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DE102016004802A1 - Verfahren zum Auswählen und zur verkehrsorientierten Steuerung eines Fahrzeugs und Informationssystem für ein Fahrzeug - Google Patents

Verfahren zum Auswählen und zur verkehrsorientierten Steuerung eines Fahrzeugs und Informationssystem für ein Fahrzeug Download PDF

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DE102016004802A1
DE102016004802A1 DE102016004802.6A DE102016004802A DE102016004802A1 DE 102016004802 A1 DE102016004802 A1 DE 102016004802A1 DE 102016004802 A DE102016004802 A DE 102016004802A DE 102016004802 A1 DE102016004802 A1 DE 102016004802A1
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traffic
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area
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur verkehrsorientierten Steuerung eines Fahrzeugs (15.1, 15.2) mittels Auswählen des Fahrzeugs (15.1, 15.2) aus einer Vielzahl von Fahrzeugen in denen jeweils ein Kommunikationsteilnehmer (12) eines Mobilfunksystems angeordnet ist. Das Verfahren umfasst die Schritte: a) Übertragen oder Absenden einer Steuerinformation (11), die eine Ortsinformation und eine Verkehrsinformation umfasst, von einer Netzwerkeinheit (20) des Mobilfunksystems an den Kommunikationsteilnehmer (12), wobei die Ortsinformation einen Ortsbereich (11.1) betrifft in welchem die Verkehrsinformation gültig ist, zum Ermöglichen der Bewegungssteuerung des ausgewählten Fahrzeugs (15.1, 15.2); b) Ermitteln einer Position des Fahrzeugs (15.1, 15.2); c) Auswählen des Fahrzeugs (15.1, 15.2) aus der Vielzahl von Fahrzeugen, falls die Position innerhalb des Ortsbereichs (11.1) liegt; und d) Ausführen einer Maßnahme zur verkehrsorientierten Steuerung des Fahrzeugs (15.1, 15.2), falls das Fahrzeug (15.1, 15.2) ausgewählt ist. Das Verfahren kann ausgeführt werden, vorzugsweise wird ausgeführt, ohne dass Informationen betreffend das Fahrzeug in einen Bereich außerhalb des Fahrzeugs übertragen werden. Die Verkehrsinformation, beispielsweise eine Mautinformation oder Geschwindigkeitsbeschränkung, wird nur den von der Verkehrsinformation betroffenen Nutzern bereitgestellt. Das vorliegende Konzept ist auf einem als Massenprodukt verfügbaren Smartphone umsetzbar, ohne dass Positionsdaten betreffend die Position des Fahrzeugs (15.1, 15.2) an Dritte übertragen werden oder der Datenschutz des Nutzers verletzt wird.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Auswählen eines Fahrzeugs und zur verkehrsorientierten Steuerung des ausgewählten Fahrzeugs sowie ein, vorzugsweise auf einem Smartphone implementiertes, Informationssystem für ein Fahrzeug.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Die Menge von Verkehrsinformationen, die ein Autofahrer am Steuer seines Fahrzeugs zu verarbeiten hat, die aber nicht unmittelbar mit der Lenkung des Fahrzeugs zusammenhängen, nimmt stetig zu. Solche Verkehrsinformationen können auf Verkehrsschildern angezeigt sein, die beispielsweise auf Geschwindigkeitsbegrenzungen, Staus oder Ähnliches hinweisen. Die Verkehrsinformationen können auch via Rundfunknachrichten übertragen werden und können auf einen Unfall, Stau oder Geisterfahrer hinweisen, wobei für den Autofahrer stets Zweifel bestehen, ob die Rundfunknachricht noch aktuell oder ob sie schon längst überholt ist. Zudem muss der Autofahrer erwägen, ob die Rundfunknachricht ihn überhaupt betrifft, indem er seinen Standort einem in der Rundfunknachricht angegebenen Straßen- oder Autobahnabschnitt gegenüberstellt.
  • Bei einer Fahrt mit hoher Geschwindigkeit, auf einer Landstraße oder Autobahn, kann eine Fokussierung der Aufmerksamkeit auf Straßenschilder oder Verkehrsnachrichten, deren Aktualität und Brauchbarkeit nicht einmal gesichert sind, den Autofahrer von der Lenkung des Fahrzeugs ablenken. Andererseits kann eine Vernachlässigung einer Verkehrsinformation, beispielsweise einer Geschwindigkeitsbegrenzung, ein verkehrswidriges Verhalten mit entsprechenden Konsequenzen für den Autofahrer zur Folge haben.
  • Es sind Systeme bekannt, wie beispielsweise die Telematik-Box eines deutschen Fahrzeugversicherers, die mit GPS-Unterstützung die Position eines Fahrzeugs protokollieren und Geschwindigkeitsüberschreitungen im Zusammenhang mit für bestimmte Straßenabschnitte bekannten Geschwindigkeitsbegrenzungen ermitteln können. Da ein solches System in digitalen Landkarten eingetragene Geschwindigkeitsbegrenzungen nutzt, die zwar zum Eintragungszeitpunkt gelten, jedoch zu einem aktuellen Zeitpunkt möglicherweise überholt sind, kann dessen Nutzung nutzlos oder irreführend sein.
  • Allgemeine Beschreibung der Erfindung
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Konzept zum Auswählen eines Fahrzeugs aus einer Vielzahl von Fahrzeugen und zur verkehrsorientierten Steuerung des ausgewählten Fahrzeugs bereitzustellen, wobei das Konzept einfach und kostengünstig implementierbar ist und eine effiziente Anpassung der Fahrweise des Fahrzeugs an Regeln oder Besonderheiten des Straßenverkehrs ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben. Die Merkmale der Weiterbildungen können, soweit technisch sinnvoll, miteinander und mit den unabhängigen Ansprüchen kombiniert werden.
  • Ein Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zur verkehrsorientierten Steuerung eines Fahrzeugs mittels Auswählen des Fahrzeugs aus einer Vielzahl oder Obermenge von Fahrzeugen. An mehreren, gegebenenfalls an allen, Fahrzeugen kann jeweils ein Kommunikationsteilnehmer eines Mobilfunksystems angeordnet sein, wobei vorzugsweise die Fahrzeuge mindestens einen Verkehrsstrom bilden. Ausführungen betreffend die Kommunikation mit einem Fahrzeug oder die Übertragung von Daten an ein Fahrzeug sind in dem vorliegenden Dokument auf den an dem Fahrzeug angeordneten Kommunikationsteilnehmer gerichtet.
  • Vorzugsweise werden im Allgemeinen mehrere Fahrzeuge, die eine Teilmenge oder Untermenge der Obermenge bilden, aus der Vielzahl von Fahrzeugen ausgewählt. Die Obermenge kann alle Fahrzeuge (Kommunikationsteilnehmer) einer Funkzelle eines Mobilfunksystems umfassen, die Untermenge kann mindestens ein Fahrzeug oder gegebenenfalls alle Fahrzeuge der Obermenge umfassen.
  • Das Verfahren kann die Schritte umfassen:
    • a) Übertragen oder Absenden einer Steuerinformation, die eine Ortsinformation und eine Verkehrsinformation umfasst, von einer Netzwerkeinheit des Mobilfunksystems an den Kommunikationsteilnehmer, wobei die Ortsinformation einen Ortsbereich betrifft in welchem die Verkehrsinformation gültig ist, zum Ermöglichen der Bewegungssteuerung des ausgewählten Fahrzeugs;
    • b) Ermitteln einer Position des Fahrzeugs;
    • c) Auswählen des Fahrzeugs aus der Vielzahl von Fahrzeugen, falls die Position innerhalb des Ortsbereichs liegt; und
    • d) Ausführen einer Maßnahme zur verkehrsorientierten Steuerung des Fahrzeugs, falls das Fahrzeug ausgewählt ist.
  • Das Auswählen ist vorzugsweise positionsgesteuert, insbesondere durch die Position des Fahrzeugs gegenüber dem Ortsbereich gesteuert, und umfasst das Bestimmen, Auslesen, oder Selektieren eines Fahrzeugs, für welches die Steuerinformation relevant ist, aus der Vielzahl von Fahrzeugen, hinsichtlich einer Bereitstellung der Steuerinformation, und das Aussieben oder Diskriminieren nicht betroffener Fahrzeuge oder Kommunikationsteilnehmer.
  • Das Auswählen umfasst das Ausschließen mindestens eines Fahrzeugs, das die Steuerinformation empfangen hat, dessen Position jedoch nicht innerhalb des Ortsbereichs liegt. Vorzugsweise umfasst das Auswählen das Ausschließen einer Vielzahl von Fahrzeugen, welche die Steuerinformation empfangen haben, deren Position jedoch nicht innerhalb des Ortsbereichs liegt. Das Auswählen oder Ausschließen einer Vielzahl von Fahrzeugen impliziert eine großflächige Ausstrahlung der Steuerinformation über einen Funkbereich, der den Ortsbereich ganz oder teilweise umfasst. Das Auswählen eines Fahrzeugs aus einer Vielzahl von Fahrzeugen und die verkehrsorientierte Steuerung des ausgewählten Fahrzeugs setzen eine großflächige Ausstrahlung der Steuerinformation über einen weiten Funkbereich voraus und sind mit einer Funkübertragung über kurze Strecken inkompatibel oder mittels einer solchen Funkübertragung nicht möglich.
  • Die verkehrsorientierte Steuerung des Fahrzeugs mittels der Steuerinformation, die für einen vorbestimmten Ortsbereich relevant ist bedeutet, dass eine Anpassung der Fahrweise des Fahrzeugs an Regeln oder Besonderheiten des Straßenverkehrs in dem Ortsbereich, beispielsweise an eine lokale Geschwindigkeitsbeschränkung oder Verkehrsbeeinträchtigung, mittels Übertragen der Steuerinformation an den in dem Fahrzeug angeordneten Kommunikationsteilnehmer ermöglichst wird.
  • Vorteilhafterweise erübrigt das unvermittelte Absenden der Steuerinformation gemäß dem vorliegenden Konzept eine alternative Bereitstellung der Verkehrsinformation, beispielsweise mittels eines i) Zugriffs auf eine Datenbank oder ii) Downloads von Daten oder der Datenbank. Gemäß dem vorliegenden Konzept kann zwar eine Verwendung von Kartenmaterial oder einer Datenbank vorgesehen sein, vorzugsweise die Verwendung einer lokalen Installation, eines Downloads oder eines Updates einer lokalen Installation des Kartenmaterials oder der Datenbank; die Steuerinformation ist jedoch nicht Teil des Kartenmaterials oder der Datenbank.
  • Das Verfahren kann ausgeführt werden unter Einhaltung des Datenschutzes der Fahrzeuge oder deren Halter oder Fahrer. Unter Einhaltung des Datenschutzes wird verstanden, dass Daten betreffend
    • i) das Fahrzeug, beispielsweise die Position, eine Fahrtroute oder ein Fahrziel des Fahrzeugs, oder
    • ii) eine Person, beispielsweise den Halter oder Fahrer des Fahrzeugs,
    nicht an Dritte, beispielsweise einen Serviceprovider oder einen zentralen Server (Überwachungsserver, Mautserver), oder an einen Bereich außerhalb des Fahrzeugs, übertragen werden.
  • Unter einem Dritten kann in dem vorliegenden Dokument ein weiterer Kommunikationsteilnehmer verstanden werden, der mit dem an dem Fahrzeug angeordneten Kommunikationsteilnehmer nicht übereinstimmt, beispielsweise ein Rechner, Server, oder Zentralrechner eines Überwachungs-, Tracking-, Routenplanungs- oder Geofencing-Systems.
  • Das Verfahren kann ausgeführt werden, vorzugsweise wird ausgeführt, ohne dass Positionsdaten betreffend die Position an Dritte übertragen werden. Insbesondere kann das Verfahren ausgeführt werden, ohne dass eine Cell-ID der Netzwerkeinheit oder Basisstation an Dritte übertragen wird, oder eine Ortung des Kommunikationsteilnehmers oder des Fahrzeugs durch Dritte ausgeführt wird.
  • Vorzugsweise implementiert das Mobilfunksystem mittels welchem die Steuerinformation übertragen wird einen 2G, 3G, oder 4G Mobilfunk-Standard und stellt einen öffentlichen zellularen Mobilfunkdienst bereit.
  • Die Steuerinformation kann, vorzugsweise mittels Cell-Broadcast, an eine Vielzahl von Kommunikationsteilnehmern abgesendet oder ausgestrahlt werden. Hierbei bedeutet „Vielzahl” mindestens einen, zehn, hundert oder tausend oder vorzugsweise alle für einen Funkversorgungsbereich der Netzwerkeinheit registrierten Kommunikationsteilnehmer. Wenn in der Funkzelle kein Kommunikationsteilnehmer Sendungen der Basisstation empfängt, dann ist die Zahl der Kommunikationsteilnehmer gleich Null.
  • Vorzugsweise wird im Schritt a) die Steuerinformation grundsätzlich unabhängig von der Position des Fahrzeugs übertragen; insbesondere wird die Übertragung der Steuerinformation oder eine Steuerung des Fahrzeugs ausgeführt ohne dass Informationen über die Position des Fahrzeugs außerhalb des Fahrzeugs bekannt sind. Die Steuerinformation kann innerhalt einer Funkzelle oder über mehrere Funkzellen hinweg übertragen werden.
  • Der Schritt a) umfasst das Übertragen der Steuerinformation von einer Informationsquelle an die Netzwerkeinheit und das anschließende Absenden der Steuerinformation an die Vielzahl von Fahrzeugen, vorzugsweise mittels Broadcast. Die Absende-Vorgänge werden etwa gleichzeitig, vorzugsweise zum gleichen Zeitpunkt, ausgeführt.
  • Im Schritt b) kann die Position des Fahrzeugs ermittelt werden, vorzugsweise mittels eines auf einem Satellitenempfänger oder einer GSM-Ortung basierten Ortungssystems. Falls der Kommunikationsteilnehmer als eine Komponente eines Mobiltelefons oder Smartphones ausgebildet ist, kann das Ortungssystem in dem Smartphone integriert sein. Die Position kann durch den Kommunikationsteilnehmer oder durch ein an dem Fahrzeug angeordnetes Informationssystem ermittelt werden. Die Position des Smartphones stimmt mit der Position des Fahrzeugs überein, wenn das Smartphone in einem Fahrzeug untergebracht ist.
  • Im Schritt c) kann das Fahrzeug aus einer Vielzahl von Fahrzeugen ausgewählt werden, wobei eine für das Auswählen notwendige Bedingung darin besteht, dass die Position innerhalb des Ortsbereichs liegt. Durch das Auswählen kann verhindert werden, dass die Steuerinformation bereitgestellt wird an von der Steuerinformation oder Verkehrsnachricht nicht betroffene Fahrzeuge oder Kommunikationsteilnehmer.
  • Im Schritt d) kann eine Maßnahme zur verkehrsorientierten Steuerung des Fahrzeugs ausgeführt werden, falls das Fahrzeug ausgewählt ist. Ist das Fahrzeug nicht ausgewählt, dann wird keine Maßnahme ausgeführt; dann kann die Steuerinformation i) gespeichert werden, so dass bei Bedarf oder zu einem späteren Zeitpunkt erneut geprüft wird, ob das Fahrzeug ausgewählt ist, oder ii) verworfen werden.
  • Das Ausführen der Maßnahme kann auf die Bewegung des Fahrzeug steuernd einwirken, beispielsweise indem i) der Fahrer des Fahrzeugs, an welchen die Steuerinformation oder Verkehrsinformation übermittelt wird, das Fahrzeug entsprechend der erhaltenen Information lenkt, oder ii) die Bewegung des Fahrzeugs unmittelbar beeinflusst wird, etwa durch einen durch die Steuerinformation automatisch oder unmittelbar veranlassten Brems- oder Lenkungsvorgang.
  • Das Auswählen und die verkehrsorientierte Steuerung des Fahrzeugs mittels der Steuerinformation setzen voraus, dass i) die Steuerinformation eine Verkehrsinformation umfasst, die innerhalb des Ortsbereichs eine Anpassung der Fahrweise des Fahrzeugs an Regeln oder Besonderheiten des Straßenverkehrs ermöglicht, oder ii) eine Maßnahme zur Anpassung der Fahrweise des Fahrzeugs an Regeln oder Besonderheiten des Straßenverkehrs in dem Ortsbereich ermöglicht wird, falls ein Auswahlindikator angibt, dass das Fahrzeug ausgewählt ist. Die Übertragung einer Werbebotschaft erfüllt die erwähnten Voraussetzungen nicht. Die Steuerinformation umfasst nicht eine Werbebotschaft.
  • Eine Funkübertragung über kurze Strecken, beispielsweise mittels DSRC (Dedicated Short-Range Communications) ist inkompatibel mit vorliegenden Konzept und ist nicht geeignet für das vorliegende Verfahren. Das Auswählen ist nur dann ausführbar, wenn die Steuerinformation an eine Vielzahl von Kommunikationsteilnehmern gleichzeitig übertragen wird. Vorzugsweise eignet sich das vorliegende Konzept für eine großflächige Verkehrssteuerung, also eine Verkehrssteuerung über einen großflächigen Bereich, wohingegen DSRC aufgrund der kurzen Funkreichweite nur für Marketing geeignet ist, zum Übertragen von Werbebotschaften an einzelne Fahrzeuge, die sich jeweils in der Nähe von zu bewerbenden Objekten oder Handelszentren befinden. Für eine großflächige Verkehrssteuerung ist DSRC nicht geeignet.
  • Das Auswählen gemäß dem vorliegenden Verfahren kann einen Vorgang betreffen, bei dem gleichzeitig M Elemente aus einer Menge mit N Elementen ausgewählt oder selektiert werden, wobei N > 1 und N >= M. Der triviale Fall N = 1 ist ausgeschlossen. Das Auswählen kann also den Fall einer Mobilfunkübertragung betreffen, wobei zum Zeitpunkt der Übertragung einer Nachricht an N Kommunikationsteilnehmer die Nachricht bei M Kommunikationsteilnehmern eine Wirkung entfaltet. Die Wirkung kann darin bestehen, dass eine Maßnahme zur verkehrsorientierten Steuerung des Fahrzeugs ausgeführt wird. Durch das Auswählen i) kann ein großflächiger Ortsbereich hinsichtlich Verkehrsregeln oder Einschränkungen versorgt werden und zugleich ii) kann verhindert werden, dass die Steuerinformation bereitgestellt wird an von der Steuerinformation oder Verkehrsnachricht nicht betroffene Fahrzeuge oder Kommunikationsteilnehmer.
  • Durch das geschilderte Auswählen kann das vorliegende Verfahren die bestehende Infrastruktur eines Mobilfunksystems verwenden, ohne zusätzliche Hardware beim Sender oder Empfänger der Steuerinformation zu benötigen, so dass der wirtschaftliche und technische Aufwand für Implementierung und Betrieb des vorliegenden Konzepts sehr gering ist. Damit ist das vorliegende Verfahren ausgesprochen vorteilhaft gegenüber einer 1:1 Übertragung, beispielsweise eine Funkübertragung über kurze Strecken, insbesondere mittels DSRC, bei der i) eine Infrastruktur umfassend eine Vielzahl von Sendern und entsprechende Empfänger in den Fahrzeugen erst aufgebaut werden muss und ii) ein erhöhter Personalbedarf für Betrieb und Wartung der Infrastruktur besteht.
  • Unter „Position” kann eine durch Standortdaten dargestellte Standortposition des Fahrzeugs betreffend einen geografischen Ort oder Punkt verstanden werden, wobei die Position eine absolute oder relative Größe sein kann. Die Position kann als eine geografische Lage oder als eine Streckenangabe entlang einer Fahrbahn oder eines Verkehrsweges definiert sein und kann in geographischen oder streckenbezogenen Koordinaten angegeben sein. Die Streckenangabe kann eine, vorzugsweise relativ zu einem Bezugspunkt definierte, Länge einer Strecke entlang des Verkehrsweges sein. Die Position kann mittels unterschiedlicher Verfahren ermittelt werden, vorzugsweise GPS, WiFi oder GSM, wobei GSM auf einer Cell-ID der Netzwerkeinheit oder Basisstation basieren kann, gegebenenfalls in Kombination mit Timing Advance, Uplink Time Difference of Arrival, oder Enhanced Observed Time Difference.
  • Unter „Ortsbereich” kann ein durch Standortdaten dargestellter geografischer Bereich verstanden werden. Der Ortsbereich kann als ein geografischer Bereich oder als ein Streckenbereich entlang mindestens einer Fahrbahn oder mindestens eines Verkehrsweges definiert sein.
  • Vorzugsweise ist das vorliegende Verfahren nicht ein LBS-Dienst (LBS: Location Based Services), beispielsweise ein Informations- oder ein Trackingdienst. Im Gegensatz zu einem LBS-Dienst kann das vorliegende Verfahren ausgeführt werden, ohne dass Informationen betreffend das Fahrzeug oder eine damit verbundene Person in einem Bereich außerhalb des Fahrzeugs bekannt sind oder dorthin übertragen werden. Vorzugsweise wird die (genaue oder grobe) Position nicht an Dritte übertragen. Insbesondere wird der Datenschutz des Fahrzeugs, des Kommunikationsteilnehmers oder einer damit verbundenen Person gewahrt.
  • Das Konzept eines LBS-Dienstes weist eine zentrale Architektur auf. Die Datenverarbeitung wird weitgehend durch einen zentralen Überwachungsserver ausgeführt, der die Positionsdaten der zu überwachenden Nutzer empfängt und auswertet und diese Positionsdaten zwingend braucht zur Erfüllung der Überwachungsfunktion. Wenn ein Nutzer seinen Datenschutz wahren will und einer Weitergabe seiner Positionsdaten widerspricht, dann funktioniert das Konzept des LBS-Dienstes nicht für diesen Nutzer.
  • In dem vorliegenden Konzept ist grundsätzlich ein zentralen Server oder eine Übertragung von Positionsdaten des Nutzers an Dritte, beispielsweise an einen Überwachungsserver oder Mautserver, nicht nötig. Die Bewegungssteuerung der Nutzer wird allein durch die Übersendung einer Nachricht an alle in einer Funkzelle empfangsbereiten Nutzer, ohne dass dem Absender, beispielsweise der Netzwerkeinheit oder einem sonstigen Dritten, Informationen über irgendeinen der Nutzer, beispielsweise seine Position, bekannt ist. Der Datenschutz oder die Privatsphäre der Nutzer ist grundsätzlich und uneingeschränkt gewahrt. Die übertragene Nachricht enthält die Definition eines Ortsbereichs und eine mit dem Ortsbereich verbundene Verkehrsinformation und ermöglicht allein durch diese Informationen die Steuerung des Nutzers. Die Bewegungssteuerung funktioniert, ohne dass jemand außer dem Nutzer selbst die Position des Nutzers kennt, denn die Bewertung der übertragenen Information findet vollständig beim Nutzer, d. h. Fahrzeug oder Kommunikationsteilnehmer, statt.
  • Das vorliegende Konzept basiert also auf einer dezentralen Architektur, wobei die Datenverarbeitung grundsätzlich bei den Nutzern, also an die Peripherie ausgelagert ist. Das Verfahren kann mittels eines, auf einem, an dem Fahrzeug angeordneten, Smartphone installierten und laufenden, Computerprogramms ausgeführt werden. Die Bewegungssteuerung der Nutzer funktioniert allein durch die gleichzeitige Übersendung eines Ortsbereichs und einer für den Ortsbereich gültigen Verkehrsinformation an die in einer Funkzelle empfangsbereiten Nutzer, ohne dass dem Absender jedwede Informationen über die Nutzer bekannt sind.
  • Die verkehrsorientierte Steuerung des Fahrzeugs wird grundsätzlich, vorzugsweise allein oder ausschließlich, auf Basis der Steuerinformation ausgeführt. Damit kann das vorliegende Konzept gegenüber LBS Diensten erheblich einfacher und kosteneffizienter implementiert und betrieben werden, unter strikter Wahrung des Datenschutzes der Nutzer.
  • Im vorliegenden Dokument wird die ODER-Verknüpfung als eine nicht-ausschließende Disjunktion aufgefasst. Demnach drückt die Verknüpfung „A oder B” aus, dass mindestens eine der beteiligten Aussagen A, B wahr ist.
  • Ferner wird die Bezeichnung „ein”/„eine”, beispielsweise „ein Ortsbereich”/„eine Steuerinformation” so verwendet, dass damit i) ein Ortsbereich/eine Steuerinformation, oder ii) mindestens ein Ortsbereich/eine Steuerinformation angesprochen wird. Die Menge „ein” umfasst im vorliegenden Dokument die Menge „mindestens ein”. Sofern die Bezeichnung „mindestens ein” dennoch explizit verwendet wird, bedeutet eine nachfolgende Verwendung von „ein” keine Abweichung von dem erwähnten Grundsatz, wonach „ein” als „mindestens ein” aufzufassen ist.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Informationssystem oder Assistenzsystem für ein Fahrzeug, eine Komponente eines Automatisierungssystems oder einen Verkehrshinweisgeber. Das Informationssystem kann folgende Komponenten umfassen:
    • – einen Kommunikationsteilnehmer eines Mobilfunksystems, der zum Empfangen einer für das Fahrzeug relevanten Steuerinformation ausgebildet ist, die eine Ortsinformation und eine Verkehrsinformation umfasst, wobei die Ortsinformation einen Ortsbereich betrifft in welchem die Verkehrsinformation gültig ist, zum Ermöglichen der Bewegungssteuerung des ausgewählten Fahrzeugs;
    • – ein Ortungssystem zur Positionsbestimmung und zum Bereitstellen einer Position des Fahrzeugs;
    • – ein mit dem Kommunikationsteilnehmer und dem Ortungssystem verbundenes Filter zum Auswählen des Fahrzeugs aus einer Vielzahl von Fahrzeugen, falls die Position innerhalb des Ortsbereichs liegt, zwecks Bereitstellung von Daten oder eines Signals kennzeichnend die Auswahl des Fahrzeugs.
  • Das Filter kann ein Hardwareobjekt, vorzugsweise eine analoge oder digitale elektronische Schaltung, oder ein Softwareobjekt, vorzugsweise ein auf einer Recheneinrichtung oder einem Mikroprozessor installiertes oder laufendes Computerprogramm, sein.
  • Das Filter kann mit dem Kommunikationsteilnehmer und dem Ortungssystem verbunden sein und einen Eingang zum Erhalten oder Einspeisen von Eingabegrößen, Mittel zum Ermitteln des Auswahlindikators, und einen Ausgang zum Bereitstellen von Ausgabegrößen umfassen. Die Eingabegrößen und Ausgabegrößen können jeweils ein Signal oder Daten umfassen. Die Eingabegrößen können die Steuerinformation und eine Position des Fahrzeugs umfassen, die Ausgabegrößen können den Auswahlindikator und gegebenenfalls die Steuerinformation umfassen. Das Mittel zum Ermitteln des Auswahlindikators kann als ein Mikroprozessor oder eine auf einem Mikroprozessor installierte Softwareroutine implementiert sein.
  • Der Auswahlindikator zeigt mit einem positiven Ergebnis, beispielsweise einem Wert = True an, dass das Fahrzeug ausgewählt ist, weil die Position innerhalb des Ortsbereichs liegt oder gegebenenfalls weil die Position außerhalb des Ortsbereichs liegt. Mit einem negativen Ergebnis, beispielsweise einem Wert = False zeigt der Auswahlindikator an, dass das Fahrzeug nicht ausgewählt ist.
  • Das Filter kann mit dem Kommunikationsteilnehmer und dem Ortungssystem verbunden sein. Das Ausführen einer Maßnahme zum Steuern der Bewegung des Fahrzeugs kann durch die vom Filter bereitgestellten Daten oder das vom Filter bereitgestellte Signal ansteuerbar sein.
  • Ein Kommunikationsteilnehmer kann mobil sein, oder als eine Komponente eines Mobiltelefons oder Smartphones, oder als eine Sende- oder Empfangsvorrichtung für Funkkommunikation ausgebildet sein.
  • Das Informationssystem kann ein mit dem Filter verbundenes Mittel umfassen, beispielsweise eine Recheneinrichtung oder ein Mikroprozessor, oder ein Display, oder ein Lautsprecher, zum Speichern der Steuerinformation und des Auswahlindikators, zur Ermittlung einer Ausführungsbedingung oder zum Ausführen einer Maßnahme zur Information eines Benutzers oder zur Vermeidung eines Problems, das infolge einer Nichtbeachtung der Verkehrsinformation auftreten kann. Das Mittel kann durch Daten oder ein Signal kennzeichnend den Auswahlindikator ansteuerbar sein.
  • Das Informationssystem, das vorzugsweise auf einem Mobiltelefon oder Smartphone implementiert oder installiert ist, kann
    • – bei einer am Straßenverkehr beteiligten Person untergebracht sein, oder
    • – in einem Fahrzeug untergebracht sein, das entlang einer Fahrbahn fährt und einen Verkehrsstrom bildet, oder
    • – an einem Verkehrshinweisgeber angeordnet sein, oder
    • – sich in einer als „Fahrzeug” aufgefassten Vorrichtung oder Komponente der Automatisierungstechnik befinden.
  • Der Verkehrsstrom umfasst einen oder mehrere Fahrzeuge, wobei die Fahrzeuge entlang der Fahrbahn unterwegs sind.
  • Die positionsabhängige Bewertung der Steuerinformation ist ausführbar, ohne dass Positionsdaten betreffend die Position an Dritte übertragen werden, insbesondere ohne dass eine Cell-ID der Netzwerkeinheit oder Basisstation an Dritte übertragen wird.
  • Vorteilhafter Weise ermöglicht das Konzept der Informationsübertragung und des Informationssystems eine effektive verkehrsorientierte Steuerung der Bewegung des Fahrzeugs. Das Konzept ermöglicht auch eine Diskriminierung derjenigen Informationen, die zur Regelung des Verkehrs in dem Ortsbereich nicht beitragen oder dem Autofahrer nicht nutzen. Basierend darauf, dass die übertragene Steuerinformation einen Ortsbereich betrifft und für die Steuerung der Bewegung des Fahrzeugs in dem Ortsbereich relevant ist, können innerhalb (oder außerhalb) des Ortsbereichs geltende Vorgaben, Einschränkungen oder Vorschriften wie beispielsweise Geschwindigkeits- oder Fahrtrichtungsvorgaben, oder eine Verhinderung des Verlassens oder Befahrens/Betretens des Ortsbereichs, überprüft und deren Einhaltung erleichtert werden. Vorzugsweise erleichtert das Informationskonzept eine Überprüfung, ob eine Fahrweise des Fahrzeugs oder das Fahrzeug selbst kompatibel ist mit für den Ortsbereich geltenden Vorgaben, Einschränkungen oder Verkehrsvorschriften.
  • Die Steuerinformation kann an eine erste Menge von Kommunikationsteilnehmern übertragen und an eine zweite Menge von Kommunikationsteilnehmern bereitgestellt werden, wobei i) die zweite Menge eine Teilmenge der ersten Menge ist, ii) die Steuerinformation nur für Kommunikationsteilnehmer der zweiten Menge relevant ist und iii) die Auswahl von Kommunikationsteilnehmern der zweiten Menge auf Basis der Relevanz der Steuerinformation getroffen werden kann. Das heißt, der Umfang der zweiten Menge kann auf Basis der Steuerinformation bestimmt werden mittels Auswählen von Kommunikationsteilnehmern, a) für welche die Steuerinformation relevant ist und b) an welche die Steuerinformation oder Verkehrsnachricht bereitgestellt wird.
  • Die zweite Menge kann umfassen:
    • – mindestens einen Kommunikationsteilnehmer, oder
    • – keinen Kommunikationsteilnehmer, beispielsweise wenn sich innerhalb des Ortsbereichs kein Kommunikationsteilnehmer oder Fahrzeug befindet, oder
    • – eine Vielzahl von Kommunikationsteilnehmern, beispielsweise die Kommunikationsteilnehmer einer Funkzelle oder diejenigen Kommunikationsteilnehmer, die sich innerhalb, in der Umgebung, oder in der Nähe des Ortsbereichs befinden.
  • Das Bestimmen der zur ersten Menge gehörenden Kommunikationsteilnehmer oder des Umfangs der ersten Menge kann auf einer Ortung des Fahrzeugs basieren, beispielsweise einem Cell of Origin Verfahren, wobei ein Ortungsbereich oder Aufenthaltsbereich des Fahrzeugs ermittelt wird, ohne dass Positionsdaten betreffend die Position an Dritte übertragen werden. Das vorliegende Informationskonzept funktioniert grundsätzlich ohne dass Positionsdaten an Dritte übertragen werden. Vorzugsweise werden keine Positionsdaten an die Netzwerkeinheit oder von der Netzwerkeinheit nach außen übertragen, beispielsweise an ein externes Kontrollzentrum.
  • Der Umfang der zweiten Menge kann nach dem Übertragen der Steuerinformation bestimmt werden, mittels Auswählen von mindestens einem Kommunikationsteilnehmer, für welchen die Steuerinformation relevant ist; vorzugsweise wird der Umfang der zweiten Menge nicht vor dem Übertragen der Steuerinformation bestimmt.
  • Eine Gegenüberstellung von i) dem Auswählen eines Fahrzeugs für welches die Steuerinformation relevant ist gemäß vorliegendem Konzept, und ii) einer bekannten und im Mobilfunk umgesetzten Vermittlung eines Empfängers auf Basis einer gewählten Rufnummer, ergibt: Das Auswählen eines Empfängers wird gesteuert
    • – im Fall i) durch die Empfänger-Position, nach Übertragung der Nachricht an eine Vielzahl von Empfängern, am Ort eines Empfängers, und
    • – im Fall ii) durch die Empfänger-Nummer, vor der Übertragung der Nachricht an einen einzigen Empfänger, am Ort des Senders oder der Vermittlungsstelle.
  • Für das Auswählen des Fahrzeugs gemäß dem vorliegenden Konzept kann die Frage, ob die Position des Fahrzeugs innerhalb des Ortsbereichs liegt, ein relevantes Kriterium sein; zudem können weitere Kriterien berücksichtigt werden, beispielsweise die Frage nach einer Kompatibilität i) einer Bewegungsrichtung oder Fahrtrichtung, oder ii) des Fahrzeugs, oder iii) der Fahrweise des Fahrzeugs, mit für den Ortsbereich geltenden Verkehrsvorschriften oder Einschränkungen. Es ist vorzugsweise möglich, eine und dieselbe Steuerinformation an eine Vielzahl von Fahrzeugen, insbesondere mittels Cell-Broadcast, zu übertragen und mittels der Steuerinformation eine Auswahl zu treffen, für welches der Fahrzeuge die Steuerinformation relevant ist.
  • Zum Auswählen des Fahrzeugs kann die Steuerinformation in einem Push-Modus an den Kommunikationsteilnehmer übertragen werden, wobei vorzugsweise i) die Steuerinformation unaufgefordert an den Kommunikationsteilnehmer übertragen wird, oder ii) Nutzinformationen von dem Kommunikationsteilnehmer empfangen, aber nicht ausgesendet werden. Eine Übertragung von Informationen findet im Wesentlichen, vorzugsweise ausschließlich, an den Kommunikationsteilnehmer, also in Richtung zum Kommunikationsteilnehmer hin, statt (mit Ausnahme von Handshake-Nachrichten oder sonstigen Daten, die gemäß Kommunikationsprotokoll zur Aufrechterhaltung der Kommunikation dienen, jedoch nicht Teil eines Informationsflusses sind).
  • Zur verkehrsorientierten Steuerung des Fahrzeugs oder zur Ausführung des Verfahrens kommt, vorzugsweise ausschließlich, ein unidirektionaler Informationsfluss zu dem Kommunikationsteilnehmer zum Einsatz. Der unidirektionale Informationsfluss kann beispielsweise von der Netzwerkeinheit oder einer Informationsquelle als Sender zu dem Kommunikationsteilnehmer als Empfänger stattfinden. Ein bidirektionaler Informationsfluss, wobei Informationen auch von dem Kommunikationsteilnehmer nach außen hin, beispielsweise an die Netzwerkeinheit oder an Dritte, übertragen werden, wird zur Ausführung des vorliegenden Verfahrens nicht benötigt.
  • Im Rahmen des vorliegenden Konzepts agiert oder funktioniert der Kommunikationsteilnehmer grundsätzlich, vorzugsweise ausschließlich, als Empfänger von Informationen. Folglich wird der Datenschutz des Fahrzeugs nicht verletzt oder eingeschränkt. Eine Übertragung in einem Pull-Modus (nach Aufforderung durch den Kommunikationsteilnehmer, wie beispielsweise bei einem Daten-Download) würde ein Auswählen erst gar nicht zulassen und entspricht daher nicht dem vorliegenden Konzept. Auswählen ist nur bei einer Übertragung im Push-Modus möglich.
  • Das Auswählen funktioniert zwar auch dann, wenn die erste Menge nur ein Fahrzeug umfasst, beispielsweise wenn sich in einer Funkzelle nur ein Kommunikationsteilnehmer befindet, doch ist es üblich und vorteilhaft, dass die Steuerinformation an eine Vielzahl von Kommunikationsteilnehmern übertragen wird. Aus der Vielzahl werden diejenigen Kommunikationsteilnehmer ausgewählt, für welche die Steuerinformation relevant ist und für die eine Auswertung der Steuerinformation sinnvoll ist. Vorteilhafter Weise ist dadurch eine Vereinfachung und Effizienzverbesserung der Steuerung der Bewegung einer Vielzahl von Kommunikationsteilnehmern oder damit verbundenen Fahrzeugen erzielbar.
  • Vorzugsweise werden gemäß dem vorliegenden Konzept keine Daten betreffend das Fahrzeug, beispielsweise Standortdaten, Fahrzieldaten, Fahrtdaten oder Positionsdaten, oder Daten betreffend eine Person, beispielsweise den Halter oder Fahrer des Fahrzeugs, an die Netzwerkeinheit oder an Dritte übertragen, so dass der Datenschutz uneingeschränkt gewahrt wird.
  • Das verkehrsorientierte Steuern des Fahrzeugs wird mittels einer Übertragung einer Steuerinformation oder Nachricht ermöglicht, die für einen vorbestimmten Ortsbereich relevant ist, beispielsweise einer Mautinformation, Geschwindigkeitsbeschränkung oder Verkehrsbeeinträchtigung, an eine Vielzahl mobiler Geräte, ohne dass eines davon Daten nach außen übertragen muss; die Auswahl des Geräts oder der Geräte, für welche die Steuerinformation relevant ist, wird mittels der übertragenen Steuerinformation getroffen. Das vorliegende Konzept ist unkompliziert und auf einem als Massenprodukt verfügbaren Smartphone umsetzbar.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann das Informationssystem einen Datenspeicher oder eine Recheneinrichtung mit einem Datenspeicher umfassen. In dem Datenspeicher können fahrzeugspezifische Informationen, wie beispielsweise Schadstoffklasse, Kfz-Kennzeichen, Maße (Höhe, Breite, Länge) oder Gewicht des Fahrzeugs, Fahrgestellnummer, und gegebenenfalls weitere Angaben des Fahrzeugs gespeichert sein. In dem Datenspeicher können auch die Steuerinformation und der Auswahlindikator gespeichert sein. Auf Basis der fahrzeugspezifischen Informationen und der empfangenen Verkehrsinformation umfassend beispielsweise i) eine Höhe einer bevorstehenden Unterführung oder ii) ein maximal zulässiges Fahrzeuggewicht für eine bevorstehende Brücke und iii) eine dazugehörende Ortsinformation ist es beispielsweise möglich zu prüfen, ob das Fahrzeug mit der bevorstehenden Unterführung oder Brücke kompatibel ist.
  • Vorteilhafterweise ermöglicht der Auswahlindikator zu vermeiden, dass eine Aktion auch dann ausgeführt wird, wenn die Ausführung keinen Sinn macht. Falls die Aktion im Weiterleiten der Verkehrsinformation an den Fahrer des Fahrzeugs besteht, so vermeidet das Selektieren eines Fahrzeugs mittels der Steuerinformation, dass der Fahrer sich mit für ihn nicht relevanten Informationen auseinandersetzen muss. Die Folge ist, dass die Aufmerksamkeit des Fahrers nicht von dem Verkehr oder dem Führen des Fahrzeugs abgelenkt wird.
  • Nach dem Ermitteln des Auswahlindikators und Feststellen eines negativen Ergebnisses kann die Steuerinformation gelöscht werden oder gespeichert bleiben. Aufgrund der Bewegung des Fahrzeugs kann der Auswahlindikator zu einem ersten Zeitpunkt ein negatives Ergebnis liefern, beispielsweise weil sich das Fahrzeug außerhalb des Ortsbereichs befindet, und zu einem späteren, zweiten Zeitpunkt ein positives Ergebnis liefern, beispielsweise weil sich das Fahrzeug in dem Ortsbereich befindet, wobei gegebenenfalls die Fahrweise des Fahrzeugs mit für den Ortsbereich geltenden Verkehrsvorschriften oder Einschränkungen nicht kompatibel ist. Es ist vorteilhaft, die Steuerinformation erst dann zu löschen, wenn sie nicht mehr benötigt wird, gegebenenfalls wenn das Fahrzeug oder der Kommunikationsteilnehmer die aktuelle Funkzelle verlässt oder sich vom Ortsbereich wegbewegt. Nach dem ersten Zeitpunkt oder während der gesamten Verweildauer des Kommunikationsteilnehmers in der aktuellen Funkzelle kann der Auswahlindikator ermittelt oder geprüft werden, beispielsweise kontinuierlich oder zu diskreten, aufeinanderfolgenden Zeitpunkten.
  • Das Ermitteln des Auswahlindikators ermöglicht, vorzugsweise mittels der Recheneinrichtung, eine effektive Prüfung, ob die Fahrweise oder das Fahrzeug kompatibel ist mit Einschränkungen oder Verkehrsvorschriften, die für den Ortsbereich gelten. So kann beispielsweise geprüft werden, ob eine Geschwindigkeit des Fahrzeugs innerhalb von Grenzen liegt, die für den Ortsbereich zulässig sind, oder ob eine Höhe des Fahrzeugs mit einer Höhe einer zu passierenden Unterführung vereinbar ist. Falls die Geschwindigkeit des Fahrzeugs außerhalb des zulässigen Geschwindigkeitsbereichs liegt oder die Höhe des Fahrzeugs die Höhe der Unterführung überschreitet, kann der Fahrer gewarnt oder die Geschwindigkeit des Fahrzeugs durch eine direkte Einwirkung auf das Fahrzeug, beispielsweise mittels einer durch das Informationssystem gesteuerten Bremsung, verändert oder angepasst werden.
  • Vorzugsweise kann bei einer Geschwindigkeitsprüfung wiederholt, zu aufeinanderfolgenden, diskreten, insbesondere äquidistanten Zeitpunkten, geprüft werden, ob die Position des Fahrzeugs innerhalb des Ortsbereichs ist und ob die aktuelle Fahrzeuggeschwindigkeit innerhalb des zulässigen Geschwindigkeitsbereichs ist. Dazu kann wiederholt auf die gespeicherte Steuerinformation einschließlich i) Ortsbereich und ii) zulässiger Geschwindigkeitsbereich zugegriffen werden.
  • Alternativ kann die positionsabhängige Bewertung der Steuerinformation eventgesteuert ausgeführt werden, beispielsweise indem ein Austreten der Fahrzeuggeschwindigkeit aus dem zulässigen Geschwindigkeitsbereich kontinuierlich, vorzugsweise mittels eines Komparators, festgestellt oder ermittelt wird. Hierbei kann der Komparator kontinuierlich Geschwindigkeitswerte (aktuelle und zulässige Geschwindigkeit) miteinander vergleichen und nicht bis einem diskreten Zeitpunkt abwarten, sondern unmittelbar bei einem Austreten der Fahrzeuggeschwindigkeit aus dem zulässigen Geschwindigkeitsbereich ein Ergebnis liefern.
  • Entsprechendes gilt für eine kontinuierliche Ermittlung der Position des Fahrzeugs gegenüber dem Ortsbereich, wobei ein Austreten des Fahrzeugs aus dem Ortsbereich oder ein Eintreten in den Ortsbereich unmittelbar angezeigt wird.
  • Anders als bei einem Stauinformationssystem, wobei Informationen vorausschauend oder prospektiv bereitgestellt werden und die Steuerinformation einen Ortsbereich betrifft, auf welchen sich das Fahrzeug zu bewegt, also in welchem sich die Position des Fahrzeugs nicht befindet, basiert das vorliegende Konzept darauf, dass Informationen bereitgestellt werden, welche den aktuell durchfahrenen Streckenabschnitt betreffen, wobei die Steuerinformation den Ortsbereich betrifft, in welchem sich die Position des Fahrzeugs befindet; dadurch wird eine Prüfung ermöglicht, ob die Fahrweise oder das Fahrzeug kompatibel ist mit Verkehrsvorschriften oder Einschränkungen, die für den aktuell durchfahrenen Streckenabschnitt gelten. Eine solche Prüfung mit dazugehörender Fahrerunterstützung kann ein Stauinformationssystem nicht ermöglichen.
  • Das System ist auch bei einem Einsatz in der Automatisierungstechnik vorteilhaft, wobei ein Roboter als Fahrzeug aufgefasst wird. Insbesondere kann damit überwacht werden, ob der Roboter einen ihm zugewiesenen Bereich verlässt oder umgekehrt, ob der Roboter in einen ausgewiesenen Bereich hereinkommt. Auch hier kann eine Kommunikation per Funk durchgeführt werden.
  • Das System ist auch für eine Überwachung von Personen, beispielsweise Kindern, insbesondere Kleinkindern, vorteilhaft. So kann ein Mini-Handy mit einem eingebauten Informationssystem gemäß dem vorliegenden Konzept bei dem Kind untergebracht werden. Über ein zweites Handy kann dem Mini-Handy eine Nachricht umfassend einen Ortsbereich übermittelt werden, den das Kind nicht verlassen sollte. Wenn das Kind sich an den Rand des Ortsbereichs bewegt oder den Ortsbereich verlässt, dann kann die auszuführende Maßnahme darin bestehen, dass eine Nachricht an das zweite Handy übermittelt wird, welche über die Aktion des Kindes informiert oder einen Alarm auslöst.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann die Ortsinformation eine Ortsrichtung umfassen, die vorzugsweise eine Fahrtrichtung entlang einer Fahrbahn angibt, wobei die Fahrtrichtung mit der Verkehrsinformation verknüpft ist, die Gegenfahrtrichtung jedoch nicht. Beim Übertragen von zwei Ortsrichtungen oder von keiner Ortsrichtung, wobei die Ortsinformation keine Ortsrichtung umfassen, gilt die Verkehrsinformation für beide Fahrtrichtungen, also unabhängig von der Fahrtrichtung. Eine Berücksichtigung der Fahrtrichtung oder von Verkehrs-Informationen oder -Einschränkungen ermöglicht eine Verbesserung hinsichtlich
    • i) der Auswahl der Kommunikationsteilnehmer, an welche die Verkehrsnachricht übermittelt wird, so dass die Zahl von der Verkehrsnachricht nicht betroffener Kommunikationsteilnehmer erheblich reduziert wird, sowie
    • ii) der Einhaltung oder Umsetzung der Verkehrsvorschriften oder Einschränkungen, die für eine spezielle Richtung des aktuell durchfahrenden Streckenabschnitts gelten.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann die Position des Fahrzeugs von einem Ortungssystem, das mit dem Kommunikationsteilnehmer verbunden ist, empfangen werden. Vorzugsweise ist das Ortungssystem dazu ausgebildet, Positionsdaten von einem Satelliten, beispielsweise GPS, DGPS, Galileo, Compass oder GLONASS, zu empfangen. Die Position des Fahrzeugs kann auch mittels GSM, allein oder in Kombination mit Timing Advance, Uplink Time Difference of Arrival, oder Enhanced Observed Time Difference.
  • Zur initialen Bereitstellung der Verkehrsinformation kann die Verkehrsinformation von einer Informationsquelle an die Netzwerkeinheit übertragen werden. Um die Sicherheit der Übertragung zu erhöhen, vorzugsweise um eine Übertragung oder einen Eingriff in den Übertragungsweg durch Unbefugte zu verhindern, kann die Verkehrsinformation i) unter Einbeziehung einer Authentifizierung oder ii) verschlüsselt übertragen werden.
  • Die initiale Bereitstellung einer Verkehrsinformation betreffend eine Verkehrsdichte kann wie folgt ausgeführt werden: i) Orten aller Fahrzeuge einer Funkzelle, vorzugsweise mittels GSM-Ortung; ii) Ermitteln einer Dichte oder Dichteverteilung des Verkehrsstroms auf Basis der Positionen der Fahrzeuge; iii) Ermitteln des Ortsbereichs, in welchem die Dichte einen vorgegebene Schwellwert überschreitet. Die Straßenabschnitte des im Schritt iii) ermittelten Ortsbereiche können von Staus betroffen sein.
  • Gemäß einer Ausführungsform können eine Netzwerkeinheit, oder zwei oder mehrere Netzwerkeinheiten ermittelt werden, die jeweils eine Abdeckung aufweisen, welche den Ortsbereich zumindest teilweise umfasst. Die Verkehrsinformation kann von jeder der Netzwerkeinheiten an die für den Funkversorgungsbereich der jeweiligen Netzwerkeinheit registrierten Kommunikationsteilnehmer übertragen werden.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann die Verkehrsinformation eine Verkehrsvorschrift, beispielsweise eine Mindestgeschwindigkeit, eine Geschwindigkeitsbegrenzung, eine festgelegte Fahrtrichtung (Einbahnstraße), eine zum Parken nicht zugelassene Zone, oder eine für den öffentlichen Verkehr oder das vorliegende Fahrzeug nicht zugelassene oder nicht geeignete Straße betreffen. Die eine Geschwindigkeit betreffenden Verkehrsvorschriften können in Abhängigkeit von der Witterung, Jahreszeit oder Tageszeit (Tag/Nacht) gelten. So kann bei Regen, Schnee oder gefährlicher Fahrbahn, beispielsweise wegen verschüttetem Öl infolge eines Unfalls oder geschmolzenem Asphalt infolge Hitzeeinwirkung, die für einen bestimmten Straßenabschnitt regulär geltende Geschwindigkeitsbegrenzung zusätzlich herabgesetzt sein.
  • Im Fall der Verkehrsvorschrift geht es im Wesentlichen darum, den Autofahrer über die Verkehrsvorschrift zu informieren, wenn das Fahrzeug den von der Verkehrsvorschrift betroffenen Ortsbereich oder Straßenabschnitt erreicht hat oder durchfährt. Gegebenenfalls kann der Autofahrer gewarnt werden, wenn die Fahrweise oder das Fahrzeug nicht kompatibel ist mit der Verkehrsvorschrift oder mit Einschränkungen, die für den Ortsbereich oder einen Straßenabschnitt des Ortsbereichs gelten, wobei vorzugsweise vorgesehen ist, dass eine aktuelle Fahrzeuggeschwindigkeit erfasst wird.
  • Dementsprechend umfasst vorzugsweise der mit der Verkehrsnachricht übermittelte Ortsbereich nicht einen größeren Straßenabschnitt als den von der Verkehrsvorschrift betroffenen Straßenabschnitt.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann der Ortsbereich einen geographischen Bereich bezeichnen oder kennzeichnen, der durch seine geographischen Koordinaten bestimmt ist. Das in dem Ortsbereich eingebettete Straßennetz einer, beispielsweise auf einem Smartphone, installierten Straßenkarte, kann mindestens eine Straße oder mindestens einen Straßenabschnitt bezeichnen oder definieren. Zusätzlich kann die übertragene Ortsinformation eine Bezeichnung des Straßenabschnitts umfassen. Durch den geographischen Bereich und die Bezeichnung des mindestens einen Straßenabschnitts ist der Gültigkeitsbereich von mindestens einer dazugehörenden Vorgabe, Einschränkung oder Verkehrsvorschrift eindeutig definiert.
  • Die Bezeichnung eines Weges oder Straßenabschnitts kann Daten betreffen, die in der Straßenkarte zur eindeutigen Identifikation oder Kennzeichnung des Straßenabschnitts, einer Straße oder eines Verkehrsweges dienen. Vorzugsweise umfasst der Straßenabschnitt eine Vielzahl von Straßenabschnitten, beispielsweise mehr als 2, 5, 10, 20, 50 oder 100 Straßenabschnitte.
  • Eine Straßenkarte kann einen Plan, eine Landkarte, ein Straßenverzeichnis oder eine Datensammlung betreffend einen Plan, eine Landkarte, oder ein Straßenverzeichnis bezeichnen. Insbesondere bezeichnet die Straßenkarte eine graphische Darstellung der Datensammlung, vorzugsweise in einem elektronischen Display. Die Verwendung von Kartenmaterial oder einer Datenbank kann die Verwendung einer lokalen Installation, eines Downloads oder eines Updates einer lokalen Installation des Kartenmaterials oder der Datenbank umfassen.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann der Ortsbereich so dargestellt sein, dass er durch einen Weg oder Straßenabschnitt repräsentiert ist. Vorzugsweise wird ein den Straßenabschnitt oder Weg kennzeichnender Datensatz übertragen, wodurch insbesondere eine Übertragung der Koordinaten des Ortsbereichs entbehrlich oder hinfällig ist. Der Straßenabschnitt kann durch mindestens einen Datensatz dargestellt sein, wobei der Datensatz zwei Punkte oder eine Vielzahl von Punkten, beispielsweise mindestens 3, 5, 10, 20, 50 oder 100 Punkte umfassen kann. Der für die Darstellung oder Kennzeichnung des mindestens einen Straßenabschnitts notwendige mindestens eine Datensatz kann als Teil der Ortsinformation übertragen werden.
  • Das Übertragen eines einen Straßenabschnitt kennzeichnenden Datensatzes kann in Bereichen mit geringer Straßendichte, beispielsweise außerhalb von Ortschaften oder Ballungsgebieten, vorteilhaft und hilfreich sein. In Bereichen mit geringer Straßendichte ist die Anzahl von Wegen innerhalb der Abdeckung oder Reichweite einer Netzwerkeinheit entsprechend gering, so dass die Zahl der Straßenabschnitte, die zu übertragende Datenmenge und die damit zusammenhängende Netzbelastung gering sind. In Bereichen mit hoher Straßendichte kann hinsichtlich Netzbelastung die Nutzung eines Navigationssystems oder einer Straßenkarte vorteilhaft sein.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann eine Erkennung oder Selektion eines für das Fahrzeug relevanten Weges oder Straßenabschnitts durchgeführt werden, vorzugsweise durch das Informationssystem oder den Kommunikationsteilnehmer, falls der Ortsbereich eine Vielzahl von Wegen oder Straßenabschnitten, oder die Ortsinformation eine Vielzahl von dazugehörenden Datensätzen umfasst. Mittels Selektion kann aus der Vielzahl von Wegen oder Straßenabschnitten derjenige Straßenabschnitt erkannt oder ausgewählt werden, auf welchem das Fahrzeug ist oder von dem Fahrzeug genutzt wird.
  • Die Begriffe „Weg” und „Straßenabschnitt” entsprechen einander, wobei der Weg eine mittels eines Datensatzes von einem Computerprogramm oder einer Softwareapplikation gebildete oder ermittelte Nachbildung oder Darstellung eines Straßenabschnitts ist.
  • Vorteilhafter Weise entfällt durch die Übertragung eines einen Weg kennzeichnenden Datensatzes die Notwendigkeit, dass bei dem Informationssystem, beispielsweise auf dem Betriebssystem des Smartphones, eine aktuelle Straßenkarte oder überhaupt eine Straßenkarte installiert ist. Das Konzept der Erfindung funktioniert auch ohne Straßenkarte, d. h. das Informationssystem benötigt keine Straßenkarte. Die technische Komplexität, Fehleranfälligkeit, und Kosten des Informationssystems oder Steuerungsverfahrens reduzieren sich damit erheblich.
  • Vorzugsweise kann eine Abfrage ausgeführt werden, ob die Position des Fahrzeugs auf einem von der Verkehrsinformation betroffenen Straßenabschnitt innerhalb des Ortsbereichs ist. Möglicherweise befindet sich das Fahrzeug zwar innerhalb des Ortsbereichs, jedoch nicht auf einem von der übertragenen Verkehrsinformation betroffen Straßenabschnitt, sondern beispielsweise auf einem Feldweg oder auf einem privaten Weg.
  • Die Prüfung, ob die Position des Fahrzeugs auf einem Straßenabschnitt innerhalb des Ortsbereichs liegt (Positionsprüfung) und gegebenenfalls die Ermittlung des betroffenen Straßenabschnitts kann durch ein Navigationssystem ausgeführt werden. Nachdem aber das Informationssystem möglicherweise kein Navigationssystem oder keine aktuelle oder gar keine Straßenkarte umfasst, ermöglicht das Ausführen der Positionsprüfung oder die Ermittlung des betroffenen Straßenabschnitts auf der Basis eines übertragenen, den Straßenabschnitt bezeichnenden, Datensatz eine Verbesserung der Betriebssicherheit und eine Unabhängigkeit von Hardware- oder Softwareherstellern oder von Updates der Straßenkarte.
  • Vor dem Absenden der Steuerinformation an den mit dem Fahrzeug verbundenen oder an dem Fahrzeug angeordneten Kommunikationsteilnehmer kann gegebenenfalls eine Selektion oder Eingrenzung der zu übertragenen Daten ausgeführt werden. Die Selektion kann auf einer Ortung des Fahrzeugs basieren, beispielsweise auf einer GSM-Ortung, vorzugsweise Timing Advance oder Uplink Time Difference of Arrival. Die Selektion ermöglicht das Übertragen einer kleineren Datenmenge, wodurch die Netzbelastung sinkt, ohne dass der Datenschutz des Fahrzeugs oder damit verbundener Personen verletzt wird oder Daten betreffend das Fahrzeug oder damit verbundene Personen an Dritte übertragen werden.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann die Verkehrsinformation eine Verkehrsbeeinträchtigung wie beispielsweise einen Stau, eine Unfallstelle, eine Baustelle, einen Geisterfahrer, schlechte Straßenverhältnisse, oder eine Polizeisperre betreffen. Die Verkehrsbeeinträchtigung kann auch eine Einschränkung betreffen, die mit speziellen Straßenverhältnissen verbunden ist, beispielsweise eine Höhe einer bevorstehenden Unterführung oder ein für eine bevorstehende Brücke oder Überführung maximal zulässiges Fahrzeuggewicht.
  • Vorzugsweise geht es bei einer Verkehrsbeeinträchtigung im Wesentlichen darum, den Autofahrer über Probleme auf einem bevorstehenden, von der Verkehrsbeeinträchtigung betroffenen, Streckenabschnitt zu informieren, um dadurch ein Ausweichen im Vorfeld des Streckenabschnitts zu ermöglichen. Dementsprechend kann der mit der Verkehrsnachricht übermittelte Ortsbereich einen größeren Straßenabschnitt als den von der Verkehrsvorschrift betroffenen Straßenabschnitt umfassen. So kann der übermittelte Ortsbereich um eine festgelegte Streckenlange, beispielsweise mindestens 2, 5, 10, 20, oder 40 km, größeren Streckenabschnitt umfassen. Zugleich können auch die Koordinaten des unmittelbar von der Verkehrsbeeinträchtigung betroffenen Ortsbereichs übermittelt werden. Damit hat der Autofahrer ausreichend Zeit, nach Erhalt der Steuerinformation oder Warnung betreffend die Verkehrsbeeinträchtigung, eine Ausweichroute zu wählen.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann die Steuerinformation Maut-Informationen umfassen und einen Ortsbereich, in welchem eine Maut erhoben wird.
  • Derzeitige Maut-Systeme wie Toll Collect verwenden eine in einem Fahrzeug untergebrachte On-Board-Unit umfassend einen GPS-Empfänger zur Ermittlung aktueller Positionsdaten des Fahrzeugs und einen Datenspeicher, in dem fahrzeugspezifische Angaben sowie Daten mautpflichtiger Autobahnen abgelegt sind. Aus den gespeicherten Daten und den Positionsdaten errechnet die On-Board-Unit während der Fahrt die fällige Maut. Die dabei gesammelten Daten werden per Mobilfunk in ein Rechenzentrum übermittelt und dort für die Rechnungsstellung verarbeitet.
  • Bei dem bekannten Maut-System sind die Daten mautpflichtiger Autobahnen in einem lokalen Datenspeicher abgelegt. Das lokale System muss folglich in der Lage sein, eine große Menge von Daten zu verwalten, ist dementsprechend komplex und fehleranfällig und bei einer Änderung der Mautgebühren oder der mautpflichtigen Strecken muss ein aktuelles Software-Update auf die On-Board-Unit eingespielt werden.
  • Demgegenüber ermöglich das vorliegende Konzept eine Übertragung aktueller Mautinformationen, einschließlich Mautgebühren und mautpflichtiger Strecken, an das Informationssystem, wobei eine Anpassung der Software oder Hardware des Informationssystems an eine neue Datenlage, beispielsweise geänderte Mautgebühren oder Straßenkarten, nicht nötig ist, da konzeptbedingt stets gewährleistet ist, dass Straßendaten und Mautinformationen mit höchster Aktualität, vorliegend an einer zentralen Stelle, beispielsweise bei der Netzwerkeinheit oder Basisstation des Mobilfunksystems oder bei einem mit den Netzwerkeinheiten verbundenen Server des Mautbetreibers, die Basis für die Ermittlung der Mautgebühren darstellt. Unter Einbeziehung der Positionsdaten des Fahrzeugs, der empfangenen, die Streckenabschnitte innerhalb des Ortsbereichs beschreibenden Datensätze und der empfangenen Mautinformationen kann für jeden befahrenen Kilometer die anfallende Maut errechnet und abgespeichert werden. Zu festgelegten Zeitpunkten kann die kumulierte Maut an den Mautbetreiber übertragen werden.
  • Mit dem vorliegenden Konzept kann die Maut unter Wahrung des Datenschutzes erhoben werden indem Daten betreffend das Fahrzeug oder die Privatsphäre des Nutzers, beispielsweise eine Liste der passierten Mautstellen und der dazugehörenden Zeiten und Mautbeträge, an Dritte, insbesondere einen Serviceprovider oder einen zentralen Server (Überwachungs- oder Mautserver), entweder nicht übertragen oder nur in verschlüsselter Form übertragen werden.
  • In unverschlüsselter Form kann eine kumulierte Maut an den Serviceprovider übertragen werden, mittels welcher historische Positionsdaten des Nutzers nicht nachvollziehbar sind. Der entsprechende Betrag kann, ohne weitere Details betreffend seine Entstehung, zu festgelegten Zeitpunkten, beispielsweise am Ende eines jeden Monats, übertragen werden.
  • In verschlüsselter Form können die mit dem Mautbetrag zusammenhängenden Details, beispielsweise die passierten Mautstellen und die dazugehörenden Zeiten und Mautbeträge, an den Serviceprovider übertragen und dort abgespeichert werden. Die verschlüsselten Daten sind für den Nutzer, nicht aber für den Serviceprovider, verständlich. Hierzu kann eine starke Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, vorzugsweise mit einem asymmetrischen Kryptosystem, verwendet werden.
  • Die gespeicherten Daten können dem Nutzer, vorzugsweise im Internet, in einem Read-only-Modus bereitgestellt werden, wodurch sichergestellt ist, dass die Daten nach dem Abspeichern nicht geändert oder manipuliert werden.
  • Vorteilhafterweise kann für das Informationssystem ein marktübliches Gerät, beispielsweise ein Mobiltelefon oder Smartphone, verwendet werden. Zudem kann ein Informationssystem für unterschiedliche Fahrzeugtypen, beispielsweise ein LKW oder PKW, verwendet werden, wobei der jeweilige Fahrzeugtyp aus einem Datenspeicher des an dem Fahrzeug angeordneten Informationssystems entnommen oder ausgelesen werden kann. Vorteilhafterweise funktioniert die Mauterhebung für alle Fahrzeugtypen gleichermaßen, ohne Hardware- oder Software-Anpassungen zu benötigen. Dadurch sind die System- und Betriebs-Kosten niedrig und der Betrieb ist für den Autofahrer unkompliziert und preiswert.
  • Ferner kann mit dem vorliegenden Konzept eine flexible Mauterhebung mit kurzfristig anpassbaren Parameter zur Verkehrssteuerung oder Gestaltung des Umweltschutzes eingesetzt werden, beispielsweise indem ein Abschnitt einer bestimmten Strecke i) tagsüber teurer ist als nachts, ii) zur Rush-Hour oder zum Ferienbeginn teurer ist als außerhalb dieser Zeiten, iii) in Gebieten mit hoher Einwohnerdichte teurer als außerhalb der Gebiete, iv) für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß teurer ist als für Fahrzeuge mit niedrigem Schadstoffausstoß.
  • Neben der Maut können auch weitere Gebühren wie Parkgebühren oder Strafgebühren bei Verkehrsverstößen aufgezeichnet werden. Hierzu werden können Geschwindigkeits- und Positionsdaten des Fahrzeugs verwendet werden; damit lässt sich beispielsweise nachvollziehen, wo, wie lange und zu welchem Gebührensatz das Fahrzeug geparkt hat, wodurch eine einfache und genaue Gebührenermittlung möglich ist.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann die Steuerinformation Informationen über verfügbare Parkplätze in dem Ortsbereich umfassen, einschließlich verfügbare Plätze und Preise. Zur Dokumentation eines Parkvorgangs kann auf dem Smartphone eine Aufzeichnung von Informationen ausgeführt werden wie beispielsweise die Zeit, in welcher das Fahrzeug in einem Bereich des Parkplatzes war, und die damit verbundenen Kosten. Diese Daten können an den Parkplatz-Betreiber übertragen werden, beispielsweise beim Verlassen des Parkplatzes oder am Monatsende. Zur Wahrung der Privatsphäre oder des Datenschutzes können die im Zusammenhang mit der Erhebung einer Maut beschriebenen Maßnahmen ergriffen werden.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann die aktuelle Fahrzeuggeschwindigkeit erfasst werden, beispielsweise mittels eines Geschwindigkeitssensors oder mittels der mit dem Ortungssystem ermittelten Positionsdaten.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann die Maßnahme zur verkehrsorientierten Steuerung des Fahrzeugs eine Prüfung oder Abfrage umfassen, ob mindestens eine Ausführungsbedingung erfüllt ist.
  • Vorzugsweise kann die Ausführungsbedingung eine Abfrage umfassen, ob eine Fahrweise des Fahrzeugs oder das Fahrzeug selbst kompatibel ist mit Verkehrsvorschriften oder Einschränkungen, die für den aktuell durchfahrenen, vom Ortsbereich umfassten, Streckenabschnitt gelten, oder einer mit der Verkehrsinformation verbundenen Verkehrsvorschrift oder Einschränkung widerspricht. Die Verkehrsvorschrift kann eine Höchstgeschwindigkeit, eine Mindestgeschwindigkeit, eine Höhe einer Unterführung oder ein für eine Brücke maximal zulässiges Fahrzeuggewicht. Dementsprechend kann die Abfrage darauf gerichtet sein, ob
    • – die Fahrzeuggeschwindigkeit größer als die Höchstgeschwindigkeit ist,
    • – die Fahrzeuggeschwindigkeit kleiner als die Mindestgeschwindigkeit ist,
    • – die Höhe des Fahrzeugs größer als die Höhe der Unterführung ist, oder
    • – das Gewicht des Fahrzeugs größer als das für die Brücke maximal zulässige Fahrzeuggewicht.
  • Hier ist ein Beispiel: Die Verkehrsvorschrift für den aktuell durchfahrenen, vom Ortsbereich umfassten, Streckenabschnitt ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf von 120 km/h. Eine auf die Fahrzeuggeschwindigkeit gerichtete Abfrage, ob die Fahrzeuggeschwindigkeit höher als 120 km/h ist, liefert dann eine positives Ergebnis, wenn das Fahrzeug schneller als 120 km/h, beispielsweise mit 160 km/h, fährt. Die Fahrweise des Fahrzeugs, bei welcher die Fahrzeuggeschwindigkeit 160 km/h beträgt, ist nicht kompatibel mit den Verkehrsvorschriften oder Einschränkungen, die für den aktuell durchfahrenen, vom Ortsbereich umfassten, Streckenabschnitt gelten.
  • Falls ein Verstoß gegen eine Verkehrsvorschrift vom Informationssystem erkannt wird, dann besteht für den Autofahrer akuter Handlungsbedarf weil die Gefahr eines Schadens besteht, beispielsweise ein Bußgeld im Fall einer Geschwindigkeitsüberschreitung, oder ein Fahrzeugschaden beim Fahren durch eine Unterführung mit einer für das Fahrzeug ungeeigneten Höhe.
  • Wenn die Abfrage ein positives Ergebnis liefert, woraus hervorgeht, dass die Fahrweise oder das Fahrzeug nicht kompatibel ist mit der Verkehrsinformation, kann eine Maßnahme ausgeführt werden.
  • Die Maßnahme kann das Wiedergeben der Verkehrsinformation durch eine Wiedergabevorrichtung, beispielsweise einen Display oder Lautsprecher, oder das Ausgeben eines optischen oder akustischen Warnsignals durch die Wiedergabevorrichtung umfassen. Der Fahrer kann daraufhin das Fahrzeug dementsprechend steuern oder lenken, indem er beispielsweise das Fahrzeug abbremst oder der anstehenden Unterführung ausweicht.
  • Alternativ oder ergänzend kann die Maßnahme das Protokollieren oder das, vorzugsweise zyklische oder event-gesteuerte, Ablegen in einem Datenspeicher von Informationen umfassen. Die Informationen können mindestens eines der Merkmale umfassen: einen Zeitstempel, die Position des Fahrzeugs, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Geschwindigkeitsbegrenzung, für eine bestimmte Position und Zeit geltende Mautgebühr oder Parkgebühr, oder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung die kumulierte Dauer der Geschwindigkeitsüberschreitung und die ermittelte Strafgebühr. Die protokollierten Informationen können es beispielsweise ermöglichen, bei einem Unfall die Umstände im Vorfeld des Unfalls und die Unfallursache nachzuvollziehen.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann das Informationssystem an einem Verkehrshinweisgeber oder Verkehrsschild, beispielsweise in einem Gehäuse des Verkehrshinweisgebers, angeordnet sein, zum Ansteuern des Verkehrshinweisgebers. Das Informationssystem kann mit einer Display-Steuerung des Verkehrshinweisgebers verbunden sein Der vorzugsweise als Komponente eines Mobiltelefons oder Smartphones ausgebildete Kommunikationsteilnehmer kann die Verkehrsinformation an die Display-Steuerung übertragen. Dementsprechend kann das Display des Verkehrshinweisgebers als Mittel zum Ausführen einer Maßnahme ausgebildet sein und die Maßnahme kann das Wiedergeben der Verkehrsinformation durch das Display des Verkehrshinweisgebers umfassen.
  • Diese Ausführungsform dient dazu, die Verkehrsinformation an diejenigen Verkehrsteilnehmer zu übertragen, die in ihrem Fahrzeug nicht einen Kommunikationsteilnehmer oder ein Informationssystem aufweisen. In diesem Fall wird die Verkehrsinformation visuell übertragen, auf eine dem Autofahrer wohlbekannte Art: mittels des Verkehrsschildes.
  • Bekannte Verkehrsschilder können entweder eine einzige Information anzeigen, falls die Information auf dem Verkehrsschild aufgemalt ist, oder eine Vielzahl von Information anzeigen, falls die Information auf einem elektronischen Display angezeigt wird. Bei elektronischen Displays erfolgt die Steuerung automatisch über Zusatzvorrichtungen wie Induktionsschleifen in der Fahrbahn, Infrarotsensoren oder Videoerfassung in Verbindung mit Kenngrößen zum Verkehrsaufkommen und der Witterung. Die bekannten elektronischen Verkehrsschilder benötigen damit komplexe und teure Zusatzvorrichtungen.
  • Demgegenüber sind der Aufbau und die Anzeige des Verkehrsschildes nach dem vorliegenden Konzept äußerst flexibel, einfach und kostengünstig, da die Anzeige via Mobilfunk modifiziert oder angepasst werden kann, wobei ein Informationssystem, das beispielsweise auf einem kommerziell verfügbaren, preiswerten Mobiltelefon oder Smartphone implementiert ist, an dem Verkehrsschild zum Übertragen der anzuzeigenden Verkehrsinformation angeordnet werden kann.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Dabei verweisen gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder entsprechende Elemente. Die Merkmale verschiedener Ausführungsbeispiele können miteinander kombiniert werden.
  • Kurzbeschreibung der Figuren
  • Es zeigen:
  • 1 ein Informationssystem 26 für ein Fahrzeug 15.1, 15.2,
  • 2a einen mittels streckenbezogenen Koordinaten definierten Straßenabschnitt, der einen Ortsbereich 11.1 darstellt,
  • 2b mittels geographischen Koordinaten definierte Straßenabschnitte, die Teil eines Ortsbereichs 11.1 sind,
  • 3 ein Szenario im Automobilbereich, wobei das Konzept zur positionsabhängigen Bewertung einer Steuerinformation 11 umgesetzt wird,
  • 4 ein Szenario im Bereich Automatisierungstechnik, wobei das Konzept zur positionsabhängigen Bewertung einer Steuerinformation 11 umgesetzt wird.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • Die 1 zeigt ein Informationssystem 26 für ein Fahrzeug 15.1, wobei die gezeigten funktionalen Komponenten auf einem Smartphone implementiert sind. Das Informationssystem 26 umfasst:
    • – einen Kommunikationsteilnehmer 12 eines Mobilfunksystems, der zum Empfangen einer Steuerinformation 11 ausgebildet ist, die eine Ortsinformation und eine Verkehrsinformation umfasst, wobei die Ortsinformation einen Ortsbereich 11.1 betrifft in welchem die Verkehrsinformation gültig ist, zum Ermöglichen der Bewegungssteuerung des ausgewählten Fahrzeugs 15.1;
    • – ein Ortungssystem 14 zur Positionsbestimmung und zum Bereitstellen einer Position des Fahrzeugs 15.1;
    • – ein mit dem Kommunikationsteilnehmer 12 und dem Ortungssystem 14 verbundenes Filter 10 zum Auswählen des Fahrzeugs 15.1 aus einer Vielzahl von Fahrzeugen, falls die Position innerhalb des Ortsbereichs 11.1 liegt, zwecks Bereitstellung eines Auswahlindikators in Form von Daten oder eines Signals kennzeichnend die Auswahl des Fahrzeugs 15.1.
  • Vorliegend sind die Merkmale „Daten” und „Signal” technisch gleichwertig und austauschbar, da sie jeweils mittels D/A- und A/D-Wandler ineinander überführbar sind.
  • Die vom Filter 10 bereitgestellten Daten werden zu elektrischen Signalen umgewandelt und an einen Lautsprecher oder ein Display des Smartphones weitergeleitet. Die Elemente Lautsprecher und Display stellen ein Mittel 16 zum Ausführen einer Maßnahme dar und dienen zum Steuern der Bewegung des Fahrzeugs 15.1 mittels Informieren oder Warnen des Fahrzeugbenutzers, falls das Fahrzeug 15.1. ausgewählt ist.
  • Das Fahrzeug 15.1 wird aus der Vielzahl von Fahrzeugen mittels der Steuerinformation 11 ausgewählt, so dass das Ausführen einer Maßnahme zur verkehrsorientierten Steuerung des Fahrzeugs 15.1 durch die Daten oder das Signal ansteuerbar ist, falls das Fahrzeug 15.1 ausgewählt ist.
  • Die Bewegungssteuerung des ausgewählten Fahrzeugs 15.1 ist ausführbar ohne dass Informationen betreffend das Fahrzeug in einen Bereich außerhalb des Fahrzeugs übertragen werden.
  • Das als ein Fahrerinformationssystem oder Assistenzsystem ausgebildete Informationssystem 26 ist in einem Fahrzeug 15.1 angeordnet und dient dazu, dem Fahrer des Fahrzeugs 15.1 relevante und aktuelle Informationen bereitzustellen, die eine Überprüfung erleichtern, ob die Fahrweise oder das Fahrzeug 15.1 kompatibel ist mit für den Ortsbereich 11.1 geltenden Verkehrsvorschriften. Falls das Fahrzeug 15.1. ausgewählt ist, weil das Fahrzeug 15.1 und somit das Informationssystem 26 sich innerhalb des Ortsbereichs 11.1 befinden, dann überträgt das Mittel 16 die Verkehrsinformation ins Innere des Fahrzeugs in Form einer Video- oder Audio-Nachricht.
  • Gemäß 1 ist der Kommunikationsteilnehmer 12 ein Teil des Informationssystems 26 und ist funktional durch das Senden oder Empfangen von Informationen definiert. Alle Funktionen des Informationssystems 26 können auf einer Recheneinrichtung oder einem Mikroprozessor implementiert sein. Vorliegend ist das Informationssystem 26 auf einem Smartphone implementiert.
  • Mit dem vorliegenden Konzept ist angestrebt, eine Störung des Fahrers des Fahrzeugs 15.1 möglichst gering zu halten und den Fahrer möglichst effektiv zu informieren, um eine effiziente Steuerung des Fahrzeugs 15.1 zu bewirken. Aus diesem Grund wird eine Warnung übertragen, wenn sich ein Problem oder eine Verkehrswidrigkeit anbahnt. Dazu wird zusätzlich geprüft, ob die Fahrweise oder das Fahrzeug kompatibel ist mit Einschränkungen oder Verkehrsvorschriften, die für den Ortsbereich 11.1 gelten und als Teil der Verkehrsinformation dem Informationssystem 26 vorliegen. Der Lautsprecher oder das Display 16 überträgt nur dann die Audio- oder Video-Nachricht, wenn die Fahrweise oder das Fahrzeug nicht kompatibel ist mit Einschränkungen oder Verkehrsvorschriften, die für den Ortsbereich 11.1 gelten.
  • Konkret bedeutet das, dass der Fahrer gewarnt wird, wenn die Geschwindigkeit des Fahrzeugs höher als die für den Ortsbereich 11.1 zulässige Geschwindigkeit ist oder sich nahe bei der zulässigen Geschwindigkeit befindet, oder wenn eine Höhe des Fahrzeugs eine Höhe einer zu passierenden Unterführung überschreitet. Sofern die Fahrweise oder das Fahrzeug kompatibel ist mit Einschränkungen oder Verkehrsvorschriften, die für den Ortsbereich 11.1 gelten, kann die Verkehrsinformation an der Fahrer übertragen werden, jedoch ohne Warnung.
  • Um die Funktion des Informationssystems 26 zu ermöglichen umfasst das Informationssystem 26 einen Datenspeicher 18, in dem fahrzeugspezifische Angaben des Fahrzeugs 15.1 gespeichert sind. Die fahrzeugspezifischen Angaben umfassen eine Schadstoffklasse, ein Kfz-Kennzeichen, eine Höhe, Breite, Länge und ein Gewicht des Fahrzeugs 15.1, und eine Fahrgestellnummer. In dem Datenspeicher 18 sind auch weitere für die Funktion des Informationssystems 26 relevante Daten gespeichert.
  • Das Informationssystem 26 umfasst ferner eine Schnittstelle 28 zum CAN-Bus des Fahrzeugs. Über die Schnittstelle 28 erhält das Mittel 16 zum Ausführen einer Maßnahme aktuelle Fahrdaten 28.1 wie beispielsweise eine aktuelle Geschwindigkeit, Kraftstoffverbrauch, etc. Das Mittel 16 übermittelt die aktuellen Fahrdaten 28.1 an den Fahrer des Fahrzeugs.
  • Das Mittel 16 verfügt, neben der Übermittlungsfunktionalität, über Controller-Funktionalität. Das Mittel 16 kann mindestens eine der nachfolgenden Aktionen ausführen, wenn die fahrzeugspezifischen Daten, die aktuellen Fahrzeugdaten 28.1 und die Steuerinformation 11 darauf hinweisen, dass eine für den Fahrer problematische Situation auftreten kann:
    • – die Steuerinformation 11 und gegebenenfalls auch weiterer Informationen werden an den Autofahrer übermittelt;
    • – ein lauter Warnton wird ausgegeben;
    • – ein Brems- oder Lenkungsvorgang wird eingeleitet.
  • Anhand der 3 im Zusammenspiel mit 2a, 2b wird ein beispielhaftes Szenario beschrieben, an welchem die Vorteile der Erfindung im Automobilbereich erkennbar sind.
  • Ein Fahrzeug 15.1, in welchem ein Informationssystem 26 mit integriertem Kommunikationsteilnehmer 12 untergebracht ist, bewegt sich entlang einer Fahrbahn 32 auf den Funkversorgungsbereich der Netzwerkeinheit 20 zu. Die aktuelle Position des Fahrzeugs 15.1 auf der Fahrbahn 32 ist außerhalb des Funkversorgungsbereichs der Netzwerkeinheit 20 und auch außerhalb eines Ortsbereichs 11.1, in dem eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.
  • Beim Eintreffen des Fahrzeugs 15.1 in dem Funkversorgungsbereich wird der Kommunikationsteilnehmer 12 bei der Netzwerkeinheit 20 registriert. Bei der Netzwerkeinheit 20 können auch noch weitere Kommunikationsteilnehmer registriert sein. Vorzugsweise sind bei der Netzwerkeinheit 20 alle Netzwerkteilnehmer in dem Funkversorgungsbereich der Netzwerkeinheit 20 registriert.
  • Nach dem Registrieren überträgt die Netzwerkeinheit 20 die Steuerinformation 11 an den Kommunikationsteilnehmer 12, wobei die Steuerinformation 11 eine Verkehrsinformation und eine Ortsinformation umfasst. Nach dem Empfang der Steuerinformation 11 durch den Kommunikationsteilnehmer 12 wird diese in einem Datenspeicher 16 des Smartphones 26 gespeichert. Gegebenenfalls kann die Netzwerkeinheit 20 vor dem Absenden der Steuerinformation 11 eine Prüfung durchführen, ob der Kommunikationsteilnehmer 12 einen speziellen Service gebucht hat, der ihn berechtigt, die Steuerinformation 11 zu empfangen.
  • Die Ortsinformation betrifft einen Ortsbereich 11.1, der die Fahrbahn 34 umfasst. Die Verkehrsinformation betrifft die Geschwindigkeitsbegrenzung, die für die Fahrbahn 34 oder einen Teil der Fahrbahn 34 gilt.
  • Vorzugsweise überträgt die Netzwerkeinheit 20 an die Kommunikationsteilnehmer 12 eine Vielzahl von Steuerinformationen, jede Steuerinformation 11 umfassend eine Verkehrsinformation und eine Ortsinformation. Die Ortsinformationen der jeweiligen Steuerinformationen können mehrere Straßen oder Verkehrswege betreffen, für die jeweils unterschiedliche Verkehrsinformationen gelten.
  • Zur initialen Bereitstellung der Steuerinformation 11 wird die Steuerinformation 11 von einem als Informationsquelle ausgebildeten Kommunikationsteilnehmer 12 an die Netzwerkeinheit 20 übertragen. Um die Sicherheit der Übertragung zu erhöhen, vorzugsweise um eine Übertragung oder einen Eingriff in den Übertragungsweg durch Unbefugte zu verhindern, wird die Steuerinformation 11 i) unter Einbeziehung einer Authentifizierung oder ii) verschlüsselt übertragen.
  • Gemäß 3 ist die Informationsquelle 12 mit einer Recheneinrichtung 42 verbunden, die rechenintensive Vorgänge wie Verschlüsselung ausführt. Vorzugsweise sind der Kommunikationsteilnehmer 12 und die Recheneinrichtung in einem Gerät, etwa ein Mobiltelefon oder Smartphone, integriert.
  • Die Position des Fahrzeugs 15.1 wird ermittelt, vorzugsweise zyklisch und zu aufeinanderfolgenden Zeitpunkten, die auch als Abtastzeitpunkte bezeichnet werden. Auf der Basis aktueller Eingabegrößen umfassend die Verkehrsinformation und die Position des Fahrzeugs 15.1 zu einem aktuellen Abtastzeitpunkt, wird der Auswahlindikator unmittelbar nach dem Ermitteln der Position ermittelt. Solange sich das Fahrzeug 15.1 außerhalb des Ortsbereichs 11.1 befindet, ist das Fahrzeug nicht ausgewählt. Dementsprechend wird keine Maßnahme ausgeführt.
  • Das Fahrzeug 15.1 bewegt sich weiter und erreicht die Grenze 30 des Ortsbereichs 11.1. Es fährt in den Teil der Fahrbahn 34 hinein, der sich innerhalb des Ortsbereichs 11.1 befindet und von der Geschwindigkeitsbegrenzung betroffen ist. Bei der nächsten Ermittlung der Position des Fahrzeugs 15.1, wobei die Position sich innerhalb des Ortsbereichs 11.1 befindet, wird das Fahrzeug erstmalig ausgewählt. Dementsprechend wird folgende Maßnahme ausgeführt: es wird eine Video- oder Audio-Information betreffend die Verkehrsinformation ausgegeben.
  • Ergänzend wird geprüft, ob mindestens eine Ausführungsbedingung erfüllt ist. Die Ausführungsbedingung ist dann erfüllt, wenn die Fahrweise oder das Fahrzeug nicht kompatibel ist mit Einschränkungen oder Verkehrsvorschriften, die für den Ortsbereich 11.1 gelten. Falls die Ausführungsbedingung erfüllt ist wird zumindest einer der folgenden Vorgänge initiiert: ein wird Alarm ausgelöst, oder auf das Fahrzeug wird eingewirkt zum Bremsen oder Lenken des Fahrzeugs.
  • Folglich wird der Fahrer informiert oder gewarnt, wenn sich das Fahrzeug 15.1 innerhalb des Ortsbereichs 11.1 befindet oder die Geschwindigkeit des Fahrzeugs 15.1 die für den Ortsbereich 11.1 zulässigen Geschwindigkeit annähern erreicht oder überschreitet, oder wenn eine Höhe des Fahrzeugs eine Höhe einer zu passierenden Unterführung überschreitet.
  • Falls der Vorgang das Ausgeben einer Steuerinformation 11 oder die Auslösung eines Alarms betrifft, wird der Vorgang während der gesamten Zeit ausgeführt, in welcher die Ausführungsbedingung erfüllt ist. Falls der Vorgang das Bremsen des Fahrzeugs betrifft, wird der Vorgang ausgeführt bis die Geschwindigkeit des Fahrzeugs die vorgeschriebene Geschwindigkeit unterschreitet.
  • Die 2a, 2b verdeutlichen das Merkmal Ortsbereich 11.1, wobei zur Vermeidung einer Überlastung der Figuren mit Bezugszeichen, eine Legende 24 eingezeichnet ist, welche die verwendeten Symbole darlegt.
  • In 2a ist ein Ortsbereich 11.1 dargestellt, der einen Straßenabschnitt oder Straßenbereich 34 betrifft. Innerhalb des Ortsbereich 11.1, in dem Straßenabschnitt 34 sind zwei Positionen 15.5 von Fahrzeugen 15.1 eingezeichnet. Außerhalb des Ortsbereichs 11.1, in dem Straßenabschnitt 32, ist eine Position 15.4 von einem Fahrzeug 15.1 eingezeichnet. Die Grenzen 30 des Ortsbereichs 11.1 markieren den Anfang und das Ende des Straßenabschnitts 34.
  • In 2b ist ein Ortsbereich 11.1 dargestellt, der durch seine geographischen Koordinaten bestimmt ist. Die geographischen Koordinaten markieren zugleich die Grenzen 30 des Ortsbereich 11.1.
  • Wenn das Fahrzeug 15.1 den Ortsbereich 11.1 verlässt, wobei eine Position ermittelt wird, die sich außerhalb des Ortsbereichs 11.1 befindet, dann ist das Fahrzeug 15.1 nicht mehr ausgewählt. Das gilt unabhängig davon, ob sich das Fahrzeug 15.1 innerhalb des Funkversorgungsbereichs befindet oder nicht. Folglich wird keine Maßnahme mehr ausgeführt.
  • Falls die Steuerinformation 11 mehrere Ortsbereiche 11.1 und damit verbundene Verkehrsinformationen umfasst, beispielsweise weil entlang der Fahrbahn mehrere voneinander verschiedene Geschwindigkeitsbegrenzungen aufeinanderfolgen, dann wird für jeden Abtastzeitpunkt und jede Verkehrsinformation
    • i) eine Abfrage ausgeführt, ob die Position innerhalb des Ortsbereichs 11.1 ist,
    • ii) eine Abfrage ausgeführt, ob die Fahrweise oder das Fahrzeug nicht kompatibel ist mit Einschränkungen oder Verkehrsvorschriften, die für den Ortsbereich 11.1 gelten, und
    • iii) wenn die Ausführungsbedingung umfassend die Abfragen unter i), ii) erfüllt ist, ein Vorgang zum Informieren oder Warnen des Autofahrers oder zum Steuern des Fahrzeugs initiiert.
  • Alternativ kann die Abfrage unter ii) entfallen, so dass der Fahrer des Fahrzeugs auch dann über die auf dem befahrenen Straßenabschnitt geltenden Verkehrsvorschriften informiert wird, wenn die Verkehrsvorschriften nicht verletzt sind.
  • Dem Fahrer wird eine Steuerinformation 11 bereitgestellt, die ihn sicher betrifft oder für ihn relevant ist. Die Folge ist, dass die Aufmerksamkeit des Fahrers nicht unnötig von dem Verkehr oder dem Führen des Fahrzeugs 15.1 abgelenkt wird.
  • 3 zeigt einen Verkehrshinweisgeber 40, an dem ein Kommunikationsteilnehmer 12 angeordnet ist. Vorliegend ist das Informationssystem 26, welches den Kommunikationsteilnehmer 12 umfasst, weitgehend auf einem Smartphone implementiert oder installiert. Das Mittel 16 zum Ausführen einer Maßnahme ist als Display des Verkehrshinweisgebers 40 ausgebildet. Das Informationssystem 26 ist mit einer Display-Steuerung für den Verkehrshinweisgeber verbunden zum Übertragen der Verkehrsinformation an die Display-Steuerung. Hierbei umfasst die Maßnahme das Wiedergeben der Verkehrsinformation durch das Display.
  • Bei klassischen Verkehrsschildern mit aufgemalter Verkehrsinformation ist eine Änderung der Anzeige nur mit hohem Aufwand möglich, indem das Schild ausgetauscht wird. Neuere Verkehrsschilder mit elektronischen Displays ermöglichen zwar eine flexible Änderung der angezeigten Inhalte, sie benötigen allerdings aufwändige technische Konstruktionen, um die elektronischen Displays über eine in größerer Entfernung gelegene Steuerzentrale ansteuern zu können.
  • Demgegenüber ermöglich die vorliegende Anordnung bestehend aus Verkehrshinweisgeber 40 und Kommunikationsteilnehmer 12 oder Informationssystem 26 eine erhebliche Senkung der Anschaffungs- und Betriebskosten. Die Anordnung 40, 12 ermöglicht es, diejenigen Verkehrsteilnehmer mit aktuellen Verkehrsinformationen zu versorgen, die nicht über ein Informationssystem 26 verfüngen.
  • Die 4 zeigt ein Szenario im Bereich Automatisierungstechnik, wobei das Konzept zur positionsabhängigen Bewertung einer Steuerinformation 11 für eine Steuerung von, vorzugsweise autonomen, Robotern 15.2 umgesetzt wird. In jedem der Roboter 15.2 ist jeweils ein Kommunikationsteilnehmer 12 angeordnet, der Teil eines Informationssystems 26 ist. Vorliegend ist das Informationssystem 26 weitgehend auf einem Smartphone eingerichtet oder installiert. Die Netzwerkeinheit 20 überträgt jeweils eine Steuerinformation 11 an die Kommunikationsteilnehmer 12, wobei die Steuerinformation 11 eine Verkehrsinformation und eine Ortsinformation umfasst. Die Ortsinformation betrifft jeweils einen Ortsbereich 11.1.
  • Die an den Robotern 15.2 angeordneten Kommunikationsteilnehmer 12 erhalten jeweils zwei Nachrichten betreffend jeweils zwei unterschiedliche Ortsbereiche 11.1. In Abhängigkeit von der jeweiligen Position eines Roboters 15.2 passiert je eine Steuerinformation 11 mit einem eigenen Ortsbereich 11.1 das Filter 10 des jeweiligen Informationssystems 26. Demnach wird dem Kommunikationsteilnehmer 12 oder Informationssystem 26 in dem in 4 links gezeigten Roboter 15.2 ein Ortsbereich 11.1 mit quadratischem Format, und dem Kommunikationsteilnehmer 12 oder Informationssystem 26 in dem rechts positionierten Roboter 15.2 ein Ortsbereich 11.1 mit kreisrundem Format übermittelt.
  • Sobald sich ein Roboter 15.2 an die Grenze 30 derart nähert, dass ein Abstand zwischen Roboter 15.2 und Grenze 30 einen Schwellwert unterschreitet, wird eine Maßnahme ausgeführt, welche den Roboter 15.2 daran hindert, den durch die Grenze 30 definierten Bereich zu verlassen.
  • Entsprechend kann eine Verkehrsinformation derart gestaltet sein, dass ein Roboter 15.2 daran gehindert wird, in den Ortsbereich 11.1 eines anderen Roboters hineinzufahren, so dass eine Kollision der Roboter 15.2 verhindert wird. Auf diese Weise können die Roboter 15.2 effizient und flexibel gesteuert werden, basierend auf dem vorliegenden Konzept und auf entsprechend gestalteten Verkehrsinformationen und Ortsbereichen.
  • Das Konzept oder der Gegenstand der vorliegenden Anmeldung kann eines oder mehrere der nachfolgenden Merkmale umfassen. Die Merkmale können, sofern technisch sinnvoll, miteinander kombiniert werden.
  • Es ist ein Verfahren zur verkehrsorientierten Steuerung eines Fahrzeugs 15.1, 15.2 mittels Auswählen des Fahrzeugs 15.1, 15.2 aus einer Vielzahl von Fahrzeugen in denen jeweils ein Kommunikationsteilnehmer 12 eines Mobilfunksystems angeordnet ist vorgesehen. Das Verfahren umfasst die Schritte:
    • a) Übertragen oder Absenden einer Steuerinformation 11, die eine Ortsinformation und eine Verkehrsinformation umfasst, von einer Netzwerkeinheit 20 des Mobilfunksystems an den Kommunikationsteilnehmer 12, wobei die Ortsinformation einen Ortsbereich 11.1 betrifft in welchem die Verkehrsinformation gültig ist, zum Ermöglichen der Bewegungssteuerung des ausgewählten Fahrzeugs 15.1, 15.2;
    • b) Ermitteln einer Position des Fahrzeugs 15.1, 15.2;
    • c) Auswählen des Fahrzeugs 15.1, 15.2 aus der Vielzahl von Fahrzeugen, falls die Position innerhalb des Ortsbereichs 11.1 liegt; und
    • d) Ausführen einer Maßnahme zur verkehrsorientierten Steuerung des Fahrzeugs 15.1, 15.2, falls das Fahrzeug 15.1, 15.2 ausgewählt ist.
  • Das Verfahren kann ausgeführt werden, vorzugsweise wird ausgeführt, ohne dass Informationen betreffend das Fahrzeug in einen Bereich außerhalb des Fahrzeugs übertragen werden.
  • Der Schritt a) ist vor dem Schritt b) ausführbar, wobei vorzugsweise die Steuerinformation 11 ohne Verwendung der Position bereitgestellt wird.
  • Das Verfahren kann ausgeführt werden, vorzugsweise wird ausgeführt, ohne dass i) Positionsdaten betreffend die Position an Dritte übertragen werden, oder ii) eine Cell-ID der Netzwerkeinheit 20 an Dritte übertragen wird, oder iii) eine Ortung des Kommunikationsteilnehmers 12 oder des Fahrzeugs 15.1, 15.2 durch Dritte ausgeführt wird.
  • Die verkehrsorientierte Steuerung des Fahrzeugs 15.1, 15.2 wird grundsätzlich, vorzugsweise allein oder ausschließlich, auf Basis der Steuerinformation 11 ausgeführt.
  • Zur verkehrsorientierten Steuerung des Fahrzeugs 15.1, 15.2 oder zur Ausführung des Verfahrens kommt, vorzugsweise ausschließlich, ein unidirektionaler Informationsfluss zu dem Kommunikationsteilnehmer 12 zum Einsatz, beispielsweise von der Netzwerkeinheit 20 oder einer Informationsquelle zu dem Kommunikationsteilnehmer 12.
  • Ein Sendegebiet, über welches die Steuerinformation 11 ausgesendet wird, umfasst eine Vielzahl von Ortsbereichen 11.1.
  • Das Absenden der Steuerinformation 11 im Schritt a) wird mittels eines Cell-Broadcast ausgeführt, wobei das Sendegebiet eine Funkzelle ist.
  • Das Absenden der Steuerinformation 11 durch die Netzwerkeinheit 20 erübrigt eine alternative Bereitstellung der Verkehrsinformation, insbesondere mittels eines Zugriffs auf eine Datenbank oder eines Downloads von Daten oder der Datenbank.
  • Die Steuerinformation 11 wird in einem Push-Modus an den Kommunikationsteilnehmer 12 übertragen, insbesondere zum Auswählen des Fahrzeugs 15.1, 15.2, vorzugsweise wobei Nutzinformationen von dem Kommunikationsteilnehmer 12 empfangen, jedoch nicht ausgesendet werden.
  • Der Schritt a) umfasst das Übertragen der Steuerinformation 11 von einer Informationsquelle an die Netzwerkeinheit 20 und das anschließende Absenden der Steuerinformation 11 an die Vielzahl von Fahrzeugen, vorzugsweise mittels Broadcast.
  • Die Position des Fahrzeugs 15.1, 15.2 wird von einem Ortungssystem 14, insbesondere einem GPS basierten Navigationssystem oder einem auf GSM Ortung basierten System, ermittelt.
  • Eine aktuelle Fahrzeuggeschwindigkeit wird erfasst.
  • Die Verkehrsinformation umfasst mindestens eine Verkehrsvorschrift oder Einschränkung, die für den aktuell durchfahrenen, vom Ortsbereich 11.1 umfassten, Streckenabschnitt gilt.
  • Die Maßnahme umfasst eine Prüfung, ob mindestens eine Ausführungsbedingung erfüllt ist.
  • Die Maßnahme umfasst das bedingte oder unbedingte Auslösen eines Vorgangs zum Informieren oder Warnen des Autofahrers oder zum Steuern des Fahrzeugs 15.1, 15.2, beispielsweise mittels Einleiten eines Brems- oder Lenkungsvorgangs, wobei vorzugsweise das bedingte Auslösen des Vorgangs durch die Ausführungsbedingung bedingt ist, insbesondere indem eine Erfüllung der Ausführungsbedingung den Vorgang auslöst.
  • Die Ausführungsbedingung umfasst eine Abfrage, ob eine Fahrweise oder das Fahrzeug 15.1 kompatibel ist mit der Verkehrsinformation, vorzugsweise mit in der Verkehrsinformation enthaltenen und für den Ortsbereich geltenden Vorgaben, Einschränkungen oder Verkehrsvorschriften.
  • Die Ausführungsbedingung umfasst eine Abfrage, ob eine Höhe einer bevorstehenden Unterführung oder ein für eine bevorstehende Brücke maximal zulässiges Fahrzeuggewicht auf dem aktuell durchfahrenen, vom Ortsbereich 11.1 umfassten, Streckenabschnitt kompatibel ist mit einer Höhe oder einem Gewicht des Fahrzeugs 15.1.
  • Die Ausführungsbedingung umfasst eine Abfrage, ob die Fahrzeuggeschwindigkeit auf dem aktuell durchfahrenen, vom Ortsbereich 11.1 umfassten, Streckenabschnitt größer als eine Höchstgeschwindigkeit oder kleiner als eine Mindestgeschwindigkeit ist.
  • Der Vorgang betrifft das Wiedergeben der Verkehrsinformation durch eine optische oder akustische Wiedergabevorrichtung, oder das Ausgeben eines Warnsignals.
  • Der Vorgang betrifft das, vorzugsweise zyklische, Ablegen in einem Datenspeicher der Steuerinformation 11 betreffend mindestens eines von: ein Zeitstempel; die Position; eine Fahrzeuggeschwindigkeit; eine Geschwindigkeitsbegrenzung; für die Position und Zeit geltende Mautgebühr oder Parkgebühr; bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung die kumulierte Dauer der Geschwindigkeitsüberschreitung und die ermittelte Strafgebühr.
  • Der Vorgang betrifft das Bremsen oder Lenken des Fahrzeugs 15.1, 15.2, vorzugsweise um ein Problem zu lösen, das aufgrund fehlender Kompatibilität der Fahrweise oder des Fahrzeugs 15.1 mit der Verkehrsinformation besteht.
  • Die Verkehrsinformation betrifft eine Verkehrsbeeinträchtigung, eine Verkehrsvorschrift oder eine Einschränkung, die für einen vom Ortsbereich 11.1 umfassten Streckenabschnitt gilt.
  • Die Verkehrsinformation betrifft mindestens eines von: eine Höhe einer Unterführung, ein maximal zulässiges Fahrzeuggewicht für eine Brücke, eine Höchstgeschwindigkeit, eine Mindestgeschwindigkeit.
  • Die Steuerinformation 11 umfasst eine Maut-Information und einen Ortsbereich 11.1, in welchem eine Maut erhoben wird.
  • Vor dem Absenden der Steuerinformation 11 an den an dem Fahrzeug 15.1, 15.2 angeordneten Kommunikationsteilnehmer 12 wird eine Selektion oder Reduktion der zu übertragenen Daten mittels einer Ortung des Fahrzeugs 15.1, 15.2 ausgeführt, beispielsweise einer Cell-of-Origin oder GSM Ortung, welche insbesondere von außen, vorzugsweise durch die Netzwerkeinheit 20 durchgeführt wird.
  • Der Ortsbereich 11.1 bezeichnet einen Bereich einer Datensammlung betreffend eine Landkarte, wobei vorzugsweise die Datensammlung auf dem Kommunikationsteilnehmer 12 oder einem an dem Fahrzeug 15.1, 15.2 angeordnetes Informationssystem 26 gespeichert ist.
  • Der Ortsbereich 11.1 ist kein Geofencing-Bereich.
  • Der Ortsbereich 11.1 ist durch seine geographischen Koordinaten bestimmt.
  • Der Ortsbereich 11.1 umfasst mindestens einen Straßenabschnitt 34 oder ist durch mindestens einen Straßenabschnitt 34 bestimmt, wobei vorzugsweise die Ortsinformation mindestens einen den Straßenabschnitt 34 kennzeichnenden Datensatz umfasst.
  • Das Sendegebiet hat einen Radius von mindestens 2, 4, 8, 10, 15, 20, 30 oder 40 km.
  • Aus einer ersten Menge von Fahrzeugen, deren Positionen sich in dem mindestens einen Ortsbereich umfassenden Sendegebiet befinden, wird eine zweite Menge von Fahrzeugen bestimmt, deren Positionen sich in dem mindestens einem Ortsbereich befinden, vorzugsweise zum Auswählen des Fahrzeugs 15.1, 15.2.
  • Das Erkennen eines für das Fahrzeug 15.1 relevanten Straßenabschnitts 34 wird durchgeführt, vorzugsweise mittels eines Computerprogramms, falls der Ortsbereich 11.1 mehr als einen Straßenabschnitt 34 oder die Ortsinformation mehr als einen Datensatz, der einen Straßenabschnitt 34 beschreibt, umfasst.
  • Mittels Erkennen des relevanten Straßenabschnitts 34 wird aus der Vielzahl von Straßenabschnitten des Ortsbereichs 11.1 ein Straßenabschnitt 34 ausgewählt, auf dem oder in dessen Nähe die Position des Fahrzeugs 15.1 oder Kommunikationsteilnehmers 12 ist.
  • Eine Abfrage und damit verbundene positionsabhängige Bewertung der Steuerinformation wird eventgesteuert ausgeführt, wobei vorzugsweise ein Eintreten in den in Ortsbereich oder in eine Funkzelle, oder ein Austreten aus dem Ortsbereich einen Event auslöst.
  • Mindestens eine Netzwerkeinheit 20 wird ermittelt, die jeweils eine Abdeckung aufweist, welche den Ortsbereich 11.1 zumindest teilweise umfasst, wobei die Verkehrsinformation von der Netzwerkeinheit 20 an die für den Funkversorgungsbereich der Netzwerkeinheit 20 registrierten Kommunikationsteilnehmer 12 übertragen wird.
  • Es ist ein Informationssystem 26 für ein Fahrzeug 15.1, 15.2 vorgesehen, umfassend:
    • – einen Kommunikationsteilnehmer 12 eines Mobilfunksystems, der zum Empfangen einer Steuerinformation 11 ausgebildet ist, die eine Ortsinformation und eine Verkehrsinformation umfasst, wobei die Ortsinformation einen Ortsbereich 11.1 betrifft in welchem die Verkehrsinformation gültig ist, zum Ermöglichen der Bewegungssteuerung des ausgewählten Fahrzeugs 15.1, 15.2;
    • – ein Ortungssystem 14 zur Positionsbestimmung und zum Bereitstellen einer Position des Fahrzeugs 15.1, 15.2;
    • – ein mit dem Kommunikationsteilnehmer 12 und dem Ortungssystem 14 verbundenes Filter 10 zur positionsabhängigen Bewertung der Steuerinformation 11 und zum Auswählen des Fahrzeugs 15.1, 15.2 aus einer Vielzahl von Fahrzeugen, falls die Position innerhalb des Ortsbereichs 11.1 liegt, zwecks Bereitstellung von Daten oder eines Signals kennzeichnend die Auswahl des Fahrzeugs 15.1, 15.2,
    wobei
    • – das Fahrzeug 15.1, 15.2 aus der Vielzahl von Fahrzeugen, mittels der Steuerinformation 11 ausgewählt wird, so dass das Ausführen einer Maßnahme zur verkehrsorientierten Steuerung des Fahrzeugs 15.1, 15.2 durch die Daten oder das Signal ansteuerbar ist, falls das Fahrzeug 15.1, 15.2 ausgewählt ist,
    • – das Informationssystem 26 an dem Fahrzeug 15.1, 15.2 angeordnet ist, und
    • – die Bewegungssteuerung des ausgewählten Fahrzeugs 15.1, 15.2 ausführbar ist ohne dass Informationen betreffend das Fahrzeug in einen Bereich außerhalb des Fahrzeugs übertragen werden.
  • Das Informationssystem 26 umfasst ein mit dem Filter 10 verbundenes Mittel 16 zum Ausführen einer Maßnahme zum Informieren eines Benutzers oder zum Steuern der Bewegung des Fahrzeugs 15.1, 15.2, falls das Fahrzeug ausgewählt ist.
  • Das Informationssystem 26 umfasst einen Datenspeicher 18, in dem die Steuerinformation 11 oder weitere für die Funktion des Informationssystems 26 relevante Daten, und vorzugsweise fahrzeugspezifische Angaben des Fahrzeugs 15.1, umfassend eine Schadstoffklasse, ein Kfz-Kennzeichen, eine Höhe, Breite, Länge und ein Gewicht des Fahrzeugs 15.1, und eine Fahrgestellnummer, gespeichert sind.
  • Das Informationssystem 26 umfasst eine Schnittstelle 28 zu einem CAN-Bus des Fahrzeugs 15.1 zum Übermitteln aktueller Fahrdaten 28.1 des Fahrzeugs 15.1 umfassend eine aktuelle Geschwindigkeit, einen Kraftstoffverbrauch oder Diagnosedaten.
  • Das Informationssystem 26 ist an einem Verkehrshinweisgeber 40 angeordnet, zum Ansteuern des Verkehrshinweisgebers 40, wobei vorzugsweise ein Display des Verkehrshinweisgebers 40 als Mittel 16 zum Ausführen einer Maßnahme ausgebildet ist und insbesondere die Maßnahme das Wiedergeben der Verkehrsinformation durch das Display umfasst.
  • Das Informationssystem 26 ist an einer Komponente 15.2 eines Automatisierungssystems, vorzugsweise an einem Roboter, angeordnet, zum Überwachen ob die Komponente 15.2 einen ausgewiesenen Bereich verlässt oder, ob die Komponente 15.2 in einen ausgewiesenen Bereich hereinkommt.
  • Es ist ein Computerprogramm vorgesehen, welches das Verfahren zum Steuern der Bewegung eines Fahrzeugs 15.1, 15.2 und zum Auswählen eines Fahrzeugs 15.1, 15.2 mittels einer per Mobilfunk übertragenen Steuerinformation 11 ausführt, wenn es in einen Computer, vorzugsweise einem Smartphone, geladen ist oder auf dem Computer läuft.
  • Es ist ein Programmspeichermedium oder Computerprogrammprodukt mit dem Computerprogramm vorgesehen.
  • Es ist dem Fachmann ersichtlich, dass die vorstehend beschriebenen Ausführungsformen beispielhaft zu verstehen sind, und die Erfindung nicht auf diese beschränkt ist, sondern in vielfältiger Weise variiert werden kann, ohne den Schutzbereich der Ansprüche zu verlassen. Ferner ist ersichtlich, dass die Merkmale unabhängig davon, ob sie in der Beschreibung, den Ansprüchen, den Figuren oder anderweitig offenbart sind, auch einzeln wesentliche Bestandteile der Erfindung definieren, selbst wenn sie zusammen mit anderen Merkmalen gemeinsam beschrieben sind.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Filter für ein Fahrzeug zur positionsabhängigen Bewertung einer Steuerinformation
    11
    Steuerinformation
    11.1
    Ortsbereich
    12
    Kommunikationsteilnehmer
    13
    Ausführungsbedingung
    14
    Ortungssystem
    15.1
    Fahrzeug
    15.2
    Fahrzeug, Komponente eines Automatisierungssystems, Roboter
    15.4
    Position des Fahrzeugs außerhalb des Ortsbereichs
    15.5
    Position des Fahrzeugs innerhalb des Ortsbereichs
    16
    Mittel zum Ausführen einer Maßnahme, Recheneinrichtung, Display, Lautsprecher
    18
    Datenspeicher
    20
    Netzwerkeinheit
    22
    Satellit
    24
    Legende
    26
    Informationssystem, Smartphone
    28
    Schnittstelle zum CAN-Bus des Fahrzeugs
    28.1
    aktuelle Fahrdaten
    30
    Grenze des Ortsbereichs
    32
    Straßenabschnitt, Straße oder Verkehrsweg außerhalb des Ortsbereichs
    34
    Straßenabschnitt, Straße oder Verkehrsweg innerhalb des Ortsbereichs
    40
    Verkehrshinweisgeber
    42
    Recheneinrichtung

Claims (10)

  1. Verfahren zur verkehrsorientierten Steuerung eines Fahrzeugs (15.1, 15.2) mittels Auswählen des Fahrzeugs (15.1, 15.2) aus einer Vielzahl von Fahrzeugen in denen jeweils ein Kommunikationsteilnehmer (12) eines Mobilfunksystems angeordnet ist, mit den Schritten: a) Übertragen oder Absenden einer Steuerinformation (11), die eine Ortsinformation und eine Verkehrsinformation umfasst, von einer Netzwerkeinheit (20) des Mobilfunksystems an den Kommunikationsteilnehmer (12), wobei die Ortsinformation einen Ortsbereich (11.1) betrifft in welchem die Verkehrsinformation gültig ist, zum Ermöglichen der Bewegungssteuerung des ausgewählten Fahrzeugs (15.1, 15.2); b) Ermitteln einer Position des Fahrzeugs (15.1, 15.2); c) Auswählen des Fahrzeugs (15.1, 15.2) aus der Vielzahl von Fahrzeugen, falls die Position innerhalb des Ortsbereichs (11.1) liegt; und d) Ausführen einer Maßnahme zur verkehrsorientierten Steuerung des Fahrzeugs (15.1, 15.2), falls das Fahrzeug (15.1, 15.2) ausgewählt ist, wobei das Verfahren ausgeführt werden kann, vorzugsweise ausgeführt wird, ohne dass Informationen betreffend das Fahrzeug in einen Bereich außerhalb des Fahrzeugs übertragen werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch mindestens eines der folgenden Merkmale: das Verfahren kann ausgeführt werden, vorzugsweise wird ausgeführt, ohne dass i) Positionsdaten betreffend die Position an Dritte übertragen werden, oder ii) eine Cell-ID der Netzwerkeinheit (20) an Dritte übertragen wird, oder iii) eine Ortung des Kommunikationsteilnehmers (12) oder des Fahrzeugs (15.1, 15.2) durch Dritte ausgeführt wird; das Verfahren kann ausgeführt werden, vorzugsweise wird ausgeführt, unter Einhaltung des Datenschutzes, insbesondere des Fahrzeugs (15.1, 15.2) oder damit verbundener Personen; die verkehrsorientierte Steuerung des Fahrzeugs (15.1, 15.2) wird grundsätzlich, vorzugsweise allein oder ausschließlich, auf Basis der Steuerinformation (11) ausgeführt; zur verkehrsorientierten Steuerung des Fahrzeugs (15.1, 15.2) oder zur Ausführung des Verfahrens wird, vorzugsweise ausschließlich, ein unidirektionaler Informationsfluss zu dem Kommunikationsteilnehmer (12) verwendet; ein Sendegebiet, über welches die Steuerinformation (11) ausgesendet wird, umfasst eine Vielzahl von Ortsbereichen (11.1); das Absenden der Steuerinformation (11) im Schritt a) wird mittels eines Cell-Broadcast ausgeführt, wobei das Sendegebiet eine Funkzelle ist; das Absenden der Steuerinformation (11) durch die Netzwerkeinheit (20) erübrigt eine alternative Bereitstellung der Verkehrsinformation, insbesondere mittels eines Zugriffs auf eine Datenbank oder eines Downloads von Daten oder der Datenbank; die Steuerinformation (11) wird in einem Push-Modus an den Kommunikationsteilnehmer (12) übertragen, insbesondere zum Auswählen des Fahrzeugs (15.1, 15.2), vorzugsweise wobei Nutzinformationen von dem Kommunikationsteilnehmer (12) empfangen, jedoch nicht ausgesendet werden.
  3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens eines der folgenden Merkmale: der Schritt a) umfasst das Übertragen der Steuerinformation (11) von einer Informationsquelle an die Netzwerkeinheit (20) und das anschließende Absenden der Steuerinformation (11) an die Vielzahl von Fahrzeugen, vorzugsweise mittels Broadcast; die Position des Fahrzeugs (15.1, 15.2) wird von einem Ortungssystem (14), insbesondere einem GPS basierten Navigationssystem oder einem auf GSM Ortung basierten System, ermittelt; eine aktuelle Fahrzeuggeschwindigkeit wird erfasst; die Verkehrsinformation umfasst mindestens eine Verkehrsvorschrift oder Einschränkung, die für den aktuell durchfahrenen, vom Ortsbereich (11.1) umfassten, Streckenabschnitt gilt.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens eines der folgenden Merkmale: die Maßnahme umfasst eine Prüfung, ob mindestens eine Ausführungsbedingung erfüllt ist; die Maßnahme umfasst das bedingte oder unbedingte Auslösen eines Vorgangs zum Informieren oder Warnen des Autofahrers oder zum Steuern des Fahrzeugs (15.1, 15.2), wobei vorzugsweise das bedingte Auslösen des Vorgangs durch die Ausführungsbedingung bedingt ist; die Ausführungsbedingung umfasst eine Abfrage, ob eine Fahrweise oder das Fahrzeug (15.1) kompatibel ist mit der Verkehrsinformation; die Ausführungsbedingung umfasst eine Abfrage, ob eine Höhe einer bevorstehenden Unterführung oder ein für eine bevorstehende Brücke maximal zulässiges Fahrzeuggewicht auf dem aktuell durchfahrenen, vom Ortsbereich (11.1) umfassten, Streckenabschnitt kompatibel ist mit einer Höhe oder einem Gewicht des Fahrzeugs (15.1); die Ausführungsbedingung umfasst eine Abfrage, ob die Fahrzeuggeschwindigkeit auf dem aktuell durchfahrenen, vom Ortsbereich (11.1) umfassten, Streckenabschnitt größer als eine Höchstgeschwindigkeit oder kleiner als eine Mindestgeschwindigkeit ist; der Vorgang betrifft das Wiedergeben der Verkehrsinformation durch eine optische oder akustische Wiedergabevorrichtung, oder das Ausgeben eines Warnsignals; der Vorgang betrifft das, vorzugsweise zyklische, Ablegen in einem Datenspeicher der Steuerinformation (11) betreffend mindestens eines von: ein Zeitstempel; die Position; eine Fahrzeuggeschwindigkeit; eine Geschwindigkeitsbegrenzung; für die Position und Zeit geltende Mautgebühr oder Parkgebühr; bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung die kumulierte Dauer der Geschwindigkeitsüberschreitung und die ermittelte Strafgebühr; der Vorgang betrifft das Bremsen oder Lenken des Fahrzeugs (15.1, 15.2).
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens eines der folgenden Merkmale: die Verkehrsinformation betrifft eine Verkehrsbeeinträchtigung, eine Verkehrsvorschrift oder eine Einschränkung, die für einen vom Ortsbereich (11.1) umfassten Streckenabschnitt gilt; die Verkehrsinformation betrifft mindestens eines von: eine Höhe einer Unterführung, ein maximal zulässiges Fahrzeuggewicht für eine Brücke, eine Höchstgeschwindigkeit, eine Mindestgeschwindigkeit; die Steuerinformation (11) umfasst eine Maut-Information und einen Ortsbereich (11.1), in welchem eine Maut erhoben wird; vor dem Absenden der Steuerinformation (11) an den an dem Fahrzeug (15.1, 15.2) angeordneten Kommunikationsteilnehmer (12) wird eine Selektion oder Reduktion der zu übertragenen Daten mittels einer Ortung des Fahrzeugs (15.1, 15.2) ausgeführt, beispielsweise einer Cell-of-Origin oder GSM Ortung, welche insbesondere von außen, vorzugsweise durch die Netzwerkeinheit (20) durchgeführt wird.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens eines der folgenden Merkmale: der Ortsbereich (11.1) bezeichnet einen Bereich einer Datensammlung betreffend eine Landkarte, wobei vorzugsweise die Datensammlung auf dem Kommunikationsteilnehmer (12) oder einem an dem Fahrzeug (15.1, 15.2) angeordnetes Informationssystem (26) gespeichert ist; der Ortsbereich (11.1) ist kein Geofencing-Bereich; der Ortsbereich (11.1) ist durch seine geographischen Koordinaten bestimmt; der Ortsbereich (11.1) umfasst mindestens einen Straßenabschnitt (34) oder ist durch mindestens einen Straßenabschnitt (34) bestimmt, wobei vorzugsweise die Ortsinformation mindestens einen den Straßenabschnitt (34) kennzeichnenden Datensatz umfasst.
  7. Informationssystem (26) für ein Fahrzeug (15.1, 15.2), umfassend: einen Kommunikationsteilnehmer (12) eines Mobilfunksystems, der zum Empfangen einer Steuerinformation (11) ausgebildet ist, die eine Ortsinformation und eine Verkehrsinformation umfasst, wobei die Ortsinformation einen Ortsbereich (11.1) betrifft in welchem die Verkehrsinformation gültig ist, zum Ermöglichen der Bewegungssteuerung des ausgewählten Fahrzeugs (15.1, 15.2); ein Ortungssystem (14) zur Positionsbestimmung und zum Bereitstellen einer Position des Fahrzeugs (15.1, 15.2); ein mit dem Kommunikationsteilnehmer (12) und dem Ortungssystem (14) verbundenes Filter (10) zum Auswählen des Fahrzeugs (15.1, 15.2) aus einer Vielzahl von Fahrzeugen, falls die Position innerhalb des Ortsbereichs (11.1) liegt, zwecks Bereitstellung von Daten oder eines Signals kennzeichnend die Auswahl des Fahrzeugs (15.1, 15.2), wobei das Fahrzeug (15.1, 15.2) aus der Vielzahl von Fahrzeugen, mittels der Steuerinformation (11) ausgewählt wird, so dass das Ausführen einer Maßnahme zur verkehrsorientierten Steuerung des Fahrzeugs (15.1, 15.2) durch die Daten oder das Signal ansteuerbar ist, falls das Fahrzeug (15.1, 15.2) ausgewählt ist, das Informationssystem (26) an dem Fahrzeug (15.1, 15.2) angeordnet ist, und die Bewegungssteuerung des ausgewählten Fahrzeugs (15.1, 15.2) ausführbar ist ohne dass Informationen betreffend das Fahrzeug in einen Bereich außerhalb des Fahrzeugs übertragen werden.
  8. Informationssystem (26) nach dem vorhergehenden Anspruch, gekennzeichnet durch mindestens eines der folgenden Merkmale: ein mit dem Filter (10) verbundenes Mittel (16) zum Ausführen einer Maßnahme zum Informieren eines Benutzers oder zum Steuern der Bewegung des Fahrzeugs (15.1, 15.2), falls das Fahrzeug ausgewählt ist; einen Datenspeicher (18), in dem die Steuerinformation (11) oder weitere für die Funktion des Informationssystems (26) relevante Daten, und vorzugsweise fahrzeugspezifische Angaben des Fahrzeugs (15.1), umfassend eine Schadstoffklasse, ein Kfz-Kennzeichen, eine Höhe, Breite, Länge und ein Gewicht des Fahrzeugs (15.1), und eine Fahrgestellnummer, gespeichert sind; eine Schnittstelle (28) zu einem CAN-Bus des Fahrzeugs (15.1) zum Übermitteln aktueller Fahrdaten (28.1) des Fahrzeugs (15.1) umfassend eine aktuelle Geschwindigkeit, einen Kraftstoffverbrauch oder Diagnosedaten.
  9. Informationssystem (26) nach einem der vorhergehenden zwei Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens eines der folgenden Merkmale: das Informationssystem (26) ist an einem Verkehrshinweisgeber (40) angeordnet, zum Ansteuern des Verkehrshinweisgebers (40), wobei vorzugsweise ein Display des Verkehrshinweisgebers (40) als Mittel (16) zum Ausführen einer Maßnahme ausgebildet ist und insbesondere die Maßnahme das Wiedergeben der Verkehrsinformation durch das Display umfasst; das Informationssystem (26) ist an einer Komponente (15.2) eines Automatisierungssystems, vorzugsweise an einem Roboter, angeordnet, zum Überwachen ob die Komponente (15.2) einen ausgewiesenen Bereich verlässt oder, ob die Komponente (15.2) in einen ausgewiesenen Bereich hereinkommt.
  10. Computerprogramm, welches das Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7 ausführt, wenn es in einen Computer, vorzugsweise einem Smartphone, geladen ist oder auf dem Computer läuft.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE102020207399A1 (de) 2020-06-16 2021-12-16 Volkswagen Aktiengesellschaft Verfahren und Fahrerassistenzsystem zum Bereitstellen einer Verkehrsregelinformation, Backend-System sowie Kraftfahrzeug mit einem Fahrerassistenzsystem

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