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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Visualisierung eines Fahrzustandes eines Fahrzeugs an andere Verkehrsteilnehmer im Umfeld des Fahrzeugs nach der im Oberbegriff von Anspruch 1 näher definierten Art.
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Der Stand der Technik kennt beispielsweise aus der
DE 197 38 765 A1 eine Vorrichtung zur Anzeige der momentanen Fahrtrichtung eines Fahrzeugs. Über einen Lichtzeiger in der momentanen Fahrtrichtung wird dabei die zu befahrende Trajektorie des Fahrzeugs angezeigt, um dem Fahrer des Fahrzeugs die Einschätzung der potenziellen zu erwartenden Fahrtroute des Fahrzeugs zu erleichtern.
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Nachteilig bei diesem Aufbau ist es, dass hier lediglich die Anzeige der Trajektorie erfolgt, sodass beispielsweise beim Umfahren von Hindernissen nicht oder nur schwer abgeschätzt werden kann, ob das Fahrzeug mit dem Hindernis in Berührung kommen wird oder nicht. Aus diesem Grund beschreibt die
DE 10 2006 050 546 A1 derselben Anmelderin einen Aufbau, bei welchem ein flächiges Projektionsobjekt erzeugt wird. Letztlich werden hier also flächig die Umrisse des Fahrzeugs an der Zielposition bzw. der Fahrtkorridor des Fahrzeugs, wie er zu erwarten ist, projiziert.
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Die Projektion in der dort beschriebenen Art ist nun für den Fahrer eines Fahrzeugs gegebenenfalls hilfreich und erlaubt auch anderen Verkehrsteilnehmern in der Umgebung das zu erwartende Fahrverhalten des Fahrzeugs einzusehen. Allerdings kommt es zu keinerlei Interaktion, da die entsprechenden Trajektorien oder das flächige Einblenden der zu erwartenden Position des Fahrzeugs allein aus dem Fahrzeug heraus funktioniert.
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In der heutigen Praxis ist es aber zunehmend so, dass Fahrzeuge mit Umfeldsensoren ausgestattet sind und andere Verkehrsteilnehmer, Hindernisse und dergleichen erfassen und als solche erkennen können. Aus diesem Grund wäre es nun wünschenswert, eine optische Anzeigeeinheit wie beispielsweise eine solche Projektion in Kombination mit dieser Umfeldsensorik zu nutzen, um sowohl eines potenziellen Fahrers des Fahrzeuges als insbesondere auch der Verkehrsteilnehmer um das Fahrzeug herum zu informieren.
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Aus dem allgemeinen Stand der Technik seitens der Anmelderin ist es bekannt, dass Fahrzeuge in der Lage sind, beispielsweise Fußgänger als andere Verkehrsteilnehmer im Umfeld dieses Fahrzeugs zu erfassen. Hierfür wurde seitens der Anmelderin bereits vorgeschlagen, dass ein Fahrzeug, welches einen Fußgänger am Straßenrand erfasst hat, entsprechend anhalten kann, um dann durch optische und akustische Signale dem Fußgänger anzuzeigen, dass er ohne Gefahr die Straße vor dem Fahrzeug überqueren kann. Der beispielsweise auf der CES 2015 vorgestellte Aufbau umfasst dabei eine Projektionsmöglichkeit in einem Fahrzeug, welche beispielsweise über die Projektion durch Laserdioden in der Lage ist, ein entsprechendes Symbol auf die Fahrbahn zu projizieren. Im oben beschriebenen Fall kann dies insbesondere ein Zebrastreifen sein, welcher ergänzend zu entsprechenden optischen Anzeigen in dem Fahrzeug und der akustischen Aufforderung, die Straße zu überqueren, dem Fußgänger anzeigt, dass er gefahrlos die Straße vor dem Fahrzeug überqueren kann.
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Der praktische Aufbau ist dabei so, dass der andere Verkehrsteilnehmer wie beispielsweise der Fußgänger durch die Umfeldsensorik des Fahrzeugs erkannt wird. Insbesondere dann, wenn das Fahrzeug autonom unterwegs ist, also eigenständig fährt, wird dann anhand der Software in dem Fahrzeug entschieden, ob abgebremst oder weitergefahren wird. Im Fall, dass die Software erkennt, dass der Fußgänger die Straße überqueren will, wird das Fahrzeug typischerweise abgebremst. In diesem Fall wird nach dem Anhalten oder kurz vor dem Stehenbleiben des Fahrzeugs der angesprochene Zebrastreifen projiziert. Der Fußgänger kann außerdem durch optische Darstellungen an dem Fahrzeug und/oder akustische Signale zum Überqueren der Straße aufgefordert werden.
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In der Praxis hat dies den Nachteil, dass für den Fußgänger nicht ersichtlich ist, wie das Fahrzeug reagieren wird, bis es abgebremst und den Zebrastreifen projiziert hat. In dem Zeitraum davor, nachdem der Fußgänger das Fahrzeug, welches beispielsweise die Straße befährt, welche der Fußgänger queren will „gesehen“ hat, bis zum Abbremsen und Projizieren des Zebrasteifens vergeht eine vergleichsweise lange Zeit. Der Fußgänger weiß in dieser Zeit nicht, ob sie durch die Umfeldsensorik des Fahrzeugs erfasst worden ist oder eben nicht. Er muss dementsprechend abwarten, was zu einer Verunsicherung führt und gegebenenfalls zu sicherheitskritischen Situationen führen kann. Dies gilt insbesondere für einen autonomen Fahrbetrieb des Fahrzeugs, da hier ein Blickkontakt zu einem Fahrer des Fahrzeugs, wie er bei einem klassischen Szenario möglich wäre, nicht zielführend ist.
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Die Aufgabe der hier vorliegenden Erfindung besteht deshalb darin, ein Verfahren zur Visualisierung eines Fahrzustandes eines Fahrzeugs an Verkehrsteilnehmer im Umfeld des Fahrzeugs anzugeben, welches eine transparente Darstellung der Situation ermöglicht, und welches hierdurch Vertrauen schafft und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer erhöht.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Verfahren mit den Detaillierungen im Anspruch 1 gelöst. Die vom Anspruch 1 abhängigen Unteransprüche geben dabei vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens an.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es, wie in dem oben beschriebenen allgemeinen Stand der Technik der Anmelderin so, dass das Fahrzeug Sensoren zur Erfassung des Fahrzeugumfeldes aufweist. Außerdem weist das Fahrzeug wenigstens ein Steuergerät zur Auswertung der erfassten Umfelddaten sowie wenigstens eine über das Steuergerät ansteuerbare optische Anzeigeeinheit auf. Bei dem Fahrzeug kann es sich insbesondere um ein Fahrzeug handeln, welches ganz oder teilweise autonom fahren kann. Die optische Anzeigeeinheit gibt dabei entsprechend der Ansteuerung durch das wenigstens eine Steuergerät optische Lichtmuster aus. Die Ansteuerung über das Steuergerät kann dabei sowohl direkt als auch mittelbar beispielsweise über eine zwischengeschaltete Anzeigensteuerung oder ähnliches erfolgen. Die Lichtmuster werden dabei in Abhängigkeit von den erfassten Verkehrsteilnehmern verändert.
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Erfindungsgemäß ist es bei dem Verfahren vorgesehen, dass das Lichtmuster in Abhängigkeit der erfassten Verkehrsteilnehmer auf deren relative Position zu dem Fahrzeug ausgerichtet wird, wobei die Ausrichtung und Veränderung in Abhängigkeit der relativen Position der erfassten Verkehrsteilnehmer zu dem Fahrzeug nachgeführt wird. Das Lichtmuster reagiert also unmittelbar, und insbesondere bevor das Fahrzeug selbst für den anderen Verkehrsteilnehmer erkennbar auf ihn reagiert, auf diesen. Der Verkehrsteilnehmer kann also durch die Veränderung des Lichtmusters einfach und vorzugsweise bei einer geeigneten Veränderung intuitiv erkennen, dass ihn das Fahrzeug „gesehen“ hat. Der Verkehrsteilnehmer muss nun nicht abwarten, bis das Fahrzeug reagiert und beispielsweise vollständig abgebremst hat. Er kann vielmehr in seiner geplanten Bewegung fortfahren, wie er dies auch in einem klassischen Szenario tun würde. Die Anpassung und Veränderung des Lichtmusters wird dann einer solchen Änderung der relativen Position zwischen dem Fahrzeug und dem erfassten Verkehrsteilnehmer verändert. Hierdurch ist es für den Verkehrsteilnehmer möglich, die Situation immer sehr exakt und auf seine aktuelle Position und Bewegungsrichtung relativ zu dem Fahrzeug hin einzuschätzen.
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Dies ermöglicht eine hohe Sicherheit im Straßenverkehr und gibt dem Verkehrsteilnehmer das Vertrauen, dass ihn das Fahrzeug „gesehen“ hat und somit in der Lage ist, auf ihn und seine anstehenden Bewegungen sinnvoll und ohne Gefahr für ihn zu reagieren. Dieses Vertrauen, welches der Verkehrsteilnehmer dem Fahrzeug entgegenbringt, wenn dieses auf ihn frühzeitig reagiert und ihm symbolisiert, dass es ihn und seine Absichten erkannt hat, ist insbesondere für Fußgänger als Verkehrsteilnehmer von entscheidender Bedeutung. Es gilt vergleichbar auch für Fahrradfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer, welche vergleichsweise ungeschützt selbsttätig im Verkehr unterwegs sind. Prinzipiell gilt es auch für andere Fahrzeuge, insbesondere solche mit einer Umgebungserfassung und einem zumindest teilweise autonomen Fahrmodus. Hier sind jedoch andere Möglichkeiten zur Kommunikation bereits aus dem Stand der Technik bekannt, sodass der primäre Vorteil der Erfindung bei Verkehrsteilnehmern in Form von Personen, insbesondere Fußgängern, Radfahrern oder ähnlichem besonders nachhaltig zu Geltung kommt.
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Gemäß einer sehr vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird das Lichtmuster dabei auf die das Fahrzeug umgebende Fläche projiziert. Das Lichtmuster wird also um das gesamte Fahrzeug herum auf die das Fahrzeug umgebende Fläche projiziert. Hierdurch kann beispielsweise in einem Sicherheitsabstand um das Fahrzeug herum eine Linie oder ähnliches projiziert werden. Intuitiv ist anderen Verkehrsteilnehmern dann ersichtlich, dass sie außerhalb dieser Linie außerhalb des Gefahrenbereichs sind, und dass innerhalb dieser Linie eine gewisse Gefährdung durch das Fahrzeug droht.
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Ergänzend oder alternativ hierzu kann gemäß einer sehr günstigen Ausgestaltung das Lichtmuster auch durch Leuchtelemente an dem Fahrzeug erzeugt werden. Insbesondere ein um die bevorzugt gesamte Außenfläche des Fahrzeugs umlaufendes ein- oder mehrteiliges Leuchtelement, beispielsweise ein Leuchtband, wäre hier geeignet, um so beispielsweise durch ein Leuchten in Richtung des erkannten Verkehrsteilnehmers diesem intuitiv anzuzeigen, dass er erkannt worden ist.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung ist es dabei möglich, dass das Lichtmuster seine Farbe in Abhängigkeit eines erfassten Verkehrsteilnehmers und seiner relativen Position zu dem Fahrzeug ändert. Hier sind beispielsweise Farben analog zu einer Verkehrsampel denkbar. Ist der Verkehrsteilnehmer durch die Umfeldsensorik erkannt worden, dann kann dies beispielsweise durch ein grünes Aufleuchten in seiner Richtung, was sowohl bei den Leuchtelementen um das Fahrzeug als auch bei dem projizierten Lichtmuster realisiert werden kann, angezeigt werden. Grün würde dabei bedeuten, dass sein Abstand zu dem Fahrzeug noch so groß ist, dass hier keine Gefährdung besteht. Verändert sich die Position, dann wird die angesprochene grüne Farbe mit der veränderten Position nachgeführt, sodass beispielsweise aus Blickrichtung des Verkehrsteilnehmers immer der indirekt zugewandte Bereich des Fahrzeugs beispielsweise im Bereich der Leuchtelemente grün leuchtet oder von einer in diesem Bereich grünen Linie umgeben ist. Dabei kann selbstverständlich eine Linie um das gesamte Fahrzeug projiziert werden, welche dann beispielsweise nur in dem dem Verkehrsteilnehmer zugewandten Bereich die Farbe Grün hat oder die insgesamt Grün ist und in diesem Bereich durch eine größere Helligkeit den erkannten Verkehrsteilnehmer visualisiert.
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Neben der Veränderung der Helligkeit kann auch ein Blinken des Lichtmusters eingesetzt werden, gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung insbesondere so, dass sich die Blinkfrequenz entsprechend verändert, beispielsweise in Abhängigkeit des Abstands des Verkehrsteilnehmers zu dem Fahrzeug. Beim zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel mit der Farbe ist dies ebenfalls möglich, wobei dies alternativ oder ergänzend zu einer Veränderung der Helligkeit und/oder dem Blinken bzw. einer Veränderung der Blinkfrequenz erfolgen kann. So kann beispielsweise bei einer weiteren Annäherung die Farbe nach Gelb und bei einer noch weiteren Annäherung die Farbe nach Rot wechseln. Eine weitere Eskalationsstufe könnte dann beispielsweise das beginnende Blinken des Rots und mit sich zunehmend verringerndem Abstand ein zunehmend schnelleres Blinken des Rots sein.
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Eine weitere Möglichkeit, welche alternativ oder ergänzend hierzu gemäß einer sehr günstigen Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens eingesetzt werden kann, ist eine Veränderung der Form des Lichtmusters. Eine solche Veränderung der Form des Lichtmusters ist insbesondere dann sinnvoll machbar, wenn das Lichtmuster auf die das Fahrzeug umgebende Fläche projiziert wird. Wird das Fahrzeug beispielsweise wie oben beschrieben von einer Linie oder auch mehreren Linien umgeben, welche beispielsweise einen unmittelbaren und einen erweiterten Sicherheitsbereich um das Fahrzeug anzeigen, dann kann dieser in seiner Form verändert werden, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer erkannt worden ist. In der Praxis würde dies beispielsweise bedeuten, dass diesem anderen Verkehrsteilnehmer ebenfalls ein eigener Sicherheitsbereich zugestanden wird, welcher den Sicherheitsbereich des Fahrzeugs entsprechend verformt. Der Verkehrsteilnehmer erkennt in diesem Fall anhand einer in Richtung des Fahrzeugs eingebeulten Linie der Umrandung des Sicherheitsbereichs einerseits dass er erkannt worden ist, und andererseits beispielsweise, ob sein Abstand zu dem Fahrzeug noch ausreichend groß ist, wenn beispielsweise ein äußerer Sicherheitsbereich eingedellt, ein innerer Sicherheitsbereich, welcher ebenfalls projiziert wird, jedoch noch nicht berührt ist. Berührt die von ihm erzeugte Delle in dem projizierten Sicherheitsbereich auch den inneren Sicherheitsbereich, dann kann die Situation gegebenenfalls gefährlich sein. In diesem Fall kann beispielsweise ergänzend die Farbe zuerst auf Gelb und dann auf Rot geändert werden, wie es oben bereits beschrieben worden ist. Außerdem kann hier ein Blinken des Lichtmusters oder eine Veränderung der Helligkeit eingesetzt werden. Dies kann alternativ auch dann an Leuchtelementen des Fahrzeugs erfolgen, wenn eine Kombination sowohl einer Projektion als auch der Verwendung von umlaufenden Leuchtelementen an dem Fahrzeug eingesetzt wird.
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Eine weitere alternative oder ergänzende Ausgestaltung der Leuchtelemente an dem Fahrzeug kann es auch vorsehen, dass diese in der Form einer Balkenanzeige, welche auch wiederum farblich unterteilt sein kann, dem Verkehrsteilnehmer anzeigen, dass er erkannt worden ist. Gemäß einer sehr günstigen Ausgestaltung dieser Idee kann es dabei vorgesehen sein, dass die beiden Anzeigen im Bereich der Außenhaut des Fahrzeugs in der Nähe der Umfeldsensoren positioniert sind. Dem kundigen Verkehrsteilnehmer ist dann sofort klar, welcher der Sensoren ihn mit welcher Intensität bzw. Wahrscheinlichkeit erkannt hat. Der Verkehrsteilnehmer kann sich so durch eine Gewöhnung an derartige Fahrzeuge ein sehr klares Bild darüber machen, ob und wie ihn die Umfelderfassung des Fahrzeugs erkannt hat, und kann dann darauf vertrauen, dass diese auch in geeigneter Art und Weise auf ihn reagiert.
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Ergänzend hierzu kann wie im eingangs geschilderten allgemeinen Stand der Technik der Anmelderin zusätzlich ein akustisches Signal eingesetzt werden, welches das Lichtmuster unterstützt, beispielsweise indem die Lautstärke von einem reinen Hinweiston zu einem Warnton ansteigt, wenn die relative Position des Verkehrsteilnehmers zu dem Fahrzeug kritisch zu werden droht. Ein solches akustisches Signal als Ergänzung zu dem Lichtmuster ist insbesondere auch für sehbehinderte Personen sehr hilfreich.
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Weitere Ausgestaltungen des Verfahrens ergeben sich auch aus dem Ausführungsbeispiel, welches nachfolgend unter Bezugnahme auf die Figuren näher beschrieben ist.
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Dabei zeigen:
- 1 eine symbolische Darstellung eines Fahrzeugs mit einer ersten Art von Anzeigeelement für die Nutzung des erfindungsgemäßen Verfahrens;
- 2 eine Darstellung analog 1 in einer Situation, in welcher sich Personen dem Fahrzeug nähern;
- 3 eine Darstellung analog zur 1 in einer alternativen Ausführungsvariante;
- 4 eine Darstellung analog zur 2 in der alternativen Ausführungsvariante der 3;
- 5 ein Fahrzeug mit einer optischen Anzeigeeinheit zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens in einer alternativen Ausführungsform, in einer Seitenansicht;
- 6 das Fahrzeug gemäß 5 in einer Heckansicht; und
- 7 das Fahrzeug analog zur Darstellung in 6 mit einer alternativen Ausführungsvariante der optischen Anzeigeeinheit.
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In der Darstellung der 1 ist in einer Darstellung von oben ein Fahrzeug 1 angedeutet, welches sich auf einer Fahrbahn 2 bewegt, beispielsweise auf einem Parkplatz. Um das Fahrzeug 1 herum sind zwei Linien als Lichtmuster projiziert, welche eine innere Schutzzone 3 und eine äußere Schutzzone 4 definieren. Die Linien können beispielsweise über grünes Licht, insbesondere das Licht von LED-Laserelementen projiziert werden.
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Das Fahrzeug 1 verfügt über eine an sich bekannte aber hier nicht explizit dargestellte Umfeldsensorik beispielsweise auf der Basis von Kameras, Radar, Lidar, Ultraschall und/oder ähnlichem. Über diese Umfeldsensoren lässt sich die Verkehrssituation um das Fahrzeug 1 herum erfassen, insbesondere können andere Verkehrsteilnehmer erfasst werden. Vor allem wenn diese anderen Verkehrsteilnehmer Personen sind, welche beispielsweise als Fußgänger oder als Fahrradfahrer, auf einem Segway oder ähnliches unterwegs sind, dann ist es von entscheidender Bedeutung, dass das Fahrzeug 1, insbesondere wenn es sich in einem autonomen oder teilautonomen Fahrmodus befindet, diese Personen erkennt. Andererseits ist es nun auch für diese Personen sehr wichtig, dass sie sehen, ob sie erkannt worden sind, um so richtig und damit letztendlich sicher auf das Fahrzeug 1 reagieren zu können. Um den Personen zu zeigen, dass sie detektiert worden sind, ist es nun möglich, das Lichtmuster entsprechend zu verändern.
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In der Darstellung der 2 ist ein solches Szenario zu erkennen. Das Fahrzeug 1 ist analog zur Darstellung in 1 ausgeführt und eine innere Schutzzone 3 sowie eine äußere Schutzzone 4 ist beispielsweise in grüner Farbe um das Fahrzeug 1 herum auf die Fahrbahn projiziert. Eine erste Person 5, welche sich in der Darstellung der 2 links im Heckbereich des Fahrzeugs befindet, ist von dem Fahrzeug vergleichsweise weit entfernt. Um dieser Person 5 anzuzeigen, dass sie von der Umfeldsensorik des Fahrzeugs 1 erfasst worden ist, kann deshalb in Richtung auf diese Person 5 hin die Linie 4, welche die äußere Schutzzone symbolisiert, für einen gewissen Streckenabschnitt eine andere Farbe aufweisen. Diese Farbe kann beispielsweise bei einer grundsätzlich grünen Linie 4 für den äußeren Schutzbereich im Fall der Person 5 gelb sein. Dies ist mit dem Bezugszeichen 41 gekennzeichnet und durch einen gestrichelten Abschnitt der ansonsten durchgezogenen (grünen) Linie dargestellt. Diese gestrichelte Darstellung soll dementsprechend die Farbe Gelb symbolisieren.
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Eine weitere Person 6 befindet sich etwas dichter an dem Fahrzeug 1, und zwar im Bereich der linken Vordertür. Auch dieser Person wird durch eine Veränderung der Farbe der Linie 4 des äußeren Schutzbereichs angezeigt, dass sie von der Umfeldsensorik des Fahrzeugs 1 erkannt ist. Der hier mit 42 bezeichnete Abschnitt der Linie 4 um den äußeren Schutzbereich, welcher der Person 6 zugewandt ist, ist in diesem Fall aufgrund des geringeren Abstands dieser Person 6 zu dem Fahrzeug 1, als dem Abstand der Person 5 zu dem Fahrzeug 1, in Rot dargestellt. Die Person 6 sieht also, dass sie dem Fahrzeug vergleichsweise dicht gekommen ist, wenn die Farben in der Art einer Ampeldarstellung interpretiert werden. Die rote Farbe im Abschnitt 42 ist in der Darstellung der 2 dabei durch eine punktierte Darstellung der Linie 4 in diesem Bereich angedeutet.
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Eine weitere mit 7 bezeichnete Person befindet sich rechts des Fahrzeugs 1 wiederum in Fahrtrichtung gesehen, und zwar im Bereich der rechten hinteren Tür. Diese Person 7 ist sehr dicht an dem Fahrzeug 1, sehr viel dichter als die Personen 5 und 6. Im Bereich dieser Person sind daher rote Abschnitte 43 sowohl in der Linie 4 um den äußeren Schutzbereich als auch ein roter Abschnitt 31 in der Linie 3 um den inneren Schutzbereich des Fahrzeugs 1 dargestellt. Eine weitere Eskalationsstufe könnte beispielsweise das Erhöhen der Helligkeit insbesondere in dem Abschnitt 31 oder ein Blinken desselben sein. Je weiter die Person 7 sich dem Fahrzeug 1 nähert, desto schneller könnte die Blinkfrequenz werden, um diese Person entsprechend zu warnen, da sie zwar von dem Fahrzeug 1 erkannt worden ist, es gegebenenfalls jedoch dennoch zu einer kritischen Situation oder einer Kollision mit dem Fahrzeug 1 kommen kann.
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Entsprechend dem anhand der 1 und 2 beschriebenen Grundprinzip ist es nun selbstverständlich denkbar, ergänzend oder alternativ hierzu andere Darstellungsformen des Lichtmusters einzusetzen. So ist es beispielsweise in der Darstellung der 3, analog zur Darstellung in 1, dargestellt, dass die Linie, welche den inneren Schutzbereich 3 und die Linie, welche den äußeren Schutzbereich 4 symbolisiert, hier nicht in einer im Wesentlichen rechteckigen Form um das Fahrzeug 1 ausgeführt ist, sondern in Form von zwei ovalen Linien. Auch diese können wiederum die oben beschriebene Farbigkeit aufweisen.
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In der Darstellung der 4 ist nun eine Person 8 im in Fahrtrichtung gesehen linken vorderen Bereich des Fahrzeugs 1 zu erkennen. Diese Person 8 hat sich dem Fahrzeug 1 bereits soweit angenähert, dass ein virtueller um diese Person 8 liegender Schutzbereich mit den Schutzbereichen, welcher durch die Linien 3, 4 symbolisiert sind, des Fahrzeugs 1 in Berührung kommt. Dies wird in der Darstellung der 4 dadurch angedeutet, dass die Linien 3, 4 in den mit 32 und 44 bezeichneten Bereichen jeweils eine „Delle“ aufweisen. Sie sind also in Richtung des Fahrzeugs 1 verformt, sodass der virtuelle um die Person 8 existierende Schutzbereich für die Person 8 visualisiert wird. Dieser Schutzbereich kann die Schutzzonen 3, 4 des Fahrzeugs 1 weiter eindellen, wobei sich beispielsweise der Abstand zwischen der Linie 3 und 4 in den Abschnitten 32 und 44 entsprechend verändern kann. Berühren sich die Linien, kann sich weiter die Farbe ändern, ein Blinken beginnen oder auch ein akustischer Warnton durch das Fahrzeug 1 abgegeben werden. Die Ideen der 1 und 2, der 3 und 4 sowie die ergänzende Verwendung eines akustischen Warntons lassen sich also untereinander kombinieren und ergänzend verwenden. So wäre es selbstverständlich auch denkbar, den im Wesentlichen rechteckig dargestellten Schutzbereich der 1 und 2 durch eine derartige Delle wie in den Abschnitten 32 und 44 dargestellt zu ergänzen.
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In der Darstellung der 5 ist die Seitenansicht des Fahrzeugs 1 zu erkennen, in der Darstellung der 6 eine Heckansicht. Anstelle einer Projektion von Schutzzonen bzw. Linien 3, 4 um das Fahrzeug 1 ist es hier so, dass das Fahrzeug 1 an seiner Außenhaut entsprechende Leuchtelemente trägt. Dies kann beispielsweise ein um das gesamte Fahrzeug 1 umlaufendes oder auch in einzelne Abschnitte unterteiltes Lichtband 9 sein, wie es in den 5 und 6 entsprechend dargestellt ist. Ein solches Lichtband 9 kann nun insbesondere analog zu den Linien 3 und 4 gemäß den Darstellungen der 1 und 2 genutzt werden. So kann beispielsweise ein Aufleuchten des Leuchtbandes 9 nur dann erfolgen, wenn in dieser Richtung ein anderer Verkehrsteilnehmer erkannt worden ist. Beispielsweise kann das Aufleuchten grundsätzlich in grüner Farbe erfolgen, und zwar in Richtung des jeweiligen Verkehrsteilnehmers, beispielsweise einer Person. Nähert sich diese Person dem Fahrzeug 1 weiter an, ändert sich die Farbe entsprechend auf Gelb und bei noch weiterer Annäherung auf Rot. Ergänzend können auch hier wieder akustische Signale eingesetzt werden. Der Aufbau mit dem Leuchtband 9 lässt sich dabei auch mit den Linien 3, 4 beispielsweise gemäß den 1 und 2 und/oder gemäß den 3 und 4 kombinieren. Das Lichtband 9 kann außerdem neben einer farblichen Veränderung auch eine Veränderung in Form der Helligkeit, eines Blinkens oder dergleichen visualisieren.
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In der Darstellung der 7 ist eine weitere Ausführungsvariante dargestellt, bei welcher anstelle eines Leuchtbandes 9 auf der Außenhaut des Fahrzeugs 1 einzelne Leuchtelemente in Form von Balkenanzeigen 10 angeordnet sind. Dies ist in einer Darstellung analog zur Darstellung in der 6 im Heckbereich des Fahrzeugs 1 entsprechend symbolisiert und kann sich wiederum um die Außenhaut des gesamten Fahrzeugs 1 herum entsprechend erstrecken. Über diese Balkenanzeigen 10 ist es nun möglich, beispielsweise durch eine Höhe des Balkens und/oder eine Veränderung der Farbe des Balkens eine Anzeige analog zu den beschriebenen Anzeigekonzepten umzusetzen. Über das Lichtmuster der Balkenanzeigen 10 kann also angezeigt werden, dass der andere Verkehrsteilnehmer durch das Fahrzeug 1 erkannt worden ist, und ob sein Abstand und sein Bewegungsvektor gegebenenfalls zu einem Problem bezüglich seiner Sicherheit in Bezug auf das Fahrzeug 1 führen kann. Die Balkenanzeigen 10 können dabei gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung so angeordnet werden, dass diese in der Nähe der Umfeldsensoren angeordnet sind. In der Darstellung der 7 ist ein solcher Umfeldsensor 11, beispielsweise ein Entfernungsmesser, insbesondere ein Ultraschall-Entfernungsmesser, angedeutet. Die linke dargestellte Balkenanzeige befindet sich unmittelbar in der Nähe dieses Entfernungssensors 11 und kann so die von diesem Entfernungssensor erfassten Daten direkt visualisieren. Der andere Verkehrsteilnehmer erkennt also, dass der Entfernungssensor 11 ihn erfasst hat und kann anhand des Ausschlags der Balkenanzeige 10 ablesen, wie dieser die Entfernung zwischen ihm und dem Fahrzeug einschätzt, um so sein Verhalten entsprechend anzupassen.
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Die beschriebenen Varianten zur Anzeige der Lichtmuster können dabei beliebig untereinander kombiniert werden, und können jeweils mit einer Variation der Farbe, der Helligkeit, einer Blinkfrequenz oder ähnlichem entsprechend eingesetzt werden. Sie dienen dazu, dem anderen Verkehrsteilnehmer, insbesondere den beispielhaft gezeigten Personen 5, 6, 7, 8, anzuzeigen, dass sie entsprechend von dem Fahrzeug erkannt worden sind und dass hierdurch ein Vertrauen in die Reaktion des Fahrzeugs 1 auf die Personen 5, 6, 7, 8 einerseits und andererseits die Möglichkeit zur bewussten Interaktion geschaffen wird.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 19738765 A1 [0002]
- DE 102006050546 A1 [0003]