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Die Erfindung betrifft ein Werk für eine Bogenverarbeitungsmaschine und ein Verfahren zum Betreiben einer Antriebsanordnung gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. 2.
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Eine Bogenverarbeitungsmaschine weist in der Regel einen Hauptantrieb zum Antreiben zumindest dem Bogentransport dienender Zylinder bzw. Walzen mithilfe eines Zahnräderzuges auf. Darüber hinaus kommen Einzelantriebe zum direkten Antreiben einzelner Zylinder zum Einsatz, sodass diese Zylinder unabhängig vom Hauptantrieb antreibbar sind. So ist es bekannt, die Zylinder eines Druckwerkes, eines Farbwerkes und eines Feuchtwerkes mit einem oder mehreren vom Hauptantrieb unabhängigen Einzelantrieben anzutreiben.
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Ein Druckwerk ist ein Teil der Bogenverarbeitungsmaschine, in welchem das Bedrucken eines Druckstoffes bzw. eines Substrats zwischen einem Formzylinder und einem Übertagungszylinder erfolgt. Druckfarbe wird in einem Farbwerk über einen getakteten Farbheber von einem Farbduktor auf Verreibwalzen bzw. Reiberwalzen aufgebracht.
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Ein Feuchtwerk ist eine Anordnung von mindestens einer rotierbaren Walze, die den Teil des Formzylinders befeuchtet, der nicht mit Farbe beaufschlagt wird, um ein gleichmäßiges Druckergebnis ohne Verwischen zu erzeugen. Das Feuchtwerk umfasst im Allgemeinen eine Feuchtdosierwalze, eine Feuchtübertragungswalze und eine Feuchtauftragswalze. Ein Feuchtwerksantrieb treibt das Feuchtwerk über eine Welle an.
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Aus der
DE 2 165 185 A ist ein Antrieb für eine Druckwerkseinheit einer Offset-RollenRotationsdruckmaschine mit vier aus je einem Platten- und einem Gummizylinder bestehenden Druckwerken bekannt. Die Gummizylinder sind beim Arbeiten als Satellitenwerk an einen gemeinsamen Gegendruckzylinder oder beim Arbeiten als Gummi-Gummi-Druckwerkseinheit paarweise aneinander anstellbar.
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Die
DE 1 287 089 A lehrt einen Farbwerksantrieb für Rollenrotationsdruckmaschinen mit einem vom Hauptantrieb abgeleiteten Antriebsstrang und einem in den Farbwerkantrieb einschaltbaren Elektromotor. Der Elektromotor ist zwischen dem Hautantrieb und einem Regelgetriebe für den Duktor angeordnet. Der Elektromotor ist mit einer Kupplung unmittelbar mit dem Hauptantrieb verbunden. Zudem ist der Elektromotor fest mit einem Regelgetriebe des Duktors verbunden.
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Die
DE 195 16 085 C lehrt, dass Antriebe einer Heberwalze, eines Reibzylindersund eines Feuchtwerkes an einer Druckmaschine über voneinander unabhängige Getriebezüge von einem Plattenzylinderantriebsrad eines Plattenzylinders abgeleitet werden können.
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Die
DE 10 2015 209 521 A1 offenbart eine schaltbare Antriebsanordnung eines Druckwerkes, wobei wahlweise Farbwerk und Feuchtwerk mittels eines Antriebsmotors angetrieben werden können.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Werk für eine Bogenverarbeitungsmaschine sowie ein Verfahren zum Betreiben einer Antriebsanordnung zu schaffen, mittels denen eine flexible Verwendung für unterschiedliche Prozessschritte möglich ist.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruch 1 bzw. 2 gelöst.
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Die Antriebsanordnung dient zum Antrieb eines Feuchtwerkes einer Bogenverarbeitungsmaschine. Bei der Bogenverarbeitungsmaschine handelt es sich bevorzugt um eine Druckmaschine für einen Offset-Druck. Das Feuchtwerk ist bevorzugt durch mindestens eine Walze gebildet, von welcher Feuchtigkeit aufnehmbar und weitergebbar ist, insbesondere mittelbar oder unmittelbar an einen Formzylinder.
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Die Antriebsanordnung kann auch als ein Antriebsstrang bezeichnet werden und umfasst einen Feuchtwerksantrieb zum Antrieb des Feuchtwerkes. Der Feuchtwerksantrieb umfasst bevorzugt einen Elektromotor und bevorzugt auch ein Getriebe. Weiterhin umfasst die Antriebsanordnung eine drehmomentübertragende Verbindung zur Übertragung eines Drehmomentes von dem Feuchtwerksantrieb auf mindestens eine Feuchtwerkswalze des Feuchtwerkes. Die drehmomentübertragende Verbindung kann eine oder mehrere Wellen, eine oder mehrere Kupplungen, eine oder mehrere Bremsen und auch Getriebeelemente umfassen. Der Feuchtwerksantrieb ist bevorzugt koaxial zum Feuchtwerk bzw. zu der antreibbaren Feuchtwerkswalze angeordnet. Bei dem Feuchtwerksantrieb handelt es sich nicht um einen Hauptantrieb eines Werkes der Bogenverarbeitungsmaschine; insbesondere nicht um den Hauptantrieb eines Druckwerkes der Bogenverarbeitungsmaschine.
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Die Antriebsanordnung umfasst mindestens eine weitere drehmomentübertragende Verbindung zur Übertragung eines Drehmomentes von dem Feuchtwerksantrieb auf eine rotierbare Walze eines Farbwerkes der Bogenverarbeitungsmaschine, d. h. auf eine weitere rotierbare Walze zusätzlich zu der einen oder den mehreren Feuchtwerkswalzen des Feuchtwerkes. Somit ist durch den Feuchtwerksantrieb auch die mindestens eine rotierbare Walze des Farbwerkes der Bogenverarbeitungsmaschine antreibbar. Die mindestens eine rotierbare Walze des Farbwerkes ist zudem durch einen weiteren Antrieb, insbesondere durch einen Hauptantrieb der Bogenverarbeitungsmaschine und/oder durch einen Farbduktorantrieb der Bogenverarbeitungsmaschine antreibbar. Die mindestens eine rotierbare Walze des Farbwerkes weist eine andere Achse als der Feuchtwerksantrieb auf.
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Ein besonderer Vorteil der Antriebsanordnung besteht darin, dass der Feuchtwerksantrieb der Bogenverarbeitungsmaschine neben dem Feuchtwerk die mindestens eine Walze des Farbwerkes der Bogenverarbeitungsmaschine antreiben kann, was eine funktionelle Mehrfachbelegung des Feuchtwerksantriebes erlaubt. So kann der Feuchtwerksantrieb bei einem Fortdruck weitere drucktechnisch notwendige Antriebsfunktionen übernehmen. Der Feuchtwerksantrieb bildet unabhängig von dem Hauptantrieb einen dezentralen Antrieb für mehrere Walzen, nämlich für das Feuchtwerk und die mindestens eine Walze des Farbwerkes. Der dezentrale Antrieb der mindestens einen Walze des Farbwerkes ist insbesondere auch für Prozessschritte wie ein Walzenwaschen, ein Einlaufen der Farbe und ein Wechseln der Formzylinderplatten geeignet. Somit bestehen die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile insbesondere auch darin, dass die genannte Mehrfachfunktion des Feuchtwerksantriebes zu kostengünstigen Lösungen von dezentralen Einzelvarianten für den Antrieb von Farbwerken bzw. Farbwalzen zum Zweck des Fortdruckes und des Walzenwaschens führt. Weitere Vorteile bestehen darin, dass die Mehrfachbelegung des Feuchtwerksantriebes zu kostengünstigen Lösungen von dezentralen Einzelvarianten für den Antrieb eines Formzylinders zum Zweck des Plattenwechsels führt. So können beispielsweise die Zeiten für einen Druckauftrag verkürzt und die benötigte Leistung des Hauptantriebes reduziert werden.
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Bevorzugte Ausführungsformen der Antriebsanordnung umfassen weiterhin mindestens eine schaltbare Kupplung in einer der drehmomentübertragenden Verbindungen, d. h. in der drehmomentübertragenden Verbindung zur Übertragung eines Drehmomentes von dem Feuchtwerksantrieb auf das Feuchtwerk und/oder in der mindestens einen drehmomentübertragenden Verbindung zur Übertragung eines Drehmomentes von dem Feuchtwerksantrieb auf die mindestens eine rotierbare Walze des Farbwerkes. Durch die mindestens eine schaltbare Kupplung ist die mindestens eine rotierbare Walze des Farbwerkes zusätzlich oder alternativ zum Feuchtwerk durch den Feuchtewerksantrieb antreibbar. Somit ist der Feuchtwerksantrieb flexibel für einen exklusiven Antrieb des Feuchtwerkes, für einen exklusiven Antrieb der mindestens einen Walze des Farbwerkes oder für einen gemeinsamen Antrieb des Feuchtwerkes und der mindestens einen Walze des Farbwerkes, d. h. für mehrere Walzen verwendbar. Diese flexible Verwendung ist insbesondere für die unterschiedlichen Prozessschritte wie dem Walzenwaschen, dem Einlaufen der Farbe, dem Formzylinderplattenwechsel und dem Fortdruck von Vorteil.
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Bevorzugte Ausführungsformen der Antriebsanordnung umfassen weiterhin mindestens eine betätigbare Bremse in einer der drehmomentübertragenden Verbindungen, d. h. in der drehmomentübertragenden Verbindung zur Übertragung eines Drehmomentes von dem Feuchtwerksantrieb auf das Feuchtwerk und/oder in der mindestens einen drehmomentübertragenden Verbindung zur Übertragung eines Drehmomentes von dem Feuchtwerksantrieb auf die mindestens eine rotierbare Walze des Farbwerkes.
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Bei der einen oder bei den mehreren Walzen des Farbwerkes handelt es sich bevorzugt um einen Farbheber und/oder um eine oder mehrere Farbwalzen, wie bevorzugt eine oder mehrere Farbauftragswalzen und/oder eine oder mehrere Farbübertragungswalzen. Die eine Walze bzw. die mehreren Walzen des Farbwerkes sind alternativ auch durch den Hauptantrieb und/oder durch einen Farbduktorantrieb antreibbar. Zum Antrieb des Farbhebers, d. h. zum Schwenken bzw. Takten des Farbhebers ist die entsprechende drehmomentübertragende Verbindung bevorzugt zur Übertragung eines Drehmomentes von dem Feuchtwerksantrieb auf eine Kurvenscheibe einer Farbhebertaktung des Farbhebers ausgebildet. Dabei wandelt die Kurvenscheibe die rotatorisch konstante Kinematik des Feuchtwerksantriebes in eine translatorisch ungleichförmige getaktete Bewegung des Farbhebers. Bei besonderen bevorzugten Ausführungsformen ist weiterhin ein Einzelantrieb zum Antreiben der Kurvenscheibe vorhanden, der alternativ zum Feuchtwerksantrieb verwendet werden kann.
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Bevorzugt handelt es sich um mehrere der rotierbaren Walzen des Farbwerkes, die durch den Feuchtwerksantrieb antreibbar sind. Die mehreren durch den Feuchtwerksantrieb antreibbaren rotierbaren Walzen des Farbwerkes umfassen bevorzugt den Farbheber und mindestens eine der Farbwalzen.
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Ein Farbduktor ist durch einen Farbduktorantrieb und/oder durch den Hauptantrieb antreibbar.
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Die eine Feuchtwerkswalze bzw. die mehreren Feuchtwerkswalzen umfassen bevorzugt mindestens eine Feuchtdosierwalze, mindestens eine Feuchtübertragungswalze und/oder mindestens eine Feuchtauftragswalze.
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Bevorzugte Ausführungsformen der Antriebsanordnung umfassen eine weitere drehmomentübertragende Verbindung, nämlich zur Übertragung eines Drehmomentes von dem Feuchtwerksantrieb auf einen Formzylinder der Bogenverarbeitungsmaschine. Der Formzylinder kann auch als ein Plattenzylinder bezeichnet werden. Der Formzylinder ist alternativ auch durch den Hauptantrieb antreibbar.
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Bevorzugte Ausführungsformen der Antriebsanordnung umfassen mehrere der schaltbaren Kupplungen. Eine erste der mehreren schaltbaren Kupplungen ist in der drehmomentübertragenden Verbindung zur Übertragung eines Drehmomentes von dem Feuchtwerksantrieb auf die Feuchtwerkswalze des Feuchtwerkes angeordnet. Eine zweite der mehreren schaltbaren Kupplungen ist in der drehmomentübertragenden Verbindung zur Übertragung eines Drehmomentes von dem Feuchtwerksantrieb auf die mindestens eine der Walzen des Farbwerkes angeordnet.
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Bevorzugte Ausführungsformen der Antriebsanordnung umfassen weiterhin eine dritte schaltbare Kupplung in einer drehmomentübertragenden Verbindung zur Übertragung eines Drehmomentes von dem Hauptantrieb auf die mindestens eine der Walzen des Farbwerkes.
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Bevorzugte Ausführungsformen der Antriebsanordnung umfassen weiterhin eine vierte schaltbare Kupplung in einer drehmomentübertragenden Verbindung zur Übertragung eines Drehmomentes von dem Hauptantrieb auf einen Formzylinder der Bogenverarbeitungsmaschine, der auch als ein Plattenzylinder bezeichnet werden kann.
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Die mindestens eine weitere drehmomentübertragende Verbindung zur Übertragung eines Drehmomentes von dem Feuchtwerksantrieb auf die mindestens eine rotierbare Walze des Farbwerkes der Bogenverarbeitungsmaschine umfasst bevorzugt ein Getriebe. Das Getriebe ist bevorzugt durch ein Ausgleichsgetriebe mit mindestens drei Wellen gebildet, sodass unterschiedliche Drehzahlen der Feuchtwerkswalze und der Walzen des Farbwerkes ermöglicht sind. Das Ausgleichsgetriebe ist bevorzugt durch ein Umlaufrädergetriebe gebildet. Das Ausgleichsgetriebe ist bevorzugt durch ein Differentialgetriebe gebildet. Das Getriebe umfasst bevorzugt eine oder mehrere Zahnradstufen, einen Kettentrieb und/oder einen Riementrieb, wie beispielsweise einen Zahnriementrieb.
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Das Werk ist für eine Bogenverarbeitungsmaschine vorgesehen, sodass es eine Komponente der Bogenverarbeitungsmaschine bildet. Das Werk umfasst ein Feuchtwerk und die Antriebsanordnung für das Feuchtwerk. Das Werk umfasst weitere rotierbare Walzen eines Farbwerkes und eine Hauptantriebsanordnung für die rotierbaren Walzen des Farbwerkes. Die Hauptantriebsanordnung umfasst zumindest einen Hauptantrieb und ggf. Getriebeelemente. Mindestens eine der rotierbaren Walzen des Farbwerkes ist mit dem Feuchtwerksantrieb über die mindestens eine weitere drehmomentübertragende Verbindung zur Übertragung eines Drehmomentes von dem Feuchtwerksantrieb auf die mindestens eine rotierbare Walze des Farbwerkes verbindbar, sodass diese alternativ durch den Hauptantrieb oder durch den Feuchtwerksantrieb antreibbar ist.
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Das Werk umfasst bevorzugt eine der beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen der Antriebsanordnung für das Feuchtwerk. Im Übrigen weist das Werk bevorzugt auch die Merkmale auf, die im Zusammenhang mit der Antriebsanordnung und deren bevorzugten Ausführungsformen angegeben sind. Das Werk ist bevorzugt durch ein Druckwerk gebildet.
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Das Werk umfasst bevorzugt weiterhin einen Einzelantrieb zum Antrieb des Formzylinders. Der Einzelantrieb des Formzylinders dient exklusiv zum Antrieb des Formzylinders. Der Formzylinder kann alternativ auch durch den Hauptantrieb angetrieben werden.
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Das Werk umfasst bevorzugt weiterhin eine Farbduktorantriebsanordnung für einen Farbduktor der Bogenverarbeitungsmaschine. Die Farbduktorantriebsanordnung umfasst einen Farbduktorantrieb und eine drehmomentübertragende Verbindung zur Übertragung eines Drehmomentes von dem Farbduktorantrieb auf den Farbduktor. Die Farbduktorantriebsanordnung umfasst mindestens eine weitere drehmomentübertragende Verbindung zur Übertragung eines Drehmomentes von dem Farbduktorantrieb auf mindestens eine der rotierbaren Walzen des Farbwerkes der Bogenverarbeitungsmaschine. Diese Ausführungsform des Werkes erlaubt einen alternativen Antrieb und auch einen gemeinsamen Antrieb der mindestens einen rotierbaren Walze des Farbwerkes durch den Feuchtwerksantrieb und durch den Farbduktorantrieb.
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Das Verfahren dient zum Betreiben der Antriebsanordnung. Das Verfahren umfasst einen Schritt, bei welchem die mindestens eine rotierbare Walze des Farbwerkes durch den Feuchtwerksantrieb angetrieben wird. Bei der mindestens einen rotierbaren Walze des Farbwerkes handelt es sich nicht um die mindestens eine Feuchtwerkswalze. Die Feuchtwerkswalze kann gleichzeitig wie die mindestens eine rotierbare Walze des Farbwerkes angetrieben werden, jedoch erfolgt bevorzugt auch ein Antreiben der mindestens einen rotierbaren Walze des Farbwerkes durch den Feuchtwerksantrieb, wenn die mindestens eine Feuchtwerkswalze nicht durch den Feuchtwerksantrieb angetrieben wird.
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Das Verfahren dient bevorzugt zum Betreiben bevorzugter Ausführungsformen der Antriebsanordnung. Das Verfahren ist bevorzugt zum Betreiben des Werkes ausgebildet. Das Verfahren ist bevorzugt zum Betreiben bevorzugter Ausführungsformen des Werkes ausgebildet.
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Das Antreiben der mindestens einen rotierbaren Walze des Farbwerkes durch den Feuchtwerksantrieb erfolgt während eines Waschens dieser mindestens einen Walze des Farbwerkes oder während eines Einlaufens der Farbe. Der Formzylinder wird währenddessen bevorzugt nicht angetrieben.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens erfolgt während eines Fortdruckes ein Antreiben mehrerer der rotierbaren Walzen des Farbwerkes durch den Feuchtwerksantrieb. Alternativ bevorzugt werden mehrere der rotierbaren Walzen des Farbwerkes gemeinsam durch den Feuchtwerksantrieb und den Farbduktorantrieb angetrieben.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens erfolgt während eines Fortdruckes ein Antreiben des Feuchtwerkes, d. h. der mindestens einen Feuchtwerkswalze, sowie der mindestens einen rotierbaren Walze des Farbwerkes durch den Feuchtwerksantrieb. Alternativ bevorzugt werden die mindestens eine Feuchtwerkswalze und die mindestens einen rotierbare Walze des Farbwerkes gemeinsam durch den Feuchtwerksantrieb und den Farbduktorantrieb angetrieben.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens erfolgt ein Antreiben der mindestens einen Feuchtwerkswalze und der mehreren rotierbaren Walzen des Farbwerkes gemeinsam durch den Feuchtwerksantrieb und den Farbduktorantrieb, wobei eine oder mehrere der rotierbaren Walzen des Farbwerkes durch den Feuchtwerksantrieb angetrieben werden, während eine andere oder mehrere andere der rotierbaren Walzen des Farbwerkes durch den Farbduktorantrieb angetrieben werden. Somit wird ein Teil der Walzen des Farbwerkes durch Feuchtwerksantrieb angetrieben, während ein anderer Teil der rotierbaren Walzen des Farbwerkes durch den Farbduktorantrieb angetrieben wird. Dies stellt eine Walzenstuhltrennung dar.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens erfolgt ein exklusives Antreiben der einen rotierbaren Walze des Farbwerkes bzw. der mehreren rotierbaren Walzen des Farbwerkes durch den Feuchtwerksantrieb während eines Waschens der einen rotierbaren Walze des Farbwerkes bzw. der mehreren rotierbaren Walzen des Farbwerkes. Währenddessen wird die mindestens eine Feuchtwerkswalze des Feuchtwerkes nicht angetrieben.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens erfolgt ein Antreiben des Feuchtwerkes und der mindestens einen Walze des Farbwerkes durch den Feuchtwerksantrieb während eines Waschens der mindestens einen Walze des Farbwerkes.
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Eine bevorzugte Ausführungsform des Verfahrens umfasst einen weiteren Schritt, bei welchem ein exklusives Antreiben des Feuchtwerkes durch den Feuchtwerksantrieb erfolgt. Die mindestens eine weitere rotierbare Walze des Farbwerkes der Bogenverarbeitungsmaschine wird währenddessen nicht durch den Feuchtwerksantrieb angetrieben, sondern kann beispielsweise ruhen oder durch den Hauptantrieb angetrieben werden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens erfolgt weiterhin ein Antreiben des Farbduktors durch den Farbduktorantrieb.
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Das Verfahren umfasst einen Schritt, in welchem der Formzylinder während eines Plattenwechsels des Formzylinders durch den Feuchtwerksantrieb angetrieben wird, währenddessen das Feuchtwerk und das Farbwerk nicht angetrieben werden und der Hauptantrieb nicht antreibt. Eine alternativ bevorzugte
Ausführungsform des Verfahrens umfasst einen Schritt, bei welchem der Formzylinder während eines Plattenwechsels des Formzylinders gemeinsam durch den Feuchtwerksantrieb und durch den Farbduktorantrieb angetrieben wird, während das Feuchtwerk und das Farbwerk nicht angetrieben werden und der Hauptantrieb nicht antreibt.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens erfolgen ein Antreiben der mindestens einen rotierbaren Walze des Farbwerkes durch den Feuchtwerksantrieb und gleichzeitig ein Antreiben des Formzylinders durch den Hauptantrieb, wobei die mindestens eine rotierbare Walze des Farbwerkes und der Formzylinder mit unterschiedlichen Umfangsgeschwindigkeiten und/oder Drehzahlen angetrieben werden. Dies erfolgt bevorzugt während eines Glattziehens bzw. eines Aufbügelns einer Druckplatte auf den Formzylinder. Die Umfangsgeschwindigkeiten und/oder Drehzahlen unterscheiden sich bevorzugt nur geringfügig. Die mindestens eine rotierbare Walze des Farbwerkes überträgt dabei durch Reibung eine Zugspannung auf die Platte, sodass die Druckplatte auf dem Formzylinder gespannt wird.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens erfolgt ein Antreiben eines Druckzylinders und/oder eines Gummizylinders durch den Hauptantrieb, während der Formzylinder nicht durch den Hauptantrieb angetrieben wird. Dies erfolgt bevorzugt während eines Waschens des Druckzylinders und/oder des Gummizylinders. Die mindestens eine rotierbare Walze des Farbwerkes kann gleichzeitig durch den Feuchtwerksantrieb angetrieben werden; gegebenenfalls mit einer anderen Drehzahl als der Druckzylinder und/oder der Gummizylinder.
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Gemäß den beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen des Verfahrens werden die jeweils nicht durch den Feuchtwerksantrieb und ggf. durch den Farbduktorantrieb angetriebenen Walzen entweder gar nicht angetrieben oder bevorzugt durch den Hauptantrieb angetrieben.
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Mehrere der beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen des Verfahrens werden bevorzugt nacheinander ausgeführt, um unterschiedliche Prozessschritte durchzuführen. Zum Wechsel des Antriebes der verschiedenen Walzen werden die oben beschriebenen Kupplungen ein- bzw. ausgekuppelt und/oder die oben beschriebenen Bremsen betätigt bzw. gelöst.
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Ein besonderer Vorteil des Verfahrens besteht darin, dass verschiedene Prozessschritte, wie beispielsweise der Fortdruck, das Waschen, ein Farbeinlauf und/oder ein Druckplattenwechsel verzögerungsarm nacheinander oder auch zeitgleich erfolgen können. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass für mehrere dieser Prozessschritte ein Antrieb durch den Hauptantrieb nicht notwendig ist, sodass Energie eingespart wird.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
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Es zeigen:
- 1 eine schematische Darstellung einer Bogenverarbeitungsmaschine;
- 2 eine schematische Darstellung eines Oberbaumoduls eines in 1 gezeigten Druckwerkes;
- 3 eine erste bevorzugte Ausführungsform eines Druckwerkes mit einer Antriebsanordnung;
- 4 eine zweite bevorzugte Ausführungsform des Druckwerkes mit der Antriebsanordnung;
- 5 eine dritte bevorzugte Ausführungsform des Druckwerkes mit der Antriebsanordnung;
- 6 eine vierte bevorzugte Ausführungsform des Druckwerkes mit der Antriebsanordnung.
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1 zeigt eine Bogenverarbeitungsmaschine 01. Die zur Verarbeitung eines bogenförmigen Substrats (nicht dargestellt) dienende Bogenverarbeitungsmaschine 01 umfasst eine beispielsweise als Bogenanleger 02 bezeichnete Substratzufuhreinrichtung 02, eine beispielsweise als Bogenanlage 03 bezeichnete Anlageeinrichtung 03 und eine beispielsweise als Bogenauslage 04 bezeichnete Substratabgabeeinrichtung 04. Zwischen der Substratzufuhreinrichtung 02 und der Substratabgabeeinrichtung 04 sind ein oder mehrere auch als Werke bezeichnete Bearbeitungsstufen angeordnet, die beispielsweise als Druckwerk, Lackwerk, Trockenwerk, Kalandrierwerk oder Folientransferwerk oder in anderer geeigneter Weise ausgebildet sind. Im Fall der Ausbildung der Bogenverarbeitungsmaschine 01 als Druckmaschine, insbesondere als Bogendruckmaschine, ist mindestens eines der Werke 05, 06 durch ein Druckwerk 05, 06, insbesondere durch ein Offsetdruckwerk gebildet, dem vorzugsweise ein oder mehrere Werke 07, insbesondere Lackwerke 07 nachgeordnet sind. Im Fall mehrerer der Druckwerke 05, 06 kann auch die Anordnung eines oder mehrerer der Lackwerke 07 zwischen den Druckwerken 05, 06 vorgesehen sein.
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Sofern nicht explizit unterschieden wird, soll hier vom Begriff des bogenförmigen Substrates (nicht dargestellt), insbesondere eines Bedruckstoffes, speziell des Bogens, grundsätzlich jedes flächig und in Abschnitten vorliegende Substrat, also auch tafel- oder ggf. plattenförmig vorliegende Substrate, also auch Tafeln bzw. Platten, umfasst sein. Das so definierte bogenförmige Substrat bzw. der Bogen ist hier bevorzugt aus Papier oder Karton, d. h. als Papier- oder Kartonbogen, ausgebildet, kann jedoch grundsätzlich auch durch Bogen, Tafeln oder ggf. Platten aus Kunststoff, Pappe, Glas oder Metall gebildet sein.
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2 zeigt einen Druckwerksoberbau 08, insbesondere ein Oberbaumodul 08 des in 1 gezeigten Druckwerkes 05 in einer Detailansicht. Das Druckwerk 05 umfasst z. B. im Bereich des als Druckwerksoberbau 08 ausgebildeten Oberbaumoduls 08 einen insbesondere als Formzylinder 09, z. B. als Plattenzylinder ausgeführten Druckwerkszylinder, und in einer Ausgestaltung für das Offsetdruckverfahren auch einen insbesondere als einen Übertragungszylinder 10, z. B. als einen Gummizylinder ausgeführten Druckwerkszylinder. Des Weiteren umfasst das Druckwerk 05 z. B. im Bereich eines sogenannten Unterbaumoduls 12 ausgebildeten Druckwerksunterbaus 12 einen als einen Druckzylinder 13 bzw. einen Gegendruckzylinder 13 ausgebildeten Druckwerkszylinder und eine auch als eine Übergabetrommel 14 bezeichnete Transfertrommel 14.
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Die in 1 und 2 gezeigten Druckwerke 05, 06 sind modular aufgebaut, derart, dass der Druckwerksoberbau 08 durch das Oberbaumodul 08 und der Druckwerksunterbau 12 durch das Unterbaumodul 12 gegeben ist. In der modularen Ausführung umfasst das Oberbaumodul 08 hierbei beispielsweise den Formzylinder 09 und in einer Ausgestaltung für das Offsetdruckverfahren auch den Übertragungszylinder 10. Das Unterbaumodul 12 weist insbesondere den Druckzylinder 13 und z. B. die Transfertrommel 14 auf. Als „modular“ bzw. Modul kann in diesem Zusammenhang eine Baueinheit verstanden werden, welche mit ihren Hauptbestandteilen oder zumindest deren Anschlusselementen bereits in einem Gestell vormontiert als Ganzes in die Maschine einzubringen und ggf. wieder zu demontieren ist, wobei das Gestell als ein vom übrigen Maschinengestell lösbares Gestell ausgebildet ist.
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Für den Fall der modularen Ausführung verläuft die horizontale Teilung zwischen dem Oberbaumodul 08 und dem Unterbaumodul 12 vorzugsweise zwischen dem Übertragungszylinder 10 und dem Druckzylinder 13. Die vertikale Trennlinie zwischen den Unterbaumodulen 12 bzw. zwischen den Druckwerken 05, 06 wird in Bogentransportrichtung gesehen vorwiegend zwischen der Übergabetrommel 14 des Druckwerks 05 und dem Druckzylinder 13 des nachfolgenden Druckwerks 06 (gezeigt in 1) gelegt.
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Der oben genannte Übertragungszylinder 10 kann mindestens eine Befestigungseinrichtung mit einem Befestigungsmittel 15 zum Halten und/oder Spannen eines Gummituchs aufweisen. Beispielsweise kann ein Klemm- und/oder Spannkanal 17, in welchem das Befestigungsmittel 15 in Form von Klemm- und/oder Spannorganen 15 insbesondere zum Aufspannen eines Gummituchs (nicht dargestellt) angeordnet sind, vorgesehen sein.
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Dem Übertragungszylinder 10 ist bzgl. der Richtung des effektiven Farbstromes der z. B. als Plattenzylinder ausgebildete Formzylinder 09 vorgeordnet, der z. B. ebenfalls mindestens eine Befestigungseinrichtung mit einem Befestigungsmittel 18 zum Halten und/oder Spannen einer Druckform, insbesondere einer Druckplatte aufweist. Der Formzylinder 09 kann einen zweiten Klemm- und/oder Spannkanal 19 aufweisen, in welchem sich das Befestigungsmittel 18 z. B. in Form mindestens eines Klemm- und/oder Spannorgans 18 zum Aufspannen einer Druckplatte (nicht dargestellt) auf die Mantelfläche des Formzylinders 09 befindet.
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Dem Druckwerk 05, 06 kann im Bereich des Druckwerksoberbaus 08 bzw. Oberbaumoduls 08 eine automatische oder halbautomatische Plattenwechseleinrichtung 20 zugeordnet sein.
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Zum Einfärben der z. B. als Druckplatte ausgebildeten Druckform ist mindestens ein Farbwerk 22 vorgesehen. Das Farbwerk 22 kann als Kurzfarbwerk, als Heberfarbwerk, als Filmfarbwerk oder in anderer geeigneter Weise ausgebildet sein. Im Fall der hier bevorzugten Ausbildung als Heberfarbwerk umfasst das Farbwerk 22 mindestens einen Farbvorrat 23, der beispielsweise als Rakel oder Farbkasten ausgebildet sein kann, mindestens eine durch den Farbvorrat 23 einzufärbende, beispielsweise als Duktorwalze 24 ausgebildete Farbaufnahmewalze 24, insbesondere Farbduktor 24, eine oder mehrere weitere Walzen 25, insbesondere Farbwerkwalzen 25 und bevorzugt einen zwischen der Farbaufnahmewalze 24 und einer ersten Farbwerkwalze 26 pendelnde Walze 27, insbesondere Heberwalze 27, z. B. einen sog. Farbheber 27. Die Farbwerkwalzen 25 unterscheiden sich in beispielsweise zwangsangetriebene Farbreibwalzen 28 (schraffiert gezeichnet) und in Farbwerkwalzen 29, die z. B. lediglich durch Friktion von den zwangsangetriebenen Farbreibwalzen 28 angetrieben werden. Zum Aufbringen der von der durch die Farbwerkwalzen 25 aufbereiteten Farbe auf die Druckplatte (nicht dargestellt) sind im Ausführungsbeispiel vorzugsweise vier Farbauftragswalzen 30 vorgesehen.
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In der im Betrieb vorliegenden Drehrichtung 32 des Formzylinders 09 ist den Farbauftragswalzen 30 optional eine Feuchtauftragswalze 33 vorgeordnet. Diese ist einem Feuchtwerk 34 zugeordnet, das zum Aufbringen von Feuchtflüssigkeit auf die Oberfläche der Druckplatte bestimmt ist. Zwischen einer in die Drehrichtung 32 des Formzylinders 09 ersten der Farbauftragswalzen 30 und der Feuchtauftragswalze 33 kann eine bevorzugt schaltbare Brückenwalze 35 vorgesehen sein. Dadurch ist funktionell eine Verbindung zwischen dem Feuchtwerk 34 und Farbwerk 22 möglich. Für den Fall einer schaltbaren Ausführung erlaubt dies mehrere Betriebsarten zum Optimieren der F euchtfl üssigkeitszufuh r.
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3 zeigt eine schematische Darstellung einer ersten bevorzugten Ausführungsform des ausgeführten Druckwerkes 05 mit einer Antriebsanordnung 36. Dargestellt sind hier der Formzylinder 09 sowie das Farbwerk 22 mit der Farbwerkwalze 25, dem Farbheber 27 und dem Farbduktor 24 als auch die Feuchtauftragswalze 33 und Feuchtwerkswalzen 37, insbesondere Feuchtdosier- und Übertragungswalzen 37 des Feuchtwerkes 34. Zum Antrieb dienen zunächst ein Feuchtwerksantrieb 38 und ein Hauptantrieb 39, die jeweils einen Elektromotor M umfassen. Das Feuchten muss während eines Druckbetriebes erfolgen.
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Die Übertragung eines Drehmomentes vom Hauptantrieb 39 auf den Formzylinder 09 erfolgt innerhalb eines Gestelles 40 und wird über eine erste Welle 41 und eine zweite Welle 42 realisiert, die über ein erstes Getriebe 43 gekoppelt sind. Das erste Getriebe 43 ist vorzugweise ein Zahnradgetriebe mit einem drehfest auf der ersten Welle 41 angeordneten ersten Zahnrad 44, einem drehfest auf der zweiten Welle 42 angeordneten zweiten Zahnrad 46 und mit einem auf einer dritten Welle 48 angeordneten dritten Zahnrad 47, welche die Feuchtauftragswalze 33 antreibt. Über ein zweites Getriebe 49, welches als ein Umlenkgetriebe ausgebildet ist, wird das Drehmoment von der zweiten Welle 42 auf eine vierte Welle 51 und auf ein Umlaufrädergetriebe 52 übertragen. Das Umlaufrädergetriebe 52 leitet das Drehmoment über eine fünfte Welle 53 auf die Farbwerkwalze 25 des Farbwerkes 22. Das Umlaufrädergetriebe 52 ist über eine sechste Welle 54 mit einem dritten Getriebe 56 verbunden, von welchem wiederum eine siebente Welle 57 zur Feuchtdosier- und Übertragungswalze 37 des Feuchtwerkes 34 abgeht.
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Zum Antrieb des Farbhebers 27, d. h. zur Taktung des Farbhebers 27 steht eine achte Welle 58 über ein viertes Getriebe 59 mit der vom Umlaufrädergetriebe 52 abgehenden fünften Welle 53 im Eingriff. Die Steuerung der Taktung des Farbhebers 27 erfolgt durch eine auf der achten Welle 58 sitzende Kurvenscheibe 61, welche das Drehmoment von der achten Welle 58 als eine getaktete Auf- und Abbewegung auf eine Antriebswelle 62 des Farbhebers 27 überträgt.
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In einem ersten Betriebszustand treibt der Feuchtwerksantrieb 38 über das dritte Getriebe 56 und die siebente Welle 57 das Feuchtwerk 34 an.
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In einem zweiten Betriebszustand kann mithilfe des dritten Getriebes 56 und der sechsten Welle 54 zwischen dem dritten Getriebe 56 und dem Umlaufrädergetriebe 52 das Drehmoment vom Feuchtwerksantrieb 38 genutzt werden, um weitere Antriebsfunktionen der Antriebsanordnung 36 zu realisieren.
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In einer Antriebsvariante treibt der Feuchtwerksantrieb 37 zusätzlich zum Feuchtwerk 34 den Formzylinder 09, die Feuchtauftragswalze 33 und die Farbwerkwalze 25 des Farbwerkes 22 einschließlich des Farbhebers 27 beim Fortdruck an. Der Hauptantrieb 39 treibt gemäß dieser Antriebsvariante nicht an, wozu eine erste Kupplung 63 auf der ersten Welle 41 in einen ausgekuppelten Zustand gesetzt wird. In einer abgewandelten Antriebsvariante entkoppelt eine zweite Kupplung 64 die Drehmomentübertragung über die siebente Welle 57 und damit den Feuchtwerksantrieb 38 vom Feuchtwerk 34, beispielsweise während eines Walzenwaschens.
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Bei einem Druckplattenwechsel am Formzylinder 09 kann dieser mithilfe des Feuchtwerksantriebes 38 oder mithilfe des Hauptantriebes 39 angetrieben werden. Erfolgt der Antrieb über den Feuchtwerksantrieb 38, so ist neben der ersten Kupplung 63 und der zweiten Kupplung 64 auch eine dritte Kupplung 66 in der fünften Welle 53 ausgekuppelt. Die dritte Kupplung 66 hemmt zusammen mit einer ersten Bremse 67 auf der fünften Welle 53 die Drehmomentübertragung zwischen dem Umlaufrädergetriebe 52 und dem Farbwerk 22. Erzeugt der Hauptantrieb 39 ein Drehmoment, welches zum Druckplattenwechsel am Formzylinder 09 verwendet werden soll, so ist die erste Kupplung 63 in der ersten Welle 41 eingekuppelt, während eine vierte Kupplung 68 in der vierten Welle 51 ausgekuppelt ist und zusammen mit einer zweiten Bremse 69 auf der vierten Welle 51 die Drehmomentübertragung zwischen dem zweitem Getriebe 49 und dem Umlaufrädergetriebe 52 unterbricht. In dieser Betriebsvariante kann das Farbwerk 22 beispielsweise mithilfe des Feuchtwerksantriebes 38 über die eingekuppelte dritte Kupplung 66 angetrieben werden. Ist die zweite Kupplung 64 zwischen dem Feuchtwerksantrieb 38 und dem Feuchtwerk 34 ausgekuppelt, sodass nur das Farbwerk 22 mit dem Feuchtwerksantrieb 38 im Eingriff steht, so sind in diesem Betriebszustand die Farbwerkdrehzahlen entsprechend unterschiedlicher Profile beispielsweise zum Walzenwaschen oder Farbeinlaufen anwendbar. So können beispielsweise unterschiedliche Umfangsgeschwindigkeit und/oder Drehzahlen des Farbwerkes 22 und des Formzylinders 09 realisiert werden, wenn zudem gleichzeitig die erste Kupplung 63 in der ersten Welle 41 eingekuppelt und die vierte Kupplung 68 in der vierten Welle 51 ausgekuppelt ist. So kann eine auf dem Formzylinder 09 befindliche Platte (nicht dargestellt) glattgezogen bzw. aufgebügelt werden, wenn die Farbwerkwalze 25 des Farbwerkes 22 mit einer geringfügig anderen Umfangsgeschwindigkeit und/oder Drehzahl als der Formzylinder 09 angetrieben wird. Die Farbwerkwalze 25 überträgt dabei durch Reibung eine Zugspannung auf die Platte, sodass die Druckplatte auf dem Formzylinder 09 gespannt wird.
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In der gezeigten Ausführungsform wird der Farbduktor 24 über eine neunte Welle 71 mit einem Farbduktorantrieb 72, insbesondere Elektromotor M separat angetrieben.
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4 zeigt eine schematische Darstellung einer zweiten bevorzugten Ausführungsform des ausgeführten Druckwerkes 05 mit der Antriebsanordnung 36. Dargestellt sind der Formzylinder 09 sowie das Farbwerk 22 mit der Farbwerkwalze 25 und dem Feuchtwerk 34 umfassend die Feuchtauftragswalze 33, eine Feuchtwerkswalze 81, insbesondere eine Feuchtdosierwalze 81 und eine Feuchtübertragungswalze 82. Zum Antrieb dienen der Feuchtwerksantrieb 38 und der Hauptantrieb 39.
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Über die siebente Welle 57 der Feuchtdosierwalze 81, eine zehnte Welle 83 der Feuchtübertragungswalze 82, die zweite Welle 42 des Formzylinders 09 und die fünfte Welle 53 der Farbwerkwalze 25 erstreckt sich ein erster Zahnradzug 84, der auf diesen Wellen 57, 83, 42, 53 drehbar gelagert ist. Ausgehend vom Hauptantrieb 39 erstreckt sich über die zweite Welle 42 des Formzylinders 09 und die fünfte Welle 53 der Farbwerkwalze 25 ein zweiter Zahnradzug 85. Auf der siebenten Welle 57 sind eine fünfte Kupplung 86 und eine sechste Kupplung 87 angeordnet. Auf der fünften Welle 53 ist eine siebente Kupplung 88 angeordnet.
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Die durch Volllinien dargestellten Positionen der fünften Kupplung 86 und der siebenten Kupplung 88 führen zum Antrieb der Farbwerkswalze 25 und des Feuchtwerkes 34 durch den Feuchtwerksantrieb 38, während der Formzylinder 09 durch den Hauptantrieb 39 angetrieben wird. Die gestrichelt dargestellte Position der siebenten Kupplung 88 führt zum Antrieb der Farbwerkswalze 25 durch den Hauptantrieb 39.
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5 zeigt eine schematische Darstellung einer dritten bevorzugten Ausführungsform des ausgeführten Druckwerkes 05 mit der Antriebsanordnung 36. Diese dritte Ausführungsform gleicht zunächst der in 4 gezeigten Ausführungsform. Im Unterschied zu der in 4 gezeigten Ausführungsform gibt es statt der siebenten Kupplung 88 eine achte Kupplung 89 auf der zweiten Welle 42.
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Die durch Volllinien dargestellten Positionen der fünften Kupplung 86, der sechsten Kupplung 87 und der achten Kupplung 89 ermöglichen einen Druckbetrieb. Die gestrichelt dargestellten Positionen der fünften Kupplung 86, der sechsten Kupplung 87 und der achten Kupplung 89 ermöglichen einen Plattenwechsel des Formzylinders 09 durch einen Antrieb mit den Feuchtwerksantrieb 38. Die gestrichelt dargestellte Position der fünften Kupplung 86 und der durch Volllinien dargestellten Position der sechsten Kupplung 87 führt zum Antrieb des Feuchtwerkes 34 und des Formzylinders 09 durch den Feuchtwerksantrieb 38.
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6 zeigt eine schematische Darstellung einer vierten bevorzugten Ausführungsform des ausgeführten Druckwerkes 05 mit der Antriebsanordnung 36. Diese vierte Ausführungsform gleicht zunächst den in 3, 4 und 5 gezeigten Ausführungsformen. Im Unterschied zu den in 3 und 5 gezeigten Ausführungsformen ist eine weitere der Farbwerkwalzen 25 des Farbwerkes 22 dargestellt, die von einer elften Welle 91 angetrieben wird, auf welcher weiterhin ein dritter Zahnradzug 92 und ein vierter Zahnradzug 93 sitzen. Auf der elften Welle 91 ist zwischen dem dritten Zahnradzug 92 und dem vierten Zahnradzug 93 eine neunte Kupplung 94 angeordnet. Eine zehnte Kupplung 96 ist auf der den Farbduktor 24 antreibenden neunten Welle 71 angeordnet.
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Die durch Volllinien dargestellten Positionen der fünften Kupplung 86, der sechsten Kupplung 87, der siebenten Kupplung 88, der neunten Kupplung 94 und der zehnten Kupplung 96 ermöglichen während eines Walzenwaschens einen Antrieb durch den Feuchtwerksantrieb 38 und durch den Farbduktorantrieb 72. Die gestrichelt dargestellten Positionen der fünften Kupplung 86, der sechsten Kupplung 87, der siebenten Kupplung 88 und der neunten Kupplung 94 ermöglichen während eines Druckens einen Antrieb durch den Hauptantrieb 39.
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Die gestrichelt dargestellte Positionen der sechsten Kupplung 87 und die durch Volllinien dargestellten Positionen der fünften Kupplung 86, der siebenten Kupplung 88 und der neunten Kupplung 94 ermöglichen einen Antrieb der Farbwerkwalzen 25 durch den Feuchtwerksantrieb 38 und durch den Farbduktorantrieb 72, einen Antrieb der Feuchtdosierwalze 81 und der Feuchtübertragungswalze 82 durch den Feuchtwerksantrieb 38 und einen Antrieb des Formzylinders 09 und der Feuchtauftragswalze 33 durch den Hauptantrieb 39. Ein Antrieb des Farbduktors 24 durch den Farbduktorantrieb 72 wird durch ein Schalten der zehnten Kupplung 96 entschieden.
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Bezugszeichenliste
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- 01
- Bogenverarbeitungsmaschine
- 02
- Bogenanleger, Substratzufuhreinrichtung
- 03
- Bogenanlage, Anlageeinrichtung
- 04
- Bogenauslage, Substratabgabeeinrichtung
- 05
- Werk, Druckwerk
- 06
- Werk, Druckwerk
- 07
- Werk, Lackwerk
- 08
- Druckwerkoberbau, Oberbaumodul
- 09
- Formzylinder
- 10
- Übertragungszylinder
- 11
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- 12
- Druckwerkunterbau, Unterbaumodul
- 13
- Druckzylinder, Gegendruckzylinder
- 14
- Übergabetrommel, Transfertrommel
- 15
- Befestigungsmittel, Klemm- und/oder Spannorgan
- 16
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- 17
- Klemm- und/oder Spannkanal
- 18
- Befestigungsmittel/Klemm- und/oder Spannorgan
- 19
- Klemm- und/oder Spannkanal
- 20
- Plattenwechseleinrichtung
- 21
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- 22
- Farbwerk
- 23
- Farbvorrat
- 24
- Farbaufnahmewalze, Duktorwalze, Farbduktor
- 25
- Walze, Farbwerkwalze
- 26
- Farbwerkwalze, erste
- 27
- Walze, Heberwalze, Farbheber
- 28
- Farbreibwalze, zwangsgetrieben
- 29
- Farbreibwalze, durch Friktion angetrieben
- 30
- Farbauftragswalze
- 31
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- 32
- Drehrichtung (09)
- 33
- Feuchteauftragswalze
- 34
- Feuchtwerk
- 35
- Brückenwalze
- 36
- Antriebsanordnung
- 37
- Feuchtwerkswalze, Feuchtdosier- und Übertragungswalze
- 38
- Feuchtwerksantrieb
- 39
- Hauptantrieb
- 40
- Gestell
- 41
- Welle, erste
- 42
- Welle, zweite
- 43
- Getriebe, erstes
- 44
- Zahnrad, erstes
- 45
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- 46
- Zahnrad, zweites
- 47
- Zahnrad, drittes
- 48
- Welle, dritte
- 49
- Getriebe, zweites
- 50
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- 51
- Welle, vierte
- 52
- Umlaufrädergetriebe
- 53
- Welle, fünfte
- 54
- Welle, sechste
- 55
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- 56
- Getriebe, drittes
- 57
- Welle, siebente
- 58
- Welle, achte
- 59
- Getriebe, viertes
- 60
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- 61
- Kurvenscheibe
- 62
- Antriebswelle
- 63
- Kupplung, erste
- 64
- Kupplung, zweite
- 65
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- 66
- Kupplung, dritte
- 67
- Bremse, erste
- 68
- Kupplung, vierte
- 69
- Bremse, zweite
- 70
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- 71
- Welle, neunte
- 72
- Farbduktorantrieb
- 73
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- 74
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- 75
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- 76
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- 77
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- 78
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- 79
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- 80
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- 81
- Feuchtwerkswalze, Feuchtdosierwalze
- 82
- Feuchtübertragungswalze
- 83
- Welle, zehnte
- 84
- Zahnradzug, erster
- 85
- Zahnradzug, zweiter
- 86
- Kupplung, fünfte
- 87
- Kupplung, sechste
- 88
- Kupplung, siebente
- 89
- Kupplung, achte
- 90
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- 91
- Welle, elfte
- 92
- Zahnradzug, dritter
- 93
- Zahnradzug, vierter
- 94
- Kupplung, neunte
- 95
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- 96
- Kupplung, zehnte
- M
- Elektromotor