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Stand der Technik
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Transportieren von Personen auf einem Parkplatz.
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Aus dem Stand der Technik sind Parkplatzverwaltungssysteme bekannt, die einem ankommenden, stellplatzsuchenden Fahrzeug einen freien Parkplatz zuweisen.
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Es gibt immer mehr Fahrzeuge, die geparkt werden müssen. Die Parkplätze werden daher immer größer und es muss z.T. weit außerhalb des eigentlichen Ziels geparkt werden. Der Rückweg muss von den Insassen des geparkten in der Regel zu Fuß zurückgelegt werden, was insbesondere bei schlechtem Wetter unangenehm ist. Selbst wenn ein Shuttleservice angeboten wird, müssen gegebenenfalls lange Wartezeiten in Kauf genommen werden.
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US 2005/0240323 A1 beschreibt einen Parkplatz mit einem Roboter als Parkplatzwächter. Der Roboter ist eingerichtet, einen Fahrer eines Fahrzeugs beim Einparken zu unterstützen. Dazu verfügt der Roboter über Sensoren, um die Position des Fahrzeugs und des Parkplatzes zu erkennen. Des Weiteren verfügt der Roboter über Mittel, um einen Pfad zu bestimmen, dem das Fahrzeug beim Einparken folgen muss. Der Fahrer erhält vom Roboter Hinweise in Form von gesprochener Sprache oder in Form von Handzeichen.
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DE 10 2014 208 392 A1 beschreibt ein Navigationsverfahren für Fahrzeuge. Dabei ist vorgesehen, dem Fahrer des Fahrzeugs ein virtuelles Führungsfahrzeug anzuzeigen, dass vor dem Fahrzeug auf der Navigationsroute fährt. Hierzu kann beispielsweise ein Head-up Display oder ein Head-mounted Display verwendet werden. Die Fahrzeugdarstellung wird derart angezeigt, dass es dem Fahrer des Fahrzeugs erscheint, als würde die Fahrzeugdarstellung das nächste vom Fahrzeug auf der Navigationsroute auszuführende Fahrmanöver ausführen.
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DE 100 30 814 A1 betrifft ein automatisches Folgebewegungssystem. Das System erlaubt eine Reihenbewegung mit einem führenden Fahrzeug und einer Mehrzahl von nachfolgenden Fahrzeugen, die dem führenden Fahrzeug automatisch folgen. Die Fahrzeuge stehen untereinander in Verbindung und bestimmen ihre Position jeweils in Bezug auf das jeweils vorausfahrende Fahrzeug.
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Offenbarung der Erfindung
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Gemäß der Erfindung wird ein Verfahren zum Transportieren von Personen auf einem Parkplatz vorgeschlagen, wobei einem stellplatzsuchenden Fahrzeug zunächst ein freier Stellplatz zugewiesen wird oder ein freier Stellplatz ausgewählt wird. Erfindungsgemäß werden nach dem Abstellen des Fahrzeugs auf dem zugewiesenen oder ausgewählten Stellplatz die Insassen des Fahrzeugs mittels mindestens einer fahrerlosen Transporteinrichtung zu einem bestimmten Zielort verbracht. Die fahrerlose Transporteinrichtung kann bevorzugt als autonom fahrende Transporteinrichtung ausgebildet sein. Alternativ kann die fahrerlose Transporteinrichtung auch ferngesteuert werden. Eine fahrerlose Transporteinrichtung gemäß der Erfindung weist insbesondere eine bestimmte Anzahl von Sitzplätzen für Personen auf, die vorzugsweise wind- und/oder wettergeschützt ausgebildet sind. Zusätzlich kann Raum für Gepäckstücke vorgesehen sein. Die Transporteinrichtung kann beispielsweise einen elektrischen Antrieb aufweisen. Eine derartige Transporteinrichtung wird auch als POD bezeichnet. Der Zielort kann beispielsweise fest vorgegeben sein, beispielsweise der Ausgang des Parkplatzes, oder von den Insassen ausgewählt oder vorgegeben werden.
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Das Zuweisen eines freien Stellplatzes kann beispielsweise durch ein Parkplatzverwaltungssystem erfolgen, welches zu jedem Zeitpunkt Kenntnis über die freien und besetzten Stellplätze des Parkplatzes hat. Alternativ können dem Fahrzeug beispielsweise mehrere freie Stellplätze durch das Parkplatzverwaltungssystem zur Auswahl angeboten werden. Die Auswahl kann beispielsweise durch den Fahrer beim Einfahren auf den Parkplatz getroffen werden, z.B. indem er auf einer entsprechenden Anzeige einen Stellplatz auswählt, oder einen Sprachbefehl gibt. Alternativ kann der Fahrer auch einfach selbst nach einem freien Stellplatz suchen.
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Unter einem Parkplatz im Sinne der Erfindung soll ein bewirtschafteter Parkraum mit einer Mehrzahl von Stellplätzen für Fahrzeuge, insbesondere Personenfahrzeuge, wie z.B. PKWs sein. Insbesondere umfasst der Begriff Parkplatz auch Parkhäuser und Tiefgaragen.
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In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung folgt die fahrerlose Transporteinrichtung dem Fahrzeug von der Einfahrt des Parkplatzes zu dem zugewiesenen oder einem gewählten Stellplatz, insbesondere unter Einhaltung eines vorgegebenen Sicherheitsabstands. Damit wird sichergestellt, dass die Transporteinheit sofort nach dem Abstellen des Fahrzeugs für den Abtransport der Insassen zur Verfügung steht. Durch das Einhalten des Sicherheitsabstands wird zudem bewirkt, dass das Fahrzeug nicht beim Rangieren, wie zum Beispiel beim Einparken behindert wird.
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In einer alternativen bevorzugten Ausführung der Erfindung fährt die fahrerlose Transporteinrichtung dem Fahrzeug voraus, wodurch das Fahrzeug vorteilhaft zu dem zugewiesenen oder gewählten Stellplatz gelotst wird. Auch in dieser Ausführung steht die Transporteinheit sofort nach dem Abstellen des Fahrzeugs für den Abtransport der Insassen zur Verfügung. Außerdem wird dem Fahrer des Fahrzeugs das Auffinden des zugewiesenen oder gewählten Stellplatzes erleichtert und es muss keine zusätzliche Information an das Fahrzeug übertragen werden, um den Fahrer zu informieren, wo sich der zugewiesene Stellplatz befindet oder welches der kürzeste oder sicherste Weg zu dem gewählten Parkplatz ist. Stattdessen kann der Fahrer der fahrerlosen Transporteinrichtung einfach folgen. Um diesen Vorgang weiter zu erleichtern, kann die fahrerlose Transporteinrichtung eine oder mehrere Anzeigen aufweisen, die dem Fahrer des Fahrzeugs frühzeitig Fahrinformationen, wie Richtungswechsel, Anhaltebefehle oder die Zielerreichung anzeigen.
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In einer alternativen Ausführung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die fahrerlose Transporteinrichtung dem Fahrzeug zu dem zugewiesenen Stellplatz folgt, während eine fahrerlose Lotsen-Einheit dem Fahrzeug vorausfährt und es zu dem zugewiesenen Stellplatz lotst. Diese Ausführungsform ist besonders vorteilhaft, wenn die fahrerlose Transporteinrichtung nicht unmittelbar dem Fahrzeug folgen muss, sondern beispielsweise andere Personen auf dem Weg zum Fahrzeug mitnehmen kann, beispielsweise von einem anderen Fahrzeug. Dadurch kann beispielsweise die Nutzungshäufigkeit der Transporteinrichtung erhöht werden und/oder beispielsweise die Anzahl benötigter Transporteinrichtungen reduziert werden.
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In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist vorgesehen, dass eine Mehrzahl von fahrerlosen Transporteinrichtungen verschiedener Größe zur Verfügung stehen, wobei die Anzahl und/oder die Größe der Transporteinrichtung derart gewählt wird, dass alle Insassen des Fahrzeugs transportiert werden können. Sollte dies nicht möglich sein, werden bevorzugt mehrere fahrerlose Transporteinheiten zu dem zugewiesenen Stellplatz geschickt, so dass alle Insassen des Fahrzeugs Platz in einer Transporteinheit finden und unverzüglich abtransportiert werden können.
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In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Anzahl der Insassen bei Einfahrt des Fahrzeugs auf den Parkplatz durch ein Kamerasystem des Parkplatzes bestimmt wird. Das Kamerasystem nimmt ein oder mehrere Bilder des Fahrzeugs auf. Aus den Bildern wird mittels eines geeigneten Bildverarbeitungsalgorithmus die Anzahl der Insassen bestimmt.
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Zusätzlich oder alternativ kann vorgesehen sein, dass die Anzahl der Insassen bei Einfahrt des Fahrzeugs auf den Parkplatz durch eine Sitzbelegungssensorik des Fahrzeugs bestimmt wird und an ein Parkplatzverwaltungssystem übermittelt wird.
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Die Erfindung betrifft weiterhin eine fahrerlose Transporteinrichtung, ausgebildet zum Transport von mehreren Personen zur Verwendung in einem Verfahren nach einem oder mehreren, der oben beschriebenen Ausführungen der Erfindung. Die fahrerlose Transporteinrichtung kann bevorzugt als autonom fahrende Transporteinrichtung ausgebildet sein. Alternativ kann die fahrerlose Trabsporteinrichtung auch ferngesteuert werden. Eine fahrerlose Transporteinrichtung gemäß der Erfindung weist insbesondere eine bestimmte Anzahl von Sitzplätzen für Personen auf, die vorzugsweise wind- und wettergeschützt ausgebildet sind. Es ist auch möglich, dass kein Wetterschutz vorhanden ist. Dies kann beispielsweise in sehr heißen Regionen oder in Parkhäusern der Fall sein. Zusätzlich oder alternativ kann Raum für Gepäckstücke vorgesehen sein. Die Transporteinrichtung kann beispielsweise einen elektrischen Antrieb aufweisen. Eine derartige Transporteinrichtung wird auch als POD bezeichnet.
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Nach einem weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Parkplatzverwaltungssystem vorgeschlagen, umfassend eine zentrale Recheneinheit, welche ausgebildet ist, den Belegungszustand der Stellplätze eines Parkplatzes zu erfassen und einem stellplatzsuchenden Fahrzeug einen freien Stellplatz zuzuweisen. Erfindungsgemäß umfasst das Parkplatzverwaltungssystem ferner mindestens eine fahrerlose Transporteinrichtung, ausgebildet zum Transport von mehreren Personen, die wie oben beschrieben ausgebildet ist. Die zentrale Recheneinheit ist ausgebildet, der insbesondere autonom fahrenden Transporteinrichtung Informationen über den zugewiesenen oder ausgewählten Stellplatz zu übermitteln, so dass die autonom fahrende Transporteinrichtung den zugewiesenen oder ausgewählten Stellplatz anfahren kann.
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Das Parkplatzverwaltungssystem ist insbesondere ausgebildet, die Anzahl der Insassen des stellplatzsuchenden Fahrzeugs zu erfassen, wobei eine Mehrzahl von Transporteinrichtungen verschiedener Größe zur Verfügung stehen und wobei die zentrale Recheneinheit ausgebildet ist, die Anzahl und/oder die Größe der Transporteinrichtung derart zu wählen, dass alle Insassen des Fahrzeugs transportiert werden können.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1 zeigt schematisch einen Parkplatz mit einem Parkplatzverwaltungssystem gemäß einer Ausführung der Erfindung
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2 zeigt ein Flussdiagramm eines Verfahrens gemäß einer zweiten Ausführung der Erfindung
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Ausführungsbeispiele der Erfindung
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1 stellt in Draufsicht einen Parkplatz 1 für PKWs mit mehreren Stellplätzen 10. Der Parkplatz 1 wird von einem Parkplatzverwaltungssystem 40 verwaltet, welches eine zentrale Recheneinheit 45 aufweist. Die zentrale Recheneinheit 45 kennt den aktuellen Belegungszustand sämtlicher Stellplätze 10. Dazu können beispielsweise Belegungssensoren (nicht dargestellt) auf dem Parkplatz 1 angeordnet sein, die den aktuellen Belegungszustand erfassen und an die zentrale Recheneinheit 45 übermitteln. Weiterhin weist das Parkplatzverwaltungssystem 40 mehrere fahrerlose Transporteinrichtungen 30 auf.
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Wenn ein Fahrzeug 20, das einen Abstellplatz sucht den Einfahrtsbereich 12 des Parkplatzes 1 anfährt, wird dem Fahrzeug 20, falls es noch freie Stellplätze 10 auf dem Parkplatz 1 gibt, von dem Parkplatzverwaltungssystem 40 mittels der zentralen Recheneinheit 45 ein Stellplatz 25 zugewiesen. Das Parkplatzverwaltungssystem 40 aktiviert außerdem eine fahrerlose Transporteinrichtung 30a. Die Transporteinrichtung 30a ist ausgebildet, um die Insassen des Fahrzeugs 20 nach dem Abstellen des Fahrzeugs 20 auf dem zugewiesenen Stellplatz 25 zu einem bestimmten Zielort, in diesem Beispiel dem Einfahrtsbereich 12 des Parkplatzes zu transportieren. Die zentrale Recheneinheit übermittelt der Transporteinrichtung 30a die Position des zugewiesenen Stellplatzes 25 und gegebenenfalls Weginformationen 15 zur Erreichung einer Zielposition in der Nähe des dem Fahrzeug 20 zugewiesenen Stellplatzes 25. Die Übermittlung kann beispielsweise drahtlos (z.B. per WLAN, Bluetooth, Lichtsignale oder Wechselschilder) erfolgen. Dazu kann das Parkplatzverwaltungssystem 40 eine Kommunikationseinrichtung 48 aufweisen.
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In dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass die Transporteinrichtung 30a dem Fahrzeug 20 vorausfährt und das Fahrzeug 20 somit zu dem zugewiesenen Stellplatz gelotst wird. Der Fahrer des Fahrzeugs 20 kann der Transporteinrichtung also zu dem zugewiesenen Stellplatz 25 folgen, ohne dass weitere Informationen von dem Parkplatzverwaltungssystem 40 an das Fahrzeug 20 übertragen werden müssen. Die fahrerlose Transporteinrichtung 30a kann eine oder mehrere Anzeigen, wie beispielsweise Blinklichter oder ein Display aufweisen, die dem Fahrer des Fahrzeugs 20 frühzeitig Fahrinformationen, wie Richtungswechsel, Anhaltebefehle oder die Zielerreichung anzeigen. Zusätzlich kann die Position des zugewiesenen Stellplatzes 25 dem Fahrer des Fahrzeugs 20 z.B. auf einer festinstallierten Anzeige im Einfahrtsbereich 12 oder auf einem Anzeigegerät des Fahrzeugs 20 oder auf einem Mobilgerät des Fahrers angezeigt werden.
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Das Parkplatzverwaltungssystem 40 umfasst in diesem Ausführungsbeispiel eine Mehrzahl von fahrerlosen Transporteinrichtungen 30, die zumindest teilweise eine voneinander unterschiedliche Anzahl von Sitzplätzen für Insassen aufweisen. Die zentrale Recheneinheit 45 wählt eine passende Transporteinrichtung 30a derart aus, dass alle Insassen des Fahrzeugs 20 Platz in der Transporteinrichtung 30a finden. Dazu weist das Parkplatzverwaltungssystem 40 ein Kamerasystem 50 auf, welches im Einfahrtsbereich 12 des Parkplatzes 1 angeordnet ist und dessen Erfassungsbereich so ausgerichtet ist, dass der Innenraum des Fahrzeugs 20 optisch erfasst werden kann. Das Kamerasystem 50 erfasst den Innenraum des Fahrzeugs 20 und überträgt das so erfasste Bild an die zentrale Recheneinheit 45. Die zentrale Recheneinheit und/oder das Kamerasystem bestimmt über geeignete Bildverarbeitungsalgorithmen aus dem Bild die Anzahl der Insassen des Fahrzeugs 20 und wählt die Transporteinheit 30a entsprechend aus. Alternativ oder zusätzlich kann die Anzahl der Insassen des Fahrzeugs 20 durch Sitzbelegungssensoren des Fahrzeugs 20 bestimmt werden und entweder automatisch oder durch Eingabe des Fahrers an die zentrale Recheneinheit 45 übermittelt werden.
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Nachdem das Fahrzeug 20 auf dem zugewiesenen Stellplatz 25 abgestellt ist, können die Insassen in die in der Nähe des Stellplatzes 25 wartende, fahrerlose Transporteinheit 30a umsteigen. Die fahrerlose Transporteinheit 30a bringt die Personen dann zu einem bestimmten Zielort, in diesem Beispiel den Einfahrtsbereich 12 des Parkplatzes 1. Es kann auch vorgesehen sein, dass die Insassen einen Zielort vorgeben können oder unter verschiedenen möglichen Zielorten einen Zielort auswählen können. Dazu kann die fahrerlose Transporteinheit 30a entsprechende Anzeige und Eingabemittel aufweisen.
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In einer weiteren Ausführungsform kann der Fahrer bei Lösen eines Parktickets unmittelbar ein Ticket für den Transport durch eine fahrerlose Transporteinrichtung („POD-Ticket“) lösen. Durch das Lösen eines POD-Tickets wird das erfindungsgemäße Verfahren aktiv, was wiederum abgerechnet werden kann. Neben einem Prestige-Gewinn für den Parkplatzbetreiber, der einen solchen Shuttle-Dienst anbietet, kann dadurch das POD-System finanziert werden.
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In einer anderen Ausführungsform wird der einfahrende Gast, der kein freies Begleit-Shuttle vorfand, da z.B. gerade alle Transporteinheiten 30, 30a belegt waren, beispielsweise von fest installierten Kameras auf dem Parkplatz 1 erkannt. Sobald eine Transporteinheit 30, 30a frei wird, wird diese von der zentralen Recheneinheit 45 zu den wartenden Parkplatz-Gästen geschickt, um diese entweder an einen zugewiesenen Stellplatz zu führen oder bereits vom Stellplatz abzuholen.
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In 2 ist ein Verfahren gemäß einer Ausführung der Erfindung als Flussdiagramm dargestellt.
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In Schritt 110 erreicht ein stellplatzsuchendes Fahrzeug 20 den Parkplatz 1 und stellt eine Anfrage an das Parkplatzverwaltungssystem 40. In Schritt 120 wird dem Fahrzeug ein Stellplatz 25 zugewiesen. Parallel wird in Schritt 130 die Anzahl der Fahrzeuginsassen bestimmt und eine fahrerlose, insbesondere autonom fahrende, Transporteinrichtung 30a aktiviert und Informationen zu dem zugewiesenen Stellplatz 25 werden an die Transporteinrichtung 30a übermittelt.
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In Schritt 140 fährt das Fahrzeug 20 zu dem zugewiesenen Stellplatz 25. Parallel fährt in Schritt 150 die fahrerlose Transporteinrichtung 30a zu dem zugewiesenen Stellplatz 25. Dabei kann die fahrerlose Transporteinrichtung 30a dem Fahrzeug 20 folgen, oder dem Fahrzeug 20 vorausfahren. In Schritt 160 parkt das Fahrzeug 20 auf dem zugewiesenen Stellplatz 25 ein. Parallel wartet die fahrerlose Transporteinrichtung 30a in unmittelbarer Nähe des Stellplatzes 25, insbesondere unter Einhaltung eines Sicherheitsabstands, so dass das Einparkmanöver des Fahrzeugs 20 nicht behindert wird. In Schritt 190 werden die Insassen des Fahrzeugs 20 von der fahrerlosen Transporteinrichtung 30a zu einem bestimmten Zielort 12 verbracht.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 2005/0240323 A1 [0004]
- DE 102014208392 A1 [0005]
- DE 10030814 A1 [0006]