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DE102016100097A1 - Leuchtenbaugruppe mit einem Gehäuseelement und einem Leuchtmittel-Modul - Google Patents

Leuchtenbaugruppe mit einem Gehäuseelement und einem Leuchtmittel-Modul Download PDF

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Publication number
DE102016100097A1
DE102016100097A1 DE102016100097.3A DE102016100097A DE102016100097A1 DE 102016100097 A1 DE102016100097 A1 DE 102016100097A1 DE 102016100097 A DE102016100097 A DE 102016100097A DE 102016100097 A1 DE102016100097 A1 DE 102016100097A1
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housing element
module
lamp
luminaire assembly
lamp module
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Björn Keßler
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Trilux GmbH and Co KG
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    • F21LIGHTING
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  • General Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Leuchtenbaugruppe mit einem zur Decken- oder Wandbefestigung, und/oder zur Befestigung von Versorgungsbauteilen ausgebildeten Gehäuseelement sowie einem, zumindest ein Leuchtmittel tragendes Leuchtmittel-Modul, wobei das Leuchtmittel-Modul am Gehäuseelement beweglich gelagert ist und in einer Arbeitsposition eine Grundfläche des Leuchtmittel-Moduls im Wesentlichen parallel zu einer Grundfläche des Gehäuseelements ausgerichtet ist. Dabei ist zwischen dem Leuchtmittel-Modul und dem Gehäuseelement ein Drehgelenk angeordnet zum Drehen des Leuchtmittel-Moduls relativ zum Gehäuseelement, wobei die Drehachse des Drehgelenks etwa senkrecht zu der Grundfläche des Leuchtmittel-Moduls orientiert ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Leuchtenbaugruppe mit einem zur Decken- oder Randbefestigung, und/oder zur Befestigung von Versorgungsbauteilen ausgebildeten Gehäuseelement sowie einem, zumindest ein Leuchtmittel tragendes Leuchtmittel-Modul, wobei das Leuchtmittel-Modul am Gehäuseelement beweglich gelagert ist und in einer Betriebsposition eine Grundfläche des Leuchtmittel-Moduls im Wesentlichen parallel zu einer Grundfläche des Gehäuseelements ausgerichtet ist.
  • Derartige Leuchten sind auf dem Gebiet wohlbekannt. In einer ersten bekannten Ausführungsform kann das Gehäuseelement, in der Regel über eine Schraubverbindung, an einer Decke oder Wand befestigt werden. Hierzu können am Gehäuseelement ein oder mehrere Befestigungselemente, beispielsweise Durchführungen angeordnet sein, um das Gehäuseelement an einer Decke oder Wand zu befestigen, beispielsweise durch Verschrauben. In einer anderen Ausführungsform kann die Leuchte beispielsweise als Standleuchte ausgebildet sein, wobei am Gehäuseelement Bauteile zur Energieversorgung des Leuchtmittel-Moduls angebracht bzw. befestigt sein können. Da in der Betriebsposition das Leuchtmittel-Modul, beispielsweise ein LED-Modul, das Gehäuseelement zumindest teilweise überdeckt, muss das Leuchtmittel-Modul für die Montage der Leuchte bzw. zum Zugänglichmachen der Versorgungsbauteile zunächst aus dieser Überdeckungssituation entfernt werden, um einen Zugang zu den Befestigungsteilen bzw. den Versorgungsbauteilen am Gehäuseelement bereitzustellen.
  • Hierzu kann im Stand der Technik vorgesehen sein, das Leuchtmittel-Modul vom Gehäuseelement zu trennen, um dann die Befestigung des Gehäuseelements an der Wand bzw. der Decke durchzuführen bzw. beispielsweise Versorgungsbauteile auszutauschen oder an eine Versorgung anzuschließen und nachfolgend das Leuchtmittel-Modul wieder am Gehäuseelement zu befestigen. Darüber hinaus ist es bekannt, eine Scharnierverbindung zwischen Gehäuseelement und Leuchtmittel-Modul vorzusehen, sodass das Leuchtmittel-Modul aus einer Betriebsposition, bei welcher die Grundfläche des Leuchtmittel-Moduls im Wesentlichen parallel zu einer Grundfläche des Gehäuseelements ausgerichtet ist, um 90° herauszuschwenken, sodass dann die Befestigungsstellen des Gehäuseelements zum Verbinden der Leuchte an einer Decke oder Wand bzw. die am Gehäuseelement befestigten Versorgungsbauteile freigelegt sind. Eine derartige Gestaltung einer Leuchtenbaugruppe ist beispielsweise in den Schriften EP 2 194 313 A1 und CN 203784840 U offenbart.
  • Die Abschraubung des Leuchtmittel-Moduls vom Gehäuseelement kann arbeitsintensiv sein, da elektrische Verbindungen zwischen Versorgungsbauteilen, welche am Gehäuseelement angebracht sind, und dem LED-Modul gelöst werden müssen. Darüber hinaus kann das Vorsehen einer Scharnierverbindung zwischen Gehäuseelement und Leuchtmittel-Modul bei der Befestigung des Leuchtenelements an einer Decke oder Wand bzw. beim Austausch von am Gehäuseelement befestigten Versorgungsbauteilen problematisch sein, da dann ein ausladendes Leuchtmittel-Modul, beispielsweise ein LED-Modul störend in den Arbeitsbereich eines Installateurs hineinragt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine herkömmliche Leuchtenbaugruppe mit einem Gehäuseelement und einem daran beweglich befestigten Leuchtmittel-Modul so weiterzubilden, dass die beschriebenen Montagearbeiten erleichtert werden.
  • Diese Aufgabe löst die Erfindung mit einer Leuchtenbaugruppe mit den Merkmalen von Anspruch 1. Die erfindungsgemäße Leuchtenbaugruppe zeichnet sich dadurch aus, dass das Leuchtenmodul über ein Drehgelenk mit dem Gehäuseelement verbunden ist zum Drehen des Leuchtenmoduls relativ zum Gehäuseelement, wobei die Drehachse des Drehgelenks etwa senkrecht zu der Grundfläche des Leuchtenmoduls orientiert ist.
  • Mit der erfindungsgemäßen Gestaltung einer Leuchtenbaugruppe ist es nun möglich, das Leuchtmittel-Modul relativ zum Gehäuseelement und parallel zur Betriebsposition zu drehen, sodass das Leuchtmittel-Modul aus der Betriebsposition, in welcher das Leuchtmittel-Modul das Gehäuseelement überdeckt, in eine Position übergeführt werden kann, in welcher diese Überdeckung zumindest vermindert wird, um Befestigungseinrichtungen bzw. Versorgungsbauteile am Gehäuseelement zugänglich zu machen. Da auch bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform das Leuchtmittel-Modul bei der beschriebenen Montagetätigkeit an der Leuchtenbaugruppe verbleiben kann, bleiben neben den elektrischen Versorgungsverbindungen auch eventuelle Maßnahmen zum Schutz vor elektrostatischen Entladungen erhalten und müssen nicht unterbrochen werden.
  • Bei einem ebenen Leuchtmittel-Modul kann vorgesehen sein, dass die Drehachse so orientiert ist, dass das Leuchtmittel-Modul bei seiner Drehung in der Ebene seiner Betriebsposition verbleibt, d.h. die Drehachse ist senkrecht zur Erstreckungsebene des Moduls orientiert.
  • Die erfindungsgemäße Leuchtenbaugruppe eignet sich zur Verwendung mit Leuchtmittel-Modulen, beispielsweise LED-Modulen, welche auf einem leichten Träger, beispielsweise einer Platine, die als dünne Leiterplatte oder als dicke, formstabile Folie ausgebildet sein kann, angeordnet sind. Die erfindungsgemäße Leuchtenbaugruppe eignet sich insbesondere für die Verwendung mit LED-Modulen, welche selbstkühlend ausgeführt sind und insofern keine das Gewicht des Moduls erhöhenden Kühlteile wie Kühlbleche und dergleichen benötigen. Bei derartigen Ausführungsformen kann eine Begrenzungsfläche des jeweiligen Trägers die besagte Grundfläche des Leuchtmittel-Moduls bereitstellen.
  • Die Grundfläche des Gehäuseelementes kann beispielsweise durch Befestigungsabschnitte des Gehäuseelementes, mit welchen im montierten Zustand die Leuchte an der Decke oder der Wand abgestützt ist, festgelegt sein. Weist das Gehäuseelement beispielsweise eine topfartige Grundform auf, kann der Boden des Gehäuseelementes an der Wand oder der Decke anliegen und die besagte Grundfläche festlegen.
  • Weiterbildungen der Erfindung sowie erfindungsgemäße Merkmale sind in der allgemeinen Beschreibung, den Figuren, der Figurenbeschreibung sowie den Unteransprüchen angegeben.
  • Um die Überdeckungssituation zwischen Leuchtmittel-Modul und Gehäuseelement bei der Drehung des Leuchtmittel-Moduls zum Gehäuseelement gut aufzulösen, kann zweckmäßigerweise vorgesehen sein, dass das Drehgelenk in einem ersten äußeren Randbereich des LED-Moduls angeordnet ist. Dabei kann auch vorgesehen sein, dass Versorgungsleitungen, welche zwischen dem Leuchtmittel-Modul und dem Gehäuseelement verlaufen können, im Bereich des Drehgelenks angeordnet sind, sodass bei den beschriebenen Montage- bzw. Wartungsarbeiten die elektrische bzw. elektronische Versorgung des LED-Moduls nicht zwingend gelöst werden muss.
  • Zweckmäßigerweise kann das zwischen Gehäuseelement und Leuchtmittel-Modul angeordnete Drehgelenk so ausgebildet sein, dass eine relative Drehung der beiden Teile zueinander um > 130°, insbesondere etwa 180° ermöglicht. Dabei kann vorgesehen sein, dass der Schwenkwinkel über Anschläge begrenzt ist.
  • Um eine vorgegebene Beabstandung zwischen dem Leuchtmittel-Modul und dem Gehäuse-Modul einzustellen, beispielsweise zur Bereitstellung eines Raums für am Gehäuseelement befestigte und sich in Richtung zum Leuchtmittel-Modul erstreckende Bauteile wie Versorgungsbauteile, kann zweckmäßigerweise vorgesehen sein, einen Abstandshalter in das Drehgelenk zu integrieren. Zweckmäßigerweise kann das Drehgelenk eine Abstandshülse aufweisen, die sich mit einer seiner beiden Stirnseiten am Gehäuseelement abstützt und an der zum Leuchtmittel-Modul gerichteten Stirnseite einen auch als Anlageflansch bezeichenbaren Kragen aufweist, auf welchem das Leuchtmittel-Modul aufliegt.
  • Es kann vorgesehen sein, dass die Abstandshülse relativ zum Gehäuseelement beweglich gehalten ist und einen Mitnehmer aufweist, der sich in eine Mitnehmerausnehmung oder Mitnehmeröffnung des Leuchtmittelmoduls hinein erstreckt. Eine manuelle Drehung des Leuchtmittel-Moduls zum Gehäuseelement um die Drehachse verursacht insofern eine Drehung der Abstandshülse aufgrund der Mitnahme der Abstandshülse bei der Drehung des Leuchtmittel-Moduls.
  • Um ein Abreißen von zwischen dem Gehäuseelement und dem Leuchtmittel-Modul verlaufenden elektrischen Verbindungskabeln bei der relativen Drehung von Leuchtmittel-Modul zum Gehäuseelement zu vermeiden, kann vorgesehen sein, dass der Mitnehmer eine Kabelführung zum Führen der Verbindungskabeln zwischen dem Gehäuseelement und Leuchtmittel-Modul im Bereich der Drehachse aufweist.
  • Zur Bereitstellung des Drehgelenks bzw. zu dessen Fixierung am Gehäuseelement kann vorgesehen sein, dass ein zur Abstandshülse radial innen angeordnetes Befestigungselement angeordnet ist, das am Gehäuseelement befestigt ist und sich durch eine Öffnung des Leuchtmittel-Moduls hindurch erstreckt und den Rand der Öffnung außenseitig umgreift. Durch diese konstruktive Maßnahme kann ferner eine Klemmung des Leuchtmittel-Moduls zwischen dem Anlageflansch der Abstandshülse und der Umgreifung des Befestigungselements bereitgestellt werden. Bei einer solchen Gestaltung des Drehgelenks kann nach der Überwindung der Haftreibung zwischen dem Leuchtmittel-Modul und dem Anlageflansch der Abstandshülse bzw. der Umgreifung des Befestigungselements das Modul relativ zum Gehäuseelement gedreht werden, wobei die Abstandhülse als auch das Befestigungselement zum Gehäuseelement ortsfest angeordnet sind. In einer weiteren Ausführungsform kann auch vorgesehen sein, dass sich die Abstandshülse zusammen mit dem Leuchtmittel-Modul relativ zum Gehäuseelement dreht, wenn das Drehgelenk betätigt wird.
  • Zweckmäßigerweise kann das Befestigungselement als Hohlzylinder ausgebildet sein, der bodenseitig am Gehäuseelement befestigt ist, beispielsweise mittels einer Schraube oder eines Clips. In einer weiteren Ausführungsform kann das Befestigungselement als Vollzylinder ausgebildet sein, wobei die Befestigung wiederum über eine Schraube oder einen Clip erfolgen kann, die sich längs durch den Vollzylinder erstreckt.
  • Um die zueinander beweglichen Teile, Leuchtmittel-Modul und Gehäuseelement zum Einstellen der Betriebsposition zu fixieren, kann zweckmäßigerweise vorgesehen sein, beabstandet zum Drehgelenk, insbesondere an einem zum Drehgelenk gegenüberliegenden zweiten äußeren Randbereich, ein Halteelement vorzusehen. Dieses Halteelement kann mit dem Leuchtmittel-Modul in Eingriff bringbar sein, wobei das Halteelement am Gehäuseelement befestigt sein kann.
  • Das Halteelement kann beispielsweise zur Gestaltung einer Schnappverbindung zwischen Gehäuseelement und Leuchtmittel-Modul ausgebildet sein. Zweckmäßigerweise kann das Halteelement eine Auflage zum Tragen des LED-Moduls auf dessen zum Gehäuseelement zugewandten Seite und zumindest ein elastisches Rastelement aufweisen, das in einer geschlossenen Stellung (Raststellung) das Leuchtmittel-Modul an dessen dem Gehäuseelement abgewandten Seite hintergreift.
  • Die Verrastung eines solchen elastischen Rastelementes am Leuchtmittel-Modul kann am Rand des Leuchtmittel-Moduls erfolgen, d.h. das Rastelement hintergreift den Rand des Moduls. In einer anderen Ausführungsform kann auch vorgesehen sein, dass das zumindest eine elastische Rastelement des Halteelements sich durch eine Öffnung bzw. Loch im LED-Modul erstreckt, sodass im Randbereich der Leuchtenbaugruppe kein besonderes Bauvolumen für das Halteelement vorgesehen werden muss.
  • Die Erfindung wird im Folgenden durch das Beschreiben einer Ausführungsform mit diesbezüglichen Abwandlungen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren erläutert, wobei
  • 1 eine erfindungsgemäß gestaltete Leuchtenbaugruppe, umfassend ein Gehäuseelement sowie ein Leuchtmittel-Modul in einer Betriebsstellung,
  • 2a das Gehäuseelement der in 1 dargestellten Leuchtenbaugruppe,
  • 2b das Leuchtmittel-Modul der in 1 dargestellten Leuchtenbaugruppe,
  • 3a das zwischen Gehäuseelement und Leuchtmittel-Modul angeordnete Drehgelenks der Leuchtenbaugruppe der 1,
  • 3b in einer perspektivischen Schnittdarstellung das zwischen Gehäuseelement und Leuchtmittel-Modul montierte Drehgelenk der Leuchtenbaugruppe der 1,
  • 4a das zwischen Gehäuseelement und Leuchtmittel-Modul angeordnete Halteelement der Leuchtenbaugruppe der 1, und
  • 4b in einer perspektivischen Schnittdarstellung das zwischen Gehäuseelement und Leuchtmittel-Modul angeordnete Halteelement der Leuchtenbaugruppe der 1
    zeigt.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäß gestaltete Leuchtenbaugruppe 1, umfassend ein topfartiges, einen im Wesentlichen ebenen Boden aufweisendes Gehäuseelement 10, welches über eine Drehgelenk 30 mit einem LED-Modul 20 verbunden ist. Das LED-Modul umfasst einen hier durchsichtigen, kreisförmigen und flächigen Träger 21, auf welchem eine Vielzahl von LEDs 22 angeordnet und kontaktiert sind und dessen LEDabgewandten Seite die Grundfläche des LED-Moduls festlegt. Zur Einfachheit der Darstellung sind Leiterbahnen und eventuell vorhandene elektronische Bauteile mit Ausnahme der Anschlussleiste 26 auf dem LED-Modul sowie die notwendigen Kontaktierungen nicht dargestellt. Der Träger 21 kann eine dünne Leiterplatte aus herkömmlichem Leiterplattenmaterial sein oder wie in dem beschriebenen Beispiel aus einem durchsichtigen Kunststoffmaterial, auf dem in nicht dargestellter Weise die Leiterbahnen aufgebracht sind.
  • 1 zeigt das Gehäuseelement 10 und das LED-Modul 20 in der Betriebsposition, bei welcher das LED-Modul bzw. der Träger 21 in Bezug auf seine Grundfläche das Gehäuseelement bzw. dessen Bodenabschnitt im Wesentlichen vollständig abdeckt.
  • Das Gehäuseelement ist hier zur Deckenmontage ausgebildet und weist einen, die Grundfläche des Gehäuseelementes festlegenden Gehäuseboden 11 sowie an dessen umlaufenden Rand eine sich etwa senkrecht zum Gehäuseboden erstreckende Gehäusewandung 12 auf. Zur Decken- oder Wandbefestigung sind am Gehäuseboden 11 im radial äußeren Bereich und umfänglich beabstandet drei Befestigungsbohrungen 13 vorgesehen, die in der in 1 angegebenen Betriebsstellung durch das LED-Modul 20 abgedeckt sind. Abgedeckt sind auch Versorgungseinheiten 70a, b und eine Anschlussleiste 80, die am Gehäuseboden 11 befestigt sind und die mit einer entsprechenden, auf dem LED-Modul angeordneten Anschlusseinrichtung in Form der Anschlussleiste 26 bei der Installation elektrisch zu verbinden sind. Mittig zu dem Gehäuseelement 10 sowie den Versorgungseinheiten 70a, b ist am LED-Modul 20 eine Mittenöffnung 23 vorgesehen zur Abführung von Konvektionswärme.
  • Zum Drehgelenk 30 auf einem gegenüberliegenden, äußeren Randbereich der Leuchtenbaugruppe ist ein Schnapphalter 50 vorgesehen, der am Gehäuseelement 10 befestigt ist und der in der dargestellten Betriebsstellung in noch zu beschreibender Art mit dem LED-Modul verrastet ist.
  • Das in der beschriebenen Ausführungsform kreisförmige LED-Modul 20 weist im Bereich des Drehgelenks 30 eine Gelenkdurchführung 27 und eine Randausnehmung 24 auf, wobei über letztere nicht dargestellte Verbindungskabel zwischen den Anschlussleisten 80 am Gehäuseelement und der zugeordneten Anschlussleiste 26 am LED-Modul geführt sind.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann bei der Verwendung des dargestellten, durchsichtigen Trägers 21 auch vorgesehen sein, die LEDs 22 auf der dem Gehäuseelement 10 zugewandten Seite anzuordnen, sodass eine Kontaktierung an der gegenüberliegenden Seite des LED-Moduls vermieden werden kann.
  • Die beschriebene, erfindungsgemäß gestaltete Leuchtenbaugruppe 1 kann zur Vervollständigung einer Leuchte mit einer optisch wirksamen und nicht dargestellten Abdeckung versehen sein, um eine vorgegebene Lichtverteilung bereitzustellen. Zur Befestigung können der Abdeckung können die am Gehäuse fixierten Halteelemente 16 dienen. In der einfachsten Ausführungsform kann für die beschriebene Leuchtenbaugruppe 1 diese Abdeckung halbkugelförmig ausgebildet sein.
  • Die 2a und 2b zeigen das Gehäuseelement 10 und das LED-Modul die Leuchtenbaugruppe der 1a vor dem Zusammenbau. Die in 1 gezeigte Verbindung zwischen beiden Teilen erlaubt es, dass das LED-Modul relativ zum Gehäuseelement um 180° gedreht werden kann. Die Drehachse wird in der beschriebenen Ausführungsform definiert durch das Drehgelenk 30 und verläuft senkrecht zur Ebene des LED-Moduls 20 sowie zum Gehäuseboden 11. Erkennbar weist das LED-Modul 20 gegenüberliegend zum Drehgelenk 30 eine Rastöffnung 25 auf, die in noch zu beschreibender Art mit dem Schnapphalter 50 zum Halten des LED-Moduls 20 am Gehäuseelement 10 zusammenwirkt.
  • Der Aufbau des Drehgelenks 30 und dessen Funktionsweise werden nun mit Bezug auf die 3a, b erläutert. Das Drehgelenk umfasst eine äußere Abstandshülse 31, welche sich mit seiner dem Gehäuseelement 10 zugewandten Stirnseite am Gehäuseelement abstützt. An der gegenüberliegenden Stirnseite weist die Abstandshülse 31 einen nach außen ragenden Kragen 31a auf, deren axial äußerste Begrenzungsfläche eine Auflage für das LED-Modul 20 bereitstellt. In der beschriebenen Ausführungsform weist das Drehgelenk 30 ferner ein Befestigungselement 32 auf, das hier als zylinderartig ausgebildet ist, das an seiner Gehäuse-entfernten Stirnseite wiederum einen radial nach außen ragenden Kragen 32a umfasst und sich durch eine Gelenkdurchführung 27 im LED-Modul durch dieses hindurch erstreckt. Das Befestigungselement 32 erstreckt sich radial innen zur Abstandshülse und axial aus der Abstandshülse 31 hinaus. Der Kragen 32a stellt an seiner axial inneren Begrenzungsfläche eine Anlage für das LED-Modul bereit, derart, dass dieses im Randbereich ihrer Gelenkdurchführung zwischen Abstandshülse und Befestigungselement eingeklemmt ist. Zur Fixierung des Gelenks am Gehäuseelement 11 ist in der beschriebenen Ausführungsform eine nicht dargestellte Blechschraube vorgesehen, die durch die Durchführung 32d im Fuß 32b des Befestigungselementes hindurch in den Boden 11 des Gehäuseelements hinein einschraubbar ist. Zur Erleichterung der Montage weist der Fuß 32b des Befestigungselements 32 zum Gehäuseelement hin einen Steg 32c auf, der in eine zugeordnete Öffnung im Gehäuseboden 11 eingreift, wenn Gehäuseelement und Befestigungselement zueinander ausgerichtet sind.
  • In der beschriebenen Ausführungsform weist die Abstandshülse einen Mitnehmer 31b auf, der sich etwa in der axialen Mitte des zylinderförmigen Grundkörpers der Abstandshülse von diesem radial nach außen und dann axial über die Stirnseite des Grundkörpers hinaus erstreckt. Der Mitnehmer 31b ragt in eine als Randausnehmung 24 gestaltete Mitnehmerausnehmung oder Mitnehmeröffnung des LED-Moduls 20 hinein. Eine manuelle Drehung des Leuchtmittel-Moduls 20 zum Gehäuseelement 10 um die Drehachse verursacht insofern eine Drehung der Abstandshülse 31 aufgrund der Mitnahme der Abstandshülse durch das LED-Modul bei dessen Drehung zum Gehäuseelement.
  • In der beschriebenen Ausführungsform wird mit dem Drehgelenk 30 auch eine Kabelführung bereitgestellt, um während des relativen Drehens von Leuchtmittel-Modul 20 und Gehäuseelement 10 ein Abreißen von elektrischen Verbindungskabeln zu vermeiden, die zwischen dem Gehäuseelement und dem Leuchtmittel-Modul verlaufen. Hierzu bildet der Mitnehmer 31b mit einem an diesem befestigbaren Kabelclip 31c eine Kabelführung 31d, welche bei der Drehung des LED-Moduls zum Gehäuseelement mitbewegt wird, da der Mitnehmer 31b wie beschrieben in die Randausnehmung 24 des LED-Moduls hineinragt.
  • Nach dem Lösen der Verrastung des LED-Moduls mit dem Schnapphalter 50 kann das LED-Modul 20 durch Aufbringen einer Kraft parallel zur Ebene des Moduls gedreht werden, wobei in der beschriebenen Ausführungsform die Abstandshülse 31 einschließlich der Kabelführung mit dem LED-Modul mitbewegt wird.
  • Nachdem die notwendigen Installationsarbeiten, beispielsweise das Befestigen des Gehäuseelements an einer Decke, das Anschließen der Versorgungseinheiten 70a, b an das Netz, und/oder das Kontaktieren der Versorgungseinheiten 70a, b mit den LEDs 22 durchgeführt wurde, kann das LED-Modul 20 wieder in seine Betriebsposition zurückgedreht werden wie es die Betriebssituation der 1 zeigt. In dieser Position ist der Schnapphalter 50 zur Rastöffnung 25 ausgerichtet.
  • Die Gestaltung des Schnapphalters 50 und dessen Zusammenwirken mit der Rastöffnung 25 am LED-Modul zeigen die 4a und b. Der Schnapphalter 50 ist in der beschriebenen Ausführung quaderförmig ausgebildet und am Gehäuseelement 10 mittels der an der Basis 53 vorgesehenen Befestigungsöffnung 54 befestigt. Dabei weist der Schnapphalter 50 auf seiner dem LED-Modul 20 zugewandten Stirnseite zwei sich gegenüberliegende Auskragungen 51a, b aufweist, welche jeweils eine Anlagefläche zur Anlage an die Unterseite des LED-Moduls 20 bereitstellen. Der Schnapphalter 50 weist ferner zwei elastische Rasthaken 52a, b auf, die sich mit ihren freien Enden etwas über das LED-Modul hinaus erstrecken. Insofern muss das LED-Modul 20 geringfügig elastisch sein, sodass vor der Drehung des Moduls im Bereich der Rastöffnung 25 senkrecht aus seiner kräftefreien Position zur Erhöhung des Abstandes zum Gehäuseelement herausbewegt werden kann, bis die Rasthaken 52a, b zur Rastöffnung 25 ausgerichtet und von dieser aufgenommen sind. Danach kann zur Einstellung der Betriebsposition die Verrastung durch Ausübung einer Kraft auf das LED-Modul in Richtung zum Gehäuseelement oder durch das Wirken einer Rückstellkraft des LED-Moduls erfolgen. In dieser Betriebsstellung sind die Rasthaken 52a, b mit zugeordneten Rastflächen über den Rand der Rastöffnung 25 an der Seite des LED-Moduls 20 eingerastet, welche dem Gehäuseelement 10 abgewandt ist. Die Höhe des Schnapphalters 50, respektive der Abstand der Anlageflächen der Auskragungen 51a, b zum Gehäuseboden 11 ist dabei an die Höhe der Abstandshülse 31 angepasst.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Leuchtenbaugruppe
    10
    Gehäuseelement
    11
    Gehäuseboden
    12
    Gehäusewandung
    13
    Befestigungsbohrung
    14
    Durchgangsöffnung
    15
    Gehäuserand
    16
    Halteelement
    20
    LED-/Leuchtmittel-Modul
    21
    Träger
    22
    LED
    23
    Mittenöffnung
    24
    Randausnehmung
    25
    Rastöffnung
    27
    Gelenkdurchführung
    30
    Drehgelenk
    31
    Abstandshülse
    31a
    Kragen
    31b
    Mitnehmer
    31c
    Kabelclip
    31d
    Kabelführung
    32
    Befestigungselement
    32a
    Kragen
    32b
    Fuß
    32c
    Steg
    32d
    Durchführung
    50
    Schnapphalter
    51a, b
    Auskragung
    52a, b
    Rasthaken
    53
    Basis
    54
    Befestigungsloch
    70a, b
    Versorgungseinheit
    80
    Anschlussleiste
    A
    Aufnahme
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 2194313 A1 [0003]
    • CN 203784840 U [0003]

Claims (10)

  1. Leuchtenbaugruppe (1) mit einem zur Decken- oder Wandbefestigung, und/oder zur Befestigung von Versorgungsbauteilen ausgebildeten Gehäuseelement (10) sowie einem, zumindest ein Leuchtmittel tragendes Leuchtmittel-Modul (20), wobei das Leuchtmittel-Modul am Gehäuseelement beweglich gelagert ist und in einer Arbeitsposition eine Grundfläche des Leuchtmittel-Moduls im Wesentlichen parallel zu einer Grundfläche des Gehäuseelements ausgerichtet ist, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Leuchtmittel-Modul (20) und dem Gehäuseelement (10) ein Drehgelenk (30) angeordnet ist zum Drehen des Leuchtmittel-Moduls relativ zum Gehäuseelement, wobei die Drehachse des Drehgelenks etwa senkrecht zu der Grundfläche des Leuchtmittel-Moduls orientiert ist.
  2. Leuchtenbaugruppe (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Drehgelenk (30) in einem ersten äußeren Randbereich des Leuchtmittel-Moduls angeordnet ist.
  3. Leuchtenbaugruppe (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Drehgelenk (30) eine Abstandshülse (31) umfasst, die sich mit einer seiner beiden Stirnseiten am Gehäuseelement (10) abstützt und an der zum Leuchtmittel-Modul (20) gerichteten Stirnseite einen Kragen (31a) aufweist, auf welchem das Leuchtmittel-Modul (20) mit seiner zum Gehäuseelement (10) gerichteten Seite aufliegt.
  4. Leuchtenbaugruppe (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandshülse (31) relativ zum Gehäuseelement (10) beweglich gehalten ist und einen Mitnehmer (31b) aufweist, der sich in eine Mitnehmerausnehmung oder Mitnehmeröffnung (24) des Leuchtmittelmoduls (20) hinein erstreckt.
  5. Leuchtenbaugruppe (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Mitnehmer (31b) eine Kabelführung (31d) zum Führen von Verbindungskabeln zwischen dem Gehäuseelement (10) und Leuchtmittel-Modul (20) aufweist.
  6. Leuchtenbaugruppe (1) nach Anspruch 3, 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein zur Abstandshülse (31) radial innen angeordnetes Befestigungselement (32) vorgesehen ist, dass am Gehäuseelement (10) befestigt ist und sich durch eine Gelenkdurchführung (27) am Leuchtmittel-Modul (20) erstreckt und den Rand der Durchführung bzw. Öffnung außenseitig umgreift.
  7. Leuchtenbaugruppe (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (32) als Hohlzylinder ausgebildet ist, der bodenseitig am Gehäuseelement (10) befestigt ist.
  8. Leuchtenbaugruppe (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass beabstandet zum Drehgelenk (30), insbesondere an einem zum Drehgelenk gegenüberliegenden zweiten äußeren Randbereich ein Halteelement vorgesehen ist, das mit dem Leuchtmittel-Modul (20) in Eingriff bringbar ist und das am Gehäuseelement (10) befestigt ist.
  9. Leuchtenbaugruppe (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement eine Auflage (51a, b) zum Tragen des Leuchtmittel-Moduls (20) auf dessen zum Gehäuseelement (10) zugewandten Seite und zumindest ein elastisches Rastelement (52a, b) aufweist, das das Leuchtmittel-Modul (20) an dessen dem Gehäuseelement (10) abgewandten Seite in einer Raststellung hintergreift.
  10. Leuchtenbaugruppe (1) nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass sich das zumindest eine elastische Rastelement (52a, b) des Haltelements durch eine Rastöffnung (25) im Leuchtmittel-Modul erstreckt.
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