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Die vorliegende Erfindung befasst sich mit einem Halter zur Anbringung von Führungsschienen von Markisen unter Dachkonstruktionen, wobei wenigstens ein erstes Hammerkopfelement, das mit einem ersten Gewindeschaft zusammenwirkt und zur Verankerung in einer führungsschienenseitigen, hinterschnittenen Nut dient, und wenigstens ein Befestigungselement mit einem zweiten Gewindeschaft zur Verankerung an einer Dachkonstruktion vorgesehen ist.
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Derartige Halter werden benötigt, um unter anderem die Führungsschienen von Markisen unter Dachkonstruktionen, insbesondere Glasdachkonstruktionen für Terrassen oder Wintergärten, anzuordnen. Diese Anordnung hat den Vorteil, dass die Markise einerseits durch das Glasdach geschützt wird, andererseits aber Sonnenschutz zur Vermeidung einer Überhitzung des Raumes unter der Glasfläche im Sommer zur Verfügung steht. Bei der Montage muss in den meisten Fällen so vorgegangen werden, dass zunächst die Dachkonstruktion mit den Glasflächen aufgebaut wird und anschließend erst die Markise mit ihren Führungsschienen unterhalb dieser Dachkonstruktion, meist an den Sparren, befestigt werden muss.
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Aus dem Stand der Technik sind verschiedene Halter bekannt, die zum Einsatz zwischen Dachkonstruktionen und Führungsschienen mit hinterschnittenen Nuten zum Einsatz kommen können. Ein Beispiel für einen derartigen Halter, der dachseitig an einer schienenartigen Konsole zu befestigen ist, ist aus der
DE 10 2013 908 597 A1 bekannt. Der dort beschriebene Halter besitzt zwei Hammerkopfelemente zur Festlegung an der Montagekonsole einerseits und zum Verankern in der Nut der Führungsschiene andererseits. Die beiden Hammerkopfelemente liegen in einer Ebene übereinander, das heißt, die Führungsschiene muss unmittelbar unterhalb der Befestigungskonsole montiert werden. Neben dem Problem der eingeschränkten Zugänglichkeit der Hammerkopfelemente für die Montage besteht ein Nachteil darin, dass die Konsole und der eigentliche Halter zwischen der Dachkonstruktion und der Führungsschiene angeordnet sein müssen, sodass sich unter Berücksichtigung der Zugänglichkeit der Montageelemente ein erhöhter Abstand der Führungsschiene von der Unterseite der Dachkonstruktion ergibt.
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Ein ähnlicher Halter ist seit einigen Jahren unter der Bezeichnung „Halter 50“ von der Firma Warema zur Anbringung von Wintergarten-Markisen unter Dachkonstruktionen eingesetzt worden. Auch dieser Halter verfügt über Hammerkopfelemente zur Verankerung in einer führungsschienenseitigen Nut einerseits und zweiten Hammerkopfelementen zur Verankerung in einer der Dachkonstruktion zugeordneten hinterschnittenen Nut andererseits. Dieser Halter verfügt auch über eine gewisse Querverstellmöglichkeit zwischen der Führungsschiene und beispielsweise einem Sparren der Dachkonstruktion, indem eine Hammerkopfschraube zum Verklemmen mit der Führungsschiene in einer Quernut relativ verschieblich zu dem Halter anegordnet ist.
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Letztlich weist aber auch dieser Halter den Nachteil auf, dass die Hammerkopfelemente und der Halter für einen relativ großen Abstand zwischen den Sparren und den Führungsschienen sorgen, weil dies bei der dort vorgesehenen Konstruktion aus Montagegründen erforderlich ist.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen Halter der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, dass sich der Abstand zwischen den Führungsschienen und der Dachkonstruktion kleiner wählen lässt, ohne die Montierbarkeit zu erschweren.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch einen Halter der eingangs beschriebenen Art gelöst, bei welchem wenigstens ein dem wenigstens einen ersten Hammerkopfelement zugeordnete erste Gewindeschaft in einer Ebene senkrecht zu dem zweiten Gewindeschaft des wenigstens einen Befestigungselement angeordnet ist.
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Es hat sich gezeigt, dass durch die um 90° zueinander gedrehte Anordnung der Gewindeschäfte eine erheblich flachere Bauweise des Halters realisieren lässt, da zum einen die in den meisten Fällen horizontal und parallel zu einer Glasdachfläche liegenden zweiten Gewindeschäfte beispielsweise durch einen stirnseitigen Werkzeugansatz gut zugänglich gemacht werden können, während die vertikal liegenden Gewindeschäfte der Hammerkopfelemente durch einen seitlich angreifenden Schlüssel eingestellt und verklemmt werden können. Die bisher erforderliche Zugänglichkeit an einer Oberseite und einer Unterseite des Halters entfällt.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass das wenigstens eine Befestigungselement als ein mit dem zweiten Gewindeschaft zusammenwirkendes zweites Hammerkopfelement ausgebildet ist, wobei das wenigstens eine zweite Hammerkopfelement zur Verankerung in einer der Dachkonstruktion zugeordneten hinterschnittenen Nut vorgesehen ist.
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Hierdurch ergibt sich eine zusätzliche Variabilität bei der Anbringung, ohne dass z.B. jeweils Befestigunsgs-/Gewindebohrungen in der Dachkonstruktion vorgsehen sein müssen.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass der Halter ein erstes Klemmelement aufweist, das mit Hilfe des wenigstens eines ersten Hammerkopfelements gegen die Führungsschiene verklemmbar ist und/oder der Halter ein zweites Klemmelement aufweist, das mit Hilfe des wenigstens einen zweiten Hammerkopfelements gegen die Dachkonstruktion verklemmbar ist.
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Durch das Vorsehen unterschiedlicher Klemmelemente, jeweils zur Befestigung an der Führungsschiene und der Dachkonstruktion, die in geeigneter Weise miteinander verbunden sein können, ergeben sich weitere konstruktive Möglichkeiten als bei einem einzigen einstückigen Halter, der mit den ersten und zweiten Hammerkopfelementen sowohl an der Führungsschiene als auch an der Dachkonstruktion festgelegt werden muss.
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Insbesondere bietet die Aufteilung des Halters in ein erstes und ein zweites Klemmelement auch die Möglichkeit einer besonders bevorzugten Ausführungsform, bei welcher das zweite Klemmelement als Querträger ausgebildet ist, in welchem das erste Klemmelement in verschiedenen Stellungen festlegbar ist. Durch diese erweiterte Einstellmöglichkeit lässt sich der Abstand der Führungsschiene beispielsweise zu einem Sparren der Dachkonstruktion variieren und an die optimale Position anpassen, da der Abstand der Führungsschienen einer Markise zueinander, insbesondere bei Nachrüstlösungen, nicht mit dem Abstand der Sparren der Dachkonstruktion übereinstimmen muss.
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Die Festlegung des ersten Klemmelements an dem als zweiten Querträger ausgebildeten zweiten Klemmelement kann in einem bestimmten Rastermaß oder stufenlos dadurch erfolgen, dass vorzugsweise der Querträger in einem Verstellbereich für das erste Klemmelement einen gleichmäßigen Querschnitt aufweist, auf welchem das erste Klemmelement frei verschieblich und festklemmbar ist. Die Montage kann sich dann beispielsweise so gestalten, dass zunächst das zweite Klemmelement als Querträger an der Dachkonstruktion angebracht wird und anschließend diese Führungsschiene mit dem über das wenigstens eine erste Hammerkopfelement darin bereits angeordneten ersten Klemmelement an dem Querträger ausgerichtet und anschließend verklemmt wird. Besonders zweckmäßig ist hierbei eine Ausführung, bei welcher der Querträger mit seinem Querschnitt in hinterschnittene Ausnehmung des ersten Klemmelements eingreift, sodass das erste Klemmelement an dem Querträger eingehängt wird und beispielsweise bereits vor dem Anziehen von Klemmschrauben ein vorläufiger Halt gegeben ist. Es ist anzumerken, dass die variable Anbringung des ersten an dem zweiten Klemmelement auch losgelöst von der um 90° gedrehten Anordnung der Gewindeschäfte der ersten Hammerkopfelemente einerseits und der Befestigungselemente zur Anbringung an der Dachkonstruktion andererseits vorteilhaft eingesetzt werden kann, um unabhängig von der Positionierung zu einer Dachkonstruktion einen variabel einstellbaren Halter zur Verfügung zu haben, der in beiden Stellrichtungen verklemmt werden kann. Eine derartige Ausführungsform ist derzeit nicht beansprucht, soll aber ausdrücklich als erfinderische Neuerung ebenfalls offenbart werden und ggf. zum Gegenstand eines späteren unabhängigen Anspruches werden.
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Grundsätzlich ist mit einem Hammerkopfelement im Sinne der Erfindung jegliche Art von Befestigungselement gemeint, bei welchem ein Halteelement in eine hinterschnittene Nut eingreift und den Halter in der gewünschten Art und Weise in der jeweiligen hinterschnittenen Nut hält. Besonders bevorzugt sind dabei Hammerkopfformen, deren Breite kleiner ist als die Öffnung der Nut, während ihre Länge größer ist als die Öffnung der Nut, sodass sie nach einem Verdrehen bereits einen vorläufigen Halt in der Nut ermöglichen. Derartige Hammerköpfe können entweder als Kopf von Hammerkopfschrauben ausgebildet sein, die bei der erfindungsgemäßen Lösung bevorzugt zum Einsatz kommen, sie können aber auch als einfache Nutsteine mit einem Innengewinde ausgebildet sein, in die ihrerseits eine Schraube oder eine Gewindespindel eingreift.
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Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die wenigstens eine erste Hammerkopfschraube im angezogenen Zustand den Querträger gegen das erste Klemmelement verklemmt.
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Durch diese bevorzugte Maßnahme sichert die wenigstens eine erste Hammerkopfschraube nicht nur den Halter an der Führungsschiene, sondern gleichzeitig auch das erste Klemmelement an dem Querträger, so dass in einem einzigen Montageschritt ein Verklemmen in beide Verstellrichtungen ermöglicht ist, während die wenigstens eine zweite Hammerkopfschraube bereits mit der Dachkonstruktion verklemmt sein kann.
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Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass der Querträger zur unmittelbaren Auflage auf der Führungsschiene bestimmt ist. Mit dieser Bauweise lässt sich im Sinne der Aufgabe eine Optimierung des Abstandes zwischen der Unterseite der Dachkonstruktion und den Führungsschienen erreichen, wobei das erste Klemmelement weder in dem Bereich zwischen dem Querträger und der Dachkonstruktion noch in dem Bereich zwischen dem Querträger und der Führungsschiene für eine Erhöhung der Bauhöhe des Halters sorgt.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, die insbesondere gut mit einem unmittelbar auf der Führungsschiene aufliegenden Querträger zusammenwirkt, ist vorgesehen, dass das erste Klemmelement wenigstens in einem den Querträger kreuzenden Bereich schmaler als die unterschnittene Nut der Führungsschiene ausgebildet ist. Diese Maßnahme bietet den Vorteil, dass das erste Klemmelement wenigstens im Bereich des Querträgers vollständig in der Führungsschiene versenkt ist, so dass unter Ausnutzung des in der Führungsschiene zur Verfügung stehenden Bauraumes die gesamte Bauhöhe durch diese Maßnahme erheblich reduziert werden kann. Auch diese Ausführungsform kann ohne die gekreuzten Gewindeschäfte eingesetzt werden.
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Die Anordnung der wenigstens einen ersten Hammerkopfschraube kann in diesem Fall derart gelöst werden, dass das erste Klemmelement beidseitig des Querträgers Klemmflansche für jeweils wenigstens eine erste Hammerkopfschraube aufweist, wobei die Klemmflansche bei auf der Führungsschiene aufliegendem Querträger einen Abstand zur Führungsschiene aufweisen.
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Durch diese Anordnung wird in besonders einfacher Weise das gleichzeitige Verklemmen des ersten Klemmelements an der Führungsschiene und mit dem Querträger erreicht, da das Verklemmen der Führungsschiene gegen das erste Element unmittelbar über die Hammerkopfschraube und den Klemmflansch erfolgt, während durch den Abstand sichergestellt ist, dass das erste Klemmelement auch gegen den Querträger verklemmt wird und diesen gleichzeitig von oben gegen die Führungsschiene andrückt, was wiederum auch bei konventioneller Anbringung ohne um 90° gedrehte Gewindschäfte vorteilhaft ist.
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Im Sinne der Bauhöhenoptimierung ist es weiterhin zweckmäßig, dass die wenigstens eine zweite Hammerkopfschraube zwischen zwei oder mehr ersten Hammerkopfschrauben liegt, sodass die Schäfte der Schrauben nicht miteinander kollidieren können und eine entsprechend flache Bauweise ermöglicht ist. Beispielsweise liegen zwei zweite Hammerkopfschrauben bei dieser Ausführungsform parallel zueinander in der Erstreckungsrichtung des Querträgers und können durch einen stirnseitigen Werkzeugansatz, beispielsweise einen Innensechskant, verklemmt werden.
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Im Falle einer unmittelbaren Verschraubung des wenigstens einen Befestigungselements ist es bevorzugt, dass das Befestigungselement neben dem wenigstens einen zweiten Gewindeschaft eine Konsole aufweist, die zur Montage an der Unterseite der Dachkonstruktion vorgesehen ist und wenigstens ein parallel zur Dachkonstruktion liegendes Innengewinde aufweist, in welches der jeweilige Gewindeschaft eingeschraubt ist. Die Konsole kann zunächst auf einfach Weiseunmittelbar an der Dachkonstruktion angebracht werden, bevor dann der übrige Halte an der Konsole montiert wird, vorzugsweise in einer Ausführungsform mit zwei variabel aneinander festlegbaren Klemmelementen, so dass der Halte in beiden Richtungen parallel zur Fläche der Dachkonstruktion verstellbar bleibt,
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Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist auch eine Glasdachkonstruktion mit Sparren und einer darunter angebrachten Sonnenschutzanlage mit seitlichen Führungsschienen, die über Halter an den Sparren befestigt sind. Neben der zuvor beschriebenen Lösung eines separaten Halters, der auch die nachträgliche Anbringung an bereits bestehenden Dachkonstruktionen ermöglicht, lassen sich die Glasdachkonstruktionen dann optimieren, wenn bereits von vorneherein die Anbringung einer Markise konzeptionell berücksichtigt wird. Dabei ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass an den Unterseiten von zwei Sparren die zur Befestigung einer Führungsschiene genutzt werden, jeweils wenigstens zwei Halter der zuvor beschriebenen Art mit Abstand zueinander angeordnet sind.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass an den Unterseiten der Sparren, die zur Befestigung einer Führungsschiene benutzt werden, Profilschienen angeformt sind, die eine seitlich offene, hinterschnittene Nut aufweisen, in die die Hammerköpfe der zweiten Hammerkopfelemente von Haltern nach einer der zuvor beschriebenen Ausführungsformen verklemmt sind. Sofern eine Glasdachkonstruktion bereits besteht und für die Anbringung der Markise vorbereitet werden soll, werden die entsprechenden Profilschienen nachträglich an der Unterseite der Sparren angebracht.
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Wie bereits in Zusammenhang mit den Haltern selbst erörtert, ist eine Ausführungsform besonders bevorzugt, bei welcher die Querträger auf den Führungsschienen aufliegen und zwischen den Querträgern und der Unterseite der Glasscheiben ein Luftspalt verbleibt. Die unmittelbare Auflage sorgt für ein besonderes nahes Heranrücken der Sonnenschutzanlage an die Glasfläche, sodass der unter der Dachkonstruktion zur Verfügung stehende Raum durch die Sonnenschutzanlage möglichst wenig eingeschränkt wird. Der Luftspalt verbleibt aus Montagegründen, um eine Beweglichkeit des Querträgers während der Montage und einen Zugang zu den Hammerkopfelementen zu ermöglichen.
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Aufgrund seiner weitreichenden Verstellmöglichkeiten des zuvor beschriebenen Halters, die letztlich nur durch die Länge des Querträgers begrenzt sind und auch unabhängig von der Lage der Gewindeschäfte bei einer Dachkonstruktion von Vorteil sein können, ist eine Ausführungsform an der Glasdachkonstruktion möglich, bei welcher die Sparren zur Anbringung der Führungsschienen und die Führungsschienen selbst parallel, aber seitlich versetzt zueinander liegen. Eine besondere Anpassung des Abstandes der Führungsschienen an eine bestehende Dachkonstruktion mit einem vorgegebenen Abstand der Sparren ist daher nicht erforderlich, da eine Anpassung in einem weiteren Rahmen möglich ist.
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Nachfolgend werden anhand der beigefügten Zeichnungen näher auf Ausführungsbeispiele der Erfindung sowie einen Halter nach dem Stand der Technik eingegangen. Es zeigen:
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1 eine Ansicht eines Halters zwischen einem Sparren und einer Führungsschiene;
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2 eine Ansicht des Halters nach 1 mit vergrößertem Führungsschienenabstand;
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3 eine Ansicht des Halters von der Führungsschienenseite her;
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4 einen Schnitt des Halters nach 3 im Nutbereich der Führungsschiene;
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5 einen in Bezug auf 4 um 90° gedrehten Schnitt des Halters;
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6 eine Rückansicht einer weiteren Ausführungsform eines Halters;
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7 eine Ansicht des Halters aus 6 in einer Perspektive ähnlich 1;
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8 eine Ansicht des Halters aus 6 mit vergrößertem Führungsschienenabstand;
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9 eine Schrägansicht einer Montagesituation mit einem doppelt ausgeführten Halter;
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10 einen weitere Ausführungsform eines Halters zur unmittelbaren Befestigung an einem Sparren;
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11 einen Halter nach dem Stand der Technik.
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In 11 ist ein Halter 100 gezeigt, der aus dem Stand der Technik bekannt ist und zur Montage von Führungsschienen (nicht gezeigt) an Sparren (ebenfalls nicht gezeigt) von Wintergartenkonstruktionen eingesetzt wird. Er wird seit 2010 unter der Bezeichnung „Halter 50“ von der Firma Warema vertrieben. Der Halter 100 ist in einer perspektivischen Ansicht dargestellt, die zugehörige erste Hammerkopfschraube ist versetzt unterhalb des eigentlichen Halters dargestellt.
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Der Halter 100 besteht aus einem im Wesentlichen H-förmigen Grundkörper 110, in dessen seitlichen Schenkeln 112 Klemmschrauben 114 in Durchgangsbohrungen sitzen, auf denen Nutensteine 116 als zweite Hammerkopfelemente zur Verankerung in sparrenseitigen, hinterschnittenen Nuten aufgeschraubt sind. Die Nutsteine 116 sind derart schmal ausgebildet, dass sie durch den Schlitz in der sparrenseitigen Profilschiene eingefädelt und durch Verdrehen gegen Herausziehen gesichert werden können.
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Das separat dargestellte erste Hammerkopfelement 118 ist als Hammerkopfschraube ausgebildet und dient zur Verankerung in einer hinterschnittenen Nut in einer nicht gezeigten Führungsschiene. Aufgrund der quadratischen Formgebung des Hammerkopfes 119 muss das gezeigte Hammerkopfelement an einem Längsende der Führungsschiene eingesetzt und über die Länge der Führungsschiene an die Montagestelle eingeschoben werden.
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Im mittleren Bereich verfügt der Halter 100 über einen Spannschlussbolzen 120, der in eine Mutter 122 eingedreht ist. Der Spannschlussbolzen 120 ist mit einem Innengewinde 124 versehen, in welches eine Hammerkopfschraube (nicht gezeigt) eingreift, deren Hammerkopf im Sinne der Darstellung nach unten aus dem Spannschlussbolzen 120 herausragt. Dieser Hammerkopf ist in der hinterschnittenen Nut der Führungsschiene verankerbar, wobei durch ein Verdrehen des Spannschlussbolzens mit Hilfe seitlich zugänglichen Werkzeugansätze, die durch den Halter in der gezeigten Ansicht verdeckt sind, gegen die Nut der Führungsschiene verklemmbar ist. Gut zu erkennen aus 6 die insgesamt große Bauhöhe, die auch dadurch bedingt ist, dass die Werkzeugansätze zum Verklemmen der Hammerköpfe zugänglich bleiben müssen. Eine seitliche Verstellmöglichkeit zwischen dem Spannschlussbolzen 120 und den Klemmschrauben 114 ist bedingt durch ein Langloch (durch Unterlegscheibe verdeckt) möglich, in welchem der Spannschlussbolzen 120 in dem Halter 100 aufgenommen ist.
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In 1 bis 5 wird der erfindungsgemäße Halter 10 näher vorgestellt. In 1 und 2 ist dabei die Montage von Führungsschienen 12 einer Sonnenschutzanlage (ansonsten nicht näher dargestellt) an Sparren 14 einer Dachkonstruktion eines Wintergartens veranschaulicht, der zur besseren Veranschaulichung ebenfalls nicht dargestellt ist.
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An der Unterseite des Sparrens 14 ist eine Profilschiene 16 befestigt, die eine seitlich offene, hinterschnittene Nut 18 aufweist. Hier besitzt die Führungsschiene 12 neben dem eigentlichen Führungsquerschnitt 20 für bewegte Teile der Sonnenschutzanlage eine hinterschnittene Nut 22, die zur Anbringung des Halters 10 genutzt wird. Der Halter 10 besitzt dabei ein erstes Klemmelement 24, das im Zusammenwirken mit ersten Hammerkopfelementen in Form von Hammerkopfschrauben 26 mit einem ersten Gewindeschaft in der hinterschnittenen Nut 22 der Führungsschiene 12 verklemmbar ist, wobei Klemmmuttern 28 auf den Außengewinden der ersten Hammerkopfschrauben 26 aufgeschraubt sind. Der genaue Aufbau des ersten Klemmelements 24 ergibt sich am besten aus 4, welche das erste Klemmelement 24 im Schnitt zwischen den beiden Hammerkopfschraubenschrauben 26 mit den Hammerköpfen zeigen. Während im Bereich von Klemmflanschen 30, in welchen die Hammerkopfschrauben 26 mit den zugehörigen Klemmmuttern 28 angeordnet sind, das erste Klemmelement 24 breiter als ein Öffnungsschlitz 32 der hinterschnittenen Nut 22 ausgebildet sind, ist ein mittlerer Abschnitt 34 des ersten Klemmelements 24 derart schmal ausgeführt, dass er in den Öffnungsschlitz 32 der hinterschnittenen Nut 22 eintauchen kann. Dies ermöglicht es, dass ein zweites Klemmelement 36, das als Querträger 38 ausgebildet ist, unmittelbar auf der Oberseite 39 der Führungsschiene 12 aufliegen kann, sodass der Abstand zwischen der Führungsschiene 12 und dem Sparren 14 minimiert werden kann. Wie aus 4 gut zu erkennen ist, ist zwischen der Oberseite 38 und der Führungsschiene 12 und den Flanschen 30 ein Abstand vorgesehen, sodass die Auflagerung des ersten Klemmelements 24 mittelbar über das zweite Klemmelement 36 erfolgt. Der Kontakt zwischen dem ersten Klemmelement 24 und dem zweiten Klemmelement 36 erfolgt im Bereich einer hinterschnittenen Ausnehmung 40 im Bereich von Auflageflächen 42. Wie aus 1 und 2 gut zu erkennen ist, ist der Querschnitt des zweiten Klemmelements 36 über einen weiten Bereich gleichmäßig ausgeführt, so dass im gelösten Zustand der Hammerkopfschrauben 26 das erste Klemmelement 24 über einen weiten Verstellbereich auf dem Querträger 38 verstellbar ist. So zeigt 1 einen Montagezustand, in welchem die Führungsschiene 12 recht nah an den Sparren 14 herangerückt ist, während 2 den äußersten Verstellbereich mit großem Abstand zu dem Sparren 14 veranschaulicht.
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Das zweite Klemmelement 36 ist in der hinterschnittenen Nut 18 mit zweiten Hammerkopfelementen 44 in der Form von Nutsteinen mit Innengewinden verankert, wobei das Verklemmen durch Klemmschrauben 46 (siehe 3 bis 5) mit jeweils einem zweiten Gewindeschaft bewerkstelligt wird, deren Werkzeugansätze 48 zwischen der Unterseite der Dachkonstruktion und den Führungsschienen von der Führungsschienenseite her zugänglich sind. Die Klemmschrauben 46 bilden hier im Zusammenspiel mit den Nutsteinen Befestigungselement 43 zur dachseitigen Anbringung. Die Montage wird aber im Übrigen auch nicht durch die Führungsschienen 12 oder die ersten Trennelemente 24 behindert, da die als Querträger 38 ausgebildeten zweiten Klemmelemente 36, von welchen über die Länge der Führungsschiene 12 in der Regel wenigstens zwei vorgegeben sind, bereits vorab vor dem Aufschieben der ersten Klemmelemente 24 erfolgen kann. Gut zu erkennen ist in 3 und 4 auch, dass die hier doppelt vorgesehenen Klemmschrauben 46 für die zweiten Hammerkopfelemente 44 zwischen den beiden Hammerkopfelementen 26, die hier als Hammerkopfschrauben 26 ausgebildet sind, angeordnet sind, sodass die Schäfte der Klemmschrauben 46 nicht mit den Hammerkopfschrauben 26 kollidieren. Dadurch wird sowohl für die Klemmschrauben 46 als auch für die Hammerkopfschrauben 26 ein ausreichender Verstellweg und eine gute Zugänglichkeit erreicht. Darüber hinaus ist anzumerken, dass bei dieser Ausführungsform im sichtbaren Bereich keine Befestigungsschrauben für den Endkunden zu erkennen sind, da die Klemmmuttern 28 der Hammerkopfschrauben 26 oberhalb der Führungsschienen liegen, während die Köpfe der Klemmschrauben 46 mit ihren Ansätzen 48 im Bereich der Stirnseiten der Querträger 38 versenkt angeordnet sein können.
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In 6 bis 10 sind Ausführungsformen von Haltern 10 gezeigt, bei denen zur dachseitigen Anbringung keine hinterschnittene Nut in einer Profilschiene sondern eine Konsole 80 genutzt wird, die mit Hilfe von beispielsweise Durchgangsbohrungen oder einer sonstigen Befestigungseinrichtung an einer Fläche oder eine korrespondierend geformten Struktur der Dachkonstruktion, hier der flachen Unterseite 82 des Sparrens 14 befestigt ist. Die übrigen Teile des Halters 10 entsprechen der zuvor beschriebenen Ausführungsform und sind entsprechend auch mit den gleichen Bezugszeichen für identische Teile versehen worden.
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Die Befestigung des ersten Klemmelements erfolgt bei dieser Ausführungsform schlicht dadurch, dass die Klemmschrauben 46 unmittelbar in seitlich angeordnete Gewindebohrungen in der Konsole 80 eingeschraubt werden.
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Durch Verwendung einer entsprechend ausgeformten Konsole 90 mit beidseitig eingebrachten Gewindebohrungen für Klemmschrauben von Haltern, lassen sich an einem Sparren 14 problemlos auch zwei Führungsschienen 16 parallel doppelt anordnen, wenn unter einer entsprechend großen Dachkonstruktion zwei Sonnenschutzanlagen nebeneinander einzeln oder gekoppelt angeordnet werden sollen. Im Falle der Anbringung der Halter 10 über zweite Hammerkopfelemente 44 in hinterschnittenen Nuten 18 von Profilschienen, können letztere mit entsprechend Rücken an Rücken angeordneten Profilen mit voneinander abgewandten Öffnungen ihrer hinterschnittenen Nuten zur Aufnahme der Hammerköpfe vorgesehen sein.
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Sofern es die Umstände erlauben, kann der Halter 92 auch ohne Konsole und ohne Profileschiene unmittelbar an einem Sparren 94 festgelegt werden, der beispielsweise massiv aus Holz oder Metall gefertigt ist. Voraussetzung ist, dass der Sparren 94 hinreichend weit nach unten über die Glasfläche übersteht und der Abstand zum nächsten Sparren 94 ausreichend groß ist, damit der Halter zur Montage zugänglich bleibt. In 10 ist ein solcher Halter 92 gezeigt, bei welchem die durch Holzschrauben 96 ausgebildeten Klemmschrauben unmittelbar in einem aus Holz bestehenden Sparren 94 eingeschraubt sind.
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Eine weitere Verwendung des in 10 gezeigten Halters kann z.B. bei einem auf seitlichen Wänden aufliegenden Glasdach darin bestehen, dass dieser unmittelbar in Dachnähe an der seitlichen Wand befestigt ist. Die Klemmschrauben sind dabei durch geeignete Schrauben gebildet, z.B. Dübelschrauben bei einer gemauerten Wand, Holzschrauben bei einer Holzwand oder Maschinenschrauben, wenn am oberen Ende der Wand eine Metallkonstruktion vorhanden ist, die das Einarbeiten von Innengewinden ermöglicht.
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Die Erfindung ist nicht auf eine der vorbeschriebenen Ausführungsformen beschränkt, sondern in vielfältiger Weise abwandelbar.
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Sämtliche aus den Ansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung hervorgehenden Merkmale und Vorteile, einschließlich konstruktiver Einzelheiten, räumlicher Anordnungen und Verfahrensschritten, können sowohl für sich als auch in den verschiedensten Kombinationen erfindungswesentlich sein.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Halter
- 12
- Führungsschiene
- 14
- Sparren
- 16
- Profilschiene
- 18
- Hinterschnittene Nut (Profilschiene)
- 20
- Führungsquerschnitt
- 22
- Hinterschnittene Nut (Führungsschiene)
- 24
- Erstes Klemmelement
- 26
- Erstes Hammerkopfelement / erste Hammerkopfschraube
- 28
- Klemmmutter
- 30
- Klemmflansch
- 32
- Öffnungsschlitz
- 34
- Mittlerer Abschnitt
- 36
- Zweites Klemmelement
- 38
- Querträger
- 39
- Oberseite (der Führungssschiene)
- 40
- Hinterschnittene Ausnehmung
- 42
- Auflagefläche
- 43
- Befestigungselement
- 44
- Zweites Hammerkopfelement / Nutstein
- 46
- Klemmschraube
- 48
- Werkzeugansatz
- 80
- Konsole
- 82
- Unterseite Sparren
- 90
- Konsole, doppelt
- 92
- Halter
- 94
- Sparren
- 96
- Holzschraube
- 100
- Halter (Stand der Technik)
- 110
- H-förmiger Grundkörper
- 112
- Seitliche Schenkel
- 114
- Klemmschraube
- 116
- Nutstein
- 118
- Erstes Hammerkopfelement
- 119
- Quadratischer Hammerkopf
- 120
- Spannschlussbolzen
- 122
- Mutter
- 124
- Innengewinde
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102013908597 A1 [0003]
- DE 29601658 U1 [0006]
- DE 102013001548 A1 [0006]
- DE 19905554 A1 [0006]