise werden dabei die Blattfedern dazu genutzt, auf das Fahrzeug einwirkende Kräfte aufzunehmen und so das Fahrzeug gegenüber Unebenheiten der Fahrbahn abzufedern.
  • Aus der DE 10 2014 202 581 A1 ist eine Blattfeder für eine Radaufhängung eines Kraftfahrzeuges bekannt. Die Blattfeder umfasst dabei ein erstes Federteil und ein zweites Federteil, jeweils aus unterschiedlichem Material.
  • Die Schrift DE 10 2010 015 951 A1 zeigt eine Blattfeder für Kraftfahrzeuge aus einem faserverstärktem Kunststoffmaterial, welche Seitenführungskräfte aufnehmen und auf eine Blattfederaufnahmevorrichtung übertragen kann.
  • Es hat sich dabei als Nachteil herausgestellt, dass über die Blattfedern noch Einwirkungen, wie akustische Schwingungen oder dergleichen, an die Fahrzeugkarosserie weitergeleitet werden. Dabei ist die Durchleitung von Fahrbahnunebenheiten direkt zur Karosserie für den Fahrtbetrieb störend und setzt den Komfort beim Betrieb des Fahrzeuges herab. Auch ist die Anordnung und Anbindung der Blattfeder im Fahrzeug oft noch unzureichend, wobei häufig eine kostenaufwendige und platzaufwendige Montage notwendig ist. Des Weiteren ist die Einstellbarkeit herkömmlicher Blattfedern oft begrenzt.
  • Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die voranstehend beschriebenen Nachteile zumindest teilweise zu beheben. Insbesondere ist es eine Aufgabe, eine verbesserte Anbindung von Blattfedern zu ermöglichen, und insbesondere den notwendigen Bauraum und/oder die Kosten zu reduzieren.
  • Die voranstehende Aufgabe wird gelöst durch eine Anbindungsvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und durch ein Blattfedersystem mit den Merkmalen des Anspruchs 6. Weitere Merkmale und Details der Erfindung ergeben sich aus den jeweiligen Unteransprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen. Dabei gelten Merkmale und Details, die im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Anbindungsvorrichtung beschrieben sind, selbstverständlich auch im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Blattfedersystem, und jeweils umgekehrt, so dass bzgl. der Offenbarung zu den einzelnen Erfindungsaspekten stets wechselseitig Bezug genommen wird bzw. werden kann.
  • Die Aufgabe wird insbesondere gelöst durch eine Anbindungsvorrichtung zur Anbindung wenigstens eines Armes einer Blattfeder, vorzugsweise Blattzugfeder, an einen Anordnungsbereich eines Fahrzeuges, insbesondere Kraftfahrzeuges und/oder Personenkraftfahrzeuges.
  • Vorzugsweise umfasst die erfindungsgemäße Anbindungsvorrichtung ein Aufnahmeelement, insbesondere mit wenigstens einer Lagerschale, zur direkten Aufnahme der Blattfeder. Insbesondere bezieht sich dabei „direkt“ darauf, dass das Aufnahmeelement in direktem Kontakt mit der Blattfeder steht. Dabei ist das Aufnahmeelement vorzugsweise einteilig oder zweiteilig ausgebildet, und umfasst bevorzugt eine obere und/oder untere Lagerschale. Bevorzugt ist zwischen den Lagerschalen die Blattfeder geführt und/oder befestigt, insbesondere unbeweglich befestigt. Besonders bevorzugt sind dabei die Lagerschalen voneinander lösbar ausgestaltet, sodass die Blattfeder (bspw. innerhalb der Lagerschale) verschoben werden kann.
  • Hierbei ist insbesondere vorgesehen, dass die Anbindungsvorrichtung ein Entkopplungselement, insbesondere Lagerelement, zur Anordnung und/oder Lagerung und/oder Befestigung des Aufnahmeelements im Anordnungsbereich aufweist, sodass der Anordnungsbereich von der Blattfeder (durch das Entkopplungselement) entkoppelbar ist. Mit anderen Worten erfolgt durch das Entkopplungselement insbesondere eine schwingungsmäßige und/oder akustische Entkopplung der Blattfeder zu der Karosserie des Fahrzeuges. Hierdurch wird insbesondere der Vorteil erzielt, dass ein höherer Fahrkomfort und eine erhöhte Sicherheit beim Betrieb des Fahrzeuges gewährleistet werden kann.
  • Vorzugsweise ist das Entkopplungselement mit dem Aufnahmeelement, insbesondere starr und/oder einteilig und/oder monolithisch, verbunden. Die Entkopplung ist insbesondere eine schwingungsmäßige und/oder akustische Entkopplung der Blattfeder und des Anordnungsbereichs, insbesondere der Karosserie.
  • Der Anordnungsbereich ist bevorzugt ein Bereich, bevorzugt Montagebereich, an der Karosserie des Fahrzeuges. Vorzugsweise ist der Anordnungsbereich ein derartiger Bereich, welcher für die Anbringung einer Anbindungsvorrichtung und/oder einer Blattfeder angepasst ist. Diese Anpassung erfolgt bspw. durch die Ausbildung von Befestigungspunkten für die Anbindungsvorrichtung im Anordnungsbereich und/oder durch die geometrische Anpassung an die Anbindungsvorrichtung und/oder an die Blattfeder (d. h. zumindest an einem Arm dieser Blattfeder). Hierzu sind bspw. Bohrungen oder Öffnungen und dergleichen vorgesehen, welche zur sicheren Befestigung der Anbindungsvorrichtung dienen.
  • Das Fahrzeug ist bevorzugt als ein Kraftfahrzeug und/oder Personenkraftfahrzeug und/oder Lastkraftfahrzeug und/oder Elektrofahrzeug ausgebildet. Insbesondere sind bei dem Fahrzeug wenigstens eine (oder wenigstens zwei) Blattfeder mit wenigstens einer Anbindungsvorrichtung vorgesehen, bevorzugt an einer Radaufhängung des Fahrzeuges. Die wenigstens eine Blattfeder ist bezogen auf die Fahrzeugrichtungen bevorzugt in Richtung der Längsachse montiert und an wenigstens oder genau zwei Befestigungspunkten mit der Fahrzeugkarosserie verbunden. Ein erster (vorderer) Befestigungspunkt kann dabei bspw. zur Verbindung mit einem ersten (vorderen) Arm, insbesondere ersten Anbindungsbereich, der Blattfeder und ein zweiter (hinterer) Befestigungspunkt kann bspw. zur Verbindung mit einem zweiten (hinteren) Arm, insbesondere zweiten Anbindungsbereich, der Blattfeder ausgebildet sein. Vorne und hinten beziehen sich dabei ebenfalls auf die Fahrzeugrichtungen.
  • Weiter ist im Rahmen der Erfindung denkbar, dass das Aufnahmeelement ein zumindest teilweise geschlossenes Bodenelement aufweist, welches insbesondere an einen zumindest teilweise geschlossenen Boden des Anordnungsbereiches angepasst ist, sodass die Blattfeder im Wesentlichen horizontal durch das Aufnahmeelement und/oder durch den Anordnungsbereich geführt ist, und vorzugsweise in horizontaler Richtung verschiebbar ausgeführt ist. Bevorzugt führt das Verschieben zur Verlängerung bzw. Verkürzung der Blattfeder, und somit zur Veränderung der Spannung der Blattfeder. Dies ermöglicht eine einfache, schnelle und kostengünstige Einstellbarkeit der Eigenschaften der Blattfedern. Die Verschiebung erfolgt dabei insbesondere im Wesentlichen in Richtung einer Längsachse des Fahrzeuges, d. h. horizontal, sodass in Richtung der Hochachse kein zusätzlicher Bauraum für die Blattfeder bereitgestellt werden muss und somit insgesamt Bauraum eingespart werden kann.
  • Optional kann es vorgesehen sein, dass eine Befestigungsgeometrie am Entkopplungselement vorgesehen ist, sodass die Anbindungsvorrichtung mit dem Aufnahmeelement über das Entkopplungselement direkt im Anordnungsbereich an eine Karosserie des Fahrzeuges befestigbar, vorzugsweise entkoppelt lagerbar, ist. Insbesondere erfolgt die Entkopplung und/oder Lagerung durch das Entkopplungselement derart, dass eine Übertragung von Schwingungen, vorzugsweise im akustischen Bereich, von der Blattfeder an die Fahrzeugkarosserie reduzierbar sind. Hierdurch wird ein höherer Komfort beim Betrieb des Fahrzeuges gewährleistet.
  • Es ist ferner denkbar, dass das Entkopplungselement eine Hülse, insbesondere eine Metall- oder Stahlhülse, vorzugsweise zur Ausbildung eines Gummimetalllagers, aufweist, sodass ein elastisches Element durch die Hülse aufnehmbar ist, und sodass vorzugsweise die Entkopplung über das elastische Element und/oder das Gummimetalllager erfolgt. Vorzugsweise umfasst die Hülse eine Kavität, in welcher zumindest teilweise das elastische Element aufgenommen werden kann. Dabei ist das elastische Element beispielsweise als Gummielement ausgeführt und/oder umfasst einen elastischen Kunststoff. Entsprechend kann durch die Aufnahme des elastischen Elementes durch die Hülse ein Gummimetalllager ausgebildet werden, welches insbesondere eine Entkopplung und/oder Lagerung der Anbindungsvorrichtung am Anordnungsbereich ermöglicht.
  • Vorzugsweise erfolgt die Montage und/oder Anordnung und/oder Ausbildung der Anbindungsvorrichtung derart, dass eine Schwingung und/oder Vibration und/oder Krafteinwirkung der Blattfeder verändert und/oder reduziert und/oder abgeschwächt an die Karosserie des Fahrzeuges weitergeleitet wird. Vorzugsweise nimmt hierzu das elastische Element, insbesondere das Gummielement, die Krafteinwirkung und/oder Schwingung und/oder Vibration zumindest teilweise auf und/oder verändert diese. Damit ist eine zuverlässige elastische Entkopplung möglich. Die Integration der elastischen Entkopplung in der Anbindungsvorrichtung ermöglicht ferner, dass der Bauraum reduziert werden kann und die Montage vereinfacht wird.
  • Auch ist es optional denkbar, dass wenigstens eine Fixieranpassung, vorzugsweise wenigstens eine Bohrung zur Aufnahme wenigstens eines Fixiermittels, vorgesehen ist, wobei durch die Fixieranpassung eine Fixierung, insbesondere Klemmung, der Blattfeder im Aufnahmeelement durchführbar ist, insbesondere sodass die Blattfeder kraft- und/oder formschlüssig und/oder unbeweglich im Aufnahmeelement gelagert ist, wobei vorzugsweise das Aufnahmeelement fest und/oder starr und/oder monolithisch mit dem Entkopplungselement, insbesondere einer Hülse des Entkopplungselements, verbunden ist. Insbesondere kann es möglich sein, dass die Anbindungsvorrichtung zur Anbindung eines in Bezug auf die Fahrzeugrichtungen hinteren Arms (d. h. hinteren Bereichs) der Blattfeder ausgeführt ist. Hierdurch wird der Vorteil erzielt, dass die Anbindungsvorrichtung kostengünstig und einfach hergestellt werden kann, und dennoch eine zuverlässige Entkopplung möglich ist. Insbesondere erfolgt dabei die (integrierte elastische) Entkopplung über das Entkopplungselement, insbesondere über ein Gummimetalllager des Entkopplungselementes. Bevorzugt ist die Fixieranpassung durch das Aufnahmeelement, insbesondere durch die Geometrie des Aufnahmeelements, zumindest teilweise ausgebildet.
  • Ebenfalls Gegenstand der Erfindung ist ein Blattfedersystem, mit einer Blattfeder für ein Fahrzeug, und wenigstens einer Anbindungsvorrichtung zur Anbindung wenigstens eines Armes der Blattfeder an einen Anordnungsbereich des Fahrzeuges, wobei die Blattfeder, insbesondere kraft- und/oder formschlüssig und/oder direkt, zumindest teilweise in der Anbindungsvorrichtung, insbesondere in einem Aufnahmeelement der Anbindungsvorrichtung, angeordnet, insbesondere fixiert und/oder gelagert und/oder befestigt, ist.
  • Insbesondere ist die Blattfeder dazu ausgeführt, für eine Radaufhängung des Fahrzeuges, insbesondere eines Kraftfahrzeuges, eingesetzt zu werden, um vorzugsweise eine Krafteinwirkung auf das Rad aufzunehmen.
  • Hierbei ist insbesondere vorgesehen, dass die Anbindungsvorrichtung am Anordnungsbereich durch (d. h. über) ein Entkopplungselement anordenbar, insbesondere direkt bzw. unmittelbar verbindbar und/oder befestigbar und/oder lagerbar, ist. Damit bringt das erfindungsgemäße Blattfedersystem die gleichen Vorteile mit sich, wie sie ausführlich mit Bezug auf eine erfindungsgemäße Anbindungsvorrichtung beschrieben worden sind. Zudem kann das Blattfedersystem eine erfindungsgemäße Anbindungsvorrichtung aufweisen.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Blattfeder beidseitig, vorzugsweise durch jeweilige Entkopplungselemente, bevorzugt über Gummimetalllager, an jeweiligen Anordnungsbereichen des Fahrzeuges, insbesondere an einer Karosserie des Fahrzeuges, lagerbar ist. Dies ermöglicht eine sichere Befestigung der Blattfeder an der Fahrzeugkarosserie. Selbstverständlich ist es auch denkbar, dass die Blattfeder beidseitig durch unterschiedliche Anbindungsvorrichtungen (bspw. unterschiedlicher Art) und/oder Entkopplungselemente an der Karosserie des Fahrzeuges, d. h. am Rohbau, befestigt und/oder gelagert ist.
  • Des Weiteren kann es vorgesehen sein, dass die Anbindungsvorrichtung lösbar und/oder austauschbar am Anordnungsbereich des Fahrzeuges befestigt ist. Hierdurch ist ein einfacher und kostengünstiger Austausch, auch mit unterschiedlichen (ggf. auch unterschiedlichen Arten von) Anbindungsvorrichtungen, möglich.
  • Es kann möglich sein, dass eine Schutzgeometrie der Anbindungsvorrichtung vorgesehen ist. Bspw. ist die Schutzgeometrie im Bereich einer Kante der Anbindungsvorrichtung ausgebildet, bspw. als Abrundung der Kante, sodass die Blattfeder geschützt wird. Insbesondere steht die Schutzgeometrie dabei zumindest teilweise in Kontakt mit der Blattfeder. Die Schutzgeometrie ist beispielweise als Abrundung und/oder Radius am Aufnahmeelement und/oder an der Hülse ausgebildet, um somit einen Schutz für die Blattfeder beim Ein- und Ausfedern zu ermöglichen.
  • Des Weiteren kann es vorgesehen sein, dass die Blattfeder, insbesondere vollständig bzw. ausschließlich, einstückig und/oder monolithisch ausgeführt ist. Dies hat den Vorteil, dass die Verschleißanfälligkeit reduziert und die Zuverlässigkeit bei der Blattfeder erhöht werden kann. Insbesondere ist möglich, dass die Anbindungsvorrichtung ausschließlich eine einzige Blattfeder aufnimmt und/oder dass mehrere Anbindungsvorrichtungen für jeweils eine einzige Blattfeder bei dem Fahrzeug vorgesehen sind.
  • Vorzugsweise weist das Entkopplungselement und/oder eine Hülse des Entkopplungselements zumindest teilweise eine runde, insbesondere zylinderförmige, Geometrie auf. Bevorzugt ist dabei eine Breite des Entkopplungselements größer als eine Breite des Aufnahmeelements. Die Breite bezieht sich dabei insbesondere auf eine Erstreckung in eine Breitenrichtung, d. h. in einer Richtung parallel zur eine Befestigungsachse des Entkopplungselements und/oder einer Fahrzeugquerachse. Die Befestigungsachse ist bspw. eine Achse, in welche Befestigungsmittel und/oder ein elastisches Element in die Hülse eingeführt werden und/oder eine Drehachse der Anbindungsvorrichtung bei der Montage. Besonders bevorzugt weist das Aufnahmeelement und/oder das Entkopplungselement eine höhere Steifigkeit und/oder Härte und/oder Stabilität und/oder geringere Elastizität auf als das elastische Element und/oder die Blattfeder. Dies ermöglicht eine zuverlässige Lagerung der Blattfeder.
  • Es kann bevorzugt möglich sein, dass das Aufnahmeelement und/oder die Anbindungsvorrichtung einen zumindest teilweise gekrümmten Verlauf und/oder eine zumindest teilweise kurvenartige Geometrie aufweist. Alternativ oder zusätzlich ist das Aufnahmeelement derart ausgebildet, dass die im Aufnahmeelement geführte Blattfeder (d. h. der Teil bzw. Arm der Blattfeder, welcher darin geführt wird) aufgrund der Geometrie des Aufnahmeelements innerhalb des Aufnahmeelements eine Richtungsänderung aufweist und/oder gekrümmt und/oder umgelenkt und/oder gebogen wird. Mit anderen Worten kann es möglich sein, dass die Blattfeder bspw. in einer ersten Richtung in das Aufnahmeelement eingeführt ist, z. B. durch eine erste Öffnung, und bspw. in einer zweiten Richtung aus dem Aufnahmeelement herausgeführt ist, z. B. durch eine zweite Öffnung, wobei sich die erste Richtung von der zweiten Richtung unterscheidet, und vorzugsweise die erste Öffnung unterschiedlich zu der zweiten Öffnung ausgerichtet ist, insbesondere gegenüber der zweiten Öffnung gedreht ist. Bspw. kann die Blattfeder im Wesentlichen in vertikaler Richtung in das Aufnahmeelement eingeführt sein, und im Wesentlichen in horizontaler Richtung heraustreten. Hierdurch ist eine deutliche Baumraumeinsparung möglich. Die horizontale Richtung ist dabei insbesondere eine Richtung parallel zu einer Bodenebene eines Bodens des Anordnungsbereichs und/oder eine Längsachse des Fahrzeuges.
  • Weiter ist im Rahmen der Erfindung denkbar, dass die Blattfeder, insbesondere vollständig, aus glasfaserverstärktem Kunststoff hergestellt ist. Hierdurch wird eine besonders hohe Zuverlässigkeit der Blattfeder mit einer besonders hohen Festigkeit und geringem Gewicht gewährleistet. Dies wirkt sich auch günstig auf den Fahrkomfort und die Fahrstabilität aus.
  • Optional kann es möglich sein, dass der Aufnahmebereich ein Bereich der Fahrzeugkarosserie ist, welcher als Konsole und/oder Lagerbock ausgebildet ist. Insbesondere weist der Anordnungsbereich einen (in Bezug auf die Fahrzeugrichtungen) geschlossenen Boden auf, sodass die Anbringung der Anbindungsvorrichtung oberhalb des Bodens erfolgt. Bevorzugt ist dabei der Boden derart ausgestaltet, dass die Blattfeder nur oberhalb des Bodens gelagert werden kann, d. h. insbesondere eine vertikale Lagerung und/oder Anordnung für die Blattfeder durch den Boden versperrt ist. Diese ermöglicht eine besonders einfache und platzsparende Anbringung der Blattfeder an der Fahrzeugkarosserie.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnungen Ausführungsbeispiele der Erfindung im Einzelnen beschrieben sind. Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Seitenansicht auf eine Blattfeder bzw. ein erfindungsgemäßes Blattfedersystem,
  • 2 eine weitere schematische Seitenansicht auf ein erfindungsgemäßes Blattfedersystem,
  • 3 bis 5 schematische Ansichten auf Teile eines erfindungsgemäßen Blattfedersystems,
  • 6 bis 9 schematische Ansichten auf Teile eines erfindungsgemäßen Blattfedersystems an einem Anordnungsbereich eines Fahrzeuges.
  • In den nachfolgenden Figuren werden für die gleichen technischen Merkmale auch von unterschiedlichen Ausführungsbeispielen die identischen Bezugszeichen verwendet.
  • In 1 ist schematisch eine Seitenansicht auf eine Blattfeder 100, insbesondere Blattzugfeder 100, eines erfindungsgemäßen Blattfedersystems 1 gezeigt. Die Blattfeder 100 weist insbesondere an den Seiten der Blattfeder 100 (insbesondere bezogen auf die axiale Richtung der Blattfeder 100 bzw. Längsachse des Fahrzeuges) einen ersten Arm 110 (z. B. vorne) und einen zweiten Arm 120 (z. B. hinten) auf. Ebenfalls ist rein schematisch eine erfindungsgemäße Anbindungsvorrichtung 200 dargestellt, welche an dem zweiten Arm 120 in einem zweiten Anbindungsbereich 121 der Blattfeder 100 angeordnet ist. Es kann dabei möglich sein, dass an dem ersten Arm 110 an einem ersten Anbindungsbereich 111 der Blattfeder 100 eine weitere erfindungsgemäße Anbindungsvorrichtung 200 oder alternativ eine sonstige Anbindung an der Karosserie 21 eines Fahrzeuges 20 vorgesehen ist.
  • In 2 ist die erfindungsgemäße Anbindungsvorrichtung 200 mit weiteren Einzelheiten schematisch dargestellt. Insbesondere ist hierbei ein Lagerungspunkt 300 zu erkennen, an welchem eine Befestigung und/oder Lagerung der Anbindungsvorrichtung 200 an eine Fahrzeugkarosserie 21 erfolgt. Vorzugsweise kann der Lagerungspunkt 300 eine Drehachse bilden, um welche die Anbindungsvorrichtung 200, insbesondere bei einer Montage und/oder vor der endgültigen Befestigung an die Karosserie 21, drehbar ist. Die Befestigung erfolgt dabei bspw. durch Befestigungsmittel wie Schrauben oder dergleichen, welche im Bereich des Lagerungspunkt 300 kraft- und/oder formschlüssig mit der Anbindungsvorrichtung 200 verbunden werden, und somit einen sicheren Halt der Anbindungsvorrichtung 200 gewährleisten.
  • Des Weiteren ist in 2 erkennbar, dass das Aufnahmeelement 210 einen gekrümmten Verlauf aufweist. Hierdurch kann ermöglicht werden, dass eine Umlenkung der Blattfeder 100 erfolgt, um so die Federungseigenschaften weiter zu verbessern und insbesondere auch den notwendigen Bauraum für die Anordnung zu reduzieren.
  • In den 3 bis 5 ist zu sehen, dass zur Lagerung ein Entkopplungselement 214 der Anbindungsvorrichtung 200 vorgesehen sein kann. Die Lagerung wird bevorzugt durch ein elastisches Element 215, insbesondere Gummielement 215, ermöglicht, welches bspw. innerhalb einer Hülse 213 des Entkopplungselements 214 angeordnet sein kann. Insbesondere kann so das Entkopplungselement 214 ein Lagerelement 214 und/oder Gummimetalllager 214 bilden. Das elastische Element 215 kann dabei beispielsweise in einer Hülse 213 des Entkopplungselementes 214 aufgenommen und/oder darin (lösbar und/oder unlösbar) befestigt sein. Hierdurch wird eine Befestigungsgeometrie 240 bereitgestellt, sodass ein Befestigungsmittel 241, wie z. B. eine Schraube, zur Befestigung mit der Fahrzeugkarosserie 21 kraft- oder formschlüssig mit der Anbindungsvorrichtung 200 verbunden werden kann. Dies ist beispielhaft auch in den 6 bis 9 gezeigt.
  • Außerdem umfasst die Anbindungsvorrichtung 200 ein Aufnahmeelement 210 zur Aufnahme und/oder Fixierung und/oder Klemmung der Blattfeder 100, insbesondere eines zweiten Arms 120 der Blattfeder 100. Das Aufnahmeelement 210 umfasst beispielsweise eine obere Lagerschale 211 und eine untere Lagerschale 212, wobei die untere Lagerschale 212 vorzugsweise ein Bodenelement 212 bildet. Das Bodenelement 212 kann dabei zumindest teilweise oder überwiegend oder vollständig geschlossen sein, sodass insbesondere ausschließlich eine horizontale Führung der Blattfeder 100 durch das Aufnahmeelement 210 möglich ist. Zur sicheren Aufnahme der Blattfeder 100 umfasst das Aufnahmeelement 210 ferner wenigstens eine Fixieranpassung 220. Die Fixieranpassung 220 dient dabei zur definierten Klemmung der Blattfeder 100, und bildet vorzugsweise einen Verschraubungsbereich. Wenigstens ein Fixiermittel 221, insbesondere mindestens eine Schraube 221, kann dann genutzt werden, um kraft- und/oder formschlüssig in der Fixieranpassung 220 angeordnet zu werden und somit die Blattfeder 100 sicher zu fixieren.
  • Optional kann außerdem eine Schutzgeometrie 230 vorgesehen sein. Diese ist beispielweise als Abrundung und/oder Radius am Aufnahmeelement 210 und/oder an der Hülse 213 ausgebildet, um somit einen Schutz für die Blattfeder 100 beim Ein- und Ausfedern zu ermöglichen. Dabei ist die Schutzgeometrie 230 insbesondere als eine konvexe und/oder abgerundete Oberfläche und/oder Kante der Anbindungsvorrichtung 200 ausgestaltet.
  • In 6 ist beispielhaft eine Anordnung der erfindungsgemäßen Anbindungsvorrichtung 200 in einem Anordnungsbereich 30, insbesondere Lagerungsbereich 30 und/oder Lagerkonsole 30, einer Karosserie 21 eines Fahrzeuges 20 gezeigt. Selbstverständlich kann der Anordnungsbereich 30 auch in einem anderen Bereich des Fahrzeuges 20 vorgesehen sein. Hierbei ist ein Befestigungspunkt 31 vorgesehen, welcher als Verschraubungspunkt 31 zum Befestigen des Anbindungsbereiches 30 mit der Anbindungsvorrichtung 200 dient. Wie in den weiteren 7 bis 9 gezeigt ist, können selbstverständlich noch weitere Befestigungspunkte 31 vorgesehen sein. So sind insbesondere zwei Befestigungspunkte 31 vorgesehen, welche beispielsweise gegenüberliegend auf einer Befestigungs- und/oder Drehachse der Anbindungsvorrichtung 200 angeordnet sind.
  • Auch kann es möglich sein, dass die Anbindungsvorrichtung 200 zumindest bei der Montage (d. h. vor der endgültigen Befestigung) dreh- und/oder schwenkbar, im Anordnungsbereich 30 über das Entkopplungselement 214 gelagert ist.
  • Ebenfalls ist in den 7 bis 9 deutlich erkennbar, dass ein Boden 32 des Anordnungsbereichs 30 geschlossen ist, d. h. zumindest teilweise geschlossen ist, sodass die Blattfeder 100 in der Anbindungsvorrichtung 200 ausschließlich horizontal führbar und/oder lagerbar ist. Dies ermöglicht eine einfache und kostengünstige Anordnung insbesondere auch bei verschiedenen Befestigungsgeometrien bei unten geschlossenen Konsolen bzw. Lagerböcken.
  • Die voranstehende Erläuterung der Ausführungsformen beschreibt die vorliegende Erfindung ausschließlich im Rahmen von Beispielen. Selbstverständlich können einzelne Merkmale der Ausführungsformen, sofern technisch sinnvoll, frei miteinander kombiniert werden, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Blattfedersystem
    20
    Fahrzeug
    21
    Karosserie
    30
    Anordnungsbereich
    31
    Befestigungspunkt
    32
    Boden von 30
    100
    Blattfeder, Blattzugfeder
    110
    Erster Arm, vorderer Arm
    111
    Erster Anbindungsbereich
    120
    Zweiter Arm, hinterer Arm
    121
    Zweiter Anbindungsbereich
    200
    Anbindungsvorrichtung
    210
    Aufnahmeelement
    211
    obere Lagerschale
    212
    untere Lagerschale, Bodenelement
    213
    Hülse
    214
    Entkopplungselement
    215
    elastisches Element
    220
    Fixieranpassung
    221
    Fixiermittel, Schraube
    230
    Schutzgeometrie
    240
    Befestigungsgeometrie
    241
    Befestigungsmittel
    300
    Lagerungspunkt
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102014202581 A1 [0003]
    • DE 102010015951 A1 [0004]

Claims (10)

  1. Anbindungsvorrichtung (200) zur Anbindung wenigstens eines Armes (120) einer Blattfeder (100) an einen Anordnungsbereich (30) eines Fahrzeuges (20), mit einem Aufnahmeelement (210) zur direkten Aufnahme der Blattfeder (100), dadurch gekennzeichnet, dass die Anbindungsvorrichtung (200) ein Entkopplungselement (214) zur Befestigung des Aufnahmeelements (210) im Anordnungsbereich (30) aufweist, sodass der Anordnungsbereich (30) von der Blattfeder (100) entkoppelbar ist.
  2. Anbindungsvorrichtung (200) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeelement (210) ein zumindest teilweise geschlossenes Bodenelement (212) aufweist, welches insbesondere an einen zumindest teilweise geschlossenen Boden (32) des Anordnungsbereiches (30) angepasst ist, sodass die Blattfeder (100) im Wesentlichen horizontal durch das Aufnahmeelement (210) und/oder durch den Anordnungsbereich (30) geführt ist, und vorzugsweise in horizontaler Richtung verschiebbar ausgeführt ist.
  3. Anbindungsvorrichtung (200) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Befestigungsgeometrie (240) am Entkopplungselement (214) vorgesehen ist, sodass die Anbindungsvorrichtung (200) mit dem Aufnahmeelement (210) über das Entkopplungselement (214) direkt im Anordnungsbereich (30) an eine Karosserie (21) des Fahrzeuges (20) befestigbar, vorzugsweise entkoppelt lagerbar, ist.
  4. Anbindungsvorrichtung (200) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Entkopplungselement (214) eine Hülse (213), insbesondere eine Metall- oder Stahlhülse, vorzugsweise zur Ausbildung eines Gummimetalllagers (214), aufweist, sodass ein elastisches Element (215) durch die Hülse (213) aufnehmbar ist, und sodass vorzugsweise die Entkopplung über das Gummimetalllager (214) erfolgt.
  5. Anbindungsvorrichtung (200) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Fixieranpassung (220), vorzugsweise wenigstens eine Bohrung (220) zur Aufnahme wenigstens eines Fixiermittels (221), vorgesehen ist, wobei durch die Fixieranpassung (220) eine Fixierung, insbesondere Klemmung, der Blattfeder (100) im Aufnahmeelement (210) durchführbar ist, insbesondere sodass die Blattfeder (100) kraft- und/oder formschlüssig im Aufnahmeelement (210) gelagert ist, wobei vorzugsweise das Aufnahmeelement (210) fest mit dem Entkopplungselement (214) verbunden ist.
  6. Blattfedersystem (1), mit – einer Blattfeder (100) für ein Fahrzeug (20), und – wenigstens einer Anbindungsvorrichtung (200) zur Anbindung wenigstens eines Armes (120) der Blattfeder (100) an einen Anordnungsbereich (30) des Fahrzeuges (20), wobei die Blattfeder (100) in der Anbindungsvorrichtung (200) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Anbindungsvorrichtung (200) am Anordnungsbereich (30) durch ein Entkopplungselement (214) anordenbar ist.
  7. Blattfedersystem (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Blattfeder (100) beidseitig an jeweiligen Anordnungsbereichen (30) des Fahrzeuges (20), insbesondere an einer Karosserie (21) des Fahrzeuges (20), lagerbar ist.
  8. Blattfedersystem (1) nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Blattfeder (100) einstückig und/oder monolithisch ausgeführt ist.
  9. Blattfedersystem (1) nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Blattfeder (100) aus glasfaserverstärktem Kunststoff hergestellt ist.
  10. Blattfedersystem (1) nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Anbindungsvorrichtung (200) nach einem der Ansprüche 1 bis 5 ausgebildet ist.
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