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Die Erfindung betrifft ein straßengebundenes Kanalinspektionsfahrzeug nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
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Zur Abgrenzung des Begriffs „Kanal-Inspektionsfahrzeug“ in Bezug auf ein kanalgebundenes Kanal-Inspektionsfahrzeug wird in der folgenden Beschreibung der Begriff „straßengebundenes Kanal-Inspektionsfahrzeug“ verwendet.
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Ein solches straßengebundenes und straßenverkehrstaugliches Kanalinspektionsfahrzeug ist beispielsweise mit der auf den gleichen Anmelder zurückgehenden
DE 298 16 367 U1 bekannt geworden. Die
DE 198 14 944 A1 zeigt ein ähnliches Kanalinspektionsfahrzeug. Die dort dargestellten Kanalinspektionsfahrzeuge zeichnen sich durch einen modularen Aufbau dergestalt aus, dass im hinteren Teil eines mindestens zweiachsigen Fahrgestells ein erster Koffer Aufbau angeordnet ist, in dem die Bedienungs- und Steuerelemente für die Inspektion im Kanal mittels einer kanalgängigen Inspektionseinheit angeordnet sind und ein zweiter, direkt hinter dem Fahrerhaus angeordneter Koffer Aufbau, in dem die schwingungs- und lärmerzeugenden Geräte und Aggregate untergebracht sind.
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In der
DE 198 14 944 A1 steht die Bedienungsperson im Heckbereich des Fahrzeuges unter einer hochgeschwenkten Heckklappe. Sie ist deshalb nicht gegen den Straßenverkehr geschützt.
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Ein solches Kanalinspektionsfahrzeug ist überdies nicht als Spülfahrzeug zu verwenden und sieht auch nicht vor, dass eine im Hauptkanal verfahrbare Kanalfahreinheit mit Hilfe von Wasserhochdruck angetrieben werden könnte.
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Es ist auch nicht daran gedacht, den Hauptkanal und gegebenenfalls auch Nebenkanäle mit Wasserhochdruck zu reinigen und dabei zu inspizieren.
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Der Einsatzzweck eines solchen Kanalinspektionsfahrzeuges war deshalb begrenzt.
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Mit dem Gegenstand der
DE 41 34 886 A1 ist ein weiteres straßentaugliches Kanal-Inspektionsfahrzeug bekannt geworden, bei dem auch eine Spülung des Kanals möglich ist.
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Die Bedienungsperson sitzt im Innenraum des Fahrzeuges, etwa im mittleren Bereich, während die Aggregate und Wassertanks im hinteren Bereich des Fahrzeuges (im Heckbereich) angeordnet sind.
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In der Versorgungseinheit ist ein schwenkbarer und arretierbarer Integralkran zum Anheben und Absenken der Arbeitseinheiten sowie zum Führen von Versorgungsleitungen für die Arbeitseinheiten vorgesehen.
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Der Integralkran besteht aus einer Kransäule und einem davon abkragenden Baum, an welchem alle Versorgungsleitungen angeordnet und arretierbar sind.
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Auch dieses Inspektionsfahrzeug strebt eine Ein-Mann-Bedienung des Inspektionsfahrzeuges an, hat aber den Nachteil, dass die im Innenraum des Fahrzeuges sitzende Bedienungsperson nicht die Arbeitsweise des Krans und den daran hängenden Hochdruck- und Steuerleitungen auf der Schachtseite beobachten kann.
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Nachteil des bekannten Inspektionsfahrzeuges ist demnach die Anordnung des Bedienungsstandes im mittleren Bereich des Fahrzeuges, was eine Beobachtung des Schachteinlaufes und der dort arbeitenden Geräte verhindert.
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Demnach benötigt ein solches Inspektionsfahrzeug zwei Bedienungspersonen, nämlich eine im Innenraum des Fahrzeuges sitzende Bedienungsperson, welche die Inspektionseinheiten und die Steuereinheiten bedient und eine außerhalb des Fahrzeuges stehende Person, die den Schachteinlauf der verschiedenen Versorgungs- und Spülleitungen in den Schacht beobachtet und per Hand dirigiert.
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Die
DE 10 2011 120 115 A1 zeigt ein straßengebundenes Kanal-Inspektionsfahrzeug für die Inspektion von Kanalrohren mit kanalgängigen Aggregaten, bestehend aus einem mindestens zweiachsigen Fahrgestell, wobei in einer Nische hinter dem Fahrerhaus ein Teleskopausleger für die Bedienung von kanalgängigen Aggregaten bei Nichtgebrauch verstaut werden kann. Hinter diesem Nischenbereich befindet sich ein Hinteraufbau, der beispielsweise als Wassertank ausgebildet sein kann. Im Fahrerhaus befindet sich ein Steuerstand für die Bedienung des Teleskopauslegers und der kanalgängigen Aggregate.
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Nachteilig an dieser Vorrichtung ist, dass die nach außen hin offene Nische keinen Schutz der Aggregate bei der Fahrt des Kanal-Inspektionsfahrzeugs bietet. So können Eis oder Laub die Bedienung und Funktionsweise der Aggregate stören und der Bediener des Teleskopauslegers muss vor der Verwendung austeigen um sich von der Funktion der Aggregate zu überzeugen oder um Verschmutzungen zu beseitigen.
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Der Erfindung liegt deshalb ausgehend von einem Inspektionsfahrzeug nach dem Gegenstand der
DE 10 2011 120 115 A1 die Aufgabe zugrunde, die Ein-Mann-Bedienung eines solchen Inspektionsfahrzeugs zu verbessern und zu vereinfachen.
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Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die technische Lehre des Anspruches 1 gekennzeichnet.
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Merkmal der Erfindung ist, dass das Kanal-Inspektionsfahrzeug im Heckbereich mindestens einen Hinteraufbau mit mindestens einem Wassertank aufweist und dass im vorderen Bereich des Fahrgestells, hinter dem Fahrerhaus ein Vorderaufbau mit einer deckenseitigen Öffnung angeordnet ist, in dem die Geräteeinheiten angeordnet sind und dass durch die deckenseitige Öffnung die am Kranausleger hängenden kanalgängigen Aggregate im Vorderaufbau ein- und ausladbar sind und dass ferner im Fahrerhaus selbst der Steuerstand für die Bedienung sämtlicher Aggregate und Elemente angeordnet ist.
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Somit unterscheidet sich die Erfindung vom Stand der Technik dadurch, dass nunmehr der Steuerstand für die Bedienung der Aggregate und für die Beobachtung der Bildschirme und die Steuerung der einzelnen kanalseitigen Inspektionsfahrzeuge im Fahrerhaus des Fahrzeuges selbst angeordnet ist. Es wird bevorzugt, wenn der Beifahrer-, Mittel- oder Fahrersitz des Fahrerhauses als Steuerstand ausgebildet ist, in dem die Bedienungen aller kanalgängigen Aggregate und die Beobachtung aller Vorgänge stattfindet, die kameragesteuert von den verschiedenen im Kanal verfahrbaren Einheiten an den Steuerstand geleitet werden. Mit dieser technischen Lehre ergibt sich der Vorteil, dass mit einem einzigen Mann die kanalgängigen Einheiten bedient werden können, denn es ist - wie beim Stand der Technik bekannt - nach einem weiteren Merkmal vorgesehen, dass ein Schwenkkran mit einem Kranausleger vorgesehen ist, der über das Fahrerhaus hinaus verschwenkbar ist, so dass in der üblichen Bedienungslage des Kanal-Inspektionsfahrzeuges der Kranausleger über das Fahrerhaus nach vorne verschwenkt ist und das Kanalfahrzeug mit seinem Fahrerhaus direkt vor einem Schacht steht, in den die verschiedenen Versorgungs-, Signal- und Spülleitungen eingebracht werden.
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Damit besteht der Vorteil, dass die im Steuerstand sitzende Bedienungsperson auch den Einlauf aller Versorgungs- und Steuerleitungen in den Schacht beobachten kann und eine dementsprechende Steuerung am Steuerstand für die Bedienungselemente ausführen kann.
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Demnach können alle kanalgängigen Funktionen im Fahrerhaus des Inspektionsfahrzeuges von einer einzigen Bedienungsperson gesteuert werden. Der Steuerstand ist demnach in der Fahrerhauskabine integriert. Dadurch ergibt sich der Blickkontakt der Bedienungsperson zum Schacht und der Umlenkeinheit für alle Kabel und Spülschläuche, weil in der Arbeitsstellung des Kanal-Inspektionsfahrzeuges die Fahrerhauskabine direkt vor dem Schachteinlauf des Schachtes steht und die Bedienungsperson auf dem Beifahrer-, Mittel- oder Fahrersitz sitzend die Vorgänge durch die Windschutzscheibe des Fahrzeugs beobachten kann.
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Mit dem gegebenen modularen Aufbau, nämlich ein im Hinteraufbau angeordneter, großvolumigen Wassertank von z. B. einem Fassungsvermögen von 12 m3 und einem sich in Richtung auf das Fahrerhaus daran anschließenden Vorderaufbau, in dem die kanalgängigen Geräte und Einheiten angeordnet sind, ergibt sich der Vorteil, dass ein schneller Aufbau und ein schneller Einsatz des Kanalinspektionsfahrzeuges möglich ist. Alle Anlagenkomponenten können somit zusammen transportiert werden, d. h. die Komponenten, die zum Spülen des Kanals dienen und die Komponenten, die zur Inspektion und u.u. der Lagemessung des Kanals dienen. Es ist deshalb kein getrennter Aufbau von einzelnen Spül- und Inspektionskomponenten am Standort während des Einsatzes des Kanal-Inspektionsfahrzeuges notwendig. Die Erfindung beschreibt somit die Kombination eines Kanal-Inspektionsfahrzeuges, das als Spülfahrzeug und als Inspektionsfahrzeug ausgebildet ist.
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Nach einem bevorzugten Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass der Schwenkkran auf der Oberseite des Vorderaufbaus sitzt, wobei jedoch die Oberkante des Schwenkkrans und des Kranauslegers niedriger sind als die Oberkante des den Hinteraufbau bildenden Wassertanks, so dass der Schwenkkran sozusagen vertieft im Vergleich zur Oberkante des Wassertanks auf dem Inspektionsfahrzeug sitzt.
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Beim Einschwenken des Krans in seine Ruhestellung gibt es daher keine über den Fahrzeugaufbau überstehenden Anlageteile.
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Die während des Einsatzes in den Kanal eingebrachten kanalgängigen Anlagenkomponenten, wie z. B. eine Kanalfahreinheit für den Hauptkanal, eine Nebenkanal-Inspektionseinheit, die Spüldüsen und Kameraeinheiten können während des Transports sicher im Vorderaufbau untergebracht werden, weil der Vorderaufbau bevorzugt deckenseitig einen Öffnungsdeckel aufweist, durch den sämtliche, am Kranausleger noch hängenden Aggregate über die deckenseitige, abdichtbare Öffnung im Vorderaufbau in den Innenraum des Vorderaufbaus eingebracht werden können.
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Somit können alle Anlagenkomponenten am Kran hängen bleiben und es ist eine leichte Be- und Entladung des Vorderaufbaus durch den Schwenkkran möglich.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung ist es deshalb vorgesehen, dass der Schwenkkran aus mindestens zwei zueinander abknickbaren Kranarmen besteht, nämlich einem Kranausleger, an dessen vorderen freien Ende ein Knickgelenk angeordnet ist, an dem ein Knickarm ansetzt, an dessen freien vorderen Ende eine Umlenkrolle angeordnet ist, über welche die Versorgungs- und Steuerleitungen in den Schacht eingebracht werden. Demnach ist der Schwenkkran so ausgebildet, dass seine beiden Kranarme im Ruhezustand fast in gegenseitige Deckung bringbar sind, so dass es mit dem vorderen freien Ende des Knickarmes möglich ist, über die im Vorderaufbau angeordnete, deckenseitige Klappe alle Geräte im Vorderaufbau zu versorgen und zu stauen, ohne dass die Notwendigkeit besteht, diese Geräte vom Kran abzunehmen.
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Mit der gegebenen technischen Lehre ergibt sich demnach der Vorteil, dass eine bessere Lastverteilung gegeben ist, weil der im Heckbereich angeordnete Wassertank nicht mehr die Arbeitsweise und die Sicht einer (bevorzugt einzigen) Bedienungsperson behindern kann und daher kann der Wassertank besonders großvolumig ausgebildet werden, weil die den Gewichtsausgleich bildenden kanalgängigen Geräte und Aggregate im Vorderaufbau angeordnet sind.
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Alle zur Funktion des kanalgängigen Inspektionsfahrzeuges notwendigen Aggregate für die Inspektion und Spülung des Kanals sind im Vorderaufbau angeordnet und das Fahrerhaus wird gleichzeitig als Steuerstand für die Bedienung aller Aggregate genutzt.
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Damit erfolgt ein verkehrssicherer Betrieb des Fahrzeugs, denn die Bedienungsperson sitzt gegen den Straßenverkehr und Umwelteinflüsse geschützt im Fahrerhaus und kann gleichzeitig bei dem über das Fahrerhaus ausgeschwenkten Schwenkkran den Schachteinlauf des Schachtes beobachten.
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Ist die Inspektion und gegebenenfalls Spülung des Kanals fertiggestellt, kann die gleiche Bedienungsperson alle im Kanal befindlichen Aggregate über den Antrieb des Schwenkkrans und die im Vorderaufbau angeordneten Kabel- und Schlauchtrommeln ansteuern und die Entnahme aller Geräte aus dem Schacht beobachten und sobald diese am vorderen Teil des Knickarms des Schwenkkrans ansetzen, kann die gleiche Bedienungsperson den Schwenkarm so betätigen, dass alle am Kran hängenden Aggregate über die besagte deckenseitige Klappe des Vorderaufbaus im Vorderaufbau verstaut werden können.
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Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern auch aus der Kombination der einzelnen Patentansprüche untereinander.
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Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung, werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
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Soweit einzelne Gegenstände als „erfindungswesentlich“ oder „wichtig“ bezeichnet sind, bedeutet dies nicht, dass diese Gegenstände notwendigerweise den Gegenstand eines unabhängigen Anspruches bilden müssen. Dies wird allein durch die jeweils geltende Fassung des unabhängigen Patentanspruches bestimmt.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen Ausführungsweg darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
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Es zeigen:
- 1: Schnitt durch eine bevorzugte Ausführungsform eines Kanal-Inspektionsfahrzeuges bei seinem Einsatz
- 2: die Draufsicht auf das Kanal-Inspektionsfahrzeug nach 1
- 3: die Draufsicht auf das Kanal-Inspektionsfahrzeug in Ruhe. und Stauposition
- 4: die Seitenansicht des Kanal-Inspektionsfahrzeuges in seiner Fahrposition
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Das Kanalinspektionsfahrzeug 1 ist in 1 in seiner Einsatzstellung dargestellt, was bedeutet, dass das mehrachsige Inspektionsfahrzeug eine Hinterachse 27 aufweist, die im gezeigten Ausführungsbeispiel als Doppelachse ausgebildet ist und eine Vorderachse 29, wobei die beiden Achsen 27, 29 durch ein nicht näher dargestelltes Fahrgestell miteinander verbunden sind.
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Auf dem Fahrgestell ist im hinteren Bereich des Inspektionsfahrzeuges 1 ein großvolumiger Hinteraufbau 16 angeordnet, der bevorzugt als Wassertank 17 ausgebildet ist. Es kann somit ein großvolumiger Wassertank verwendet werden, was das erfindungsgemäße Inspektionsfahrzeug von dem Inspektionsfahrzeug nach der
DE 41 34 886 A1 entscheidend unterscheidet. Es gewährleistet damit die Kombination eines Inspektionsfahrzeuges mit einem Spülfahrzeug.
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Das Kanalinspektionsfahrzeug steht auf einer straßenseitigen Ebene 2, und das Fahrerhaus 28 erlaubt eine direkte Beobachtung des Schachtes 15, der in einen Hauptkanal 4 einmündet, durch die Windschutzscheibe des Fahrerhauses hindurch.
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Der Hauptkanal 4 erstreckt sich unterhalb des Erdbodenniveaus und verzweigt im gezeigten Ausführungsbeispiel in einen oder mehrere Nebenkanäle 5, die z. B. in ein Gebäude 3 hineinführen.
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Im gezeigten Anwendungsfall wird über einen ersten Versorgungsschlauch 11 ein Hochdruckmedium an eine Spüldüse 6 herangeführt, die einen schräg gegen die Kanalwandung des Hauptkanals 4 gerichteten Sprühstrahl 39 erzeugt und weil diese Spüldüse 6 mit einer Kanalfahreinheit 7 verbunden ist, wird diese Kanalfahreinheit 7 in Längsrichtung des Hauptkanals 4 aufgrund der Vorschubkraft des Spülstrahls 39 nach vorne verschoben.
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Sie weist bevorzugt einen Schlitten 9 auf, der auf der Kanalsohle entlang rutscht.
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Statt eines Schlittens 9 können auch Rollen, Raupen und andere Gleit- oder Rollkörper verwendet werden.
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Im vorderen Teil der Kanalfahreinheit 7 ist eine Schwenkkamera 8 angeordnet, die einen Blickwinkel 10 in beliebige Blickrichtungen erlaubt, d. h. nach vorne, in Längsrichtung, zur Seite hin und auch nach oben in Richtung auf die Einmündung eines Nebenkanals 5 in den Hauptkanal 4.
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Während des Betriebs der Kanaleinheit 7 wird somit die Spüldüse 6 mit einem Hochdruckwasserstrahl über den Versorgungsschlauch 11 versorgt und damit wird gleichzeitig der Hauptkanal 4 beim spülwasser-induzierten Vorschub der Kanalfahreinheit 7umfassend in einer nach hinten gerichteten Richtung gereinigt.
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Die nach vorne gerichtete Schwenkkamera 8 kann somit den Zustand des Hauptkanals vor der Reinigung feststellen und dann den Wasserdruck und die Wassermenge aus der Spüldüse 6 entsprechend steuern. Stellt sich eine sehr starke Verschmutzung im Hauptkanal 4 heraus, kann somit der Wasserdruck und/oder die Wassermenge über den Versorgungsschlauch 11 erhöht werden.
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Auf diese Weise erfolgt eine umfassende Reinigung und Inspektion des Hauptkanals.
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Zusätzlich kann es vorgesehen sein, was jedoch nicht lösungsnotwendig für die vorliegende Erfindung ist, dass mit der Kanalfahreinheit, die im Hauptkanal 4 durch die Spüldüse 6 vorschubangetrieben ist, noch eine weitere Nebenkanalkamera vorgesehen ist, die als Seiteninspektionseinheit 13 bezeichnet wird.
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Diese liegt in der Ruhestellung auf einer Umlenkeinrichtung 14 auf der Oberseite der Kanalfahreinheit 7 auf und weist an ihrem hinteren Ende ebenfalls eine Spüldüse und an ihrem vorderen Ende eine Kameraeinheit auf.
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Soll nunmehr ein Nebenkanal 5 inspiziert werden, dann wird die Kanalfahreinheit 7 in Gegenüberstellung - gemäß 1 - zum Nebenkanal 5 gefahren, wird dort angehalten und dann wird die Spüldüse für die Seiteninspektionseinheit 13 in Betrieb genommen, die dann über die Umlenkeinrichtung 14 in den Nebenkanal 4 eingespült wird und dort in die Nebenkanäle 5 unter Kamerabeobachtung einfährt und dort die Nebenkanäle reinigt und inspiziert.
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Die Seiteninspektionseinheit 13 sitzt am Versorgungsschlauch 12, und der Versorgungsschlauch 12 führt - genauso wie der Versorgungsschlauch 11 die Hochdruckmedien und die Steuer- und Signalleitungen zur Seiteninspektionseinheit 13.
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Wichtig bei der Erfindung ist, dass hinter dem großvolumigen Hinteraufbau 16 in Richtung auf das Fahrerhaus 28 ein Vorderaufbau 18 angeordnet ist, in dem - bevorzugt sämtliche - kanalgängigen Geräteeinheiten 19 angeordnet sind. Diese Geräteeinheiten können aus ein oder mehreren Trommeln 20, 21 zum Aufwickeln der Versorgungsschläuche 11, 12 bestehen, aus ein oder mehreren Hochdruckpumpen 12, aus zusätzlichen Steuer- und Versorgungsaggregaten und dergleichen mehr.
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Es ist auch noch ein Stauraum 23 für die Unterbringung der kanalseitigen Aggregate 7, 13 vorhanden.
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An der Oberseite des Vorderaufbaus 18 ist ein Schwenkkran angeordnet, der aus einem Kranausleger 24 besteht, der mit seinem einen Ende in einem Drehgelenk 25 auf der Oberseite des Vorderaufbaus 18 drehbar gelagert ist. Der Kranausleger 24 ist über ein Knickgelenk 31 mit einem vorderen Knickarm 30 verbunden, an dessen vorderen freien Ende eine Umlenkrolle 26 angeordnet ist, über welche die Versorgungsschläuche 11, 12 geführt sind.
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Wichtig ist nun, dass der Bedienungs- und Steuerstand für die gesamten Einheiten im Fahrerhaus 28 selbst angeordnet ist.
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Der Steuerstand 32 ist bevorzugt gemäß 2 und 3 auf der Beifahrerseite des Inspektionsfahrzeuges angeordnet und besteht im Wesentlichen aus einem Sitz 34 und einer Bildschirmeinheit 33 und nicht näher dargestellten Steuer- und Bedienungselementen.
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Der Sitz 34 ist neben dem Fahrersitz 35 angeordnet. Es könnte auch ein dreisitziges Fahrerhaus 28 vorgesehen sein, wobei dann der Sitz für die Bedienungsperson entweder den mittleren Sitz oder den Beifahrersitz bildet.
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Aus 4 ergibt sich auch noch der verkehrsgünstige Aufbau in der Weise, dass vorgesehen ist, dass die Oberkante 36 des Wassertanks 17 die obere Begrenzung des Fahrzeugaufbaus bildet und dass damit der Schwenkkran mit den Kranauslegern 24, 30 um einen Abstand 37 unter dieser Oberkante 36 liegt, so dass der Schwenkkran versenkt im Fahrzeugaufbau angeordnet ist.
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Die 4 zeigt auch die Stauposition sämtlicher kanalgeführten Einheiten, wo erkennbar ist, dass sämtliche Einheiten an der Umlenkrolle 26 hängenbleiben können und lediglich durch Bedienung des Schwenkkrans in den Innenraum des Vorderaufbaus durch eine deckenseitige zu verschließende und öffnende Klappe 43 gebracht werden können.
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Sie bleiben demnach am Schwenkkran hängen und können jederzeit schnellstens aus dem Stauraum 23 entfernt werden.
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Die 2 zeigt auch die bedienungsgünstige Unterbringung des Steuerstandes 32 im Fahrerhaus 28, weil die Bedienungsperson mit einem Blickwinkel 40 nunmehr den Einlauf aller Versorgungsschläuche 11, 12 in den Schacht 15 während der Bedienung des Steuerstandes 32 beobachten kann.
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Die Bedienungsperson beobachtet die Bildschirmeinheit 33 und bedient die nicht näher dargestellten Steuerelemente.
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Es wird bevorzugt, wenn zwischen dem Wassertank 17 und den Vorderaufbau 18 ein vertikaler Zwischenraum 38 vorhanden ist, um unterschiedlich großvolumige Wassertanks 17 leicht koppelbar auf dem Fahrgestell zu befestigen.
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In diesem Fall, wenn ein Wassertank 17 abnehmbar auf dem Fahrgestell angeordnet ist, ist ein sogenanntes Schnellkopplungssystem vorgesehen, mit dem es möglich ist, dass beim Aufsetzen des Wassertanks 17 auf das Fahrgestell gleichzeitig auch die Medienanschlüsse vom Wassertank 17 in Richtung auf den Vorderaufbau 18 und den dort angeordneten Geräteeinheiten 19 hergestellt wird.
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Die 4 zeigt im Übrigen auch noch, dass im hinteren Bereich (Heckseite) des Hinteraufbaus 16 ein Verkehrsleitsystem 41 angeordnet sein kann, welches in der Regel aus einem blinkenden Lichtsignal besteht.
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Es kann in einer Erweiterung der Erfindung auch vorgesehen sein, dass im Bereich des Verkehrsleitsystems 41 im Heckbereich noch ein zusätzlicher Stauraum 42 für Verkehrszeichen, Warnelemente und dergleichen angeordnet ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kanal-Inspektionsfahrzeug
- 2
- Fahrbahnebene
- 3
- Gebäude
- 4
- Hauptkanal
- 5
- Nebenkanal
- 6
- Spüldüse
- 7
- Kanalfahreinheit
- 8
- Schwenkkamera
- 9
- Schlitten
- 10
- Blickwinkel
- 11
- Versorgungsschlauch
- 12
- Versorgungsschlauch
- 13
- Seiteninspektionseinheit
- 14
- Umlenkeinrichtung
- 15
- Schacht
- 16
- Hinteraufbau
- 17
- Wassertank
- 18
- Vorderaufbau
- 19
- Geräteeinheit
- 20
- Trommel
- 21
- Trommel
- 22
- Hochdruckpumpe
- 23
- Stauraum
- 24
- Kranausleger
- 25
- Drehgelenk
- 26
- Umlenkrolle
- 27
- Hinterachse
- 28
- Fahrerhaus
- 29
- Vorderachse
- 30
- Knickarm
- 31
- Knickgelenk
- 32
- Steuerstand
- 33
- Bildschirmeinheit
- 34
- Sitz
- 35
- Fahrersitz
- 36
- Oberkante (von 16)
- 37
- Abstand
- 38
- Zwischenraum
- 39
- Sprühstrahl (von 6)
- 40
- Blickwinkel
- 41
- Verkehrsleitsystem
- 42
- Stauraum
- 43
- Deckenseitige Klappe