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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer Scheibenwaschdüse zur Reinigung einer Fahrzeugscheibe. Die Erfindung betrifft außerdem eine Scheibenwaschdüse zur Reinigung einer Fahrzeugscheibe.
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Scheibenwaschdüsen werden in Automobilen eingesetzt, um beispielsweise die Windschutzscheibe zu reinigen. Zu diesem Zweck wird der Scheibenwaschdüse eine Reinigungsflüssigkeit, beispielsweise eine Mischung aus Wasser und einer Reinigungskomponente und gegebenenfalls einem Frostschutzmittel, unter Druck zugeführt. Die Scheibenwaschdüse bringt die Flüssigkeit auf die Fahrzeugscheibe aus. Zur großflächigen Reinigung der Fahrzeugscheibe ist es bekannt, fächerförmige Flüssigkeitsstrahlen bzw. fächerförmig oszillierende Flüssigkeitsstrahlen aus den Scheibenwaschdüsen auszubringen. Solche Scheibenwaschdüsen sind beispielsweise bekannt aus
US 4 645 126 A oder
EP 2 144 702 B1 .
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Allerdings existieren Bereiche von Fahrzeugscheiben, die auch mit solchen fächerförmigen Flüssigkeitsstrahlen nicht ausreichend zu reinigen sind. Dies betrifft zum Beispiel schlecht zugängliche Bereiche am Rand der Fahrzeugscheibe oder Bereiche mit einem besonderen Reinigungsbedarf, beispielsweise Scheibenbereiche, unter denen Sensoren, zum Beispiel Kameras für Fahrzeugassistenzsysteme angeordnet sind. Zur Reinigung solcher Bereiche können zusätzlich nichtoszillierende Flüssigkeitspunktstrahlen aus den Scheibenwaschdüsen ausgebracht werden, die gezielt auf die entsprechenden Scheibenbereiche gerichtet sind.
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Hergestellt werden Scheibenwaschdüsen im Stand der Technik in Spritzgussverfahren. Im Zuge des Spritzgussverfahrens werden sowohl innerhalb der Scheibenwaschdüse vorgesehene Kanäle etc. ausgebildet als auch die Austrittsöffnungen für fächerförmige Flüssigkeitsstrahlen und gegebenenfalls die nicht-oszillierenden Flüssigkeitspunktstrahlen. Auf diese Weise lassen sich auch Austrittsöffnungen für Flüssigkeitspunktstrahlen mit den erforderlichen kleinen Durchmessern gut herstellen.
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Allerdings kann mit einem Spritzgusswerkzeug immer nur eine bestimmte Konfiguration der Scheibenwaschdüse, insbesondere der Austrittsöffnungen erzeugt werden. Dies gilt sowohl für die Anordnung und Ausrichtung der Austrittsöffnungen als auch für deren Geometrie. Sollen beispielsweise für einen anderen Fahrzeugtyp andere Austrittsöffnungen erzeugt werden, muss das Spritzgusswerkzeug entsprechend geändert werden. Dies ist mit hohem Aufwand verbunden. Es ist daher auch bereits vorgeschlagen worden, Austrittsöffnungen beispielsweise durch eine Kugelgelenkanordnung justierbar auszubilden. Durch Verdrehen der Kugelgelenkanordnung kann dann zumindest die Ausrichtung der Austrittsöffnungen verändert werden. Eine Veränderung der Geometrie der Austrittsöffnungen ist auf diese Weise allerdings nicht möglich. Außerdem sind solche Scheibenwaschdüsen hinsichtlich ihrer Konstruktion aufwendig und in der Praxis auch fehleranfällig. Auch die Montage ist aufwendig, da jeweils eine Einstellung der Kugelgelenkanordnung zur gewünschten Ausrichtung der Austrittsöffnungen erfolgen muss.
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Ausgehend von dem erläuterten Stand der Technik liegt der Erfindung daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Scheibenwaschdüse der eingangs genannten Art bereitzustellen, wobei die Scheibenwaschdüse hinsichtlich Herstellung, Konstruktion und Montage vereinfacht sein soll bei gleichzeitig größtmöglicher Flexibilität hinsichtlich der Ausrichtung, Anordnung und Geometrie der Austrittsöffnungen.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe durch die unabhängigen Ansprüche 1 und 7. Vorteilhafte Ausgestaltungen finden sich in den abhängigen Ansprüchen, der Beschreibung und den Figuren.
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Die Erfindung löst die Aufgabe einerseits durch ein Verfahren zum Herstellen einer Scheibenwaschdüse zur Reinigung einer Fahrzeugscheibe, umfassend die Schritte:
- – in einem Spritzgussverfahren wird ein Düsenkörper mit einem Zuführkanal und einer mit dem Zuführkanal verbundenen ersten Austrittsöffnung hergestellt, wobei der Zuführkanal für den Betrieb der Scheibenwaschdüse mit einer Flüssigkeitsversorgung verbindbar ist, und wobei im Betrieb der Scheibenwaschdüse durch die erste Austrittsöffnung ein fächerförmiger oder ein fächerförmig oszillierender Flüssigkeitsstrahl ausgebracht wird,
- – nachfolgend zu dem Spritzgussverfahren wird durch Bohren mindestens eine zweite Austrittsöffnung in den Düsenkörper eingebracht, die ebenfalls mit dem Zuführkanal verbunden ist, und durch die im Betrieb der Scheibenwaschdüse ein nicht-oszillierender Flüssigkeitspunktstrahl ausgebracht wird.
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Die Erfindung löst die Aufgabe andererseits durch eine Scheibenwaschdüse zur Reinigung einer Fahrzeugscheibe, umfassend einen Düsenkörper, in dem ein einerseits mit einer Flüssigkeitsversorgung verbindbarer und andererseits mit einer ersten Austrittsöffnung des Düsenkörpers verbundener Zuführkanal ausgebildet ist, wobei im Betrieb der Scheibenwaschdüse durch die erste Austrittsöffnung ein fächerförmiger oder ein fächerförmig oszillierender Flüssigkeitsstrahl ausgebracht wird, wobei der Zuführkanal weiterhin mit mindestens einer zweiten Austrittsöffnung des Düsenkörpers verbunden ist, durch die im Betrieb der Scheibenwaschdüse ein nicht-oszillierender Flüssigkeitspunktstrahl ausgebracht wird, wobei die mindestens eine zweite Austrittsöffnung durch Bohren in den Düsenkörper eingebracht worden ist.
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Die Scheibenwaschdüse kann insbesondere zum Reinigen einer Scheibe eines Automobils, beispielsweise einer Windschutzscheibe, dienen. In dem Düsenkörper ausgebildete Kanäle etc. können zu einer oder mehreren Seiten, beispielsweise einer Oberseite und einer Unterseite hin offen sein. Der Düsenkörper kann durch eine auf den Düsenkörper aufgesetzte Deckelplatte der Scheibenwaschdüse oder ein den Düsenkörper beispielsweise pressend aufnehmendes Gehäuse der Scheibenwaschdüse anschließend für den Betrieb verschlossen werden. Es ist aber auch möglich, im Zuge des Spritzgussverfahrens einen (hohlen) Düsenkörper mit geschlossenen Kanälen etc. auszubilden. Der Düsenkörper kann aus einem geeigneten Kunststoff bestehen. Beispielsweise kann der Düsenköper aus einem Polymer bestehen.
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Der Zuführkanal ist im Betrieb der Scheibenwaschdüse mit einer Flüssigkeitsversorgung verbunden. Durch die Flüssigkeitsversorgung wird dem Zuführkanal Flüssigkeit, beispielsweise Wasser mit einer Reinigungskomponente und gegebenenfalls einer Frostschutzkomponente, aus einem Reservoir unter Druck zugeführt. Dazu kann eine geeignete Pumpe vorgesehen sein, wie dies an sich bekannt ist. Die Flüssigkeit tritt einerseits aus der ersten Austrittsöffnung des Düsenkörpers aus. Der Strahl kann dabei durch geeignete Ausbildung des Düsenkörpers bzw. der ersten Austrittsöffnung bereits fächerförmig aus dieser austreten. Dazu kann die erste Austrittsöffnung beispielsweise eine Vielzahl kleiner Löcher aufweisen. Es ist aber auch möglich, dass ein fächerförmig oszillierender Punktstrahl aus der ersten Austrittsöffnung austritt. Dieser erscheint aufgrund der hohen Oszillationsfrequenz für ein menschliches Auge wie ein fächerförmiger Strahl. Darüber hinaus ist mindestens eine zweite Austrittsöffnung vorgesehen, durch die ein (nicht-oszillierender) Punktstrahl austritt. Dieser Punktstrahl ist also im Wesentlichen nicht aufgeweitet und trifft auf einen eng begrenzten Bereich der zu reinigenden Scheibe auf. Hierbei kann es sich insbesondere um einen schlecht zugänglichen oder besonders reinigungsbedürftigen Bereich einer Fahrzeugscheibe handeln, beispielsweise einen Bereich der Fahrzeugscheibe, hinter dem sich Sensoren, zum Beispiel Kameras für Assistenzsysteme des Automobils, befinden.
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Erfindungsgemäß wird die mindestens eine zweite Austrittsöffnung durch Bohren in den Düsenkörper eingebracht, insbesondere nachfolgend zu dem Spritzgussverfahren. Das Bohrverfahren kann insbesondere ein kontaktloses Bohrverfahren sein. Bei dem Bohren kann es sich insbesondere um thermisches Bohren handeln, bei dem das Düsenkörpermaterial im Bereich der auszubildenden zweiten Austrittsöffnung mittels einer geeigneten Wärmequelle aufgeschmolzen und/oder verdampft wird. Es kann sich also um ein nicht-zerspanendes Bohrverfahren handeln. Erfindungsgemäß wird in dem Spritzgussverfahren mit dem dafür einmalig konfigurierten Spritzgusswerkzeug der Düsenkörper mit der hinsichtlich Anordnung und Ausrichtung regelmäßig nicht zu verändernden ersten Austrittsöffnung einschließlich der jeweils erforderlichen Flüssigkeitskanäle bzw. Wechselwirkungskammern ausgebildet. Die bei unterschiedlichen Fahrzeugtypen bzw. -konfigurationen in unterschiedlicher Weise erforderlichen zweiten Austrittsöffnungen werden bei dem erfindungsgemäßen Verfahren hingegen erst in einem dem Spritzgussverfahren nachfolgenden Arbeitsschritt durch Bohren eingearbeitet. Durch diese Vorgehensweise wird eine maximale Flexibilität hinsichtlich der Ausrichtung, Anordnung und Geometrie der zweiten Austrittsöffnungen erreicht. Insbesondere ist es nicht erforderlich, das Spritzgusswerkzeug zur Anpassung an eine veränderte Konfiguration zu verändern. Durch geeignete Bohrverfahren können die zweiten Austrittsöffnungen mit gleichbleibend hoher Präzision in der jeweils gewünschten Konfiguration erzeugt werden, insbesondere auch bei den in diesem Zusammenhang erforderlichen kleinen Durchmessern. Auf diese Weise kann auch auf eine Einstellbarkeit der zweiten Austrittsöffnungen, beispielsweise durch eine Kugelgelenkanordnung, verzichtet werden. Die erfindungsgemäße Scheibenwaschdüse kann somit einfacher konstruiert, hergestellt, und montiert werden. Gleichzeitig besteht größtmögliche Flexibilität hinsichtlich der Ausbildung der zweiten Austrittsöffnungen. Das im Spritzgussverfahren hergestellte Grundmodell des Düsenkörpers kann dabei für verschiedenste Fahrzeugtypen und -konfigurationen zum Einsatz kommen.
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Erfindungsgemäß können auch nacheinander mehrere solcher Scheibenwaschdüsen hergestellt werden mit unterschiedlich ausgebildeten gebohrten zweiten Austrittsöffnungen. Die Austrittsöffnungen können sich insbesondere hinsichtlich ihrer Form und/oder ihres Durchmessers und/oder ihrer Anordnung und/oder ihrer Ausrichtung unterscheiden.
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Nach einer besonders praxisgemäßen Ausgestaltung kann die mindestens eine zweite Austrittsöffnung durch Laserbohren in den Düsenkörper eingebracht werden. Beim Laserbohren wird in dem Bereich der auszubildenden zweiten Austrittsöffnung das Material des Düsenkörpers aufgeschmolzen und/oder verdampft. Es handelt sich um ein kontaktloses thermisches Bohrverfahren, das auch bei kleinsten Querschnitten der zweiten Austrittsöffnungen sicher reproduzierbar eine hochpräzise Ausbildung der gewünschten Form, Ausrichtung und Anordnung der zweiten Austrittsöffnungen erlaubt. Es ist für den vorliegenden Anwendungszweck daher sehr gut geeignet. Es sind aber grundsätzlich auch andere Bohrverfahren denkbar, beispielsweise Ultraschallbohrverfahren.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass in dem Spritzgussverfahren weiterhin mindestens ein mit dem Zuführkanal verbundener Verteilkanal in dem Düsenkörper ausgebildet wird, wobei die mindestens eine zweite Austrittsöffnung mit dem mindestens einen Verteilkanal verbunden ist. Der Verteilkanal oder die Verteilkanäle ist/sind im Spritzgussverfahren also schon in dem Düsenkörper angelegt. Der mindestens eine Verteilkanal endet unterhalb der Oberfläche des Düsenkörpers. Mittels Bohren durch diese Oberfläche wird dann eine Verbindung des Verteilkanals nach außen in Form der zweiten Austrittsöffnung hergestellt. Obwohl der Verteilkanal also schon von vornherein im Spritzgussverfahren angelegt ist, lassen sich durch unterschiedliche Bohrrichtungen und Bohrverfahren flexibel unterschiedlich ausgebildete zweite Austrittsöffnungen erstellen und mit dem Verteilkanal verbinden.
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Es ist auch möglich, dass nachfolgend zu dem Spritzgussverfahren durch Bohren mehrere zweite Austrittsöffnungen in den Düsenkörper eingebracht werden, die mit dem Zuführkanal verbunden sind, und durch die im Betrieb der Scheibenwaschdüse jeweils ein nicht-oszillierender Flüssigkeitspunktstrahl ausgebracht wird. In dem Spritzgussverfahren können dann weiterhin mehrere mit dem Zuführkanal verbundene Verteilkanäle in dem Düsenkörper ausgebildet werden, wobei die mehreren zweiten Austrittsöffnungen mit den Verteilkanälen verbunden sind. Die zweiten Austrittsöffnungen können jeweils mit einem der Verteilkanäle verbunden sein. Es ist aber auch möglich, dass mit einem Verteilkanal mehrere der zweiten Austrittsöffnungen verbunden sind. Die mehreren zweiten Austrittsöffnungen können in unterschiedliche Richtungen ausgerichtet sein. Die im Betrieb durch sie austretenden punktförmigen Flüssigkeitsstrahlen treten dann in unterschiedliche Richtungen aus und treffen so auf unterschiedliche Bereiche einer zu reinigenden Fahrzeugscheibe. Die mehreren zweiten Austrittsöffnungen können auch eine unterschiedliche Geometrie besitzen, zum Beispiel unterschiedliche Durchmesser und/oder sich unterschiedlich verjüngende bzw. erweiternde Querschnitte etc.. Die Scheibenwaschdüse kann so in einfacher Weise an die individuellen Erfordernisse angepasst werden.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung kann der Düsenkörper in dem Spritzgussverfahren mit mindestens einer konvex gewölbten Außenfläche ausgebildet werden, wobei die mindestens eine zweite Austrittsöffnung im Bereich der konvex gewölbten Außenfläche eingebracht wird. Es können zum Beispiel zwei symmetrisch zu der ersten Austrittsöffnung ausgebildete konvex gewölbte Außenflächen vorgesehen sein. Die mindestens eine konvex gewölbte Außenfläche kann zum Beispiel (halb-)kugelförmig ausgebildet sein. Auf diese Weise wird eine gleichbleibende Grundlage für das Bohren der zweiten Austrittsöffnungen geschaffen. Dies betrifft insbesondere die Wanddicke, also die Längserstreckung der Bohrung, sowie den Austrittswinkel. Durch die konvexe Wölbung können aus unterschiedlichsten Richtungen zweite Austrittsöffnungen gebohrt werden, ohne dass es zu unerwünschten Variationen der Flüssigkeitsführung im Bereich des Austritts kommt.
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Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel kann vorgesehen sein, dass in dem Spritzgussverfahren in dem Düsenkörper eine Wechselwirkungskammer ausgebildet wird, die einerseits mit dem Zuführkanal und andererseits mit der ersten Austrittsöffnung in Verbindung steht, wobei sich im Betrieb der Scheibenwaschdüse in der Wechselwirkungskammer wechselnde Wirbel ausbilden, derart dass aus der ersten Austrittsöffnung ein fächerförmig oszillierender Flüssigkeitsstrahl ausgebracht wird. Eine solche Ausgestaltung ist grundsätzlich bekannt, wie eingangs erläutert.
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Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren kann insbesondere eine erfindungsgemäße Scheibenwaschdüse hergestellt werden. Entsprechend kann die erfindungsgemäße Scheibenwaschdüse mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt worden sein.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand von Figuren näher erläutert. Es zeigen schematisch:
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1 einen Düsenkörper einer erfindungsgemäßen Scheibenwaschdüse in einer perspektivischen Ansicht,
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2 den Düsenkörper aus 1 in einer Ansicht von vorne,
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3 den Düsenkörper aus 1 in einer Ansicht von oben,
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4 eine Schnittansicht entlang der Linie 4-4 in 3,
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5 den Düsenkörper aus 1 in einer Ansicht von unten, und
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6 den Düsenkörper aus 1 im in ein Gehäuse eingesetzten Zustand. Soweit nichts anderes angegeben ist, bezeichnen in den Figuren gleiche Bezugszeichen gleiche Gegenstände.
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Der in den Figuren gezeigte Düsenkörper 10 besteht aus einem Kunststoff und besitzt eine quaderförmige Grundform. In dem Düsenkörper 10 sind verschiedene Kanäle ausgebildet, wie nachfolgend noch näher erläutert werden wird. Für den Betrieb wird der Düsenkörper 10 in ein Gehäuse eingesetzt, wie nachfolgend ebenfalls noch näher erläutert werden wird.
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In dem Düsenkörper ist ein Zuführkanal 12 ausgebildet, der im Betrieb der den Düsenkörper 10 umfassenden Scheibenwaschdüse mit einer Flüssigkeitsversorgung verbunden wird. Die Flüssigkeitsversorgung umfasst eine Pumpe, durch die Flüssigkeit, insbesondere eine Mischung aus Wasser und einer Reinigungsflüssigkeit und gegebenenfalls einem Frostschutzmittel, unter Druck dem Zuführkanal 12 zugeführt wird. Im Betrieb dient die mit dem Düsenkörper 10 ausgestattete Scheibenwaschdüse zum Reinigen einer Fahrzeugscheibe, insbesondere einer Scheibe eines Automobils. Der Zuführkanal 12 mündet in eine ebenfalls in dem Düsenkörper 10 ausgebildete Wechselwirkungskammer 14. Die Wechselwirkungskammer 14 wiederum mündet in eine erste Austrittsöffnung 16, über die im Betrieb die dem Zuführkanal 12 zugeführte Flüssigkeit fächerförmig oszillierend austritt und auf die Fahrzeugscheibe trifft. In dem dargestellten Beispiel mündet der Zuführkanal 12 über eine Verengung 18 in die Wechselwirkungskammer 14. Bei dem Bezugszeichen 20, 22 sind außerdem Zirkulationsbohrungen zu erkennen. Die Zirkulationsbohrungen 20, 22 werden durch an der in 5 gezeigten Unterseite des Düsenkörpers 10 vorgesehene Verbindungskanäle 21 derart miteinander verbunden, dass von dem Zuführkanal 12 in die Wechselwirkungskammer 14 gelangende Flüssigkeit, die nicht durch die erste Austrittsöffnung 16 austritt, durch die Zirkulationsbohrungen 20, die Verbindungskanäle 21 und die Zirkulationsbohrungen 22 zurückfließen und dann erneut in die Wechselwirkungskammer 14 eintreten kann. Im Betrieb führt diese Ausgestaltung dazu, dass sich in der Wechselwirkungskammer 14 Wirbel ausbilden und ein Rückfluss von Flüssigkeit über die Zirkulationsbohrungen 20, 22 und die Verbindungskanäle 21 abwechselnd auf der einen Seite und auf der anderen Seite der Wechselwirkungskammer 14 erfolgt. Dies führt dazu, dass der aus der ersten Austrittsöffnung 16 austretende Flüssigkeitsstrahl schnell hin und her oszilliert und sich so eine fächerförmige Flüssigkeitsoszillation einstellt.
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In dem Düsenkörper 10 sind darüber hinaus zwei mit dem Zuführkanal 12 verbundene Verteilkanäle 24 ausgebildet. Die Verteilkanäle 24 sind spiegelsymmetrisch zu einer zwischen dem Zuführkanal 12 und der ersten Austrittsöffnung 16 verlaufenden Mittelachse des Düsenkörpers 10 angeordnet und enden jeweils unterhalb einer halbkugelförmig konvex gewölbten Außenfläche 26. In jeder der konvex gewölbten Außenflächen 26 ist eine jeweils einen der Verteilkanäle 24 mit der Außenseite verbindende zweite Austrittsöffnung 28 ausgebildet. Im Betrieb der Scheibenwaschdüse tritt durch diese zweiten Austrittsöffnungen 28 ein nichtoszillierender Flüssigkeitspunktstrahl aus. Er kann auf besonders reinigungsbedürftige Bereiche der zu reinigenden Fahrzeugscheibe treffen.
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In 6 ist der in den 1 bis 5 gezeigte Düsenkörper 10 im in ein Gehäuse 30 der Scheibenwaschdüse eingesetzten Zustand gezeigt. Der Düsenkörper 10 kann insbesondere durch Presssitz in dem Gehäuse 30 gehalten sein. Im in das Gehäuse 30 eingesetzten Zustand werden die in den 1 bis 5 zu erkennenden zur Oberseite bzw. Unterseite des Düsenkörpers 10 hin offenen Zirkulationsbohrungen 20, 22, Verbindungskanäle 21, Wechselwirkungskammer 14 sowie Verteilkanäle 24 dicht verschlossen. Es verbleiben als Verbindung zur Umgebung somit lediglich die ersten und zweiten Austrittsöffnungen 16, 28 für die auszubringende Flüssigkeit sowie eine Verbindung zum Zuführkanal 12. Über erste und zweite Zulaufanschlüsse 34, 36 wird dem Zuführkanal 12 Flüssigkeit aus einem Flüssigkeitsreservoir unter Druck zugeführt, wie dies an sich bekannt ist. Bei dem Bezugszeichen 32 sind außerdem zwei zylindrische Vorsprünge an der Außenseite des Gehäuses 30 zu erkennen. Am Fahrzeug wird das Gehäuse 30 in eine Gehäuseaufnahme eingesetzt. Die zylindrischen Vorsprünge 32 dienen als Drehachse, über die die Drehlage des Gehäuses 30 mit dem Düsenkörper 10 für den Betrieb justiert werden kann.
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Der Düsenkörper 10 wurde bis auf die zweiten Austrittsöffnungen 28 in einem Kunststoffspritzgussverfahren hergestellt. Nach dem Spritzgussschritt wurden die zweiten Austrittsöffnungen 28 mittels Laserbohren in den Düsenkörper 10 eingebracht. Auf diese Weise können die zweiten Austrittsöffnungen 28 in herstellungs-, konstruktions- und montagetechnischer Hinsicht einfach und flexibel ausgebildet werden. Auch das Gehäuse 30 mit den Zulaufanschlüssen 34, 36 kann in einem Spritzgussverfahren beispielsweise aus einem Kunststoff hergestellt worden sein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 4645126 A [0002]
- EP 2144702 B1 [0002]