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DE102016110604B4 - Klimaanlage mit verbesserter Luftleitung und Verfahren dazu - Google Patents

Klimaanlage mit verbesserter Luftleitung und Verfahren dazu Download PDF

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DE102016110604B4
DE102016110604B4 DE102016110604.6A DE102016110604A DE102016110604B4 DE 102016110604 B4 DE102016110604 B4 DE 102016110604B4 DE 102016110604 A DE102016110604 A DE 102016110604A DE 102016110604 B4 DE102016110604 B4 DE 102016110604B4
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Germany
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condenser
gas cooler
cooler unit
air
partial area
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Jochen Streck
Carsten Vonholdt
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Konvekta AG
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
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    • B60H1/00Heating, cooling or ventilating [HVAC] devices
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    • B60H1/3204Cooling devices using compression
    • B60H1/3227Cooling devices using compression characterised by the arrangement or the type of heat exchanger, e.g. condenser, evaporator
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60HARRANGEMENTS OF HEATING, COOLING, VENTILATING OR OTHER AIR-TREATING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR PASSENGER OR GOODS SPACES OF VEHICLES
    • B60H1/00Heating, cooling or ventilating [HVAC] devices
    • B60H1/00007Combined heating, ventilating, or cooling devices
    • B60H1/00207Combined heating, ventilating, or cooling devices characterised by the position of the HVAC devices with respect to the passenger compartment
    • B60H2001/00235Devices in the roof area of the passenger compartment

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  • Thermal Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Air-Conditioning For Vehicles (AREA)

Abstract

Klimaanlage (1) für ein Fahrzeug mit wenigstens einer mindestens drei zueinander parallelliegende Teilbereiche (7, 9, 31, 37) aufweisenden Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5), mindestens einer Kühlluftfördereinrichtung (13) und mindestens zwei Lufteintrittsöffnungen (3, 33), wobei die Luftleitung bei durch zumindest eine erste Lufteintrittsöffnung (3) der mindestens zwei Lufteintrittsöffnungen (3, 33) eindringender und danach durch einen ersten Teilbereich (7) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) strömender Kühlluft in der Weise ausgebildet ist, dass für den Fall der Fahrzeugmontage der Klimaanlage (1) die Kühlluft nach erstem Austritt aus der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) ihre Strömungsrichtung ändert um durch einen zweiten oder mehr Teilbereich(e) (9, 31, 37) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) zu strömen, und die Klimaanlage (1) zur zumindest teilweisen Aufdachmontage auf oder teilintegriert in einem Fahrzeugdach (11) ausgebildet ist dadurch gekennzeichnet,- dass die Teilbereiche (7, 9, 31, 37) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) in Flachrohrbauweise mit Flachrohrleitungen ausgebildet sind,- dass im Falle der Aufdachmontage der erste Teilbereich (7) auf der einen Seite und ein dritter Teilbereich (31) auf der anderen Seite vom mittig längs in Fahrzeuglängsrichtung liegenden zweiten Teilbereich (9) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) liegen,- dass die Klimaanlage (1) für Kühlluft zum dritten Teilbereich (31) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) mindestens eine zweite Lufteintrittsöffnung (33) der mindestens zwei Lufteintrittsöffnungen (3, 33) aufweist, und- dass die Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) mit ihrem ersten Teilbereich (7) unterhalb wenigstens der ersten Lufteintrittsöffnung (3) der mindestens zwei Lufteintrittsöffnungen (3, 33) und mit ihrem zweiten Teilbereich (9) unterhalb der mindestens einen Kühlluftfördereinrichtung (13) angeordnet ist, wobei der Bereich der Luftleitung über dem ersten Teilbereich (7) vom Bereich der Luftleitung über dem zweiten Teilbereich (9) durch wenigstens ein zumindest mit der Luftleitung dienendes Element (23) getrennt ist, und sich unterhalb des ersten (7) und zweiten Teilbereichs (9) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) ein weiterer Bereich der Luftleitung für die Kühlluft erstreckt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Klimaanlage für ein Fahrzeug mit wenigstens einer mindestens zwei Teilbereiche aufweisenden Kondensator- oder Gaskühlereinheit, mindestens einer Kühlluftfördereinrichtung und mindestens einer Lufteintrittsöffnung. Insbesondere bei Straßen- und Schienenfahrzeugen werden derartige Klimaanlagen verwendet. Die Erfindung betrifft zudem ein Verfahren zur Luftleitung bei derartigen Klimaanlagen.
  • Kühlluftfördereinrichtung ist jede geeignete Einrichtung zum Fördern von Kühlluft, wie beispielsweise ein Gebläse oder ein Lüfter, wie zum Beispiel ein Axiallüfter oder Radiallüfter.
  • Eine Gaskühlereinheit ist eine Einheit zum Kühlen von Kältemittel im transkritischen Bereich bzw. im gasförmig bleibenden Zustand. Sie kann beispielsweise aus mehreren Wärmetauschern bestehen.
  • Ein Teilbereich einer Kondensator- oder Gaskühlereinheit ist einer von zwei oder mehreren Abschnitten der Kondensator- oder Gaskühlereinheit, die zum Kühlen von Kältemittel durch äußere Einwirkung von Kühlluft ausgebildet sind. Ein Teilbereich kann dabei auch in zwei oder mehrere Unterabschnitte der Kondensator- oder Gaskühlereinheit aufgeteilt sein. Ein Teilbereich kann beispielsweise einer von mehreren Wärmetauschern sein.
  • In DE 44 15 129 C1 ist eine Klimaanlage für ein Fahrzeug mit einer mindestens zwei Teilbereiche aufweisenden Kondensatoreinheit, Kühlluftfördereinrichtungen und Lufteintrittsöffnungen offenbart. Dabei wird jedoch die Kühlluft extra vor Durchströmen der dort als Verflüssiger bezeichneten Kondensatoreinheit in Teilströme aufgeteilt, welche jeweils gezielt einzelne Teilbereiche der Kondensatoreinheit durchströmen. Wie in Zeilen 30 bis 35 der Spalte 4 von DE 44 15 129 C1 beschrieben soll mit dem Abstand zwischen den Luftleitblechen an der Unterseite der Kondensatoreinheit vermieden werden, dass bereits durch dessen vorderen Teilbereich erwärmte Luft nicht die Kühlwirkung im hinteren Teilbereich verschlechtert, also nicht noch durch den hinteren Teilbereich strömt. Durch die vorherige Aufteilung der Kühlluft in Teilströme wird jedoch die Kühlleistung pro Teilbereich der Kondensatoreinheit verringert, denn durch jeden Teilbereich strömt nur ein Teil der insgesamt geförderten Kühlluft. Ferner sind in DE 44 15 129 C1 die Rohrbündel quer zur Fahrtrichtung angeordnet, wobei die Luftströmungs-Hauptrichtung überwiegend in Fahrzeuglängsrichtung verläuft. Dieses ist oft nach Konstruktion und Lage der Klimaanlage nicht möglich oder zumindest nachteilig.
  • Bei der in 9a, 9b und 9c von DE 10 2006 062 261 A1 offenbarten Anordnung von Teilbereichen einer dort als Gesamteinheit bezeichneten Kondensatoreinheit liegen die beiden Teilbereiche mit ihrer jeweiligen Erstreckungsebene parallel mit geringem Abstand zueinander. Dadurch muss zwar der gesamte Kühlluftstrom durch beide Teilbereiche strömen, aber oft ist aus Platz- und Konstruktionsgründen eine derartige Anordnung der Teilbereiche einer Kondensatoreinheit nachteilig. Eine solche Stapelanordnung von Teilbereichen einer Kondensatoreinheit hat den Nachteil einer möglichst flachen Bauweise einer Klimaanlage entgegenzustehen. Die Kühlluft muss dabei nachteilig durch beide Teilbereiche der Kondensatoreinheit in derselben Richtung strömen. Nachteilig ist bei dieser Stapelanordnung der Platzbedarf im Verhältnis zur Kühlleistung noch recht hoch.
  • In DE 39 30 429 A1 ist eine Klimaanlage für ein Fahrzeug mit einer drei Teilbereiche aufweisenden Kondensatoreinheit, deren Teilbereiche aufdachs in Fahrzeuglängsrichtung längs parallel zueinander und in Fahrzeugquerrichtung trapezförmig zueinander liegen, offenbart, wobei die mittig von oben eindringende Kühlluft zuerst durch den mittig längs in Fahrzeuglängsrichtung liegenden Teilbereich strömt, dann sich in zwei Kühlluftströme einen rechts und einen links aufteilt sowie zum Durchströmen des jeweils weiteren zweiten bzw. dritten Teilbereich der Kondensatoreinheit umgelenkt wird. Jedoch sind dort nachteilig kosten-, gewichts- und materialaufwendig jeweils seitlich rechts und links Luftfördereinrichtungen vor dem Kühlluftaustritt und nur in der Mitte oben eine Lufteintrittsöffnung von außen also nachteilig als Kühlluftzufuhr relativ eng offenbart. Bei dem in DE 39 30 429 A1 offenbarten zusätzlichen zuschaltbaren Lufteintritt vom Fahrzeuginneren zum Kondensatorbereich durchströmt die Kühlluft nachteilig nur einmal die Kondensatoreinheit. In DE 196 41 635 A1 ist eine Klimaanlage aufdachs für ein Fahrzeug mit einer drei Teilbereiche aufweisenden Kondensatoreinheit offenbart, wobei jedoch die Kühlluft auf ihrem Weg durch den Kondensatorbereich die Kondensatoreinheit nachteilig auch nur einmal durchströmt. Ebenso durchströmt die Kühlluft nachteilig bei der in US 9 272 600 B2 offenbarten Aufdachklimaanlage für Fahrzeuge und bei dem in DE 60 2004 002 689 T2 offenbarten Klimaanlagenmodul auf ihrem Weg durch den Kondensatorbereich die Kondensatoreinheit nur einmal. Ferner sind in JP H09- 216 512 A und in US 2009 / 0 211 284 A1 weitere Klimaanlagen offenbart. Der Erfindung liegt daher die erste Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Klimaanlage für Fahrzeuge mit wenigstens einer mindestens zwei Teilbereiche aufweisenden Kondensator- oder Gaskühlereinheit bereitzustellen.
  • Eine entsprechende zweite Aufgabe ist ein verbessertes Verfahren zur Luftleitung in einer derartigen Klimaanlage bereitzustellen.
  • Zusammenfassung der Erfindung:
    • Die erste Aufgabe wird durch eine Klimaanlage gemäß den Merkmalen des Anspruch 1 gelöst. Dadurch, dass bei der wenigstens eine mindestens zwei Teilbereiche aufweisenden Kondensator- oder Gaskühlereinheit, mindestens eine Kühlluftfördereinrichtung und mindestens eine Lufteintrittsöffnung umfassenden Klimaanlage für ein Fahrzeug die Luftleitung bei durch zumindest eine der mindestens einen Lufteintrittsöffnung eindringender und danach durch einen ersten Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit strömender Kühlluft in der Weise ausgebildet ist, dass für den Falle der Fahrzeugmontage der Klimaanlage die Kühlluft nach erstem Austritt aus der Kondensator- oder Gaskühlereinheit ihre Strömungsrichtung ändert um durch einen zweiten oder mehr Teilbereich(e) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit zu strömen, wird die erste Aufgabe gelöst. Dieses hat den Vorteil, dass die Kühlluft zumindest zweimal durch die Kondensator- oder Gaskühlereinheit strömt und dabei die gleiche Kühlluft gewollt zumindest zwei Teilbereiche der Kondensator- oder Gaskühlereinheit kühlt und somit eine größere Kühlwirkung als beim einmaligen Durchströmen der Kondensator- oder Gaskühlereinheit erreicht. Fahrzeugmontage ist die vorgesehene Montage der Klimaanlage auf und/oder in und/oder an einem Fahrzeug. Danach bedeutet nicht zwingend unmittelbar danach. So kann beispielsweise im Strömungsweg der Kühlluft zwischen Lufteintrittsöffnung(en) und erstem Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit eine Kühlluftfördereinrichtung vorhanden sein. Durch die Änderung der Strömungsrichtung ist eine jeweils den Platzgegebenheiten angepasste sowie konstruktiv vorteilhafte Anordnung der mindestens zwei Teilbereiche der Kondensator- oder Gaskühlereinheit möglich. Beispielsweise können besonders flach die beiden Teilbereiche in ihren Erstreckungsebenen nebeneinander liegen. Es wird bei der erfindungsgemäßen Klimaanlage vorteilhaft eine hohe Kühlleistung im Verhältnis zu ihrem eingeschränkten Platzbedarf erreicht.
  • In den Unteransprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen, Weiterbildungen und Verbesserungen des jeweiligen Gegenstandes der Erfindung angegeben.
  • Erfindungsgemäß ist die Klimaanlage zur zumindest teilweisen Aufdachmontage auf oder teilintegriert in einem Fahrzeugdach ausgebildet. Aufdachs ist der Zugang zu Kühlluft für die Kühlung der Kondensator- oder Gaskühlereinheit einfach und unauffällig sowie genügend Platz für Kühlluftfördereinrichtungen wie beispielsweise Axiallüfter. Beispielsweise kann das Fahrzeugdach zur Luftleitung der Kühlluft mit genutzt werden.
  • Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Klimaanlage liegen im Querschnitt längs der Strömungsrichtung der Kühlluft zumindest der erste und der zweite Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit mit einem Innenwinkel in einem Winkelbereich von einschließlich 160 Grad bis einschließlich 90 Grad zueinander. In diesem Winkelbereich können die beiden Teilbereiche vorteilhaft beispielsweise so angeordnet sein, dass die Kühlluft ohne Richtungsänderung frontal entgegen der Fahrtrichtung durch den ersten Teilbereich strömt und dann zwischenzeitlich nach oben abgelenkt durch den horizontal liegenden zweiten Teilbereich strömt und schließlich durch die Kühlluftfördereinrichtung nach oben ausgeblasen wird.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Klimaanlage verläuft die Luftleitung der Kühlluft für den Falle der vorgesehenen Fahrzeugmontage durch mehr als zwei Teilbereiche der Kondensator- oder Gaskühlereinheit nacheinander mit jeweils Richtungsänderung zwischen zwei Teilbereichen nach zwischenzeitlichem Austritt aus der Kondensator- oder Gaskühlereinheit. Damit wird eine besonders gute Kühlwirkung der Kühlluft erreicht und durch die Richtungsänderungen eine den Platzgegebenheiten angepasste konstruktive Gestaltung der Klimaanlage hinsichtlich der Anordnung der Teilbereiche der Kondensator- oder Gaskühlereinheit ermöglicht.
  • Vorzugsweise umfasst die Klimaanlage mindestens ein zumindest mit der Luftleitung dienendes Element, das zumindest mit zur Änderung der Strömungsrichtung der Kühlluft nach dem ersten Austritt aus der Kondensator- oder Gaskühlereinheit dient. Damit wird die Kühlluft besser in die richtige Richtung zum zweiten Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit gelenkt. So kann beispielsweise ein Luftleitblech ein derartiges der Luftleitung dienendes Element sein.
  • Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Klimaanlage bildet der erste Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit im Kältemittelkreislauf den hinteren Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit. Dabei ist der hintere Teilbereich nicht räumlich als hinterer Teilbereich sondern in der Reihenfolge als letzter also hinterer Teilbereich zu verstehen. Diese Anordnung gemäß dem Gegenstromprinzip lässt mit der Kühlluft zuerst den Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit mit bereits vorgekühltem Kältemittel kühlen und danach bereits dadurch erwärmt den zweiten Teilbereich mit wärmeren Kältemittel kühlen. Auf diese Weise ist die Kühlwirkung besonders effektiv und das Kältemittel erreicht bis zum Ende der Kondensator- oder Gaskühlereinheit eine relativ geringe Temperatur.
  • Erfindungsgemäß sind die Teilbereiche der Kondensator- oder Gaskühlereinheit in Flachrohrbauweise mit Flachrohrleitungen ausgebildet. Das ist eine kostengünstige sowie material-, gewichts- und platzsparende Bauweise.
  • Nach einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Klimaanlage liegen mindestens der erste und zweite Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit mit ihren Erstreckungsebenen in einer Ebene nebeneinander. Diese ermöglicht eine besonders flache Bauweise der Klimaanlage, und die Strömungsrichtung der Kühlluft nach Austritt aus dem ersten Teilbereich kehrt sich ganz oder zumindest beinah um, um durch den zweiten Teilbereich zu führen.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung ist die erfindungsgemäßen Klimaanlage in der Weise ausgebildet, dass bei ihr die Luftleitung für die Kühlluft zum Kühlen der Kondensator- oder Gaskühlereinheit im Falle der Aufdachmontage in Luftströmungs-Hauptrichtung zumindest überwiegend senkrecht zur Fahrzeuglängsrichtung verläuft. Damit ist es möglich, für die Breite der Luftströmung die Fahrzeuglängsausdehnung zu nutzen, die beispielsweise bei Omnibussen deutlich größer als die Fahrzeugquerausdehnung ist. Auch ist eine solche Anordnung unempfindlicher gegenüber den Änderungen des Fahrtwindes je nach Fahrzeuggeschwindigkeit.
  • Vorzugsweise verlaufen bei der Kondensator- oder Gaskühlereinheit von einem Kältemittel durchströmte Rohre in Rohrbündel oder Flachrohrleitungen im Falle der Aufdachmontage zumindest überwiegend längs in Fahrzeuglängsrichtung. Damit ist es möglich, für die Länge der Rohrbündel oder Flachrohrleitungen die Fahrzeuglängsausdehnung zu nutzen. Dieses ist insbesondere für Klimaanlagen mit größerer Leistung von Vorteil.
  • Erfindungsgemäß ist die Kondensator- oder Gaskühlereinheit mit ihrem ersten Teilbereich unterhalb wenigstens einer der mindesten einen Lufteintrittsöffnung und mit ihrem zweiten Teilbereich unterhalb der mindestens einen Kühlluftfördereinrichtung angeordnet, wobei der Bereich der Luftleitung über dem ersten Teilbereich vom Bereich der Luftleitung über dem zweiten Teilbereich durch wenigstens ein zumindest mit der Luftleitung dienendes Element getrennt ist, und sich unterhalb des ersten und zweiten Teilbereichs der Kondensator- oder Gaskühlereinheit ein weiterer Bereich der Luftleitung für die Kühlluft erstreckt. Somit kann die Kühlluft von oben einströmen und wieder nach oben durch die mindestens eine Kühlluftfördereinrichtung wie beispielsweise ein Axiallüfter mit vertikaler Achsausrichtung ausströmen. Dabei können in vorteilhaft flacher Bauweise beispielsweise der erste und zweite Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit in gleicher horizontaler Erstreckungsebene nebeneinander liegen, die Änderung der Strömungsrichtung der Kühlluft nach Austritt aus dem ersten Teilbereich einen Winkel von ungefähr 180 Grad betragen und sich flach auf dem Fahrzeugdach Axiallüfter als Kühlluftfördereinrichtungen befinden.
  • Erfindungsgemäß weist die Kondensator- oder Gaskühlereinheit mindestens drei zueinander parallelliegende Teilbereiche auf, wobei im Falle der Aufdachmontage der erste Teilbereich auf der einen Seite und der dritte Teilbereich auf der anderen Seite vom mittig längs in Fahrzeuglängsrichtung liegenden zweiten Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit liegen, und die Klimaanlage weist mindestens eine weitere Lufteintrittsöffnung für Kühlluft zum dritten Teilbereich auf. Dadurch ist mindestens eine weitere Kühlung der Kondensator- oder Gaskühlereinheit mit zusätzlicher Kühlluft, die mindestens durch den dritten und zweiten Teilbereich strömt, betreibbar, was die Kühlwirkung bezüglich des Kältemittels erhöht.
  • Bei einer vorteilhaften Variante weist die Kondensator- oder Gaskühlereinheit mindestens drei zueinander parallelliegende Teilbereiche auf, wobei im Falle der Aufdachmontage der zweite Teilbereich auf der einen Seite und der dritte Teilbereich auf der anderen Seite vom mittig längs in Fahrzeuglängsrichtung ersten Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit liegen und bei der Luftleitung eine Umlenkung nach dem ersten Teilbereich für einen Teil der Kühlluft zum Durchströmen des mindestens dritten Teilbereichs mit umfasst ist. Eine derartige Anordnung, bei der sich der Kühlluftstrom aufteilen kann, damit dann die Teilkühlluftströme jeweils durch einen jeweils weiteren Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit strömen können, bewirkt eine Verbesserung der Kühlleistung.
  • Alternativ zueinander mit jeweils Vorteilen sind der erste und dritte Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit in Strömungsrichtung des Kältemittels parallel zueinander oder in Reihe nacheinander geschaltet. Nach einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Klimaanlage liegt vorteilhaft mindestens noch ein weiterer Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit auf einer Seite parallel zum längs in Fahrzeuglängsrichtung liegenden zweiten Teilbereich. Diese verbessert die Kühlung des Kältemittels in der Kondensator- oder Gaskühlereinheit.
  • Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung ist im Fall der Fahrzeugmontage der erfindungsgemäßen Klimaanlage wenigstens eine Kühlluftfördereinrichtung unterhalb zumindest eines Teilbereichs der Kondensator- oder Gaskühlereinheit angeordnet. So ist die Mittwirkung der Kühlluftfördereinrichtung bei der Luftleitung vor dem zweiten und/oder dritten Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit verbessert.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung enthält die erfindungsgemäße Klimaanlage im Kältemittelkreislauf mindestens einen Kältemittelsammelbehälter zwischen mindestens zwei Teilbereichen der Kondensator- oder Gaskühlereinheit. Damit kann sich das Kältemittel zwischenzeitlich sammeln und/oder beruhigen. Die gesamte Effektivität der Kühlung des Kältemittels wird gesteigert.
  • Vorzugsweise ist die Luftleitung in der Weise ausgebildet, dass der Winkel der Änderung der Strömungsrichtung für die Kühlluft zwischen dem Durchströmen des ersten und zweiten Teilbereichs der Kondensator- oder Gaskühlereinheit in einem Winkelbereich von einschließlich 20 Grad bis einschließlich 180 Grad liegt. Aus Platzgründen ist oft eine Umlenkung der Kühlluft mit einem Winkel über 20 Grad von Vorteil. Besonders vorteilhaft ist dabei eine Umlenkung der Kühlluft mit einem Winkel von 90 Grad oder mehr, jedoch nur bis einschließlich 180 Grad, welches eine Strömung in entgegengesetzter Richtung bedeuten würde.
  • Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung ist die erfindungsgemäße Klimaanlage für einen Omnibus oder ein Schienenfahrzeug ausgebildet.
  • Schließlich können die Merkmale der Unteransprüche im Wesentlichen frei miteinander und nicht durch die in den Ansprüchen vorliegende Reihenfolge festgelegt kombiniert werden, sofern sie unabhängig voneinander sind.
  • Weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Fahrzeug, insbesondere ein Omnibus oder ein Schienenfahrzeug, ausgerüstet mit vorstehend beschriebener Klimaanlage.
  • Die zweite Aufgabe wird durch ein Verfahren gemäß den Merkmalen des Anspruchs 17 gelöst. Dieses ist ein wirkungsvolles sowie platzsparendes Verfahren zur Kondensatorkühlung oder Gaskühlerkühlung in einer Klimaanlage. Ferner gelten entsprechend die Ausführungen zur erfindungsgemäßen Klimaanlage und zu deren vorteilhaften Ausgestaltungen, Weiterbildungen sowie Verbesserungen bezüglich des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren umfasst neben den Schritten des Leitens von Kühlluft durch den ersten Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit und des Umlenkens der Kühlluft nach Austritt aus der Kondensator- oder Gaskühlereinheit die Schritte des Leitens von weiterer Kühlluft durch einen dritten oder mehr Teilbereich(e) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit und des Umlenkens der weiteren Kühlluft nach Austritt aus der Kondensator- oder Gaskühlereinheit. Ferner umfasst es danach vor dem Schritt des Leitens der Kühlluft durch einen zweiten oder mehr Teilbereich(e) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit den Schritt des Zusammenführens der Kühlluftströme. Dadurch wird die Kühlwirkung auf das durch die Kondensator- oder Gaskühlereinheit strömende Kältemittel erhöht. So kann beispielsweise von zwei Seiten auf dem Fahrzeugdach Kühlluft erst einmal jeweils durch einen Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit strömen und danach gemeinsam durch den zweiten Teilbereich unter der Kühlluftfördereinrichtung.
  • Nach einer vorteilhaften Weiterbildung erfolgt vor dem Verfahrensschritt des Umlenkens der Kühlluft nach Austritt aus der Kondensator- oder Gaskühlereinheit oder vor dem Verfahrensschritt des Leitens der Kühlluft durch einen zweiten oder mehr Teilbereich(e) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit der Verfahrensschritt des Teilens der Kühlluft in mindestens zwei Kühlluftströme und es erfolgen neben dem Schritt des Umlenkens der Kühlluft, nämlich des einen Kühlluftstroms, nach Austritt aus der Kondensator- oder Gaskühlereinheit und/oder neben dem Schritt des Leitens dieser Kühlluft durch einen zweiten oder mehr Teilbereich(e) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit die Verfahrensschritte des Umlenkens wenigstens des zweiten Kühlluftstroms zu dem dritten oder mehr Teilbereich(en) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit und des Leitens dieses wenigstens zweiten Kühlluftstroms durch den dritten oder mehr Teilbereich(e) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit. Ein solches Verfahren hat eine verbesserte Kühlleistung.
  • Vorzugsweise erfolgt das Leiten von Kühlluft durch mehr als zwei Teilbereiche der Kondensator- oder Gaskühlereinheit nacheinander mit jeweils dem Schritt des Umlenkens der Kühlluft nach Austritt aus der Kondensator- oder Gaskühlereinheit zum Durchströmen des jeweils in Kühlluftströmung nächsten Teilbereichs der Kondensator- oder Gaskühlereinheit. Damit wird eine besonders gute Kühlwirkung der Kühlluft erreicht.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist der Kältemittelfluss durch den ersten Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit im Kältemittelkreislauf der letzte Abschnitt in der Reihenfolge der Abkühlung des Kältemittels durch die Kondensator- oder Gaskühlereinheit. Dieses Verfahren nach dem Gegenstromprinzip ist für die Kühlung des Kältemittels besonders wirksam.
  • Bei einer weiteren Verbesserung des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt im Kältemittelkreislauf beim Kältemittelfluss durch die Kondensator- oder Gaskühlereinheit in der Reihenfolge zwischen zumindest zwei Teilbereichen der Kondensator- oder Gaskühlereinheit ein Zwischenschritt des Sammelns und/oder Beruhigens des Kältemittels in zumindest einem Kältemittelsammelbehälter. Die gesamte Effektivität der Kühlung des Kältemittels wird damit gesteigert.
  • Schließlich können auch hinsichtlich des erfindungsgemäßen Verfahrens die Merkmale der Unteransprüche im Wesentlichen frei miteinander und nicht durch die in den Ansprüchen vorliegende Reihenfolge festgelegt kombiniert werden, sofern sie unabhängig voneinander sind.
  • Figurenliste
  • Anhand der Zeichnungen werden Ausführungsbeispiele der Erfindung erläutert.
  • Es zeigen
    • 1 einen Ausschnitt eines Ausführungsbeispiels einer Klimaanlage im vertikalen Querschnitt,
    • 2 einen Ausschnitt eines weiteren Ausführungsbeispiels einer Klimaanlage im vertikalen Querschnitt,
    • 3 einen Ausschnitt eines weiteren Ausführungsbeispiels einer Klimaanlage im vertikalen Querschnitt,
    • 4 einen Ausschnitt einer Aufsicht auf ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Klimaanlage mit zum Teil weggelassener Abdeckung,
    • 5 einen Ausschnitt einer Aufsicht auf ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Klimaanlage mit zum Teil weggelassener Abdeckung,
    • 6 einen Ausschnitt eines weiteren Ausführungsbeispiels einer Klimaanlage im vertikalen Querschnitt,
    • 7 als Flussdiagramm ein Ausführungsbeispiel eines Verfahrens zur Kondensatorkühlung oder Gaskühlerkühlung in einer Klimaanlage,
    • 8 als Flussdiagramm ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Verfahrens zur Kondensatorkühlung oder Gaskühlerkühlung in einer Klimaanlage, und
    • 9 als Flussdiagramm ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Verfahrens zur Kondensatorkühlung oder Gaskühlerkühlung.
  • Ausführliche Beschreibung der Erfindung
  • Alle Zeichnungen sind schematisch zu verstehen. Auf maßstabsgetreue Abbildungen wurde zum Zwecke erhöhter Klarheit der Darstellung verzichtet.
  • In 1 ist ein Ausschnitt eines Ausführungsbeispiels einer Klimaanlage 1 im vertikalen Querschnitt gezeigt. Die Klimaanlage 1 ist wie für sie vorgesehen auf einem Fahrzeugdach 11 montiert. Die Schnittebene verläuft quer zur Fahrzeuglängsrichtung. Es ist auch ein Ausführungsbeispiel mit entsprechend vertikaler Schnittebene längs in Fahrzeuglängsrichtung denkbar. Das Fahrzeug ist in diesem Fall ein Omnibus. Auch ein anderes Fahrzeug wie beispielsweise ein Schienenfahrzeug ist denkbar. Die Lufteintrittsöffnungen 3 liegen seitlich und oben in Fahrzeuglängsrichtung. Denkbar ist auch ein Ausführungsbeispiel mit Lufteintrittsöffnungen 3 vorn. Im Kühlbetrieb zum Kühlen des Kältemittels dringt die Kühlluft gemäß der Pfeilrichtung von außen durch die Lufteintrittsöffnungen 3 in die Klimaanlage 1 ein und strömt danach durch den ersten Teilbereich 7 der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5. Die Kühlluft kühlt dabei das in den als eine Art Rohrbündel zusammengefassten Rohren 15 des ersten Teilbereichs 7 befindliche Kältemittel. Denkbar ist für die Kältemittelleitung beispielsweise eine Flachrohrbauweise mit Flachrohrleitungen oder Rohre mit äußeren Lamellen. Beim Durchströmen des ersten Teilbereichs 7 nimmt die Kühlluft Wärme auf und das dortige Kältemittel in den Rohren 15 kühlt sich ab. Die so bereits etwas erwärmte Kühlluft ändert nach erstem Austritt aus der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 insbesondere durch den mit als der Luftleitung dienendes Element ausgebildeten Boden der Klimaanlage 1 ihre Strömungsrichtung mit einem Winkel von ungefähr 100 Grad und strömt vollständig oder nahezu vollständig weiter durch den zweiten Teilbereich 9 der Klima- oder Gaskühlereinheit 5. Die Änderung der Strömungsrichtung der Kühlluft ist nicht auf einen Winkel von 100 Grad beschränkt. So sind auch Ausführungen mit größeren Änderungen der Strömungsrichtung bis hin zu einer Richtungsänderung mit einem Winkel von 180 Grad oder auch geringere Ablenkungen mit beispielsweise einem Winkel von nur wenigen Grad wie zum Beispiel 25 Grad denkbar. Auch sind Ausführungen von Klimaanlagen 1 ohne eigenen Boden auf einem Fahrzeugdach 11 möglich. Das Fahrzeugdach 11 bildet für die Luftströmung der Kühlluft dabei eine untere Begrenzung, die somit hin zum zweiten Teilbereich 9 der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 umgelenkt wird. Das in den Rohren 15 des zweiten Teilbereichs 9 befindliche Kältemittel wird von der Kühlluft ebenfalls gekühlt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind nicht sämtliche Rohre mit Bezugszeichen versehen. Die in Rohrbündel angeordneten Rohre 15 verlaufen wie im ersten Teilbereich 7 längs beziehungsweise zumindest überwiegend längs in Fahrzeuglängsrichtung. Es ist auch eine Ausführung, in der die Rohre überwiegend quer zur Fahrzeuglängsrichtung liegen, denkbar. Die Luftströmungs-Hauptrichtung der Kühlluft verläuft in der Klimaanlage 1 senkrecht beziehungsweise überwiegend senkrecht zur Fahrzeuglängsrichtung. Der Innenwinkel a, mit dem der erste Teilbereich 7 und zweite Teilbereich 9 der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 im Querschnitt längs zur Strömungsrichtung der Kühlluft zueinander liegen, beträgt in diesem Fall ungefähr 100 Grad. Es sind aber auch Ausführrungen von Klimaanlagen 1 mit anderen Anordnungen der Teilbereiche zueinander denkbar. So ein spitzerer Innenwinkel α von beispielsweise 20 Grad oder ein stumpferer Innenwinkel α von beispielsweise 160 Grad der Erstreckungsebenen des ersten 7 und zweiten Teilbereichs 9 der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 zueinander im Querschnitt längs zur Strömungsrichtung. Im Kältemittelkreislauf bildet im hiesigen Fall der erste Teilbereich 7 der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 im Kältemittelkreislauf den hinteren Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5, also strömt das Kältemittel erst durch den zweiten Teilbereich 9 und danach als in Kältemittelströmung letzten Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 durch den ersten Teilbereich 7. Die Kühlluft durchströmt also zuerst die Unterkühlungs- und Verflüssigungszone im ersten Teilbereich 7 der in diesem Fall als Verflüssiger ausgebildeten Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 und darauf erst mit einer Lufterwärmung auf ungefähr 35 bis 65 Grad Celsius die im zweiten Teilbereich 9 befindliche Enthitzungszone mit einer Kältemitteltemperatur von ungefähr 75 bis 120 Grad Celsius. Der Temperarturdifferenz von erwärmter Kühlluft und Kältemittel im zweiten Teilbereich 9 ist also noch ausreichend groß für eine effektive Kühlung des Kältemittels in der Enthitzungszone. Es strömt die gesamte oder nahezu gesamte durch den ersten Teilbereich 7 geströmte Kühlluft auch durch den zweiten Teilbereich 9 der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5. Die durch den zweiten Teilbereich 9 geströmte Kühlluft wird von der an der Oberseite der Klimaanlage 1 angeordneten Kühlluftfördereinrichtung 13 nach oben aus der Klimaanlage 1 herausbefördert. Die Kühlluftfördereinrichtung 13 ist in diesem Fall ein Axiallüfter. Es sind auch andere geeignete Arten von Kühlfördereinrichtungen 13 denkbar, wie beispielsweise ein Radiallüfter oder ein anders ausgebildetes Gebläse. Es sind auch Ausführungsbeispiele von einer entsprechenden Klimaanlage 1 vorgesehen zur Montage nicht auf sondern an oder beispielsweise hinten in einem Fahrzeug denkbar.
  • In 2 ist ein Ausschnitt eines weiteren Ausführungsbeispiels einer Klimaanlage 1 im vertikalen Querschnitt dargestellt. Die Klimaanlage 1 ist wie für sie vorgesehen auf einem Fahrzeugdach 11, wie beispielsweise eines Omnibusses oder Schienenfahrzeugs montiert. Die Schnittebene verläuft quer zur Fahrzeuglängsrichtung. Es ist auch ein Ausführungsbeispiel mit entsprechend vertikaler Schnittebene längs in Fahrzeuglängsrichtung denkbar. Das Fahrzeugdach 11 dient als untere Begrenzung zur Klimaanlage 1. An der Seite, oder vorn, der Klimaanlage 1 befindet sich der Verdampferbereich mit Verdampfer 19 und Gebläse 21. Davon im oberen Bereich durch eine obere Trennwand 17 und im unteren Bereich durch ein mit der Luftleitung dienendes Element 25 getrennt befindet sich der Bereich mit der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5. Deren erster Teilbereich 7 ist unterhalb der Lufteintrittsöffnungen 3 angeordnet. Gemäß der Pfeilrichtung strömt die Kühlluft von oben durch die Lufteintrittsöffnungen 3 in die Klimaanlage 1 eindringend durch den ersten Teilbereich 7 und kühlt beim Kühlbetrieb dort das in den Rohren 15 befindliche Kältemittel. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind nicht sämtliche Rohre mit Bezugszeichen versehen. Die Strömungsrichtung der darauf aus der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 austretenden Kühlluft wird mithilfe des der Luftleitung dienenden Elements 25 und insbesondere mithilfe des in diesem Fall als untere Begrenzung dienenden Fahrzeugdachs 11 im unterhalb des ersten 7 und zweiten Teilbereichs 9 der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 sich erstreckenden Bereichs der Luftleitung umgelenkt, um die Kühlluft durch den zweiten Teilbereich 9 strömen zu lassen. Dabei ändert sich die Strömungsrichtung mit einem Winkel von ungefähr 180 Grad. Die als Rohrbündel angeordneten Rohre 15 im zweiten Teilbereich 9 führen im Kühlbetrieb Kältemittel. Über dem zweiten Teilbereich 9 der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 ist die als Axiallüfter ausgeformte Kühlluftfördereinrichtung 13 an der Oberseite der Klimaanlage 1 angeordnet. Der unterhalb der Kühlluftfördereinrichtung 13 und oberhalb des zweiten Teilbereichs 9 befindliche Bereich der Luftleitung ist vom über dem ersten Teilbereich 7 der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 befindlichen Bereich der Luftleitung durch ein weiteres mit der Luftleitung dienendes Element 23 getrennt. Damit muss die Kühlluft erst vollständig den ersten Teilbereich 7 und danach nach Austritte aus diesem umgelenkt den zweiten Teilbereich 9 durchströmen. Der erste Teilbereich 7 und der zweite Teilbereich 9 der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 liegen in diesem Fall mit ihren Erstreckungsebenen in einer horizontalen Ebene nebeneinander. Damit ist eine flache Bauweise der Klimaanlage 1 mit dennoch guter Kühlwirkung der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 gegeben. Dabei wird die ursprünglich von oben in die Klimaanlage 1 eindringende Kühlluft von der Kühlluftfördereinrichtung 13 senkrecht nach oben aus der Klimaanlage 1 ausgeblasen. Die Strömungsrichtung der Kühlluft hat sich also letztendlich umgekehrt. Auch in diesem Fall erfolgt die Kühlung des Kältemittels im Gegenstromprinzip, denn der erste Teilbereich 7 der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 bildet im Kältemittelkreislauf den hinteren also letzten Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5.
  • In 3 ist ein Ausschnitt eines weiteren Ausführungsbeispiels einer Klimaanlage 1 im vertikalen Querschnitt gezeigt. Bis auf die Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 entspricht die Klimaanlage 1 der in 2 dargestellten. Sie ist auch auf einem Fahrzeugdach 11 montiert und enthält einen durch Trennwand 17 und mit der Luftleitung dienendem Element 25 abgetrennten Verdampferbereich samt Verdampfer 19 und Gebläse 21. Das weitere der Luftleitung dienende Element 23 trennt die beiden Bereiche erstens zwischen Lufteintrittsöffnungen 3 und erstem Teilbereich 7 sowie zweitens zwischen drittem Teilbereich 31 und Kühlluftfördereinrichtung 13. Der zweite Teilbereich 9 der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5, der im Luftstrom der Kühlluft zwischen dem ersten Teilbereich 7 und dritten Teilbereich 31 liegt, enthält auch Rohre 15 für Kältemittel. Er befindet sich im unteren Bereich der Luftleitung. Die bei Betrieb durch den ersten Teilbereich 7 geströmte Kühlluft wird mit einem Winkel von 90 Grad abgelenkt und strömt horizontal durch den zweiten Teilbereich 9 der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5. Nach dem erneuten Austritt daraus erfährt die Strömungsrichtung der Kühlluft wieder eine Richtungsänderung mit einem Winkel von 90 Grad und strömt durch den dritten Teilbereich 31 der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 senkrecht nach oben. Es sind auch Ausführungsbeispiele mit anderen Winkeln aus einem Winkelbereich von 20 bis 180 Grad für die Änderungen der Strömungsrichtung denkbar. Die als Axiallüfter ausgebildete Kühlluftfördereinrichtung 13 bläst die Kühlluft wieder aus der Klimaanlage 1 heraus. Die Luftströmungs-Hauptrichtung verläuft senkrecht zur Fahrzeuglängsrichtung oder zumindest überwiegend senkrecht zur Fahrzeuglängsrichtung.
  • In 4 ist ein Ausschnitt einer Aufsicht auf ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Klimaanlage 1 mit zum Teil weggelassener Abdeckung dargestellt. Die Klimaanlage 1 ist für eine Aufdachmontage auf einem Fahrzeug, wie beispielsweise einem Omnibus vorgesehen. Der Ausschnitt zeigt den für die Kühlung des Kältemittels zuständigen Bereich der Klimaanlage 1. Mittig längs in oder quer zur Fahrzeuglängsrichtung liegt unterhalb von drei als Axiallüfter ausgebildeten Kühlluftfördereinrichtungen 13 der zweite Teilbereich 9 der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5. Die Anzahl der Kühlluftfördereinrichtungen 13 ist nicht auf drei beschränkt, sondern kann auch je nach Größe, Platzangebot und Leistung der Klimaanlage 1 eine andere sein. Auf der einen Seite des zweiten Teilbereichs 9 liegt parallel längs in Fahrzeuglängsrichtung der erste Teilbereich 7 und auf der gegenüberliegenden Seite des zweiten Teilbereichs 9 liegt parallel längs in Fahrzeuglängsrichtung der dritte Teilbereich 31 der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5. Bei Betrieb strömt wie mit Pfeilen in 4 verdeutlicht das Kältemittel zuerst durch den zweiten Teilbereich 9 hindurch und teilt sich danach in zwei Teilströme auf, wobei der eine durch den ersten Teilbereich 7 und der andere durch den dritten Teilbereich 31 der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 verläuft. Der erste Teilbereich 7 und der dritte Teilbereich 31 sind in Strömungsrichtung des Kältemittels im Kältemittelkreislauf parallel zueinander geschaltet. Denkbar ist ebenso die Variante, dass nach dem zweiten Teilbereich 9 der erste Teilbereich 7 und der dritte Teilbereich 31 in Strömungsrichtung des Kältemittels im Kältemittelkreislauf in Reihe nacheinander geschaltet sind. Kühlluft tritt bei Betrieb durch die Lufteintrittsöffnungen 3 in die Klimaanlage 1 ein, wird durch den ersten Teilbereich 7 der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 geleitet, darauf nach Austritt aus der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 umgelenkt und durch den zweiten Teilbereich 9 der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 geleitet bevor sie nach oben aus der Klimaanlage 1 von den Kühlluftfördereinrichtungen 13 herausgeblasen wird. Ferner wird parallel dazu weitere Kühlluft durch die weiteren Lufteintrittsöffnungen 33 einströmend durch den dritten Teilbereich 31 der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 geleitet sowie nach Austritte daraus umgelenkt und sodann die beiden Kühlluftströme zusammengeführt durch den zweiten Teilbereich 9 der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 geleitet, bevor sie aus der Klimaanlage 1 mithilfe der Kühlluftfördereinrichtungen 13 herausgeführt werden. Die der Luftleitung dienenden Elemente 23 trennen den vom zweiten Teilbereich 9 zu den Luftfördereinrichtungen 13 sich erstreckenden Bereich der Luftleitung von den beiden Luftleitungsbereichen, die sich von den jeweiligen Lufteintrittsöffnungen 3, 33 bis zur Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 erstrecken. Die gesamte oder nahezu die gesamte Kühlluft durchströmt also zweimal die Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5.
  • In 5 ist ein Ausschnitt einer Aufsicht auf ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Klimaanlage 1 mit zum Teil weggelassener Abdeckung dargestellt. Parallel zu dem ersten 7, zweiten 9 und dritten Teilbereich 31 liegt längs, oder quer, in Fahrzeuglängsrichtung ein weiterer Teilbereich 37 der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5. Das Kältemittel strömt im Kältemittelkreislauf bei Betrieb zuerst durch den zweiten Teilbereich 9, als nächstes durch den ersten Teilbereich 7, dann durch den dritten Teilbereich 31 wonach es sich im Kältemittelsammelbehälter 39 sammelt und/oder beruhigt um schließlich durch den weiteren Teilbereich 37 der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 zu strömen. Es handelt sich dabei um einen üblichen für eine solche Klimaanlage 1 für den Hochdruckbereich des Kältemittelkreislaufs geeigneten Kältemittelsammelbehälter 39. Der erste Teilbereich 7 und dritte Teilbereich 31 der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 sind in Strömungsrichtung des Kältemittels im Kältemittelkreislauf also in Reihe nacheinander geschaltet. Die Kühlluftströme durch die Lufteintrittsöffnungen 3 und 33 durchströmen die jeweils unterhalb davon liegenden ersten 7, dritten 31 und weiteren 37 Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 und werden danach jeweils in Richtung des zweiten Teilbereichs 9 umgelenkt und zusammengeführt. Die zusammengeführte Kühlluft strömt durch den zweiten Teilbereich 9 der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 hindurch und schließlich nach oben aus der Klimaanlage 1 mithilfe der Kühlluftfördereinrichtungen 13 heraus. Die der Luftleitung dienenden Elemente 23 trennen als Trennwände ausgebildet den vom zweiten Teilbereich 9 zu den Luftfördereinrichtungen 13 sich erstreckenden Bereich der Luftleitung von den Luftleitungsbereichen, die sich von den jeweiligen Lufteintrittsöffnungen 3, 33 bis zur Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 erstrecken.
  • In 6 ist ein Ausschnitt eines weiteren Ausführungsbeispiels einer Klimaanlage 1 im vertikalen Querschnitt gezeigt. Die Schnittebene ist quer zur Fahrzeuglängsrichtung. Die Klimaanlage 1 befindet sich auf einem Fahrzeugdach 11. Durch die Lufteintrittsöffnungen 3 tritt bei Betrieb der Klimaanlage 1 Kühlluft von oben ein und durchströmt den mittig in seiner Erstreckungsebene parallel zum Fahrzeugdach 11 angeordneten ersten Teilbereich 7 der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5. Dabei wird Kältemittel in den Rohren 15 gekühlt. Angesaugt von der unterhalb des ersten Teilbereichs 7 angeordneten Kühlluftfördereinrichtung 13 strömt die Kühlluft weiter nach unten. Die Strömungsrichtung der Kühlluft verläuft gemäß der Pfeile. Die Kühlluftfördereinrichtung 13 ist in diesem Fall ein Axiallüfter. Jedoch sind beispielsweise auch Radiallüfer als Kühlluftfördereinrichtungen 13 denkbar. Denkbar sind auch Ausführungen, bei denen die Kühlluftfördereinrichtung(en) 13 unterhalb von einem oder mehren anderen Teilbereichen der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 liegt/(en). Die der Luftleitung dienende Elemente 23 lassen die einströmende Kühlluft vollständig durch den ersten Teilbereich 7 und die Kühlluftfördereinrichtung 13 strömen. Danach teilt sich die Kühlluft in zwei Kühlluftströme auf. Sie werden mithilfe des Fahrzeugdachs 11 sowie der Luftleitung dienenden Elemente 25 umgelenkt. Der eine Kühlluftstrom wird zur einen Seite nach oben zum zweiten Teilbereich 9 und der andere zweite Kühlluftstrom zur anderen Seite nach oben zum dritten Teilbereich 31 der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 gelenkt. Nach Durchströmen und damit Kühlen des zweiten Teilbereichs 9 sowie entsprechend des dritten Teilbereichs 31 treten der jeweilige der beiden Kühlluftströme durch die Luftaustrittsöffnungen 27 nach oben aus der Klimaanlage 1 aus. Somit strömt die Kühlluft vollständig zweimal durch die Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5. Die Kühlluft wird durch die Trennwände 17 vom Verdampferbereich abgeschirmt. Die drei Teilbereiche 7, 9, 31 der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 liegen in diesem Fall mittig parallel in Fahrzeuglängsrichtung mit ihren Erstreckungsebenen in einer Ebene nebeneinander. Die Lage der Teilbereiche 7, 9, 31 zueinander und deren Form ist nicht darauf beschränkt. Auch können noch weitere Teilbereiche der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 existieren. So sind Ausführungen denkbar, bei denen die Kühlluft nach Durchströmen des ersten Teilbereichs 7 in mehr als zwei Kühlluftströme aufgeteilt wird und jeder davon umgelenkt und durch jeweils einen weitern Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit 5 geleitet wird.
  • 7 zeigt als Flussdiagramm ein Ausführungsbeispiel eines Verfahrens zur Kondensator- oder Gaskühlerkühlung in einer Klimaanlage. Im ersten Schritt 100 wird Kühlluft durch den ersten Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit geleitet. Darauf im zweiten Schritt 110 wird die Kühlluft nach Austritt aus der Kondensator- oder Gaskühlereinheit umgelenkt und dann im dritten Schritt 120 die Kühlluft durch den zweiten Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit geleitet. In einer Ausführung ist der Kältemittelfluss durch den ersten Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit im Kältemittelkreislauf der letzte Abschnitt in der Reihenfolge der Abkühlung des Kältemittels durch die Kondensator- oder Gaskühlereinheit. Als Klimaanlage kommt eine Klimaanlage wie beispielsweise die in 1 bis 6 dargestellten infrage. Eine Erweiterung des Verfahrens in der Weise, dass mehr als zwei Teilbereiche der Kondensator- oder Gaskühlereinheit nacheinander mit jeweils dem Schritt des Umlenkens der Kühlluft nach Austritt aus der Kondensator- oder Gaskühlereinheit zum Durchströmen des jeweils in Kühlluftströmung nächsten Teilbereichs der Kondensator- oder Gaskühlereinheit, ist denkbar und beispielsweise mit der Ausführung der in 3 dargestellten Klimaanlage realisierbar.
  • In 8 ist als Flussdiagramm ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Verfahrens zur Kondensator- oder Gaskühlerkühlung in einer Klimaanlage dargestellt. Im Schritt 100 wird Kühlluft durch den ersten Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit geleitet und darauf im Schritt 110 nach Austritt aus der Kondensator- oder Gaskühlereinheit umgelenkt. Ferner wird parallel dazu im Schritt 100A weitere Kühlluft durch den dritten Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit geleitet sowie nach Austritte daraus im Schritt 110A umgelenkt. Sodann werden im Schritt 115 die beiden Kühlluftströme zusammengeführt und schließlich im Schritt 120 durch den zweiten Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit geleitet. Als Klimaanlage kommt eine erfindungsgemäße Klimaanlage wie beispielsweise die in 4 dargestellte infrage. Eine Erweiterung des Verfahrens ist eine Ausführung, in der im Kältemittelkreislauf beim Kältemittelfluss durch die Kondensator- oder Gaskühlereinheit in der Reihenfolge zwischen dem zweiten Teilbereich und den parallelgeschalteten ersten und dritten Teilbereichen der Kondensator- oder Gaskühlereinheit ein Zwischenschritt des Sammelns und/oder Beruhigens des Kältemittels in einem Kältemittelsammelbehälter erfolgt.
  • In 9 ist als Flussdiagramm ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Verfahrens zur Kondensatorkühlung oder Gaskühlerkühlung dargestellt. Die Kühlluft wird im Schritt 100 durch den ersten Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit geführt. Darauf erfolgt im Schritt 105 die Teilung der Kühlluft in zwei Kühlluftströme. Der eine Kühlluftstrom wird nach Austritt aus der Kondensator- oder Gaskühlereinheit umgelenkt 110 und darauf durch einen zweiten Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit geleitet 120, um dann aus der Klimaanlage auszutreten. Der andere Kühlluftstrom wird hingegen im Schritt 110B zu dem dritten Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit umgelenkt und darauf im Schritt 120B durch diesen dritten Teilbereiche geleitet, um dann ebenfalls aus der Klimaanlage auszutreten. Denkbar ist auch ein Verfahren, bei dem die Aufteilung der Kühlluft in mindestens zwei Kühlluftströme erst bei oder nach dem ersten Umlenken nach erstem Austritt aus der Kondensator- oder Gaskühlereinheit erfolgt. Als Klimaanlage kommt eine Klimaanlage wie beispielsweise die in 6 dargestellte infrage. Ferner sind Verfahren denkbar, bei denen die einströmende Kühlluft in mehr als zwei Kühlluftströme aufgeteilt wird und nach Durchströmen des ersten Teilbereichs sowie Umlenken die Kühlluftströme jeweils durch einen weitern jeweiligen Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit geleitet werden.

Claims (20)

  1. Klimaanlage (1) für ein Fahrzeug mit wenigstens einer mindestens drei zueinander parallelliegende Teilbereiche (7, 9, 31, 37) aufweisenden Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5), mindestens einer Kühlluftfördereinrichtung (13) und mindestens zwei Lufteintrittsöffnungen (3, 33), wobei die Luftleitung bei durch zumindest eine erste Lufteintrittsöffnung (3) der mindestens zwei Lufteintrittsöffnungen (3, 33) eindringender und danach durch einen ersten Teilbereich (7) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) strömender Kühlluft in der Weise ausgebildet ist, dass für den Fall der Fahrzeugmontage der Klimaanlage (1) die Kühlluft nach erstem Austritt aus der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) ihre Strömungsrichtung ändert um durch einen zweiten oder mehr Teilbereich(e) (9, 31, 37) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) zu strömen, und die Klimaanlage (1) zur zumindest teilweisen Aufdachmontage auf oder teilintegriert in einem Fahrzeugdach (11) ausgebildet ist dadurch gekennzeichnet, - dass die Teilbereiche (7, 9, 31, 37) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) in Flachrohrbauweise mit Flachrohrleitungen ausgebildet sind, - dass im Falle der Aufdachmontage der erste Teilbereich (7) auf der einen Seite und ein dritter Teilbereich (31) auf der anderen Seite vom mittig längs in Fahrzeuglängsrichtung liegenden zweiten Teilbereich (9) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) liegen, - dass die Klimaanlage (1) für Kühlluft zum dritten Teilbereich (31) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) mindestens eine zweite Lufteintrittsöffnung (33) der mindestens zwei Lufteintrittsöffnungen (3, 33) aufweist, und - dass die Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) mit ihrem ersten Teilbereich (7) unterhalb wenigstens der ersten Lufteintrittsöffnung (3) der mindestens zwei Lufteintrittsöffnungen (3, 33) und mit ihrem zweiten Teilbereich (9) unterhalb der mindestens einen Kühlluftfördereinrichtung (13) angeordnet ist, wobei der Bereich der Luftleitung über dem ersten Teilbereich (7) vom Bereich der Luftleitung über dem zweiten Teilbereich (9) durch wenigstens ein zumindest mit der Luftleitung dienendes Element (23) getrennt ist, und sich unterhalb des ersten (7) und zweiten Teilbereichs (9) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) ein weiterer Bereich der Luftleitung für die Kühlluft erstreckt.
  2. Klimaanlage (1) nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass im Querschnitt längs der Strömungsrichtung der Kühlluft zumindest der erste (7) und der zweite Teilbereich (9) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) mit einem Innenwinkel (a) in einem Winkelbereich von einschließlich 160 Grad bis einschließlich 90 Grad zueinander liegen.
  3. Klimaanlage (1) nach Anspruch 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, dass die Luftleitung der Kühlluft für den Fall der vorgesehenen Fahrzeugmontage durch mehr als zwei Teilbereiche (7, 9, 31) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) nacheinander mit jeweils Richtungsänderung zwischen zwei Teilbereichen (7, 9, 31, 37) nach zwischenzeitlichem Austritt aus der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) verläuft.
  4. Klimaanlage (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3 dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens ein zumindest mit der Luftleitung dienendes Element (25) umfasst, das zumindest mit zur Änderung der Strömungsrichtung der Kühlluft nach dem ersten Austritt aus der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) dient.
  5. Klimaanlage (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4 dadurch gekennzeichnet, dass der erste Teilbereich (7) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) im Kältemittelkreislauf den hinteren Teilbereich der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) bildet.
  6. Klimaanlage (1) nach einem der Ansprüche 1, 3 bis 5 dadurch gekennzeichnet, dass mindestens der erste und zweite Teilbereich (7, 9, 31, 37) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) mit ihren Erstreckungsebenen in einer Ebene nebeneinander liegen.
  7. Klimaanlage (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6 dadurch gekennzeichnet, dass sie in der Weise ausgebildet ist, dass bei ihr die Luftleitung für die Kühlluft zum Kühlen der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) im Falle der Aufdachmontage in Luftströmungs-Hauptrichtung zumindest überwiegend senkrecht zur Fahrzeuglängsrichtung verläuft.
  8. Klimaanlage (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7 dadurch gekennzeichnet, dass bei der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) von einem Kältemittel durchströmte Rohre (15) in Rohrbündel oder Flachrohrleitungen im Falle der Aufdachmontage zumindest überwiegend längs in Fahrzeuglängsrichtung verlaufen.
  9. Klimaanlage (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8 dadurch gekennzeichnet, dass im Kältemittelkreislauf der erste (7) und dritte Teilbereich (31) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) in Strömungsrichtung des Kältemittels parallel zueinander geschaltet sind.
  10. Klimaanlage (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8 dadurch gekennzeichnet, dass im Kältemittelkreislauf der erste (7) und dritte Teilbereich (31) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) in Strömungsrichtung des Kältemittels in Reihe nacheinander geschaltet sind.
  11. Klimaanlage (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10 dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein weiterer Teilbereich (37) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) auf einer Seite parallel zum längs in Fahrzeuglängsrichtung liegenden zweiten Teilbereich (9) liegt.
  12. Klimaanlage (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11 dadurch gekennzeichnet, dass sie im Kältemittelkreislauf mindestens einen Kältemittelsammelbehälter (39) zwischen mindestens zwei Teilbereichen (7, 9, 31, 37) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) enthält.
  13. Klimaanlage (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12 dadurch gekennzeichnet, dass die Luftleitung in der Weise ausgebildet ist, dass der Winkel der Änderung der Strömungsrichtung für die Kühlluft zwischen dem Durchströmen des ersten (7) und zweiten Teilbereichs (9) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) in einem Winkelbereich von 20 Grad bis einschließlich 180 Grad liegt.
  14. Klimaanlage (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13 dadurch gekennzeichnet, dass die Luftleitung in der Weise ausgebildet ist, dass der Winkel der Änderung der Strömungsrichtung für die Kühlluft zwischen dem Durchströmen des ersten (7) und zweiten Teilbereichs (9) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) in einem Winkelbereich von einschließlich 90 Grad bis einschließlich 180 Grad liegt.
  15. Klimaanlage (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Klimaanlage (1) für einen Omnibus oder ein Schienenfahrzeug ausgebildet ist.
  16. Fahrzeug ausgerüstet mit einer Klimaanlage (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 15.
  17. Verfahren zur Kondensatorkühlung oder Gaskühlerkühlung in einer Klimaanlage (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 15 enthaltend die Schritte, a) des Leitens (100) von Kühlluft durch den ersten Teilbereich (7) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5), b) des Umlenkens (110) der Kühlluft nach Austritt aus der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) sowie kennzeichnend neben den Schritten a) und b) die weiteren Schritte c) des Leitens (100A) von weiterer Kühlluft durch nicht den ersten sondern durch den dritten oder mehr Teilbereich(e) (31, 37) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5), d) des Umlenkens (110A) der weiteren Kühlluft nach Austritt aus der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5), und nach den Schritten a) und b) beziehungsweise den Schritten c) und d) die weiteren Schritte e) des Zusammenführens (115) der Kühlluftströme aus zum einen der durch den ersten Teilbereich (7) geleiteten Kühlluft und aus zum anderen der durch den dritten oder mehr Teilbereich(e) (31, 37) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) geleiteten weiteren Kühlluft, und f) des Leitens (120) der zusammengeführten Kühlluft durch den zweiten oder mehr Teilbereich(e) (9, 31, 37) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) erfolgen.
  18. Verfahren nach Anspruch 17 gekennzeichnet durch das Leiten (100, 120) von Kühlluft durch mehr als zwei Teilbereiche (7, 9, 31) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) nacheinander mit jeweils dem Schritt des Umlenkens (110) der Kühlluft nach Austritt aus der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) zum Durchströmen des jeweils in Kühlluftströmung nächsten Teilbereichs (9, 31, 37) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5).
  19. Verfahren nach Anspruch 17 oder 18 dadurch gekennzeichnet, dass der Kältemittelfluss durch den ersten Teilbereich (7) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) im Kältemittelkreislauf der letzte Abschnitt in der Reihenfolge der Abkühlung des Kältemittels durch die Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) ist.
  20. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 19 dadurch gekennzeichnet, dass im Kältemittelkreislauf beim Kältemittelfluss durch die Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) in der Reihenfolge zwischen zumindest zwei Teilbereichen (7, 9, 31, 37) der Kondensator- oder Gaskühlereinheit (5) ein Zwischenschritt des Sammelns und/oder Beruhigens des Kältemittels in zumindest einem Kältemittelsammelbehälter (39) erfolgt.
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