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Die Erfindung betrifft eine Anschlussvorrichtung für eine Fluidleitung, mit einer Anschlusseinheit, die axial von einer Einstecköffnung durchsetzt ist, in die von einer Rückseite her eine anzuschließende Fluidleitung einsteckbar ist, wobei die Anschlusseinheit über einen einstückigen Befestigungskörper verfügt, der einen mit einem Außengewinde versehenen Gewindeabschnitt und einen sich rückseitig daran anschließenden Kopfabschnitt aufweist und der ein koaxial zu der Einstecköffnung angeordnetes, ringförmiges Halteelement trägt, das über mehrere in die Einstecköffnung hineinragende Halteklauen verfügt, die ausgebildet sind, um den Außenumfang der in die Einstecköffnung eingesteckten Fluidleitung zum Zwecke ihres Festhaltens zu beaufschlagen, wobei die Anschlusseinheit mit ihrem Gewindeabschnitt in eine ein Innengewinde aufweisende Befestigungsöffnung eines gesonderten Trägerbauteils einsetzbar und durch Eingriff in das Innengewinde dieser Befestigungsöffnung zur Einnahme einer Gebrauchsstellung an dem Trägerbauteil fixierbar ist. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Montage einer solchen Anschlussvorrichtung.
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Eine aus der
EP 0 185 802 A1 bekannte Anschlussvorrichtung dieser Art verfügt über eine Anschlusseinheit, die einen nach Art einer Schraube konzipierten Befestigungskörper enthält, mit dem sie in eine mit einem Innengewinde ausgestattete Befestigungsöffnung eines gesonderten Trägerbauteils einschraubbar ist. Die Anschlusseinheit ist axial von einer Einstecköffnung durchsetzt, in die eine anzuschließende Fluidleitung von der außerhalb des Trägerbauteils liegenden Rückseite her einsteckbar ist. An dem Befestigungskörper ist ein zu der Einstecköffnung koaxiales Halteelement fixiert, das über mehrere schräg nach radial innen ragende Halteklauen verfügt, die an der Vorderseite des Grundkörpers vor die Einstecköffnung ragen. Beim Einstecken der Fluidleitung werden die Halteklauen nach außen gedrückt, sodass sie unter Vorspannung am Außenumfang der Fluidleitung anliegen und selbige gegen ein Herausziehen aus der Anschlusseinheit sichern. Das Halteelement ist von vorne her auf einen Gewindeabschnitt des Befestigungskörpers aufgesteckt, der ein auf das Innengewinde des Trägerbauteils abgestimmtes Außengewinde aufweist. Bei der Montage wird die Anschlusseinheit mit dem Befestigungskörper in die Befestigungsöffnung des Trägerbauteils eingeschraubt, bis ein sich axial an den Gewindeabschnitt anschließender Kopfabschnitt des Befestigungskörpers an der Außenfläche des Trägerbauteils anliegt und mit diesem verspannt ist.
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Aus der
DE 10 2012 021 683 A1 ist eine Anschlussvorrichtung bekannt, die über eine Haltemanschette verfügt, welche sich aus einem aus einem Elastomermaterial bestehenden Hüllkörper und einem in den Hüllkörper eingebetteten, über schräge Halteklauen verfügenden Halteelement zusammensetzt. In ihrer Gebrauchsstellung ist die Haltemanschette in eine Befestigungsöffnung eines Trägerbauteils eingeschnappt, wobei sie dadurch fixiert ist, dass ein in dem Trägerbauteil ausgebildeter ringförmiger Radialvorsprung in eine am Außenumfang des Hüllkörpers ausgebildete Ringnut eingreift.
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Aus der
GB 1 550 624 ist eine Anschlussvorrichtung bekannt, die einen Hülsenkörper aufweist, in dem eine Ringnut ausgebildet ist, in der ein Kombinationsteil bestehend aus einem federelastischen Halteelement und einem Dichtelement fixiert ist. Das Halteelement ist partiell in das Dichtelement eingebettet. Das Dichtelement dient sowohl zur Abdichtung gegenüber dem Hülsenkörper als auch gegenüber einer eingesteckten Fluidleitung.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anschlussvorrichtung für eine Fluidleitung zu schaffen, die bei kostengünstigem Aufbau einen sicheren Halt der Anschlusseinheit in der Befestigungsöffnung eines Trägerbauteils ermöglicht. Ferner soll ein günstiges Verfahren zur Montage einer solchen Anschlussvorrichtung bereitgestellt werden.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist bei einer Anschlussvorrichtung der eingangs genannten Art vorgesehen, dass der einstückige Befestigungskörper einschließlich seines Außengewindes aus einem Material mit gummielastischen Eigenschaften besteht und das ringförmige Halteelement ohne Eingriff in den Gewindeabschnitt ausschließlich im Kopfabschnitt des Befestigungskörpers verankert ist.
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Die erfindungsgemäße Anschlussvorrichtung enthält eine aus nur wenigen Teilen zusammengesetzte und daher kostengünstig herzustellende Anschlusseinheit. Der Befestigungskörper weist einen mit einem Außengewinde versehenen Gewindeabschnitt auf, mit dem er in einem Innengewinde eines separaten Trägerbauteils fixierbar ist, wobei die gummielastische Materialwahl im Normalfall auch ohne ein zusätzliches Dichtelement eine sichere Abdichtung sowohl bezüglich des Trägerbauteils als auch gegenüber der eingesteckten Fluidleitung gewährleistet. In ihrer Gebrauchsstellung greift die Anschlusseinheit mit dem Außengewinde des Gewindeabschnittes ihres Befestigungskörpers in ein Innengewinde des Trägerbauteils ein und ist dadurch formschlüssig in dem Trägerbauteil verankert. Aufgrund der Elastizität des Materials werden auch größere Fertigungstoleranzen problemlos kompensiert, sodass die Anforderungen an die Fertigungspräzision relativ gering sind, was sich vorteilhaft auf die Herstellungskosten auswirkt. Die ausschließlich in dem Kopfabschnitt erfolgte Fixierung des Halteelementes gestattet es, die Anschlussvorrichtung auch bei kleinen Durchmessern von Befestigungsöffnungen einzusetzen, weil der Gewindeabschnitt in seinen Minimalabmessungen nicht an die Abmessungen des Halteelementes gebunden ist. Die eingesteckte Fluidleitung wird durch die Halteklauen des Halteelementes sicher festgehalten, die zweckmäßigerweise schräg nach radial innen in die Einstecköffnung hineinragen.
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Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
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Der in der montierten Gebrauchsstellung der Anschlusseinheit außerhalb der Befestigungsöffnung des Trägerbauteils angeordnete Kopfabschnitt hat bevorzugt einen größeren Außendurchmesser als der Gewindeabschnitt und schließt sich über eine zweckmäßigerweise ringförmige Abstufung an den Gewindeabschnitt an. Die ringförmige Abstufung definiert zweckmäßigerweise eine axial nach vorne in Richtung zu dem Gewindeabschnitt weisende, bevorzugt ringförmige Abstützfläche, die in der Gebrauchsstellung der Anschlusseinheit zur Abstützung an einer die Mündung der Befestigungsöffnung des Trägerbauteils umrahmenden Gegenabstützfläche ausgebildet ist. Zumindest das Ende eines Montagevorganges äußert sich zweckmäßigerweise in einer Drehbewegung des Befestigungskörpers, sodass dessen Abstützfläche mit der Gegenabstützfläche des Trägerbauteils axial verspannt wird und ein sicherer Halt des Befestigungskörpers gewährleistet ist.
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Zweckmäßigerweise erstreckt sich das Außengewinde ausschließlich entlang des Gewindeabschnittes, während der Kopfabschnitt kein Außengewinde besitzt. Der Kopfabschnitt ist außen zweckmäßigerweise zylindrisch geformt, kann allerdings auch polygonförmig konturiert sein und/oder wenigstens zwei Abflachungen besitzen, um ein zur Einleitung eines Drehmoments geeignetes Betätigungswerkzeug ansetzen zu können. Im Normalfall wird allerdings aufgrund der Gummielastizität des Befestigungskörpers eine ausreichende Fixierung schon dadurch erreicht, dass der Befestigungskörper von Hand festgezogen wird.
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Das Außengewinde des Gewindeabschnittes kann so ausgebildet sein, dass es sich nur über eine Teillänge des Gewindeabschnittes erstreckt. Bevorzugt erstreckt es sich allerdings über die gesamte Länge des Gewindeabschnittes hinweg. Der Kopfabschnitt schließt sich bevorzugt unmittelbar an das Außengewinde an.
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Das Außengewinde hat zweckmäßigerweise einen ununterbrochenen, durchgängigen Gewindegang. Allerdings ist auch eine Bauform möglich, bei der das Außengewinde segmentiert ist und sich der Gewindegang aus mehreren beabstandet zueinander aufeinanderfolgenden Gewindegangabschnitten zusammensetzt.
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Bezogen auf die axiale Richtung der Einstecköffnung hat das Halteelement zweckmäßigerweise kürzere Abmessungen als der Kopfabschnitt, wobei es so in dem Kopfabschnitt platziert ist, dass es von dem Kopfabschnitt axial beidseits überragt wird. Bevorzugt ist das Halteelement scheibenförmig flach ausgebildet.
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Ein besonders kostengünstiger Aufbau des Halteelementes sieht vor, dass sich das Halteelement lediglich aus einem Ringkörper und aus einstückig mit dem Ringkörper verbundenen Halteklauen zusammensetzt. Über den Ringkörper ist das Halteelement in dem Befestigungskörper verankert, weshalb der Ringkörper als Verankerungs-Ringkörper bezeichnet werden kann.
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Insgesamt ist das Halteelement zweckmäßigerweise einstückig ausgebildet. Es besteht insbesondere aus einem federelastischen Metall, insbesondere aus Edelstahl. Bevorzugt ist es durch einen kombinierten Stanz- und Biegevorgang gefertigt, sodass es als sogenanntes Stanzbiegeteil vorliegt.
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Der gummielastische Befestigungskörper ist zweckmäßigerweise ein Spritzgussteil, das unmittelbar bei seiner Herstellung durch Spritzgießen an das zuvor separat gefertigte Halteelement angeformt wird, sodass das Halteelement zumindest partiell in das Material des Befestigungskörpers eingebettet ist. Auf diese Weise ergibt sich eine besonders innige Verbindung zwischen dem Befestigungskörper und dem Halteelement.
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Bevorzugt besteht der gummielastische Befestigungskörper aus einem Elastomermaterial. Er kann beispielsweise aus NBR (Nitrile Butadiene Rubber) bestehen. Als besonders zweckmäßig hat sich die Realisierung aus einem thermoplastischen Elastomermaterial (TPE) erwiesen.
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Der aus einem gummielastischen Material bestehende Befestigungskörper kann unmittelbar selbst eine kostengünstig realisierbare Dichtungsstruktur bilden, die eine Abdichtung des Befestigungskörpers bezüglich sowohl des Trägerbauteils als auch der eingesteckten Fluidleitung bewirkt. Der Befestigungskörper definiert dabei zweckmäßigerweise mindestens einen zum abdichtenden Anliegen am Trägerbauteil vorgesehenen ringförmigen Außendichtungsabschnitt und darüber hinaus mindestens einen die eingesteckte Fluidleitung an ihrem Außenumfang abdichtend umschließenden ringförmigen Innendichtungsabschnitt. Auf diese Weise erübrigt sich eine Ausstattung der Anschlussvorrichtung mit gesonderten Dichtungselementen, insbesondere Dichtungsringen.
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Zweckmäßigerweise verfügt der Befestigungskörper im Bereich des Gewindeabschnittes über mindestens einen bezüglich der Einstecköffnung konzentrisch angeordneten, radial nach innen in die Einstecköffnung vorstehenden, ringförmigen Dichtwulst, der zur dichten Anlage an der Außenumfangsfläche der eingesteckten Fluidleitung vorgesehen ist. Der Innendurchmesser der Einstecköffnung im Bereich dieses Dichtwulstes ist im nicht eingesteckten Zustand einer Fluidleitung geringer als der Außendurchmesser der Fluidleitung. Dadurch wird der ringförmige Dichtwulst beim Einstecken der Fluidleitung elastisch verformt und mit hoher Dichtkraft an die Außenumfangsfläche der Fluidleitung angepresst. Gleichzeitig wird der Dichtwulst aber auch radial aufgeweitet, sodass auch das Außengewinde des Gewindeabschnittes, zumindest in dem den Dichtwulst aufweisenden Längenabschnitt, nach radial außen verformt wird und aktiv in das Innengewinde der Befestigungsöffnung des Trägerbauteils hineingedrückt wird. Auf diese Weise ergibt sich eine zuverlässige Abdichtung zwischen dem Befestigungskörper und dem Trägerbauteil. Gleichzeitig wird auf diese Weise eine reibschlüssige Verbindung zwischen dem Befestigungskörper und dem Trägerbauteil erzielt, die einem Verdrehen und eventuellen Lösen des Befestigungskörpers entgegenwirkt. Der Befestigungskörper ist daher bei eingesteckter Fluidleitung auch dann sicher in dem Trägerbauteil befestigt, wenn der Befestigungskörper zuvor mit nur geringer Kraft und beispielsweise rein manuell festgezogen wurde.
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Die Elastizität des Befestigungskörpers ist insbesondere ausreichend hoch, um auch ohne einen Schraubvorgang ein axiales Einsetzen des Gewindeabschnittes in die mit einem Innengewinde versehene Befestigungsöffnung zu ermöglichen. Dies vereinfacht den Montagevorgang und erleichtert einen schnellen Zusammenbau der Anschlusseinheit und des Trägerbauteils. Der Montagevorgang ist mit einem mehrfachen Rastvorgang vergleichbar.
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Soll die Anschlussvorrichtung die Möglichkeit bieten, eine eingesteckte Fluidleitung bei Bedarf jederzeit einfach und beschädigungsfrei wieder aus der Anschlusseinheit entfernen zu können, ist die Anschlusseinheit zweckmäßigerweise mit einer Lösehülse ausstattbar oder ausgestattet, die axial verschiebbar in dem Befestigungskörper angeordnet ist und mit einem manuell beaufschlagbaren Betätigungsabschnitt rückseitig aus dem Befestigungskörper herausragt. Innerhalb des Befestigungskörpers ist die Lösehülse den Halteklauen axial außen vorgelagert, sodass sie durch einen Druck auf den Betätigungsabschnitt auf die Halteklauen einwirken und selbige vom Außenumfang der eingesteckten Fluidleitung abheben kann.
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Festgehalten ist die Lösehülse innerhalb des Befestigungskörpers zweckmäßigerweise in einer als ringnutartige Erweiterung der Einstecköffnung ausgebildeten Sicherungsnut. Aufgrund der Gummielastizität des Befestigungskörpers kann die Lösehülse sehr einfach in die Sicherungsnut eingerastet werden.
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In dem an der Anschlussvorrichtung zweckmäßigerweise beteiligten Trägerbauteil ist vorzugsweise ein Fluidkanal ausgebildet, der mit der Befestigungsöffnung kommuniziert. Der in einer Fluidleitung ausgebildete Leitungskanal steht somit bei angeschlossener Fluidleitung mit dem Fluidkanal des Trägerbauteils in Fluidverbindung.
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Bei dem Trägerbauteil handelt es sich zweckmäßigerweise um einen Gehäusekörper einer fluidtechnischen Komponente, beispielsweise eines Ventils oder eines fluidbetätigten Antriebes. Die Anschlusseinheit kann auf diese Weise sehr einfach direkt an einer fluidtechnischen Komponente montiert werden.
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Ein besonders zweckmäßiges Verfahren zur Montage der Anschlussvorrichtung sieht vor, die Anschlusseinheit mit dem Gewindeabschnitt ihres Befestigungskörpers unter elastischer Verformung des Außengewindes ohne Schraubvorgang axial in die Befestigungsöffnung des Trägerbauteils hineinzudrücken, sodass das Außengewinde des Gewindeabschnittes mit dem Innengewinde der Befestigungsöffnung des Trägerbauteils formschlüssig in Eingriff steht. Erst anschließend wird in einem abschließenden Montageschritt der Befestigungskörper ein Stückweit verdreht, woraus ein Schraubvorgang resultiert, der zur Folge hat, dass der Befestigungskörper mit dem Trägerbauteil axial verspannt wird. Das axiale Verspannen resultiert insbesondere aus dem axialen Andrücken einer an dem Kopfabschnitt ausgebildeten, axial orientierten Abstützfläche an eine zu der Befestigungsöffnung koaxiale Gegenabstützfläche des Trägerbauteils. Die Demontage der Anschlusseinheit erfolgt zweckmäßigerweise durch einen reinen Schraubvorgang.
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Wird für das Außengewinde des Gewindeabschnittes ein genormtes Gewindemaß verwendet, lassen sich beliebige Trägerbauteile, die über eine mit einem Innengewinde versehene Befestigungsöffnung verfügen, mit der Anschlussvorrichtung ausrüsten oder auch nachrüsten.
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Das Trägerbauteil besteht zumindest im Bereich der Befestigungsöffnung zweckmäßigerweise aus einem starren Material, beispielsweise aus Metall oder aus einem Kunststoffmaterial.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
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1 einen Längsschnitt durch eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anschlussvorrichtung, wobei die Anschlusseinheit in ihrer in ein Trägerbauteil eingesetzten Gebrauchsstellung gezeigt ist und eine angeschlossene Fluidleitung strichpunktiert angedeutet ist,
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2 die Anordnung aus 1 in einer perspektivischen Explosionsdarstellung,
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3 die Explosionsdarstellung aus 2 in einem Längsschnitt,
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4 eine Einzeldarstellung der Anschlusseinheit in einer Seitenansicht,
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5 einen Längsschnitt der Anschlussvorrichtung, wobei die optionale Lösehülse und das Trägerbauteil nur strichpunktiert angedeutet sind,
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6 eine perspektivische Einzeldarstellung des bei der Anschlussvorrichtung der 1 bis 5 zum Einsatz kommenden Halteelementes,
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7 eine Draufsicht des Halteelementes mit Blickrichtung gemäß Pfeil VII aus 6, und
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8 eine Seitenansicht des Halteelementes mit Blickrichtung gemäß Pfeil VIII aus 7.
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Die in der Zeichnung illustrierte vorteilhafte Ausführungsform einer insgesamt mit Bezugsziffer 1 bezeichneten Anschlussvorrichtung enthält eine Anschlusseinheit 4, die in ihrer Gebrauchsstellung in eine Befestigungsöffnung 3 eines Trägerbauteils 2 eingreift und in dieser Befestigungsöffnung 3 befestigt ist.
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Die Anschlussvorrichtung 1 eignet sich zum Anschließen einer Fluidleitung 5, die zum Hindurchleiten eines fluidischen Druckmediums wie Druckluft oder Druckflüssigkeit ausgebildet ist. Bevorzugt handelt es sich bei der anschließbaren Fluidleitung 5 um einen flexiblen Schlauch. Gleichwohl kann es sich bei ihr auch um ein starres Rohr handeln. In der 1 ist die Fluidleitung 5 im angeschlossenen Zustand gezeigt.
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Abweichend vom Ausführungsbeispiel kann schon die Anschlusseinheit 4 allein die Anschlussvorrichtung 1 bilden. Die Anschlusseinheit 4 kann mit jedem beliebigen Trägerbauteil 2, das über eine geeignet gestaltete Befestigungsöffnung 3 verfügt, kombiniert werden. Es besteht somit insbesondere die Möglichkeit, bereits vorhandene Trägerbauteile 2 nach Bedarf mit einer oder mehreren Anschlusseinheiten 4 auszustatten oder nachzurüsten.
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Bevorzugt ist die Anschlussvorrichtung 1 entsprechend dem Ausführungsbeispiel als Baugruppe ausgeführt, die sich aus mindestens einer Anschlusseinheit 4 und einem Trägerbauteil 2, das mindestens eine an die Anschlusseinheit 4 angepasste Befestigungsöffnung 3 aufweist, zusammensetzt. Dabei kann die Anschlusseinheit 4 schon ab Werk bei der Auslieferung unter Einnahme ihrer Gebrauchsstellung am Trägerbauteil 2 montiert sein. Alternativ können Anschlusseinheit 4 und Trägerbauteil 2 auch als voneinander getrennte Komponenten ausgeliefert werden, die erst vom Anwender montiert, das heißt zusammengefügt werden.
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Bei dem illustrierten Ausführungsbeispiel ist das Trägerbauteil 2 von einem Bestandteil einer fluidtechnischen Komponente wie zum Beispiel einem Ventil, einem fluidbetätigten Antrieb oder einem Druckluft-Wartungsgerät gebildet. Bevorzugt ist das Trägerbauteil 2 von einem Gehäusekörper einer solchen fluidtechnischen Komponente repräsentiert, beispielsweise von einem Zylindergehäuse oder von einem Ventilgehäuse. In der Zeichnung ist das Trägerbauteil 2 sehr vereinfacht wiedergegeben.
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Entsprechend einer nicht abgebildeten Ausführungsform der Anschlussvorrichtung 1 verfügt das Trägerbauteil 2 zusätzlich zu der mindestens einen Befestigungsöffnung 3 über eine weitere Befestigungsschnittstelle, mit der es an einer fluidtechnischen Komponente der vorgenannten Art fixierbar ist. In diesem Fall fungiert das Trägerbauteil 2 als Bindeglied zwischen der Anschlusseinheit 4 und der damit auszustattenden fluidtechnischen Komponente.
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Die in dem Trägerbauteil 2 nach Art einer Ausnehmung ausgebildete Befestigungsöffnung 3 mündet mit einer Mündungsöffnung 19 zu einer im Folgenden als Anschluss-Außenfläche 7 bezeichneten Außenfläche des Trägerbauteils 2 aus und hat eine Längsachse 15. Im Innern des Trägerbauteils 2 schließt sich an die Befestigungsöffnung 3, insbesondere mit koaxialer Ausrichtung, ein Fluidkanal 8 an, mit dem ein die Fluidleitung 5 durchsetzender Leitungskanal 9 bei angeschlossener Fluidleitung 5 in Fluidverbindung steht.
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Die Anschlusseinheit 4 hat eine Längsachse 16 und verfügt rechtwinkelig zu dieser Längsachse 16 über einen ringförmigen Querschnitt. Sie hat eine axial orientierte Vorderseite 22 und eine diesbezüglich axial entgegengesetzte Rückseite 23 und ist koaxial durchbrochen, wobei die einerseits zu der Vorderseite 22 und andererseits zu der Rückseite 23 ausmündende Durchbrechung als Einstecköffnung 26 bezeichnet wird. Die anzuschließende Fluidleitung 5 ist von der Rückseite 23 her in die Einstecköffnung 26 einsteckbar.
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Die Anschlusseinheit 4 setzt sich exemplarisch aus zwei Komponenten zusammen, und zwar aus einer manschettenartig gestalteten und daher als Haltemanschette 6 bezeichneten ersten Komponente und aus einer lösbar oder unlösbar an der Haltemanschette 6 fixierten Lösehülse 57, die ein leichtes Lösen einer einmal angeschlossenen Fluidleitung 5 gestattet. Die Lösehülse 57 ist allerdings optional und kann auch entfallen, sodass die Anschlusseinheit 4 ausschließlich aus der Haltemanschette 6 besteht.
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Die Anschlusseinheit 4 und exemplarisch deren Haltemanschette 6 enthalten einen einstückigen Befestigungskörper 12 und ein an dem Befestigungskörper 12 fixiertes, ringförmiges Halteelement 24. Das Halteelement 24 ist koaxial von einer Durchgangsöffnung 13 durchsetzt, die bei nicht vorhandener Lösehülse 57 für sich allein die Einstecköffnung 26 bildet. Die optionale Lösehülse 57 greift von der Rückseite 23 her in die Durchgangsöffnung 13 des Befestigungskörpers 12 ein, sodass die von ihr umschlossene, axial durchgehende Hülsenöffnung 14 koaxial mit der Durchgangsöffnung 13 ausgerichtet ist, in welchem Fall die Einstecköffnung 26 für die Fluidleitung 5 gemeinsam von der Hülsenöffnung 14 und dem sich zwischen der Lösehülse 57 und der Vorderseite 22 des Befestigungskörpers 12 erstreckenden Längenabschnitt der Durchgangsöffnung 13 gebildet wird.
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Der Befestigungskörper 12 ist in seiner Längsrichtung in mehrere einstückig ineinander übergehende Abschnitte unterteilt, wobei er einen von der Vorderseite 22 ausgehenden Gewindeabschnitt 17 und einen sich rückseitig daran anschließenden Kopfabschnitt 18 aufweist. Bevorzugt besteht der Befestigungskörper 12 ausschließlich aus dem Gewindeabschnitt 17 und dem Kopfabschnitt 18.
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Der Kopfabschnitt 18 hat zweckmäßigerweise einen größeren Außendurchmesser als der Gewindeabschnitt 17. Auf diese Weise schließt sich der Kopfabschnitt 18 über eine ringförmige Abstufung 29 an den Gewindeabschnitt 17 an und definiert eine axial nach vorne, in Richtung zu der Vorderseite 22 weisende ringförmige Abstützfläche 29a.
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Der Gewindeabschnitt 17 weist an seiner peripheren Außenumfangsfläche ein Außengewinde 20 auf. Das Außengewinde 20 erstreckt sich bevorzugt über die gesamte axiale Länge des Gewindeabschnittes 17. Jedenfalls ist es zweckmäßig, wenn sich das Außengewinde 20 axial bis unmittelbar zu dem Kopfabschnitt 18 erstreckt und somit erst an der ringförmigen Abstufung 29 endet.
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Das Außengewinde 20 kann von einem beliebigen Gewindetyp sein. Bevorzugt handelt es sich um ein metrisches Gewinde, ein Zoll-Gewinde ist aber ebenfalls möglich.
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In an sich bekannter Weise setzt sich das Außengewinde 20 zweckmäßigerweise aus einer sich wendelförmig um die Längsachse 16 herum erstreckenden Furche 20a und einer diese wendelförmige Furche 20a jeweils axial beidseits flankierenden und sich ebenfalls wendelförmig um die Längsachse 16 herum erstreckenden Erhebung 20b zusammen. Es wäre aber ohne weiteres auch denkbar, das Außengewinde 20 in der Wendel-Längsrichtung zu segmentieren.
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Die Befestigungsöffnung 3 ist an ihrer Innenumfangsfläche mit einem an das Außengewinde 20 des Befestigungskörpers 12 angepassten und diesbezüglich insbesondere komplementär ausgebildeten Innengewinde 21 versehen. Man kann die Befestigungsöffnung 3 daher auch als Gewindeöffnung oder Gewindebohrung bezeichnen.
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Die Anschlusseinheit 4 taucht in ihrer aus 1 und 5 ersichtlichen Gebrauchsstellung mit dem Gewindeabschnitt 17 voraus in die Befestigungsöffnung 3 ein, wobei ihr Außengewinde 20 mit dem Innengewinde 21 in Eingriff steht. Dabei ist der Befestigungskörper 12 derart mit dem Trägerbauteil 2 verschraubt, dass er mit seiner ringförmigen Abstützfläche 29a unter Vorspannung an der als eine Gegenabstützfläche fungierenden Anschluss-Außenfläche 7 anliegt. Das zum Verspannen erforderliche Drehmoment lässt sich über den Kopfabschnitt 18 in den Befestigungskörper 12 einleiten.
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Beim Ausführungsbeispiel ist der Kopfabschnitt 18 mit einer zylindrischen Außenkontur versehen, sodass er zum Festziehen sehr einfach mit den Fingern einer Hand ergriffen werden kann. Der Kopfabschnitt 18 hat kein Außengewinde und ist insbesondere glattflächig ausgebildet, was einer Ablagerung von Verschmutzungen entgegenwirkt. Es wäre allerdings durchaus möglich, die periphere Mantelfläche des Kopfabschnittes 18 mit mehreren Abflachungen zu versehen, die das Einleiten eines Drehmomentes besonders begünstigen und die insbesondere die Möglichkeit zum Ansetzen eines geeignet gestalteten Schraubwerkzeuges bieten.
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Der Befestigungskörper 12 ist einstückig ausgebildet und besteht einschließlich seines Außengewindes 20 aus Material mit gummielastischen Eigenschaften. Er besteht vorzugsweise aus einem Elastomermaterial und dabei insbesondere aus einem thermoplastischen Elastomermaterial. Der Befestigungskörper 12 ist insbesondere durch Spritzgießen aus einem spritzgießfähigen Kunststoffmaterial hergestellt.
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Bevorzugt ist die Gummielastizität des Befestigungskörpers 12 so gewählt, dass er unter elastischer Verformung des Außengewindes 20 ohne einen Schraubvorgang in die mit dem Innengewinde 21 versehene Befestigungsöffnung 3 axial hineingedrückt werden kann. Bei diesem axialen Hineindrücken in die Befestigungsöffnung 3 finden aufeinanderfolgende Rast- oder Schnappvorgänge statt, bei denen die Erhebungen 20b des Außengewindes 20 nacheinander in die aufeinanderfolgenden Windungsabschnitte des Innengewindes 21 einrasten beziehungsweise einschnappen. Die Montage der Anschlusseinheit 4 am Trägerbauteil 2 kann somit sehr zeitsparend stattfinden. Erst wenn der Befestigungskörper 12 so weit in die Befestigungsöffnung 3 eingesteckt ist, dass er mit seiner Abstützfläche 29a an der exemplarisch von der Anschluss-Außenfläche 7 gebildeten Gegenabstützfläche des Trägerbauteils 2 anliegt, wird der Befestigungskörper 12 durch Einleitung eines Drehmoments in den Kopfabschnitt 18 noch ein kleines Stückweit verdreht, bis der Befestigungskörper 12 mit dem Trägerbauteil 2 ausreichend stark axial verspannt ist. Bei diesem axialen Verspannen wird die Abstützfläche 29a mit der Gegenabstützfläche verspannt.
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Aufgrund der Gummielastizität des Befestigungskörpers 12 lässt sich der Befestigungskörper 12 auch rein manuell ausreichend festziehen.
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Ungeachtet dieser vorteilhaften Montagemöglichkeit kann der Befestigungskörper 12 selbstverständlich auch konventionell dadurch in der Befestigungsöffnung 3 fixiert werden, dass er von Anfang an mit seinem Außengewinde 20 in das Innengewinde 21 eingeschraubt wird.
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Soll die Anschlusseinheit 4 zu einem gewissen Zeitpunkt wieder vom Trägerbauteil 2 getrennt werden, kann dies einfach dadurch erfolgen, dass durch Einleitung eines entsprechend orientierten Drehmoments in den Kopfabschnitt 18 der Befestigungskörper 12 aus der Befestigungsöffnung 3 herausgeschraubt wird. Bei ausreichender Elastizität des Gewindeabschnittes 17 und bei entsprechend großer Zugkraft besteht auch die Möglichkeit, den Befestigungskörper 12 ohne Schraubvorgang aus der Befestigungsöffnung 3 herauszuziehen, zumindest nachdem zunächst die axiale Verspannung durch geringfügiges Verdrehen des Befestigungskörpers 12 aufgehoben wurde..
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Das weiter oben angesprochene ringförmige Halteelement 24 ist in bezüglich der Durchgangsöffnung 13 koaxialer Ausrichtung an dem Befestigungskörper 12 fixiert, insbesondere in unlösbarer Weise.
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Das ringförmige Halteelement 24 umschließt eine Ringöffnung 32, die koaxial zu der Durchgangsöffnung 13 des Befestigungskörpers 12 ausgerichtet ist und folglich auch einen Längenabschnitt der Einstecköffnung 26 definiert. Die in die Anschlusseinheit 4 eingesteckte Fluidleitung 5 durchsetzt auch die Ringöffnung 32 des Halteelementes 24.
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Das Halteelement 24 ist ausschließlich im Kopfabschnitt 18 des Befestigungskörpers 12 verankert. Es greift nicht in den Gewindeabschnitt 17 hinein. Dadurch kann der Gewindeabschnitt 17 problemlos für kleine Durchmesser ausgelegt werden. Das Halteelement 24 hat zweckmäßigerweise in axialer Richtung kürzere Abmessungen als der Kopfabschnitt 18 und ist derart in dem Kopfabschnitt 18 angeordnet, dass es axial beidseits von Längenabschnitten des Kopfabschnittes 18 überragt wird.
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In der montierten Gebrauchsstellung der Anschlusseinheit 4 befindet sich das ringförmige Halteelement 24 in seiner Gesamtheit außerhalb der Befestigungsöffnung 3.
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Das Halteelement 24 verfügt zweckmäßigerweise über einen ringförmigen Abschnitt, der zur Verankerung im Befestigungskörper 12 genutzt wird und deshalb als Verankerungs-Ringkörper 36 bezeichnet sei. Der Verankerungs-Ringkörper 36 hat eine Umfangsrichtung, die in 6 und 7 bei 42 durch einen Doppelpfeil kenntlich gemacht ist und bei der es sich um die Richtung rings um die Längsachse 16 der Anschlusseinheit 4 handelt.
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Der Verankerungs-Ringkörper 36 trägt eine Mehrzahl von Halteklauen 37, die an dem Verankerungs-Ringkörper 36 entlang dessen Umfangsrichtung 42 verteilt angeordnet sind. Zwischen in der Umfangsrichtung 42 jeweils unmittelbar benachbarten Halteklauen 37 befindet sich zweckmäßigerweise ein Abstand. Insgesamt bilden die Halteklauen 37 einen sich rings um die Längsachse 16 herum erstreckenden Halteklauenkranz.
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Die Halteklauen 37 erstrecken sich jeweils ausgehend von dem Verankerungs-Ringkörper 36 zweckmäßigerweise schräg nach radial innen und zugleich axial in Richtung zu der Vorderseite 22. Sie haben folglich jeweils eine schräge Rückfläche 44, die einer rückseitigen Mündungsöffnung 13a der Durchgangsöffnung 13 des Befestigungskörpers 12 zugewandt ist. Der Verankerungs-Ringkörper 36 ist in den Kopfabschnitt 18 des Befestigungskörpers 12 eingebettet, wobei zweckmäßigerweise beide axialen Stirnflächen wie auch die radial außen liegende Mantelfläche des Verankerungs-Ringkörpers 36 vom Material des Befestigungskörpers 12 bedeckt sind.
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Vorzugsweise entspricht der Innendurchmesser des Verankerungs-Ringkörpers 36 einem Innendurchmesser des sich im Kopfabschnitt 18 erstreckenden Längenabschnittes der Durchgangsöffnung 13, sodass von dem Halteelement 24 lediglich die Halteklauen 37 in die Durchgangsöffnung 13 von radial außen her hineinragen.
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Das Halteelement 24 ist zweckmäßigerweise einstückig ausgebildet. Sein Verankerungs-Ringkörper 36 ist bevorzugt ungeschlitzt und somit ringsum in sich geschlossen. Zweckmäßigerweise besteht das Halteelement 24 aus einem federelastischen Metall, insbesondere aus Edelstahl. Es kann kostengünstig als Stanzbiegeteil hergestellt sein.
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Die Haltemanschette 6 ist insbesondere dadurch erzeugt, dass der gummielastische Befestigungskörper 12 durch Spritzgießen hergestellt wird und unmittelbar bei seiner Spritzgießherstellung an das Halteelement 24 angeformt wird. Dadurch liegt insbesondere eine stoffschlüssige Verbindung zwischen dem gummielastischen Material des Befestigungskörpers 12 und den vom Material des Befestigungskörpers bedeckten Flächenabschnitten des Halteelementes 24 vor.
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Bei einem nicht gezeigten Ausführungsbeispiel ist das ringförmige Halteelement 24 in eine am Innenumfang des Kopfabschnittes 18 ausgebildete Haltevertiefung des zuvor gesondert gefertigten Befestigungskörpers 12 eingeschnappt.
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Die zwischen in der Umfangsrichtung 42 zueinander benachbarten Halteklauen 37 befindlichen Zwischenräume können leer sein. Sie können aber auch durch das zur Realisierung des Befestigungskörpers 12 verwendete gummielastische Material ausgefüllt sein, wie dies die 3 vermittelt. Aufgrund der Gummielastizität dieses Materials wird die Beweglichkeit der Halteklauen 37 dadurch nicht beeinträchtigt.
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Die Halteklauen 37 haben zweckmäßigerweise jeweils eine dem Verankerungs-Ringkörper 36 entgegengesetzte Haltekante 43. Im unverformten, spannungsneutralen Zustand der Halteklauen 37 liegen sämtliche Haltekanten 43 auf einem Durchmesser, der kleiner ist als der Außendurchmesser der zu fixierenden Fluidleitung 5. Um eine Fluidleitung 5 anzuschließen, wird selbige mit einem Leitungsende voraus von der Rückseite 23 her in die Einstecköffnung 26 eingesteckt und dabei auch durch die Ringöffnung 32 des ringförmigen Halteelementes 24 hindurchgesteckt. Beim Einstecken trifft die Fluidleitung 5 mit ihrer vorauseilenden Stirnfläche auf die schrägen Rückflächen 44 der Halteklauen 37, die somit unter Aufbau einer federnden Rückstellkraft radial nach außen verschwenkt oder verformt werden, sodass sie mit ihren Haltekanten 43 unter Vorspannung an der Außenumfangsfläche 28 der Fluidleitung 5 anliegen und sich in Abhängigkeit vom Material der Fluidleitung 5 sogar in die Außenumfangsfläche 28 eindrücken oder eingraben können. Es besteht auch die Möglichkeit, am Außenumfang der Fluidleitung 5 eine Haltenut vorzusehen, in die die Halteklauen 37 mit ihren Haltekanten 43 einrasten können.
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Bei dem illustrierten bevorzugten Ausführungsbeispiel bildet der gummielastische Befestigungskörper 12 gleichzeitig eine Dichtungsstruktur 27, die in der Gebrauchsstellung der Anschlusseinheit 4 bereichsweise mit dem Trägerbauteil 2 und ebenso bereichsweise mit der Außenumfangsfläche 28 der eingesteckten Fluidleitung 5 dichtend zusammenwirkt. Auf diese Weise kann ein unkontrollierter Fluidaustritt aus der Befestigungsöffnung 3 zur Umgebung wirksam vermieden werden, ohne dass auf gesonderte Dichtungselemente zurückgegriffen werden müsste.
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Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel erfolgt die Abdichtung der Haltemanschette 6 bezüglich des Trägerbauteils 2 und der eingesteckten Fluidleitung 5 ausschließlich durch den Befestigungskörper 12 mit seinem über gute Dichteigenschaften verfügenden gummielastischen Material. Aus diesem Grund ist die Anschlussvorrichtung 1 nicht mit einem oder mehreren zusätzlichen gummielastischen Dichtungselementen ausgestattet.
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Der Befestigungskörper 12 beziehungsweise die von dem Befestigungskörper 12 definierte Dichtungsstruktur 27 weist bevorzugt mindestens einen mit dem Trägerbauteil 2 dichtend zusammenwirkenden ringförmigen Außendichtungsabschnitt 27a und mindestens einen mit der eingesteckten Fluidleitung 5 dichtend zusammenwirkenden Innendichtungsabschnitt 27b auf.
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Der Außendichtungsabschnitt 27a ist bevorzugt unmittelbar von dem Außengewinde 20 des Gewindeabschnittes 17 gebildet. Durch den Gewindeeingriff zwischen dem gummielastischen Außengewinde 20 und dem starren Innengewinde 21 des Trägerbauteils 2 wird eine zuverlässige Abdichtung erzielt, die einen Fluiddurchtritt zwischen dem Trägerbauteil 2 und dem Befestigungskörper 12 verhindert.
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Zusätzliche besondere Maßnahmen sorgen zweckmäßigerweise dafür, dass das Außengewinde 20 zumindest partiell aktiv radial nach außen gedrückt wird und dadurch mit dem Innengewinde 21 der Befestigungsöffnung 3 radial verspannt wird. Dies erhöht zum einen die Dichtheit und sorgt zum anderen für einen Reibschluss zwischen den beiden Gewinden 20, 21, der einem unbeabsichtigten Lösen der Schraubverbindung zwischen dem Befestigungskörper 12 und dem Trägerbauteil 2 entgegenwirkt.
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Die besonderen Maßnahmen bestehen darin, dass der Gewindeabschnitt 17 des Befestigungskörpers 12 an seinem die Durchgangsöffnung 13 radial begrenzenden Innenumfang mindestens einen konzentrisch angeordneten, radial nach innen vorstehenden ringförmigen Dichtwulst 55 aufweist. Dieser Dichtwulst 55 ist ein einstückiger Bestandteil des Befestigungskörpers 12. Er steht bezüglich axial benachbarter Bereiche des Befestigungskörpers 12 nach radial innen vor und umgrenzt im spannungsneutralen Zustand einen Innendurchmesser, der kleiner ist als der Außendurchmesser der anzuschließenden Fluidleitung 5. Durch die eingesteckte Fluidleitung 5 ist der Dichtwulst 55 radial verformt und in seinem Innendurchmesser aufgeweitet, sodass er aufgrund der sich aufbauenden elastischen Rückstellkraft unter Vorspannung und mit optimaler Abdichtung an der Außenumfangsfläche 28 der Fluidleitung 5 anliegt.
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Die radiale Verformung des mindestens einen Dichtwulstes 55 führt aber auch dazu, dass zumindest der den Dichtwulst 55 aufweisende Längenabschnitt des Gewindeabschnittes 17 und des daran befindlichen Längenabschnittes des Außengewindes 20 elastisch radial nach außen gedrückt wird, was das schon erwähnte radiale Verspannen zwischen dem Außengewinde 20 und dem Innengewinde 21 zur Folge hat.
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Somit erfährt der Befestigungskörper 12 unmittelbar durch die eingesteckte Fluidleitung 5 eine Verstärkung seiner Befestigungskraft in der Befestigungsöffnung 3.
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Ist die Fluidleitung 5 später wieder aus der Anschlusseinheit 4 entfernt, sind auch die mit der eingesteckten Fluidleitung 5 zusammenhängenden Befestigungskräfte wieder verringert, sodass sich die Haltemanschette 6 bei Bedarf wieder relativ leicht aus der Befestigungsöffnung 3 herausschrauben oder gar herausziehen lässt.
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Der mindestens eine ringförmige Dichtwulst 55 bildet somit zweckmäßigerweise den oben angesprochenen Innendichtungsabschnitt 27b.
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Der mindestens eine Dichtwulst 55 ist vorzugsweise so platziert, dass er sowohl zum Kopfabschnitt 18 als auch zu der an der Vorderseite 22 befindlichen Stirnfläche des Befestigungskörpers 12 einen Abstand aufweist.
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Vorzugsweise enthält der Gewindeabschnitt 17 auch noch einen radial nach innen ragenden ringförmigen Anschlagbund 45, der ein einstückiger Bestandteil des Gewindeabschnittes 17 ist und dementsprechend auch aus einem Material mit gummielastischen Eigenschaften besteht. Dieser Anschlagbund 45 liegt bei vorhandenem Dichtwulst 55 näher bei der Vorderseite 22 der Anschlusseinheit 4 als dieser mindestens eine Dichtwulst 55.
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Der ringförmige Anschlagbund 45 begrenzt einen freien Querschnitt, dessen Durchmesser geringer ist als der Außendurchmesser der anzuschließenden Fluidleitung 5 und der vorzugsweise so gering ist, dass die Fluidleitung 5 auch dann nicht durch ihn hindurchsteckbar ist, wenn sie mit relativ großer Kraft in die Anschlusseinheit 4 hineingedrückt wird. Somit definiert der Anschlagbund 45 die maximale Einstecktiefe der Fluidleitung 5. Der von dem Anschlagbund 45 umrahmte freie Querschnitt ist zweckmäßigerweise geringer als derjenige, der von dem mindestens einen Dichtwulst 55 umrahmt ist. Bevorzugt entspricht der von dem Anschlagbund 45 umrahmte freie Querschnitt zumindest im Wesentlichen dem Querschnitt des Leitungskanals 9.
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Der Anschlagbund 45 ist zweckmäßigerweise unmittelbar an der Vorderseite 22 des Gewindeabschnittes 17 ausgebildet.
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Soll eine eingesteckte Fluidleitung 5 wieder leicht entnommen werden können, besteht die Möglichkeit, die Anschlussvorrichtung 1 mit der weiter oben schon angesprochenen Lösehülse 57 auszustatten.
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Die Lösehülse 57 erstreckt sich koaxial in dem Befestigungskörper 12, in dessen Durchgangsöffnung 13 sie von der Rückseite 23 her koaxial eintaucht. Ein vorderer Endabschnitt 58 der Lösehülse 57 endet axial gegenüber den Rückflächen 44 der Halteklauen 37, während ein rückseitiger Betätigungsabschnitt 59 der Lösehülse 57 im Bereich der Rückseite 23 axial aus der Haltemanschette 6 herausragt. Beim Anschlussvorgang wird die Fluidleitung 5 auch durch die Lösehülse 57 hindurchgesteckt. Zum Lösen der Fluidleitung 5 kann auf den Betätigungsabschnitt 59 der Lösehülse 57 eine nach vorne gerichtete drückende Kraft ausgeübt werden, sodass die Lösehülse 57 in Richtung des Halteelementes 24 verschoben wird und mit ihrem vorderen Endabschnitt 58 auf die Rückflächen 44 der Halteklauen 37 drückt. Die Halteklauen 37 werden dadurch unter elastischer Verformung radial nach außen gebogen und von der Außenumfangsfläche 28 der eingesteckten Fluidleitung 5 abgehoben, die sich daraufhin wieder bequem herausziehen lässt.
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Beim Ausführungsbeispiel ist die Lösehülse 57 auf besonders einfache Weise an der Haltemanschette 6 fixiert. Der Befestigungskörper 12 weist im Kopfabschnitt 18 innerhalb des sich darin erstreckenden Längenabschnittes der Durchgangsöffnung 13 eine als Sicherungsnut 47 bezeichnete, ringnutartige Erweiterung auf. Die Lösehülse 57 verfügt an ihrem in die Durchgangsöffnung 13 hineinragenden Längenabschnitt über mindestens einen radial nach außen ragenden Sicherungsvorsprung 48, der bevorzugt ringförmig ausgebildet ist und dessen axiale Länge geringer ist als diejenige der Sicherungsnut 47.
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Die Sicherungsnut 47 befindet sich zweckmäßigerweise in dem sich zwischen dem Halteelement 24 und der rückseitigen Mündungsöffnung 13a erstreckenden Längenabschnitt der Durchgangsöffnung 13.
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Der Sicherungsvorsprung 48 greift von radial innen her in die Sicherungsnut 47 ein, wobei die erwähnte gegenseitige längenmäßige Abstimmung die für den Lösevorgang erforderliche axiale Relativbewegung zwischen der Lösehülse 57 und der Haltemanschette 6 gewährleistet. Durch den Eingriff in die Sicherungsnut 47 sorgt der Sicherungsvorsprung 48 außerdem dafür, dass die Lösehülse 57 verliersicher am Befestigungskörper 12 festgehalten ist und nicht aus der Durchgangsöffnung 13 herausfallen kann.
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Das Montieren der Lösehülse 57 in der Haltemanschette 6 erweist sich aufgrund der Gummielastizität des Kopfabschnittes 18 als besonders einfach. Im Rahmen eines einfachen Rastvorganges kann die Lösehülse 57 axial von der Rückseite 23 her in die Durchgangsöffnung 13 hineingedrückt werden, wobei das Material des Kopfabschnittes 18 durch den Sicherungsvorsprung 48 elastisch verformt wird, bis Letzterer schließlich in die Sicherungsnut 47 einschnappt. Mit umgekehrtem Bewegungsablauf kann die Lösehülse 57 auf diese Weise auch jederzeit wieder sehr einfach von der Haltemanschette 6 entfernt werden. Der Nutzer der Anschlussvorrichtung 1 hat somit die vorteilhafte Möglichkeit, ohne Verwendung eines Werkzeuges die Haltemanschette 6 nach Bedarf mit einer Lösehülse 57 auszurüsten.