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DE102016013424A1 - Vorrichtung zur Rückgewinnung von wasserverschmutzendem Öl aus unter Wasser liegenden Lecks - Google Patents

Vorrichtung zur Rückgewinnung von wasserverschmutzendem Öl aus unter Wasser liegenden Lecks Download PDF

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DE102016013424A1
DE102016013424A1 DE102016013424.0A DE102016013424A DE102016013424A1 DE 102016013424 A1 DE102016013424 A1 DE 102016013424A1 DE 102016013424 A DE102016013424 A DE 102016013424A DE 102016013424 A1 DE102016013424 A1 DE 102016013424A1
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Abstract

Die Erfindung beschreibt Anlagen mit entsprechenden Vorrichtungen zur Rückgewinnung von Öl aus Wasser und zur Vermeidung von Wasserverschmutzungen bei der Exploration und Förderung von Erdöl, welches aus Lecks von Öllagerstätten unter dem Grunde von Gewässern austritt oder durch andere Ursachen ins Wasser gelangt ist, wie Schiffshavarien, Pipelinebrüche oder sonstige Unfälle bei Exploration, Förderung und Transport von Öl.Die Vorrichtung besteht aus einem unter Wasser gelegenen Auffang- und Sammeltrichter, der stationär oder beweglich, großflächig über dem Leck positioniert wird und von dem aus das gesammelte Öl durch eine Leitung mit Hilfe des Auftriebes an die Oberfläche und in einen Behälter oder Tanker gebracht werden kann. Diese Leitung kann auch vermieden werden, wenn der Sammeltrichter durch eigenen oder fremden Antrieb bewegt werden kann. In diesem Falle wird mit mindestens zwei Sammeltrichtern gearbeitet, die zur Ölaufnahme und Ölabgabe abwechselnd zwischen dem Leck und einem Zwischenlager-Behälter oder einem Tanker zum Abtransport des Öls pendeln. Mittels flutbarer Auftriebskörper und Entlüftungsventilen am Auffangtrichter wird das Auftriebsverhalten des Auffangtrichters reguliert.

Description

  • Spektakuläre Unfälle haben in der Vergangenheit immer wieder dazu geführt, dass aus angebohrten Öllagerstätten große Mengen an Öl ausströmten und dadurch enorme wirtschaftliche Schäden und Umweltverschmutzungen eingetreten sind. Weltweites Aufsehen erregte die Explosion der „Deepwater Horizon“ Bohrplattform im Golf von Mexiko im Jahre 2010, die monatelang zu ungehindertem Austritt von Rohöl geführt hatte. Alle für diesen Fall vorgesehenen Sicherungseinrichtungen versagten. Ein Konzept zur schnellen Eindämmung der Auswirkungen solcher Katastrophen bestand damals nicht und das Leck konnte erst durch langwieriges und aufwendiges Einbringen von Querbohrungen im festen Untergrund weit unter dem Meeresgrund verschlossen werden. Eine ähnliche große Ölpest wurde bereits 1979 ebenfalls im Golf von Mexiko durch den Unfall der Bohrplattform „Xtoc1“ ausgelöst, als über 9 Monate lang ungehindert Öl ausströmte, ehe das Bohrloch verschlossen werden konnte. Auch gesunkene Tanker und andere Schiffe haben sich schon als unkontrollierbare und hartnäckige Ölemittenten auf dem Meeresgrund erwiesen.
  • Hier nun setzt die Erfindung ein, die sich zur Aufgabe gemacht hat, eine schnelle Hilfe zur Eindämmung der Folgen von Öl-Lecks auf dem Grunde von Gewässern oder aus den nach oben führenden Steigleitungen und Pipelines bereitzustellen, dieses Öl zu sammeln und möglichst einer weiteren Nutzung zuzuführen. Diese Hilfe muss unabhängig von einer schon vor Ort bestehenden Bohr- oder Förder-Plattform möglich sein und selbst bei deren Beschädigung oder völligem Verlust noch funktionieren können.
  • In der Regel wird eine Bohrplattform nach Fertigstellung einer oder mehrerer Bohrungen zum nächsten Einsatzort gebracht oder zu einer Förderplattform umgebaut. Diese wird dann über den Bohrlöchern platziert und übernimmt Förderung, Aufbereitung und Weitertransport des Erdöls. Die Förderung des Öls aus einer angebohrten Lagerstätte erfolgt konventionell in mehreren Phasen: In der ersten (eruptive Förderung) tritt Öl und Gas durch den natürlichen Druck aus dem Bohrloch aus. Allgemein können so bis zu 30% des eingelagerten Öls gefördert werden. Besonders auf diese eruptive Phase bezieht sich die Erfindung, da ansonsten bis zum natürlichen Abbau des Druckes in der öllagernden Kaverne, ungehindert Rohöl ins Wasser fließen würde. In weiteren Phasen kann durch moderne Verfahren die Förderung weiter erhöht werden, was aber für die hier beschriebenen erfindungsgemäßen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung nicht sehr von Belang ist, da nach Beendigung der ersten Phase der Überdruck in der Lagerstätte abgebaut ist.
  • In großen Meerestiefen - manchmal tiefer als 3000m - ist die Ölförderung besonders aufwändig und mit vielen Risiken verbunden. Hierzu werden Bohr- und Förderschiffe, vor allem aber mobile Plattformen verwendet, die meistens - wie die „Deepwater Horizon“ - nach dem Halbtaucherprinzip gebaut sind. Diese liegen auch bei rauer See durch trimmbare Unterwasser-Ballasttanks relativ ruhig und werden dynamisch positioniert durch GPS gesteuerte um 360° schwenkbare Strahlruder oder Propellergondeln, oder auch durch weit ausgelegte Anker in Position gehalten. Da diese Bauart von Bohr- und Förderinseln jedoch schwimmt und wegen der Halbtauchertechnik keine großen Beladungsschwankungen oder Lastverlagerungen verträgt, bedeutet ein Ausfall der ständig erforderlichen Positions- und Trimmungs-Kontrolle durch Brand- oder sonstige Unfälle ein hohes Risiko und kann zum Bruch der Rohrleitungen führen, in welchen das Bohrgestänge geführt wird. Auch bei der „Deepwater Horizon“ Katastrophe trat dieser Fall nach dem Untergang der gesamten Plattform ein, nachdem zuvor die zur Stabilisierung der Bohrplattform erforderliche Energieversorgung mit Dieselmotoren durch Explosionen ausfiel. Aus mehreren Stellen des abgeknickten Rohres strömten enorme Mengen Rohöl ins Meer, da die für diesen Fall vorgesehenen Blow-Out-Preventer (BOV) nicht in der Lage waren, die Rohre samt Bohrgestänge abzuschneiden und zu verschließen.
  • Erdöl ist ein hauptsächlich aus Kohlenwasserstoffen bestehendes Stoffgemisch, das mit über 15.000 Bestandteilen eine der komplexesten natürlich vorkommenden organischen Stoffe darstellt. Dadurch schwankt - je nach Fundstelle - die Dichte des Rohöls und liegt in den meisten Fällen zwischen 0,85kg/Liter bis 0,95kg/Liter und ist damit leichter als Meerwasser, das eine Dichte von 1,03kg/Liter aufweist. Deshalb strebt das aus einem Unterwasserleck austretende Öl immer an die Wasseroberfläche, wird dort durch Strömung, Wind und Wellen großflächig verteilt und eine Ölpest kann - wenn überhaupt - nur mit großem Aufwand verhindert oder beschränkt werden. Im schlechtesten Fall tritt das Leck schon auf dem Meeresgrund auf, wo ein Verschließen mittels herabgelassener schwerer Gewichtsklötze meistens ohne Erfolg bleibt, da sich das unter hohem Druck herausquellende Öl und Gas dann andere Wege im weichen Meeresboden um die Hindernisse herum sucht.
  • Die Erfindung geht nun an das Problem nicht mit dem üblichen Ansatz heran, Öl und Wasser baldmöglichst getrennt zu halten, sondern nutzt die im Wasser herrschenden physikalischen Verhältnisse - insbesondere den Wasserdruck und den Auftrieb - zur Lösung des Problems und macht sich dabei auch den schon genannten Umstand zunutze, dass Erdöl leichter als Wasser ist. Das Öl darf dabei aber die Wasseroberfläche gar nicht erst erreichen, wo es sich ausbreiten würde und nur noch schwer wieder einzusammeln wäre. Erfindungsgemäß erfolgt deshalb das Einfangen des ausgetretenen und aufsteigenden Öls bereits unter Wasser und ausreichend weiträumig über einem oder mehreren Lecks, bzw. möglichst nahe am Meeresboden, falls sich diese Lecks am Grund befinden. Über dieser Leckstelle wird dann ein trichter- oder glockenförmiger Auffangbehälter positioniert, dessen Größe so bemessen ist, dass er die gesamte Fläche der Ölleckage abdecken und eine ausreichende Menge an Öl aufnehmen kann. Es ist für die vorliegende Erfindung wichtig, dass in diesem Auffangtrichter Wasser und Öl noch nicht in separaten Behältern oder Kammern voneinander getrennt werden, sondern dies den herrschenden Druckverhältnissen überlassen wird, wodurch sich das Öl durch seinen Auftrieb automatisch im oberen Teil des Trichters ansammelt. Die Verwendung von Trichtern zum Aufsaugen oder Sammeln auf dem Grunde von Gewässern ist allgemein bekannt, nicht jedoch die im Folgenden geschilderten erfindungsgemäßen Anwendungsvarianten, in denen beschrieben wird, wie das im Auffangtrichter gesammelte Öl an die Wasseroberfläche gebracht wird, ehe es wie üblich durch Tankschiffe oder Pipelines weiter transportiert und verwendet werden kann.
  • Beispielsweise kann von einem Auffangtrichter der über ein Ölleck gestülpt ist, eine Rohr- oder Schlauchleitung an die Wasseroberfläche zu einem oder mehreren Speicherbehältern, oder zu einem Entsorgungs- bzw. Tankschiff führen, von dem das Öl entweder direkt aufgenommen, oder auf andere Tankschiffe umgepumpt wird. Der Wasserdruck fördert hierbei das leichtere Öl ohne weiteres Zutun durch eine Steigleitung von selbst nach oben, wenn diese dicht mit dem Auffangtrichter verbunden ist. Am folgenden Rechenbeispiel wird das erläutert: In einer Tiefe von 1500m herrscht (bei einer Wasserdichte von 1,03Kg/Liter) ein Druck von 155 bar. In einer Ölsäule mit einer geringeren Dichte von 0,9kg/Liter besteht jedoch in dieser Tiefe nur ein Druck von 135 bar. Die Druckdifferenz zwischen Grundwasser und ölgefülltem Trichter samt Steigleitung bis zur Oberfläche beträgt also 20 bar, welche von unten das Öl in den Trichter hinein drückt und weiter durch die nach oben führende Leitung oben wieder heraus in einen über der Wasseroberfläche befindlichen Tanker oder Speicherbehälter. Dieser Druck vermag theoretisch die Ölsäule in diesem Beispiel noch bis zu 215m hoch über die Wasseroberfläche hinaus zu heben, bevor sich ein Druck-Gleichgewicht einstellt. Erdgas, das oft gleichzeitig zusammen mit dem Öl austritt, erleichtert zusätzlich die zu hebende Ölsäule und erhöht noch den Differenzdruck. Ein Ventil in der Steigleitung regelt und begrenzt den Durchfluss auf die Menge an Gas und Öl, die aus dem Leck nachströmt. Das verhindert, dass auch Grundwasser mitgerissen und die Förderhöhe mindert.
  • Dennoch im Öl enthaltenes Wasser kann sich ggf. dann später durch den offenen Boden eines schwimmenden Speicherbehälters absetzen und gelangt von dort zurück in das umgebende Gewässer. Gleichzeitig kann das mitgeführte Gas aus dem nach oben offenen Behälter entweichen oder abgefackelt werden, oder in Sonderfällen auch verflüssigt und abtransportiert werden. Dieser Speicherbehälter kann stationär verankert oder auch durch eigenen Antrieb mobil sein. Auch der Auffangtrichter kann sowohl mobil, als auch fix vor Ort über dem Ölleck positioniert werden. Die funktionelle und räumliche Trennung von Bohrinsel, Trichter und Speicherbehälter minimiert das Risiko, dass im Unglücksfalle alle Module der Anlage in Mitleidenschaft gezogen werden.
  • Durch diese schnell und unmittelbar einsetzbare Hilfe gewinnt man die Zeit, die erforderlich ist, um den Schaden in Ruhe reparieren zu können. Im besten Fall kann die Erfindung auf diese Weise sogar eine Förderplattform komplett ersetzen, zumindest bis alles aus dem Leck austretende Öl gefördert wurde. Die Öllagerstätte kann aber auch danach noch mit der erfindungsgemäßen Anlage ohne Erfordernis einer klassischen Förderplattform ausgebeutet werden, indem man die üblichen weiteren konventionellen Förderphasen anwendet, z.B. das Verpressen von Wasser in die Ölkaverne, um den Druck wieder aufzubauen.
  • Auch die Arbeit mit einem Bohrschiff, einer Bohrplattform oder Bohrinsel kann durch die vorliegende Erfindung von vornherein sicherer gestaltet werden, indem erfindungsgemäß die Module der Öl-Rückgewinnungs-Anlage schon in der Nähe bereitgehalten werden.
  • Das Volumen des Auffangtrichters und/oder des Speicherbehälters muss in dem bisher genannten Beispiel entsprechend des größten anzunehmenden Unfalls ausgelegt werden. Beim Crash der „Deepwater Horizon“ strömten nach Schätzungen bis zu 10.000 Tonnen Öl pro Tag ins Meer. Diese Menge entspricht etwa einem Behälter mit 40m Durchmesser und 10m Höhe, dessen Inhalt täglich durch die Module der Anlage geborgen und abtransportiert werden müsste, oder einem Behälter mit 100m Durchmesser und 20m Höhe, der alle 2 Wochen geleert werden muss. In Anbetracht dieser Dimensionen kann auch die Verwendung eines ausgedienten alten Schiffsrumpfes eine Lösung sein, indem dieser kieloben als Trichterersatz über ein möglicherweise unkontrollierbares Gewirr an gebrochenen Rohren gestülpt wird. Das hat den Vorteil, dass nur noch an einer Stelle das darunter gesammelte aus mehreren Lecks entspringende Öl abgeführt werden muss.
  • Die erfindungsgemäße optionale Anbringung von Ballasttanks am Auffangtrichter kann, bzw. muss in vielen Fällen erwogen werden, um ein Aufschwimmen zu verhindern. Zur Veranschaulichung: Ein Auffangtrichter, in den 10.000 Tonnen Öl einströmen und dabei das darin befindliche Wasser nach unten heraus verdrängen, bekommt dadurch etwa 1.000 Tonnen mehr Auftrieb (wenn Gas mit ausströmt, entsprechend noch viel mehr). Ist anderenfalls der Auffangtrichter von vornherein so schwer, dass er nicht aufschwimmen kann, ist eine ihn tragende Halbtaucherplattform konstruktionsbedingt nicht in der Lage eine solche Lastschwankung ausgleichen und würde beim Füllen des Trichters sofort aus dem Wasser auftauchen und den Trichter dabei mit anheben. Deshalb müsste auch die Plattform mit entsprechend großen und schnell regelbaren Ballasttanks versehen sein. Um zu große Auftriebs-, bzw. Gewichtsschwankungen des Auffangtrichters oder der Plattform zu vermeiden, kann in den Trichter auf dessen oberen Seite eine Entlüftung in Form eines Gasablassventil eingebaut werden, das in an sich bekannter Weise - z.B. mittels eines Schwimmers - eine Öffnung im Trichter verschlossen hält, solange dieser mit Flüssigkeit gefüllt ist. Sobald der Öl- oder Wasserstand im Trichter durch den Eintrag von Gas nach unten verdrängt wird, öffnet dieses Ventil und entlässt das Gas nach außen. Damit lassen sich stark unterschiedliche Auftriebskräfte in vertretbaren Grenzen halten.
  • Im Laufe der Zeit wird ins Meer gelangtes Rohöl unter dem Einfluss der Witterung und der Eigenschaftes des Wassers teilweise auf natürliche Weise wieder abgebaut. Ein weiterer Teil vermischt sich chemisch mit anderen Stoffen, verklumpt und kann auch wieder auf den Meeresgrund absinken. Wenn das mittels der Entsorgungsmodule gerettete Rohöl schnell weitertransportiert wird, kann dieser Aspekt vernachlässigt werden und das Öl wie konventionell gewonnenes Rohöl weiter verarbeitet werden. Dennoch kann präventiv in den Boden des Speicherbehälters ein Sieb eingelegt werden, welches von unten einströmendes frisches flüssiges Rohöl durchlässt, aber verklumptes Öl vor dem Absinken zurückhält.
  • Aufwand und Kosten der vorgenannt geschilderten Konzepte und Varianten zu Konstruktion und Anwendung einer solchen Rückgewinnungsanlage sind als wesentlich einfacher und billiger einzuschätzen, als beim Eintritt einer größeren Ölpest und ließe sich vermutlich allein schon durch den Verkauf des geretteten Öls finanzieren.
  • Bildbeschreibung:
  • 1 zeigt eine Ölbohrung 1, die durch den weichen Meeresgrund 2 in das darunter liegende, die Öllagerstätte umschließende harte Gestein 3 eingebracht wurde. Durch den Bruch der Verrohrung des Bohrgestänges oder andere Ursachen kam es zu einem großflächig auftretenden Ölleck 4. Darüber wird nun die erfindungsgemäße Anlage zur Ölrückgewinnung positioniert. Sie besteht aus einer über der Wasseroberfläche 6 befindlichen Plattform 8, die mittels Pontons 7 in Halbtaucher-Bauart getragen wird. Von dieser Plattform 8 wird ein Auffangtrichter 5 mittels Tragseilen 14 herabgelassen bis über das Ölleck 4. Auf der Plattform 8 ist ein Ausleger 9 montiert, der das obere Ende einer vom Auffangtrichter 5 kommenden Steigleitung 10 in einem Speicherbehälter 11 für das gesammelte Öl von oben oder vorzugsweise von unten einmünden lässt. Das aus dem Ölleck 4 auslaufende und aufsteigende Öl sammelt sich im Auffangtrichter 5 und strömt von dort in die Steigleitung 10, wo es in den Speicherbehälter 11 einläuft, der mit Hilfe von Auftriebskörpern 12 auf der Wasseroberfläche 6 schwimmt. Durch dessen nach unten und oben offene Bauweise werden explosive Gase entlüftet. Regen- oder hinein schwappendes Meereswasser ist unkritisch, da es sich nach unten wieder absetzt und zurückfließt. Der Speicherbehälter 11 ist dadurch - unabhängig davon wie viel Öl er enthält - immer gleich schwer und liegt somit auch immer gleich tief im Wasser. Je mehr Öl eingefüllt wird, umso höher steigt die innere Öloberfläche über die Wasseroberfläche 6 hinaus. Das erleichtert das Einfüllen, sowie das Umfüllen für den Weitertransport des im Speicherbehälter enthaltenen Öls. Um zu verhindern, dass in diesem Beispiel der Auffangtrichter 5 beim Füllen mit Öl und/oder Gas aus dem Leck 4 aufschwimmt, muss sein Gewicht entsprechend groß genug sein und während des Füllvorgangs laufend ausbalanciert werden. Da aber der den Auffangtrichter 5 tragende Halbtaucher 7 für den erforderlichen Gewichtsausgleich nicht geeignet ist und deshalb beim Füllen auftauchen würde, sind je nach Bedarf flutbare Trimmtanks 15 am Auffangtrichter angebracht, um diesen und die Plattform 8 stets auf gleicher Höhe halten zu können. Diese Notwendigkeit entfällt jedoch, wenn der Auffangtrichter fest auf dem Meeresgrund aufsteht oder dort verankert werden kann. An der höchsten Stelle des Auffangtrichters 5 befindet sich eine Öffnung, in die eine Hülse 16 eingeschweißt ist. In dieser ist ein Schwimmer 17 geführt, der durch seinen Auftrieb im Wasser oder Öl die Hülse 16 dicht verschließt. Sammelt sich unter dem Auffangtrichter 5 Gas an, wird dadurch das darin enthaltene Wasser und Öl nach unten gepresst. Dadurch sinkt auch der auf der Flüssigkeit schwimmende Schwimmer 17 nach unten und das eingeschlossene Gas kann durch die nun offene Hülse 16 ins das umgebende Wasser entweichen. Darüber ist wiederum ein kleinerer Auffangtrichter 18 montiert, an den wahlweise bei größerem Gasvorkommen eine weitere nach oben führende Steigleitung angebracht werden kann, um das Gas für seine Nutzung separat zu speichern oder gezielt an einer ungefährlichen Stelle abzufackeln. Diese optionale Steigleitung darf nicht direkt an die Hülse 16 angeschlossen werden, da sich sonst der Schwimmer 17 wegen des im Auffangtrichter 5 herrschenden Wasserdrucks nicht mehr öffnen lässt. Optional kann der Sammeltrichter 5 zusätzlich mit Ankern 19, oder einstellbaren Stützen versehen sein, um ihn damit auf einer fixen Position zu halten. Ein eigener Antrieb 20 erlaubt es in Grenzen auch Positionen anzufahren, die nicht genau unter der Plattform 8 liegen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn wegen einer havarierten oder brennenden Bohrinsel direkt über dem Ölleck 4 kein Platz mehr ist.
  • 2 zeigt eine andere Methode der Ölverbringung vom Leck bis an die Oberfläche, die ohne anfällige Rohre oder Schläuche auskommt. Länge und Montagemöglichkeiten der Steigleitungen könnten ohnehin erst im Schadensfall bestimmt werden. Hierbei kommen gleichzeitig mehrere Entsorgungsmodule gleicher Bauart, mindestens aber zwei davon zum Einsatz. Sie bestehen wiederum aus der schon in 1 gezeigten mobilen Plattform 8, unter der wiederum ein jeweils auf- und ab-fahrbarbarer Auffangtrichter 5 hängt, der wie schon in 1 ausgeführt sein kann, d.h. mit flutbaren Trimmtanks 15, eigenem Antrieb und Entlüftung. Ist der unterste Auffangtrichter 5 gefüllt, wird er vom Ölleck 4 weggefahren und gleichzeitig der nächste leere Auffangtrichter 5 überlappend darübergefahren, so dass kein Öl verloren geht. Der jeweils volle Auffangtrichter 5 wird anschließend bis ganz nach oben unter die Pontons der Plattform 8 gezogen und sein Inhalt nach Öffnung des Ventils 13 in den Speicherbehälter 11 oder in ein Tankschiff gefüllt. Wenn der Wasserdruck zur schnellen Entleerung des Auffangtrichters 5 nicht ausreicht, kann das Ventil 13 durch eine Pumpe ersetzt werden. Grundsätzlich wird man natürlich den Auffangtrichter 5 nie ganz bis zum unteren Rand füllen, um Überlaufverluste bei Bewegungen der Anlage zu vermeiden. Da während der Füllzeiten immer mindesten ein leerer Auffangtrichter 5 bereitgestellt werden muss, müssen die Trichterwechselzeiten mit den Zeiten für das Auf- und Abfahren sowie für das Entleeren gut aufeinander abgestimmt sein. Auch an dieser Stelle soll deshalb ein Beispiel dazu dienen, reale Vorstellungen über den erforderlichen Aufwand entwickeln zu können:
  • Wenn aus einem Leck pro Tag 3000 Tonnen Öl auslaufen und es stehen drei der hier geschilderten Entsorgungsmodule mit einer Trichterkapazität von je 500 Tonnen zur Verfügung (das entspricht etwa einem Ölvolumen von 550m3 = 8,2m × 8,2m × 8,2m), die jeweils im 4-Stundentakt volllaufen, verbleiben für die übrigen 2 Trichter je 8 Stunden zum Hinauffahren, Ausleeren und Hinabfahren. Auf diese Weise wird jeder Trichter zweimal täglich gefüllt und geleert.
  • Die hier beschriebene Lösung hat den Vorteil, dass die einzelnen Module der Rückgewinnungsanlage nicht sehr groß und teuer sein müssen, universell und flexibel eingesetzt werden können und keinerlei umständliche Verschlauchung oder Verrohrung mit den Auffangtrichtern 5 erforderlich ist. Auch müssen erfindungsgemäß die Einzel-Module dieser Anlage zur Ölrückgewinnung nicht für die größte anzunehmende Ölaustrittsmenge ausgelegt werden, da man eine beliebige Menge kleinerer Module je nach Erfordernis vor Ort einsetzen kann. Da die Zeit im Katastrophenfall der wichtigste Faktor ist, ist es ein weiter Vorteil, dass die Module so klein sind, dass sie als Ganzes oder in schnell montierbaren wenigen Teilen mit Schnellbooten oder Hubschraubern transportiert werden können. Außerdem sind sie so preiswert, dass man in der Nähe von kritischen Punkten immer einige von ihnen vorhalten kann. Dadurch ist auch eine Redundanz selbst dann gegeben, wenn eines der Module durch einen Defekt ausfällt.
  • 3 zeigt eine weitere Variante des Entsorgungsmoduls, das wieder aus einer Plattform 8 besteht, die auf - oder zwischen - flutbaren Halbtauchern 21 gelagert ist. Der Auffangtrichter 5 kann an der Unfallstelle wie in 1 oder 2 gezeigt ausgeführt sein und eingesetzt werden, kann aber darüber hinaus auch über die Wasseroberfläche 6 hinaus hoch gezogen werden. Das hat den Vorteil, dass das gesamte Modul im Wasser sehr viel schneller geschleppt oder mit eigenem Antrieb manövriert werden kann, weil ein großer Strömungswiderstand entfällt. Außerdem bedeutet ein leerer Trichter über Wasser viel weniger zu schleppende Masse, als ein voller unter Wasser.
  • 4 zeigt eine weitere Variante als Fortentwicklung und Vereinfachung der Anlage zur Ölrückgewinnung in Kombination mit den bereits geschilderten erfindungsgemäßen Merkmalen, bei der auch eine über der Wasseroberfläche 6 befindliche Plattform entfallen kann. Der Auffangtrichter 5 ist wie ein U-Boot mit flutbaren Auftriebskörpern 23 versehen und verfügt über einen eigenen Antrieb. Damit ist eine dreidimensionale Positionierung an beliebiger Stelle im Wasser möglich. Wie schon in 2 beschrieben, können nun mehrere Auffangtrichter 5 - mindestens aber zwei - zwischen dem Ölleck 4 und den Speicherbehältern 11 im Shuttlebetrieb pendeln, die ihrerseits für eine schnellere Fortbewegung durch Schleppen oder eigenem Antrieb durch andockbare Auftriebskörper 22 über die Wasseroberfläche 6 gehoben werden können. Vor Ort wird der Speicherbehälter dann wieder abgesenkt und kann das Öl aus dem Auffangtrichter 5 aufnehmen, das mittels Ventil oder Pumpe 13 umgepumpt wird, nachdem der andockbare Auftriebskörper 22 unter dem Speicherbehälter 11 entfernt wurde. Die Auftriebskörper 23 am Auffangtrichter 5 vermögen diesen ganz aus dem Wasser zu heben, indem sie nach unten geklappt werden, was den schon in 3 geschilderten Vorteil einer schnelleren Fortbewegung bietet. Hierzu müssen diese angetrieben Auftriebskörper 23 lediglich nach unter geklappt werden. Der einzigartige Vorteil dieses freien Shuttleverkehrs ist, dass diese Anlage auch an ansonsten für andere Methoden nahezu unzugänglichen Stellen unter Wasser eingesetzt werden kann, z.B. bei Rohrbrüchen oder Lecks nahe oder unmittelbar unter einer Plattform nach einem Blowout.
  • 5 zeigt einen ebenfalls möglichen Shuttlebetrieb mit wechselbaren Speicherbehältern 11. Es mag gute Gründe geben, einen Auffangtrichter 5 stationär zu fixieren, z.B. wenn die Unfallstelle großflächig so stark verwüstet ist und aus so vielen Stellen Öl austritt, dass es Sinn macht, diese Fläche mit einem sehr großen und schweren Trichter abzudecken, zu fixieren und diesen nie mehr zu entfernen. Hierzu kann z.B. ein ausgedienter Schiffsrumpf dienen. Es muss dann nur an einer Stelle des als Sammeltrichter 5 dienenden kieloben liegenden Rumpfes ein Ablassventil 13 angebracht werden. Statt eines Steigrohres wie in 1 kann jedoch auch ein Gliederrohr 25 verwendet werden, das aus zahlreichen kaskadenartig ineinander gesteckten und baugleichen konischen Rohrstücken besteht, so dass die Länge des Gliederrohres z.B. im Verhältnis 1:20 veränderbar ist. Es sind hier zwei Speicherbehälter gezeigt; der eine mit daran hängendem ineinandergeschobenem kurzem Gliederrohr 25 und ein anderer, dessen Gliederrohr 25 aus gleich vielen Gliedern besteht, die bis über das Ablassventil 13 reichen. In der Vergrößerungsdarstellung sieht man drei einzelne Rohrglieder 26, 27, und 28. Die maximal mögliche Ausziehlänge zwischen den einzelnen Rohrgliedern wird von einem faltbaren Band oder Seil 29 begrenzt. Ist dieses voll gestrafft, befindet sich das darunter hängende Rohrglied immer noch mit ausreichender Überdeckung innerhalb des darüber liegenden. Der Vorteil dieser Anlage ist, dass das Gliederrohr 25 - weil es keine Abdichtungen hat - sich automatisch mit Meerwasser füllt und spült, wenn das Ventil 13 geschlossen wird. Das darin enthaltene Öl steigt vollständig durch den Auftrieb nach oben, so dass nach kurzer Zeit das Gliederrohr 25 nach oben gefahren werden kann, um dem nächsten Speicherbehälter 11 Platz zu machen. Zwei Kräne 30 und 31 auf dem Speicherbehälter 11 positionieren das Gliederrohr 25, das mit seinem untersten Rohrglied an einem und mit seinem obersten Rohrglied am anderen Kran befestigt ist. Auf diese Weise kann die Rohrlänge stufenlos eingestellt werden, oder gar das ganze Gliederrohr 25 nach oben durch den Boden des Speicherbehälters 11 gezogen werden. Die Wechselzeiten der einzelnen Speicherbehälter 11 sind kurz, da das Gliederrohr immer nur soweit hochgezogen werden muss, dass es beim Wechseln nirgendswo aneckt. Ein weiterer Vorteil dieser erfindungsgemäßen Anordnung ist, dass sie unabhängig von der Wassertiefe, den gleichen und niedrige Druckverhältnissen im Trichter 5, Gliederrohr 25 und Ventil 13 ausgesetzt ist. Innendruck gleich Außendruck, das gilt für alle Bauteile, die damit im Gegensatz zu 1 nur geringer Belastung ausgesetzt sind. Allerdings erfolgt hierbei die Ölförderung nur durch die Schwerkraft statt durch Wasserdruck, so dass die Querschnitte hier entsprechend größer ausgelegt werden müssen. Die großen Spiele innerhalb des Gliederrohrs 25 erlauben auch einen seitlichen Versatz zwischen dessen oberen und unteren Enden, sowie einen moderaten Biegeradius des gesamten Rohres.

Claims (10)

  1. Vorrichtung zur Rückgewinnung von wasserverschmutzendem Öl aus einem oder mehreren unter Wasser liegenden Lecks, gekennzeichnet dadurch, dass über den Lecks ein Auffangtrichter durch Anker, eigenen Antrieb oder Auftriebsregulierung stationär oder ortsveränderlich positioniert ist, wobei der Auffangtrichter die gesamte Leckstelle überdeckt und genügend Volumen aufweist, dass das durch den Auftrieb sich ansammelndes Öl im Auffangtrichter nicht unter dessen unterem Rand hindurch ins Wasser gelangt, sondern in einen Behälter oder Tanker an der Wasseroberfläche geleitet wird.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass der Auffangtrichter an seiner Oberseite ein Entlüftungsventil für unter den Trichter gelangte Gase aufweist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, gekennzeichnet dadurch, dass der Auffangtrichter an seiner Oberseite einen verschließbaren Ölanschluss, bzw. Ölablass aufweist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, gekennzeichnet dadurch, dass der Auffangtrichter zur Regulierung oder Ausbalancierung seines Auftriebes während des Füllvorganges flutbare Auftriebskörper oder Ballasttanks aufweist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 4, gekennzeichnet dadurch, dass der Auffangtrichter fest über dem Ölleck positioniert ist, indem er unter einer sich an der Wasseroberfläche befindlichen stationären Plattform hängt, oder selbst auf dem Meeresboden verankert ist und in der nach oben führenden längenveränderbaren Leitung bestehend aus mehreren einzelnen Rohr-Elementen in der Form eines oben abgeschnittenen Kegels, das hochsteigende Öl durch den Auftrieb von Rohr-Element zu Rohr-Element weitergereicht wird, bis es von unten in einen unten offenen schwimmenden Zwischenbehälter, bzw. Entnahmebehälter eingespeist wird.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 5, gekennzeichnet dadurch, dass die den Auffangtrichter haltende schwimmende Plattform durch Schlepper oder eigenen Antrieb mobil ist und den Auffangtrichter im Shuttle-Betrieb mit weiteren Vorrichtungen zum Füllen über dem Ölleck und danach zum Entleeren unter dem Zwischenbehälter mit offenem Boden so positionieren kann, das nach dem Öffnen des Ölablassventils im Auffangbehälter dessen Inhalt durch den Auftrieb in den Zwischenbehälter überführt wird, während in der Zwischenzeit im Shuttlebetrieb eine weitere schwimmende Plattform mit herabgelassenem Auffangtrichter in überdeckendem Wechsel die Position der ersteren eingenommen hat.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 6, gekennzeichnet dadurch, dass anstelle einer Plattform ein durch Schlepper oder eigenen Antrieb mobiler Zwischenbehälter selbst den Auffangtrichter trägt, der nach dem Füllen nach oben gezogen wird und seinen Inhalt in den Auffangbehälter ablädt, während zwischenzeitlich im Shuttle-Betrieb der Auffangtrichter eines weiteren mobilen Zwischenbehälters in überdeckendem Wechsel die Position des ersteren eingenommen hat.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6, gekennzeichnet dadurch, dass der Auffangtrichter selbst durch eigenen Antrieb mobil ist und durch flutbare Auftriebskörper wie ein U-Boot bemannt oder unbemannt manövriert werden kann und im Wechsel mit weiteren solcher Auffangbehältern zwischen dem Ölleck zur Ölaufnahme und einem Tanker oder Zwischenbehälter zur Ölabgabe pendelt.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 8, gekennzeichnet dadurch, dass für einen schnelleren Transport zum Einsatzort sowohl der Auffangtrichter von der Plattform unter der er hängt, als auch der mobile Zwischenbehälter über die Wasseroberfläche gehoben über Wasser gehoben und in dieser Stellung transportiert wird.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 5, gekennzeichnet dadurch, dass die einzelnen, das Öl nach oben leitenden Rohre, welche die Form eines oben abgeschnittenen Kegels aufweisen, wie Bausteine einzeln und individuell übereinander positioniert werden können, so dass eine schnelle und an jede Situation anpassbare Entsorgung des Öls von der Leckstelle erfolgen kann.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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