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In einem klinischen Umfeld mit mehreren Patienten ist insbesondere auf einer Intensivstation ein Patient typischerweise mit mehreren Medizingeräten assoziiert, welche physisch auf den Patienten einwirken oder physiologische Sensorinformationen des Patienten erfassen.
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Wird ein Patient in einem klinischen Umfeld etabliert bzw. aufgenommen, so muss sichergestellt werden, dass die mit ihm assoziierten Medizingeräte diesem Patienten auch in einem Datennetzwerk eindeutig zugeordnet bzw. mit ihm assoziiert sind. Eine solche Zuordnung bzw. eine solche Assoziierung erfolgt hierbei vorzugsweise durch eine autorisierte Person, wie beispielsweise eine autorisierte Pflegekraft. Ferner ist es notwendig, dass die Zuordnung bzw. Assoziierung in ihrem Arbeitsaufwand nicht zu hoch sein darf und auch in Stresssituationen fehlerfrei erfolgen kann.
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Aus dem Stand der Technik sind Verfahren bekannt, bei welchen ein Kliniker in einer Eingabeeinheit eines ersten Medizingerätes Daten eingibt, um das Medizingerät zu dem Patienten zuzuordnen und wobei der Kliniker dann in eine weitere Eingabeeinheit eines weiteren Medizingerätes wiederum auch Eingabedaten eingeben muss, um das zweite Medizingerät demselben Patienten zuordnen zu können. Die Medizingeräte können dann über entsprechende Datennetzwerkschnittstellen hin zu einer zentralen Netzwerkvorrichtung, wie beispielsweise einem IT-Management-System, ihre jeweilige Zuordnung zu dem Patienten bekanntmachen. Eingabedaten können beispielsweise Daten zur Patientenidentifikation sein, wie beispielsweise eine Patientennummer.
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Es ist ferner aus dem Stand der Technik bekannt, anstelle einer Eingabe von Daten an einem Medizingerät einen Vorgang des Codeeinlesens an einem Medizingerät vorzunehmen, beispielsweise durch einen Barcode oder einen QR-Code. Hier kann beispielsweise ein Medizingerät einen Aufkleber am Gehäuse tragen, welcher den Code in optischer Form wiedergibt, wobei dann dieser Code am Medizingerätegehäuse als auch ein Code an einem Armband eines Patienten über einen Scanner eingelesen werden können. Auch hierbei muss für ein weiteres Medizingerät dieser Zuordnungsvorgang mittels des Codeeinlesens an dem weiteren Medizingerät und auch dem Armband des Patienten wiederholt werden.
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Dem aus dem Stand der Technik bekannte Verfahren ist es gemein, dass die entsprechenden Prozeduren der Eingabe bzw. des Codeeinlesens für jedes weitere Medizingerät, welches dem Patienten zugeordnet werden soll, vollumfänglich wiederholt werden muss. Solche Zuordnungsverfahren sind potenziell fehlerbehaftet.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher, in einer Situation, in welcher ein erstes Gerät bereits einem Patienten zugeordnet ist, in vorteilhafter und einfacher Weise automatisiert eine Zuordnung eines weiteren Gerätes zu dem Patienten vornehmen zu können.
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Die erfindungsgemäße Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zum Zuordnen eines Medizingerätes zu einer Gerätegruppe in einem Medizingerätedatennetzwerk nach dem Patentanspruch 1.
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Die erfindungsgemäße Aufgabe wird ferner gelöst durch eine Datennetzwerkvorrichtung nach dem Patentanspruch 6.
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Die erfindungsgemäße Aufgabe wird ferner gelöst durch ein Medizingerät nach dem Patentanspruch 10.
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Die erfindungsgemäße Aufgabe wird ferner gelöst durch eine Servereinheit für ein Datennetzwerk nach dem Patentanspruch 14.
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Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche und werden in der folgenden Beschreibung unter teilweiser Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert.
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Gemäß des erfindungsgemäßen Verfahrens ist eine Datennetzwerkvorrichtung bereits einer entsprechenden Gerätegruppe zugeordnet. An der Datennetzwerkvorrichtung oder einem Medizingerät wird dann eine erste Bildinformation erfasst. Auf Basis der ersten Bildinformationen wird das Vorhandensein eines Gesichtes detektiert. Hierdurch kann also erkannt werden, dass bei Vorhandensein des Gesichtes das erfindungsgemäße Verfahren zur Zuordnung eines weiteren Medizingerätes zu jener Gerätegruppe, zu welcher die Datennetzwerkvorrichtung bereits gehört, vorzunehmen ist.
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Auf das Detektieren des Gesichtes hin erfolgt ein Aussenden einer Anforderungsnachricht entweder an Medizingeräte, welche in dem Medizingerätedatennetzwerk vorhanden sind, oder an die Datennetzwerkvorrichtung. Die Aufforderungsnachricht indiziert eine Aufforderung, eine zweite Bildinformation an einem Medizingerät, welches die Aufforderungsnachricht erhält, oder an der Datennetzwerkvorrichtung potentiell zu erfassen. Die Aufforderungsnachricht ist vorzugsweise eine sogenannte Broadcast-Nachricht, welche an im Medizingerätedatennetzwerk vorhandene Medizingeräte oder an in dem Medizingerätedatennetzwerk vorhandene Datennetzwerkvorrichtungen gerichtet ist.
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Die Aufforderungsnachricht wird also vorzugsweise als eine Datennachricht in dem Medizingerätedatennetzwerk versendet.
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Ein Medizingerät oder die Datennetzwerkvorrichtung, welches bzw. welche die Aufforderungsnachricht empfängt, erfasst dann eine zweite Bildinformation. Hierbei kann dann das Medizingerät oder die Datennetzwerkvorrichtung auf Basis der zweiten Bildinformation potenziell ein Vorhandensein eines Gesichtes in der zweiten Bildinformation detektieren.
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Dann stellt das Medizingerät oder die Datennetzwerkvorrichtung vorzugsweise die zweite Bildinformation bereit.
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Es kann dann ein Übereinstimmen der ersten Bildinformation mit der zweiten Bildinformation festgestellt werden. Hierdurch kann also eben vorzugsweise festgestellt werden, ob an der Datennetzwerkvorrichtung und auch an dem Medizingerät bzw. umgekehrt das gleiche Gesicht detektiert wurde.
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In dem Fall, dass das Feststellungsergebnis positiv ist, erfolgt eine Zuordnung des Medizingerätes zu der Gerätegruppe der Datennetzwerkvorrichtung.
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Die im Weiteren ausgeführten folgenden Darlegungen an dieser Stelle als auch in den Ausführungsbeispielen gelten für den Fall, dass die erste Bildinformation an der Datennetzwerkvorrichtung erfasst wird und dann später die zweite Bildinformation an dem Medizingerät. Als Ausführungsbeispiel wird dies später explizit dargelegt. Es versteht sich für einen Fachmann jedoch, dass in dem Fall, dass die Datennetzwerkvorrichtung bereits der Gerätegruppe zugeordnet ist, das Verfahren auch in der Art in umgekehrter Reihenfolge erfolgen kann. Hierbei erfasst zunächst die Bilderfassungseinheit an dem Medizingerät die erste Bildinformation, wobei ein Vorhandensein eines Gesichtes auf Basis der ersten Bildinformation an dem Medizingerät detektiert wird, wobei dann das Medizingerät die Aufforderungsnachricht an die Datennetzwerkvorrichtung aussendet, wobei die Nachricht vorzugsweise eine Broadcastnachricht ist, wobei dann die Datennetzwerkvorrichtung auf empfangen der Aufforderungsnachricht hin die zweite Bildinformation erfasst und auf Basis dieser ein Vorhandensein eines Gesichtes detektiert, wobei dann nach einer Übermittlung der zweiten Bildinformation von der Datennetzwerkvorrichtung an das Medizingerät das Medizingerät eine Übereinstimmung der ersten und der zweiten Bildinformation feststellt und wobei in dem Fall, dass das Feststellungsergebnis positiv ist, dass Medizingerät zu der Gerätegruppe der Datennetzwerkvorrichtung zuordnet. Ein solches Zuordnen kann auf unterschiedliche Weisen erfolgen, wie später noch genauer dargelegt.
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Die nun folgenden Darlegungen beschreiben die mögliche Reihenfolge, bei welcher zunächst die Datennetzwerkvorrichtung die erste Bildinformation erfasst und das Medizingerät die zweite Bildinformation.
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Es ist also durch das erfindungsgemäße Verfahren für einen Kliniker möglich, durch Vorbringen seines Gesichtes in einen Bilderfassungsbereich der Bilderfassungseinheit der Datennetzwerkvorrichtung das erfindungsgemäße Verfahren zu initiieren. Hat dann die Datennetzwerkvorrichtung ein Gesicht erkannt, so erfolgt dann eben das Aussenden der Aufforderungsnachricht als Broadcast in dem Medizingerätnetzwerk an weitere vorhandene Medizingeräte. Da ein Medizingerät, welches eine solche Aufforderungsnachricht empfängt, dann die zweite Bildinformation erfasst und versucht, ein Gesicht auf Basis der zweiten Bildinformation zu detektieren, ist es für den Kliniker eben möglich, sich einer Bilderfassungseinheit des Medizingerätes zu nähern, sodass sein Gesicht sich in einem Bilderfassungsbereich der Bilderfassungseinheit des Medizingerätes befindet. Wird dann sein Gesicht eben auf Basis der zweiten Bildinformation der Bilderfassungseinheit des Medizingerätes detektiert, so kann dann festgestellt werden, ob das gleiche Gesicht an dem Medizingerät als auch an der Datennetzwerkvorrichtung detektiert wurde. Dieses kann dadurch festgestellt werden, dass eine Übereinstimmung der ersten Bildinformation und der zweiten Bildinformation geprüft wird. Ist dieses Feststellungsergebnis positiv, so erfolgt dann eben die Zuordnung des Medizingerätes zu jener Gerätegruppe, welcher die Datennetzwerkvorrichtung bereits zugeordnet ist.
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Durch das erfindungsgemäße Verfahren wird es auf einfache Weise ermöglicht, dass ein weiteres Medizingerät an einer solchen Gerätegruppe zugeordnet werden kann, zu welcher eine Datennetzwerkvorrichtung bereits gehört.
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Die Datennetzwerkvorrichtung kann beispielsweise auch selber ein Medizingerät sein oder aber vorzugsweise eine tragbare Datennetzwerkvorrichtung, welche vorzugsweise eine tragbare Datennetzwerkvorrichtung in Form eines Armbandes ist. Vorzugsweise ist die tragbare Datennetzwerkvorrichtung eine an einem Körper eines Patienten tragbare Datennetzwerkvorrichtung. Hierbei erfolgt eine Datenkommunikation der tragbaren Datennetzwerkvorrichtung hin zu einem Medizingerätedatennetzwerk vorzugsweise über Funktechnologie.
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Vorzugsweise zeichnet sich das Verfahren dadurch aus, dass die Aufforderungsnachricht eine Aufforderung an ein jeweiliges vorhandenes Medizingerät indiziert oder die Datennetzwerkvorrichtung, eine zweite Bildinformation an dem jeweiligen Medizingerät bzw. der Datennetzwerkvorrichtung innerhalb einer vorgegebenen Zeitdauer zu erfassen.
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Dieses ist vorteilhaft, da das Medizingerät bzw. die Datennetzwerkvorrichtung somit die zweite Bildinformation nicht für eine unbestimmte Zeitdauer erfassen muss, um dann potenziell ein Gesicht zu detektieren, sondern da das Medizingerät bzw. die Datennetzwerkvorrichtung in einen solchen entsprechenden Betriebszustand nur wechseln muss, wenn es bzw. sie die Aufforderungsnachricht erhalten hat. Ferner ist eine Fehlzuordnung des Medizingerätes zu einer Gerätegruppe nach Ablauf der vorgegebenen Zeitdauer ausgeschlossen.
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Vorzugsweise weist das Verfahren ferner auf das Bereitstellen eines ersten Musterdatensatzes, Authentifizierung eines Nutzers auf Basis der ersten Bildinformation und des ersten Musterdatensatzes, sowie Aussenden der Aufforderungsnachricht in dem Fall, dass das Authentifizierungsergebnis positiv ist.
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Diese Ausgestaltung ist vorteilhaft, da auf Basis der ersten Bildinformation ferner sichergestellt werden kann, dass nur autorisierte Nutzer die Zuordnung des Medizingerätes zu der Gerätegruppe vornehmen können.
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Vorzugsweise weist das Verfahren ferner auf das Bereitstellen eines zweiten Musterdatensatzes, Detektieren einer Geste auf Basis der ersten Bildinformation und des zweiten Musterdatensatzes, Detektieren der Geste auf Basis der zweiten Bildinformation und des zweiten Musterdatensatzes, in dem Fall, dass die Geste auf Basis der ersten Bildinformation und auch auf Basis der zweiten Bildinformation detektiert wurde, sowie Zuordnen des Medizingerätes zu der Gerätegruppe der Datennetzwerkvorrichtung.
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Die Geste ist vorzugsweise eine Gesichtsgeste bzw. eine mimische Geste. Eine Gesichtsgeste bzw. mimische Geste im Sinne dieser Anmeldung ist eine Veränderung des Gesichtes über der Zeit, vorzugsweise nach einem vorbestimmten Muster.
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Diese Ausgestaltung ist vorteilhaft, da das erfindungsgemäße Verfahren nicht automatisiert unbedingt dann beginnt, wenn möglicherweise ein Kliniker zufällig sein Gesicht in einem Bilderfassungsbereich der Bilderfassungseinheit der Datennetzwerkvorrichtung bringt, sondern dann, wenn die entsprechende Geste detektiert wird.
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Vorzugsweise weist das Verfahren den Schritt auf des Ausgebens einer Bildinformation, welche die Geste repräsentiert. Dieses ist vorteilhaft, da dem Nutzer bzw. Kliniker hiermit angezeigt wird, welche Geste er zur Durchführung der Zuordnung des Medizingerätes zu der Gerätegruppe vorzunehmen hat.
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Vorgeschlagen wird ferner eine Datennetzwerkvorrichtung, aufweisend eine Bilderfassungseinheit zur Erfassung einer ersten Bildinformation, eine Datennetzwerkschnittelle, sowie wenigstens eine Recheneinheit, wobei die Recheneinheit ausgebildet ist, auf Basis der ersten Bildinformation ein Vorhandensein eines Gesichtes zu detektieren, über die Datennetzwerkschnittstelle eine Aufforderungsnachricht an in dem Medizingerätedatennetzwerk vorhandene Medizingeräte auszusenden, wobei die Aufforderungsnachricht eine Aufforderung indiziert, eine zweite Bildinformation zu erfassen, über die Datennetzwerkschnittstelle von einem Medizingerät eine zweite Bildinformation entgegenzunehmen, eine Übereinstimmung der ersten Bildinformation mit der zweiten Bildinformation festzustellen, sowie in dem Fall, dass das Feststellungsergebnis positiv ist, das Medizingerät zu einer Gerätegruppe der Datennetzwerkvorrichtung zuzuordnen.
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Vorzugsweise weist die Datennetzwerkvorrichtung ferner auf, eine Speichereinheit zum Bereitstellen eines ersten Musterdatensatzes, wobei die Recheneinheit ferner ausgebildet ist, einen Nutzer auf Basis der ersten Bildinformation sowie des ersten Musterdatensatzes zu authentifizieren, sowie die Aufforderungsnachricht in dem Fall auszusenden, dass das Authentifizierungsergebnis positiv ist.
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Vorzugsweise ist die Datennetzwerkvorrichtung ferner derart ausgebildet, dass die Speichereinheit ferner ausgebildet ist, einen zweiten Musterdatensatz bereitzustellen, wobei die Recheneinheit ferner ausgebildet ist, auf Basis der ersten Bildinformation und des zweiten Musterdatensatzes eine Geste zu detektieren, auf Basis der zweiten Bildinformation und des zweiten Musterdatensatzes die Geste zu detektieren, sowie in dem Fall, dass die Geste auf Basis der ersten Bildinformation und auch auf Basis der zweiten Bildinformation detektiert wurde, das Medizingerät zu der Gerätegruppe der Datennetzwerkvorrichtung zuzuordnen.
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Vorzugsweise weist die Datennetzwerkvorrichtung ferner eine optische Anzeigeeinheit zu einer optischen Ausgabe einer Bildinformation, welche die Geste repräsentiert, auf.
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Vorgeschlagen wird ferner ein Medizingerät, aufweisend eine Bilderfassungseinheit zur Erfassung einer Bildinformation, eine Datennetzwerkschnittstelle, sowie wenigstens eine Recheneinheit, wobei die Recheneinheit ausgebildet ist, über die Datennetzwerkschnittstelle eine erste Bildinformation von einer Datennetzwerkvorrichtung entgegenzunehmen, über die Datennetzwerkschnittstelle eine Aufforderungsnachricht entgegenzunehmen, welche eine Aufforderung indiziert, eine zweite Bildinformation zu erfassen, mittels der Bilderfassungseinheit die zweite Bildinformation zu erfassen, eine Übereinstimmung der ersten Bildinformation mit der zweiten Bildinformation festzustellen, sowie in dem Fall, dass das Feststellungsergebnis positiv ist, das Medizingerät zu einer Gerätegruppe der Datennetzwerkvorrichtung zuzuordnen.
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Vorzugsweise weist das Medizingerät ferner eine Speichereinheit zum Bereitstellen eines ersten Musterdatensatzes auf, wobei die Recheneinheit ferner ausgebildet ist, einen Nutzer auf Basis entweder der ersten oder der zweiten Bildinformation sowie des ersten Musterdatensatzes zu authentifizieren, sowie in dem Fall, dass das Authentifizierungsergebnis positiv ist, das Medizingerät zu der Gerätegruppe der Datennetzwerkvorrichtung zuzuordnen.
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Vorzugsweise ist das Medizingerät ferner derart ausgebildet, dass die Speichereinheit ferner ausgebildet ist, einen zweiten Musterdatensatz bereitzustellen, wobei die Recheneinheit ferner ausgebildet ist, auf Basis der ersten Bildinformation und des zweiten Musterdatensatzes eine Geste zu detektieren, auf Basis der zweiten Bildinformation und des zweiten Musterdatensatzes die Geste zu detektieren, sowie in dem Fall, dass die Geste auf Basis der ersten Bildinformation und auch auf Basis der zweiten Bildinformation detektiert wurde, das Medizingerät zu der Gerätegruppe des ersten Gerätes zuzuordnen.
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Vorzugsweise weist das Medizingerät ferner eine optische Anzeigeeinheit zu einer optischen Ausgabe einer Bildinformation, welche die Geste repräsentiert, auf.
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Vorgeschlagen wird ferner eine Servereinheit für ein Datennetzwerk aufweisend eine Datennetzwerkschnittelle, sowie wenigstens eine Recheneinheit, wobei die Recheneinheit ausgebildet ist, über die Datennetzwerkschnittstelle eine erste Bildinformation von einer Datennetzwerkvorrichtung entgegenzunehmen, über die Datennetzwerkschnittstelle eine Aufforderungsnachricht an in dem Medizingerätedatennetzwerk vorhandene Medizingeräte auszusenden, wobei die Aufforderungsnachricht eine Aufforderung indiziert, eine zweite Bildinformation zu erfassen, über die Datennetzwerkschnittstelle die zweite Bildinformation von einem Medizingerät entgegenzunehmen, eine Übereinstimmung der ersten Bildinformation mit der zweiten Bildinformation festzustellen, sowie in dem Fall, dass das Feststellungsergebnis positiv ist, das Medizingerät zu einer Gerätegruppe der Datennetzwerkvorrichtung zuzuordnen.
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Vorzugsweise weist die Servereinheit ferner eine Speichereinheit zum Bereitstellen eines ersten Musterdatensatzes auf, wobei die Recheneinheit ferner ausgebildet ist, einen Nutzer auf Basis der ersten Bildinformation und des ersten Musterdatensatzes zu authentifizieren, sowie die Aufforderungsnachricht in dem Fall auszusenden, dass das Authentifizierungsergebnis positiv ist.
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Vorzugsweise ist die Servereinheit ferner derart ausgestaltet, dass die Speichereinheit ferner ausgebildet ist, einen zweiten Musterdatensatz bereitzustellen, wobei die Recheneinheit ferner ausgebildet ist, auf Basis der ersten Bildinformation und des zweiten Musterdatensatzes eine Geste zu detektieren, auf Basis der zweiten Bildinformation und des zweiten Musterdatensatzes die Geste zu detektieren, sowie in dem Fall, dass die Geste auf Basis der ersten Bildinformation und auch auf Basis der zweiten Bildinformation detektiert wurde, das Medizingerät zu der Gerätegruppe der Datennetzwerkvorrichtung zuzuordnen.
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Vorgeschlagen wird ferner ein Medizingerät, aufweisend eine Bilderfassungseinheit zur Erfassung einer ersten Bildinformation, eine Datennetzwerkschnittelle, sowie wenigstens eine Recheneinheit, wobei die Recheneinheit ausgebildet ist,
- - auf Basis der ersten Bildinformation ein Vorhandensein eines Gesichtes zu detektieren,
- - über die Datennetzwerkschnittstelle eine Aufforderungsnachricht an eine in dem Medizingerätedatennetzwerk vorhandene Datennetzwerkvorrichtung auszusenden, wobei die Aufforderungsnachricht eine Aufforderung indiziert, eine zweite Bildinformation zu erfassen,
- - über die Datennetzwerkschnittstelle von der Datennetzwerkvorrichtung die zweite Bildinformation entgegenzunehmen,
- - eine Übereinstimmung der ersten Bildinformation mit der zweiten Bildinformation festzustellen,
- - sowie in dem Fall, dass das Feststellungsergebnis positiv ist, das Medizingerät zu einer Gerätegruppe der Datennetzwerkvorrichtung zuzuordnen.
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Vorzugsweise ist die Aufforderungsnachricht eine Aufforderung an die Datennetzwerkvorrichtung indiziert, eine zweite Bildinformation innerhalb einer vorgegebenen Zeitdauer zu erfassen
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand spezieller Ausführungsformen ohne Beschränkung des allgemeinen Erfindungsgedankens anhand der Figuren näher erläutert. Dabei zeigen:
- 1 eine Datennetzwerkvorrichtung, ein Medizingerät als auch eine Servereinheit gemäß einer bevorzugten Ausführungsform,
- 2 Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens
- 3, 4 weitere, bevorzugt auszuführende Schritte.
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Die 1 zeigt ein Szenario, welches in einem Medizingerätenetzwerk NW eines klinischen Umfeldes möglich ist.
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Mehrere Geräte G, M sind zu einem Patienten PA assoziiert.
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Ein Gerät G, welches vorzugsweise ein Medizingerät sein kann, kann auch als eine Datennetzwerkvorrichtung G bezeichnet werden, da das Gerät G über eine Datennetzwerkschnittstelle D über ein Datennetzwerk NW Datennachrichten DN austauschen kann.
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Vorzugsweise ist das Gerät G ein Medizingerät, welches über einen Aktuator A, beispielsweise eine Gasfördereinheit, auf den Patienten PA physiologisch einwirkt. Hierzu ist vorzugsweise der Aktuator A über einen inspiratorischen Port IP sowie einen inspiratorischen Port EP mittels eines Beatmungsschlauches BS mit dem Patienten PA an einem Y-Stück Y verbunden.
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Das Medizingerät M weist vorzugsweise eine Messeinheit ME auf, welche über eine Sensorverbindung SV mit einem Sensor SEN verbunden sein kann, um ein Sensorsignal SI zu erfassen. Das Sensorsignal SI indiziert hierbei ein physiologisches Sensorsignal des Patienten PA.
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Das Medizingerät M weist also beispielsweise eine Messeinheit ME zur Erfassung eines physiologischen Sensorsignals SI und dessen Auswertung auf. Alternativ oder zusätzlich kann das Medizingerät M einen Aktuator A, wie den Aktuator A des Gerätes G, zu einem physiologischen Einwirken auf einen Patienten PA aufweisen.
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Das Medizingerät M weist ebenfalls eine Datennetzwerkschnittstelle D zum Austausch von Datennachrichten DN hin zu einem Datennetzwerk bzw. Medizingerätenetzwerk NW auf.
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Vorzugsweise ist in dem Medizingerätenetzwerk NW ferner eine Servereinheit bzw. ein Server SE vorhanden, welcher über eine Datennetzwerkschnittstelle D Datennachrichten DN mit dem Datennetzwerk NW austauschen kann.
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Das Gerät bzw. die Datennetzwerkvorrichtung G kann beispielsweise ein Armband sein oder eine andere am Körper des Patienten PA tragbare Datennetzwerkvorrichtung. Hierbei kann die Datennetzwerkvorrichtung G beispielsweise eine Datenkommunikation hin zu dem Netzwerk NW über die Datennetzwerkschnittstelle D mittels Funktechnologie vornehmen. Die Datennetzwerkvorrichtung G ist vorzugsweise ein Armband.
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Die Datennetzwerkvorrichtung G weist eine Bilderfassungseinheit B1 zur Erfassung einer Bildinformation auf. Ferner weist die Datennetzwerkvorrichtung G wenigstens eine Recheneinheit S1 auf. Ferner weist vorzugsweise die Datennetzwerkvorrichtung G einen Speicher SP1 auf, in welchem ein Datenelement PID eine Patientenidentität bzw. eine Gruppenidentität indiziert. Eine solche Patientenidentität bzw. Gruppenidentität kann eine entsprechende Gerätegruppe indizieren. Hierdurch ist also die Datennetzwerkvorrichtung G einer entsprechenden Gerätegruppe in dem Medizingerätenetzwerk NW zugeordnet.
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Vorzugsweise kann eine entsprechende Zuordnung der Vorrichtung G zu der Gerätegruppe dadurch gegeben sein, dass entsprechende Zuordnungsdaten ZD zur Zuordnung des Gerätes G zu der Gerätegruppe in einer Speichereinheit SPN der Servereinheit SE abgespeichert sind.
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Die Vorrichtung G weist ferner vorzugsweise eine optische Anzeigeeinheit AN1 auf.
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Die einzelnen Teilvorrichtungen der Vorrichtung G sind vorzugsweise über einen internen Datenbus ID1 miteinander verbunden.
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Das Medizingerät M weist eine Bilderfassungseinheit B2 zur Erfassung einer Bildinformation auf sowie wenigstens eine Recheneinheit S2. Ferner weist vorzugsweise das Medizingerät M eine Speichereinheit SP2 auf. Vorzugsweise weist das Medizingerät M eine optische Anzeigeeinheit AN2 auf.
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Die einzelnen Teilvorrichtungen des Medizingerätes M sind vorzugsweise über einen internen Datenbus ID2 miteinander verbunden.
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Die Servereinheit SE weist neben der Speichereinheit SPN und der Datennetzwerkschnittstelle D ferner wenigsten eine Steuereinheit SN auf. Die Teilvorrichtungen der Servereinheit SE sind hierbei vorzugsweise über einen internen Datenbus IDN miteinander verbunden.
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Wie zuvor beschrieben, soll es für einen Kliniker möglich sein, durch Einbringen seines Gesichtsfeldes in einen Bilderfassungsbereich der Bilderfassungseinheit B1 des Gerätes G als auch einen Bilderfassungsbereich der Bilderfassungseinheit B2 des Medizingerätes M eine Zuordnung des Medizingerätes M zu jener Gerätegruppe vornehmen zu können, zu welcher das Gerät G bereits gehört.
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Hierzu zeigt die 2 entsprechende Verfahrensschritte.
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In einem Verfahrensschritt 1 wird eine erste Bildinformation BI1 an der Datennetzwerkvorrichtung G durch die Bilderfassungseinheit B1 erfasst.
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In einem Schritt 2 wird dann auf Basis der Bildinformation BI1 ein Vorhandensein eines Gesichtes detektiert. Hierdurch kann also festgestellt werden, ob gerade ein Kliniker sein Gesichtsfeld in den Bilderfassungsbereich der Bilderfassungseinheit B1 einbringt.
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In einem Schritt 3 wird dann eine Aufforderungsnachricht ANF ausgesendet. Die Aufforderungsnachricht ANF wird an in dem Medizingerätedatennetzwerk NW vorhandene Medizingeräte M ausgesendet. Die Aufforderungsnachricht indiziert eine Aufforderung, eine weitere Bildinformation zu erfassen.
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In einem Schritt 4 empfängt ein Medizingerät, wie beispielsweise das Medizingerät M aus der 1, die Aufforderungsnachricht ANF. Daraufhin erfasst das Medizingerät in einem Schritt 5 eine zweite Bildinformation BI2.
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Auf Basis der zweiten Bildinformation BI2 wird dann in einem Schritt 6 ein Vorhandensein eines Gesichtes detektiert. Dieses erfolgt an dem zweiten Medizingerät M. Es kann also hierdurch festgestellt werden, ob der Kliniker gerade sein Gesichtsfeld in einem Bilderfassungsbereich der Bilderfassungseinheit B2 des Medizingerätes M bringt.
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In einem Schritt 7 wird dann festgestellt, ob das gleiche Gesicht in der ersten Bildinformation BI1 als auch der zweiten Bildinformation BI2 festgestellt bzw. detektiert werden konnte. Es erfolgt also ein Feststellen einer Übereinstimmung der ersten Bildinformation BI1 mit der zweiten Bildinformation B12.
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Eine Gesichtserkennung wird hierbei vorzugsweise gemäß eines oder mehrerer Verfahren der folgenden Dokumente durchgeführt:
- - John Wright, Allen Y. Yang, Member, Arvind Ganesh, S. Shankar Sastry, Yi Ma, „Robust Face Recognition via Sparse Representation", IEEE TRANSACTIONS ON PATTERN ANALYSIS AND MACHINE INTELLIGENCE, VOL. 31, NO. 2, FEBRUARY 2009
- - Imran Naseem, Roberto Togneri, Mohammed Bennamoun, „Linear Regression for Face Recognition", IEEE TRANSACTIONS ON PATTERN ANALYSIS AND MACHINE INTELLIGENCE, VOL. 32, NO. 11, NOVEMBER 2010.
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Ist das Feststellungsergebnis positiv, so wird hin zu einem Schritt 8 verzweigt, in welchem das Medizingerät M zu der Gerätegruppe der Vorrichtung G zugeordnet wird.
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Ein solches Zuordnen kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass die Vorrichtung V entsprechende Geräte bzw. Patientenidentifikationsdaten PID über das Netzwerk NW in Form von Datennachrichten DN an das Medizingerät M versendet und das Medizingerät M dann die entsprechenden Zuordnungsdaten PID in seiner Speichereinheit SP2 abspeichert.
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Vorzugsweise kann das Versenden der Daten PID von der Vorrichtung G an das Medizingerät M dann erfolgen, wenn zuvor das Medizingerät M auf Basis von Datennachrichten dieses von der Vorrichtung G angefordert hat.
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In dem Fall, dass die Servereinheit SE eine Zuordnung des Medizingerätes M zu der entsprechenden Gerätegruppe vornimmt, kann die Servereinheit SE beispielsweise entsprechende Zuordnungsdaten ZD konfigurieren, um die Zuordnung des Medizingerätes M zu der gleichen Gerätegruppe wie die der Vorrichtung G abzuspeichern.
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Vorzugsweise kann die Servereinheit SE entsprechende Zuordnungsdaten wie die Daten PID in Form einer Datennachrichten DN über das Netzwerk NW an das Medizingerät M versenden.
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Ein solches Versenden entsprechender Daten PID durch die Servereinheit SE an das Medizingerät M kann vorzugsweise dann erfolgen, wenn das Medizingerät M auf Basis einer Datennachrichten DN dieses von der Servereinheit SE angefordert hat.
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Wie zuvor ausgeführt, gelten die hier ausgeführten Darlegungen zunächst für den Fall, dass die erste Bildinformation an der Datennetzwerkvorrichtung erfasst wird und dann später die zweite Bildinformation an dem Medizingerät. Als Ausführungsbeispiel wird dies später explizit dargelegt. Es versteht sich für einen Fachmann jedoch, dass in dem Fall, dass die Datennetzwerkvorrichtung bereits der Gerätegruppe zugeordnet ist, das Verfahren auch in der Art in umgekehrter Reihenfolge erfolgen kann. Hierbei erfasst zunächst die Bilderfassungseinheit an dem Medizingerät die erste Bildinformation, wobei ein Vorhandensein eines Gesichtes auf Basis der ersten Bildinformation an dem Medizingerät detektiert wird, wobei dann das Medizingerät die Aufforderungsnachricht an die Datennetzwerkvorrichtung aussendet, wobei die Nachricht vorzugsweise eine Broadcastnachricht ist, wobei dann die Datennetzwerkvorrichtung auf empfangen der Aufforderungsnachricht hin die zweite Bildinformation erfasst und auf Basis dieser ein Vorhandensein eines Gesichtes detektiert, wobei dann nach einer Übermittlung der zweiten Bildinformation von der Datennetzwerkvorrichtung an das Medizingerät das Medizingerät eine Übereinstimmung der ersten und der zweiten Bildinformation feststellt und wobei in dem Fall, dass das Feststellungsergebnis positiv ist, dass Medizingerät zu der Gerätegruppe der Datennetzwerkvorrichtung zuordnet. Ein solches Zuordnen kann auf unterschiedliche Weisen erfolgen, wie zuvor oben dargelegt.
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Die 3 zeigt weitere Schritte, welche vorzugsweise nach dem Schritt 1 der 2 durchzuführen sind.
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In einem Schritt 2A wird ein erster Musterdatensatz MD1 bereitgestellt.
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In einem Schritt 2B erfolgt eine Authentifizierung eines Nutzers auf Basis dieses Musterdatensatzes und der ersten Bildinformation BI1 aus der 2. Ist das Authentifizierungsergebnis positiv, so wird dann zu dem zuvor beschriebenen Schritt 3 hin verzweigt, in welchem die Aufforderungsnachricht ANF versendet wird. In dem Fall, dass das Authentifizierungsergebnis negativ ist, erfolgt kein Aussenden der Aufforderungsnachricht ANF.
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Die 4 zeigt weitere, vorzugsweise durchzuführende Schritte, welche nach dem zuvor beschriebenen Schritt 7 aus der 2 durchgeführt werden können.
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In einem Schritt 7A wird ein zweiter Musterdatensatz MD2 bereitgestellt.
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Auf Basis der ersten Bildinformation BI1 aus der 2 und des zweiten Musterdatensatzes MD2 wird dann in einem Schritt 7B eine Geste, vorzugsweise eine Gesichtsgeste, detektiert.
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Der Schritt einer Gestenerkennung erfolgt vorzugsweise nach einem der Verfahren, welche aus folgenden Dokumenten bekannt sind:
- - K.K. Biswas, S.K. Basu, „Gesture Recognition using Microsoft Kinect“ Proceedings of the 5th International Conference on Automation, Robotics and Applications, Dec 6-8, 2011, Wellington, New Zealand
- - Pragati Garg, Naveen Aggarwal and Sanjeev Sofat, Vision Based Hand Gesture Recognition", World Academy of Science, Engineering and Technology International Journal of Computer, Electrical, Automation, Control and Information Engineering Vol:3, No:1, 2009
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In einem Schritt 7C wird dann auf Basis der zweiten Bildinformation BI2 aus der 2 und des zweiten Musterdatensatzes MD2 eine Geste detektiert.
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In einem Schritt 7D werden die erkannten Gesten auf ihr Vorliegen hin überprüft. Sind sowohl auf Basis der ersten Bildinformation BI1 als auch der zweiten Bildinformation BI2 jeweils Detektionsergebnisse erzielt worden, welche die selbe Geste detektiert haben, so erfolgt dann ein Verzweigen hin zu einem Schritt 8 der 2, in welchem das Medizingerät zu der Gerätegruppe der Datennetzwerkvorrichtung zugeordnet wird.
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Es wird nun erläutert, in welcher Weise das erfindungsgemäße Verfahren umgesetzt werden kann.
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Hierbei können wesentliche Schritte beispielsweise durch die Datennetzwerkvorrichtung G, das Medizingerät M oder aber die Servereinheit SE aus der 1 durchgeführt werden.
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In dem Fall, dass die Datennetzwerkvorrichtung G das führende Gerät bzw. die führende Vorrichtung zur Umsetzung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist, erfolgt eine Durchführung von Verfahrensschritten wie nun beschrieben.
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Die Vorrichtung G erfasst die erste Bildinformation BI1 mittels ihrer Bilderfassungseinheit B1 und detektiert das Vorhandensein des Gesichtes des Nutzers bzw. Klinikers. Ist das Gesicht detektiert worden, so versendet die Vorrichtung G über die Datennetzwerkschnittstelle D die Aufforderungsnachricht ANF. Hat dann das Medizingerät M mittels seiner Bilderfassungseinheit B2 die entsprechende zweite Bildinformation BI2 erfasst, so kann die Datennetzwerkvorrichtung G über die Datennetzwerkschnittstelle D von dem Medizingerät M die zweite Bildinformation BI2 entgegennehmen. Dann stellt die Steuereinheit S1 fest, ob eine Übereinstimmung der ersten Bildinformation BI1 mit der zweiten Bildinformation BI2 vorliegt, um so festzustellen, ob sich in den entsprechenden Bilderfassungsbereichen der Bilderfassungseinheiten B1 bzw. B2 sich das gleiche Gesicht eines Nutzers bzw. Klinikers befunden hat.
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In dem Fall, dass das Feststellungsergebnis positiv ist, ordnet die Recheneinheit S1 das Medizingerät M zu der Gerätegruppe der Datennetzwerkvorrichtung G zu. Dieses kann auf die zuvor beschriebenen Weisen erfolgen. Beispielsweise versendet die Steuereinheit S1 über die Datennetzwerkschnittstelle D eine entsprechende Datennachrichten DN an das Medizingerät M, wobei die Datennachrichten DN die Gerätegruppenzuordnungsdaten PID, wie beispielsweise Patientenidentifikationsdaten, aufweist.
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In dem Fall, dass die Datennetzwerkvorrichtung G ferner die Authentifizierung des Nutzers durchführt, stellt die Speichereinheit SP1 den dazu notwendigen ersten Musterdatensatzes MD1 bereit, welcher ein Muster eines zu authentifizierenden Nutzers indiziert.
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In dem Fall, dass die Recheneinheit S1 ferner das Erkennen einer Geste durchführt, stellt die Speichereinheit SP1 ferner den zweiten Musterdatensatz MD2 bereit, welcher ein Muster der vorgegebenen Geste indiziert.
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Dann führt die Recheneinheit S1 eine Detektion der Geste basierend auf der ersten Bildinformation BI1 seiner eigenen Bilderfassungseinheit B1 auf.
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Da die Vorrichtung G ferner bereits die zweite Bildinformation BI2 von der Bilderfassungseinheit B2 des Medizingerätes M erhalten hat, kann dann auch die Recheneinheit S1 die Geste auf Basis der zweiten Bildinformation BI2 und des zweiten Musterdatensatzes MD2 detektieren.
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Wurde dann die gleiche Geste in beiden Bildinformationen BI1, BI2 detektiert, so nimmt schließlich die Recheneinheit S1 die Zuordnung des Medizingerätes M zu der Gerätegruppe der Datennetzwerkvorrichtung vor.
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Vorzugsweise wird durch die Steuereinheit S1 die Anzeigeeinheit AN1 derart angesteuert, dass eine Bildinformation ausgegeben wird, welche die vorbestimmte Geste präsentiert.
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Für den Fall, dass das Medizingerät M die wesentlichen Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens durchführt, erfolgt eine Vornahme entsprechender Verfahrensschritte wie nun folgt beschrieben.
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Über die Datennetzwerkschnittstelle D nimmt die Recheneinheit S2 des Medizingerätes M die erste Bildinformation BI1 von der Datennetzwerkvorrichtung G entgegen. Ferner nimmt die Recheneinheit S2 über die Datennetzwerkschnittstelle D die zuvor beschriebene Aufforderungsnachricht ANF entgegen.
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Mittels der Bilderfassungseinheit B2 erfasst die Recheneinheit die zweite Bildinformation BI2. Dann stellt die Recheneinheit S2 eine Übereinstimmung der Bildinformationen BI1, BI2 fest, um festzustellen, ob das gleiche Gesicht in den entsprechenden Bilderfassungsbereichen der Bilderfassungseinheiten B1, B2 vorliegt.
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Ist das Feststellungsergebnis positiv, so nimmt die Steuereinheit S2 die Zuordnung des Medizingerätes M zu der Gerätegruppe der Datennetzwerkvorrichtung G vor. Dieses erfolgt vorzugsweise dadurch, dass das Medizingerät M über eine Datennachrichten DN die Zuordnungsdaten bzw. Patientendaten PID von der Vorrichtung G erhält.
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Vorzugsweise erfolgt die Zuordnung dadurch, dass das Medizingerät M eine Anforderungsnachricht in Form einer Datennachrichten DN an die Servereinheit SE versendet, um in entsprechenden Zuordnungsdaten ZD eine Zuordnung des Medizingerätes M zu der gleichen Gerätegruppe bzw. gleichen Patienten vorzunehmen, wie dies für die Vorrichtung G der Fall ist.
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Die Speichereinheit SP2 kann beispielsweise den ersten Musterdatensatz MD1 bereitstellen und dann auf Basis der ersten oder der zweiten Bildinformation BI1, BI2 sowie des Musterdatensatzes MD1 einer Nutzer authentifizieren. Ist das Authentifizierungsergebnis positiv, so nimmt eben erst dann das Medizingerät M bzw. dessen Recheneinheit S2 die Zuordnung des Medizingerätes M zu der Gerätegruppe der Datennetzwerkvorrichtung G vor.
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Die Speichereinheit SP2 stellt ferner vorzugsweise den zweiten Musterdatensatz MD2 bereit. Wie in der zuvor beschriebenen Weise, bezogen auf die Datennetzwerkvorrichtung und das erfindungsgemäße Verfahren, kann dann die Recheneinheit S2 eine Gestenerkennung durchführen und in dem Fall, dass gleichen Geste in beiden Bildinformationen BI1, BI2 detektiert wurden, die entsprechende Zuordnung des Medizingerätes vornehmen.
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Vorzugsweise steuert die Recheneinheit S2 die optische Anzeigeeinheit AN2 an, um eine optische Ausgabe einer Bildinformation zu bewirken, wobei die Bildinformation die vorbestimmte Geste repräsentiert.
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Für den Fall, dass die Servereinheit SE aus der 1 die maßgebenden Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens durchführt erfolgt eine Vornahme der entsprechenden Schritte wie nun folgt beschrieben.
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Über die Datennetzwerkschnittstelle D nimmt die Recheneinheit SN der Servereinheit SE die erste Bildinformation BI1 von der Datennetzwerkvorrichtung G entgegen.
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Die Recheneinheit SN versendet dann die Aufforderungsnachricht ANF an die Medizingeräte, wie das Medizingerät M, damit diese die zweite Bildinformation BI2 potenziell erfassen können.
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Ferner nimmt die Recheneinheit SN über die Datennetzwerkschnittstelle die zweite Bildinformation BI2 von dem Medizingerät M entgegen. Dann stellt die Recheneinheit SN fest, ob eine Übereinstimmung der ersten Bildinformation BI1 mit der zweiten Bildinformation BI2 vorliegt, um festzustellen, ob das gleiche Gesicht in den entsprechenden Bildinformationen BI1, BI2 festgestellt werden kann. In dem Fall, dass das Feststellungsergebnis positiv ist, ordnet die Recheneinheit SN das Medizingerät M zu der Gerätegruppe der Datennetzwerkvorrichtung G zu. Dieses erfolgt in der zuvor beschriebenen Weise, gemäß der vorzugsweise dann die Servereinheit SE bzw. deren Recheneinheit SN die Zuordnungsdaten ZD entsprechend konfiguriert, sodass eine Zuordnung des Medizingerätes M zur gleichen Gerätegruppe der Vorrichtung G indiziert wird. Vorzugsweise versendet die Recheneinheit SN über die Datennetzwerkschnittstelle D eine entsprechende Datennachrichten DN, in welcher die Gruppenkennung bzw. Patientenkennung PID indiziert wird und welche an das Medizingerät M gerichtet ist.
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Vorzugsweise stellt die Speichereinheit SPN der Servereinheit SE den Musterdatensatz MD1 bereit, wobei dann die Recheneinheit SN die zuvor beschriebene Authentifizierung des Nutzers durchführt und dann die Aufforderungsnachricht in dem Fall aussendet, dass das Authentifizierungsergebnis positiv ist.
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Ferner stellt die Speichereinheit SPN der Servereinheit SE vorzugsweise den zweiten Musterdatensatzes MD2 bereit, um dann die zuvor beschriebene Gestenerkennung durchzuführen und in den Fall eines zweifach positiven Detektionsergebnisses das Medizingerät M zur Gerätegruppe der Datennetzwerkvorrichtung G zuzuordnen.
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Gemäß einer weiteren Variante führt das Medizingerät wesentliche Schritte des Erfinders gemessen Verfahrens durch. Hierbei erfasst die Bilderfassungseinheit B2 des Medizingerätes die erste Bildinformation BI1. die Recheneinheit S2 detektiert auf Basis der ersten Bildinformation BI1 ein Vorhandensein eines Gesichtes. Die Recheneinheit S2 sendet dann über die Datennetzwerkschnittstelle D die Aufforderung Nachricht ANF an die Datennetzwerkvorrichtung G. Nach Erfassen der zweiten Bildinformation BI2 übersendet die Datennetzwerkvorrichtung G die zweite Bildinformation BI2 an das Medizingerät M. Die Recheneinheit S2 nimmt dann also die zweite Bildinformation BI2 entgegen und stellt eine Übereinstimmung der ersten Bildinformation BI1 mit der zweiten Bildinformation BI2 fest. In dem Fall, dass das Festungsergebnis positiv ist, erfolgt dann das zuordnen des Medizingerätes M zu der Gerätegruppe der Datennetzwerkvorrichtung G. Obwohl manche Aspekte im Zusammenhang mit einer Vorrichtung beschrieben wurden, versteht es sich, dass diese Aspekte auch eine Beschreibung des entsprechenden Verfahrens darstellen, sodass ein Block oder ein Bauelement einer Vorrichtung auch als ein entsprechender Verfahrensschritt oder als ein Merkmal eines Verfahrensschrittes zu verstehen ist. Analog dazu stellen Aspekte, die im Zusammenhang mit einem oder als ein Verfahrensschritt beschrieben wurden, auch eine Beschreibung eines entsprechenden Blocks oder Details oder Merkmals einer entsprechenden Vorrichtung dar.
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Je nach bestimmten Implementierungsanforderungen können Ausführungsbeispiele der Erfindung in Hardware und/oder in Software implementiert sein. Hierbei kann insbesondere eine Recheneinheit in Form von Hardware und/oder Software implementiert sein. Die Implementierung kann unter Verwendung eines digitalen Speichermediums, beispielsweise einer Floppy-Disk, einer DVD, einer Blu-Ray Disc, einer CD, eines ROM, eines PROM, eines EPROM, eines EEPROM oder eines FLASH-Speichers, einer Festplatte oder eines anderen magnetischen oder optischen Speichers durchgeführt werden, auf dem elektronisch lesbare Steuersignale gespeichert sind, die mit einer programmierbaren Hardwarekomponente derart zusammenwirken können oder zusammenwirken, dass das jeweilige Verfahren durchgeführt wird.
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Eine programmierbare Hardwarekomponente kann durch einen Prozessor, einen Computerprozessor (CPU = Central Processing Unit), einen Grafikprozessor (GPU = Graphics Processing Unit), einen Computer, ein Computersystem, einen anwendungsspezifischen integrierten Schaltkreis (ASIC = Application-Specific Integrated Circuit), einen integrierten Schaltkreis (IC = Integrated Circuit), ein Ein-Chip-System (SOC = System on Chip), ein programmierbares Logikelement oder ein feldprogrammierbares Gatterarray mit einem Mikro-prozessor (FPGA = Field Programmable Gate Array) gebildet sein.
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Das digitale Speichermedium kann daher maschinen- oder computerlesbar sein. Manche Ausführungsbeispiele umfassen also einen Datenträger, der elektronisch lesbare Steuersignale aufweist, die in der Lage sind, mit einem programmierbaren Computersystem oder einer programmierbare Hardwarekomponente derart zusammenzuwirken, dass eines der hierin beschriebenen Verfahren durchgeführt wird. Ein Ausführungsbeispiel ist somit ein Datenträger (oder ein digitales Speichermedium oder ein computerlesbares Medium), auf dem das Programm zum Durchführen eines der hierin beschriebenen Verfahren aufgezeichnet ist.
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Allgemein können Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung als Programm, Firmware, Computerprogramm oder Computerprogrammprodukt mit einem Programmcode oder als Daten implementiert sein, wobei der Programmcode oder die Daten dahin gehend wirksam ist bzw. sind, eines der Verfahren durchzuführen, wenn das Programm auf einem Prozessor oder einer programmierbaren Hardwarekomponente abläuft. Der Programmcode oder die Daten kann bzw. können beispielsweise auch auf einem maschinenlesbaren Träger oder Datenträger gespeichert sein. Der Programmcode oder die Daten können unter anderem als Quellcode, Maschinencode oder Bytecode sowie als anderer Zwischencode vorliegen.
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Ein weiteres Ausführungsbeispiel ist ferner ein Datenstrom, eine Signalfolge oder eine Sequenz von Signalen, der bzw. die das Programm zum Durchführen eines der hierin beschriebenen Verfahren darstellt bzw. darstellen. Der Datenstrom, die Signalfolge oder die Sequenz von Signalen kann bzw. können beispielsweise dahin gehend konfiguriert sein, um über eine Datenkommunikationsverbindung, beispielsweise über das Internet oder ein anderes Netzwerk, transferiert zu werden. Ausführungsbeispiele sind so auch Daten repräsentierende Signalfolgen, die für eine Übersendung über ein Netzwerk oder eine Datenkommunikationsverbindung geeignet sind, wobei die Daten das Programm darstellen.
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Ein Programm gemäß einem Ausführungsbeispiel kann eines der Verfahren während seiner Durchführung beispielsweise dadurch umsetzen, dass dieses Speicherstellen ausliest oder in diese ein Datum oder mehrere Daten hinein schreibt, wodurch gegebenenfalls Schaltvorgänge oder andere Vorgänge in Transistorstrukturen, in Verstärkerstrukturen oder in anderen elektrischen, optischen, magnetischen oder nach einem anderen Funktionsprinzip arbeitenden Bauteile hervorgerufen werden. Entsprechend können durch ein Auslesen einer Speicherstelle Daten, Werte, Sensorwerte oder andere Informationen von einem Programm erfasst, bestimmt oder gemessen werden. Ein Programm kann daher durch ein Auslesen von einer oder mehreren Speicherstellen Größen, Werte, Messgrößen und andere Informationen erfassen, bestimmen oder messen, sowie durch ein Schreiben in eine oder mehrere Speicherstellen eine Aktion bewirken, veranlassen oder durchführen sowie andere Geräte, Maschinen und Komponenten ansteuern.
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Die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele stellen lediglich eine Veranschaulichung der Prinzipien der vorliegenden Erfindung dar. Es versteht sich, dass Modifikationen und Variationen der hierin beschriebenen Anordnungen und Einzelheiten anderen Fachleuten einleuchten werden. Deshalb ist beabsichtigt, dass die Erfindung lediglich durch den Schutzumfang der nachstehenden Patentansprüche und nicht durch die spezifischen Einzelheiten, die anhand der Beschreibung und der Erläuterung der Ausführungsbeispiele hierin präsentiert wurden, beschränkt sei.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- John Wright, Allen Y. Yang, Member, Arvind Ganesh, S. Shankar Sastry, Yi Ma, „Robust Face Recognition via Sparse Representation“, IEEE TRANSACTIONS ON PATTERN ANALYSIS AND MACHINE INTELLIGENCE, VOL. 31, NO. 2, FEBRUARY 2009 [0070]
- Imran Naseem, Roberto Togneri, Mohammed Bennamoun, „Linear Regression for Face Recognition“, IEEE TRANSACTIONS ON PATTERN ANALYSIS AND MACHINE INTELLIGENCE, VOL. 32, NO. 11, NOVEMBER 2010 [0070]
- Pragati Garg, Naveen Aggarwal and Sanjeev Sofat, Vision Based Hand Gesture Recognition”, World Academy of Science, Engineering and Technology International Journal of Computer, Electrical, Automation, Control and Information Engineering Vol:3, No:1, 2009 [0084]