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Die Erfindung betrifft einen Seilzugantrieb für eine Drosselklappe eines Fahrzeugs, insbesondere eines Fahrzeugs mit einem Lenker mit zwei Griffen wie vornehmlich bei einem All Terrain Vehicle (ATV), Utility Task Vehicle (UTV), Jet-Ski, Motorschlitten oder Zweirad.
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Fahrzeuge der zuvor genannten Typen sind im Regelfall am in Fahrtrichtung betrachtet rechten Lenkergriff mit einer sogenannten Knüppelgas- bzw. Daumengas- oder Rollgas- Handhabe ausgestattet. Die Rollgas-Handhabe ist als Drehgriff ausgeführt, während die Knüppel- bzw. Daumengas- Handhabe als mit dem Daumen betätigbarer Hebel ausgelegt ist. Je nach Orientierung (Ausrichtung im Raum) und Kurvenfahrt des Fahrzeugs kann es problematisch sein, die Handhabe wunschgemäß bedienen zu können. Dies gilt insbesondere bei starken Linkskurvenfahrten mit zusätzlich starkem Kippen des Fahrzeugs nach rechts.
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Aus
DE 21 2008 000 118 U1 ist ein Fahrzeug mit einem Seilzugantrieb für eine Drosselklappe eines Quads, ATV's oder Jet-Ski's bekannt. Dabei werden zwei Seilzüge unabhängig voneinander bis zur Drosselklappe geführt und unabhängig voneinander betätigt.
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Weiterhin ist aus
DE 696 11 673 T2 eine Drosselklappensteuerungsvorrichtung mit einem Seilzug mit zwei Seilzügen und zwei in Richtung Lehrlaufstellung vorgespannten Antriebsscheiben bekannt. Dabei sind die Seilzüge ebenfalls unabhängig voneinander betätigbar.
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Ferner ist in
DE 10 2006 036 426 A1 eine Steuervorrichtung für ein Fahrzeug offenbart, das zwei Seilzugantriebe aufweist. Dabei ist der erste Seilzugantrieb mit einer ersten Antriebsscheibe und einer Rückstellfeder für eine Drosselklappe versehen. Ein zweiter Antrieb ist mit einer zweiten Antriebsscheibe und einer zweiten Rückstellfeder versehen und über ein Mitnehmerelement mit der ersten Antriebsscheibe gekoppelt.
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Schließlich ist in
DE 689 24 402 T2 ein zweiteiliges Gehäuse für einen Seilzugantrieb für die Antriebsscheibe einer Drosselklappe offenbart, wobei die Antriebsscheibe drehbar in einem Gehäuseteil gelagert ist.
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Aufgabe der Erfindung ist es, einen Doppel-Seilzugantrieb für eine Drosselklappe eines Fahrzeugs, bei dem es sich insbesondere um ein Fahrzeug mit einem Lenker mit zwei Griffen wie vornehmlich bei einem ATV, UTV, Jet-Ski, Motorschlitten oder Zweirad handelt, zu schaffen, wobei der Seilzugantrieb wahlweise von einem von zwei manuell betätigbaren Seilzügen aktivierbar ist. Ferner soll ein Seilzugantriebszubehör zum Nachrüsten eines Einfach-Seilzugantriebs als Doppel-Seilzugantrieb geschaffen werden.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung ein Seilzugantrieb für eine Drosselklappe eines Fahrzeugs, insbesondere eines Fahrzeugs mit einem Lenker mit zwei Griffen wie vornehmlich bei einem ATV, UTV, Jet-Ski, Motorschlitten oder Zweirad, vorgeschlagen, der versehen ist mit
- - einem Gehäuse, das ein erstes Gehäuseteil und ein zweites Gehäuseteil aufweist,
- - einer in dem ersten Gehäuseteil drehbar gelagerten ersten Antriebsscheibe, die mit einer Schwenkwelle einer Drosselklappe verbindbar ist, wobei die erste Antriebsscheibe durch einen ersten Seilzug aus einer Leerlaufgasstellung in eine Vollgasstellung verdrehbar und in Richtung auf ihre Leerlaufgasstellung federnd vorgespannt ist,
- - einer in dem zweiten Gehäuseteil drehbar gelagerten zweiten Antriebsscheibe, die durch einen zweiten Seilzug aus einer Leerlaufgasstellung in eine Vollgasstellung verdrehbar und in Richtung auf ihre Leerlaufgasstellung federnd vorgespannt ist, und
- - einem Mitnehmerelement, durch das die beiden Antriebsscheiben selektiv in Drehwirkverbindung stehen, indem
- - die zweite Antriebsscheibe in ihrer Leerlaufgasstellung verbleibt, wenn sich die erste Antriebsscheibe verdreht, und
- - die zweite Antriebsscheibe bei ihrer Verdrehung aus der Leerlaufgasstellung in Richtung auf ihre Vollgasstellung die erste Antriebsscheibe mittels des Mitnehmerelements mitdreht.
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Der erfindungsgemäße Seilzug für die Drosselklappe eines Fahrzeugs mit einem mit zwei Griffen versehenen Lenker lässt sich wahlweise von einem von zwei Seilzügen aktivieren. Hierbei weist der Seilzugantrieb ein zweiteiliges Gehäuse auf, in dessen ersten Gehäuseteil eine drehbar gelagerte erste Antriebsscheibe angeordnet ist, die, wie bei Seilzugantrieben für Drosselklappen an sich bekannt, mit der Schwenkwelle einer Drosselklappe verbindbar bzw. verbunden ist. Diese erste Antriebsscheibe wird durch einen ersten Seilzug aus einer Leerlaufgasstellung in eine Vollgasstellung verdreht, wobei die erste Antriebsscheibe in Richtung auf ihre Leerlaufgasstellung federnd vorgespannt ist.
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Erfindungsgemäß ist ein derartiges Seilzugantriebsgehäuse mit einer zweiten Antriebsscheibe versehen, die durch einen zweiten Seilzug aus einer Leerlaufgasstellung in eine Vollgasstellung verdrehbar und ebenfalls in Richtung auf ihre Leerlaufgasstellung federnd vorgespannt ist. Die beiden Seilzüge können ausgehend vom Gehäuse zu den beiden Griffen des Lenkers des mit dem erfindungsgemäßen Drosselklappen-Seilzugantrieb ausgestatteten Fahrzeugs führen.
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Erfindungsgemäß sind die beiden Antriebsscheiben selektiv in Drehwirkverbindung bringbar, und zwar mit Hilfe eines Mitnehmerelements. Das Mitnehmerelement ist an einer der beiden Antriebsscheiben angebracht und nimmt bei Verdrehung die andere Antriebsscheibe mit bzw. die andere Antriebsscheibe nimmt über das Mitnehmerelement die eine Antriebsscheibe mit. Dies erfolgt erfindungsgemäß dergestalt, dass die eine Antriebsscheibe in ihrer Leerlaufgasstellung verbleibt, wenn sich die andere Antriebsscheibe verdreht, und dass die eine Antriebsscheibe bei ihrer Verdrehung aus der Leerlaufgasstellung in Richtung auf die Vollgasstellung die andere Antriebsscheibe mittels des Mitnehmerelements mitdreht.
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Bei dem Mitnehmerelement handelt es sich um ein Koppelelement, mit dem die beiden Antriebsscheiben selektiv drehgekoppelt sind. Normalerweise befindet sich das Mitnehmerelement an der zweiten Antriebsscheibe und liegt an einem Vorsprung, einer Aussparung o.dgl. der ersten Antriebsscheibe an.
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Das erfindungsgemäße Seilzugantriebskonzept für die Drosselklappe eines Fahrzeugs ist insbesondere unter dem Aspekt von Vorteil, dass ein bestehender Einfach-Drosselklappen-Seilzugantrieb als Doppel-Seilzugantrieb umgerüstet werden kann. In dem Gehäuse eines Einfach-Seilzugantriebs für die Drosselklappe eines Fahrzeugs befindet sich für gewöhnlich die erste Antriebsscheibe. Das Gehäuse ist mittels eines Deckels o.dgl. verschlossen. Wird nun dieser Deckel abgenommen und statt dieses Deckels ein weiteres Gehäuseteil mit der zweiten Antriebsscheibe, die mit dem Mitnehmerelement versehen ist, verschlossen, so kann nun über das Mitnehmerelement die erste Antriebsscheibe mitgedreht werden, wenn der zweite Seilzug für die zweite Antriebsscheibe betätigt wird. Die erste Antriebsscheibe ist diejenige, die fest mit der Schwenkwelle der Drosselklappe verbunden ist. Diese Antriebsscheibe lässt sich nun auf zwei Arten verdrehen, und zwar bei alleiniger Betätigung des ersten Seilzugs und bei alleiniger Betätigung des zweiten Seilzugs.
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Wird der erste Seilzug betätigt, so verdreht sich lediglich die erste Antriebsscheibe, während die zweite Antriebsscheibe vorzugsweise über den gesamten Verdrehweg der ersten Antriebsscheibe stillsteht, und zwar in ihrer Leerlaufgasstellung verbleibt. Dies kann beispielsweise durch einen Umfangsvorsprung bzw. eine Umfangsaussparung an der ersten Antriebsscheibe bzw. an einer der Antriebsscheiben erfolgen. An einem Anlagerandabschnitt dieser Aussparrung bzw. des Umfangsvorsprungs liegt dann das Mitnehmerelement an. Bei dieser Ausgestaltung der Erfindung ist also mit Vorteil vorgesehen, dass eine der Antriebsscheiben eine Aussparung aufweist, die sich in Umfangsrichtung dieser Antriebsscheibe erstreckt und bezogen auf die Umfangsrichtung durch einen Anlagerandabschnitt sowie einen weiteren Randabschnitt begrenzt ist, wobei der Anlagerandabschnitt bei Verdrehung der einen Antriebsscheibe aus deren Leerlaufgasstellung in deren Vollgasstellung dem weiteren Randabschnitt in Verdrehrichtung betrachtet vorauseilt, dass das Mitnehmerelement an der nicht mit der Aussparung versehenen anderen Antriebsscheibe angeordnet ist und in die Aussparung der einen besagten Antriebsscheibe hineinragt und dass das Mitnehmerelement dann, wenn sich beide Antriebsscheiben in ihrer jeweiligen Leerlaufgasstellung befinden, zwecks bei Verdrehung der nicht mit der Aussparung versehenen anderen Antriebsscheibe erfolgenden Drehmitnahme der mit der Aussparung versehenen einen Antriebsscheibe an dem Anlagerandabschnitt der Aussparung dieser Antriebsscheibe anliegt. Sofern sich die Umfangsaussparung über nahezu 360° erstreckt, ist dies gleichbedeutend mit der Ausbildung eines Umfangsvorsprungs an der besagten Antriebsscheibe. Auch hier gilt, dass der Anlagerandabschnitt, an dem das Mitnehmerelement der anderen Antriebsscheibe anliegt, bei Verdrehung der mit der Aussparung versehenen Antriebsscheibe aus deren Leerlaufgasstellung in deren Vollgasstellung dem weiteren Randabschnitt, d.h. dem anderen radial verlaufenden Randabschnitt des Umfangsvorsprungs, in Verdrehrichtung betrachtet, vorauseilt.
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Wie bereits oben erwähnt, verbleibt die zweite Antriebsscheibe dann, wenn der erste Seilzug betätigt wird, vorzugsweise über die gesamte Verdrehung der ersten Antriebsscheibe in ihrer Leerlaufgasstellung. Das bedeutet, dass die Umfangsaussparung sich über einen entsprechenden Mindestumfangswinkelbereich erstreckt, um nämlich allenfalls erst in der Vollgasstellung der mit der Aussparung versehenen ersten Antriebsscheibe an dem Mitnehmerelement (wieder) anzuliegen. Denn zu Beginn der Verdrehung der ersten Antriebsscheibe löst sich diese von dem stillstehenden Mitnehmerelement, das an der in der Leerlaufgasstellung verbleibenden zweiten Antriebsscheibe angeordnet ist. Mit dem weiteren Randabschnitt ihrer Aussparung gelangt nun die erste Antriebsscheibe allenfalls in deren Vollgasstellung an das Mitnehmerelement. Sofern dies früher, also vor Erreichen der Vollgasstellung der ersten Antriebsscheibe erfolgt, würde die zweite Antriebsscheibe noch mitgedreht werden, was für die Gashandhabe (Drehgriff oder Gashebel (Daumengas)) eine zusätzliche Betätigungskraft erfordern würde, da nun gegen die Vorspannkräfte beider Antriebsscheiben gearbeitet werden müsste.
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Wie bereits oben erwähnt, bietet der erfindungsgemäße Seilzugantrieb mit Vorteil die Möglichkeit der Nachrüstung eines Einfach-Seilzugsantriebs. Hierbei ist es von Vorteil, wenn das Gehäuse in seine beiden Gehäuseteile längs einer Teilungsebene geteilt ist, die sich unter einem Winkel von ungleich 180° und insbesondere unter einem Winkel von 90° oder im Wesentlichen 90° zur Ausrichtung der Drehachsen der beiden Antriebsscheiben erstreckt.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels und unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Im Einzelnen zeigen dabei:
- 1 schematisch und von oben den vorderen Lenkerbereich eines UTV mit Gashebeln sowohl am rechten als auch am linken Lenkergriff,
- 2 eine perspektivische Darstellung der Drosselklappenanordnung mit Seilzugantriebsgehäuse,
- 3 einen Horizontalschnitt entsprechend der Ebene III-III durch die Drosselklappe mit Seilzugantriebsgehäuse,
- 4 eine Darstellung ähnlich derjenigen gemäß 2 bei aufgeklapptem Gehäuse zur Verdeutlichung des Zusammenspiels der beiden Antriebsscheiben, wobei beide Antriebsscheiben in ihren Leerlaufgasstellungen gezeigt sind,
- 5 eine Darstellung ähnlich der gemäß 4, wobei jedoch die erste Antriebsscheibe in ihre Vollgasstellung verdreht ist, während die zweite Antriebscheibe sich weiterhin in ihrer Leerlaufgasstellung befindet, und
- 6 eine Darstellung ähnlich derjenigen gemäß 4, wobei nun allerdings die zweite Antriebsscheibe sich in ihrer Vollgasstellung befindet und dabei die erste Antriebsscheibe in deren Vollgasstellung mitgedreht hat.
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1 zeigt den vorderen Teil eines ATV 10, dessen Lenker 12 nicht nur, wie an sich bekannt, am rechten Ende 14 einen (Knüppel- bzw. Daumen-) Gashebel 16 sondern an dem am linken Ende 18 einen entsprechenden Gashebel 20 aufweist. Vom rechten Gashebel 16 aus erstreckt sich ein erster Seilzug 22, und zwar zum Gehäuse 24 des Seilzugantriebs für eine Drosselklappe 26, während sich vom linken Gashebel 20 ein zweiter Seilzug 28 zum Seilzugantriebsgehäuse 24 erstreckt. In 2 ist die Drosselklappe 26 mit Seilzugantriebsgehäuse 24 nochmals perspektivisch gezeigt.
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Anhand von 3 sowie der 4 bis 6 soll nachfolgend auf den Aufbau des Seilzugantriebsgehäuses 24 eingegangen werden. Das Gehäuse 24 ist zweiteilig ausgeführt und weist ein erstes Gehäuseteil 30 sowie ein zweites Gehäuseteil 32 auf. Die Trennungsebene 34 beider Gehäuseteile verläuft im Wesentlichen senkrecht zur Schwenkwelle 36 der Drosselklappe 26. Im ersten Gehäuseteil 30 befindet sich eine erste (Seil-)Antriebsscheibe 38, an der der erste Seilzug 22 angreift, um die erste Antriebsscheibe 38 aus der in 4 gezeigten Leerlaufgasstellung in die in 5 bzw. 6 gezeigte Vollgasstellung zu verdrehen. Mittels einer Rückholfeder 40 ist die erste Antriebsscheibe 38 in Richtung auf ihre Leerlaufgasstellung vorgespannt.
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In dem zweiten Gehäuseteil 32 ist eine zweite (Seil-)Antriebscheibe 42 angeordnet, an der der zweite Seilzug 28 angreift, um die zweite Antriebsscheibe 42 aus deren Leerlaufgasstellung gemäß 5 in deren Vollgasstellung gemäß 6 zu verdrehen. Mittels einer Rückholfeder 44 ist die zweite Antriebsscheibe 42 in Richtung auf ihre Leerlaufgasstellung vorgespannt.
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Die erste Antriebsscheibe 38 ist mit der Schwenkwelle 36 der Drosselklappe 26 verbunden, verdreht also die Drosselklappe 26 entsprechend. Sie bildet insoweit den (Dreh-)Antrieb für die Drosselklappe 26. Die zweite Antriebsscheibe 42 ist über ein axial abstehendes Mitnehmerelement 46 in Form eines beispielsweise Bolzens oder Zapfens 48 mit der ersten Antriebsscheibe 38 drehgekoppelt. Dies ist in 4 gezeigt. Die Drehkopplung erfolgt durch Anlage des Mitnehmerelements 46 an dem Anlagerand 50 einer Umfangsaussparung 52 der ersten Antriebsscheibe 38, wobei die Umfangsaussparung durch einen weiteren Randabschnitt 54 begrenzt ist. Anders ausgedrückt liegt also das Mitnehmerelement 46 an einem Radialvorsprung 56 der ersten Antriebsscheibe 38 an, wobei dieser Radialvorsprung 56 zugleich auch als Endanschlag zur Begrenzung der Verdrehung der ersten Antriebsscheibe 38 in dessen Vollgasstellung dient (siehe die 5 und 6).
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In den 4 bis 6 ist jeweils gestrichelt dargestellt, in welchen Positionen sich das Mitnehmerelement 46 befindet, wenn keiner der beiden Seilzüge oder zumindest einer der beiden Seilzüge betätigt ist. 4 zeigt die Situation, in der sich die Drosselklappe 26 in ihrer Leerlaufstellung befindet. An keinem der beiden Seilzüge wird gezogen. 5 zeigt die Situation, in der der Gashebel 16 betätigt wird, also Zug über den ersten Seilzug 22 Zug ausgeübt wird, womit sich die erste Antriebsscheibe 38 bis in ihre Vollgasstellung verdreht.
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Während dieser Phase verbleibt die zweite Antriebsscheibe 42 in ihrer Leerlaufgasstellung.
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Wird nun zum Gasgeben der linke Gashebel 20 betätigt, so wird Zug über den zweiten Seilzug 28 ausgeübt, so dass die zweite Antriebsscheibe 42 verdreht wird. Über das Mitnehmerelement 46 der zweiten Antriebsscheibe 42 wird nun die erste Antriebsscheibe 38 mitgedreht und damit die Drosselklappe 26 verschwenkt. Der Seilzug 22, der an der ersten Antriebsscheibe 38 angreift, ist nun entlastet, was in 6 angedeutet ist.
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Alternativ zum zeichnerisch dargestellten und zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel kann das Mitnehmerelement 46 der zweiten Antriebsscheibe 42 aber auch an dem in den Figuren bei 58 gezeigten Anlagerandabschnitt der ersten Antriebsscheibe 38 angreifen, um diese bei Ausübung von Zug auf den zweiten Bowdenzug 28 zu verdrehen bzw. um stillzustehen, wenn an dem ersten Bowdenzug 22 gezogen wird. Ferner kann der zweite Bowdenzug 28 unabhängig von der Position des Mitnehmerelements 46, bezogen auf die 3 bzw. die 4 bis 6, nach oben bzw. nach links, d.h. entgegengesetzt zum ersten Bowdenzug 22 aus dem Gehäuse 24 herausgeführt sein (in 6 gestrichelt angedeutet).
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Das hier beschriebene Konzept lässt sich zur Nachrüstung eines Einfach-Seilzugantriebs einer Fahrzeugdrosselklappe als Doppel-Seilzugantrieb verwenden. Herkömmliche Drosselklappenantriebe verfügen lediglich über eine Antriebsscheibe, und zwar die erste Antriebsscheibe 38 gemäß vorheriger Beschreibung. Das Gehäuse 24 weist dabei lediglich den ersten Gehäuseteil 30 auf, der beispielsweise durch einen Deckel verschlossen ist. Dieser Deckel wird nun zum Umrüsten des Einfach-Seilzugantriebs abgenommen und durch das zweite Gehäuseteil 32 gemäß Erfindung ersetzt, womit sich nun die Drosselklappe 26 über einen von zwei Seilzügen betätigen lässt.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Fahrzeug
- 12
- Lenker des Fahrzeugs
- 14
- rechtes Ende des Lenkers
- 16
- rechter Gashebel
- 18
- linkes Ende des Lenkers
- 20
- linker Gashebel
- 22
- erster Seilzug
- 24
- Seilzugantriebsgehäuse
- 26
- Drosselklappe
- 28
- zweiter Seilzug
- 30
- erstes Gehäuseteil
- 32
- zweites Gehäuseteil
- 34
- Trennungsebene
- 36
- Schwenkwelle
- 38
- erste Antriebsscheibe
- 40
- Rückholfeder für die erste Antriebsscheibe
- 42
- zweiten Antriebscheibe
- 44
- Rückholfeder für die zweite Antriebsscheibe
- 46
- Mitnehmerelement
- 48
- Zapfen
- 50
- Anlagerandabschnitt für das Mitnehmerelement
- 52
- Umfangsaussparung
- 54
- Randabschnitt der Umfangsaussparung
- 56
- Radialvorsprung
- 58
- alternativer Anlagerandabschnitt für das Mitnehmerelement