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DE102016203912A1 - Erfassungseinrichtung zum Erfassen eines eine Dosis eines Dosiergeräts repräsentierenden Werts und Verfahren zum Betreiben desselben - Google Patents

Erfassungseinrichtung zum Erfassen eines eine Dosis eines Dosiergeräts repräsentierenden Werts und Verfahren zum Betreiben desselben Download PDF

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DE102016203912A1
DE102016203912A1 DE102016203912.1A DE102016203912A DE102016203912A1 DE 102016203912 A1 DE102016203912 A1 DE 102016203912A1 DE 102016203912 A DE102016203912 A DE 102016203912A DE 102016203912 A1 DE102016203912 A1 DE 102016203912A1
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DE
Germany
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dose
stroke
detection device
value
coil
Prior art date
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Application number
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English (en)
Inventor
Fabian Utermoehlen
Andreas Merz
Stefan Leidich
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Erfassungseinrichtung (100) zum Erfassen eines eine Dosis eines Dosiergeräts (102) repräsentierenden Werts (114), wobei die Erfassungseinrichtung (100) einen Hubsensor (108) und eine Auswerteeinrichtung (110) aufweist. Der Hubsensor (108) umfasst eine Tauchspule (116) und einen in der Tauchspule (116) beweglich angeordneten elektrisch leitenden Stempel (118). Der Hubsensor (108) ist dazu ausgebildet, einen die Dosis repräsentierenden Hub des Stempels (118) in einem Hubsignal (112) abzubilden. Die Auswerteeinrichtung (110) ist dazu ausgebildet, den Wert (114) der Dosis unter Verwendung des Hubsignals (112) zu bestimmen.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung oder einem Verfahren nach Gattung der unabhängigen Ansprüche. Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist auch ein Computerprogramm.
  • Zur Behandlung von Krankheiten, wie beispielsweise Diabetes mellitus, kann ein Patient ein Medikament, wie beispielsweise Insulin, eigenständig injizieren. Dazu kann der Patient ein Injektionsgerät verwenden, welches eine Vorwahl der abzugebenden Dosis ermöglicht.
  • Die WO 2015/074979 A2 zeigt ein federunterstütztes Medikamentenabgabegerät.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Vor diesem Hintergrund werden mit dem hier vorgestellten Ansatz eine Erfassungseinrichtung zum Erfassen eines eine Dosis eines Dosiergeräts repräsentierenden Werts ein Dosiergerät, weiterhin ein Verfahren zum Betreiben einer Erfassungseinrichtung, sowie schließlich ein entsprechendes Computerprogramm gemäß den Hauptansprüchen vorgestellt. Durch die in den abhängigen Ansprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im unabhängigen Anspruch angegebenen Vorrichtung möglich.
  • Die abzugebende Dosis kann über einen Drehknopf am Gerät eingestellt werden. Durch Drücken des Drehknopfs kann die Abgabe der Dosis gestartet werden. Die Dosis ist proportional zu einem Hub eines Kolbens des Dosiergeräts zwischen einer Startposition und einer Endposition. Daher kann ein Rückschluss auf die Dosis gezogen werden, indem der Hub erfasst wird.
  • Es wird eine Erfassungseinrichtung zum Erfassen eines eine Dosis eines Dosiergeräts repräsentierenden Werts vorgestellt, wobei die Erfassungseinrichtung die folgenden Merkmale aufweist:
    einen Hubsensor, der eine Tauchspule und einen in der Tauchspule beweglich angeordneten elektrisch leitenden Stempel umfasst, wobei der Hubsensor dazu ausgebildet ist, einen die Dosis repräsentierenden Hub des Stempels in einem Hubsignal abzubilden; und
    eine Auswerteeinrichtung, die dazu ausgebildet ist, den Wert der Fluidmenge unter Verwendung des Hubsignals zu bestimmen.
  • Unter einem Dosiergerät kann ein Medikamentenabgabegerät, insbesondere ein Insulininjektionsgerät verstanden werden. Eine Dosis kann ein Flüssigkeitsvolumen oder eine Fluidmenge, beispielsweise ein flüssiges Medikament wie Insulin sein, welches von dem Dosiergerät abgegeben werden soll oder abgegeben wird. Ein Stempel kann auf einen Kolben des Dosiergeräts drücken. Der Hub kann eine Strecke zwischen einer Startposition und einer Endposition des Stempels oder Kolbens sein. Ein Hubsignal kann ein elektrisches Signal sein.
  • Die Tauchspule kann als elektrisch leitende Spiralfeder ausgebildet sein. Eine Spiralfeder ist ein weitverbreitetes Bauelement und damit kostengünstig. Die Spiralfeder kann im Bereich einer Zylinderwand des Dosiergeräts angeordnet sein.
  • Der Hubsensor kann dazu ausgebildet sein, eine Induktivität der Tauchspule in dem Hubsignal abzubilden. Die Auswerteeinrichtung kann dazu ausgebildet sein, den Wert unter Verwendung der Induktivität zu bestimmen. Beispielsweise kann die Tauchspule Bestandteil eines Schwingkreises sein. Dann bildet eine Resonanzfrequenz des Schwingkreises die Induktivität ab. Die Induktivität kann einfach bestimmt werden.
  • Die Tauchspule kann in ein Gehäuse des Dosiergeräts eingebettet sein. Die Tauchspule kann von einem Kunststoffmaterial umspritzt sein. Durch das Einbetten ist die Tauchspule geschützt.
  • Die Erfassungseinrichtung kann eine Anzeigeeinrichtung umfassen, die dazu ausgebildet ist, den Wert oder einen den Wert repräsentierenden Parameter anzuzeigen. Eine Anzeigeeinrichtung kann ein Display sein. Die Anzeigeeinrichtung kann in ein Gehäuse des Dosiergeräts integriert sein. Durch eine Anzeigeeinrichtung kann der Wert einfach bereitgestellt werden.
  • Die Erfassungseinrichtung kann eine Kommunikationseinrichtung aufweisen, die dazu ausgebildet ist, den Wert oder einen den Wert repräsentierenden Parameter bereitzustellen. Eine Kommunikationseinrichtung kann beispielsweise ein Funkmodul sein. Über die Kommunikationseinrichtung kann der Wert für ein anderes Gerät, beispielsweise ein Smartphone bereitgestellt werden.
  • Der Hubsensor kann dazu ausgebildet sein, bei Abgabe der Dosis ein Abgabesignal bereitzustellen. Das Abgabesignal kann in der Auswerteeinrichtung verarbeitet werden. Damit kann ein Abgabezeitpunkt registriert werden.
  • Weiterhin wird ein Dosiergerät mit folgenden Merkmalen vorgestellt:
    einem Stempel zum Ausdrücken einer Dosis, wobei die Dosis durch einen Hub des Stempels repräsentiert ist; und
    einer Erfassungseinrichtung gemäß dem hier vorgestellten Ansatz, wobei der Hubsensor mit dem Stempel gekoppelt ist, um den Hub zu erfassen.
  • Ferner wird ein Verfahren zum Betreiben einer Erfassungseinrichtung zum Erfassen einer Dosis eines Dosiergeräts vorgestellt, wobei das Verfahren die folgenden Schritte aufweist:
    Einlesen eines Hubsignals eines mit einem Stempel des Dosiergeräts gekoppelten Hubsensors der Erfassungseinrichtung, wobei das Hubsignal einen die Dosis repräsentierenden Hub des Stempels abbildet; und
    Bestimmen eines Werts der Dosis unter Verwendung des Hubsignals.
  • Dieses Verfahren kann beispielsweise in Software oder Hardware oder in einer Mischform aus Software und Hardware beispielsweise in einem Steuergerät implementiert sein.
  • Von Vorteil ist auch ein Computerprogrammprodukt oder Computerprogramm mit Programmcode, der auf einem maschinenlesbaren Träger oder Speichermedium wie einem Halbleiterspeicher, einem Festplattenspeicher oder einem optischen Speicher gespeichert sein kann und zur Durchführung, Umsetzung und/oder Ansteuerung der Schritte des Verfahrens nach einer der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen verwendet wird, insbesondere wenn das Programmprodukt oder Programm auf einem Computer oder einer Vorrichtung ausgeführt wird.
  • Ausführungsbeispiele des hier vorgestellten Ansatzes sind in den Zeichnungen dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 ein Blockschaltbild einer Erfassungseinrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel;
  • 2 eine Schnittdarstellung eines Dosiergeräts gemäß einem Ausführungsbeispiel;
  • 3 ein Schaltbild eines Schwingkreises zum Auswerten eines Hubsensors gemäß einem Ausführungsbeispiel;
  • 4 eine Darstellung einer Tauchspule gemäß einem Ausführungsbeispiel;
  • 5 eine Schnittdarstellung eines Dosiergeräts mit eingegossener Tauchspule gemäß einem Ausführungsbeispiel;
  • 6 eine Schnittdarstellung eines Dosiergeräts mit einer Anzeigeeinrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel; und
  • 7 ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens gemäß einem Ausführungsbeispiel.
  • In der nachfolgenden Beschreibung günstiger Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden für die in den verschiedenen Figuren dargestellten und ähnlich wirkenden Elemente gleiche oder ähnliche Bezugszeichen verwendet, wobei auf eine wiederholte Beschreibung dieser Elemente verzichtet wird.
  • 1 zeigt ein Blockschaltbild einer Erfassungseinrichtung 100 gemäß einem Ausführungsbeispiel. Die Erfassungseinrichtung 100 ist Bestandteil eines Dosiergeräts 102 mit einem Dosierknopf 104 zum Einstellen einer abzugebenden Dosis. Der Dosierknopf 104 ist gegenüber einem Griff 106 des Dosiergeräts 102 drehbar. Die Dosis ist über einen Drehwinkel des Dosierknopfs 104 zu dem Griff 106 einstellbar. Das Dosiergerät 102 kann beispielsweise eine Medikamentenabgabeeinrichtung, wie ein Insulinpen sein. Über den Dosierknopf 104 kann dann die abzugebende Menge beziehungsweise Einzeldosis des Medikaments beziehungsweise Insulins eingestellt werden.
  • Beispielsweise ist der Dosierknopf 104 mit einem Gewinde innerhalb des Griffs 106 gekoppelt, über das durch Drehen des Dosierknopfs 104 ein Hub eines Kolbens 107 voreingestellt wird. Der Hub bestimmt die Dosis. Der Hub kann durch ein axiales Drücken auf den Dosierknopf ausgelöst werden, um das Fluid zu dosieren.
  • Die Erfassungseinrichtung 100 ist dazu ausgebildet, einen die Dosis repräsentierenden Wert zu erfassen. Dazu weist die Erfassungseinrichtung 100 einen Hubsensor 108 und eine Auswerteeinrichtung 110 auf. Der Hubsensor 108 stellt ein den Hub abbildendes Hubsignal 112 bereit. Die Auswerteeinrichtung 110 bestimmt den Wert 114 der Dosis unter Verwendung des Hubsignals 112.
  • Der Hubsensor 108 weist eine Tauchspule 116 und einen in der Tauchspule 116 beweglich angeordneten elektrisch leitenden Stempel 118 auf. Der Stempel 118 ist mit dem Kolben 107 des Dosiergeräts 102 gekoppelt. Je weiter der Kolben 107 in das Dosiergerät 102 bewegt wird, umso größer wird ein Teilbereich des Stempels 118, der innerhalb der Tauchspule 116 angeordnet ist.
  • Die Tauchspule 116 ist mit einer Sensorelektronikeinheit 120 verbunden und wird von dieser mit einer Wechselspannung 122 beaufschlagt. Dadurch wird an der Spule ein elektromagnetisches Wechselfeld 124 aufgebaut. Wenn der Stempel 118 in die Tauchspule 116 eindringt, verändert sich dabei in Abhängigkeit von der Größe des in der Tauchspule 116 angeordneten Teilbereichs eine Induktivität 126 der Tauchspule 116.
  • Die Tauchspule 116 ist Bestandteil eines Schwingkreises der Sensorelektronikeinheit 120. Eine Resonanzfrequenz des Schwingkreises ist abhängig von der Induktivität 126. Um den Schwingkreis in Resonanz zu betreiben, passt die Sensorelektronikeinheit 120 eine Frequenz der Wechselspannung 122 an die Resonanzfrequenz an. Die Frequenz der Wechselspannung 122 ist damit abhängig von einer Relativposition zwischen dem Stempel 118 und der Spule 116. Da der Zusammenhang bekannt ist, bildet das Hubsignal 112 eine Position des Stempels 118 beziehungsweise des Kolbens 107 ab.
  • Die Auswerteeinrichtung 110 liest das Hubsignal 112 ein und stellt den Wert 114 der Dosis unter Verwendung eines Zusammenhangs zwischen dem Hub des Kolbens 107 und einer Querschnittsfläche des Kolbens 107 bereit.
  • Mit anderen Worten zeigt 1 ein Injektionsgerät 102, insbesondere einen Insulinpen 102, welcher eine Tauchspule 116 enthält, in die der Stempel 118 eintaucht. Über die gemessene Induktivität 126 der Tauchspule 116 kann die injizierte Insulinmenge bestimmt werden. Das Injektionsgerät 102 umfasst neben der Tauchspule 116 einen Mikrocontroller 110 zur Messdatenerfassung sowie Elektronikkomponenten zur Kommunikation mit externen Geräten wie z. B. einem Smartphone.
  • Der Mangel an körpereigenem Insulin bei einer Diabetes mellitus Erkrankung kann durch Injektion eines Insulinpräparates therapiert werden. Die Injektion kann durch Einwegspritzen, permanent vorhandene Insulinpumpen sowie Einweg- und Mehrwegpens ausgeführt werden. Ein Injektionspen 102 kann einem sehr dicken Kugelschreiber ähneln und wird mit Insulinkarpulen bestückt. Eine Karpule ist eine Zylinderampulle, die auf einer Seite eine durchstechbare Membran aufweist. Die andere Seite ist mit einem verschiebbaren Stopfen verschlossen.
  • Mit einem Dosisknopf 104 wird die benötigte Insulinmenge durch Drehen eingestellt. Dabei kann der Dosisknopf 104 neben der Drehbewegung auch eine Translationsbewegung ausführen. Je größer der eingestellte Drehwinkel ist, desto weiter wird der Dosisknopf 104 über ein Gewinde aus dem Gehäuse 106 herausgedreht. Der Abstand zwischen Dosisknopf 104 und Gehäuse 106 entspricht dann der Weglänge, um die die Insulinpatrone beim Druck auf den Dosisknopf 104 entleert wird. Die Weglänge kann mit einem Übersetzungsfaktor skaliert sein. Dazu drückt ein Stempel auf die Patrone beziehungsweise Karpule. Dieser Stempel ist am Ende einer weiteren Gewindestange angeordnet, die sich über eine Arretiermechanik nur in eine Richtung drehen lässt. Durch eine weitere Mechanikkomponente beziehungsweise einen Mitnehmer wird sichergestellt, dass der Dosisknopf 104 maximal so weit herausgedreht werden kann, wie der verbleibende Füllstand in der Ampulle ist.
  • Der Dosisknopf 104 kann auch nur eine Drehbewegung ausführen. Ebenso kann der Dosisknopf 104 drehbar ausgeführt sein, wobei sein Abstand zum Gehäuse 106 nicht verändert wird. Durch die Drehung wird beispielsweise eine Feder gespannt, deren potenzielle Energie durch eine Mechanik bei der Injektion in eine Translationsbewegung des Stempels überführt wird.
  • Bei dem hier vorgestellten Insulinpen 102 wird die letzte Insulindosis mit entsprechendem Injektionszeitpunkt kontinuierlich erfasst.
  • Ein Aspekt des hier vorgestellten Ansatzes ist beispielsweise die Schaffung einer Sensoranordnung 108 zur Erfassung der aktuell injizierten Insulinmenge als Fluidmenge in Form einer Tauchspule 116, mit der die Position des Stempels 118 bestimmt wird und darüber auf die Dosis zurückgerechnet werden kann. Der Wert wird gespeichert und auf einem integrierten Display angezeigt und/oder auf ein externes Gerät übertragen.
  • Dadurch ergibt sich eine Erhöhung der Nutzer-Sicherheit. Durch die automatische Erfassung der Insulinmenge ergibt sich ein verringerter Verwaltungsaufwand, da eine händische Protokollführung für den Arzt entfallen kann und stattdessen der automatisch erfasste Dosiswert 114 beispielsweise in einer Smartphone App elektronisch dokumentiert wird und elektronisch versendet werden kann. Induktive Signale können präzise ausgewertet werden.
  • 2 zeigt eine Schnittdarstellung eines Dosiergeräts 102 gemäß einem Ausführungsbeispiel. Das Dosiergerät entspricht im Wesentlichen dem Dosiergerät in 1. Zusätzlich dazu sind die Sensorelektronikeinheit und die Auswerteeinrichtung in einem ringförmigen Gehäuse 106 angeordnet. Die Tauchspule 116 umschließt die Karpule als Luftspule 116. Der Stempel 118 verbindet den Dosisknopf 104 mit dem Kolben 107.
  • Mit anderen Worten zeigt 2 ein Injektionsgerät 102, insbesondere einen Insulinpen, mit einer Dosissensorik auf Basis einer Tauchspule 116. Die Tauchspule 116 ist hier als Spiralfeder ausgeführt. In diese taucht der Stempel 118 des Pens 102 ein und verändert entsprechend die Induktivität der Spiralfeder 116. Der Stempel 118 und/oder die mit den Stempel 118 verbundene Gewindestange kann aus (µ-)Metall sein oder ist zumindest mit einem derartigen Material, wie Eisen oder Nickel beschichtet.
  • Sämtliche Elektronikkomponenten zur Erfassung der Induktivität, zum Berechnen der Dosis und zur Übermittlung der Daten befinden sich auf einer Leiterplatte innerhalb des Gehäuses 106 außen am Pen 102. Zur Messung der Induktivität über die Resonanzfrequenz eines Schwingkreises kann zumindest ein Kondensator verwendet werden. Weiterhin können die Elektronikkomponenten eine Energieversorgung, wie beispielsweise eine Knopfzelle sowie weitere Komponenten, die zumindest einen Mikrocontroller zur Messung der Resonanzfrequenz und zur Berechnung der Dosis sowie einen Baustein zur drahtlosen Übermittlung des Wertes, beispielsweise via Bluetooth oder NFC umfassen.
  • 3 zeigt ein Schaltbild eines Schwingkreises 300 zum Auswerten eines Hubsensors gemäß einem Ausführungsbeispiel. Der Schwingkreis 300 kann Bestandteil einer Erfassungseinrichtung, wie sie beispielsweise in 1 dargestellt ist, sein. Der Schwingkreis 300 ist ein Parallelschwingkreis aus der Tauchspule 116 und einem Kondensator 302. Die Tauchspule 116 weist durch den Stempel eine veränderliche Induktivität auf.
  • Mit anderen Worten zeigt 3 einen elektrischen Schwingkreis 300 aus einer Spule 116 mit variabler Induktivität und einem Kondensator 302.
  • Eine Spiralfeder fungiert prinzipiell als Spule 116, deren Induktivität gemäß
    Figure DE102016203912A1_0002
    berechnet werden kann. Hier bezeichnen 0 die magnetische Feldkonstante, die magnetische Permeabilitätskonstante, die Windungszahl, die Querschnittsfläche und die Spulenlänge. Wird nun ein magnetischer oder metallischer Gegenstand in die Spule gebracht, so ändert sich die Permeabilität und damit die Induktivität je nach Position beziehungsweise Anteil des eingetauchten Elements.
  • Wird die Spule 116 in dem elektrischen Schwingkreis 300 verschaltet, ergibt sich nach
    Figure DE102016203912A1_0003
    eine Resonanzfrequenz, die von der Induktivität, also der Spiralfederinduktivität abhängt. Wird ein Kondensator 302 der Kapazität 500 pF verwendet, liegt die Resonanzfrequenz im Bereich von einigen MHz und ist leicht messbar.
  • Alternativ zur Bestimmung der Induktivität über Messung der Resonanzfrequenz kann auch beispielsweise ein L-Integrator verwendet werden. Hierbei wird eine Gleichspannung an die Spule 116 gelegt und der ansteigende Strom mit einem Operationsverstärker in eine Messspannung gewandelt. Diese wird gemessen und lässt einen Rückschluss auf die Induktivität zu. Ebenso kann ein DC-DC Wandler verwendet werden. Die Energie der Messspule 116 wird dabei auf einen Kondensator geladen, dessen Spannung als Messsignal dient. Weiterhin kann eine Bestimmung des Parallelwiderstandes über ein Halbleiterbauteil erfolgen, das den effektiven Resonanzparallelwiderstand und die Resonanzfrequenz eines Schwingkreises bestimmt. Dabei kann durch die Auswahl einer geeigneten Parallelkapazität die Resonanzfrequenz eingestellt werden. Ferner kann ein reaktiver Spannungsteiler verwendet werden. Dabei wird über eine Phasenregelschleife (PLL) die Phasenbeziehung zwischen einem erregenden Sinussignal und der Spannung über dem LC-Schwingkreis bestimmt und aus der Phase die Induktivität ausgerechnet. Die Messspule 116 kann auch in Brückenschaltungen integriert werden. Dabei wird ein Messsignal demoduliert. Es ist mindestens eine zweite Referenzspule vorhanden.
  • 4 zeigt eine Darstellung einer Tauchspule 116 gemäß einem Ausführungsbeispiel. Die Tauchspule 116 entspricht im Wesentlichen der in 2 dargestellten Tauchspule. Die Tauchspule 116 ist als Spiralfeder ausgeführt.
  • 5 zeigt eine Schnittdarstellung eines Dosiergeräts 102 mit eingegossener Tauchspule 116 gemäß einem Ausführungsbeispiel. Das Dosiergerät 102 entspricht im Wesentlichen den in den 1 und 2 dargestellten Dosiergeräten. Im Gegensatz dazu erstreckt sich das Gehäuse 106 hier entlang der ganzen Karpule. Die Tauchspule 116 ist in das Gehäusematerial eingegossen. Die Elektronikkomponenten sind ebenfalls in dem Gehäuse 106 angeordnet.
  • In einem weiteren Ausführungsbeispiel umschließt das zumindest die Elektronik umgebende Gehäuse 106 die gesamte Spiralfeder 116. Optional sind hier Sichtfenster zur Überprüfung des Füllstandes der Insulinampulle möglich.
  • 6 zeigt eine Schnittdarstellung eines Dosiergeräts 102 mit einer Anzeigeeinrichtung 600 gemäß einem Ausführungsbeispiel. Das Dosiergerät 102 entspricht im Wesentlichen dem Dosiergerät in 5. Zusätzlich ist hier außen am Gehäuse 106 ein Display 600 angeordnet. Auf dem Display 600 können Informationen, wie beispielsweise der Dosiswert und der Injektionszeitpunkt dargestellt werden.
  • Alternativ oder zusätzlich zur drahtlosen Übertragung des Dosiswerts kann der Wert auch auf einem Display 600 dargestellt werden. In einem Ausführungsbeispiel ist das Display 600 ein E-Ink Display, welches eine sehr energiearme dauerhafte Anzeige ermöglicht. Dadurch ist eine Anzeige direkt am Gerät möglich. Weiterhin kann eine Möglichkeit zur Erfassung der Zeit gegeben sein. Diese kann beispielsweise Bestandteil des Mikrocontrollers sein und bei einem ersten Funkkontakt initialisiert werden.
  • 7 zeigt ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens 700 zum Betreiben einer Erfassungseinrichtung zum Erfassen einer Dosis eines Dosiergeräts gemäß einem Ausführungsbeispiel. Das Verfahren 700 kann auf einer Auswerteeinrichtung, wie sie beispielsweise in 1 dargestellt ist, ausgeführt werden. Das Verfahren 700 weist einen Schritt 702 des Einlesens und einen Schritt 704 des Bestimmens auf. Im Schritt 702 des Einlesens wird ein Hubsignal eines mit einem Stempel des Dosiergeräts gekoppelten Hubsensors der Erfassungseinrichtung eingelesen. Das Hubsignal bildet einen die Dosis repräsentierenden Hub des Stempels ab. Im Schritt 704 des Bestimmens wird ein Wert der Dosis unter Verwendung des Hubsignals bestimmt.
  • Umfasst ein Ausführungsbeispiel eine „und/oder“-Verknüpfung zwischen einem ersten Merkmal und einem zweiten Merkmal, so ist dies so zu lesen, dass das Ausführungsbeispiel gemäß einer Ausführungsform sowohl das erste Merkmal als auch das zweite Merkmal und gemäß einer weiteren Ausführungsform entweder nur das erste Merkmal oder nur das zweite Merkmal aufweist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • WO 2015/074979 A2 [0003]

Claims (11)

  1. Erfassungseinrichtung (100) zum Erfassen eines eine Dosis eines Dosiergeräts (102) repräsentierenden Werts (114), wobei die Erfassungseinrichtung (100) die folgenden Merkmale aufweist: einen Hubsensor (108), der eine Tauchspule (116) und einen in der Tauchspule (116) beweglich angeordneten elektrisch leitenden Stempel (118) umfasst, wobei der Hubsensor (108) dazu ausgebildet ist, einen die Dosis repräsentierenden Hub des Stempels (118) in einem Hubsignal (112) abzubilden; und eine Auswerteeinrichtung (110), die dazu ausgebildet ist, den Wert (114) der Dosis unter Verwendung des Hubsignals (112) zu bestimmen.
  2. Erfassungseinrichtung (100) gemäß Anspruch 1, bei der die Tauchspule (116) als elektrisch leitende Spiralfeder ausgebildet ist.
  3. Erfassungseinrichtung (100) gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche, bei der Hubsensor (108) ausgebildet ist, um eine Induktivität (126) der Tauchspule (116) in dem Hubsignal (112) abzubilden und die Auswerteeinrichtung (110) dazu ausgebildet ist, den Wert (114) unter Verwendung der Induktivität (126) zu bestimmen.
  4. Erfassungseinrichtung (100) gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche, bei der die Tauchspule (116) in ein Gehäuse (106) des Dosiergeräts (102) eingebettet ist.
  5. Erfassungseinrichtung (100) gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche, mit einer Anzeigeeinrichtung (600), die dazu ausgebildet ist, den Wert (114) oder einen den Wert (114) repräsentierenden Parameter anzuzeigen.
  6. Erfassungseinrichtung (100) gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche, mit einer Kommunikationseinrichtung, die dazu ausgebildet ist, den Wert (114) oder einen den Wert (114) repräsentierenden Parameter bereitzustellen.
  7. Erfassungseinrichtung (100) gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche, bei der der Hubsensor (108) dazu ausgebildet ist, bei Abgabe der Dosis ein Abgabesignal bereitzustellen.
  8. Dosiergerät (102) mit folgenden Merkmalen: einem Stempel (118) zum Ausdrücken einer zu Dosis, die durch einen Hub des Stempels (118) repräsentiert ist; und einer Erfassungseinrichtung (100) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei der Hubsensor (108) mit dem Stempel (118) gekoppelt ist, um den Hub zu erfassen.
  9. Verfahren (900) zum Betreiben einer Erfassungseinrichtung (100) zum Erfassen einer Dosis eines Dosiergeräts (102), wobei das Verfahren (900) die folgenden Schritte aufweist: Einlesen (902) eines Hubsignals (112) eines mit einem Stempel (118) des Dosiergeräts (102) gekoppelten Hubsensors (108) der Erfassungseinrichtung (100), wobei das Hubsignal (112) einen die Dosis repräsentierenden Hub des Stempels (118) abbildet; und Bestimmen (904) eines Werts (114) der Dosis unter Verwendung des Hubsignals (112).
  10. Computerprogramm, das dazu eingerichtet ist, das Verfahren gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche auszuführen.
  11. Maschinenlesbares Speichermedium, auf dem das Computerprogramm nach Anspruch 10 gespeichert ist.
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