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Technisches Gebiet
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Beleuchtungseinrichtung mit einem Lichtleiter und Leuchtdioden (Licht emittierende Dioden, kurz LED) für ein Fahrzeug, die sich insbesondere zur Innenbeleuchtung eines Fahrzeugs eignet. Damit lässt sich eine Innenbeleuchtung bzw. Ambientebeleuchtung für ein Fahrzeug realisieren. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Herstellungsverfahren für eine solche Beleuchtungseinrichtung.
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Stand der Technik
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Beleuchtungseinrichtungen mit Leuchtdioden zur Innenbeleuchtung eines Fahrzeugs sind aus dem Stand der Technik bereits bekannt. So offenbaren beispielsweise die
DE 10 2013 015 343 A1 oder die
DE 10 2013 210 261 A1 jeweils Beleuchtungseinrichtungen, bei denen eine Mehrzahl von Leuchtdioden Licht in zum Beispiel einen Lichtleiter einkoppeln. Ein solcher Lichtleiter kann unter anderem eine Lichtzeile ausbilden, die in einen Fahrzeuginnenraum integriert ist.
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Häufig sind solche Lichtleiter in ein Innenverkleidungsteil, wie etwa eine Türverkleidung oder ein Armaturenbrett, eines Fahrzeugs eingebettet und erstrecken sich dort entlang einer durch die Formgebung des Innenverkleidungsteils vorgegebenen Kontur. Je nach Formgebung des Armaturenbretts muss der Lichtleiter auch geometrisch komplizierten Konturen folgen, was hohe Anforderungen an die Anordnung der Leuchtdioden an dem Lichtleiter und dessen Fertigung sowie Montage stellt.
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Aus der Praxis ist daher bekannt, die Leuchtdioden auf einer flexiblen Leiterplatte, die auch als Flex-Leiterplatte bezeichnet wird, anzuordnen. Diese ist dann der gekrümmten Formgebung des Lichtleiters folgend gebogen, wobei fertigungstechnisch nur begrenzte Biegeradien möglich sind. Da in einem Fahrzeug auch hohe Anforderungen an die Vibrationsfestigkeit elektrischer oder elektronischer Komponenten gestellt werden, müssen flexible Leiterplatten beispielsweise durch Kleben für eine Dauerhaltbarkeit zusätzlich befestigt werden.
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Die europäische Patentanmeldung
EP 2 317 210 A1 beschreibt eine verlängerte LED-Beleuchtungsvorrichtung. Dabei wird ein Verfahren zum Simulieren einer Neonbeleuchtung unter Verwendung einer Leuchtdiodenvorrichtung („LED“-Vorrichtung) beschrieben, wobei ein Stab, der eine Nut in Richtung der Länge des Stabs aufweist, in eine gewünschte Form gebracht wird, wobei der Stab aus einem lichtdurchlässigen Material hergestellt ist, das starr ist und Lichtdiffusionsmaterial enthält, um Licht, das Neonlicht ähnlich ist, zu erzeugen. Nach dem Kühlen des Stabs wird ein Lichterzeuger in die Nut des Stabs in einer Richtung, die zu der Länge des Stabs im Allgemeinen senkrecht ist, eingesetzt, wobei der Lichterzeuger mehrere Leuchtdioden („LEDs“) enthält.
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Weiterhin offenbart die amerikanische Patentanmeldung
US 2015 / 0247 613 A1 eine Lichtführung für ein Automobil.
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Die deutsche Offenlegungsschrift
DE 10 2012 105 252 A1 offenbart ein Kontaktschienen-System für Elektro-Anschluss und Positionierung von LED-Platinen. Dies ermöglicht den sekundenschnellen Anschluss von LED-Platinen an die Stromversorgung an frei wählbarer Position auf einer Befestigungsschiene, auf der sich die Stromadern der Stromversorgung befinden. Zur Herstellung des elektrischen Kontakts werden die Kontakt-Pins durch Druck auf die LED-Platine in die Stromadern gedrückt. Die LED-Platine kann zur Sicherung mit in einen Spreiznietenkanal einsteckbaren Spreiznieten oder mit einzudrehenden Schrauben befestigt werden.
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US 2014/0211449 A1 beschreibt ein Licht emittierendes Modul umfassend eine Vielzahl von Licht emittierenden Elementen; eine Leuchtstoffharzschicht, die eine fluoreszierende Substanz enthält, die durch Licht angeregt wird, das von der Vielzahl von Licht emittierenden Elementen emittiert wird, um sichtbares Licht zu emittieren; eine reflektierende Oberfläche, die konfiguriert ist, um Licht zu reflektieren, das von der Vielzahl von Licht emittierenden Elementen und der Leuchtstoffharzschicht emittiert wird; und eine Lichtleitkörperschicht, die zwischen der reflektierenden Oberfläche und der Harzschicht aus fluoreszierender Substanz vorgesehen ist und dazu konfiguriert ist, Licht zu leiten, das von der Vielzahl von Licht emittierenden Elementen oder der fluoreszierenden Substanz emittiert wird. In einem Ausführungsbeispiel sind die Licht emittierenden Elemente auf einer flexiblen Leiterplatte angeordnet. Die flexible Leiterplatte ist aus einer auf einem flexiblen Film angeordneten geformten Kupferfolie als leitende Schicht gefertigt. Die Licht emitierenden Elemente sind dabei mit der Kupferfolie mittels Silberpaste verlötet oder mittels Draht gebondet.
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Es besteht der Wunsch nach einer einfacheren Herstellung und Montage eines Lichtleiters mitsamt Leiterplatte in einem Fahrzeug. Es hat sich auch gezeigt, dass eine flexible Leiterplatte nur eine beschränkte Variantenvielfalt bei den Fahrzeugen zulässt, da die flexible Leiterplatte an jede Fahrzeugvariante konstruktiv aufwändig angepasst werden muss.
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Beschreibung der Erfindung
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Eine Aufgabe der Erfindung ist es daher, unter Einsatz konstruktiv möglichst einfacher Mittel eine Beleuchtungseinrichtung für ein Fahrzeug zu schaffen, die eine einfache individuelle Anpassung an unterschiedliche Formgebungen von Lichtleitern bei hoher Vibrationsfestigkeit zulässt.
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Die Aufgabe wird durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen, der Beschreibung und den begleitenden Figuren angegeben.
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Eine Beleuchtungseinrichtung für ein Fahrzeug, insbesondere zur Innenbeleuchtung des Fahrzeugs, soll einen gekrümmt ausgebildeten, flächigen oder stabförmigen Lichtleiter für eine diffuse Lichtverteilung aufweisen, wobei insbesondere der Stab einen (kreis-)runden, ovalen oder auch eckigen Querschnitt aufweisen kann. Des Weiteren ist eine Mehrzahl, also zwei oder mehr von Leuchtdioden (Licht emittierender Dioden, kurz LED) vorgesehen. Der Lichtleiter und die Leuchtdioden sind jeweils zur Lichteinkopplung in eine Mantelfläche des Lichtleiters hinein eingerichtet. Der Lichtleiter kann somit als Diffusor für die Leuchtdioden wirken.
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Die Leuchtdioden sind auf wenigstens zwei, drei, vier oder mehr bis hin zu einer Vielzahl von zueinander unterschiedlichen Leiterplatten angebracht. Das heißt, dass die Leiterplatten untereinander nicht verbunden, sondern zueinander separat ausgebildet sind. Bei den unterschiedlichen Leiterplatten handelt es sich vorzugsweise aber um identische Gleichteile, die aber separat zueinander ausgebildet sind. Dabei können einzelne Leuchtdioden auch zu einer Leuchtdiodengruppe zusammengefasst sein, wobei die Leuchtdiodengruppen auf unterschiedlichen Leiterplatten angebracht sind. Die unterschiedlichen Leiterplatten sind voneinander beabstandet in einer Reihe auf oder an dem Lichtleiter angeordnet, wobei die Leiterplatten jeweils wenigstens einen entlang der Reihe geführten elektrischen Leiter kontaktieren. Das heißt, dass die Leierplatten einen gemeinsamen, also jeweils denselben, elektrischen Leiter kontaktieren. Dieser hat entweder ein positives oder negatives elektrisches Potential. Idealerweise sind jedoch ein erster und ein zweiter elektrische Leiter vorgesehen, die nebeneinander oder parallel geführt sind, wobei der eine mit einem positiven und der andere mit einem negativen Potential verbunden sind. Ein Nennquerschnitt des elektrischen Leiters beträgt vorzugsweise weniger als 0,5 mm2, bevorzugt etwa 0,13 mm2. Es kann auch ein dritter Leiter als Signalleitung entlang der Reihe geführt sein, der zur Übertragung von PWM-Signalen oder anderen Steuersignalen für die Leiterplatten vorgesehen ist. Dabei ist es auch möglich, dass eine Leiterplatte der Reihe eine Master-Funktion zur Ansteuerung der als Slave ausgeführten, weiteren Leiterplatten erfüllt. Die Leiterplatten können direkt an dem Lichtleiter oder an einem Lichtleiterträger, zum Beispiel einer Art Rahmen, der den Lichtleiter selbst und gegebenenfalls auch die Leiterplatten hält, befestigt sein.
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Zumindest eine der elektrischen Leiter ist dabei in einem Druckverfahren auf den Lichtleiter aufgebracht worden. Der Lichtleiter stellt somit ein elektrisch nichtleitendes Substrat dar, auf das der elektrische Leiter entlang seiner Erstreckungslinie aufgedruckt ist, sodass der elektrische Leiter auf dem Substrat beziehungsweise dem Lichtleiter angeordnet ist.
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Der elektrische Leiter kann in einer Ausführungsform insbesondere flach ausgestaltet sein, d. h. er weist im Vergleich zu seiner Länge und Breite eine geringe Dicke auf.
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Die Erfindung ermöglicht mit dieser Konfiguration zum Beispiel das Ausbilden einer Lichtzeile zum Einsatz in einem Fahrzeug, wobei die Lichtzeile auch komplizierten geometrischen, insbesondere räumlichen, Formen und Konturen folgen kann. Insbesondere in geschwungen ausgeformten Innenverkleidungsteilen des Fahrzeugs, wie etwa einer Türverkleidung oder einem Armaturenbrett mit geschwungener Formgebung, können die Leuchtdioden beziehungsweise die Leiterplatten mit den darauf angeordneten Leuchtdioden flexibel entlang des elektrischen Leiters angeordnet werden und diesen kontaktieren. Zudem ist eine einfache Kaskadierung der Beleuchtungseinrichtung möglich, da je nach Bedarf in der Reihe einfach weniger oder mehr Leiterplatten angeordnet werden, die jeweils wenigstens einen gemeinsamen elektrischen Leiter mit positivem oder negativem elektrischen Potential kontaktieren. Durch die durch die unterschiedlichen Leiterplatten erreichte Teilung einzelner Leuchtdioden oder Leuchtdiodengruppen kann eine Kalibrierung der Leuchtdioden noch vor deren Montage in der Lichtzeile erfolgen. Durch die unterschiedlichen Leiterplatten sind auch variable Abstände zwischen den einzelnen Leiterplatten der Reihe möglich, so dass die Lichtverteilung an unterschiedliche Krümmungen anpassbar ist. Zudem kommt die Erfindung ohne den Einsatz von flexibel ausgestalteten Leiterplatten, so genannten Flex-Leiterplatten aus, so dass durch die starr und klein ausgebildeten Leiterplatten eine hohe Vibrationsfestigkeit erreicht wird, was die Dauerhaltbarkeit und Funktionssicherheit im Fahrzeugbetrieb sicherstellt. Diese starren Leiterplatten sind aufgrund des einfacheren konstruktiven Aufbaus auch kostengünstiger als flexible Leiterplatten.
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Der Lichtleiter kann einen vorzugsweise starren Lichtleiterstab mit zum Beispiel (kreis- oder halb-)runden, ovalen oder auch eckigen Querschnitt aus einem transparenten Kunststoffmaterial aufweisen. Der Lichtleiterstab kann eine Länge von wenigen Zentimetern bis hin zu einem oder mehreren Metern aufweisen. Das Kunststoffmaterial ist beispielsweise Polymethylmethacrylat (PMMA), das sich auch Spritzgießen lässt. Vorzugsweise ist der Lichtleiter zum Auskoppeln von Licht über die Mantelfläche eingerichtet. Zum Beispiel kann die Mantelfläche abschnittsweise Brechkanten aufweisen, um diffuses Licht auszukoppeln. Die Stabform ermöglicht eine linienförmig ausgebildete Lichtzeile und eine konstruktiv einfache Integration in Innenverkleidungsteile des Fahrzeugs, nämlich zum Beispiel in Stoßkanten oder Nähte eines Bezugsstoffes oder Lederbezugs. So entsteht eine linienförmige, leuchtende Fläche, die idealerweise in das Innenverkleidungsteil eingebettet ist.
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Ferner kann auf dem Lichtleiter eine, insbesondere in einem Druckverfahren hergestellte, farbige Schicht angeordnet sein, um Ungleichmäßigkeiten in der Lichtausbreitung und gleichzeitig oder alternativ Reflexion eines von der Mehrzahl von Leuchtdioden emittierten Lichts zu vermeiden. Die farbige Schicht kann zwischen dem Lichtleiter und dem zumindest einen elektrischen Leiter angeordnet sein, oder alternativ nach dem Drucken des elektrischen Leiters diesen gleichzeitig überdecken. Es sind auch zwei oder mehr farbige Schichten denkbar, deren Anordnung auch kombiniert werden kann. Die Farbe (weiß, schwarz, bunt) kann sowohl nach technischen als auch nach ästhetischen Gesichtspunkten ausgewählt werden.
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Besonders vorteilhaft lässt sich die Erfindung einsetzen, wenn der Lichtleiter entlang, das heißt in Richtung, der durch die Leiterplatten ausgebildeten Reihe eine dreidimensionale Formgebung, also zum Beispiel mehrere Krümmungen, aufweist. Denn die unterschiedlichen, das heißt separat ausgebildeten, Leiterplatten ermöglichen eine flexible Anpassung an Biegungen oder Kurven, indem der Abstand zwischen den Leiterplatten einfach variiert wird.
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Es hat sich für eine optisch ansprechende Beleuchtung als vorteilhaft erwiesen, wenn der Abstand zwischen den unterschiedlichen Leiterplatten der Reihe zumindest in Abhängigkeit von einem Krümmungsmaß des Lichtleiters festgelegt ist, wobei der Abstand zueinander bei einem höheren Krümmungsmaß kleiner und bei einem niedrigeren Krümmungsmaß größer ist. Das heißt, dass eine starke Krümmung oder ein kleiner Biegeradius des Lichtleiters in diesem Abschnitt eine zueinander enger beabstandete Anordnung der unterschiedlichen Leiterplatten bewirkt. Dagegen bewirken eine schwache Krümmung oder ein großer Biegeradius eine zueinander weiter beabstandete Anordnung der unterschiedlichen Leiterplatten.
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Je nach Formgebung des Lichtleiters und seiner Biegungen ist es vorteilhaft, wenn die unterschiedlichen, voneinander getrennten Leiterplatten an der Mantelfläche des Lichtleiters in der Reihe zueinander versetzt angeordnet sind. Das heißt, dass die Reihe auch spiralförmig, im Zick-Zack ausgebildet ist oder die Leiterplatten quer zur Längserstreckung des Lichtleiters voneinander beabstandet sind. Dies ist insbesondere vorteilhaft, wenn der Lichtleiter stabförmig ausgebildet ist und Biegungen in verschiedene Richtungen aufweist.
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Für eine hohe Flexibilität bei gleichzeitig konstruktiv einfacher Ausführung des Lichtleiters ist es von Vorteil, wenn die Leiterplatten auf einer dem Lichtleiter abgewandten, flächigen Seite wenigstens einen, das heißt einen oder mehrere, vorzugsweise gabelförmige, Schneid-Klemmverbinder zur Kontaktierung des elektrischen Leiters aufweisen. Diese Schneid-Klemmverbinder können als oberflächenmontierte elektrische Kontaktteile mittels SMT (Surface Mounted Technology) oder mittels Durchstecktechnik (Through Hole Technology, kurz THT) vorzugsweise durch Löten an den Leiterplatten befestigt sein. Die Schneid-Klemmverbinder sind über Leiterbahnen mit der oder den Leuchtdioden oder deren Ansteuerelektronik verbunden. In diese Schneid-Klemmverbinder wird der elektrische Leiter dann nach der Anordnung der Leiterplatte einfach eingepresst und die Leiterplatten dadurch elektrisch kontaktiert. Durch eine Stromversorgungseinrichtung lassen sich die Leiterplatten, die Leuchtdioden und gegebenenfalls andere auf den Leiterplatten angeordnete Bauelemente mit elektrischem Strom versorgen.
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Für eine konstruktiv einfache und kostengünstige Fertigung des Lichtleiters sowie eine einfache Montage des elektrischen Leiters hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn der elektrische Leiter eine biegeschlaffe Litzenleitung oder ein biegeschlaffes Flachbandkabel ist. Diese weisen vorzugweise eine Isolierhülle auf, die beim Einpressen in den oder die Schneid-Klemmverbinder einfach durchtrennt wird. Die Kontaktierungsstelle kann zur elektrischen Isolation gegenüber angrenzenden Fahrzeugteilen durch eine Einfassung abgedeckt werden.
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Alternativ dazu, kann für eine robuste, gegebenenfalls auch bauraumsparende Ausgestaltung der elektrische Leiter als Litzendraht, Drahtgeflecht oder als elektrisch leitfähige Beschichtung in wenigstens einen Leiterkanal in oder auf dem Lichtleiter oder, alternativ dazu, in oder auf einem Lichtleiterträger, wie etwa einen den Lichtleiter haltenden Rahmen, eingebracht sein. Genauer gesagt, kann der elektrische Leiter ohne eine Isolierhülle ausgebildet sein, sondern als in den Leiterkanal eingelegter oder darin eingebetteter Litzendraht, Drahtgeflecht oder als eine auf eine Oberfläche des Leiterkanals aufgebrachte Beschichtung. Das Material des Drahts, Drahtgeflechts oder der Beschichtung ist vorzugsweise Kupfer oder eine Kupferbeschichtung. Der Leiterkanal ist vorzugsweise schienenförmig bzw. rinnenförmig mit seitlichen Wandungen ausgeformt. Der elektrische Leiter kann dabei im Kanalbett zwischen den seitlichen Wandungen eingelegt oder eingebettet sein. Unter einer elektrisch leitfähigen Beschichtung kann ein gedruckter elektrischer Leiter verstanden werden. Der Leiterkanal schafft eine seitliche Wandung für die Tinte, sodass diese bis zum aushärten nicht, oder weniger verläuft.
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Für einen gedruckten elektrischen Leiter kann es von Vorteil sein, wenn der Leiterkanal quer zur Längserstreckung geriffelt oder eine Wellenstruktur aufweist. So kann ein Verlaufen der Tinte reduziert werden. In einer Ausführungsform kann der Leiterkanal am Übergang zu einer Aussparung eine geringere Tiefe aufweisen beziehungsweise einen Damm aufweisen, um die Tinte vor dem Aushärten oder Sintern besser im Leiterkanal zu halten und somit dickere elektrische Leiter, das heißt, elektrischer Leiter mit einem größeren Querschnitt herzustellen. Ein Verlaufen oder Auslaufen der Tinte wird vermieden. Auch eine Kombination der Wellenstruktur mit einem Damm ist möglich. Die Wellenstruktur weist in diesem Fall in etwa bis zu 50 % einer Erhebung des Damms auf.
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Zur einfachen Montage der Beleuchtungseinrichtung ist es vorteilhaft, wenn die Leiterplatten auf einer dem Lichtleiter zugewandten, flächigen Seite wenigstens einen davon, das heißt von einer Leiterplattenoberfläche, hervorstehenden Kontaktstift zur Kontaktierung des elektrischen Leiters aufweisen. Dieser Kontaktstift kann beispielsweise aufgelötet und gegebenenfalls auch in ein Substrat der Leiterplatte eingesteckt sein.
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Zum einfachen Einstecken des Kontaktstifts in den Leiterkanal ist der Kontaktstift zum Hineinragen in den Leiterkanal ausgebildet. So können die Leiterplatten über den Stift einfach auf den Lichtleiter oder den Lichtleiterträger aufgesteckt werden und auch noch entlang des Leiterkanals verschoben und so hin zu einer bestimmten Position entlang der Reihe ausgerichtet werden. Der Kontaktstift ist zum Beispiel zylinderförmig ausgebildet, wobei der Außendurchmesser an einen Innendurchmesser des Leiterkanals angepasst ist. Jedoch sind auch andere Querschnitte möglich.
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Idealerweise ist der Außendurchmesser des Kontaktstifts zumindest geringfügig kleiner als der Innendurchmesser des Leiterkanals.
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Für eine besonders hohe Vibrationsfestigkeit der Beleuchtungseinrichtung ist es vorteilhaft, wenn der Kontaktstift in den Leiterkanal eingepresst ist. Zum Beispiel kann der Leiterkanal den Leiterkanal seitlich verengende, das heißt von den seitlichen Wandungen nach innen hervorstehende Ausbuchtungen aufweisen, in die der Kontaktstift eingepresst wird.
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Für eine dauerhaft sichere Kontaktierung und gegebenenfalls auch eine Befestigung der Leiterplatten an dem Lichtleiter oder Lichtleiterträger ist es vorteilhaft, wenn der Leiterkanal wenigstens ein Klemmelement zum Festklemmen des wenigstens einen Kontaktstiftes aufweist.
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Die erfinderische Idee ist mittels eines Herstellungsverfahrens umsetzbar. Ein erfindungsgemäßes Verfahren zum Herstellen einer Beleuchtungseinrichtung für ein Fahrzeug umfasst zumindest die Schritte des Bereitstellens eines Lichtleiters, des Anordnens einer Mehrzahl von Leuchtdioden auf oder an dem Lichtleiter sowie des Druckens von wenigstens einem elektrischen Leiter.
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Im Schritt des Anordnens wird eine Mehrzahl von Leuchtdioden voneinander beabstandet in einer Reihe auf oder an dem Lichtleiter angeordnet. Die Leuchtdioden sind dazu eingerichtet, Licht in eine Mantelfläche des Lichtleiters einzukoppeln. Im Schritt des Druckens wird wenigstens ein elektrischer Leiter auf den Lichtleiter gedruckt. Dabei kontaktiert der gedruckte elektrische Leiter zumindest eine Leuchtdiode oder eine Leiterplatte, auf der die zumindest eine Leuchtdiode angeordnet ist. Wenn die Leuchtdiode auf einer Leiterplatte angeordnet ist, so ist auf der Leiterplatte eine elektrische Leiterbahn vorgesehen, welche einen elektrischen Kontakt der Leuchtdiode mit einem Kontaktanschluss zu dem elektrischen Leiter herstellt.
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Das Aufdrucken von wenigstens einem elektrischen Leiter erfolgt mittels eines Druckverfahrens, wie z. B. mittels Tief-, Offset- oder Flexodruck. Denkbar ist auch ein Siebdruckverfahren. Für die vorliegende Erfindung besonders bevorzugt ist ein Inkjetdruckverfahren, das auch als Tintenstrahldruckverfahren bezeichnet werden kann. Bei dem Inkjetdruckverfahren wird ein flüssiges Medium, beispielsweise eine Farbe, die auch als Tinte bezeichnet werden kann, auf das Substrat insbesondere tropfenweise aufgetragen, wie z. B. mit einer Vielzahl von Düsen, die vorzugsweise gleichzeitig verwendet werden. Die flüssige Farbe kann in Form einer Lösung, Dispersion oder Suspension vorliegen. Die Farbe ist elektrisch leitend. Als mögliche Farben kommen unter anderem kolloidale Metalllösungen, insbesondere Silbertinte, oder Nano-Ink, welche als elektrisch leitendes Mittel z. B. Carbon Nanotubes enthält, in Betracht. Die Farbe kann nach dem Aufdrucken auf das Substrat z.B. mittels Wärme und/oder UV-Strahlung ausgehärtet werden, wie z. B. vor dem Aufbringen einer weiteren Schicht.
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Der Schritt des Druckens kann auch einen Verfahrensschritt des Sinterns umfassen.
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Optional weist der Lichtleiter eine Nut oder eine Rille auf, in der der elektrische Leiter angeordnet werden kann. Dadurch kann die Dicke des elektrischen Leiters leichter vergrößert werden. Auch sind so weitere Materialien einsetzbar, da das für den elektrischen Leiter in die Nut oder Rille eingebrachte Material bis zum Sintern oder Aushärten entsprechend geführt wird.
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Die elektrischen Leiter können elektrisch leitende Metalle aufweisen, wie beispielsweise Kupfer, Silber, Gold, Platin, um nur einige zu nennen.
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Die Dicke der aufgetragenen Leiterabschnitte kann z. B. durch das Aufdrucken einer dicken Farbschicht oder mehrfaches Auftragen dünner Farbschichten auf einfache Weise variiert werden, so dass die Querschnittsdicken der ersten und zweiten Leitungsabschnitte auf einfache Weise beliebig hergestellt werden können. Somit lassen sich auch dicke Leiterquerschnitte gedruckt herstellen.
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Im Schritt des Druckens kann der zumindest eine elektrische Leiter elektrisch und mechanisch mit zumindest einer Leuchtdiode verbunden werden.
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Im Schritt des Anordnens können die Leuchtdioden in Aussparungen des Lichtleiters eingeclipst werden, in einem Klebeprozess mit dem Lichtleiter verbunden werden oder auf eine andere Art eine Fixierung der Leuchtdioden an dem Lichtleiter erfolgen. Beispielsweise können an Seitenwänden von Aussparungen in dem Lichtleiter Rastnasen vorgesehen sein, die nach dem Anordnen der Leuchtdioden diese fest in einer vorbestimmten Position halten.
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Denkbar ist auch eine Kombination von gedruckten und eingelegten Leitern, wie diese bereits zuvor beschrieben wurden.
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Optional ist ein Schritt des Klebens vorgesehen. Hierbei wird nach dem Drucken des wenigstens eines elektrischen Leiters zusätzlich ein Leitkleber aufgebracht, um einen elektrischen Kontakt einer Leuchtdiode elektrisch mit dem gedruckten elektrischen Leiter zu verbinden. Vorteilhaft wird dadurch auch die Leuchtdiode an dem Lichtleiter fixiert.
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Um Ungleichmäßigkeiten in der Lichtausbreitung oder Reflexion eines von den Leuchtdioden emittierten Lichts zu vermeiden kann eine farbige Schicht auf einer Seite des Lichtleiters angeordnet werden. Die farbige Schicht kann zwischen dem Lichtleiter und den elektrischen Leitern angeordnet sein oder den elektrischen Leiter überdecken. Die beiden Varianten der Anordnung der farbigen Schicht können auch kombiniert werden. Mit der farbigen Schicht kann gleichzeitig eine elektrische Isolation für die elektrischen Leiter erzeugt werden. In einer Ausführungsform handelt es sich bei der farbigen Schicht um eine Folie. Alternativ kann die farbige Schicht in einem Schritt des Aufdruckens aufgebracht werden.
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Die Kombination gedruckter elektrischer Leiter mit Leuchtdioden (LEDs) und weiteren elektrischen und elektronischen Bauelementen ermöglicht es, auf Leiterplatten komplett zu verzichten, wenn alle Bauelemente und Leuchtdioden auf dem Lichtleiter angeordnet werden und über gedruckte Leiterbahnen oder elektrische Leiter entsprechend des Schaltplanes verbunden werden.
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Figurenliste
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Nachfolgend wird ein vorteilhaftes Ausführungsbeispiel der Erfindung unter Bezugnahme auf die begleitenden Figuren erläutert. Es zeigen:
- 1 eine Beleuchtungseinrichtung mit einem Lichtleiter und daran angeordneten Leuchtdioden gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel in einer schematischen Seitansicht,
- 2 eine Beleuchtungseinrichtung mit einem Lichtleiter und daran angeordneten Leuchtdioden gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel in einer schematischen Draufsicht,
- 3 eine Beleuchtungseinrichtung mit einem Lichtleiter und daran angeordneten Leuchtdioden gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel in einer schematischen Seitenansicht,
- 4 eine Beleuchtungseinrichtung mit einem Lichtleiter und daran angeordneten Leuchtdioden gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel in einer schematischen, perspektivischen Ansicht,
- 5 eine Beleuchtungseinrichtung mit einem Lichtleiter und daran angeordneten Leuchtdioden gemäß einer Weiterbildung in einer schematischen, perspektivischen Ansicht,
- 6 eine Beleuchtungseinrichtung mit einem Lichtleiter und daran angeordneten Leuchtdioden und gedruckten elektrischen Leitern gemäß einer Weiterbildung in einer schematischen Seitenansicht,
- 7 eine Beleuchtungseinrichtung mit einem Lichtleiter und daran angeordneten Leuchtdioden und gedruckten elektrischen Leitern gemäß einer Weiterbildung in einer schematischen Schnittdarstellung, und
- 8 einen Ablaufplan eines Herstellungsverfahrens gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
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Die Figuren sind lediglich schematische Darstellungen und dienen nur der Erläuterung der Erfindung. Gleiche oder gleichwirkende Elemente sind durchgängig mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt in einem ersten Ausführungsbeispiel eine Beleuchtungseinrichtung 1 für ein Fahrzeug, die sich insbesondere zur Innenbeleuchtung des Fahrzeugs eignet. Zum Beispiel lässt sich damit eine hintergrundbeleuchtete Lichtzeile für ein Innenverkleidungsteil des Fahrzeugs realisieren.
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Die Beleuchtungseinrichtung 1 weist einen gekrümmt ausgebildeten Lichtleiter 2 auf, der hier als Lichtleiterstab mit einem halbrunden Querschnitt, der sich in einen (nicht näher bezeichneten) abgeflachten Anschnitt und einen (nicht näher bezeichneten) runden Abschnitt unterteilen lässt. Der Lichtleiter 2 ist aus einem transparenten, lichtdurchlässigen Kunststoff durch Einsatz eines Spritzgussverfahrens gefertigt, wobei der hier verwendete Kunststoff PMMA ist. Der Lichtleiter 2 weist hier mehrere Krümmungen mit zumindest teilweise zueinander unterschiedlichen Krümmungsmaßen auf, um einer geometrischen Form bzw. einer Kontur des Innenverkleidungsteils zu folgen.
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An einer Mantelfläche 3 des Lichtleiters 2 ist eine Mehrzahl von zueinander getrennt ausgebildeten Leiterplatten 4 angeordnet, wobei diese in dem abgeflachten Abschnitt angeordnet sind, um besser an dem Lichtleiter 2 befestigt werden zu können. Hier sind exemplarisch sieben Leiterplatten 4 dargestellt, wobei je nach Länge des Lichtleiters 2 und/oder Bedarf auch nur zwei oder gar eine Vielzahl von Leiterplatten 4 vorgesehen sind. Die Leiterplatten 4 sind in einer Reihe entlang einer Längserstreckungsrichtung R des Lichtleiters 2 angeordnet. In 1 ist erkennbar, dass die unterschiedlichen, in Reihe angeordneten Leiterplatten 4 zueinander individuelle Abstände aufweisen, die hier exemplarisch mit d1 bis d6 bezeichnet sind. Die Abstände sind insbesondere anhand eines Krümmungsmaßes des Lichtleiters 2 festgelegt, wobei ein höheres Krümmungsmaß, also eine stärkere Krümmung, geringere Abstände d zwischen den unterschiedlichen Leiterplatten 4 bewirkt. Umgekehrt ist der Abstand d größer, wenn die Krümmung schwächer ausgebildet ist.
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Zudem tragen die Leiterplatten 4 eine Mehrzahl von Leuchtdioden 5, die auf den unterschiedlichen Leiterplatten 4 verteilt angeordnet sind. Zusätzlich sind (nicht näher bezeichnete) elektrische und/oder elektronische Bauelemente zum Ansteuern der Leuchtdioden 5 auf den Leiterplatten 4 angebracht. Je nach Bedarf sind mehrere einzelne Leuchtdioden 5 zu Leuchtdiodengruppen zusammengefasst und auf den einzelnen Leiterplatten 4 angeordnet. Hier sind die Leuchtdioden 5 als so genannte RGB-Leuchtdioden mehrfarbig ausgeführt, um die Farben Rot, Grün und Blau sowie Mischfarben daraus auszustrahlen. In diesem Ausführungsbeispiel handelt es sich um zueinander identisch ausgeführte Leiterplatten 4 mit jeweils gleicher Anzahl von Leuchtdioden 5. Die Leiterplatten 4 sind durch im Wesentlichen starre Substrate ausgebildet und daher vibrationsfest.
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Die Leiterplatten 4 mit den daran angebrachten Leuchtdioden 5 sind so entlang des Lichtleiters 2 angeordnet, dass die Lichteinkopplung in den Lichtleiter 2 und auch die Lichtauskopplung aus dem Lichtleiter 2 heraus über die Mantelfläche 3 erfolgt. Hierfür weist der Lichtleiter 2 im abgeflachten Abschnitt zum Beispiel Ausnehmungen auf, in die die Leuchtdioden 5 zumindest teilweise hineinragen. Die Lichtauskopplung erfolgt dann überwiegend über den runden Abschnitt, dessen Scheitel dem abgeflachten Abschnitt gegenüberliegt.
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In 1 nur bedingt erkennbar ist ein elektrischer Leiter 6 (siehe 2), der entlang der Reihe von Leiterplatten 4 geführt ist. Der elektrische Leiter 6 ist in diesem Ausführungsbeispiel als Kupferbeschichtung bzw. Kupferschicht mit einer von der Leistungsaufnahme der Leuchtdioden 5 abhängigen Schichtstärke in einen Leiterkanal 7 (siehe 2) des Lichtleiters 2 eingebracht. Das Führen des elektrischen Leiters 6 entlang der Reihe von Leuchtdioden 5 ermöglicht eine elektrische Kontaktierung des elektrischen Leiters 6, die hinsichtlich des Abstands d zueinander individuell und zumindest weitgehend frei konfigurierbar ist. Aus 1 geht auch hervor, dass die Leiterplatten 4 auf ihrer dem Lichtleiter zugewandten flächigen Seite mehrere Kontaktstifte 8 aufweisen, die zum Kontaktieren des elektrischen Leiters 6 in den Leiterkanal 7 hineinragen.
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2 zeigt eine Draufsicht auf einen Teilabschnitt des Lichtleiters 2. In dieser Darstellung ist erkennbar, dass der abgeflachte Abschnitt der Mantelfläche 3 des Lichtleiters 2 zwei parallel zueinander angeordnete Leiterkanäle 7 aufweist, die beide eine elektrisch leitende Kupferschicht zum Ausbilden des elektrischen Leiters 6 aufweisen. Der eine Leiterkanal 7 ist mit einem (nicht dargestellten) positiven Potential, der andere Leiterkanal 7 mit einem (nicht dargestellten) negativen Potential zur Stromversorgung der unterschiedlichen Leiterplatten 4 elektrisch verbunden. Die Leiterkanäle 7 weisen je zwei seitliche Wandungen auf, zwischen denen der elektrische Leiter 6 in einer Art Kanalbett eingebracht ist. In 2 ist auch erkennbar, dass von den seitlichen Wandungen der Leiterkanäle Klemmelemente 9 seitlich ins Kanalinnere hineinragen. Diese Klemmelemente 9 sind, wie dargestellt, zur Aufnahme und zum Festklemmen der zylinderförmigen Kontaktstifte 8 eingerichtet. Die Klemmelemente 9 sind als Federelemente mit zwei blattfederähnlichen Federteilen ausgebildet und in Richtung des Kanalinneren vorgespannt. So lassen sich die Kontaktstifte 8 durch auseinanderdrücken der Federteile in den Klemmelementen 9 festklemmen.
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In 3 ist ein zweites Ausführungsbeispiel der Beleuchtungseinrichtung 1 dargestellt. Um Wiederholungen zu vermeiden, werden im Folgenden nur die Unterscheidungsmerkmale zum vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel erläutert.
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Wie aus 3 hervorgeht, ist der elektrische Leiter 3 hier nicht in den Lichtleiter 2 eingebracht bzw. eingebettet, sondern separat zu diesem entlang der in Reihe angeordneten Leiterplatten 4 geführt. Der elektrische Leiter 6 ist in diesem Ausführungsbeispiel als biegeschlaffer Litzenleiter oder Flachbandkabel ausgeführt, was eine besonders gute Anpassung an die Krümmungen des Lichtleiters 2 zulässt.
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In 3 ist auch erkennbar, dass der elektrische Leiter 3 auf einer dem Lichtleiter 2 abgewandten, flächigen Seite der Leiterplatten 4 entlang deren Reihe geführt ist. Das heißt, dass zwischen dem elektrischen Leiter 6 und dem Lichtleiter 2 die Leiterplatten 4 angeordnet sind. Zur elektrischen Kontaktierung des elektrischen Leiters 6 sind auf der dem Lichtleiter 2 abgewandten, flächigen Seite der Leiterplatten 4 Schneid-Klemmverbinder 10 angeordnet, in den der elektrische Leiter 6 zum Durchtrennen seiner Isolierumhüllung eingedrückt oder eingepresst und dadurch gehalten ist. Idealerweise werden die Leiterplatten 4 zunächst an dem Lichtleiter 2 angebracht und danach der elektrische Leiter 6 in die Schneid-Klemmverbinder 10 eingedrückt.
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Auf der dem Lichtleiter 2 zugewandten, flächigen Seite der Leiterplatten 4 sind zylinderförmige Haltestifte 11 angeordnet, die hier aber nicht als Kontaktstifte, sondern lediglich zur Befestigung an dem Lichtleiter 2 dienen. Beispielsweise sind diese in kreisförmige Ausnehmungen oder in einen oder mehrere Befestigungskanäle, ähnlich den Leiterkanälen 7, des Lichtleiters 2 eingepresst, wodurch die Leiterplatten 4 am Lichtleiter 2 gehalten sind. Die Befestigungskanäle können auch Klemmelemente 9 aufweisen.
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In 4, die einen Teilabschnitt des Lichtleiters 2 in einer perspektivischen Ansicht zeigt, ist erkennbar, dass auf der dem Lichtleiter 2 abgewandten, flächigen Seite der Leiterplatten 4 zwei oder mehr Schneid-Klemmverbinder 10 für die unterschiedlichen elektrischen Potentiale des elektrischen Leiters 6 angeordnet sind. Zudem ist ein dritter Schneid-Klemmverbinder 10 zur Kontaktierung einer biegeschlaffen Signalleitung 12 vorgesehen, über die die Ansteuerung der Leiterplatten 4 bzw. der Leuchtdioden 5 erfolgt.
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5 zeigt einen Teilabschnitt des Lichtleiters 2, wobei hier zwei unterschiedliche Leiterplatten 4 in Umfangsrichtung U der Mantelfläche 3 zueinander versetzt sind. Dies lässt sich aufgrund des biegeschlaffen elektrischen Leiters 6 und der biegeschlaffen Signalleitung 12 leicht bewerkstelligen. Es ist zu erkennen, dass die Außenkanten der Leiterplatten 4 nicht fluchten, sondern auf zueinander versetzten, parallelen Linien liegen. Diese zueinander verdrehte bzw. in Umfangsrichtung U versetzte Anordnung ermöglicht eine gute Anpassung der Lichteinkopplung an die Krümmung des Lichtleiters 2.
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Ausgehend von den dargestellten Ausführungsbeispielen kann die Beleuchtungseinrichtung 1 in vielerlei Hinsicht abgewandelt werden. Zum Beispiel ist es möglich, die Kontaktstifte 8 in die Leiterkanäle 7 einzupressen, wobei beide Fügepartner zum Presspassen eingerichtet sind. Dadurch können die Klemmelemente 9 entfallen. Es ist auch denkbar, dass nicht nur zwei, sondern drei Leiterkanäle 7 ausgebildet sind, wobei zwei Leiterkanäle 7 mit den elektrischen Potentialen und der dritte Leiterkanal 7 zur Signalübertragung, beispielsweise zur Ansteuerung der Leuchtdioden 5, mit einem Signalgeber verbunden ist. Mit einem entsprechend ausgebildeten Formwerkzeug ist es auch möglich, den Lichtleiter 2 mit sich spiralförmig oder im Zick-Zack an der Mantelfläche 3 entlang erstreckenden Leiterkanälen 7 auszubilden, damit die Leiterplatten 4 in Umfangsrichtung zueinander versetzt angeordnet werden können.
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6 zeigt eine Beleuchtungseinrichtung 1 in einer Seitenansicht gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. Die Seitenansicht zeigt einen Längsschnitt durch den Lichtleiter 2. Der Lichtleiter 2 weist zwei Aussparungen 13 auf, in denen jeweils eine Leuchtdiode 5 angeordnet ist. Dabei ist die in 6 links dargestellte Leuchtdiode 5 auf einer Leiterplatte 4 angeordnet, die rechts dargestellte Leuchtdiode 5 ist direkt in die Aussparung 13 eingelegt, eventuell hierfür notwendige Elektronik oder Leistungsbaugruppen sind separat auf dem Lichtleiter 2 angeordnet und über gedruckte, elektrische Leiter 6 mit der (rechts dargestellten) Leuchtdiode 5 verbunden. Die Leuchtdioden 5 werden von elektrischen Leitern 6 kontaktiert, welche auf den Lichtleiter 2 aufgedruckt sind. Eine elektrische und mechanische Verbindung zwischen Leuchtdiode 5 und elektrischem Leiter 6 wird über einen Leitkleber 14 verstärkt, der an dem Übergang zwischen beiden letzteren angeordnet ist, d.h. auf der Leuchtdiode 5 oder der mit dieser verbundenen Leiterplatte 4 im Bereich des Anschlusses der Leuchtdiode 5 an den elektrischen Leiter 6 aufgebracht wurde. Der Leitkleber 14 schafft neben der elektrischen auch eine mechanische Verbindung zum Lichtleiter 2.
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Bei dem rechts dargestellten elektrischen Leiter 6 ist zwischen dem Lichtleiter 2 und dem elektrischen Leiter 6 eine farbige Schicht 15 angeordnet. In einem Ausführungsbeispiel ist die farbige Schicht 15 elektrisch isolierend ausgebildet. Die farbige Schicht 15 wird beispielsweise in einem Druckverfahren aufgebracht.
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7 zeigt eine Schnittdarstellung quer durch eine Beleuchtungseinrichtung 1 gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. Deutlich wird die Anordnung eines gedruckten elektrischen Leiters 6 in einem als Nut oder Rille ausgebildeten Leiterkanal 7. Durch diese Gestaltung kann trotz anfangs flüssiger Tinte (elektrisch leitend) eine im Querschnitt notwendige Dicke für den elektrischen Leiter 6 geschaffen werden. Durch den Leiterkanal 7 wird die Tinte an der vorgesehenen Position bis zu ihrem Aushärten gehalten.
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8 zeigt einen Ablaufplan eines Herstellungsverfahrens gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. Das Verfahren weist zumindest drei Schritte auf: Bereitstellen S1, Anordnen S2 und Drucken S3. Mittels des beschriebenen Verfahrens wird eine Beleuchtungseinrichtung für ein Fahrzeug, insbesondere zur Innenbeleuchtung, hergestellt. Im Schritt S1 des Bereitstellens wird ein Lichtleiter bereitgestellt. Im Schritt S2 des Anordnens wird eine Mehrzahl von Leuchtdioden auf oder an dem Lichtleiter angeordnet und schließlich wird im Schritt S3 des Druckens wenigstens ein elektrischer Leiter auf den Lichtleiter gedruckt, sodass die Leuchtdioden von dem wenigstens einen elektrischen Leiter kontaktiert werden.
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Optional umfasst der Schritt S3 des Druckens einen Unterschritt des Sinterns oder des (lokalen) Erwärmens, beispielsweise durch Bestrahlen mit UV-Strahlen. Hierdurch wird die elektrisch leitfähige „Tinte“ ausgehärtet.
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Optional weist das Verfahren einen Schritt S4 des Klebens auf. Im optionalen Schritt S4 des Klebens wird nach dem Schritt S3 des Druckens der wenigstens eine elektrische Leiter mit einem elektrischen Kontakt zumindest einer der Leuchtdioden elektrisch mittels eines Leitklebers verbunden.
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In einem besonderen Ausführungsbeispiel umfasst das Verfahren einen optionalen Schritt S5 des Aufdruckens einer farbigen Schicht. Der Schritt S5 des Aufdruckens kann vor, während oder nach dem Schritt S3 des Druckens des wenigstens einen elektrischen Leiters ausgeführt werden. Die farbige Schicht ist in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel elektrisch nicht-leitend. Die farbige Schicht ist beispielsweise weiß, schwarz oder in einer Farbe einer gewünschten Ambientebeleuchtung wie beispielsweise rot, blau oder grün. Dabei weist die farbige Schicht optional eine hohe Reflexionsfähigkeit, beispielsweise durch darin enthaltene Metallpartikel, auf. Durch die farbige Schicht werden Ungleichmäßigkeiten in der Lichtausbreitung des von den Leuchtdioden emittierten Lichts vermieden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Beleuchtungseinrichtung
- 2
- Lichtleiter (z.B. Lichtleiterstab)
- 3
- Mantelfläche (z.B. Umfangsfläche)
- 4
- Mehrzahl von Leiterplatten
- 5
- Mehrzahl von Leuchtdioden (LEDs)
- 6
- elektrische Leiter / Mehrzahl von elektrischen Leitern
- 7
- Leiterkanal
- 8
- Kontaktelement(e) (z.B. zylinderförmiger Kontaktstift)
- 9
- Klemmelement(e)
- 10
- Schneid-Klemmverbinder
- 11
- Haltestift(e)
- 12
- Signalleitung
- 13
- Aussparung
- 14
- Leitkleber
- 15
- farbige Schicht
- S1
- Schritt des Druckens
- S2
- Schritt des Anordnens
- S3
- Schritt des Druckens
- R
- Längserstreckungsrichtung
- U
- Umfangsrichtung