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Die Erfindung betrifft eine Hebevorrichtung mit einer anhebbaren und neigbaren Lagerfläche für Lasten, mit einem vorzugsweise vom Fußboden getragenen Rahmen, mindestens einem mit einem Hebezylinder verbundenen Hebearm und mindestens einem Führungsarm, die jeweils einerseits am Rahmen und andererseits an einem an der Unterseite der Lagerfläche befindlichen Verbindungsteil schwenkbar angelenkt sind, und mit einem Neigezylinder, mittels dessen die Neigung der Lagerfläche relativ zum Rahmen einstellbar ist.
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Ein bevorzugtes Anwendungsgebiet solcher Hebevorrichtungen ist der Einsatz in der industriellen Produktion, um Produkte, Behälter, Werkzeuge oder dergleichen in unterschiedlicher Höhe zu halten und damit ein ermüdungsfreies ergonomisches Arbeiten zu unterstützen. Die Möglichkeit, die Lagerfläche zu neigen oder zu kippen, erleichtert hierbei dem Bediener betreffende Beschickungs- und/oder Entnahmevorgänge. Eine Hebevorrichtung dieser Gattung ist in dem Dokument
US 6 547 509 B1 offenbart.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik stellt sich die Erfindung die Aufgabe, eine Hebevorrichtung dieser Art zur Verfügung zu stellen, die sich bei einfacher, kostengünstig herstellbarer Bauweise durch eine hohe Tragfähigkeit auszeichnet.
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Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch eine Hebevorrichtung gelöst, die die Merkmale des Patentanspruchs 1 in seiner Gesamtheit aufweist.
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Gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 besteht eine wesentliche Besonderheit der Erfindung darin, dass seitlich des jeweiligen Hebearms ein einerseits am Rahmen und andererseits am Verbindungsteil angelenkter Führungsarm in Form eines Hohlprofilstabes, vorzugsweise eines U-Profilstabes, vorgesehen ist. Dadurch, dass erfindungsgemäß zumindest ein Profilträger als lasttragendes Bauelement zusätzlich zum jeweiligen Hebearm vorgesehen ist, die beim Stand der Technik durch Flachstrahlträger gebildet sind, ist bei geringem Materialeinsatz und daher geringem Baugewicht eine hohe Festigkeit der Tragstruktur der Lagerfläche realisierbar, so dass sich die erfindungsgemäße Hebevorrichtung durch eine hohe Tragfähigkeit auszeichnet.
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Mit Vorteil kann die Anordnung so getroffen sein, dass der Neigezylinder zwischen einer Anlenkstelle am Verbindungsteil und einer Anlenkstelle angeordnet ist, die sich an der Unterseite der Lagerfläche an einer Stelle befindet, die vom Verbindungsteil in Richtung auf dasjenige Ende des Rahmens hin versetzt ist, an dem sich die Anlenkstellen für jeweilige Hebearme und Führungsarme befinden, wobei zwischen Verbindungsteil und Lagerfläche ein Neigegelenk vorgesehen ist. Anders als bei der erwähnten, bekannten Lösung des Standes der Technik, wo der Neigezylinder einerseits am Rahmen und andererseits am mit der Lagerfläche starr verbundenen Verbindungsteil angelenkt ist und dementsprechend ein langgestrecktes Bauteil bildet, ermöglicht die Gelenkverbindung zwischen Lagerfläche und Verbindungsteil den Einsatz eines Hebezylinders kurzer Baulänge in Schräganordnung zwischen einer am Verbindungsteil im Abstand unterhalb der Lagerfläche befindlichen Anlenkstelle und einer an der Unterseite der Lagerfläche befindlichen Anlenkstelle.
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Bei besonders vorteilhaften Ausführungsbeispielen, bei denen die Lagerfläche in der voll abgesenkten Stellung mit einem Ende mit dem zugeordneten Ende des Rahmens im Wesentlichen bündig ist, sind die Anlenkstellen für Hebe- und Führungsarme am Rahmen an einer Stelle angeordnet, die sich von diesem Ende des Rahmens in einem Abstand befindet. Dadurch, dass dergestalt die Einleitung des Kippmoments, das bei ungleichmäßiger Lastverteilung auf der Lagerfläche, etwa bei randnahem Lastschwerpunkt an der Anlenkstelle der Arme in den Rahmen eingeleitet wird, gegen den Zentralbereich des Rahmens und damit der Standfläche versetzt ist, ist eine hohe Kippsicherheit gewährleistet. Zudem ist der Freiraum am Rahmen zwischen Anlenkbereich und Rahmenende für den Einbau der erforderlichen Zusatzeinrichtungen, wie Hydraulikaggregat für die Zylinderbetätigung und die zugehörige Steuereinheit nutzbar.
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Mit Vorteil können die Anlenkstellen am Rahmen an einem Lagerteil gebildet sein, an dem sich die Anlenkstellen der jeweiligen Hebe- und Führungsarme in einem zu den Armen quer verlaufenden Abstand voneinander befinden, wobei die anderen Anlenkstellen für diese Arme sich am Verbindungsteil in einem Abstand voneinander befinden, der dem Abstand der Anlenkstellen am Lagerteil entspricht. Die Arme der Tragstruktur bilden dadurch ein Parallellogramm, so dass die Arme bei den Schwenkbewegungen für Heben und Senken ihre gegenseitige Lagebeziehung unverändert beibehalten.
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Vorzugsweise ist bei dieser Parallellogrammanordnung die Anlenkstelle des Hebezylinders am Lagerteil gegenüber den Anlenkstellen der jeweiligen Führungsarme geringfügig in Richtung auf das Verbindungsteil versetzt.
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Bei besonders vorteilhaften Ausführungsbeispielen sind ein Paar gleich geformter, im Abstand voneinander parallel verlaufender Hebearme und ein Paar gleich geformter, im Abstand voneinander parallel verlaufender Führungsarme vorgesehen, wobei das Paar der Hebearme im Abstand von den Führungsarmen zwischen diesen verläuft. Dadurch ist zwischen Rahmen und Lagerfläche eine Tragstruktur hoher Strukturfestigkeit realisierbar.
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Die paarweise Anordnung ermöglicht zudem eine Versteifung des zwischen den Führungsarmen innenliegenden Paares der Hebearme durch zwischen ihnen verlaufende Verbindungsstege und damit eine weitere Verbesserung der Strukturfestigkeit des Trägers der Lagerfläche.
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Mit Vorteil kann die Anordnung so getroffen sein, dass der Hebezylinder im Raum zwischen den beiden Hebearmen angeordnet und an diesen an einer Stelle angelenkt ist, die im Wesentlichen auf halber Länge der Hebearme gelegen ist.
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Bei dieser Anordnung, bei der zwischen den Hebearmen im Bereich zwischen der Anlenkstelle des Hebezylinders und dem Verbindungsteil ein Freiraum verbleibt, kann der Neigezylinder zwischen den beiden Hebearmen angeordnet und an Laschen des Verbindungsteils angelenkt sein, die sich zwischen die Hebearme erstrecken. Bei der voll abgesenkten Stellung ist dadurch der Neigezylinder in dem sich an den Hebezylinder anschließenden Freiraum zwischen den Hebearmen aufnehmbar, so dass im voll abgesenkten Zustand die bewegbaren Elemente derart zusammenlegbar sind, dass sich für die Hebevorrichtung eine sehr geringe Bauhöhe ergibt, die im Wesentlichen lediglich der Bauhöhe des Lagerteils für die Anlenkstellen am Rahmen entspricht. In vorteilhafter Weise kann die Hebevorrichtung dadurch von Flurfördereinrichtungen überfahren werden, mittels denen Lasten, wie Paletten, auf die Lagerfläche auflegbar sind.
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Bei besonders vorteilhaften Ausführungsbeispielen weist das Verbindungsteil zur Bildung der Anlenkstellen für die Arme und den Neigezylinder weitere Laschen auf, die sich von einer der Unterseite der Lagerfläche zugekehrten oberen Traverse des Verbindungsteils nach unten erstrecken. Mit ihren zwischen den Anlenkstellen gelegenen Abschnitten bilden die Laschen dadurch ebenfalls, wie das am Rahmen befindliche Lagerteil, jeweils eine Seite der Parallellogrammanordnung der Arme.
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Hinsichtlich der Gestaltung des Neigegelenks zwischen Verbindungsteil und Lagerfläche kann die Anordnung mit besonderem Vorteil so getroffen sein, dass bei einer eine ebene Tischfläche aufweisenden Lagerfläche diese mit ihrer Unterseite auf zwei Lagerböcken gelagert ist, die Gelenkteile des die Neigungseinstellung der Lagerfläche ermöglichenden Neigegelenks bilden und von denen je einer an der Außenseite der beiden äußersten Laschen des Verbindungsteils um eine zur Traverse parallel verlaufende Neigeachse derart schwenkbar gelagert ist, dass die Lagerböcke oberhalb der Traverse liegende Lagerflächen für die Tischfläche bilden. Diese kann durch Verschrauben oder Vernieten mit den Lagerböcken fest verbunden sein.
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Nachstehend ist die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels im Einzelnen erläutert.
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Es zeigen:
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1 in gegenüber einer praktischen Ausführungsform eine etwa um den Faktor 6,7 verkleinert und schematisch vereinfacht dargestellte Seitenansicht des Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Hebevorrichtung, wobei die angehobene Stellung der Lagerfläche gezeigt ist;
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2 eine der 1 entsprechende Darstellung, wobei die angehobene Stellung bei um 40° gegenüber der Horizontalen geneigter Position der Lagerfläche dargestellt ist;
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3 eine perspektivische Schrägansicht, in der bei abgenommener Lagerfläche die angehobene Position der tragenden Arme dargestellt ist;
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4 eine schematisch vereinfacht gezeichnete perspektivische Schrägansicht mit Blickrichtung auf eine Längsseite der Vorrichtung, wobei die in angehobener Stellung befindliche Lagerfläche seitlich aufgeschnitten dargestellt und das dem Betrachter zugekehrte Seitenwandteil des Rahmens weggelassen ist;
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5 eine der 4 ähnliche perspektivische Darstellung, wobei bei abgesenkter Stellung der Lagerfläche der dem Betrachter zugewandte Führungsarm weggelassen ist;
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6 eine den 4 und 5 ähnliche Darstellung mit angehobener Lagerfläche, wobei zusätzlich der dem Betrachter zugewandte Führungsarm und der darauffolgende Hebearm weggelassen sind;
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7 eine entsprechende Darstellung, wobei zusätzlich der Hebezylinder und der Neigezylinder des Ausführungsbeispiels weggelassen sind; und
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8 eine skizzenhafte Darstellung der Anlenkgeometrie der Hebe- und Führungsarme.
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In der Zeichnung sind eine Lagerfläche mit 1, ein eine Standfläche bildender Rahmen mit 5 sowie eine diesen mit der Lagerfläche 1 bewegbar verbindende Trägereinheit mit 3 bezeichnet. Die Trägerfläche 1 bildet mit ihrer Oberseite eine ebene Tischfläche 7 (s. 5), an deren einem Ende 11 eine sich von der Tischfläche 7 im rechten Winkel nach oben erstreckende Anschlagplatte 9 befestigt ist. Die im Umriss rechteckförmige Tischfläche 11 weist an sämtlichen Seitenrändern, wie dies in der aufgeschnittenen Darstellung der 4 bis 7 für das Ende 11 und das dazu entgegengesetzte Ende 13 ersichtlich ist, eine nach unten rechtwinklig abgebogene Wandleiste 15 (1 und 2) auf, so dass die Lagerfläche 1 eine flache geschlossene Schalenform besitzt. Der Rahmen 5 weist auf einem Teil seiner Längsseiten seitliche Wandteile 17 auf, deren Höhe sich zu einem Rahmenende 19 hin, das sich auf der Seite des Endes 11 der Tischfläche 7 befindet, verringert. Für die zwischen den Wandteilen 17 befindliche Trägereinheit 3 sind an einem Lagerteil 21 Anlenkstellen, deren Position in 1 und 2 mit 23 und 25 bezeichnet ist, vorgesehen, an denen Gelenkverbindungen für die bewegbaren Teile der Trägereinheit 3 gebildet sind. Das Lagerteil 21 weist hierfür an einem erhöhten Endabschnitt der Wandteile 17 einen von einem Wandteil 17 zum anderen Wandteil 17 verlaufenden Verbindungskörper auf, der, wie der 3 entnehmbar ist, Gelenkgabeln 27 bildet, in deren Zwischenräumen die beweglichen Elemente der Trägereinheit 3 gelenkig gelagert sind. Auf dem vom Lagerteil 21 zum Rahmenende 20 verlaufenden, restlichen Rahmenteil 28 sind ein Hydraulikaggregat 29 sowie eine elektronische Steuereinheit 31 gelagert. Wie die 1 bis 3 zeigen, sind diese Bauelemente durch eine Haube 33 abgedeckt.
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Die Trägereinheit 3 weist ein inneres Paar von Hebearmen 35 auf, die aus Flachstahl beide gleich geformt sind und mit ihrem einen Ende am Lagerteil 21 um die Anlenkstelle 23 schwenkbar gelagert sind. Wie die 3 zeigt, haben die Hebearme 35 voneinander einen Abstand, der kleiner ist als die Hälfte der Breite der Trägereinheit 3 zwischen den seitlichen Wandteilen 17, zwischen denen das Paar der Hebearme 35 mittig gelegen ist. An die seitlichen Wandteile 17 angrenzend ist am Lagerteil 21 ein äußeres Paar aus zwei gleich ausgebildeten Führungsarmen 37 angelenkt, die um die Anlenkstelle 25 schwenkbar sind. Im Unterschied zu den Hebearmen 35 sind die Führungsarme 37 gerade und durch Profilträger gebildet, die ein im Umriss rechteckförmiges U-Profil aufweisen, das, wie 3 zeigt, auf der dort sichtbaren Oberseite geschlossen ist. An dem dem Lagerteil 21 entgegengesetzten Ende sind die Hebearme 35 und Führungsarme 37 an einem Verbindungsteil 39 angelenkt. Zur Bildung einer Parallellogrammführung für die Arme 35, 37 befinden sich die Anlenkstellen 43 für die Hebearme 35 und die Anlenkstellen 45 für die Führungsarme 37 im gleichen Abstand voneinander wie die zugehörigen Anlenkstellen 23 und 25 der Arme am Lagerteil 21. Damit die Arme 35, 37 trotz des Abstands der Anlenkstellen sich zumindest in dem dem Verbindungsteil 39 benachbarten Endbereich in der gleichen Ebene erstrecken, sind die Hebearme 35 auf etwa ihrer halben Länge leicht abgewinkelt und weisen im Bereich des Verbindungsteils 39 eine in Richtung auf die Anlenkstelle 43 verlaufende Abkröpfung 48 auf. Wie am Lagerteil 21 sind die Arme 35, 37 am Verbindungsteil 39 in Gelenkgabeln gelenkig gelagert. Diese sind am Verbindungsteil 39 durch die Zwischenräume zwischen lediglich in 3 bezifferten Laschen 47 gebildet, die von einer Traverse 49 ausgehen, die sich über die gesamte Breite des Verbindungsteils 39 zwischen den jeweils äußeren Laschen 47 erstreckt.
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Die das innere Armpaar bildendenden Hebearme 35 sind durch drei zwischen ihnen verlaufende Verbindungsstege 51 versteift, von denen einer in der Nähe des Lagerteils 21, ein zweiter auf etwa halber Länge der Arme 35 und der dritte zwischen diesem und dem am Verbindungsteil 39 befindlichen Ende angeordnet ist. In die von den Verbindungsstegen 51 freigelassenen Zwischenräume des Paares der Hebearme 35 greifen ein Hebezylinder 53 sowie ein Neigezylinder 55 ein, die jeweils durch einen einfach wirkenden, hydraulischen Arbeitszylinder gebildet sind. Der Hebezylinder 53 ist mit seiner Gehäuseseite am Lagerteil 21 an einer Anlenkstelle 26 gelagert, die, wie der 8 entnehmbar ist, gegenüber den Anlenkstellen 25 der Führungsarme 37 geringfügig in Richtung auf das Verbindungsteil 39 versetzt ist. Mit seiner Kolbenstange ist der Hebezylinder 53 an den Hebearmen 35 an einer etwa auf halber Länge der Arme 35 gelegenen Stelle 57 angelenkt. Der ebenfalls als einfach wirkender Hydraulikzylinder ausgebildete Neigezylinder 55 ist mit seiner Kolbenstange 56 an einer Anlenkstelle 44 des Verbindungsteils 39 gelagert, die zu den Anlenkstellen 45 der Führungsarme 37 ebenfalls einen geringen Achsabstand aufweist. Mit seiner Gehäuseseite 58 ist der Neigezylinder 59 an einem Lagerteil 59 angelenkt, das sich an der Unterseite der Tischfläche 7 der Lagerfläche 1 befindet.
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Bei der Anordnung des Neigezylinders 55 zwischen der Anlenkstelle 44 am Verbindungsteil 39 und dem schrägen Verlauf zum Lagerteil 59, das sich an der Lagerfläche 1 in einem Abstand vom Verbindungsteil 39 befindet, lässt sich die Lagerfläche 1 durch Betätigen des Neigezylinders 55 um eine Neigeachse relativ schwenken. Um die relative Schwenkbeweglichkeit zur Verfügung zu stellen, ist die Tischfläche 1 auf Lagerböcken 61 gelagert, die, wie in 3 gezeigt, an der Außenseite der äußersten Laschen 47 des Verbindungsteils 39 um Schwenkzapfen 63 (3) schwenkbar gelagert sind, die die entlang der Traverse 49 verlaufende Neigeachse für die Lagerfläche 1 definieren. Aufgrund der Parallelogramm-Bauweise bleibt die Neigung der Lagerfläche 1 bei nicht betätigtem Neigezylinder 55 bei vom Hebezylinder 53 veranlassten Bewegungen konstant.
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Die 1 und 2 zeigen die Lagerfläche 1 in angehobener Position, wobei 2 die Lagerfläche 1 in um 40° geneigter Position bei ausgefahrenem Neigezylinder 55 zeigt. Da das Rahmenteil 28 die Aufstandsfläche des Rahmens 5 über das Lagerteil 21 hinaus verlängert, so dass sich die Anlenkstellen 23 und 25 in der Nähe des Zentralbereichs der Aufstandsfläche befinden, ist im Funktionszustand, wie er in 1 bei angehobener, horizontaler Lagerfläche gezeigt ist, die Vorrichtung sicher gegen das an den Anlenkstellen 23 und 25 eingeleitete Moment abgestützt, wenn die Lagerfläche 1 ungleichmäßig beladen ist und sich der Lastschwerpunkt in der Nähe der Enden 13 oder 11 der Tischfläche 1 befindet. Die 5 zeigt den voll abgesenkten Zustand. Wie ersichtlich, entspricht hierbei die Gesamthöhe der Vorrichtung im Wesentlichen lediglich der Höhe des Lagerteils 21, da die seitlichen Randleisten 15 der Tischfläche 7 die unterhalb der Tischfläche 7 befindlichen Vorrichtungsteile übergreifen. Die 4, 6 und 7, in denen zur Erleichterung des Verständnisses einige Einzelheiten weggelassen sind, ist die Vorrichtung jeweils mit teilweise angehobener Lagerfläche 1 in einem Wartungszustand dargestellt, bei dem die Lagerfläche 1 durch Wartungsstützen 65 gesichert ist, die an den Außenseiten der Führungsarme 37 abklappbar gelagert sind.
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Die 8 verdeutlicht die Geometrie der Parallelogrammführung für die die Trägereinheit 3 bildenden Arme 35 und 37. Wie gezeigt, befinden sich die Anlenkstellen 23 und 43 für die beiden Enden der Hebearme 35 im gleichen Abstand voneinander wie die Anlenkstellen 25 und 45 für die beiden Enden der Führungsarme 37, so dass zwei gleich lange Langseiten 69 und 70 des Parallelogramms gebildet sind. Da die Anlenkstellen 23 und 25, die sich am Lagerteil 21 für Hebearme 35 und Führungsarme 37 befinden, voneinander den gleichen Abstand aufweisen wie die Anlenkstellen 43 und 45, die am Verbindungsteil 39 für Hebearm 35 bzw. Führungsarm 37 vorgesehen sind, verlaufen sowohl die Langseiten 69 als auch die kurzen Parallelogrammseiten 71 und 72 jeweils zueinander parallel. Bei der so gebildeten Parallelogrammführung ist die Neigungseinstellung der Lagerfläche 1 ausschließlich von der Längeneinstellung des Neigezylinders 55 abhängig, so dass, wie oben erwähnt, die Position der Tischfläche 7 bei vom Hebezylinder 53 veranlassten Bewegungen konstant bleibt, wenn keine Betätigung des Neigezylinders 55 erfolgt.
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Bei der erfindungsgemäßen Hebevorrichtung ist sichergestellt, dass mit Anheben und Neigen der Lagerfläche für Lasten diese sich nicht in Richtung der Neigung auf eine vor der Stirnseite der Lagerfläche stehende Bedienperson hin. bewegen kann, was ansonsten den freien Bewegungs- und Bedienraum für die Bedienperson einschränken könnte, was mit einer erhöhten Verletzungsgefahr einhergeht. Mit der erfindungsgemäßen Hebevorrichtung ist also eine besonders bediensichere Lösung im praktischen Einsatz erreicht.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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